Dezernat III/Bender, Reimund Vorlage TA_38/2004 zur öffentlichen
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Dezernat III/Bender, Reimund Vorlage TA_38/2004 zur öffentlichen
Dezernat III/Bender, Reimund Vorlage TA_38/2004 zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 15.10.2004 mit 3 Anlagen An die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik Förderung von Behindertenfahrten durch den Landkreis; Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2003 sowie Neufestsetzung des Zuschusses ab dem Jahr 2004 I. Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2003 Der Landkreis ermöglicht durch seine finanzielle Unterstützung seit 1985 einen individuellen Fahrdienst für Schwerstbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Diesen Fahrdienst führt das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Ludwigsburg, im Rahmen seiner Mobilen Sozialen Dienste durch. Der Fahrdienst wird für Behinderte, die ihren Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg haben, kostenlos angeboten. Eine Begrenzung der Anzahl der Fahrten pro Person findet nicht statt. Jedoch können Fahraufträge nur angenommen werden, solange freie Kapazitäten bei Fahrzeugen und Personal beim DRK vorhanden sind. Für Heimbewohner und Behinderte mit eigenem steuerlich geförderten Fahrzeug gilt das Angebot grundsätzlich nicht. Den Fahrdienst hat das DRK bisher rund um die Uhr angeboten. Er gibt behinderten Menschen im Landkreis Ludwigsburg die Möglichkeit, trotz ihrer Behinderung am gesellschaftlichen und sozialen öffentlichen Leben teilzunehmen. Im Landkreis Ludwigsburg sind ca. 510 Personen berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2003 haben ca. 462 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Inanspruchnahme in den zurückliegenden Jahren ergibt folgendes Bild: Inanspruchnahme 2000 2001 2002 2003 Anzahl der Fahrten 3.215 4.235 4.214 3.885 Fahrgäste 6.522 6.352 6.322 5.820 2 Fahrgastkilometer 137.418 169.069 166.453 73.297 Gesamtkilometer 184.734 211.336 207.899 104.083 Das DRK begründet die erhebliche Reduzierung der Kilometerleistungen damit, dass durch die zunehmenden Verkehrsbelastungen und -behinderungen und die längeren Fahrzeiten die Kapazitätsgrenze früher erreicht wurde. Außerdem müssten immer häufiger kürzere Fahrten in den Hauptverkehrszeiten durchgeführt werden. Der Landkreis bezuschusst den Fahrdienst aus Mitteln, die vom Land zur Förderung des ÖPNV zur Verfügung gestellt werden. Ab 1987 belief sich der Zuschuss auf 165.000 DM. Im Rahmen der Euro-Umstellung wurde der Betrag auf 84.400 € angepasst. Darüber hinaus erhält das DRK seit 1979 Mittel aus dem Sozialetat; diese Mittel sind auf 23.000 € festgeschrieben. Es erfolgt somit eine Bezuschussung der Behindertenfahrten durch den Landkreis in Höhe von insgesamt 107.400 €. Zur Abwicklung der Finanzierung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 12.09.1988 (Beilage TA 49/1988) beschlossen, dass die endgültige Höhe des Kreiszuschusses aus ÖPNV-Mitteln jährlich nach Vorlage des Verwendungsnachweises des Vorjahres vom Ausschuss festgelegt wird. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität erhält das DRK vor Festlegung der endgültigen Zuschusshöhe für das laufende Haushaltsjahr eine Abschlagszahlung. Am 16.09.2004 legte das DRK den Bericht sowie den Verwendungsnachweis für das Jahr 2003 vor (Anlage 1). Die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Rechnungsprüfungsamt ist noch nicht abgeschlossen. Die Aufwendungen des DRK zur Durchführung des Fahrdienstes beliefen sich im Jahr 2003 auf 281.865,13 € (2002: 205.886,32 €). Unter Berücksichtigung der im Jahr 2003 vom Landkreis gewährten Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 107.400 € sowie sonstiger Erlöse verbliebe ein Betrag in Höhe von 174.455,21 € (2002: 57.246,73 €), den das DRK aus eigenen Mitteln trägt. Der Eigenanteil des DRK an den Gesamtkosten des individuellen Fahrdienstes für Behinderte liegt im Jahr 2003 um 117.208,48 € über dem Vorjahresniveau und umfasst damit 61,9 % der Gesamtkosten. Dieser überproportionale Anstieg der Kosten und damit der finanziellen Belastung für das DRK ist auf die Änderung der Einberufungsrichtlinien durch die Bundesregierung und die daraus resultierende Explosion der Personalkosten zurückzuführen. Die Landkreisverwaltung schlägt vor, den Zuschuss des Landkreises aus ÖPNV-Mitteln für das Jahr 2003 auf 84.400 € festzusetzen. II. Neufestsetzung des Zuschusses ab dem Jahr 2004 Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung des Zuschusses für das Jahr 2002 (TA 22/2003) den Auftrag erhalten zu prüfen, ob – im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation – eine Einsparung in Höhe von mindestens 25 % machbar sei. Über das Ergebnis dieser Prüfung und der Gespräche mit dem DRK haben wir den Ausschuss für Umwelt und Technik am 28.06.2004 informiert (TA 31/2004). Vor einer abschließenden Entscheidung hat der Ausschuss noch um Prüfung gebeten, ob – als mögliche Alternative zu der in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Reduzierung des Fahrtenangebots – durch die Beschrän- 3 kung der Fahrtenzahl pro Behindertem eine entsprechende Kosten- und somit Zuschusssenkung zu erzielen sei. Mit Schreiben vom 15.09.2004 (Anlage 2) hat Herr Pohl, der Kreisgeschäftsführer des DRK, diese Möglichkeit als nicht zielführend bezeichnet, da auf diese Weise – nach seiner Einschätzung – lediglich 5-10 % der Sachkosten reduziert werden könnten. Die kostenintensiven Faktoren Personal und Fahrzeug würden allerdings nicht entlastet. Aufgrund des am 16.09.2004 vorgelegten Abschlussberichts des DRK für das Jahr 2003 ist dies nachvollziehbar. Die Prüfung zeigte aber auch auf, dass angesichts der hohen Kosten für das DRK nur die Minderung des Personalaufwands und eine Angebotsreduzierung der Weg sein könnte, den Fahrdienst für Behinderte noch aufrecht zu erhalten. Eine aktuelle Überprüfung des DRK anhand der Schichtpläne und des Rechnungsergebnisses 2003 hat dazu geführt, dass zur Aufrechterhaltung des individuellen Fahrdienstes für Behinderte das DRK die in Anlage 3 beigefügte Angebotsreduzierung einschließlich der "Ein-Mann-Besatzung" vorschlägt. Im Vergleich zu dem der Abrechnung 2003 zugrundeliegenden Einsatzplan bedeutet dies: Schichtzeiten (werktags) Derzeitige Regelung Neue Regelung Schicht 1 (8.00 bis 16.00 h) 3 Fahrzeuge (6 MA) 2 Fahrzeuge (2 MA) Schicht 2 (16.00 bis 23.00 h) 3 Fahrzeuge (6 MA) 2 Fahrzeuge (2 MA) Schicht 3 (23.00 bis 8.00 h) 1 Fahrzeug (1 MA) entfällt Schicht 1 (8.00 bis 16.00 h) 1 Fahrzeug (2 MA) 1 Fahrzeug (1 MA) Schicht 2 (16.00 bis 23.00 h) 1 Fahrzeug (2 MA) 1 Fahrzeug (1 MA) Schicht 3 (23.00 bis 8.00 h) 1 Fahrzeug (1 MA) entfällt Schichtzeiten (feiertags/Wochenenden) Der Wegfall der Nachtschicht hat auch entsprechende Auswirkung auf die Zahl der im Telefondienst beschäftigten Mitarbeiter. So werden für diese Tätigkeit nur noch zwei anstelle von bisher drei Mitarbeitern benötigt. III. Vorschlag der Verwaltung Die vom DRK präferierte Lösung führt zu einer erheblichen Reduzierung der Gesamtkosten und somit des Kostenanteils des DRK (rd. 43.900 € bei unveränderter Zuschusshöhe des Landkreises). Die Verwaltung neigt zu der Auffassung, dass der Landkreis im Falle dieser erheblichen Angebots- und somit Kostenreduzierung an den Einsparungen partizipieren sollte. In den letzten 10 Jahren hat der Kostenanteil des Landkreises aus ÖPNV-Mitteln für die Finanzierung des individuellen Fahrdienstes für Behinderte - im Verhältnis zur Kostenbeteiligung des 4 Landkreises aus dem Sozialetat sowie des Kostenanteils des DRK - durchschnittlich rd. 49,2 % betragen. Es wird daher vorgeschlagen, dass sich der Landkreis ab dem Jahr 2004 mit jährlich 50 % an den nach Abzug sonstiger Erlöse (z.B. Zuschüsse Dritter) ungedeckten Gesamtkosten – maximal jedoch mit 84.400 € aus ÖPNV-Mitteln – beteiligt. Dies würde – unter Zugrundelegung der vom DRK vorgeschlagenen Angebotsreduzierung (1Mann-Besatzung + Reduzierung des Angebots) – für den Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 75.648 € bedeuten und somit zu einer Reduzierung in Höhe von 8.752 € (rd. 11,4 %) führen. Der Kreisgeschäftsführer des DRK, Herr Pohl, steht in der Sitzung für Fragen zur Verfügung. Beschlussvorschlag: 1. Der Zuschuss für das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Ludwigsburg, zur Durchführung von Behindertenfahrten für das Jahr 2003 wird – vorbehaltlich der Prüfungsbestätigung – auf 84.400 € festgelegt. 2. Ab dem Jahr 2004 fördert der Landkreis Ludwigsburg aus ÖPNV-Mitteln den individuellen Fahrdienst für Behinderte mit 50 % der nach Abzug sonstiger Erlöse (z.B. Zuschüsse Dritter) ungedeckten Kosten, maximal bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 84.400 €. Eine Abschlagszahlung für das Deutsche Rote Kreuz für das Jahr 2004 in Höhe von 84.400 € wird an das DRK nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Technik ausbezahlt.