CGS_Merkblatt_2011_Version_1.1 doc

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Version 1.1 vom 20.01.2011
COMENIUSAssistenzzeiten
Die EU-Kommission unterstützt das Programm
COMENIUS-Assistenzzeiten, um
•
für die Kinder und Jugendlichen sowie die
Lehrkräfte das Thema Europa in besonderen
Projekten konkret erfahrbar zu machen,
•
im Erfahrungsaustausch mit der Assistenzkraft deren Bildungssystem kennen zu lernen,
•
im Unterricht und außerhalb des regulären
Unterrichts Interesse am Heimatland der Assistenzkraft zu wecken,
•
Kinder und Jugendliche für die Sprachenvielfalt in Europa zu sensibilisieren,
•
Kontakte zwischen Schulen und vorschulischen Einrichtungen mit dem Heimatland
der Assistenzkraft zu initiieren.
Gasteinrichtungen
für COMENIUS-Assistenzkräfte
Der Pädagogische Austauschdienst
der Kultusministerkonferenz
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) ist als
einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im
Auftrag der Länder für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im
Schulbereich tätig. Seit 1995 sind wir Nationale
Agentur für EU-Programme im Schulbereich (NA
im PAD).
Pädagogischer Austauschdienst
der Kultusministerkonferenz
Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im
Schulbereich
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
Telefonische Information und Beratung:
Tel.: 0228/501-257 oder -251
Fax: 0228/501-259
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kmk-pad.org
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Planung und Antragstellung zur Aufnahme einer europäischen
COMENIUSAssistenzkraft.
Inhaltsverzeichnis
1.
Antragstellung ...........................................................2
2.
Antragsberechtigung .............................................. …2
3.
Online-Einreichung………………………………………2
4.
Antragstellung per Post………………………………….3
5.
Ziele des Programms……………………………………3
6.
Herkunftsländer…………………………………………..4
7.
Aufgaben der Assistenzkraft …………………………...4
8.
Rahmenbedingungen
9.
Organisatorisches ……………………………………….5
…………………………………4
10. Finanzielle Förderung............................................ ….5
11. Auswahlverfahren.......................................................5
12. Berichterstattung ........................................................5
13. COMENIUS-Links ......................................................6
14. Andere Links……………………………………………...6
pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html
herunter, speichern diese lokal ab und füllen Sie das
Formular anschließend der Reihe nach vollständig
aus. Für das Ausfüllen des Formulars ist keine Internetverbindung notwendig. Speichern Sie das Formular während der Eingabe regelmäßig. Achtung: nicht
gespeicherte Daten gehen bei der OnlineEinreichung verloren.
Informationen für Gasteinrichtungen
in Deutschland
1. Antragstellung allgemein
Die Frist für die Beantragung der Aufnahme einer
europäischen COMENIUS-Assistenzkraft ist der 31.
Januar 2011. Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl
postalisch als auch online direkt bei der Nationalen
Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im
PAD) ein. Für die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen erfolgt die postalische Antragstellung über die im Land zuständigen Behörden
(s. Ziffer 4.). Es gilt das Datum des Poststempels.
Bitte orientieren Sie sich für eine erfolgreiche Antragstellung zum einen an der Prüfliste (Teil E des OnlineAntragsformulars), zum anderen an den formalen (Checkliste Förderfähigkeit) und qualitativen Förderkriterien
(Checkliste Qualität), die auf der Website des PAD unter
http://www.kmk-pad.org/programme/comeniusassistenzzeiten.html veröffentlicht sind.
Beachten Sie das für die Antragsrunde 2011 folgende
zusätzliche nationale Kriterium: Einrichtungen, an die
im Schuljahr 2010/2011 eine europäische COMENIUSAsssistenzkraft erfolgreich vermittelt wurde, können sich
in der Antragsrunde 2011 nicht für die Teilnahme am
Programm COMENIUS-Assistenzzeiten bewerben.
3.
4. Angaben zur Einreichung: Um eine COMENIUSAssistenzkraft aufzunehmen, muss die Zielaktion
„Gasteinrichtung für eine COMENIUS-Assistenzkraft“
angewählt werden.
5. Nationale Agentur: Bitte „DE3 LLP-Com-SV
(PAD)“ auswählen.
6.
C.1 Gastgebende Einrichtung: Das erste Feld
kann in der „nationalen“ Schreibweise (DE: inkl. Umlaute und „ß“) ausgefüllt werden. Im zweiten Feld wird
die vollständige rechtsgültige Bezeichnung „in lateinischen Buchstaben“ erbeten. Benutzen Sie hier die
Umschreibungen (DE: statt „ä“, „ae“ etc. und statt „ß“,
„ss“). Unter „Akronym“ nennen Sie ggf. eine gängige
Abkürzung, unter der die Einrichtung bekannt ist. Das
Feld „Nationale ID“ bleibt frei.
7.
Personenfelder: Das Feld „Anrede“ ist ein Pflichtfeld:
bitte mit Herr/Frau bzw. Herr Dr./Frau Dr. etc. ausfüllen.
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind
•
•
vorschulische Einrichtungen und öffentliche oder
staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw.
staatlich geförderte Schulen aller Schularten und
-stufen, die ihren Sitz in Deutschland haben,
Deutsche Auslandsschulen in den am Programm
teilnehmenden Staaten.
3. Online-Einreichung
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann
formal förderfähig ist, wenn er vollständig
und fristgerecht in Papierform eingeht.
1. Das eFormular für die Online-Antragstellung ist
eine PDF-Datei. Zur Bearbeitung ist die jeweils
aktuellste Version des Adobe Readers erforderlich: http://get.adobe.com/de/reader .
2.
Laden Sie die PDF-Datei von unserer PADhttp://www.kmkHomepage
Die orange eingefärbten Felder sind Pflichtfelder,
ohne die das Formular nicht eingereicht werden
kann. Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus, denn auch die gelb hinterlegten Felder
benötigen wir zur weiteren Bearbeitung und Kontaktaufnahme (z.B. Postleitzahl, Fax, Kontakperson).
Grau hinterlegte Felder sind Lesefelder, die entweder
bereits ausgefüllt sind oder durch Einträge an anderer Stelle automatisch gefüllt werden.
8. Datenprüfung: Nach vollständiger Dateneingabe
erhalten Sie nach Betätigung des Buttons „Validierung der Pflichtfelder“ die Meldung „Das Formular ist gültig“. Ansonsten erhalten Sie einen
Hinweis auf noch fehlende Angaben.
9. Standardeinreichung eForm: Gültige Formulare können jetzt bei bestehender Internetverbindung eingereicht werden („Online einreichen“).
Speichern Sie das fertig ausgefüllte Formular
unbedingt vor der Online-Einreichung ab!
Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine
Bestätigung (PDF-Datei) mit notwendigen Angaben für das weitere Verfahren. Speichern Sie
diese Bestätigung ebenfalls ab.
2
10. Fehlermeldung: Sie erhalten eine Fehlermeldung, wenn die Übertragung nicht zustande gekommen ist. Bitte überprüfen Sie in diesem Fall
Ihre Internetverbindung. Wiederholen Sie die
Übertragung evtl. zu einem späteren Zeitpunkt.
11. Alternatives Einreichungsverfahren: Ist eine Online-Einreichung technisch nicht möglich, können Sie
eine E-Mail mit Anlage erstellen („Erstelle E-MailAnlage“): Für den Fall, dass Sie über ein gängiges
E-Mail-Programm verfügen, wird zusammen mit der
Anlage auch eine E-Mail generiert, die bereits adressiert ist, einen Betreff (bitte Betreff nicht verändern)
und die o. g. Anlage enthält. Ansonsten: Anlage
(XML-Datei) speichern und mit einer E-Mail an die
NA im PAD senden. Bitte als Betreff „Electronic application submission“ angeben. Sollten beide Möglichkeiten scheitern, wenden Sie sich bitte an die
PAD-Hotline für Online-Beantragung: 0228/501-244.
12. Weitere Schritte: Bitte drucken Sie das abgespeicherte eFormular aus, unabhängig davon, ob
die Online-Einreichung erfolgreich war oder nicht
und vervollständigen Sie die Angaben zur Ehrenerklärung. Drucken Sie ebenfalls die Einreichungsbestätigung bzw. die an die NA abgeschickte E-Mail aus. Senden Sie das ausgedruckte Formular und die Einreichungsbestätigung – ersatzweise die ausgedruckte E-Mail an
die NA im PAD (s. 4. Antragstellung per Post).
13. Zusätzlich zur Online-Einreichung: Senden
Sie per E-Mail eine elektronische Kopie des Antrags (PDF-Datei), sowie eine Kopie der Papierversion an die zuständige Stelle in Ihrem Land.
Bitte informieren Sie sich hierüber auf unserer
Website
unter
http://www.kmkpad.org/programme/comenius/bundeslaender.ht
ml
4. Antragstellung per Post
Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am
31.01.2011. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte
senden Sie das Original Ihres Antrags zusätzlich in
Papierform an Ihre Nationale Agentur sowie eine
Kopie an die zuständige Länderstelle, da er sonst
keine Gültigkeit hat.
Regelungen über die im jeweiligen Bundesland
zuständige/n Behörde/n an die NA im PAD. Informationen hierzu:
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius/
bundeslaender.html
•
Antragstellende Schulen aus den anderen Bundesländern reichen ihren Antrag im Original direkt bei der NA im PAD ein. Darüber hinaus
muss eine Kopie des Antrags entsprechend den
im jeweiligen Land gültigen Vorgaben bei der/den
zuständigen Behörde(n) eingereicht werden. Informationen
hierzu:
http://www.kmkpad.org/programme/comenius/bundeslaender.ht
ml
•
Antragstellende Einrichtungen des vorschulischen Bereichs reichen ihre Anträge - ungeachtet davon, in welchem Bundesland sich ihre Einrichtung befindet – direkt beim PAD ein.
•
Anträge, die nicht fristgerecht auf dem Postweg
eingehen, werden ohne Prüfung aus formalen
Gründen abgelehnt – unabhängig von der OnlineAntragstellung.
Da das Vermittlungsverfahren wegen der Vielzahl der
beteiligten europäischen Staaten aufwändig ist, wird
voraussichtlich Mitte Juni 2011 (bis zum Beginn der
Sommerferien) darüber informiert, an welche Einrichtungen eine europäische COMENIUS-Assistenzkraft
vermittelt werden konnte.
5. Ziele des Programms
Die Gasteinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen, damit die europäische Assistenzkraft auf
verschiedenste Weise tätig werden kann. Im Gegensatz zum Einsatz von Fremdsprachenassistenten
werden COMENIUS-Assistenzkräfte weit über den
Fremdsprachenunterricht hinaus tätig und fungieren
als Botschafter für ihr Land und für Europa. Die Einrichtungen profitieren von der vielfältigen Unterstützung der Assistenzkräfte im regulären Unterricht und
darüber hinaus.
•
•
Antragstellende Schulen aus BadenWürttemberg, Bayern und Niedersachsen
senden den Antrag (Original und Kopie) bitte
ausschließlich entsprechend den landesinternen
Angehende Lehrkräfte aus Europa sollen die
Gelegenheit bekommen, ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu
verbessern, ihre pädagogischen Fähigkeiten
3
auszubauen und praktische Unterrichtserfahrungen zu sammeln.
•
•
•
Die Assistenzkräfte sollen dazu beitragen, die
Fremdsprachenkenntnisse der Schüler zu
verbessern, ihre Motivation zu steigern, Sprachen zu erlernen und Interesse an Sprache und
Kultur ihres Landes zu wecken. Die Assistenzkräfte sollen in jedem Fall Gelegenheit haben, in
ihrer Muttersprache zu unterrichten bzw. diese
als Neigungsgruppe für interessierte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische
Fachkräfte oder Eltern anzubieten – auch, wenn
es sich nicht um eine an der Einrichtung etablierte Fremdsprache handelt.
Darüber hinaus sollen die COMENIUSAssistenzkräfte bei der Vermittlung von Kontakten in ihr Heimatland helfen und die europäische
Zusammenarbeit von Schulen – vor allem im
Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften
– unterstützen.
Konkrete Anregungen für den Einsatz von
COMENIUS-Assistenzkräften finden Sie auf der
Website des PAD unter dem Menüpunkt
COMENIUS
im
Bereich
„COMENIUSAssistenzzeiten“ sowie im „Handbuch für
COMENIUS-Assistenzkräfte und Gasteinrichtungen“ (ebenfalls auf der PAD-Website hinterlegt).
•
Unterricht in der Muttersprache der Assistenzkraft und ggf. in anderen Sprachen, die diese beherrschen. Die Gasteinrichtung muss der
COMENIUS-Assistenzkraft die Gelegenheit geben, ihre Muttersprache bzw. in ihrer Muttersprache zu unterrichten (im Rahmen des regulären
Unterrichts oder in Form einer Arbeitsgemeinschaft);
•
Vermittlung von Wissen über das Heimatland;
•
Mitarbeit im fächerübergreifenden Unterricht und
im Sachfachunterricht, z.B. Erdkunde, Geschichte, Kunst, Sport, Musik;
•
Durchführung von Unterrichtsprojekten, beispielsweise fächerübergreifend oder zu speziellen Themen (z.B. Feiertage, Europa, Umwelt, Ernährung usw.);
•
Unterstützung benachteiligter (z.B. lernschwacher) Schüler bzw. Förderung besonders begabter Schüler in Kleingruppen;
•
Erstellung von Lehrmaterialien;
•
Unterstützung bei der europäischen Zusammenarbeit von Gasteinrichtungen;
•
Mithilfe bei der Vorbereitung/Durchführung einer
COMENIUS-Schulpartnerschaft oder eines eTwinning-Projekts zwischen der Gasteinrichtung
und einer Einrichtung im Herkunftsland der Assistenzkraft;
•
Während ihrer gesamten Assistenzzeit sollen die
COMENIUS-Assistenzkräfte in den Schulalltag
integriert sein (Tag der offenen Tür, Europatag,
Theater- oder Kunstprojekte etc.);
•
In manchen Fällen kann die einer Gasteinrichtung zugewiesene Assistenzkraft zusätzlich an
einer oder maximal zwei weiteren Einrichtungen
tätig sein. In diesem Fall muss die offizielle Gasteinrichtung die Assistenzzeit koordinieren und
die Betreuung der COMENIUS-Assistenzkraft
gewährleisten.
•
Beantragt eine vorschulische Einrichtung die
Aufnahme einer COMENIUS-Assistenzkraft, wird
empfohlen, mit einer benachbarten Schule zu
kooperieren, so dass die Assistenzkraft einen
Teil ihres Stundenkontingents an der Schule ableisten
kann.
Bei
den
COMENIUSAssistenzkräften handelt es sich um angehende
Lehrkräfte, die während der Assistenzzeit praktische Lehrerfahrung für ihren späteren Beruf anstreben.
6. Herkunftsländer
Die Assistenzkräfte werden aus allen Mitgliedstaaten
der
Europäischen
Union,
den
EWR/EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie aus der Türkei, Kroatien und der
Schweiz entsandt. Malta nimmt 2011 nicht an der
Aktion teil. Rund zwei Drittel der Assistenzkräfte
kommen aus Herkunftsländern mit weniger weit
verbreiteten Sprachen in Europa. Bei Vermittlungen aus einigen Staaten, besonders dem Vereinigten Königreich und Irland, kommt es zunehmend vor, dass es sich nicht um Muttersprachler,
sondern um Personen handelt, deren Lebensmittelpunkt
sich
inzwischen
dort
befindet.
Einrichtungen, die bereit sind, Assistenzkräfte
aufzunehmen, deren Muttersprache nicht zu den
klassischen Schulsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) gehört, haben eine größere
Chance, berücksichtigt zu werden.
7. Aufgaben der Assistenzkraft
Bespiele:
8. Rahmenbedingungen
4
Dauer: 13 – 45 Wochen; Die Assistenzzkräfte
machen Gebrauch von der Möglichkeit, die Assistenzzeit innerhalb eines Schuljahres flexibel
zu beginnen (frühestens Anfang August, spätestens März/April je nach Bundesland). Nach erfolgreicher Vermittlung sprechen die Gasteinrichtung und die Assistenzkraft den genauen
Einsatzzeitraum ab, wobei die Wünsche der Assistenzkraft berücksichtigt werden sollen.
Betreuung: An den Gastreinrichtungen steht den
Assistenzkräften eine qualifizierte und erfahrene
Lehrkraft/pädagogische Fachkraft zur Verfügung.
Sie ist Hauptkontaktperson bei allen Fragen und
führt die Assistenzkraft in die Gasteinrichtung
ein. Ein regelmäßiges, wöchentliches Treffen zur
Vor- und Nachbereitung der von der Assistenzkraft
übernommenen
Aufgaben
zwischen
Betreuungslehrkraft und Assistenzkraft sollte
eingeplant werden.
•
Die ausländischen Assistenzkräfte erhalten von
der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes einen
monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am
Lebenshaltungskostenindex des Zielstaates orientiert (je nach Entsendeland variiert dieser Zuschuss für Deutschland).
•
Darüber hinaus wird den ausländischen Assistenzkräften ein Fahrtkostenzuschuss zur einmaligen Hin- und Rückreise nach Deutschland sowie
zur
Teilnahme
am
COMENIUSAssistententreffen in Bonn gewährt.
11. Auswahlverfahren
•
Bei der Begutachtung der Anträge werden sowohl
formale als auch inhaltliche Kriterien zu Grunde gelegt, die den Vorgaben der EU-Kommission für die
Begutachtung entlehnt sind (Checkliste „Förderfähigkeit“, Checkliste „Qualität“). Diese sind aus den
Fragestellungen im Antragsformular ablesbar und
werden mittels eines vorgegebenen Punktesystems
bewertet. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob sich die antragstellende Einrichtung über
die Aufgaben einer COMENIUS-Assistenzkraft informiert hat und – bezogen auf ihre Einrichtung und
das jeweilige Umfeld - konkrete Einsatzideen aufzeigen kann.
•
Die Chancen, nach positiver Begutachtung eine
COMENIUS-Assistenzkraft vermittelt zu bekommen, erhöhen sich, wenn eine Einrichtung überzeugend darlegt, dass sie in Bezug auf das Herkunftsland und die Muttersprache der Assistenzkraft flexibel ist. (vgl. auch 6. Herkunftsländer).
•
Nach der Begutachtung der Anträge auf nationaler
Ebene beginnt zu einem fest durch die EUKommission definierten Zeitpunkt das europäische
automatisierte Vermittlungsverfahren, das mehrere
Wochen in Anspruch nimmt, bevor die antragsstellenden Einrichtungen etwa Mitte Juni 2011 über
das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert
werden können.
Umfang des Einsatzes: die COMENIUSAssistenzkräfte treffen mit der Gasteinrichtung
eine Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten und erstellen gemeinsam ein Arbeitsprogramm für die gesamte Assistenzzeit.
Der wöchentliche Einsatz sollte 12 bis 16 Unterrichtsstunden umfassen (kein eigenständiger Unterricht).
9. Organisatorisches
•
•
Reise/Unterkunft: Die Assistenzkräfte müssen
ihre Reise an den Einsatzort (einschließlich
eventueller Visafragen) selbst organisieren. Bei
der Suche nach einer Unterkunft und bei organisatorischen Angelegenheiten vor Ort (z.B. polizeiliche Anmeldung) sind die Gasteinrichtungen
in der Regel behilflich.
Versicherungen: Die Assistenzkräfte müssen vor
Abreise aus dem Heimatland selbst für ihre
Krankenversicherung sorgen. Den Betreuungskräften wird empfohlen, die Assistenzkraft vor deren Anreise nach Deutschland darauf anzusprechen.
10. Finanzielle Förderung
•
Die Gasteinrichtungen erhalten keine finanzielle
Unterstützung durch das Programm COMENIUSAssistenzzeiten, da sie vom Einsatz der europäischen COMENIUS-Assistenzkräfte profitieren.
12. Berichterstattung
Spätestens 30 Kalendertage nach Beendigung der
Assistenzzeit muss ein Bericht auf dem dafür vorgesehenen Formular online und per Post beim PAD
eingereicht werden. Das Berichtsformular wird den
Gasteinrichtungen zu gegebener Zeit zugänglich
gemacht.
5
13. COMENIUS-Links
COMENIUS allgemein
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius.html
Handbuch für COMENIUS-Gasteinrichtungen und -Assistenzkräfte als PDF-Datei (DE)
www.kmk-pad.org/comenius/comenius-assistenzzeiten/
Ausschreibung 2011
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius.html
Formulare COMENIUS-Assistenzzeiten
http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html
Informationen zu COMENIUS-Assistenzzeiten (u.a. Berichte, Einsatzideen aus der Praxis)
http://www.kmk-pad.org/praxis/praxisberichte/assistenzzeiten/comenius-assistenzzeiten.html
14. Andere Links
Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laender_Uebersicht_node.html
Bildungssysteme in der EU:
www.eurydice.org
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