JB 2008 Druckfassung 03.04.2009

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JB 2008 Druckfassung 03.04.2009
Diakonisches
Werk des
Diakonie
Kirchenkreises Jülich
Jahresbericht 2008
der Schuldnerberatungsstellen im Kreis Düren
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Jahr 2008 haben die Schuldnerberatungsstelle
des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Jülich und die Schulden- und Insolvenzberatungsstelle der Evangelischen Gemeinde zu Düren
insgesamt 1.169 Klienten in der Einzelfallhilfe
beraten. Die Probleme der Menschen werden
immer komplexer und entsprechend zeitaufwändiger ist auch die Beratung.
Um möglichst vielen Menschen grundlegende
Informationen zu vermitteln, bieten wir seit
2007 Gruppeninformationsveranstaltungen an.
Diese Veranstaltungen wurden im Jahr 2008 von
483 Menschen besucht, von denen danach 167
Personen keine Langzeitberatung in Anspruch
genommen haben. Somit haben im Kreis Düren
insgesamt 1.336 Menschen unsere Beratungsstellen aufgesucht.
Eine Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
untersuchte die Wirksamkeit von Schuldnerberatung in Deutschland, und wir greifen dieses
Thema zur Darstellung unserer Arbeit auf.
Wirksamkeitsstudie
Überschuldet zu sein gehört mit zu den wesentlichen Armutsrisiken in Deutschland.
Damit überschuldete Menschen und ihre Familien diese schwierige Lebenslage überwinden
und neue Perspektiven für ihr Leben entwickeln
können, brauchen sie Unterstützung. Von der
Hilfe profitieren nicht nur die Betroffenen
selbst. Auch Staat und Gesellschaft werden entlastet, wenn Menschen ihr Schicksal wieder
selbst in die Hände nehmen können.
Eine wesentliche Form der Hilfe erfahren die
Betroffenen durch gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen. Schuldnerberatung bedeutet, dass
Lösungen erarbeitet werden, damit sich die Lebenssituation wieder stabilisiert, Regelungen für
die bestehenden Schulden gefunden werden und
nach Möglichkeit wieder ein Leben ohne Schulden erreichbar wird.
Es wird natürlich immer wieder die Frage gestellt, inwieweit Schuldnerberatung diese Ziele
auch wirklich erreicht, und ob die Lage sich für
die Betroffenen tatsächlich dauerhaft verbessert
hat. Die Wirksamkeit von Schuldnerberatung
war schon Thema früherer Untersuchungen,
welche die Erfolge, die durch Schuldnerberatung
erzielt werden, belegten. Einen neuen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit von
Schuldnerberatung gibt es seit der Expertise im
Auftrag des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, die 2006 bis 2007
durchgeführt und 2008 veröffentlicht wurde. Bei
dieser Studie wurden in ganz Deutschland
Schuldner und ihre Schuldnerberater aus 57
Beratungsstellen befragt, unter anderem auch im
Kreis Düren.
Nach einer Erstbefragung zu Beginn der Beratung fand 8 Monate später eine erneute Befragung statt, ob und wie sich die Situation in diesem Betrachtungszeitraum verändert hat.
Finanziell-wirtschaftliche Resultate
Besonders hervorzuheben sind die positiven
Effekte bei Sicherung und Vermittlung von Arbeitsplätzen. Hierzu einige Einzelergebnisse der
Studie:
Die Erwerbsquote nahm um 10 % zu, der Anteil
der Klienten mit sicherem Arbeitsplatz stieg
sogar um 39 %. Bei jeweils 40 % der arbeitsuchenden und der erwerbstätigen Klienten war
ihre Überschuldung nicht mehr das Problem,
einen Arbeitsplatz zu finden oder ihn wieder zu
verlieren.
Notwendige staatliche Leistungen zu Sicherung
des Lebensunterhaltes konnten infolgedessen
verringert werden.
Psycho-soziale Resultate
Die emotionale Situation der Klienten verbessert sich deutlich: Aktuelle Stimmung und
Grundstimmung verbessern sich signifikant,
Selbstbewusstsein und Wohlbefinden steigen,
die familiäre Situation verbessert sich, die Klienten sind besser integriert, ihr soziales Netzwerk
ist gestärkt. Insgesamt gewinnen sie eine positivere Lebenseinstellung und sie verbessern den
Überblick über ihre Schuldensituation.
Festzustellen ist aber auch, dass die Klienten der
Studie im Vergleich mit der Normalbevölkerung
trotz all der Verbesserungen noch nicht deren
Lebensqualität erreichen.
Ob die positiven Wirkungen anhalten und wie
die befragten Klienten später ihr Leben meistern
werden, wird sich in Zukunft zeigen. Es wurden
in der Studie dazu interessante Fragen benannt.
So wird beispielsweise gefragt, wie nachhaltig
Schuldnerberatung hinsichtlich der Vermeidung
neuerlicher Überschuldung nach erfolgtem
Schuldenabbau wirkt. Spannend ist weiter die
Frage, ob die Lebensqualität von Schuldnern
nach erfolgtem Schuldenabbau das Niveau von
nicht-überschuldeten Vergleichspersonen erreichen wird.
Schuldnerberatung hat sich bisher stets darum
bemüht, möglichst effektiv und zum Wohle
ihrer Klienten zu wirken. Nur so war es möglich, auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren und Konzepte dafür zu
entwickeln. Im Zusammenwirken mit den anderen gemeinnützigen Beratungsstellen und deren
Verbänden wurden die Standards entwickelt,
damit erfolgreiche und nachhaltig wirkende Arbeit geleistet werden kann.
Erwähnt werden soll hier auch eine in Berlin im
Jahr 2003 durchgeführte Studie, die zu dem Ergebnis kam, dass jeder Euro, der für Schuldnerberatung ausgegeben wird, dem Staat Ausgaben
von 2 Euro an anderer Stelle erspart.
Statistik
Im Jahr 2008 befanden sich 1.169 Klienten in
der Langzeitberatung. Dies entspricht einer
Steigerung von ca. 11,5 % gegenüber dem
Vorjahr. Diese Steigerung war nur möglich, weil
die
Kurzzeitberatung
eingestellt wurde.
Ratsuchende Personen, die eine kurzfristige
Hilfestellung benötigten, konnten diese telefonisch erhalten. Das Angebot ist auch sehr rege
in Anspruch genommen worden. Eine
statistische Erfassung der telefonischen
Beratung fand aber aus organisatorischen
Gründen nicht statt.
Anzahl der Ratsuchenden
Die Ergebnisse der Untersuchung belegen die
Verbesserungen, die durch den Einsatz von
Schuldnerberatung bei vielen überschuldeten
Menschen erzielt werden konnten.
Verbesserungen wurden erreicht sowohl im finanziell-wirtschaftlichen Bereich als auch im
psychosozialen Bereich. Es konnte gezeigt werden, dass gemeinnützige Schuldnerberatung
bereits nach einem relativ geringen Betrachtungszeitraum von 8 Monaten signifikant positive Ergebnisse bewirkt.
A n z a h l d e r K lie n t e n
1400
1200
1 .1 6 9
1 .0 3 5
1000
800
600
382
400
200
122
167
0
2007
2008
L a n g z e it b e r a t u n g
T e iln a h m e n u r a n G r u p p e n in f o rm a t io n s v e ra n s t a ltu n g e n
K u r z z e it b e r a t u n g
In insgesamt 66 Gruppeninformationsveranstaltungen wurden 483 Personen, die über die Jobcom des Kreises Düren an die Beratungsstellen
zugewiesen wurden, erreicht. Diese Ratsuchenden erhielten in den Gruppenveranstaltungen
umfassende Informationen rund um die Themen Schulden, Schuldnerschutz und Entschuldungsmöglichkeiten. Aufgrund dieser, im Vorfeld einer persönlichen Beratung erhaltenen
Hilfestellungen, war für 167 Klienten eine weitere persönliche Beratung nicht mehr notwendig.
Anteil von Neuaufnahmen in der
Langzeitberatung
584
1.169
0
500
Klienten gesamt
1.000
1.500
davon Neuaufnahmen
Aufgrund längerfristiger Beratungsprozesse, die
in der Schuldenberatung typisch sind, setzte sich
die Klientenzahl, wie auch 2007, aus etwa der
Hälfte aus dem Vorjahr übernommenen Klienten und der Hälfte neu in den Beratungsprozess
aufgenommenen Klienten zusammen.
Anteil der von Job-com zugewiesenen
Klienten in der Langzeitberatung
von Job-com
zugewiesen:
65,1%
(761 Klienten)
Der Zugang von Ratsuchenden im Berichtszeitraum fand wegen des großen Bedarfes fast ausschließlich nur über die Job-com statt. Daher ist
der Anteil der von der Job-com zugewiesenen
Ratsuchenden weiter gewachsen. 2008 betrug er
65,1 % aller sich in der Langzeitberatung befindenden Klienten.
Wenn zu diesen Klienten auch noch die hinzugerechnet werden, die die Gruppeninformationsveranstaltungen besucht haben und keinen
weiteren Beratungsbedarf hatten, dann beläuft
sich die Gesamtzahl der von der Job-com aufgenommenen Klienten auf 928.
Beratungsinhalte in der
Langzeitberatung
Verbraucherinsolvenzberatung:
52%
Regelinsolvenzberatung: 4%
Schuldenberatung:
44%
Schuldenberater- und -beraterinnen bedienen
sich in ihrer Arbeit verschiedener, jeweils auf
den Einzellfall bezogener, Entschuldungsstrategien. Neben den sogenannten klassischen Regu-
lierungen wie Ratenzahlungs- und Einmalzahlungsvergleichen, bietet das Insolvenzverfahren
eine weitere wichtige Schuldenregulierungsmöglichkeit. Gerade bei Ratsuchenden, die nur über
geringe finanzielle Mittel verfügen, ist ein Insolvenzverfahren oftmals die einzige Lösung. In
vielen Fällen ist daher von vornherein klar, dass
eine Entschuldung nur über ein Insolvenzverfahren zu erreichen ist. Es gibt aber auch Fälle,
bei denen zuerst versucht wird, mit den „klassischen Möglichkeiten“ Entschuldungsregelungen
zu treffen. Erst wenn diese scheitern wird ein
Insolvenzverfahren angegangen. Das Schaubild
stellt daher nur eine Momentaufnahme eines
prozesshaften Geschehens dar.
2008 wurden von den Beratungsstellen 264 Bescheinigungen nach § 305 der Insolvenzordnung
ausgestellt. Vorausgegangen sind hier Versuche,
sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu
einigen, die allerdings zu keinem Erfolg geführt
haben. Diese Bescheinigungen sind eine Voraussetzung, überhaupt den Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen zu können. In insgesamt 147 Fällen fand eine weitere
Begleitung der Ratsuchenden statt, bei denen
das Insolvenzverfahren bereits eröffnet war.
Abgeschlossene Beratungen
34%
Entschuldung
erreicht bzw.
eingeleitet
30%
sonstige
abgeschlossene
Beratung
36%
Stabilisierung
erreicht
Bei 427 Ratsuchenden konnte 2008 die Beratung
abgeschlossen werden. Die Beendigungsgründe
sind dabei vielfältig. 36 % der Klienten konnten
stabilisiert werden. Dies bedeutet, es sind hier
Regelungen getroffen worden, die zu einer psychischen Stabilität und der Befähigung der
Klienten geführt haben, ihre finanziellen Angelegenheiten zukünftig eigenverantwortlich zu
regeln. Bei 34 % der Klienten wurde eine Entschuldung erreicht bzw. eingeleitet. Eingeleitet
bedeutet, dass hier im Rahmen eines Insolvenzverfahrens entweder ein außergerichtlicher Vergleich vereinbart werden konnte oder die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht bereits
angekündigt wurde. Das Merkmal der sonstigen
abgeschlossenen Beratungen umfasst Beratungsabbrüche durch Klienten oder Berater und den
Wegzug der Klienten aus dem Kreisgebiet.
Weitere Tätigkeiten
Teilnahme und Vorbereitung der Aktionswoche „Überschuldete Eltern - Arme Kinder“
Mitarbeit in Ausschüssen und Arbeitskreisen,
so z.B. im Arbeitskreis Girokonto, Regionale
Armutskonferenz, Arbeitskreis SGB, Arbeitskreis Schuldnerberatung der Regionen Aachen,
Düren & Heinsberg und Mitarbeit im Evangelischen Fachverband für Schuldnerberatung im
Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche
im Rheinland (Vorstand & Ausschüsse).
Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen zur Sicherung der Beratungsqualität, u. a. zu
den Themen „SGB II & XII: Grundlagen und
Vertiefung“, „Reform des Unterhaltsrechts“,
„Probleme im Insolvenzverfahren: Austausch
mit Treuhänderin“, „Kooperation zwischen
Familienzentren und Schuldnerberatung“, „Datenschutz“ & „Schrottimmobilien“ und „Aktuelle Rechtssprechungen“.
Vorstellung der Schuldnerberatung im
Jülicher Ausschuss für Kultur, Integration &
Soziales (K.I.S.)
Herr Burkhard Becker und Herr Dieter Olschewski unterstützen als ehrenamtliche Mitarbeiter Klienten bei der Vorbereitung der Unterlagen für die Schuldnerberatung.
Darüber hinaus ist es uns gelungen, mit Herrn
Winfried Steffens einen ehrenamtlichen Mitarbeiter für Präventionsveranstaltungen zu gewinnen.
Multiplikatorenschulung für MitarbeiterInnen von sozialen Diensten im Kreis Düren in
der Arbeitsgemeinschaft Schulden
Wir über uns
In der Dürener Beratungsstelle arbeiteten:
• Peter Becker, Sozialpädagoge grad.
• Dietlinde Folger-Kastrau,
Dipl.-Sozialarbeiterin
• Angelika Frevel, Assessorin jur.
(bis 29.02.2008)
• Wolfgang Stobbe, Dipl.-Sozialarbeiter
• Dagmar Becker, Dipl.-Finanzwirtin,
Dipl.-Sozialarbeiterin & -Sozialpädagogin
(ab 01.04.2008)
• Regina Hambach, Verwaltungsangestellte
In der Jülicher Beratungsstelle arbeiteten:
• Britta Pieta, Dipl.-Sozialarbeiterin
• Stefanie Richter, Dipl.-Sozialarbeiterin
• Carmen Sawo & Anja Averesch,
Verwaltungsangestellte
Ausblick
Im Jahr 2008 wurde vom Kreis Düren eine Stellenaufstockung beschlossen, so dass wir davon
ausgehen, dass wir 2009 im Kreis Düren noch
mehr Menschen als im Berichtsjahr beraten
können.
Danke
Allen, die unsere Arbeit mit Rat und Tat unterstützt haben, sagen wir an dieser Stelle ganz
herzlichen Dank.
Ganz besonders erwähnen möchten wir:
- den Kreis Düren
- das Land Nordrhein-Westfalen
- den Sparkassen- und Giroverband
- die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Jülich
- die IG Metall
- die ehrenamtlichen Mitarbeiter
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit auch
zukünftig tatkräftig unterstützen.
Evangelische Gemeinde zu Düren
Wilhelm-Wester-Weg 1B, 52349 Düren
Tel.: 02421/188-130; Fax: 02421/188-210
[email protected]
www.schulden-insolvenzberatung-dueren.de
Spendenkonto:
Bank für Kirche und Diakonie e.G., Duisburg,
BLZ: 350 601 90, Konto-Nr.: 10 10 902 017,
Verwendungszweck: „Schuldenberatung Düren“
Diakonisches Werk
des Kirchenkreises Jülich
Schirmerstraße 1a, 52428 Jülich
Tel.: 02461/9756-0; Fax: 02461/9756-22
[email protected]
www.kkr-juelich.de
Spendenkonto:
Bank für Kirche und Diakonie e.G., Duisburg,
BLZ: 350 601 90, Konto-Nr.: 10 10 187 016,
Verwendungszweck: „Schuldnerberatung Jülich“