COMENIUS-Assistenzzeiten

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COMENIUS-Assistenzzeiten
Version 1.0 vom 07. November 2012
COMENIUS-Assistenzzeiten
Die EU-Kommission unterstützt das Programm
COMENIUS-Assistenzzeiten, um
Gasteinrichtungen
für COMENIUS-Assistenzkräfte
•
für die Kinder und Jugendlichen sowie die Lehrkräfte das Thema Europa in besonderen Projekten konkret erfahrbar zu machen,
•
im Erfahrungsaustausch mit der Assistenzkraft
deren Bildungssystem kennen zu lernen,
•
im Unterricht und außerhalb des regulären Unterrichts Interesse am Heimatland der Assistenzkraft
zu wecken,
•
Kinder und Jugendliche für die Sprachenvielfalt
in Europa zu sensibilisieren,
•
Kontakte zwischen Schulen und vorschulischen
Einrichtungen mit dem Heimatland der Assistenzkraft zu initiieren.
Der Pädagogische Austauschdienst
der Kultusministerkonferenz
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag
der Länder für den internationalen Austausch und die
internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig.
Seit 1995 sind wir Nationale Agentur für EUProgramme im Schulbereich (NA im PAD).
Pädagogischer Austauschdienst
der Kultusministerkonferenz
Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme
im Schulbereich
Postfach 2240
53012 Bonn
Telefonische Information und Beratung:
Tel.: 0228/501-257 oder -251
Fax: 0228/501-259
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kmk-pad.org
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen
zur Planung und Antragstellung zur Aufnahme einer
europäischen COMENIUS-Assistenzkraft.
Inhaltsverzeichnis
1.
Antragstellung .................................................................. 2
2.
Antragsberechtigung .......................................................... 2
3.
Online-Einreichung ............................................................ 2
4.
Antragstellung per Post ...................................................... 3
5.
Ziele des Programms .......................................................... 3
6.
Herkunftsländer .................................................................. 4
7.
Aufgaben der Assistenzkraft .............................................. 4
8.
Rahmenbedingungen .......................................................... 4
9.
Organisatorisches ............................................................... 5
10. Finanzielle Förderung ........................................................ 5
11. Auswahlverfahren .............................................................. 5
12. Berichterstattung ................................................................ 5
13. COMENIUS-Links ............................................................ 6
14. Andere Links ...................................................................... 6
das Formular während der Eingabe regelmäßig. Achtung: nicht gespeicherte Daten gehen bei der Online-Einreichung verloren.
Informationen für Gasteinrichtungen
in Deutschland
1. Antragstellung allgemein
3.
Die orange eingefärbten Felder sind Pflichtfelder,
ohne die das Formular nicht eingereicht werden kann.
Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig
aus, denn auch die gelb hinterlegten Felder benötigen
wir zur weiteren Bearbeitung und Kontaktaufnahme(z.B.Postleitzahl, Fax, Kontaktperson). Grau hinterlegte Felder sind Lesefelder, die entweder bereits
ausgefüllt sind oder durch Einträge an anderer Stelle
automatisch gefüllt werden.
4.
Angaben zur Einreichung / Kontext: Um eine
COMENIUS-Assistenzkraft aufzunehmen, muss die
Zielaktion „COMENIUS-Assistenzzeiten (Gasteinrichtungen)“ angewählt werden.
5.
Nationale Agentur:
(PAD)“ auswählen.
6.
C.1 Gastgebende Einrichtung: Das erste Feld kann
in der „nationalen“ Schreibweise (DE: inkl. Umlaute
und „ß“) ausgefüllt werden. Im zweiten Feld wird die
vollständige rechtsgültige Bezeichnung „in lateinischen Buchstaben“ erbeten. Benutzen Sie hier die
Umschreibungen (DE: statt „ä“, „ae“ etc. und statt
„ß“, „ss“). Unter „Akronym“ nennen Sie ggf. eine
gängige Abkürzung, unter der die Einrichtung bekannt
ist. Das Feld „Nationale ID“ bleibt frei. Bei „Einzugsbereich“ trifft i.d.R. „lokal“ oder „regional“ auf die
Herkunft der Schülerschaft zu.
7.
Personenfelder: Das Feld „Anrede“ ist ein Pflichtfeld: bitte mit Herr/Frau bzw. Herr Dr./Frau Dr. etc.
ausfüllen.
Bundesland (C.1.): Bitte geben Sie hier nur das Bundesland an und keine Region (also z.B. „BadenWürttemberg“ und nicht „Stuttgart“).
Die Frist für die Beantragung der Aufnahme einer europäischen COMENIUS-Assistenzkraft ist der 31. Januar 2013.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl postalisch als auch
online direkt bei der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD) ein. Es gilt das Datum des Poststempels.
Bitte orientieren Sie sich für eine erfolgreiche Antragstellung zum einen an der Prüfliste (Teil E des OnlineAntragsformulars), zum anderen an den formalen (Checkliste Förderfähigkeit) und qualitativen Förderkriterien
(Checkliste Qualität), die auf der Website des PAD veröffentlicht sind (http://www.kmk-pad.org/programme/comeniusassistenzzeiten.html).
Beachten Sie, dass für die Antragsrunde 2013 folgende
zusätzliche nationale Kriterien gelten: Einrichtungen, an
die im Schuljahr 2012/2013 eine europäische
COMENIUS-Assistenzkraft zum Einsatz kam, sind in der
Antragsrunde 2013 nicht teilnahmeberechtigt. Zudem kann
nur ein Antrag pro Einrichtung abgegeben werden.
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind
•
•
vorschulische Einrichtungen und öffentliche oder
staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen aller Schularten und -stufen,
die ihren Sitz in Deutschland haben,
Deutsche Auslandsschulen in den am Programm teilnehmenden Staaten.
8.
3. Online-Einreichung
9.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann formal förderfähig ist, wenn er vollständig und fristgerecht in Papierform eingeht.
1.
2.
Das eFormular für die Online-Antragstellung ist eine
PDF-Datei. Zur Bearbeitung ist die jeweils aktuellste
Version
des
Adobe
Readers
erforderlich:
http://get.adobe.com/de/reader.
Laden Sie die PDF-Datei von unserer PAD-Website
http://www.kmk-pad.org/programme/comeniusassistenzzeiten.html herunter, speichern diese lokal ab und
füllen Sie das Formular anschließend der Reihe nach
vollständig aus. Für das Ausfüllen des Formulars ist
keine Internetverbindung notwendig. Speichern Sie
Bitte
„DE3
LLP-Com-SV
Vorherige oder laufende Projekte: unter C.5 tragen
Sie Titel und Informationen zu vorherigen und/oder
laufenden Projekten ein. Für weitere Angaben (z.B.
Länderzusammensetzung der Partnerschaft, Aufgaben,
geplante Einbindung der Assistenzkraft) nutzen Sie
bitte D.
10. Datenprüfung: Nach vollständiger Dateneingabe
erhalten Sie nach Betätigung des Buttons „Validieren“
die Meldung „Das Formular ist gültig“. Ansonsten erhalten Sie einen Hinweis auf noch fehlende Angaben.
11. Standardeinreichung eForm: Gültige Formulare
können jetzt bei bestehender Internetverbindung eingereicht werden („Online einreichen“). Speichern Sie
das fertig ausgefüllte Formular unbedingt vor der
Online-Einreichung ab! Nach erfolgreicher Einrei-
2
chung erscheint im Formular unter Punkt G.3 die
Meldung „Einreichungsstatus OK“.
12. Fehlermeldung: Sie erhalten eine Fehlermeldung,
wenn die Übertragung nicht zustande gekommen ist.
Bitte überprüfen Sie in diesem Fall Ihre Internetverbindung. Wiederholen Sie die Übertragung evtl. zu einem späteren Zeitpunkt.
13. Alternatives Einreichungsverfahren: Ist eine Online-Einreichung technisch nicht möglich, können Sie
den Antrag als PDF-Datei per E-Mail an die NA im
PAD (E-Mail-Adresse siehe S.1 dieses Merkblatts)
senden. Alternativ können Sie eine E-Mail mit Anlage
erstellen („ E-Mail Anhang erstellen“): Für den Fall,
dass Sie über ein gängiges E-Mail-Programm verfügen, wird zusammen mit der Anlage auch eine E-Mail
generiert, die bereits adressiert ist, einen Betreff (bitte
Betreff nicht verändern) und die o. g. Anlage enthält.
Ansonsten: Anlage (XML-Datei) speichern und mit
einer E-Mail an die NA im PAD senden. Bitte als Betreff „Electronic application submission“ angeben.
Sollten beide Möglichkeiten scheitern, wenden Sie
sich bitte an die PAD-Hotline für OnlineBeantragung: 0228/501-367.
14. Weitere Schritte: Bitte drucken Sie das abgespeicherte eFormular aus, unabhängig davon, ob die OnlineEinreichung erfolgreich war oder nicht und unterschreiben Sie den Antrag unter Punkt H. Drucken Sie
ebenfalls die ggf. an die NA abgeschickte E-Mail aus.
Senden Sie das ausgedruckte Formular – und ggf. die
ausgedruckte E-Mail – an die NA im PAD (s. 4. Antragstellung per Post).
4. Antragstellung per Post
Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 31.01.2013.
Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte senden Sie unbedingt das Original Ihres Antrags zusätzlich zur OnlineEinreichung in Papierform an Ihre Nationale Agentur
sowie eine Kopie an die zuständige Länderstelle. Die relevanten Adressen finden Sie auf unserer Website unter:
http://www.kmkpad.org/programme/comenius/bundeslaender.html
Anträge, die nicht fristgerecht auf dem Postweg eingehen,
werden ohne Prüfung aus formalen Gründen abgelehnt –
unabhängig von der Online-Antragstellung.
Antragstellende Einrichtungen des vorschulischen Bereichs reichen ihren Antrag ebenfalls direkt beim PAD
ein.
5. Ziele des Programms
Die Gasteinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen,
damit die europäische Assistenzkraft auf verschiedenste
Weise tätig werden kann. Im Gegensatz zum Einsatz von
Fremdsprachenassistenten
werden
COMENIUSAssistenzkräfte weit über den Fremdsprachenunterricht
hinaus tätig und fungieren als Botschafter für ihr Land und
für Europa. Die Einrichtungen profitieren von der vielfältigen Unterstützung der Assistenzkräfte im regulären Unterricht und darüber hinaus.
•
Angehende Lehrkräfte aus Europa sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Fremdsprachenkenntnisse
sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und
Bildungssysteme zu verbessern, ihre pädagogischen
Fähigkeiten auszubauen und praktische Unterrichtserfahrungen zu sammeln.
•
Die Assistenzkräfte sollen dazu beitragen, die Fremdsprachenkenntnisse der Schüler zu verbessern, ihre
Motivation zu steigern, Sprachen zu erlernen und Interesse an Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken.
Die Assistenzkräfte sollen in jedem Fall Gelegenheit
haben, in ihrer Muttersprache zu unterrichten bzw.
diese als Neigungsgruppe für interessierte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte
oder Eltern anzubieten – auch, wenn es sich nicht um
eine an der Einrichtung etablierte Fremdsprache handelt.
•
Darüber
hinaus
sollen
die
COMENIUSAssistenzkräfte bei der Vermittlung von Kontakten in
ihr Heimatland helfen und die europäische Zusammenarbeit von Schulen – vor allem im Rahmen von
COMENIUS-Schulpartnerschaften – unterstützen.
•
Konkrete Anregungen für den Einsatz von
COMENIUS-Assistenzkräften finden Sie auf der
Website des PAD unter dem Menüpunkt
„COMENIUS“
im
Bereich
„COMENIUSAssistenzzeiten“
sowie
im
„Handbuch
für
COMENIUS-Gasteinrichtungen und Assistenzkräfte“
(ebenfalls auf der PAD-Website hinterlegt).
6. Herkunftsländer
Die Assistenzkräfte werden aus allen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, den EWR-/ EFTA-Staaten
(Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz)
sowie aus der Türkei und Kroatien entsandt. Rund
zwei Drittel der Assistenzkräfte kommen aus Herkunftsländern mit weniger weit verbreiteten Sprachen
in Europa. Bei Vermittlungen aus einigen Staaten, besonders dem Vereinigten Königreich und Irland,
kommt es zunehmend vor, dass es sich nicht um Muttersprachler, sondern um Personen handelt, deren Le-
3
bensmittelpunkt sich inzwischen in diesen Ländern
befindet.
Einrichtungen, die bereit sind, Assistenzkräfte aufzunehmen, deren Muttersprache nicht zu den klassischen
Schulsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) gehört, haben eine größere Chance, berücksichtigt zu
werden.
praktische Lehrerfahrung für ihren späteren Beruf anstreben.
8. Rahmenbedingungen
•
Dauer: 13 bis 45 Wochen; Die Assistenzkräfte machen Gebrauch von der Möglichkeit, die Assistenzzeit innerhalb eines Schuljahres flexibel zu beginnen
(frühestens Anfang August, spätestens März/April je
nach Bundesland). Nach erfolgreicher Vermittlung
sprechen die Gasteinrichtung und die Assistenzkraft
den genauen Einsatzzeitraum ab, wobei die Wünsche
der Assistenzkraft berücksichtigt werden sollen.
•
Betreuung: An den Gastreinrichtungen steht den
Assistenzkräften eine qualifizierte und erfahrene
Lehrkraft bzw. pädagogische Fachkraft zur Verfügung. Sie ist Hauptkontaktperson bei allen Fragen
und führt die Assistenzkraft in die Gasteinrichtung
ein. Ein regelmäßiges, wöchentliches Treffen zur
Vor- und Nachbereitung der von der Assistenzkraft
übernommenen Aufgaben zwischen Betreuungslehrkraft und Assistenzkraft sollte eingeplant werden.
•
Umfang des Einsatzes:
Die COMENIUSAssistenzkräfte treffen mit der Gasteinrichtung eine
Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und
Pflichten und erstellen gemeinsam ein Arbeitsprogramm für die gesamte Assistenzzeit. Der wöchentliche Einsatz sollte 12 bis 16 Unterrichtsstunden umfassen (kein eigenständiger Unterricht und kein regelmäßiger Vertretungsunterricht).
7. Aufgaben der Assistenzkraft
Beispiele:
•
Unterricht in der Muttersprache der Assistenzkraft und
ggf. in anderen Sprachen, die diese beherrscht. Die
Gasteinrichtung muss der COMENIUS-Assistenzkraft
die Gelegenheit geben, ihre Muttersprache bzw. in ihrer Muttersprache zu unterrichten (im Rahmen des regulären Unterrichts oder in Form einer Arbeitsgemeinschaft);
•
Vermittlung von Wissen über das Heimatland;
•
Mitarbeit im fächerübergreifenden Unterricht und im
Sachfachunterricht, z.B. Erdkunde, Geschichte, Kunst,
Sport, Musik;
•
Durchführung von Unterrichtsprojekten, beispielsweise fächerübergreifend oder zu speziellen Themen (z.B.
Feiertage, Europa, Umwelt, Ernährung usw.);
•
Unterstützung benachteiligter (z.B. lernschwacher)
Schüler bzw. Förderung besonders begabter Schüler in
Kleingruppen;
•
Erstellung von Lehrmaterialien;
•
Unterstützung bei der europäischen Zusammenarbeit
von Gasteinrichtungen;
•
Mithilfe bei der Vorbereitung/Durchführung einer
COMENIUS-Schulpartnerschaft oder eines eTwinning-Projekts zwischen der Gasteinrichtung und
bspw. einer Einrichtung im Herkunftsland der Assistenzkraft;
•
Während ihrer gesamten Assistenzzeit sollen die
COMENIUS-Assistenzkräfte in den Schulalltag integriert sein (Tag der offenen Tür, Europatag, Theateroder Kunstprojekte etc.);
•
In manchen Fällen kann die einer Gasteinrichtung
zugewiesene Assistenzkraft zusätzlich an einer oder
maximal zwei weiteren Einrichtungen tätig sein. In
diesem Fall muss die offizielle Gasteinrichtung die
Assistenzzeit koordinieren und die Betreuung der
COMENIUS-Assistenzkraft gewährleisten.
•
Beantragt eine vorschulische Einrichtung die Aufnahme einer COMENIUS-Assistenzkraft, wird empfohlen, mit einer benachbarten Schule zu kooperieren,
so dass die Assistenzkraft einen Teil ihres Stundenkontingents an der Schule ableisten kann; denn bei
den COMENIUS-Assistenzkräften handelt es sich um
angehende Lehrkräfte, die während der Assistenzzeit
9. Organisatorisches
•
Reise/Unterkunft: Die Assistenzkräfte müssen ihre
Reise an den Einsatzort (einschließlich eventueller Visafragen) selbst organisieren. Bei der Suche nach einer Unterkunft und bei organisatorischen Angelegenheiten vor Ort (z.B. polizeiliche Anmeldung) wird eine Unterstützung seitens der Gasteinrichtungen erwartet.
•
Versicherungen: Die Assistenzkräfte müssen vor Abreise aus dem Heimatland selbst für ihre Krankenversicherung sorgen. Den Betreuungskräften wird empfohlen, die Assistenzkraft vor deren Anreise nach
Deutschland darauf anzusprechen.
10. Finanzielle Förderung
•
Die Gasteinrichtungen erhalten keine finanzielle Unterstützung durch das Programm COMENIUSAssistenzzeiten, da sie vom Einsatz der europäischen
COMENIUS-Assistenzkräfte profitieren.
4
•
•
Die ausländischen Assistenzkräfte erhalten von der
Nationalen Agentur ihres Heimatlandes einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungskostenindex des Zielstaates orientiert (je nach
Entsendeland variiert dieser Zuschuss für Deutschland).
Darüber hinaus wird den ausländischen Assistenzkräften ein Fahrtkostenzuschuss zur einmaligen Hin- und
Rückreise nach Deutschland sowie zur Teilnahme am
COMENIUS-Assistenten-treffen in Bonn gewährt.
12. Berichterstattung
Spätestens 30 Kalendertage nach Beendigung der Assistenzzeit muss ein Bericht auf dem dafür vorgesehenen
Formular online und per Post beim PAD eingereicht werden. Das Berichtsformular wird den Gasteinrichtungen zu
gegebener Zeit zugänglich gemacht.
11. Auswahlverfahren
•
Bei der Begutachtung der Anträge werden sowohl
formale als auch inhaltliche Kriterien zu Grunde gelegt, die den Vorgaben der EU-Kommission für die
Begutachtung entlehnt sind (Checkliste „Förderfähigkeit“, Checkliste „Qualität“). Diese sind aus den Fragestellungen im Antragsformular ablesbar und werden
mittels eines vorgegebenen Punktesystems bewertet.
Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob sich
die antragstellende Einrichtung über die Aufgaben einer COMENIUS-Assistenzkraft informiert hat und –
bezogen auf ihre Einrichtung und das jeweilige Umfeld - konkrete Einsatzideen aufzeigen kann. Es ist
wichtig, auf alle Fragen aussagekräftig und überzeugend einzugehen und nicht nur Schlagworte zu verwenden (z.B. lediglich auf den Status einer Europaschule zu verweisen ohne weiterführende Informationen zur Ausgestaltung dieses Titels). Auch bei einer
wiederholten Bewerbung um eine Assistenzkraft benötigen wir jeweils alle relevanten Angaben.
•
Die Chancen, nach positiver Begutachtung eine
COMENIUS-Assistenzkraft vermittelt zu bekommen,
erhöhen sich, wenn eine Einrichtung überzeugend darlegt, dass sie in Bezug auf das Herkunftsland und die
Muttersprache der Assistenzkraft flexibel ist – auch
wenn es sich um eine weniger verbreitete Sprache
handelt. (vgl. auch 6. Herkunftsländer).
•
Nach der Begutachtung der Anträge auf nationaler
Ebene beginnt zu einem durch die EU-Kommission
definierten Zeitpunkt das europäische automatisierte
Vermittlungsverfahren, das mehrere Wochen in Anspruch nimmt, bevor die antragsstellenden Einrichtungen etwa Mitte Juni 2013 über das Ergebnis des
Auswahlverfahrens informiert werden können.
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13. COMENIUS-Links
COMENIUS allgemein
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius.html
Handbuch für COMENIUS-Gasteinrichtungen und -Assistenzkräfte als PDF-Datei (DE)
http://www.kmk-pad.org/fileadmin/Dateien/download/vf/CAS/web_COM_Ass_Handbuch_DE.pdf
Formulare COMENIUS-Assistenzzeiten – Downloads
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html
Informationen zu COMENIUS-Assistenzzeiten (u.a. Berichte, Einsatzideen aus der Praxis)
http://www.kmk-pad.org/praxis/praxisberichte/assistenzzeiten/comenius-assistenzzeiten.html
14. Andere Links
Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laender_Uebersicht_node.html
Bildungssysteme in der EU:
www.eurydice.org
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