AGBs - OldSchool-Lan

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AGBs - OldSchool-Lan
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oldschool-Lan
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages
mit den Organisatoren der Oldschool-Lan im Folgenden auch „ der Veranstalter“
genannt. Unsere Leistungen an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgen auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§1: Allgemeine Bestimmungen
a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht
gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und
Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des
Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
§2: Informationspflichten des Teilnehmers
a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (Einloggen) nur
wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der für unsere
Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) hat uns der Teilnehmer
unverzüglich mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt
von bereits geschlossenen Verträgen berechtigt.
b) Der Teilnehmer gewährleistet, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse
erreichbar ist. Wird der Empfang von E-Mails aufgrund Weiterleitungen, Stilllegung
oder Überfüllung des Kontos gehindert, stehen uns die Rechte gem. Abs. (1) zu.
c) Für seinen Zugang zu unserer Webseite (www.oldschool-lan.de,
www.forum.oldschool-lan.de) erhält der Teilnehmer ein Passwort. Er verpflichtet sich,
das Passwort vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu
machen. Für einen Missbrauch des Passwortes, den der Verbraucher verursacht hat,
übernehmen wir keine Haftung.
§3: Widerruf
Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt unter der
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande. Ein Widerrufsrecht, welches
dem Verbraucher laut § 312d des BGBs zusteht, findet hier jedoch keine
Anwendung. Gemäß § 312b (3) BGB gelten die Vorschriften für Fernabsatzverträge
nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in dem Bereich der
Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Datum erbracht werden.
§4: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.
a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr
noch nicht erreicht haben, haben zu der Veranstaltung keinen Zutritt.
b) Jeder Teilnehmer kann sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen
Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie
zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert. Zum
Zwecke der Dokumentation und der Nachverfolgbarkeit, hat der Teilnehmer seine persönlichen
Daten bei der Anmeldung zu nennen. Der Veranstalter verpflichtet sich die Daten der Teilnehmer
sorgsam zu verwahren und diese keiner Dritten Partei zugänglich zu machen. Siehe auch §10.
c) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen (derzeit 10€) Teilnahmebeitrag geleistet
und kann dies auch notfalls beweisen. Sollte eine Abendkasse geöffnet sein, dann ist der nötige
Beitrag nach Vorlage der Identifikation direkt zu erbringen.
d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der
Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiter zur Teilnahme
nötig ist.
e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Insbesondere
haben die Teilnehmer darauf zu achten, dass Ihre Geräte mit einer aktuellen Antiviren-Software
ausgestattet sind.
f) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist
Folge zu leisten.
g) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und
akzeptiert diese hiermit.
h) Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer sich zuvor auf
www.oldschool-lan.de registriert und sich zur Veranstaltung angemeldet haben. Es besteht die
Möglichkeit auch ohne Anmeldung die Veranstaltung zu besuchen (Abendkasse), jedoch kann in
diesem Fall der Veranstalter nicht zusagen, dass noch ausreichend Sitzplätze vorhanden sind. Somit
ergibt sich für Teilnehmer ohne vorherige Anmeldung kein Anspruch auf Teilnahme. Eine erstattung
des teilnahmebetrages erfolgt nur dann, wenn die Veranstaltung ausgebucht oder abgesagt ist und
der Teilnehmer keinen Platz mehr bekommen kann.In diesem Falle kann sich der Teilnehmer
entscheiden, den geleisteten Betrag für die nächste Veranstaltung zu verwenden oder sich den
bereits gezahlten Betrag erstatten zu lassen.
§5: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese
nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus
gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu erstatten. Hierzu zählen vor
Allem der übermäßige Alkoholkonsum sowie sogenanntes Cheaten.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der
Veranstaltung durchzuführen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie,
Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder
Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt
besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter
übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar
ist.
d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Nahrungsmittel-, Alkohol-, und Rauchverbot. Dieses
kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert
werden. Das Rauchverbot innerhalb der Räumlichkeiten bleibt immer bestehen.
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur
auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt. Durch die beengten Platzverhältnisse sind
Monitore größer 27 Zoll nicht auf der Veranstaltung zugelassen. Andere elektrische Geräte, welche
nicht für den Betrieb des Rechners notwendig sind, sind nicht gestattet.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt
insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der
Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf
wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
h) Der Veranstalter verpflichtet sich zur Stellung und Betrieb des Computernetzwerkes, von
Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellst möglich und nach bestem
Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder
Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
k) Sollten Filme, Spiele, Schriften oder Anwendungen auf Grund deutscher
Rechtssprechung illegal sein, so sind es diese auch auf unserer Veranstaltung. Dazu
zählen vor Allem US Importe von Spielen, die sich mit der Thematik des
Nationalsozialismus beschäftigen, sowie Kinderpornografie.
l) Das mitbringen von Waffen jeglicher Art, ist nicht gestattet.
m) Die Fahrzeuge der Teilnehmer können auf dem dafür eingerichteten Parkplatz
abgestellt werden. Keines Falls ist es erlaubt Zugangsstraßen, Notausgänge oder
die Feuerwehrzufahrt zu blockieren. Bei Zuwiderhandlung sehen wir uns gezwungen,
das Fahrzeug im schlimmsten Fall kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
n) Sollte ein Teilnehmer trotz Mahnung durch den Veranstalter wiederholt gegen die in §5 genannten
Punkte verstoßen, so kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Verstöße gegen die
Absätze k), l) und m) können einen sofortigen Ausschluss von Veranstaltungen und den zugehörigen
Registrierungen auf den Internet Angeboten des Veranstalters auf Lebenszeit nach sich ziehen. Eine
Entscheidung darüber obliegt allein dem Veranstalter.
§6: Turniere und Preisvergabe
a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu
widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe,
Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die
Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
§7: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem
Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
Da die Sitzbelegung eindeutig nachvollziehbar ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei
Zuwiderhandlung, den Teilnehmer von Folgeveranstaltungen auszuschließen.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordnenbare
Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführten
Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der
Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht,
nicht belangt werden.
§8: Haftungsausschluss
Haftungsausschluss aus Haftungsverzicht und Handeln auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer an der Veranstaltung erklärt gegenüber dem Veranstalter:
a) Zum Einsatz kommt nur lizenzierte Software. Die Nutzung der eingesetzten
Software erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Lizenzvertrages. Die Prüfung, ob die
Software nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf
zwei oder mehreren Rechnern - gleich ob durch dieselbe oder verschiedene
Personen - genutzt werden, erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer.
b) Software wird Teilnehmern weder unentgeltlich noch entgeltlich überlassen.
c) Es wird zustimmend Kenntnis genommen, dass Rechner, Zubehör und Software
während der Veranstaltung unter Einschluss des Weges zum Ort der Veranstaltung
bzw. Rückkehr vom Ort der Veranstaltung nicht durch die Veranstalter versichert
sind. Die Veranstalter empfehlen daher dringend den Abschluss einer geeigneten
Versicherung.
d) Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für unsachgemäß abgestellte
Fahrzeuge.
e) Der Veranstalter kann eine ununterbrochene Stromversorgung der Netzwerkparty
nicht zusichern und ist somit nicht haftbar für daraus resultierende Datenverluste.
Eine regelmäßige Datensicherung wird empfohlen. Zur Vermeidung von
Spannungsspitzen wird dem Teilnehmer empfohlen, geeignete Schutzmaßnahmen
zu ergreifen.
f) Der Teilnehmer stellt die Veranstalter beziehungsweise Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen von allen Ersatzansprüchen frei, soweit diese nicht durch Arglist,
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden. In diesen Fällen haften wir
uneingeschränkt.
§9: Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhaltenen Daten
über den Teilnehmer, gleich ob diese vom Teilnehmer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten,
soweit sie für die Veranstaltung erforderlich sind. Die Daten werden, abgesehen von
gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten, nur mit Zustimmung des
Teilnehmers an Dritte weitergegeben.
§10 Schlussbestimmungen
a) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer ist ausschließlich das Recht von
Deutschland anwendbar.
b) Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so
wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt.
Stand: 25.01.2016
Die Vorlage dieser AGBs wurde uns freundlicherweise von den Organisatoren der NFRAG in
Oldenburg (www.nfrag.de) sowie der Organisation www.lanparty.de .zur Verfügung gestellt.