SEPA - ASR
Transcription
SEPA - ASR
ConVista Consulting AG SEPA - Ist die Branche vorbereitet? November 2013 © ConVista Consulting AG 2013 © ConVista Consulting AG Die ConVista Gruppe bietet als strategischer Partner Sicherheit, Prozessexpertise, Technologie-Know-how und Methodenkompetenz bei IT-Umsetzungsmaßnahmen Internationaler Partner für Prozess- und IT-Beratung sowie Softwareentwicklung Expertenwissen für die Implementierung von SAP-Software Seit 2012 durch das 100%igeTochterunternehmen Faktor Zehn AG auch Spezialist für Java-Technologie Mitarbeiter 550 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Weit über 200 Kunden vertrauen dem Know-how der ConVista, in der Energie- und Versicherungswirtschaft sowie branchenübergreifend ConVista ist ein verlässlicher Partner – unsere Kennzahlen: > 500 Mitarbeiter in 12 Ländern > 65,3 Mio. € Umsatz in 2012 > 350 Projekte in 2012 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 2 © ConVista Consulting AG Unsere Leistung – Wir beraten Sie Schritt für Schritt entlang der gesamten Wertschöpfungskette Prozessberatung Ihr Nutzen Effizienzsteigerung durch schlankere Prozesse Unsere Kompetenz Nur wer die spezifischen Unternehmensprozesse kennt, kann umfassend beraten Systemintegration Ihr Nutzen Kostenkontrolle durch Standardnähe Investitionssicherheit durch Implementierungsqualität Unsere Kompetenz Nur wer genau weiß, was technisch machbar ist, erreicht größtmögliche Standardnähe Projekt- und Qualitätsmanagement Ihr Nutzen Effizienzsteigerung und Erfolgssicherung durch intelligentes Projektmanagement ,Qualitätskontrollen und Testmanagement Unsere Kompetenz Speziell ausgebildete und zertifizierte Projektmanager sorgen für den effizienten Ablauf Ihres Projekts 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 3 © ConVista Consulting AG Der wichtigste Prüfstein für unseren Erfolg: Die Kundenzufriedenheit Versicherungswirtschaft achmea ▪ AIG ▪ Allstate ▪ ARAG ▪ Assimoco ▪ AXA ▪ Capita Insurance Services ▪ Car Garantie ▪ Catalana Occidente ▪ CNP Vida ▪ CSS Versicherungen ▪ Daimler Financial Services ▪ DBV-Winterthur ▪ Delta Lloyd ▪ Deutscher Ring ▪ DEVK Versicherungen ▪ ERGO ▪ Euro Hypo ▪ Folksam ▪ GenRe ▪ Gothaer ▪ Great Western Insurance Company ▪ Groupama ▪ Gruppo Generali ▪ HDI Gerling ▪ Heidelberger Leben ▪ Helsana ▪ ICBC ▪ Inter Versicherungen ▪ Liberty Seguros ▪ Línea Directa ▪ LV 1871 ▪ Mapfre ▪ Mannheimer Versicherungen ▪ Mass Mutual Financial Group ▪ MLP ▪ MunichRe ▪ MVA Fund ▪ Ocaso ▪ Old Mutual ▪ Provinzial ▪ R+V Versicherung ▪ Regent Life ▪ Santalucía ▪ SCOR ▪ Signal Iduna ▪ Standard Life ▪ Stuttgarter ▪ SV Versicherungen ▪ Swiss Life ▪ Techniker Krankenkasse ▪ VHV Versicherungen ▪ Vienna Insurance Group ▪ Volkswagen Financial Services ▪ Wüstenrot & Württembergische ▪ Zurich Energiewirtschaft bs|energy ▪ BWB ▪ E.ON ▪ Enagas ▪ Endesa ▪ Energie Südbayern ▪ enviaM ▪ EVL ▪ Fenosa ▪ GASAG ▪ gasNatural ▪ Gelsenwasser ▪ GISA ▪ Iberdrola ▪ IVL ▪ LAS ▪ MVV Energie ▪ Repsol ▪ RheinEnergie ▪ SpreeGas ▪ SÜWAG ▪ SW Düsseldorf ▪ SW Krefeld ▪ SW Leipzig ▪ SW Leipzig Netz ▪ SW München ▪ WSW Weitere Branchen ADP ▪ Arborea 3A ▪ Business Connexion ▪ Daimler Financial Services ▪ EBV Elektronik ▪ Ericsson ▪ GMAC Bank ▪ ING ▪ Lloyds TSB ▪ M. DuMont Schauberg ▪ Melitta ▪ MLP ▪ NetCologne ▪ o2 ▪ OBI ▪ Porcelanosa ▪ REWE Group ▪ Risogallo ▪ Sal. Oppenheim ▪ SAP ▪ Sigma ▪ Telefonica ▪ Ticketmaster ▪ T-Mobile ▪ TÜV Rheinland ▪ Volkswagen Financial Services ▪ WAZ Mediengruppe 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 4 © ConVista Consulting AG Sinlge Euro Payments Aarea – Ein Buch mit 7 Siegeln? SEPA Auftragsbuch Wahrung der Wirtschaftlichkeit Vermeidung zusätzlicher Ausgaben SEPA-Einführung zum 01.02.2014 Einbindung in bestehende Organisationsstrukturen gez. EU Einbindung in bestehende IT-Strukturen Beibehaltung des Kundenservices gez. Unternehmen 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 5 © ConVista Consulting AG Sinlge Euro Payments Aarea – Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Weitere Informationen SEPAVerordnung & Begleitgesetz PSD Revision Zahlungsdiensterichtlinien FAQ-Liste 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? Bankenverband (www.bankenverband.de/sepa) Electronic Banking Internet Communication Standard (www.ebics.de) Deutsche Bundesbank (GläubigerIdentifikationsnummer) (www.bundesbank.de) European Payments Council (www.europeanpaymentscouncil.eu) Europäische Zentralbank (www.ecb.europa.eu) SEPA Deutsche Bundesbank: https://www.sepadeutschland.de ISO 20022 – Datensatzformat: www.iso20022.org SEPA-Seite der Deutschen Kreditwirtschaft: www.diedeutsche kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/ziele-dersepa.html IBAN-Service-Portal: www.iban-service-portal.de Antrag Gläubiger ID: https://extranet.bundesbank.de/scp/lizenz.do Gut aufbereitete Informationen zu SEPA HVB - Unicredit Rulebooks DKKundenbe dingungen 6 © ConVista Consulting AG Single Euro Payments Area – Welche Vorteile bietet SEPA? 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? Die Rechtssicherheit steigt durch einheitliche Regelungen Es ergeben sich Sparpotenziale Der Euro-Zahlungsverkehr kann über ein einziges Konto abgewickelt werden Überweisungen ins Ausland werden einfacher, schneller und billiger Die Liquiditätssteuerung wird erleichtert Der Kundenstamm kann ausgebaut werden 7 © ConVista Consulting AG Single Euro Payments Area – Was sind die Kernelemente? Ablösung nationaler Verfahren durch Einführung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsstandards Zahlungsverkehr mittels SEPA-CT (Überweisung) und SEPA-DD (Lastschrift) bedeutet neue Formate für Zahlungen und Kontoauszüge Kontoidentifizierung über IBAN und BIC statt BLZ und Konto-Nr. Neue Anforderung an die Durchführung des Lastschriftverfahrens Einholung und Verwaltung von Lastschriftmandaten Vorabinformation über die Lastschrift und geänderte Fristen 13.11.2013 Neue Gebührenstrukturen bei den Banken SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 8 © ConVista Consulting AG Single Euro Payments Area – Was ändert sich für Unternehmen? Zum Beispiel … bei IBAN / BIC Anpassung der Erfassung, Anzeige, Druck und Speicherung der Bankverbindungen Parallele Nutzung BLZ / Konto-Nr. und IBAN / BIC bis 2016 Prüfroutinen / Prüfziffernberechnung für ausländische IBAN / BIC Migration / Konvertierung der Bankdaten aller Debitoren/Kreditoren Zum Beispiel … bei Überweisungen (SEPA-CT – Credit Transfer) Begrenzung des Verwendungszweck auf 4 x 35 Zeichen Anpassung des Datenträgeraustauschs mit / von den Banken Neue Formate mit erheblich höherem Datenvolumen Berücksichtigung veränderter Rückläufergründe 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 9 © ConVista Consulting AG Single Euro Payments Area – Was ändert sich für Unternehmen? Zum Beispiel … beim Lastschriftverfahren (SEPA-DD – Direct Debit) - neben den erwähnten Anpassungen für Überweisungen Mandatserteilung und –verwaltung Beantragung und Verwendung einer Gläubiger Identifikationsnummer Betrachtung der Eingangskanäle und Einbindung der Kooperationspartner bei der Einholung der Mandate Verwaltungsfunktionen, wie die Pflege des Mandatsstatus, etc. Umwidmung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate Prenotification / Vorausbenachrichtigung Sicherstellung der fristgerechten und vollständigen Prenotification Umgang mit abweichenden Zahlern / Kontoinhabern Beachtung veränderter Fristen bei Erstlastschrift und Folgelastschrift Abwicklungs- und Widerspruchsfristen Berücksichtigung veränderter Rückläufergründe 13.11.2013 vor und nach Settlement – zwischen der Hausbank und der Empfängerbank SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 10 © ConVista Consulting AG Vergleich SEPA Direct Debit Core heutiges Verfahren Kategorie SEPA Direct Debit Core Einzugsermächtigungslastschrift Anwendungsbereich Nutzung innerhalb der SEPA-Länder Keine Betragsgrenze Rein nationale Nutzung Keine Betragsgrenze Identifizierungskriterien Nutzung von IBAN und BIC Nutzung Identifizierungs-Nummer des Creditors (UCI) Nutzung Konto-Nr. und BLZ Keine Identifizierungs-Nummer vorhanden Mandat Das Mandat ist maximal 36 Monate ab Erteilung bzw. letzter Nutzung gültig Mitgabe von Mandatsdaten im Datensatz durch den Einreicher, Weiterleitung bis zur Zahlstelle Optionale Prüfung durch die Zahlstelle Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen spätestens 14 Tage vor der Transaktion Die Einzugsermächtigung ist bis auf Widerruf unbefristet gültig Nur Verweis auf die Einzugsermächtigung Ermächtigung betrifft ausschließlich Schuldner und Gläubiger Keine Regelung Vorgabe eines Fälligkeitsdatums (D) Vorlage Erst- und Einmallastschriften bei der Zahlstelle D-5 Vorlage Folgelastschrift D-2 Keine vorzeitige Übermittlung der Lastschrift 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses 8 Wochen ab Belastungsdatum bei autorisierten Lastschriften 13 Monate für nicht autorisierte Lastschriften Rücklastschriften vor und nach Settlement Übermittlung einer eindeutigen Rückgabekennung Keine eindeutige Rückgabekennung Verwendungszweck auf 4 x 35 Zeichen beschränkt Für den Verwendungszweck stehen 12 x 27 Zeichen + Erweiterungsteile zur Verfügung Abwicklungsfristen Widerspruchsfristen R-Transaktionen Bank-KundeSchnittstelle 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 11 © ConVista Consulting AG Single Euro Payments Area – Was sind die Auswirkungen auf fachliche und technische Prozesse ? Lastschriftverfahren oder Überweisungen nach SEPA-Standard ist nach Einrichtung der Datenstandards vereinfacht und Kosten günstiger Pre-Notification Allgemeiner Einkauf Einkauf touristischer Leistungen Rechnungswesen / Controlling Überweisung nach Rechnungsstellung Anpassung der Zahlungsmodalitäten IBAN/BIC IBAN/BIC Neue / angepasste ZVFormate (XML/Kontoauszug/ DTI) XML/Kontoauszug/ DTI Touristisches Rechnungswesen Personal Einholung des Mandats Formalitäten zum jeweiligen Vertragspartner müssen per Unterschrift sichergestellt, nachgehalten und archiviert werden 13.11.2013 Vertrieb / Support SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? Rechtsabteilung Archiv 12 SEPA ist nicht nur ein Zahlungsverkehrsthema es betrifft viele Bereiche des Unternehmens Bei all diesen Themen sind unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die sich am Markt und gegebenenfalls in der Rechtsprechung bewähren müssen © ConVista Consulting AG 13.11.2013 Prozessbeteiligte (z.B. Banken) Informations / InformationsKommunikationsbedarf Single Euro Payments Area – Was sind die Anforderungen und Umsetzungsschritte zur Implementierung? Prozessanpassung Prozessanpassung Fachliche Anforderungen Technische Anforderungen SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 13 © ConVista Consulting AG Prozess- Szenarien Reisebüro – Veranstalter Standard Reisebüro Prozess mit Back-Office Unterstützung Standard Reisebüro Prozess ohne Back-Office Unterstützung Reiseveranstalter nur Inlandveranstalter (EU) Reiseveranstalter In-/ Auslandsveranstalter (EU + Weltweit) Reisebüro und Veranstalter In-& Ausland (EU + Weltweit) 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 14 © ConVista Consulting AG SEPA endet nicht am 1. Februar 2014! Künftige Herausforderungen Evtl. Rückbau von notwendigen Übergangslösungen ab 2016 Parallele Nutzung BLZ/Kto-Nr. und IBAN/BIC IBAN/BIC Konverter => IBAN Prüfung IBAN only (Wegfall der BIC) im SEPA Raum ab 2016 Prozessoptimierung (…so effizient wie nationale Zahlungsverfahren…) Nachgelagerte Einführung von SEPA Lastschriftverfahren Anpassung der SEPA-Verfahren an die Entwicklungen im modernen Geschäftsverkehr E-Commerce, M-Commerce, E-.Mandat, Electronic Invoicing Neue Rulebook Änderungen sind zum 1.2.2014 vorgesehen Ablösung ELV (elektronisches Lastschrift- Verfahren 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 15 © ConVista Consulting AG Single Euro Payments Area – Ist die Reisebranche vorbereitet? Wollen Sie weiterhin die Vorteile des Lastschriftverfahren nutzen und dieses auf ausländische Kunden / Vertragspartner ausweiten? Liegen Ihnen von allen Kunden / Vertragspartnern die benötigten Daten wie IBAN/ BIC, Name und Adresse des Kontoinhabers vor? Können unterschriebene Mandate eingeholt und archiviert werden? Haben Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer beantragt? Haben Sie Vereinbarungen mit Ihrer Bank und Ihren Kooperationspartnern getroffen? Sind Sie vorbereitet auf die SEPA Überweisung? Entsprechen Ihre Ausführungen den gesetzlichen Anforderungen? Ist eine systemtechnische Unterstützung bei der Datenmigration notwendig und sinnvoll? Wie hoch sind die damit verbundenen prozessualen Mehraufwände und Kosten? Haben Sie Tests mit Ihrer Hausbank oder einem SEPA-Testcenter geplant und können Sie die korrekte Verarbeitung der SEPA-Formate durch Pilotierung, um auch weiterhin einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen? Wo sehen Sie für sich und Ihr Unternehmen Handlungsbedarf? 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 16 © ConVista Consulting AG Backup – ein Beispiel für SEPA-Migrationshilfen 13.11.2013 SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet? 17 © ConVista Consulting AG Disclaimer Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige Eigentum der ConVista Consulting AG („ConVista“). Jede weitere Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte im Original, als Kopie, in Auszügen, elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedarf der Zustimmung der ConVista Consulting AG. Dritte, zu denen diese Präsentation gleichwohl gelangt, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie keine Rechtsfolgen aus der Kenntnisnahme dieser Präsentation herleiten können. Da die in unseren Präsentationen enthaltenen Informationen und Angaben lediglich die jeweils aktuellen Gegebenheiten und unsere Einschätzungen wiedergeben, unterliegen diese Informationen und Angaben Änderungen der Gegebenheiten und unserer Einschätzungen, die hiermit ausdrücklich vorbehalten werden. ConVista ist nicht verpflichtet, auf Änderungen der Gegebenheiten und Einschätzungen von ConVista hinzuweisen. Für die Erstellung von Präsentationen stützt sich ConVista unter anderem auf öffentlich zugängliche Informationen sowie auf Informationen und Angaben, die von dem Adressaten der Präsentation oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, ohne deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Angemessenheit, zu überprüfen. Obwohl unsere Präsentationen sorgfältig erstellt werden, kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die in Präsentationen enthaltenen Informationen und Angaben unvollständig oder fehlerhaft sind. Für die Durchführung von Projekten sind allein die hierzu geschlossenen bzw. künftig abzuschließenden Verträge maßgeblich. 13.11.201 3 18 © ConVista Consulting AG Isabella Becker Senior Consultant ConVista Consulting AG +41 (76) 373 7001 +41 (44) 802 1070 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit [email protected] www.convista.com ConVista Consulting AG Im Zollhafen 15/17 50678 Köln-Rheinauhafen Tel.: +49 221 88826-0 E-Mail: [email protected] www.ConVista.com © ConVista Consulting AG Germany Switzerland UK South Africa Austria Spain USA Hungary Russia Serbia Italy Brazil Israel ConVista Consulting AG Im Zollhafen 15/17 50678 Köln-Rheinauhafen Tel.: +49 221 88826-0 E-Mail: [email protected] www.ConVista.com © ConVista Consulting AG Germany Switzerland UK South Africa Austria Spain USA Hungary Russia Serbia Italy Brazil Israel