Originaldokument als PDF-Datei - Hessischer Landtag

Transcription

Originaldokument als PDF-Datei - Hessischer Landtag
19. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
Kleine Anfrage
des Abg. Degen (SPD) vom 16.12.2014
betreffend Unterricht für Kinder beruflich Reisender
und
Antwort
des Kultusministers
Vorbemerkung des Fragestellers:
Für Kinder beruflich Reisender gestaltet sich der Schulalltag oft anders als für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Durch die Reisetätigkeit wird eine ausreichende Begleitung der schulischen Laufbahn dieser Kinder
und Jugendlichen in vielerlei Hinsicht erschwert.
Vorbemerkung des Kultusministers:
In den Bemühungen um eine qualitativ hochwertige schulische Bildung aller Kinder in Deutschland bilden die Kinder beruflich Reisender eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die das
staatliche Bildungssystem besonders herausfordern. Ihre Lebenslage und die damit verbundenen
Schulwechsel - bis zu 30 im Jahr - sind in den letzten Jahren sowohl in Hessen als auch bei der
Kultusministerkonferenz (KMK) Schwerpunkt gewesen. Jährlich erscheint zur schulischen Entwicklung des Bildungsangebots für Kinder beruflich Reisender in den Ländern ein Sachstandsbericht (vgl. Anlage 1).
In Hessen hat sich in den letzten Jahren ein differenziertes, auf die individuellen Bedürfnisse der
Kinder beruflich Reisender zugeschnittenes Schulkonzept entwickelt. Viele Kinder beruflich
Reisender besuchen auch in Hessen während der Gastspiele ihrer Eltern Stützpunktschulen in
der Nähe der Festplätze. Zu ihrer Unterstützung auf der Reise sind - wie in fast allen anderen
Bundesländern - auch Bereichslehrkräfte eingesetzt.
Zur weiteren Verbesserung der Bildungssituation der Kinder beruflich Reisender ist für mitreisende Kinder mit Wohnsitz in Hessen seit Sommer 2010 das Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender Hessen" (SfKbRH) bei EVIM Bildung gemeinnützige GmbH in Wiesbaden installiert worden (vgl. Anlage 2). Kinder, die mit ihren Eltern auf der Reise sind, werden nach
dem "Konzept der aufsuchenden Pädagogik" in acht fahrenden Klassenzimmern auf den Festbzw. Zirkusplätzen mobil unterrichtet. Der ständige Schulwechsel auf der Reise soll mit dieser
Einrichtung vermieden bzw. minimiert werden.
Grundlage für den Unterricht ist das im Jahr 2003 von der KMK bundesweit vereinheitlichte
"Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender" (vgl. Anlage 3), das am 01.03.2012 aktualisiert
wurde. Die Handreichungen "Leben und Lernen auf der Reise" (vgl. Anlage 4) ergänzen das
Schultagebuch und sollen die Schulen für die individuellen Bedürfnisse mitreisender Kinder sensibilisieren. Auch diese sind wie das Schultagebuch in allen Ländern eingeführt.
Neben Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gehört Hessen außerdem zu den drei
Standorten in Deutschland, an denen Jugendliche aus reisenden Unternehmen während der Winterpause eine berufliche Bildung an der Berufsschule (BeKoSch) in Nidda erhalten.
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1.
Wie viele Kinder beruflich Reisender werden in Hessen jährlich verzeichnet?
Die aktuelle Erhebung zu den Zahlen der Kinder beruflich Reisender, die auf Beschluss der
KMK in allen Bundesländern in der 3. Januarwoche (Winterpause der Fahrgeschäfte) durchgeführt wird, ergab an hessischen Schulen die Anzahl von 202 Kindern beruflich Reisender bei
einer Rückmeldequote von 93,6 %. Hinzu kommen 70 Kinder, die kontinuierlich von der
Eingegangen am 20. Februar 2015 · Ausgegeben am 24. Februar 2015
Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
Drucksache
19/1256
20. 02. 2015
2
Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1256
"Schule für Kinder beruflich Reisender Hessen" bei EVIM Bildung gemeinnützige GmbH in
Wiesbaden (vgl. Anlage 2) unterrichtet werden.
Frage 2.
Welche schulischen Angebote gibt es für Kinder beruflich Reisender in Hessen?
In Hessen besuchen Kinder, die mit den elterlichen Unternehmen mitreisen, Stützpunktschulen.
Meist liegen diese in der Nähe der Festplätze. Zu ihrer Unterstützung auf der Reise sind - wie
in fast allen anderen Bundesländern - Bereichslehrkräfte regional eingesetzt (vgl. Anlage 5). Zur
weiteren Verbesserung der Bildungssituation mitreisender Kinder ist in Hessen seit Sommer
2010 das Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender Hessen" bei EVIM Bildung gemeinnützige GmbH in Wiesbaden (vgl. Anlage 2) installiert worden, das die hessischen Kinder
auf der Reise mit ihren Eltern nach dem "Konzept der aufsuchenden Pädagogik" in acht fahrenden Klassenzimmern auf den Fest- bzw. Zirkusplätzen mobil unterrichtet. Der ständige Schulwechsel auf der Reise soll mit dieser Einrichtung vermieden bzw. minimiert werden. Voraussetzung zur Aufnahme ist ein Wohnsitz der Kinder in Hessen.
Die für den Unterricht an der Schule für Kinder beruflich Reisender eingesetzten Bereichslehrkräfte leisten für durchreisende Kinder auch Unterstützung an den Stützpunktschulen oder auf
den Festplätzen in der Nähe der Familien.
Frage 3.
Welche Regelung gibt es für Kinder beruflich Reisender zum Besuch von Stützpunktschulen?
Es gibt Richtlinien zum Unterricht für Kinder beruflich Reisender vom 4. Februar 2006 (vgl.
Anlage 6), die den Besuch der Stützpunkt- und Stammschulen in Hessen, die Aufgaben der Bereichslehrkräfte und den Einsatz des Schultagebuchs regeln. Diese Richtlinien werden zurzeit
fortgeschrieben.
Frage 4.
Wie wird der Lernstand der Kinder überprüft?
Grundlage dafür sind die Eintragungen im bundesweit einheitlichen Schultagebuch (vgl. A nlage 3). Individuelle Unterstützung leisten die Bereichslehrkräfte.
Frage 5.
Wie wird sichergestellt, dass die Kinder am nächsten Gastspielort weiterlernen können?
Die Bereichslehrkräfte nehmen Kontakt zu der Bereichslehrkraft am nächsten Gastspielort auch länderübergreifend - auf, um das Kommen des Kindes/der Kinder eines reisenden Unternehmens anzukündigen. Die Eintragungen über den individuellen Lernstand des Kindes im
Schultagebuch ermöglichen problemlos das Weiterlernen.
Frage 6.
Wie wird eine kontinuierliche Förderung, gerade insbesondere beim Überschreiten der Landesgrenze, gewährleistet?
Im Jahr 2009 wurde auf Fachebene im Rahmen der KMK beschlossen, dass ein bundesweiter
Austausch im Rahmen einer Fortbildung für alle in den Ländern eingesetzten Bereichslehrer
stattfinden soll. Damit kann eine weitere Verbesserung für die mitreisenden Kinder erreicht
werden. Bereichslehrkräfte sind die wichtigsten pädagogischen Unterstützer der Kinder. Sie
fangen die Kinder in ihrem Bereich auf, informieren die Schulen über den zu erwartenden
Schulbesuch, begleiten sie ggf. in die Schule, unterstützen sie bei der Erledigung von Hausaufgaben, fördern sie auch individuell und melden die Kinder an die nächste Schule weiter.
Bereichslehrkräfte in Hessen sind im Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender" primär für den Unterricht eingesetzt, haben aber auch die Aufgabe, durchreisende Kinder auf der
Durchreise zu unterstützen.
Die 15. bundesweite Fortbildung fand vom 13. bis 15. November 2014 mit knapp 100 Bereichslehrkräften aus 14 Bundesländern in Hessen statt. Schwerpunkt dieser Konferenz war: "Unser
Alltag: Diagnostik - Unterricht - Beratung". Von den jährlich stattfindenden Fortbildungen kennen sich die Bereichslehrkräfte und nehmen beim Überschreiten der Landesgrenzen auch zu den
außerhessischen Kollegen Kontakt auf, um den Wechsel der Kinder vorzubereiten bzw. sanfter
zu gestalten.
Frage 7.
Welche Erkenntnisse konnte die Landesregierung bisher durch das Projekt "Schule für Kinder beruflich Reisender" gewinnen?
Die besondere Lebens- und Schulsituation reisender Kinder erfordert besondere pädagogische
und schulorganisatorische Strukturen und Maßnahmen im Sinne einer aufsuchenden Pädagogik.
Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1256
Zentrales Element eines mobilen, flexiblen Schulangebots für Kinder auf der Reise ist ein
Schulprogramm, das die besondere Situation dieser Kinder zur Grundlage hat. Dies trifft auf
das Projekt "Schule für Kinder beruflich Reisender" zu. Die dort eingesetzten Lehrkräfte sind
zu einem flexiblen Einsatz bereit. Sie haben eine hohe Empathie für reisende Kinder und deren
Kultur. Sie sind bereit, heterogene Gruppen und alle Fächer zu unterrichten. Dadurch erfolgt
eine große Kontinuität durch die Lehrkräfte. Sie unterrichten die Kinder in flexiblen Lernzeiten
und Lernorten auch durch die Nutzung von E-Learning.
Da im Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender" dauernde Schulwechsel zugunsten
eines kontinuierlichen Angebots mit festen Bezugspersonen aufgegeben werden, bekommen die
Kinder eine hohe Stabilität trotz des Schulbesuchs auf der Reise. Erstmalig haben Schülerinnen
und Schüler Hauptschulabschlüsse erreicht. Ein Schüler strebt zum Ende des Schuljahres einen
Realschulabschluss an, ein weiterer Schüler ist in der Oberstufe angekommen. Da das Projekt
an der Schule Campus Klarenthal angebunden ist, können alle Abschlüsse in dieser Organisation
erreicht werden.
Das auf den Festplätzen postierte mobile Bildungsangebot ist für die Eltern eine enorme Entlastung. Auf dem Festplatz haben sie aber auch eher Zeit, sich mit den für ihre Kinder zuständigen
Bereichslehrkräften oder den Lehrkräften der mobilen Schulen über die schulische Situation
ihrer Kinder auszutauschen. Dadurch hat sich auch die Zahl der Schulabbrecher verringert.
Frage 8.
Stehen im Rahmen des Projekts hessenweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung bzw. ist eine
Ausweitung des Projekts geplant?
Zurzeit stehen 12 Stellen und finanzielle Mittel für den Betrieb der SfKbRH und BeKoSch zur
Verfügung. Zur Weiterentwicklung des Projekts und zur Bedarfsklärung liegen nun ganz aktuell
die neuesten Zahlen vor und werden derzeit ausgewertet (vgl. Antwort zu Frage 1). Hinzu
kommt, dass die KMK eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines bundesweiten Konzepts mit
vergleichbaren Bedingungen eingesetzt hat.
Wiesbaden, 11. Februar 2015
Anlage(n):
Die komplette Drucksache inklusive der Anlage
kann im Landtagsinformationssystem abgerufen
werden  www.Hessischer-Landtag.de
Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz
3
Anlage 1
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ
DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
- II B-
Berlin, 07.11.2014
10117, Taubenstraße 10
10833, PF 110342
Tel.: (030) 25418-425
Fax: (030) 25418-450
[email protected]
Zentrale Ansprechstelle
für Fragen des Unterrichts für
Kinder von beruflich Reisenden
Sachstandsbericht
Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden
(Stand: 07.11.2014)
-2-
Inhalt
Seite
0.
Vorbemerkung
3
1.
Der Unterricht in Stamm- und Stützpunktschulen
4
2.
Der Unterricht in mobilen Schulen bzw. mobilen außerunterrichtlichen
Unterstützungssystemen
6
3.
Die Bereichslehrkräfte
8
4.
Das Schultagebuch
12
5.
Die Handreichung für Lehrkräfte
13
6.
Die Lernbausteine/Beschreibungen erwarteter Leistungen
13
7.
Frühe Förderung
14
8.
Schüleraufnahmeverfahren
15
9.
Schuleingangsuntersuchung/Schulärztliche Versorgung
17
10.
Die berufsbezogenen Bildungsangebote
18
11.
Schulische Bildung für Kinder beruflich Reisender im Ausland
19
12.
Online Unterricht
20
13.
Die Internetplattform www.schule-unterwegs.de/
Internetpräsenzen der Länder
22
14.
Die Regelungen der Länder
25
-30. Vorbemerkung
Der Sachstandsbericht gibt Auskunft über die Regelungen und Angebote der Länder hinsichtlich der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Familien beruflich Reisender. Diese Kinder und Jugendlichen begleiten ihre Eltern auf Reisen - dies ist insbesondere
bei Schaustellern und Circusunternehmen der Fall - oder sie sind in Heimen und Internaten
untergebracht. Einige Länder zahlen den Eltern einen Zuschuss zur Unterbringung.* Die schulische Versorgung der Kinder beruflich Reisender ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich organisiert. Der Sachstandsbericht zeigt auch diese Unterschiede auf.
Die schulische Bildung von Kindern beruflich Reisender gestaltet sich bedingt durch ständig
wechselnde Einsatzorte (Festspielplätze, Gastspielorte usw.) der Eltern nach wie vor problematisch, so dass die Kinder aufgrund der Reisetätigkeit oft erhebliche Lernrückstände aufweisen.
Da beruflich Reisende häufig die Ländergrenzen in Deutschland überschreiten, bedürfen insbesondere schulische Maßnahmen in diesem Bereich in besonderer Weise auch der länderübergreifenden Abstimmung. Aus diesem Grund treffen sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz die zuständigen Referentinnen und Referenten für diese Schülergruppe in einer
jährlichen Länderkonferenz.
Im Verlauf der Länderkonferenz findet ein Informations- und Erfahrungsaustausch der Länder
mit den
- Eltern von mitreisenden Kindern
- Bildungsbeauftragten der Schaustellerverbände,
- Vertretern des Verbandes der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern der
Angehörigen reisender Berufsgruppen (BERiD) und
- Vertretern der Europäischen Ebene für die Erziehung reisender Kinder
statt.
Der Sachstandsbericht wird jährlich fortgeschrieben. Die hier vorliegende Fassung, Stand
07.11.2014 wurde anhand der (15) Rückmeldungen der Länder BY, BW, BE, BB, HB, HE,
MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH aktualisiert.
*
Für den Fall der Heim- bzw. Internatsunterbringung hat die KMK am 30.07.1999 die „Empfehlung für Zuschüsse für die in Heimen untergebrachten Kinder von Binnenschiffern, Circusangehörigen und Schaustellern“
beschlossen (KMK-Beschluss Nr. 855), in der den Ländern u.a. empfohlen wird, den Familien mindestens einen
Zuschuss von 5,11 € (10,- DM) pro Tag und Kind zu gewähren, der unmittelbar an das jeweilige Heim ausgezahlt werden soll. Die Empfehlung wurde bislang von acht Ländern in Landes-Zuschussregelungen umgesetzt.
-41. Der Unterricht in Stamm- und Stützpunktschulen
Außerhalb der Reisesaison (Winterpause) besuchen die Schülerinnen und Schüler aus reisenden Familien in der Regel die für sie zuständigen Stammschulen in den Heimatgemeinden,
an denen sie fest gemeldet sind. In den Stammschulen werden die Schülerakten geführt, die
Zeugnisse ausgestellt sowie Lernmaterialien und i. d. R. die Schultagebücher ausgegeben.
Familiencircusse (kleine Circusse) schlagen ihre Winterquartiere häufig an wechselnden
Orten auf. Einige arbeiten das ganze Jahr durch und organisieren Weihnachtscircusse. Die
besuchten Schulen werden auch als Winterschulen bezeichnet. Sie übernehmen im begrenzten Umfang die Aufgaben der Stammschulen.
Die Schulen, die während der Reisesaison (von April bis Oktober bzw. Dezember) in der Nähe
der jeweiligen Stand- bzw. Festplätze besucht werden, tragen die Bezeichnung Stützpunktschulen. Sie sind entweder als Stützpunktschulen ausgewiesen oder sind frei wählbar.
Übersicht :
Anzahl der ausgewie- Stützpunkt-
Baden-Württemberg
Bayern
senen Stützpunkt-
schulen sind
schulen
frei wählbar
0
jede Sprengelschule
bei einem Festplatz
x
x1
Berlin
38
x
Brandenburg
124
x
17
Stammschulen
32
Stammschulen
Bremen
3
x2
Hamburg
23
x4
Hessen
0
x
1
einige Schulen aufgrund jährlich wiederkehrender Volksfeste (z.B. in München auf der Theresienwiese)
nur Bremerhaven
3
hauptsächlich für Schaustellerkinder aufgrund des dreimal jährlich stattfindenden vierwöchigen Volksfestes
„Hamburger Dom“
4
für Circuskinder und Schaustellerkinder unabhängig vom „Hamburger Dom“. Diese Schulen werden von den
Bereichslehrkräften bei ihrer Arbeit unterstützt.
2
-5Anzahl der ausgewie- Stützpunktsenen Stützpunkt-
schulen sind
schulen
frei wählbar
Mecklenburg-Vorpommern
0
x
Niedersachsen
0
x
Nordrhein-Westfalen
0
x1
Rheinland-Pfalz
0
x
Saarland
0
x
Sachsen
22
x3
Sachsen-Anhalt
0
x
Schleswig-Holstein
Thüringen
1
x
44
x4
Stützpunktschulen sind jeweils die dem Platz, auf dem das Unternehmen (die Familie) gastiert oder wohnt,
nächstgelegenen Schulen.
2
nur für Schaustellerkinder in der Region Leipzig
3
übrige Schulen
4
übrige Schulen
-62. Der Unterricht in mobilen Schulen bzw. mobilen außerunterrichtlichen Unterstützungssystemen
Mobile Schulen bzw. außerschulische Unterstützungssysteme, welche die Schülerinnen und
Schüler auf den Stand- bzw. Festplätzen unterrichten bzw. zusätzlich fördern, werden in fünf
Ländern angeboten:
-
Nach der Winterpause im Frühjahr 2010 konnte das Projekt „Schule für Kinder beruflich
Reisender“ an der Schule am Geisberg in Trägerschaft von EVIM in Hessen starten.
Über 60 Kinder sind in wenigen Monaten an dieser Schule von ihren Eltern angemeldet
worden. Bei einigen der aufgenommenen Kinder sind Lernrückstände von mehreren Jahren festzustellen. Zum Teil erreichen Kinder mit 12 Lebensjahren die Schule, ohne die
Alphabetisierung angefangen zu haben. Ein regelmäßiger Schulbesuch war bis dahin
nicht erfolgt.
Die Bereichslehrkräfte werden von hier aus nach regionalem Bedarf hessenweit eingesetzt. Die Schule versteht sich als Stamm- und Stützpunktschule und unterrichtet Kinder,
wenn diese Stammschüler sind, sowohl auf der Reise durch Hessen als auch über Hessen
hinaus. Das Konzept ist inklusiv angelegt. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind nicht vorgesehen.
Bisher kann die Schule in acht mobilen Klassenzimmern Unterricht anbieten. Die Schule
verfügt über einen Haushalt speziell für diese Kinder.
-
Die Niedersächsische Kultusministerin hat eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem
Land Niedersachsen und dem Förderverein für Kinder und Jugendliche beruflich reisender Eltern zur Nutzung des „Schulwagens“ in Hannover unterzeichnet. Dieser umfunktionierte Schaustellerwagen ist Teil des Unterstützungssystems für die Kinder beruflich
Reisender. Er wird vom Förderverein für Kinder und Jugendliche beruflich reisender Eltern immer dann auf dem Schützenplatz aufgebaut, wenn große Feste anstehen. Nachmittags wird dort sowohl eine zusätzliche Hausaufgabenbetreuung angeboten, als auch für
individuelle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern auf der Reise gesorgt.
Der „Schulwagen“ stellt ein unterrichtsergänzendes Angebot im Ganztagsbereich der
Stamm- und Stützpunktschulen in der Stadt Hannover, GS Stammestraße und GHRS
Südstadtschule, dar. Eine pädagogische Kraft, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch die GS Stammestrasse gestellt wird, betreut die Schülerinnen und
-7Schüler in Absprache mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner der Schule
und der zuständigen Bereichslehrkraft an Schultagen nachmittags während der Feste.
Das unterrichtsergänzende Angebot im Rahmen der Ganztagsschule umfasst z.B. die Unterstützung bei der Bearbeitung individueller Arbeitspläne, Hausaufgabenbetreuung oder
besondere individuelle Förderangebote.
-
Die Schule für Circuskinder in Nordrhein-Westfalen der Evangelischen Kirche im
Rheinland wird nach Abschluss des Schulversuchs seit Beginn des Schuljahres 2005/06
als genehmigte Ersatzschule fortgeführt. Im Schuljahr 2011/12 (Stand 15.10.2011) unterrichtet die Schule für Circuskinder 173 Schülerinnen und Schüler aus 69 Unternehmen
(Primarstufe: 64, Sek. I: 109). Die Lehrer-Schüler-Relation beträgt 1:6.
Für 74 Schülerinnen und Schüler aus 30 Unternehmen (Primarstufe: 42, Sekundarstufe I:
32) nimmt sie die Funktion der Stammschule wahr. Die Schüler-Lehrer-Relation beträgt
1:20.
Der Unterricht im virtuellen Klassenzimmer wird sowohl von Schülerinnen und Schülern
im Fernlernunterricht als auch im Unterricht in mobilen Schulräumen vor Ort genutzt. Im
lfd. Schuljahr werden die Kurse von ca. 45 Schülerinnen und Schülern besucht. Im Schuljahr 2010/11 errechnen sich 37,65 Lehrerstellen. Die Schülerinnen und Schüler erreichen
in der Regel einen Schulabschluss. Seit dem Schuljahr 2009/10 haben Kinder beruflich
Reisender die Möglichkeit das Abitur online zu erwerben (Näheres s. Ziff.12).
-
Im Freistaat Sachsen erhalten schulpflichtige Kinder von Schaustellern ab dem Schuljahr
2004/2005 in einem Schulwagen von der mobilen Bereichslehrkraft unterrichtsergänzende
Fördermaßnahmen und Hausaufgabenbetreuung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch
an Stützpunktschulen. Der Schulwagen wird vom Förderverein „Schulbildung von Schaustellerkindern in Sachsen e.V.“ finanziert und unterhalten und mit Lehr- und Lernmitteln
des Landes ausgestattet.
-
Im Schulmobil in Sachsen-Anhalt erhalten Kinder von Schaustellern während der Reisesaison ergänzende außerunterrichtliche Förderung als Ausgleich für Schulausfallzeiten.
Das Schulmobil wird von den Landesverbänden der Schausteller und Messereisenden zur
Verfügung gestellt. Träger des Schulmobils ist der Förderverein „Mobile Schule e.V.“
Sachsen-Anhalt. Er gewährleistet die Unterhaltung und Instandhaltung des Schulmobils,
-8trägt die Versicherungskosten, übernimmt die Organisation und Durchführung technischer Überprüfungen und sorgt für den Transport. Das Land gewährt dem Förderverein
einen Sachkostenzuschuss und trägt die Personalkosten der Lehrkräfte.
-
Um Schuldefizite auszugleichen und die Schüler bei der Erledigung der Hausaufgaben zu
unterstützen, steht am Nachmittag eine Bereichslehrkraft im „Thüringer Schulmobil“ auf
einem Festplatz zur Verfügung. Dieses wurde 1999 mit finanzieller Unterstützung des
Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Thüringer Schaustellerverband angeschafft. Das „Thüringer Schulmobil“, das in einem Wohnwagen eingerichtet ist, entspricht einem „fahrenden Klassenzimmer“. Die Betreuung erfolgt durch insgesamt zwei Bereichslehrkräfte.
Engagementcircusse (große länderübergreifend reisende Circusse, mit oft längeren Standzeiten) verfügen manchmal über eigene Schulwagen. Auch ihre Kinder sind schulpflichtig. Ein
von den Ländern noch zu lösendes Problem ist die Versorgung der Kinder mit mitreisenden
Lehrkräften und deren Finanzierung, die bisher in der Regel durch die Unternehmen erfolgt
(z.B. KRONE, RONCALLI, VOYAGE).
-93. Die Bereichslehrkräfte
In 14 Ländern sind Bereichslehrkräfte mit der Förderung und Beratung der Kinder beruflich
Reisender beauftragt, die in durch die Schulaufsicht festgelegten regionalen Bereichen ihre
Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher wahrnehmen. Entsprechend dem von der Länderkonferenz erarbeiteten und im Schulausschuss am 13.03.2009
zustimmend zur Kenntnis genommenen Aufgabenprofil für Bereichslehrkräfte, dessen
Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist, unterstützen sie den Schulbesuch reisender Kinder
in der Regel insbesondere durch
 die Vorbereitung der Stützpunktschulen auf den Schulbesuch der Kinder,
 die Erteilung von unterrichtsergänzenden Fördermaßnahmen und Hausaufgabenbetreuung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder an Stützpunktschulen
und Stammschulen,
 Sammlung und Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien,
 die Beratung von Stammschulen bei der Erstellung der individuellen Lernpläne sowie
bei Leistungsbewertung und Schullaufbahngestaltung und –entscheidungen,
 die Herstellung von Kontakten zwischen Eltern, Stamm- und Stützpunktschulen sowie
ggf. weiteren Schulen und Behörden oder Beratungsstellen,
 die geregelte Übergabe von Kindern an andere Schulen/Bereichslehrkräfte,
 die Beratung von Eltern, Kindern und Lehrkräften,
 Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf zentrale (Abschluss-) Prüfungen,
 Kontrolle von Lernstandsberichten/von Schultagebüchern während der Reisezeit,
 die Entwicklung von und Mitwirkung an innovativen Unterrichtsverfahren (z.B. Fernlernen, E-Learning).
In zwei Bundesländern (NRW und Hessen) haben Ersatzschulen den Unterricht für Kinder
beruflich Reisender übernommen.
Die Tätigkeit der Bereichslehrkräfte wird von der zuständigen Schulaufsicht bzw. von ihr
Beauftragten koordiniert. Die Dokumentation und Weitergabe von Schülerdaten unterliegt
den Rechtsgrundsätzen, die auch für den Umgang mit Schülerdaten in einem Lehrerkollegium
einer Schule gelten.
Wegen des bereichs- und länderübergreifenden Reiseverhaltens der Familien ist eine Vernetzung der Bereichslehrkräfte eine wichtige Grundlage ihrer Tätigkeit.
- 10 Eine aktuelle Übersicht der Bereichslehrkräfte der Länder ist im Internet unter der Webseite
des jeweiligen Landes einsehbar (Link über www.schule-unterwegs.de).
Unter www.bereichslehrer.de ist bei Eingabe des Ortsnamens oder der Postleitzahl die zuständige Bereichslehrkraft zu ersehen.
Die Anzahl der in den Ländern eingesetzten Lehrkräfte, die jeweiligen Stundenkontingente
und die Zuständigkeitsregionen/bzw. Schulen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Land
Anzahl der Lehrkräfte/
WoStd.
Zuständigkeitsregionen
bzw. Schulen
Baden-Württemberg
1/23
Nordwürttemberg, Ludwigsburg
Landkreis Rastatt, Stadtkreis
Baden-Baden
Schulamtsbereich Offenburg
Konstanz, Meßkirch, Donaueschingen
Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Pforzheim, Enzkreis, Calw,
Freudenstadt, Herrenberg
Stadt Freiburg, Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
1/7
1/7
1/7
1/14
1/7
1/15
Bayern
Brandenburg
1/7
Schulamtsbereich Mannheim
6/insg. 55
14/insg. 29
8/insg. 13
2/insg. 29
1/29
12/29
Oberbayern
Niederbayern
Oberpfalz
Oberfranken
Mittelfranken
Unterfranken
9/insg. 29
Schwaben
1/11
(auch Landesaufgaben)
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
8 Stammschulen
21 Stützpunktschulen
- 11 Land
Anzahl der Lehrkräfte/
WoStd.
Zuständigkeitsregionen
bzw. Schulen
1/4
Staatliches Schulamt Cottbus
11 Stammschulen
26 Stützpunktschulen
Staatl. Schulamt Eberswalde
0 Stammschulen
16 Stützpunktschulen
1/4 (auch Staatl. Schulamt
Eberswalde)
Staatl. Schulamt Perleberg
5 Stammschulen
18 Stützpunktschulen
1/4
Staatl. Schulamt Frankfurt/O
4Stammschulen
26 Stützpunktschulen
1/2
Staatl. Schulamt Wünsdorf
4 Stammschulen
17 Stützpunktschulen
Bremen
1/10
Stadtgemeinde Bremen
Hamburg
2/insg. eine Stelle
Land Hamburg
Hessen
11.5 Stellen
je Lehrkraft 1 – 2 Regionen,
je nach Reiseintensität der
Unternehmen über die Schule
am Geisberg in Wiesbaden in
der Trägerschaft von EVIM
0,5 Stelle
Ausbildungsbetreuer für Hessen an der Berufsschule Nidda im Winterhalbjahr
Winterhalbjahr (BeKoSch)
länderübergreifendes Angebot)
Niedersachsen
12/insg. 100
(darin auch Landesaufgaben
enthalten)
Nordrhein-Westfalen
7/insg. 108,75
5/insg. 76,5
Reg.-Bez. Arnsberg
Reg.-Bez. Detmold
- 12 Land
Anzahl der Lehrkräfte/
WoStd.
Zuständigkeitsregionen
bzw. Schulen
7/insg. 126,5
9/insg. 124,5
11/insg. 55 (je 5)
15/insg. 22,5
Reg.-Bez. Düsseldorf
Reg.-Bez. Köln
Regierungsbezirk Münster
Berufskolleg für Wirtschaft
und Verwaltung und Emschertal-Berufskolleg der
Stadt Herne
7/insg.35
Projekt LAR-S (Lernen auf
Reisen-Schule) im Regierungsbezirk Detmold
Rheinland-Pfalz
1/5
1/5
1/5
1/5
1/5
Region Koblenz
Region Trier
Region Mainz
Region Ludwigshafen
Region Kaiserslautern
Saarland
1/5
Land Saarland
Sachsen
1/eine Stelle
Land Sachsen, Lehrkraft im
Schulwagen
Sachsen-Anhalt
1/11
1/11
1/11
1/11
Region Dessau
Region Halle
Region Gardelegen
Region Magdeburg
Schleswig-Holstein
1/27
1/25,5
Land Schleswig-Holstein
Thüringen
1/13
1/13
Ost- und Westthüringen
Nord- und Südthüringen
In Berlin werden aufgrund der hohen Schuldichte keine Bereichslehrkräfte eingesetzt. Die
Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die an den Stützpunktschulen tätigen
Lehrkräfte im Rahmen der Personalausstattung der Schulen. Ansprechpartner für Aufnahme
der Schülerinnen und Schüler ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
In Hamburg erhalten die beiden Stützpunktschulen in der Nähe des Festplatzes „Hamburger
Dom“ zusammen Lehrerstunden in Höhe einer ganzen Lehrerstelle zugewiesen. 40% stehen
für die unterrichtliche Förderung und 60% für die Tätigkeit als Bereichslehrkraft mit Landeszuständigkeit zur Verfügung.
- 13 In Mecklenburg-Vorpommern wird ebenfalls keine derartige Betreuungsmaßnahme angeboten. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt über die an den Stamm- bzw.
Stützpunktschulen tätigen Lehrkräfte sowie die jeweils zuständigen Staatlichen Schulämter.
Im Saarland ist seit November 2013 eine Bereichslehrkraft mit 5 Lehrerwochenstunden konstituiert. Sie fungiert als Ansprechpartnerin und Beraterin für reisende Familien und Schulen,
die mit reisenden Kindern zu tun haben. Des Weiteren ist sie behilflich bei der geregelten
Übergabe von Kindern an andere Stützpunktschulen und kooperiert mit Bereichslehrkräften
aus anderen Bundesländern. Darüber hinaus koordiniert sie die schulische Förderung und Betreuung in Zusammenarbeit mit den Stamm- und Stützpunktschulen und bietet Unterstützung
bei der Erstellung von Lern- und Förderplänen.
4. Das Schultagebuch
Da Schausteller und Circusbetriebe häufig Ländergrenzen überschreiten, hat die Kultusministerkonferenz am 18./19.09.2003 ein vereinheitlichtes „Schultagebuch für Kinder von
beruflich Reisenden“ verabschiedet, das mit Beschluss vom 01.03.2012 aktualisiert wurde.
Das Schultagebuch ist ein Dokument und seine Verwendung ist in allen Ländern verbindlich.
Es ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung des Schulbesuchs reisender Kinder und
wird von der Stammschule angelegt und den reisenden Kindern in der Regel zur Einschulung
über die Schulen, die zuständigen Schulbehörden oder die Bereichslehrkräfte ausgehändigt.
Es dient dem Informationsaustausch zwischen Stammschule, Stützpunktschule und Bereichslehrkräften sowie den Eltern und begleitet das Kind während der gesamten Schulzeit. Das
Schultagebuch dokumentiert die Lernausgangslage bei Abreise, die behandelten Unterrichtsinhalte und den Lernstand des Kindes. Es enthält einen Schulbesuchskalender sowie individuelle Lernpläne für das einzelne Kind.
Im Einzelnen sind folgende Elemente enthalten:
1.
Schülerpersonalbogen
2.
Schulbesuchskalender
3.
Lernstandsbericht der Stützpunktschule
4.
Aufgaben der Stützpunktschule
- 14 5.
Lernausgangslage - Bericht der Stammschule/Winterschule zur Abreise der Schülerin/des Schülers
6.
Individuelle Lernpläne für die Reise
7.
Leerformulare
Alle 16 Länder haben die aktualisierte Fassung des Schultagebuchs eingeführt.
Von einigen Ländern ist das Schultagebuch um länderspezifische Hinweise und Informationsmaterialien ergänzt worden.
5. Die Handreichung für Lehrkräfte
Das Schultagebuch wird ergänzt durch eine für die Lehrkräfte bestimmte Handreichung „Leben und Lernen auf der Reise - Handreichung zum Schultagebuch und zu Fragen der Bildung
der Kinder beruflich Reisender“, die der Schulausschuss der KMK zur Kenntnis genommen
hat. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Schultagebuchs (Beschluss der KMK vom
18./19.04.2003 i.d.F. vom 01.03.2012 ) wurde die Handreichung entsprechend angepasst.
Alle 16 Länder haben in Ergänzung zum Schultagebuch die Handreichung eingeführt.
Die Handreichung soll Schule für die besondere Situation und die speziellen schulischen Interessen der Kinder beruflich Reisender sensibilisieren. Sie soll einen Einblick in die Lebenswelt der Kinder beruflich Reisender vermitteln, um die Unterrichtssituation für die reisenden
Schülerinnen und Schüler und auch für Lehrerinnen und Lehrer zu erleichtern und zu verbessern.
6. Die Lernbausteine/Beschreibungen erwarteter Leistungen
Die Kultusministerkonferenz hat am 17.06.2005 speziell für Kinder von beruflich Reisenden
„Lernbausteine/Beschreibungen erwarteter Leistungen (LBS) für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache (Englisch und Französisch)“ verabschiedet. Diese orientieren sich
an den Bildungsstandards für die Grund- und Hauptschule sowie an den Standards für den
Mittleren Schulabschluss und dienen als Planungsgrundlage für die Erstellung der individuel-
- 15 len Lernpläne. Die LBS wurden 2011 evaluiert. Die LBS sind ebenso wie das Schultagebuch
der Handreichung im Anhang beigefügt.
Das Land Bayern hat eigene Lernbausteine eingeführt.
7. Frühe Förderung
Es kann davon ausgegangen werden, dass 90 % aller mitreisenden Kinder keine vorschulische Einrichtung besuchen. *
In einigen Ländern werden alle Kinder der reisenden Unternehmen auf den Festplätzen von
den Bereichslehrkräften versorgt, auch die Kinder im Vorschulalter.
In Baden-Württemberg unterstützen die Bereichslehrkräfte, wenn möglich, bei der Vorbereitung auf den Schulbesuch.
Für den Elementarbereich ist in Bremen die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zuständig. In welchem Umfang Kinder beruflich Reisender Kindertagesstätten besuchen ist
unbekannt und wird nicht erhoben. Kinder beruflich Reisender nehmen am Screening zur
Feststellung des Sprachstandes des Senats für Bildung und Wissenschaft teil.
In Hamburg werden die Kinder beruflich Reisender -wie alle anderen in Hamburg gemeldeten Kinder- von der Stammschule zur 4 1/2 jährigen Untersuchung eingeladen und auf
allgemeinen Förderbedarf und insbesondere auf Sprachförderbedarf in einem diagnosegestützen Verfahren getestet. Kinder, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen werden, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind nach § 28a HmbSG verpflichtet, in dem Schuljahr vor
Beginn ihrer Schulpflicht eine Vorschulklasse zu besuchen und an zusätzlichen schulischen
Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Angebote werden hierzu auch von den Bereichslehrkräften gemacht.
In Hessen ist aktuell ein gesondertes Konzept zur vorschulischen Förderung von der Evangelischen Inneren Mission (Pilotprojekt Schule für Kinder beruflich Reisender) vorgelegt wor*
Hierbei handelt es sich um eine globale Einschätzung auf der Grundlage von Berichten von Bereichlehrkräften
und Aussagen von Eltern. Eine Evaluation ist anzustreben.
- 16 den, das sich in der Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium befindet. Über das
Pilotprojekt „Schule für Kinder beruflich Reisender“ werden auch jetzt schon immer mehr
Vorschulkinder erreicht.
Die Feststellung des Sprachstandes für die von der Schule für Circuskinder in NordrheinWestfalen der Bezirksregierung Düsseldorf gemeldeten vierjährigen Circuskinder erfolgt
seitens der Bereichslehrkräfte im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Soweit sich die Kinder außerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf aufhalten, ist eine Amtshilfe und ggf. die Vermittlung einer geeigneten Grundschullehrkraft seitens der örtlich zuständigen Bereichslehrkraft erforderlich. Die Bereichslehrkräfte in den anderen Bezirken sind
gehalten, im Rahmen ihrer Zeitressourcen entsprechend zu verfahren.
In Schleswig-Holstein sieht das Aufgabenprofil der Bereichslehrkräfte vor, dass sie reisende
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf den Schulbesuch vorbereiten.
8. Schüleraufnahmeverfahren
Die Anmeldezeiten für Schulanfänger liegen in den Ländern zu unterschiedlichen Zeiten von
Herbst bis Frühjahr. Sie fallen überwiegend in die Reisesaison, so dass ein Teil der beruflich
Reisenden Schwierigkeiten hat, diese Termine wahrzunehmen.
In Baden-Württemberg gibt es zum Verfahren der Schulaufnahme von Kindern beruflich
Reisender zum allgemein gültigen System keine Unterschiede. Die Kinder werden grundsätzlich an ihrer zuständigen Grundschule angemeldet. Dort werden auch die erforderlichen Eingangsuntersuchungen durchgeführt. Die Schule informiert die Bereichslehrkraft. Sind Kinder,
die schulpflichtig werden, zur Zeit der Schulanmeldung auf Reisen, werden individuelle Regelungen getroffen. Die Anmeldung zum Schulbesuch wird durch die Gemeinde überwacht.
In Bayern gibt es zum Verfahren zur Schuleinschreibung von Kindern beruflich Reisender
zum allgemein gültigen System keine Unterschiede. Die Kinder werden grundsätzlich an ihrer
Sprengelschule angemeldet, wo auch die erforderlichen Eingangsuntersuchungen durchgeführt werden. Die Schule informiert die Bereichslehrkraft. Sind Kinder, die schulpflichtig
- 17 werden zur Zeit der Schulanmeldung auf Reisen, werden individuelle Regelungen getroffen.
Die Anmeldung zum Schulbesuch wird durch die Gemeinden überwacht.
In Berlin gibt es keine spezielle Regelung. Besondere Absprachen können ggf. mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft getroffen werden.
Die Eltern werden in Brandenburg auf die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und
einer eventuell notwendigen Sprachförderung hingewiesen. Oftmals ist eine Teilnahme am
Verfahren zur Sprachstandsfeststellung nicht möglich, da dieses in der Reisezeit liegt. Auch
eine eventuell notwendige Sprachförderung ist in der Regel vor der Einschulung nicht möglich.
In Bremen gibt es zum Verfahren der Schulaufnahme von Kindern beruflich Reisender zum
allgemein gültigen System keine Unterschiede. Die Kinder werden grundsätzlich an ihrer zuständigen Grundschule angemeldet. Dort werden auch die erforderlichen Eingangsuntersuchungen durchgeführt. Die Schule informiert die Bereichslehrkraft. Sind Kinder, die schulpflichtig werden, zur Zeit der Schulanmeldung auf Reisen, werden individuelle Regelungen
getroffen. Die Anmeldung zum Schulbesuch wird durch die Schulaufsicht überwacht.
In Hamburg gibt es zum Verfahren der Schulaufnahme von Kindern beruflich Reisender zum
allgemein gültigen System keine Unterschiede. Eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist möglich.
In Hessen sind alle Schulträger, Schulärzte, alle Ordnungsämter, die Landestierschutzbeauftragte und alle Schulen über das Pilotprojekt informiert worden. Die Pilotschule ist somit bei
den betroffenen Eltern bekannt, die ihre Kinder direkt an der Schule anmelden. Für die meisten mitreisenden Kinder findet die Schulaufnahme an der SfKbR statt.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesonderten Regelungen.
In Niedersachsen gibt es keine spezielle Regelung. Die Bereichslehrkräfte können beraten
und unterstützen und ggf. Unterstützungsaufgaben übernehmen.
In Rheinland-Pfalz gibt es kein besonderes Verfahren der Schulaufnahme von Kindern beruflich Reisender. Die Bereichslehrkräfte können beratend mitwirken.
- 18 -
Im Saarland gibt es keine spezielle Regelung. Eine Unterstützung durch die Bereichslehrkraft ist möglich.
In Sachsen gibt es keine speziellen Regelungen. Eine Unterstützung durch die mobile Bereichslehrkraft ist möglich.
Auch in Sachsen-Anhalt gibt es für Kinder beruflich Reisender keine besonderen Regelungen, eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist auch hier möglich.
In Schleswig-Holstein gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die
Bereichslehrkräfte ist möglich.
In Thüringen gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist möglich.
- 19 9. Schuleingangsuntersuchung/Schulärztliche Versorgung
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung sowie eine weitere schulärztliche Versorgung für Kinder beruflich Reisender ist weitgehend nicht gesichert. Die gesetzlichen Grundlagen sind landesspezifisch; die Termine liegen zu unterschiedlichen Zeiten und werden unterschiedlich bekanntgemacht. Ebenso wie die Anmeldetermine fallen sie häufig in die Zeit
der Reisesaison. *
Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen. Diese wird in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt. Schritt 1 erfolgt in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So
können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden. Schritt 2
findet in den Monaten vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund. Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 ärztlich untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung der Schularzt.
In Berlin gibt es keine spezielle Regelung. Besondere Absprachen können ggf. mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft getroffen werden.
Der Termin der Anmeldung zum Schulbesuch liegt in Brandenburg in der Winterzeit. Die
Eltern können ihr Kind in der Stammschule anmelden. Bei der Anmeldung zum Schulbesuch
wird der Termin für die ärztliche Schuleingangsuntersuchung mitgeteilt, der verpflichtend ist.
In Bremen gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist möglich.
In Hamburg findet für alle eine Schuleingangsuntersuchung statt. Die Eltern werden vom
zuständigen Bezirksamt angeschrieben und vereinbaren entsprechend einen Termin beim
Schulärztlichen Dienst.
*
Hierbei handelt es sich um eine globale Einschätzung auf der Grundlage von Berichten von Bereichslehrkräften und Aussagen von Eltern. Eine Evaluation ist anzustreben.
- 20 In Hessen wurden bei Einrichtung des Pilotprojekts „Schule für Kinder beruflich Reisender“
die Schulärzte dazu informiert. Seither werden alle Kinder, die in Hessen mit ihren Eltern
reisen, auch schulärztlich versorgt.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine besonderen Regelungen.
Die von der Stammschule zu veranlassenden schulärztlichen Untersuchungen sollen in Nordrhein-Westfalen während der Winterpause durchgeführt werden.
In Rheinland-Pfalz gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist möglich.
In Sachsen gibt es keine speziellen Regelungen. Eine Unterstützung durch die mobile Bereichslehrkraft ist möglich.
Auch in Sachsen-Anhalt gibt es für Kinder beruflich Reisender keine besonderen Regelungen, eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist auch hier möglich.
In Schleswig-Holstein gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die
Bereichslehrkräfte ist möglich.
In Thüringen gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist möglich.
10. Die berufsbezogenen Bildungsangebote
Die 168. Amtschefskonferenz hatte den Schulausschuss/Unterausschuss für Berufliche Bildung am 08.11.2001 gebeten, Modalitäten eines berufsbezogenen Bildungsangebots für beruflich Reisende zu klären (einschl. der länderübergreifenden Anerkennung).
Auf der Grundlage des Beschlusses des 233. Unterausschusses für Berufliche Bildung vom
05./06.09.2002 werden im Rahmen des EU-Projekts BeKoSch (Entwicklung beruflicher
Kompetenzen für Schausteller durch blockweisen Unterricht) zurzeit in folgenden Einrichtungen berufsbildende Maßnahmen angeboten:
- 21 -
Berufsschule Nidda (Hessen)
-
Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne (Nordrhein-Westfalen)
-
Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne (Nordrhein-Westfalen
-
Berufsbildende Schulen Neumünster (Schleswig-Holstein).
An diesen Maßnahmen können auch Circusangehörige teilnehmen.
11. Schulische Bildung für Kinder beruflich Reisender im Ausland
Reisende Unternehmen, wie z. B. Circus- und Schaustellerunternehmen, überqueren mit ihrem Geschäft nicht nur die innerdeutschen Grenzen sondern reisen auch über die deutschen
Grenzen hinaus. Zunehmend wird versucht, die Kinder mit E-Learning auch außerhalb von
Deutschland zu erreichen. Das gelingt allerdings nicht bei allen Kindern.
In Bayern werden häufig Absprachen mit Bereichslehrkräften getroffen, die die Betreuung
und Begleitung per Internet vornehmen. Dies erfordert eine genaue Planung des Vorgehens.
Eine generell einheitliche Lösung gibt es hier nicht, ist auch aufgrund der individuellen Vorhaben der Reisenden nicht möglich.
In Berlin geben die Stammschulen individuelle Lernpläne für die Reise mit, die das selbstständige Lernen im Ausland ermöglichen.
In Brandenburg werden die Eltern der reisenden Schülerinnen und Schüler im Ausland auf
die schulische Begleitung und auch deren Grenzen hingewiesen. Die Stammschulen geben
individuelle Lernpläne für die Reise mit, die das selbstständige Lernen im Ausland ermöglichen. Nach Möglichkeit sollte auch eine Schule im Ausland besucht werden.
Für reisende Schülerinnen und Schüler, die von den Bereichslehrkräften in SchleswigHolstein unterstützt werden, können auch Mittel des Fernlernens im Ausland eingesetzt werden.
Seit 2009 besteht in Einzelfällen für Schausteller- und Circusfamilien die Möglichkeit, Schulbesuche für ihre Kinder in deutschen Schulen im Ausland zu vereinbaren (Kontaktaufnahme
über das KMK-Sekretariat). Das ist aber nicht immer möglich, da die Dichte der Schulen
nicht ausreicht.
- 22 Außer in den Niederlanden finden die Unternehmen für ihre Kinder kein ausreichendes Angebot.
Aber auch ausländische Unternehmen wie der bekannte Cirque de Soleil reisen in Deutschland. Das kanadische Unternehmen sowie auch der chinesische Nationalcircus bringen ihre
eigene Schule mit.
Kleinere Unternehmen gastieren in Deutschland, ohne dass ihre Kinder ein Bildungsangebot
erhalten. Die Sprache ist hier nur ein Hindernis.
12. Online-Unterricht
In Baden-Württemberg haben Kinder und Jugendliche von beruflich reisenden Familien die
Möglichkeit, am computer-gestützten Förderprojekt „Fit unterwegs“ teilzunehmen.
Ziel des Projekts ist es, die genannte Schülergruppe ergänzend zum Schulbesuch zu fördern
und langfristig auf einen gelingenden Schulabschluss unterstützend vorzubereiten.
Die Bereichslehrkraft betreut im Rahmen des Projekts zu einer vorab definierten Uhrzeit
Schülerinnen und Schüler, in dem sie online Förderangebote zur Verfügung stellt und zeitgleich auch visuell mit den Kindern in Kontakt steht.
Dies ermöglicht den persönlich geprägten Austausch zu schulischen Lernangeboten; ein kontinuierliches Unterrichtsangebot wird auch dann ermöglicht, wenn die Familie ihren Aufenthaltsort wechselt.
Um das Projekt gewinnbringend umsetzen zu können, sind internetfähige Computer, die mit
einer sog. Webcam und Lernprogrammen ausgestattet sind, erforderlich. Kindern und Jugendlichen wird so die Möglichkeit eröffnet, mit ihrer zuständigen Bereichslehrkraft in einen effizienten und nachhaltigen Lernprozess zu treten.
In Berlin wird noch kein Online-Unterricht angeboten.
In Brandenburg wird noch kein Online-Unterricht angeboten.
Das Land Niedersachsen hat in den letzten Jahren die Lernplattform „LUKI“ entwickelt und
erprobt. Diese Plattform steht den Bereichslehrkräften zur Nutzung zur Verfügung und kann
im Rahmen ihrer Tätigkeit eingesetzt werden.
In Mecklenburg-Vorpommern wird kein Online-Unterricht angeboten.
- 23 Nordrhein-Westfalen:

„Lernen auf Reisen“-Schule kurz LARS
Im Regierungsbezirk Detmold (NRW) gibt es seit 2005 für die Kinder beruflich reisender ein besonderes Bildungsangebot: die „Lernen auf Reisen“-Schule kurz LARS
(www.lar-s.de), durch die ergänzende sowie zum Teil neue Lernangebote für Schülerinnen und Schüler auf Reisen bereitgestellt und die Möglichkeiten zu strukturiertem
Lernen verbessert werden. Mit individuellen Förderplänen und virtueller Verbindung
zu ihren persönlichen Lernbegleitern in LARS üben und vertiefen die Schülerinnen
und Schüler auf dem MokoDesk ® (Mobiler kooperativer Schreibtisch) ihre Lernangebote.Die Schüler der „Lernen auf Reisen“-Schule lernen an unterschiedlichsten Orten, während des Aufenthalts in einer fremden Stadt beispielsweise im Wohnwagen
der Familie. Um einen jederzeitigen Zugang zu den für sie individuell bereitgestellten
Materialien sicherzustellen und die Kommunikation mit den Lernbegleitern zu ermöglichen, ist ein Netzwerkzugriff notwendig, in der Regel durch Notebooks mit UMTS Flatrate.
 Schule für Circuskinder NRW
Seit 2007 wird an der Schule für Circuskinder in NRW der Unterricht im ‚virtuellen
Klassenzimmer’ angeboten. Auf dieser Lernplattform findet man neben dem erwähnten Klassenzimmer noch Foren, Chat, Dokumentablage-Systeme (für Schüler und
Lehrkräfte – „virtuelle Schreibtische“) und interaktive Übungen.
Der Unterricht findet in Echtzeit statt, d.h. Lerngruppe und Lehrkraft können sich zu
einer abgesprochenen Zeit im virtuellen Klassenzimmer einloggen und über Headsets
miteinander sprechen. Zusätzlich stehen noch ein Chat und andere Kommunikationstools zur Verfügung, wobei die Lehrkraft in der Lage ist jedem Jugendlichen individuelle Berechtigungen zur Benutzung der sog. Online-Werkzeuge zu geben. Weiterhin
besteht die Möglichkeit, sich außerhalb der Unterrichtszeit unabhängig von der Lehrkraft in das Klassenzimmer zu begeben, um alleine oder mit Mitschülern die Unterrichtsinhalte nach- bzw. vorzubereiten.
 Abi-online
Seit dem Schuljahr 2009/2010 besteht für Kinder beruflich Reisender die Möglichkeit
die allgemeine Hochschulreife unter den adaptierten Bedingungen des Lehrgangs abitur-online.nrw am Westfalen-Kolleg Dortmund zu erwerben. Der Unterricht findet an
zwei Tagen im Monat als Präsenzunterricht statt, in der übrigen Zeit erfolgt das Ler-
- 24 nen in Distanz über ein virtuelles Klassenzimmer. Im Jahr 2012 erlangten erstmals in
Deutschland zwei Circuskinder auf diesem Weg das Abitur. Seit 2012 bereiten sich 7
Kinder beruflich Reisender auf diesen Abschluss vor.
 BEKOSCH
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die in zwei Herner Berufskollegs an BEKOSCH
teilnehmen, werden durch die Lehrkräfte der Kollegs über die Präsenzblöcke hinaus
auf der Reise durch online-Unterricht begleitet.
In Rheinland-Pfalz wird geprüft, inwieweit das Angebot einer Online-Lernplattform als Ergänzung zur Anwesenheit in der Schule sinnvoll ist. Diese könnte zu Förderzwecken oder der
Erledigung von Hausaufgaben dienen.
Sachsen-Anhalt bietet z. Z. keine Möglichkeit des Online-Unterrichts für Kinder beruflich
Reisender an.
Die Bereichslehrkräfte in Schleswig-Holstein führen auch Fernunterricht durch. Dieser findet
ergänzend zum Unterricht in der Schule statt und kann auch online erfolgen. Die Art des Unterrichts soll an die individuelle Situation der Schülerin/des Schülers angepasst werden
13. Die Internetplattform www.schule-unterwegs.de/Internetpräsenzen der Länder
Auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes BadenWürttemberg sind unter dem Stichwort „Informationen für Eltern“ detaillierte Ausführungen zum Themengebiet eingestellt. Unter anderem ist eine Liste mit den zuständigen
Bereichslehrkräften eingestellt; zudem ist es möglich, das Schultagebuch für Kin-der von beruflich Reisenden, die Handreichung zum Schultagebuch und den Leitfaden zu Schule unterwegs - schulische Förderung der Kinder und Jugendlichen von beruflich Reisenden - herunterzuladen. Eine Verlinkung zur Internetplattform Schule unterwegs (http://www.schuleunterwegs.de/)
und
zur
bundesweiten
Bereichslehrersuche
(http://www.bereichslehrer.de/blk/frameset/index.html) ist eingerichtet.
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (www.km.bayern.de) findet man unter den Stichwörtern „Ministerium“,
- 25 „Schule und Ausbildung“, „Kinder beruflich Reisender“ Informationen zu Konzepten zur
schulischen Förderung, zu Materialien und zu den Ansprechpartnern.
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin
(http://www.berlin.de/sen/bjw/) findet man unter den Stichwörtern „Schultagebuch“ oder
„Beruflich Reisende“ das Schultagebuch, die Handreichung, die Lernbausteine und das Rundschreiben Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden; direkter Zugang unter
http://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/reisende.html. Darüber hinaus gibt es Links zur
Internetplattform Schule unterwegs (http://www.schule-unterwegs.de/) und zur bundesweiten
Bereichslehrersuche (http://www.bereichslehrer.de/blk/frameset/index.html).
Auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg findet man unter dem Stichwort „Fahrende/Reisende“ (Bildung A-Z, Fahrende/Reisende) (http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.461361.de) Informationen, Ansprechpartner sowie einen Link zum Bildungsserver, der die DownloadMöglichkeit der Materialien (Schultagebuch, Lernbausteine, und Handreichung) ermöglicht.
Ebenfalls gibt es einen Link zur bundesweiten Bereichslehrersuche.
Auf der Internetseite der Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg
(http://www.hamburg.de/bsb/) findet man unter dem Link Services den Link zur Seite unterwegs lernen (http://www.hamburg.de/unterwegs-lernen/) mit Liste der Ansprechpartner und
Links zu weiteren Informationen wie z.B. der offiziellen Regelung, Lerntagebuch, Schuleunterwegs usw.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern informiert
auf
seiner
Internetseite
http://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-
unterricht/schularten/beschulung-von-kindern-aus-schaustellerfamilien-und-familien-andererberuflich-reisender/ über die für Mecklenburg-Vorpommern geltenden Regelungen zur Beschulung von Kindern aus Schaustellerfamilien und Familien anderer beruflich Reisender und
verweist gleichzeitig mit einer Verlinkung auf das Lernportal „Schule unterwegs“.
Auf dem Bildungsserver des Landes Niedersachsen findet man unter dem Stichwort „Beruflich Reisende“ (Home, Themen, Schwerpunkte, Interkulturelle Bildung, Beruflich Reisende)
(http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=1386 ) Ansprechpartner, Informationen, eine Down-
- 26 load-Möglichkeit des Schultagebuchs sowie einen Link auf das bundesweite Informationssystem „Schule unterwegs“.
Seit dem 01.01.2000 ist in Nordrhein-Westfalen die Internetplattform www.schule-unterwegs.de
eingerichtet. Diese Plattform dient der länderübergreifenden Information, Kommunikation und (im
begrenzten Umfang) auch der Koordination. Die 168. Amtschefskonferenz hatte NordrheinWestfalen am 08.11.2001 gebeten, die Plattform so auszubauen, dass durch sie auch geeignete
Fernlehrmaterialien bereitgestellt werden können.
Inzwischen hat sich das Konzept von www.schule-unterwegs.de in der Weise weiterentwickelt, dass die Zuständigkeit für die aktuellen Veränderungen von landesspezifischen Regelungen sowie die jeweils aktualisierten Kontaktdaten der Bereichslehrkräfte über die Länderseiten zu erreichen sind und auch von den Ländern gepflegt werden.
Diese Informationen werden von www.schule-unterwegs.de nicht mehr zentral eingestellt,
sondern verlinkt.
Allerdings stellt www.schule-unterwegs.de weiterhin folgende Informationen und Zugänge
bereit:
- eine Linkliste zu den Web-Seiten der Länder für Kinder beruflich Reisender
- grundlegende Materialien für Eltern und Schüler/-innen wie ein MusterSchultagebuch, die Handreichung, die Lernbausteine (Downloads)
- Link zu www.bereichslehrer.de
- Links zu Projekten Verbänden und Organisationen (ELVET, EVIS, BEKOSCH, ENTE, LAR-S, SfC, Nidda, EVIM…)
- Stichwörterliste/Lexikon von A-Z
- Unterrichtsmaterialien
- Weitere Adressen wie Seelsorge, Berufsverbände, EU,
- Bildergalerie
- Impressum.
Die Seite hat inzwischen bei Eltern, Lehrkräften, Schulen, Verbänden einen hohen Bekanntheitsgrad und monatlich 6000 – 8000 Zugriffe.
Die Webseite www.schule-unterwegs.de wird seit dem 1.1.2012 in der Herausgeberschaft von
BERiD mit Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg (NRW) geführt.
Die Webseite wird durch das als Papierversion in unregelmäßigen Abständen erscheinende
Adressenverzeichnis „Schule unterwegs“ (Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg) ergänzt.
- 27 Für das Land Rheinland-Pfalz ist folgende Internetseite für Kinder beruflich Reisender geschaltet: http://foerderung.bildung-rp.de/kinder-beruflich-reisender.html. Dort erhalten Sie
Informationen zu Ansprechpartnern, Aufgaben der Bereichslehrkräfte, Informationen für Eltern, Schulen und Lehrkräfte sowie Linktipps.
Für den Freistaat Sachsen stehen weitere Informationen und Ansprechpartner für den Unterricht der Kinder beruflich Reisender unter http://www.schule.sachsen.de/kinder-beruflichreisender.
Sachsen-Anhalt
stellt
auf
seinem
Landesbildungsserver
unter
der
Rubrik
http://www.bildung-lsa.de/themen/schule_unterwegs.html Informationen und Materialien
(Handreichung, Schultagebuch, Lernbausteine, Übersicht über Stützpunktschulen, Ansprechpartner sowie weiterführende Links zur Bereichslehrersuche zur Verfügung. Hinweise sind
auch im Landesportal unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=schule_unterwegs zu
finden.
Schleswig-Holstein
stellt
auf
der
Internetseite
http://www.schleswig-
holstein.de/Bildung/DE/Zielgruppen/Eltern/Zirkuskinder/Zirkuskinder_node.html
wichtige
Informationen für reisende Schülerinnen und Schüler zusammen. U.a. sind die Kontaktdaten
der Bereichslehrkräfte und der Zuständigen im Bildungsministerium, spezifische Vorschriften
und unterstützende Empfehlungen (Erlass, Schultagebuch, Handreichung) sowie weiterführende Links enthalten.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bietet auf seiner Internetseite unter
http://www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/information/mobil/ Informationen zu Kindern
beruflich Reisender an. U.a. sind das Schultagebuch, Ansprechpartner und Adressverzeichnisse der Stützpunktschulen aufgeführt. Landesspezifische Regelungen werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.
- 28 14. Die Regelungen der Länder
Folgende Länder haben Regelungen für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus
reisenden Familien erlassen:
Baden-Württemberg:
Richtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung einer Zuwendung für in Heimen untergebrachte Kinder von Binnenschiffern, Schaustellern und Zirkusangehörigen vom
25.11.1993
Bayern:
Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Circusangehörigen und von
fahrenden Personen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht,
Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.02.1996
Berlin:
Rundschreiben Nr. 70/2005v. 04.08.2005 über Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden,
http://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/reisende.html
Brandenburg:
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) vom 02.08.2002 zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. Januar 2007 (GVBl. I S.2)
 § 19, Der Bildungsgang der Grundschule ,(5) 4. Ergänzende Bildungsangebote für
Kinder von Fahrenden
 §23 Nähere Ausgestaltung der Sekundarstufe I, 4. Ergänzende Bildungsangebote für
Kinder von Fahrenden
Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule vom 02.August.2007 (GVBl. II S. 190)
 § 13 Kinder von Fahrenden
Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung (VV-GV) vom 02. August 2007
 24 – Zu § 13 Abs. 2 GV- Kinder von Fahrenden
Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I vom 02. August 2007 (GVBl.
II/07, (Nr. 16), S.200)
 Abschnitt 5 Kinder von Fahrenden, § 17 - § 20
Bremen:
-
Unterricht für Kinder beruflich Reisender - Rundverfügung des Senators für Bildung,
Wissenschaft, Kunst und Sport Nr. 64/98 vom 07.09.1998.
Unterricht für Kinder beruflich Reisender, hier: Schultagebuch für die Jahrgangsstufen
1-9 -Verfügung des Senators für Bildung und Wissenschaft Nr. 9/2000 vom
03.02.2000
- 29 Hamburg
Hamburg hat im Januar 2010 mit einem Rundbrief die Schulen über Vorgaben zur schulischen Förderung der Kinder beruflich Reisender informiert.
(Veröffentlicht unter „Informationen über die Förderung der Kinder beruflich Reisender“ auf
der Internetseite „unterwegs lernen“ der Behörde für Schule und Berufsbildung:
http://www.hamburg.de/unterwegs-lernen/)
Hessen:
Richtlinien zum Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden“,
Erlass vom 04. Februar 2006, II OE – 170.000.074 - 1 -
Mecklenburg-Vorpommern:
Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender an allgemeinbildenden
Schulen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Dezember 2007
(Mttl.-bl. Des Ministeriums Nr. 12/2007, S. 586-588)12/07).
Niedersachsen:
In Niedersachsen gilt eine gesonderte Regelung für die Teilnahme an den zentralen Abschlussarbeiten für die Kinder beruflich Reisender. Diese beschreibt Bedingungen, unter denen die Möglichkeit der Befreiung der Teilnahme an den zentralen Abschlussprüfungen besteht.
Niedersachsen wird voraussichtlich für die 2. Hälfte des Jahres 2014 einen neuen Erlass für
die Beschulung von Kindern und Jugendlichen beruflich Reisender veröffentlichen.
Nordrhein-Westfalen:
Neben den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen im schulischen Bereich gilt für die schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender in Grundschulen und Schulen der
Sekundarstufe I der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 14.10.2005 in der Fassung des Runderlasses vom 23.09.2009
(BASS 15 - 05 Nr. 21)
Rheinland-Pfalz:
Unterricht von Kindern beruflich Reisender in der Primarstufe und der Sekundarstufe I –
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 22.03.2002
Saarland:
Rundschreiben an alle allgemeinbildenden Schulen im Saarland bezüglich des Umgang mit
Kindern von beruflich Reisenden vom 18.10.2011
- 30 Sachsen:
Unterrichtung von Kindern beruflich Reisender und Umgang mit dem Schultagebuch, Erlass
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport vom 5. April 2011
Sachsen-Anhalt:
Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt - RdErl. des MK vom 21.07.2005 (SVBl. LSA S. 309), geändert am 25.05.2010
(SVBl. LSA S.169).
Internetveröffentlichung: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=schule_unterwegs
Schleswig-Holstein:
Reisende Schülerinnen und Schüler, Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 20.08.2010.
Thüringen:
Beschulung der Kinder von beruflich Reisenden, Verwaltungsvorschrift vom 10.02.1997,
Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 4/1997
Für Thüringen wird derzeit eine Fachliche Empfehlung für die Beschulung von Kindern beruflich Reisender erarbeitet.
Anlage 2
Wir sind gern für Sie da
Das ist die EVIM Bildung
Möchten Sie uns kennen lernen?
Die EVIM Bildung gemeinnützige GmbH unterstützt mit drei unterschiedlichen Angeboten
Kinder und Jugendliche darin, ihr Leben selbstständig zu gestalten und aktiv an unserer
Gesellschaft mitzuwirken.
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne
individuell und vertraulich. Möchten Sie mehr
über unsere Schule wissen, dann rufen Sie
uns an oder mailen Sie uns.
Die Schule für Kinder beruflich Reisender
(SfKbR) begleitet Schüler, die mit ihren Eltern
einen großen Teil des Jahres auf Reisen sind.
Campus Klarenthal ist eine Bildungseinrichtung für alle Kinder und Jugendlichen von der
Grundschule bis zum Abitur. Die Schule am
Geisberg ist eine staatlich anerkannte
Förderschule.
Die EVIM Bildung gGmbH gehört zu EVIM, dem
Evangelischen Verein für Innere Mission in
Nassau. Seit über 160 Jahren hilft, entlastet und
unterstützt EVIM ältere und beeinträchtigte
Menschen, Kinder, Jugendliche und Schüler.
www.evim-bildung.de und
Ihre Ansprechpartnerin
Christiane Desbuleux,
Schulleiterin
„Wir sind für jedes einzelne Kind
zuverlässig da. In Zusammenarbeit mit den Eltern planen und begleiten
wir den Bildungsgang des Kindes so, dass es
den ihm möglichen Abschluss erreicht.“
www.facebook.com/evim.wiesbaden
EVIM Bildung | Schule für Kinder beruflich Reisender
EVIM Bildung gemeinnützige GmbH
Schule für Kinder beruflich Reisender
Jonas-Schmidt-Str. 2
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 589911
Mail: [email protected]
Fotos: Lisa Farkas, fotolia, pixelio
Lernen
unterwegs
Fürs Leben lernen
Kinder beruflich reisender Eltern werden in
der Schule besonders gefordert: Häufiger
Schulwechsel, unbekannter Lehrstoff, neue
Lehrer, immer wechselnde Klassenkameraden.
An Mathe und Deutsch dranzubleiben zwischen
Manege, Fahrgeschäft und vielem mehr - das
ist eine echte Herausforderung für Eltern und
Kinder. Hier unterstützen wir, um mit einer
guten Schulbildung Kinder von beruflich Reisenden fit zu machen für die Zukunft: zum Beispiel
für die Übernahme des Familienbetriebes oder
um eigene neue Wege zu gehen.
Das Schultagebuch für unterwegs
Beruflich reisende Eltern melden ihr Kind in
einer Stammschule an. Von dort wird es auf
Antrag der Eltern freigestellt, um mit ihnen
zu reisen und die Schule an dem jeweiligen
Gastspielort zu besuchen. Das Schultagebuch, das das Kind für die Reisezeit von
seiner Stammschule bekommt, ist enorm
wichtig und eine große Hilfe. Es beinhaltet
den von der Stammschule erstellten, individuellen Lernplan und wird für die Zeit, in der
das Kind unterwegs unterrichtet wird, der
jeweiligen Schule am Gastspielort übergeben. Die Lehrer tragen in das Schultagebuch den Leistungsstand des Kindes, seine
Lernfortschritte in allen Fächern sowie seine
besonderen Fähigkeiten und Begabungen
ein. So wissen die Lehrer der Schule im
nächsten Gastspielort direkt Bescheid.
„Ohne die Schule für Kinder beruflich
Reisender hätte ich nie den Hauptschulabschluss geschafft.“
Oksana, 16 Jahre
Stammschule
Zugangsvoraussetzungen
Das ist die Schule am Wohnsitz der Eltern,
an der das Kind angemeldet ist. Hessische
Schüler können auch die „Schule für
Kinder beruflich Reisender“ (SfKbR) als
Stammschule auswählen.
Eltern, die überwiegend beruflich reisen, haben
jederzeit die Möglichkeit, in Absprache mit der
Stammschule einen Aufnahmeantrag an die
SfKbR zu stellen. Das Formular schickt die
SfKbR den Eltern auf Anfrage zu. Die Lehrkräfte
der SfKbR beraten die Eltern dabei gerne. Die
SfKbR prüft die Anzahl der Plätze, die zur
Verfügung stehen, und klärt in Absprache mit
der Stammschule die Übernahme des Kindes.
Stützpunktschulen
Das sind die Schulen, in denen das Kind in
den verschiedenen Gastspielorten unterrichtet wird.
Service für Durchreisende
Wenn Eltern in Hessen auf der Durchreise sind,
können die Lehrkräfte der SfKbR den Schulbesuch in den Stützpunktschulen im jeweiligen
Gastspielort unterstützen. Sie beraten Eltern
und begleiten die Kinder im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten. In dieser Tätigkeit als
Bereichslehrer sind sie dabei ein wichtiges
Bindeglied zwischen der Stammschule, der
jeweiligen Stützpunktschule und den Eltern.
Service für Stammschüler
Beruflich reisende Eltern, die in Hessen wohnen, haben die Möglichkeit, für ihr Kind die
SfKbR als Stammschule zu wählen. Unsere
Lehrer unterrichten in zu vollwertigen Klassenzimmern ausgebauten Fahrzeugen (Lernmobilen) bis zu sieben Schülerinnen und Schüler
unterschiedlichen Alters. Die Kinder gehen nicht
mehr jede Woche in eine andere Schule, sondern die Schule kommt zu ihnen. So wird ein
ständiger Schulwechsel vermieden. Jedes Kind
wird je nach Leistungsstand und Lebensbedingungen individuell gefordert und gefördert,
wobei der Unterricht auf die regulären Lehrpläne abgestimmt ist.
„Jetzt muss ich nicht mehr dauernd in
eine andere Schule gehen. Da war ich
oft der Fremde.“
Jeremy, 8 Jahre
Lernen am Computer
Zusätzlich zum Unterricht im Lernmobil bieten
wir Schülerinnen und Schülern durch OpenDistance-Learning (Fernlernangebot in Kombination mit Lernen am Computer) an Aufenthaltsorten in Hessen, die schwer erreichbar
sind, oder in anderen Bundesländern sowie bei
Auslandsaufenthalten einen kontinuierlichen
und zuverlässigen Unterricht an. Wir statten
dafür das Zuhause des Kindes mit Laptop und
bei Bedarf mit UMTS-Karte aus – für den
Unterricht am Bildschirm sind die Lehrkräfte
verantwortlich. So kann das Kind kontinuierlich
und lückenlos den Lehrstoff bearbeiten und
sein Wissen konsequent erweitern.
„Es ist gut für das Selbstbewusstsein,
wenn man einen Schulabschluss hat.
Ich will deshalb unbedingt meine
Mittlere Reife machen.“
Marcello, 17 Jahre
Fürs Leben lernen
Kinder beruflich reisender Eltern werden in
der Schule besonders gefordert: Häufiger
Schulwechsel, unbekannter Lehrstoff, neue
Lehrer, immer wechselnde Klassenkameraden.
An Mathe und Deutsch dranzubleiben zwischen
Manege, Fahrgeschäft und vielem mehr - das
ist eine echte Herausforderung für Eltern und
Kinder. Hier unterstützen wir, um mit einer
guten Schulbildung Kinder von beruflich Reisenden fit zu machen für die Zukunft: zum Beispiel
für die Übernahme des Familienbetriebes oder
um eigene neue Wege zu gehen.
Das Schultagebuch für unterwegs
Beruflich reisende Eltern melden ihr Kind in
einer Stammschule an. Von dort wird es auf
Antrag der Eltern freigestellt, um mit ihnen
zu reisen und die Schule an dem jeweiligen
Gastspielort zu besuchen. Das Schultagebuch, das das Kind für die Reisezeit von
seiner Stammschule bekommt, ist enorm
wichtig und eine große Hilfe. Es beinhaltet
den von der Stammschule erstellten, individuellen Lernplan und wird für die Zeit, in der
das Kind unterwegs unterrichtet wird, der
jeweiligen Schule am Gastspielort übergeben. Die Lehrer tragen in das Schultagebuch den Leistungsstand des Kindes, seine
Lernfortschritte in allen Fächern sowie seine
besonderen Fähigkeiten und Begabungen
ein. So wissen die Lehrer der Schule im
nächsten Gastspielort direkt Bescheid.
„Ohne die Schule für Kinder beruflich
Reisender hätte ich nie den Hauptschulabschluss geschafft.“
Oksana, 16 Jahre
Stammschule
Zugangsvoraussetzungen
Das ist die Schule am Wohnsitz der Eltern,
an der das Kind angemeldet ist. Hessische
Schüler können auch die „Schule für
Kinder beruflich Reisender“ (SfKbR) als
Stammschule auswählen.
Eltern, die überwiegend beruflich reisen, haben
jederzeit die Möglichkeit, in Absprache mit der
Stammschule einen Aufnahmeantrag an die
SfKbR zu stellen. Das Formular schickt die
SfKbR den Eltern auf Anfrage zu. Die Lehrkräfte
der SfKbR beraten die Eltern dabei gerne. Die
SfKbR prüft die Anzahl der Plätze, die zur
Verfügung stehen, und klärt in Absprache mit
der Stammschule die Übernahme des Kindes.
Stützpunktschulen
Das sind die Schulen, in denen das Kind in
den verschiedenen Gastspielorten unterrichtet wird.
Service für Durchreisende
Wenn Eltern in Hessen auf der Durchreise sind,
können die Lehrkräfte der SfKbR den Schulbesuch in den Stützpunktschulen im jeweiligen
Gastspielort unterstützen. Sie beraten Eltern
und begleiten die Kinder im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten. In dieser Tätigkeit als
Bereichslehrer sind sie dabei ein wichtiges
Bindeglied zwischen der Stammschule, der
jeweiligen Stützpunktschule und den Eltern.
Service für Stammschüler
Beruflich reisende Eltern, die in Hessen wohnen, haben die Möglichkeit, für ihr Kind die
SfKbR als Stammschule zu wählen. Unsere
Lehrer unterrichten in zu vollwertigen Klassenzimmern ausgebauten Fahrzeugen (Lernmobilen) bis zu sieben Schülerinnen und Schüler
unterschiedlichen Alters. Die Kinder gehen nicht
mehr jede Woche in eine andere Schule, sondern die Schule kommt zu ihnen. So wird ein
ständiger Schulwechsel vermieden. Jedes Kind
wird je nach Leistungsstand und Lebensbedingungen individuell gefordert und gefördert,
wobei der Unterricht auf die regulären Lehrpläne abgestimmt ist.
„Jetzt muss ich nicht mehr dauernd in
eine andere Schule gehen. Da war ich
oft der Fremde.“
Jeremy, 8 Jahre
Lernen am Computer
Zusätzlich zum Unterricht im Lernmobil bieten
wir Schülerinnen und Schülern durch OpenDistance-Learning (Fernlernangebot in Kombination mit Lernen am Computer) an Aufenthaltsorten in Hessen, die schwer erreichbar
sind, oder in anderen Bundesländern sowie bei
Auslandsaufenthalten einen kontinuierlichen
und zuverlässigen Unterricht an. Wir statten
dafür das Zuhause des Kindes mit Laptop und
bei Bedarf mit UMTS-Karte aus – für den
Unterricht am Bildschirm sind die Lehrkräfte
verantwortlich. So kann das Kind kontinuierlich
und lückenlos den Lehrstoff bearbeiten und
sein Wissen konsequent erweitern.
„Es ist gut für das Selbstbewusstsein,
wenn man einen Schulabschluss hat.
Ich will deshalb unbedingt meine
Mittlere Reife machen.“
Marcello, 17 Jahre
Wir sind gern für Sie da
Das ist die EVIM Bildung
Möchten Sie uns kennen lernen?
Die EVIM Bildung gemeinnützige GmbH unterstützt mit drei unterschiedlichen Angeboten
Kinder und Jugendliche darin, ihr Leben selbstständig zu gestalten und aktiv an unserer
Gesellschaft mitzuwirken.
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne
individuell und vertraulich. Möchten Sie mehr
über unsere Schule wissen, dann rufen Sie
uns an oder mailen Sie uns.
Die Schule für Kinder beruflich Reisender
(SfKbR) begleitet Schüler, die mit ihren Eltern
einen großen Teil des Jahres auf Reisen sind.
Campus Klarenthal ist eine Bildungseinrichtung für alle Kinder und Jugendlichen von der
Grundschule bis zum Abitur. Die Schule am
Geisberg ist eine staatlich anerkannte
Förderschule.
Die EVIM Bildung gGmbH gehört zu EVIM, dem
Evangelischen Verein für Innere Mission in
Nassau. Seit über 160 Jahren hilft, entlastet und
unterstützt EVIM ältere und beeinträchtigte
Menschen, Kinder, Jugendliche und Schüler.
www.evim-bildung.de und
Ihre Ansprechpartnerin
Christiane Desbuleux,
Schulleiterin
„Wir sind für jedes einzelne Kind
zuverlässig da. In Zusammenarbeit mit den Eltern planen und begleiten
wir den Bildungsgang des Kindes so, dass es
den ihm möglichen Abschluss erreicht.“
www.facebook.com/evim.wiesbaden
EVIM Bildung | Schule für Kinder beruflich Reisender
EVIM Bildung gemeinnützige GmbH
Schule für Kinder beruflich Reisender
Jonas-Schmidt-Str. 2
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 589911
Mail: [email protected]
Fotos: Lisa Farkas, fotolia, pixelio
Lernen
unterwegs
Anlage 3
Schultagebuch
für Kinder beruflich
Reisender
für:
2
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Ihnen liegt das mit Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder vom 18./19.
September 2003 eingeführte Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender (überarbeitete
Fassung vom 01. März 2012).
Es ist ein Dokument und seine Verwendung ist in allen Ländern verbindlich.
•
Die Schulen unterrichten die Kinder dieser Zielgruppe auf der Basis ihres individuellen
Lernstands.
•
Das Dokument ist zum Nachweis des Lernfortschritts und Kompetenzerwerbs sowie der
Erfüllung der Schulpflicht von den unterwegs besuchten Schulen sorgfältig auszufüllen.
•
Zur Unterstützung im Prozess gelingender Bildung kann die Schule auf das in den meisten
Ländern eingerichtete Bereichslehrersystem (www.bereichslehrer.de) zurückgreifen.
•
Das Schultagebuch ist von den Eltern sorgfältig aufzubewahren und bei jedem
Schulbesuch vorzulegen.
Das Schultagebuch wird über die Schulen, die zuständigen Schulbehörden oder die
Bereichslehrkräfte ausgehändigt. Es begleitet das Kind während der gesamten Schulzeit.
Weitergehende Informationen erhalten Sie über die zuständigen Schulbehörden oder das
Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Tel. 030-25418 499 sowie unter der Internetadresse
www.schule-unterwegs.de.
*********
Impressum:
Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Schule für Kinder beruflich Reisender
Jonas-Schmidt-Str. 2
65193 Wiesbaden
Ansprechpartnerin: Frau Oertel
Tel.: 0611 - 368 2219
E-Mail: [email protected]
http://www.kultusministerium.hessen.de
Ansprechpartnerin: Frau Desbuleux
Tel.: 0611 - 58 99 11
E-Mail: [email protected]
http://www.schule-fuer-reisende-kinder.de
3
Inhalt
Seite
Schülerpersonalbogen „Das bin ich“
4
Schulbesuchskalender
5
Lernstandsbericht der Stützpunktschule*
6
Aufgaben der Stützpunktschulen
7
Lernausgangslage – Bericht der Stammschule / Winterschule
8
Individuelle Lernpläne für die Reise
10
Leerformulare zum Kopieren
14
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
um den Umgang mit diesem Schultagebuch zu erleichtern, wurden einige Seiten markiert.
Besucht die Schülerin / der Schüler Ihre Schule während der Reisezeit (Stützpunktschule),
füllen Sie bitte die so markierten Seiten aus:
Für die im Winter besuchte Schule / Stammschule gelten die so markierten Seiten:
Die unmarkierten Seiten enthalten wesentliche Inhalte für alle.
* während der Reise besuchte Schule
4
Das bin ich
Ich heiße ...........................................................................................
Hier kann
ein Foto
eingeklebt
werden.
Ich bin am ......................in...................................................geboren.
Meine Muttersprache ist....................................................................
Ich spreche auch................................................................................
Meine Eltern / Erziehungsberechtigten heißen:
......................................................................................................................................................
Unsere Anschrift lautet: ..............................................................................................................
Straße
Hausnummer
....................................................................................................................................................................................
PLZ
Ort
....................................................................................................................................................................................
Telefon
Mobiltelefon
....................................................................................................................................................................................
Fax*
E-Mail*
....................................................................................................................................................................................
Raum für Änderungen (z.B. Telefonnummern)
......................................................................................................................................................
Ich reise mit dem Unternehmen*: ..........................................................................................................
Ich bin Schwimmer(in)*: Ja/Nein
*Angaben freiwillig
Meine Stammschule/Winterschule hat folgende Anschrift:
FAX-Nr.:
(Stempel/Telefon/E-Mail)
Zuständige Bereichslehrkraft :
Meine Klassenlehrerin /mein Klassenlehrer dort heißt (Name, Telefon):
...............................................................................................................................................
Im Schuljahr 20__/__
Im Schuljahr 20__/__
Im Schuljahr 20__/__
Im Schuljahr 20__/__
Im Schuljahr 20__/__
besuche ich den
besuche ich den
besuche ich den
besuche ich den
besuche ich den
Zur Kenntnis genommen:
Unterricht in Klasse............................
Unterricht in Klasse............................
Unterricht in Klasse............................
Unterricht in Klasse............................
Unterricht in Klasse............................
........................................................................................
Datum, Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten
5
Schulbesuchskalender der Reisesaison - Von den Stützpunktschulen mit Lehrerkürzel (kein Schulstempel) abzuzeichnen.*
Hinweis für die Stammschule: Bitte für die Monate bis zur Abreise ausfüllen; Wochenenden und Zeugniskonferenztermine* eintragen. Den ausgefüllten
Kalender am Jahresende in die Schülerakte übernehmen und ein neues Blatt einlegen.
Jahr:________
Januar
Februar
1.
1.
2.
2.
3.
3.
4.
4.
5.
5.
6.
6.
7.
7.
8.
8.
9.
9.
10.
10.
11.
11.
12.
12.
13.
13.
14.
14.
15.
15.
16.
16.
17.
17.
18.
18.
19.
19.
20.
20.
21.
21.
22.
22.
23.
23.
24.
24.
25.
25.
26.
26.
27.
27.
28.
28.
29.
29.
30.
31.
*) Fehltage bitte erläutern:
Name:_____________________________________
März
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
April
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Mai
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
Juni
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Juli
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
August
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
September
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Oktober
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
November
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Dezember
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
R=Reisetage; k=krank; F=Ferien; WE=Wochenende /ZK=Zeugniskonferenz Bitte dieser Seite immer ein Leerformular beifügen!
6
Bei der Abreise bitte senden an_______________________________ FAX: _____________
Lernstandsbericht der Stützpunktschule Auf der Reise von der Stützpunktschule auszufüllen.
Name:......................................................................................nahm in unserer Schule in der Zeit vom
................... bis zum ..................... an ...............Unterrichtstagen am Unterricht der Klasse........... teil.
Sozialkompetenzen: (Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten bitte für eine positive Verstärkung des Kindes nutzen.
S. Handreichung)
Kompetenz
erreicht
Deutsch: Themen, Materialien, Aufgaben
Geringer
Großer
Übungsbedarf
Hinweis zur Weiterarbeit:
Mathematik: Themen, Materialien, Aufgaben
Hinweis zur Weiterarbeit:
Englisch/Französisch/1. Fremdsprache: Themen, Materialien, Aufgaben
Hinweis zur Weiterarbeit:
Förderunterricht
Ja/Nein.
Hinweis zur Weiterarbeit:
Sonstige Fächer
Schulname:___________________________________
Schulstempel und Unterschrift:
.........................................., den .................................................
Voraussichtliches nächstes Reiseziel/nächste Schule:
Bitte weitere Kopien dieses Leerformulars einlegen.
7
)
Aufgaben der Stützpunktschulen*
Mit der Betreuung eines reisenden Kindes an Ihrer Schule verbinden sich für Ihre Schule als
Stützpunktschule folgende Aufgaben :
1. Das reisende Kind soll in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. erste
Fremdsprache auf der Grundlage seines im Schultagebuch enthaltenen individuellen Lernplans
weiterarbeiten. Bitte prüfen Sie, ob das Kind von seiner Stammschule dafür mit entsprechenden
Lernmaterialien ausgestattet worden ist, und sorgen Sie dafür, falls dies nicht geschehen sein
sollte.
2. Geben Sie dem reisenden Kind Hilfestellungen, wie es außerhalb des Unterrichts gemäß
seinem individuellen Lernplan weiterarbeiten kann.
3. Sorgen Sie entsprechend dem im Schultagebuch ausgewiesenen Lernstand für die Zuweisung zu
einer Klasse und zum Förderangebot für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache.
4. Geben Sie dem Kind am ersten Schulbesuchstag einen Stundenplan mit.
5. Informieren Sie bitte sofort - soweit vorhanden - die zuständige Bereichslehrkraft (ggf. bei der
Schulbehörde erfragen), damit sie zusätzliche Hilfestellung geben kann.
6. Aufgrund seiner mobilen Lebensweise und der damit verbundenen besonderen Lernumstände ist
es wichtig, dass das Kind am Förderunterricht Ihrer Schule teilnehmen kann. Falls
organisatorisch möglich, richten Sie bitte während der Verweildauer der Kinder an Ihrer Schule
zusätzlichen Förderunterricht ein.
7. Bitte stellen Sie sicher, dass die Lehrkräfte die Lernstandsberichte sorgfältig ausfüllen.
8. Senden Sie eine Kopie der ausgefüllten Berichtsseiten am Abreisetag des Kindes an die
Stammschule. Das Original verbleibt im Schultagebuch, das das Kind auf seiner Reise begleitet.
*) Siehe Handreichung Kap. 6
*) Schulen auf der Reise
8
Lernausgangslage
Bericht der Stammschule / Winterschule* zur Abreise der Schülerin / des Schülers
............................................................... hat unsere Schule in der Winterpause
Name der Schülerin/des Schülers
vom ................... bis zum .................. besucht.
Sie / Er nahm am Unterricht der Klasse ........ teil und erhielt ....... Std. Förderunterricht.
Deutsch
Sie / Er kann
Geübt werden muss noch
Englisch bzw. Französisch / 1. Fremdsprache:
Sie / Er kann
Geübt werden muss noch
Mathematik
Sie / Er kann
*Siehe Handreichung Kap. 3
Geübt werden muss noch
Bitte eine weitere Kopie dieses Leerformulars einlegen.
9
Name der Schülerin / des Schülers:.....................................................
Sonstige Fächer
Geübt werden muss noch
Sie / Er kann
Außerdem hat die Schülerin / der Schüler im schulischen / außerschulischen Bereich
folgende Stärken bzw. Interessen:
Wichtig ist auf der Reise, dass
Zeugnistermin ist am:........................................................
Schulstempel
.....................................................................
Datum, Unterschrift der Schulleitung
..................................................................
Unterschrift der Klassenlehrkraft
Bitte eine weitere Kopie dieses Leerformulars einlegen.
10
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft.
Bausteine Deutsch*, Blatt ...
* Lernplanbeispiel siehe www.schule-unterwegs.de
Großer
Übungsbedarf
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Lernmaterialien,
Konkretisierung der Inhalte Aufgaben
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
11
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft.
Bausteine Mathematik*, Blatt ...
*Lernplanbeispiel siehe Handreichung Kap. 5.2
Großer
Übungsbedarf
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Lernmaterialien,
Konkretisierung der Inhalte Aufgaben
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
12
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft.
Bausteine 1. Fremdspr. (Englisch bzw. Französisch), Blatt ...
Großer
Übungsbedarf
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Lernmaterialien,
Konkretisierung der Inhalte Aufgaben
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
13
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft.
Bausteine Fach: ................................, Blatt ...
Großer
Übungsbedarf
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Lernmaterialien,
Konkretisierung der Inhalte Aufgaben
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
14
Leerformulare zum Kopieren
Nur zum Kopieren, bitte nicht ausfüllen!
5
Schulbesuchskalender
6
Lernstandsbericht der Stützpunktschule
8, 9
Lernausgangslage –Bericht der Stammschule/ Winterschule zur Abreise der Schülerin/
des Schülers
10
Individueller Lernplan für die Reise – Deutsch
11
Individueller Lernplan für die Reise – Mathematik
12
Individueller Lernplan für die Reise – Englisch bzw. Französisch / 1. Fremdsprache
13
Individueller Lernplan für die Reise – Fach........
5
Schulbesuchskalender der Reisesaison - Von den Stützpunktschulen mit Lehrerkürzel (kein Schulstempel) abzuzeichnen.*
Hinweis für die Stammschule: Bitte für die Monate bis zur Abreise ausfüllen; Wochenenden und Zeugniskonferenztermine* eintragen. Den ausgefüllten
Kalender am Jahresende in die Schülerakte übernehmen und ein neues Blatt einlegen.
Jahr:________
Januar
Februar
1.
1.
2.
2.
3.
3.
4.
4.
5.
5.
6.
6.
7.
7.
8.
8.
9.
9.
10.
10.
11.
11.
12.
12.
13.
13.
14.
14.
15.
15.
16.
16.
17.
17.
18.
18.
19.
19.
20.
20.
21.
21.
22.
22.
23.
23.
24.
24.
25.
25.
26.
26.
27.
27.
28.
28.
29.
29.
30.
31.
*) Fehltage bitte erläutern:
Name:_____________________________________
März
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
April
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Mai
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
Juni
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Juli
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
August
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
September
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Oktober
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
November
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
Dezember
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
R=Reisetage; k=krank; F=Ferien; WE=Wochenende /ZK=Zeugniskonferenz Bitte dieser Seite immer ein Leerformular beifügen!
6
Bei der Abreise bitte senden an_______________________________ FAX: _____________
Lernstandsbericht der Stützpunktschule Auf der Reise von der Stützpunktschule auszufüllen.
Name:......................................................................................nahm in unserer Schule in der Zeit vom
................... bis zum ..................... an ...............Unterrichtstagen am Unterricht der Klasse........... teil.
Sozialkompetenzen: (Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten bitte für eine positive Verstärkung des Kindes nutzen.
S. Handreichung S.)
Kompetenz
erreicht
Deutsch: Themen, Materialien, Aufgaben
Geringer
Großer
Übungsbedarf
Hinweis zur Weiterarbeit:
Mathematik: Themen, Materialien, Aufgaben
Hinweis zur Weiterarbeit:
Englisch/Französisch/1. Fremdsprache: Themen, Materialien, Aufgaben
Hinweis zur Weiterarbeit:
Förderunterricht
Ja/Nein.
Hinweis zur Weiterarbeit:
Sonstige Fächer
Schulname:___________________________________
Schulstempel und Unterschrift:
.........................................., den .................................................
Voraussichtliches nächstes Reiseziel/nächste Schule:
Bitte weitere Kopien dieses Leerformulars einlegen.
8
Lernausgangslage
Bericht der Stammschule / Winterschule* zur Abreise der Schülerin / des Schülers
............................................................... hat unsere Schule in der Winterpause
Name der Schülerin/des Schülers
vom ................... bis zum .................. besucht.
Sie / Er nahm am Unterricht der Klasse ........ teil und erhielt ....... Std. Förderunterricht.
Deutsch
Sie / Er kann
Geübt werden muss noch
Englisch bzw. Französisch / 1. Fremdsprache:
Sie / Er kann
Geübt werden muss noch
Mathematik
Sie / Er kann
*Siehe Handreichung Kap. 3
Geübt werden muss noch
Bitte eine weitere Kopie dieses Leerformulars einlegen.
9
Name der Schülerin / des Schülers:.....................................................
Sonstige Fächer
Geübt werden muss noch
Sie / Er kann
Außerdem hat die Schülerin / der Schüler im schulischen / außerschulischen Bereich
folgende Stärken bzw. Interessen:
Wichtig ist auf der Reise, dass
Zeugnistermin ist am:........................................................
Schulstempel
.....................................................................
Datum, Unterschrift der Schulleitung
*Siehe Handreichung Kap. 3
..................................................................
Unterschrift der Klassenlehrkraft
Bitte eine weitere Kopie dieses Leerformulars einlegen.
10
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft.
Bausteine Deutsch*, Blatt ...
* Lernplanbeispiel siehe Handreichung Kap. 5.2
Großer
Übungsbedarf
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Lernmaterialien,
Konkretisierung der Inhalte Aufgaben
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
11
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft.
Bausteine Mathematik*, Blatt ...
*Lernplanbeispiel siehe Handreichung Kap. 5.2
Großer
Übungsbedarf
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Lernmaterialien,
Konkretisierung der Inhalte Aufgaben
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
12
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft.
Bausteine 1. Fremdspr. (Englisch bzw. Französisch), Blatt ...
Großer
Übungsbedarf
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Lernmaterialien,
Konkretisierung der Inhalte Aufgaben
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
13
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft.
Bausteine Fach: ................................, Blatt ...
Großer
Übungsbedarf
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Lernmaterialien,
Konkretisierung der Inhalte Aufgaben
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
Anlage 4
Leben und Lernen auf der Reise
Handreichung zum Schultagebuch
und zu Fragen der schulischen Bildung
der Kinder beruflich Reisender
Impressum
Diese Handreichung wurde im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. Sie ist in allen Ländern über die Internetseite des jeweiligen Schulministeriums sowie über die Internetadresse der Kultusministerkonferenz und über www.schule-unterwegs.de erhältlich.
Alle Seiten dürfen für schulische Zwecke kopiert und verwendet werden.
Redaktion:
Marion Schostek, Baden-Württemberg
Helmut Krück, Bayern
Christine Marienfeld-Klamt, Brandenburg
Birgid Oertel, Hessen
Martin L. Treichel, Nordrhein-Westfalen (Leitung)
Annette Schwer, Schule für Circuskinder in NRW der Ev. Kirche im Rheinland
Helga Sinner, Schule im Circus e.V.
„Leben und Lernen auf der Reise“
Handreichung zum Schultagebuch und zu Fragen der schulischen Bildung
der Kinder beruflich Reisender
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
in der Bundesrepublik Deutschland
Berliner Büro
10117 Berlin
Taubenstraße. 10
Berlin 2012
-3-
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ..................................................................................................................................... 4
1.
Lernen auf der Reise – eine Herausforderung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte............ 5
2.
Das Konzept „Lernen auf der Reise“ ...................................................................................... 6
3.
Die Stammschule ....................................................................................................................... 8
3.1 Bedeutung und Aufgaben...................................................................................................... 8
3.2 Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer an der Stammschule .............................................. 8
3.3 Aufgaben der Stammschule .................................................................................................. 9
4.
Das Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender ............................................................ 10
4.1 Aufgaben und Handhabung des Schultagebuchs ................................................................ 10
4.2 Schultagebuch und Datenschutzfragen ............................................................................... 11
5.
Die individuellen Lernpläne ................................................................................................... 11
5.1 Zur Arbeit mit den Lernplänen ........................................................................................... 11
5.2 Lernplanbeispiel.................................................................................................................. 13
5.3 Die Lernbausteine – Erläuterungen - .................................................................................. 14
6.
Die Stützpunktschule .............................................................................................................. 14
6.1 Bedeutung und Aufgaben.................................................................................................... 14
6.2 Aufgaben der Stützpunktschule .......................................................................................... 15
7.
Die Bereichslehrkräfte ............................................................................................................ 16
8.
Zeugnisse / Leistungsbewertung ............................................................................................ 17
9.
Schulische Bildung reisender Kinder bei Auslandsaufenthalten ........................................ 18
10.
Von A bis Z – Lexikon ........................................................................................................ 19
Anhang
Anhang 1: Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender
Anhang 2: Lernbausteine
Anhang 3: Weitere Dokumentationshilfen
-4-
Vorwort
Die vorliegende Handreichung soll sowohl einen Einblick in die Lebenswelt der Kinder beruflich Reisender geben, – das sind vor allem Kinder aus Schaustellerfamilien, von Circusangehörigen, von ambulanten Händlern und von Puppenspielern - , als auch bei der schulischen
Bildung der reisenden Kinder unterstützen und damit die Unterrichtssituation für die reisenden Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer erleichtern und verbessern.
Einen wichtigen Schwerpunkt der Handreichung bildet das bundesweit vereinheitlichte Schultagebuch für reisende Kinder als Kopiervorlage. Damit sind künftig alle Schulen in der Lage,
jedem reisenden Kind kostengünstig und zeitnah ein Schultagebuch zur Verfügung zu stellen.
Der Umgang von Schulen mit dem Schultagebuch ist eingebettet in das Konzept „Lernen auf
der Reise“, dessen Elemente miteinander vernetzt sind, und erfordert deren Kenntnis. Deshalb
erläutert diese Handreichung nicht nur das Schultagebuch sondern auch seine Verflechtung
mit den weiteren Elementen des Konzepts.
Das Konzept „Lernen auf der Reise“ berücksichtigt die Lebensumstände der reisenden Berufsgruppen.
Die Handreichung beginnt mit einem länderübergreifenden Teil. Im Anhang finden Sie
das Schultagebuch für Kinder von beruflich Reisenden (Anhang 1),
die Lernbausteine (Anhang 2) und
weitere Dokumentationshilfen (Anhang 3).
Dem Anlagenteil kann sich ein landesspezifischer Teil anschließen, in dem die Länder die
Möglichkeit haben, Konzepte und Angebote des Landes sowie der Regionen darzustellen und
Regelungen beizufügen.
Die Kultusministerkonferenz der Länder hat durch die Genehmigung des Schultagebuchs und
die Auftragserteilung für die Erstellung dieser Handreichung deutlich gemacht, dass die
Schul- und Bildungsfragen auch von Minderheiten ihre Aufmerksamkeit finden. Mit dem
länderübergreifend vereinheitlichten Schultagebuch und dieser Handreichung soll versucht
werden, den Schülerinnen und Schülern „von der Reise“ das Leben und Lernen in wechselnden Schulen zu erleichtern und ihnen mehr Chancen auf eine gleichwertige Bildung zu ermöglichen.
Die Redaktion
-5-
1.
Lernen auf der Reise – eine Herausforderung für Kinder, Eltern und
Lehrkräfte
Das Leben von Kindern beruflich Reisender ist geprägt von häufigem Ortswechsel. Die Familie bildet gleichzeitig eine Wirtschafts- und Erwerbseinheit, in der die Kinder schon relativ
früh in den Arbeitsprozess einbezogen werden. Insbesondere Kinder in kleineren Familienunternehmen helfen als mitarbeitende Familienangehörige bei der Gestaltung des Programms,
beim Auf- und Abbau, beim Karten- oder Warenverkauf oder der Versorgung der Tiere.
Das Leben auf der Reise bedingt ständige Schulwechsel, neue Lehrkräfte, Mitschülerinnen
und Mitschüler, Konfrontation mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsinhalten sowie einer Vielfalt von Schulbüchern. Hinzu kommt eine
erhebliche Verkürzung der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit durch die Reisetage (Abbau, Umsetzen und Aufbau am nächsten Standort). Kontinuierliches Lernen ist dabei schwierig.
Auf der anderen Seite besitzen reisende Kinder hohe Kompetenzen. Seit frühester Kindheit
übernehmen sie in den Familienunternehmen zuverlässig und verantwortlich „ihre“ Bereiche.
Auftritte, Tierversorgung, Kartenverkauf, Reklame, Süßwarenverkauf, Auf - und Abbauarbeiten, Kinderbetreuung, Ton und Lichttechnik, Wagenreparaturen und vieles mehr erledigen sie
mit Liebe und Hingabe für „ihr“ Familienunternehmen. Was in der Regelschule manchmal
mühsam eingeübt werden muss, beherrschen diese Kinder ganz selbstverständlich. Ihr „alltags- und anwendungsbezogenes“ Wissen ist wesentlich größer als das gleichaltriger Mitschülerinnen und Mitschüler in der Regelschule.
Einige tausend Kinder wechseln so in Deutschland in jeder Woche die Schule, weil ihre Eltern als beruflich Reisende unterwegs sind. Diese Kinder besuchen durchschnittlich über dreißig verschiedene Schulen pro Jahr. Wie für alle Kinder und Jugendlichen besteht auch für
reisende Kinder Schulpflicht, und wie alle Kinder und Jugendlichen haben sie ein Recht
auf Erziehung und Bildung. Ihre besonderen Lebensbedingungen und individuellen Lernvoraussetzungen sind dabei zu berücksichtigen. Das Hauptproblem des Schulbesuchs auf der
Reise war und ist für sie die Diskontinuität der Lernprozesse.
Deshalb ist es nötig, dass ihre Lernsituation erkannt wird, dass die Lehrkräfte an den unterwegs besuchten Schulen ihren Lernstand kennen, dass die Kinder ermutigende Hilfe und Förderung erhalten und aufeinander abgestimmte Lernprozesse erfahren. Es mussten und müssen
Rahmenbedingungen geschaffen werden, die kontinuierliches Lernen ermöglichen und stabile
Schüler-Lehrer-Beziehungen fördern.
Netzwerk Deutschland
Seit 1989 unterstützen die Länder zunehmend diese Kinder und Jugendlichen. Wegen der
länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Reisetätigkeit der Erziehungsberechtigten
kooperieren sie untereinander, ggf. auch mit Schulverwaltungen anderer Staaten der Europäischen Union. Insbesondere die Kirchen haben durch ihr Engagement mitgeholfen, die schulische Situation reisender Kinder und Jugendlicher zu verbessern.
Inzwischen gibt es in Deutschland in allen Kultusministerien beauftragte Verantwortliche
für die Schulfragen der Kinder beruflich Reisender und in den meisten Ländern auch Verant-
-6wortlichkeiten auf der Ebene der Schulverwaltungen/Schulämter mit Unterstützung einzelner
Landesinstitute.
Hinzu kommen Mitwirkungsmöglichkeiten von Erziehungsberechtigten und Verbänden.
Die schulischen Aufgaben werden von Stammschulen, Stützpunktschulen und – in den meisten Ländern – von Bereichslehrkräften (mobile Lehrkräfte in festgelegten Regionen) übernommen.
2.
Das Konzept „Lernen auf der Reise“
1. Um Überschaubarkeit und Kontinuität der Lernprozesse reisender Kinder zu ermöglichen,
haben die Länder das Schultagebuch entwickelt (Anhang 1). In ihm werden die behandelten Unterrichtsinhalte und die Schulbesuchstage dokumentiert. Jedes Schultagebuch enthält individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und für die erste Fremdsprache. Das Schultagebuch ist ein zentrales Kommunikations- und Dokumentationsinstrument, das für reisende Kinder zur Verfügung steht. Seine Verwendung ist in allen
Ländern verpflichtend.
2. Um Verantwortlichkeit und Zuständigkeit zu gewährleisten, gibt es in allen Ländern für
die reisenden Kinder Stammschulen und Stützpunktschulen. Stammschulen sind die
Schulen, die die Schülerakte des Kindes oder Jugendlichen führen; Stützpunktschulen sind
die Schulen, die während der Reise besucht werden.
Für viele Kinder von Circusangehörigen ist allerdings die Festlegung von Stammschulen
problematisch, da diese Familien über keinen dauerhaften Winterstandort verfügen, an
den sie regelmäßig zurückkehren.
Stammschulen und Stützpunktschulen werden in einigen Ländern in ihrer Arbeit zusätzlich unterstützt durch
bundesweite und landesbezogene Lehrerfortbildungsmaßnahmen,
aktuelle Information der Kollegien z. B. durch die Bildungsserver der Länder und der
KMK‚ www.schule-unterwegs.de und www.bereichslehrer.de,
Herausgabe von Handreichungen,
den Einsatz von Bereichslehrkräften,
E-Learning und Fernlernen,
Zusammenarbeit mit mobilen Schulen (z.B. Schule für Circuskinder (SfC), Schule für
Kinder beruflich Reisender (SfKbR)).
3. Die Kinder beruflich Reisender bekommen an ihrer Stammschule eine Klassenlehrerin/Tutorin bzw. einen Klassenlehrer/Tutor fest zugeordnet, die/der ihre Schullaufbahn
begleitet und auch während der Reisesaison Ansprechpartner/-in für das Kind und die Erziehungsberechtigten ist.
4. Jedes Kind bekommt von der Stammschule eigene Schulbücher und Lernmaterialien
entsprechend den jeweiligen Lernmittelgesetzen sowie individuelle Lernpläne mit auf die
Reise.
5. In den meisten Ländern sind Bereichslehrkräfte beauftragt, die in festgelegten Regionen
die Begleitung der Kinder übernehmen, Förderunterricht erteilen und Hausaufgabenbetreuung übernehmen.
-7-
6. Im Rahmen des Konzepts „Lernen auf der Reise“ werden in einzelnen Ländern besondere
pädagogische bzw. schulorganisatorische Projekte entwickelt und erprobt, z. B. „Lernen
auf Reisen-Schule“ (LaR-S), Bereichslehrkräfte als Co-Klassenlehrer, Lernen im virtuellen Klassenzimmer, „Fit unterwegs“.
Die Sorge für die Bildung der reisenden Kinder gilt nicht nur für diejenigen Kinder, die im
eigenen Land ihren Hauptwohnsitz haben, sondern für alle reisenden Kinder, gerade auch für
die durch mehrere Länder reisenden.
Schule für Circuskinder Nordrhein-Westfalen
Neben den Schaustellerkindern sind es vor allem die Circuskinder, die der besonderen Fürsorge bedürfen. Bundesweit gibt es etwa 400 Circusse mit ca. 1500 Kindern. Es handelt sich
dabei überwiegend um kleine Familiencircusse, in denen die Kinder in den Arbeitsalltag eng
eingebunden sind.
Auf Anregung des Kultusministeriums NRW erklärte sich die Evangelische Kirche im Rheinland 1994 bereit, die „Schule für Circuskinder NRW“ (SfC) zu installieren. Heute werden in
„mobilen Klassenzimmern“ vor Ort, d.h. am Circusplatz, und „online“ über Fernlernkonzepte
mehr als 230 Circuskinder aus ca. 80 Unternehmen kontinuierlich mit Bildung versorgt. Die
erfolgreiche Arbeit der Schule für Circuskinder basiert auf einem binnendifferenzierten Unterricht, in dem unter Berücksichtigung des Eingebundenseins in das Familienunternehmen
jedes Kind in seinem individuellen Lernprofil nach seinen individuellen Möglichkeiten arbeitet. Nach bereits vier Jahren wurden die ersten Schulabschlüsse des Sekundarbereichs I an
Circuskinder vergeben. Erfolgreich nehmen inzwischen Jugendliche aus Familiencircussen
am
Abi-Online-Kurs
des
Westfalen
Kollegs
der
Stadt
Dortmund
teil
(www.schulefuercircuskinder-nrw.de).
Schule für Kinder beruflich Reisender in Hessen
Zur weiteren Verbesserung der schulischen Situation der Kinder beruflich Reisender hat das
Hessische Kultusministerium mit Beginn des Schuljahres 2010/11 den Evangelischen Verein
für Innere Mission in Nassau (EVIM) mit dem Aufbau und Betrieb einer Schule speziell für
Kinder beruflich Reisender beauftragt.
Die Schule für Kinder beruflich Reisender (SfKbR) ist Stamm- und Stützpunktschule. Sie
nimmt außerdem übergreifende koordinierende Aufgaben wahr, berät und begleitet und bietet
unterrichtsergänzende Fördermaßnahmen an. Das Angebot der Schule umfasst explizit die
Vorschularbeit und bietet Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen. Die
Schule vereinigt konzeptionell sowohl den Anspruch der Inklusion - also des gemeinsamen
Unterrichtens der großen Vielfalt von Schülerinnen und Schülern - als auch den der aufsuchenden Pädagogik und soll in Hessen mehr Kontinuität in das Bildungsangebot dieser Kinder bringen (www.schule-fuer-reisende-kinder.de)
-8-
3.
Die Stammschule
3.1
Bedeutung und Aufgaben
Eine Stammschule ist die Schule, die die Kinder während der reisefreien Zeit über einen längeren Zeitraum besuchen. In der Regel ist dies eine Schule am Winterstandort oder am
Hauptwohnsitz beruflich Reisender.
Halten sich Kinder beruflich reisender Eltern im Winter nicht längere Zeit an einem Ort auf
oder haben sie aus anderen Gründen keine Stammschule, wendet sich die Schulleitung der
Stützpunktschule zwecks Klärung der Zugehörigkeit des Kindes zu einer Stammschule an die
zuständige Bereichslehrkraft. In den Ländern, in denen es keine Bereichslehrkräfte gibt, wendet sich die Schulleitung an die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Schulamt).
Die Stammschulen bzw. ihre Lehrkräfte haben in Verantwortung der Schulleitung folgende
Aufgaben:
• Sie führen die Schülerdatei.
• Sie führen die Kinder in der Schulstatistik.
• Sie statten die Schülerin/den Schüler mit den erforderlichen Schulbüchern, weiteren
Lernmaterialien und dem Schultagebuch aus.
• Sie bieten zielgerichtete Fördermaßnahmen an.
• Sie erstellen individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und die
Fremdsprache/n, geben sie als Bestandteil des Schultagebuchs mit auf die Reise und
erstellen ggf. einen Förderplan.
• Sie füllen das Schultagebuch aus, übergeben es der Schülerin/dem Schüler und beraten
die Eltern vor Beginn der Reisesaison.
• Sie halten während der Reisezeit Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten, den Stützpunktschulen und Bereichslehrkräften.
• Sie erstellen Zeugnisse, beraten über die weitere Schullaufbahn und entscheiden über
Abschlüsse, ggf. in Abstimmung mit den Bereichslehrkräften.
• Bei einem Wechsel der Stammschule setzt sich die neue Schule mit der bisherigen
Stammschule in Verbindung.
3.2
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer an der Stammschule
Wichtigste Ansprechperson in der Stammschule ist für das reisende Kind die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer. An sie/ihn kann sich das Kind bzw. können sich die Eltern auch während der Reisezeit in allen schulischen Fragen wenden. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer
setzt sich bei Schwierigkeiten mit der Stützpunktschule in Verbindung.
Weitere Aufgaben:
• Sie/er bereitet rechtzeitig vor Beginn der Reisesaison die Unterlagen – insbesondere
das Schultagebuch - für die Schülerin/den Schüler vor.
• Sie/er koordiniert die Erstellung der Lernpläne für die Reisezeit in Kooperation mit
den Fach- und ggf. Bereichslehrkräften, erstellt einen Förderplan.
• Sie/er beschreibt im Schultagebuch die Lernausgangslage der Schülerin/des Schülers.
• Sie/er wertet die rücklaufenden Berichte der Stützpunktschulen aus (siehe Dokumentationshilfe im Anhang).
• Sie/er übernimmt in Kooperation mit der Bereichslehrkraft alle notwendigen Aufgaben, die die Stammschule erfüllen muss.
-9Die Klassenlehrkräfte halten auch während der Reisezeit Kontakt zu den Schülerinnen und
Schülern und den Eltern (z.B. Einladungen zu Klassenfahrten und Wandertagen, Patenschaften, Briefwechsel, E-Mails, Besuche).
3.3
Aufgaben der Stammschule
Checkliste Stammschule
Generell zu erledigen
Die Stammschule nimmt die Aufgabe der schulischen Versorgung reisender
Kinder und Jugendlicher in ihr Schulprogramm auf.
Behandlung des Themas "Reisende Kinder an unserer Schule" in der Lehrerkonferenz, Benennung einer Betreuungslehrkraft, Bekanntgabe der Bereichslehrkraft
Bei / nach der Ankunft
Die Schülerakte anlegen / einrichten
Das Kind mit dem Schultagebuch ausstatten
Zur Bereichslehrkraft Kontakt aufnehmen
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer ist über ihre / seine Aufgaben informiert
und darauf vorbereitet
Stundenplangestaltung:
Einbeziehen des Kindes in den Förderunterricht
Einrichtung eines individuellen Förderangebotes (soweit vorhanden anhand des Förderplans)
Vor der Abreise
Gewährleistung der Vorbereitung für den Schulbesuch während der kommenden Reisesaison:
Bereitstellung der Lernmaterialien
Erstellung der individuellen Lernpläne insbesondere für die Fächer
Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache
Dokumentation im Schultagebuch vervollständigen (Beschreibung der Lernausgangslage)
Schulbesuchskalender ausfüllen
Eltern nach nächstem Standort befragen
Nächste Schule informieren
(ggf. Hilfe durch Bereichslehrkraft)
Während der Reise
Kontakt halten zu den Schülerinnen / Schülern, den Erziehungsberechtigten und
den Bereichslehrkräften
Auswertung der Stützpunktschulberichte
- 10 -
Hinweis: Die Liste kann von der Schule entsprechend den aktuellen Gegebenheiten weiter
ergänzt werden.
4.
Das Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender
4.1
Aufgaben und Handhabung des Schultagebuchs
Das Schultagebuch ist ein besonders wichtiges Instrument zur Unterstützung des Schulbesuchs reisender Kinder und Jugendlicher (Anhang 1). Es wird von der Stammschule angelegt
und den reisenden Schülerinnen und Schülern in der Regel bei der Einschulung ausgehändigt.
Bei Verlust sind die Eltern verpflichtet, Ersatz zu beschaffen.
•
Das Schultagebuch dient dem unverzichtbaren Informationsaustausch zwischen Stammschule, Stützpunktschulen und Bereichslehrkräften; es gibt Erziehungsberechtigten und
Lehrkräften Informationen und Hinweise zum Lernprozess des reisenden Kindes.
•
Die Seite „Das bin ich“ soll gemeinsam von den Eltern, von der Schülerin/dem Schüler
und der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer der Stammschule ausgefüllt werden.
•
Das Schultagebuch enthält einen Schulbesuchskalender. Dieser wird von der Stammschule während der Winterpause angelegt und von jeder Stützpunktschule weitergeführt.
Er soll den Lehrkräften auf der Reise sowie den Klassenlehrkräften an der Stammschule
einen Überblick über den zeitlichen Umfang des Schulbesuchs der reisenden Kinder ermöglichen, der z.B. durch Reisetage und unterschiedliche Ferienzeiten und Feiertage der
Länder beeinflusst wird. Diese Übersicht gibt der Stammschule Aufschluss darüber, in
welchem Maße reisebedingte Kürzungen der Unterrichtszeit möglichst durch Fördermaßnahmen ausgeglichen werden sollten; sie ist bei der Beurteilung des individuellen Lernfortschritts und der Würdigung der Leistungen des Kindes zu berücksichtigen.
•
Das Schultagebuch dokumentiert die Lernausgangslage bei der Abreise von der Stammschule. Diese Seite, in der die Stammschule zum Abreisetermin den Lernstand des Kindes
in den einzelnen Fächern bezogen auf die Vorgaben der Lernbausteine beschreibt, sollte
mit den Eltern und dem Kind vor der Abreise durchgesprochen werden. Sie gibt den
Stützpunktschulen Hinweise, welche Bereiche noch besonders geübt werden sollen.
•
Zur Absicherung eines kontinuierlichen Lernprozesses in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache enthält das Schultagebuch individuelle Lernpläne für das einzelne Kind, anhand derer es möglichst selbstständig lernen kann. Die Stammschule soll
die Erfüllung der Lernpläne durch Formen von Fernbetreuung begleiten und unterstützen.
•
Zusammen mit dem Schultagebuch und den darin enthaltenen Lernplänen gibt die Stammschule dem Kind den Lernplänen zugeordnete Lernmaterialien mit auf die Reise.
•
Das Schultagebuch dokumentiert die jeweils behandelten Unterrichtsinhalte, den Lernstand und den Kompetenzerwerb des Kindes während der Reise. Jede Stützpunktschule
vermerkt vor der Weiterreise des Kindes die bearbeiteten Inhalte sowie Aussagen zum
Lernfortschritt im Formular „Lernstandsbericht“. Insbesondere die noch zu übenden
- 11 Elemente sollen hier eingetragen und mit den Eltern besprochen werden. Damit erhalten
die weiteren Stützpunktschulen Informationen, was die Kinder bereits gelernt haben und
was sie noch üben müssen.
Das Schultagebuch ist eine wichtige Grundlage zur Leistungsbewertung und zur Zeugniserstellung. Die Lehrkräfte an den Stützpunktschulen sind gehalten, aussagekräftige Hinweise
zur Leistungsbewertung zu geben - ggf. mit Unterstützung der Bereichslehrkräfte, damit die
Stammschule ein Zeugnis schreiben kann.
4.2
Schultagebuch und Datenschutzfragen
Das Schultagebuch stellt das zentrale Informations- und Kommunikationsinstrument für Eltern, Kind und Lehrkräfte zur Förderung und Dokumentation der Schullaufbahn dar. Es gibt
Lehrkräften und Eltern Informationen über den Lernstand des Kindes und übernimmt somit
die Klassenbuchfunktion.
Aufgrund der Reisetage der Kinder und der differierenden Ferientermine ist es wichtig, die
Fehlzeiten reisender Kinder zu ihrem eigenen Schutz im Schultagebuch zu vermerken (Schulbesuchskalender).
Da das Schultagebuch nur von den Eltern, den Kindern und von den Lehrkräften, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, eingesehen werden kann, bestehen datenschutzrechtliche
Bedenken weder im Hinblick auf die Eintragungen der Fehlzeiten noch bezüglich der Dokumentation von Lernleistungen.
Das Versenden von personenbezogenen Daten im E-Mailverkehr ist nur unter Einhaltung von
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig.
5.
Die individuellen Lernpläne
5.1
Zur Arbeit mit den Lernplänen
Die Kinder arbeiten auf der Reise in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache
anhand ihrer individuellen Lernpläne, die sie im Schultagebuch mit sich führen. Für die Lernkontinuität hat dieses individuelle, binnendifferenzierte Lernen Vorrang vor dem Mitlernen in
der Klasse. Nur auf diese Weise ist es möglich, den Lernprozess in diesen Fächern kontinuierlich aufbauend zu gestalten. Darauf sind die Kinder dringend angewiesen.
Es ist Aufgabe der Stammschule, vor der Abreise des reisenden Kindes seine individuellen
Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache zu erstellen und sie ihm
auf die Reise mitzugeben. Besondere Förderbedarfe sind selbstverständlicher Bestandteil der
Lernpläne.
Die Lernpläne berücksichtigen die dem Kind während der Reise faktisch zur Verfügung stehende Lernzeit.
Das Lernen anhand der Pläne ist in der Regel Individualarbeit. (Es wäre Zufall, wenn ein
Kind beim Besuch einer Stützpunktschule nahtlos in den laufenden Unterricht dieser Fächer
integriert werden könnte.) Umso wichtiger ist, dass das Kind bei seiner Individualarbeit Unterstützung und Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer der Stützpunktschule erfährt.
- 12 -
Der Kompetenzerwerb in den anderen Fächern erfolgt nach Möglichkeit, indem das Kind in
den Unterricht der Klasse/Lerngruppe integriert wird.
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer der Stammschule koordiniert die Lernplanerstellung.
Die Bereichslehrkräfte können daran mitwirken. Die Formulierung des jeweiligen Fachlernplans obliegt der Fachlehrerin/dem Fachlehrer.
Grundlagen für die Lernplanerstellung sind die Lernbausteine (siehe Anlage 2), die schulinternen Currricula sowie die individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes zum Zeitpunkt
seiner Abreise (Lernausgangslage, Leistungsfähigkeit, räumliche und zeitliche Lernmöglichkeiten).
Die Lernpläne sollten auf der Basis von Kompetenzbeschreibungen kursartig als Kombination von Inhalten, Lernmaterialien und Aufgabenstellungen aufgebaut sein, sodass in möglichst großem Umfang selbstständiges Lernen möglich wird. Sie sollen sich auf von der
Schule festgelegte, dem Kind mitgegebene Lern- und Übungsmaterialien (Schulbücher, Arbeitshefte oder digitalisierte Materialien etc.) beziehen. Die einzelnen Lernplanabschnitte sollten dem Kind auch eine zeitliche Orientierung für die Erledigung der Aufgaben geben. Sie
sollen so angelegt sein, dass Lehrerinnen und Lehrer von Stützpunktschulen sich rasch ein
Bild über die vorgesehenen Inhalte machen können.
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer bespricht vor der Abreise die Lernpläne mit den Erziehungsberechtigten/Eltern und der Schülerin/dem Schüler und vereinbart auch Rückmeldemöglichkeiten während der Reise zum Stand der Arbeit an den Lernplänen.
- 13 -
5.2
Lernplanbeispiel
Individueller Lernplan für die Reise
Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft
Bausteine Mathematik, Blatt B 13
1.3
Große Zahlen und ihre Bedeutung im Umfeld der
Kinder
- Besucher- und Zuschauerzahlen
- Entfernungen
- Stückzahlen (Eintrittskarten, Sitzgelegenheiten,
Gläser....) vergleichen und bewerten
große Zahlen lesen, schreiben und ordnen
Visualisierung am Zahlenstrahl
Arbeit mit der Stellenwerttabelle
1.3
Addition/Subtraktion - Wiederholung
Kopfrechenstrategien entwickeln, anwenden und
festigen
Lösungswege erläutern
Geldbeträge addieren und subtrahieren
Einführung der schriftlichen Addition mit mehrstelligen Summanden
Schülerinnen/Schüler erfinden Aufgaben aus
ihrem Umfeld, tragen sie vor und bewerten die
Lösungswege
1.3
Multiplikation - Wiederholung
Wiederholen und Festigen des kleinen
1x1
Herleiten des großen 1x1
Halbschriftliche und schriftliche Rechenverfahren herleiten, anwenden und festigen
Anwendungsaufgaben aus der Erfahrungswelt
der Kinder; Erstellen einer Aufgabenkartei
1.3
Division - Einführung
Umkehrungen des kleinen 1x1
Zahlzerlegungen; Strategien finden fürs Kopfrechnen
schriftliches Rechenverfahren mit einstelligem
(zweistelligem) Divisor
Anwendungsaufgaben (z.B. ∅ Zuschauerzahlen
bei mehreren Veranstaltungen)
Weitere Beispiele unter www.schule-unterwegs.de
Buch S. 88
Aufg. ....
Zahlenstrahl
Zahlenkärtchen
PC Lernprogramm
Buch S. 89, Aufg.x ,
Buch S. 90, Aufg.x ,
Buch S. 91, Aufg. X
Buch S. 92 Aufg.x
Eintrittskarten
Spielgeld
Zahlenketten
PC Lernprogramm
Buch S. 92
1x1 Tafel
PC Lernprogramm
1x1 Olympiade
Spiele z. B. Trio
Buch S. 94, Aufg.x
Buch S. 94, Aufg.x
Buch S. 94 Aufg. X
Buch S. 94 Aufg.
PC Software
Großer
Übungsbedarf
Lernmaterialien,
Aufgaben
Geringer
Übungsbedarf
Nr., Bezeichnung der Bausteine/
Konkretisierung der Inhalte
Stützpunktschule
Kompetenz
erreicht
Stammschule
- 14 -
5.3
Die Lernbausteine – Erläuterungen -
Lernbausteine stellen eine Planungsgrundlage für die Gestaltung der Lernprozesse reisender
Kinder und Jugendlicher und für die Entwicklung individueller Lernpläne dar. Sie basieren
auf den in der KMK vereinbarten Bildungsstandards für die Fächer Deutsch, Mathematik und
1. Fremdsprache für den Primarbereich, den Hauptschulabschluss und den mittleren Bildungsabschluss (Jahrgänge 1-10).
Auf einer mittleren Planungsebene nehmen die Lernbausteine die durch die Bildungsstandards definierten Kompetenzen auf, die kumulativ erworben werden müssen, konkretisieren
sie und beschreiben mögliche Bearbeitungsrichtungen. Sie können auch die Verständigung
der Lehrerkollegien über Rahmenbedingungen, Anforderungen und Lernwege anregen sowie
einen förderdiagnostischen, differenzierten Blick auf Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Insbesondere dort, wo die besondere Situation der Zielgruppe
dies erfordert, können besondere methodische und materialbezogene Anregungen hinzugezogen werden.
Auf der Basis der Lernbausteine entwickeln die Lehrkräfte der Stammschulen (Winterschulen), ggf. in Zusammenarbeit mit der Bereichslehrkraft, individuelle Lernpläne für die Fächer
Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, die jedes reisende Kind, jeder reisende Jugendliche von seiner Klassenlehrerin/seinem Klassenlehrer der Stammschule bei der Abreise erhält.
Dabei passen die Lehrkräfte Umfang und Bearbeitungstiefe der den Lernplänen zugrunde zu
legenden Lernbausteine den zeitlichen Bedingungen der reisenden Kinder an.
Lernbausteine sind darauf ausgerichtet, die Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz der
Kinder und Jugendlichen ebenso zu fördern wie die fachlichen Kompetenzen.
Die Intensität und Dauer der Bearbeitung eines Lernbausteins werden durch den Lernplan,
den Lernstand und das Leistungsvermögen des Kindes bestimmt. Deshalb sind Lernbausteine
nicht an Klassenstufen gebunden. Jede Schülerin und jeder Schüler kann unabhängig von einer Jahrgangsstufe entsprechend ihres/seines Lernstandes ihr/sein individuelles Lernprogramm zusammenstellen. So kommt es wegen des stark individualisierten Lernprozesses bei
reisenden Kindern nicht selten vor, dass Schülerinnen und Schüler in Deutsch z. B. den Baustein 2 und im Fach Mathematik den Baustein 4 bearbeiten.
Lernbausteine beinhalten fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte. Sie sind außerdem eine bedeutsame Grundlage für die Leistungsüberprüfung und -bewertung.
6.
Die Stützpunktschule
6.1
Bedeutung und Aufgaben
Stützpunktschulen sind die Schulen, die die Schülerinnen und Schüler während der Reisezeit
besuchen. Sie liegen in der Regel in der Nähe des Festplatzes bzw. Wohnstandortes der reisenden Familie und stellen sich in besonderer Weise auf die Betreuung von Kindern beruflich
Reisender ein. An den Stützpunktschulen werden die Schülerinnen und Schüler während ihres
Aufenthaltes in Abstimmung mit den Bereichslehrkräften unterrichtet und gefördert. Hier vor
allem nehmen sie ihr Recht auf Bildung wahr und erfüllen ihre Schulpflicht. Von daher ist ein
Informationsaustausch zwischen Stützpunktschulen und Stammschule insbesondere über die
Lernfortschritte der Kinder erforderlich, der durch das Schultagebuch erleichtert wird.
- 15 -
6.2
Aufgaben der Stützpunktschule
CHECKLISTE Stützpunktschule
Generell zu erledigen
Im Jahresarbeitsplan die wiederkehrenden Feste vormerken bzw. Aufgabe „Unterricht für reisende Kinder und Jugendliche“ in das Schulprogramm aufnehmen
Ansprechpartner der Schule informieren
Lehrerkonferenz über die Termine informieren
Bereichslehrkraft informieren, dass eine Veranstaltung stattfindet
Bei der Aufnahme
Im Aufnahmegespräch den Abreisetermin abfragen
Klassenlehrer und Fachlehrer der aufnehmenden Klasse informieren
Schülerdaten in die Schuldatenbank einpflegen
(Daten siehe Anmeldeformular)
Bereichslehrkraft informieren
Falls keine Informationen zum Lernstand der vorherigen Schule vorliegen, Kontakt aufnehmen
(Bereichslehrer hilft)
Vor der Abreise
Dokumentation im Schultagebuch auf Vollständigkeit überprüfen und ggf. vervollständigen
• Angaben zum Lernstand im Schultagebuch
• Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten
Daten und Leistungsnachweise an Stammschule faxen
(Fax siehe Anmeldeformular)
Schulbesuchskalender ausfüllen
Eltern nach nächstem Standort befragen
Nächste Schule informieren
(ggf. Hilfe durch Bereichslehrkraft)
Das Schultagebuch an die Eltern aushändigen
Die Schülerin / den Schüler in der Schuldatenbank als Abgang vermerken.
- 16 -
7.
Die Bereichslehrkräfte
In nahezu allen Ländern sind Bereichslehrkräfte mit der Förderung und Beratung der Kinder
beruflich Reisender beauftragt, die in durch die Schulaufsicht festgelegten regionalen Bereichen ihre Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher wahrnehmen. Entsprechend dem von der Länderkonferenz erarbeiteten und im Schulausschuss am
13.03.2009 zustimmend zur Kenntnis genommenen Aufgabenprofil für Bereichslehrkräfte
unterstützen sie den Schulbesuch reisender Kinder insbesondere durch
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
die Vorbereitung der Stützpunktschulen auf den Schulbesuch der Kinder
die Erteilung von unterrichtsergänzenden Fördermaßnahmen und Hausaufgabenbetreuung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder an Stützpunktschulen
und Stammschulen
Sammlung und Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien
die Beratung von Stammschulen bei der Erstellung der individuellen Lernpläne sowie
bei Leistungsbewertung und Schullaufbahngestaltung und -entscheidungen
die Herstellung von Kontakten zwischen Eltern, Stammschulen und Stützpunktschulen
sowie ggf. weiteren Schulen und Behörden oder Beratungsstellen
die geregelte Übergabe von Kindern an andere Schulen/Bereichslehrkräfte
die Beratung von Eltern, Kindern und Lehrkräften
Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf zentrale (Abschluss-) Prüfungen
Kontrolle von Lernstandsberichten/von Schultagebüchern während der Reisezeit
die Entwicklung von und Mitwirkung an innovativen Unterrichtsverfahren (z.B. Fernlernen, E-Learning).
Der Einbezug der frühen Förderung ist situativ zu gestalten. Die Tätigkeit der Bereichslehrkräfte wird von der zuständigen Schulaufsicht bzw. von ihr Beauftragten koordiniert und als
Lehrertätigkeit in einem „virtuellen Lehrerkollegium der Bereichslehrkräfte“ definiert. Die
Dokumentation und Weitergabe von Schülerdaten unterliegt den Rechtsgrundsätzen, die auch
für den Umgang mit Schülerdaten in einem Lehrerkollegium einer Schule gelten.
Wegen des bereichs- und länderübergreifenden Reiseverhaltens der Familien ist eine Vernetzung der Bereichslehrkräfte eine wichtige Grundlage ihrer Tätigkeit.
Eine aktuelle Übersicht der Bereichslehrkräfte der Länder ist im Internet unter der Webseite
des jeweiligen Landes einsehbar (Link über www.schule-unterwegs.de).
Unter www.bereichslehrer.de findet man bei Eingabe des Ortsnamens oder der Postleitzahl
die zuständige Bereichslehrkraft.
- 17 -
8.
Zeugnisse/Leistungsbewertung
Die Beurteilung von Leistungen reisender Kinder ist schwierig und verlangt ein hohes Maß an
Sensibilität und Verantwortung von allen am Bildungsprozess Beteiligten. Sie soll nicht vorrangig Defizite aufzeigen, sondern muss in Zeugnissen gerade auch ihre Stärken und Kompetenzen bescheinigen, wenn sie Perspektiven zur Motivation und Ermutigung für reisende Kinder eröffnen will.
Die Basis von Leistungsmessung und -bewertung kann nur das Gelehrte und Gelernte sein, d.
h., dass bei Erstellung der individuellen Lernpläne flexible Möglichkeiten der Lernkontrolle
gezielt eingeplant werden. Nur so sind die kindgerechte Fortschreibung des Lernplans und
eine gezielte Förderung möglich.
Die Formen der Lern- und Leistungskontrolle müssen so angelegt sein, dass sie ein hohes
Maß an Selbstkontrolle, Selbstständigkeit und damit auch Selbstverantwortung beinhalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind für die Schüler und Schülerinnen mit den Lernplänen nachvollziehbare Zeitplanungen und Zielvereinbarungen zu formulieren. Eine Möglichkeit sind
z.B. Lernprogramme (auch elektronische) mit Selbstkontrolle, die den individuellen Lernstand und das Lerntempo berücksichtigen.
Die Dokumentation solcher Lernkontrollen bietet sich in Form eines Portfolios an; sie ermöglicht zu den festgelegten Zeitpunkten der Zeugnisausgabe eine Leistungsbeschreibung und bewertung sowohl in Verbalgutachten als auch in Ziffernnoten.
Zeugnisse haben vor allem die Funktion, die Fortschritte des Kindes zu dokumentieren, zum
Lernen zu ermutigen und die Motivation der Kinder zu stärken. Dies legt die Kombination
von Wortgutachten und Ziffernnoten bei der Erstellung von Zeugnissen nahe. Auch reisende
Kinder haben ein Recht auf Würdigung ihrer während des Schuljahres erbrachten Leistungen
in Form von Zeugnissen. Das Winterzeugnis hat aufgrund des längeren Beobachtungszeitraumes an der Stammschule ein größeres pädagogisches Gewicht. Zum Zeugnis sollten ergänzende Hinweise für den weiteren Lernprozess auf der Reise mitgegeben werden. Es hat
sich auch bewährt, nach dem Aufenthalt an der Stammschule im Winter ein Zeugnis und im
Sommer einen Halbjahresbericht/ eine Halbjahresinformation zu erstellen.
Aufgrund der generellen Verantwortung der Stammschule für die Schullaufbahn des reisenden Kindes ist diese auch für die Erstellung der Zeugnisse verantwortlich. Grundlage dafür
sind die im Schultagebuch formulierten Beurteilungen der Lehrkräfte aller von dem Kind besuchten Schulen und die im individuellen Lernplan des Kindes vorgenommenen Eintragungen
der am Lern- und Entwicklungsprozess des Kindes Beteiligten. Es ist erforderlich, die Bereichslehrkraft in die Beratungen einzubeziehen.
Die Stammschule entscheidet und vermerkt auf dem Zeugnis, in welcher Jahrgangsstufe das
Kind auf der Reise unter Berücksichtigung des individuellen Lernplans unterrichtet werden
soll.
Bei Kindern, denen reisebedingt eine so geringe Unterrichtsteilnahme bescheinigt wurde, dass
eine Zeugnisausstellung zum üblichen Zeugnisausgabetermin nicht erfolgen kann, empfiehlt
sich, das Zeugnis erst kurz vor Reisebeginn auszustellen; damit erhöht man den Beobachtungszeitraum.
- 18 Auch reisende Kinder sollen alle Schulabschlüsse erreichen können. Die Abschlüsse werden
von den Stammschulen vergeben. Möglich ist auch das Ablegen von Externenprüfungen
(Nichtschülerprüfungen/Schulfremdenprüfungen) gemäß Länderrecht. Eine Projektprüfung
zum Schulabschluss bietet besonders für reisende Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit,
neben Fachkompetenzen auch personale und methodische Sachkompetenz zu zeigen.
Zentrale Prüfungen
Die Beteiligung an den zentralen Prüfungen/Abschlussprüfungen soll auch den reisenden
Kindern ermöglicht werden. Die Regelungen der Länder findet man auf der jeweiligen Internetseite des zuständigen Schulministeriums. (Link über www.schule-unterwegs.de)
9.
Schulische Bildung reisender Kinder bei Auslandsaufenthalten
Für im Ausland reisende Kinder ist der Besuch von Stützpunktschulen in vielen Fällen nicht
realisierbar. Nur ausnahmsweise – wie in den Niederlanden – lässt sich im Ausland ein
Schulbesuch in deutscher Sprache organisieren, wenn es im Besuchsland eine geeignete Infrastruktur für den Schulbesuch reisender Kinder gibt. Der Besuch einer Schule im Ausland kann
auch in Frage kommen, wenn die Kinder die fremde Sprache verstehen.
Die Stammschule unterstützt das Recht auf Bildung bei Auslandsaufenthalten durch Fernunterricht, um den Ausfall des Schulbesuchs zu kompensieren. Wichtige Kontaktpersonen für
solche Bildungsangebote sind die Bereichslehrkräfte, die den Schulbesuch im Ausland mit
vorbereiten und – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – begleiten sollen.
Ein solcher durch Fernunterricht getragener Unterricht kann sich stützen auf Lernpakete,
Telefonkontakte, E-Mail- Korrespondenz, mittels der Unterrichtsmaterialien und bearbeitete Aufgaben ausgetauscht werden können, sowie interaktiven, internetgestützten Unterricht. Hilfestellung dabei kann durch die Bezirksregierung Detmold (LAR-S) sowie durch die
Schule für Circuskinder NRW geleistet werden. Soweit Behörden- oder Schulkontakte ins
Ausland nötig sind, kann ENTE helfen (www.ente.nu/[email protected]).
- 19 -
10.
Von A bis Z – Lexikon
Adressen
Alle wichtigen Adressen (Ministerien, Schulämter, Schulen, Bereichslehrkräfte, Verbände,
Kirchen...) finden Sie in der bundesweiten Adressenbroschüre „Schule unterwegs“. Man kann
die aktuellste Fassung aus dem Internet herunterladen (www.schule-unterwegs.de). Bereichslehrersuche kann unter www.bereichslehrer.de erfolgen; bei Eingabe von Ortsnamen oder
Postleitzahl erfährt man Telefonnummer und Mailadresse der zuständigen Bereichslehrkraft.
Ansprechpartner
Ansprechpartner für das reisende Kind ist vor allem die Stammschule und dort die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bereichslehrkraft. Die
Klassenlehrkräfte halten auch während der Reise Kontakt zu den reisenden Kindern und ihren
Eltern. Erforderlich ist eigentlich, dass jede Lehrkraft, die mit einem reisenden Kind in Kontakt kommt, auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Während der Reisezeit übernehmen Bereichslehrkräfte diese Funktion für durchreisende Kinder. Vor allem dann, wenn sie
feststellen, dass diese (noch) keine Anbindung an eine Stammschule haben, ist Handlungsbedarf gegeben.
Aufnahme
Da reisende Kinder wie alle Kinder der Schulpflicht unterliegen, haben sie ein Recht auf Aufnahme in die Schule. Dies gilt insbesondere auch für während der Reise aufgesuchte Schulen.
Bei der Aufnahme sieht die Schulleiterin oder der Schulleiter der Stützpunktschule das Schultagebuch ein und entscheidet entsprechend den dort enthaltenen Angaben, ggf. in Zusammenarbeit mit der zuständigen Bereichslehrkraft, in welche Klasse das reisende Kind kommt.
Ausland siehe Kap. 9
BeKoSch
Das Angebot BeKoSch (Entwicklung beruflicher Kompetenzen für Schausteller und Circusangehörige) beinhaltet Angebote für Block- und Fernunterricht im kaufmännischen, gewerblich-technischen und allgemeinbildenden Bereich. Diese Kompaktkurse werden bisher an drei
Standorten, und zwar in Nidda (Hessen), Neumünster (Schleswig-Holstein) und Herne (Nordrhein-Westfalen) angeboten. Durch den erfolgreichen Besuch der Präsenzlehrgänge im Januar/Februar und die Bearbeitung von Fernlernaufgaben während der Reisezeit im Sommer
kann die Berufsschulpflicht erfüllt werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann im Rahmen dieses Angebotes auch der Hauptschulabschluss nachgeholt werden. Informationen über
http://www.schule-unterwegs.de.
Bereichslehrkräfte
In nahezu allen Ländern sind Bereichslehrkräfte beauftragt, die in ihren jeweiligen Regionen
bzw. Bereichen die schulische Begleitung der Kinder übernehmen. Sie nehmen Beratungsund Informationsaufgaben wahr und bieten in den meisten Ländern auch Hausaufgabenbetreuung und Förderunterricht an. Sie beraten die Eltern sowie auch Stamm- und Stützpunktschulen und kooperieren bei ihrer Arbeit mit den Bereichslehrkräften anderer Regionen
und auch Länder (siehe auch Kap. 7).
BERiD
BERiD (Verband zur Förderung der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern der Angehörigen reisender Berufsgruppen in Deutschland e.V.) hat die Zielsetzung, die Rahmenbe-
- 20 dingungen für die schulische Bildung und Erziehung von Kindern der Angehörigen reisender
Berufsgruppen in Deutschland zu verbessern. Der Verband will vordringlich erreichen, dass
die zuständigen Institutionen die rechtlichen, pädagogischen, sozialen, wirtschaftlichen und
steuerlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kinder beruflich Reisender eine schulische Bildung und Erziehung empfangen können, die der anderer Kinder in der Gesellschaft
gleichwertig ist. Die Mitglieder sind in der Regel Vereine, Organisationen und andere Einrichtungen, die für zumindest eine der reisenden Berufsgruppen tätig sind (www.berid.de).
Berufsbildende Angebote siehe BeKoSch
Berufsschulpflicht
Die Berufsschulpflicht gilt in den meisten Ländern ebenso wie die Schulpflicht auch für die
Kinder beruflich Reisender; örtliche Angebote sind allerdings aufgrund der Reise kaum wahrnehmbar. Die Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer der Stammschulen sind gebeten, berufsschulpflichtig werdende reisende Jugendliche und ihre Eltern über die vorhandenen speziell
für beruflich Reisende geschaffenen Angebote zu informieren und nach Möglichkeit bei der
Anmeldung zu unterstützen. Auch Bereichslehrkräfte und ggf. Betreuungslehrkräfte an den
Stützpunktschulen beraten Eltern entsprechend (siehe BeKoSch).
Betriebspraktika
Sofern von den Stammschulen Betriebspraktika angeboten werden, sollten die beruflich reisenden Familien mit der Möglichkeit der Teilnahme vertraut gemacht werden. Da die reisenden Jugendlichen der achten, neunten und zehnten Klassen aufgrund ihrer Lebensumstände
die von den Schulen angebotenen Termine der Praktika häufig nicht wahrnehmen können,
sind Schulen und Bereichslehrkräfte gehalten, sie bei der Beschaffung eines Praktikumsplatzes auch zu einem anderen Termin am Ort der Stammschule oder in dem Ort, an dem sich der
reisende Jugendliche gerade aufhält, zu unterstützen und während des Praktikums entsprechend zu betreuen. Auch ein Praktikum in einem anderen Schaustellerbetrieb oder Circusunternehmen ist möglich.
Circus- und Schaustellerseelsorge
Die Evangelische und die Katholische Kirche unterstützen in Deutschland die schulische Bildung und die Verbesserung der sozialen Situation der Kinder beruflich Reisender (www.kathschaustellerseelsorge.de/www.ekd/Seelsorge/Circus/index.html).
Elternarbeit
Während der Reisezeit, verbunden mit mindestens wöchentlichem Schulwechsel, kann sich
kaum Kontakt zwischen Eltern und einzelnen Schulen aufbauen. Zusammenarbeit zwischen
Lehrkräften und Eltern ist aber sinnvoll und vor allem während der Winterpause auch zu verwirklichen. Kontakte sollten von der Schule, den Lehrerinnen und Lehrern ausgehen. Eine
wichtige Rolle spielt hier die Bereichslehrkraft als Bezugsperson zwischen verschiedenen
Schulen und Familie. Wenn die Familien spüren, dass man sie ernst nimmt, gehen sie auf Gesprächsangebote ein. Sie erwarten allerdings Verständnis für ihre besondere Situation. Erforderlich ist, dass Schule sie als Gleichberechtigte akzeptiert. Das beinhaltet als erstes Verständnis für die Tatsache, dass die reisende Lebensweise nicht gleichbedeutend ist mit mangelnder Anpassungsfähigkeit an das (stationäre) Schulsystem.
ENTE
ENTE (European Network for Traveller Education) ist ein Netzwerk mit der Zielsetzung, eine
Struktur für die europaweite Zusammenarbeit im Bildungsbereich Reisender zu entwickeln,
Bildungsmöglichkeiten zu fördern, die den besonderen Bedürfnissen der beruflich Reisenden
- 21 entsprechen, und als Ansprechpartner für Eltern, Schulen, Verbände, Kirchen und Öffentlichkeit zu dienen, wenn es um Fragen des Schulbesuchs im europäischen Ausland geht
(www.ente.nu).
Familie
Die Sozialisation der reisenden Kinder findet in einem Umfeld statt, das sich wesentlich von
dem nicht reisender Kinder unterscheidet. Die Tatsache, dass die Familie gleichzeitig Erwerbsgemeinschaft und Lebensgemeinschaft ist, bedingt starke familiäre Bindungen, aus denen die Kinder psychische, emotionale und soziale Stabilität beziehen. Aufgrund ihrer Mobilität sind für die Reisenden engere Beziehungen zur „stationären“ Gesellschaft oft nur schwer
möglich. Die Unterbringung der Kinder z. B. im Internat wird von den Familien häufig abgelehnt, da die Trennung von den Eltern und dem Schausteller- bzw. Circusmilieu Probleme mit
sich bringen würde.
Familienurlaub siehe Urlaub
Ferien (siehe auch Urlaub)
Reisende Kinder tragen durch die gestaffelten Ferien der Länder das Risiko, bis zu 20 Wochen schulfreie Zeit im Jahr zu bekommen. In einigen Ländern werden Angebote für Unterricht in den Ferien gemacht. Die während der Reise anfallenden Ferienzeiten und Feiertage in
den Ländern sollen im Schulbesuchskalender ausgewiesen werden, damit das Ausmaß der
dadurch erforderlichen Fördermaßnahmen eingeschätzt werden kann.
Langfristige Sommerferienregelung der KMK 2011 bis 2017:
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Ferienkalender/Sommerferienregelung_2011-2017.pdf
Bundesweiter Ferienkalender: www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=280#deutsch.
Fernlernen/E-Learning
Fernlernen ermöglicht, den Mangel an dauerhaften Bezugspersonen während der Reise durch
besonders engen Kontakt mit der Bereichslehrkraft und/oder den Lehrkräften der Stammschule teilweise auszugleichen und zusätzliche Lernzeit zu gewinnen. Damit die Fernbetreuung
der reisenden Kinder optimal verläuft, ist die Vorbereitung des Materials für die Reise durch
die Lehrkräfte der Stammschule ebenso wichtig wie die enge Zusammenarbeit zwischen
Stützpunktschulen und Stammschule während der Reise. Anhand des vor der Reise an der
Stammschule durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer in Kooperation mit den Fachlehrkräften vorbereiteten individuellen Lernplans und des darauf abgestimmten Lernmaterials
wird während der Reise an den Stützpunktschulen Parallelität des Lernens mit der Stammschulklasse angestrebt. Dies setzt regelmäßige Rückmeldungen (Lernstandsberichte) voraus,
aufgrund derer die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer Korrekturen oder Ergänzungen zum
Lernplan vornehmen kann. Nach der Reise unterstützen die Lernstandsberichte die Sicherung
des Anschlusses an das Lernen in der eigenen Stammschulklasse.
Der Einbezug der neuen Medien und des elektronischen Lernens erweitert die Möglichkeiten
des Fernlernens. Deshalb sollen Stammschulen und Bereichslehrkräfte reisende Kinder zunehmend im Umgang mit Computer und den damit verbundenen Lernmöglichkeiten vertraut
machen. Durch inzwischen sehr kostengünstige Lösungen (UMTS) und eine wachsende Ausstattungsdichte mit Rechnern bei vielen Reisenden gewinnt die Online-Betreuung stark an
Bedeutung. So ist für die nächsten Jahre vorstellbar, durch elektronische Fernbetreuung
(Lerntutorien, virtuelles Klassenzimmer, Chat Rooms) neue Formen des Unterrichts für reisende Kinder anzubieten. In den einzelnen Bundesländern wurden vielfältige webgestützte
Lernumgebungen entwickelt. Für weitere Informationen: www.schule-unterwegs.de
- 22 Förderunterricht
An den Stützpunktschulen sollten die reisenden Kinder unbedingt in Fördermaßnahmen der
Klasse einbezogen werden, oder es sollten in Absprache mit der Bereichslehrkraft je nach
Bedarf für die Dauer ihres Aufenthaltes besondere Fördermaßnahmen eingerichtet werden.
Die individuellen Lernpläne im Schultagebuch und die Eintragungen zum Lernstand geben
hierfür Hinweise. Dabei sollte die Einbindung der Kinder in den Arbeitszusammenhang der
Familien berücksichtigt werden. Damit die Fördermaßnahmen wahrgenommen werden können, sollten sie zeitlich nicht (z. B. mit der Nachmittagsvorstellung bei Circusunternehmen)
kollidieren. Der Förderunterricht ist auch eine zentrale Aufgabe der Stammschule, um die von
der Reise kommenden Kinder an den Lernstand der Klasse heranzuführen. Die Kinder Reisender sind nicht Gäste sondern ordentliche Schüler der Stammschule (zum Thema Sonderpädagogische Förderung/Inklusion siehe dort).
Ganztagsschule
Der Alltag reisender Kinder ist geprägt von den Anforderungen, die sich aus dem Beruf ihrer
Eltern und aus dem Schulbesuch ergeben.
Der vermehrt eingeführte Ganztagsunterricht führt oftmals zu Problemen. Die reisenden
Schülerinnen und Schüler können manchmal nicht am Nachmittagsunterricht teilnehmen, da
sie als Hilfen im elterlichen Geschäft tätig sind.
Schulen sollen Verständnis zeigen, wenn die Kinder und Jugendlichen bei zeitlichen Überschneidungen die Nachmittagsangebote der Schule nicht immer wahrnehmen können. In strittigen Fällen wird eine Beratung mit der zuständigen Bereichslehrkraft und den Eltern / Erziehungsberechtigten empfohlen.
Im Winter sollten Eltern die Chance wahrnehmen, dass ihre Kinder im Rahmen einer ganztägigen Betreuung unterstützt werden können.
GCD
Die GCD (Gesellschaft der Circusfreunde e.V.) bezweckt die Förderung und Erhaltung der
Circus- Varieté- und Artistenkunst in all ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen
(www.circusfreunde-gcd.de). Sie gibt die monatlich erscheinende ‚Circuszeitung’ heraus
(www.circus-verlag.de) und unterhält örtliche Zusammenschlüsse von Mitgliedern (Sektionen), die Veranstaltungen im Sinne der Satzung durchführen und Kontakte zu Circusunternehmen pflegen. Sie unterhält außerdem einen Informationsdienst über Circusgastspiele
(www.circus-gastspiele.de oder 05158/626). Sie kann Kontakte zu Circusfamilien
und -unternehmen erleichtern.
Hausaufgaben
Hausaufgaben machen nur dann Sinn, wenn sie selbstständig erledigt werden können und
wenn ihre Kontrolle gewährleistet werden kann, was bei Kurzaufenthalten oft nicht möglich
ist. Vor allem an Reisetagen ist Nachsicht bei der Stellung von Hausaufgaben geboten. Lehrkräfte müssen bedenken, wann sie gemacht werden sollen und wer sie überprüfen kann. Sinnvoll ist deshalb die Entwicklung von Aufgaben, die Selbstkontrolle ermöglichen, oder auch
von Langzeitaufgaben (z. B. Reisetagebuch, Fotodokumentation, eine Interviewreihe) durch
die Stammschule oder eine Stützpunktschule, an der die Verweildauer länger ist. Die reisenden Kinder sollen ermutigt werden, in unterrichtsfreier Zeit an ihren individuellen Lernplänen
weiter zu arbeiten.
Hausaufgabenbetreuung
Die Wohnsituation von Kindern auf der Reise (Wohnwagen auf dem Festplatz während der
Dauer des Circusgastspiels bzw. der Kirmes) sowie die Tatsache, dass reisebedingt Unterrichtstage entfallen, legen nahe, den reisenden Kindern an den Stützpunktschulen Hausaufga-
- 23 benbetreuung anzubieten, um notwendige Hilfestellungen und eine störungsfreie Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Informationen
Eltern und Schulen können Informationen zur schulischen Bildung reisender Kinder sowie
Adressen der Bereichslehrkräfte erhalten unter
- www.schule-unterwegs.de
- www.bereichslehrer.de
Kindergarten/frühe Förderung
Es wird den Eltern empfohlen, ihren Kindern insbesondere während der Winterpause den
Kindergartenbesuch zu ermöglichen. Die Bereichslehrkräfte werden dabei um Hilfestellung
gebeten.
Klassenlehrerin/Klassenlehrer
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer der Stammschule muss sich für das reisende Kind auch
während der Saison verantwortlich fühlen; insbesondere soll durch ihre oder seine Unterstützung der Kontakt zu dem Kind und den Eltern aufrecht erhalten bleiben. Dies wird um so eher
möglich sein, je stabiler das Vertrauensverhältnis zwischen der Familie und der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ist.
LAR-S
LAR-S „Lernen auf Reisen“-Schule ist ein Projekt der Bezirksregierung Detmold in Kooperation mit dem DSB, der Universität Paderborn, dem Heinz Nixdorf-Forum und weiteren Partnern. Es ergänzt den Unterricht in den Stamm- und Stützpunktschulen. Durch die virtuelle
Ergänzungsschule werden neue Lernangebote für Schülerinnen und Schüler von der Reise
bereitgestellt und die Möglichkeit zu strukturiertem Lernen verbessert. Weitere Informationen: www.lar-s.de
Lehrbücher und Lernmaterialien
Die reisenden Schülerinnen und Schüler arbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und
1. Fremdsprache während der Reisezeit mit den Lehrbüchern und Materialien, die sie zusammen mit dem Schultagebuch in den darin enthaltenen individuellen Lernplänen bei sich führen und an der Stammschule erhalten haben. Zunehmend werden auch digitalisierte Materialien eingesetzt.
In den sonstigen Fächern ist es in der Regel sinnvoller, die Kinder in den jeweiligen Unterricht der Stützpunktschule einzubeziehen und nach den dort verwendeten Materialien arbeiten
zu lassen.
Leistungsbewertung siehe Zeugnisse
Lernbausteine siehe Kap. 5.3
Lernkontinuität
Eine erfolgreiche Schullaufbahn setzt dauerhaften und regelmäßigen Schulbesuch voraus und
ist um so eher dann zu verwirklichen, wenn ein Kind langfristig an einer Schule verweilt.
Jährlich mehr als 30 Schulwechsel mit ständigem Wechsel von Lehrkräften, Methoden, Unterrichtsmaterialien, Mitschülerinnen und Mitschülern verhindern Kontinuität, die eine unerlässliche Voraussetzung für erfolgreiche Lernprozesse ist. Das mit der Schulpflicht einhergehende Recht auf angemessene schulische Bildung ist für reisende Kinder nur dann zu gewährleisten, wenn die schulischen Angebote die tatsächliche Lebens- und Berufssituation der rei-
- 24 senden Familien berücksichtigen. Ein kontinuierliches Lernen wird teilweise schon jetzt durch
Fernlernen unterstützt; dieses soll weiter ausgebaut werden. Die konsequente und kontinuierliche Nutzung des Schultagebuchs und der in ihm enthaltenen individuellen Lernpläne bleibt
weiterhin unverzichtbar.
Lernpläne, individuelle siehe Kap. 5.1
Projektcircusse
Kinder aus Projektcircussen unterliegen auch während der Durchführung des Projekts in
Schulen der Schulpflicht, und ihr Unterricht während dieser Zeit muss sichergestellt werden.
Reise, Reiseverhalten
Reise ist weder gleichzusetzen mit „Verreisen“ noch mit „Nichtsesshaftigkeit“. „Auf der Reise“ sein heißt, vor allem während der wärmeren Monate des Jahres, der Saison, beruflich unterwegs sein. Berufsbedingt ergeben sich für die Menschen „von der Reise“ zwei Jahreszeiten: die Saison und die Winterpause. Die europäische Öffnung, wachsender Konkurrenzdruck,
wärmere Winter wie auch das Problem, dass es schwer ist, Winterquartiere zu finden, bedingen, dass die Winterpause immer kürzer wird und manche Unternehmen sogar dazu übergehen, im Winter weitgehend durchzureisen und während der Sommerferien zu pausieren.
Reisetage
Reisetage sind die Tage, die für Abbau, Umsetzen und Aufbau gebraucht werden, wenn das
Unternehmen von einem zum nächsten Ort wechselt. An diesen Tagen ist für die reisenden
Kinder und Jugendlichen der Schulbesuch nicht oder nur eingeschränkt möglich. Reisetage
gelten als entschuldigte Fehltage. und vor allem ist an Reisetagen Nachsicht bei der Stellung
von Hausaufgaben geboten. Lehrkräfte müssen bedenken, wann sie gemacht werden sollen
und wer sie überprüfen soll.
Schülerunfallversicherung
Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und beruflicher Schulen genießen gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz (Sozialgesetzbuch – SGB- VII; RVO § 539, Abs.1, Nr. 14 b)).
Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler, die auf der Reise wechselnde Schulen besuchen.
Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten innerhalb des rechtlichen
und organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule sowie auf den Schulweg. Die Unfallmeldung muss an der Schule erfolgen, an welcher der Unfall geschehen ist.
Schulanfang
Der erste Schultag ist auch für Kinder beruflich Reisender ein ganz besonderer Tag. Wenn es
den Eltern möglich ist, sollte das Kind in dem Jahr vor dem Eintritt in die Schule Gelegenheit
erhalten, schon einmal Schulluft schnuppern - auch auf der Reise. Die meisten Grundschulen
ermöglichen „Schnuppertermine“, oder ein „Tag der offenen Tür“ oder ein Sommerfest kann
wahrgenommen werden. Es wird zwar nicht immer die Schule sein, in der die Einschulung
stattfindet, aber die Gelegenheit, mit Schule Kontakt aufzunehmen, ist für die Vorfreude des
Kindes auf den Schulanfang sehr fördernd.
Die Anmeldung zum Schulbesuch des Kindes erfolgt in der Regel an der zuständigen Grundschule des Wohnsitzes bzw. ständigen Winterquartiers (Stammschule). Die Anmeldezeiten
liegen in den meisten Ländern im Herbst des Jahres vor der Einschulung; einige Wochen vorher wird per Brief über die Anmeldetermine informiert. Da dies meistens vor der Winterpause
geschieht, müssen die Eltern Vorsorge treffen, dass die Information sie erreicht und sie den
Anmeldetermin wahrnehmen können. Lehrkräfte der Stammschule und Bereichslehrkräfte,
- 25 die wissen, dass ein Kind einer Familie eingeschult wird, werden gebeten, vor Reisebeginn
das Thema Einschulung mit den Eltern und ggf. mit der Stammschule der Geschwister zu
besprechen, um gute Lösungen für das Kind zu finden.
Bei der Anmeldung muss das einzuschulende Kind persönlich vorgestellt werden. Der Termin
für die Schuleingangsuntersuchung wird meistens vom zuständigen Gesundheitsamt oder bereits bei der Anmeldung in der Stammschule mitgeteilt. Eine Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung mit einer eventuell notwendigen Sprachförderung ist sinnvoll.
Da der erste Schultag in die Reisesaison fällt, muss bereits bei der Anmeldung mit der
Stammschule geklärt werden, wann und wie das Schultagebuch und die Materialien zur Verfügung gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Schulleitung oder die zuständige Bereichslehrkraft (www.bereichslehrer.de).
Stellt sich bei der Ersteinschulung eines Kindes an einer Stützpunktschule (d.h. während der
Reise) heraus, dass keine Materialien vorliegen und noch keine Stammschule existiert, stattet
diese Schule das Kind aus. Die Bereichslehrkraft ist dabei behilflich, zusammen mit Schulleitung und ggf. Schulaufsicht festzustellen, welche Schule als Stammschule zuständig ist
(s. auch: Stammschule für Kinder beruflich Reisender mit wechselnden Winterquartieren).
Schulbesuchskalender
Der Schulbesuchskalender im Schultagebuch ermöglicht Lehrkräften auf der Reise sowie an
der Stammschule einen Überblick über den zeitlichen Umfang des Schulbesuchs der reisenden Kinder und darüber, in welchem Maße reisebedingte Kürzungen der Unterrichtszeit nach
Möglichkeit durch Fördermaßnahmen ausgeglichen werden sollten (Siehe Kap. 4.1).
Schule für Circuskinder in NRW
Für die Kinder von Circusangehörigen gibt es in Nordrhein-Westfalen seit 1994 eine eigene
Schule mit Schulmobilen und reisenden Lehrkräften.
Nähere Informationen: www.schulefuercircuskinder-nrw.de.
Schule für Kinder beruflich Reisender in Hessen
In Hessen wurde mit Beginn des Schuljahres 2010/11 der Evangelische Verein für Innere
Mission in Nassau (EVIM) mit dem Aufbau und Betrieb einer Schule speziell für Kinder beruflich Reisender beauftragt. Nähere Informationen: www.schule-fuer-reisende-kinder.de.
Schule im Circus e.V.
Der gemeinnützige Verein bezweckt die Förderung der Bildung und Erziehung der Kinder
von Circusangehörigen, ggf. auch als Träger geeigneter Einrichtungen. Er arbeitet mit anderen Organisationen ähnlicher Zielsetzung, mit der Circus- und Schaustellerseelsorge und
Schulministerien und der Schule für Circuskinder in NRW zusammen und steht als Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte und Behörden zur Verfügung. Er berät und hilft Unternehmen bei der Lehrersuche, fördert Projekte und veranstaltet bundesweite Lehrerfortbildungen zum Thema (www.schule-im-circus.de).
Schulpflicht
Kinder beruflich Reisender unterliegen, wie alle anderen Kinder in Deutschland auch, der
allgemeinen Schulpflicht und in fast allen Ländern der Berufsschulpflicht. Die entsprechenden Regelungen in den Ländern sind unterschiedlich. Die Erfüllung der Schulpflicht dient
primär den Interessen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen. Beruhen Probleme bei der
Erfüllung der Schulpflicht auf Umständen, die weder von dem Kind bzw. Jugendlichen noch
von seinen Eltern zu vertreten sind, kommen Zwangsmaßnahmen nicht in Frage. Dies gilt
insbesondere dann, wenn es auf die besondere berufliche Situation der Eltern (z.B. Reisende)
- 26 zurückzuführen ist. Die diesbezüglichen schulrechtlichen Bestimmungen gehen auf die besondere Lebenssituation von Reisenden nicht ausreichend ein, bieten aber bei einer an den
Interessen des Kindes ausgerichteten Auslegung genügend Freiräume für Schulaufsicht, Schulen und Lehrkräfte, um durch geeignete schulische Maßnahmen die besondere Situation der
Reisenden zu berücksichtigen.
Der Schulpflicht steht die Beschulungspflicht des Staates gegenüber.
Schultagebuch
Das einheitliche, länderübergreifend abgestimmte Schultagebuch ist Grundlage für den unverzichtbaren Informationsaustausch zwischen Stammschule, Stützpunktschulen, Bereichslehrkräften und Eltern; es gibt Informationen und Hinweise zum Lernprozess des reisenden
Kindes oder Jugendlichen. Jedes Schultagebuch enthält von der Stammschule erstellte individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache. In ihm werden
die behandelten Inhalte und die Schulbesuchstage dokumentiert. Seine Verwendung ist in
allen Ländern verpflichtend. Eine digitalisierte Fassung des Schultagebuchs ist beabsichtigt.
Sonderpädagogische Förderung/Inklusion
Dank der in den vergangenen Jahren ergriffenen Initiativen der Bildungsverantwortlichen in
den Ländern hat sich die schulische Situation vieler Kinder beruflich Reisender merklich verbessert. Dennoch sind die Rahmenbedingungen für Bildung und die Möglichkeiten zum
Nachkommen ihrer Schulpflicht für reisende Kinder so schwierig, dass ein völliger Ausgleich
der entstehenden Nachteile in einem Schuljahr auf absehbare Zeit nicht geschaffen werden
kann.
Da die bei reisenden Kindern festzustellenden Lerndefizite in hohem Maße in den durch die
Reise ausgelösten Belastungen begründet sind, soll auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs verzichtet werden. Stattdessen sollen die von den Kindern erworbenen
Stärken und Kompetenzen von den Schulen wahrgenommen, weiterentwickelt, dokumentiert
und zum Ausgangspunkt von individueller Förderung gemacht werden.
Das Schultagebuch, das die individuelle Lernbiographie der mitreisenden Kinder berücksichtigt, ist die wichtigste Grundlage einer individuellen Lern- und Förderplanung für das reisende
Kind. Es wird ergänzt durch die bislang in den schulischen Angeboten für reisende Kinder in
Deutschland entwickelten Instrumente, Methoden und inklusiven Unterstützungen: individuelle Lernpläne, E-Learning, Einsatz von Bereichslehrkräften, mobile Lehrkräfte und Schulen,
kompetenzorientiertes Lernen, Förderunterricht.
Das Wiederholen von Klassen oder gar das Feststellen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht vorgesehen.
Stammschule
Die Stammschule ist die Schule, die die Kinder reisender Familien während der reisefreien
Zeit über einen längeren Zeitraum besuchen. In der Regel ist dies eine Schule am Hauptwohnsitz oder am Winterstandort der beruflich reisenden Familie. Sie führt die Schülerakte und
stellt die Zeugnisse aus.
Stammschule für Kinder beruflich Reisender mit wechselnden Winterquartieren
Für manche reisenden Kinder ist die Festlegung von Stammschulen wegen der von Jahr zu
Jahr wechselnden Winterquartiere ungeklärt. Wenn eine Schule bei der Aufnahme eines Kindes zu Beginn der Winterpause feststellt, dass keine Materialien vorliegen und noch keine
Anbindung an eine Stammschule existiert, wird sie selbst Stammschule.
Wenn während der Reisezeit Kinder ohne Stammschule an einer Stützpunktschule aufgenommen werden, entscheidet die Schulleitung bzw. in Zweifelsfällen die Schulaufsicht bezüglich der Übernahme der Stammschulfunktion.
- 27 Folgende Alternativen sind dabei denkbar:
a. Übernahme der Stammschulaufgaben durch die Schule einer Bereichslehrkraft.
Durch die Anwesenheit der Bereichslehrkraft ist diese Schule mit dem Thema „Schule
für reisende Kinder“ besonders vertraut. Die Schulleitung unterstützt die Bereichslehrkraft entsprechend.
b. Übernahme der Stammschulaufgaben durch die Stützpunktschule (Grundschule),
die das Kind erstmalig beschult. Ein gewichtiges Problem kann sein, dass das reisende Kind diese Schule nie wieder anreist. Erforderlich ist die Bereitschaft von Eltern
und Schule, in ständigem Kontakt zu bleiben.
c. Eine engagierte Stützpunktschule im Sekundarbereich I übernimmt die Aufgaben.
Die Anmerkungen zu b. gelten analog.
d. Die Schule für Circuskinder in NRW (private Ersatzschule) übernimmt für Circuskinder Stammschulfunktion/Tutorat; die Schule entscheidet über die Aufnahme des
Kindes gemäß ihren Aufnahmekriterien, soweit Platzkapazitäten frei sind und das
Kind sich mindestens die Hälfte des Jahres in NRW aufhält.
Die Entscheidung über das Angebot einer der obigen Stammschulzuordnungen für ein reisendes Kind sollte für den jeweiligen Einzelfall aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen
getroffen werden. Wenn unklar ist, ob das reisende Kind eine Stammschule hat, wird die zuständige Bereichslehrkraft gebeten, ggf. durch länderübergreifende Rückfragen die Zuordnung zu klären.
Stützpunktschulen (siehe Kap. 6)
Stützpunktschulen sind Schulen, die während der Reise besucht werden und in der Regel in
der Nähe von Festplätzen liegen.
Unterrichtsthema ‚Circus oder Kirmes’
Insbesondere an Stützpunktschulen sollte man vermeiden, den Schulbesuch von reisenden
Kindern zum Anlass zu nehmen, das Thema ‚Circus oder Kirmes’ spontan „mal eben aufzugreifen“. Das Einbeziehen dieser Kinder gelingt dadurch nicht besser. Für die Kinder von
der Reise ist diese an vielen Schulen geübte Praxis allerdings bestenfalls lästig; vor allem aber
machen sie keine Lernfortschritte. Die ohnehin knappe Unterrichtszeit wird vertan. Zu empfehlen sind Unterrichtseinheiten an der Stammschule, die geeignet sind, das gegenseitige Verständnis zwischen reisenden und nicht reisenden Kindern zu erhöhen.
Urlaub
Beruflich reisende Familien haben hohe Tagesarbeitszeiten und müssen auch an Wochenenden und Feiertagen ihren Geschäften nachgehen. Die Winterpause ist für sie häufig auch die
einzige Zeit für den Jahresurlaub, der oft im Anschluss an die Weihnachtsmärkte und
-circusse genommen wird. Während der Reisesaison können sie - und damit auch ihre Kinder - nun einmal keinen Urlaub machen. Generelle Regelungen zu Fragen des Familienurlaubs liegen in den Ländern schon in Anbetracht der unterschiedlichen Länge der Weihnachtsferien nicht vor. Falls der geplante Urlaub Schulzeiten berührt, sollten die Stammschulen den eingeschränkten Urlaubsmöglichkeiten für beruflich Reisende möglichst verständnisvoll begegnen und ggf. den Familien im Rahmen von Einzelfallberatung Empfehlungen im
Hinblick auf Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs geben.
Ein „lückenlos“ geführtes Schultagebuch, dazu gehört auch der Jahreskalender, kann die Entscheidung einer Schulleitung für die Genehmigung von Ferien außerhalb der normalen Ferienzeiten sehr erleichtern.
- 28 -
Verbände
Insbesondere Schausteller sind in Berufsverbänden organisiert. Die Verbände können Informationen erteilen oder Gesprächspartner vor Ort vermitteln. Die Dachverbände sind: Deutscher Schaustellerbund (DSB e.V., www.dsbev.de) sowie der Bund deutscher Schausteller
und Marktkaufleute (BSM e.V., www.bsmev.de). Als Dachverband für Bildungsfragen fungiert BERiD (siehe dort), die Bildungsinteressen von Circusangehörigen vertritt „Schule im
Circus“ e.V. (siehe dort).
Virtuelles Klassenzimmer
Beim Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer kommunizieren alle Beteiligten mit Hilfe
von Headsets miteinander (synchrones Onlinelernen). Dafür werden spezielle digitale Materialien erstellt, die in das virtuelle Klassenzimmer hochgeladen und in Echtzeit bearbeitet
werden können. Sowohl die Lehrkraft als auch die Schülerinnen und Schüler können auf diesen Materialien schreiben, zeichnen und markieren etc. Demgegenüber werden beim asynchronen Lernen den Lernenden Unterrichtsmaterialien auf einer Lernplattform strukturiert
hinterlegt, die sie bei eigener Zeiteinteilung und in ihrem Lerntempo bearbeiten können. Die
Betreuungslehrkraft korrigiert und gibt dann entsprechende Rückmeldung.
Winterpause
Winterpause ist die Zeit von längstens Mitte Oktober bis Mitte März, in der die Unternehmen
sich im Winterquartier auf die neue Reisesaison vorbereiten, ihr Material überholen etc. Dies
ist demzufolge auch die Zeit, in der nicht verdient wird. In den letzten Jahren hat sich gezeigt,
dass die Saison spürbar länger geworden ist, d. h. die Winterpause sich verkürzt hat. Weihnachtscircus, Weihnachtsmärkte und Winterkirmes werden häufiger (siehe auch Urlaub).
Winterquartier
Winterquartier ist die Bezeichnung für den Winterstandort des Unternehmens bzw. der Familie. Während Schausteller in aller Regel feste Winterquartiere (d.h. auch feste Anschriften)
haben und damit auch die Kinder jährlich an die gleiche Stammschule zurückkehren, kommt
es im Bereich des Familiencircus häufiger vor, dass die Circusse dort überwintern, wo sie im
Spätherbst die Saison beenden. Viele Familienunternehmen besitzen keine eigenen Winterquartiere und müssen sich jährlich neu orientieren. Damit kann erforderlich werden, dass in
jedem Winter eine neue Schule die Aufgaben der Stammschule übernimmt. Um dies angemessen tun zu können, ist die Auswertung des Schultagebuches und die Kontaktaufnahme zur
letzten Stammschule und zur zuständigen Bereichslehrkraft wichtig (siehe auch Stammschule
für Kinder beruflich Reisender mit wechselnden Winterquartieren).
Zeugnisse, Leistungsbewertung (Siehe Kap. 8)
Aufgrund der generellen Verantwortung der Stammschule für die Schullaufbahn des reisenden Kindes ist sie auch für die Erstellung der Zeugnisse verantwortlich. Es ist notwendig, die
Bereichslehrkraft in die Beratungen einzubeziehen.
Zuständigkeit
Die Sorge und Verantwortung für die Bildung der reisenden Kinder gilt nicht nur für Kinder,
die im eigenen Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben, sondern für alle reisenden Kinder,
gerade und insbesondere auch für die durch mehrere Länder reisenden. Dies erfordert zwingend enge Zusammenarbeit und Vernetzung aller am Bildungsprozess Beteiligten auch über
Ländergrenzen hinweg: Stammschule/Klassenlehrkräfte, Stützpunktschulen, Bereichslehrkräfte, Schulamt, Bezirksregierung, Schulministerium.
Auf einen Blick
Anlage 5
Schule für Kinder
beruflich Reisender in Hessen
Ihre Ansprechpartner:
Börner, Heidrun
[email protected]
0178-2081665
Bühler, Johannes
[email protected]
0176-56651610
Cieplik, Marion
[email protected]
0170-7767728
Gelhausen, Luke
[email protected]
01520-9551789
Knieps, Oliver
[email protected]
0163-7350289
Krause-Masuch, Benita
[email protected]
0176-56577224
Kürth-Landwehr, Elke
[email protected]
0163-2344299
Meißner, Tatjana
[email protected]
0172-1717533
Ohl, Stephan
[email protected]
0162-6731262
Rudolph, Klaus
[email protected]
0178-3269472
Spitz, Alfred
[email protected]
0151-19476679
Desbuleux, Christiane
[email protected]
0611-589911
Schulleitung
Rudloff, Torsten
[email protected]
[email protected] 0611-589911
stellv. Schulleitung
Souvatzi, Nektaria
[email protected]
0611-589911
Sekretariat
EVIM Bildung gemeinnützige GmbH
Schule für Kinder beruflich Reisender
Jonas-Schmidt-Str. 2 • 65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 589911 • Mail: [email protected]
www.evim-bildung.de
Anlage 6
Richtlinien zum Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden
Erlass vom 4. Februar 2006
II. 3 OE – 170.000.074 – 1 Gült.Verz.Nr.:7204
§1
Anwendungsbereich
Der Erlass regelt die schulische Förderung von Schülerinnen und Schülern aus
beruflich
reisenden
Familien.
Dies
sind
insbesondere
Zirkus-
oder
Artistenangehörige, Schausteller, Marktkaufleute, Binnenschiffer, Saisonarbeiter,
fahrende Ponyreitunternehmen, Märchenbühnen sowie Puppenspieler. Geregelt wird
die
Erfüllung
der
Schulpflicht
unter
Berücksichtigung
der
besonderen
Lebensbedingungen und individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und
Schüler.
§2
Erfüllung der Schulpflicht von Kindern beruflich Reisender/Schultagebuch
(1) Schulpflichtige Kinder von beruflich Reisenden sind verpflichtet, am
jeweiligen Aufenthaltsort eine öffentliche Schule zu besuchen oder eine
Ersatzschule in Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nach den §§ 60 oder 61
des Hessischen Schulgesetzes oder Erfüllung der Berufsschulpflicht nach
§ 63 des Hessischen Schulgesetzes.
(2) Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, während der Reisen ein
Schultagebuch mit sich zu führen. Das Schultagebuch wird bei der
erstmaligen Anmeldung in einer hessischen Schule (Stammschule nach §
4 des Erlasses) angelegt und den Eltern des schulpflichtigen Kindes
ausgehändigt. Es ist von den Eltern auf der Reise der jeweils besuchten
Schule (Stützpunktschule nach § 5 des Erlasses) für die Dauer des
Besuches auszuhändigen. Im Schultagebuch wird die Teilnahme am
Unterricht und am Schulleben sowie die geleisteten Fördermaßnahmen
1 von 6
und der weitere Förderbedarf zur Information der nachfolgend besuchten
Stützpunktschulen dokumentiert. Die Dokumentation bildet die Grundlage
für die Entscheidungen der Stammschule sowie der Stützpunktschulen.
§3
Bereichslehrkräfte
(1) Zur Beratung und Förderung der Kinder beruflich Reisender und ihrer
Eltern sind Bereichslehrkräfte zuständig. Der Zuständigkeitsbereich der
Bereichslehrkräfte erstreckt sich in der Regel auf Dienstbezirke mehrerer
Staatlicher
Schulämter.
Die
Zuständigkeitsbereiche
werden
vom
Hessischen Kultusministerium festgelegt.
(2) Die Bereichslehrkräfte werden für ein Schuljahr von dem laut Anlage zu § 3
zuständigen Staatlichen Schulamt beauftragt.
(3) Die Aufgaben der Bereichslehrkräfte umfassen die
a) Kontaktaufnahme mit den in ihrer Region reisenden Familien,
b) Beratung der Eltern, Schülerinnen und Schüler, insbesondere in Fragen
der Schullaufbahn,
c) Erteilung von Unterricht für Schülerinnen und Schüler,
d) Information und Beratung der o.g. Stamm- und Stützpunktschulen
sowie die Kooperation mit den Staatlichen Schulämtern und anderen
Behörden,
e) Koordination
der
schulischen
Förderung
und
Betreuung
im
Zusammenwirken mit den Stamm- und Stützpunktschulen sowie die
Unterstützung bei der Erstellung von Lern- und Förderplänen,
f) Kooperation
mit
den
Bereichslehrkräften
anderer
Regionen/
Bundesländer,
g) Dokumentation ihrer Arbeit, insbesondere zur individuellen Förderung
der Schülerinnen und Schüler (Förderpläne).
2 von 6
§4
Stammschulen von Kindern beruflich Reisender
(1) Stammschulen sind in der Regel die Schulen, an denen die Kinder beruflich
Reisender während der reisefreien Zeit über einen längeren Zeitraum
verweilen. In der Regel ist dies eine Schule am aktuellen Winterstandort oder
am Hauptwohnsitz der Eltern. Die Grundschule, an der die Erstanmeldung
zum Schulbesuch erfolgt bzw. die weiterführende Schule, die die Schülerin/
den Schüler übernimmt, ist bis auf weiteres automatisch Stammschule.
(2) Aufnahme und Unterrichtung des Kindes:
a) Begrüßung und Unterrichtung des Kindes,
b) Führung des Kindes in der Schulstatistik, sowie der Schülerdatei und akte,
c) Aufnahme des Kindes in eine Klasse,
d) Durchführung von Fördermaßnahmen,
e) Sammlung und Aufbewahrung der Lernberichte der Stützpunktschulen,
f) Führung des Schultagebuchs, dessen Aktualisierung und Ausgabe an
die Eltern vor Beginn der Reisesaison,
g) Ausstattung des Kindes mit Schulbüchern und Lernmaterialien für die
Reise,
h) Erstellung der individuellen Lernpläne für die Fächer Deutsch,
Mathematik und die Fremdsprache Englisch und Französisch,
i) Beratung der Eltern zu Fragen der Schullaufbahn und anderen
schulischen Fragen zu Beginn der Reisesaison und während der
Reisezeit sowie Weitergabe entsprechender Informationsschriften,
j) Erstellung der Zeugnisse sowie Entscheidungen über Versetzungen
und Abschlüsse.
3 von 6
Die Stammschule hält während der Reisezeit Kontakt zu den Schülerinnen und
Schülern, den Eltern und kooperiert mit den Stützpunktschulen und den jeweils
zuständigen
Bereichslehrkräften.
Stammschulen
geschieht
in
der
Die
Wahrnehmung
Regel
durch
der
die
Aufgaben
jeweils
der
zuständigen
Klassenlehrkräfte.
§5
Stützpunktschulen und Betreuungslehrkräfte
(1) Stützpunktschulen sind Schulen, die von Kindern beruflich Reisender für die
Dauer des Aufenthalts an einem Ort besucht werden. Die Unterrichtung findet
während des Aufenthalts an den Stützpunktschulen durch Lehrkräfte dieser
Schulen in Abstimmung und Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte statt.
(2) Stützpunktschulen haben folgende Aufgaben:
a) Information der zuständigen Bereichslehrkraft bei Anmeldung eines
reisenden Schulkindes,
b) Unterrichtung
des
Schulkindes
in
Absprache
mit
den
Bereichslehrkräften nach den Vorgaben der individuellen Förderpläne,
Feststellung des Lernstandes, der Lernfortschritte und Lernrückstände
sowie Bereitstellung spezieller Förderangebote.
c) Dokumentation der Lerninhalte und des weiteren Förderbedarfs auf
einem speziellen Formblatt des Schultagebuchs sowie das Ausfüllen
des Schulbesuchskalenders durch die zuständige Klassenlehrkraft am
Ende jedes Schulbesuchs. Die Berichte werden in Kopie an die
Stammschule des Kindes weitergeleitet. Lässt sich keine Stammschule
feststellen, wendet sich die Schulleitung (in Kooperation mit der
Bereichslehrkraft) an das Staatliche Schulamt.
(3) An jeder Stützpunktschule wird eine Betreuungslehrkraft für Kinder beruflich
Reisender
benannt.
Diese
sammelt
4 von 6
die
Informationen
zu
diesem
Aufgabenbereich in der Schule, informiert das Kollegium und informiert die
zuständigen Bereichslehrkraft.
§6
Aufhebung bisheriger Vorschriften
Die Erlasse „Richtlinien für den Schulbesuch der Kinder von beruflich Reisenden“
vom 03. April 1995 (ABl. S. 264) und 18.03.1998 (ABI. S.312) sowie „Schulische
Betreuung von Kindern beruflich Reisender; hier Einschulung und Schulwechsel“
vom 15. Juli 1999 (ABl. S. 803) werden aufgehoben.
Anlage zu § 3 „Zuständigkeitsbereiche der Staatlichen Schulämter“
Bereichslehrkräfte werden von folgenden Staatlichen Schulämtern beauftragt:
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel;
Koordination: Herr SAD Vaupel
Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda;
Koordination: Herr Ulbig
Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis LimburgWeilburg;
Koordination: Herr SAD Röhrig
Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis;
Koordination: Frau SAD’in Kahl
Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die
Landeshauptstadt Wiesbaden;
Koordination: Frau SAD’in Krug
Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main;
Koordination: Frau SAD’in Christ
Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis;
Koordination: Frau SAD’in Jost
Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis;
Koordination: Frau SAD’in Thormählen
Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis WaldeckFrankenberg;
Koordination: Frau LSAD’in Heinemann
5 von 6
Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den WerraMeißner-Kreis;
Koordination: Herr SAD Schwatlow
Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf;
Koordination: Frau SAD`in Tänzler
Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis;
Koordination:Herr SAD Rühl
Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-TaunusKreis;
Koordination: Frau SAD’in Klingkowski
Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am
Main;
Koordination: Herr SAD Bieniussa
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt
Darmstadt;
Koordination: Frau SAD’in Heilos
Berufliche Ausbildung
Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis
Koordination: Herr SAD Klebe
Die Zuständigkeitsbereiche der o.g. Staatlichen Schulämter hinsichtlich des
Unterrichts für Kinder beruflich Reisender sind in der aktuellen Veröffentlichung zur
Änderung der „Verordnung über die Wahrnehmung überregionaler und zentraler
Aufgaben durch einzelne Staatliche Schulämter vom 31.10.2002 (ABI. S.742)
dargestellt.
Stamm- und Stützpunktschulen außerhalb dieser Staatlichen Schulämter wenden
sich an die entsprechenden Bereichslehrkräfte in ihrer Nähe. Die für das jeweilige
Schuljahr beauftragten Bereichslehrkräfte werden in einem gesonderten Erlass
bekannt gegeben.
Weitere Informationen zum Unterricht für Kinder beruflich Reisender: www.schuleunterwegs.de
6 von 6