Verkehrsverein Königsbrunn e.V. Beitrittserklärung

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Verkehrsverein Königsbrunn e.V. Beitrittserklärung
Verkehrsverein Königsbrunn e.V.
-Stadtinitiative-
Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich meinen Eintritt in den Verkehrsverein Königsbrunn e.V. – Stadt – Initiative – Beitragsgruppen: Gruppe I: 12,00 Euro (Natürliche Personen) Gruppe II: 60,00 Euro (Juristische Personen, Personenvereinigungen, Vereine, Firmen‐ und Betriebsinhaber und Übernachtungsbetriebe je Bett 0,25 Euro) Gruppe III: 1.200,00 Euro (Sonderbeitragszahler) Gruppe IV: Beitrag nach Einzelvereinbarung, fördernde Mitglieder [§ 4 der Satzung] Gruppe V: Ehrenmitglieder sind beitragsfrei Persönliche Angaben: …………………………………………… …………………………………………… ………………………………………………. Name Vorname Firma/Verein ………………………………………….. ………………… ………………………………………………… ……………………. Straße PLZ Ort Geburtsdatum …………………………………………… ……………………........................ …………………………………………….. Telefon Fax Email Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrags: [ ] per Lastschrifteinzugsverfahren [ ] per Rechnung [ ] per Selbstzahler – Beitragshöhe ….…….,… in EURO Bei Lastschriftverfahren bitte die Teilnahmeerklärung ausfüllen und unterschreiben. Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Beitritt zum Verkehrsverein Königsbrunn e.V.. Eine Vereinssatzung wurde mir übergeben. ……………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………….. Ort/Datum
Unterschrift
Ihre persönlichen Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz vertraulich behandelt und anderen Stellen und Personen
nicht zugänglich gemacht.
Hausanschrift: Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ­Rathaus der Stadt Königsbrunn­ Marktplatz 7 – D‐86343 Königsbrunn Telefon: +49 [0] 8231 90635 Telefax: +49 [0] 8231 90636 Email: info@verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Internet: www.verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Steuernummer beim Finanzamt Augsburg Land 103/111/50192 Eingetragener Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg Bankverbindungen: Kreissparkasse Augsburg BLZ: 720 501 01 Konto‐Nr.: 760 203 703 IBAN: DE88720501010760203703 BIG: BYLADEM1AUG Augusta­Raiffeisenbank­Volksbank BLZ: 720 900 00 Konto‐Nr.: 64 48 100 IBAN: DE08720900000006448100 BIG: GENODEF1AUB Verkehrsverein Königsbrunn e.V.
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Gläubiger ID: DE47ZZZ00000761252 des Verkehrsverein Königsbrunn e.V. Meine IBAN und BIG lautet:
Mitgliedsname: …………………………………………………………………………
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Kontoinhaber: ____________________________________
Bitte buchen Sie den Mitgliedsbeitrag von meinem Neuen Konto ab:
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Hiermit ermächtige(n) ich/wir den Verkehrsverein Königsbrunn e.V. widerruflich, die fälligen Mitgliedsbeiträge zu Lasten meines/unseres Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen sollte, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung. Königsbrunn, ………….. 20…… …………………………………………….. …………………………………….......... . Kontoinhaber Mitkontoinhaber Hausanschrift: Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ­Rathaus der Stadt Königsbrunn­ Marktplatz 7 – D‐86343 Königsbrunn Telefon: +49 [0] 8231 90635 Telefax: +49 [0] 8231 90636 Email: info@verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Internet: www.verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Steuernummer beim Finanzamt Augsburg Land 103/111/50192 Eingetragener Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg Bankverbindungen: Kreissparkasse Augsburg BLZ: 720 501 01 Konto‐Nr.: 760 203 703 IBAN: DE88720501010760203703 BIG: BYLADEM1AUG Augusta­Raiffeisenbank­Volksbank BLZ: 720 900 00 Konto‐Nr.: 64 48 100 IBAN: DE08720900000006448100 BIG: GENODEF1AUB Verkehrsverein Königsbrunn e.V.
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Satzung
Verkehrsverein Königsbrunn e.V.
- Stadt-Initiative –
Stand: März 2011
§ 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen: Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ‐ Stadt‐Initiative – Der Sitz des Vereins ist, Marktplatz 7 – 86343 Königsbrunn. § 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Identität der Stadt Königsbrunn, die der Zukunftssicherung der dienen. Aktions‐ und Kooperationsbereiche sind im Besonderen: 1. Die Förderung ‐ des Tourismus, ‐ von kulturellen Angeboten, z.B. Pflege und Erhaltung örtlicher Museen, Stadtführungen, Konzerte und Kunstausstellungen ‐ der Denkmalpflege im Zusammenhang mit dem Bodendenkmal “Via Claudia Augusta“ und den Ausgrabungsfunden im Raum Königsbrunn, z.B. Mithraeum. ‐ der Freizeit‐ / Erholungseinrichtungen und ‐Angebote, z.B.: Jugendzentrum, Skaterpark ‐ der Bildungseinrichtungen und ‐Angebote, z.B: Musikschule,VHS ‐ der internationalen Zusammenarbeit, z.B.: Schüler und Jugendaustausch mit den österreichischen und italienischen Gemeinden entlang der „Via Claudia Augusta“ 2. Die Motivation der Bürger, sich für ihre Heimat einzusetzen und an der Gestaltung des öffentlichen Lebens mitzuwirken. 3. Die Koordinierung der örtlichen Leistungsträger, insbesondere der ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände, im Sinne des Vereinszwecks. 4. Die Herausgabe von Informationsbroschüren. 5. Die Durchführung von ‐ Vorträgen, Kursen, Exkursionen belehrender Art ‐ Freizeiten, Fahrten und Treffen für Schüler und Jugendliche ‐ Sonstigen Veranstaltungen zur Erreichung und im Sinne des Vereinszwecks. 6. Die Gewinnung von Sponsoren. § 3 Ordentliche Mitglieder Ordentliche Mitglieder können Personen, Firmen, Körperschaften und Institutionen werden, sofern sie die Satzung anerkennen und nach ihr handeln wollen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages. Die Entscheidung des Vorstandes über die Aufnahme bzw. die Ablehnung ist nicht anfechtbar. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung des Mitgliedschaft zum Schluss des Geschäftsjahres bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Wegzug, Geschäftsaufgabe, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Ein Mitglied kann ferner durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn vereinsschädigendes Verhalten, Missachtung der Satzung oder Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge vorliegen. Wird ein Mitglied ausgeschlossen, ist die Berufung an die Mitgliederversammlung möglich. Ein weiteres Rechtsmittel ist ausgeschlossen. § 4 Sonstige Mitgliedschaft Hausanschrift: Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ­Rathaus der Stadt Königsbrunn­ Marktplatz 7 – D‐86343 Königsbrunn Telefon: +49 [0] 8231 90635 Telefax: +49 [0] 8231 90636 Email: info@verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Internet: www.verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Steuernummer beim Finanzamt Augsburg Land 103/111/50192 Eingetragener Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg Bankverbindungen: Kreissparkasse Augsburg BLZ: 720 501 01 Konto‐Nr.: 760 203 703 IBAN: DE88720501010760203703 BIG: BYLADEM1AUG Augusta­Raiffeisenbank­Volksbank BLZ: 720 900 00 Konto‐Nr.: 64 48 100 IBAN: DE08720900000006448100 BIG: GENODEF1AUB Verkehrsverein Königsbrunn e.V.
-StadtinitiativeZu Ehrenmitgliedern können von der Mitgliederversammlung solche Personen gewählt werden, die sich um die Förderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben haben. Als „fördernde Mitglieder“ ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung können von der Mitgliederversammlung juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts aufgenommen werde, die sich der finanziellen Förderung des Vereins besonders annehmen. Für sie gilt im Übrigen das unter § 7 Gesagte. § 5 Rechte der Mitglieder Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregung die Vereinsarbeit zu fördern. Die stimmberechtigten Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil, können Anträge zur Abstimmung stellen und sich in den Vorstand des Vereins wählen lassen. Sie bestimmen durch Mehrheitsentscheidungen die Grundlinien der Vereinsarbeit. § 6 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmung der Satzung einzuhalten, den Vorstand in seiner Tätigkeit zu unterstützen und dem Verein erforderliche Auskünfte zu geben. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die in der Beitragsordnung festzulegen Beiträge zu entrichten und die sonstigen Bestimmungen der Beitragsordnung einzuhalten. Die „fördernden Mitglieder“ sind verpflichtet, die mit dem Vorstand im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. § 7 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden jährlich, mindestens einmal, einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat stattzufinden, wenn die Hälfte der Mitglieder diese schriftlich, mit Angabe der Verhandlungsgegenstände, beantragt. Die Mitgliederversammlung ist wenigstens 3 Wochen vorher schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung, einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder, beschlussfähig. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Eine natürliche Person als Mitglied kann nicht gleichzeitig eine juristische Person oder Personenvereinigung vertreten. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Anträge aus den Kreisen der Mitglieder müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Vorstand schriftlich und begründet eingereicht werden. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter geleitet. Die Tagesordnung muss bei der ordentlichen Mitgliederversammlung folgenden Punkte enthalten‐ Jahresbericht, ‐ Jahresrechnung, Rechnungsprüfungsbericht, Entlastung des Vorstandes, ‐ Wahl der Mitglieder der Vorstandschaft, ‐ vorliegende Anträge. Über die Verhandlung der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. § 8 Vorstandschaft Die Vorstandschaft besteht aus: ‐ dem Vorsitzenden, ‐ dem stellvertretenden Vorsitzenden, ‐ dem Schriftführer, ‐ dem Kassenwart und ‐ mindestens einem Beisitzer. Gesetzlicher Vertreter des Vereins i.S.d. § 26 BGB ist der Vorsitzende. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Für die laufende Vereinsarbeit kann der Vorstand ‐ Ausschüsse bilden, in die gezielt Einzelpersonen oder bestehende Arbeitsgruppen berufen werden. ‐ Einzelpersonen in den Vorstand kooptieren. ‐ einen Geschäftsführer einstellen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, kooptierte Mitglieder und der Geschäftsführer haben kein Stimmrecht. Über die Sitzungen des Vorstandes und der Ausschüsse sind Protokolle zu fertigen. Sie sind vom Leitenden zu unterzeichnen und an die Vorstands‐/ Ausschussmitglieder zu verteilen. § 9 Rechnungsprüfung Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von 2 Jahren. Hausanschrift: Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ­Rathaus der Stadt Königsbrunn­ Marktplatz 7 – D‐86343 Königsbrunn Telefon: +49 [0] 8231 90635 Telefax: +49 [0] 8231 90636 Email: info@verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Internet: www.verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Steuernummer beim Finanzamt Augsburg Land 103/111/50192 Eingetragener Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg Bankverbindungen: Kreissparkasse Augsburg BLZ: 720 501 01 Konto‐Nr.: 760 203 703 IBAN: DE88720501010760203703 BIG: BYLADEM1AUG Augusta­Raiffeisenbank­Volksbank BLZ: 720 900 00 Konto‐Nr.: 64 48 100 IBAN: DE08720900000006448100 BIG: GENODEF1AUB Verkehrsverein Königsbrunn e.V.
-StadtinitiativeDie Aufgabe des Rechnungsprüfer besteht und der Prüfung der sachgerechten Finanzgebaren des Vorstandes, einschließlich der Geschäftsführung. Sie berichten darüber vor der Jahreshauptversammlung. § 10 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. § 11 Beitragsordnung Die Beitragszahlung wird durch eine Beitragsordnung geregelt. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen oder geändert. Wenn ein solcher Beschluss gefasst werden soll, ist dies als Tagesordnungspunkt im Einladungsschreiben anzugeben. In der Beitragsordnung sind die Höhe der Mitgliederbeiträge, die Zahlungsfristen und die Zahlungsmodalitäten geregelt. § 12 Änderung der Satzung Änderungen der Satzung erfordern eine Mehrheit vom mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Änderungen solcher Bestimmungen der Satzung, die ‐ den Zweck des Vereins, ‐ die Vermögensverwaltung oder ‐ die Verwendung des Vermögens des Vereins bei seiner Auflösung betreffen, sind vor Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen und dürfen erst nach dessen Zustimmung ausgeführt werden. § 13 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesen Zweck einberufen Mitgliederversammlung mit 2/3‐ Mehrheit beschlossen werden und verlangt die Anwesenheit von mindestens 2/3 aller Mitglieder. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung vorschriftsmäßig mit derselben Tagesordnung einzuberufen, die, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Vereinsmitglieder, die Auflösung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschließen kann. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Königsbrunn, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat. § 14 Inkrafttreten A.) Die durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20. November 2002 in vorliegender Form genehmigte und geänderte Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. B.) Die durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21. März 2007 in vorliegender Form genehmigte und geänderte Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Hausanschrift: Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ­Rathaus der Stadt Königsbrunn­ Marktplatz 7 – D‐86343 Königsbrunn Telefon: +49 [0] 8231 90635 Telefax: +49 [0] 8231 90636 Email: info@verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Internet: www.verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Steuernummer beim Finanzamt Augsburg Land 103/111/50192 Eingetragener Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg Bankverbindungen: Kreissparkasse Augsburg BLZ: 720 501 01 Konto‐Nr.: 760 203 703 IBAN: DE88720501010760203703 BIG: BYLADEM1AUG Augusta­Raiffeisenbank­Volksbank BLZ: 720 900 00 Konto‐Nr.: 64 48 100 IBAN: DE08720900000006448100 BIG: GENODEF1AUB Verkehrsverein Königsbrunn e.V.
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Beitragsordnung Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ‐Stadt‐Initiative gemäß § 11 der Satzung Stand: März 2007 Art. 1 Beitragsjahr Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Art. 2 Beitragsklassen Der Mitgliederbeitrag ist nach folgenden Personengruppen zu entrichten: Gruppe I : Natürliche Personen Gruppe II : J Juristische Personen, Personenvereinigungen und Betriebsinhaber Gruppe III : Sonderbeitragszahler Gruppe IV : Fördernde Mitglieder (§ 4 der Satzung) Gruppe V : Ehrenmitglieder Bei Gruppe III wird davon ausgegangen, dass größere Institutionen, Betriebe oder Körperschaften mit besonderem Interesse an der Arbeit des Vereins entsprechend eigene Beträge zu zahlen haben. Art und Umfang werden vom Vorstand in Einzelvereinbarungen festgelegt. Art. 3 Höhe des Beitrages Die Höhe der einzelnen Beiträge/Beitragsklassen wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12.des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge. Gruppe I: 12,00 € Gruppe II : 60,00 € Übernachtungsbetrieben je Bett 0 ,25 € Gruppe III : 1200,00 € nach Einzelvereinbarungen Gruppe IV : Gruppe V : Ehrenmitglieder sind beitragsfrei Art. 4 Fälligkeit des Beitrages Der Beitrag ist zum Beginn des Geschäftsjahres fällig. Er wird im Laufe des Monats Januar abgebucht. Art. 5 Beitragszahlung Der Beitrag wird nur mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Ausnahme können vom Vorstand für die Gruppe III und IV vereinbart werden. Kosten für eine Rücklastschrift sind vom Mitglied dem Verein zu erstatten. Hausanschrift: Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ­Rathaus der Stadt Königsbrunn­ Marktplatz 7 – D‐86343 Königsbrunn Telefon: +49 [0] 8231 90635 Telefax: +49 [0] 8231 90636 Email: info@verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Internet: www.verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Steuernummer beim Finanzamt Augsburg Land 103/111/50192 Eingetragener Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg Bankverbindungen: Kreissparkasse Augsburg BLZ: 720 501 01 Konto‐Nr.: 760 203 703 IBAN: DE88720501010760203703 BIG: BYLADEM1AUG Augusta­Raiffeisenbank­Volksbank BLZ: 720 900 00 Konto‐Nr.: 64 48 100 IBAN: DE08720900000006448100 BIG: GENODEF1AUB Verkehrsverein Königsbrunn e.V.
-StadtinitiativeBei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahn‐ und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 € erhoben. Art. 6 Befreiung von der Beitragszahlung Über Anträge auf Befreiung von Beitragszahlung (z. B. bei vorübergehender schlechter wirtschaftlicher Lage) entscheidet der Vorstand bei Vorlage eines schriftlichen Antrags. Die Befreiung gilt grundsätzlich nur für das bevorstehende Beitragsjahr, der Vorstand kann eine darüber hinausgehende Regelung treffen. Der Beschluss über die Befreiung von der Be9tragszahlung ist dem Kassier schriftlich zuzustellen, der Antragsteller ist in geeigneter Form zu unterrichten. Art. 7 Rückzahlung Bei Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein wird ein geleisteter Beitrag nicht zurückerstattet. Art. 8 Austritt aus dem Verein Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Kalenderjahr. Art. 9 Aufnahmegebühr Eine Aufnahmegebühr wird noch nicht erhoben. Sie soll eingeführt werden, wenn der Verein durch die Leistungen der Mitglieder besondere Serviceleistungen bereithalten. Art. 10 Änderung der Beitragsordnung Diese Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung geändert. Eine Änderung bedarf dessen einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. (§ 7 der Satzung) Art. 11 Sonstige Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. Art. 12 Inkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 21 März 2007 in Kraft. Hausanschrift: Verkehrsverein Königsbrunn e.V. ­Rathaus der Stadt Königsbrunn­ Marktplatz 7 – D‐86343 Königsbrunn Telefon: +49 [0] 8231 90635 Telefax: +49 [0] 8231 90636 Email: info@verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Internet: www.verkehrsverein‐koenigsbrunn.de Steuernummer beim Finanzamt Augsburg Land 103/111/50192 Eingetragener Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg Bankverbindungen: Kreissparkasse Augsburg BLZ: 720 501 01 Konto‐Nr.: 760 203 703 IBAN: DE88720501010760203703 BIG: BYLADEM1AUG Augusta­Raiffeisenbank­Volksbank BLZ: 720 900 00 Konto‐Nr.: 64 48 100 IBAN: DE08720900000006448100 BIG: GENODEF1AUB