Kiebitz TM / 03.09.2013 03.09.2013 Platzer 1 M.Platzer Am
Transcription
Kiebitz TM / 03.09.2013 03.09.2013 Platzer 1 M.Platzer Am
Kiebitz TM / 03.09.2013 M.Platzer Am Rohleiber 20 34302 Ellenberg Technische Mitteilung TM / 03.09.2013 / Seite 1 von 2 Kontrolle der Fahrwerk-Pylon Einstellung Betrifft: Alle Flugzeuge Kiebitz mit max. Abflugmasse von 400 kg oder 450 kg Anlass: Ermüdungsbruch und Anrisse im Bereich der StützstrebenAnschweißlasche des Pylon Ursache: Nicht genau eingestellte Fw.-Rohrgeometrie. Hierdurch wird ein unzulässiges Biegemoment auf den Pylon aufgegeben (genauere Info unter www.kiebitzpiloten.siteboard.eu) Maßnahme: Optische Kontrolle auf Rissbildung im Bereich der Anschweißlasche und Kontrolle/Korrektur der Fahrwerk-Streben-Geometrie Dringlichkeit: Vor dem nächsten Start Hinweis: Die Durchführung der TM ist im Bordbuch einzutragen und von einem Prüfer Klasse 5 bei der nächsten JNP bestätigen zu lassen. Im Flug- und Betriebshandbuch ist unter Pkt. 11 „Sonstige Eintragungen“ folgender Satz einzufügen: „Vorflugkontrolle des Pylon erforderlich“ Anleitung: Gem. dieser Beschreibung Vorgehensweise: Das Flugzeug muss auf dem Boden stehen und ein paar Meter vorwärts geschoben werden. Muttern der vorderen Fahrwerkbeschläge um 2 bis 3 Umdrehungen öffnen, so dass der Pylon geringfügig pendeln kann (Abb. 1). Abb. 1 03.09.2013 Platzer Mutter etwas gelöst 1 Kiebitz TM / 03.09.2013 Stützstrebe am Pylon lösen (Abb.2). Abb. 2 gelöste Stützstrebe, Schraube herausgenommen Der Streben-Knotenpunkt richtet sich von ganz allein in der Ebene aus, da in allen Strebenrohren Zugkräfte herrschen. Um Lagerreibung auszuschließen, den StrebenKnotenpunkt geringfügig nach vorn und hinten bewegen. Es ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass sich die Gelenklager frei bewegen können und nicht an angrenzenden Bauteilen anliegen. Die Gelenke müssen ein axiales Kippen der Zugstrebe größer ± 5° zulassen. Mit einem gespannten Faden gem. Abbildung 3 die Ebene der gezeigten drei Rohre prüfen (einmal nach links, einmal nach rechts). Der Fadenabstand muss zu allen Rohren in einem Toleranzbereich von ± 2 mm liegen. Die Stützrohrlänge muss dieser Geometrie angepasst sein/werden. Abb.3 03.09.2013 Platzer Kontrolle der Rohrebene 2 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO DEUTSCHER ULTRALEICHTFLUGVERBAND e.V. Beauftragte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 05- 008 Datum der Bekanntgabe: 06.07.05 Seite 1 von 2 Diese LTA ersetzt die LTA Nr.: LSG02-003 vom 10.07.02 Fahrtmesser Farbmarkierung Auf Grund festgestellter, zum Teil erheblicher Mängel bei Fahrtmessermarkierungen verunfallter aerodynamischer Ultraleichtflugzeuge, sind zur Gewährleistung der Flugsicherheit alle Fahrtmesser in aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen, umgehend auf Übereinstimmung mit der folgenden, hiermit vorgeschriebenen Kennzeichnung , entsprechend der LTF-UL vom Januar 2003 zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren. Die entsprechenden Daten sind dem Flug- und Betriebshandbuch oder dem Kennblatt zu entnehmen, bzw. beim Hersteller/Musterbetreuer zu erfragen. 1,1*VS0 VNE 1,1*VS1 VX VFE VA VRA A gelber Bogen = Vorsichtsbereich, der von der höchstzulässigen Geschwindigkeit in starker Turbulenz VRA bis zur Höchstgeschwindigkeit VNE reicht. In diesem Bereich darf bei starker Turbulenz nicht geflogen und Manöver dürfen nur mit Vorsicht durchgeführt werden. grüner Bogen = Normaler Betriebsbereich, dessen untere Grenze die Geschwindigkeit 1,1 x VS1 bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung, Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) und dessen obere Grenze die Geschwindigkeit in starker Turbulenz VRA bildet. weißer Bogen = Geschwindigkeitsbereich mit voll ausgefahrenen Flügelklappen, dessen untere Grenze die Überziehgeschwindigkeit 1,1 x VSO bei Höchstmasse und dessen obere Grenze, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Klappen VFE bildet. Gelber radialer Strich = Manövergeschwindgkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden dürfen. Wenn VA und VRA gleich sind, kann auf den gelben Strich verzichtet werden. Roter radialer Strich = Höchstgeschwindigkeit, darf nie überschritten werden. Lufttüchtigkeitsanweisung LTA Nr.: LSG 05-007 vom 06.07.2005 2 von 2 Wenn Markierungen auf dem Deckglas des Fahrtmessers angebracht werden, muss dafür gesorgt werden, dass das Deckglas seine richtige Lage gegenüber der Skalenscheibe behält. Alle Bögen und Striche müssen breit genug und so angebracht sein, dass sie für den Flugzeugführer deutlich erkennbar sind und nicht Teile der Skalenscheibe verdecken. Abkürzungen und Bezeichnungen: VNE = zulässige Höchstgeschwindigkeit Anmerkung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Luftfahrzeuges ist u.a. abzustimmen auf die Betriebsgrenzen des jeweiligen, für den Einbau laut Kennblatt vorgesehenen, Rettungsgerätes. VRA = zulässige Höchstgeschwindigkeit in starker Turbulenz VA = Manövergeschwindigkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden dürfen VFE = zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Flügelklappen VX = geringste empfohlene Landeanfluggeschwindigkeit (Markierung wird empfohlen VS1 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Luftfahrzeug bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung und Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) noch steuerbar ist. VS0 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch steuerbar ist. Termine und Fristen: Die Maßnahme ist bis zum 30. August 2005 durchzuführen. Sie ist von einer sachkundigen Person durchzuführen und bei der nächsten Nachprüfung in den Betriebsaufzeichnungen und im Prüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen. Hinweis: Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig oder beim DULV, Dilleniusstr. 13, 71522 Backnang, einzulegen. Rainer Hüls Leiter Luftsportgerätebüro DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMV LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 05-005 Datum der Bekanntgabe: 18.07.05 Muster: Alle aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuge, die nicht in der LTA 03-006 vom 20.08.03 aufgeführt sind und bei denen das Rettungssystem verdeckt eingebaut ist Anlaß: Bei der Untersuchung von Unfällen bei Ultraleichtflugzeugen wurde festgestellt, dass beim Ausschuß von Rettungsgeräten durch eine geschlossene Struktur, an scharfen Kanten der Austrittsöffnung eine Hemmung beim Ausbringvorgang auftrat bzw. Packschläuche aufgeschlitzt und so stark beschädigt wurden, dass diese sich um die Rettungsgerät-Fallschirme/-Tragseile wickelten. Die Fallschirme der Rettungsgeräte konnten sich dadurch nicht mehr öffnen. Maßnahmen: Modifizieren der Ausschussöffnung entsprechend einer vom Hersteller/Musterbetreuer erstellten und von der zulassenden Stelle anerkannten Technischen Mitteilung. Termine und Fristen: Die Modifikation ist bis zum 31.10.05 an jedem betroffenen UL durchzuführen Durchführung und Bescheinigung Die Maßnahme kann beim Hersteller oder einem dafür anerkannten Instandhaltungsbetrieb durchgeführt werden und ist von einem Prüfer Kl. 5 mit entsprechender Berechtigung zu bescheinigen (s. Anlage). Eine Kopie der Bescheinigung ist an die Stelle zu senden, bei der das Luftfahrzeug zum Verkehr zugelassen ist. Hinweis: Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen DAeC Luftsportgerätebüro R.Hüls Wichtiger Hinweis von M. Platzer Am 20.07.2005 wurde an alle Prüfer/ Musterbetreuer die -LufttüchtigkeitsanweisungLSG,LTA-Nr,: LSG 05-005 geschickt.Außerdemwurde die LTA in dasInternetgestellt. Zusammengefasst hatte sie folgendeInhalte: Betrifft: Alle Ultraleichtjlugzeuge Inhalt: 1. Ausrundungim Bereich desFallschirm-/Fangleinenaustritt5' amRumpf, 2. Wamhinweisfür die PositiondesRaketenaustritts, 3. neue,vorgeschriebeneFahrtmesser-Bereichsmarkierungen 4. neuesHinweisschildim SichtbereichdesPiloten Termin: Bis zum31.10 2005 Bestätigungder Durchführung.. Durch einen Prüfer Kl. 5, schriftlich an das LSGB. Da es über den Geltungsbereich der LTA Unsicherheiten gibt, möchte ich hierzu eine Erläuterungabgeben.Ich weise darauf hin, dassmeine Erläuterung nur für den Kiebitz gilt und in Abstimmung mit der Zulassungsstelleformuliert wurde. Zu 1) Die UmsetzungdieserLTA wurdefür allebetroffenenFlugzeugemit oben genanntem Termin vorgegeben.In Bezugauf denKiebitz ist der Punkte1 in Abstimmungmit der Zulassungsstelle nicht relevant,sofern die Rumpfaufbauten wie vorgegeben aufgebautsind. Zulässigist nochein Sperrholzaufbaubis max. 1,2mm Holzstärke.Bei anderen,hier nicht genannten Aufbauten,mussder Besitzerdes Flugzeuges unterBerücksichtigungobenangeführterL TA Rücksprachemit dem Musterbetreuer desFlugzeugeshalten. Zu 2) Die Hinweispflicht bestehtfür alle und mussnoch vor demnächstenStart umgesetzt werden.Die Umsetzung kanndurch Selbsteintrag in dasBordbuchvermerkt undbei nächsterGelegenheit(spätestens bei dernächstenJNP) von einemPrüferKl. 5 auf demhierfür erforderlichenFormblattbestätigtwerden. Die Form der Ausschussmarkierug ist nicht Vorgegeben,mussaberoffenkundig und eindeutigsein.Ich empfehlederEinfachheithalbereinenAufkleberder Fa. JunkersProfly, Georg-NützelStr. 10, 95361Ködnitz, Tel.: 09221/5444.Der Aufkleber kann dort bezogenwerdenund gehörtandie ~t~IJ~,ander die g~ete ausdemRumpf austritt. Erfolgt derAustrittunter einembesonders schrägenWinkel ausdemRumpf,so sollte dies zusätzlichvermerkt werden.Natürlichkann die Bereichsmarkierung auchselbst entworfenund aufgemalt, oderaufgeklebtwerden.Als Orientierungempfehleich hierfür einegestrichelteLinie von etwa 20mm Breite und einer Strichlängevon etwa30mm. Der dazugehörige Freiraum sollteetwa10bis 15mm ausmachen. Aus diesenSegmentenkann manein Rechteckmit eineräußerenKantenlängevon 200 x 200mm darstellen,in dessenInnenbereich folgenderText steht: Zu 3) Die neueFahrtmesser-Bereichsmarkierung entsprichtderbisherbeim Kiebitz verwendetenMarkierungsform,sodassauchhier kein Handlungsbedarf besteht(darauf achtendassein roter Strich amEndedesGeschwindigkeitsbereiches vorhandenist). DasVorhandenseinder Markierungmussbei der nächstenJNPvom Prüferin den Betriebsaufzeichnungen und im Prüfberichtvermerkt werden. Zu 4) Zusätzlich zu der bisherigen Beschilderung muss ein weiteresSchild mit dem abgebildeteText im Sichtbereich desPiloten angebracht werden: 11.11.2005 M. Platzer vom Wägebericht 1t. max.Abfluggewicht: max.Zu1adung: kg kg BEAUFTRAGTE für Luftsportgeräte des BUNDESMINISTERIUMS für VERKEHR, BAU und WOHNUNGSWESEN (BMVBW) Deutscher Ultraleichtflugverband (DULV) e.V. Deutscher Aero-Club (DAeC) e.V. Luftsportgerätebüro Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-NR : LSG 05-004 Datum 05.07.2005 Muster: Alle aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuge Technische Mitteilung des Musterbetreuers: keine Hinweis auf Beladung Betroffene Werknummern: Alle Betroffene Baureihen: Alle Anlaß: Überladene Ultraleichtflugzeuge Maßnahmen: 1. Anbringung eines Hinweises auf mögliche Zuladung dem gültigen Wägebericht und Ausrüstungsverzeichnis 2. Flug- und Betriebshandbuch ergänzen unter Beschriftungen: in Zusammenhang mit Hinweischild gem. Muster im Sichtbereich des Piloten max. Abflugmasse: ..................kg max. Zuladung: ........................kg lt. Wägebericht vom: ................... Termine und Fristen: Maßnahme 1 : vor dem nächsten Start Maßnahme 2: bis zum 31.12.2005 Hinweis: Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen DAeC Luftsportgerätebüro R.Hüls DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMV LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 04-001 Datum der Bekanntgabe: 31.03.2004 BRS-Rettungsgeräte Betrifft: Alle Ultraleichtflugzeuge, in denen o.g. Rettungsgerät eingebaut ist. Termine und Fristen: Vor dem nächsten Start Anlaß: Bei einer Überprüfung von Ultraleichtflugzeugen wurde festgestellt, daß am Auslösegriff des Rettungsgerätes die Arretierungsschraube an der Befestigungslasche geändert wurde bzw. fehlte. Durchzuführende Maßnahmen: 1. Maßnahme Am Auslösegriff des Rettungsgerätes ist zu überprüfen, ob die Original-BRS-Schraube unverändert installiert ist und der Griff ausschließlich mit der dafür vorgesehenen Befestigungslasche im Ultraleichtflugzeug eingebaut ist. Der Auslösezug selbst darf nicht in Schlaufen gelegt oder gar geknickt werden bzw. durch Gepäck oder ähnliches geknickt werden können. Er muß hitzegeschützt verlegt und in regelmäßigen Abständen sicher fixiert sein. Bei Verlegung im Bogen darf dieser erst nach mind. 5 cm anfangen. Die Maßnahme ist von einer sachkundigen Person durchzuführen und in den Betriebsaufzeichnungen (Bordbuch) zu bescheinigen. Die ordnungsgemäße Durchführung der LTA ist vom Prüfer Klasse 5 bei der nächsten Nachprüfung im Prüfbericht zu bescheinigen. LTA 04-001 Seite 1 von 2 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMV LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 04-001 Datum der Bekanntgabe: 31.03.2004 2.Maßnahme Führt die 1.Maßnahme nicht zum Erfolg, ist der Musterbetreuer BRS Deutschland, J.Schubert, Am Steinbruch 9, 35641 Schöffengrund, Tel.: 06085/2170 zu informieren und nach dessen Anweisung in Zusammenarbeit mit dem Musterbetreuer des Ultraleichtflugzeuges der Mangel zu beheben. Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme ist von einem Prüfer Klasse 5 im Nachprüfschein zu bestätigen. Eine Kopie der Bestätigung ist unter Angabe des behobenen Mangels umgehend an den für die Verwaltung des Ultraleichtflugzeuges zuständigen Beauftragten zu senden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese LTA kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen. Braunschweig, den 31.03.2004 Rainer Hüls Leiter Luftsportgerätebüro LTA 04-001 Seite 2 von 2 BEAUFTRAGTE für Luftsportgeräte des BUNDESMINISTERIUMS für VERKEHR, BAU und WOHNUNGSWESEN (BMVBW) Deutscher Ultraleichtflugverband (DULV) e.V. Deutscher Aero-Club (DAeC) e.V. Luftsportgerätebüro Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-NR : RG 01-001/2 Datum:08.05.01 Rettungsgeräte BRS-4-UL 3, BRS-4-UL 2, welche zuletzt von der Fa. LaMouette gepackt wurden Betrifft: Alle Ultraleichtflugzeuge, in denen das o.g. Rettungsgerät eingebaut ist. Termine und Fristen: Vor dem nächsten Start Anlaß: Bei einem zuletzt von der Fa. LaMouette gepackten Rettungsgerät BRS-4-UL 3 wurde in einer Nachprüfung am 10.04.01 durch BRS Deutschland u.a. festgestellt, daß die ContainerAbschlußkappe des Gerätes nicht fachgerecht befestigt wurde. Durchzuführende Maßnahmen: Das Rettungsgerät ist hinsichtlich der korrekten Versiegelung des Containers, entsprechend den Vorgaben des Herstellers BRS, zu überprüfen. Die Maßnahme kann vom Musterbetreuer oder einem Prüfer Kl. 5 mit entsprechender Berechtigung durchgeführt werden. Die Durchführung ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren. Diese LTA ersetzt die LTA-Nr.: LSG 01-001 vom 12.04.01 und die LTA-Nr.:DULV 01-001 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese LTA kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig oder beim DULV Dilleniustr. 13, 71522 Backnang , einzulegen. Braunschweig, den 08.05.01 Backnang, den 08.05.01 Rainer Hüls Jo Konrad Leiter Luftsportgerätebüro DULV-Vorsitzender