Mehrfachantrag-Flächen 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung

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Mehrfachantrag-Flächen 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung
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AMA Flächen 2012_05
07.12.2011
11:27 Uhr
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MEHRFACHANTRAG
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Flächen
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
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ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001
ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 27001
EDITORIAL
INHALT
SEHR GEEHRTE BÄUERINNEN
EINLEITUNG3
1
Erhalt des Vordruckes
5
5
2Termine
3 Onlinebeantragung-Vorbereitungen5
Technische Anforderungen
5
3.1
3.2
Allgemeine Hinweise
6
3.3
Anmeldung mit Betriebsnummer und
PIN-Code6
Wechsel auf das Register „Flächen“
6
3.4
3.5
Stammdaten prüfen
6
4
Erfassung der einzelnen Beilagen
7
4.1
Allgemeine Hinweise
8
4.2
Buttons und Links in den Beilagen 8
4.3MFA-Angaben
8
4.4Feldstücksliste
13
4.5
Arbeiten im INVEKOS-GIS
16
4.5.1Feldstücke
16
17
4.5.1.1 Neues Feldstück anlegen
4.5.1.2 Feldstücksattribute Bearbeiten
19
4.5.1.3 Keine Flächenänderungen
21
4.5.1.4 Feldstück löschen
22
4.5.2Schläge
23
4.5.2.1 Neuen Schlag anlegen 25
4.5.2.2 Schlagattribute bearbeiten
28
4.5.2.3 Schlag löschen
29
29
4.5.2.4 Schlaggeometrie ändern
4.5.2.5 Schlaggeometrie bereinigen
30
4.5.3Geometriebearbeitung
30
4.6
Übersicht: Feldstücknutzungsarten;
Schlagnutzungs­arten; Codes;
Begrünungsvarianten32
4.7Hilfssummenblatt
39
4.8Tierliste
40
44
4.9GVE-Schlüssel
4.10
Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen 45
4.11
Alm-/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste46
4.12
Hochladen von Dokumenten
47
Antrag prüfen
47
4.13
Endgültig Senden
49
4.14
4.15
Verpflichtungserklärung
49
50
4.16Ausdrucke
4.16.1Feldstücksliste
50
4.16.2 Antrag auf Änderung der Referenzfläche 50
4.16.3 Alm-/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste52
4.17
Papiervordruck abbestellen
53
4.18
Änderungen nach dem Senden
53
5
Beantragung mit Hilfe der Bezirksbauern-
kammer bzw. des Bezirksreferats
54
6Transparenz
54
7
Höhere Gewalt
55
8
Aufbewahrungspflicht, Meldepflicht und die wichtigsten Belege am Betrieb
55
Weiterführende Beratung
56
UND BAUERN!
Mit der neuen Antragstellung
des Mehrfachantrages Flächen
2015 werden in Österreich die
Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
für flächen- und tierbezogene
Fördermaßnahmen durch die
Agrarmarkt Austria (AMA) umgesetzt.
Dieses Merkblatt hat zum Ziel, Sie über die wesentlichen
Neuerungen und Voraussetzungen zur Antragstellung
– komprimiert und verständlich zusammengefasst – zu
informieren. Sie erfahren die notwendigen Details zur
elektronischen Antragstellung und werden über die
technischen Möglichkeiten genauestens aufgeklärt.
Darüber hinaus erhalten Sie wie gewohnt auch Ihre mit
den Vorjahresdaten ausgefüllten Formulare zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass diese Formulare ab dem Antragsjahr 2015 nicht mehr zur Abgabe bestimmt sind,
sondern nur als Unterstützung zur Aktualisierung Ihrer
Bewirtschaftungsangaben dienen.
Der Mehrfachantrag-Flächen 2015 ist ausschließlich online mit allen Beilagen über das Serviceportal der AMA
unter www.eama.at zu stellen.
Sollten Sie die Antragstellung des Mehrfachan­tragesFlächen 2015 nicht selbst über www.eama.at durchführen wollen bzw. können, besteht die Möglichkeit, die Bezirksbauernkammer für die elektronische Beantragung
in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie bitte die Einreichfrist bis Freitag, den 15. Mai 2015.
Als Zahlstelle, die Gelder der EU auszahlt, müssen wir
uns genau an die Gesetze und vorgegebenen Regeln
halten und können an diesen wenig ändern. Umso wichtiger ist uns daher das Service und die Beratung. Wo
immer es möglich ist, helfen wir mit ergänzenden Informationen auf unserer Homepage www.ama.at oder dem
Serviceportal www.eama.at weiter.
Darüber hinaus haben wir als Unterstützung für Sie eigens
eine Hotline zur Antragstellung eingerichtet. Rufen Sie
uns an, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen
Ihnen selbstverständlich gerne für Fragen zur Verfügung.
Der Vorstandsvorsitzende
Dipl.-Ing. Günter Griesmayr
2
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
EINLEITUNG
BISHERIGE VORGEHENSWEISE FÜR DIE BEANTRAGUNG:
Die Landwirtschaftskammern (LWK) waren mit der Wartung der Referenzflächen (Feldstücke) gemäß den Vorgaben der AMA betraut. Bis einschließlich Herbstantrag 2014 gab es zwei Wege einen
Mehrfachantrag-Flächen (MFA) bzw. Herbstantrag (HA) zu stellen: Der Antragsteller erfasste den
Antrag entweder direkt im eAMA „Mehrfachantrag online“ (MFO) oder er reichte den mit den Vorjahresdaten personalisiert vorgedruckten Papierantrag bei der örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer (BBK) ein, diese erfasste die Daten elektronisch, entsprechend den Arbeitsanweisungen
der Agrarmarkt Austria (AMA).
NEUE VORGEHENSWEISE AB DEM MFA 2015:
Mit dem Herbstantrag 2014 fand die Umstellung vom bisherigen Feldstücksystem auf den „physical
block“ (= neue Referenzfläche) statt. Dieser Block ist aus aneinander angrenzenden Feldstücken
gebildet und nach Heimgut, Alm, etc. untergliedert worden.
Die Referenzflächenwartung in diesem Blocksystem wird nun von der AMA selbst durchgeführt; die
maximal beihilfefähige Fläche wird als Referenzpolygon dargestellt (näheres siehe unter Punkt 4.4).
Die Beantragung der Schläge erfolgt im Rahmen dieser Referenzen. Ausweitungen der Referenzflächen werden über ein eigenes Antragsverfahren beantragt und die Beurteilung erfolgt durch die
AMA (näheres siehe unter Punkt 4.16.2).
Ab 2015 gibt es nur mehr die direkte, papierfreie graphische Antragstellung über eAMA. Dies
setzt unter anderem eine vollständige lagegenaue Schlagdigitalisierung voraus (bisher verpflichtend bei Grünland und beim MFO generell).
Der Antragsteller erhält die personalisiert vorgedruckten Mehrfachantragsunterlagen (ohne Durchschläge und nicht zur Abgabe bestimmt) mit dem Merkblatt mit Ausfüllanleitung zur Vorbereitung
seiner Antragstellung zugesandt - mit Ausnahme jener Betriebe, welche den Antrag bereits selber
online stellten und auf eigenen Wunsch auf den Papiervordruck verzichtet haben. Die Unterlagen
sind auf die neuen Rahmenbedingungen angepasst (z.B. ÖPUL-Maßnahmen).
!
Hinweis:
Der bisherige Flächenbogen und die Flächennutzung werden durch eine Feldstücksliste
ersetzt, welche die gleichen Informationen auf einem Formular enthält.
Der Mehrfachantrag-Flächen ist ausschließlich online mit allen Beilagen zu stellen.
Die Beantragung des MFA-Flächen ab 2015 erfolgt entweder:
a) Durch den Landwirt selbst mit seiner Betriebsnummer und dem PIN-Code im eAMA:
Die Schläge werden digitalisiert, die flächenunabhängigen Daten (z.B. Tierliste etc.) elektronisch erfasst und der Antrag zuletzt elektronisch gesendet. Zur Abgabe bedarf es keines Papierausdrucks mehr, ­dieser dient rein der Information bzw. Dokumentation für den Landwirt
(näheres siehe unter Punkt 4)
b)Durch Inanspruchnahme der Bezirksbauernkammer als Dienstleister für die elektronische
Beantragung: (siehe Punkt 5)
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
1
ERHALT DES VORDRUCKES
Gemeinsam mit diesem Merkblatt haben Sie wie gewohnt Ihre mit den Vorjahresdaten ausgefüllten
Formulare erhalten. Diese Formulare sind als Unterstützung zur Aktualisierung Ihrer Bewirtschaftungsangaben (z.B.: jähr­liche Schlagnutzung) gedacht.
!
Achtung:
Die Formulare sind ab heuer nicht mehr zur Abgabe bestimmt!
Bitte überprüfen Sie beginnend mit dem Stammdatenformular, ob sich Änderungen ergeben haben. Sie können Ihre Anmerkungen oder Notizen direkt auf den Formularen vermerken, da diese
ohnehin nur als Hilfe dienen und nicht abgegeben werden.
Änderungen betreffend Stammdaten (z.B. Änderung der Bewirtschaftungsverhältnisse, Übernahme eines zusätzlichen Betriebs, neue Bankverbindung, neue Adresse, …) können das ganze Jahr
über durchgeführt werden und sind der AMA so rasch wie möglich zu melden. Bitte bedenken Sie
besonders im Hinblick auf einen Bewirtschafterwechsel, dass eventuell Rückfragen von Seiten der
AMA notwendig sind, wodurch die tatsächliche Durchführung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Melden Sie daher einen Bewirtschafterwechsel unverzüglich, damit eine reibungslose Erfassung
Ihrer Anträge gewährleistet ist. Näheres dazu siehe Punkt 3.5.
Für die Beantragung der Schläge (mehr als ein Schlag pro Feldstück) erheben Sie mit Hilfsmessungen die Grundlage für den Schlagverlauf.
2
TERMINE
Die Antragseinreichung ist zu folgenden Terminen möglich:
Antragseinreichung
rechtzeitig
verspätet
zu spät
Mehrfachantrag
­Flächen
bis Montag, 01.06.2015
von Dienstag,
02.06.2015 bis Freitag,
26.06.2015
ab Samstag,
27.06.2015
Beilage Alm-/
Gemeinschafts­weideAuftriebsliste
bis Mittwoch,
15.07.2015
ab Donnerstag,
16.07.2015
Bei Anträgen, die verspätet einlangen, müssen die Zahlungen gemäß EU-Vorgaben je Arbeitstag Verspätung um 1 % gekürzt werden. Anträge bzw. Antragsteile die zu spät eingehen, dürfen aus dem
selben Grund für die Auszahlung nicht berücksichtigt werden!
Eine Rückziehung des Antrages oder von Antragsteilen ist auch nach diesen Terminen möglich, solange der Betriebsinhaber noch nicht auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.
3
ONLINEBEANTRAGUNG-VORBEREITUNGEN
3.1
TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
Für die Arbeit mit eAMA wird empfohlen immer die aktuellste Software zu verwenden. Aus sicherheitstechnischen Gründen bitten wir Sie darauf zu achten, dass das Betriebssystem laufend aktualisiert wird und eine Antivirensoftware installiert ist. Durch regelmäßiges Installieren der notwendigen
Updates, stellen Sie auch die Funktionalität von www.eama.at sicher.
Aktuelle Information zu Downloads bzw. notwendigen Einstellungen sind unter „Technische Hilfe“ auf
www.eama.at (https://services.ama.at/servlet/technischehilfe) verfügbar.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
5
3.2
QQ
QQ
QQ
ALLGEMEINE HINWEISE
Aus Sicherheitsgründen wird nach ca. 30 Minuten Inaktivität die Verbindung zu Ihren Betriebsdaten getrennt, nicht gespeicherte Daten gehen verloren. Speichern Sie daher bitte regelmäßig Ihre
erfassten Daten.
Während der Wartungszeiten ist eAMA nicht erreichbar (Wartungszeiten: täglich 00:00 - 03:00 Uhr,
Mittwoch 16:00 - 17:00 Uhr).
Funktioniert der Einstieg nicht, beachten Sie die Fehlermeldungen. Probieren Sie es nach einiger
Zeit wieder oder kontaktieren Sie die AMA. Kontaktinformationen finden Sie im eAMA unter „Kontakt“.
3.3
ANMELDUNG MIT BETRIEBSNUMMER UND PIN-CODE
Unter www.eama.at gelangen Sie
zur Anmeldung im eAMA.
Durch Eingabe der Betriebsnummer und des PIN-Codes erfolgt
eine gesicherte Anmeldung.
Anmeldung nicht erfolgreich?
Beachten Sie die korrekte Eingabe
des PIN-Codes. Sollten Sie keinen
aktuellen PIN-Code haben, kann
unter „PIN-Code vergessen?“ ein Anmeldebereich
neuer PIN-Code bestellt werden.
Unter „Jetzt registrieren!“ kann eine Neuanmeldung durchgeführt werden. Der neue PIN-Code wird
innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.
Nach erfolgreicher Anmeldung können unter „Meine Benutzerdaten“ der PIN-Code und ausgewählte Daten zum Bewirtschafter/Betrieb (Zustelladresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer, Betriebsadresse) geändert werden. Mit „Abmelden“ wird die Anwendung beendet.
!
Achtung: Für Personengemeinschaften/Juristische Personen gilt Folgendes:
Wenn kein Vertretungsbefugter bekannt gegeben wurde, ist die Onlinebeantragung des
MFA-Flächen 2015 nicht möglich.
Solche Betriebe können mit Hilfe der Bezirksbauernkammer bzw. des Bezirksreferates
die Antragstellung des MFA-Flächen 2015 vornehmen (siehe Punkt 5). Die Verpflichtungserklärung ist von allen Personen dieses Betriebes zu unterzeichnen.
Ehegemeinschaften können jedoch auch dann die Onlinebeantragung des MFA-Flächen
2015 vornehmen, wenn sie keinen Vertretungsbefugten bekanntgegeben haben.
3.4
WECHSEL AUF DAS REGISTER „FLÄCHEN“
Über das Register „Flächen“ und den Link „Online Erfassung“ unter dem Menüpunkt „Mehrfachantrag (MFA)“ gelangen Sie zur Erfassung des MFA-Online. Hier müssen im ersten Schritt die
Stammdaten kontrolliert und bestätigt werden um auf die Antragsübersicht zu gelangen.
Das Register „Flächen“
3.5
STAMMDATEN PRÜFEN
Bitte prüfen Sie unbedingt die persönlichen Adressdaten auf Aktualität. Sollten diese nicht mehr
aktuell sein, können die Stammdaten teilweise selbstständig online bzw. mithilfe der BBK oder AMA
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
geändert werden. Die Stammdaten können unter dem Link „Meine Benutzerdaten“ bzw. beim ersten Klick auf „Online Erfassung“ kontrolliert werden. Für nähere Informationen zur Erfassung des
Antrages siehe Kapitel 4.
Hinweis: Eine Online-Antragstellung ist nur erlaubt, wenn der richtige Bewirtschafter (=Antragsteller)
im eAMA aufscheint.
Bestimmte persönliche Daten wie Zustell-, Betriebs-, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer
können online unter „Meine Benutzerdaten“ geändert werden. Daten, die online nicht geändert werden können, wie die Bankverbindung oder Namensänderungen (z.B. durch Heirat, …), oder die erst
später bekannt werden, können jederzeit der AMA gemeldet werden. Für die Bekanntgabe einer
neuen Bankverbindung ist auf jeden Fall die Unterschrift des Bewirtschafters notwendig. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Link www.ama.at/formulare
Änderungen der Bewirtschaftungsverhältnisse sind mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ unverzüglich nach Eintritt der neuen Situation der AMA zu melden. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre
zuständige Bezirksbauernkammer. Bedenken Sie, dass es in manchen Fällen auf Grund von notwendigen Rückfragen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann! Bitte geben Sie das Bewirtschafterwechselformular zumindest 4 Wochen vor Antragstellung auf Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer ab. Erst nach Zusendung des neuen PIN-Codes können Sie online Ihre Anträge erfassen.
4
ERFASSUNG DER EINZELNEN BEILAGEN
In der „Mehrfachantrag Übersicht“ werden alle für den Betrieb relevanten Beilagen angezeigt.
Der Menüpunkt „Online Erfassung“ im Register Flächen
Durch Anklicken des Buttons
Sie bearbeiten möchten, aufrufen.
(Spalte „Aktion“) können Sie die jeweilige Beilage, die
Gleich daneben wird ein „Status“ („Gespeichert“) und das „Prüfergebnis“ nach dem Prüfen („Keine
Fehler“, „Fehler“,...) angezeigt.
Durch Anklicken des Buttons
können Sie jederzeit feststellen, ob bei der Antragstellung
in der bearbeiteten Beilage Fehler gemacht wurden. Änderungen werden automatisch vor der Prüfung gespeichert. Bei der Beilage „Feldstücksliste“ wird eine Plausibilitätsprüfung im INVEKOS-GIS
gestartet, diese kann einige Zeit dauern. Die Ergebnisse werden in der Übersicht automatisch aktualisiert. Im Falle von angezeigten Fehlern sind diese richtig zu stellen, da sonst der Antrag nicht
erfolgreich abgesendet werden kann. Näheres dazu siehe auch unter Punkt 4.13.
Mit dem Link in der Mehrfachantrag-Übersicht kann der gesamte Antrag gelöscht
werden. Sie können dann die Antragserfassung von Anfang an wieder neu beginnen. Sicherheitshalber werden Sie noch einmal gefragt, ob Sie den Antrag wirklich löschen möchten.
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
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Den Antrag senden können Sie mit Klick auf den Button
Näheres dazu siehe unter Punkt 4.14.
und nachfolgendem
Bei Betriebsstrukturen mit Haupt- bzw. Teilbetrieben ist bei den Beilagen „Tierliste“ und „Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ auf eine getrennte Erfassung zu achten. Ein Wechsel zwischen
Betriebsstätten kann mit dem Link
durchgeführt werden.
4.1
ALLGEMEINE HINWEISE
Bei der Angabe von Zahlen mit Kommastellen (z.B. Schafe in der Durchschnittstierliste, …) wird das
Komma bei der Speicherung in einen Punkt umgewandelt. Es handelt sich dabei um keinen Fehler.
Die Erfassung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Vergessen Sie nicht das regelmäßige Speichern Ihrer Daten.
4.2
BUTTONS UND LINKS IN DEN BEILAGEN
Durch Anklicken des Buttons
werden Ihre Antragsdaten auf dem AMA-Server abgespeichert, sie stehen Ihnen jederzeit für eine weitere Bearbeitung zur Verfügung.
Formulare bzw. Daten:
Mit den Symbolen können die derzeit erfassten Daten nach erstmaligem Speichern in ein PDF-Formular bzw. eine XML-/CSV-Datei umgewandelt und von Ihnen kontrolliert werden. Eine vorherige
Speicherung der Daten ist notwendig. Die Erfassung ist ausschließlich über www.eama.at bzw. im
INVEKOS-GIS möglich.
Die erstellbaren Formulare sind für die Online-Antragstellung nicht notwendig und dienen nur der
Veranschaulichung der erfassten Daten.
Die Dateien und Formulare können auch nach dem Absenden des Antrages heruntergeladen werden und sind im eArchiv bzw. unter „Eingereichte Anträge“ zu finden.
Die einzelnen Beilagen können nach erstmaligem Speichern durch Anklicken des Links
gelöscht werden.
Mit dem Button gelangt man wieder auf die Mehrfachantrag-Übersicht und kann
die nächste Beilage zur Erfassung auswählen.
4.3
MFA-ANGABEN
Diese Seite enthält die für die Antragstellung erforderlichen Angaben zum Bewirtschafter.
Berechtigung zur Antragstellung
Grundsätzlich kommen natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen als Antragsteller in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb nachweislich im eigenen Namen, auf
eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaften und die Mindestvorgaben für die Flächenbewirtschaftung erfüllen. Um diese Mindestvorgaben zu erfüllen, müssen die landwirtschaftlichen Flächen über die Dauer der Vegetationsperiode zumindest eine Begrünung aufweisen. Sie sind durch
jährlich, bei Bergmähdern spätestens jedes zweite Jahr, durchgeführte Pflegemaßnahmen unter
Hintanhaltung einer Verbuschung, Verwaldung oder Verödung in einem zufriedenstellenden agronomischen Zustand zu erhalten, soweit nicht auf Grund von naturschutzrechtlichen Vorgaben oder
im Rahmen sonstiger vertraglicher Programme (z.B. ÖPUL) oder projektorientierter Vereinbarungen
eine abweichende Vorgangsweise vorgesehen ist. Hinzu kommt, dass es sich beim Antragsteller
um einen aktiven Betriebsinhaber handeln muss (Ausnahme: Forstförderung).
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
Es ist zwischen ausschließlich EU-finanzierten Maßnahmen (z.B. Direktzahlungen) einerseits und
kofinanzierten bzw. nationalen Maßnahmen (ÖPUL, Forstförderung, Ausgleichszulage) andererseits
zu unterscheiden. Juristische Personen sowie Personenvereinigungen können kofinanzierte bzw.
nationale Maßnahmen nur beantragen, wenn die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht
übersteigt. Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Einrichtungen sowie Einrichtungen, in denen Gebietskörperschaften bestimmender Einfluss zukommt, kommen als Förderungswerber für sämtliche nationale und kofinanzierte Förderungen nicht in Betracht. Bei ausschließlich EU-finanzierten Maßnahmen gilt diese Einschränkung nicht.
Bewirtschafterangaben
Ein Betrieb kann aus einer oder mehreren Betriebsstätte(n) im Bundesgebiet (= unterschiedliche
Betriebsstandorte) bestehen. Von ein und demselben Bewirtschafter darf nur ein MFA-Flächen für
das Verwaltungszentrum der Betriebe (= Hauptbetrieb) und alle mitbewirtschafteten Betriebsstätten abgegeben werden. Im Mehrfachantrag ist unbedingt der Bewirtschafter zum Tag der Antragstellung anzugeben. Bei Änderung des Bewirtschafters ist das Formular „Bewirtschafterwechsel“
auszufüllen. Um Nachteile bei der Auszahlung zu vermeiden, nehmen Sie bitte die Beratung Ihrer
zuständigen Bezirksbauernkammer in Anspruch. Achten Sie darauf, dass z.B. bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder beim Finanzamt ebenfalls der tatsächliche Bewirtschafter aufscheint.
Unter MFA-Angaben geben Sie an, welche Beihilfen (wie z.B. Direktzahlungen, Ausgleichszulage,
ÖPUL, ...) Sie beantragen, ergänzen oder löschen möchten.
Erfassungsbildschirm für die „MFA-Angaben“
Nicht aktive Betriebsinhaber
Beihilfen können nur aktiven Betriebsinhabern zugewiesen werden (Ausnahme: Forstförderung).
Aktive Betriebsinhaber sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher
oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
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Betreiber eines Flughafens, Wasserwerkes oder einer dauerhaften Sport- und Freizeitfläche (insbesondere Golfplatz, Campingplatz, Reithalle mit befestigter Zuschauertribüne, Skiliftanlage) bzw.
Erbringer einer Eisenbahnverkehrs- oder Immobiliendienstleistung gelten grundsätzlich nicht als
aktive Betriebsinhaber und müssen das Kreuz „Nachweis aktiver Betriebsinhaber“ setzen.
!
Ausnahme:
Diese Personen gelten jedoch nur dann als aktive Betriebsinhaber, wenn sie Nachweise
für eine entsprechende landwirtschaftliche Tätigkeit erbringen oder für das Vorjahr Direktzahlungen von max. EUR 1.250 erhalten haben.
Für folgende Voraussetzungen können wahlweise Nachweise erbracht werden:
QQ
QQ
QQ
Die jährlichen Direktzahlungen belaufen sich auf mindestens 5 % der Gesamteinkünfte (= Bruttoeinkünfte vor Abzug von Kosten und Steuern) aus nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Berechnung anhand der im Steuerbescheid des letztverfügbaren Steuerjahres ausgewiesenen
Einkünfte). Einkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind alle Einkünfte, die aus der auf dem
Betrieb ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit stammen, einschließlich Fördermittel der EU
für die 1. und 2. Säule, sowie nationale Beihilfen für landwirtschaftliche Tätigkeiten. Alle anderen
Einkünfte sind Einkünfte aus nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Die landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich. Das ist erfüllt, wenn die Gesamteinkünfte
aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten anhand der im Steuerbescheid des letztverfügbaren Steuerjahres ausgewiesenen Einkünfte mindestens ein Drittel der Gesamteinkünfte ausmachen.
Die landwirtschaftliche Tätigkeit ist Hauptgeschäfts- oder Unternehmenszweck. Sie ist anhand
des Firmenbuchauszuges oder Auszugs aus dem Vereinsregister zu belegen.
Die Nachweise müssen in der „Mehrfachantrag Übersicht“ unter dem Link
dem Antrag beigefügt werden!
!
Hinweis:
Als aktive Betriebsinhaber gelten jedenfalls nur:
QQ
QQ
QQ
QQ
QQ
Vermieter von Unterkünften auf landwirtschaftlichen Betrieben („Urlaub am Bauernhof“) sowie auch von Gebäuden, Lagerräumen, Garagen, Wirtschaftsgebäuden und
dergleichen,
Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Heurigen und dergleichen,
Vermieter von Apartments/Wohnungen, die sich im Besitz des Betriebsinhabers befinden,
Vermieter von Pferdeställen (Einstellpferde), Reitplätzen und Reithallen (sofern nicht
mit dauerhaften Einrichtungen für Zuschauer ausgestattet),
Pferdezüchter
vorausgesetzt es werden die Fördervoraussetzungen eingehalten.
Direktzahlungen (DZ)
Die Beantragung der Direktzahlungen im MFA-Flächen erfolgt durch das Kreuz „Direktzahlungen
(DZ)“. D
­ adurch werden folgende Maßnahmen beantragt:
QQ
Basisprämie
QQ
Greening-Zahlung
QQ
Gekoppelte Stützung
Zusätzlich kann die Maßnahme „Zahlung für Junglandwirte“ beantragt werden. Ist der Betriebsinhaber keine natürliche Person, ist auch die Angabe des Anspruchsberechtigten erforderlich.
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
Auf die Gewährung der gekoppelten Stützung für Schafe und Ziegen kann durch Ankreuzen von
„opting out“ – gekoppelte Stützung für Schafe/Ziegen verzichtet werden.
Die Greeningauflagen auf Ackerflächen finden keine Anwendung auf Bio-Betrieben. Bio-Betriebe,
die nicht an der ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen, müssen das Kreuz
„Biobetrieb gemäß Artikel 29 der VO (EG) Nr. 834/2007“ setzen.
Ausgleichszulage (AZ)
Die Erschwernispunkte „EP“ (vormals Berghöfekatasterpunkte BHK) sind ebenfalls unter diesem
Punkt zu beantragen:
QQ
Seehöhe der Hofstelle (wird über die Verortung im INVEKOS-GIS automatisch generiert)
QQ
Erreichbarkeit der Hofstelle (Hinweis: hier kann nur ein Wert beantragt werden)
QQ
Wegerhaltung (allein und/oder Gemeinschaft)
QQ
Extremverhältnisse-Abgeschnittenheit (Um diese Erschwernis geltend zu machen, ist es notwendig, eine Bestätigung der Gemeinde der letzten beiden Jahre hochzuladen.)
QQ
Seilbahnerhaltung (allein und/oder Gemeinschaft)
QQ
Traditionelle Wanderwirtschaft
Angaben zum GLÖZ-Standard Bewässerung:
Im Falle einer beabsichtigten Bewässerung von beantragten Flächen ist verpflichtend das Feld „Bewässerung“ und, wenn vorhanden, das Feld „Behördliche Bewilligung“ anzukreuzen.
ÖPUL 2015
Allgemeines
Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Merkblatts ist die nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2015
noch nicht erlassen. Änderungen von Bestimmungen gegenüber dem genehmigten Programm
Ländliche Entwicklung 2014-2020 sind daher möglich. Über Änderungen werden Sie auf unserer
Homepage unter www.ama.at informiert. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch entsprechende
Beiträge in den landwirtschaftlichen Zeitungen, Informationsveranstaltungen der Landwirtschaftskammern sowie gegebenenfalls gesonderte Aussendungen durch die AMA. Nähere Informationen
für die Antragstellung finden Sie im Merkblatt zum ÖPUL 2015 auf www.ama.at/merkblaetter.
ÖPUL-Maßnahmenstreichung:
Ein gewollter Ausstieg aus gültigen ÖPUL 2015-Maßnahmen muss der AMA schriftlich bekannt gegeben werden. Dies ist zum Beispiel durch Streichung der jeweiligen im Mehrfachantrag-Flächen
2015 vorgedruckten Maßnahme oder auch mittels Korrektur des Herbstantrages 2014 möglich. Um
Unklarheiten hinsichtlich des gewollten Maßnahmenausstiegs zu vermeiden, wird jedenfalls empfohlen, bei der betroffenen Maßnahme den Vermerk „Ausstieg“ anzubringen. Die Korrekturen sind
an die AMA zu übermitteln. Bis zum Ausstieg aus einer beantragten Maßnahme sind jedoch die
entsprechenden Förderungsvoraussetzungen einzuhalten. Grundsätzlich kann der Maßnahmenausstieg bis zum Zeitpunkt der Durchführung oder Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle oder bis
zur Mitteilung des Ergebnisses einer Verwaltungskontrolle durchgeführt werden.
ÖPUL Maßnahmenübernahme:
Mit einer Verpflichtung belegte Flächen können nach dem Termin für die Abgabe des Herbstantrages, jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist für die Abgabe des Mehrfachantrages-Flächen (bei der Maßnahme „Alpung und Behirtung“ bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Almauftriebsliste) im Übernahmejahr von einem anderen Bewirtschafter für die Restlaufzeit übernommen
werden, wenn dies nicht zu einer Ausweitung der Verpflichtung auf andere Flächen um mehr als
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
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50 % der übernommenen Fläche führt. Hierzu ist die Abgabe eines Maßnahmenübernahmeformulars erforderlich. In diesen Fällen ersetzt dieses Formular („ÖPUL 2015 - Maßnahmenübernahme“)
den Herbstantrag. Die Beurteilung und Genehmigung der Maßnahmenübernahme erfolgt durch
die AMA. Werden am (nicht zur Abgabe bestimmten) MFA-Vordruck oder im Online-Mehrfachantrag ÖPUL-Maßnahmen nicht angeführt, an denen Sie teilnehmen möchten (z.B. bei Änderung der
Hauptbetriebsnummer oder der Haupt-/Teilbetriebskonstellation bzw. Übernahme von Flächen,
die mit anderen als den von Ihnen im Herbstantrag 2014 beantragten Maßnahmen belegt sind), ist
ein Antrag auf Maßnahmenübernahme zu übermitteln. Nähere Informationen dazu finden Sie im
Merkblatt zum ÖPUL 2015 auf www.ama.at/merkblaetter.
Wichtige jährliche ÖPUL-Angaben unter MFA-Angaben
QQ
QQ
QQ
QQ
Anzahl bio-kontrollierte Bienenstöcke (BIO)
Konventionelle Pferdehaltung
(BIO)
Ausbringungsmenge bei „Bodennahe Ausbringung flüssiger
Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ (Referenzzeitraum im Jahr
2015: 01.01.2015 bis 15.05.2015)
Angaben zu „Tiergerechter Haltung (Weidehaltung)“
Angaben zu ÖPUL-Maßnahmen
ÖPUL-Maßnahmenbeantragungen unter MFA-Angaben, welche im Herbstantrag 2014 noch
nicht auswählbar waren
Die Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ wurde im Zuge der Genehmigung
des Programms aus den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ herausgelöst. Die Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im
geschützten Anbau“ wird im Mehrfachantrag-Flächen 2015 automatisch vorgedruckt, sofern mit
Herbstantrag 2014 eine Beantragung von „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ erfolgt ist. Die Teilnahme an der Maßnahme „Einsatz
von Nützlingen im geschützten Anbau“ ist daher im Mehrfachantrag-Flächen 2015 gegebenenfalls
zu beantragen und in der Feldstücksliste sind die Maßnahmenflächen entsprechend zu codieren.
Die neu im ÖPUL 2015 angebotene Maßnahme „Natura 2000 – Landwirtschaft“ ist grundsätzlich
als einjährige Maßnahme konzipiert. Diese Maßnahme kann ebenfalls erstmalig im Mehrfachantrag-Flächen 2015 beantragt werden und in der Feldstücksliste sind die Maßnahmenflächen entsprechend zu codieren.
Einige Felder können erst angekreuzt bzw. ausgefüllt werden, wenn die entsprechende Beihilfe
beantragt (= ­angekreuzt) wurde.
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
Saatgutbelege
Hanf
4.4
FELDSTÜCKSLISTE
In der Beilage „Feldstücksliste“ steht ein Button für den Einstieg ins INVEKOS-GIS für die Flächenerfassung zur Verfügung
siehe Punkt 4.5. Das Hilfssummenblatt wird in dieser Beilage
angezeigt.
Der Button „keine Flächenänderungen“ muss im INVEKOS-GIS angeklickt werden, wenn keine Änderungen bei den Flächen notwendig sind.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
13
Es ist für das gesamte Feldstück eine Schlagerfassung notwendig. Vorübergehend nicht genutzte
Flächen sind ebenfalls mit den dafür vorgesehenen Schlagnutzungen (z.B. Sonstige Ackerflächen
für einen Holzlagerplatz) zu erfassen.
Eine ausführliche Hilfe (inkl. Videos) finden Sie direkt im INVEKOS-GIS. Zur Information werden die
Angaben des Vorjahres (außer bei Ackerflächen) angezeigt.
ÖPUL-relevante Codierungen
Bei bestimmten flächenbezogenen ÖPUL-Maßnahmen ist es unbedingt erforderlich, bei der
Flächenerfassung in der Feldstücksliste auf einzelnen Schlägen Codierungen vorzunehmen,
um die Teilnahme für die angegebene Fläche für bestimmte ÖPUL-Maßnahmen zu bestätigen
und so eine Auszahlung erhalten zu können. Eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen
und möglichen Codierungen finden Sie unter Punkt 4.6 oder im Merkblatt zum ÖPUL 2015 auf
www.ama.at/merkblaetter.
Neues Referenzsystem
Das Referenzflächensystem ist die Grundlage für alle flächenbezogenen Beihilfezahlungen. Beim
bisherigen Feldstücksystem war die Referenzfläche ident mit der beantragten Fläche. Zuständig
für die Referenz- und Beantragungsfläche waren die Antragsteller und die Bezirksbauernkammern.
Mit dem Herbstantrag 2014 fand die Umstellung vom Feldstücksystem auf ein Blocksystem statt.
Diese Änderung ermöglicht eine Trennung von Referenzfläche und Beantragungsfläche und damit
eine klare Trennung der Zuständigkeit:
QQ
QQ
14
Für die Referenzflächenwartung auf Basis der aktuellen Luftbilder gilt seither die AMA als zuständige Behörde.
Für die beantragte Fläche und die tatsächliche landwirtschaftliche Nutzbarkeit ist der Antragsteller verantwortlich.
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
Im neuen Geografischen Informationssystem (GIS) ist die maximal beihilfefähige Fläche als Referenzpolygon (Referenzblock) dargestellt:
Aufbau der angezeigten Daten
Die Beantragung von Acker, Grünland, Dauerkulturen, ... erfolgt auf Basis der Heimgutreferenz. Die Beantragung der Almflächen erfolgt in der Almreferenz. Basis für die Erstellung der Heimgutreferenz waren die bisher im Herbstantrag 2013 und Mehrfachantrag 2014 beantragten Flächen. Alle zusammenhängenden beantragten Flächen wurden zu Referenzblöcken zusammengefasst. Der Referenzblock
ist als eine eindeutig abgrenzbare und in der Natur erkennbare, zusammenhängende Fläche definiert,
Referenz – Kennung
20 05019 00155
Referenz – Art
20
Katastralgemeinde
05019
fortlaufende Nummer
00155
die von festen Grenzen (z.B. Wald, Straßen, Gewässer, Bahnlinien, ...) umgeben ist. Jeder Referenzblock
(Referenzpolygon) ist mit einer 12stelligen Kennung eindeutig identifiziert (Bsp.: 20 05019 00155).
Folgende Arten von Referenzen stehen für die Antragstellung zur Verfügung:
Referenzart
Farbe im INVEKOS-GIS
Referenz-Kennung
beginnend mit ..
Alm (FFL = 0 %)
Hellgelb
10
Alm (FFL > 0%)
Gelb
10
Violett
20
Lila
25
Flächiges Landschaftselement
Türkis
30
Punktförmiges Landschaftselement
Türkis
35
Heimgut
Forst
Von der AMA aufgrund des aktuellen Luftbildes als nicht landwirtschaftlich nutzbar eingestufte Flächen sind als NLN-Polygone (Referenz – Kennung beginnend mit 90) gekennzeichnet und
im GIS als rote Fläche ersichtlich. In der Vergangenheit nicht beantragte Flächen bzw. von einer
Vor-Ort-Kontrolle als nicht landwirtschaftlich genutzt festgestellte Flächen sind referenzlos (Referenz – Kennung beginnend mit 99).
Ein Heimgutreferenzblock kann eine oder mehrere Nutzungsarten (z.B. Acker, Grünland, ...) enthalten und von einem oder mehreren Bewirtschaftern beantragt werden. Somit kann ein Heimgutreferenzpolygon mehrere Feldstücke von verschiedenen Antragstellern beinhalten. In der Heimgutreferenz dürfen ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen enthalten sein. Alle bewirtschafteten
Flächen müssen innerhalb des Referenzblocks beantragt werden.
Sollen bewirtschaftete Flächen, die außerhalb eines gültigen Referenzblocks liegen, in die Referenz
aufgenommen werden, müssen diese vom Antragsteller mit einem gesonderten „Antrag auf Änderung der Referenzfläche“ samt entsprechenden Nachweisen, welche die landwirtschaftliche Nutzung der gegenständlichen Flächen belegen, bei der AMA beantragt werden (siehe Punkt 4.16.2).
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
15
Landschaftselemente (LSE)
Verpflichtungen in Bezug auf LSE haben ab dem Förderjahr 2015, jene Betriebe, die im ÖPUL an
den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) oder „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) teilnehmen oder LSE besitzen, die im Rahmen der Cross-Compliance (CC)-Bestimmungen geschützt sind. Detaillierte Informationen zur Beantragung von LSE im
Rahmen des ÖPUL 2015 bzw. CC-LSE im Rahmen der Direktzahlungen finden Sie auf www.eama.at
und www.ama.at/merkblaetter.
4.5
ARBEITEN IM INVEKOS-GIS
4.5.1 FELDSTÜCKE
Um das Bearbeiten im INVEKOS-GIS zu erleichtern, werden für jedes Antragsjahr die Angaben
des Vorjahrs soweit möglich vorgeschlagen. Es ist wichtig, diese zu überprüfen, um bei Bedarf die
nötigen Änderungen oder Aktualisierungen vorzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle
Schlagnutzungsarten automatisch übernommen und vorgeschlagen werden. Für Ackerflächen ist
es z.B. notwendig, bei jedem Antrag aufs Neue die gewünschte Schlagnutzungsart zu erfassen. Eine
Ausnahme bilden die Landschaftselemente (LSE), die unabhängig von der Feldstücksnutzungsart
übernommen und vorgeschlagen werden.
Im folgenden Kapitel wird dargestellt, wie die Flächen im INVEKOS-GIS bearbeitet werden können.
Grundsätzlich gibt es oftmals mehrere Wege, die zum Ziel führen. Um die Handhabung zu erleichtern, wird in diesem Kapitel ein Arbeitsablauf vorgestellt, der von der AMA empfohlen wird.
Öffnen der Feldstücksliste
Die Feldstücksliste öffnet sich in der Regel beim Start des Programms automatisch. Sollte sie aber
nochmals geöffnet werden müssen, so ist sie mit einem Linksklick in der Menüzeile unter dem Register „Bearbeiten“ und mit einem erneuten Linksklick auf „Feldstücksliste“ aufrufbar.
Aufruf der „Feldstücksliste“
16
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
4.5.1.1 NEUES FELDSTÜCK ANLEGEN
Schritt 1: In der Feldstücksliste auf „neues FS anlegen“ klicken.
Anlegen eines neuen Feldstücks
Schritt 2: Feldstücksattribute angeben.
Name und Nutzungsart festlegen
BNR (Betriebsnummer): Im Feld „BNR“ ist die Auswahl zwischen einem Hauptbetrieb und, wenn vorhanden, Teilbetrieben möglich.
FS Nummer (Feldstücksnummer): Bei der Vergabe der Feldstücksnummer ist die Auswahl
zwischen der ersten und der letzten freien Feldstücksnummer möglich.
FS Name (Feldstücksname): Der Feldstückname ist frei wählbar, allerdings ist darauf
zu achten, keine Sonderzeichen zu verwenden.
FS Nutzungsart (Feldstücksnutzungsart): Die Feldstücksnutzungsart kann durch einen Linksklick
auf
bearbeitet werden.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
17
Nutzungsartenauswahl
In diesem Fenster kann eine Nutzungsart ausgewählt und mit „Speichern“ bestätigt werden. Mit
„Abbrechen“ wird das Fenster wieder geschlossen und der Vorgang abgebrochen.
!
Hinweis:
Die Auswahl der Feldstücknutzungsart hat einen Einfluss auf die weiteren Auswahlmöglichkeiten der Schlagnutzungsarten.
Schritt 3: Durch Klick auf „Speichern“ wird das Feldstück abgespeichert und ist in der Feldstücksliste unter der gespeicherten Feldstücksnummer zu finden.
18
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
4.5.1.2 FELDSTÜCKSATTRIBUTE BEARBEITEN
Um Feldstücksattribute bearbeiten zu können, muss in der Feldstücksliste neben dem betreffenden Feldstück auf „Bearbeiten“ geklickt werden. Danach öffnet sich die Maske „FS SL Attribute“.
1
2
FS SL Attribute (Feldstück Schlag Attribute)
Die Maske „FS SL Attribute“ besteht aus den Bereichen „Feldstück“
1
und „Schlag“ 2
Im oberen Bereich „Feldstück“ können die Attribute des ausgewählten Feldstücks (FS Name,
FS Nummer, FS Nutzungsart) geändert und das Feldstück gelöscht werden.
Um andere Feldstücke bearbeiten zu können, kann mit Klick auf „FS weiter“ und „FS zurück“ zwischen den Feldstücken geblättert werden, mit Klick auf „Feldstücksliste“ gelangt man zurück in die
Feldstücksliste.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
19
Feldstücksnummer ändern
Schritt 1: Nummer aus Dropdown-Liste auswählen: Bestehende Feldstücksnummern können mittels Betätigen der Dropdown-Liste geändert
werden. Bei der Vergabe der Feldstücksnummer (FS Nummer) ist die
Auswahl zwischen der ersten und der letzten freien Feldstücksnummer
möglich.
Schritt 2: Speichern: Mit Klick auf
wird die neue FS Nummer übernommen.
Feldstücksnamen ändern
Schritt 1: Namen eingeben: Um den Feldstücksnamen zu ändern, muss in das Feld „FS Name“
geklickt werden. Es kann ein beliebiger Name eingegeben werden, allerdings sind keine Sonderzeichen erlaubt.
Schritt 2: Speichern: Mit Klick auf „Feldstück speichern“ wird der neue FS Name übernommen.
Feldstücksnutzungsart ändern
Schritt 1: Nutzungsart auswählen: Mit Klick auf
Feldstücksnutzungsart ausgewählt werden kann.
öffnet sich eine Liste in der die gewünschte
In diesem Fenster kann die Feldstücksnutzungsart geändert und mit „Zuweisen und Speichern“
bestätigt ­werden.
20
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
!
Hinweis:
Unabhängig von der Auswahl (Grünland G, Ackerland A, Forst FO, etc.) sind im Zuge der
weiteren Bearbeitung nur Eingaben möglich, die sich auf die ausgewählte Feldstücksnutzungsart beziehen.
Dabei ist zu beachten, dass bei Änderungen der Feldstücksnutzungsart alle Attribute der
Schläge gelöscht werden. Bevor diese Entscheidung endgültig getroffen und umgesetzt
wird, erscheint ein Warnfenster, welches diesbezüglich Auskunft gibt und eigens bestätigt werden muss.
4.5.1.3 KEINE FLÄCHENÄNDERUNGEN
Wenn keine Änderungen an den Flächen (inkl. Schlägen), sowohl die Geometrie, als auch die Attribute betreffend, vorgenommen werden müssen, so kann dies mit einem Klick auf den Button „keine
Flächenänderungen“ bestätigt werden. Dies ist z.B. bei reinen Grünlandbetrieben ohne Flächenänderungen möglich.
Schritt 1: Klick auf „keine Flächenänderungen“.
Schritt 2: Die Meldung „Keine Flächenänderungen“ mit „OK“ bestätigen.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
21
4.5.1.4 FELDSTÜCK LÖSCHEN
Schritt 1: In der Feldstücksliste Klick auf „Bearbeiten“.
Aufruf eines Feldstücks
Schritt 2: Im sich öffnenden Fenster „FS SL Attribute“ (Feldstück Schlag Attribute) im oberen Drittel
auf „FS ­löschen“ klicken.
Löschen des aufgerufenen Feldstücks
Schritt 3: Löschen bestätigen: Mit Klick auf „OK“ wird das Feldstück endgültig gelöscht.
22
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
4.5.2 SCHLÄGE
Ein Feldstück muss mindestens einen Schlag (Feldstück = Schlag) aufweisen, kann aber auch aus
mehreren Schlägen bestehen.
Für jede Feldstücksnutzungsart können bestimmte Schlagnutzungsarten ausgewählt werden. Wird
die Feldstücksnutzungsart geändert, müssen auch die Schlagnutzungsarten neu vergeben werden.
Feldstück mit einem
Schlag Feldstück = Schlag
Feldstück
Feldstück mit mehreren
Schlägen
Schlag I
ag
hl
Sc
Sc
hl
ag
I
Feldstück
III
II
g
a
hl
Sc
Feldstücke und Schläge
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
23
Schläge werden in der Maske „FS SL Attribute“ bearbeitet. Diese wird über die Feldstücksliste
durch Klick auf „Bearbeiten“ neben dem jeweiligen Feldstück geöffnet.
1
2
Im oberen Bereich der Maske „FS SL Attribute“
werden (siehe Kapitel 4.5.1.2).
1
können die Feldstücksattribute bearbeitet
2
sich sämtliche Funktionen die zur
Im unteren Bereich der Maske „FS SL Attribute“ befinden
Bearbeitung der Schläge des betreffenden Feldstücks dienen. Alle Schläge des Feldstücks werden in dieser Liste angeführt und können via Checkbox ausgewählt
werden.
Mit den Pfeiltasten kann in der Liste vor- und zurückgeblättert werden.
Der Button „Zeige in Karte“ markiert den ausgewählten Schlag im Kartenfenster.
24
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
4.5.2.1 NEUEN SCHLAG ANLEGEN Schritt 1: Einen neuen Schlag anlegen: In der Attributmaske auf „neuen SL anlegen“ klicken.
!
Hinweis:
Die Auswahlmöglichkeiten der Schlagnutzungsart sind von der vorher definierten Feldstücksnutzungsart abhängig. Wird die Feldstücksnutzungsart geändert, werden automatisch alle Schlagnutzungsarten am Feldstück gelöscht und müssen vom Antragsteller
neu zugewiesen werden.
Schritt 2: Die Schlagnutzungsart kann nun ausgewählt werden. Die Auswahlmöglichkeiten der
Schlagnutzungsart sind von der vorher definierten Feldstücksnutzungsart (siehe Punkt 4.5.1.1) abhängig.
Schlagnutzungsart
Die Schlagnutzungsart kann beim Anlegen eines neuen
Schlags oder beim Bearbeiten eines bestehenden Schlags
ausgewählt werden.
Zu beachten ist, dass ohne die Auswahl der Schlagnutzungsart kein Schlag angelegt werden kann.
In unserem Beispiel wurde für ein Feldstück mit der Feldstücksnutzungsart „Spezialkultur“, eine Schlagnutzungsart
„QUITTEN“ ausgewählt.
Für die vollständige Liste der Schlagnutzungsarten siehe Punkt 4.6.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
25
Sorte
Je nach Schlagnutzungsart steht eine Reihe von Sorten zur Verfügung. Eine Erfassung hat nur im
Fall der Beantragung von „seltenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (Code SLK)“ bzw. bei Hanf
zu erfolgen. Es gibt allerdings auch einige Schlagnutzungsarten, welche keine Auswahlmöglichkeiten an Sorten bieten. Ist dies der Fall, bleibt die Auswahl leer.
Codes
Mittels Bleistift-Button öffnet sich ein Fenster mit der Auswahl an Codes.
In diesem Fenster können Codes angegeben werden.
Je nach Schlagnutzungsart steht eine Reihe von Codes
(ÖPUL, Forst, BIO, ....) zur Verfügung. Codes können, müssen allerdings nicht ausgewählt werden.
Mittels „Zuweisen“ wird der Code übernommen. „Abbrechen“ schließt das Fenster ohne Zuweisung.
26
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
Zusatztext Sorte / Schlagnutzungsart
Bei der Schlagnutzungsart „Sonstige Ackerkulturen“ bzw. der Sorte „Sonstige Sorte“ kann ein Zusatztext angegeben werden.
Nicht-landwirtschaftlicher Nutzflächen-Faktor (NLN-Faktor)
Beschreibt die ausgleichsfähige Fläche abzüglich nicht anerkennbarer Fläche (z.B. Geröll, Almrausch, ...) auf Almen und Hutweiden. Hier können Faktoren der landwirtschaftlichen Nutzung in der
Dropdown-Liste ausgewählt werden.
Überschirmungs-Faktor
Der Überschirmungs-Faktor beschreibt auf einem Schlag mit der Nutzung Almfutterfläche oder
Hutweide den Prozentsatz der Fläche, der nicht von Baumkronen überdeckt wird (nutzbare Fläche).
Saatmenge Hanf
Die Saatmenge an Hanf muss nur bei der Schlagnutzungsart „Hanf“ angegeben werden.
Begrünungsvariante
Wenn an einer Begrünungsmaßnahme teilgenommen wird, kann hier ein Vorschlag für den nächsten Antrag erfasst werden. Diese eingegebene Variante kann im Zuge der Abgabe des Herbst­
antrags geändert werden.
!
Achtung:
Verpflichtend anzugeben sind Variante 1 – ÖPUL, Variante 2 – ÖPUL und alle GreeningVarianten (siehe Punkt 4.6).
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
27
Schritt 3: Durch Klick auf „SL speichern“ werden die Attribute des neuen Schlags gespeichert.
Schritt 4: Geometrie bearbeiten: Nun wird der Geometriebearbeitungsmodus gestartet. Näheres wird in Kapitel 4.5.3 beschrieben.
4.5.2.2 SCHLAGATTRIBUTE BEARBEITEN
Schlagattribute eines bestehenden Schlags können in der Maske „FS SL Attribute“ geändert werden.
Schritt 1: In der Schlagübersicht eines Feldstücks den Schlag, welcher bearbeitet werden soll, mittels Häkchen markieren, dadurch können die Schlagattribute geändert werden. Es können auch
mehrere Schläge mittels Häkchen markiert werden und danach gleichzeitig die Schlagattribute geändert werden.
Schritt 2: Hier wurde als Illustration die Schlagnutzungsart Buchweizen, sowie als Sorte „Kärntner
Hadn“ und als Begrünungsvariante „Variante 1 – ÖPUL“ ausgewählt.
Ein Klick auf den Button „SL speichern“ aktualisiert den Schlag in der Schlagübersicht darüber.
Details zu Schlagattributen siehe Schritt 2 im Kapitel 4.5.2.1.
Speichern und Bearbeiten der Schlagattribute
28
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
4.5.2.3 SCHLAG LÖSCHEN
Schläge können im FS SL Attribut – Fenster gelöscht werden.
Schritt 1: Schlag auswählen: Gewünschten Schlag in der Liste via Checkbox auswählen.
Schritt 2: Klick auf den Button „SL Löschen“.
Schritt 3: Durch Klick auf „OK“ wird der Löschvorgang bestätigt und der Schlag aus der Liste entfernt.
!
Hinweis:
Der Schlag ist nach dem Löschen nicht mehr vorhanden. Es können auch mehrere Schläge mittels Häkchen markiert werden, um sie danach alle mit Klick auf „SL Löschen“ zu
entfernen.
4.5.2.4 SCHLAGGEOMETRIE ÄNDERN
Schritt 1: In der Schlagübersicht eines Feldstücks den Schlag, welcher bearbeitet werden soll, mittels Häkchen markieren und anschließend den Button „SL Geometrie bearbeiten“ klicken. Es kann
immer nur eine Schlag­geometrie bearbeitet werden. Wird mehr
als 1 Schlag in der Schlagübersicht selektiert, ist eine Bearbeitung
nicht möglich.
Schritt 2: Das Kartenfenster tritt nun in den Vordergrund, der Geometriebearbeitungsmodus (=Flächenbearbeitungsmodus) ist aktiviert und der markierte Schlag kann nun bearbeitet werden. Geometriebearbeitungsmodus (siehe Kapitel 4.5.3).
Schritt 3: Wurde der Schlag gespeichert, aktualisiert sich die Fläche in der Schlagübersicht.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
29
4.5.2.5 SCHLAGGEOMETRIE BEREINIGEN
Die Funktion „SL Geometrie bereinigen“ steht nach der ersten Inbetriebnahme noch nicht zur Verfügung.
Geplant ist, dass hier verschiedene Geometriebereinigungen (z.B. die Berücksichtigung von Nachbar-Feldstücken, Referenzflächen, ...) durchgeführt werden können.
4.5.3 GEOMETRIEBEARBEITUNG
Um in die Geometriebearbeitung zu gelangen, muss der Button „SL Geometrie bearbeiten“ in der
FS SL Attributmaske betätigt werden. Mit Hilfe der Geometriebearbeitung können sowohl punktförmige als auch flächige Schläge
QQ
QQ
QQ
QQ
QQ
neu eingezeichnet
bearbeitet
geteilt
verbunden
verschoben
werden. Die nachstehende Abbildung bietet eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden
Werkzeuge bei der Geometriebearbeitung.
2
1
3
1
Geometriebearbeitung Hauptfunktionen für die Bearbeitung von Geometrien
2
Messfunktionen
3
Zusätzliche FunktionenSnapping- und Detaileinstellungen
Werkzeuge um Flächen, Linien und Punkte zu messen
Im folgenden Abschnitt wird detaillierter auf die Geometriebearbeitung, deren Werkzeuge und Anwendungen eingegangen.
30
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
1
Geometriebearbeitung
Bei der Bearbeitung von flächigen Geometrien (Schläge) stehen folgende Werkzeuge zur
Verfügung:
Einzeichnen einer neuen Fläche
Bearbeiten einer bestehenden Fläche
Bei zwei sich überlappenden Flächen, wird der überlappende Bereich abgezogen
Löschen einer Fläche
Bei zwei angrenzenden Flächen, werden diese zu einer Fläche vereinigt
Teilen einer bestehenden Fläche
Verschieben einer bestehenden Fläche
Auswählen einer Geometrie (Grundstück, Feldstück, Schlag);
wird z.B. benötigt zum Erfassen von Feldstücken auf Grundstücken
Bei der Bearbeitung von punktförmigen Geometrien (Schlägen)
stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung:
Einzeichnen eines neuen Punktes
Bearbeiten eines bestehenden Punktes
Löschen eines Punktes
Allgemeine Funktionen in der Geometriebearbeitung:
Wiederherstellen: Stellt die letzte Änderung wieder her
Beenden: Geometriebearbeitung wird beendet; Achtung: Bis dahin nicht gespeicherte
Änderungen gehen verloren bzw. werden nicht übernommen!
Speichern: Änderungen werden gespeichert
Rückgängig: Macht die letzte Änderung rückgängig
Informationen zu den Werkzeugen die gerade verwendet werden
Weitere Hilfen zur Geometriebearbeitung finden Sie unter www.ama.at/merkblaetter.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
31
4.6 ÜBERSICHT: FELDSTÜCKNUTZUNGSARTEN; SCHLAGNUTZUNGSARTEN;
CODES; BEGRÜNUNGSVARIANTEN
FELDSTÜCKSNUTZUNGSARTEN:
Grünbrache (A)/ Grünlandbrache (G):
AAckerland
DGemeinschaftsweide
FOForst
GGrünland
GA
Geschützter Anbau auf Substrat
LAlm
NF
Sonstige Nutzfläche
SSpezialkulturen
Weingartenflächen im Ertrag inkl. Jung­
WI
anlagen und Schnittweingärten
Weingartenflächen im Ertrag inkl.
WT
Jung­anlagen und Schnittweingärten –
Terrassen­anlagen
Die bisherigen Schlagnutzungsarten „GLÖZ“
und „Blühfläche“ werden zu der Bezeichnung
„Grünbrache“ bzw. „Grünlandbrache“ zusammengefasst, da es diese in der bisherigen Form
nicht mehr gibt. Brachliegende Flächen sind
Flächen, auf denen keine landwirtschaftliche
Erzeugung stattfinden darf. Sie müssen über die
Vegetationsperiode begrünt sein und gepflegt
werden. Die Anlage hat bis spätestens 15. Mai zu
erfolgen. Eine Pflegemaßnahme (z.B. Häckseln)
ist jederzeit zulässig, sofern keine weitergehenden Verpflichtungen z.B. im ÖPUL 2015 bestehen. Der Umbruch vor dem 31. August ist nur
zum Anbau einer Winterung erlaubt. Ausnahmen von der Begrünungspflicht und jährlichen
Pflege bestehen dann, wenn aus Gründen des
Naturschutzes eine abweichende Vorgangsweise vorgeschrieben ist.
Geschützter Anbau (GA):
Bei der Nutzungsart „Geschützter Anbau“ gibt
es auf Grund geänderter EU-Rechtsgrundlagen eine Umstellung im Vergleich zu bisher.
Nun dürfen unter dieser Nutzungsart nur mehr
alle Glashaus- und Folientunnelkulturen, die
auf Substrat bzw. in Töpfen kultiviert werden,
beantragt werden. Diese Kulturen sind für die
Direktzahlungen nicht förderfähig. Kulturen im
geschützten Anbau, die nicht auf Substrat bzw.
in Töpfen, sondern in natürlichem Boden kultiviert werden, sind als Acker (Nutzungsart A) zu
beantragen.
Sonstige Flächen (A, G...):
Bei solchen Flächen handelt es sich um aktuell
nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, die
jedoch spätestens nach drei Jahren und mit geringem Aufwand wieder landwirtschaftlich genutzt werden können (z.B. Holzlagerplatz, Misthaufen…). Diese Flächen stellen keine AZ, DZ
und ÖPUL-beihilfefähigen Flächen dar.
ePostkasten – elektronische Zustellung von Dokumenten
Ihre Möglichkeiten:
Ihre Vorteile:
•An- und Abmeldung online im eAMA
möglich
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kostenlos aus dem Internet geladen
werden
•Verwaltung der Dokumente
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Informationsmail
•Abspeichern und Ausdrucken von
Dokumenten
•Dokumenten-Archiv jederzeit abrufbar
Dieses Service erfordert eine zusätzliche Anmeldung. Diese Anmeldung kann in der
Applikation „ePostkasten“ im Menüpunkt „Anmelden“ durchgeführt werden.
Im Internet anmelden unter www.eama.at
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
ACKERFELDSTÜCKE - A
ACKERFELDSTÜCKE - A (Fortsetzung)
Ackerbohnen - Getreide Gemenge
Gewürzpflanzen im Gewächshaus
Ackerbohnen (Puffbohnen)
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
Ackerbohnen (Puffbohnen) / Feldgemüse
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
Amaranth
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
Bitterlupinen
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
Blumen und Zierpflanzen
GLÖZ Teich / Tümpel
Blumen und Zierpflanzen im Folientunnel
Grünbrache
Blumen und Zierpflanzen im Gewächshaus
Grünmais
Buchweizen
Grünschnittroggen
Elefantengras (Chinaschilf,
Miscanthus Sinensis)
Grünschnittroggen / Hirse
Emmer oder Einkorn (Sommerung)
Grünschnittroggen / Sonnenblume
Emmer oder Einkorn (Sommerung) / Feld­
gemüse
Grünschnittroggen / Sudangras
Emmer oder Einkorn (Winterung)
Heilpflanzen
Grünschnittroggen / Mais
Emmer oder Einkorn (Winterung) / Feld­
gemüse
Energiegras
Erbsen - Getreide Gemenge / Buchweizen
Erbsen - Getreide Gemenge / Feldgemüse
Erdbeeren
Johanniskraut
Kanariensaat
Klee / Feldgemüse
Feldgemüse Einlegegurken
Feldgemüse Frischmarkt und Verarbeitung
mehrkulturig
Feldgemüse mehrkulturig
Kleegras
Kleegras / Feldgemüse
Körnererbsen
Körnererbsen / Feldgemüse
Feldgemüse ohne Ernte
Feldgemüse Verarbeitung einkulturig
Flachs (Faserlein) zur Fasererzeugung
Frühkartoffeln
Körnermais
Leindotter
Linsen
LSE Bäume / Büsche
Frühkartoffeln / Buchweizen
LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe
Frühkartoffeln / Feldgemüse
LSE Hecke / Ufergehölz
Frühkartoffeln / Mais
LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern
Futtergräser
Luzerne
Futtergräser / Feldgemüse
Mais Corn-Cob-Mix (CCM)
Futterkartoffeln
Futterrüben (Runkelrüben, Burgunder, Kohlrüben)
Gewürzpflanzen im Folientunnel
Hirse / Feldgemüse
Klee
Feldgemüse einkulturig
Gewürzpflanzen
Heilpflanzen im Gewächshaus
Kichererbsen
Erdbeeren / Feldgemüse
Gemüse im Gewächshaus
Heilpflanzen im Folientunnel
Hirse
Erbsen - Getreide Gemenge
Gemüse im Folientunnel
Hanf
Mais Corn-Cob-Mix (CCM) / Feldgemüse
Mariendisteln
Obst im Folientunnel
Obst im Gewächshaus
Ölkürbis
Öllein (nicht zur Fasergewinnung)
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
33
ACKERFELDSTÜCKE - A (Fortsetzung)
ACKERFELDSTÜCKE - A (Fortsetzung)
Öllein (nicht zur Fasergewinnung) /
Feldgemüse
Sonstige Ölfrüchte (Saflor, ...)
Sonstiges Feldfutter
Ölrettich
Sorghum
Phacelia
Speiseindustriekartoffeln
Platterbsen
Speisekartoffeln
Quinoa
Speisekartoffeln / Feldgemüse
Rollrasen
Speisekürbis
Rübenvermehrung
Stärkeindustriekartoffeln
Saatkartoffeln
Sudangras
Senf
Süßlupinen
Silomais
Topinambur
Sojabohnen
Wechselwiese (Egart, Ackerweide)
Sommerdinkel (Spelz)
Wicken - Getreide Gemenge
Sommerdinkel (Spelz) / Feldgemüse
Winterdinkel (Spelz)
Sommergerste
Winterdinkel (Spelz) / Feldgemüse
Sommergerste / Buchweizen
Wintergerste
Sommergerste / Feldgemüse
Wintergerste / Buchweizen
Sommerhafer
Wintergerste / Feldgemüse
Sommerhafer / Feldgemüse
Winterhafer
Sommerhafer / Futterrübe
Winterhafer / Feldgemüse
Sommerhartweizen (Durum)
Winterhartweizen (Durum)
Sommerhartweizen (Durum) / Buchweizen
Winterhartweizen (Durum) / Buchweizen
Sommerhartweizen (Durum) / Feldgemüse
Winterhartweizen (Durum) / Feldgemüse
Sommerkümmel
Winterkümmel
Sommermenggetreide
Wintermenggetreide
Sommermenggetreide / Feldgemüse
Wintermenggetreide / Feldgemüse
Sommermohn
Wintermohn
Sommerraps
Winterraps
Sommerroggen
Winterroggen
Sommerroggen / Feldgemüse
Winterroggen / Feldgemüse
Sommerrübsen
Winterrübsen
Sommertriticale
Wintertriticale
Sommertriticale / Feldgemüse
Wintertriticale / Feldgemüse
Sommerweichweizen
Wintertriticale / Futterrübe
Sommerweichweizen / Feldgemüse
Wintertriticale / Hirse
Sommerwicken
Winterweichweizen
Sonnenblumen
Winterweichweizen / Buchweizen
Sonstige Ackerflächen
Winterweichweizen / Feldgemüse
Sonstige Ackerkulturen
Winterwicken
Sonstige Flächen: Geschützter Anbau
Zuckermais
Sonstige Kulturen im Folientunnel
Zuckermais / Feldgemüse
Sonstige Kulturen im Gewächshaus
Zuckerrüben
34
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
GRÜNLAND - G
ALMEN – L
Bergmähder
Almfutterflächen
Dauerweide
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
Einmähdige Wiese
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
GLÖZ Teich / Tümpel
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
GLÖZ Teich / Tümpel
SPEZIALKULTUREN - S
Grünlandbrache
Anderes Obst
Hutweide
Edelkastanien
LSE Bäume / Büsche
LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe
LSE Hecke / Ufergehölz
LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern
Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen
Mähwiese/-weide zwei Nutzungen
Sonstige Grünlandflächen
Einjährige Baumschulen
Energieholz ohne Robinie
Energieholz Robinie
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
Streuwiese
GLÖZ Teich / Tümpel
Holunder
GEMEINSCHAFTSWEIDEN - D
Hopfen
Dauerweide
Kirschen
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
LSE Bäume / Büsche
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
LSE Hecke / Ufergehölz
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern
GLÖZ Teich / Tümpel
Marillen
Hutweide
Mehrjährige Baumschulen
LSE Bäume / Büsche
Nektarinen
LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe
Obst/Hopfen Bodengesundung
LSE Hecke / Ufergehölz
Pfirsiche
LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern
Pflaumen
Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen
Quitten
Mähwiese/-weide zwei Nutzungen
Rebschulen
Sonstige Grünlandflächen
Schalenfrüchte (Walnüsse, Haselnüsse, ...)
Sonstige Spezialkulturflächen
Strauchbeeren
Tafeläpfel
Tafelbirnen
Weichseln
Zwetschken
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
35
GESCHÜTZTER ANBAU - GA
SONSTIGE NUTZFLÄCHE - NF
Blumen und Zierpflanzen im Folientunnel
20-jährige Stilllegung
Blumen und Zierpflanzen im Gewächshaus
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
Gemüse im Folientunnel
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
Gemüse im Gewächshaus
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
Gewürzpflanzen im Folientunnel
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
Gewürzpflanzen im Gewächshaus
GLÖZ Teich / Tümpel
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
FORSTFLÄCHEN - FO
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
Erstaufforstung
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
Erstaufforstung alt
GLÖZ Teich / Tümpel
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
Heilpflanzen im Folientunnel
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
Heilpflanzen im Gewächshaus
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
LSE Bäume / Büsche
LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe
LSE Hecke / Ufergehölz
LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
GLÖZ Teich / Tümpel
Waldumweltmaßnahmen
Obst im Folientunnel
Obst im Gewächshaus
Sonstige Flächen: Geschützter Anbau
Sonstige Kulturen im Folientunnel
Sonstige Kulturen im Gewächshaus
WEINFLÄCHE IM ERTAG – WI und WT
GLÖZ Graben / Uferrandstreifen
Nicht aufgelistete Kulturen oder Doppelnutzungen sind im Mehrfachantrag Online als
„Sonstige Ackerkulturen“ anzugeben. Im Zusatztext Schlagnutzungsart ist die genaue
Bezeichnung der Kultur zu erfassen.
GLÖZ Naturdenkmal Fläche
GLÖZ Naturdenkmal Punkt
GLÖZ Steinriegel / Steinhage
GLÖZ Teich / Tümpel
LSE Bäume / Büsche
LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe
LSE Hecke / Ufergehölz
LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern
Schnittweingarten
Sonstige Weinflächen
Wein
Wein Bodengesundung
36
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MÖGLICHE CODES:
CODE
BEZEICHNUNG
AG
Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
APL
Ausgleichsprämie für forstliche Einkommenseinbußen - Landwirte
APN
Ausgleichsprämie für forstliche Einkommenseinbußen - Nichtlandwirte
BG
Bodengesundung Acker
BHG
Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen
BIO
Biologisch bewirtschaftete Flächen - Teilbetrieb
BM0
Bergmähder - ohne Mahd
BM1
Bergmähder - Mahd mit Traktor
BM2
Bergmähder - Mahd mit Motormäher
BM3
Bergmähder - Mahd mit Sense
DIV
Biodiversitätsfläche
ENP
Ergebnisorientierter Naturschutzplan
EWA
Erosionsschutz Wein - Variante A
FFV
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie bzw. Vogelschutzrichtlinie
FW
Futterfläche Weide
GI
Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse
K20
Weiterführung 20-jähriger Verpflichtungen (K20)
KNM
Kein Nahrungsmittel
M
Steilflächen - Mahd
N2
Natura 2000 - Landwirtschaft
NUE
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
OG
Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen - Anlage von Gewässerrandstreifen
OP
Im ÖPUL nicht prämienfähige Flächen
OVF
Ökologische Vorrangflächen
SG
Samengewinnung
SLK
Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
VF
Versuchsfläche
WF
Naturschutzfläche
ZOG
Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen - Zusätzliche freiwillige
Anlage von Gewässerrandstreifen
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
37
MÖGLICHE BEGRÜNUNGSVARIANTEN:
Variante 1 - ÖPUL
Variante 2 - ÖPUL
Variante 3 - ÖPUL
Variante 4 - ÖPUL
Variante 5 - ÖPUL
Variante 6 - ÖPUL
Variante 4 mit MZ - ÖPUL
Variante 5 mit MZ - ÖPUL
Variante 6 mit MZ - ÖPUL
Variante 1 - GREENING
Variante 2 - GREENING
Variante 3 - GREENING
Variante 4 - GREENING
Variante 5 - GREENING
Variante 1 - GREENING + ÖPUL
Variante 2 - GREENING + ÖPUL
Variante 3 - GREENING + ÖPUL
Variante 4 - GREENING + ÖPUL
Variante 5 - GREENING + ÖPUL
Variante 4 mit MZ - GREENING + ÖPUL
Variante 5 mit MZ - GREENING + ÖPUL
38
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
4.7
HILFSSUMMENBLATT
Eine Zusammenfassung der erfassten Daten dient zur Überprüfung der beantragten Schlagnutzungsarten und kann beliebig sortiert werden.
Es werden die Summen der gesamten Betriebsstruktur (Haupt- und Teilbetriebe) angezeigt.
Mithilfe der Flächensummen und des GVE-Rechners (eigener Link) kann der Bestand an GVE (Großvieheinheiten) je Hektar berechnet werden.
Des Weiteren wird die letzte Spalte mit ermittelten %-Grenzen angezeigt. Die fachlichen Grenzen
sind den Merkblättern bzw. ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblättern zu entnehmen.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
39
4.8
TIERLISTE
Sind Tiere am Betrieb vorhanden, so ist deren Bestand je Teilbetrieb hier zu erfassen.
Erfassungsbildschirm für die Angaben zur Tierliste
40
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
In der Spalte „Stk. Stichtag“ ist immer der Tierbestand per 01.04. einzutragen. Betriebe, bei denen
der Tierbestand voraussichtlich von dem am Stichtag abweichen wird, müssen zusätzlich die Anzahl im Durchschnitt unter „Stk. Durchsch.“ angeben.
!
Hinweis:
QQ
QQ
QQ
QQ
Es ist darauf zu achten, dass bei Abgabe eines Durchschnittsbestandes dieser in Folge
bei allen gehaltenen Tierkategorien einzutragen ist.
Bei Rindern wird der Viehbestand automatisch aus der Rinderdatenbank übernommen, eine Beantragung in der Tierliste ist nicht möglich.
Etwaige Änderungen (z.B. „Haltung aufgegeben“) müssen für Statistikzwecke bekanntgegeben werden.
Beim Löschen der Beilage werden nur die bereits erfassten Daten der „Nichtrinder“
gelöscht. Die Statistikdaten sind weiterhin sichtbar, es besteht aber kein Handlungsbedarf.
Fachliche Erläuterungen zum Ausfüllen der Tierliste
Zuchtwild:
Als Zuchtwild gelten pflanzenfressende Wildhuftiere, die wie Haustiere in Gefangenschaft gehalten, gezüchtet oder zum Zwecke der Fleischgewinnung getötet werden, soweit die Haltung auf
landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt.
Felder für das Veterinärinformationssystem (VIS) - Jahreserhebung:
Das Veterinärinformationssystem (VIS) wurde auf Basis der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009, BGBI. II Nr. 291/2009 (TKZVO 09) errichtet. Der Betreiber des VIS ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die Bundesanstalt Statistik Österreich. Alle VIS Betriebe (mit Haltung von Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Zuchtwild, Kaninchen, Lamas, Bienen
oder Pferden – auch, wenn dies nur für den Eigenbedarf passiert) haben gemäß § 5 der TKZVO 09,
ihre Stamm- und Betriebsdaten jährlich an das VIS zu melden.
Um die betroffenen Betriebe zu entlasten, wurden jene Merkmale, die im Rahmen der VIS-Jahreserhebung gemeldet werden müssen, in die Tierliste des Mehrfachantrages integriert. Somit haben
jene Betriebe, die mit dem MFA-Flächen eine ausgefüllte Tierliste abgegeben haben, ihre Meldeverpflichtung im Rahmen der VIS-Jahreserhebung erfüllt.
Die Betriebsform(en) bzw. die Einstallungskapazität(en) wurden anhand der im VIS zuletzt gespeicherten Daten vorgedruckt. Bitte überprüfen Sie diese Angaben genau und ergänzen bzw. ändern
Sie diese wenn nötig.
Die Daten werden von der AMA umgehend an die Bundesanstalt Statistik Österreich weitergeleitet.
!
Hinweis:
Jene VIS-Betriebe, die zwar einen MFA-Flächen zugesandt bekommen haben, jedoch
keinen Förderungsantrag stellen, müssen dennoch die Stammdaten, die Beihilfen, die
Verpflichtungserklärung und die Tierliste(n) vollständig befüllen und den Mantelantrag unterschreiben. Die Unterlagen sind bis spätestens 15. Mai 2015 entweder direkt an die Bundesanstalt Statistik Österreich, VIS-Jahreserhebung, Guglgasse 13, 1110 Wien zu übermitteln
bzw. können diese auch bei der zuständigen Bezirksbauernkammer abgegeben werden.
Für allfällige Fragen steht Ihnen das VIS-Team gerne zur Verfügung (VIS-Hotline:
01/71128 8100 an Werktagen von 9 bis 12 Uhr).
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
41
All jene Betriebe, bei denen „VIS“ bei den Tierarten Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Zuchtwild,
Kaninchen, Lamas, Bienen und Pferde vorgedruckt ist (siehe auch Vordruck am Formular „Beihilfen“), werden im Veterinärinformationssystem als Halter der entsprechenden Tierart geführt und
müssen dementsprechend folgende Angaben vollständig erfassen: Tieranzahlen zum Stichtag
bzw. Durchschnitt, Einstallungskapazitäten bei Schweinen, sowie bei Schweinen, Schafen und Ziegen die Betriebsform(en) und die Anzahl der „nicht untersuchungspflichtigen Schlachtungen“ (für
den Eigenbedarf). Wurde die Haltung einer der mit dem Hinweis „VIS“ vorgedruckten Tierart aufgegeben, so ist das Kreuz im entsprechenden Feld bei „Aufgegeben“ zu setzen.
Angabe der Betriebsformen:
Sämtliche Betriebsformen, die am Betrieb für Schweine, Schafe oder Ziegen vorkommen, sind verpflichtend anzugeben (Mehrfachnennungen sind möglich).
QQ
Geburtsbetrieb:
Schweinehaltung: Geburtsbetrieb ist bei jenen Betrieben anzugeben, auf denen Ferkel geboren werden. Da nicht unterschieden wird, ob die Jungtiere für die Zucht oder die Mast vorgesehen sind, fallen sowohl Ferkelproduktions- als auch Zuchtbetriebe in diese Kategorie.
Unter diese Betriebsform fällt auch die Haltung von Ebern, sofern diese nicht auf einer Besamungsstation stehen (siehe Betriebsform Sonderhaltung).
QQ
Herdebuchbetrieb:
Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Betriebe, die Mitglied einer in Österreich anerkannten
Zuchtorganisation sind, müssen das Kreuz bei „Herdebuchbetrieb“ setzen (bei schweinehaltenden Betrieben ist in diesem Fall zusätzlich die Betriebsform „Geburtsbetrieb“ anzugeben).
QQ
Systemferkelaufzuchtsbetrieb:
Schweinehaltung: Diese Betriebsform ist bei jenen Betrieben anzugeben, die Ferkel vom Absetzen von der Muttersau bis zum Beginn der Mast übernehmen.
QQ
Mastbetrieb/Fleischproduktion:
Schweinehaltung: Als Mastbetrieb gelten Betriebe, die Schweine ausgehend von einem Gewicht zwischen 20 und 32 kg bis zur Schlachtreife mästen.
Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Betriebe mit einem oder mehreren Schafen und/oder Ziegen, die
unter anderem zum Zwecke der Fleisch- oder Lämmererzeugung gehalten werden.
QQ
Viehhandel:
Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Viehhandel betreibt jede natürliche oder juristische
Person, die Schweine, Schafe oder Ziegen zu Handelszwecken unmittelbar oder über Dritte
kauft und/oder verkauft.
QQ
Handelsstall:
Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Als Handelsstall gilt jede von einem Viehhändler zur
Aufstallung von Schweinen, Schafen oder Ziegen genutzte Einrichtung.
QQ
Transporteur:
Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Transporteure übernehmen jegliche Beförderung von
Tieren mit einem Transportmittel einschließlich dem Ver- und Entladen. Auch von Viehhändlern,
die zusätzlich zum Viehhandel Transporte mit ihrem Fahrzeug für Dritte durchführen, ist diese Betriebsform anzugeben. Ebenso gilt als Transporteur, wer einem Dritten ein Transportmittel
zum Tiertransport zur Verfügung stellt, wobei es sich um Transporte zu Erwerbszwecken handeln muss.
42
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
QQ
Schlachtbetrieb:
Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: All jene Betriebe, die nicht ausschließlich für den Eigenbedarf schlachten und deren Fleisch daher gemäß § 53 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) untersuchungspflichtig ist, müssen das Kreuz bei der Betriebsform Schlachtbetrieb setzen.
QQ
Gatter-/Freilandhaltung:
Schweinehaltung: Dazu zählen Zucht- und Fleischproduktionsgatterhaltung sowie Hüttenhaltung.
QQ
Wanderhaltung:
Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Betriebe, die ihre Schafe und/oder Ziegen einen Teil des Jahres
überwiegend auf nicht betriebseigenen Weiden im Umherziehen halten (Almhaltung ist keine
Wandertierhaltung), müssen diese Betriebsform angeben.
Einstallungskapazität bei Schweinen:
Die Einstallungskapazität gibt die Anzahl der vorhandenen Stallplätze pro Kategorie an:
Ferkelplätze: Inkludieren Ferkel-Stallplätze in Geburts- und Systemferkelaufzuchtsbetrieben. Hier
werden die Stallplätze aller Tiere vom Absetzen bis zu einem Gewicht von ca. 32 kg erfasst.
Mastplätze: Inkludieren Stallplätze für Tiere von ca. 32 kg bis zum Zeitpunkt des Schlachtens. Männliche Tiere, die zur Zucht bestimmt sind, fallen in die Kategorie Eberplätze (siehe unten).
Sauenplätze: Inkludieren Stallplätze für alle weiblichen Tiere ab dem ersten Belegen. Sie umfassen
daher alle Stallplätze sowohl für Zucht- als auch für Produktionssauen.
Eberplätze: Inkludieren Stallplätze für alle männlichen Tiere, die zur Zucht bestimmt sind, ab ca. 32 kg.
Nichtuntersuchungspflichtige Schlachtungen:
Sämtliche Schlachtungen von Schweinen, Schafen oder Ziegen, die vom 01.04.2014 bis 31.03.2015
am eigenen Betrieb („Schlachtung für den Eigenbedarf“) durchgeführt wurden und nicht beschaupflichtig waren, sind in der jeweiligen Spalte anzuführen.
Betriebe mit Bienenhaltung / Aquakulturen:
Betriebe, die Imkerei (auch Hobbyimkerei) betreiben, haben dies entsprechend anzugeben. Betriebe, die Aquakultur(en) betreiben und mit dieser Haltung noch nicht registriert sind, geben dies bitte
durch Setzen des Kreuzes bekannt.
RinderNET – Rindermeldungen / Lieferschein-Assistent
Ihre Möglichkeiten:
Ihre Vorteile:
•Rindermeldungen durchführen
•Meldungen über Schnittstelle durchführen (Massenmeldung)
•Stallregister abrufen
•Tierinformationen abrufen
•Rinder-Lieferscheine online erstellen
•Kostenlose Meldung direkt an die AMARinderdatenbank
•Meldung und Bestandsverzeichnis in
einem Vorgang erledigen
•Aktueller Tierbestand jederzeit abrufbar
•Kompletter Rinderlebenslauf online einsehbar
•Online Rinder-Lieferscheine über Archiv
jederzeit abrufbar
Im Internet anmelden unter www.eama.at – Bereich RinderNet
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
43
Freilandhaltung bei Geflügel:
Wird das Geflügel am Betrieb in Freilandhaltung gehalten, so setzen Sie das Kreuz bei dieser Betriebsform. Diese Betriebsform ist auch dann anzugeben, wenn das Geflügel üblicherweise in Freilandhaltung gehalten wird und aufgrund anderer Bestimmungen (z.B. Verordnungen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest) einer Stallpflicht unterliegt.
Wildschweinhaltung:
Auf Grund veterinärrechtlicher Bestimmungen ist die Unterscheidung von Hausschweinebeständen und Gehegen, in denen Wildschweine gehalten werden, von entscheidender Bedeutung. Daher ist es seit dem Antragsjahr 2014 erforderlich, das Kreuz bei der „Wildschweinhaltung“ zu setzen,
wenn Wildschweine am Betrieb gehalten werden (gilt nicht für reine Waldgehege). Zusätzlich sind
die Wildschweinstückzahlen nach den entsprechenden Kategorien anzugeben. Werden auf einem
Betrieb sowohl Haus- als auch Wildschweine gehalten, so sind diese gemeinsam in den jeweiligen
Kategorien anzugeben.
4.9
GVE-SCHLÜSSEL
RGVE
pro
Stück
Tierart
Rinder
Rinder unter ½ Jahr
0,4
Rinder ½ bis unter 2 Jahre
0,6
Rinder ab 2 Jahre
1
Zwergzebu und andere Zwergrinder unter ½ Jahr
0,2
Zwergzebu und andere Zwergrinder ½ bis unter 2 Jahre
0,3
Zwergzebu und andere Zwergrinder ab 2 Jahre
0,5
Schafe
Schafe ab 1 Jahr
0,15
Schafe bis unter 1 Jahr
0,07
Ziegen
Ziegen ab 1 Jahr
0,15
Ziegen bis unter 1 Jahr
0,07
Pferde, Ponys, Esel und "Kreuzungen"
Rassen mit Widerristhöhe bis 1,48 m und Endgewicht bis 300 kg
Jungtiere ½ bis unter 3 Jahre
0,3
Stuten, Hengste, Wallache ab 3 Jahre
0,5
Rassen mit Widerristhöhe über 1,48 m und/oder Endgewicht über 300 kg
Jungtiere ½ bis unter 3 Jahre
0,6
Stuten, Hengste, Wallache ab 3 Jahre
1
Andere Raufutterverzehrende GVE*
Rotwild ab 1 Jahr
0,25
Damwild und anderes Zuchtwild ab 1 Jahr
0,15
Lama ab 1 Jahr
0,15
Lamas, Rotwild, Damwild oder anderes Zuchtwild unter 1 Jahr
0,07
44
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
GVE
pro
Stück
RGVE
pro
Stück
Tierart
GVE
pro
Stück
Schweine
Jungschweine, 8 kg bis unter 32 kg Lebendgewicht (LG)
0,07
Jungschweine, 32 kg bis unter 50 kg LG
0,15
Mastschweine (auch ausgemerzte Zuchttiere) mit Lebendgewicht ab 50 kg
0,15
Zuchtschweine mit Lebendgewicht ab 50 kg, Jungsauen nicht gedeckt
0,15
Zuchtschweine mit Lebendgewicht ab 50 kg, Jungsauen gedeckt
0,3
Zuchtschweine mit Lebendgewicht ab 50 kg, ältere Sauen und Zuchteber
0,3
Hühner
Küken und Junghennen vor Legereife bzw. vor Aufstallung als Legehennen
0,0015
Hähne und Legehennen
0,004
Masthähnchen und -hühnchen
0,0015
Zwerghühner, Wachteln; ausgewachsen
0,0015
Sonstiges Geflügel
Gänse
0,008
Enten
0,004
Truthühner (Puten)
0,007
Strauße ab 1 Jahr
0,15
Kaninchen
Mastkaninchen
0,0025
Zuchtkaninchen
0,025
4.10
ERHALTUNG GEFÄHRDETER NUTZTIERRASSEN
Betriebe die an der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ teilnehmen, müssen
diese Beilage befüllen, sofern es sich um Schafe, Ziegen, Pferde oder Schweine handelt. Der Menüpunkt ist nur bei diesen Betrieben sichtbar. Prämienfähige Rinder werden aus der Rinderdatenbank
ermittelt.
Erfassungsbildschirm für die An­
gaben zu den Gefährdeten Nutztierrassen
!
Hinweis:
Die Erfassung aller Tiere der Haupt- und Teilbetriebsstruktur hat für alle gemeinsam am
Hauptbetrieb zu erfolgen.
Speichern ist nur möglich, wenn je Zeile alle Pflichtfelder befüllt sind.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
45
4.11
ALM-/GEMEINSCHAFTSWEIDE - AUFTRIEBSLISTE
Erfassungsbildschirm für die Angaben
zur Alm-/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste
Allgemeines
Für die Beantragung der Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste (im Folgenden „Auftriebsliste“)
muss auf die zu beantragende Alm gewechselt werden (Link „Betriebswechsel“). Unter „Auftriebsliste“ können die Tierhalter mit den aufzutreibenden Schafen/Ziegen/Pferden, sowie allgemeine
Angaben zur Alm erfasst werden.
!
46
Achtung:
Für die Beantragung der Futterflächen von Almen und/oder Gemeinschaftsweiden und
für die gekoppelte Stützung (Almauftriebsprämie) ist in jedem Fall die Auftriebsliste abzusenden. Selbst, wenn nur Rinder gealpt werden, deren Alpungsdauer nach wie vor über
die Alm-/Weidemeldung Rinder erfolgt.
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
Kategorien Schafe/Ziegen/Pferde ab 2015
Schafe und Ziegen ab einem Jahr sind getrennt nach männlichen und weiblichen Tieren zu erfassen.
Bei den weiblichen Tieren wird zusätzlich zwischen „gemolken“ und „nicht gemolken“ unterschieden.
Kleinpferde ab ½ Jahr bis unter 3 Jahre
Kleinpferde ab 3 Jahre
Pferde ab ½ Jahr bis unter 3 Jahre
Pferde ab 3 Jahre
Schafe bis 1 Jahr
Weibliche Schafe ab 1 Jahr: gemolken
Weibliche Schafe ab 1 Jahr: nicht gemolken
Männliche Schafe ab 1 Jahr
Ziegen bis 1 Jahr
Weibliche Ziegen ab 1 Jahr: gemolken
Weibliche Ziegen ab 1 Jahr: nicht gemolken
Männliche Ziegen ab 1 Jahr
Höhere Gewalt auf der Alm-/Gemeinschaftsweide
Fälle Höherer Gewalt bei Rindern und/oder Nicht-Rindern (Schafe/Ziegen/Pferde) sind ebenfalls in der Auftriebsliste zu erfassen. Die zugehörigen Bestätigungen (Tierarzt, Keulungsbescheid, Gutachten von Bärenanwalt, TKV-Belege) sind in der Antragsübersicht unter dem Link
unter dem Punkt „Höhere Gewalt Rinder (Ri)“ bzw. „Höhere Gewalt
Nicht-Rinder (Niri)“ dem Antrag beizulegen.
!
Achtung:
Die Erfassung der Rinder (Auftrieb, Abtrieb, vorzeitiger Abtrieb, Abmeldung) erfolgt weiterhin über Meldungen an die Rinderdatenbank, die Höhere Gewalt Rinder ist jedoch in
der Auftriebsliste anzugeben!
Genauere Informationen zur Höheren Gewalt auf der Alm-/Gemeinschaftsweide finden Sie unter
www.ama.at/merkblaetter (Informationen zu Almen und Gemeinschaftsweiden).
4.12
HOCHLADEN VON DOKUMENTEN
Sind Ihrem Antrag noch weitere Unterlagen beizulegen, so haben Sie in der Antragsübersicht die
Möglichkeit, Bilder oder eingescannte Dokumente zum Antrag hochzuladen.
4.13
ANTRAG PRÜFEN
Sind alle erforderlichen Beilagen erfasst, können mit dem Button
die Daten auf
ihre Plausibilität überprüft werden. Im Rahmen einer solchen Plausibilitätsprüfung wird kontrolliert,
ob die in der jeweiligen Maske eingegebenen Daten vollständig und in sich widerspruchsfrei sind.
Sind die Daten nicht plausibel, werden automatisch vom Programm Informationen (Hinweise), Warnungen oder Fehler ausgegeben.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
47
Beispiel für
:
Maßnahme Gefährdete Nutztierrassen beantragt aber die Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ nicht
erfasst
Je Beilage ist das Ergebnis der Antragsprüfung ersichtlich
.
!
Hinweise:
Der Status „Kein Fehler“, „Fehler“ bzw. „Warnung“ gibt keine Auskunft darüber, ob Förderungsvoraussetzungen eingehalten werden oder nicht.
Ein Senden des Antrages kann nur nach der Prüfung erfolgen.
Aufgetretene Fehler verhindern das Senden des Antrages und müssen daher unbedingt behoben
werden.
Werden dagegen Warnungen ausgegeben, sollten zwar die entsprechenden Eingaben nochmals
überprüft und erst nach Überarbeitung und erneuten Prüfung abgeschickt werden, jedoch ist eine
Warnung nicht sendeverhindernd.
48
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
4.14
ENDGÜLTIG SENDEN
Durch Klicken auf den Button gelangen Sie zur Verpflichtungserklärung, so­
fern diese noch nicht akzeptiert wurde.
Nach Bestätigen der Verpflichtungserklärung stehen die erfassten Beilagen im PDF-Format nochmals zur Verfügung. Bei den Formularen befindet sich auch der Button . Nach
Klick auf diesen ist der Antrag rechtsverbindlich gestellt.
Es wird empfohlen, die je Beilage erstellten Formulare vor dem Absenden des Online-Antrages
nochmals zu kontrollieren. Auch die Stammdaten sollten vor dem endgültigen Senden noch einmal
kontrolliert werden! Dazu kann auch das Hilfssummenblatt als Unterstützung dienen (siehe Kapitel 4.7).
Nach dem endgültigen Senden des Antrags öffnet sich automatisch eine Bestätigungsmeldung,
auf der das erfolgreiche Absenden mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird. Eine laufende Nummer
wird automatisch vergeben.
Die für den Antrag erzeugten Dokumente werden im PDF-Format im eArchiv gespeichert und sind
jederzeit wieder aufrufbar.
!
4.15
Hinweis:
Alle erforderlichen Beilagen des Antrages müssen „gespeichert“ sein, sonst ist ein endgültiges Senden des Antrags nicht möglich.
Die Daten des abgegebenen und endgültig gesendeten Antrags werden als die aktuellen angesehen. Das bedeutet, dass z.B. im Falle einer zwischenzeitlich eingeleiteten
Vor-Ort-Kontrolle diese Daten als Prüfungsgrundlage dienen und somit etwaige Abweichungen der Realität zu Beanstandungen führen können. Selbstverständlich ist es möglich, wenn sich etwas an der gegebenen Situation ändert, eine Korrektur der Daten einzureichen und somit die Datengrundlage immer aktuell zu halten.
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
Die Verpflichtungserklärung kann während der Erfassung jederzeit gelesen und akzeptiert werden.
Ein Akzeptieren dieser, durch Anklicken des entsprechenden Kästchens, ist notwendig, um den
Antrag endgültig senden zu können.
Die Verpflichtungserklärung ist im Menü unter dem jeweiligen Antrag zu finden.
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
49
4.16
AUSDRUCKE
4.16.1 FELDSTÜCKSLISTE
1
2
3
4
1
Feldstücke werden mit Laufender Nummer, Bezeichnung und Nutzungsart (siehe 4.6) dargestellt.
2
Schläge werden mit fortlaufender Schlagnummer und der definierten Schlagnutzungsart
(siehe 4.6) dargestellt.
3
Um bestimmte Maßnahmen auf Einzelflächen zu beantragen sind entsprechende Codes zu
setzen, Auflistung siehe 4.6.
4
Nutzungen mit LSE sind nur am Antragsdruck ersichtlich (wie in diesem Beispiel dargestellt),
aus Aktualitätsgründen jedoch nicht am zugesandten Vordruck.
4.16.2ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER REFERENZFLÄCHE
Bei Änderungen der Referenz bzw. Ausweitung der Referenz ist ein Referenzänderungsantrag zu
stellen (die Vorgangsweise zur Formularerstellung ist im INVEKOS-GIS-Handbuch näher beschrieben). Vor der Erstellung muss die Flächenerfassung abgeschlossen sein und eine Plausibilitätsprüfung gestartet werden. Plausifehler, die einen Antrag auf Änderung der Referenzfläche auslösen,
sind:
QQ
20350 Beantragte Fläche ist referenzlos
QQ
20351 Schlagnutzungsart passt nicht zur darunterliegenden Referenz
QQ
20352 Beantragtes LSE stimmt nicht mit LSE Referenz Typ überein
QQ
50
20354 Die beantragte Almfutterfläche übersteigt die maximal beihilfefähige Fläche der darunterliegenden Referenz
MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
Merkblatt mit Ausfüllanleitung
2
1
3
4
1
Diese Felder werden automatisch durch die Formularerstellung im INVEKOS-GIS ausgefüllt.
2
Nur wenn der Antrag über die zuständige BBK erstellt wird, muss dort ein Eingangsstempel
und eine laufende Nummer vergeben werden.
3
Entsprechende Nachweise und Unterlagen (z.B. Fotos, Bewilligungen oder Bescheide von anderen Institutionen) sind hier anzuführen und müssen dem Antrag beigelegt werden.
4
Der Antrag ist vom Antragsteller oder dessen Vertretungsbevollmächtigten zu unterschreiben.
Die auf diesem Blatt geleistete Unterfertigung gilt auch für alle beigelegten Unterlagen. Ohne
Unterschrift hat der Antrag keine Gültigkeit.
Für Heimbetriebe und Almen werden jeweils eigene Anträge auf Änderung der Referenzfläche erzeugt.
Der Antrag ist an die AMA zu schicken (Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien) oder
mittels Mail an [email protected] (für Heimbetriebe) bzw. an [email protected] (für Almen) weiterzuleiten.
Impressum
Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz
Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria | Redaktion: GB II/Abt.5, Dresdner Straße 70, A-1200
Wien, UID-Nr.: ATU16305503, DVR-Nr.: 0719838, Telefon: (01) 331 51-0, Telefax: (01) 331 51-295, E-Mail: mfa-org@
ama.gv.at, Internet: www.ama.at, www.eama.at | Vertretungsbefugt: Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II, Dr. Richard Leutner, Vorstand für den Geschäftsbereich I,
Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz, BGBl. Nr. 367/1992 eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Bildnachweis: Franz Löscher (AMA) und Katharina Czezatke (AMA) | Grafik/Layout: Martin Spiegelhofer | Hersteller:
Druckerei Berger, 3580 Horn
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
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4.16.3ALM-/GEMEINSCHAFTSWEIDE - AUFTRIEBSLISTE
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1
Am Ausdruck der Auftriebsliste sind die Stammdaten der Alm-/Gemeinschaftsweide und die
beantragte Behirtung angedruckt.
2
Wie bisher sind jene Auftreiber am Ausdruck ersichtlich, welche Nichtrinder auf die betroffene Alm-/Gemeinschaftsweide auftreiben. Zusätzlich zu diesen Informationen werden auch
die Änderungsmeldungen (geändertes Abtriebsdatum, Wiederauftrieb, usw.) der Nichtrinder
angedruckt.
3
Wie unter Punkt 4.11 bereits erwähnt, wird die Höhere Gewalt der Rinder und Nichtrinder in der
Auftriebsliste angegeben. Diese Angaben finden Sie ebenfalls am Ausdruck wieder.
Vordruck:
Am Vordruck werden alle Auftreiber mit Betriebsnummer, Name und Adresse vom MFA2014 angedruckt. Dies dient lediglich zur Information bzw. Hilfestellung für die Beantragung im MFA2015 und
gibt keine Garantie auf Vollständigkeit.
Ausdruck:
Am Ausdruck werden die von Ihnen im eAMA eingetragenen Auftreiber mit den jeweilig aufgetriebenen Nichtrindern angedruckt. Vorzeitige Abtriebe, Wiederauftriebe und beantragte Höhere Gewalten werden ebenfalls angedruckt. Wie der Vordruck dient auch der Ausdruck lediglich zu Informations- bzw. privaten Dokumenta­tionszwecken und stellt somit keinen Teil der Beantragung dar!
!
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Wichtig:
Es werden am Ausdruck nur jene Daten angezeigt, die auch wirklich vom Bewirtschafter in der Auftriebsliste erfasst wurden, z.B. werden nicht beantragte Tierkategorien auch
nicht am Ausdruck angedruckt.
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4.17
PAPIERVORDRUCK ABBESTELLEN
Der via Post zugesandte Papier-Vordruck der Anträge kann unter dem Menüpunkt „Papier-Vordruck“ abbestellt werden. Nach dem endgültigen Senden des Antrags erscheint diese Abfrage automatisch, sofern sie noch nicht beantwortet wurde.
Möglichkeit der Abmeldung des Papier-Vordrucks
4.18
ÄNDERUNGEN NACH DEM SENDEN
Nach Absenden des Mehrfachantrages ist eine Korrektur der eingegebenen Daten jederzeit möglich.
Falls nach dem Senden noch Änderungen notwendig werden, ist dies mittels einer Korrektur im
eAMA möglich. Die Korrekturen können über den Link „eingereichte Anträge“ im Register „Flächen“
eingearbeitet werden. Die Beurteilung der Korrekturen erfolgt durch die AMA. Änderungen können
zu Kürzungen der Auszahlungsbeträge führen.
www.eama.at – Das Internetserviceportal der AMA
Ihre Möglichkeiten:
Ihre Vorteile:
•RinderNET – Rindermeldungen und
Online- Lieferschein-Assistent
•Flächen – Online-Erfassung von
Flächenanträgen, Flächen­digitalisierung
(INVEKOS-GIS), ÖPUL-Abfragen
•EBP – Auszahlungsergebnisse zur
Einheitlichen Betriebsprämie abfragen
•eKonto – aktueller AMA Kontostand
•eArchiv – Dokumente und Anträge
online abrufen
•ePostkasten – elektronische
Bescheidzustellung
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
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BEANTRAGUNG MIT HILFE DER BEZIRKSBAUERN-
KAMMER BZW. DES BEZIRKSREFERATS
Im Falle, dass Sie die graphische Antragstellung des MFA-Flächen 2015 über eAMA nicht selber
durchführen wollen bzw. können, besteht die Möglichkeit, die Bezirksbauernkammer als Dienstleister für die elektronische Beantragung des Antrages in Anspruch zu nehmen. Dies setzt voraus, dass
Sie entsprechend vorbereitet sind, dann erst können Sie mit den aktuellen Unterlagen (Feldstücksliste, ...), zu einem mit der BBK vereinbarten Termin, die Antragstellung mit dem BBK-Mitarbeiter
durchführen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsangaben ist ausnahmslos der Antragsteller mit seiner Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung verantwortlich. Der Antragsteller
erhält eine Kopie der Verpflichtungserklärung, sowie einen Ausdruck des Antrages. Unterschreibt
der Antragsteller die Verpflichtungserklärung auf der Bezirksbauernkammer nicht selbst, ist unbedingt eine Vollmacht vorzulegen!
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TRANSPARENZ
Im Rahmen der europäischen Transparenz-Initiative sind die EU-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus den EU-Agrarfonds zu veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung der Informationen von Empfängern verfolgt die Europäische Union das Ziel,
der Öffentlichkeit gegenüber transparenter darzustellen, wie die Gemeinschaftsmittel im Agrarbereich verwendet werden. Dies betrifft die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU-Agrarfonds, den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln und den Nutzen der Landwirtschaft für die
Gesellschaft.
Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 111 - Art. 114
sowie in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014, Art. 57 – Art. 62.
Auf der Internetseite www.transparenzdatenbank.at werden alle Zahlungsempfänger von Mitteln
aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) veröffentlicht.
Im Zuge der GAP-Reform wurden auch die Bestimmungen zur Veröffentlichung der Empfänger von
Agrarzahlungen geändert. Demnach müssen ab 2015 grundsätzlich u.a. wieder natürliche Personen
unter den Empfängern veröffentlicht werden. Ausgenommen von der Veröffentlichungspflicht sind
lediglich jene Personen, deren jährliche Zahlungen 1.250 Euro nicht übersteigen.
Das EU-Haushaltsjahr beginnt am 16.10. eines Jahres und endet am 15.10. des Folgejahres. Veröffentlicht werden jeweils am 31.05. jene Zahlungen, die ein Empfänger im vorangehenden EU-Haushaltsjahr erhalten hat. Die Daten stehen dann zwei Jahre zur Verfügung.
Daher werden ab 2015 die Anträge für Agrarzahlungen folgenden Textbaustein tragen:
Hinweis: Sie werden darüber informiert, dass gemäß Art 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 folgende Daten für das betreffende Haushaltsjahr via Internet veröffentlicht werden: Name, Gemeinde
samt Postleitzahl, Betrag der Zahlungen aus dem EGFL, Betrag der Zahlungen aus dem ELER einschließlich der nationalen Anteile sowie Bezeichnung und Beschreibung der geförderten Maßnahmen unter Angabe des jeweiligen EU-Fonds. Die Rechte als Betroffener gemäß dem 5. Abschnitt
des DSG 2000 werden zur Kenntnis gebracht; zur entsprechenden Geltendmachung ist ein schriftlicher Antrag bei der AMA einzubringen.
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MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015
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HÖHERE GEWALT
Höhere Gewalt kann nur anerkannt werden, wenn die Meldung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach
dem Zeitpunkt, ab dem der/die Bewirtschafter oder Rechtsnachfolger hierzu in der Lage ist/sind,
erfolgt. Bestätigungen sind beizulegen oder unaufgefordert nachzureichen. Als Höhere Gewalt können unter anderem folgende Gründe anerkannt werden:
QQ
Tod des Betriebsinhabers
QQ
Länger andauernde Berufsunfähigkeit des Betriebsinhabers
QQ
Schwere Naturkatastrophen, die den Betrieb erheblich in Mit­leidenschaft ziehen
QQ
Unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden
QQ
QQ
Seuche oder Pflanzenkrankheit des ganzen oder eines Teils des Tier- bzw. Pflanzenbestandes
des Betriebs­inhabers
Enteignung des gesamten Betriebes oder eines wesentlichen Teiles davon, soweit diese Enteignung am Tag des Eingangs der Verpflichtung nicht vorherzusehen war
Bei Vorliegen eines der oben genannten Gründe ist innerhalb von 15 Arbeitstagen eine schriftliche
Meldung an die AMA zu tätigen, etwaige notwendige Bestätigungen (z.B. Bestätigung der Gemeinde über den Stallbrand, aktuelle Bestätigung des Arztes über Erkrankung, ...) sind beizulegen.
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AUFBEWAHRUNGSPFLICHT, MELDEPFLICHT UND DIE WICHTIGSTEN BELEGE AM BETRIEB
Mit dem MFA-Flächen verpflichtet sich der Förderungswerber, erhaltene Prämien zurückzuzahlen, wenn die erforderlichen Unterlagen bei Direktzahlungen nicht grundsätzlich vier Jahre ab
dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, bei Maßnahmen nach OPUL 2015 bzw.
Ausgleichszulage zehn Jahre gerechnet ab dem Ende des Förderungsjahres, jedoch mindestens
bis 31.12.2026, aufbewahrt werden. Da sich immer wieder herausstellt, dass bei Vor-Ort-Kontrollen
Anträge, Mitteilungen/Bescheide und Belege nicht aufgefunden werden können, machen wir Sie
auf diese Verpflichtung besonders aufmerksam. Der Förderungswerber verpflichtet sich ebenfalls,
wesentliche Umstände, die für die Gewährung der Förderung maßgeblich sind, oder die Ausführung von geförderten Leistungen verzögern bzw. unmöglich machen, unverzüglich an die AMA zu
melden.
Diesbezügliche Meldungen nach Vor-Ort-Kontrollen oder EDV-technischen Überprüfungen bzw.
nach deren Ankündigung durch die AMA können folglich nicht mehr berücksichtigt werden.
Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen stellen einen sehr häufigen Beanstandungsgrund
bei Vor-Ort-Kontrollen dar. Daher sind die wichtigsten Aufzeichnungen, Belege und Unterlagen unbedingt am Betrieb für allfällige Kontrollzwecke aufzubewahren bzw. dem MFA beizulegen. Die
Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiters sind Unterlagen, die für die Identifizierung der Flächen notwendig sind (Hofkarten, Katastermappenblätter, Skizzen, Auszug aus dem
Grundstücksverzeichnis und Pachtverträge), am Betrieb zur Verfügung zu halten. Dazu zählt auch
das Aufbewahren von Rechnungen/Belegen, um Kauf, Anbau, Anwendung bzw. die Ernte diverser
Kulturen und verwendeter Betriebsmittel zu dokumentieren. Bei viehhaltenden Betrieben sind Aufzeichnungen bzw. Unterlagen wie z.B. Bestandsverzeichnisse, Zukaufs-, Verkaufsbelege, Herdebuchauszüge etc. notwendig.
Dieses Merkblatt dient zur Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen.
Die Ausführungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden Rechtsgrundlagen und bzw. Entwürfen. Änderungen werden auf unserer Homepage
www.ama.at ­aktuell gehalten.
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WEITERFÜHRENDE BERATUNG
Grundsätzlich steht Ihnen Ihre Bezirksbauernkammer als Ihre Interessenvertretung für alle Fragen zur
Förderungsabwicklung zur Verfügung. Umfangreiche Informationen sowie dieses Merkblatt und die
aktuellen Formulare finden Sie unter www.ama.at bzw. www.eama.at.
Hier wird Ihnen in der AMA zu folgenden Themen geholfen:
Fragen zu folgenden Bereichen
Telefonnummern
E-Mail (Bitte Name, Adresse
und Betriebsnummer angeben!)
ÖPUL
QQ
QQ
Herbstantrag
ÖPUL 2015-Maßnahmen
01 - 33 129 *
[email protected]
01 - 33 759 *
[email protected]
01 - 333 71 16 *
[email protected]
Nähere Informationen unter:
www.ama.at/merkblaetter (ÖPUL)
AUSGLEICHSZULAGE - AZ
QQ
QQ
Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
Erschwernispunkte-Berechnung
Nähere Informationen unter:
www.ama.at/merkblaetter (AZ)
DIREKTZAHLUNGEN
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QQ
QQ
QQ
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Basisprämie
Greening-Zahlung
Gekoppelte Stützung
Zahlung für Junglandwirte
Kleinerzeugerregelung
Nähere Informationen unter:
www.ama.at/merkblaetter
(Direktzahlungen 2015–2020)
MEHRFACHANTRAG ALLGEMEIN
QQ
QQ
Vordruck
Online Antragstellung (technisch)
01 - 33 151 – 0
Nähere Informationen unter:
www.ama.at/merkblaetter
(Mehrfachantrag Flächen)
FORSTFÖRDERUNG
Nähere Informationen unter:
[email protected]
[email protected]
01 - 334 3954 *
[email protected]
01 - 33 151 – 0
[email protected]
01 - 33 151 – 700 *
01 - 33 151 – 0
[email protected]
[email protected]
www.ama.at/merkblaetter (Forst)
CROSS COMPLIANCE
Düngung, etc.
Pflanzenschutz
Nähere Informationen unter:
www.ama.at/merkblaetter (Cross Compliance)
REFERENZ
QQ
QQ
Heimgut, Landschaftselemente
Alm
* Diese Telefonnummern sind sogenannte „Hotlinenummern“. Diese werden nach Hauptauszahlungsterminen bzw. Massensendungen von Bescheiden und/oder Mitteilungen für einen bestimmten Zeitraum (schwankt nach Maßnahme zwischen 3 und 8 Wochen) aktiviert. Dadurch kann die große Menge
an Rückfragen leichter bewältigt werden und Sie erreichen rasch den zuständigen Ansprechpartner
(Hotlinezeiten: Montag bis Donnerstag 9-15 Uhr, Freitag 9-12 Uhr)!
Wenn die Hotline nicht mehr aktiviert ist, erhalten Sie über Tonband eine entsprechende Information und
werden dann so rasch wie möglich von der Vermittlung mit dem zuständigen Mitarbeiter ver­bunden.