CGS_Merkblatt_2011_Version_1.1 doc
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Version 1.1 vom 20.01.2011 COMENIUSAssistenzzeiten Die EU-Kommission unterstützt das Programm COMENIUS-Assistenzzeiten, um • für die Kinder und Jugendlichen sowie die Lehrkräfte das Thema Europa in besonderen Projekten konkret erfahrbar zu machen, • im Erfahrungsaustausch mit der Assistenzkraft deren Bildungssystem kennen zu lernen, • im Unterricht und außerhalb des regulären Unterrichts Interesse am Heimatland der Assistenzkraft zu wecken, • Kinder und Jugendliche für die Sprachenvielfalt in Europa zu sensibilisieren, • Kontakte zwischen Schulen und vorschulischen Einrichtungen mit dem Heimatland der Assistenzkraft zu initiieren. Gasteinrichtungen für COMENIUS-Assistenzkräfte Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig. Seit 1995 sind wir Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich (NA im PAD). Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich Graurheindorfer Str. 157 53117 Bonn Telefonische Information und Beratung: Tel.: 0228/501-257 oder -251 Fax: 0228/501-259 E-Mail: [email protected] Internet: www.kmk-pad.org Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Planung und Antragstellung zur Aufnahme einer europäischen COMENIUSAssistenzkraft. Inhaltsverzeichnis 1. Antragstellung ...........................................................2 2. Antragsberechtigung .............................................. …2 3. Online-Einreichung………………………………………2 4. Antragstellung per Post………………………………….3 5. Ziele des Programms……………………………………3 6. Herkunftsländer…………………………………………..4 7. Aufgaben der Assistenzkraft …………………………...4 8. Rahmenbedingungen 9. Organisatorisches ……………………………………….5 …………………………………4 10. Finanzielle Förderung............................................ ….5 11. Auswahlverfahren.......................................................5 12. Berichterstattung ........................................................5 13. COMENIUS-Links ......................................................6 14. Andere Links……………………………………………...6 pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html herunter, speichern diese lokal ab und füllen Sie das Formular anschließend der Reihe nach vollständig aus. Für das Ausfüllen des Formulars ist keine Internetverbindung notwendig. Speichern Sie das Formular während der Eingabe regelmäßig. Achtung: nicht gespeicherte Daten gehen bei der OnlineEinreichung verloren. Informationen für Gasteinrichtungen in Deutschland 1. Antragstellung allgemein Die Frist für die Beantragung der Aufnahme einer europäischen COMENIUS-Assistenzkraft ist der 31. Januar 2011. Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl postalisch als auch online direkt bei der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD) ein. Für die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen erfolgt die postalische Antragstellung über die im Land zuständigen Behörden (s. Ziffer 4.). Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte orientieren Sie sich für eine erfolgreiche Antragstellung zum einen an der Prüfliste (Teil E des OnlineAntragsformulars), zum anderen an den formalen (Checkliste Förderfähigkeit) und qualitativen Förderkriterien (Checkliste Qualität), die auf der Website des PAD unter http://www.kmk-pad.org/programme/comeniusassistenzzeiten.html veröffentlicht sind. Beachten Sie das für die Antragsrunde 2011 folgende zusätzliche nationale Kriterium: Einrichtungen, an die im Schuljahr 2010/2011 eine europäische COMENIUSAsssistenzkraft erfolgreich vermittelt wurde, können sich in der Antragsrunde 2011 nicht für die Teilnahme am Programm COMENIUS-Assistenzzeiten bewerben. 3. 4. Angaben zur Einreichung: Um eine COMENIUSAssistenzkraft aufzunehmen, muss die Zielaktion „Gasteinrichtung für eine COMENIUS-Assistenzkraft“ angewählt werden. 5. Nationale Agentur: Bitte „DE3 LLP-Com-SV (PAD)“ auswählen. 6. C.1 Gastgebende Einrichtung: Das erste Feld kann in der „nationalen“ Schreibweise (DE: inkl. Umlaute und „ß“) ausgefüllt werden. Im zweiten Feld wird die vollständige rechtsgültige Bezeichnung „in lateinischen Buchstaben“ erbeten. Benutzen Sie hier die Umschreibungen (DE: statt „ä“, „ae“ etc. und statt „ß“, „ss“). Unter „Akronym“ nennen Sie ggf. eine gängige Abkürzung, unter der die Einrichtung bekannt ist. Das Feld „Nationale ID“ bleibt frei. 7. Personenfelder: Das Feld „Anrede“ ist ein Pflichtfeld: bitte mit Herr/Frau bzw. Herr Dr./Frau Dr. etc. ausfüllen. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind • • vorschulische Einrichtungen und öffentliche oder staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen aller Schularten und -stufen, die ihren Sitz in Deutschland haben, Deutsche Auslandsschulen in den am Programm teilnehmenden Staaten. 3. Online-Einreichung Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann formal förderfähig ist, wenn er vollständig und fristgerecht in Papierform eingeht. 1. Das eFormular für die Online-Antragstellung ist eine PDF-Datei. Zur Bearbeitung ist die jeweils aktuellste Version des Adobe Readers erforderlich: http://get.adobe.com/de/reader . 2. Laden Sie die PDF-Datei von unserer PADhttp://www.kmkHomepage Die orange eingefärbten Felder sind Pflichtfelder, ohne die das Formular nicht eingereicht werden kann. Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus, denn auch die gelb hinterlegten Felder benötigen wir zur weiteren Bearbeitung und Kontaktaufnahme (z.B. Postleitzahl, Fax, Kontakperson). Grau hinterlegte Felder sind Lesefelder, die entweder bereits ausgefüllt sind oder durch Einträge an anderer Stelle automatisch gefüllt werden. 8. Datenprüfung: Nach vollständiger Dateneingabe erhalten Sie nach Betätigung des Buttons „Validierung der Pflichtfelder“ die Meldung „Das Formular ist gültig“. Ansonsten erhalten Sie einen Hinweis auf noch fehlende Angaben. 9. Standardeinreichung eForm: Gültige Formulare können jetzt bei bestehender Internetverbindung eingereicht werden („Online einreichen“). Speichern Sie das fertig ausgefüllte Formular unbedingt vor der Online-Einreichung ab! Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung (PDF-Datei) mit notwendigen Angaben für das weitere Verfahren. Speichern Sie diese Bestätigung ebenfalls ab. 2 10. Fehlermeldung: Sie erhalten eine Fehlermeldung, wenn die Übertragung nicht zustande gekommen ist. Bitte überprüfen Sie in diesem Fall Ihre Internetverbindung. Wiederholen Sie die Übertragung evtl. zu einem späteren Zeitpunkt. 11. Alternatives Einreichungsverfahren: Ist eine Online-Einreichung technisch nicht möglich, können Sie eine E-Mail mit Anlage erstellen („Erstelle E-MailAnlage“): Für den Fall, dass Sie über ein gängiges E-Mail-Programm verfügen, wird zusammen mit der Anlage auch eine E-Mail generiert, die bereits adressiert ist, einen Betreff (bitte Betreff nicht verändern) und die o. g. Anlage enthält. Ansonsten: Anlage (XML-Datei) speichern und mit einer E-Mail an die NA im PAD senden. Bitte als Betreff „Electronic application submission“ angeben. Sollten beide Möglichkeiten scheitern, wenden Sie sich bitte an die PAD-Hotline für Online-Beantragung: 0228/501-244. 12. Weitere Schritte: Bitte drucken Sie das abgespeicherte eFormular aus, unabhängig davon, ob die Online-Einreichung erfolgreich war oder nicht und vervollständigen Sie die Angaben zur Ehrenerklärung. Drucken Sie ebenfalls die Einreichungsbestätigung bzw. die an die NA abgeschickte E-Mail aus. Senden Sie das ausgedruckte Formular und die Einreichungsbestätigung – ersatzweise die ausgedruckte E-Mail an die NA im PAD (s. 4. Antragstellung per Post). 13. Zusätzlich zur Online-Einreichung: Senden Sie per E-Mail eine elektronische Kopie des Antrags (PDF-Datei), sowie eine Kopie der Papierversion an die zuständige Stelle in Ihrem Land. Bitte informieren Sie sich hierüber auf unserer Website unter http://www.kmkpad.org/programme/comenius/bundeslaender.ht ml 4. Antragstellung per Post Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 31.01.2011. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte senden Sie das Original Ihres Antrags zusätzlich in Papierform an Ihre Nationale Agentur sowie eine Kopie an die zuständige Länderstelle, da er sonst keine Gültigkeit hat. Regelungen über die im jeweiligen Bundesland zuständige/n Behörde/n an die NA im PAD. Informationen hierzu: http://www.kmk-pad.org/programme/comenius/ bundeslaender.html • Antragstellende Schulen aus den anderen Bundesländern reichen ihren Antrag im Original direkt bei der NA im PAD ein. Darüber hinaus muss eine Kopie des Antrags entsprechend den im jeweiligen Land gültigen Vorgaben bei der/den zuständigen Behörde(n) eingereicht werden. Informationen hierzu: http://www.kmkpad.org/programme/comenius/bundeslaender.ht ml • Antragstellende Einrichtungen des vorschulischen Bereichs reichen ihre Anträge - ungeachtet davon, in welchem Bundesland sich ihre Einrichtung befindet – direkt beim PAD ein. • Anträge, die nicht fristgerecht auf dem Postweg eingehen, werden ohne Prüfung aus formalen Gründen abgelehnt – unabhängig von der OnlineAntragstellung. Da das Vermittlungsverfahren wegen der Vielzahl der beteiligten europäischen Staaten aufwändig ist, wird voraussichtlich Mitte Juni 2011 (bis zum Beginn der Sommerferien) darüber informiert, an welche Einrichtungen eine europäische COMENIUS-Assistenzkraft vermittelt werden konnte. 5. Ziele des Programms Die Gasteinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen, damit die europäische Assistenzkraft auf verschiedenste Weise tätig werden kann. Im Gegensatz zum Einsatz von Fremdsprachenassistenten werden COMENIUS-Assistenzkräfte weit über den Fremdsprachenunterricht hinaus tätig und fungieren als Botschafter für ihr Land und für Europa. Die Einrichtungen profitieren von der vielfältigen Unterstützung der Assistenzkräfte im regulären Unterricht und darüber hinaus. • • Antragstellende Schulen aus BadenWürttemberg, Bayern und Niedersachsen senden den Antrag (Original und Kopie) bitte ausschließlich entsprechend den landesinternen Angehende Lehrkräfte aus Europa sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu verbessern, ihre pädagogischen Fähigkeiten 3 auszubauen und praktische Unterrichtserfahrungen zu sammeln. • • • Die Assistenzkräfte sollen dazu beitragen, die Fremdsprachenkenntnisse der Schüler zu verbessern, ihre Motivation zu steigern, Sprachen zu erlernen und Interesse an Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken. Die Assistenzkräfte sollen in jedem Fall Gelegenheit haben, in ihrer Muttersprache zu unterrichten bzw. diese als Neigungsgruppe für interessierte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte oder Eltern anzubieten – auch, wenn es sich nicht um eine an der Einrichtung etablierte Fremdsprache handelt. Darüber hinaus sollen die COMENIUSAssistenzkräfte bei der Vermittlung von Kontakten in ihr Heimatland helfen und die europäische Zusammenarbeit von Schulen – vor allem im Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften – unterstützen. Konkrete Anregungen für den Einsatz von COMENIUS-Assistenzkräften finden Sie auf der Website des PAD unter dem Menüpunkt COMENIUS im Bereich „COMENIUSAssistenzzeiten“ sowie im „Handbuch für COMENIUS-Assistenzkräfte und Gasteinrichtungen“ (ebenfalls auf der PAD-Website hinterlegt). • Unterricht in der Muttersprache der Assistenzkraft und ggf. in anderen Sprachen, die diese beherrschen. Die Gasteinrichtung muss der COMENIUS-Assistenzkraft die Gelegenheit geben, ihre Muttersprache bzw. in ihrer Muttersprache zu unterrichten (im Rahmen des regulären Unterrichts oder in Form einer Arbeitsgemeinschaft); • Vermittlung von Wissen über das Heimatland; • Mitarbeit im fächerübergreifenden Unterricht und im Sachfachunterricht, z.B. Erdkunde, Geschichte, Kunst, Sport, Musik; • Durchführung von Unterrichtsprojekten, beispielsweise fächerübergreifend oder zu speziellen Themen (z.B. Feiertage, Europa, Umwelt, Ernährung usw.); • Unterstützung benachteiligter (z.B. lernschwacher) Schüler bzw. Förderung besonders begabter Schüler in Kleingruppen; • Erstellung von Lehrmaterialien; • Unterstützung bei der europäischen Zusammenarbeit von Gasteinrichtungen; • Mithilfe bei der Vorbereitung/Durchführung einer COMENIUS-Schulpartnerschaft oder eines eTwinning-Projekts zwischen der Gasteinrichtung und einer Einrichtung im Herkunftsland der Assistenzkraft; • Während ihrer gesamten Assistenzzeit sollen die COMENIUS-Assistenzkräfte in den Schulalltag integriert sein (Tag der offenen Tür, Europatag, Theater- oder Kunstprojekte etc.); • In manchen Fällen kann die einer Gasteinrichtung zugewiesene Assistenzkraft zusätzlich an einer oder maximal zwei weiteren Einrichtungen tätig sein. In diesem Fall muss die offizielle Gasteinrichtung die Assistenzzeit koordinieren und die Betreuung der COMENIUS-Assistenzkraft gewährleisten. • Beantragt eine vorschulische Einrichtung die Aufnahme einer COMENIUS-Assistenzkraft, wird empfohlen, mit einer benachbarten Schule zu kooperieren, so dass die Assistenzkraft einen Teil ihres Stundenkontingents an der Schule ableisten kann. Bei den COMENIUSAssistenzkräften handelt es sich um angehende Lehrkräfte, die während der Assistenzzeit praktische Lehrerfahrung für ihren späteren Beruf anstreben. 6. Herkunftsländer Die Assistenzkräfte werden aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EWR/EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie aus der Türkei, Kroatien und der Schweiz entsandt. Malta nimmt 2011 nicht an der Aktion teil. Rund zwei Drittel der Assistenzkräfte kommen aus Herkunftsländern mit weniger weit verbreiteten Sprachen in Europa. Bei Vermittlungen aus einigen Staaten, besonders dem Vereinigten Königreich und Irland, kommt es zunehmend vor, dass es sich nicht um Muttersprachler, sondern um Personen handelt, deren Lebensmittelpunkt sich inzwischen dort befindet. Einrichtungen, die bereit sind, Assistenzkräfte aufzunehmen, deren Muttersprache nicht zu den klassischen Schulsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) gehört, haben eine größere Chance, berücksichtigt zu werden. 7. Aufgaben der Assistenzkraft Bespiele: 8. Rahmenbedingungen 4 Dauer: 13 – 45 Wochen; Die Assistenzzkräfte machen Gebrauch von der Möglichkeit, die Assistenzzeit innerhalb eines Schuljahres flexibel zu beginnen (frühestens Anfang August, spätestens März/April je nach Bundesland). Nach erfolgreicher Vermittlung sprechen die Gasteinrichtung und die Assistenzkraft den genauen Einsatzzeitraum ab, wobei die Wünsche der Assistenzkraft berücksichtigt werden sollen. Betreuung: An den Gastreinrichtungen steht den Assistenzkräften eine qualifizierte und erfahrene Lehrkraft/pädagogische Fachkraft zur Verfügung. Sie ist Hauptkontaktperson bei allen Fragen und führt die Assistenzkraft in die Gasteinrichtung ein. Ein regelmäßiges, wöchentliches Treffen zur Vor- und Nachbereitung der von der Assistenzkraft übernommenen Aufgaben zwischen Betreuungslehrkraft und Assistenzkraft sollte eingeplant werden. • Die ausländischen Assistenzkräfte erhalten von der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungskostenindex des Zielstaates orientiert (je nach Entsendeland variiert dieser Zuschuss für Deutschland). • Darüber hinaus wird den ausländischen Assistenzkräften ein Fahrtkostenzuschuss zur einmaligen Hin- und Rückreise nach Deutschland sowie zur Teilnahme am COMENIUSAssistententreffen in Bonn gewährt. 11. Auswahlverfahren • Bei der Begutachtung der Anträge werden sowohl formale als auch inhaltliche Kriterien zu Grunde gelegt, die den Vorgaben der EU-Kommission für die Begutachtung entlehnt sind (Checkliste „Förderfähigkeit“, Checkliste „Qualität“). Diese sind aus den Fragestellungen im Antragsformular ablesbar und werden mittels eines vorgegebenen Punktesystems bewertet. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob sich die antragstellende Einrichtung über die Aufgaben einer COMENIUS-Assistenzkraft informiert hat und – bezogen auf ihre Einrichtung und das jeweilige Umfeld - konkrete Einsatzideen aufzeigen kann. • Die Chancen, nach positiver Begutachtung eine COMENIUS-Assistenzkraft vermittelt zu bekommen, erhöhen sich, wenn eine Einrichtung überzeugend darlegt, dass sie in Bezug auf das Herkunftsland und die Muttersprache der Assistenzkraft flexibel ist. (vgl. auch 6. Herkunftsländer). • Nach der Begutachtung der Anträge auf nationaler Ebene beginnt zu einem fest durch die EUKommission definierten Zeitpunkt das europäische automatisierte Vermittlungsverfahren, das mehrere Wochen in Anspruch nimmt, bevor die antragsstellenden Einrichtungen etwa Mitte Juni 2011 über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert werden können. Umfang des Einsatzes: die COMENIUSAssistenzkräfte treffen mit der Gasteinrichtung eine Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten und erstellen gemeinsam ein Arbeitsprogramm für die gesamte Assistenzzeit. Der wöchentliche Einsatz sollte 12 bis 16 Unterrichtsstunden umfassen (kein eigenständiger Unterricht). 9. Organisatorisches • • Reise/Unterkunft: Die Assistenzkräfte müssen ihre Reise an den Einsatzort (einschließlich eventueller Visafragen) selbst organisieren. Bei der Suche nach einer Unterkunft und bei organisatorischen Angelegenheiten vor Ort (z.B. polizeiliche Anmeldung) sind die Gasteinrichtungen in der Regel behilflich. Versicherungen: Die Assistenzkräfte müssen vor Abreise aus dem Heimatland selbst für ihre Krankenversicherung sorgen. Den Betreuungskräften wird empfohlen, die Assistenzkraft vor deren Anreise nach Deutschland darauf anzusprechen. 10. Finanzielle Förderung • Die Gasteinrichtungen erhalten keine finanzielle Unterstützung durch das Programm COMENIUSAssistenzzeiten, da sie vom Einsatz der europäischen COMENIUS-Assistenzkräfte profitieren. 12. Berichterstattung Spätestens 30 Kalendertage nach Beendigung der Assistenzzeit muss ein Bericht auf dem dafür vorgesehenen Formular online und per Post beim PAD eingereicht werden. Das Berichtsformular wird den Gasteinrichtungen zu gegebener Zeit zugänglich gemacht. 5 13. COMENIUS-Links COMENIUS allgemein http://www.kmk-pad.org/programme/comenius.html Handbuch für COMENIUS-Gasteinrichtungen und -Assistenzkräfte als PDF-Datei (DE) www.kmk-pad.org/comenius/comenius-assistenzzeiten/ Ausschreibung 2011 http://www.kmk-pad.org/programme/comenius.html Formulare COMENIUS-Assistenzzeiten http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html Informationen zu COMENIUS-Assistenzzeiten (u.a. Berichte, Einsatzideen aus der Praxis) http://www.kmk-pad.org/praxis/praxisberichte/assistenzzeiten/comenius-assistenzzeiten.html 14. Andere Links Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laender_Uebersicht_node.html Bildungssysteme in der EU: www.eurydice.org 6