Februar 13 - Sparkasse Neuwied
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Februar 13 - Sparkasse Neuwied
Sparkasse Neuwied der Newsletter für Unternehmenskunden Hilfestellungen Hilfestellungen für die Umsetzungspraxis Nr. 4 – Februar 2013 Kreditinstituten können automatisiert in IBAN und BIC umgewandelt werden. Das Programm rechnet dabei nicht nur die eingegebenen Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC um, sondern validiert auch das Ergebnis Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, in den ersten Ausgaben von „SEPA-aktuell“ haben wir Ihnen die Besonderheiten der SEPAZahlverfahren vermittelt und Sie mit der neuen Kundenkennung IBAN und BIC vertraut gemacht. Bei der Umwandlung der alten Kundenkennungen mit Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN/BIC unterstützen wir Sie mit Tools und Zahlungsverkehrsanwendungen. Diese stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe vor. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragen können. Diese benötigen Sie zwingend, wenn Ihr Unternehmen Zahlungen auch per Lastschrift einzieht. Selbstverständlich stehen Ihnen bei der Umstellung auf SEPA auch unsere Zahlungsverkehrs-Experten gerne zur Verfügung. Zahlungsverkehrsanwendungen und Tools für Unternehmen Im Zuge der Umstellung auf die neuen SEPAZahlverfahren muss Ihr Unternehmen die Zahlungsverkehrsdaten auf die neue Kundenkennung umstellen. Spezielle Tools und Zahlungsverkehrsanwendungen der SparkassenFinanzgruppe unterstützen Sie bei der Umrechnung von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN/BIC. SEPA Account Converter Der SEPA Account Converter ist ein einfach zu bedienendes PC-Programm, das den Umstellungsaufwand auf ein Minimum reduziert: Bankverbindungen bei deutschen mittels Prüfziffernberechnung bzw. Bankleitzahlenabgleich. SEPA File Converter Der SEPA File Converter (SFC) konvertiert DTAUSDateien (Inlandsüberweisungen) in SEPA-XMLÜberweisungsdateien. Dabei werden die enthaltenen Kontonummern und Bankleitzahlen automatisch in IBAN und BIC umgerechnet. DTAUS-Lastschriftdateien enthalten im Gegensatz zu Überweisungsdateien nicht alle für eine Umwandlung (Mapping) erforderlichen Daten, es fehlen hier folgende Informationen: • Mandatsreferenz, • Gläubiger-Identifikationsnummer, • Datum der Unterschrift auf dem SEPALastschriftmandat und • Kennzeichen, ob es sich um eine Erst-, Einmal-, Folge- oder letztmalige Lastschrift zu dem SEPA-Lastschriftmandat handelt (Sequence Type). Deshalb müssen die fehlenden Informationen dem SEPA File Converter zur Verfügung gestellt werden. Dies kann entweder über einen Dialog des SEPA File Converter während der SEPA aktuell Konvertierung erfolgen oder über eine separate CSV-Datei, die die Mandatsdaten enthält. Nr. 4– Februar 2013 umgewandelt. Bei der Eingabe einer nationalen IBAN wird der BIC automatisch eingefügt. Erzeugen Sie ebenfalls auf Knopfdruck – wahlweise in Deutsch oder Englisch – druckfertige und unterschriftsreife Lastschriftmandate. XML Checker Der SEPA XML Checker prüft SEPA-XML-(Fremd-) Dateien auf syntaktische und semantische Fehler. Diese Dateien können dann in SFirm oder einer anderen (Banking-)Software weiterverarbeitet werden (beispielsweise zur Übersendung an ein Kreditinstitut). So einfach beantragen beantragen Sie eine Gläubiger--Identifikationsnummer Gläubiger Warnungen und Fehler, die bei der Prüfung auftreten, werden Ihnen als Liste angezeigt. Zusätzlich zur Schemaprüfung wird die eingetragene IBAN auf Gültigkeit geprüft und der BIC mit dem SEPA Clearer Directory der Deutschen Bundesbank abgeglichen. Die SEPA-Lastschriftverfahren kennen zwei Merkmale, mit denen ein Kunde (Zahlungspflichter) bzw. sein Kreditinstitut bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift prüfen, ob die Belastung vereinbarungsgemäß erfolgt ist: Die Mandatsreferenz und die GläubigerIdentifikationsnummer. Der SEPA XML Checker prüft ebenso die Belegungsrichtlinien aus der Anlage 3 des DFÜAbkommens und fügt diesbezüglich ggf. Warnungen der Fehlerliste hinzu. Während Sie die Mandatsreferenz, also die eindeutige Bezeichnung eines SEPALastschriftmandats, weitgehend selbst festlegen können, müssen Sie die GläubigerIdentifikationssnummer beantragen. Hier demonstrieren wir Ihnen, wie einfach dieses Antragsverfahren für Ihr Unternehmen ist. SFirm Mit SFirm bieten wir Ihnen ein zeitgemäßes Finanzmanagement an, das individuell konfigurierbar und mit umfassenden Funktionen ausgestattet ist. Dadurch bleiben Sie auch bei wachsenden Ansprüchen stets flexibel. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de Zudem ist Ihr Unternehmen mit SFirm (ab Version 2.5 ) optimal auf die SEPA-Umstellung vorbereitet. Auf Knopfdruck können beispielsweise große Datenbestände aus dem bisherigen Inlandsformat in das neue SEPAFormat konvertiert werden – schnell, einfach und sicher. Dort finden Sie alle notwendigen weiteren Informationen. Die Beantragung ist kostenfrei und erfolgt über ein Online-Formular. Das Antragsverfahren ist je nach Rechtsform, die Sie zu Beginn angeben müssen, leicht unterschiedlich. Auch wenn IBAN und BIC (noch) nicht zur Hand sind, ist die Erfassung von Aufträgen spielend einfach: Schon während der Erfassung von SEPAÜberweisungen oder -Lastschriften werden Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC Bei der Beantragung müssen Sie folgende, notwendige Angaben machen: Seite 2 SEPA aktuell Nr. 4– Februar 2013 Fit für die SEPA-Migration …geben Ihnen Handlungsempfehlungen für die SEPA-Migration Ihre Fragen – Unsere Antworten Wieviele GläubigerGläubiger-Identifikationsnummern muss ich für mein Unternehmen beantragen? Ihre SEPA-Experten bei uns: Ihr Unternehmen kann als Zahlungsempfänger nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben. Sofern mehrere Anträge gestellt werden, wird die Deutsche Bundesbank nur Ihren zuerst gestellte Antrag beachtet. Abteilung Electronic-Banking Tel: 02631 806-4928 Mail: [email protected] Allerdings können Sie innerhalb dieser Gläubiger-Identifikationsnummer mit der dreistelligen Geschäftsbereichskennung verschiedene Stellen oder Abteilungen Ihres Unternehmens, die Forderungen mittels Lastschriften einziehen, kennzeichnen. Impressum: Sparkasse Neuwied Hermannstr. 20 56564 Neuwied • Name/Firma und Anschrift • Registernummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort, Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse Hinweis: Bei diesem Newsletter handelt es sich um eine Kundeninformation: Alle hier enthaltenen Angaben beruhen auf sorgfältig ausgewählten und für zuverlässig erachteten Quellen. Dennoch können wir für die Richtig keit und Vollständigkeit sowie Aktualität dieser Angaben keine Verantwortung übernehmen. Diese Informationen stellen ferner keine persönliche Empfehlung oder Beratung dar und können ein individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. • Die Deutsche Bundesbank wird Sie dann per E-Mail bitten, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung frei zu schalten. Diese Freischaltung muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Antragstellung erfolgen. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten erhalten Sie von der Deutschen Bundesbank per Mail die Gläubiger-Identifikationsnummer für Ihr Unternehmen mit einem Mitteilungsschreiben, welches Sie sorgfältig aufbewahren sollten. Bitte legen Sie dieses Mitteilungsschreiben Ihrer Sparkasse oder Landesbank vor, mit der Sie einen Inkassovertrag über den Einzug von SEPALastschriften abschließen. Hinterlegen Sie die Gläubiger-ID auch in Ihren Zahlungsverkehrsanwendungen. Sie wird dann automatisch bei jeder SEPA-Lastschrift zugesteuert. In der nächsten Ausgabe des Newsletters „SEPA aktuell“… …stellen wir Ihnen eine Musterplanung für die SEPA-Migration vor und Seite 3