Februar 13 - Sparkasse Neuwied

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Februar 13 - Sparkasse Neuwied
Sparkasse
Neuwied
der Newsletter für Unternehmenskunden
Hilfestellungen
Hilfestellungen für die
Umsetzungspraxis
Nr. 4 – Februar 2013
Kreditinstituten können automatisiert in IBAN
und BIC umgewandelt werden. Das Programm
rechnet dabei nicht nur die eingegebenen
Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und
BIC um, sondern validiert auch das Ergebnis
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
in den ersten Ausgaben von „SEPA-aktuell“
haben wir Ihnen die Besonderheiten der SEPAZahlverfahren vermittelt und Sie mit der neuen
Kundenkennung IBAN und BIC vertraut gemacht.
Bei der Umwandlung der alten
Kundenkennungen mit Kontonummer und
Bankleitzahl in IBAN/BIC unterstützen wir Sie mit
Tools und Zahlungsverkehrsanwendungen.
Diese stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe vor.
Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie eine
Gläubiger-Identifikationsnummer bei der
Bundesbank beantragen können. Diese
benötigen Sie zwingend, wenn Ihr Unternehmen
Zahlungen auch per Lastschrift einzieht.
Selbstverständlich stehen Ihnen bei der
Umstellung auf SEPA auch unsere
Zahlungsverkehrs-Experten gerne zur
Verfügung.
Zahlungsverkehrsanwendungen
und Tools für Unternehmen
Im Zuge der Umstellung auf die neuen SEPAZahlverfahren muss Ihr Unternehmen die
Zahlungsverkehrsdaten auf die neue
Kundenkennung umstellen. Spezielle Tools und
Zahlungsverkehrsanwendungen der SparkassenFinanzgruppe unterstützen Sie bei der
Umrechnung von Kontonummer/Bankleitzahl in
IBAN/BIC.
SEPA Account Converter
Der SEPA Account Converter ist ein einfach zu
bedienendes PC-Programm, das den
Umstellungsaufwand auf ein Minimum reduziert:
Bankverbindungen bei deutschen
mittels Prüfziffernberechnung bzw.
Bankleitzahlenabgleich.
SEPA File Converter
Der SEPA File Converter (SFC) konvertiert DTAUSDateien (Inlandsüberweisungen) in SEPA-XMLÜberweisungsdateien. Dabei werden die
enthaltenen Kontonummern und Bankleitzahlen
automatisch in IBAN und BIC umgerechnet.
DTAUS-Lastschriftdateien enthalten im
Gegensatz zu Überweisungsdateien nicht alle für
eine Umwandlung (Mapping) erforderlichen
Daten, es fehlen hier folgende Informationen:
• Mandatsreferenz,
• Gläubiger-Identifikationsnummer,
• Datum der Unterschrift auf dem SEPALastschriftmandat und
• Kennzeichen, ob es sich um eine Erst-,
Einmal-, Folge- oder letztmalige Lastschrift
zu dem SEPA-Lastschriftmandat handelt
(Sequence Type).
Deshalb müssen die fehlenden Informationen
dem SEPA File Converter zur Verfügung gestellt
werden. Dies kann entweder über einen Dialog
des SEPA File Converter während der
SEPA aktuell
Konvertierung erfolgen oder über eine separate
CSV-Datei, die die Mandatsdaten enthält.
Nr. 4– Februar 2013
umgewandelt.
Bei der Eingabe einer nationalen IBAN wird der
BIC automatisch eingefügt. Erzeugen Sie
ebenfalls auf Knopfdruck – wahlweise in Deutsch
oder Englisch – druckfertige und
unterschriftsreife Lastschriftmandate.
XML Checker
Der SEPA XML Checker prüft SEPA-XML-(Fremd-)
Dateien auf syntaktische und semantische Fehler.
Diese Dateien können dann in SFirm oder einer
anderen (Banking-)Software weiterverarbeitet
werden (beispielsweise zur Übersendung an ein
Kreditinstitut).
So einfach beantragen
beantragen Sie eine
Gläubiger--Identifikationsnummer
Gläubiger
Warnungen und Fehler, die bei der Prüfung
auftreten, werden Ihnen als Liste angezeigt.
Zusätzlich zur Schemaprüfung wird die
eingetragene IBAN auf Gültigkeit geprüft und der
BIC mit dem SEPA Clearer Directory der
Deutschen Bundesbank abgeglichen.
Die SEPA-Lastschriftverfahren kennen zwei
Merkmale, mit denen ein Kunde
(Zahlungspflichter) bzw. sein Kreditinstitut bei
Vorlage einer SEPA-Lastschrift prüfen, ob die
Belastung vereinbarungsgemäß erfolgt ist: Die
Mandatsreferenz und die GläubigerIdentifikationsnummer.
Der SEPA XML Checker prüft ebenso die
Belegungsrichtlinien aus der Anlage 3 des DFÜAbkommens und fügt diesbezüglich ggf.
Warnungen der Fehlerliste hinzu.
Während Sie die Mandatsreferenz, also die
eindeutige Bezeichnung eines SEPALastschriftmandats, weitgehend selbst festlegen
können, müssen Sie die GläubigerIdentifikationssnummer beantragen. Hier
demonstrieren wir Ihnen, wie einfach dieses
Antragsverfahren für Ihr Unternehmen ist.
SFirm
Mit SFirm bieten wir Ihnen ein zeitgemäßes
Finanzmanagement an, das individuell
konfigurierbar und mit umfassenden Funktionen
ausgestattet ist. Dadurch bleiben Sie auch bei
wachsenden Ansprüchen stets flexibel.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann
ausschließlich online bei der Deutschen
Bundesbank beantragt werden unter
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Zudem ist Ihr Unternehmen mit SFirm (ab Version
2.5 ) optimal auf die SEPA-Umstellung
vorbereitet. Auf Knopfdruck können
beispielsweise große Datenbestände aus dem
bisherigen Inlandsformat in das neue SEPAFormat konvertiert werden – schnell, einfach und
sicher.
Dort finden Sie alle notwendigen weiteren
Informationen. Die Beantragung ist kostenfrei
und erfolgt über ein Online-Formular.
Das Antragsverfahren ist je nach Rechtsform, die
Sie zu Beginn angeben müssen, leicht
unterschiedlich.
Auch wenn IBAN und BIC (noch) nicht zur Hand
sind, ist die Erfassung von Aufträgen spielend
einfach: Schon während der Erfassung von SEPAÜberweisungen oder -Lastschriften werden
Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC
Bei der Beantragung müssen Sie folgende,
notwendige Angaben machen:
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SEPA aktuell
Nr. 4– Februar 2013
Fit für die SEPA-Migration
…geben Ihnen Handlungsempfehlungen für die
SEPA-Migration
Ihre Fragen – Unsere Antworten
Wieviele GläubigerGläubiger-Identifikationsnummern
muss ich für mein Unternehmen beantragen?
Ihre SEPA-Experten bei uns:
Ihr Unternehmen kann als Zahlungsempfänger
nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer
haben. Sofern mehrere Anträge gestellt
werden, wird die Deutsche Bundesbank nur
Ihren zuerst gestellte Antrag beachtet.
Abteilung Electronic-Banking
Tel: 02631 806-4928
Mail: [email protected]
Allerdings können Sie innerhalb dieser
Gläubiger-Identifikationsnummer mit der
dreistelligen Geschäftsbereichskennung
verschiedene Stellen oder Abteilungen Ihres
Unternehmens, die Forderungen mittels
Lastschriften einziehen, kennzeichnen.
Impressum:
Sparkasse Neuwied
Hermannstr. 20
56564 Neuwied
• Name/Firma und Anschrift
• Registernummer (in Abhängigkeit von der
Rechtsform: Handelsregister,
Partnerschaftsregister,
Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
sowie Ort des Registergerichts bzw. bei
natürlichen Personen Ausweisnummer sowie
ausstellende Behörde und Ort, Angaben zu
einer Ansprechperson: Name,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Hinweis:
Bei diesem Newsletter handelt es sich um eine
Kundeninformation: Alle hier enthaltenen Angaben
beruhen auf sorgfältig ausgewählten und für
zuverlässig erachteten Quellen. Dennoch können wir
für die Richtig
keit und Vollständigkeit sowie Aktualität dieser
Angaben keine Verantwortung übernehmen. Diese
Informationen stellen ferner keine persönliche
Empfehlung oder Beratung dar und können ein
individuelles
Beratungsgespräch nicht ersetzen.
• Die Deutsche Bundesbank wird Sie dann per
E-Mail bitten, die Antragsdaten zur weiteren
Verarbeitung frei zu schalten. Diese
Freischaltung muss innerhalb von 10
Kalendertagen nach Antragstellung erfolgen.
Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten
erhalten Sie von der Deutschen Bundesbank per
Mail die Gläubiger-Identifikationsnummer für Ihr
Unternehmen mit einem Mitteilungsschreiben,
welches Sie sorgfältig aufbewahren sollten.
Bitte legen Sie dieses Mitteilungsschreiben Ihrer
Sparkasse oder Landesbank vor, mit der Sie einen
Inkassovertrag über den Einzug von SEPALastschriften abschließen. Hinterlegen Sie die
Gläubiger-ID auch in Ihren
Zahlungsverkehrsanwendungen. Sie wird dann
automatisch bei jeder SEPA-Lastschrift
zugesteuert.
In der nächsten Ausgabe des
Newsletters „SEPA aktuell“…
…stellen wir Ihnen eine Musterplanung für die
SEPA-Migration vor und
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