Dezernat III/Bender, Reimund Vorlage TA_31/2004 zur öffentlichen
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Dezernat III/Bender, Reimund Vorlage TA_31/2004 zur öffentlichen
Dezernat III/Bender, Reimund Vorlage TA_31/2004 zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 28.06.2004 mit 2 Anlagen An die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik Förderung von Behindertenfahrten durch den Landkreis Ludwigsburg 1. Ausgangslage Der Landkreis ermöglicht durch seine finanzielle Unterstützung seit 1985 einen individuellen Fahrdienst für Schwerstbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Diesen Fahrdienst führt das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Ludwigsburg, im Rahmen seiner Mobilen Sozialen Dienste durch. Der Landkreis bezuschusst den Fahrdienst aus Mitteln, die vom Land zur Förderung des ÖPNV zur Verfügung gestellt werden. Seit 1987 beläuft sich der Zuschuss auf 165.000 DM. Im Rahmen der Euro-Umstellung wurde der Betrag auf 84.400 € angepasst. Vom Sozialamt erhält das DRK noch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 23.000 € (Zuschuss Landkreis insgesamt somit 107.400 €). Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung des Zuschusses an das DRK für das Jahr 2002 (TA 22/2003), hat die CDU die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob – im Hinblick auf die Haushaltssituation - eine Einsparung in Höhe von mindestens 25% machbar sei. 2. Gespräche mit dem DRK, Kreisverband Ludwigsburg In mehreren Gesprächen mit dem Kreisgeschäftsführer des DRK, Herrn Pohl, haben wir verschiedene Alternativen zur Senkung des Kreiszuschusses diskutiert. Oberste Prämisse bei der Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten war es, das Angebot im Grundsatz aufrecht zu erhalten, gleichzeitig aber auch eine Lösung zu finden, die Kosten einspart ohne einen hohen Verwaltungsaufwand zu verursachen. In den Gesprächen machte Herr Pohl deutlich, dass die Aufrechterhaltung eines 24-StundenAngebots durch das DRK nicht mehr finanzierbar sei. Auch das DRK müsse aufgrund seiner finanziellen Situation seinen Zuschuss für den Fahrdienst reduzieren und habe daher an einer Kostensenkung selbst großes Interesse. 2 Das DRK habe zur Durchführung des Fahrdienstes für Behinderte insbesondere Zivildienstleistende eingesetzt. Die Personalkostenkosten konnten durch die Zuschüsse des Bundes gering gehalten werden. Bereits im Februar 2003 stoppte der Bund - ohne Vorankündigung – die Zuweisung von Zivildienstleistenden. Erst im September 2003 erhielt das DRK wieder Zivildienstleistende zugewiesen. Da die Bundesregierung allerdings die Einberufungsrichtlinien geändert hat, erhält das DRK seither nur noch 1/3 der bisher zugeteilten Zivildienstleistenden. So war und ist das DRK gezwungen, verstärkt geringfügig Beschäftigte sowie Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, für die Durchführung des Behindertenfahrdienstes einzusetzen. Diese Entwicklung habe zu einer erheblichen Verteuerung des Fahrdienstes geführt. Die Personalkosten seien explodiert und von 73.536 € netto im Jahr 2002 auf 230.477 € netto im Jahr 2003 angestiegen. Die Gesamtkosten haben sich zwischen 2002 und 2003 von rd. 165.000 € auf rd. 321.000 € erhöht. 3. Maßnahmen zur Kostensenkung Folgende Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten des Fahrdienstes wurden geprüft: höhere finanzielle Beteiligung des DRK zum Ausgleich der Reduzierung des Kreiszuschusses, Kostenbeteiligung der Fahrgäste, Beschränkung der Fahrtenzahl pro Person, Reduzierung des Fahrzeugeinsatzes, zeitliche Beschränkung des Angebots. Nach ausführlicher Prüfung und Diskussion der verschiedenen Alternativen, haben wir dem DRK vorgeschlagen, zukünftig das Fahrdienstangebot um die Nachtschicht zu reduzieren. Das nun vom DRK vorgelegte Konzept (Anlage 1) sieht vor, den Fahrdienst auf die Zeit von 8.00 bis 23.00 zu beschränken und gleichzeitig in diesem Zeitraum nur noch zwei statt bisher drei Fahrzeuge einzusetzen (Anlage 2). Schichtzeiten Derzeitige Regelung Neue Regelung Schicht 1 (8.00 bis 16.00 h) 3 Fahrzeuge (6 MA) 2 Fahrzeuge (4 MA) Schicht 2 (16.00 bis 23.00 h) 3 Fahrzeuge (6 MA) 2 Fahrzeuge (4 MA) Schicht 3 (23.00 bis 8.00 h) 1 Fahrzeuge (2 MA) Kein Angebot Der Wegfall der Nachtschicht hat auch entsprechende Auswirkung auf die Zahl der beim Telefondienst beschäftigten Mitarbeiter. So werden für diese Tätigkeit nur noch zwei anstelle von bisher drei Mitarbeiter benötigt. Die Reduzierung von drei auf zwei Fahrzeugen tagsüber wird allerdings voraussichtlich dazu führen, dass Fahrtwünsche in einem größeren Umfang wie bereits heute nicht erfüllt werden können und die Vorbestellungszeit, um die Beförderung zur gewünschten Zeit sicherzustellen, sich deutlich verlängert. Das DRK versichert aber, dass trotz des reduzierten Fahrdienstangebots 3 ein großer Teil des Beförderungsbedarfs für die Behinderten im Landkreis Ludwigsburg abgedeckt werden. Durch den Stopp der Zuweisung von Zivildienstleistenden ab März 2003 und der reduzierten Zuweisung ab September 2003, haben sich – nach einer vorläufigen Abrechnung des DRK – die Gesamtkosten des Fahrdienstes auf rd. 321.000 € erhöht. Der vom DRK zu tragende Kostenanteil ist dadurch 2003 auf 213.000 € (2002 waren es noch 57.000 €) dramatisch angestiegen. Von dem horrenden Defizit haben wir erst durch die Übersendung einer Kostenzusammenstellung und einer fernmündlichen Mitteilung am 17.06.2004 erfahren. Auch zukünftig wird – nach Aussage des DRK – der Fahrdienst pro Jahr rd. 220.000 € kosten und dies trotz der deutlichen Reduzierung des Fahrtenangebots. Die Zuschüsse des Bundes sind dabei bereits berücksichtigt. Bei einem unveränderten Zuschuss des Kreises würde der Eigenanteil des DRK immer noch ca. 111.000 € betragen. Vor diesem Hintergrund bittet das DRK, Kreisverband Ludwigsburg, von einer Kürzung des Zuschusses abzusehen. Ein Sparzwang besteht aber nicht nur beim DRK, sondern auch beim Kreis. Insbesondere die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe, die Neustrukturierung der Landeswohlfahrtsverbände (LWV) mit der Übernahme von Aufgaben des LWV durch den Landkreis sowie der hohe Zuschussbedarf bei der Grundsicherung und beim Unterhaltsvorschuss führen zu einer enormen Belastung des Sozialhaushalts. Unsere Empfehlung an das DRK, die Nachtschicht einzusparen, verfolgte auch das Ziel, damit den Zuschuss des Landkreises um ca. 25% herunterfahren zu können. Dem DRK ist dies seit der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 15.09.2003 bekannt. Die Verwaltung neigt daher zu der Auffassung, dass der Landkreis an den Einsparungen durch die Reduzierung des Fahrtenangebots partizipieren sollte. Bei einer Kürzung um 25% würde sich der Zuschuss des Landkreises aus ÖPNV-Mitteln von derzeit 84.400 € um 21.100 € auf 63.300 € reduzieren. Die abschließende Entscheidung über die Höhe des Zuschusses an das DRK für das Jahr 2003 und die Höhe der Abschlagszahlung für das Jahr 2004 wird der Ausschuss für Umwelt und Technik im Herbst nach Vorlage des vom Rechnungsprüfungsamt testierten Verwendungsnachweises 2003 treffen. Der Geschäftsführer des DRK - Kreisverband Ludwigsburg, Herr Pohl, steht in der Sitzung für Fragen zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Beratung