Max-Born-Gymnasium - Gymnasium Neckargemünd

Transcription

Max-Born-Gymnasium - Gymnasium Neckargemünd
Max-Born-Gymnasium
Eltern-Informationen zum ersten Halbjahr des Schuljahres 2014-15
Liebe Eltern,
nachdem die Schule sich am Ende des letzten Schuljahres einen neuen Namen gegeben hat, übermittle ich Ihnen
und Ihren Kindern als Schulleiter des Max-Born-Gymnasiums alle guten Wünsche für ein erfolgreiches und
glückliches Schuljahr, Ihnen, liebe Eltern, eine möglichst sorgenfreie Zeit, uns allen eine gedeihliche
Zusammenarbeit im Interesse einer gelingenden Erziehungsarbeit.
Nach Ende des ersten Schuljahresabschnittes möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen über
Entwicklungen, Planungen und interne Regelungen übermitteln.
Aus luftiger Höhe: Von der hochmodernen Drehleiter der Neckargemünder
Feuerwehr aufgenommen, stellen sich fast alle Schüler des Max-BornGymnasiums dem Fotografen und positionieren sich auf den Initialen des neuen
Schulnamens.
1. Termine
Damit Sie rechtzeitig planen
können, haben wir Ihnen unsere
Termine schon zum Ende des
letzten Schuljahres zukommen
lassen. Die Terminliste wird
laufend aktualisiert. Die
Veränderungen und Ergänzungen
finden Sie auf unserer Homepage
(www.mbgym.de).
2. Lehrerversorgung:
Die Lehrerversorgung am MaxBorn-Gymnasium ist auch in
diesem Schuljahr nach dem
gegenwärtigen Stand gut, so dass wir unsere 816 Schüler gemäß den Vorgaben der Bildungspläne ohne
wesentliche Kürzungen und Einschränkungen nach dem modernsten Stand unterrichten können. Auch in der
Jahrgangsstufe 5 konnten wir vier neue Klassen bilden, sodass unsere Schule nun wieder durchgängig vierzügig ist.
Damit sind wir bezüglich unseres Raumangebotes gut ausgelastet.
3. Sprachunterricht:
Spanisch ist als Profilfach (3. Fremdsprache) inzwischen in der Oberstufe angelangt und wird demnächst auch als
Prüfungsfach im Abitur auftauchen.
Französisch hat aber als 2. Fremdsprache (ab Klasse 6) nach wie vor eine große Bedeutung. Unterstrichen wird
diese durch die jährlichen DELF-Prüfungen, bei der unsere Schüler ein vom franz. Kultusministerium ausgestelltes
Diplom erwerben können.
Im Fach Englisch kann an unserer Schule mit der erfolgreichen Teilnahme am „Business-Englisch“- Angebot eine
weitere Zusatzqualifikation erworben werden.
Außerdem bereiten wir die Schüler auf das „Cambridge-Certificate“ vor.
4. Besondere Projekte
Als neues Kooperationsprojekt haben wir in diesem Schuljahr eine Kooperation mit dem Theater in Heidelberg an
Land ziehen können. Alle Schüler besuchen mindestens einmal im Jahr eine Vorstellung des Tanz-Theaters, des
Musik-Theaters oder der Schauspiel-Abteilung. Damit unterstützten wir die kulturelle Bildung unserer Schüler.
1
Unsere Kooperation mit dem Haus der Astronomie auf dem Königstuhl Sternwarte trägt Früchte.
Unsere Schüler profitieren von vielfältigen Angeboten und führen viele interessante Projekte durch. Besonders
hervorheben möchte ich, dass Schüler des Max-Born-Gymnasiums auch bei der Suche nach Asteroiden über das
weltweite Netz engagiert sind und bereits erfolgreich waren.
Wegen der vielfältigen Aktivitäten und Projekte im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich wurde die
Schule nach einem aufwändigen Bewerbungsverfahren zur „MINT-freundlichen Schule“ ernannt.
Dadurch wird ihr Engagement im Bereich der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
ausgezeichnet.
Die Schüler unserer Schulsanitäts-AG werden in regelmäßigen Abständen ausgebildet, um bei Unfällen in der
Schule Erstversorgung leisten zu können. Diese AG, die unter Leitung eines erfahrenen Kollegen stattfindet,
leistet darüber hinaus in besonderem Maß einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Sozialkompetenz unserer
Schüler.
Seit 2012 kooperieren die Fächer Erdkunde und NwT mit der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg beim
Projekt „Regionaler Klimawandel und System Boden“.
Das Nachhilfeprojekt des Gymnasiums „Schüler helfen Schülern“ bewährt sich seit mehreren Schuljahren. Die
betreffenden Schüler organisieren diese Form der Nachhilfe mit erstaunlicher Professionalität und herausragendem
Engagement. Interessierte Eltern oder Schüler erhalten im Sekretariat ein Formular, in dem sie ihr Interesse an
Unterstützung bekunden können.
5. Schulsozialarbeiter
Gymnasium und Realschule haben mit Frau Stottko eine engagierte Schulsozialarbeiterin, die ihren Arbeitsplatz
im Schulzentrum hat und deshalb bei Problemen zu festgesetzten Zeiten zu sprechen ist. Sie unterstützt die Schule
in vielfältiger Weise. Neben der Einzelfallintervention bei schwierigen psychischen oder sozialen Problemen war
sie in ihrem ersten Schuljahr auch vielfältig in Klassen präventiv tätig. Sie ist ein wertvoller Ansprechpartner bei
der Suche nach außerschulischer Hilfe und Unterstützung. Letztlich ist sie auch in die Elternarbeit eingebunden.
Bei den Elternabenden kann sie ihre Tätigkeitsfelder und Hilfsangebote präsentieren.
6. Ganztagsbetreuung:
• Mittagessen in der Mensa der Schule: Die Mittagspause mit dem Angebot eines ausgezeichneten MensaEssens und die dadurch entstehende Rhythmisierung des Schulalltags sind ein Gewinn für Schüler und
Lehrer und inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil unseres schulischen Alltags.
In unserer Mensa hat man eine Auswahl von 2 bis 3 warmen Gerichten, die man ohne Vorbestellung für
3,50€ kaufen kann. Ein einfacheres Pasta-Gericht gibt es seit dem letzten Schuljahr schon für 2,50€.
Daneben dient die Aula auch als Cafeteria. Bitte unterstützen Sie uns in dem Bemühen dieses Angebot zu
erhalten.
Die noch fehlenden Chips zur Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen sind in Auftrag und
werden demnächst an die interessierten Schüler verteilt. Dies erleichtert die Zahlungsabwicklung für Schüler
und Eltern.
• Offene Ganztagesschule: Die betreffenden Schüler, vor allem aus den 5. und 6. Klassen, haben zum
Schuljahresbeginn ein detailliertes Informationsblatt erhalten, aus dem die wichtigsten Informationen zu
entnehmen sind.
Über die AG-Angebote wurden die Klassen zeitnah informiert.
• Bibliothek: Um die Öffnungszeiten weiter auszudehnen, bräuchten wir
dringend Hilfe von Eltern oder Großeltern. Wenn Sie Zeit und Lust
hätten, uns bei der Betreuung dieser für die Schüler so wichtigen
Einrichtung behilflich zu sein, melden Sie sich bitte im Sekretariat. In der
Hoffnung, die Öffnungszeiten ausweiten zu können, wird die
Schulbibliothek künftig schulübergreifend gemeinsam von Realschule und
Gymnasium angeboten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir bei der
Nutzung der Bibliothek die Vorlage bzw. Hinterlegung eines
Schülerausweises von den Schülern verlangen müssen.
2
7. Lernmittel
Bitte appellieren Sie an Ihre Kinder, mit den Büchern pfleglich umzugehen. Die Tatsache, dass bei uns der
allergrößte Teil der Lernmittel durch den Schulträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt und vom Steuerzahler
finanziert wird, sollte durch einen angemessenen Umgang mit dem entliehenen Material honoriert werden.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Arbeitshefte, Workbooks und Verbrauchsmaterialien nur bedingt
finanzieren können. Bei der Bücherrückgabe am Ende des Schuljahres behalten wir uns vor, von Schülern, deren
Bücher erkennbar beschädigt sind, eine Gebühr zu verlangen, die dann für Neuanschaffungen zur Verfügung steht.
Besonders froh sind wir, dass sich die Eltern (nach Zustimmung der entsprechenden Gremien) an den
Verbrauchsmitteln in BK und NwT mit einem jährlichen Beitrag beteiligen. Dies ist im Interesse aller und trägt
dazu bei, die anstehende aufwändige Finanzierung von Lernmitteln zu ermöglichen.
8. Unser Sozialpraktikum besteht aus
einem externen und einem internen Teil:
Externer Teil in Klasse 9:
„Um soziale Kompetenzen praktisch zu
erwerben und umzusetzen, sich konkret
und nachhaltig mit sozialer Tätigkeit
auseinanderzusetzen, arbeiten die Schüler
in der unterrichtsfreien Zeit ca. zwei
Stunden wöchentlich in ausgesuchten
Institutionen. Nach der Einweisung
durch Fachleute aus den beteiligten
Institutionen werden die Schülerinnen
und Schüler während ihres Praktikums
durch eine Lehrkraft betreut. Die
Teilnahme ist verbindlich“.
Interner Teil in den Klassen 10 und 11:
Der Einsatz für andere soll aber damit
nicht enden. Schüler der Klassen 10 und
11 leisten innerhalb der Schule soziale
Dienste, wie Hausaufgabenbetreuung, Bibliotheksdienst, Mitwirken bei Veranstaltungen und Betreuung von
Arbeitsgemeinschaften und bei der Verwaltung und Betreuung multimedialer Gerätschaften. Hier sammeln die
Schüler „Sozialpunkte“.
9. Berufsorientierung: herausragende Auszeichnung der
Schule
Das Gymnasium Neckargemünd wurde nun schon zum zweiten
Mal für seine vielfältigen Projekte der Berufsorientierung mit
dem Berufswahl-Siegel des Landes Baden-Württemberg
(BORIS) ausgezeichnet. Diese gewinnbringende Arbeit setzen
wir auch im laufenden Schuljahr in bewährter Weise fort.
10. Nutzung der schuleigenen PCs (Nutzerordnung)
Schüler können die schuleigenen PCs nur dann nutzen, wenn
• sie und ihre Erziehungsberechtigten die Nutzerordnung unterschrieben und abgegeben, und
• sie die Modalitäten der Nutzung zur Kenntnis genommen haben.
Diese Nutzerordnung finden sie auf der Homepage des Gymnasiums unter „Service/ für Schüler“.
•
11. Regelungen bei Erkrankung oder bei Unwohlsein eines Schülers:
• Vorzeitiges Verlassen der Schule wegen Krankheit
Wir dürfen Kinder nicht aus unserem Aufsichtsbereich entlassen, ohne dass Sie als Erziehungsberechtigte
informiert sind und Ihre Zustimmung gegeben haben. Schüler, die während der Schulzeit kurzfristig erkranken,
müssen deshalb vom Sekretariat aus bei Ihnen anrufen und abgeholt werden.
3
Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen wir Schüler in keinem Falle alleine nach Hause entlassen. Auch
dürfen wir keine Mitschüler als Begleitung mitschicken. Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken,
müssen von Eltern oder Verwandten abgeholt oder zum Arzt gebracht werden. Dazu ist es erforderlich, dass
Eltern, Verwandte oder sonst autorisierte Personen für uns erreichbar sind. Unser Sekretariat muss in jedem Falle
über eine aktuelle Telefon-Nummer verfügen. Ansonsten müssten wir Ihr Kind auf Ihre Kosten mit dem Taxi oder
mit dem Krankenwagen nach Hause oder in eine Klinik bringen lassen.
Denken Sie bitte auch daran, dass normale Arztbesuche während der Schulzeit nur in dringenden Fällen und nur
nach vorherigem Ersuchen um Befreiung vom Unterricht genehmigungsfähig sind.
• Entschuldigungspflicht und Schulbesuchsverordnung
Bei Krankheit eines Schülers/einer Schülerin ist die Schule am gleichen Tag per Email (am einfachsten über die
Homepage des Gymnasiums („Kontakt“), per Fax oder fernmündlich zu benachrichtigen.
Zusätzlich muss innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung bei der Schule vorliegen.
Falls dies versäumt wird, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Für den Fall des unentschuldigten Fehlens bei
Arbeiten oder Klausuren muss die Note „ungenügend“ erteilt werden. Dies gilt auch für die Schüler der Kursstufe.
Vor allem um dem unentschuldigten und unbegründeten Fehlen entgegenzuwirken, fordern wir in der Kursstufe
die strikte Einhaltung der Vorgaben ein.
Wir möchten Sie bitten, diese Regelungen der Schulbesuchsverordnung mit Ihren Kindern zu besprechen, und die
betreffenden Bestimmungen einzuhalten, damit unangenehme Sanktionen vermieden werden können.
12. Beurlaubungen und Befreiungen vom Unterricht
Wir weisen darauf hin, dass der Beurlaubung eines Schülers nach den Vorschriften der Schulbesuchsverordnung
durch das Schulgesetz enge Grenzen gesetzt sind.
In jedem Fall ist eine Beurlaubung rechtzeitig (vorher!!!) zu beantragen. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach
Ferien ist nicht möglich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Beurlaubungen, die ihre Begründung in der
Urlaubsplanung der Familie finden, nicht genehmigt werden dürfen. Hier hat der Schulleiter keinen Spielraum.
Die Schulbesuchsverordnung erkennt nur das Folgende an:
„Als wichtiger persönlicher Grund gelten insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der
Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft
gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung
der Pflege erforderlich ist.“
13. Ferientermine für das Schuljahr 2014-15
Bitte beachten Sie bei Ihrer
Urlaubsplanung die
offiziellen Ferientermine.
Denken Sie daran, dass
die Schule bei Freistellungen
und Beurlaubungen an die
„Schulbesuchsverordnung“
gebunden ist. Beurlaubungen
können nicht ohne weiteres
ausgesprochen werden.
Herbstferien
Weihnachtsferien
Winterferien (bewegliche FT)
Osterferien
Beweglicher Ferientag
Pfingstferien
Sommerferien
von…
27. 10. 2014
22. 12. 2014
16. 02. 2015
30. 03. 2015
15. 05. 2015
26. 05. 2015
30. 07. 2015
bis…
31. 10. 2014
05. 01. 2015
20.02. 2015
10. 04. 2015
05. 06. 2015
11. 09. 2015
14. Information über schulische Leistungen, Schülerhandbuch
Bitte erkundigen Sie sich über den Leistungsstand Ihrer Kinder. Natürlich sind wir bestrebt, Sie bei erkennbaren
Leistungsproblemen, vor allem bei spürbarem Leistungsabfall zu informieren. Dessen ungeachtet sollten Sie sich
aber fortwährend über den Leistungsstand Ihres Kindes informieren. D.h.: überprüfen Sie ab und zu die Einträge
im Hausaufgabenheft und die Erledigung der Hausaufgaben. Lassen Sie sich über die Ergebnisse der
Klassenarbeiten informieren. Die Eltern der Unterstufe möchten wir bitten, das Schülerhandbuch als
Kommunikationsmittel zu nutzen.
Das Unterschreiben von Klassenarbeiten durch die Erziehungsberechtigten werden wir in den Klassen 5-7 auf
freiwilliger Basis in den Hauptfächern einfordern. Wir weisen aber darauf hin, dass es uns nicht möglich ist, eine
fehlende Unterschrift zu sanktionieren. D.h.: Auch der Gesetzgeber geht von einem vertrauensvollen Verhältnis
4
zwischen Lehrer und Schüler einerseits und zwischen Eltern und Schüler andererseits aus und setzt der
Erzwingung der Transparenz Grenzen. Informieren Sie sich also und suchen Sie ggf. das Gespräch mit dem
betreffenden Lehrer.
15. Gesetz über „das Recht am eigenen Bild“
Nach dem neuen Landesdatenschutzgesetz - entstanden wohl aus dem juristischen Hickhack um den Schutz von
Prominenten vor der Belästigung durch Fotografen – dürfen Fotos von Personen nicht ohne deren Einverständnis
veröffentlicht werden.
Dies betrifft auch die Öffentlichkeitsarbeit an unserer Schule. Tangiert sind vor allem die Fotos über schulische
Veranstaltungen im Jahresbericht sowie die Presseberichterstattung über schulische Ereignisse.
Da wir eine individuelle Abfrage des Einverständnisses zur Veröffentlichung von Schüler-Fotos aber nicht leisten
können, bitten wir also jene Eltern, die nicht damit einverstanden sind, dass Fotos (vor allem Einzelfotos) von
ihren Kindern im Jahresbericht, in der Presse oder ggf. auf der Homepage des Gymnasiums veröffentlicht werden,
dies der Schule schriftlich zu melden. Wir werden dann darauf achten, dass entsprechende Fotos nicht
veröffentlicht werden.
16. Gefahren auf dem Schulweg
Alle Schüler sind über die zulässigen Schulwege informiert. Bei den Fünftklässlern erfolgt die Information zeitnah
durch die Klassenlehrer. Unterstützen Sie uns bitte in unserem Bemühen um einen möglichst sicheren Schulweg.
Umwege zu einer anderen als der vorgesehenen Bushaltestelle werden von der Versicherung nicht als Schulweg
anerkannt und sind deshalb von der BW Unfallkasse nicht versichert.
Weisen Sie Ihre Kinder insbesondere auf die Benutzung sicherer Fußgängerüberwege hin. Der Zebrastreifen
zwischen S-Bahn-Halt/Schule und Menzer-Park ist inzwischen installiert. Er bietet einen sicheren Übergang. Der
sicherste Weg von und zur Wiesenbacher Straße führt über den Carl-Thilo-Weg.
Die Tatsache, dass die Bushaltestellen zum allergrößten Teil direkt vor der Schule liegen, erhöht die Sicherheit für
unsere Schüler erheblich. Allerdings entstehen Gefahren durch Fahrzeuge, die das absolute Halteverbot bei den
Bushaltestellen missachten. (Dies geschieht nach unseren Beobachtungen auch durch Eltern, die ihre Kinder vor
der Schule abholen oder durch Fahrzeuge, die das Durchfahrtverbot durch das Schulgelände missachten.) Bitte
vermeiden Sie das Parken im Busbereich oder das Durchfahren des Schulgeländes. Vor allem zu den Stoßzeiten
gefährden Sie dadurch die Kinder.
Das Verhalten mancher junger S-Bahn-Benutzer macht uns Sorgen. Die Bahn-Polizei unterstützt mit
Veranstaltungen für die Fünftklässler unsere Bemühungen um Sensibilisierung für die Gefahren. Bitte weisen Sie
Ihre Kinder auch darauf hin, dass sie sich im Bereich der S-Bahn-Haltestellen angemessen verhalten. Hier endet
die schulische Aufsichtspflicht. Bitte erklären Sie Ihren Kindern, dass das Überqueren der Gleise absolut
lebensgefährlich ist; dies gilt - wegen der im Boden liegenden Starkstromleitungen - auch, wenn keine Züge
fahren.
17. Wertgegenstände
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die Schule für
gestohlene oder sonst abhandengekommene Wertgegenstände
keine Haftung übernehmen kann. Bitte überzeugen Sie Ihre
Kinder, dass sie Wertsachen entweder nicht in die Schule
mitnehmen oder sie in den Schließfächern sicher aufbewahren.
Weitere Informationen und aktuelle Termine erhalten Sie im
Netz unter „www.mbgym.de“
Linier, 21. 10. 2014
5