Schreiben des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral
Transcription
Schreiben des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral
Schreiben des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, an Erich Honecker Blatt 40 Am 11. September 1968 erteilte der Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages, Marschall der Sowjetunion Jakubowski, die Erlaubnis, die erhöhte Gefechtsbereitschaft für die NVA aufzuheben. Davon ausgenommen waren die 7. Panzerdivision und die 11. Motorisierte Schützendivision, die bis auf weiteres in der Reserve des Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages in den bisher bezogenen Räumen verbleiben sollten. Noch am selben Tag erteilte Walter Ulbricht als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates den Befehl zur Aufhebung der Gefechtsbereitschaft für die NVA (mit Ausnahme der 7. PD und der 11. MSD) und zur Aufhebung der besonderen Bereitschaftsstufen für die anderen bewaffneten Organe der DDR. An der Staatsgrenze der DDR zur CSSR ging man ab dem 12. September 1968 von der Grenzsicherung zur verstärkten Grenzüberwachung über. Die 7. Panzerdivision und die 11. Motorisierte Schützendivision blieben dagegen wie befohlen in den bezogenen Räumen und gewährleisteten weiterhin die Einsatzbereitschaft der Kampftechnik und Bewaffnung. Im Rahmen der täglichen Ausbildung der Truppen wurden u.a. Gefechtsexerzieren, Feuerleitübungen, Fahrschule, Schießen, chemische Ausbildung und militärische Körperertüchtigung durchgeführt. Erst auf der Grundlage des Befehls Nr. 119/68 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 14. Oktober 1968 wurde die operative Unterstellung der 7. Panzerdivision und der 11. Motorisierten Schützendivision unter sowjetischen Befehl mit Wirkung vom 16. Oktober 1968 um 20:00 Uhr aufgehoben und beide Verbände wieder dem Chef des Militärbezirkes III unterstellt. Gleichzeitig erfolgte die Rückverlegung in die Stammobjekte. Dagegen beendeten die operative Gruppe der NVA beim Leitungsstab des Oberkommandierenden sowie die sicherstellenden Kräfte der NVA in der CSSR erst am 12. November 1968 ihre Tätigkeit und kehrten daraufhin in die DDR zurück. © BArch DVW 1/12826