oldschool joystick

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oldschool joystick
Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht für die Veranstaltung [old-school-LAN Party]
Sehr geehrte Eltern,
Ihr Kind hat sich bei uns zur Veranstaltung "old-school-lan" in Großolbersdorf
angemeldet. Damit die Teilnahme ermöglicht werden kann,
benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht für die Übernahme der
Aufsichtspflichten für die Dauer der Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns mit Ihrer Unterschrift, die von uns
benötigte Vollmacht ausstellen. Ferner müssen alle Felder vollständig und
richtig ausgefüllt werden.
1. Name und Anschrift des Kindes und seiner Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten:
...............................................................
2. Wir versichern, dass unser Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat und im
Besitz eines gültigen Personalausweises ist. Dieser wird zusammen mit dieser
Vollmacht beim Einlass kontrolliert. Wenn ein Personalausweis als
Altersnachweis nicht vorhanden ist, kann der Veranstalter aus rechtlichen
Gründen keinen Zugang gewähren.
3. Die Veranstaltung findet vom ................ Uhr bis .............. Uhr
In Großolbersdorf statt.
4. Die Aufsichtspflicht geht für die Dauer der Veranstaltung auf folgende
Person(en) über:
bitte ankreuzen:
o Verwandter oder Bekannter über 18 Jahren
Name: ......................................
oder:
o den Mitarbeitern der Veranstaltung
5. Wir versichern hiermit, dass sich auf dem Rechner unseres Kindes nur
Spiele mit entsprechender Altersfreigabe befinden. Ferner befinden sich
keine indizierten Spiele auf dem Rechner unseres Kindes. (Dabei handelt es
sich um Spiele, Filme u.ä., die von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien entsprechend eingestuft wurden.)
6. Wir versichern, dass wir für die Dauer der Veranstaltung im Falle eines
medizinischen Notfalls rund um die Uhr erreichbar sind. Dies gilt auch für
den etwaigen Ausschluss unseres Kindes von der Veranstaltung wegen Verstoßes
gegen die Hausordnung oder unsere AGB.
Bitte tragen Sie dazu hier ein, wo und wie wir Sie während der Veranstaltung
erreichen können und nennen Sie bitte auch eine Telefonnummer: ..............
7. Wir gestatten unserem Kind, auf der Veranstaltung zu übernachten. Unser
Kind entscheidet nach eigenem Ermessen wann es die Schlafstätten aufzusuchen
hat.
8. Unser Kind darf jeder Zeit ohne Aufsicht die old-school-lan verlassen.
9. Auf dem beigefügten Blatt befinden sich unsere AGB.
Wir erklären hiermit, dass wir diese gelesen und verstanden haben und unser
Kind entsprechend unterrichtet haben.
Sollte das beigefügte Blatt nicht vorhanden sein, so können Sie die AGB und
Hausordnung im Internet unter [www.soa-web.de/lan_AGB.htm] nachlesen.
...................................................
Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
a. Die Veranstaltung der LAN-Party ist eine Privatparty und nicht gewinnorientiert. Die Teilnahmebeiträge dienen ausschließlich der Kostendeckung.
b. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen sowie weitere rechtliche Schritte
vor.
c. Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung aus wichtigem Grund 2 Wochen vorher abzusagen. Wichtige Gründe sind z.B. zu wenig Teilnehmer.
d. Im Folgenden wird der Begriff "Teilnehmer" sowohl für weibliche als auch männliche Personen verwendet.
§ 2 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
a. Jeder Teilnehmer hat das 18. Lebensjahr vollendet. Minderjährigen ist die Teilnahme nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt.
b. Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
c. Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich bis maximal 4 Wochen vor der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzumelden und seinen Teilnahmebeitrag
zurückzufordern. Die Abmeldung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
d. Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner (mit Netzwerkkarte), Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit.
e. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
f.
Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist unbedingt Folge zu leisten.
g. Jeder Teilnehmer erkennt dieses Regelwerk sowie sonstige gesondert angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und hat durch seine Anmeldung deren
Gültigkeit akzeptiert.
h. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht im Zweifel nicht.
§ 3 Bestimmungen während der Veranstaltung
a. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu
jeder Zeit einen Teilnehmer unter Angabe von Gründen auszuschließen und den Teilnahmebeitrag einzubehalten.
b. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu betreiben. Besonders hervorgehoben werden hier: SoftwarePiraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung, Beschädigung oder Zerstörung fremder Datenanlagen und sonstiger Geräte. Des weiteren
verpflichtet sich jeder Teilnehmer, die in der BRD verbotenen Spiele nicht zu spielen oder sonst irgendwie zugänglich zu machen. Dazu zählen insbesondere die
US-Versionen von "Return to Castle Wolfenstein" und der Half-Life-Modifikation "DOD".
c. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs (End User License
Agreement) und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung.
d. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern etc. ist untersagt.
e. Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks und der
Stromversorgung.
f.
Verstößt ein Teilnehmer gegen eine oder mehrere der in diesen AGB genannten Regeln oder verhält er sich anderweitig gesetzeswidrig, behält sich der
Veranstalter rechtliche Schritte in angemessener Art vor.
g. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter erklärt sich bereit, den Zugang zu
Veranstaltungsräumlichkeiten nach seinen Möglichkeiten zu überwachen. Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum des Teilnehmers übernimmt
der Veranstalter keine Haftung.
h. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügungsstellung und den Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als
Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag. Durchgehende Betriebsbereitschaft wird nicht garantiert.
i.
Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von Videospielen sollte nach ca. 120 Minuten Spielzeit eine Pause von 15 Minuten eingelegt
werden. Für gesundheitliche Schäden, die durch Erschöpfungserscheinungen entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
j.
k.
Epileptikern oder Personen, die zu epilepsieartigen Anfällen neigen, wird aus medizinischen Gründen von einer Teilnahme ausdrücklich abgeraten.
Die Teilnahme an der Lan-Party erfolgt für jeden auf eigene Gefahr
(Privatparty) der Veranstalter haftet nicht für Personen oder Sachschäden die im
Zusammenhang mit der Party entstehen
§ 4 Turniere und Preisvergabe
a.
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen
die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b.
Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier gesondert
geregelt.
c.
Die Veranstalter verpflichten sich, etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse
vorzunehmen.
d. Teilnahme und Preisverleihung erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
§ 5 Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
a.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen und etwaigen Müll in die vom Veranstalter
bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen.
b.
Jeder Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für Schäden jeglicher Art an Materialien des Veranstalters, soweit er diese zumindest leicht fahrlässig
verursacht hat.
c.
Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, nicht belangt werden.
Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dass jegliches während der Veranstaltung angefertigte Bild- und Ton- Material, zu Werbe- und Ausstellungs- Zwecken verwendet werden darf.