Gesamtausgabe

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Gesamtausgabe
BGHW
Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe
Ausgabe 4 • November 2015
aktuell
Sicherheit geht vor
Gabelstapler im Betrieb
24 Zahlen
Jahresbilanz
der BGHW
20 Daten
Infos zum
Lohnnachweis
10 Fakten
Präventionspreis 2015
in Bamberg
2 • Editorial
BGHW aktuell 4/15
Dr. Klaus Schäfer
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
bitte schnallen Sie sich an! Dieser Appell wird von vielen Gabelstaplerfahrern und -fahrerinnen leider oft nicht ernst genug genommen. Immer wieder sieht man in Betrieben Mitarbeiter ohne angelegten Gurt
oder ein anderes Rückhaltesystem durchs Lager fahren. Das sei umständlich und lohne sich nicht für die kurze Strecke, lautet die häufige
Begründung. Auf der einen Seite ist das menschlich nachvollziehbar.
Auf der anderen Seite zeigen die Zahlen tödlicher Unfälle, dass diese
Einstellung leichtsinnig und lebensgefährlich sein kann. Denn eines
ist sicher: Hätten die tödlich verunglückten Fahrer einen Gurt getragen,
würden sie sehr wahrscheinlich noch leben (Seite 6).
Aber seien wir ehrlich, das Problem mit den unbeliebten Fahrergurten
lässt sich mit Strafen und Appellen nicht vollständig lösen. Deshalb arbeiten Hersteller im Moment intensiv an neuen technischen Lösungen,
die Auffahr- und Kippunfälle mit Gabelstaplern verhindern sollen. Hier
kommen in den nächsten Jahren interessante Weiterentwicklungen auf
uns zu. Die BGHW wird daher auch im kommenden Jahr auf den großen Messen präsent sein und dort zu technischen Weiterentwicklungen wie Fahrerassistenzsysteme informieren und beraten.
Um neue, innovative Lösungen im Arbeitsschutz drehte sich alles auch
beim diesjährigen Präventionspreis, der Anfang November in Bamberg
verliehen wurde. Aus rund 60 Bewerbungen wurden acht Preisträger
ausgewählt, die die Jury mit besonders gelungenen Konzepten und
Projekten überzeugten. Alles über die Verleihung und die Preisträger
finden Sie ab Seite 10.
Kommen Sie unfallfrei durch den Winter.
Ihr
Impressum
„BGHW aktuell“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Handel
und Warenlogistik, Mannheim
Herausgeber
Berufsgenossenschaft
Handel und Warenlogistik
M 5, 7, 68161 Mannheim
www.bghw.de
Verantwortlich für den Inhalt
Dr. Udo Schöpf
Vorsitzender der Geschäftsführung
Redaktion
Siegrid Becker
BGHW Direktion Mannheim
M 5, 7, 68161 Mannheim
Telefon: 0621/183-0
E-Mail: [email protected]
Herstellung und Vertrieb
Krögers Buch- und
Verlagsdruckerei GmbH
Industriestraße 21, 22880 Wedel
Gestaltung: zerwanndesign,
Bad Dürkheim
„BGHW aktuell“ erscheint vierteljährlich.
Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag
enthalten.
Personenbezeichnungen beziehen sich
gleichermaßen auf Frauen und Männer,
auch wenn dies in der Schreibweise nicht
immer zum Ausdruck kommt.
Dr. Klaus Schäfer
Stellvertretender Präventionsleiter der BGHW
Nachdrucke nur mit schriftlicher
Genehmigung der Redaktion
Gedruckt auf Recycling-Papier aus
100 % Altpapier
Inhalt • 3
BGHW aktuell 4/15
Themen in dieser Ausgabe:
6 Gabelstapler:
Zu schnell und nicht angeschnallt – das sind oft die Ursachen für tragische Unfälle
mit Gabelstaplern. Der Außendienst der BGHW will jetzt
in Betrieben gezielt zur Sicherheit beraten. Für nächstes Jahr ist eine Zertifizierung für Ausbilder von Staplerfahrern in Vorbereitung.
Schwerpunkt: Gabelstapler im Betrieb
Gabelstapler fahren – aber sicher
Drei Fragen an … Marcus Gaub
Qualität der Ausbildung sichern
6
8
9
Aktuelles
Nachholbedarf bei Schulungen zum Arbeitsschutz 4
Ausschreibung Präventionspreis 2016
5
10 Präventionspreis:
Acht Preisträger wurden in
Bamberg für vorbildliche
Projekte im Arbeitsschutz
ausgezeichnet. In dieser
Ausgabe stellen wir die vier
Gewinner Baywa, Netto, J.
Müller Breakbulk Terminal
und Globus vor.
Prävention
Verleihung des Präventionspreises 2015
Die Preisträger, Teil 1
Aus der Praxis – für die Praxis
Fachtagung:
Menschen schützen und Sicherheit geben
10
12
19
22
Leistung
Interview: „Das ist gelebte Demokratie“
16
16 Interview:
Conny Rudé und Dr. Michael
Baus sind ehrenamtliche Mitglieder des Rentenausschusses der BGHW. Sie berichten
über ihr langjähriges Engagement in diesem Gremium.
Beitrag
Lohnnachweis zur Beitragsrechnung für 2015
Information zur Entgeltmeldung
Entgeltnachweis online abgeben
20
21
21
Jahresbilanz
Gute Wirtschaftslage
und stagnierende Unfallzahlen
24
4 • Aktuelles
Flüchtlingshelfer sind versichert
Wer sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagiert, sollte sich am
besten bei seiner Kommune melden und von ihr beauftragt sein.
Denn nur wenn der Einsatz im
Auftrag der Kommune erfolgt, ist
der Versicherungsschutz durch
die gesetzliche Unfallversicherung gegeben.
• www.bghw.de,
Webcode 15263070
Sitzen im Büro
Falsches Sitzen kann zu Kopf- und
Rückenschmerzen sowie Verspannungen in Nacken und Schultern
führen. Darauf weisen die Träger
der Präventionskampagne „Denk
an mich. Dein Rücken“ hin und
führen die fünf häufigsten Fehler
beim Sitzen an Büroarbeitsplätzen auf.
• www.dguv.de,
Webcode dp113280
Jobs für Menschen mit
Behinderung
Menschen mit Behinderung haben es nach wie vor oft schwerer,
einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Die Kampagne
„Jobs für Menschen mit Behinderung“ will das ändern.
• www.dguv.de,
Webcode dp114560
Leiter statt Bürostuhl
Die Gefahren des Improvisierens
sind in diesem Jahr das Schwerpunktthema der Berufsschulaktion „Jugend will sich-er-leben“ der
gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Fokus stehen dabei nicht nur
die möglichen Unfall- und Gesundheitsrisiken, sondern auch
die Ursachen für unsicheres Handeln.
• www.jwsl.de
Nachholbedarf in Sachen
Arbeitsschutz
Die Beschäftigten in Deutschland
geben ihren Arbeitgebern im Durchschnitt eine 3+ für so genannte softe
Faktoren bei der Arbeit wie Führungsverhalten und Betriebsklima. Das ist
das Ergebnis einer repräsentativen
Umfrage im Auftrag der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Ziel der Umfrage war es, mehr über
die Wichtigkeit und das Bewusstsein
für Sicherheit und Gesundheit in der
Arbeitswelt zu erfahren. Eines der
Ergebnisse: Nicht wenige Beschäftigte arbeiten in Betrieben, in denen es
an einer expliziten Strategie für die
Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren mangelt.
Insgesamt gaben die Beschäftigten
an, dass Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit in ihrem Unternehmen
sehr wichtig (65 Prozent) genommen
würden. Nach Einzelmerkmalen befragt, die die Arbeitsbedingungen
beschreiben, verteilen die Befragten
jedoch Noten, die eher einem guten
Durchschnittsergebnis entsprechen.
So erhält das Betriebsklima die Note
2,4 auf einer Skala von 1 bis 6, das
Führungsverhalten, die Wertschätzung der Mitarbeiter und die Motivation zu sicherem und gesundem
Verhalten eine 2,6, die Einbeziehung
der Prävention in die Planung von
Arbeitsprozessen und die Investitionen in Sicherheit und Gesundheit
ebenfalls eine 2,6. Am schlechtesten
schneidet die Regelmäßigkeit von
Schulungen zum Arbeitsschutz ab:
Hier gibt es nur eine 2,8.
„Viele Beschäftigte stellen ihren Arbeitgebern gute bis sehr gute Noten
aus, wenn es um ein wertschätzendes, gesundes Arbeitsklima geht“,
kommentiert der stellvertretende
Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV) Dr. Walter Eichendorf die Ergebnisse. „Aber wo Licht ist, ist auch
Schatten. Denn es gibt auch einen
beträchtlichen Teil der Beschäftigten,
die ihren Unternehmen ein schlechtes Zeugnis ausstellen.“
Dies könne auch daran liegen, dass
entsprechende Maßnahmen nicht
vorgesehen seien oder umgesetzt
würden, so Eichendorf. So ergab die
Umfrage, dass rund 31 Prozent der
Befragten in Unternehmen arbeiten,
die keine Unternehmensziele für Sicherheit und Gesundheit haben. 26
Prozent vermissen eine konstruktive
Fehlerkultur, 30 Prozent Jahresmitarbeitergespräche und 44 Prozent Beteiligungsmöglichkeiten zu Sicherheit
und Gesundheit.
• www.dguv.de, Webcode dp113985
patungkead - Fotolia
Kurz notiert
BGHW aktuell 4/15
BGHW aktuell 4/15
BGHW-Präventionspreis
ausgeschrieben
Die Wettbewerbsbeiträge können aus dem Bereich Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz
kommen. Bei der Bewertung sind für die Jury Innovationsgrad, Übertragbarkeit auf andere Unternehmen, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend.
Besonders fördern möchte die BGHW außerdem
Auszubildende, die sich für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz engagieren. Junge Leute aus
den Mitgliedsunternehmen der BGHW sind also
aufgefordert, sich mit Projekten zu bewerben, die
von ihnen im Betrieb entwickelt und umgesetzt
wurden.
Einsendeschluss ist der
31. März 2016.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den
Teilnahmeunterlagen schicken Sie bitte
per E-Mail an
[email protected]
oder auf einem Datenträger an die Anschrift:
BGHW
Präventionspreis
M 5, 7
68161 Mannheim
Bei Fragen können Sie sich direkt an die Fachleute der BGHW vor Ort oder an Claudia Faber in der
BGHW-Direktion Mannheim wenden.
Teilnehmen können alle Unternehmen, die bei der
BGHW versichert sind. Teilnahmeunterlagen und
-bedingungen zum Präventionspreis 2016 finden
Sie im Internet unter www.bghw.de.
Kamera läuft: Das BGHW-Filmteam besucht die Gewinner des Präventionspreises 2015
PR ÄV E N T I O NS PR E IS 2016
Auch im nächsten Jahr werden für den Präventionspreis der BGHW vorbildliche Beiträge zur
Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz
gesucht. Bis zum 31. März 2016 können sich Mitgliedsunternehmen der BGHW bewerben.
6 • Schwerpunkt
BGHW aktuell 4/15
Gabelstapler fahren – aber sicher
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Sechs tödliche Unfälle mit Gabelstaplern, so viele wie lange nicht mehr verzeichnete die BGHW
im vergangenen Jahr. Auch in diesem Jahr ereigneten sich bereits zwei tödliche Unfälle. Die tragischen Ereignisse zeigen: Sicherheit im Umgang mit Gabelstaplern ist nach wie vor ein brandaktuelles Thema. Um Unternehmer und Beschäftigte für die oft unterschätzten Gefahren zu
sensibilisieren, wird der Außendienst der BGHW in den nächsten Monaten gezielt zur Gabelstaplersicherheit beraten und informieren.
Die Entwicklung bei den tödlichen
Arbeitsunfällen mit Gabelstaplern
und anderen Flurförderzeugen (FFZ)
ist gegenläufig zur allgemeinen Entwicklung der tödlichen Arbeitsunfälle. Diese gehen insgesamt seit Jahren
zurück, nur bei den Staplerunfällen
ist keine Tendenz zu erkennen. Warum das so ist, lässt sich am besten
erklären, wenn die Einzelfälle genauer betrachtet werden: Vier der sechs
tödlichen Unfälle waren sogenannte Kippunfälle. „Der Stapler kippt
um, weil der Fahrer beispielsweise
zu schnell in die Kurve fährt, weil er
beim Rückwärtsfahren zu viel Gas
gibt oder an eine Fahrbahnbegrenzung fährt“, erklärt Marcus Gaub,
Referent Flurförderzeuge vom Fachbereich Handel und Logistik (FBHL).
Auffällig in allen vier Fällen: Keiner
der Fahrer war angeschnallt. Sie versuchten vom kippenden Stapler zu
springen und wurden vom Dach des
Staplers tödlich getroffen. Das hätte
verhindert werden können, wenn die
Betroffenen angeschnallt gewesen
wären, ist Gaub überzeugt.
Aber jeder weiß auch: Der Gurt ist bei
Fahrern unbeliebt, das Problem werden auch Vorschriften und Betriebsanweisungen nicht lösen können.
Deshalb suchen Arbeitsschützer europaweit nach neuen Wegen, diese
Sicherheitslücke zu schließen (Interview Seite 8).
Schwerpunkt • 7
BGHW aktuell 4/15
Die Ursache für die anderen beiden
Unfälle ist ebenfalls typisch für die
Kategorie Gabelstapler: Die Beschäftigten wurden angefahren und dabei
tödlich verletzt. Anfahrunfälle machen mit 65 Prozent den Löwenanteil
bei Unfällen mit FFZ aus. Beim Rangieren werden Mitarbeiter angefahren, Regale oder Wegbegrenzungen
gerammt. 55 Prozent dieser Unfälle
geschehen beim Rückwärtsfahren.
Die Kollisionen mit Personen gehen
bei Anfahrunfällen im Rückwärtsgang
meist vergleichsweise glimpflich aus.
Aber die typischen Verletzungen an
Füßen und Unterschenkeln sind oft
schwer, und der Heilungsprozess ist
langwierig. Um dieser negativen Tendenz entgegenzuwirken, berät der
Außendienst der BGHW seit Oktober
gezielt in Sachen Gabelstaplersicherheit. Der Unternehmer erhält im Beratungsgespräch ein Feedback, wie gut
er aufgestellt ist und wo möglicherweise etwas verbessert werden kann.
„Aus dieser Bestandsaufnahme und
der Analyse der Unfälle können dann
gezielte Präventionsmaßnahmen entwickelt werden“, erklärt Gaub.
Um Staplerunfälle im Allgemeinen
zu verhindern, gibt es eine Reihe von
technischen Lösungen. Insbesondere bei Kippunfällen können Rückhaltesysteme lebensrettend sein. Ein
großes Thema sind derzeit Fahrerassistenzsysteme. Sie stabilisieren den
Stapler so, dass er erst gar nicht kippen oder auffahren kann. Alle großen
Hersteller arbeiten im Moment an
technischen Lösungen. Auf den großen Fachmessen im nächsten Jahr
werden Fahrerassistenzsysteme das
Schwerpunktthema am Stand des
FBHL sein, kündigt Gaub an: „Wir wollen unsere Unternehmen unabhängig
beraten und einen Überblick über die
aktuellen Angebote geben.“
Beim Staplerkauf kann der Unternehmer den Sicherheitsfaktor selbst
mitbestimmen. Gaub: „Es ist wichtig,
das richtige Flurförderzeug zu wählen.“ Ein Schubmaststapler sei zum
Beispiel für Lagerhallen besser ge-
Unfälle mit Gabelstaplern
Unfallkategorien
Sonstiges
12,1 %
65 %
Kippen
Absteigen
4,6 %
7,5 %
relative
Häufigkeit
in Prozent
(Quelle BGHW)
Absturz
Ladegut
10,8 %
eignet als ein Gegengewichtsstapler.
Beim Schubmaststapler ist die Sicht
nach vorne sehr gut, deshalb sind
Auffahrunfälle in Fahrtrichtung selten.
Der Gegengewichtsstapler kann zwar
mehr Last aufnehmen, aber je nach
Art der Last wird die Sicht des Fahrers stark eingeschränkt. Da das Gerät
auch schneller fährt, sind die Verletzungen bei einem Unfall meist auch
schwerwiegender.
Neben der Technik spielen auch die
Verhältnisse und das Verhalten der
Umgebung eine Rolle. Die Fahrwege
müssen gekennzeichnet, richtig beleuchtet, die Mitarbeiter und Staplerfahrer entsprechend unterwiesen
und geschult sein. Doch gerade bei
den Staplerfahrern gibt es oft Wissenslücken. Viele haben nur eine Art
Crashkurs absolviert, aber wichtiges
Basiswissen fehlt ihnen. Deshalb rät
die BGHW, genau zu prüfen, wo Fahrer geschult werden. Um Licht in den
Dschungel an Schulungsangeboten zu
bringen, führt die BGHW ab nächstem
Jahr ein freiwilliges Qualifizierungssystem ein. Entspricht der Ausbilder
den Anforderungen der BGHW, erhält
er ein Gütesiegel, das eine qualitätsgesicherte Ausbildung bestätigt
(Seite 9).
Ergänzend bietet die BGHW viele Medien an, die praktische Tipps zum
Kauf von und Umgang mit FlurförderAnfahren Person/ zeugen bieten. Für Fahrer und die Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit
Hindernis
gibt es ergänzend Hilfen zur Unterweisung und Schulungsfilme. (be)
Mehr dazu
Eine umfangreiche Übersicht über
Filme, Plakate und Broschüren zum
Thema Gabelstapler finden Sie auf
den Internetseiten der BGHW:
• www.bghw.de,
Webcode 14859967
8 • Schwerpunkt
BGHW aktuell 4/15
Wenn’s nicht kippen soll:
Last nach unten!
falsch
richtig
Quelle: Ausschnitt aus BGHW-Plakat P62 „Die gefährlichsten Gabelstaplersünden“
Drei Fragen an Marcus Gaub
Das Kreuz mit dem Fahrergurt
Marcus Gaub,
Referent Flurförderzeuge,
Fachbereich Handel und Logistik
Die Gurtpflicht ist ein leidiges Thema. Obwohl die Arbeitsschutz-Verantwortlichen unterweisen, schulen,
mahnen: Viele Fahrer schnallen sich
nicht an, weil sie das als umständlich
empfinden. Verzeihliche Nachlässigkeit oder sträflicher Leichtsinn?
Letzteres. Ein angelegter Fahrergurt
kann bei Kippunfällen lebensrettend
sein. Der nicht angeschnallte Fahrer
versucht instinktiv, aus der Fahrerkabine zu springen – das endet sehr oft
tödlich. Deshalb empfehlen wir dringend, die Fahrergurte auch bei kurzen
Einsätzen anzulegen, auch wenn es
lästig ist. Im Übrigen: Wenn jemand
unangeschnallt mit dem Stapler
Das Anlegen des Gurtes ist verpönt.
Welche Sicherheitssysteme gibt es
noch?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss am Stapler immer ein
Rückhaltesystem vorhanden sein.
Pflicht des Unternehmers ist es, dafür zu sorgen, dass es genutzt wird.
Neben dem Fahrergurt gibt es zum
Beispiel ein Bügelsystem rechts und
links vom Fahrer. Das Problem bei
den Bügeln: Sie müssen vom Unternehmen zugekauft und nachgerüstet
werden. Außerdem gibt es noch keine verbindliche Prüfnorm, die eine
einheitliche Qualität der Bügel garantiert. Aber daran arbeiten im Mo-
ment verschiedene europäische Normungseinrichtungen.
In der neuen Betriebssicherheitsverordnung wird explizit darauf hingewiesen, dass Rückhaltesysteme
nicht leicht manipulierbar sein dürfen. Beim Fahrergurt ist aber gerade
das ein Problem.
Das möchten wir deshalb auch ändern. Vielversprechend ist ein Sicherheitssystem, das es zwar schon gibt,
das aber noch nicht als Standard gilt.
Simpel erklärt: Fährt der Fahrer mit
Gurt, kann er mit normaler Geschwindigkeit fahren. Fährt er ohne Gurt, bewegt sich das Gerät im Schleichgang.
Die europäischen Arbeitsschutz-Institutionen arbeiten im Moment an einer gemeinsamen Position und wollen die standardmäßige Ausrüstung
mit diesem System in den nächsten
Jahren durchsetzen. (be)
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kippt, nie versuchen herauszuspringen. Das schafft man nicht. Am besten sitzen bleiben und festhalten –
in der Fahrerkabine ist man am sichersten.
Schwerpunkt • 9
BGHW aktuell 4/15
Qualität der Ausbildung sichern
„Wir wurden immer wieder von Unternehmen angefragt, woran die Qualität von Ausbildung und Ausbildern zu
erkennen ist“, erläutert Ulrich Süßner, Referatsleiter im Fachbereich
Handel und Logistik. Offiziell bieten
die meisten Ausbilder Schulungen
nach dem BG Grundsatz 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer
von Flurförderzeugen mit Fahrersitz
und Fahrerstand“ an. Das klingt gut,
ist es aber nicht immer. Denn die
Qualität der Ausbildung kann sehr
unterschiedlich sein. „Bei manchen
Ausbildern kann man den Staplerschein in einem halbtägigen Seminar
erwerben“, berichtet Süßner. „Neuerdings gibt es sogar Plattformen im
Internet, auf denen die zukünftigen
Fahrer online geschult werden und
dann die Prüfungsfahrt gleichzeitig
die praktische Ausbildung ist. Wie
soll da der Unternehmer erkennen,
ob der Gabelstaplerfahrer wirklich
was kann?“ Bei dieser Art von Ausbildung bleiben seiner Erfahrung nach
viele grundlegende Lerninhalte auf
der Strecke.
Im BG Grundsatz 925 wird beispielsweise empfohlen: „Die Ausbildung in
der Stufe 1 ,Allgemeine Ausbildung‘
sollte sich über drei bis fünf Tage beziehungsweise 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken.“ Der BG Grundsatz 925 sei jedoch lediglich eine
Empfehlung, an der sich Ausbilder
orientieren könnten, aber nicht müssten. „Angesichts der großen Gefährdungen im innerbetrieblichen Verkehr
und der großen Werte, die Stapler
täglich in den Unternehmen transportieren, ist es für die Unternehmen
jedoch wichtig, ein verlässliches Qualitätsmerkmal zu erhalten“, erklärt
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Mehr Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr – dazu können auch gut ausgebildete Gabelstaplerfahrer und -fahrerinnen beitragen. Doch die Qualität der Ausbildung ist sehr unterschiedlich.
Um Unternehmen Orientierung zu geben, bietet die BGHW Ausbildern von Gabelstaplerfahrern ab
2016 die Möglichkeit, sich unter dem Label DGUV Test zertifizieren zu lassen.
Süßner. Um die Anforderungen des
BGG 925 einzuhalten, brauche man
für eine vernünftige Ausbildung mindestens 20 Lehreinheiten inklusive
dem Zeitbedarf für die theoretische
und praktische Prüfung. „Das heißt,
unter zwei Tagen geht nichts“, so
Süßner.
Deshalb hat die BGHW ein Zertifizierungssystem für Ausbilder von Gabelstaplerfahrern initiiert. Ein Zertifikat
erhalten nur Ausbilder, die zum einen
ihre eigene Qualifizierung nachweisen können, zum anderen – und hier
liegt der Schwerpunkt – regelmäßig
nachweisen, dass sie als Mindeststandard entsprechend dem Ausbildungsgrundsatz BGG 925 ausbilden.
„Dadurch wird für den Unternehmer
erkennbar, ob ein Fahrer eine qualitätsgesicherte Ausbildung hat und
wenigstens die Grundlagen gelernt
hat“, so Süßner.
Die Zertifizierung wird unter dem
Dach von DGUV Test stattfinden; das
ist die etablierte Prüf- und Zertifizierungsstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Die Zertifizierung ist offen für jeden
Ausbilder, unabhängig von der BGZugehörigkeit, und die Teilnahme ist
freiwillig. Die Namen der zertifizierten
Ausbilder werden im Internet veröffentlicht. (be)
Mehr dazu
Die Zertifizierung für Ausbilder von
Gabelstaplerfahrer wird im 1. Quartal 2016 an den Start gehen. Weitere Informationen finden Sie dann
auf den Internetseiten der BGHW
und bei DGUV Test:
• www.bghw.de
• www.dguv.de/dguv-test
10 • Prävention
BGHW aktuell 4/15
Ausgezeichnete Teamarbeit
Rund 200 Gäste würdigten die acht Preisträger des BGHW-Präventionspreises 2015 bei der diesjährigen Verleihung im Bamberg. Die prämierten Unternehmen spiegeln nicht nur die Vielfalt der
bei der BGHW versicherten Branchen wider, sondern stehen auch für die unterschiedlichen Ausprägungen von innerbetrieblichem Arbeitsschutz.
Die Preisträger des Präventionspreises 2015 mit den BGHW-Vorstandsvorsitzenden Manfred Wirsch (re.) und Dr. Rainhardt von Leoprechting (li.)
Aus dem Team – für das Team, so
könnte man die prämierten Ideen des
diesjährigen BGHW Präventionspreises auf einen Nenner bringen. „Wenn
man sich die Preisträger anschaut,
wird man feststellen, dass ganz viele gewonnen haben, die als Team
angetreten sind. Ich glaube, das ist
das Entscheidende: Arbeits- und Gesundheitsschutz schweißt zusammen – und kann auch Spaß machen“,
konstatierte Manfred Wirsch bei der
Preisverleihung am 3. November in
Bamberg. Der Vorstandsvorsitzende
der BGHW hob dabei auch das Thema Wertschätzung als motivierenden
Faktor hervor: „Wer sich für bessere
Arbeitsbedingungen im Unternehmen einsetzt, erhält nicht nur Wertschätzung durch die Kolleginnen und
Kollegen, sondern auch vom Unternehmen. Und natürlich der Berufsgenossenschaft selbst.“
Imagegewinn für Betriebe
Wertschätzung – ein Begriff, der den
gesamten Abend der Preisverleihung
prägte. Während der rund anderthalb
stündigen Veranstaltung standen die
acht Präventionspreisträger im Mittelpunkt und wurden mit viel Beifall
gewürdigt. In eigens produzierten
Filmbeiträgen wurden die verschiedenen Ideen vorgestellt. Paten aus der
Preisjury erläuterten in Interviews, warum sich die einzelnen Einreichungen
gegen ihre Konkurrenz durchsetzen
konnten. Beworben hatten sich etwa
60 Mitgliedsunternehmen der BGHW.
„Die Unternehmen haben einen unmittelbaren Vorteil mit der Teilnahme
am Präventionspreis“, erläuterte Vorstandsvorsitzender Dr. Rainhardt von
Leoprechting am Abend. „Gute Prävention verhilft zum unternehmerischen
Erfolg: Weniger Fehlzeiten bedeuten
weniger Aufwand, Aushilfen und Vertretungen anlernen zu müssen. Nicht
zuletzt ist gute Prävention auch ein
Imagegewinn für das Unternehmen,
der nicht zu unterschätzen ist.“
Prävention • 11
BGHW aktuell 4/15
Neben einer Urkunde und einer Trophäe erhielt jeder Preisträger ein
Preisgeld in Höhe von 5000 Euro.
Auch im kommenden Jahr wird der
BGHW Präventionspreis verliehen.
Einsendeschluss ist der 31. März
2016 (Seite 5). (ze)
Mehr dazu
Alle preisgekrönten Beiträge des
Präventionspreises 2015 stehen
im Best-Practice-Bereich zur Verfügung unter
• www.bghw.de,
Webcode 14995476
Hier finden Sie auch die Beiträge
der vergangenen Jahre. Mehr zur
Ausschreibung 2016 auf Seite 5.
Moderatorin Kathrin Degenhardt interviewt Dr. von Leoprechting
PRÄVENTIONSPREIS 2015
Übertragbar und vorbildlich
Die preisgekrönten Ideen sollen andere Unternehmen motivieren, sich
ebenfalls über das gesetzliche Maß
hinaus für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu engagieren.
Sie zeigen zudem auf: Guter Arbeitsschutz muss weder teuer noch aufwendig sein. „Die heute ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge sind ein
Ausdruck dafür, mit welcher Leichtigkeit und Freude man etwas in puncto
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bewegen kann“, erläuterte
BGHW-Präventionsleiter und Mitglied
der Preisjury Dr. Stefan Hussy. Mithin das wichtigste Kriterium bei der
Auswahl der Preisträger sei die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.
Daher sei auch bei den diesjährigen
Preisträgern für viele Mitgliedsunternehmen der BGHW etwas dabei, von
technischen Verbesserungen über
organisatorische Maßnahmen bis
hin zu Ideen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Zudem könnten die Unternehmen in
dem Best-Practice-Pool der BGHW
weiterhin auch auf die Wettbewerbsbeiträge der vergangenen Jahre zugreifen. „Auch uns begeistert immer
wieder, wie einfach die besten Lösungen sein können“, so Hussy.
Die Preisträger
Baywa, München
Special Y-Cover
Globus Handelshof St. Wendel, Zell
Gesunde Ausbildung
J. Müller Breakbulk Terminal, Brake
Sicheres Bündeln von gesundheitsschädigenden
Rückständen aus Rußpartikelfiltern
Netto Marken-Discount, Maxhütte-Haidhof
Transponderwesten für Ballenpressen
Rewe Markt, Eching
Betriebliches Gesundheitsmanagement
in der Fläche
Rewe-Zentralfinanz für Penny Markt, Köln
Azupoly Schulungen für Auszubildende bei Penny Markt
SCA Service Center Altenwerder, Hamburg
Der Twistlockheber
TIP Trailer Services Germany, Nürnberg
Grubenabsturzsicherung
BGHW aktuell 4/15
Ladung gut verpackt
Das Special-Y-Cover im Einsatz: Ein Baywa-Mitarbeiter zurrt die Ladung fest
Mehr Sicherheit für die Beschäftigten, Zeitersparnis und Schutz für die Ladung: Das Special-Y-Cover, eine spezielle Niederhalteplane für Lkw, ist
für die Baywa AG ein Gewinn in jeder Hinsicht. Das
Münchner Unternehmen, das auch mit Baustoffen
handelt, erhielt dafür den diesjährigen Präventionspreis.
B AY WA
Die Plane wurde speziell für den Transport von
leichten Baustoffen, etwa Dämmstoffen, entwickelt. Sie wird auf die Oberseite der Ladeeinheit
gelegt und anschließend an den Seiten mit einer
Ratsche am Lkw festgezurrt. Durch die breite Auflagefläche werden zum einen Druckstellen an den
leicht verformbaren Baustoffen durch die üblichen
Zurrgurte vermieden. Zum anderen müssen keine
zusätzlichen Kantschutzwinkel angebracht werden.
Gerade das Anbringen des Kantschutzes war in der
Vergangenheit ein unfallträchtiges Unterfangen.
Denn dazu mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Kantschutz in der Hand auf eine
Leiter steigen – ein riskantes Manöver. Auch die
Stabilität der Ladung war nicht in jedem Fall gewährleistet. Deshalb stiegen die Sicherheitsexperten der Baywa auf das Special-Y-Cover um. Schon
beim Festzurren des Covers wird jetzt die Ladung
niedergehalten – sicher, ladungsschonend und
ohne Kantschutz.
Das Y-Cover komme auch bei den Mitarbeitern
hervorragend an, freut sich Michael Kuffner, Leiter
Arbeitssicherheit bei der Baywa: „Die Unfallzahlen
bei Belade- und Verladesicherungsvorgängen sind
bei Null angelangt, so dass wir die Plane nunmehr
im gesamten Logistikbereich einsetzen.“ Mit dem
Special-Y-Cover hat die Baywa eine einfache, wirksame und kostengünstige Idee für mehr Arbeitssicherheit umgesetzt . (ze)
Preisträger 2015, Teil 1
In dieser Ausgabe der „BGHW aktuell“ stellen
wir vier von acht Preisträgern vor. In der ersten Ausgabe 2016 folgen Rewe Markt, Penny
Markt, SCA Service Center Altenwerder und TIP
Trailer Services Germany.
Den Film zum „Special-Y-Cover“ der Baywa
finden Sie hier:
www.bghw.de, Webcode 15614843
BGHW aktuell 4/15
Petra Kannengießer und die Auszubildenden von Globus SB Warenhaus in Zell
Für einen nachhaltigen Beitrag zur betrieblichen
Gesundheitsförderung wurde das Globus SB Warenhaus in Zell mit dem Präventionspreis der
BGHW ausgezeichnet. „Gesunde Ausbildung“ ist
der Name des Projekts, mit dem das Gesundheitsbewusstsein des Globus-Nachwuchses von Anfang
an gestärkt und gefördert werden soll.
„Unsere Zielgruppe, die Auszubildenden, erreichen wir nur, wenn wir ihnen mit Spaß und Freude
schöne Aktivitäten, gesunde Aktivitäten vermitteln
können“, erklärt Gesundheitskoordinatorin Petra Kannengießer, die das Projekt mit viel Herzblut
vorantreibt. Ihr geht es vor allem darum, dass die
jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer
Persönlichkeit gestärkt werden, „dass sie gerne
täglich ohne Angst zur Arbeit kommen und ihr Bestes geben“.
Für die „Gesunde Ausbildung“ finden an Projekttagen verschiedene Aktionen statt. Zum Beispiel zu
den Schwerpunktthemen Arbeitssicherheit, Ernährung, Kochen, Ergonomie, Suchtprävention, Fahrsicherheit oder Bewegung. Mit einem Azubi-Knigge
und Vertrauensübungen bringt sich die Jugendund Auszubildendenvertretung ein. Auch andere
Kooperationspartner, etwa eine große Krankenkasse oder externe Suchtberater, konnten für das
Projekt gewonnen werden.
Bei den Auszubildenden kommen die Projekttage
sehr gut an. Sie loben, dass der Teamgeist gestärkt
werde und der respektvolle Umgang miteinander.
Außerdem nehmen die jungen Leute viel für ihren
beruflichen Alltag mit, beispielsweise wenn es um
praxisorientierte Themen wie richtiges Heben und
Tragen geht.
Unterstützt wird die engagierte Gesundheitskoordinatorin Kannengießer von der Unternehmensleitung, die das Projekt aus Überzeugung fördert.
Auch das ist eine Erklärung für den nachhaltigen
Erfolg dieses vorbildlichen Projekts. Gesundheit
als Lernerlebnis – bei Globus in Zell gehört das zur
Ausbildung. (be)
Mehr dazu
Der Film zum Beitrag „Gesunde Ausbildung“
von Globus Handelshof St. Wendel:
www.bghw.de, Webcode 15314382
G LO B US S B WA R E N H AUS
Freude an gesunden Aktivitäten
BGHW aktuell 4/15
Feinstaub sauber entsorgen
Rußpartikel sind beim J. Müller Breakbulk Terminal kein Problem mehr. Der Feinstaub wird im Absorber mit Wasser gebunden
Alle 800 Betriebsstunden müssen bei dieselbetriebenen Gabelstaplern die Rußfilter gewechselt
werden: Für diese Werkstattarbeit entwickelten
zwei Mitarbeiter des Unternehmens J. Müller in
Brake ein sicheres und gesundheitsschonendes
Verfahren.
J . MÜ L L E R
Der Seehafenterminal-Betreiber hat zahlreiche
Diesel-Gabelstapler in Betrieb. Sie produzieren
hohe Mengen an Rußpartikeln, die in Rußfiltern
abgefangen werden. Bei der regelmäßigen Reinigung wird der Ruß in den Filtern zunächst verbrannt. Der daraus entstandene Feinstaub wurde
bislang im Außenbereich ausgeblasen.
Doch diese Reinigungsmethode brachte einige
Nachteile mit sich. „Wir haben den Filter draußen
in die Richtung des Windes gestellt, damit der
Staub uns nicht belastet, und haben ihn dort ausgeblasen“, berichtet Werkstattmitarbeiter Folko
Hellmers. Doch wenn der Wind sich plötzlich drehte, wurde der Staub zurück in die Halle geblasen.
„Die Atemwege wurden manchmal schon sehr gereizt“, ergänzt sein Kollege Nils Kube.
recht entsorgt werden. Und da keine Schadstoffe
an die Umgebung abgegeben werden, eignet sich
das Verfahren auch für geschlossene Räume. Die
Mitarbeiter sind zufrieden: Endlich keine Schadstoffe mehr, die bei ungünstiger Windrichtung eingeatmet werden können. Feinstaub sauber weggespült – eine Innovation für den Arbeits- und den
Umweltschutz. (ze)
Mehr dazu
Für Hellmers und Kube Grund genug, eine staubfreie Lösung zu entwickeln. Sie bauten einen Feinstaubabsorber: Unter Druckluft bläst der Absorber
den Feinstaub in den Düsenkopf des Filters. Dort
wird der Feinstaub mit Wassernebel gebunden und
kann anschließend als Feinstaubschlamm fachge-
Der Film zum Projekt „Sicheres Bündeln von
gesundheitsschädigenden Rückständen aus
Rußpartikelfiltern“ von J. Müller Breakbulk
Terminal: www.bghw.de, Webcode 15862547
BGHW aktuell 4/15
Die Ballenpresse im Netto-Logistikzentrum in Erharting
Ballenpressen gibt es in vielen großen Handelsunternehmen. Dort wird Verpackungsabfall gepresst
und für das Recycling vorbereitet. Doch die Arbeit
an den Pressen ist nicht ungefährlich. Das Logistikzentrum der Firma Netto Marken-Discount in
Erharting setzt seit einiger Zeit Transponderwesten
ein, mit denen lebensgefährliche Unfälle so gut
wie unmöglich sind.
Gut sichtbar wird an der Hochleistungspresse in
Erharting darauf hingewiesen, dass bei der Arbeit
Vorsicht geboten ist. Nachvollziehbar: Die Arbeit
im Bereich der Hochleistungspresse ist gefährlich.
Sollte jemand auf das Band stürzen, kann dort
aber eine Reißleine gezogen werden. Das Ziehen
bewirkt den sofortigen Stopp der Maschine.
Doch was ist, wenn der gestürzte Mitarbeiter ohnmächtig wird und die Reißleine nicht mehr ziehen
kann? Für diesen Fall hat sich die Netto Zentrale
Maxhütte-Haidhof eine clevere Lösung überlegt.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Ballenpresse in Erharting müssen ab sofort Transponderwesten tragen. In ihnen steckt, wie der Name
schon sagt, ein Transponder, der die Ballenpresse
bei einem Unfall sofort stoppt.
Damit die Weste auch wirklich getragen wird, wurde ein verbindlicher betriebsinterner Prozess festgelegt, der im Wesentlichen vom Schichtleiter
gesteuert wird. Vor jedem Schichtbeginn muss die
Funktionsfähigkeit der Transponder vom Schichtleiter überprüft werden. Auf einem Formblatt bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass er die Trans-
ponder geprüft hat und diese ordnungsgemäß
funktionieren. Nach der protokollierten Übergabe
stecken die Mitarbeiter den Transponder in die
Tasche ihrer Weste - unter Aufsicht des Schichtleiters. Die Westen sind ganz bewusst zweifarbig
gestaltet und heben sich deutlich von den herkömmlichen Sicherheitswesten ab. So sieht der
Schichtleiter schon von weitem, dass die Mitarbeiter ihre Transponder bei sich tragen.
Auch bei den Mitarbeitern kommt die Weste gut
an, da sie sich wie jede andere Warnweste trägt
und die Bewegungsfreiheit nicht einschränkt.
Durch die Transponderweste haben die Beschäftigten an der Ballenpresse ihren persönlichen Lebensretter für den absoluten Notfall in der Westentasche immer dabei. (be)
Mehr dazu
Der Film zum Projekt „Transponderwesten für
Ballenpressen“ von Netto Marken-Discount:
www.bghw.de, Webcode 15630453
N E T TO M A R K E N - D IS CO U N T
Lebensretter in der Westentasche
16 • Leistung
BGHW aktuell 4/15
„Das ist gelebte Demokratie“
Fotos (4): Marc Lang, Fotograf-Mannheim360°
Der Rentenausschuss der BGHW ist ein Gremium, in dem Vertreter der Verwaltung und der Selbstverwaltung darüber entscheiden, ob Rentenzahlungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
gewährt werden. Betriebsrätin Conny Rudé und der Unternehmer Dr. Michael Baus sind seit über
15 Jahren Mitglieder in Selbstverwaltung und Rentenausschuss und machen diese ehrenamtliche
Arbeit aus Überzeugung.
Conny Rudé, Hannelore Schubert von der BGHW und Michael Baus besprechen einen Rentenantrag (von links)
Über 15 Jahre BGHW – das ist eine sehr lange Zeit.
Woher kommt Ihre Motivation, sich auf diese Weise zu
engagieren?
Rudé: Ich sehe mich im Betrieb als Vermittlerin zwischen
Arbeitnehmern und Geschäftsleitung. Nur wenn beide zusammenarbeiten, können Prävention und Arbeitsschutz
wirklich funktionieren. Mit meinem Engagement in der
BGHW führe ich diesen Anspruch auf anderer Ebene fort.
Als ich mich damals für den Rentenausschuss meldete,
war ich begeistert von der Möglichkeit, etwas im Sinne
der Arbeitnehmer mitzugestalten. Daran hat sich bis
heute nichts geändert.
Baus: Die wichtigste Aufgabe des Unternehmers ist es,
schwarze Zahlen zu schreiben. Genauso wichtig ist mir
das soziale Engagement, inner- und außerbetrieblich.
Meine Arbeit für den Rentenausschuss und die BGHW hat
meinen Horizont erweitert. Ich habe vieles gelernt und
erfahren, was ich in die Unternehmensprävention einbringen kann. Dieses Wissen hilft, Mitarbeiter zu motivieren
und für Gesundheits- und Arbeitsschutzthemen zu sensibilisieren.
Conny Rudé
Leistung • 17
BGHW aktuell 4/15
Rudé: Dem kann ich nur zustimmen. Auch für mich ist die
ehrenamtliche Tätigkeit für die BGHW eine Bereicherung.
Ich erhalte neue Ideen zu Präventionsthemen, die in unserem Betrieb aufgegriffen werden können.
Können Sie hierzu Beispiele nennen?
Rudé: Beispiele wären die Themen „Tipps zur Sicherheit
auf Arbeitswegen“ oder „Versicherungsschutz in der Pause“. Was ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, was nicht? Hierzu gibt es gesetzliche Richtlinien
und gerichtliche Urteile, aber über diese muss man die
Kollegen aufklären.
Unfälle auf Arbeitswegen oder in der Pause: Sind das
Fälle, über die Sie im Rentenausschuss häufig entscheiden müssen?
Baus: Unter anderem. Häufig haben wir über Rentenzahlungen nach Wegeunfällen oder nach Arbeitsunfällen zum
Beispiel an Lkw-Laderampen zu entscheiden. Die Betroffenen können nach der Reha nicht mehr in ihren alten Job
zurückkehren und haben aufgrund einer Minderung der
Erwerbsfähigkeit eventuell Anspruch auf Rentenzahlungen durch die BGHW.
Wie läuft das Verfahren dann weiter?
Baus: Die BGHW prüft, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. Es wird ermittelt, auch mit Betroffenen und Angehörigen gesprochen oder der Arbeitsplatz
untersucht. Die Mitarbeiter der Verwaltung holen medizinische Gutachten und Stellungnahmen ein. Dann wird
eine Beschlussvorlage erstellt, die bei den Sitzungen des
Rentenausschusses besprochen wird.
Zunächst schien klar, es ist kein Arbeitsunfall, weil es sich
um eine privat motivierte Tätigkeit handelte. Auf meinen
Vorschlag hin prüfte die BGHW nachträglich, ob der Fahrer
das private Handy auch als Diensthandy genutzt hat. Genauso war es dann auch, und der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Der Mann bekommt jetzt die Leistungen
der Berufsgenossenschaft.
Rudé: Die Entscheidungsvorlagen der BGHW sind in meinen Augen jedoch ausgesprochen gut. In 98 Prozent aller
Fälle ist die Sachlage eindeutig, und wir folgen der Empfehlung der Verwaltung. Aber die Geschichte zeigt, dass
manchmal ein anderer Blickwinkel nicht schadet.
Was ist privat und was betrieblich? Das ist für die Öffentlichkeit oft schwer nachvollziehbar. Wie sehen Sie das?
Rudé: Mein Motto ist, dass der Mensch immer im Mittelpunkt stehen sollte. Aber es gibt daneben auch klare gesetzliche Richtlinien, wann eine Tätigkeit privat- und wann
gesetzlich unfallversichert ist. Daran müssen wir uns halten, so schwer verständlich das im Einzelfall sein mag.
Baus: Es gibt so gut wie keinen Spielraum bei der Entscheidung, ob ein Rentenantrag abgelehnt oder angenommen wird. Wir sind den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, und diese müssen für jeden Versicherten in
gleicher Weise gelten.
Wer sitzt denn bei den Rentenausschuss-Sitzungen mit
am Tisch?
Rudé: Eine Vertreterin oder ein Vertreter von Arbeitgeberund von Arbeitnehmerseite sowie von der Verwaltung der
BGHW. Die Mitarbeiter der BGHW bringen das juristische,
verwaltungstechnische und medizinische Fachwissen mit,
um diese Fälle richtig zu beurteilen. Herr Baus und ich
kommen dagegen aus der Praxis, kennen das Arbeitsleben im Handel und der Logistik bestens. Durch unseren
Blick auf die Dinge erhalten Abläufe manchmal eine ganz
andere Bedeutung, die für die letztliche Entscheidung
maßgebend ist.
Nennen Sie uns ein Beispiel?
Baus: Wir beschäftigten uns mit dem Fall eines älteren
Lkw-Fahrers. Er hatte sein Privathandy im Fahrzeug vergessen. Also wollte er das Handy holen, aber auf dem
Weg zurück zum Lkw stürzte er und verletzte sich schwer.
Dr. Michael Baus
18 • Leistung
BGHW aktuell 4/15
Das System der Selbstverwaltung bedeutet, dass die Berufsgenossenschaft und ihre Verwaltung von Vertretern
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesteuert werden.
Was bedeutet dieses System für Sie?
Rudé: Für mich ist das gelebte Demokratie. Als Vertreterin
der Arbeitnehmerseite kann ich aktiv einen Teil der Sozialversicherung gestalten und mich für die Interessen aller
Beschäftigten einsetzen. Der Rentenausschuss ist meiner
Meinung nach ein Gremium, in dem das Selbstverwaltungsprinzip eine wichtige Funktion hat.
Baus: Als Unternehmer zählt für mich die Transparenz. Wir
sehen, wofür unsere Beitragsgelder ausgegeben werden,
und können regulierend eingreifen. Ich bin dankbar, dass
es zum Beispiel das System der BG-Kliniken gibt. Das
Prinzip, dass ein Versicherter so lange betreut wird, bis er
wirklich gesund ist und wieder am Arbeitsleben teilnehmen kann, halte ich für eine der wichtigsten Errungenschaften. Davon profitieren alle: Unternehmer, Versicherte und letztlich unsere ganze Gesellschaft. (be)
Bürokratie – im positiven Sinne
ty - Fotolia
Geht eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft (BG) ein, setzt sich das sogenannte Verwaltungsverfahren in Gang. Das bedeutet Bürokratie – aber im positiven Sinne.
Der versicherte Arbeitnehmer, der
den Arbeitsunfall erlitten hat, bekommt von der begleitenden Bürokratie kaum etwas mit. Lästiger Papierkram bleibt ihm weitgehend erspart.
Er muss keinen Antrag auf Leistungen stellen, wie zum Beispiel bei der
Kranken- oder Rentenversicherung.
Die Mitarbeiter der Verwaltung der
BG beginnen von sich aus, „von Amts
wegen“, zu prüfen, welche Leistungen dem Versicherten zustehen.
Sprechen nun alle medizinischen und
rechtlichen Fakten dafür, dass zum
Beispiel eine Rente gezahlt werden
kann, begründet dies der BG-Mitarbeiter schriftlich. Er entscheidet aber
nicht selbst darüber, ob eine Rente
gezahlt wird oder nicht. Die endgültige Entscheidung treffen die Vertreter
der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite, die im Rentenausschuss
sitzen. Ihnen wird von einem Mitglied
der Verwaltung der Entwurf des Mitarbeiters vorgestellt. Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite entscheiden dann
gemeinsam, welche Leistungen gewährt werden. Anschließend ergeht
in den meisten Fällen ein zustimmender Bescheid an den Betroffenen.
2014 zahlte die BGHW an fast 70.000
Versicherte Renten in Höhe von über
403 Millionen Euro (Seite 27).
Weitere Informationen über Rentenausschuss und Selbstverwaltung:
• www.bghw.de, Webcode 14851768
Prävention • 19
BGHW aktuell 4/15
Aus der Praxis – für die Praxis
Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellen ihre Praktikumsarbeiten vor
Branche:
Einzelhandel
Betrieb:
Galeria Kaufhof, Köln,
rund 37.000 Quadratmeter Verkaufsfläche
Anlass/Problem:
In einem Lager im Untergeschoss wurden Eventund Dekomaterial sowie
Möbel auf Paletten und
Kollis ein- und ausgelagert. Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen wurden durch die teilweise
schweren und ungesicherten Teile bei Arbeiten im Lager gefährdet. Eine Analyse und Beurteilung der Hebeund Tragetätigkeiten ergaben zudem ein
erhöhtes Risiko für Muskel-Skelett-Erkrankungen der Beschäftigten, die diese Gegenstände transportieren und lagern mussten.
Thema der Sifa-Praktikumsarbeit:
Neu- und Umgestaltung eines Lagerbereiches. Optimierung des Arbeitsschutzes im
Arbeitssystem „Eventlager“
Autor:
Dirk Hoffmann,
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ziele:
Die Verletzungsgefahr von Mitarbeitern im
Lager durch unsicher gelagerte Materialien
sollte umgehend abgestellt oder zumindest
erheblich minimiert werden.
Die Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter
beim Ein-und Auslagern von schweren und
unhandlichen Möbeln, Präsentationstischen
oder Dekomaterialien sollte innerhalb von
vier Wochen vermieden oder deutlich minimiert werden. Eine Beurteilung nach der
LMM (Leitmerkmalmethode) sollte dann im
Bereich „keine Gefährdung“ liegen.
Lösung:
Es wurde ein geeignetes Regalsystem für die
Lagerung von unhandlichen und schweren
Teilen angeschafft und installiert. Kleinere,
unhandliche Teile werden jetzt in faltbaren,
beschrifteten Kisten verstaut und sicher gelagert. Ein geeigneter Elektro-Dreiradstapler
mit Frontantrieb wurde für das Ein- und Auslagern von schweren Teilen angeschafft.
In der Praxis:
Durch Umbauten und Neuorganisation erhöhten sich die vorher knapp bemessenen
Lagerkapazitäten um circa 70 Prozent. Mit
dem neuen Regal-Lagersystem und den
Klappboxen können alle Teile jetzt übersichtlich und vor allem sicher gelagert werden.
Durch den speziellen Elektro-Dreiradstapler
werden die Mitarbeiter körperlich deutlich
entlastet, insbesondere beim Transport von
Präsentationstischen und anderen schweren
Teilen.
E-Mail-Kontakt:
[email protected]
20 • Beitrag
BGHW aktuell 4/15
Lohnnachweis zur
Beitragsberechnung für 2015
Zur Beitragsberechnung für 2015 benötigt die BGHW wie jedes
Jahr Ihre Mithilfe: Ende November/Anfang Dezember werden wir
Ihnen den Nachweis zur Beitragsberechnung für 2015 übersenden. Eine ausführliche Anleitung und viele Tipps zum Ausfüllen
sind natürlich auch dabei.
Ergänzend möchten wir Sie auf einige
besonders wichtige Dinge aufmerksam machen:
• Jeder Unternehmer muss den Beitragsnachweis einreichen, auch
wenn er kein Personal beschäftigt.
Der Nachweis muss neben der
DEÜV-Meldung abgegeben werden.
• Auch die Entgelte für die sogenannten Minijobs sind anzugeben. Die
BG-Beiträge sind nicht in den Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
enthalten.
• Beachten Sie bitte den Höchstbetrag des nachweispflichtigen Entgelts von 72.000 Euro. Nur bis zu
diesem Höchstbetrag pro Versicherten sind Arbeitsentgelte nachzuweiBitte zurück an
+
sen. Eine anteilmäßige, beispielsweise monatliche Kürzung ist nicht
vorzunehmen. Die Nachweisung
dieser Position erfolgt summarisch
(also keine Einzelnachweisung).
• Unternehmen, die nach mehr als
einer Gefahrklasse veranlagt sind,
müssen nur einen Vordruck ausfüllen. In diesem Fall ist der Vordruck
entsprechend gekennzeichnet.
• Halten Sie möglichst den 25. Januar 2016 als Abgabetermin ein (gesetzlicher Termin: 11. Februar 2016).
Sie erleichtern uns damit die Abwicklung aller mit der Jahresaktion verbundenen Arbeiten. Bei Unternehmen, die die erforderlichen
Angaben nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, werden die Angaben geschätzt. Die Schätzung führt
meist zu einem deutlich höheren
Beitrag.
Zentrale
Erfassungsstelle
BGHW
Zentrale Erfassungsstelle
Postfach 3044
53020 Bonn
Telefax:
(0228) 5406-65790
Mitgliedsnummer:
Umlagejahr:
Ihre Zugangsdaten für das BGHW-Extranet:
Benutzername:
Passwort:
(gültig für Nachweis und Änderungen im Unternehmen)
Nachweis für die Beitragsberechnung
Nur ankreuzen, wenn kein Personal und keine Aushilfen beschäftigt wird/werden.
†
Bitte nutzen Sie die vorgegebenen Markierungen zum Eintrag der Zahlen und benutzen Sie auch
keine Diagonal- oder Querstriche, da der Beleg maschinell gelesen wird. Vielen Dank.
GTST
Bezeichnung
Nur volle € Beträge
Gesamtstunden
(DBUV)
Summe:
Gesamtbruttoarbeitsentgelt aller im Unternehmen Beschäftigten (einschließlich Aushilfen)
Gesamtstunden aller im Unternehmen
Beschäftigten (einschließlich Aushilfen)
Ansprechpartner/Telefonnummer für evtl. Rückfragen
Name:
Telefon:
Ort/Datum
Unterschrift
Wie können Sie den Nachweis übermitteln?
• Per Post: Den ausgefüllten Nachweis sowie eventuelle Mitteilungen
über Änderungen im Unternehmen
senden Sie bitte ausschließlich an
die eingedruckte Adresse der zentralen Erfassungsstelle. Die Daten
werden maschinell gelesen. Bitte
tragen Sie die Zahlen gut lesbar
rechtsbündig ohne Punkt und Komma in die entsprechenden Lesefelder ein. Leere Felder dürfen nicht
durch Längs- oder Querstriche
„entwertet“ werden.
Abgabetermin
25. Januar 2016
STICHTAG
Gesetzlicher
Schlusstermin
11. Februar 2016
• Online, über das Extranet: Schnellste und sicherste Form der Übermittlung ist die Meldung über das Extranet. Sie können sich auf unserer
Seite www.bghw.de mit den im
Nachweis angegebenen Zugangsdaten in Ihren persönlichen Bereich
„Extranet“ einwählen und dort Ihre
Angaben machen.
• Per Fax: Bitte wählen Sie die Übermittlung per Fax nur in Ausnahmefällen. Sie ist im automatisierten Datenerfassungsverfahren am
fehleranfälligsten und verursacht
einen hohen Erfassungsaufwand.
Senden Sie die Formulare, falls
eine Faxübermittlung erforderlich
ist, bitte nur an die Fax-Nummer
0228/5406-65790.
• Steuerberater, die Kunden der Firmen Datev oder Addison sind: Sie
können uns außerhalb der DBUVMeldung die Daten elektronisch
übermitteln. Falls Sie diesen Service nutzen, entfällt die Meldung
per Extranet oder Post.
Mitgliederservice
Zentrale Telefonnummer
Der Mitgliederservice der BGHW
ist zentral unter einer Telefonnummer erreichbar: 0621/53399001
Beitrag • 21
BGHW aktuell 4/15
Information zur Entgeltmeldung
Mit Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) steht fest, dass es in der Unfallversicherung auch zukünftig einen summarischen Lohnnachweis der Unternehmer geben wird. Dieser soll elektronisch übermittelt werden („BGHW aktuell“ 3/15).
Auch wenn dadurch Änderungen im
Meldeverfahren bevorstehen, muss
der bisherige Entgeltnachweis zunächst weiterhin eingereicht werden. Für das neue UV-Meldeverfahren und für die Betriebsprüfung der
Deutschen Rentenversicherung im
Auftrag der Unfallversicherung ist
es wichtig, dass die aus der bisherigen DEÜV-Meldung bekannten Daten
zum Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) in Ihrer Lohnabrechnungssoftware richtig hinterlegt sind.
Meldungen mit einer fehlerhaften
Mitgliedsnummer oder einer fehlerhaften Gefahrtarifstelle werden dabei
abgewiesen.
Die Meldung kann nur dann abgegeben werden, wenn die Mitgliedsnummer und die Gefahrtarifstelle exakt
der vom jeweiligen Unfallversiche-
rungsträger vorgegebenen Schreibweise entsprechen.
Folgende Daten werden benötigt:
Betriebsnummer der BGHW:
32064004.
Mitgliedsnummer der BGHW mit
folgender Systematik: xxxx-xxxxx
(zehnstellig, mit einem Bindestrich an der fünften Stelle).
Betriebsnummer des UV-Trägers für die Gefahrtarifstelle:
32064004.
Mit dem Entgeltnachweisvordruck
erhalten auch dieses Jahr wieder alle
Mitglieder ein Infoschreiben mit den
Daten für die Meldung. Bitte prüfen
Sie die Stammdaten in Ihrer Lohnabrechnungssoftware, die für die Unfallversicherung hinterlegt sind. Informieren Sie rechtzeitig Ihr Steuerbüro
oder Ihre Abrechnungsstelle, damit
es nicht zu Abweisungen Ihrer Meldungen wegen falscher Stammdaten
kommt.
Alle oben genannten Informationen
können Sie auch tagesaktuell über
unser Extranet unter www.bghw.de
abrufen (siehe unten).
Gefahrtarifstelle mit folgender
Systematik: XX (zweistellig, in der
im letzten Veranlagungsbescheid
dargestellten Art und Weise).
Auf dem Nachweisformular zur Beitragsrechnung sind Zugangsdaten für
das Extranet der BGHW angegeben,
sogenannte Quickuser-Kennungen.
Diese werden jedes Jahr eigens für
den Entgeltnachweis neu generiert
und können nur für die Abgabe der
Entgeltmeldung im Extranet genutzt
werden.
Wenn Sie die Quickuser-Kennung
verwenden, beachten Sie bitte, dass
diese nur für die jeweils laufende
Entgeltnachweisaktion gilt und ihre
Gültigkeit nach Abschluss der Aktion
verliert. Zugangsdaten von früheren
Entgeltnachweisformularen können
nicht verwendet werden. Wenn Sie
andere Dienste, zum Beispiel die Unfallanzeige im Extranet, nutzen wollen, müssen Sie sich mit Ihren regulären Zugangsdaten anmelden. Zum
Login benutzen Sie als Benutzernamen Ihre zehnstellige Mitgliedsnummer mit einem Bindestrich an fünfter
Stelle, beispielweise 1234-56789,
und das dazugehörige Passwort.
Sollten Ihnen keine Zugangsdaten
vorliegen oder Sie Ihr Passwort ver-
klangfarbenmusic - Fotolia
Entgeltnachweis online abgeben
gessen haben, können Sie diese
jederzeit auf der Login-Seite des Extranets unter „Passwort vergessen“
anfordern. Bitte beachten Sie dabei,
dass das neu generierte Passwort
ausschließlich auf dem Postweg versendet werden darf und die Zustellung einige Tage dauern kann.
• https://extranet.bghw.de
22 • Prävention
BGHW aktuell 4/15
Menschen schützen und Sicherheit geben
Mit der globalen Entwicklung der Warenlogistik und mit technischen Spezialthemen beschäftigte
sich im September die dritte Fachtagung „Sicherheit und Gesundheit in der Warenlogistik“. Rund
250 Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter von Herstellern sowie anderer Unfallversicherungsträger reisten zu der dreitägigen Veranstaltung des Fachbereichs Handel und Logistik in Dresden an.
griff das Thema Flüchtlingsströme auf
und zeigte die Chancen auf, die sich
daraus für unsere alternde Gesellschaft in Europa ergeben können.
Professor Kai Furmans vom Karlsruher Institut für Technologie fragte in
seinem Vortrag „Industrie 4.0 und
cyberphysische Systeme: Kurzlebiger
Trend oder Arbeitswelt von morgen?“.
Die Antwort zeigte den Zuhörerinnen
und Zuhörern, dass ganz neue Herausforderungen auf die Unternehmen zukommen und man sich schon
heute rüsten sollte. Marcus Gaub
von der BGHW beschäftigte sich mit
Assistenzsystemen für Gabelstapler
(Seite 8). Ralf Apfeld vom Institut für
Arbeitsschutz (IFA) knüpfte mit einem
aktuellen Thema an, das vielen Verantwortlichen für Arbeitsschutz in der
Praxis oft Kopfzerbrechen bereitet:
„Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern – aber wie?“.
BGHW-Vorstandsvorsitzender Manfred Wirsch begrüßte die rund 250 Gäste
In seiner Begrüßungsrede schlug der
Vorstandsvorsitzende der BGHW,
Manfred Wirsch, den Bogen zu den
aktuell drängenden Problemen in
Europa. Angesichts der Flüchtlingsströme sei eines ganz deutlich: „Sicherheit und Gesundheit, ob bei der
Arbeit oder als gesellschaftliches
Ziel, sind alles andere als selbstverständlich.“ Aber sie seien Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche
und soziale Stabilität eines Landes.
Wirsch betonte, wie wichtig dabei
das Engagement jedes Einzelnen sei:
„Sie, die Sie in Ihren Unternehmen
für sichere und gesunde Arbeitsplätze werben und arbeiten, und wir als
Ihre gesetzliche Unfallversicherung,
schützen Menschen und geben Sicherheit.“ Sichere und gesunde Arbeitsplätze bedürften jeden Tag aufs
Neue unserer Wachsamkeit. Deshalb
seien Fachtagungen wie diese besonders wichtig, um sich auf den neuesten Stand zu bringen und sich mit
den relevanten Themen einer sich
rasch verändernden Arbeitswelt zu
beschäftigen.
Im Programm schlossen sich mehrere
Vorträge an. Den Auftakt machte Professor Wilhelm Bauer von FraunhoferInstitut für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart. Er betrachtete
die Arbeitswelt im Kontext von Digitalisierung und Demografie. Auch er
Am zweiten Tag konnten sich die Teilnehmenden im Forum Warenlogistik
über neue Technologien und aktuelle
Themen informieren. Ein Publikumsmagnet war ein Palettentransportsystem, das nur aus zwei Kufen besteht.
„Aber auch alle anderen Forenangebote waren gut besucht“, berichtet
Dr. Hans-Peter Kany, Leiter des Fachbereichs Handel und Logistik, der die
Veranstaltung mit seinem Team auf
die Beine gestellt hatte: „Es sind sehr
viele, sehr positive Rückmeldungen
gekommen. Das zeigt uns, dass wir
mit unserem Themenangebot richtig
gelegen haben.“ Begleitende Vorträge am dritten Tag rundeten das Programm ab. Unter anderem ging es um
die Qualitätssicherung in der Ausbil-
Prävention • 23
BGHW aktuell 4/15
SICHERHEIT
UND
GESUNDHEIT
in der Warenlogistik
Dr. Rainhard von Leoprechting, alternierender Vorstandsvorsitzender der
BGHW, verabschiedete am dritten Tag
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Er freute sich über das große Interesse an der Veranstaltung: „Damit stellen Sie unter Beweis, dass die BGHW
für die Betriebe ein wertvoller Partner
in der Arbeitssicherheit ist.“ (be)
dung von Gabelstaplerfahrern (Seite
9), die neue Gefahrstoffverordnung,
Maßnahmen zur Vermeidung von
Rutschunfällen und die betriebliche
Verkehrssicherheit.
Parallel zu Foren und Vorträgen hatte während der drei Tage noch ein
Marktplatz mit Ausstellung geöff-
net. Unter anderem wurden dort eindrucksvoll die Personenrettung von
hochgelegenen Arbeitsplätzen demonstriert sowie ein Durchlaufregal
mit gebremsten Rollen vorgestellt.
Außerdem gab es einen Cuela-Rückenparcour und ein Schnelllauftor
mit Breakout-Funktion.
Mehr dazu
Die meisten Vorträge von der Fachtagung „Gesundheit und Sicherheit in der Warenlogistik“ können
Sie im Internet nachlesen:
www.bghw.de, Webcode 15244495
24 • Jahresbilanz
BGHW aktuell 4/15
Gute Wirtschaftslage
und stagnierende Unfallzahlen
James Peragine - Fotolia
Die gute Wirtschaftslage setzte sich im Jahr 2014 fort. Der stabile Arbeitsmarkt, Niedrigzinsen
und eine positive Konjunktureinschätzung trieben die Konsumlaune der Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahr auf den höchsten Stand seit 2006. Die Umsatzzahlen des Statistischen
Bundesamtes bestätigen dies: Im Einzelhandel gab es 2014 in zehn Monaten zum Teil kräftige Umsatzsteigerungen gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, nur in zwei Monaten gingen die
Umsätze leicht zurück.
Aufgrund der guten Wirtschaftslage
wären steigende Unfallzahlen 2014
zu erwarten gewesen. Denn, wenn
mehr und länger gearbeitet wird,
steigt auch die Unfallgefahr. Stattdessen sind die anzeigepflichtigen
Unfälle im Jahr 2014 um rund 5000
Unfälle auf 123.030 Fälle gesunken
(-3,9 Prozent). Anzeigepflichtig ist ein
Unfall, wenn er eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Dieser Rückgang der anzeigepflichtigen Unfälle lässt sich allerdings teilweise auf einen statistischen Effekt
zurückführen: Da im Dezember 2012
wegen einer IT-Umstellung im Leistungsbereich der BGHW zwei Wochen
lang keine Unfalldaten in das System
eingegeben werden konnten, wur-
den diese Unfälle Anfang 2013 nachträglich erfasst. Die Zahl der Unfälle
2013 war deshalb mit 128.000 Unfällen etwas zu hoch. Bereinigt man die
Unfallzahl 2013 um diesen Effekt, so
wären es 2013 circa 123.000 Unfälle
gewesen. In anderen Worten: Die Zahl
der anzeigepflichtigen Unfälle ist im
Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
Die schweren Unfälle mit der Folge
einer erheblich geminderten Erwerbsfähigkeit (neue Unfallrenten) sind gegenüber dem Vorjahr um 109 Fälle auf
2.301 Fälle gestiegen (+5,0 Prozent).
Diese Zahl ist der zweitniedrigste
Wert der BGHW seit 1960. Die Zahl
der tödlichen Unfälle ist geringfügig
auf 88 Fälle angestiegen. Der Anstieg
gegenüber dem Vorjahr betrug 4 Fälle
(+4,8 Prozent). Die Zahl der schweren
und tödlichen Unfälle ist 2014 zwar
gestiegen, sie zählen aber jeweils zu
den historisch niedrigsten Werten
seit 1960.
Die Zahl der Vollarbeiter bei der
BGHW ist geringfügig um 1,4 Prozent
auf rund 4,312 Millionen gestiegen.
Die Unfallhäufigkeit oder 1000-MannQuote betrug im vergangenen Jahr
28,5 (anzeigepflichtige Arbeits- und
Wegeunfälle je 1000 Vollzeitbeschäftigte). Die Unfallhäufigkeit 2014 erreichte damit ein Rekordtief.
Jahresbilanz • 25
BGHW aktuell 4/15
Unfälle
Im Jahr 2014 wurden der BGHW
265.596 Unfälle angezeigt. Darunter
hatten 123.030 Unfälle eine mehr als
dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge und waren damit anzeigepflichtig. In 2.301 Fällen waren die Verletzungsfolgen so schwerwiegend, dass
es im Berichtsjahr erstmals zu einer
Entschädigung in Form einer Rente
beziehungsweise Abfindung oder zur
Zahlung von Sterbegeld gekommen
ist (neue Unfallrente). Tödlich verletzt
wurden 88 Menschen, die Mehrzahl
davon bei Straßenverkehrsunfällen.
Unfallzahlen
Art der Versicherungsfälle
Arbeitsunfälle Wegeunfälle
insgesamt
Angezeigte Unfälle
226.391
39.205
265.596
Anzeigepflichtige Unfälle
102.029
21.001
123.030
1.690
610
2.300
52
36
88
Neue Unfallrenten *
Tödliche Unfälle
* Abweichung von 1 Fall gegenüber den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen
Unfallhäufigkeit
Ein empirisches Maß zur Beschreibung des Unfallrisikos ist die Unfallhäufigkeit. Hierbei wird die Zahl der
Unfälle zu der Beschäftigtenzahl in
Beziehung gesetzt. Man erhält dann
eine Angabe „Unfälle je 1000 Beschäftigte“ – häufig als „1000-MannQuote“ bezeichnet. Diese Größe
beträgt bei der BGHW, wie bereits
erwähnt, bei den anzeigepflichtigen
Unfällen 28,5.
Angezeigte Unfälle
Art der Versicherungsfälle
Arbeitsunfälle Wegeunfälle
insgesamt
Angezeigte Unfälle
52,5
9,1
61,6
Anzeigepflichtige Unfälle
23,7
4,8
28,5
Neue Unfallrenten
0,392
0,141
0,533
Tödliche Unfälle
0,012
0,008
0,020
Anzeigepflichtige Unfälle
Neue Unfallrenten
15 %
17 %
Tödliche Unfälle
27 %
59 %
41 %
85 %
83 %
73 %
Arbeitsunfälle
Berufskrankheiten
Im Jahr 2014 sind bei der BGHW 3773
Anzeigen wegen Verdacht auf eine
Berufskrankheit eingegangen. Als
Berufskrankheit im juristischen Sinne
anerkannt wurden 581 Fälle, 224 Betroffene erhalten eine ab 2014 laufende Rentenzahlung. In weiteren 1696
Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt;
eine Berufskrankheit im juristischen
Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren –
etwa die Aufgabe der gefährdenden
Tätigkeit. Die Berufsgenossenschaft
übernimmt in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und berät die
Erkrankten zu möglichen Schutzmaßnahmen. In 1865 Fällen ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht
bestätigt worden. Infolge einer Berufskrankheit sind im Berichtsjahr
95 Versicherte verstorben. In der
überwiegenden Zahl der Fälle handelte es sich dabei um asbestverursachte Erkrankungen, deren Ursachen in der Regel bereits Jahrzehnte
zurückliegen.
Wegeunfälle
Bei den Rentenfällen dominieren mit
einem Anteil von 59 Prozent die Erkrankungen der Atemwege oder der
Lunge; auch hier spielen insbesondere Erkrankungen durch Einwirkung
von Asbest eine Rolle. Ein anderes
Bild zeigt sich bei den Verdachtsanzeigen: Bei den meisten Anzeigen
handelt es sich um Hautkrankheiten,
gefolgt von Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen, insbesondere Lärmerkrankungen und Schädigungen der Wirbelsäule.
26 • Jahresbilanz
BGHW aktuell 4/15
Wofür die BGHW Geld ausgibt (Stand 2014)
Ausgaben in Euro
5 Cent Prävention
8 Cent Verwaltungskosten
2014
Prävention
64.093.728,41
Entschädigungsleistungen
7 Cent Sonstige Kosten
959.302.303,54
Auf einen
(davon Lastenverteilung 153.515.403,52€)
EUR O
Verwaltungskosten
99.381.775,68
Sonstige Kosten *
79.078.669,82
Gesamt
entfallen rund:
80 Cent Entschädigungsleistungen
1.201.856.477,45
*Darunter fallen zum Beispiel Beitragsausfälle und Zuführungen zu Altersrückstellungen
Entschädigungsleistungen
Die Entschädigungsleistungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen:
Rehabilitation
Hierunter fallen die Kosten für ambulante
und stationäre Heilbehandlung, Zahnersatz,
Teilhabeleistungen und Pflege
Renten
Versicherten- und Hinterbliebenenrenten
Verletztengeld
Das sind die Kosten für die Entgeltersatzleistungen nach Wegfall der gesetzlichen
Lohnfortzahlung und die Kosten der besonderen Unterstützung
Sonstige
Leistungen
Die im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung enthaltenen
Positionen, die neben den anderen
Leistungen gezahlt wurden
Diese setzten sich 2014 wie folgt zusammen:
Rehabilitation
Verletztengeld
Renten
Sonstige Leistungen
Insgesamt
319.299.009 €
68.423.208 €
403.901.210 €
14.163.473 €
805.786.900 €
Jahresbilanz • 27
BGHW aktuell 4/15
2 % Sonstige Leistungen
Die Rentenzahlungen an Versicherte der BGHW bilden mit
einem Anteil von 50 Prozent den größten Posten bei den
Entschädigungsleistungen. An zweiter Stelle folgen die Rehabilitationskosten, die mit 40 Prozent über ein Drittel der
Gesamtausgaben im Entschädigungsbereich ausmachen.
40 % Rehabilitation
Renten 50 %
8 % Verletztengeld
Renten
Versicherte oder deren Hinterbliebene erhalten eine Rente beziehungsweise Sterbegeld, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 2014 zahlte die BGHW an insgesamt 69.202
Rentenempfänger Renten in Höhe von 403 Millionen Euro.
1 % Waisen
Renten nach Empfängergruppen
2014
Versicherte
10 % Witwen, Witwer
61.320
89 % Versicherte
Witwen, Witwer
6.851
Waisen
1.030
Sonstige Berechtigte
1
Gesamt
69.202
Umfang der Versicherung
Bei der BGHW sind rund 426.200 Mitgliedsunternehmen
mit rund 4,3 Millionen Beschäftigten* versichert. Dabei
überwiegen kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Auf sie entfällt ein Anteil von 88 Prozent. In
diesen Unternehmen sind aber „nur“ 17,2 Prozent der Versicherten beschäftigt. Lediglich 2,7 Prozent der MitgliedsMitgliedsunternehmen
Unternehmen mit
weniger als 10 Beschäftigten
unternehmen haben 50 und mehr Beschäftigte; bei ihnen
sind aber fast zwei Drittel der Versicherten beschäftigt.
* Hierbei sind Teilzeitbeschäftigte umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte
(„Vollarbeiter“)
Versicherte (Vollarbeiter)
Anzahl
Unternehmen
Prozent Prozent
(kumuliert)
Beschäftigte in
Unternehmen mit
373.325
87,6
87,6
weniger als 10 Beschäftigten
10 bis 49 Beschäftigten
41.527
9,7
97,3
50 bis 249 Beschäftigten
9.430
2,2
99,5
250 und mehr Beschäftigten
1.956
0,5
100,0
426.238
100
Insgesamt
Anzahl
Beschäftigte
Prozent Prozent
(kumuliert)
741.463
17,2
17,2
10 bis 49 Beschäftigten
866.080
20,1
37,3
50 bis 249 Beschäftigten
934.707
21,7
59,0
250 und mehr Beschäftigten
1.769.777
41,0
100,0
Insgesamt
4.312.027
100
BGHW aktuell 4/15
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik • 68145 Mannheim
PVSt Deutsche Post AG • Entgelt bezahlt, ZKZ 77367
Krank durch
den Job, Umschulung fällig.
Pleite wegen
100.000 Euro?
Als Arbeitgeber haften Sie für die Berufskrankheiten Ihrer Mitarbeiter. Als Mitglied
der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie von dieser Haftung befreit. Wir kommen
für sämtliche Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation auf. Für eine berufliche
Wiedereingliederung auch schon mal mit mehr als 100.000 Euro. Wir machen das.
Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
www.dguv.de/wir-haften