16/781 - Landtag NRW

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16/781 - Landtag NRW
Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
~
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf
Präsidentin des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
- 60-fach-
. April 2013
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LANDTAG
NORDRHEfN-WESTFALEN
16. WAHLPERIODE
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VORLAGE
16/781
-Ag
-
12. Sitzung des Innenausschusses am 07.03.2013
Ergänzender schriftlicher Bericht der Landesregierung zu TOP 9 "Rockerkrieg in Duisburg flammt wieder auf'
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
zu TOP 9 "Rockerkrieg in Duisburg flammt wieder auf' der 12. Sitzung
des Innenausschusses am 07.03.2013 berichte ich auf der Grundlage
der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen zu
den im Rahmen der Sitzung gestellten ergänzenden Fragen des Herrn
Abgeordneten Marc Lürbke MdL (FDP). Aufgrund des mit der Bearbeitung verbundenen Aufwands (Umfang von fast zwei Kleinen Anfragen)
bitte ich darum, zukünftig entsprechende Fragen, die mit dem ursprünglichen Tagesordnungspunkt in keinem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, im Rahmen der dafür vorgesehenen parlamentarischen
Verfahren einzubringen.
Vorbemerkung:
Die Informationsgewinnung zum Thema "Rockerkriminalität" wie auch
die Bearbeitung der wesentlichen Ermittlungsverfahren in diesem Kontext erfolgen in Nordrhein-Westfalen durch spezialisierte Dienststellen
zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK). Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat zudem ein Projekt (Projekt "124") eingerichtet, das in enger Kooperation mit allen Polizeibehärden des Landes durch einen umfassenden Informationsaustausch einen stets aktu-
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ellen polizeilichen Informationsstand zum Thema "Rocker" sowohl auf
nationaler als auch internationaler Ebene gewährleistet.
Detailinformationen aus laufenden Ermittlungsverfahren sind nicht Gegenstand dieses Berichts.
Zu Frage 1:
Welche Erkenntnisse sind auf primär kriminelle Machenschaften
ermittelt worden bei den Razzien und Durchsuchungen in den Vereinsheimen?
Die Mehrzahl der nord rhein-westfälischen Chapter I Charter der relevanten Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) verfügen über örtliche Vereinsheime, sogenannte Clubhäuser. Die Clubhäuser dienen den Mitgliedern
der OMCG als Treffpunkt und Versammlungsort; auch werden in den
Räumlichkeiten nach polizeilichen Erkenntnissen für das Clubleben
zentrale Gegenstände (Insignien, aber auch gefährliche Gegenstände
und Waffen) aufbewahrt. Die Clubhäuser waren und sind fortgesetzt
Gegenstand gefahrenabwehrender, strafverfolgender und auch vereinsrechtlicher Kontrollen und Durchsuchungen.
Im Rahmen dieser Maßnahmen stellten die Polizeibehörden unter anderem mehrfach Waffen im technischen und nicht technischen Sinne als
auch in Einzelfällen scharfe Schusswaffen und entsprechende Munition
sowie Betäubungsmittel sicher.
Zu Frage 2:
Wie viele der knapp 1.000 Mitglieder der besagten Rockerclubs
sind vorbestraft und bei wie vielen laufen Ermittlungen oder besteht der Verdacht, dass sie ihren Lebensunterhalt aus kriminellen
Geschäften bestreiten?
Durch Neugründungen, Fusionen und (Selbst-) Auflösungen von Chaptern I Chartern der relevanten OMCG und den Übertritt von Mitgliedern
zu rivalisierenden Rockergruppierungen werden die aktuellen Mitgliederstrukturen zum Teil verschleiert.
Insgesamt sind durch polizeiliche Auswertungen 1.760 Personen identifiziert, die als Mitglieder oder Unterstützer den OMCG unmittelbar zuzurechnen sind. Zu 872 dieser Personen besteht eine Kriminalpolizeiliche
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Sammlung 1, insbesondere weil sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Beschuldigte oder Verdächtige waren oder sie erkennungsdienstlich behandelt wurden.
Feststellungen zu Vorstrafen sind grundsätzlich nur nach voliumfänglicher Auswertung der personenbezogenen Auszüge aus dem Bundeszentralregister möglich. Solche Informationen werden nur im Einzelfall
anlassbezogen erhoben.
Zu Frage 3:
Sind auch Schusswaffen sichergestellt worden?
Sowohl im Rahmen gefahrenabwehrender als auch strafprozessualer
Maßnahmen sind in den letzten Jahren mehrfach Schusswaffen unterschiedlicher Art sichergestellt worden. Die Waffen wurden von Mitgliedern oder Unterstützern der OMGG mitgeführt, waren im Umfeld von
Tat- bzw. Ereignisorten abgelegt oder konnten im Rahmen von polizeilichen Kontrollen oder Durchsuchungen in Glubhäusern oder Wohnungen
der Mitglieder bzw. Unterstützer sichergestellt werden. Exemplarisch
werden drei solcher Sicherstellungen aus den letzten Monaten dargestellt:
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Am 29.11.2012 kontrollierte die Polizei Duisburg Mitglieder des
"Satudarah MG", die sich in zwei PKW aufhielten. Neben einem
der PKW stellten die Einsatzkräfte eine Schusswaffe sicher. Bei
einer der kontrollierten Personen wurde zur Waffe passende Munition aufgefunden und sichergestellt.
Am 13.02.2013 beendete die Polizei in Duisburg-Rheinhausen
eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern des
"Heils Angels MG" und des "Satudarah MG" in einer Spielhalle
nahe des Glubhauses des "Satudarah MG". Bei Mitgliedern des
"Heils Angels MG", die vom Einsatzort geflüchtet waren, stellten
Einsatzkräfte im Rahmen von Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen auf der Autobahn Hieb- und Stichwaffen sicher. Am Glubhaus des "Satudarah MG" wurde eine scharfe Schusswaffe sichergestellt.
Richtlinien für die Führung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen
(KpS), RdErl. d. Innenministeriums v. 25.08.2000 - IV A 5 - 6420/1
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Am 15.03.2013 stellte die Polizei Duisburg bei Mitgliedern des
"Satudarah MG" in Duisburg ein Schnellfeuergewehr mit einer
größeren Menge Munition und eine Maschinenpistole sicher. Gegen zwei Beschuldigte erließ das Amtsgericht daraufhin Haftbefehle wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Zu Frage 4:
Wie viele Rocker in Nordrhein-Westfalen besitzen legal eine
Schusswaffe?
In Zusammenhang mit den Aktivitäten rivalisierender Rockergruppierungen wurde zu Beginn des Jahres 2010 offenkundig, dass - zumindest in
Einzelfällen - Mitglieder von Rockergruppierungen über waffenrechtliche
Erlaubnisse verfügen oder den mit waffenrechtlichen Angelegenheiten
betrauten Behörden Anträge in diesem Zusammenhang vorlagen.
Zur Konkretisierung der Sachlage und zur Prüfung möglicher Folgemaßnahmen sind die in den Kreispolizeibehörden geführten Datenbestände der den Rockergruppierungen zuzurechnenden Personen mit
den Datenbeständen der waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber abgeglichen worden.
Von den im Jahr 2010 bekannten Erlaubnisinhabern mit Rockerbezug
verfügen lediglich noch fünf Personen legal über Schusswaffen. Hierbei
handelt es sich um organisierte Sportschützen, einen Sammler und einen Inhaber einer gemäß § 58 WaffG fortgeltenden Erlaubnis nach einer
früheren Fassung des Waffengesetzes (sogenannter Altbesitz).
Fünf weitere Personen sind Inhaber sog. Kleiner Waffenscheine im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG. Diese sind zum "Führen" (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein. Zum bloßen "Erwerb" einer Waffe mit PTB-Zeichen genügt in Deutschland die Volljährigkeit - ihr Erwerb ist erlaubnisfrei; auch der Besitz ist erlaubnisfrei.
Zu Frage 5:
Wie bewertet die Landesregierung, dass die Konflikte der Rocker
untereinander scheinbar im Focus stehen, aber die stillen und
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gnadenlos brutalen Geschäfte im Hintergrund, die oft gerade zulasten ausgebeuteter Frauen gehen, nicht so im Focus stehen?
Im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen alle Aktivitäten von OMCG,
nicht nur ihre öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen. So weisen die Lagebilder OK der letzten Jahre die folgenden Ermittlungsverfahren auf:
Jahr
Behörde
2006 Bielefeld
Kriminalitätsbereich
Handel mit Betäubungsmitteln (BtM), Gewaltdelikte
BtM-Handel, Gewaltdelikte,
2007 Münster
Waffendelikte
Bandidos MC
BtM-Handel, Gewaltdelikte,
Nachtleben!Menschen2008 Bochum
Bandidos MC
handel
Gewaltdelikte, Eigentums2008 Wuppertal Heils Angels MC
delikte
Handel mit Betäubungsmitteln (BtM-Handel), Waffendelikte, Nachtleben!
2008 Dortmund Bandidos MC
Menschenhandel
2009 Duisburg Heils Angels MC
Gewaltdelikte
Gewaltdelikte, Nachtleben!
Menschenhandel, Steuer2009 Köln
Heils Angels MC
und Zolldelikte
BtM-Handel, Gewaltdelikte,
Nachtleben!Menschen2010 Köln
Heils Angels MC
handel
Heils
Angels Gewaltdelikte, Waffen2010 Duisburg MC!Bandidos MC
delikte
BtM-Handel, Waffendelikte,
2010 Essen
Eigentumsdelikte
Bandidos MC
BtM-Handel, Gewaltdelikte,
2011 Duisburg Bandidos MC
Eigentumsdelikte
Gewaltdelikte, Nachtleben!
2011 Bonn
Heils Angels MC
Menschenhandel
2011 Aachen
Bandidos MC
BtM-Handel, Gewaltdelikte
Gruppe
Heils Angels MC
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In fünf dieser OK-Verfahren ist somit auch wegen des Verdachts des
Menschenhandels ermittelt worden.
Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist als milieutypisches Delikt Bestandteil der Kontrollkriminalität. Zur Strafverfolgung
nutzt die Polizei dabei überwiegend sogenannte besondere verdeckte
Ermittlungsmethoden. Informationen über einschlägige strafbare Handlungen sowie polizeiliche Maßnahmen gelangen aus diesen Gründen
naturgemäß nicht in dem Umfang in die Öffentlichkeit, wie dies bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Rockergruppierungen der
Fall ist.
Zu Frage 6:
Wie viele Bordelle und wie viele Gaststätten in Nordrhein-Westfalen
werden nach Erkenntnissen des LKA von welchen Rockergruppen,
eventuell auch unter Einsatz von Strohmännern, betrieben
und/oder kontrolliert?
Das sogenannte Rotlichtmilieu stellt sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt sehr heterogen in unterschiedlichen Konstellationen mit und ohne
Rockerbezüge dar. Entsprechendes gilt für Aktivitäten von Mitgliedern
der OMCG im Geschäftsbereich der (Unterhaltungs-) Gastronomie.
Angesichts der dafür auswerterelevanten Personen- und Firmenstrukturen, der dezentralen Erfassung gewerberechtlicher Erlaubnisse und der
einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird keine anlassunabhängige landesweite Erhebung personenbezogener Daten zu allen,
nach
gewerberechtlichen
Vorschriften
lizenzierten
nord rheinwestfälischen bordellartigen Betrieben und Gaststätten durchgeführt.
Informationen zu gewerblich ausgerichteten Aktivitäten von Personen
der Rockerszene in den genannten Tätigkeitsbereichen werden jeweils
anlassbezogen und über Ermittlungsverfahren bekannt und durch die
jeweils zuständigen Behörden ausgewertet.
Dem Projekt" 124" sind aus derartigen Auswertungen aktuell zu 50 Unternehmen aus den Bereichen "Bordellbetrieb", "Diskothek", "Gaststättenbetrieb" Informationen bekannt, die einen zumindest mittelbaren Bezug zu Personen oder Strukturen des nordrhein-westfälischen Rockermilieus belegen.
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Zu Frage 7:
Inwieweit sind Rocker in Nordrhein-Westfalen an Sicherheitsunternehmen beteiligt oder betreiben sie über Türsteherdienste an
Gaststätten oder Diskotheken ihre Geschäfte?
Die "Türsteherszene" in Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls sehr heterogen in unterschiedlichen Konstellationen mit und ohne Rockerbezüge.
Angesichts der Vielzahl der dafür potentiell relevanten Personen- und
Firmenstrukturen, der dezentralen Erfassung gewerberechtlicher Erlaubnisse und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird keine
anlassunabhängige landesweite Erhebung personenbezogener Daten
zu allen, nach § 34a Gewerbeordnung lizenzierten nordrheinwestfälischen Sicherheitsunternehmen durchgeführt.
Informationen zu gewerblich ausgerichteten Tätigkeiten von Personen
der Rockerszene im "Türsteher-Milieu" und deren Beschreibung werden
jeweils anlassbezogen und über Ermittlungsverfahren bekannt und
durch die jeweils zuständigen Behörden ausgewertet.
Dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sind aus strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren personelle und strukturelle Verflechtungen zwischen Sicherheitsunternehmen und dem Rockermilieu bekannt geworden.
Daneben sind strafrechtlich relevante Aktivitäten von Personen des Rockermilieus als Türsteher bekannt geworden, ohne dass sie einem Sicherheitsunternehmen angehörten.
Aktuell haben nach Erkenntnissen des Projekts "124" beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 20 Firmen aus dem Bereich "Sicherheitsdienstleistungen" zumindest einen mittelbaren Bezug zu Personen
des nord rhein-westfälischen Rockermilieus. Im Einzelnen bestehen
nach derzeitiger Erkenntnislage personelle Bezüge (Geschäftsführer,
Angestellter, sonstiger Mitarbeiter)
•
•
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des "Heils Angels Me" zu sieben Firmen,
des "Bandidos Me" zu neun Firmen,
des "Gremium Me" und des "Satudarah Me" jeweils zu zwei 2
Firmen.
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Zu Frage 8:
Ist der Landesregierung bekannt, welche Umsätze in den gerade
genannten Einrichtungen offiziell erzielt werden und wie hoch in
etwa der illegale Gewinn geschätzt wird?
Die in den genannten Geschäftsfeldern "Sicherheitsunternehmen"
"Bordellbetrieb" "Gaststättenbetrieb" erzielten Umsätze sind auf der Basis der polizeilich erhobenen Daten und Informationen nicht zu beziffern.
Die Feststellung und Abschöpfung illegal erlangter Vermögensvorteile
erfolgt jeweils im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren.
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I
Mit freundlichen Grü
Ralf Jäger MdL
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