Max-Born-Gymnasium - Gymnasium Neckargemünd
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Max-Born-Gymnasium - Gymnasium Neckargemünd
Max-Born-Gymnasium Eltern-Informationen zum ersten Halbjahr des Schuljahres 2014-15 Liebe Eltern, nachdem die Schule sich am Ende des letzten Schuljahres einen neuen Namen gegeben hat, übermittle ich Ihnen und Ihren Kindern als Schulleiter des Max-Born-Gymnasiums alle guten Wünsche für ein erfolgreiches und glückliches Schuljahr, Ihnen, liebe Eltern, eine möglichst sorgenfreie Zeit, uns allen eine gedeihliche Zusammenarbeit im Interesse einer gelingenden Erziehungsarbeit. Nach Ende des ersten Schuljahresabschnittes möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen über Entwicklungen, Planungen und interne Regelungen übermitteln. Aus luftiger Höhe: Von der hochmodernen Drehleiter der Neckargemünder Feuerwehr aufgenommen, stellen sich fast alle Schüler des Max-BornGymnasiums dem Fotografen und positionieren sich auf den Initialen des neuen Schulnamens. 1. Termine Damit Sie rechtzeitig planen können, haben wir Ihnen unsere Termine schon zum Ende des letzten Schuljahres zukommen lassen. Die Terminliste wird laufend aktualisiert. Die Veränderungen und Ergänzungen finden Sie auf unserer Homepage (www.mbgym.de). 2. Lehrerversorgung: Die Lehrerversorgung am MaxBorn-Gymnasium ist auch in diesem Schuljahr nach dem gegenwärtigen Stand gut, so dass wir unsere 816 Schüler gemäß den Vorgaben der Bildungspläne ohne wesentliche Kürzungen und Einschränkungen nach dem modernsten Stand unterrichten können. Auch in der Jahrgangsstufe 5 konnten wir vier neue Klassen bilden, sodass unsere Schule nun wieder durchgängig vierzügig ist. Damit sind wir bezüglich unseres Raumangebotes gut ausgelastet. 3. Sprachunterricht: Spanisch ist als Profilfach (3. Fremdsprache) inzwischen in der Oberstufe angelangt und wird demnächst auch als Prüfungsfach im Abitur auftauchen. Französisch hat aber als 2. Fremdsprache (ab Klasse 6) nach wie vor eine große Bedeutung. Unterstrichen wird diese durch die jährlichen DELF-Prüfungen, bei der unsere Schüler ein vom franz. Kultusministerium ausgestelltes Diplom erwerben können. Im Fach Englisch kann an unserer Schule mit der erfolgreichen Teilnahme am „Business-Englisch“- Angebot eine weitere Zusatzqualifikation erworben werden. Außerdem bereiten wir die Schüler auf das „Cambridge-Certificate“ vor. 4. Besondere Projekte Als neues Kooperationsprojekt haben wir in diesem Schuljahr eine Kooperation mit dem Theater in Heidelberg an Land ziehen können. Alle Schüler besuchen mindestens einmal im Jahr eine Vorstellung des Tanz-Theaters, des Musik-Theaters oder der Schauspiel-Abteilung. Damit unterstützten wir die kulturelle Bildung unserer Schüler. 1 Unsere Kooperation mit dem Haus der Astronomie auf dem Königstuhl Sternwarte trägt Früchte. Unsere Schüler profitieren von vielfältigen Angeboten und führen viele interessante Projekte durch. Besonders hervorheben möchte ich, dass Schüler des Max-Born-Gymnasiums auch bei der Suche nach Asteroiden über das weltweite Netz engagiert sind und bereits erfolgreich waren. Wegen der vielfältigen Aktivitäten und Projekte im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich wurde die Schule nach einem aufwändigen Bewerbungsverfahren zur „MINT-freundlichen Schule“ ernannt. Dadurch wird ihr Engagement im Bereich der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik ausgezeichnet. Die Schüler unserer Schulsanitäts-AG werden in regelmäßigen Abständen ausgebildet, um bei Unfällen in der Schule Erstversorgung leisten zu können. Diese AG, die unter Leitung eines erfahrenen Kollegen stattfindet, leistet darüber hinaus in besonderem Maß einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Sozialkompetenz unserer Schüler. Seit 2012 kooperieren die Fächer Erdkunde und NwT mit der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg beim Projekt „Regionaler Klimawandel und System Boden“. Das Nachhilfeprojekt des Gymnasiums „Schüler helfen Schülern“ bewährt sich seit mehreren Schuljahren. Die betreffenden Schüler organisieren diese Form der Nachhilfe mit erstaunlicher Professionalität und herausragendem Engagement. Interessierte Eltern oder Schüler erhalten im Sekretariat ein Formular, in dem sie ihr Interesse an Unterstützung bekunden können. 5. Schulsozialarbeiter Gymnasium und Realschule haben mit Frau Stottko eine engagierte Schulsozialarbeiterin, die ihren Arbeitsplatz im Schulzentrum hat und deshalb bei Problemen zu festgesetzten Zeiten zu sprechen ist. Sie unterstützt die Schule in vielfältiger Weise. Neben der Einzelfallintervention bei schwierigen psychischen oder sozialen Problemen war sie in ihrem ersten Schuljahr auch vielfältig in Klassen präventiv tätig. Sie ist ein wertvoller Ansprechpartner bei der Suche nach außerschulischer Hilfe und Unterstützung. Letztlich ist sie auch in die Elternarbeit eingebunden. Bei den Elternabenden kann sie ihre Tätigkeitsfelder und Hilfsangebote präsentieren. 6. Ganztagsbetreuung: • Mittagessen in der Mensa der Schule: Die Mittagspause mit dem Angebot eines ausgezeichneten MensaEssens und die dadurch entstehende Rhythmisierung des Schulalltags sind ein Gewinn für Schüler und Lehrer und inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil unseres schulischen Alltags. In unserer Mensa hat man eine Auswahl von 2 bis 3 warmen Gerichten, die man ohne Vorbestellung für 3,50€ kaufen kann. Ein einfacheres Pasta-Gericht gibt es seit dem letzten Schuljahr schon für 2,50€. Daneben dient die Aula auch als Cafeteria. Bitte unterstützen Sie uns in dem Bemühen dieses Angebot zu erhalten. Die noch fehlenden Chips zur Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen sind in Auftrag und werden demnächst an die interessierten Schüler verteilt. Dies erleichtert die Zahlungsabwicklung für Schüler und Eltern. • Offene Ganztagesschule: Die betreffenden Schüler, vor allem aus den 5. und 6. Klassen, haben zum Schuljahresbeginn ein detailliertes Informationsblatt erhalten, aus dem die wichtigsten Informationen zu entnehmen sind. Über die AG-Angebote wurden die Klassen zeitnah informiert. • Bibliothek: Um die Öffnungszeiten weiter auszudehnen, bräuchten wir dringend Hilfe von Eltern oder Großeltern. Wenn Sie Zeit und Lust hätten, uns bei der Betreuung dieser für die Schüler so wichtigen Einrichtung behilflich zu sein, melden Sie sich bitte im Sekretariat. In der Hoffnung, die Öffnungszeiten ausweiten zu können, wird die Schulbibliothek künftig schulübergreifend gemeinsam von Realschule und Gymnasium angeboten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir bei der Nutzung der Bibliothek die Vorlage bzw. Hinterlegung eines Schülerausweises von den Schülern verlangen müssen. 2 7. Lernmittel Bitte appellieren Sie an Ihre Kinder, mit den Büchern pfleglich umzugehen. Die Tatsache, dass bei uns der allergrößte Teil der Lernmittel durch den Schulträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt und vom Steuerzahler finanziert wird, sollte durch einen angemessenen Umgang mit dem entliehenen Material honoriert werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Arbeitshefte, Workbooks und Verbrauchsmaterialien nur bedingt finanzieren können. Bei der Bücherrückgabe am Ende des Schuljahres behalten wir uns vor, von Schülern, deren Bücher erkennbar beschädigt sind, eine Gebühr zu verlangen, die dann für Neuanschaffungen zur Verfügung steht. Besonders froh sind wir, dass sich die Eltern (nach Zustimmung der entsprechenden Gremien) an den Verbrauchsmitteln in BK und NwT mit einem jährlichen Beitrag beteiligen. Dies ist im Interesse aller und trägt dazu bei, die anstehende aufwändige Finanzierung von Lernmitteln zu ermöglichen. 8. Unser Sozialpraktikum besteht aus einem externen und einem internen Teil: Externer Teil in Klasse 9: „Um soziale Kompetenzen praktisch zu erwerben und umzusetzen, sich konkret und nachhaltig mit sozialer Tätigkeit auseinanderzusetzen, arbeiten die Schüler in der unterrichtsfreien Zeit ca. zwei Stunden wöchentlich in ausgesuchten Institutionen. Nach der Einweisung durch Fachleute aus den beteiligten Institutionen werden die Schülerinnen und Schüler während ihres Praktikums durch eine Lehrkraft betreut. Die Teilnahme ist verbindlich“. Interner Teil in den Klassen 10 und 11: Der Einsatz für andere soll aber damit nicht enden. Schüler der Klassen 10 und 11 leisten innerhalb der Schule soziale Dienste, wie Hausaufgabenbetreuung, Bibliotheksdienst, Mitwirken bei Veranstaltungen und Betreuung von Arbeitsgemeinschaften und bei der Verwaltung und Betreuung multimedialer Gerätschaften. Hier sammeln die Schüler „Sozialpunkte“. 9. Berufsorientierung: herausragende Auszeichnung der Schule Das Gymnasium Neckargemünd wurde nun schon zum zweiten Mal für seine vielfältigen Projekte der Berufsorientierung mit dem Berufswahl-Siegel des Landes Baden-Württemberg (BORIS) ausgezeichnet. Diese gewinnbringende Arbeit setzen wir auch im laufenden Schuljahr in bewährter Weise fort. 10. Nutzung der schuleigenen PCs (Nutzerordnung) Schüler können die schuleigenen PCs nur dann nutzen, wenn • sie und ihre Erziehungsberechtigten die Nutzerordnung unterschrieben und abgegeben, und • sie die Modalitäten der Nutzung zur Kenntnis genommen haben. Diese Nutzerordnung finden sie auf der Homepage des Gymnasiums unter „Service/ für Schüler“. • 11. Regelungen bei Erkrankung oder bei Unwohlsein eines Schülers: • Vorzeitiges Verlassen der Schule wegen Krankheit Wir dürfen Kinder nicht aus unserem Aufsichtsbereich entlassen, ohne dass Sie als Erziehungsberechtigte informiert sind und Ihre Zustimmung gegeben haben. Schüler, die während der Schulzeit kurzfristig erkranken, müssen deshalb vom Sekretariat aus bei Ihnen anrufen und abgeholt werden. 3 Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen wir Schüler in keinem Falle alleine nach Hause entlassen. Auch dürfen wir keine Mitschüler als Begleitung mitschicken. Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, müssen von Eltern oder Verwandten abgeholt oder zum Arzt gebracht werden. Dazu ist es erforderlich, dass Eltern, Verwandte oder sonst autorisierte Personen für uns erreichbar sind. Unser Sekretariat muss in jedem Falle über eine aktuelle Telefon-Nummer verfügen. Ansonsten müssten wir Ihr Kind auf Ihre Kosten mit dem Taxi oder mit dem Krankenwagen nach Hause oder in eine Klinik bringen lassen. Denken Sie bitte auch daran, dass normale Arztbesuche während der Schulzeit nur in dringenden Fällen und nur nach vorherigem Ersuchen um Befreiung vom Unterricht genehmigungsfähig sind. • Entschuldigungspflicht und Schulbesuchsverordnung Bei Krankheit eines Schülers/einer Schülerin ist die Schule am gleichen Tag per Email (am einfachsten über die Homepage des Gymnasiums („Kontakt“), per Fax oder fernmündlich zu benachrichtigen. Zusätzlich muss innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung bei der Schule vorliegen. Falls dies versäumt wird, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Für den Fall des unentschuldigten Fehlens bei Arbeiten oder Klausuren muss die Note „ungenügend“ erteilt werden. Dies gilt auch für die Schüler der Kursstufe. Vor allem um dem unentschuldigten und unbegründeten Fehlen entgegenzuwirken, fordern wir in der Kursstufe die strikte Einhaltung der Vorgaben ein. Wir möchten Sie bitten, diese Regelungen der Schulbesuchsverordnung mit Ihren Kindern zu besprechen, und die betreffenden Bestimmungen einzuhalten, damit unangenehme Sanktionen vermieden werden können. 12. Beurlaubungen und Befreiungen vom Unterricht Wir weisen darauf hin, dass der Beurlaubung eines Schülers nach den Vorschriften der Schulbesuchsverordnung durch das Schulgesetz enge Grenzen gesetzt sind. In jedem Fall ist eine Beurlaubung rechtzeitig (vorher!!!) zu beantragen. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach Ferien ist nicht möglich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Beurlaubungen, die ihre Begründung in der Urlaubsplanung der Familie finden, nicht genehmigt werden dürfen. Hier hat der Schulleiter keinen Spielraum. Die Schulbesuchsverordnung erkennt nur das Folgende an: „Als wichtiger persönlicher Grund gelten insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung der Pflege erforderlich ist.“ 13. Ferientermine für das Schuljahr 2014-15 Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung die offiziellen Ferientermine. Denken Sie daran, dass die Schule bei Freistellungen und Beurlaubungen an die „Schulbesuchsverordnung“ gebunden ist. Beurlaubungen können nicht ohne weiteres ausgesprochen werden. Herbstferien Weihnachtsferien Winterferien (bewegliche FT) Osterferien Beweglicher Ferientag Pfingstferien Sommerferien von… 27. 10. 2014 22. 12. 2014 16. 02. 2015 30. 03. 2015 15. 05. 2015 26. 05. 2015 30. 07. 2015 bis… 31. 10. 2014 05. 01. 2015 20.02. 2015 10. 04. 2015 05. 06. 2015 11. 09. 2015 14. Information über schulische Leistungen, Schülerhandbuch Bitte erkundigen Sie sich über den Leistungsstand Ihrer Kinder. Natürlich sind wir bestrebt, Sie bei erkennbaren Leistungsproblemen, vor allem bei spürbarem Leistungsabfall zu informieren. Dessen ungeachtet sollten Sie sich aber fortwährend über den Leistungsstand Ihres Kindes informieren. D.h.: überprüfen Sie ab und zu die Einträge im Hausaufgabenheft und die Erledigung der Hausaufgaben. Lassen Sie sich über die Ergebnisse der Klassenarbeiten informieren. Die Eltern der Unterstufe möchten wir bitten, das Schülerhandbuch als Kommunikationsmittel zu nutzen. Das Unterschreiben von Klassenarbeiten durch die Erziehungsberechtigten werden wir in den Klassen 5-7 auf freiwilliger Basis in den Hauptfächern einfordern. Wir weisen aber darauf hin, dass es uns nicht möglich ist, eine fehlende Unterschrift zu sanktionieren. D.h.: Auch der Gesetzgeber geht von einem vertrauensvollen Verhältnis 4 zwischen Lehrer und Schüler einerseits und zwischen Eltern und Schüler andererseits aus und setzt der Erzwingung der Transparenz Grenzen. Informieren Sie sich also und suchen Sie ggf. das Gespräch mit dem betreffenden Lehrer. 15. Gesetz über „das Recht am eigenen Bild“ Nach dem neuen Landesdatenschutzgesetz - entstanden wohl aus dem juristischen Hickhack um den Schutz von Prominenten vor der Belästigung durch Fotografen – dürfen Fotos von Personen nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden. Dies betrifft auch die Öffentlichkeitsarbeit an unserer Schule. Tangiert sind vor allem die Fotos über schulische Veranstaltungen im Jahresbericht sowie die Presseberichterstattung über schulische Ereignisse. Da wir eine individuelle Abfrage des Einverständnisses zur Veröffentlichung von Schüler-Fotos aber nicht leisten können, bitten wir also jene Eltern, die nicht damit einverstanden sind, dass Fotos (vor allem Einzelfotos) von ihren Kindern im Jahresbericht, in der Presse oder ggf. auf der Homepage des Gymnasiums veröffentlicht werden, dies der Schule schriftlich zu melden. Wir werden dann darauf achten, dass entsprechende Fotos nicht veröffentlicht werden. 16. Gefahren auf dem Schulweg Alle Schüler sind über die zulässigen Schulwege informiert. Bei den Fünftklässlern erfolgt die Information zeitnah durch die Klassenlehrer. Unterstützen Sie uns bitte in unserem Bemühen um einen möglichst sicheren Schulweg. Umwege zu einer anderen als der vorgesehenen Bushaltestelle werden von der Versicherung nicht als Schulweg anerkannt und sind deshalb von der BW Unfallkasse nicht versichert. Weisen Sie Ihre Kinder insbesondere auf die Benutzung sicherer Fußgängerüberwege hin. Der Zebrastreifen zwischen S-Bahn-Halt/Schule und Menzer-Park ist inzwischen installiert. Er bietet einen sicheren Übergang. Der sicherste Weg von und zur Wiesenbacher Straße führt über den Carl-Thilo-Weg. Die Tatsache, dass die Bushaltestellen zum allergrößten Teil direkt vor der Schule liegen, erhöht die Sicherheit für unsere Schüler erheblich. Allerdings entstehen Gefahren durch Fahrzeuge, die das absolute Halteverbot bei den Bushaltestellen missachten. (Dies geschieht nach unseren Beobachtungen auch durch Eltern, die ihre Kinder vor der Schule abholen oder durch Fahrzeuge, die das Durchfahrtverbot durch das Schulgelände missachten.) Bitte vermeiden Sie das Parken im Busbereich oder das Durchfahren des Schulgeländes. Vor allem zu den Stoßzeiten gefährden Sie dadurch die Kinder. Das Verhalten mancher junger S-Bahn-Benutzer macht uns Sorgen. Die Bahn-Polizei unterstützt mit Veranstaltungen für die Fünftklässler unsere Bemühungen um Sensibilisierung für die Gefahren. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auch darauf hin, dass sie sich im Bereich der S-Bahn-Haltestellen angemessen verhalten. Hier endet die schulische Aufsichtspflicht. Bitte erklären Sie Ihren Kindern, dass das Überqueren der Gleise absolut lebensgefährlich ist; dies gilt - wegen der im Boden liegenden Starkstromleitungen - auch, wenn keine Züge fahren. 17. Wertgegenstände Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die Schule für gestohlene oder sonst abhandengekommene Wertgegenstände keine Haftung übernehmen kann. Bitte überzeugen Sie Ihre Kinder, dass sie Wertsachen entweder nicht in die Schule mitnehmen oder sie in den Schließfächern sicher aufbewahren. Weitere Informationen und aktuelle Termine erhalten Sie im Netz unter „www.mbgym.de“ Linier, 21. 10. 2014 5