16/781 - Landtag NRW
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Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister ~ Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf - 60-fach- . April 2013 Seite 1 von 8 LANDTAG NORDRHEfN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Telefon 0211 871-3261 Telefax 0211 871-3068 VORLAGE 16/781 -Ag - 12. Sitzung des Innenausschusses am 07.03.2013 Ergänzender schriftlicher Bericht der Landesregierung zu TOP 9 "Rockerkrieg in Duisburg flammt wieder auf' Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zu TOP 9 "Rockerkrieg in Duisburg flammt wieder auf' der 12. Sitzung des Innenausschusses am 07.03.2013 berichte ich auf der Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen zu den im Rahmen der Sitzung gestellten ergänzenden Fragen des Herrn Abgeordneten Marc Lürbke MdL (FDP). Aufgrund des mit der Bearbeitung verbundenen Aufwands (Umfang von fast zwei Kleinen Anfragen) bitte ich darum, zukünftig entsprechende Fragen, die mit dem ursprünglichen Tagesordnungspunkt in keinem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, im Rahmen der dafür vorgesehenen parlamentarischen Verfahren einzubringen. Vorbemerkung: Die Informationsgewinnung zum Thema "Rockerkriminalität" wie auch die Bearbeitung der wesentlichen Ermittlungsverfahren in diesem Kontext erfolgen in Nordrhein-Westfalen durch spezialisierte Dienststellen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK). Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat zudem ein Projekt (Projekt "124") eingerichtet, das in enger Kooperation mit allen Polizeibehärden des Landes durch einen umfassenden Informationsaustausch einen stets aktu- Haroldstr. 5,40213 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 [email protected] www.mik.nrw.de Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister ellen polizeilichen Informationsstand zum Thema "Rocker" sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene gewährleistet. Detailinformationen aus laufenden Ermittlungsverfahren sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Zu Frage 1: Welche Erkenntnisse sind auf primär kriminelle Machenschaften ermittelt worden bei den Razzien und Durchsuchungen in den Vereinsheimen? Die Mehrzahl der nord rhein-westfälischen Chapter I Charter der relevanten Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) verfügen über örtliche Vereinsheime, sogenannte Clubhäuser. Die Clubhäuser dienen den Mitgliedern der OMCG als Treffpunkt und Versammlungsort; auch werden in den Räumlichkeiten nach polizeilichen Erkenntnissen für das Clubleben zentrale Gegenstände (Insignien, aber auch gefährliche Gegenstände und Waffen) aufbewahrt. Die Clubhäuser waren und sind fortgesetzt Gegenstand gefahrenabwehrender, strafverfolgender und auch vereinsrechtlicher Kontrollen und Durchsuchungen. Im Rahmen dieser Maßnahmen stellten die Polizeibehörden unter anderem mehrfach Waffen im technischen und nicht technischen Sinne als auch in Einzelfällen scharfe Schusswaffen und entsprechende Munition sowie Betäubungsmittel sicher. Zu Frage 2: Wie viele der knapp 1.000 Mitglieder der besagten Rockerclubs sind vorbestraft und bei wie vielen laufen Ermittlungen oder besteht der Verdacht, dass sie ihren Lebensunterhalt aus kriminellen Geschäften bestreiten? Durch Neugründungen, Fusionen und (Selbst-) Auflösungen von Chaptern I Chartern der relevanten OMCG und den Übertritt von Mitgliedern zu rivalisierenden Rockergruppierungen werden die aktuellen Mitgliederstrukturen zum Teil verschleiert. Insgesamt sind durch polizeiliche Auswertungen 1.760 Personen identifiziert, die als Mitglieder oder Unterstützer den OMCG unmittelbar zuzurechnen sind. Zu 872 dieser Personen besteht eine Kriminalpolizeiliche Seite 2 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Sammlung 1, insbesondere weil sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Beschuldigte oder Verdächtige waren oder sie erkennungsdienstlich behandelt wurden. Feststellungen zu Vorstrafen sind grundsätzlich nur nach voliumfänglicher Auswertung der personenbezogenen Auszüge aus dem Bundeszentralregister möglich. Solche Informationen werden nur im Einzelfall anlassbezogen erhoben. Zu Frage 3: Sind auch Schusswaffen sichergestellt worden? Sowohl im Rahmen gefahrenabwehrender als auch strafprozessualer Maßnahmen sind in den letzten Jahren mehrfach Schusswaffen unterschiedlicher Art sichergestellt worden. Die Waffen wurden von Mitgliedern oder Unterstützern der OMGG mitgeführt, waren im Umfeld von Tat- bzw. Ereignisorten abgelegt oder konnten im Rahmen von polizeilichen Kontrollen oder Durchsuchungen in Glubhäusern oder Wohnungen der Mitglieder bzw. Unterstützer sichergestellt werden. Exemplarisch werden drei solcher Sicherstellungen aus den letzten Monaten dargestellt: • • Am 29.11.2012 kontrollierte die Polizei Duisburg Mitglieder des "Satudarah MG", die sich in zwei PKW aufhielten. Neben einem der PKW stellten die Einsatzkräfte eine Schusswaffe sicher. Bei einer der kontrollierten Personen wurde zur Waffe passende Munition aufgefunden und sichergestellt. Am 13.02.2013 beendete die Polizei in Duisburg-Rheinhausen eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern des "Heils Angels MG" und des "Satudarah MG" in einer Spielhalle nahe des Glubhauses des "Satudarah MG". Bei Mitgliedern des "Heils Angels MG", die vom Einsatzort geflüchtet waren, stellten Einsatzkräfte im Rahmen von Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen auf der Autobahn Hieb- und Stichwaffen sicher. Am Glubhaus des "Satudarah MG" wurde eine scharfe Schusswaffe sichergestellt. Richtlinien für die Führung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen (KpS), RdErl. d. Innenministeriums v. 25.08.2000 - IV A 5 - 6420/1 1 Seite 3 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister • Am 15.03.2013 stellte die Polizei Duisburg bei Mitgliedern des "Satudarah MG" in Duisburg ein Schnellfeuergewehr mit einer größeren Menge Munition und eine Maschinenpistole sicher. Gegen zwei Beschuldigte erließ das Amtsgericht daraufhin Haftbefehle wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Zu Frage 4: Wie viele Rocker in Nordrhein-Westfalen besitzen legal eine Schusswaffe? In Zusammenhang mit den Aktivitäten rivalisierender Rockergruppierungen wurde zu Beginn des Jahres 2010 offenkundig, dass - zumindest in Einzelfällen - Mitglieder von Rockergruppierungen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen oder den mit waffenrechtlichen Angelegenheiten betrauten Behörden Anträge in diesem Zusammenhang vorlagen. Zur Konkretisierung der Sachlage und zur Prüfung möglicher Folgemaßnahmen sind die in den Kreispolizeibehörden geführten Datenbestände der den Rockergruppierungen zuzurechnenden Personen mit den Datenbeständen der waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber abgeglichen worden. Von den im Jahr 2010 bekannten Erlaubnisinhabern mit Rockerbezug verfügen lediglich noch fünf Personen legal über Schusswaffen. Hierbei handelt es sich um organisierte Sportschützen, einen Sammler und einen Inhaber einer gemäß § 58 WaffG fortgeltenden Erlaubnis nach einer früheren Fassung des Waffengesetzes (sogenannter Altbesitz). Fünf weitere Personen sind Inhaber sog. Kleiner Waffenscheine im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG. Diese sind zum "Führen" (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein. Zum bloßen "Erwerb" einer Waffe mit PTB-Zeichen genügt in Deutschland die Volljährigkeit - ihr Erwerb ist erlaubnisfrei; auch der Besitz ist erlaubnisfrei. Zu Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung, dass die Konflikte der Rocker untereinander scheinbar im Focus stehen, aber die stillen und Seite 4 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister gnadenlos brutalen Geschäfte im Hintergrund, die oft gerade zulasten ausgebeuteter Frauen gehen, nicht so im Focus stehen? Im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen alle Aktivitäten von OMCG, nicht nur ihre öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen. So weisen die Lagebilder OK der letzten Jahre die folgenden Ermittlungsverfahren auf: Jahr Behörde 2006 Bielefeld Kriminalitätsbereich Handel mit Betäubungsmitteln (BtM), Gewaltdelikte BtM-Handel, Gewaltdelikte, 2007 Münster Waffendelikte Bandidos MC BtM-Handel, Gewaltdelikte, Nachtleben!Menschen2008 Bochum Bandidos MC handel Gewaltdelikte, Eigentums2008 Wuppertal Heils Angels MC delikte Handel mit Betäubungsmitteln (BtM-Handel), Waffendelikte, Nachtleben! 2008 Dortmund Bandidos MC Menschenhandel 2009 Duisburg Heils Angels MC Gewaltdelikte Gewaltdelikte, Nachtleben! Menschenhandel, Steuer2009 Köln Heils Angels MC und Zolldelikte BtM-Handel, Gewaltdelikte, Nachtleben!Menschen2010 Köln Heils Angels MC handel Heils Angels Gewaltdelikte, Waffen2010 Duisburg MC!Bandidos MC delikte BtM-Handel, Waffendelikte, 2010 Essen Eigentumsdelikte Bandidos MC BtM-Handel, Gewaltdelikte, 2011 Duisburg Bandidos MC Eigentumsdelikte Gewaltdelikte, Nachtleben! 2011 Bonn Heils Angels MC Menschenhandel 2011 Aachen Bandidos MC BtM-Handel, Gewaltdelikte Gruppe Heils Angels MC Seite 5 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister In fünf dieser OK-Verfahren ist somit auch wegen des Verdachts des Menschenhandels ermittelt worden. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist als milieutypisches Delikt Bestandteil der Kontrollkriminalität. Zur Strafverfolgung nutzt die Polizei dabei überwiegend sogenannte besondere verdeckte Ermittlungsmethoden. Informationen über einschlägige strafbare Handlungen sowie polizeiliche Maßnahmen gelangen aus diesen Gründen naturgemäß nicht in dem Umfang in die Öffentlichkeit, wie dies bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Rockergruppierungen der Fall ist. Zu Frage 6: Wie viele Bordelle und wie viele Gaststätten in Nordrhein-Westfalen werden nach Erkenntnissen des LKA von welchen Rockergruppen, eventuell auch unter Einsatz von Strohmännern, betrieben und/oder kontrolliert? Das sogenannte Rotlichtmilieu stellt sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt sehr heterogen in unterschiedlichen Konstellationen mit und ohne Rockerbezüge dar. Entsprechendes gilt für Aktivitäten von Mitgliedern der OMCG im Geschäftsbereich der (Unterhaltungs-) Gastronomie. Angesichts der dafür auswerterelevanten Personen- und Firmenstrukturen, der dezentralen Erfassung gewerberechtlicher Erlaubnisse und der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird keine anlassunabhängige landesweite Erhebung personenbezogener Daten zu allen, nach gewerberechtlichen Vorschriften lizenzierten nord rheinwestfälischen bordellartigen Betrieben und Gaststätten durchgeführt. Informationen zu gewerblich ausgerichteten Aktivitäten von Personen der Rockerszene in den genannten Tätigkeitsbereichen werden jeweils anlassbezogen und über Ermittlungsverfahren bekannt und durch die jeweils zuständigen Behörden ausgewertet. Dem Projekt" 124" sind aus derartigen Auswertungen aktuell zu 50 Unternehmen aus den Bereichen "Bordellbetrieb", "Diskothek", "Gaststättenbetrieb" Informationen bekannt, die einen zumindest mittelbaren Bezug zu Personen oder Strukturen des nordrhein-westfälischen Rockermilieus belegen. Seite 6 von 8 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Seite 7 von 8 Zu Frage 7: Inwieweit sind Rocker in Nordrhein-Westfalen an Sicherheitsunternehmen beteiligt oder betreiben sie über Türsteherdienste an Gaststätten oder Diskotheken ihre Geschäfte? Die "Türsteherszene" in Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls sehr heterogen in unterschiedlichen Konstellationen mit und ohne Rockerbezüge. Angesichts der Vielzahl der dafür potentiell relevanten Personen- und Firmenstrukturen, der dezentralen Erfassung gewerberechtlicher Erlaubnisse und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird keine anlassunabhängige landesweite Erhebung personenbezogener Daten zu allen, nach § 34a Gewerbeordnung lizenzierten nordrheinwestfälischen Sicherheitsunternehmen durchgeführt. Informationen zu gewerblich ausgerichteten Tätigkeiten von Personen der Rockerszene im "Türsteher-Milieu" und deren Beschreibung werden jeweils anlassbezogen und über Ermittlungsverfahren bekannt und durch die jeweils zuständigen Behörden ausgewertet. Dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sind aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren personelle und strukturelle Verflechtungen zwischen Sicherheitsunternehmen und dem Rockermilieu bekannt geworden. Daneben sind strafrechtlich relevante Aktivitäten von Personen des Rockermilieus als Türsteher bekannt geworden, ohne dass sie einem Sicherheitsunternehmen angehörten. Aktuell haben nach Erkenntnissen des Projekts "124" beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 20 Firmen aus dem Bereich "Sicherheitsdienstleistungen" zumindest einen mittelbaren Bezug zu Personen des nord rhein-westfälischen Rockermilieus. Im Einzelnen bestehen nach derzeitiger Erkenntnislage personelle Bezüge (Geschäftsführer, Angestellter, sonstiger Mitarbeiter) • • • des "Heils Angels Me" zu sieben Firmen, des "Bandidos Me" zu neun Firmen, des "Gremium Me" und des "Satudarah Me" jeweils zu zwei 2 Firmen. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Zu Frage 8: Ist der Landesregierung bekannt, welche Umsätze in den gerade genannten Einrichtungen offiziell erzielt werden und wie hoch in etwa der illegale Gewinn geschätzt wird? Die in den genannten Geschäftsfeldern "Sicherheitsunternehmen" "Bordellbetrieb" "Gaststättenbetrieb" erzielten Umsätze sind auf der Basis der polizeilich erhobenen Daten und Informationen nicht zu beziffern. Die Feststellung und Abschöpfung illegal erlangter Vermögensvorteile erfolgt jeweils im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren. I I Mit freundlichen Grü Ralf Jäger MdL Seite 8 von 8