JB 2008 Druckfassung 03.04.2009
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JB 2008 Druckfassung 03.04.2009
Diakonisches Werk des Diakonie Kirchenkreises Jülich Jahresbericht 2008 der Schuldnerberatungsstellen im Kreis Düren Liebe Leserin, lieber Leser, im Jahr 2008 haben die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Jülich und die Schulden- und Insolvenzberatungsstelle der Evangelischen Gemeinde zu Düren insgesamt 1.169 Klienten in der Einzelfallhilfe beraten. Die Probleme der Menschen werden immer komplexer und entsprechend zeitaufwändiger ist auch die Beratung. Um möglichst vielen Menschen grundlegende Informationen zu vermitteln, bieten wir seit 2007 Gruppeninformationsveranstaltungen an. Diese Veranstaltungen wurden im Jahr 2008 von 483 Menschen besucht, von denen danach 167 Personen keine Langzeitberatung in Anspruch genommen haben. Somit haben im Kreis Düren insgesamt 1.336 Menschen unsere Beratungsstellen aufgesucht. Eine Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend untersuchte die Wirksamkeit von Schuldnerberatung in Deutschland, und wir greifen dieses Thema zur Darstellung unserer Arbeit auf. Wirksamkeitsstudie Überschuldet zu sein gehört mit zu den wesentlichen Armutsrisiken in Deutschland. Damit überschuldete Menschen und ihre Familien diese schwierige Lebenslage überwinden und neue Perspektiven für ihr Leben entwickeln können, brauchen sie Unterstützung. Von der Hilfe profitieren nicht nur die Betroffenen selbst. Auch Staat und Gesellschaft werden entlastet, wenn Menschen ihr Schicksal wieder selbst in die Hände nehmen können. Eine wesentliche Form der Hilfe erfahren die Betroffenen durch gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen. Schuldnerberatung bedeutet, dass Lösungen erarbeitet werden, damit sich die Lebenssituation wieder stabilisiert, Regelungen für die bestehenden Schulden gefunden werden und nach Möglichkeit wieder ein Leben ohne Schulden erreichbar wird. Es wird natürlich immer wieder die Frage gestellt, inwieweit Schuldnerberatung diese Ziele auch wirklich erreicht, und ob die Lage sich für die Betroffenen tatsächlich dauerhaft verbessert hat. Die Wirksamkeit von Schuldnerberatung war schon Thema früherer Untersuchungen, welche die Erfolge, die durch Schuldnerberatung erzielt werden, belegten. Einen neuen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit von Schuldnerberatung gibt es seit der Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die 2006 bis 2007 durchgeführt und 2008 veröffentlicht wurde. Bei dieser Studie wurden in ganz Deutschland Schuldner und ihre Schuldnerberater aus 57 Beratungsstellen befragt, unter anderem auch im Kreis Düren. Nach einer Erstbefragung zu Beginn der Beratung fand 8 Monate später eine erneute Befragung statt, ob und wie sich die Situation in diesem Betrachtungszeitraum verändert hat. Finanziell-wirtschaftliche Resultate Besonders hervorzuheben sind die positiven Effekte bei Sicherung und Vermittlung von Arbeitsplätzen. Hierzu einige Einzelergebnisse der Studie: Die Erwerbsquote nahm um 10 % zu, der Anteil der Klienten mit sicherem Arbeitsplatz stieg sogar um 39 %. Bei jeweils 40 % der arbeitsuchenden und der erwerbstätigen Klienten war ihre Überschuldung nicht mehr das Problem, einen Arbeitsplatz zu finden oder ihn wieder zu verlieren. Notwendige staatliche Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes konnten infolgedessen verringert werden. Psycho-soziale Resultate Die emotionale Situation der Klienten verbessert sich deutlich: Aktuelle Stimmung und Grundstimmung verbessern sich signifikant, Selbstbewusstsein und Wohlbefinden steigen, die familiäre Situation verbessert sich, die Klienten sind besser integriert, ihr soziales Netzwerk ist gestärkt. Insgesamt gewinnen sie eine positivere Lebenseinstellung und sie verbessern den Überblick über ihre Schuldensituation. Festzustellen ist aber auch, dass die Klienten der Studie im Vergleich mit der Normalbevölkerung trotz all der Verbesserungen noch nicht deren Lebensqualität erreichen. Ob die positiven Wirkungen anhalten und wie die befragten Klienten später ihr Leben meistern werden, wird sich in Zukunft zeigen. Es wurden in der Studie dazu interessante Fragen benannt. So wird beispielsweise gefragt, wie nachhaltig Schuldnerberatung hinsichtlich der Vermeidung neuerlicher Überschuldung nach erfolgtem Schuldenabbau wirkt. Spannend ist weiter die Frage, ob die Lebensqualität von Schuldnern nach erfolgtem Schuldenabbau das Niveau von nicht-überschuldeten Vergleichspersonen erreichen wird. Schuldnerberatung hat sich bisher stets darum bemüht, möglichst effektiv und zum Wohle ihrer Klienten zu wirken. Nur so war es möglich, auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren und Konzepte dafür zu entwickeln. Im Zusammenwirken mit den anderen gemeinnützigen Beratungsstellen und deren Verbänden wurden die Standards entwickelt, damit erfolgreiche und nachhaltig wirkende Arbeit geleistet werden kann. Erwähnt werden soll hier auch eine in Berlin im Jahr 2003 durchgeführte Studie, die zu dem Ergebnis kam, dass jeder Euro, der für Schuldnerberatung ausgegeben wird, dem Staat Ausgaben von 2 Euro an anderer Stelle erspart. Statistik Im Jahr 2008 befanden sich 1.169 Klienten in der Langzeitberatung. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 11,5 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Steigerung war nur möglich, weil die Kurzzeitberatung eingestellt wurde. Ratsuchende Personen, die eine kurzfristige Hilfestellung benötigten, konnten diese telefonisch erhalten. Das Angebot ist auch sehr rege in Anspruch genommen worden. Eine statistische Erfassung der telefonischen Beratung fand aber aus organisatorischen Gründen nicht statt. Anzahl der Ratsuchenden Die Ergebnisse der Untersuchung belegen die Verbesserungen, die durch den Einsatz von Schuldnerberatung bei vielen überschuldeten Menschen erzielt werden konnten. Verbesserungen wurden erreicht sowohl im finanziell-wirtschaftlichen Bereich als auch im psychosozialen Bereich. Es konnte gezeigt werden, dass gemeinnützige Schuldnerberatung bereits nach einem relativ geringen Betrachtungszeitraum von 8 Monaten signifikant positive Ergebnisse bewirkt. A n z a h l d e r K lie n t e n 1400 1200 1 .1 6 9 1 .0 3 5 1000 800 600 382 400 200 122 167 0 2007 2008 L a n g z e it b e r a t u n g T e iln a h m e n u r a n G r u p p e n in f o rm a t io n s v e ra n s t a ltu n g e n K u r z z e it b e r a t u n g In insgesamt 66 Gruppeninformationsveranstaltungen wurden 483 Personen, die über die Jobcom des Kreises Düren an die Beratungsstellen zugewiesen wurden, erreicht. Diese Ratsuchenden erhielten in den Gruppenveranstaltungen umfassende Informationen rund um die Themen Schulden, Schuldnerschutz und Entschuldungsmöglichkeiten. Aufgrund dieser, im Vorfeld einer persönlichen Beratung erhaltenen Hilfestellungen, war für 167 Klienten eine weitere persönliche Beratung nicht mehr notwendig. Anteil von Neuaufnahmen in der Langzeitberatung 584 1.169 0 500 Klienten gesamt 1.000 1.500 davon Neuaufnahmen Aufgrund längerfristiger Beratungsprozesse, die in der Schuldenberatung typisch sind, setzte sich die Klientenzahl, wie auch 2007, aus etwa der Hälfte aus dem Vorjahr übernommenen Klienten und der Hälfte neu in den Beratungsprozess aufgenommenen Klienten zusammen. Anteil der von Job-com zugewiesenen Klienten in der Langzeitberatung von Job-com zugewiesen: 65,1% (761 Klienten) Der Zugang von Ratsuchenden im Berichtszeitraum fand wegen des großen Bedarfes fast ausschließlich nur über die Job-com statt. Daher ist der Anteil der von der Job-com zugewiesenen Ratsuchenden weiter gewachsen. 2008 betrug er 65,1 % aller sich in der Langzeitberatung befindenden Klienten. Wenn zu diesen Klienten auch noch die hinzugerechnet werden, die die Gruppeninformationsveranstaltungen besucht haben und keinen weiteren Beratungsbedarf hatten, dann beläuft sich die Gesamtzahl der von der Job-com aufgenommenen Klienten auf 928. Beratungsinhalte in der Langzeitberatung Verbraucherinsolvenzberatung: 52% Regelinsolvenzberatung: 4% Schuldenberatung: 44% Schuldenberater- und -beraterinnen bedienen sich in ihrer Arbeit verschiedener, jeweils auf den Einzellfall bezogener, Entschuldungsstrategien. Neben den sogenannten klassischen Regu- lierungen wie Ratenzahlungs- und Einmalzahlungsvergleichen, bietet das Insolvenzverfahren eine weitere wichtige Schuldenregulierungsmöglichkeit. Gerade bei Ratsuchenden, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, ist ein Insolvenzverfahren oftmals die einzige Lösung. In vielen Fällen ist daher von vornherein klar, dass eine Entschuldung nur über ein Insolvenzverfahren zu erreichen ist. Es gibt aber auch Fälle, bei denen zuerst versucht wird, mit den „klassischen Möglichkeiten“ Entschuldungsregelungen zu treffen. Erst wenn diese scheitern wird ein Insolvenzverfahren angegangen. Das Schaubild stellt daher nur eine Momentaufnahme eines prozesshaften Geschehens dar. 2008 wurden von den Beratungsstellen 264 Bescheinigungen nach § 305 der Insolvenzordnung ausgestellt. Vorausgegangen sind hier Versuche, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, die allerdings zu keinem Erfolg geführt haben. Diese Bescheinigungen sind eine Voraussetzung, überhaupt den Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen zu können. In insgesamt 147 Fällen fand eine weitere Begleitung der Ratsuchenden statt, bei denen das Insolvenzverfahren bereits eröffnet war. Abgeschlossene Beratungen 34% Entschuldung erreicht bzw. eingeleitet 30% sonstige abgeschlossene Beratung 36% Stabilisierung erreicht Bei 427 Ratsuchenden konnte 2008 die Beratung abgeschlossen werden. Die Beendigungsgründe sind dabei vielfältig. 36 % der Klienten konnten stabilisiert werden. Dies bedeutet, es sind hier Regelungen getroffen worden, die zu einer psychischen Stabilität und der Befähigung der Klienten geführt haben, ihre finanziellen Angelegenheiten zukünftig eigenverantwortlich zu regeln. Bei 34 % der Klienten wurde eine Entschuldung erreicht bzw. eingeleitet. Eingeleitet bedeutet, dass hier im Rahmen eines Insolvenzverfahrens entweder ein außergerichtlicher Vergleich vereinbart werden konnte oder die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht bereits angekündigt wurde. Das Merkmal der sonstigen abgeschlossenen Beratungen umfasst Beratungsabbrüche durch Klienten oder Berater und den Wegzug der Klienten aus dem Kreisgebiet. Weitere Tätigkeiten Teilnahme und Vorbereitung der Aktionswoche „Überschuldete Eltern - Arme Kinder“ Mitarbeit in Ausschüssen und Arbeitskreisen, so z.B. im Arbeitskreis Girokonto, Regionale Armutskonferenz, Arbeitskreis SGB, Arbeitskreis Schuldnerberatung der Regionen Aachen, Düren & Heinsberg und Mitarbeit im Evangelischen Fachverband für Schuldnerberatung im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland (Vorstand & Ausschüsse). Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen zur Sicherung der Beratungsqualität, u. a. zu den Themen „SGB II & XII: Grundlagen und Vertiefung“, „Reform des Unterhaltsrechts“, „Probleme im Insolvenzverfahren: Austausch mit Treuhänderin“, „Kooperation zwischen Familienzentren und Schuldnerberatung“, „Datenschutz“ & „Schrottimmobilien“ und „Aktuelle Rechtssprechungen“. Vorstellung der Schuldnerberatung im Jülicher Ausschuss für Kultur, Integration & Soziales (K.I.S.) Herr Burkhard Becker und Herr Dieter Olschewski unterstützen als ehrenamtliche Mitarbeiter Klienten bei der Vorbereitung der Unterlagen für die Schuldnerberatung. Darüber hinaus ist es uns gelungen, mit Herrn Winfried Steffens einen ehrenamtlichen Mitarbeiter für Präventionsveranstaltungen zu gewinnen. Multiplikatorenschulung für MitarbeiterInnen von sozialen Diensten im Kreis Düren in der Arbeitsgemeinschaft Schulden Wir über uns In der Dürener Beratungsstelle arbeiteten: • Peter Becker, Sozialpädagoge grad. • Dietlinde Folger-Kastrau, Dipl.-Sozialarbeiterin • Angelika Frevel, Assessorin jur. (bis 29.02.2008) • Wolfgang Stobbe, Dipl.-Sozialarbeiter • Dagmar Becker, Dipl.-Finanzwirtin, Dipl.-Sozialarbeiterin & -Sozialpädagogin (ab 01.04.2008) • Regina Hambach, Verwaltungsangestellte In der Jülicher Beratungsstelle arbeiteten: • Britta Pieta, Dipl.-Sozialarbeiterin • Stefanie Richter, Dipl.-Sozialarbeiterin • Carmen Sawo & Anja Averesch, Verwaltungsangestellte Ausblick Im Jahr 2008 wurde vom Kreis Düren eine Stellenaufstockung beschlossen, so dass wir davon ausgehen, dass wir 2009 im Kreis Düren noch mehr Menschen als im Berichtsjahr beraten können. Danke Allen, die unsere Arbeit mit Rat und Tat unterstützt haben, sagen wir an dieser Stelle ganz herzlichen Dank. Ganz besonders erwähnen möchten wir: - den Kreis Düren - das Land Nordrhein-Westfalen - den Sparkassen- und Giroverband - die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Jülich - die IG Metall - die ehrenamtlichen Mitarbeiter Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit auch zukünftig tatkräftig unterstützen. Evangelische Gemeinde zu Düren Wilhelm-Wester-Weg 1B, 52349 Düren Tel.: 02421/188-130; Fax: 02421/188-210 [email protected] www.schulden-insolvenzberatung-dueren.de Spendenkonto: Bank für Kirche und Diakonie e.G., Duisburg, BLZ: 350 601 90, Konto-Nr.: 10 10 902 017, Verwendungszweck: „Schuldenberatung Düren“ Diakonisches Werk des Kirchenkreises Jülich Schirmerstraße 1a, 52428 Jülich Tel.: 02461/9756-0; Fax: 02461/9756-22 [email protected] www.kkr-juelich.de Spendenkonto: Bank für Kirche und Diakonie e.G., Duisburg, BLZ: 350 601 90, Konto-Nr.: 10 10 187 016, Verwendungszweck: „Schuldnerberatung Jülich“