Kiebitz TM / 03.09.2013 03.09.2013 Platzer 1 M.Platzer Am

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Kiebitz TM / 03.09.2013 03.09.2013 Platzer 1 M.Platzer Am
Kiebitz TM / 03.09.2013
M.Platzer
Am Rohleiber 20
34302 Ellenberg
Technische Mitteilung TM / 03.09.2013 / Seite 1 von 2
Kontrolle der Fahrwerk-Pylon Einstellung
Betrifft:
Alle Flugzeuge Kiebitz mit max. Abflugmasse von 400 kg oder 450 kg
Anlass:
Ermüdungsbruch und Anrisse im Bereich der StützstrebenAnschweißlasche des Pylon
Ursache:
Nicht genau eingestellte Fw.-Rohrgeometrie. Hierdurch wird ein
unzulässiges Biegemoment auf den Pylon aufgegeben (genauere Info
unter www.kiebitzpiloten.siteboard.eu)
Maßnahme:
Optische Kontrolle auf Rissbildung im Bereich der Anschweißlasche
und Kontrolle/Korrektur der Fahrwerk-Streben-Geometrie
Dringlichkeit:
Vor dem nächsten Start
Hinweis:
Die Durchführung der TM ist im Bordbuch einzutragen und von einem
Prüfer Klasse 5 bei der nächsten JNP bestätigen zu lassen. Im Flug- und
Betriebshandbuch ist unter Pkt. 11 „Sonstige Eintragungen“ folgender
Satz einzufügen:
„Vorflugkontrolle des Pylon erforderlich“
Anleitung:
Gem. dieser Beschreibung
Vorgehensweise:
Das Flugzeug muss auf dem Boden stehen und ein paar Meter vorwärts geschoben werden.
Muttern der vorderen Fahrwerkbeschläge um 2 bis 3 Umdrehungen öffnen, so dass der Pylon
geringfügig pendeln kann (Abb. 1).
Abb. 1
03.09.2013 Platzer
Mutter etwas gelöst
1
Kiebitz TM / 03.09.2013
Stützstrebe am Pylon lösen (Abb.2).
Abb. 2
gelöste Stützstrebe, Schraube herausgenommen
Der Streben-Knotenpunkt richtet sich von ganz allein in der Ebene aus, da in allen
Strebenrohren Zugkräfte herrschen. Um Lagerreibung auszuschließen, den StrebenKnotenpunkt geringfügig nach vorn und hinten bewegen. Es ist auf jeden Fall darauf zu
achten, dass sich die Gelenklager frei bewegen können und nicht an angrenzenden Bauteilen
anliegen. Die Gelenke müssen ein axiales Kippen der Zugstrebe größer ± 5° zulassen.
Mit einem gespannten Faden gem. Abbildung 3 die Ebene der gezeigten drei Rohre prüfen
(einmal nach links, einmal nach rechts). Der Fadenabstand muss zu allen Rohren in einem
Toleranzbereich von ± 2 mm liegen. Die Stützrohrlänge muss dieser Geometrie angepasst
sein/werden.
Abb.3
03.09.2013 Platzer
Kontrolle der Rohrebene
2
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
DEUTSCHER
ULTRALEICHTFLUGVERBAND e.V.
Beauftragte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 05- 008 Datum der Bekanntgabe: 06.07.05
Seite 1 von 2
Diese LTA ersetzt die LTA Nr.: LSG02-003 vom 10.07.02
Fahrtmesser Farbmarkierung
Auf Grund festgestellter, zum Teil erheblicher Mängel bei Fahrtmessermarkierungen verunfallter
aerodynamischer Ultraleichtflugzeuge, sind zur Gewährleistung der Flugsicherheit alle Fahrtmesser
in aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen, umgehend auf Übereinstimmung mit der folgenden,
hiermit vorgeschriebenen Kennzeichnung , entsprechend der LTF-UL vom Januar 2003
zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren.
Die entsprechenden Daten sind dem Flug- und Betriebshandbuch oder dem Kennblatt zu
entnehmen, bzw. beim Hersteller/Musterbetreuer zu erfragen.
1,1*VS0
VNE
1,1*VS1
VX
VFE
VA
VRA
A
gelber Bogen =
Vorsichtsbereich, der von der höchstzulässigen Geschwindigkeit in
starker Turbulenz VRA bis zur Höchstgeschwindigkeit VNE reicht.
In diesem Bereich darf bei starker Turbulenz nicht geflogen und
Manöver dürfen nur mit Vorsicht durchgeführt werden.
grüner Bogen =
Normaler Betriebsbereich, dessen untere Grenze die Geschwindigkeit
1,1 x VS1 bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung,
Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) und dessen obere Grenze die
Geschwindigkeit in starker Turbulenz VRA bildet.
weißer Bogen =
Geschwindigkeitsbereich mit voll ausgefahrenen Flügelklappen, dessen
untere Grenze die Überziehgeschwindigkeit 1,1 x VSO bei Höchstmasse und
dessen obere Grenze, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen
der Klappen VFE bildet.
Gelber radialer Strich =
Manövergeschwindgkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden
dürfen. Wenn VA und VRA gleich sind, kann auf den gelben Strich verzichtet
werden.
Roter radialer Strich =
Höchstgeschwindigkeit, darf nie überschritten werden.
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA Nr.: LSG 05-007 vom 06.07.2005
2 von 2
Wenn Markierungen auf dem Deckglas des Fahrtmessers angebracht werden, muss dafür gesorgt
werden, dass das Deckglas seine richtige Lage gegenüber der Skalenscheibe behält.
Alle Bögen und Striche müssen breit genug und so angebracht sein, dass sie für den
Flugzeugführer deutlich erkennbar sind und nicht Teile der Skalenscheibe verdecken.
Abkürzungen und Bezeichnungen:
VNE = zulässige Höchstgeschwindigkeit
Anmerkung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Luftfahrzeuges ist u.a.
abzustimmen auf die Betriebsgrenzen des jeweiligen, für den Einbau laut Kennblatt
vorgesehenen, Rettungsgerätes.
VRA = zulässige Höchstgeschwindigkeit in starker Turbulenz
VA = Manövergeschwindigkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden dürfen
VFE = zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Flügelklappen
VX = geringste empfohlene Landeanfluggeschwindigkeit (Markierung wird empfohlen
VS1 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das
Luftfahrzeug bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung und Fahrwerk
eingefahren (bei Einziehfahrwerken) noch steuerbar ist.
VS0 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das
Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch steuerbar ist.
Termine und Fristen:
Die Maßnahme ist bis zum 30. August 2005 durchzuführen.
Sie ist von einer sachkundigen Person durchzuführen und bei der nächsten Nachprüfung in den
Betriebsaufzeichnungen und im Prüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen.
Hinweis:
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die
Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen
Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die
angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108
Braunschweig oder beim DULV, Dilleniusstr. 13, 71522 Backnang, einzulegen.
Rainer Hüls
Leiter Luftsportgerätebüro
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMV
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 05-005
Datum der Bekanntgabe: 18.07.05
Muster: Alle aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuge, die nicht in der
LTA 03-006 vom 20.08.03 aufgeführt sind und
bei denen das Rettungssystem verdeckt eingebaut ist
Anlaß:
Bei der Untersuchung von Unfällen bei Ultraleichtflugzeugen wurde festgestellt, dass beim Ausschuß von
Rettungsgeräten durch eine geschlossene Struktur, an scharfen Kanten der Austrittsöffnung eine Hemmung
beim Ausbringvorgang auftrat bzw. Packschläuche aufgeschlitzt und so stark beschädigt wurden, dass diese sich
um die Rettungsgerät-Fallschirme/-Tragseile wickelten.
Die Fallschirme der Rettungsgeräte konnten sich dadurch nicht mehr öffnen.
Maßnahmen:
Modifizieren der Ausschussöffnung entsprechend einer vom Hersteller/Musterbetreuer erstellten und von der
zulassenden Stelle anerkannten Technischen Mitteilung.
Termine und Fristen:
Die Modifikation ist bis zum 31.10.05 an jedem betroffenen UL durchzuführen
Durchführung und Bescheinigung
Die Maßnahme kann beim Hersteller oder einem dafür anerkannten Instandhaltungsbetrieb durchgeführt werden
und ist von einem Prüfer Kl. 5 mit entsprechender Berechtigung zu bescheinigen (s. Anlage).
Eine Kopie der Bescheinigung ist an die Stelle zu senden, bei der das Luftfahrzeug zum Verkehr zugelassen ist.
Hinweis:
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) darf ein durch die
Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für
Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen
ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
DAeC Luftsportgerätebüro
R.Hüls
Wichtiger Hinweis von M. Platzer
Am 20.07.2005
wurde an alle Prüfer/ Musterbetreuer
die -LufttüchtigkeitsanweisungLSG,LTA-Nr,: LSG 05-005 geschickt.Außerdemwurde die LTA in dasInternetgestellt.
Zusammengefasst
hatte sie folgendeInhalte:
Betrifft: Alle Ultraleichtjlugzeuge
Inhalt:
1. Ausrundungim Bereich desFallschirm-/Fangleinenaustritt5'
amRumpf,
2. Wamhinweisfür die PositiondesRaketenaustritts,
3. neue,vorgeschriebeneFahrtmesser-Bereichsmarkierungen
4. neuesHinweisschildim SichtbereichdesPiloten
Termin: Bis zum31.10 2005
Bestätigungder Durchführung.. Durch einen Prüfer Kl. 5, schriftlich an das LSGB.
Da es über den Geltungsbereich der LTA Unsicherheiten gibt, möchte ich hierzu eine
Erläuterungabgeben.Ich weise darauf hin, dassmeine Erläuterung nur für den Kiebitz
gilt und in Abstimmung mit der Zulassungsstelleformuliert wurde.
Zu 1) Die UmsetzungdieserLTA wurdefür allebetroffenenFlugzeugemit oben
genanntem
Termin vorgegeben.In Bezugauf denKiebitz ist der Punkte1 in
Abstimmungmit der Zulassungsstelle
nicht relevant,sofern die Rumpfaufbauten
wie
vorgegeben
aufgebautsind. Zulässigist nochein Sperrholzaufbaubis max. 1,2mm
Holzstärke.Bei anderen,hier nicht genannten
Aufbauten,mussder Besitzerdes
Flugzeuges
unterBerücksichtigungobenangeführterL TA Rücksprachemit dem
Musterbetreuer
desFlugzeugeshalten.
Zu 2) Die Hinweispflicht bestehtfür alle und mussnoch vor demnächstenStart
umgesetzt
werden.Die Umsetzung kanndurch Selbsteintrag in dasBordbuchvermerkt
undbei nächsterGelegenheit(spätestens
bei dernächstenJNP) von einemPrüferKl. 5
auf demhierfür erforderlichenFormblattbestätigtwerden. Die Form der
Ausschussmarkierug
ist nicht Vorgegeben,mussaberoffenkundig und eindeutigsein.Ich
empfehlederEinfachheithalbereinenAufkleberder Fa. JunkersProfly, Georg-NützelStr. 10, 95361Ködnitz, Tel.: 09221/5444.Der Aufkleber kann dort bezogenwerdenund
gehörtandie ~t~IJ~,ander die g~ete ausdemRumpf austritt. Erfolgt derAustrittunter
einembesonders
schrägenWinkel ausdemRumpf,so sollte dies zusätzlichvermerkt
werden.Natürlichkann die Bereichsmarkierung
auchselbst entworfenund aufgemalt,
oderaufgeklebtwerden.Als Orientierungempfehleich hierfür einegestrichelteLinie von
etwa 20mm Breite und einer Strichlängevon etwa30mm. Der dazugehörige
Freiraum
sollteetwa10bis 15mm ausmachen.
Aus diesenSegmentenkann manein Rechteckmit
eineräußerenKantenlängevon 200 x 200mm darstellen,in dessenInnenbereich
folgenderText steht:
Zu 3) Die neueFahrtmesser-Bereichsmarkierung
entsprichtderbisherbeim Kiebitz
verwendetenMarkierungsform,sodassauchhier kein Handlungsbedarf
besteht(darauf
achtendassein roter Strich amEndedesGeschwindigkeitsbereiches
vorhandenist).
DasVorhandenseinder Markierungmussbei der nächstenJNPvom Prüferin den
Betriebsaufzeichnungen
und im Prüfberichtvermerkt werden.
Zu 4) Zusätzlich zu der bisherigen Beschilderung muss ein weiteresSchild mit dem
abgebildeteText im Sichtbereich desPiloten angebracht werden:
11.11.2005
M. Platzer
vom
Wägebericht
1t.
max.Abfluggewicht:
max.Zu1adung:
kg
kg
BEAUFTRAGTE für Luftsportgeräte
des BUNDESMINISTERIUMS für VERKEHR, BAU und WOHNUNGSWESEN
(BMVBW)
Deutscher Ultraleichtflugverband (DULV) e.V.
Deutscher Aero-Club (DAeC) e.V. Luftsportgerätebüro
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-NR : LSG 05-004
Datum 05.07.2005
Muster: Alle aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuge
Technische Mitteilung des Musterbetreuers: keine
Hinweis auf Beladung
Betroffene Werknummern: Alle
Betroffene Baureihen: Alle
Anlaß: Überladene Ultraleichtflugzeuge
Maßnahmen:
1.
Anbringung eines Hinweises auf mögliche Zuladung
dem gültigen Wägebericht und Ausrüstungsverzeichnis
2. Flug- und Betriebshandbuch ergänzen unter Beschriftungen:
in
Zusammenhang
mit
Hinweischild gem. Muster im Sichtbereich des Piloten
max. Abflugmasse: ..................kg
max. Zuladung: ........................kg
lt. Wägebericht vom: ...................
Termine und Fristen:
Maßnahme 1 : vor dem nächsten Start
Maßnahme 2: bis zum 31.12.2005
Hinweis:
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen
Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
DAeC Luftsportgerätebüro
R.Hüls
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMV
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 04-001
Datum der Bekanntgabe: 31.03.2004
BRS-Rettungsgeräte
Betrifft:
Alle Ultraleichtflugzeuge, in denen o.g. Rettungsgerät eingebaut ist.
Termine und Fristen:
Vor dem nächsten Start
Anlaß:
Bei einer Überprüfung von Ultraleichtflugzeugen wurde festgestellt, daß am Auslösegriff des
Rettungsgerätes die Arretierungsschraube an der Befestigungslasche geändert wurde bzw.
fehlte.
Durchzuführende Maßnahmen:
1. Maßnahme
Am Auslösegriff des Rettungsgerätes ist zu überprüfen, ob die Original-BRS-Schraube
unverändert installiert ist und der Griff ausschließlich mit der dafür vorgesehenen
Befestigungslasche im Ultraleichtflugzeug eingebaut ist.
Der Auslösezug selbst darf nicht in Schlaufen gelegt oder gar geknickt werden bzw. durch
Gepäck oder ähnliches geknickt werden können. Er muß hitzegeschützt verlegt und in
regelmäßigen Abständen sicher fixiert sein. Bei Verlegung im Bogen darf dieser erst nach
mind. 5 cm anfangen.
Die Maßnahme ist von einer sachkundigen Person durchzuführen und in den
Betriebsaufzeichnungen (Bordbuch) zu bescheinigen. Die ordnungsgemäße Durchführung der
LTA ist vom Prüfer Klasse 5 bei der nächsten Nachprüfung im Prüfbericht zu bescheinigen.
LTA 04-001
Seite 1 von 2
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMV
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 04-001
Datum der Bekanntgabe: 31.03.2004
2.Maßnahme
Führt die 1.Maßnahme nicht zum Erfolg, ist der Musterbetreuer BRS Deutschland, J.Schubert,
Am Steinbruch 9, 35641 Schöffengrund, Tel.: 06085/2170 zu informieren und nach dessen
Anweisung in Zusammenarbeit mit dem Musterbetreuer des Ultraleichtflugzeuges der Mangel
zu beheben. Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme ist von einem Prüfer Klasse
5 im Nachprüfschein zu bestätigen. Eine Kopie der Bestätigung ist unter Angabe des
behobenen Mangels umgehend an den für die Verwaltung des Ultraleichtflugzeuges
zuständigen Beauftragten zu senden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese LTA kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen.
Braunschweig, den 31.03.2004
Rainer Hüls
Leiter Luftsportgerätebüro
LTA 04-001
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BEAUFTRAGTE für Luftsportgeräte
des BUNDESMINISTERIUMS für VERKEHR, BAU und WOHNUNGSWESEN
(BMVBW)
Deutscher Ultraleichtflugverband (DULV) e.V.
Deutscher Aero-Club (DAeC) e.V. Luftsportgerätebüro
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-NR : RG 01-001/2
Datum:08.05.01
Rettungsgeräte BRS-4-UL 3, BRS-4-UL 2, welche zuletzt von der Fa. LaMouette gepackt wurden
Betrifft:
Alle Ultraleichtflugzeuge, in denen das o.g. Rettungsgerät eingebaut ist.
Termine und Fristen:
Vor dem nächsten Start
Anlaß:
Bei einem zuletzt von der Fa. LaMouette gepackten Rettungsgerät BRS-4-UL 3 wurde in einer Nachprüfung am 10.04.01 durch BRS Deutschland u.a. festgestellt, daß die ContainerAbschlußkappe des Gerätes nicht fachgerecht befestigt wurde.
Durchzuführende Maßnahmen:
Das Rettungsgerät ist hinsichtlich der korrekten Versiegelung des Containers, entsprechend
den Vorgaben des Herstellers BRS, zu überprüfen.
Die Maßnahme kann vom Musterbetreuer oder einem Prüfer Kl. 5 mit entsprechender Berechtigung durchgeführt werden.
Die Durchführung ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren.
Diese LTA ersetzt die LTA-Nr.: LSG 01-001 vom 12.04.01 und die LTA-Nr.:DULV 01-001
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese LTA kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig oder beim DULV Dilleniustr. 13, 71522 Backnang , einzulegen.
Braunschweig, den 08.05.01
Backnang, den 08.05.01
Rainer Hüls
Jo Konrad
Leiter Luftsportgerätebüro
DULV-Vorsitzender