Technische Spezifikationen der Deutschen Bundesbank für die

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Technische Spezifikationen der Deutschen Bundesbank für die
Anlage
Technische Spezifikationen der Deutschen Bundesbank
für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen
im Kunde-Bank-Verkehr
(Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge /
sonstige Kontoinhaber ohne BLZ)
Version: 1.0
gültig ab 11. Mai 2015
Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
Inhaltsverzeichnis
1
2
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.3
2.3.1
2.3.2
2.4
2.4.1
2.4.2
3
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.3
Einleitung ............................................................................................................... 3
Struktur der von Kunden einzuliefernden XML-Dateien ..................................... 3
Festlegungen ......................................................................................................... 3
Nachrichtenstruktur.................................................................................................. 3
Referenzierung ........................................................................................................ 4
Prüfungen im HBV-SEPA ...................................................................................... 5
Zeichensatz ............................................................................................................. 5
Anzahl- und Summenprüfungen auf Dateiebene ..................................................... 6
Doppeleinreichungskontrolle .................................................................................... 7
Auftraggeberermittlung ............................................................................................ 8
Angabe eines abweichenden Gutschriftskontos ....................................................... 8
Strukturelle Feldprüfung der Elementgruppe ’Ultimate Creditor’............................... 9
Gewünschtes Fälligkeitsdatum (Requested Collection Date) ................................... 9
International Bank Account Number (IBAN) ............................................................10
Gläubiger-Identifikationsnummer ............................................................................10
Fehler-/Rückgabecodes ...................................................................................... 11
Fehlercodes des HBV-SEPA ..................................................................................11
Fehlercodes im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr ........................................12
XML Kunde-Bank Nachrichten............................................................................ 13
Customer Direct Debit Initiation – pain.008.004.02 inkl. supl.017.002.01.xsd .........13
Zusammenstellung der abgewickelten Aufträge ......................................................15
Struktur der durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Dateien ..........16
camt-Nachrichten (camt.054-Nachrichtendateien) ............................................ 16
DTI-Kunde Nachrichten (DTI-Dateien) ................................................................ 16
Datensatz A ............................................................................................................17
Datensatz C ............................................................................................................18
Datensatz E ............................................................................................................22
Payment Status Report for Direct Debit – pain.002.003.03 ............................... 22
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1
Einleitung
Alle Verarbeitungsobjekte zwischen der Deutschen Bundesbank und den Kunden werden
auf Nachrichtenbasis ausgetauscht. Die Formate der einzelnen SEPA-Nachrichten entsprechen den durch die Berlin Group und den in Anlage 3 des DFÜ-Abkommens festgelegten
Datenformaten für EBICS-Teilnehmer für die folgenden Auftragsarten:
EBICSAuftragsart
Geschäftsvorfall
Local
Instrument
CX8
Customer Direct Debit Initiation – SCC-Karteneinzug
(pain.008.002.04)
CARD
CDZ
Payment Status Report for Direct Debit
(pain.002.003.03)
---
Tabelle 1 – Auftragsarten für SCC-Karteneinzüge
Über die dort festgelegten Regelungen hinaus gelten für Einreichungen bei der Deutschen
Bundesbank sofern in diesen Ausführungen keine Differenzierung vorgenommen wird, die
nachfolgend beschriebenen Kriterien.
2
Struktur der von Kunden einzuliefernden XML-Dateien
2.1
Festlegungen
2.1.1
Nachrichtenstruktur
Eine Nachricht ’Customer Direct Debit Initiation’ (SCC-Karteneinzug) besteht gem. SEPA
Card Clearing Framework Implementation Guidelines der Berlin Group aus folgenden drei
Blöcken:

Group Header (Dateiebene)
Dieser Block muss vorhanden sein und darf nur einmal existieren. Er enthält Elemente wie Nachrichten-ID, Erstellungsdatum und -zeit.

Payment Information (Sammlerebene)
Dieser Block muss vorkommen und kann mehrfach existieren. Er enthält neben
Elementen, die sich auf die Herkunftsseite der Transaktion beziehen (wie z. B. Zahlungsempfänger oder Zahlungsart), auch einen oder mehrere TransactionInformation-Blöcke.
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
2.1.2
Transaction Information (Transaktionsebene)
Dieser Block muss vorkommen und kann mehrfach existieren. Er enthält u. a.
Elemente, die sich auf den Zahler der Transaktion beziehen, wie z. B. der Name
des Zahlers, den Zahlungsbetrag oder den Verwendungszweck.
Referenzierung
Zur Referenzierung von Nachrichten, Nachrichtenblöcken und Transaktionen stehen folgende Datenelemente zur Verfügung:

Message Identification
identifiziert die gesamte Nachricht (Datei) und befindet sich im Group Header.
Diese Referenz ist Teil der Doppeleinreichungskontrolle auf Dateiebene (siehe
Ziffer 2.2.3) und wird bankseitig auf dem Kontoauszug oder als Anlage zu diesem
angezeigt.

Payment Information Identification
identifiziert einen Payment Information Block (Sammler).
Diese Referenz ist als eindeutiges Identifikationsmerkmal zu verwenden, um eine
Doppeleinreichungskontrolle auf Sammlerebene (siehe Ziffer 2.2.3) zu gewährleisten.

End-to-End Identification
identifiziert eine einzelne Transaktion.
Die End-to-End Identification dient als eindeutiges Merkmal in der Kommunikation
zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahler.

Instruction Identification
identifiziert ebenfalls eine einzelne Transaktion.
Die Instruction Identification sollte nur dann verwendet werden, wenn ein technischer
Dienstleister zwischengeschaltet ist.
Außerdem ist jede Datei, jeder Sammler bzw. jede Transaktion über mindestens fünf
Geschäftstage eindeutig zu referenzieren (siehe Ziffer 2.2.3).
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2.2
Prüfungen im HBV-SEPA
2.2.1
Zeichensatz
Vom HBV-SEPA wird zur Schemavalidierung die von der Berlin Group veröffentlichte Schemadatei verwendet, die den Zeichensatz UTF-8 zulässt (enthält auch Umlaute und „ß“).
Für die Erstellung von SEPA-Nachrichten, d. h. der Nutzdaten, sind gem. Anlage 3 des
DFÜ-Abkommens (SWIFT Latin Character Set sowie die im bisherigen inländischen Zahlungsverkehr zusätzlich zugelassenen Zeichen (DTAUS-Zeichensatz)) nur die folgenden
Zeichen in der Kodierung gemäß UTF-8 zugelassen.
abcdefghijklmnopqrstuvwxyz
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
0123456789
':?,-(+.)/
Space
Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü, ß, &, *, $, %
Tabelle 3 - Zugelassener Zeichencode gem. Anlage 3 des DFÜ-Abkommens
Im HBV-SEPA werden die nachfolgend aufgeführten Elemente auf die Verwendung der
gem. Anlage 3 des DFÜ-Abkommens zugelassenen Zeichen geprüft:

Debtor Name <Dbtr><Nm>

Ultimate Debtor Name <UltmtDbtr><Nm>

Creditor Name <Cdtr><Nm>

Ultimate Creditor Name <UltmtCdtr><Nm>
Enthält eines dieser Elemente ein nicht erlaubtes Zeichen, unabhängig ob auf Datei-,
Sammler- oder Transaktionsebene, so wird die gesamte Datei zurückgewiesen. EBICSTeilnehmer erhalten eine elektronische Nachricht (Payment Status Report for Direct Debit
gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens).
Bei allen anderen Elementen findet keine Prüfung auf den eingeschränkten Zeichensatz
(Latin Character Set sowie die im bisherigen inländischen Zahlungsverkehr zusätzlich zugelassenen Zeichen (DTAUS-Zeichensatz)) statt, sondern nur auf den UTF-8-Zeichensatz.
Gleichwohl hat der Einreicher gemäß Ziffer 4.3.5 der Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge
für sonstige Kontoinhaber ohne BLZ sicherzustellen, dass auch in den übrigen Elementen
keine unzulässigen Zeichen verwendet werden.
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Des Weiteren behält sich die Deutsche Bundesbank vor, zusätzliche Elemente auf die Verwendung von Zeichen außerhalb des oben genannten Zeichenvorrates zu überprüfen und
gegebenenfalls unzulässige Zeichen durch z. B. Leerzeichen oder bedeutungsähnliche Zeichen aus dem definierten Zeichensatz zu ersetzen.
2.2.2
Anzahl- und Summenprüfungen auf Dateiebene
Die Kundenangaben auf Dateiebene werden auf ihre Richtigkeit wie nachfolgend beschrieben geprüft:

Eingereichte SCC Karteneinzüge im Format Customer Direct Debit Initiation müssen
je Datei mindestens einen Sammler (Payment Information Block) und dürfen maximal
999 Sammler mit jeweils mindestens einer Transaktion enthalten.

In über EBICS eingereichten Dateien darf die vom Kunden angegebene Transaktionsanzahl (<NbOfTxs>, Pflichtelement) 100.000 nicht überschreiten und muss mit
der tatsächlichen Anzahl der Transaktionen übereinstimmen.

Wenn eine Kontrollsumme der Zahlungsbeträge (<CtrlSum>, Kannelement) vom
Kunden mit einem Wert > 0 angegeben wird, muss diese der tatsächlichen Summe
aller Transaktionen entsprechen.

Erfolgt in dem Element ’Control Sum’ (<CtrlSum>, Kannelement) die Angabe eines
Wertes < 0 oder keine Kundenangabe, so wird der Wert automatisiert ermittelt, ohne
dass die Deutsche Bundesbank eine Haftung für diesen übernimmt.
Fehler in den vorgenannten Kundenangaben auf Dateiebene führen zu einer Dateirückgabe,
d. h. für über EBICS kommunizierende Kunden zu einem Payment Status Report for Direct
Debit.
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2.2.3
Doppeleinreichungskontrolle
Die Deutsche Bundesbank führt auf Basis der fünf letzten Geschäftstage eine Doppeleinreichungskontrolle getrennt auf Datei- und Sammlerebene durch.
Deshalb ist jede Datei (Group Header), jeder Sammler (Payment Information Block) und
jede Transaktion über mindestens fünf Geschäftstage eindeutig zu referenzieren. Die Eindeutigkeit dient der Vermeidung von Doppelnachrichten und erleichtert die Zuordnung bzw.
Suche von Nachrichten.
Bei der jeweiligen Doppeleinreichungskontrolle werden folgende Kriterien berücksichtigt, aus
denen sich jeweils ein eindeutiger Schlüssel ermitteln lässt:
Datei-Ebene (Group Header)

Auftragsart
- „CX8“ Customer Direct Debit Initiation – SCC-Karteineinzug

Referenznummer ’Message Identification’ <MsgId> und

Name des Einreichers ’Initiating Party’ <InitgPty><Nm> und

Dateierstellungsdatum ’Creation Date Time’ <CreDtTm>.
Sammler-Ebene (Payment Information Block)

Local Instrument <PmtInf><PmtTpInf><LclInstrm><Cd> “CARD”

Referenznummer ’Payment Information Identification’ <PmtInfId> und

originäre IBAN des Zahlungsempfängers ’Creditor Account’ <CdtrAcct><Id><IBAN>
oder abweichende IBAN des Zahlungsempfängers ’Ultimate Creditor’
<UltmtCdtr><Id> <OrgId><Othr> <Id>
(pain.008.004.02)
(sofern als abweichendes Gutschriftskonto genutzt, siehe Ziffer 2.2.5) und

gewünschtes Fälligkeitsdatum ’Requested Collection Date’ <ReqdColltnDt>.
Zur Vermeidung von Doppeleinreichungen sind vom Kunden bei Neueinreichung von berichtigten Dateien oder Sammlern immer neue Referenznummern ’Message Identification’ bzw.
’Payment Information Identification’ zu verwenden.
Doppeleinreichungen auf Datei- bzw. Sammlerebene führen zu einer Datei- bzw. Sammlerrückweisung, d. h. für über EBICS kommunizierende Kunden zu einem Payment Status Report for Direct Debit gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens.
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2.2.4
Auftraggeberermittlung
Das Element ’Creditor Account’ <CdtrAcct><Id><IBAN> ist mit der in den Systemen der
Bank hinterlegten IBAN zu belegen.
Für die Belegung des Elements ’Creditor Agent’ <CdtrAgt><FinInstnId><BIC> gilt Folgendes:

Die Belegung des Elements ist entbehrlich. Sofern auf die Angabe des BIC der jeweiligen kontoführenden Filiale der Deutschen Bundesbank in diesem Element verzichtet
wird, ist das Element <CdtrAgt><FinInstnId><Othr><Id> mit der Konstante NOTPROVIDED zu belegen.

Ein in dem Element ’Creditor Agent’ <CdtrAgt><FinInstnId><BIC> angegebener BIC
wird seitens der Deutschen Bundesbank nicht beachtet, sondern mit dem in den
Stammdaten der Deutschen Bundesbank hinterlegten BIC überschrieben.
Für die Nutzung eines abweichenden Gutschriftskontos siehe Ziffer 2.2.5.
2.2.5
Angabe eines abweichenden Gutschriftskontos
Durch die optionale Belegung von ’Ultimate Creditor’-Angaben <UltmtCdtr> auf Sammleroder Transaktionsebene können EBICS-Teilnehmer ggf. abweichende oder erweiterte Zahlungsempfängerinformationen (Auftraggeberinformationen) weitergeben. Sofern vom HBVSEPA eine buchungsrelevante Information ausgewertet werden soll, ist das Element
<UltmtCdtr><Id><OrgId><Othr> <Id> (pain.008.004.02) auf Sammlerebene mit einer in den
Systemen der Bank hinterlegten IBAN zu belegen.
Zusätzlich ist von den Kunden ein

„Antrag auf Berücksichtigung eines abweichenden Auftraggeberkontos bei SEPAZahlungen“ (Vordruck Nr. 4770)
bei der Deutschen Bundesbank zu stellen. Sofern durch die Belegung des Elements
<UltmtCdtr><Id><OrgId><Othr><Id> (pain.008.004.02) mit der IBAN eines berechtigten
Einreichers automatisiert eine abweichende Zahlungsempfängerermittlung (Auftraggeberermittlung) durchgeführt wurde, werden die Angaben aus der Datenelementgruppe ’Ultimate
Creditor’ <UltmtCdtr> buchungsrelevant und entsprechende Informationen aus den Kundenstammdaten der Deutschen Bundesbank (Name, Vorname und IBAN) in die Elemente
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<UltmtCdtr><Nm> und <UltmtCdtr><Id><OrgId><Othr><Id> (pain.008.004.02) der ausgehenden Transaktionen eingestellt. Ansonsten werden die Daten unverändert weitergeleitet.
Sofern die Elementgruppe ’Ultimate Creditor’ <UltmtCdtr> auf Transaktionsebene belegt
wurde, werden die eingestellten Daten nicht buchungsrelevant und immer unverändert weitergeleitet.
2.2.6
Strukturelle Feldprüfung der Elementgruppe ’Ultimate Creditor’
Sofern die Elementgruppe ’Ultimate Creditor’ <UltmtCdtr> sowohl auf Sammler- als auch auf
Transaktionsebene belegt wurde, erfolgt eine Rückweisung der Transaktion, d. h. über
EBICS kommunizierende Kunden erhalten eine Nachricht (Payment Status Report for Direct
Debit gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens).
2.2.7
Gewünschtes Fälligkeitsdatum (Requested Collection Date)
Das vom Kunden angegebene gewünschte Fälligkeitsdatum (’Requested Collection Date’)
muss immer dem aktuellen Geschäftstag in der Zahlungsverkehrsanwendung der Deutschen Bundesbank entsprechen. Für SCC-Karteneinzüge gilt hinsichtlich der Angabe des
Fälligkeitsdatums folgendes:
1. Einlieferungsfenster (Annahmeschluss: 09.30 Uhr)
Bei Einlieferungen zwischen 18.30 Uhr am Tag D-1 bis 09.30 am Tag D ist als Fälligkeitstag entweder der aktuelle Geschäftstag „D“ oder der Standardwert 1999-01-01 anzugeben
Tabelle 4 – Einlieferung in das 1. Einlieferungsfenster in Abhängigkeit vom gewünschten Fälligkeitsdatum
2. Einlieferungsfenster (Annahmeschluss: 18.30 Uhr)
Bei Einlieferungen zwischen 09.30 Uhr am Tag D bis 18.30 am Tag D ist als Fälligkeitstag
entweder der nächste Geschäftstag „D+1“ oder der Standardwert 1999-01-01 anzugeben
Tabelle 5 –
Einlieferung in das 2. Einlieferungsfenster in Abhängigkeit vom gewünschten Fälligkeitsdatum
Der Wechsel des Geschäftstages erfolgt an TARGET2-Geschäftstagen für SCC-Karteneinzüge stets gegen 09.30 Uhr.
Sofern der Fälligkeitstag nicht nach den zuvor bestimmten Vorgaben angegeben ist, wird
der Auftrag für EBICS-Teilnehmer mit einer elektronischen Nachricht (Payment Status
Report for Direct Debit gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) zurückgewiesen.
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2.2.8
International Bank Account Number (IBAN)
Das Element <DbtrAcct><Id><IBAN> auf Transaktionsebene muss mit einer gültigen IBAN
belegt werden. Die Deutsche Bundesbank überprüft die Gültigkeit der IBAN gemäß dem
ISO-Standard 13616 sowie die ersten beiden Zeichen auf Übereinstimmung mit einem gültigen SEPA-Ländercode.
Bei einem negativen Prüfergebnis erfolgt eine Rückweisung der Transaktion, d. h. über
EBICS kommunizierende Kunden erhalten den Auftrag mit einer elektronischen Nachricht
(Payment Status Report for Direct Debit gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) zurückgewiesen.
2.2.9
Gläubiger-Identifikationsnummer
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in der Elementgruppe ’Creditor Scheme Identification’ <CdtrSchmId> auf Sammlerebene zu belegen (siehe Ziffer 4.3.3 der Verfahrensregeln
SCC-Karteneinzüge für sonstige Kontoinhaber ohne BLZ). Analog der IBAN-Prüfung prüft
die Deutsche Bundesbank die Plausibilität der angegebenen GläubigerIdentifikationsnummer im Element <CdtrSchmId><Id><PrvtId><Othr><Id>. Bei nicht plausibler Prüfziffer erfolgt eine Rückweisung der Transaktion, d. h. über EBICS kommunizierende
Kunden erhalten den Auftrag mit einer elektronischen Nachricht (Payment Status Report for
Direct Debit gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) zurückgewiesen.
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2.3
Fehler-/Rückgabecodes
2.3.1
Fehlercodes des HBV-SEPA
a) aufgrund von Fehlern auf Dateiebene
Soweit durch das HBV-SEPA eingereichte Dateien zurückgegeben werden, erfolgt dies mit
den folgenden Fehlercodes:
Fehlercode
Aussagen zum Fehlercode
SCC – Fehlercodes im Zusammenhang mit der Struktur- und Inhaltsüberprüfung
AG02
Transaktionscode / Zeichensatzfehler bzw. Anzahl der zulässigen Sammler bzw. Transaktionen überschritten
AM05
Doppeleinreichung
AM10
Summe der einzelnen Zahlungsbeträge stimmt nicht mit Kontrollsumme
überein
FF01
Dateiformat ungültig
Tabelle 7 – Fehlercodes des HBV-SEPA aufgrund von Fehlern auf Dateiebene
b) aufgrund von Fehlern auf Sammlerebene
Soweit durch das HBV-SEPA eingereichte Sammler zurückgegeben werden, erfolgt dies mit
den folgenden Fehlercodes:
Fehlercode
Aussagen zum Fehlercode
SCC – Fehlercodes im Zusammenhang mit der Struktur- und Inhaltsüberprüfung
AC01
Fehlerhafte Auftraggeberangaben (IBAN fehlerhaft)
AC04
Konto aufgelöst
AC06
Konto gesperrt
AG01
Zahlungsart für diese Kontoart unzulässig
AG02
AM04
PaymentInformationIdentification nicht gefüllt (es muss zumindest ein
anderes Zeichen als ein Leerzeichen enthalten sein)
Fehlende Deckung
AM05
Doppeleinreichung
BE05
Gläubiger-ID ungültig
DT01
Angegebenes Fälligkeitsdatum nicht zulässig
FF01
Dateiformat ungültig
MS03
Mehr als 999 fehlerhafte Transaktionen
Tabelle 8 – Fehlercodes des HBV-SEPA aufgrund von Fehlern auf Sammlerebene
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c) aufgrund von Fehlern auf Transaktionsebene
Soweit durch das HBV-SEPA eingereichte Transaktionen zurückgegeben werden, erfolgt
dies mit den folgenden Fehlercodes:
Fehlercode
Aussagen zum Fehlercode
SCC – Fehlercodes im Zusammenhang mit der Struktur- und Inhaltsüberprüfung
AC01
Fehlerhafte IBAN des Zahlers
DNOR
Die Bank des Debtor ist (im CSM) nicht registriert
FF01
Fehlerhafte Belegung der Ultimate Creditor –Felder (doppelt oder gar
nicht belegt)
Tabelle 9 – Fehlercodes des HBV-SEPA aufgrund von Fehlern auf Transaktionsebene
Hinweis:
Im Kontoauszug bzw. der elektronischen Kontoinformation wird bei der Belastung der Summenbuchung aller Rückweisungen eines Sammlers der Fehlercode „B01 – Sammler wurde
teilweise zurückgegeben“ angegeben (s. Ziffer 4.3.4 (4) Verfahrensregeln SCCKarteneinzüge für sonstige Kontoinhaber ohne BLZ).
2.3.2
Fehlercodes im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr
Weitere Fehlercodes, die aus Rückgaben im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr resultieren, sind in Ziffer 2.3 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens bzw. in Ziffer 4.1.4 der SEPA
Card Clearing Framework Implementation Guidelines der Berlin Group beschrieben.
Des Weiteren sind die im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr verwendeten Fehlercodes
in den „Technischen Spezifikationen der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von
Interbanken SCC-Karteneinzügen über den SEPA-Clearer (SCL) des EMZ (Technische
Spezifikationen SCC/SCL)“ als Anlage zu den „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge)“ erläutert (veröffentlicht unter www.bundesbank.de >
Aufgaben > Unbarer Zahlungsverkehr > Veröffentlichungen > Verfahrensregeln > Verfahrensregeln SEPA > Verfahrensregeln für die Abwicklung von SCC Karteneinzügen über den
SEPA-Clearer des EMZ ).
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2.4
XML Kunde-Bank Nachrichten
2.4.1
Customer Direct Debit Initiation – pain.008.004.02 inkl. supl.017.002.01.xsd
Für das Format steht die Schema-Datei der Berlin-Group im Internet unter
<http://www.berlin-group.org/documents.html > zum Download bereit. Eine ausführliche Beschreibung befindet sich in den SCC Implementation Guidelines der Berlin Group. In dieser
„Technischen Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ“ erfolgt
lediglich eine Beschreibung der Elemente, für die die Deutsche Bundesbank zusätzliche
Prüfungen durchführt. In die Prüfung von pain.008.004.02 wird auch das Feld „Supplementary Data“ (supl.017.002.01.xsd.) einbezogen.
Group Header
Message Element
XML tag
Inhalte und Prüfungen HBV-SEPA
++ Message
Identification
<MsgId>
++ CreationDate
Time
<CreDtTm>
++ NumberOf
Transactions
<NbOfTxs>
++ ControlSum
<CtrlSum>
Die Referenz-Nr. der Datei ist Bestandteil der Doppeleinreichungskontrolle (siehe Ziffer 2.2.3).
Fehlercode AM05
Das Erstellungsdatum der Datei ist Bestandteil der
Doppeleinreichungskontrolle (siehe Ziffer 2.2.3).
Fehlercode AM05
Bei über EBICS eingereichten Dateien muss die Anzahl der Transaktionen mind. eine und darf nicht
größer als 100.000 sein. Sie muss der tatsächlichen
Anzahl der in der Datei enthaltenen Transaktionen
entsprechen.
Fehlercode FF01
Die Summe aller Einzelzahlungsbeträge kann optional zur Angabe des Gesamtzahlungsbetrages der
Datei verwendet werden. Bei Belegung mit einem
Wert > 0 muss die tatsächliche Summe der EuroZahlungsbeträge aller Transaktionen angegeben
werden. Erfolgt die Angabe eines Wertes < 0 oder
keine Kundenangabe, so wird der Wert automatisiert
ermittelt, ohne dass die Deutschen Bundesbank eine
Haftung für diesen übernimmt.
Fehlercode AM10
++ InitiatingParty
+++ Name
<InitgPty>
<Nm>
Die Belegung dieses Kannelements wird dringend
empfohlen und sollte mit einer IBAN, Kontonummer
oder EBICS-Teilnehmer-ID erfolgen.
Der Name des Einreichers ist Bestandteil der Doppeleinreichungskontrolle (siehe Ziffer 2.2.3). Sofern
nicht belegt, kann keine Doppelprüfung auf Dateiebene erfolgen.
Fehlercode AM05
Version 1.0
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Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
Payment Information
Message Element
XML tag
Inhalte und Prüfungen HBV-SEPA
++ Payment
Information
Identification
++ BatchBooking
<PmtInfId>
++ NumberOf
Transactions
++ ControlSum
++ Requested
CollectionDate
<NbOfTxs>
Das Element ist Bestandteil der Doppeleinreichungskontrolle (siehe Ziffer 2.2.3).
Fehlercode AM05
Es werden lediglich Sammelbuchungen durchgeführt. Die Belegung des Tags mit „false“ wird seitens
der Deutschen Bundesbank ignoriert.
Es erfolgt keine Prüfung.
++ Creditor
+++ Name
<Cdtr>
<Nm>
++ CreditorAccount
+++ Identification
++++ IBAN
<CdtrAcct>
<Id>
<IBAN>
+++ Currency
<Ccy>
++ UltimateCreditor
<UltmtCdtr>
++ Creditor
Scheme
Identification
+++ Identification
++++ Private
Identification
+++++ Other
++++++ Identification
<CdtrSchm
eId>
Version 1.0
<Btch
Bookg>
<CtrlSum>
<Reqd
ColltnDt>
Es erfolgt keine Prüfung.
Gewünschtes Fälligkeitsdatum.
Siehe Belegungsregeln unter Ziffer 2.2.7 i. V. m.
Ziffer 4.1.1 der Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge für sonstige Kontoinhaber ohne BLZ.
Fehlercode DT01
In diesem Element sind nur die unter Ziffer 2.2.1
genannten Zeichen zugelassen.
Die IBAN des Zahlungsempfängers wird mit den bei
der Deutschen Bundesbank hinterlegten Kundendaten abgeglichen.
Fehlercode AC01
Die IBAN ist ebenfalls Bestandteil der Doppeleinreichungskontrolle (siehe Ziffer 2.2.3).
Fehlercode AM05
Es dürfen nur SCC-Karteneinzüge zugunsten von
EUR-Konten eingereicht werden. Andere Angaben
als „EUR“ in diesem Element werden nicht beachtet.
Die Angabe des Ultimate Creditor ist entweder auf
Sammler- oder auf Transaktionsebene möglich
(siehe Ziffern 2.2.5 und 2.2.6).
Fehlercode FF01
<Id>
<PrvtId>
<Othr>
<Id>
Das Element ist mit einer gültigen Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-Identifier; CI) zu belegen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird von der
Deutschen Bundesbank geprüft (siehe Ziffer 2.2.9).
Fehlercode BE05
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Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
Transaction Information
Message Element
XML tag
+++ Payment
Identification
++++ End-To-End
Identification
<DrctDbtTx
Inf>
<EndToEndId>
+++ Instructed
Amount
++++ Currency
<InstdAmt>
+++ UltimateCreditor
<UltmtCdtr>
+++ Debtor
++++ Name
<Dbtr>
<Nm>
+++ DebtorAccount
++++ Identification
+++++ IBAN
<DbtrAcct>
<Id>
<IBAN>
2.4.2
<Ccy>
Inhalte und Prüfungen HBV-SEPA
Werden für die End-To-End-Identification nur Blanks
verwendet, werden diese durch die Konstante „NOTPROVIDED“ ersetzt.
Andere Angaben als „EUR“ in diesem Element werden
nicht beachtet.
Die Angabe des Ultimate Creditor ist entweder auf
Sammler- oder auf Transaktionsebene möglich
(siehe Ziffer 2.2.5 und 2.2.6.).
Fehlercode FF01
In diesem Element sind nur die unter Ziffer 2.2.1 genannten Zeichen zugelassen.
Die IBAN des Zahlers wird durch die Deutsche Bundesbank auf Gültigkeit geprüft (siehe Ziffer 2.2.8).
Fehlercode AC01
Zusammenstellung der abgewickelten Aufträge
Die Bereitstellung einer Zusammenstellung von geschäftstäglich abgewickelten Aufträgen
erfolgt nicht.
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Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
3
Struktur der durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Dateien
3.1
camt-Nachrichten (camt.054-Nachrichtendateien)
Die Datei im XML-Format (camt.054-Nachrichtendatei) ist entsprechend Anlage 3 des DFÜAbkommens aufgebaut.
3.2
DTI-Kunde Nachrichten (DTI-Dateien)
Die Datei im DTAUS0-Format (ASCII Format, ungepackt) ist wie folgt aufgebaut:

Datensatz A: Datenträger-Vorsatz

Datensatz C: Zahlungsaustauschsätze

Datensatz E: Datenträger-Nachsatz.
Version 1.0
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3.2.1
Datensatz A
Bereitstellung einer R-Transaktion zu SCC-Karteneinzügen als DTI-Datei (A-Satz)
Feld
For- Länge
mat1
Erläuterung
Feldinhalt (Inhalt des XML-Tag oder Konstante) sowie ggf. Belegungsregel
Aufbau des A-Satzes
A1
A2
A3
A4
A5
n
an
an
n
n
4
1
2
8
8
A6
A7
an
n
27
6
A8
A9
an
n
4
10
A10
n
10
A11a
A11b
A11c
A12
an
an
an
an
15
8
24
1
Satzlänge
Satzart
Kennzeichen
Bankleitzahl
BLZ der kontoführenden Filiale des
Dateiempfängers
Dateiabsender
Dateierstellungsdatum
Bankinternes Feld
Kontonummer des
Dateiempfängers
Buchungsreferenz
Reserve
Ausführungsdatum
Reserve
Währungskennzeichen
Konstante "0128"
Konstante "A"
Konstante "LB"
Konstante "00000000"
Bankleitzahl
Konstante "BUNDESBANK"
aktueller Geschäftstag des HBV TTMMJJ
Kontonummer
vom HBV-SEPA vergebene und für Nachforschungen zu verwendende Referenz (bei
Rückfragen in Kombination mit A7 und ggf.
C6 angeben)
Inhalt aus <IntrBkSttlmDt>
Konstante "1" = Euro
Hinweise:
1

In Feld A10 ist die von der Deutschen Bundesbank vergebene Buchungsreferenz
hinterlegt, die vom Kunden bei Rückfragen zusammen mit dem Dateierstellungsdatum (A7) und ggf. mit der Transaktionsreferenz (C6c) (bei Rückfragen zu einzelnen
Transaktionen) anzugeben ist.

Das Feld A11b beinhaltet das Ausführungsdatum der in der DTI-Datei enthaltenen
Zahlungen.
an = alphanumerisch
n = numerisch
Version 1.0
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Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
3.2.2
Datensatz C
Der Datensatz C gliedert sich in einen konstanten und einen variablen Teil
Konstanter Teil:
Bereitstellung einer R-Transaktion zu SCC-Karteneinzügen als DTI-Datei (C-Satz)
Feld
For- Länge Erläuterung
mat2
Feldinhalt (Inhalt des XML-Tag oder Konstante) sowie ggf. Belegungsregel
Aufbau der C-Sätze
2
C1
n
4
Satzlänge
C2
C3
an
n
1
8
C4
n
8
C5
n
10
C6a
n
1
C6b
C6c
C6d
C7a
n
n
n
n
4
7
1
2
Satzart
erstbeteiligter Zahlungsdienstleister
BLZ des Zahlungsdienstleisters des ursprünglichen Zahlungsempfängers
(aus der Creditor-IBAN)
Kontonummer des ursprünglichen Zahlungsempfängers (aus der
Creditor-IBAN)
Kennzeichen für
Referenz
Reserve
Referenz
Reserve
Textschlüssel
logische Satzlänge gemäß DFÜAbkommen ermittelt (187 Bytes + Erweiterungsteile, max. 622)
Konstante "C"
Konstante "00000000"
5.-12. Stelle von <CdtrAcct><Id><IBAN>
13.-22. Stelle von <CdtrAcct><Id><IBAN>
Konstante "9"
Konstante "0000" bei Return/Refund
HBV-interne Transaktionsreferenz
Konstante "0"
Konstante "09"
(Kennzeichen für Rückgabe eines SCCKarteneinzugs)
an = alphanumerisch
n = numerisch
Version 1.0
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Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
Bereitstellung einer R-Transaktion zu SCC-Karteneinzügen als DTI-Datei (C-Satz)
Feld
For- Länge Erläuterung
mat2
Feldinhalt (Inhalt des XML-Tag oder Konstante) sowie ggf. Belegungsregel
Aufbau der C-Sätze
C7b
n
3
Textschlüsselergänzung
C8
C9
C10
an
n
n
1
11
8
C11
n
10
bankinternes Feld
Reserve
BLZ des Zahlungsdienstleisters des ursprünglichen Zahlers
(aus der Debtor-IBAN)
Kontonummer des ursprünglichen Zahlers
(aus der Debtor-IBAN)
C12
n
11
C13
C14a
an
an
3
27
C14b
an
8
3
Zahlungsbetrag in Euro
einschl. NK-Stellen
Reserve
Name und Adresse des
ursprünglichen Zahlungsempfängers
Abgrenzung Satzabschnitt
Übersicht der Rückgabegründe
SEPA-Fehlercode
Belegung von C7b
AC01
AC04
AC06
AG02
AM04
AM05
AM09
BE06
CURR
EMVL
FF01
MD01
MS02
PINL
RC01
SVNR
Version 1.0
901
902
903
905
906
907
935
929
924
936
911
909
914
937
915
934
Rückgabegrund3 (verbale Erläuterung erfolgt im Erweiterungsteil "02")
Konstante "00000000000"
5.-12. Stelle von <DbtrAcct><Id><IBAN>,
wenn diese eine deutsche IBAN ist,
sonst Konstante "99999999"
13.-22. Stelle von
<DbtrAcct><Id><IBAN>,
wenn diese eine deutsche IBAN ist, sonst
Konstante "9999999999"
<RtrdIntrBkSttlmAmt> bei Return/Refund
1.-27. Stelle von <Cdtr><Nm> und
<Cdtr><PstlAdr> (alle weiteren Stellen
werden, soweit vorhanden, in den Erweiterungsteil "01" gestellt)
Konstante "Blank“
Klartext für Erweiterungsteil "02"
IBAN FEHLERHAFT
KONTO AUFGELÖST
KONTO GESPERRT
TRANSAKTIONS-CODE UNGÜLTIG
RÜCKGABE MANGELS DECKUNG
DOPPELEINREICHUNG
BETRAG NICHT KORREKT
FALSCHER CLEARINGPARTNER
WÄHRUNG FALSCH
EMV-HAFTUNGSUMKEHR
DATEIFORMAT UNGÜLTIG
KEIN GUELTIGES MANDAT/AUTOR
SONSTIGE GRÜNDE
PIN-HAFTUNGSUMKEHR
BIC UNGÜLTIG
WARE/DIENSTL. NICHT AUSGEGEB.
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Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
Bereitstellung einer R-Transaktion zu SCC-Karteneinzügen als DTI-Datei (C-Satz)
Feld
For- Länge Erläuterung
mat2
Feldinhalt (Inhalt des XML-Tag oder Konstante) sowie ggf. Belegungsregel
Aufbau der C-Sätze
C15
an
27
Name und ggf. Adresse
des ursprünglichen Zahlers
C16
an
27
IBAN des ursprünglichen
Zahlers
C17a
C17b
C18
an
an
n
1
2
2
Währungskennzeichen
Reserve
Erweiterungskennzeichen
1.-27. Stelle aus <Dbtr><Nm> und
<Dbtr><PstlAdr> (alle weiteren Stellen
werden, soweit vorhanden, in den Erweiterungsteil "03" gestellt)
Konstante "IBAN+" und die 1.-22. Stelle
aus <DbtrAcct><Id><IBAN> (alle weiteren
Stellen werden in den Erweiterungsteil
"02" gestellt)
Konstante "1" = Euro
Anzahl der tatsächlichen Erweiterungsteile
Variabler Teil:
Der variable Teil bildet mit dem konstanten Teil eine Einheit. Er ist nur dann vorhanden,
wenn die Datenfelder im konstanten Teil für die Aufnahme von Informationen nicht ausreichen.
Hinweise:
Die Erweiterungsteile mit der Kennung „02“ werden in folgender Reihenfolge gefüllt, sofern
entsprechende Werte vorhanden sind):
IBAN+ (max. ein Erweiterungsteil)
BIC+
(max. ein Erweiterungsteil)
EREF+
(max. zwei Erweiterungsteile)
MREF+
(max. zwei Erweiterungsteile)
SVWZ+
(max. zwei Erweiterungsteile)
ABWA+
(max. drei Erweiterungsteile)
ABWE+
(max. drei Erweiterungsteile)
Die Satzabschnitte gemäß DFÜ-Abkommen sind unter Berücksichtigung der tatsächlich zum
Einsatz kommenden Erweiterungsteile zu belegen. Für jeden Bezeichner wird ein neuer Erweiterungsteil begonnen. Reicht ein Erweiterungsteil nicht aus, so wird im nächsten Erweiterungsteil (ohne erneutes Voranstellen des Bezeichners) fortgesetzt.
Der Bezeichner IBAN+ steht in Feld C16. Ist die IBAN länger als 22 Zeichen so, wird sie im
ersten Erweiterungsteil fortgesetzt (ohne erneutes Voranstellen von IBAN+).
Version 1.0
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Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
Erweiterungsteil:
Bereitstellung einer R-Transaktion zu SCC-Karteneinzügen als DTI-Datei (C-Satz)
Feld For- Länge Erläuterung
mat4
Feldinhalt (Inhalt des XML-Tag oder
Konstante) sowie ggf. Belegungsregel
Aufbau der C-Sätze
4
C
C
n
an
2
27
C
n
2
C
an
27
C
C
C
an
n
an
11
2
27
C
C
n
an
2
27
C
C
n
an
2
27
C
C
n
an
2
27
C
C
n
an
2
27
C
C
n
an
2
27
C
n
2
Kennzeichen Erweiterungsteil
Name und ggf. Adresse des
ursprünglichen Zahlungsempfängers
Konstante "01"
Wenn <Cdtr><Nm> und
<Cdtr><PstlAdr> (siehe C14a) länger als
27 Stellen, dann in diesem Feld weitere
27 Stellen, Rest wird abgeschnitten.
Kennzeichen Erweiterungsteil Konstante "02"
Die Erweiterungsteile mit der Kennung
"02" sind, sofern belegt, in der hier aufgeführten Reihenfolge gefüllt.
IBAN des ursprünglichen
23.-34. Stelle aus
Zahlers
<DbtrAcct><Id><IBAN>
(wenn C16 nicht ausreicht)
Abgrenzung Satzabschnitt
Konstante "Blank“
Kennzeichen Erweiterungsteil Konstante "02"
BIC des ZahlungsdienstKonstante "BIC+" und Inhalt aus
leisters des ursprünglichen
<DbtrAgt><FinInstnId><BIC>
Zahlers
Kennzeichen Erweiterungsteil Konstante "02"
Ursprüngliche KundenrefeKonstante "EREF+" und Inhalt aus
renz
<TxInf><OrgnlEndToEnd>
(max. zwei Erweiterungsteile)
Kennzeichen Erweiterungsteil Konstante "02"
Ursprüngliche MandatsrefeKonstante "MREF+" und Inhalt aus
renz
<MndtId> (max. zwei Erweiterungsteile)
Kennzeichen Erweiterungsteil Konstante "02"
Rückgabegrund
Konstante "SVWZ+" „RETURN/REFUND+“ und Erläuterung des
Rückgabegrundes (C7b) in Klartext
(max. zwei Erweiterungsteile)
Kennzeichen Erweiterungsteil Konstante "02"
Name des ursprünglichen
Konstante "ABWA+" und Inhalt aus
Zahlungsempfängers (ur<UltmtCdtr><Nm>
sprünglicher abweichender
(max. drei Erweiterungsteile)
Auftraggeber)
Kennzeichen Erweiterungsteil Konstante "02"
Name des ursprünglichen
Konstante "ABWE+" und Inhalt aus
Zahlers (ursprünglicher ab<UltmtDbtr><Nm>
weichender Empfänger der
(max. drei Erweiterungsteile)
Zahlungsnachricht)
Kennzeichen Erweiterungsteil Konstante "03"
an = alphanumerisch
n = numerisch
Version 1.0
Seite 21 von 22
Technische Spezifikation SCC-Karteneinzüge/sonstige Kontoinhaber ohne BLZ
Bereitstellung einer R-Transaktion zu SCC-Karteneinzügen als DTI-Datei (C-Satz)
Feld For- Länge Erläuterung
mat4
Feldinhalt (Inhalt des XML-Tag oder
Konstante) sowie ggf. Belegungsregel
Aufbau der C-Sätze
C
an
C
an
3.2.3
27
Name und Adresse des ursprünglichen Zahlers
Abgrenzung Satzabschnitt
Wenn <Dbtr><Nm> und
<Dbtr><PostlAdr> (siehe C15) länger als
27 Stellen, dann in diesem Feld weitere
27 Stellen, Rest wird abgeschnitten.
Konstante "Blank“
Datensatz E
Bereitstellung einer R-Transaktion zu SCC-Karteneinzügen als DTI-Datei (E-Satz)
Feld For- Länge Erläuterung
mat5
Feldinhalt (Inhalt des XML-Tag oder Konstante) sowie ggf. Belegungsregel
Aufbau des E-Satzes
E1
E2
E3
E4
n
an
an
n
4
1
5
7
Satzlänge
Satzart
Reserve
Anzahl der C-Sätze
E5
E6
n
n
13
17
E7
n
17
E8
n
13
E9
an
51
Reserve
Summe der Kontonummern
Summe der Bankleitzahlen
Summe der Eurozahlungsbeträge
Satzabgrenzung
3.3
Konstante "0128"
Konstante "E"
Anzahl aller in der DTI-Datei enthaltenen
C-Sätze
Summe der in Feld C5 enthaltenen Kontonummern aller C-Sätze
Summe der in Feld C4 enthaltenen BLZ
aller C-Sätze
Summe des in Feld C12 enthaltenen Zahlungsbetrags aller C-Sätze
Konstante "Blank“
Payment Status Report for Direct Debit – pain.002.003.03
Die Nachricht Payment Status Report for Direct Debit – pain.002.003.03 – wird zur Rückübertragung von fehlerhaften Kunde-Bank-SCC-Karteneinzügen verwendet.
Die SEPA-Nachricht Payment Status Report for Direct Debit wird EBICS-Teilnehmern über
die Auftragsart CDZ (pain.002.003.03) zur Abholung bereitgestellt.
In der Nachricht enthalten sind nur Aufträge, die vor der Buchung zurückgewiesen wurden.
Eine genaue Beschreibung dieser Nachricht erfolgt in Anlage 3 des DFÜ-Abkommens.
5
an = alphanumerisch
n = numerisch
Version 1.0
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