Rundbrief - Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern eV

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Rundbrief - Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern eV
Verband für landwirtschaftliche
Fachbildung Weiden
Organisation für Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich
Geschäftsstelle: 92637 Weiden, Beethovenstraße 9, Telefon 0961/30070
Weiden, im Dezember 2014
Rundschreiben 2 / 2014
Liebes VLF-Mitglied,
die Reform zur gemeinsamen Agrarpolitik der EU steht inzwischen fest, die
Rechtssetzung zur nationalen Umsetzung ist nahezu abgeschlossen. Für den
Landwirt ist dabei die Neugestaltung des Prämiensystems von Bedeutung. Die
bisherige Betriebsprämie untergliedert sich zukünftig in eine Basisprämie, eine
Greeningprämie und eine Umverteilungsprämie. Alle 3 Prämien werden mit dem
Mehrfachantrag 2015, den Sie im März stellen können, beantragt. Erläuterungen
zum neuen Prämiensystem haben wir Ihnen nachfolgend unter „ Mitteilungen aus
der Förderung“ aufgeführt.
Eine Neuentwicklung des Nachweises Sachkundigkeit im Pflanzenschutz wurde
ebenfalls von der EU initiiert. Hinweise dazu haben wir unter Neuerungen zum
Sachkundenachweis Pflanzenschutz aufgeführt.
Sie werden sicherlich festgestellt haben, dass der VLF-Jahresbeitrag von 5,- €
auf 8,- €/Jahr erhöht wurde, für Mitglieder im Meisterverband 13,- €/Jahr. Wie in
der vergangenen Jahreshauptversammlung dargestellt, war der Grund die Abdeckung der gebotenen Mehrleistungen, insbesondere durch den Landesverband.
Von den 8,- € VLF-Beitrag werden an den Bezirks- und Landesverband 2,- €
abgeführt. Der Rest verbleibt für die Erstellung unserer Rundbriefe, des Veranstaltungskalenders des Kreisberatungsausschusses und für die Durchführung
der Veranstaltungen, um die wichtigsten Gründe zu nennen. Wir hoffen, dass
Ihnen unsere Verbandsarbeit diese 8,- € im Jahr Wert sind.
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In diesem Jahr konnte das Landwirtschaftsamt mit Landwirtschaftsschule das
50-jährige Bestehen des Gebäudekomplexes in der Beethovenstraße 9 in Weiden feiern. Eine Reihe von Veranstaltungen fanden deswegen in diesem Jubiläumsjahr statt. Höhepunkt war die Festveranstaltung mit Tag der offenen Tür am
26. Oktober.
Der VLF hat sich dabei sehr engagiert und entscheidend zum Erfolg dieses Tages beigetragen. Danke! Dank deshalb ganz besonders herzlich allen VLFMitgliedern, die sich so großartig an der Ausrichtung dieser Veranstaltung beteiligt haben.
Liebes Mitglied, das Jahr 2014 neigt sich dem Ende zu. Für das entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen und hoffen, Sie auch weiterhin in unserem
Kreise, insbesondere bei der einen oder anderen Veranstaltung begrüßen zu
dürfen.
Wir wünschen Ihnen in der vor uns liegenden Adventszeit besinnliche Stunden,
für die Festtage frohe Weihnachten und für das neue Jahr 2015 alles Gute,
Gesundheit für die Familie, im Stall sowie Gottes reichen Segen!
gez. Albert Gollwitzer
gez. Rita Brüderer / Erika Brandl
1. Vorsitzender
Vorsitzende der Frauengruppe
Dr. Siegfried Kiener
Geschäftsführer
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1. VLF-Mitteilungen
Rückblick: Tagesfahrt der Frauengruppe 2014 in den Raum Ansbach
Erstes Ziel war der Brothof der Hauswirtschaftsmeisterin Erika Weiß in Höfstetten bei Ansbach. Begonnen hat die gelernte Köchin und Hauswirtschaftsmeisterin 1992 mit dem Brotverkauf auf dem Bauernmarkt in Ansbach, 1998 den Brothof gegründet mit der Einrichtung eines kleinen Verkaufsraumes. 2010 wurde der
ehemalige Bullenstall zu Back-, Lager-, Verkaufs- und Bewirtungsräumen umgebaut. 2011 wurde das Brotsortiment erweitert und Arbeitsplätze für drei Mitarbeiterinnen geschaffen. Frau Weiß erläuterte die 6000jährige Brotgeschichte, tauchte dabei ein in die Geheimnisse der Brotbackkunst während sich die Teilnehmer
der Fahrt Zeit für das bewusste Erschmecken von vierfachem Brotgenuss und
kulinarischen Köstlichkeiten aus der Region gönnten.
Anschließen war eine Führung durch die Residenz in Ansbach reserviert mit dem
Besuch des Hofgartens der Ansbacher Markgrafen mit dem Rosen- und Heilkräutergarten oder einer Kaffeepause in der Orangerie.
Auf dem Kürbishof der Familie Schnell in Kammerstein-Neppersreuth (Nähe
Schwabach) konnte die Gruppe alles über die Ölkürbisse erfahren und Bayerns
einzige Ölmühle im Betrieb miterleben und sehen und riechen, wie das wertvolle
Öl hergestellt wird. Im Hofladen wurde das „Schwarze Gold“ sowie verschiedene
Kürbiskernspezialitäten, von süß bis pikant, probiert.
Beide Unternehmerinnen erhielten 2014 die Auszeichnung „Unternehmerin des
Jahres“.
Landfrauen helfen beim Schenken
Aktionstage und Verkauf im Citycenter Weiden von Freitag, 21.11. bis Samstag,
06.12.2014, einschließlich Kathrein-Sonntag. Die Frauengruppe des Verbandes
konnte auch heuer wieder Besucher und Kunden im Galeria-Treff des Weidener
City-Centers in der Max-Reger-Straße begrüßen.
Traditionell zur Adventszeit präsentierten die Landfrauen eine Vielzahl an kunsthandwerklichen Kostbarkeiten und selbst hergestellten regionalen Köstlichkeiten
umrahmt von einem besonderen Ambiente. Mit Vorführungen und Mitmachaktionen war ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm geboten. Auch organisierten die Landfrauen wieder eine Weihnachtsbaumaktion, um bedürftigen Kindern
in der Region Weihnachtswünsche zu erfüllen.
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Veranstaltungen des VLF
Jahreshauptversammlung des VLF
Achtung Terminänderung!
19. Januar 2015, 19.30 Uhr, Gasthaus Postkeller in Weiden
Ehrungen für 50-jährige Mitgliedschaft
Vortrag: Landwirtschaft und Gesellschaft
Ref. Norbert Bleisteiner, Leiter Landmaschinenschule Triesdorf
An alle Mitglieder ergeht herzliche Einladung!
Informationen zum VLF und VLM
finden Sie auch im Internet unter www.aelf-we.bayern.de unter der Rubrik
„Bildung“ und regelmäßig im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt
unter der Rubrik „VLF“.
Hinweis der VLF-Geschäftsführung
Bitte teilen Sie uns alle Änderungen umgehend mit,
dies betrifft insbesondere
 Namensänderungen
 Adressänderungen
 Änderung der Bankverbindung
 Tod von Mitgliedern
an folgende Adresse oder per Telefon/Fax/E-Mail:
VLF-Kreisverband Weiden
Beethovenstr. 9, 92637 Weiden
Telefon: 0961/3007-0
Fax-Nr. 0961/3007-777
E-Mail: [email protected]
Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit. Auf diese Weise können wir Sie
schnell, zeitnah und aktuell informieren. Unter dem Stichwort: „Meine E-MailAdresse für den VLF: ...“
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2. Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft
Landwirtschaftsschule Weiden mit neuem Wintersemester
24 Studierende aus den Landkreisen Neustadt/WN, Tirschenreuth und Bayreuth
starten heuer in das 1. Semester der Landwirtschaftsschule in Weiden.
Mit dem Besuch der Landwirtschaftsschule legen die Studierenden, die später
überwiegend den elterlichen Bauernhof übernehmen werden, wesentliche Teile
der landwirtschaftlichen Meisterprüfung ab. In den kommenden drei Semestern
bis März 2016 erhalten die angehenden Meister ein fundiertes praxisbezogenes
Wissen. In den einzelnen Fächern wird dabei besonderer Wert auf unternehmerisches Handeln, umweltgerechtes Wirtschaften und artgerechte Tierhaltung
gelegt. Im Rahmen des Unterrichts werden sich die Studierenden sehr intensiv
mit dem eigenen Betrieb beschäftigen. Neben der produktionstechnischen und
betriebswirtschaftlichen Beurteilung und Optimierung des eigenen Betriebes
werden die Studierenden in der Meisterarbeit eine Zielplanung für ihren eigenen
Betrieb erarbeiten und beurteilen.
Schulleiter Dr. Kiener wünschte den Neuen für die kommenden drei Semester
viel Erfolg. Neben dem 1. Semester werden derzeit noch 24 Studierende im
3. Semester intensiv auf ihre zukünftige Betriebsleitertätigkeit und die
Meisterprüfung vorbereitet.
Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft
Studiengang Hauswirtschaft
Sie haben einen Berufsabschluss außerhalb der Hauswirtschaft,
stehen mitten im Berufsleben oder betreuen gerade Ihre Kinder und Familie,
möchten aber ihren Haushalt fachkundig führen,
entweder aus persönlichen Gründen,
oder weil Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen.
Oder wollen Sie einen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss erreichen
und damit ihre Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit verbessern?
Dann ist der Studiengang bei uns in der Hauswirtschaft ideal für Sie.
Wir starten im April 2015 ein neues Semester. Der Unterricht findet in Teilzeitform statt, zweimal wöchentlich mit jeweils vier Unterrichtsstunden. Die Unterrichtstermine werden gemeinsam mit den Interessentinnen festgelegt und zwar
am Informationsabend am Mittwoch, 28. Januar 2015, 19.00 Uhr am Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden.
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Jetzt neu: Nach dem erfolgreichen Besuch der Schule erhalten Sie die
Bezeichnung “Fachkraft für Ernährung und Hauswirtschaft“.
Mit dem Zeugnis und der Urkunde erhalten Sie auch weiterhin die Bescheinigung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden nach
§2 und §3 der Ausbildereignungsverordnung.
Nehmen Sie bereits jetzt mit uns Kontakt auf, dann können wir Sie persönlich
beraten und zum Infoabend einladen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und informieren Sie über den Schulbesuch.
Telefon 0961 3007 0 oder [email protected]
Rückblick zum Tag der offenen Tür
Unser besonderer Dank gilt den
aktiven Teilnehmern des VLF
sowie allen Helferinnen, die uns
mit ihrem Wissen und Können
rund um den Tag der offenen Tür
kräftig unterstützt haben. Gerne
betreuten die Helfer die Gemüsestation, die Kinderbackstube ,
die bei Jung und Alt großen Anklang fand sowie die interaktive
Ausstellung „Restlos gut essen“.
Der Tag wäre für die Besucher nicht so
interessant gewesen, hätten sich nicht alle
eingebracht mit ihren Ideen und ihrer Tatkraft, sei es bei der Vorstellung ihrer Unternehmertätigkeit, ihrer Direktvermarktung, beim Backen oder der Aktion „Landfrauen helfen beim Schenken“. Großer
Dank gilt auch allen, die bereits bei den
Vorbereitungen und auch im Hintergrund
für das Gelingen dieser 50-Jahr-Feier mitgewirkt haben.
Danke für das Engagement an alle unsere
Fachschulabsolventinnen!
Gemüsestation
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Mitarbeitersuche für den „Hauswirtschaftlichen Fachservice für die Stadt
Weiden und Oberpfalz Nord“
Stellenprofil:
Zur Verstärkung unseres Teams beim Hauswirtschaftlichen Fachservice suchen
wir ausgebildete Hauswirtschafter/innen, Hauswirtschaftsmeister/innen oder
Dorfhelfer/innen. Gerne auch Betriebswirte/innen für Ernährungs- und Versorgungsmanagement.
Voraussetzungen:
• Selbständiges Arbeiten, Kundenorientierung, Flexibilität, Sorgfalt/Genauigkeit,
Zuverlässigkeit
• Komplette Haushaltsführung, Wäsche- und Kleiderpflege, Haus- und Familienpflege, Haushaltscoaching
Die Dauer und Verteilung Ihrer Arbeitszeit können Sie frei und flexibel festlegen,
da sie auf selbständiger Basis arbeiten.
Nach Ihrer Ausbildung benötigen Sie in der Regel mind. 2 Jahre Berufserfahrung
im hauswirtschaftlichen. Bereich. Außerdem benötigen Sie den Führerschein
Klasse B (oder 3) und einen eigenen PKW. Das Einsatzgebiet der Mitglieder
unseres Hauswirtschaftlichen Fachservices ist die gesamte nördliche Oberpfalz.
Ansprechpartnerin ist Inge Wick
Tel.: 09602/939205
E-Mail: [email protected]
3. Informationen des AELF Weiden
Berufsausbildung
Meisterliche Hauswirtschaft
(17. Oktober 2014) Ansbach - 99 Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern
aus ganz Bayern hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in Ansbach die
Meisterbriefe überreicht. Zudem zeichnete der Minister die 38 besten Prüfungsteilnehmerinnen aller hauswirtschaftlichen Fortbildungsberufe mit dem Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung aus. "Sie haben sich ein Qualitätssiegel
für hervorragende Ausbildung und exzellentes Fachwissen erworben, das beste
Voraussetzungen für das Berufsleben bietet", sagte der Minister in seiner Festrede und: "Sie haben sich für ein Berufsfeld entschieden, das wesentlich zum
Wohl der Gesellschaft" beiträgt. Schließlich sei Hauswirtschaft Grundlage für
andere Bereiche wie Kinderbetreuung, Altenpflege, Ernährung oder Umgang mit
Geld. "Als Fach- und Führungskräfte sorgen Sie also für mehr Lebensqualität,
Gesundheit und Zufriedenheit", so Brunner. Bildung ende aber nicht mit dem
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Erhalt der Urkunden. In einem sich stetig wandelnden Arbeitsmarkt sei kontinuierliche Weiterbildung mehr denn je der Schlüssel zum dauerhaften Erfolg.
Dem Minister zufolge werden hauswirtschaftliche Dienstleistungen für die Gesellschaft immer wichtiger. Der demographische und gesellschaftliche Wandel
erfordere maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Bedürfnisse
und Lebenssituationen. Vor allem der steigende Anteil älterer Menschen stelle
die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es laut Brunner, hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen flächendeckend
und in hoher Qualität anbieten zu können. Dabei seien zunehmend kreative Konzepte und Managementkompetenzen gefordert – ob in Tagungshäusern, Heimen
und anderen Großhaushalten oder bei der Beratung und Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe und Familien in schwierigen Situationen.
Herzlichen Glückwunsch an Silvia Meißner aus Lerau
Meistervorbereitung Hauswirtschaft
am Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten Weiden
Ausbildereignung und Mitarbeiterführung
Ausbilden und Mitarbeiter führen können sind mit dem Profil eines Meisters oder
einer Meisterin untrennbar verbunden. Konstruktiv Konflikte lösen, Erkenntnisse
der Lernpsychologie umsetzen, lernfördernde Bedingungen schaffen und situationsgerecht anleiten – all das gehört dazu. Diese besonderen Fähigkeiten sind
daher ein wichtiger Bestandteil jeder Meisterprüfung, egal welcher Fachrichtung.
Insofern bedeutet es eine Aufwertung, dass mittlerweile an den Landwirtschaftsschulen, Abteilung Hauswirtschaft, im einsemestrigen Studiengang bereits die
„Ausbildereignung“ abgeprüft wird und damit der „ADA-Schein“ erworben werden
kann. Wer solch eine Prüfung erfolgreich abgelegt hat, wird in der Meisterprüfung
von diesem Teil befreit.
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Für alle Teilnehmerinnen der Meistervorbereitung, die jedoch diesen Teil der
Meistervorbereitung noch benötigen, ist es eine glückliche Fügung, dass der
nächste Jahrgang des einsemestrigen Studienganges Hauswirtschaft in Weiden
erst im April 2015 starten wird. So kann dieser Teil der Meistervorbereitung nun
in Weiden stattfinden und 21 Damen aus der Oberpfalz und aus Oberfranken
werden nun bis Anfang März einmal in der Woche, nach bewährtem Teilzeitmodell, in Weiden unterrichtet und die Prüfung zur Ausbildereignung ablegen.
Für alle, die Interesse haben am einsemestrigen Studiengang Hauswirtschaft,
bieten wir einen Infoabend am 28. Januar 2015 um 19.00 Uhr in der Schule,
Beethovenstraße 9 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden.
Wer mitten im Berufsleben steht und/oder gerade Kinder oder seine Familie betreut, wer seinen Haushalt fachkundig führen möchte, oder wer nach der Familienzeit eine neue Berufstätigkeit aufnehmen will, für den ist der Studiengang in
Teilzeit die ideale Grundlage. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, Frau Wilhelm
0961 3007 210 oder www.aelf-we.bayern.de.
Teilnehmerinnen am Lehrgang Ausbildereignung und Mitarbeiterführung am
AELF Weiden mit Behördenleiter Dr. Siegfried Kiener und den Lehrkräften
Ausbildungsstatistik Beruf Landwirt für den Landkreis Neustadt/WN
Im Schuljahr 2014/2015 besuchen 12 Schüler das Berufsgrundschuljahr an der
Berufsschule in Neustadt/WN. 8 Lehrlinge durchlaufen das erste betriebliche
Ausbildungsjahr. 11 Lehrlinge befinden sich im zweiten betrieblichen Ausbildungsjahr und bereiten sich 2015 auf die Abschlussprüfung vor.
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Terminhinweis: Berufsinformationstag Beruf Landwirt 2015
Samstag, 21.03.2015, 9:00 Uhr, in Almesbach
Absolventen der Höheren Landbauschule Almesbach
Wir freuen uns, dass ehemalige Studierende unserer Schule die Weiterbildungsmöglichkeit in Almesbach nutzen.
Herzlichen Glückwunsch!
Nachstehende Junglandwirte haben die HLS abgeschlossen:
Kristina Kölbl, Wiegenhof, Vohenstrauß, Lkr. NEW
Stefan Baier, Nottersdorf, Windischeschenbach, Lkr. NEW
Michael Gebert, Weißenstein, Vohenstrauß, Lkr. NEW
Christian Kaufmann, Grub, Trabitz, Lkr. NEW
Christian Plößner, Dorfhammerles, Parkstein, Lkr. NEW
Michael Ritter, Asbach, Kirchenthumbach, Lkr. NEW
Sebastian Senft, Schweinmühle, Windischeschenbach, Lkr. NEW
Matthias Stangl, Rotzendorf, Püchersreuth, Lkr. NEW
Thomas Stark, Rothenstadt, Stadt WEN
vorne v. li.: Michael Ritter, Christian Kaufmann, Matthias Stangl, Sebastian Senft,
Michael Gebert;
hi. Reihe v. li.: Alexander Borchert (Semesterleiter), Christian Plößner,
Dr. Siegfried Kiener (AELF Weiden), Stefan Baier, Helmut Konrad (Schulleiter),
Thomas Stark, Kristina Kölbl
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Bereich Landwirtschaft
Mitteilungen aus der Förderung
GAP-Reform 2015
Die Richtlinien für den Mehrfachantrag 2015 sind weitgehend beschlossen
Prämiensystem der Direktzahlungen ab 2015
Ab 2015 besteht die Betriebsprämie aus mehreren Bestandteilen, die je nach
betrieblichen Voraussetzungen zum Tragen kommen:
- Basisprämie,
- Greeningprämie,
- Umverteilungsprämie und
- Junglandwirteprämie
alternativ zu diesem System die Kleinerzeugerregelung.
Basisprämie:
Grundvoraussetzung für ihren Erhalt ist das Vorhandensein von Zahlungsansprüchen (ZA). Diese werden aufgrund der Angaben im MFA 2015 neu vergeben. Vom Umfang und Hektarsatz ist die Basisprämie für alle Antragsteller
gleich. 2015 werden in Bayern ca. 187 €/ha gezahlt; bis 2019 wird der Satz in
mehreren Schritten auf ein bundeseinheitliches Niveau angeglichen, das bei ca.
175 €/ha liegen wird. Weitere Voraussetzung für den Erhalt der Basisprämie ist
die Einhaltung der Greeningverpflichtungen. Dann wird zusätzlich die Greeningprämie gewährt.
Greeningprämie:
Die Greeningprämie wird gezahlt für die Erfüllung von bestimmten Umweltauflagen. Dabei gibt es drei Auflagenblöcke.
- Anbaudiversifizierung (Anbau mehrerer Früchte = Fruchtfolge),
- Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen
- Erhalt von Dauergrünland.
Der Hektarsatz wird 2015 ca. 87 € betragen und bis 2019 auf ca. 85 € fallen.
Bei folgenden Betriebstypen gelten die Greeningauflagen grundsätzlich als erfüllt:
- Betriebe die nach der Öko-Richtlinie bewirtschaftet werden oder nur
Dauerkulturen haben.
- Betriebe, die sich für die Kleinerzeugerregelung entschieden haben.
Die Greening - Regelungen im Einzelnen:
A) Anbaudifferenzierung
Betriebe mit 10 – 30 ha Ackerfläche (AF) müssen mindestens zwei Kulturen,
Betriebe ab 30 ha AF mindestens drei Kulturen anbauen. Dabei darf die Haupt-
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frucht jeweils nicht mehr als 75 % der AF betragen und bei drei Kulturen die beiden Hauptfrüchte nicht mehr als 95 %. Dabei gelten (von wenigen Ausnahmen
wie Raps u. Kartoffeln abgesehen) alle Arten einer Gattung zur selben Kultur,
jedoch zählen Winter- und Sommer-arten, z.B. bei Weizen, jeweils als eigene
Kultur.
B) Bereitstellung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF)
Betriebe mit mehr als 15 ha AF müssen 5 % dieser AF als ÖVF bewirtschaften.
Dabei gelten verschiedene Gewichtungsfaktoren. Ein Faktor von 0,3 bei Zwischenfrucht bedeutet z.B., dass 3,33 ha Zwischenfrüchte angebaut werden müssen um 1 ha ÖVF anerkannt zu bekommen.
In Deutschland anrechenbare Typen
Stillgelegte Flächen
CC-Terrassen (ab 2015 CC-LE)
CC-Landschaftselemente
Feuchtgebiet = 1,0; Feldgehölz, Einzelbaum = 1,5; Hecke, Baumreihe = 2,0
Feldränder
Pufferstreifen
Ackerstreifen an Waldrändern
Niederwald mit Kurzumtrieb (bisher NC 848)
Erstaufforstungsflächen (Art. 32 2 b (ii) VO 1307/2013)
Zwischenfrüchte oder Grasuntersaat
Stickstoffbindende Pflanzen
Gewic Größe
htung ergibt
sich
aus
1
Fläche
Länge
x2=
1
m2
2/1,5/1 Fläche
EB: 20
x 1,5 =
30 m2
1,5
Fläche
1,5
Fläche
1,5
Fläche
0,3
Fläche
1
Fläche
0,3
Fläche
0,7
Fläche
C) Erhaltung von Dauergrünland (DG)
Wie bereits bekannt ist gilt seit 06.06.2014, dass jeder Umbruch von Dauergrünland zu Ackerland oder Dauerkultur vorher genehmigt sein muss und zwingend
eine mindestens gleich große Ersatzfläche zur Neuansaat im Antrag benannt
sein muss. Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn keine Rechtsnormen (z.B.
nach Wasser- oder Naturschutzrecht) oder Förderauflagen entgegenstehen und
die Fläche nicht als erosionsgefährdet eingestuft ist.
Ab 2015 ist die Genehmigungspflicht mit Neuansaatverpflichtung für Dauergrünlandumbruch auch Teil der Greening – Auflagen.
Auch Grünlanderneuerungen müssen aus eventuellen naturschutzfachlichen
Gründen von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden. Anfragen können auch beim AELF Weiden eingereicht werden.
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Greening-Rechner in iBALIS
Im iBALIS ist ein Greening-Rechner freigeschaltet, mit dem Sie selbst errechnen
können, in welchem Umfang bereits ÖVF vorhanden sind und was Sie noch anlegen müssen. Weiterhin können Sie damit prüfen, ob Ihr Anbauplan mit den
Vorgaben der Anbaudifferenzierung übereinstimmt.
Aufruf: www.iBALIS.bayern.de / Einstieg mit Betriebsnummer und PIN / Planungshilfe Greening (auf linker Auswahlleiste)
Umverteilungsprämie:
Die Umverteilungsprämie ist eine zusätzliche Zahlung für die ersten 46 ha, für
die die Basisprämie beantragt wird. Der Aufschlag beträgt 50 €/ha für den 1. - 30.
ha und 30 €/ha für den 31. – 46. ha.
Diese Prämie wurde bereits mit dem MFA 2014 angeboten, dafür entfiel die bisherige Modulationskürzung für größere Betriebe. Die Prämie muss im MFA 2015
wieder ausdrücklich beantragt werden, durch Ankreuzen im Mehrfachantrag.
Junglandwirteprämie:
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Alter maximal 40 Jahre bei der Erstantragstellung und Junglandwirt darf im
Antragsjahr nicht 41 Jahre werden (Antragsberechtigt ab Jahrgang 1975).
- Zwischen Tag der ersten „Niederlassung“ und dem Tag der Antragstellung
dürfen maximal 5 Jahre liegen. Als Niederlassung gilt: Betriebsübernahme,
Pachtung, Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs und Eintritt in eine GBR,
wenn der Junglandwirt voll mitverantwortlich an der Betriebsführung beteiligt ist.
Die betroffenen Betriebe wurden vom AELF Weiden bereits informiert.
- Zuschlag von ca. 44 €/ha für die ersten 90 ha.
Kleinerzeugerprämie:
Vor allem für Inhaber kleiner Betriebe ist die Möglichkeit gedacht, dass sie sich
zum Kleinerzeuger erklären und dann maximal 1250 € Direktzahlung als Pauschale erhalten. Dabei wird ein regulärer Mehrfachantrag gestellt und die errechnete Zahlung, sollte sie 1250 € über-schreiten, bei diesem Betrag abgeschnitten.
Ein großer Vorteil ist, dass diese Antragsteller von den Verpflichtungen aus
Cross Compliance und Greening befreit sind. Fachrechtsbestimmungen, z.B.
zum Umgang mit Pflanzenschutz , Tierarzneimitteln, Naturschutzrechtliche Vorgaben und andere gelten jedoch weiterhin uneingeschränkt.
In Frage kommen Betriebe mit weniger als 4- 5 ha.
Antrag auf Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen (ZA)
Wer kann ZA beantragen?
- Aktive Betriebsinhaber in 2015
- Mindestens 1ha LF im Flächennutzungsnachweis 2015
- Antragsteller, die bereits 2013 Direktzahlungsprämien erhalten haben
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Für Neueinsteiger seit 2013 und sonstige Sonderfälle (z. B. bezüglich „aktive
Betriebsinhaber“ oder bezüglich „GBR-Gründungen“) gibt es Sonderregelungen.
Weiter Auskünfte erteilt das AELF Weiden.
Flächenangaben für 2015 aktualisieren und prüfen:
Zum 1. Oktober begannen und endeten eine Vielzahl von Pachtverhältnissen,
wodurch sich in vielen Betrieben Änderungen im Feldstücksbestand sowie im
Zuschnitt einzelner Feldstücke ergeben. Die erforderlichen Aktualisierungen sollten bis spätestens Mitte Januar 2015 in der EDV vorgenommen werden, damit
zu Beginn der neuen Mehrfachantragstellung ein aktueller Datenbestand vorliegt.
Seit Anfang Dezember ist im Portal iBALIS unter http://www.ibalis.bayern.de/ der
Programmteil zur Aufnahme und Abgabe von Feldstücken sowie die Funktion
zum Ändern vorhandener Feldstücke freigeschaltet werden.
Die Flächenänderungen sollen möglichst bis Ende Januar vollzogen sein. Bei
Problemen bitte an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Während die Aufnahme und Abgabe ganzer Feldstücke online kaum Fehler auslösen kann, rät das AELF Weiden bei der Anpassung der Grenzen vorhandener
Feldstücke zur Vorsicht. Da das Flächenbearbeitungsmodul von iBALIS noch
keine so hohe Auflösung zulässt wie das Programm des AELF, besteht gerade
bei ungeraden Feldstückgrenzen die Gefahr, die eigene Fläche ins Nachbarfeldstück auszuweiten.
Zur korrekten Umsetzung einiger Vorgaben der GAP – Reform ist es zwingend
erforderlich, dass ab 2015 für Acker, Dauergrünland und Dauerkulturen getrennte Feldstücke gebildet werden. Das AELF Weiden schreibt deshalb seit
einigen Wochen Landwirte an, die noch Feldstücke mit gemischter Nutzung haben mit der Bitte, die Nutzungsgrenzen mitzuteilen um für 2015 Teilungen vornehmen zu können. Sollten Sie so ein Schreiben erhalten haben und noch nicht
geantwortet haben, bitten wir um baldige Erledigung.
Da auf Basis der Antragstellung 2015 die Zahlungsansprüche (ZA) für die
Betriebsprämie neu zugeteilt werden, ist es besonders wichtig, dass die
Flächenangaben 2015 korrekt sind!
Kulturlandschaftsproramm und
Vertragsnaturschutz
KULAP – Nährstoffsaldo (KNS) vorlegen und Winterbegrünung melden
Betriebe, die einen KNS vorlegen müssen und dies bis Anfang September wegen noch geplanter Aufnahme von betriebsfremdem organischem Dünger (z. B.
Gülle, Klärschlamm, Kompost) nicht tun konnten, konnten bei der ersten Auszahlung kein Geld erhalten. Um bei der vorgesehenen zweiten Auszahlung zum
Jahresende berücksichtigt werden zu können, werden die Betroffenen gebeten,
den KNS bis spätestens 15.12.2014 vorzulegen.
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Der gleiche Termin gilt für die Meldung der Winterbegrünungsflächen, die mit
KULAP-Maßnahme A32 gefördert werden. Dabei müssen jährlich mindestens
5 % der Ackerfläche einbezogen werden. Das AELF Weiden hat alle betroffenen
Antragsteller angeschrieben. Wie im letzten Jahr können Sie Ihre Winterbegrünungsflächen selbst im Portal iBALIS online melden. Bis zum 15.12. können
Begrünungsflächen neu erfasst oder bereits erfasste geändert werden. Die Eingaben werden durch verschiedene Prüfschritte automatisch plausibilisiert.
Dadurch sollen Fehlmeldungen, die bisher in zahlreichen Fällen zu Sanktionen
geführt haben, weitgehend verhindert werden.
Neuantragstellung für Agrarumweltmaßnahmen
Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der neuen KULAP-Maßnahmen.
Das Landwirtschaftsministerium wird allen Mehrfachantragstellern ein Informationsschreiben mit Maßnahmenübersicht und Merkblatt zu den neuen Maßnahmen zusenden, damit Sie sich in Ruhe damit vertraut machen können.
Zur Organisation der Antragstellung ist geplant, dass diese weitestgehend persönlich am AELF erfolgt und der Sachbearbeiter Ihre Daten sofort in der EDV
erfasst und gegebenenfalls Unklarheiten sofort bereinigt werden können. Nähere
Informationen erhalten Sie, wenn das Verfahren endgültig feststeht.
Der Antragszeitraum beginnt frühestens ab Mitte Dezember und endet voraussichtlich im Februar.
Geplante Maßnahmen 2015 bis 2019
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Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft – BaySL
Seit 24. November 2014 gibt es das neue Sonderprogramm Landwirtschaft, ein
rein aus bayerischen Mitteln finanziertes Förderprogramm für ausgewählte, kleinere Investitionsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben. Gefördert werden
vor allem Tierausläufe, Laufhöfe, Kaltscharr-Räume und Anpassungsinvestitionen in Öko- bzw. Umstellungsbetrieben, wenn in Verbindung mit der Baumaßnahme keine Aufstockung stattfindet. Weiterhin sind Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in Schweineställen sowie Heu-Belüftungstrocknungen auf
Basis erneuerbarer Energien förderfähig.
Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Unternehmen ab 3 ha LF bzw. ab
1 ha LF, wenn in den letzten 5 Jahren ein Mehrfachantrag gestellt wurde und
auch Mittel ausbezahlt wurden. Der Antragsteller muss als berufliche Qualifikation die mindestens dreijährige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs nachweisen. Bei kürzerer Bewirtschaftungsdauer müssen der Besuch von
mindestens zwei BiLa-Seminaren oder eine höherwertige landwirtschaftliche
Ausbildung nachgewiesen werden. Die Summe der positiven Einkünfte des Antragstellers darf laut der letzten drei Einkommenssteuerbescheide bei Ledigen im
Durchschnitt max. 90.000 € und bei Verheirateten max. 120.000 € pro Jahr betragen. Die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer müssen mind. 5.000 € und
dürfen max. 100.000 € betragen. Zu diesen Investitionskosten wird ein Zuschuss
von 25 % gewährt.
Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie im Internet auf der Seite
des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
www.stmelf.bayern.de, -> „Förderwegweiser“ -> „Investitionsförderung“ -> „Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)“ oder erteilt Ihnen Herr Siegert
unter Tel. 0961/3007-223.
Der Verbundpartner MR arbeitet mit dem AELF Weiden noch enger zusammen
Im Gespräch: Der MR-Berater Peter Schießl
„Die Milchviehhaltung in der Oberpfalz voranbringen“
1. Wie sind Sie zu der Aufgabe MR Berater gekommen?
Als Landwirt (Milchvieh, Biogas) und studierter Agraringenieur (FH und TUM in Weihenstephan) habe ich
nach einer Tätigkeit gesucht, in der ich mein Wissen
bestmöglich für die Landwirtschaft einsetzen kann. Mir
gefällt es auch, neue Wege zu gehen.
Die MR Beratung bietet mir genau diese Möglichkeiten.
Deshalb habe ich mich entschieden, Teil des MR-Beraterteams in Bayern zu
werden.
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2. Wo sind die Schwerpunkte Ihrer Beratungsarbeit?
Als Maschinenring Berater können wir die Themen Betriebsorganisation, Arbeit
und Zusammenarbeit von Betrieben am besten bearbeiten. Das geht natürlich
nur, wenn die Bedürfnisse und Ziele der Familie am Hof berücksichtigt werden.
Ich will mit meinem Beratungsangebot die Milchviehhaltung in der Oberpfalz
voranbringen. Die größte Herausforderung in der Zukunft wird die Verfügbarkeit
von Arbeitskräften sein. Da will ich die Betriebe fit machen für neue Lösungen.
Es gibt viele Möglichkeiten, ohne große Sprünge die verfügbare Arbeitskraft besser zu verwerten. Also mehr Geld mit weniger Arbeit zu verdienen.
3. Wie gehen Sie bei der Beratung vor?
Betriebsleiter, die wir schon beraten haben, wissen unsere Beratung zu schätzen. Unsere Beratung kostet auch etwas. Dank der Förderung vom Freistaat
Bayern aber weniger als ein Handwerker-Meister. Jeder Betrieb bekommt ein
Angebot und dazu eine Beschreibung, was wir für den Betrieb leisten. Danach
schauen wir uns den Betrieb genauer an. Dazu gehören ein Rundgang und ein
Gespräch mit den Entscheidungsträgern auf dem Betrieb.
4. Was bedeutet: Die MR Berater sind anerkannte Partner der bayerischen Verbundberatung?
Zum einen bedeutet es, dass die Landwirte einen Zuschuss vom Staat bekommen, wenn sie die MR Beratung in Anspruch nehmen. Aber noch viel wichtiger
ist, dass wir – die MR Beratung - uns in einem starken Netzwerk bewegen. Die
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Produktionsberatung von
LKP und LKV sowie das Beratungsangebot des BBV bieten eine umfassende
Beratung von Profis für die Landwirte an.
5. Wie erreiche ich den MR Berater Peter Schießl?
Ich bin unter der Nummer 0160-97534362 erreichbar. Sollte ich gerade keine
Möglichkeit haben ans Telefon zu gehen, rufe ich gerne zurück, wenn auf der
Mailbox die Nummer hinterlassen wird. Ich freue mich auch über eine Mail an
[email protected]
Ab dem 12.01.2015 bin ich jeden Montag von 9 bis 14 Uhr auch am AELF in
Weiden, Beethovenstr. 9, im Raum 208, Haupteingang rechts, 2. Stock für die
Landwirte da. Schaut doch einfach mal am Amt bei mir vorbei!
Die Fragen stellte
Peter Gach, AELF Weiden
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Westlicher Maiswurzelbohrer: Gefahr nicht gebannt!
Nach dem Wegfall des Quarantänestatus im Februar 2014 besteht keine rechtliche Verpflichtung mehr zur Einhaltung einer bestimmten Fruchtfolge bei Mais,
wie es im vergangenen Jahr noch in den Landkreisen Regensburg, Kehlheim,
Cham, Neumarkt, Amberg-Sulzbach und Schwandorf galt. Also in weiten Teilen
der Oberpfalz! Der Landwirt solle eigenverantwortlich handeln, damit der Maiswurzelbohrer bei ihm nicht zu einem Problem wird, so die Empfehlung der EU.
Von amtlicher Seite wurden daraufhin die Monitoringstandorte im Vegetationsjahr
2014 deutlich zurückgenommen. Umso alarmierender sind die Fangzahlen, die
uns nun aus den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberbayern erreichen:
300 Käfer in Niederbayern, 170 Käfer in nur einer Falle Nähe Berchtesgaden in
Oberbayern! Das sind mehr Käfer als in ganz Bayern im Jahre 2013 gezählt
wurden!
Eine bedenkliche Population baut sich hier auf. Dabei schädigen sowohl die Käfer als auch die Larven die Maispflanze. Die Käfer fressen an Blättern, Narbenfäden und Pollen und vermindern die Befruchtung; eine verringerte Kornzahl pro
Kolben ist die Folge. Die Larven verursachen die Hauptschäden. Sie fressen an
den Maiswurzeln und durchlöchern diese regelrecht mit der Folge von bis zu
100% Lager ganzer Maisschläge. Bisher sah man solche Flächen nur in den
USA, Ungarn, Rumänien und der Slowokei, doch dieses Jahr ist die Steiermark
im benachbarten Österreich stark betroffen. Totallager in Maisbeständen durch
Schadfraß des westlichen Maiswurzelbohrers vor unserer Haustüre!
Pflanzenschutzmittel verhindern den Anstieg der Population nicht. Auch gentechnisch veränderte Maissorten sind keine Lösung. In Amerika ist diese Resistenz bereits zusammengebrochen. Das einzig wirksame Mittel im Kampf gegen
den Maiswurzelbohrer ist und bleibt die Fruchtfolge, da sich die Larven fast nur
von Maiswurzeln ernähren können.
Daher der eindringliche Appell an alle Landwirte: nicht Mais nach Mais zu bauen.
Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht machbar sein, dann muss auf jeden
Fall im 3. Jahr eine andere Frucht angebaut werden.
Neuerungen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Dabei geht es um 2 Bereiche:
1. Die Sachkundigkeit an sich, die Sie im Rahmen Ihrer Aus- und Fortbildung
erworben haben. Diese Sachkunde belegen Sie zukünftig über einen „PlastikAusweis“. Diesen erhalten Sie auf Antrag. Anträge dazu sind am Landwirtschaftsamt bis spätestens 25. Mai 2015 einzureichen. Jeder Landwirt der Pflanzenschutzmittel einkauft und anwendet, braucht diesen Ausweis. Ansonsten
verstößt er gegen geltendes Pflanzenschutzrecht. Im Falle einer CC-Kontrolle ist
dann mit einer Rückforderung bis hin zur Sanktionierung zu rechnen.
2. Die Aktualisierung Ihrer Sachkundigkeit, die Sie durch die Teilnahme an einer
Fortbildungsmaßnahme alle 3 Jahre erhalten. Solche Fortbildungsmaßnahmen
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bieten das LKP aber auch der MR, der BBV in Zusammenarbeit mit dem VLF an.
Termine zur Fortbildung „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ sind nachfolgend
unter Veranstaltungshinweise zu finden. Anmeldungen dafür sind über BBV,
Maschinenring aber auch über den VLF möglich. Ein Anmeldeformular enthält
dieser Rundbrief.
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Veranstaltungshinweise
Fortbildung Sachkundenachweis Pflanzenschutz
13.12.14, 09:00 Uhr
Etzenricht, GH Hermann
15.01.15, 09:00 Uhr
Vohenstrauß, Stadthalle
25.02.15, 09:00 Uhr
Püchersreuth, Hotel Igel
Anmeldung: BBV – Tel. 0961/4019510, MR NEW – Tel. 0961/482 500,
VLF – Tel. 09653/496
Stark im Markt
Kompetenzseminar für die landwirtschaftliche Betriebsführung
Thementag „Energie“: Speicherung und Nutzung von Strom aus PV-Anlagen
Hotel Igel, Baumgarten 8, 92715 Püchersreuth
Dienstag, 03. Februar 2015
Programm:
• Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern unter
den Bedingungen des neuen EEGs
• Speichertechnologien für Strom
• PV-Anlagen nach dem EEG 2014 Vergütung – Eigenstromnutzung –
Direktvermarktung
• Energieeinsparung und Energieeffizienz in der Landwirtschaft:
Anmeldeunterlagen bitte am AELF Weiden, Tel. 0961 3007-0 anfordern.
Bildungsprogramm Wald
20.01. – 07.03.15, 19:00 Uhr, jeweils dienstags
Ort: AELF Weiden
Den Teilnehmern wird ein kostenloser Motorsägengrundkurs angeboten.
Anfragen/Anmeldung: 09644/92180
Umsetzung GAP-Reform, Neue ZA, Greening u.v.m.
Referent: Dir. Matthias Borst, BBV GS
Veranstalter: VLF + AELF Weiden, BBV
30.01.15, 13:30 Uhr, Weiden Postkeller
30.01.15, 19:30 Uhr, Vohenstrauß Schloßwirt
Pflanzenbautage:
19.02.15, 13:00 Uhr, Altenstadt, Sportheim
19.02.15, 19:30 Uhr, Oberlind/VOH, GH „Zum schwarzen Bären“
26.02.15, 19:30 Uhr, Preißach, Schützenheim
Einkommensalternative Ziegenmilcherzeugung – Eine Option für mich?
05.02.15, von 10:00 – 15:30 Uhr – Milchziegenbetrieb Günter und Maria Deß,
Richthof 5, 92342 Freystadt, Anmeldung unter: 0821/34680-0
Veranstalter: Bioland e.V. gemeinsam mit AELF Kitzingen
Berufsinformationstag LW 2015: Sa. 21.03.2015, 9:00 Uhr, in Almesbach
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Bereich Forsten
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Unterschrift Landwirt
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