Elektronische Mehrfachantragstellung 2015

Transcription

Elektronische Mehrfachantragstellung 2015
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Elektronische
Mehrfachantragstellung
2015
www.ibalis.bayern.de
Elektronischer Mehrfachantrag im Portal iBALIS
Mit dem Mehrfachantrag 2015 werden die Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2015
(GAP-Reform) in Bayern umgesetzt. Über 110 00 landwirtschaftliche Betriebe beantragen bis zum 15. Mai
damit die flächenbezogenen Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen.
Der Mehrfachantrag wird elektronisch über die im Portal iBALIS integrierte Anwendung MFA-Online eingereicht. Über eine integrierte GIS-Anwendung in der Feldstückskarte Bayern kann dabei die Lage und
Abgrenzung von Feldstücken überprüft sowie ein Feldstück in mehrere Schläge aufgeteilt werden.
Zahlreiche Prüfschritte und Hinweise führen den Anwender von der Erfassung der Daten bis zum Absenden durch das Programm. Über eine gesicherte Internetverbindung werden die Daten direkt an das Amt
weitergeleitet. Ein Ausdruck von Papierunterlagen ist daher nicht notwendig.
Ein Mandantenzugang ermöglicht auch die elektronische Antragstellung durch Dienstleister.
Die Anschriften aller Dienstleister haben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf ihrem
Internetangebot veröffentlicht.
Diese Broschüre soll über die wichtigsten Neuerungen und den Ablauf beim elektronischen Mehrfachantrag informieren. Weitere Hilfen zum MFA-Online sind direkt in der Anwendung abrufbar und finden sich
auch im Benutzerhandbuch.
Impressum
Herausgeber:
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2
80539 München
www.stmelf.bayern.de
[email protected]
Nr. 08072015
Stand Februar 2015
Redaktion: Referat Flächen- und tierbezogene Zahlungen
Druck:
Datev eG, Paumgartnerstraße 6 – 14, 90329 Nürnberg
Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger,
zertifizierter Waldbewirtschaftung
Hinweis:
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf
weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum
Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen.
Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen
der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt
ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung
zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
Inhaltsverzeichnis
A. Wichtige Funktionen und Neuerungen beim MFA 2015 im Portal iBALIS........................... 4
B. Allgemeines zu iBALIS........................................................................................................... 6
1. iBALIS: Ihr zentraler Service................................................................................................................................................. 6
2. Technische Anforderungen................................................................................................................................................. 6
C. Wichtige Funktionen und Einstieg in die Anwendung........................................................ 7
D. Feldstücke und Landschaftselemente prüfen und aktualisieren....................................... 7
1. 1.1
1.2
2. 3.
4.
Zu- und Abgänge ganzer Feldstücke erfassen und melden.................................................................................... 8
Zugang ganzer Feldstücke................................................................................................................................................... 8
Abgang ganzer Feldstücke.................................................................................................................................................. 8
Feldstücksgrenzen prüfen und anpassen....................................................................................................................... 8
Landschaftselemente erfassen, prüfen, anpassen oder löschen........................................................................... 9
Ökologische Vorrangflächen erfassen, anpassen oder löschen............................................................................. 9
E. Mehrfachantrag erfassen.................................................................................................... 10
1. Beantragung der Fördermaßnahmen........................................................................................................................... 10
2. Stammdaten prüfen und ändern.................................................................................................................................... 10
3. Allgemeine Angaben.......................................................................................................................................................... 10
4. Angaben zu den Fördermaßnahmen............................................................................................................................ 11
4.1 Angaben zur Prüfung „aktiver Betriebsinhaber“........................................................................................................ 11
4.2 Ökologische Landwirtschaft im Gesamtbetrieb bzw. für einzelne Produktionseinheiten......................... 11
4.3 Zuweisung von Zahlungsansprüchen........................................................................................................................... 11
5. Weitere Angaben zu den Fördermaßnahmen........................................................................................................... 11
6. Angaben zur Viehhaltung................................................................................................................................................. 11
7. Angaben zur Flächennutzung......................................................................................................................................... 12
7.1 Nutzungen erfassen............................................................................................................................................................ 13
7.2 Nutzungsschläge erstellen (digitalisieren).................................................................................................................. 13
7.3 Bei Grünlandschlägen Angaben zum Jahr der ersten Hauptnutzung erfassen............................................ 14
7.4 Zusatzangaben zu Hopfen, Hanf und Rebflächen erfassen.................................................................................. 15
7.5 Fördereinschränkungen (Sperrcodes) bei Agrarumweltmaßnahmen erfassen............................................ 15
7.6 Flächen für Mulchsaat und Winterbegrünung erfassen......................................................................................... 15
7.7 Greening................................................................................................................................................................................... 15
8. Angaben zur Sommerweidehaltung............................................................................................................................. 15
9. Erklärung des Antragstellers............................................................................................................................................ 15
F. Mehrfachantrag prüfen und senden.................................................................................. 16
1. Antragsdaten prüfen und korrigieren........................................................................................................................... 16
2. Antragsdaten senden.......................................................................................................................................................... 16
3. Bestätigungsmeldung........................................................................................................................................................ 16
G. Häufig gestellte Fragen....................................................................................................... 17
3
A. Wichtige Funktionen und Neuerungen beim MFA 2015 im Portal iBALIS
▪▪ Eine Ersatz-PIN kann beim LKV Bayern unter der Rufnummer 089 544348-71, per Telefax unter
089 544348-70 oder per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.
▪▪ Alle Merkblätter, Anleitungen, Antragsformulare für Sonderfälle und die Liste zur Codierung der
Nutzung im FNN 2015 können über den Menüpunkt „Förderwegweiser“ aufgerufen werden.
▪▪ Aktuelle Informationen und Termine zum MFA-Online finden sich auf der Startseite.
▪▪ Ein Benutzerhandbuch ist auf der Startseite als PDF hinterlegt.
▪▪ An vielen Stellen finden sich unter
ausführliche Hilfen zur gewählten Funktion und Demo-Videos.
▪▪ Eine Planungshilfe zum Greening ermöglicht die Überprüfung der Vorgaben zum Greening.
▪▪ Neuerungen in der Feldstückskarte
Im Fenster „Aktive Ebene“ können zum Feldstück verschiedene
Ebenen zur Bearbeitung aktiviert werden:
ūū Landschaftselemente
ūū Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)
ūū Schläge mit Nutzungen
ūū Agrarumweltmaßnahmen
Die Darstellung, abhängig vom gewählten Zoomfaktor, erfolgt
wenn das Symbol grün leuchtet.
Unter Detailinformationen zum Feldstück werden die wichtigsten Kennzahlen zum Feldstück dargestellt.
Digitalisierungswerkzeuge ermöglichen die grafische Erfassung von Schlägen bei Feldstücken mit mehreren Nutzungen.
Bei Messungen von Strecken und Flächen bleiben die Messlinien sichtbar erhalten.
In der Legende können in der Digitalen Flurkarte auch die DFK-Stützpunkte (Grenzsteine) hinzugeschaltet werden.
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A. Optimale Vorgehensweise bei der Antragstellung 2015
Die Umsetzung der EU-Agrarreform 2015 bringt eine Reihe von Neuerungen und fachlicher Änderungen
bei den flächenbezogen Fördermaßnahmen.
Eine reibungslose und unterbrechungsfreie elektronische Mehrfachantragstellung ist dann sichergestellt,
wenn in folgender Reihenfolge vorgegangen wird.
Alle Feldstücke sind im Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen mit einem
Prüfergebnis Geprüft und in Ordnung bzw. Änderung notwendig gekennzeichnet.
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Alle für den Betrieb wichtigen Inhalte im Merkblatt zum Mehrfachantrag
insbesondere zum Greening und zur Zuweisung von Zahlungsansprüchen wurden
aufmerksam gelesen.
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Die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises (FNN) 2015
enthält wichtige Hinweise zur Erfassung im MFA Online und liegt bereit.
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Optimale Vorgehensweise bei der MFA-Online Antragstellung 2015
Die PIN für den Einstieg im iBALIS ist aktuell und noch bekannt, ansonsten rechtzeitig
eine Ersatz-PIN beantragen.
Alle Flächenzu- und -abgänge für das Jahr 2015 sind unter dem Menü Feldstücks­
karte erfasst.
Die Liste zur Codierung der Nutzung im FNN 2015 liegt bereit.
Die Angaben im MFA-Online werden vollständig in der Reihenfolge der Anordnung
der Register erfasst.
Bei Feldstücken mit mehreren Nutzungen ist die Abgrenzung vor Ort anhand fester
Elemente bekannt, oder es wurden Stichmaße aufgemessen.
Die Datenprüfung nach Erfassung aller Antragsdaten ergibt keine Fehler.
Beim Absenden des Mehrfachantrags erscheint eine Erfolgsmeldung.
Auf der Bestätigungsmeldung werden nachzureichende Unterlagen und ggf.
vorhandene Unstimmigkeiten ausgewiesen.
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Der Besprechungstermin am Amt wird wahrgenommen und Fragen zum Antrag
besprochen. Dort wird auch die CC-Broschüre ausgehändigt.
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B. Allgemeines zu iBALIS
1. iBALIS – Ihr zentraler Service
Sie haben mit iBALIS
▪▪ ganzjährig Zugriff auf Ihre gespeicherten Betriebsdaten.
▪▪ eine integrierte Feldstückskarte mit umfassenden Funktionen und Informationen.
Darin können Sie
ūū Daten eines Feldstücks abrufen.
ūū Feldstücksgrenzen exakt prüfen und erforderlichenfalls ändern.
ūū Landschaftselemente und ÖVF erfassen, prüfen, ändern und löschen.
ūū Flächenzu- und -abgänge erfassen.
ūū Feld- und Flurstücke suchen.
und vieles mehr.
▪▪ eine zeit- und ortsunabhängige Erfassungsmöglichkeit Ihres Mehrfachantrags einschließlich der grafischen Erfassung Ihrer Nutzungsschläge.
▪▪ nicht zuletzt dadurch mehr Zeit zur Klärung Ihrer Fragen beim persönlichen Termin am AELF.
Ihren aktuellen Besprechungstermin finden Sie auf dem Anschreiben zum Mehrfachantrag und im Portal
iBALIS unter dem Menü Betriebsinformationen.
Mittwoch, 15. April 2015
Zeit 10:00 – 11:30 Uhr
Josef Muster Zi. 5
AELF Musterhausen
HOTLINE: 089 12345-67
Nehmen Sie diesen Termin wahr, um den elektronisch abgeschickten Mehrfachantrag am Amt zu besprechen und evtl. aufgetretene
Fragen zu klären. An diesem Termin können auch noch Änderungen
am Antrag vorgenommen werden.
2. Technische Anforderungen
Anschluss und Browser
Für die Funktionen in der digitalen Feldstückskarte ist ein DSL- oder Breitbandanschluss erforderlich. Wo
kein kabelgebundenes DSL verfügbar, jedoch Mobilfunkempfang möglich ist, bietet sich die Nutzung
eines mobilen Internetzugangs (z. B. LTE, UMTS-Stick) an.
Für die Anwendung sind grundsätzlich alle gängigen Internetbrowser* geeignet. Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten, sollte immer die aktuellste Browserversion genutzt werden. Nach aktuellem
Stand werden z. B. empfohlen: Internet-Explorer 11, Firefox 31, Google Chrome 40, Opera 27 oder Apple
Safari 7.
Zum Ausdrucken des Antrages benötigen Sie den Adobe Reader* oder eine entsprechende Alternative
(z. B. Foxit Reader*).
*Die jeweils aktuellsten Versionen können Sie kostenlos aus dem Internet herunterladen.
Aktivierung „Javascript“
„Javascript“ ist erforderlich, damit iBALIS in allen Details funktioniert. Es ist in aller Regel standardmäßig
aktiviert. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, folgen Sie bitte unter „Hilfen“ im i-BALIS-Menü den „Hinweisen und häufigen Fragen zur Navigation im iBALIS“.
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C. Anmeldung und Einstieg in die Anwendung
Der Aufruf von iBALIS erfolgt im Internet unter www.ibalis.bayern.de.
Von der Anmeldeseite können auch andere Anwendungen für Landwirte, z. B. die Zentrale InVeKoSDatenbank (ZID), HI-Tier oder der Nährstoffvergleich Bayern aufgerufen werden.
Die Anmeldung erfolgt mit der Betriebsnummer und dem Passwort. Das Passwort entspricht Ihrer
bekannten PIN (Persönliche Identifikationsnummer), die identisch ist mit dem Zugang zu ZID, HI-Tier oder
zum Nährstoffvergleich Bayern.
▪▪ Anmeldung nicht erfolgreich? Dann prüfen Sie bitte die korrekte Schreibweise der PIN (Taste Groß- oder
Kleinschreibung beachten).
▪▪ Passwort vergessen oder Programm gesperrt?
Eine Ersatz-PIN erhalten Sie kostenfrei beim LKV Bayern unter der Rufnummer 089 544348-71, per Telefax unter 089 54434870 oder per E-Mail unter [email protected]. Die PIN wird innerhalb weniger Tage
per Post zugestellt.
Nach der Anmeldung gelangen Sie auf die Startseite von iBALIS mit aktuellen Informationen zur Mehrfachantragstellung, zu Terminen und zu anstehenden Aufgaben.
D. Feldstücke und Landschaftselemente prüfen und aktualisieren
Häufig ändert sich der Umfang der bewirtschafteten Fläche durch Feldstückszu- oder -abgänge oder
Änderungen an den Feldstücksgrenzen im Vergleich zum Vorjahr.
Vor Beginn der Erfassung des Mehrfachantrags sollten rechtzeitig alle Flächenzu- und -abgänge gemeldet und alle Feldstücke und Landschaftselemente auf exakte Abgrenzung geprüft werden. Eine fehlerhafte Abgrenzung führt zu unrichtigen Angaben der Flächengröße bei der Antragstellung. Jeder Antragsteller ist selbst für die richtige Abgrenzung seiner Feldstücke verantwortlich.
Soweit der Betrieb zum Greening verpflichtet ist, sollten vorab auch ÖVF erfasst und definiert werden.
iBALIS unterstützt Sie bei diesen Aufgaben mit der Darstellung aller Feldstücke, Landschaftselemente und
ÖVF in der Digitalen Feldstückskarte unter Verwendung aktueller Luftbilder.
Der Aufruf erfolgt im Menü durch Klick auf Feldstückskarte.
Mit der Funktionstaste F11 kann die Bildschirmansicht auf Vollbild vergrößert werden.
Ausführliche Erläuterungen zu den Neuerungen in der Feldstückskarte und Demo-Videos finden Sie in
der Funktionsleiste unter dem
sowie im Benutzerhandbuch.
Abbildung 1: Ausschnitt aus der Digitalen Feldstückskarte mit eingeblendetem Hilfefenster.
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D. Feldstücke und Landschaftselemente prüfen und aktualisieren
Erläuterung der einzelnen Knöpfe in der Digitalen Feldstückskarte (nach Auswahl eines Feldstücks)
Detailinformationen zum Feldstück (Kurzfassung) aus- und wieder einblenden
umfassende Detailinformation zum Feldstück einblenden
„Snapping“ aktivieren (zum Sprung auf Punkte oder Linien beim Digitalisieren)
Feldstücke, Flurstücke suchen
Feldstück größtmöglich darstellen (zentrieren)
Bildausschnitt drucken
Strecken oder Flächen messen
Hilfen und Demo-Videos zur Feldstückskarte und ihren Funktionen anzeigen
… und speziell in der aktiven Ebene „Feldstücke“
Feldstück abgeben (Meldung Flächenabgang)
Feldstück aufnehmen (Meldung Flächenzugang)
Feldstück ändern
Mit Wechsel in eine andere Ebene z. B. die aktive Ebene LE, um Landschaftselemente zu prüfen und anzupassen, wechseln auch die dafür jeweils erforderlichen Bearbeitungs-Knöpfe.
1. Zu- und Abgänge ganzer Feldstücke erfassen und melden
1.1 Zugang ganzer Feldstücke
Zugänge werden unter der Funktion
gemeldet. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der „Hilfe zur
Feldstückskarte“ unter
in der Funktionsleiste und den Hinweisen in den Erfassungsmasken.
1.2 Abgang ganzer Feldstücke
Abgänge werden unter der Funktion
gemeldet. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der „Hilfe zur
Feldstückskarte“ unter
und den Hinweisen in den Erfassungsmasken.
2. Feldstücksgrenzen prüfen und anpassen
Bevor Sie mit dem Erfassen des Mehrfachantrags beginnen, sollten Sie alle Ihre Feldstücke auf exakte
Abgrenzung prüfen.
Der Aufruf erfolgt im Menü über Feldstückskarte/Feldstücke prüfen.
Mit Klick auf das gewünschte Feldstück wird Ihnen das Feldstück zum Prüfen angeboten.
Ausführliche Hinweise, wie Sie beim Prüfen vorgehen und erforderlichenfalls Änderungen an den Feldstücksgrenzen vornehmen, finden Sie im Benutzerhandbuch und in der Hilfe zur Feldstückskarte unter
dem
in der Funktionsleiste der Feldstückskarte. Dort finden Sie außerdem Demo-Videos zum Thema
Feldstück prüfen und Feldstück ändern.
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D. Feldstücke und Landschaftselemente prüfen und aktualisieren
Abbildung 2: Ausschnitt Maske Feldstücksgrenzen prüfen.
3. Landschaftselemente erfassen, prüfen, anpassen oder löschen
Sind CC-relevante Landschaftselemente Teil der Gesamtfläche eines Feldstücks, müssen sie in der Feldstückskarte erfasst und grafisch abgegrenzt sein. Sie können als ÖVF angerechnet werden.
Hinweise zu den Landschaftselementen finden Sie in der Anleitung zum FNN und der Broschüre Cross
Compliance (am AELF und im Internet erhältlich).
Ausführliche Hinweise und Demo-Videos zur Bearbeitung der Landschaftselemente finden Sie in der Hilfe
zur Feldstücks­karte unter dem
in der Funktionsleiste der Feldstückskarte.
4. Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) erfassen, anpassen oder löschen
Soweit Sie im Rahmen des Greening zur Bereitstellung von ÖVF verpflichtet sind, sind alle ÖVF (soweit nicht
bereits schon als Landschaftselement (LE) erfasst), noch vor Beginn der Erfassung des Mehrfachantrags in
der Feldstückskarte zu erfassen. Die Beantragung erfolgt dann im Rahmen der Nutzungserfassung.
Ausführliche Hinweise, was sich unter den einzelnen ÖVF verbirgt und wie Sie beim Erfassen, Ändern oder
Löschen von ÖVF vorgehen, finden Sie in der Hilfe zur Feldstückskarte unter dem
in der Funktionsleiste der Feldstückskarte. Dort finden Sie außerdem Demo-Videos zum Thema „Ökologische Vorrang­
flächen“.
Abbildung 3: Ausschnitt „Ökologische Vorrangfläche erstellen“.
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E. Mehrfachantrag erfassen
Die nachfolgenden Schritte zeigen auf, wie Sie Ihren Mehrfachantrag elektronisch erfassen können.
Fachliche Hinweise zu den einzelnen Punkten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt zum
Mehrfachantrag und der Broschüre Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland – Ausgabe 2015.
Der MFA-Online wird im Menü unter Anträge/MFA-Online aufgerufen.
Die Angaben zum Mehrfachantrag sind in der Reihenfolge der vorgegebenen Register nacheinander zu
erfassen. Das aktivierte Register ist grün dargestellt.
Beantragung
Stammdaten Allgemeine Angaben Aktiver Betriebsinhaber Ökolandbau
Ausgleichszulage/AUM
Datenprüfung
Viehverzeichnis
Flächen- und Nutzungsnachweis
Greening
Zahlungsansprüche Direktzahlungen Hopfen
Weideprämie
Erklärungen
Betriebsdatenblatt
Senden
Abbildung 4: Reihenfolge der Register beim Mehrfachantrag.
Mit Speichern werden die Eingaben sofort auf Plausibilität überprüft. Sind die erfolgten Eingaben plausibel, werden Sie mit Speichern und Weiter automatisch zum nächsten Schritt weitergeleitet. Andernfalls
erhalten Sie entsprechende Korrekturhinweise.
Bereits bearbeitete Register können bei Bedarf wieder aufgerufen und Eingaben korrigiert werden. Die
Erfassung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
1. Beantragung der Fördermaßnahmen
Beantragung
Nach Aufruf des MFA-Online 2015 werden Sie automatisch zum Register „Beantragung“ geleitet. Hier sind
die gewünschten Fördermaßnahmen im Jahr 2015 anzukreuzen.
2. Stammdaten prüfen und ändern
Stammdaten
Überprüfen Sie Ihre persönlichen Adressdaten und Angaben zur Bankverbindung, insbesondere IBAN und
BIC.
Sind Telekommunikationsdaten (Telefon (Festnetz, mobil), Telefax und E-Mail) nicht mehr korrekt oder
unvollständig, können diese ganzjährig online geändert werden.
Sind dagegen Änderungen z. B. beim Namen, bei der Adresse oder bei den Bankdaten notwendig, oder
erfolgte seit der letzten Mehrfachantragstellung ein Inhaberwechsel, ist dies – soweit noch nicht erfolgt –
dem AELF schriftlich mit dem Formblatt Mitteilung Betriebshaberwechsel/betriebliche Veränderungen
mitzuteilen. Das Formblatt ist an allen relevanten Stellen unter
hinterlegt.
3. Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben
Hier sind alle zutreffenden allgemeinen Angaben zum Betrieb zu erfassen.
Hat sich seit dem Mehrfachantrag 2014 eine Änderung beim Betriebsinhaber ergeben, ist dies unter diesem Register zu erfassen.
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E. Mehrfachantrag erfassen
4. Angaben zu den Fördermaßnahmen
Aktiver Betriebsinhaber
Ökolandbau
Zahlungsansprüche
4.1 Angaben zur Prüfung „aktiver Betriebsinhaber“
Hier sind ab Punkt 1.2 nur Angaben zu machen, wenn Sie eine der unter 1.1 genannten außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben.
4.2 Ökologische Landwirtschaft im Gesamtbetrieb bzw. für einzelne Produktionseinheiten
Hier sind von ökologisch wirtschaftenden Betriebsinhabern zwingend Angaben zu machen, wenn die
Basis- und die Greeningprämie oder die KULAP-Maßnahme A11 bzw. B10 „Ökolandbau“ beantragt werden.
4.3 Zuweisung von Zahlungsansprüchen (ZA)
Für die Zuweisung von ZA sind im Regelfall unter Punkt 3.1 Angaben zu machen.
Wird auch eine Zuweisung von ZA aus der Nationalen Reserve beantragt, sind Angaben zu den Punkten
3.2 und 3.3 erforderlich. Die dazu notwenigen Anlagen sind im Förderwegweiser abrufbar und in Papierform beim Amt einzureichen.
5. Weitere Angaben zu den Fördermaßnahmen
Direktzahlungen
Hopfen
Ausgleichszulage/AUM
In diesen Registern werden weitere Angaben erfasst, wenn Sie,
▪▪ von den Verpflichtungen zur Anbaudiversifizierung befreit sind, da mehr als 50 % des Ackerlandes neu
zugegangen sind.
▪▪ nach dem 31.12.2014 Dauergrünland außerhalb Bayerns umgebrochen haben.
▪▪ Zahlungen für Junglandwirte für aktivierte Zahlungsansprüche (Punkt 4.3) in Anspruch nehmen
wollen.
▪▪ als Hopfenerzeuger Angaben zur Mitgliedschaft in einer Erzeugergemeinschaft machen müssen.
▪▪ an AUM Maßnahmen teilnehmen und im Rahmen eines Betriebsinhaberwechsels den Eintritt mit allen
Rechten und Pflichten anzeigen oder Angaben zu einer hofeigenen Biogasanlage machen müssen.
6. Angaben zur Viehhaltung
Viehverzeichnis
Hält der Betrieb Nutztiere, ist der Jahresdurchschnitt 2014 und der geschätzte Jahresdurchschnitt 2015 in
den jeweiligen Spalten zu erfassen. Zur Berechnung des Durchschnittsbestandes steht eine Taschenrechnerfunktion zur Verfügung.
Alle Tierarten, bei denen im Mehrfachantrag 2014 Angaben gemacht wurden, sind in der Maske eingeblendet. Bei Rindern wurde der Durchschnittsbestand 2014 auf Grundlage der zum 16. Januar 2015 in der
HI-Tier-Datenbank gespeicherten Werte übernommen.
Weitere Tierarten können durch Klick auf + neben der entsprechenden Tiergruppe aufgerufen und erfasst
werden.
In der GV-Übersicht erhalten Sie Auskunft über die Summe der Großvieheinheiten (GV) und der RaufutterGroßvieheinheiten (RGV).
Änderungen bei den Tierarten: Wurde eine Tierhaltung (z. B. Geflügel) neu begonnen oder eingestellt?
Wenn ja, bitte zusätzlich die Angaben zum Betriebstyp ergänzen.
Wechseln Sie dazu im Menü unter „Betriebsinformation“ auf „Betriebstypen“ und erfassen Sie dort den
jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme bzw. Beendigung der betroffenen Tierhaltung.
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E. Mehrfachantrag erfassen
7. Angaben zur Flächennutzung
Flächen- und Nutzungsnachweis
Um einen Überblick über gegebenenfalls bereits erfolgte Eingaben zu erhalten, werden Sie zunächst auf
die Seite „Feldstücksübersicht“ geleitet.
Soweit noch ungeprüfte Feldstücke vorhanden sind, können Sie von hier aus mit Klick auf Ungeprüft in
Spalte 3 die Feldstücksprüfung nachholen.
Darüber hinaus sind hier – soweit gegeben – in der Spalte „Rebflächen“ auch die Angaben zu Rebsorten,
zum Pflanz-/Rodungsjahr und zur zugehörigen Rebfläche zu machen.
Abbildung 5: Auszug aus der „Feldstückübersicht“.
Mit Klick auf das gewünschte Feldstück (Spalte 2) kommen Sie zur eigentlichen Nutzungserfassung.
Die Nutzungserfassung erfolgt zur besseren Identifizierung mit Unterstützung von Luftbildern und
umfasst
▪▪ unter „Nutzung im Erntejahr 2015“ die Erfassung der Nutzungsart mit Code, Flächenumfang und Art der
Beantragung sowie der Kennzeichnung als ÖVF, sowie zusätzlicher Angaben
ūū bei Grünland zum Jahr der ersten Hauptnutzung
ūū bei Hopfen zu Sorten und Neuanpflanzung
ūū bei Hanf zu Sorten und Saatstärke
und soweit gegeben
▪▪ unter ÖVF die Auswahl von CC-relevanten Landschaftselementen und Uferrandstreifen als ÖVF.
▪▪ unter AUM die Erfassung von Fördereinschränkungen bei Agrarumweltmaßnahmen sowie die Kennzeichnung der in die Maßnahmen „Blühflächen“, „ Winterbegrünung“ und „Mulchsaat“ einbezogenen
Flächen.
1
3
2
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Abbildung 6: Maske Hauptnutzungserfassung.
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E. Mehrfachantrag erfassen
7.1 Nutzungen erfassen
1 In der Karte werden bereits digital erstellte Schläge (siehe Punkt 7.2) mit Schlagnummer ausgewiesen.
2 Mit Klick auf
wird der gewählte Schlag zur besseren Erkennbarkeit in der Karte farbig hervorgehoben.
3 Hat sich weder die Feldstücksgrenze noch die Nutzung im Vergleich zum Vorjahr verändert, können Sie
mit Klick auf Ü die Vorjahresnutzung übernehmen.
4 Vom Programm vorgegeben ist eine Zeile (entspricht einem Nutzungsschlag). Wollen Sie weitere Nutzungsschläge digitalisieren (siehe Punkt 7.2), klicken Sie auf Nutzungsschläge erfassen oder auf + .
5 Die Auswahl der Nutzung erfolgt durch Eingabe des Nutzungscodes (NC) oder der Nutzung. Sind
Zusatzangaben zu erfassen (z. B. bei Grünland zum Beginnjahr), öffnet sich automatisch ein Überblendfenster. Liegt ein Zusatzfenster vor, wird dies mit einem Symbol gekennzeichnet.
6 Die Flächengröße ergibt sich automatisch aus den Linienzügen von Schlägen oder dem ganzen Feldstück. Bei außerbayerischen Feldstücken muß die Fläche händisch angegeben werden.
7 Ist der Schlag als ÖVF vorgesehen, können Sie aus dem Klappmenü die zugehörige Art auswählen. Das
Programm schränkt automatisch auf den für die jeweilige Nutzungsart möglichen Typ von ÖVF ein.
8 Sind auf dem Feldstück CC-relevante Landschaftselemente vorhanden, können Sie mit Klick auf ÖVF
als ÖVF beantragt werden.
9 Sind auf dem Feldstück einzelflächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (EFL) vorhanden und/oder
Sperrflächen für AUM erfasst, werden diese hier angezeigt und können mit Klick auf AUM bearbeitet
oder erstmals erfasst werden.
Speichern können Sie Ihre Angaben plausibilisieren und speichern. Klicken Sie auf
Speichern und Weiter erfolgt mit dem Speichern zusätzlich ein automatischer Wechsel zum nächsten
Mit Klick auf
Feldstück. Sollte kein automatischer Wechsel erfolgen, liegen i. d. R. Hinweise, Warnungen oder Fehler vor,
die zunächst noch abgearbeitet und mit erneutem Speichern bestätigt werden müssen. Diese Hinweise
finden Sie oberhalb der erfassten Nutzung.
Wollen Sie zu einem anderen Feldstück wechseln, geben Sie neben Weiter mit Feldstück die gewünschte
Feldstücksnummer ein und klicken Sie auf Weiter mit Feldstück .
Mit Abbrechen können Sie noch nicht gespeicherte Eingaben rückgängig machen.
Die Nutzungserfassung verlassen Sie mit Klick auf Zurück zur Feldstücksübersicht . Bitte denken Sie daran,
dass noch nicht gespeicherte Daten dadurch verlorengehen!
7.2 Nutzungsschläge erstellen (digitalisieren)
Befindet sich auf einem Feldstück mehr als eine Nutzung, so ist das Feldstück in Schläge aufzuteilen, wie
es den Gegebenheiten vor Ort entspricht.
Um zusätzliche Schläge zu digitalisieren, klicken Sie auf Nutzungsschläge erfassen und Sie werden automatisch in das Menü Feldstückskarte, aktive Ebene Nutzung geführt.
Dort können Sie Schläge erfassen sowie bereits erfasste Schläge ändern und auch wieder löschen.
Zum Erstellen stehen Ihnen in der Funktionsleiste von links nach rechts folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
▪▪
Der Knopf Nutzungsschlag erstellen zur „freihändigen“ Erfassung der Schlaggrenzen.
▪▪
Der Knopf Streifen für Nutzungsschlag erstellen, um Schläge mit einer genau definierten
Breite abzugrenzen (eignet sich vor allem bei Schlägen, die sich z. B. an den Sämaschinenbreiten
orientieren).
▪▪
Der Knopf Nutzungsschlag aus anderer Ebene kopieren. Mit dieser Funktion können Sie bereits in
der Ebene ÖVF oder AUM erstellte Schläge übernehmen.
Als zusätzliche Hilfe (vor allem beim „freien“ Digitalisieren) können Sie
▪▪ die Messfunktion heranziehen, um Stichmaße einzufügen.
▪▪ die Stichmaße zusätzlich mit Hilfe der „Snapfunktion“ (Punktsnap) mit Sprungmarken versehen, um so
exakt auf die Stichmaße digitalisieren zu können.
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E. Mehrfachantrag erfassen
Abbildung 7: Digitale Schlagerfassung mit Unterstützung der Mess- und Snapfunktion.
Eine ausführliche Beschreibung und Demo-Videos zur Vorgehensweise bei der Schlagerfassung finden Sie
in der Hilfe zur Feldstückskarte unter dem
in der Funktionsleiste.
Haben Sie für dieses Feldstück die Schläge erstellt oder geändert, kehren Sie mit Klick auf
Nutzungserfassung.
zurück in die
7.3 Bei Grünlandschlägen Zusatzangaben zum Jahr der ersten Hauptnutzung erfassen
Auf Schlägen mit GL-Nutzungen sind Zusatzangaben zum ersten Hauptnutzungsjahr zu erfassen. Wurde
die Einsaat auf dem Feldstück in unterschiedlichen Jahren vorgenommen, ist für jedes Beginnjahr ein
eigener Schlag zu erstellen. Weitergehende Hinweise sowie Beispiele finden Sie in der Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises (FNN) 2015 unter Punkt 6 oder im Benutzerhandbuch.
Bei Angabe eines GL-Codes öffnet sich automatisch ein Zusatzfenster, in dem die notwendigen Angaben
eingetragen oder ggf. nur bestätigt werden müssen.
Abbildung 8: Bestätigung/Anpassung Beginnjahr bei Grünlandnutzung.
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E. Mehrfachantrag erfassen
7.4 Zusatzangaben zu Hopfen-, Hanf- und Rebflächen erfassen
Wurde auf mindestens einem Schlag Hopfen (NC 856) oder Hanf (NC 701) eingegeben, öffnet sich automatisch ein auf die jeweilige Kultur zugeschnittenes Zusatzfenster, in dem zusätzliche Angaben u. a. zu den
Hopfen- oder Hanfsorten zu erfassen sind.
Zusatzangaben zu den Rebflächen sind dagegen auf der „Feldstücksübersicht“ (s. Abb. 13) zu machen.
Das entsprechende Erfassungsfenster öffnet sich mit Klick auf
.
7.5 Fördereinschränkungen (Sperrcodes) bei Agrarumweltmaßnahmen erfassen AUM
Im Block „AUM“ finden Sie alle direkt auf dem Feldstück oder Schlag abgeschlossenen einzelflächenbezogenen AUM und die jeweils aktuell gespeicherten AUM-Sperrcodes. Betriebliche AUM werden – soweit
vorhanden – zur Information bei den Feldstücksdaten (links vom Bild) mit angezeigt.
Die schlagbezogene Erfassung und Bearbeitung der Sperrcodes erfolgt unter AUM . Mit Klick auf + können Sperrcodes für weitere Schläge erfasst bzw. mit Klick auf bestehende Sperrcodes gelöscht werden.
Besteht eine förderschädliche Bewirtschaftsungsauflage nur für eine Teilfläche, ist für die nicht betroffene
Fläche ein eigener Schlag zu bilden (siehe Punkt 7.2).
7.6 Flächen für Mulchsaat und Winterbegrünung erfassen
Ebenfalls mit Klick auf AUM erfassen Sie, auf welchen Flächen im Erntejahr 2015 Reihenkulturen im
Mulchsaatverfahren angebaut werden (vgl. „Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises (FNN) 2015“ unter Punkt 7.2.2).
Für die Maßnahme Winterbegrünung im Winter 2015/16 können hier die betroffenen Flächen angegeben
werden. Es wird jedoch empfohlen, die erforderlichen Angaben erst nach Aussaat und Auflaufen der Zwischenfrucht, spätestens aber bis 15. Dezember 2015 dem AELF schriftlich oder online im iBALIS zu melden.
Werden diese Flächen jedoch zugleich als ÖVF „Zwischenfrüchte“ oder „Grasuntersaat“ ausgewiesen, müssen sie bereits im Rahmen der Mehrfachantragstellung bis spätestens 15.05.2015 beantragt werden.
7.7 Greening Greening
Unter dem Register „Greening“ wird als Übersicht eine Zusammenstellung der Kennzahlen und das Ergebnis der Einhaltung von Greening-Auflagen angezeigt. In diesem Register sind keine Eingaben zu machen.
8. Angaben zur Sommerweidehaltung
Weideprämie
Bei Beantragung der KULAP-Maßnahme „Sommerweidehaltung (Weideprämie)“ sind in der Erfassungsmaske die notwendigen Angaben zu den Weidegruppen und der festgelegten Weidezeit mitzuteilen.
Angaben zur Pensionsrinderhaltung sind notwendig, sofern Pensionsrinder an andere Betriebe abgegeben bzw. im eigenen Betrieb aufgenommen werden.
Die Meldung der 2015 aufgenommenen bzw. abgegebenen Pensionsrinder ist ab Dezember 2015 wieder
online möglich.
9. Erklärung des Antragstellers
Erklärungen
Unter diesem Register geben Sie notwendige Erklärungen ab, die zur Bewilligung und Auszahlung der
Fördermittel notwendig sind.
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F. Mehrfachantrag prüfen und senden
1. Antragsdaten prüfen und korrigieren
Datenprüfung
Plausibilitätsprüfungen werden bereits während der Datenerfassung bei jedem Speichervorgang durchgeführt. Sie werden dadurch bereits bei der Eingabe auf mögliche Unstimmigkeiten hingewiesen und
haben die Möglichkeit, diese sofort zu korrigieren.
Eine zusammenfassende Plausibilitätsprüfung erfolgt nach vollständiger Erfassung der Daten mit Klick auf
Prüfung durchführen .
Sind Daten nicht plausibel, werden automatisch vom Programm Informationen, Warnungen oder Fehlermeldungen ausgegeben. Unter „Hinweis“ werden die ausgegebenen Meldungen näher beschrieben. Sind
zusätzlich zum Online-Antrag schriftliche Nachweise erforderlich, ist dies unter „Unterlagen“ ersichtlich.
Hier einige Beispiele:
Abbildung 9: Beispiel für Warnungen und Informationen.
Fehler (rot) verhindern ein Absenden des Antrags und müssen vorher behoben werden. Andernfalls kann
der Mehrfachantrag nur in Papierform eingereicht werden.
Bei Warnungen und Informationen kann der Mehrfachantrag abgesendet werden. Die dabei ausgegebenen Meldungen sollten aber unbedingt bei Ihrem Besprechungstermin am Amt geklärt werden.
Bearbeiten der ausgegebenen Meldungen zum Mehrfachantrag
Ein Anklicken der ausgegebenen Meldung in Spalte „Kategorie“ führt in das betroffene Register bzw.
direkt zur Nutzungserfassung des jeweiligen Feldstücks.
Nach erfolgter Ergänzung oder Korrektur und anschließendem Speichern kehren Sie wieder zurück zur
Prüfung und stoßen den Prüfvorgang erneut an. War die Korrektur erfolgreich, entfällt die Meldung
gelöscht.
Sind alle Meldungen bereinigt, wechseln Sie zum Schritt „Senden“.
2. Antrag senden
Senden
Vor dem Senden erfolgt automatisch noch einmal eine umfassende Plausibilisierung aller Antragsdaten.
Liegen keine Fehler mehr vor, kann den Antrag danach abgesendet werden.
Mit dem Absenden wird der Mehrfachantrag 2015 rechtsverbindlich bei Ihrem AELF eingereicht.
Falls sich nach dem Absenden noch Änderungen ergeben sollten, können Sie dazu insbesondere den für
Sie vom AELF reservierten Besprechungstermin (s. u.) nutzen.
3. Bestätigungsmeldung
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung, auf der das erfolgreiche Absenden des
Antrags mit Datum und Uhrzeit dokumentiert ist. Sie dient als Nachweis, dass der Antrag eingereicht wurde.
Drucken Sie die Bestätigungsmeldung aus und nehmen Sie sie zu Ihren Unterlagen.
Unter dem Menüpunkt Anträge/Ausdrucke können Sie ganzjährig Ihre eingereichten Förderunterlagen
einsehen und ausdrucken.
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G. Häufig gestellte Fragen
Welche Internetgeschwindigkeit ist für iBALIS notwendig?
Für die Funktionen in der digitalen Feldstückskarte ist ein DSL- oder Breitbandanschluss notwendig.
Wo kein kabelgebundenes DSL verfügbar ist, bietet sich ggf. die Nutzung eines mobilen Internetzugangs
(z. B. LTE, UMTS-Stick, …) an. Bitte achten Sie auch darauf, stets einen aktuellen Browser zu verwenden.
Die jeweils aktuellen Versionen können kostenlos im Internet heruntergeladen werden.
Woran liegt es, wenn manche Anwendungen speziell in der Feldstückskarte nicht ordnungsgemäß
funktionieren?
Damit alle Anwendungen in iBALIS ordnungsgemäß funktionieren ist die Aktivierung von „Java-Skript“
erforderlich. Nähere Hinweise dazu finden Sie unter Hilfe im iBALIS-Menü.
Was kann ich tun, wenn meine Internetanbindung zu langsam ist?
Ihr AELF stellt EDV-Eingabestationen zur Verfügung, an denen Sie unter fachkundiger Anleitung Ihren
Mehrfachantrag selbständig online erfassen können.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Mehrfachantrag nicht selbst online erfassen und
absenden kann?
Vielleicht erhalten Sie Unterstützung durch Familienangehörige und Bekannte. In allen Regionen Bayerns
bieten Dienstleister eine Unterstützung bei der MFA-Online-Antragstellung an.
Wie erhalte ich Unterstützung durch einen Dienstleister?
Am AELF erfahren Sie, welche Dienstleister in Ihrer Region tätig sind. Nehmen Sie Kontakt mit einem
Dienstleister Ihrer Wahl auf und vereinbaren mit ihm einen Termin zur Antragserfassung.
Welche Möglichkeit habe ich im iBALIS, meine Feldstücke einzusehen und auf richtige Abgrenzung zu
überprüfen?
iBALIS verfügt über eine integrierte Feldstückskarte, die es Ihnen ermöglicht, auf einer Seite die Über­
prüfung wie auch eventuelle Korrekturen der Feldstücksgrenzen vorzunehmen.
Wo finde ich die für die Nutzungserfassung erforderlichen Nutzungscodes?
Die Nutzungscodes finden Sie im Anhang der „Anleitung zur Erfassung des FNN“.
Kann ich nach dem Absenden des Online-Antrags noch Datenänderungen vornehmen?
Im Onlineverfahren selbst sind nach dem Absenden des Antrags keine Änderungen mehr möglich. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, Änderungen in schriftlicher Form vorzunehmen. Wenden Sie sich hierzu
an Ihr AELF und nutzen Sie den für Sie reservierten Besprechungstermin.
Ab wann kann ich Flächenänderungen für das Jahr 2016 vornehmen?
Feldstückszugänge, -abgänge und -änderungen für 2016 können Sie wieder ab Herbst 2015 vornehmen.
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Notizen für den Besprechungstermin am Amt
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