12. Fußballspielen ist ausschließlich auf dem Fußballplatz erlaubt

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12. Fußballspielen ist ausschließlich auf dem Fußballplatz erlaubt
12.
Fußballspielen ist ausschließlich auf dem Fußballplatz erlaubt.
13.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die
sanitären Anlagen und den Müllplatz aufsuchen.
14.
Melden Sie Sich vor der Abreise bitte bei der Verwaltung ab. Die
Abreise sollte vor 11:00 Uhr erfolgen, da wir sonst eine weitere
Übernachtungsgebühr berechnen müssen.
Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Gebührenerstattung !
15.
Eine Haftung für beschädigtes oder abhanden gekommenes
Eigentum besteht seitens des Campingplatz-Betreibers nicht.
16.
Die Verwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h., sie
kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz
verweisen, wenn dies im Interesse aller Campinggäste erforderlich
erscheint.
Eine Gebührenerstattung erfolgt nicht !
17.
Der Besitz von Waffen jeglicher Art ist verboten. Jeder
Zuwiderhandlung wird mit sofortigem Platzverweis geahndet.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe auch benutzt worden
ist. Eine Gebührenerstattung erfolgt nicht !
18.
Händler und Personen, die auf dem Campingplatz ein Gewerbe
ausüben wollen, haben keinen Zutritt.
19.
Die Platzordnung für die Gesamtanlage wird bei der Einfahrt
anerkannt. Sie hängt zur Einsichtnahme in der Rezeption aus.
20.
Für die Müllentsorgung ist gegenüber dem Eingangsbereich ein
Müllpresscontainer für den Hausmüll aufgestellt. Für Altpapier,
Metalle, leere Flaschen und Glas stehen dort ebenfalls die
entsprechenden Container bereit. Auf dem Südplatz wird ein
gemeinsamer Container für alle Müllsorten genutzt.
6.
Bitte achten Sie darauf, daß niemand durch Zeltpflöcke und
Zeltschnüre gefährdet wird.
7.
Die Ferienstellplätze sind nicht mit Zäunen und Gräben einzufrieden.
Ein Sichtschutz in der Länge bis zu 6 m und einer Höhe bis zu 1,50
m sind an besonders frequentierten Bereichen, wie z.B. Fahr- und
Gehwegen, nach Absprache mit der Platzverwaltung zugelassen. An
Pflanzstreifen erübrigt sich ein Wind- und Sichtschutz; er
beeinträchtigt den natürlichen Wuchs der Pflanzen.
8.
Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Wegen im Schritttempo
fahren. Motorroller und Mofas mit kleinen Haftpflichtkennzeichen und
sogenannte „e-scooter“ und Ähnliches sind zu schieben. Im Sinne
des Umweltschutzes sind das Autowaschen sowie
Versorgungsfahrten auf unserem Campingplatz nicht gestattet.
9.
Aufgrund der von allen Campinggästen gewünschten
Sauberkeit sind Hunde (außer auf dem Südplatz) nicht
zugelassen.
10.
Aus Sicherheitsgründen entfachen Sie bitte kein offenes Feuer, auch
keine Pech- oder Wachsfackeln.
11.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie
ruhestörenden Lärm.
Lieber Campinggast,
herzlich willkommen auf unserem Campingplatz !
Wir freuen uns über Ihren Besuch. Unsere Mitarbeiter werden
sich alle Mühe geben, Ihnen die Tage oder Wochen, die Sie hier
verbringen werden, so angenehm wie möglich zu gestalten.
Damit Ihr Aufenthalt reibungslos verläuft, bitten wir Sie, folgende
Regeln zu beachten:
1. Melden Sie Sich bei Ihrer Ankunft bitte gleich in der Rezeption an,
auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit betreten. Für den
Fall, daß Sie bei uns übernachten möchten, legen Sie bitte der
Platzverwaltung Ihren Personalausweis oder Ihre Camping Card vor.
Wir erledigen dann die notwendigen Formalitäten. Wir weisen darauf
hin, daß mitgebrachte Surfbretter und Boote – unabhängig von der
Nutzung – anzumelden sind.
2. Die Gebühren, die Sie als Gast oder Besucher zu zahlen haben,
entnehmen Sie bitte dem Aushang.
Die Zahlung erfolgt bei der Anmeldung.
3. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zum
Übernachten in Zelten oder Wohnwagen erfolgt nur im Beisein der
Eltern oder sonstige erziehungsberechtigter Personen. Bei Kinderoder Jugendgruppen muss die Beaufsichtigung und verantwortliche
Leitung der Gruppe von zwei erziehungsberechtigten Gruppenleiter
während des Aufenthaltes übernommen werden.
4. Beim Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Kraftfahrzeugen
folgen Sie bitte den Weisungen der Platzverwaltung.
5. Es ist nicht gestattet, die zur Begrenzung geschaffenen
Grünanlagen zu beeinträchtigen bzw. zu verändern
Von 13:00 Uhr – 14:00 Uhr ist Mittagsruhe.
Es dürfen während dieser Zeit auch keine Fahrzeuge auf dem Platz
bewegt werden.
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr
und endet um 7:00 Uhr.
Sollte widererwartend die Nachtruhe nicht eingehalten werden, bitten
wir Sie, den Platzordner unter 0172/2038863 eine entsprechende
Information zu geben. Er wird dann das Nötige veranlassen.