Betriebliches Gesundheitsmanagement bei Leipziger Kita
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Betriebliches Gesundheitsmanagement bei Leipziger Kita
Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Grades eines Masters in Sozialmanagement an der Alice Salomon Hochschule Berlin (Masterarbeit) Betriebliches Gesundheitsmanagement bei Leipziger KitaTrägern. Eine Untersuchung zur aktuellen Umsetzung eingereicht bei Erstleser: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Bamberg Zweitleser: Frau M.A. Gloria Pirjol von: Katrin Palme Brandvorwerkstr. 51 04275 Leipzig Matr.-Nr.: 08132044 Leipzig, den 26.02.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung........................................................................................................................ 1 2 Betriebliches Gesundheitsmanagement.........................................................................2 2.1.1 Biomedizinisches Modell.................................................................................3 2.1.2 Salutogenetisches Modell................................................................................3 2.1.3 Bio-psycho-soziales Modell.............................................................................4 2.2 Gesundheitsförderung.............................................................................................5 2.2.1 Entwicklung der Gesundheitsförderung...........................................................5 2.2.2 Gesundheitsförderung und die WHO...............................................................5 2.2.3 Gesundheitsförderung am Setting Arbeitsplatz................................................7 2.3 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) .....................................................8 2.3.1 Definition und Ziele..........................................................................................8 2.3.2 Gründe für die Notwendigkeit von BGM...........................................................9 2.3.3 Standards des BGM......................................................................................12 2.3.4 Diagnosemethoden........................................................................................14 2.3.4.1 Mitarbeiterbefragung..............................................................................14 2.3.4.2 Gefährdungsbeurteilungen.....................................................................15 2.3.4.3 Arbeitsbewältigungsindex.......................................................................16 2.3.4.4 Arbeitsunfähigkeitsanalyse.....................................................................17 2.3.4.5 Gesundheitszirkel...................................................................................18 2.3.5 Konzepte betrieblicher Gesundheitsförderung...............................................18 2.3.5.1 Gesundheitsförderung auf der Verhaltensebene....................................19 2.3.5.2 Gesundheitsfördernd auf der Verhältnisebene.......................................20 2.3.5.3 Gesundheitsförderung auf Unternehmensebene....................................21 2.3.6 Evaluation......................................................................................................22 2.3.7 Rolle des Managements................................................................................24 2.3.8 Rechtliche Grundlagen..................................................................................26 2.3.9 Finanzierung..................................................................................................28 3 Kindertagesstätten in Sachsen ....................................................................................30 3.1 Gesetzliche Grundlagen........................................................................................30 3.1.1 Exkurs Betreuungsschlüssel..........................................................................31 3.2 Personalsituation...................................................................................................35 3.2.1 Altersstruktur..................................................................................................35 3.2.2 Krankenstatistik.............................................................................................37 3.2.3 Fachkräftemangel..........................................................................................40 3.3 Arbeitsaufgaben eines Erziehers...........................................................................41 3.4 Belastungsfaktoren ..............................................................................................44 3.5 Ressourcen........................................................................................................... 48 3.6 Handlungsfelder in der Kindertagesstätte..............................................................49 3.6.1 Lärm.............................................................................................................. 49 3.6.2 Rückengerechtes Arbeiten.............................................................................51 3.6.3 Infektionsschutz.............................................................................................52 3.6.4 Psychische Belastungen................................................................................53 4 Betriebliches Gesundheitsmanagement in Kindertagesstätten.....................................55 4.1 Standards zur Einführung von BGM......................................................................56 4.2 Diagnosemethoden in der Kindertagesstätte.........................................................58 4.3 Umsetzung betrieblichen Gesundheitsmanagements – Maßnahmen in Kindertagesstätten.......................................................................................................60 4.3.1 Verhaltensprävention.....................................................................................60 4.3.2 Verhältnisbezogene Maßnahmen..................................................................61 4.3.3 Gesundheitsförderung auf Unternehmensebene...........................................65 4.4 Evaluation, Rolle des Managements, rechtliche Grundlagen und Finanzierung....66 5 Untersuchung zum aktuellen Stand der Umsetzung eines strukturierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements bei Leipziger Kita-Trägern.....................................................67 5.1 Methodische Vorgehensweise...............................................................................67 5.2 Ergebnisse der Erhebung......................................................................................69 6 Zusammenfassung.......................................................................................................79 7 Literaturverzeichnis.......................................................................................................82 8 Erklärung...................................................................................................................... 91 9 Tabellarischer Lebenslauf.............................................................................................92 10 Anhang....................................................................................................................... 93 Abkürzungsverzeichnis AOK Allgemeine Ortskrankenkasse BASA II Bewertung von Arbeitsbedingungen - Screening für Arbeitsplatzinhaber BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BKK Betriebskrankenkasse BzgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GUV Unfallverhütungsvorschriften Kita Kindertagesstätte LJHA Landesjugendhilfeausschuss PDCA-Zyklus Plan-Do-Check-Act-Zyklus aus dem Qualitätsmanagement ROI Return of investment, Kosten-Nutzen-Verhältnisse WAI Work-Ability Index, Arbeitsbewältigungsindex WHO Weltgesundheitsorganisation WidO Wissenschaftliches Institut der AOK Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Alterspyramiden der Jahre 1950, 2011, 2030 und 2060...............................10 Abbildung 2: Lernzyklus BGM...........................................................................................13 Abbildung 3: Kohärenzgefühl............................................................................................21 Abbildung 4: Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen....................................34 Abbildung 5: Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation auf der Grundlage der rechtlich vorgegebenen Betreuungsrelationen in den einzelnen Ländern unter der Annahme eines Anteils von 25% für Urlaub, Krankheit, Fortbildung sowie für mittelbare pädagogische Arbeit.....................................................35 Abbildung 6: Pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen am 01.03.2012 nach Altersgruppen......................................................................................38 Abbildung 7: pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen in Leipzig 1994, 2002, und 2012 nach Altersgruppen und Trägerschaft................................39 Abbildung 8: Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung, AUTage je 1.000 AOK-Mitglieder nach häufigsten Berufsgruppen 2011 ..........41 Abbildung 9: Die 10 häufigsten Beschwerden bei Erzieherpersonal im Altkreis TorgauOschatz (2005-2009)...................................................................................42 Abbildung 10: Anzahl der benötigten und ausgebildeten Erzieher/innen in Sachsen........43 Abbildung 11: Beurteilungspegel am Arbeitsplatz von Erzieher/innen...............................53 Abbildung 12: Belastungsempfinden im direkten Kontakt mit den Kindern.......................57 Abbildung 13: Verteilung der in Leipzig betriebenen Kitas nach Trägern..........................72 1 Einleitung Der demographische Wandel ist ein Thema, dass in Deutschland heiß diskutiert wird. Es ist eindeutig, dass die Gesellschaft altert und neue Wege gefunden werden müssen, um mit sich verändernden Bedingungen umzugehen. Überlegungen zur Änderung des Renteneintrittsalters, Möglichkeiten zur Förderung der Familien, insbesondere durch die Schaffung eines flächendeckenden Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren, und viele andere Ideen werden besprochen und teilweise umgesetzt. Aber nicht nur die Politik muss in diesem Zusammenhang neue Wege gehen. Auch Unternehmen müssen einen Weg finden, wie sie eine alternde Belegschaft möglichst langfristig aktiv und gesund erhalten können, damit ihnen die qualifizierten Fachkräfte bis zur Rente erhalten bleiben. Aber nicht nur die Alterung der Gesellschaft stellt Unternehmen in allen Branchen vor neue Aufgaben. Auch dem vieldiskutierten und inzwischen in immer mehr Wirtschaftsbereichen auftretendem Fachkräftemangel kommt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Bedeutung zu. Einerseits gilt es, die bestehenden Mitarbeiter zu halten und zu motivieren, andererseits wird es von immer größerer Bedeutung als Arbeitgeber konkurrenzfähig zu bleiben und mit geeigneten Maßnahmen und Angeboten Bewerber für sich zu gewinnen und Beschäftigte an sich zu binden. Zusätzlich hat sich ein Wandel der Krankheitsursachen der Beschäftigten vollzogen. Eine deutliche Zunahme von psychischen Erkrankungen ist in Deutschland zu verzeichnen. Dies weist darauf hin, dass der rein medizinische Arbeitsschutz nicht mehr ausreicht, sondern es müssen Möglichkeiten gefunden werden, die psychische Gesundheit der Bevölkerung auch durch Maßnahmen der Arbeitgeber zu erhalten und gegebenenfalls zu verbessern. Dieser Herausforderungen müssen sich Arbeitgeber in den unterschiedlichen Branchen stellen. Eine Möglichkeit dafür bietet das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Es stellt eine Möglichkeit dar, mittels geeigneter Managementmethoden einen positiven Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu erreichen, um damit den oben beschriebenen Veränderungen der Gesellschaft zu begegnen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, auf der Basis einer empirischen Erhebung die Möglichkeiten, Chancen aber auch Grenzen der systematischen Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Angebotssegment der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten in Leipzig zu untersuchen. 1 Im ersten Kapitel erfolgt eine Darstellung der theoretischen Grundlagen Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Gründe, Möglichkeiten der Umsetzung und weitere theoretische Überlegungen sollen in diesem Rahmen dargestellt werden. Das anschließende Kapitel befasst sich mit dem Arbeitsbereich der Kindertagesstätten in Sachsen. Da Kindertageseinrichtungen einige Besonderheiten aufweisen, die im Rahmen von BGM Beachtung finden müssen, wird an dieser Stelle auf die spezifischen Gegebenheiten eingegangen. Kapitel drei beschäftigt sich mit der Verknüpfung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement und Kindertageseinrichtungen. Möglichkeiten und Grenzen Implementierung sollen an dieser Stelle dargestellt werden. Kapitel vier umfasst die empirische Untersuchung, die in ausgewählten Leipziger Kindertagesstätten durchgeführt wurde. Es soll überprüft werden, ob sich die theoretischen Überlegungen in der Praxis bestätigen und welche Möglichkeiten und Grenzen Träger für die Umsetzung von BGM sehen. Im Anhang findet sich, neben dem eingesetzten Fragebogen und einem Leitfaden zur Implementierung von BGM, ein Forschungsdesign, das sich mit den unbeantworteten Fragen beschäftigt, die sich Laufe der Arbeit für die Verfasserin ergeben haben und einer weiteren Untersuchung bedürfen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2 Betriebliches Gesundheitsmanagement Definition Gesundheit Menschen definieren Gesundheit für sich selbst sehr unterschiedlich. Aufgrund ihrer Erfahrungen, persönlichen Bilder und Einstellungen ist der Begriff oft unterschiedlich besetzt. Gesundheit wird oftmals als das Fehlen von Krankheit verstanden (Naidoo, Wills, 2010, S. 86) Diese Vorstellung von Gesundheit ist allerdings zu kurz gefasst. Inzwischen definiert folgendermaßen: die „Gesundheit Weltgesundheitsorganisation ist der Zustand des (WHO) Gesundheit vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein bei Krankheit und Gebrechen. …Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen: dort wo sie spielen, lernen und arbeiten und lieben. … Die Art und Weise, wie eine 2 Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein. (…)“ (in Schneider, 2011, S. 28). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Gesundheit ganzheitlich zu betrachten ist. Persönliche psychische, physische und emotionale Faktoren beeinflussen das Gesundheitsempfinden. Weiterhin sind auch Umweltfaktoren für das Empfinden von Gesundheit relevant. Äußere Einflüsse spielen für die eigene Gesundheitswahrnehmung eine nicht zu verachtende Rolle. Die drei bekanntesten Gesundheitsmodelle sollen nun im Folgenden erläutert werden. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sollen aber als Grundlage für die weitere Arbeit ausreichen. 2.1.1 Biomedizinisches Modell Das biomedizinische Modell kann als Grundlage für die klassische Medizin gesehen werden. Krankheiten werden aufgrund biologischer Faktoren, wie Blutwerten und ähnlichem diagnostiziert. Die Krankheitsursache liegt im Individuum, es wird nur dem Befund Beachtung geschenkt, aber außer Acht gelassen, wie es dem Menschen als Ganzes wirklich geht. „Gesundheit wird als Abwesenheit von Krankheit definiert.“ (Schneider, 2011, S. 29) Bestimmte äußere Risikofaktoren verursachen die Krankheit. Dementsprechend sollen diese negativen Einflüsse abgeschafft werden. Dieses Modell kann als Grundlage für den klassischen Arbeitsschutz angesehen werden, wobei belastende Faktoren durch präventive Maßnahmen ausgeschaltet werden, bevor sie dem Mitarbeiter schaden können. Zusätzlich gehören in den Bereich der Gesundheitsförderung die Aufklärung und vor allem die Belehrung. (vgl. ebd. S. 29-30) Auch Impfungen und medikamentöse Behandlungen zählen zum Bereich des biomedizinischen Modells. Dieses Modell soll hier nicht weiter erläutert werden, da es für die Weiterentwicklung Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu kurz greift und den Menschen an sich mit seinen Bedürfnissen, Einstellungen, Gefühlen und Zielen außer Acht lässt und keine ganzheitliche Sicht von Gesundheit zulässt. 2.1.2 Salutogenetisches Modell Das salutogenetische Modell wurde von Aaron Antonovsky entwickelt. Er geht von einem Gesundheits-Krankheits-Kontinuum aus, in dem wir uns bewegen. Er stellt sich nicht die Frage, was den Menschen krank macht, sondern er fragt danach, was ihn gesund erhält und macht. Seiner Meinung nach ist der Mensch weder krank noch gesund, sondern trägt immer Anteile von beiden Polen in sich. Sein Gesundheitsmodell erklärt vor allem, wie das Individuum Stress gut bewältigen kann und welche Grundvoraussetzungen dafür notwendig sind. 3 „Das (…) (Kohärenzgefühl) ist eine globale Orientierung, die ausdrückt, in welchem Ausmaß eine Person ein durchdringendes, andauerndes und dennoch dynamisches Gefühl des Vertrauens darauf hat, daß 1. die Stimuli, die sich im Verlauf des Lebens aus der inneren und äußeren Umgebung ergeben, strukturiert, vorhersehbar und erklärbar sind; 2. die Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Anforderungen, die diese Stimuli stellen, zu begegnen; 3. diese Anforderungen Herausforderungen sind, die Anstrengung und Engagement lohnen.“ (Antonovsky, 1997, S.36, Hervorhebung im Original) Diese drei Faktoren, Verstehbarkeit, Machbarkeit und Sinnhaftigkeit, lassen sich im alltäglichen Arbeitserleben gut überprüfen und anwenden. Aus diesem Grund ist dieses erweiterte Verständnis von Gesundheit im Bereich der Betrieblichen Gesundheitspolitik anwendbar. Stresssituationen können auf Grundlage der Bewertungskriterien analysiert und Veränderungsprozesse in Gang gebracht werden. Auch das Führungsverhalten leitender Angestellter kann unter diesen Aspekten betrachtet und auf seine Wirksamkeit untersucht werden. 2.1.3 Bio-psycho-soziales Modell Wie der Name des Modells zeigt, werden bei diesem Modell drei verschiedene Aspekte betrachtet. Krankheit und Gesundheit erschließen sich aus drei Ebenen, der biologischen, der psychischen und der sozialen Ebene. Krankheitssymptome, die auf der biologischen Ebene auftreten, müssen ihre Ursache nicht unbedingt nur auf dieser Ebene haben. Auch psychische und soziale Faktoren können für die Erscheinung ausschlaggebend sein. Genauso wie die Ursachenforschung auf allen drei Ebenen stattfinden sollte, muss auch die Therapie und Prävention auf allen drei Ebenen Berücksichtigung finden. Dieses Modell ist wesentlich komplexer als beispielsweise das biomedizinische Modell und stellt größere Herausforderungen an die Herangehensweise. Die Berücksichtigung aller drei Ebenen kann aber auch zu größerem Erfolg in der Bekämpfung von Krankheitserscheinungen führen. Eine Weiterentwicklung dieses Modells ist das systemische Modell, oder auch systemisches Anforderungs- und Ressourcenmodell. Diese Betrachtungsweise sieht immer Umwelt und Individuum im Zusammenhang. Anforderungen an Menschen können extern und intern gestellt sein. Das Modell fragt nun nach, wie mit diesen Anforderungen umgegangen wird. Die Ressourcen, die ein Mensch hat, intern und extern, helfen ihm dabei, den Anforderungen gerecht zu werden. Nicht nur die internen und externen Anforderungen lassen den Mensch gesund bleiben, sondern es ist abhängig davon, auf 4 welche internen und externen Ressourcen zurückgegriffen werden kann. Situationen oder auch Personen können je nach Lage als externe Ressource oder Anforderung verstanden werden. Stress wird bei diesem Modell nicht nur als negativ betrachtet, sondern kann auch, wenn die richtigen internen und externen Ressourcen vorhanden sind, als positiv und anregend erlebt werden. (vgl. Goldgruber, 2012, S.12-13) Diese Sichtweisen sind für das Betriebliche Gesundheitsmanagement nicht außer Acht zu lassen. Körperliche gesundheitliche Beschwerden können dahingehend überprüft werden, ob sie eventuell auch andere Ursachen haben. Eine alleinige Behandlung eines schmerzenden Rückens durch Physiotherapie oder Medikamente bedeutet nicht zwingend, dass die Krankheitssymptome nachlassen. Andere mögliche Faktoren sollten mit in Betracht gezogen werden. 2.2 Gesundheitsförderung 2.2.1 Entwicklung der Gesundheitsförderung Im 19. Jahrhundert sind die Anfänge der öffentlichen Gesundheitspflege (Public Health) zu verzeichnen. Grund dafür war die Industrialisierung, die häufig zu Krankheitsepidemien in den großen Industriestädten führte. Dadurch wurden sanitäre Reformen notwendig. Gesundheitserziehung und erste Ideen zur gesundheitlichen Aufklärung waren die Folge. Im 20. Jahrhundert gab es einen Wandel der Betrachtungsweise weg von den Krankheiten zu den Verhaltens- und Lebensweisen der Menschen. Hier spielen Begriffe wie „Zivilisationskrankheiten“ und „Risikofaktoren“ eine große Rolle. Wenn Risikofaktoren erkannt wurden, sollte eine Veränderung der Menschen in ihrem Verhalten das Risiko senken, zu erkranken. Die Betrachtungsweise war allein darauf gerichtet, dass nur das eigene Verhalten zu Krankheit oder Gesundheit führt. In diesem Zusammenhang wurde gesundheitliche Aufklärung stark gefördert. So wurde 1954 der „Bundesausschuss für gesundheitliche Volksbelehrung“ gegründet. Daraus ist inzwischen die „Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. hervorgegangen. Auch die Gründung der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) 1967 ist auf diese Betrachtungsweise zurückzuführen. Gesundheitserziehung und Krankheitsprävention waren Hauptaktivitäten dieser Zeit. (vgl. Naidoo, Wills, 2010, S. 7981) 2.2.2 Gesundheitsförderung und die WHO Erst in den 1980er Jahren fanden eine Erweiterung des Begriffes und die Etablierung der Gesundheitsförderung statt. Dazu hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen wichtigen Beitrag geleistet. Schon 1977 einigten sich alle Mitgliedsländer der 5 Weltgesundheitsversammlung auf die „Gesundheit-für-alle“- Strategie. Sie besagt, dass „bis zum Jahr 2000 alle Menschen dieser Welt ein Gesundheitsniveau erreicht haben sollten, das es ihnen erlaubt, ein sozial und wirtschaftlich produktives Leben zu führen“ (in Naidoo, Wills, 2010, S. 84). Auf der internationalen Konferenz 1986 in Ottawa ist ein Aktionsprogramm verabschiedet worden, das zur Erreichung des oben genannten Zieles führen sollte, die sogenannte Ottawa-Charta. Gesundheitsförderung wird in der Ottawa-Charta folgendermaßen definiert: „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. sie verändern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vorrangiges Lebensziel. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit ebenso betont wie die körperlichen Fähigkeiten. Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht nur bei dem Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbereichen und zielt über die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden.“ (WHO, Ottawa-Charta 1986, S. 1) Erstmals in der Geschichte der Gesundheitsförderung wird nicht nur die Krankheit betrachtet, sondern die Sichtweise ist salutogenetisch geprägt. Drei Handlungsstrategien werden benannt: - Interessen vertreten - Befähigen und ermöglichen - Vermitteln und vernetzen Es ist die Aufgabe aller Politikbereiche Gesundheitsförderung anzustoßen und umzusetzen, weiterhin sollen Individuen und Gruppen gestärkt werden, ihre Bedürfnisse und Stärken zu erkennen und Einfluss auf ihre Umwelt nehmen, um diese gesundheitsförderlich zu gestalten. (vgl. Altgeld, Kolip, 2010, S. 49) 6 Zusätzlich zu den Kernstrategien werden fünf zentrale Handlungsfelder benannt. „1. Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik. 2. Schaffung unterstützender Umwelten zur Gesundheit. 3. Entwicklung gesundheitlicher Kompetenzen, wozu auch die Informations- und Bewältigungsstrategien im Umgang mit Gesundheit und Krankheit gehören. 4. Stärkung gesundheitsbezogener Gemeinschaftsaktionen, wozu auch die soziale Unterstützung und Netzwerkbildung gehören. 5. Neuorientierung der Gesundheitsdienste, die über die medizinisch-kurativen Betreuungsleistungen hinausgehen und den Zugang zu diesen Diensten verbessern.“ (Naidoo, Wills, 2010, S. 85) Auf den weiteren Konferenzen zur Gesundheitsförderung der WHO in Adelaide, Sundsvall, Jakarta, Genf, Mexiko Stadt und Bangkok wurden die Ziele der WHO genauer definiert und entsprechende Handlungsmaßnahmen beschlossen. Davon gingen wesentliche Impulse für die Entwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagement aus. 2.2.3 Gesundheitsförderung am Setting Arbeitsplatz Die Umsetzung der Gesundheitsförderung spielt sich im Wesentlichen am jeweiligen Setting ab. Gesundheit wird seit der Ottawa-Charta nicht mehr als abstraktes Ziel angesehen, sondern als Faktor, der im Alltag hergestellt und aufrechterhalten wird. Durch den Setting-Ansatz ist es möglich, Zielgruppen und ihre Bedürfnisse genauer zu bestimmen und anhand ihrer Merkmale passgenaue gesundheitsförderliche Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Die dabei vorhandenen Ressourcen können genutzt werden. (vgl. Altgeld, Kolip, 2010, S. 49) Der Arbeitsplatz ist als Setting für Gesundheitsförderung von wesentlicher Bedeutung. Dies hat mehrere Gründe. Der erste Grund ist, dass eine Zielgruppe aus weitestgehend gesunden erwachsenen Menschen erreicht wird. Diese Gruppe lässt sich relativ leicht analysieren und nachfolgende Maßnahmen können spezifisch auf sie ausgerichtet werden. Auch die Beteiligung an Aktivitäten ist wahrscheinlich, da die Zielgruppe eine Gemeinschaft darstellt und soziale Unterstützung und auch sozialer Druck vorhanden sein kann. Der zweite Grund ist darin zu sehen, dass Beschäftigte vor Gefahren, die in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen können, geschützt werden können und müssen (gesetzlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz). Als dritter Grund für Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz kann der wirtschaftliche Faktor 7 herangeführt werden. Durch Gesundheitsförderung kann die Zahl der Krankentage gesenkt werden, Kosten für Krankheit und Ausfälle werden reduziert und die Arbeitsleistung und die Einsatzbereitschaft können steigen, was zu einer höheren Produktivität führt. Als letzter Grund ist die Auswirkung des gesunden oder krankmachenden Arbeitsplatzes auf das Umfeld der Menschen zu nennen. Je nachdem, ob sich die Arbeit positiv oder negativ auf die Gesundheit der Betreffenden auswirkt, kann dies Effekte auf die Familien und andere soziale Gemeinschaften haben. Bei Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz können sich einer ganzheitlichen also Möglichkeiten für die Verbesserung des Gesundheitszustandes der gesamten Bevölkerung ergeben. (vgl. Naidoo, Wills, 2010, S. 331-334) 2.3 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 2.3.1 Definition und Ziele „Unter BGM wird das gesundheitsförderliche systematische Gestaltung von und nachhaltige Strukturen und Bemühen Prozessen und um die um die gesundheitsförderliche Befähigung der Beschäftigten verstanden (…) BGM umfasst alle Aktivitäten im Bereich des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die mittels Managementmethoden gesteuert und koordiniert werden (…)“ (Henne, 2005, S.4, Hervorhebung im Original) Schneider definiert BGM folgendermaßen: „(…) ist eine Managementaufgabe und umfasst die Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der Gesundheit, der Motivation und des Wohlbefindens der Mitarbeiter“ (Schneider, 2011, S. 19). Zusätzlich zu diesen Definitionen sollte auch gehören, dass Betriebliches Gesundheitsmanagement nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiter im Blick hat, sondern natürlich auch das Wohlergehen und Fortbestehen des Unternehmens selbst. Aus diesen beiden Definitionen heraus wird aber deutlich, dass BGM Aspekte der Prävention und der Gesundheitsförderung im Blick hat. Ziel Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, dass neben der Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter auch dementsprechend die Fehlzeiten durch Krankheit sinken. Fluktuationen bei den Mitarbeitern sollen sich reduzieren, was vor allem durch die hohe Identifikation mit dem Unternehmen zu wünschen wäre. Dadurch erspart sich das Unternehmen Kosten für die Suche nach neuem geeignetem Personal und kann aufgrund der stabilen Personalsituation eine bessere Kundenbeziehung aufbauen. Ziel ist weiterhin, dass ein gegenseitiges Vertrauen zwischen allen Akteuren herrscht, sich dadurch die 8 Zusammenarbeit und Kommunikation als sehr produktiv erweist. Die Investitionen in das Sozialkapital eines Unternehmens durch Einführung und Vorhaltung eines strukturierten BGM können sicher keine wirtschaftlichen Leitlinien ersetzen, jedoch sind sie eine sehr wichtige und notwendige Ergänzung. Unter dem Aspekt des demographischen Wandels und der immer älter werdenden Belegschaft und weniger jungen Nachwuchskräften kann so die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und Leistungsschwächen gemindert werden. (vgl. Badura, Walter, Hehlmann; 2010; S. 6) 2.3.2 Gründe für die Notwendigkeit von BGM Demographischer Wandel Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland ist einem stetigen Wandel unterworfen. Es ist ein deutlicher Anstieg der Lebenserwartung festzustellen, verbunden mit einer geringen Geburtenrate (1,38 Kinder pro Frau in Deutschland; Stand 2012; Statistisches Bundesamt (b) 2013, S. 15). Das zunehmende Alter der Bevölkerung wird auch bei den Erwerbstätigen sichtbar. Der Anteil der 35-49- jährigen Arbeitnehmer, welche bisher die stärkste Gruppe darstellten, nimmt ab. Die 50-64- jährigen werden zur stärksten Gruppe der Erwerbstätigen. Verbunden mit der Erhöhung der Anzahl der älteren Arbeitnehmer ist auch das Risiko erhöhter Krankenstände. Die Dauer der Erkrankungen und der damit verbundenen Fehlzeiten nimmt mit steigendem Alter zu. (vgl. Badura, Walter, Hehlmann; 2010; S. 21) Diese Daten deutlich, dass Unternehmen Umdenken machen in den ein und Handeln erforderlich wird. Der Anteil der älteren Arbeitnehmer steigt an, so dass vor allem Abbildung 1: Alterspyramiden der Jahre 1950, 2011, 2030 und 2060 Quelle: Statistisches Bundesamt in die Aufrechterhaltung und Förderung der Gesundheit investiert werden muss, um Fehlzeiten und Leistungseinschränkungen entgegenzuwirken. Andererseits wird auch deutlich, dass die Zahl der Nachwuchskräfte sinkt. Damit entsteht ein Wettbewerb um 9 neue Mitarbeiter. Neben anderen strukturellen Bedingungen kann auch das Thema der unternehmerischen Gesundheitspolitik ein Kriterium sein, um Bewerber von sich als Unternehmen zu überzeugen und Fachkräfte zu gewinnen. Durch die Integration von Betrieblichen Gesundheitsmanagement kann der Arbeitgeber einen Imagegewinn verzeichnen. Unternehmerische Gründe Unternehmen geben als häufigsten Grund für die Einführung von BGM an, dass ihnen die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter wichtig ist und sie ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen möchten (vgl. Unfallkasse Baden-Württemberg, o.J.) Auch der damit erzielte Imagegewinn, wie weiter oben schon angesprochen ist ein unternehmerischer Grund für die Einführung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement. Der wirtschaftliche Faktor spricht außerdem für die Einführung von BGM. Schon nach wenigen Jahren kann eine Reduzierung der Kosten für krankheitsbedingte Fehlzeiten und auch für Krankheitskosten festgestellt werden. Es gibt inzwischen zahlreiche Studien, die die Kosten-Nutzen-Verhältnisse (Return of investment, ROI) von BGM untersucht haben (vgl. i-Punkt 21, 2008, S. 2). So ergeben diese Studien, dass durch Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung die Fehlzeiten um 12-36 % reduziert werden konnten. Die damit assoziierten Kosten sanken um bis zu 34%. Auch eine Steigerung der Produktivität und Arbeitszufriedenheit wurde nachgewiesen. Eine Verbesserung des Betriebsklimas wurde ebenfalls auf die Einführung von BGM zurückgeführt. (vgl. Uhle, Treier, 2011, S. 212) „Zur Veranschaulichung der Einsparungen durch betriebliche Gesundheitsförderung werden in der Regel die Zielgrößen Absentismus und Krankheitskosten herangezogen. Die erzielbaren Kosten-Nutzen-Verhältnisse (Return of Investment) werden mit Werten zwischen 1:2,5 und 1:10,1 für Absentismus bzw. 1:2,3 und 1:5,9 für medizinische Kosten beziffert.“ (i.Punkt21, 2008, S. 2) Die bisherigen Studien sind vor allem im englischsprachigen Raum erschienen. Vergleichbare Untersuchungen zu Deutschland gibt es bis jetzt noch nicht ausreichend, jedoch ist auch hier ein positiver Effekt von BGM-Maßnahmen zu verzeichnen. Entwicklung der Krankheitsursachen Die Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitstage ist in den letzten Jahren relativ stabil. Der durchschnittliche Krankenstand liegt zwischen 3,22% und 3,83% bei allen gesetzlich Krankenversicherten. Die Quote ergibt sich aus den erkrankten Mitgliedern in Prozent zu den Pflichtmitgliedern. (vgl. Statista (a) 2014) 10 Nach wie vor sind Muskel- und Skeletterkrankungen die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Waren vor ein paar Jahren noch Erkrankungen des Atmungssystems und Verletzungen und Vergiftungen die zweit und dritthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit (vgl. Schneider, 2011, S. 64), so liegen laut Daten der DAK die psychischen Erkrankungen und Atemwegserkrankungen gleichbedeutend auf Platz 2 der Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. (vgl. Statista (b), 2014) Je nach Quelle der verschiedenen Krankenkassen können diese Zahlen leicht variieren, jedoch ist festzustellen, dass eine Zunahme an psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren zu verzeichnen ist. Über die Ursachen hierfür wird gestritten. Einerseits werden die erhöhten Arbeitsanforderungen, mangelnde Arbeitsplatzsicherheit, komplexere Arbeitsaufgaben oder gestörte soziale Beziehungen zu Erklärungsversuchen herangezogen. Andererseits ist aber auch zu beobachten, dass psychische Erkrankungen nicht mehr tabuisiert werden, sondern auch in der Öffentlichkeit diskutiert und akzeptiert werden. Ob nun neue Diagnosen und therapeutische Angebote auch dazu führen, dass eine Erhöhung der psychischen Erkrankungen zu verzeichnen ist, sein dahingestellt. Ein letzter Erklärungsansatz für die Zunahme der psychischen Belastung ist die „gestiegene Erwartungs- und Anspruchshaltung“ (Schneider, 2011, S. 66), an sich selbst und durch andere. Arbeit ist nicht mehr nur reines Geldverdienen, sondern soll auch noch Spaß machen, man soll sich entwickeln und dem gesamten Erwartungsdruck der HöherSchneller-Weiter-Gesellschaft entsprechen. Diesem Druck kann sich nicht jeder entziehen oder damit umgehen. (vgl. ebd. S. 65-67) Der Bereich der psychischen Erkrankungen macht deutlich, dass dies ein Handlungsfeld ist, welches im Rahmen von BGM eine wichtige Rolle spielt. In Kapitel 2.3.5.1 Verhaltensprävention wird deutlich gemacht, dass nicht nur Bezug nehmend auf das Verhalten Einzelner reagiert und gehandelt werden muss, sondern auch auf Organisations- und Strukturebene. Auch die Zunahme von Adipositaserkrankungen, die in den letzten Jahren in Deutschland gravierende Ausmaße angenommen hat, stellt eine Veränderung der Krankheitsursachen dar, der nicht nur durch präventive Maßnahmen entgegengewirkt werden soll. (vgl. Bundesärztekammer, 2012). Diese beiden Krankheitsbilder sollen nur Beispiel dafür liefern, in welchen Bereichen eine Gesundheitsförderung notwendig ist. Nach einer Analyse des jeweiligen Unternehmens kann es nötig sein, weitere Krankheitsursachen in den Fokus zu setzen. 11 2.3.3 Standards des BGM Grundsätzlich soll sich die Durchführung des BGM an einem Lernzyklus orientieren, der mit dem PDCA-Zyklus aus dem Qualitätsmanagement vergleichbar ist. Abbildung 2: Lernzyklus BGM Quelle: Knippel; o.J. Nach einer Diagnose des Ist-Zustandes der Organisation werden messbare und realistische Ziele festgelegt. Diese Ziele sollen mit bestimmten Maßnahmen umgesetzt werden. Die tatsächlich erreichten Ergebnisse werden abschließend bewertet. Durch die Evaluierung der Ergebnisse ergeben sich neue Diagnosen und damit verbunden auch wieder neue Maßnahmenplanungen. Dies führt letztendlich zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Zu den einzelnen Kernprozessen: Diagnose, Planung, Umsetzung und Ergebnisbewertung gibt es verschiedene Methoden im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, bzw. der Gesundheitsförderung, die eine erfolgreiche Umsetzung begünstigen. Die Einhaltung bestimmter Mindeststandards erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Einführung und Umsetzung von BGM. Dabei sind betriebspolitische und strukturelle Voraussetzungen zu unterscheiden. Betriebspolitische Voraussetzungen Eine klare Formulierung der angestrebten Ziele sollte möglichst mit allen Beteiligten schriftlich vereinbart werden. Dabei sind die Führungskräfte, Personalverantwortliche, gegebenenfalls der Betriebs- oder Personalrat und beteiligte Experten mit einzubeziehen. Eine Konsensbildung an diesem Punkt kann unter Umständen schwierig werden, da beispielsweise die Geschäftsführung auch betriebswirtschaftliche Aspekte mit im Auge behalten muss, der Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung aber eher andere Ziele fokussiert hat. Hier ist es besonders wichtig, dass vor der Zielfestlegung eine Diagnose des Unternehmens, beispielsweise durch Mitarbeiterbefragung durchgeführt wurde. Eine weitere betriebspolitische Voraussetzung, die in der Literatur genannt wird, ist die 12 Einrichtung eines Lenkungsausschusses. Dieser Ausschuss sollte aus Geschäftsleitung, Betriebsrat, Betriebsarzt u.a., Führungskräften aus der mittleren Führungsebene und Personalverantwortlichen bestehen. In diesem Gremium sollen Teilziele festgelegt, Maßnahmen konkret geplant, eingeleitet und kontrolliert werden. An dieser Stelle kommt ein weiterer Aspekt hinzu, der den Erfolg von BGM unterstützen kann. Die Bereitstellung finanzieller und zeitlicher Ressourcen für die Mitglieder und Arbeit des Lenkungsausschuss lässt oftmals erkennen, wie wichtig es der Unternehmensleitung wirklich ist, dass ein funktionierendes Gesundheitsmanagement eingeführt wird. Je nach Größe des Unternehmens und der Art der Finanzierung können hier erhebliche Unterschiede auftreten. Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen können die Kapazitäten sehr begrenzt sein. Dies hängt jedoch auch von der Branche ab, in welchen die Unternehmen tätig sind. Strukturelle Voraussetzungen Eine wichtige strukturelle Voraussetzung ist die Festlegung personeller Verantwortlichkeiten. Der Beauftragte für Gesundheitsmanagement sollte eine klare Aufgabenstrukturierung sowie Wissen um das Fach und die Methoden der Arbeit haben. Auch die Sozialkompetenz des Mitarbeiters sollte für diese Arbeit passgenau sein. Der Beauftragte stellt ein Bindeglied zwischen der Führungsebene, dem Lenkungsausschuss, Projektteams und Leitungskräften der einzelnen Abteilungen dar. Wenn Mitarbeiter im Unternehmen gefunden sind, die sich der Einführung und Umsetzung des BGM widmen, ist es von hoher Wichtigkeit, diese fachlich zu qualifizieren. Dazu gehören „wissenschaftliche Grundlagen, Konzepte und Methoden; Managementkompetenzen; Controlling; soziale Kompetenzen“ (Walter, 2010; S. 153). Die Beteiligung aller Mitarbeiter des Unternehmens sollte permanent gewährleistet werden. Angefangen bei der Diagnose des Gesundheitszustandes und Veränderungswünschen im Unternehmen, über die Zielfindungsphase bis hin zur Mitarbeiterbeteiligung, wenn es um die konkreten Umsetzungsmodelle geht. Ein kontinuierlicher Dialog und Transparenz sollen zur Stärkung des Sozialkapitals beitragen. Dabei sind geregelte Abläufe in der Besprechungsstruktur notwendig, die vor allem auch in großen Unternehmen gegeben sein müssen. Zu diesem fortlaufenden Dialog mit den Mitarbeitern gehört weiterhin, dass alle über die Ziele, Vorgehensweisen und bisher erreichten Ergebnisse informiert werden. Die betriebliche Gesundheitsberichterstattung hat die Funktion der Information und Kommunikation und kann gleichzeitig als Controllinginstrument genutzt werden. 13 Internes Marketing informiert die Mitarbeiter über die geplanten Maßnahmen und steigert die Akzeptanz. Die Mitarbeiter werden von Beginn an mit einbezogen. Dies kann in unterschiedlicher Weise erfolgen, beispielsweise durch Infobroschüren, Betriebszeitungen oder Gesundheitstage. Auch auf Mitgliederversammlungen sollte das Thema BGM angesprochen werden. Zwischen der / dem Beauftragten für Gesundheitsmanagement und anderen Abteilungen wie Personalverantwortlichen und Qualitätsmanagementbeauftragten muss eine regelmäßige Kommunikation stattfinden, um eine Dopplung oder Nicht-Beachtung bestimmter Bereiche zu vermeiden. (vgl. Walter, 2010, S. 147-155) 2.3.4 Diagnosemethoden Bei der Einführung Betrieblichen Gesundheitsmanagements bedarf es vorerst einer Diagnostik, um den Gesundheitszustand der Belegschaft zu erfassen. Daraus können später geeignete Maßnahmen entwickelt werden. An dieser Stelle sollen nun die gängigsten Methoden dargestellt werden. Sie sind nicht nur einzeln zu betrachten, es kann sinnvoll sein, mehrere Maßnahmen durchzuführen. So ist der Einstieg zum Beispiel durch eine Arbeitsunfähigkeitsanalyse, der eine Mitarbeiterbefragung folgt, sinnvoll. Eine weitere Vertiefung der daraus gewonnenen Ergebnisse kann in Gesundheitszirkeln einzelner, inhaltlich zusammenpassender Bereiche, nützlich sein. 2.3.4.1 Mitarbeiterbefragung Die Mitarbeiterbefragung ist ein Instrument, was grundsätzlich anonym und auf freiwilliger Basis für die Befragten ist. Je besser ein Unternehmen versichern kann, dass keine Rückschlüsse auf die einzelnen Personen gezogen werden können, umso größer ist die Bereitschaft, sich an Befragungen zu beteiligen. Durch das partizipative Element wird eine Wertschätzung der Mitarbeiter vollbracht und es wird ein Signal gesetzt: „Wir hören euch und eure Sorgen“. Die Themenbereiche, die eine Mitarbeiterbefragung erfassen kann, sind weit gefächert. So kann es um Zufriedenheit mit der Führung, Work-Life-Balance, Arbeitsbelastungen und Mobbing, Team- und Teamentwicklung, Organisationsstruktur und -kultur und natürlich um die Gesundheit der Mitarbeiter gehen. Inzwischen gibt es für viele Bereiche standardisierte Fragebögen, die auf die jeweilige Situation und das jeweilige Unternehmen angepasst werden können. Ein Beispiel hierfür ist der BASA-II Fragebogen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der eine psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen umfasst. Die Mitarbeiter vor Ort kennen ihren Bereich am besten und sind dort die Experten für ihre 14 Aufgabengebiete. Sie können positives und negatives am besten für die jeweilige Situation einschätzen. Dadurch wird eine Befragung aber auch zur Abfrage von persönlichen Meinungen und ist daher subjektiv geprägt. Um sinnvolle Schlüsse aus einer Befragung ziehen zu können, ist es wichtig, dass eine repräsentative Studie durchgeführt wird. Aus dieser lassen sich nicht nur harte wirtschaftliche Kennzahlen herauslesen, sondern es ist dank standardisierter Fragebögen auch möglich, „weiche“ Kennzahlen, wie soziale Unterstützung durch Leitungskräfte, zu erfassen. Es gibt die Möglichkeit Mitarbeiterbefragungen selbst als Arbeitgeber durchzuführen oder aber auch die Verantwortung an eine externe Stelle, wie z.B. Krankenkassen abzugeben. Bei beiden Varianten ist es wichtig, dass es ein Projektteam gibt, das den ganzen Prozess der Befragung begleitet. Bei der Planung einer Erhebung muss das Ziel klar sein. Was soll mit der Umfrage erreicht werden? Die Umfrage sollte auch nicht als einzelnes Projekt durchgeführt werden, sondern sich in ein laufendes Verfahren, beispielsweise hier zur Einführung von BGM einreihen. Die Mitarbeiter müssen vorher über Sinn und Zweck des Vorhabens informiert werden. Nur dadurch wird gewährleistet, dass die Belegschaft sich auch später an der Befragung beteiligt. Der Arbeitgeber muss sich bewusst sein, dass er aus den Ergebnissen gegebenenfalls Konsequenzen ziehen muss. Es wäre sehr schlecht und demotivierend, wenn die Belegschaft sich äußert und Missstände aufzeigt, danach aber keine Maßnahmen seitens des Arbeitgebers initiiert werden. Nach der Planungsphase findet die eigentliche Durchführung der Befragung statt. Werden alle Mitarbeiter befragt oder nur bestimmte Gruppen des Unternehmens? Wie lange soll die Rücklaufzeit dauern? Sinnvoll ist es, schon mit der Ausgabe der Fragebögen einen ungefähren Termin zu nennen, wann die Ergebnisse vorliegen werden. So wird die Motivation der Befragten erhöht sich daran zu beteiligen. Danach erfolgen die Auswertung der Fragebögen und die Rückkoppelung an die Mitarbeiter. Noch einmal zu betonen ist an dieser Stelle, dass es ganz wichtig ist, die Ergebnisse nicht einfach im Sande verlaufen zu lassen, sondern auch zu zeigen, dass man die Mitarbeiter nicht nur hört, sondern auch Konsequenzen aus den Umfragen zieht. Die verschiedensten Formen der Mitarbeiterbefragungen machen dieses Instrument nicht nur zu einer Diagnosemöglichkeit, sondern bieten auch die Chance, sie als Controllingund Evaluationsinstrument einzusetzen. (vgl. Rixgens, 2010, S. 205-212) 2.3.4.2 Gefährdungsbeurteilungen Die Gefährdungsbeurteilung hat im Arbeitsschutzgesetz ihre rechtliche und verbindliche Grundlage. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§5 ArbSchG) und die Pflicht zur Dokumentation (§6 ArbSchG) um Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§2 ArbSchG) zu 15 gewährleisten, sind dort gesetzlich festgeschrieben. Konkrete Vorgaben zur Umsetzung gibt es nicht. Mit der Gefährdungsbeurteilung sollen alle Arbeitsräume, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, die Arbeitsumgebung, Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren, Arbeitszeiten und Qualifikation hinsichtlich möglicher Gefährdungen analysiert werden. Auch die Beurteilung von psychischen Belastungsfaktoren soll eine große Rolle spielen. Gefährdungsbeurteilungen müssen zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt werden, beispielsweise bei der Errichtung neuer Arbeitsstätten, oder wenn sich Arbeitsorte und / oder Arbeitsbedingungen verändern. Bei einer Erstbeurteilung einer Einrichtung ist später nicht von neuen Bewertungen abzusehen, sondern es muss in regelmäßigen Abständen, die der Gesetzgeber nicht vorschreibt, eine neue Überprüfung stattfinden. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, jedoch kann er diese Aufgabe auch auf andere Personen, wie Einrichtungsleitungen übertragen. Es kann weiteres Fachpersonal, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt hinzugezogen werden. Inzwischen gibt es für die verschiedensten Bereiche Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung, die herangezogen werden können und mit denen auch gleichzeitig die Dokumentationspflicht erfüllt wird. So stellt beispielsweise die Unfallkasse Sachsen eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Nach Begehung der Arbeitsstätten und Beurteilung der Arbeitsbedingungen müssen Maßnahmen zur Belastungsreduzierung, bzw. Gesundheitsförderung entwickelt werden. Diese Maßnahmen sind zu dokumentieren und umzusetzen. Nach einem geeigneten und angepassten Zeitraum sind die Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Die Gefährdungsbeurteilungen sollen auch die psychischen Belastungen mit erfassen. Dies gelingt jedoch häufig nicht, entweder weil sie gar nicht in den Checklisten vorkommen oder aber auch, weil sich psychische Belastungen schlecht messen lassen und sehr subjektiv empfunden werden. Dazu ist es ratsam neben den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Dazu kann die Mitarbeiterbefragung gehören. (vgl. Schleicher, 2010, S. 213-216) 2.3.4.3 Arbeitsbewältigungsindex Mit dem WAI (Work-Ability Index) wird die Arbeitsfähigkeit einer Person gemessen. Arbeitsfähigkeit umfasst „die Summe aller Faktoren, welche Einfluss auf die individuelle Gesundheit und die funktionalen Fähigkeiten haben“ (Voelpel, Leibold, Früchtenicht; 16 2007; S. 170). Die Arbeitsfähigkeit (bestehend aus den eigenen Ressourcen und den Anforderungen der Arbeit) ist die Grundlage für die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie ist abhängig von vier Faktoren: der Gesundheit, der Qualifikation, der Arbeitsumgebung sowie der betrieblichen Organisation. Nach einem Testverfahren geht es darum, die Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeiters wiederherzustellen (beispielsweise nach einer Langzeiterkrankung), zu verbessern, zu unterstützen oder zu erhalten. Der Arbeitsbewältigungsindex kann als Standortbestimmung für Mitarbeiter und deren Arbeitgeber dienen und hat vor allem aber auch einen präventiven Charakter. Mitarbeiter können so für das Thema der eigenen Gesundheit sensibilisiert werden und man kann auch miteinander ins Gespräch kommen, welche Faktoren zu einem größeren Wohlbefinden beitragen können, damit die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Dieses Instrument ist vor allem individuell zu betrachten, da Maßnahmen für jeden einzelnen Mitarbeiter herausgearbeitet werden können und es keine Komplett-Lösung für die ganze Belegschaft darstellt. Der Arbeitgeber erfährt aus diesem Verfahren, an welchen Abläufen Verbesserungspotentiale bestehen und welche Bereiche des Unternehmens als positiv eingeschätzt werden. (vgl. Reifferscheid, 2007; S. 149-152) 2.3.4.4 Arbeitsunfähigkeitsanalyse Die Anzahl der Krankenstände kann aufgrund der Krankmeldungen der Mitarbeiter im Unternehmen selbst erfasst werden. Die Krankheitsursache wird dabei jedoch nicht erfasst, es sei denn es handelt sich um Arbeits- und / oder Wegeunfälle. Für die Erfassung der Krankheitsdaten ist eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen nötig. Diese können den Unternehmen die Krankheitsdiagnosen mitteilen. Aufgrund dieser Daten kann herausgearbeitet werden, ob Krankheiten durch die beruflichen Belastungen entstanden sind. Wenn dies der Fall ist, können im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Maßnahmen entwickelt werden, die auf diese Ursachen abzielen und eine Verminderung der Krankheitsstände nach sich zieht. Schwierig bei der Untersuchung der Diagnosen ist allerdings, dass die Mitarbeiter bei vielen verschiedenen Krankenkassen versichert sind. Es reicht also im Zweifelsfall nicht aus, nur eine Krankenkasse mit der Erhebung der Daten zu beauftragen. Die Gesundheitsberichte der großen Bundesverbände der Krankenkassen geben in einem größeren Zusammenhang Aufschluss über das Krankheitsgeschehen ihrer versicherten Mitglieder. Diese Gesundheitsberichte stellen ein deutschlandweites Bild dar, und sind nicht auf einzelne Unternehmen bezogen. Die Inhalte reichen von Statistiken über Krankentage bis hin zu Diagnosen; aufgeteilt nach Bundesländern, Geschlecht und 17 ähnlichem. Meist wird noch spezieller auf ein bestimmtes Thema, wie beispielsweise Männergesundheit eingegangen. Der Gesundheitsbericht der Krankenkassen kann dementsprechend nicht zur Analyse des eigenen Unternehmens herangezogen werden, sondern zeigt eventuell Vergleichswerte. Um eine Aussage des Krankenstands und seiner Ursachen für das eigene Unternehmen zu erhalten, bedarf es der spezifischen Auswertung der Krankenkassen. (vgl. Bödecker, 2010, S. 239-241) 2.3.4.5 Gesundheitszirkel Gesundheitszirkel zählen zu den bekanntesten Diagnoseinstrumenten. Sie nehmen die Mitarbeiter als Experten ihrer eigenen Arbeit wahr und nutzen deren Erfahrungswissen. Formell betrachtet besteht ein Gesundheitszirkel aus 8-12 Teilnehmern und einem (externen) Moderator, die sich über einen begrenzten Zeitraum mit gesundheitsrelevanten Themen befassen. Belastungen am Arbeitsplatz und daraus resultierende Beschwerden werden erörtert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Nach Entwicklung der Lösungsmöglichkeiten pausiert der Gesundheitszirkel und die Maßnahmen werden umgesetzt und später evaluiert. Erst danach tritt der Gesundheitszirkel wieder zusammen und führt seine Arbeit fort. Es gibt einige Vorbedingungen, die erfüllt sein sollten, bevor Gesundheitszirkel ins Leben gerufen werden. Erstens muss die Geschäftsführung überhaupt zu Veränderungen bereit sein. Zweitens muss die Mitarbeitervertretung mit ins Boot geholt werden und ihre Zustimmung geben. Drittens müssen Leitungskräfte und Mitarbeiter bereit sein, sich einzubringen und viertens muss der Gesundheitszirkel, wie auch schon weiter oben beschrieben in ein Gesamtkonzept BGM eingebettet sein und nicht als Einzelmaßnahme stehen. Auch sollte dem Arbeitgeber bewusst sein, dass er ein finanzielles Budget für die Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen muss. Auch die Freistellung der Mitarbeiter für die Sitzungen muss abgesichert sein, sowie eventuell zusätzlich anfallende Kosten für die Moderation, Raummiete etc. (vgl. Vogt, 2010, S. 247-248) 2.3.5 Konzepte betrieblicher Gesundheitsförderung Hardes und Holzträger unterscheiden vier Kategorien von Angeboten und Maßnahmen, die bei der betrieblichen Gesundheitsförderung eine Rolle spielen. Das erste sind Beratungs- und Informationsleistungen, die ein Unternehmen zur Verfügung stellen kann. Als zweite Kategorie werden die Wellness- und Entspannungsleistungen angeführt. Durch beruflichen Stress und Arbeitsbelastungen im psychischen Bereich wird dieser Kategorie eine große Bedeutung zugemessen. Als dritte Kategorie werden alle präventiven 18 Maßnahmen genannt, die Risikofaktoren vermindern sollen. Das können einerseits Maßnahmen beispielsweise zur Raucherentwöhnung sein, aber auch arbeitsschutzrechtliche Präventionen. Abschließend als letzte Kategorie nennen Hardes und Holzträger Maßnahmen für Bewegung und Sport, da körperliche Aktivitäten in unserer Arbeitswelt immer mehr abnehmen. (vgl. Hardes, Holzträger, 2009; S. 26-27) Diese Unterteilung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist sehr verhaltensbezogen und weist nur wenig verhältnis- und systemorientierte Maßnahmen auf. Verständlich ist, dass sich die Beurteilung solcher messbaren Programme einfacher darstellt, als wenn man danach fragt, um wie viel besser die Gesundheit im Unternehmen geworden ist, weil die Leitung als gutes Beispiel vorangeht. Hardes und Holzträger geht es vor allem auch darum, empirisch nachzuweisen, welche Maßnahmen die beste gesundheitsfördernde Wirkung haben. Hier soll jedoch auf eine andere Unterteilung der Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung genauer eingegangen werden. Dabei werden Maßnahmen im Bezug auf das Verhalten, das Verhältnis und die Unternehmensebene beleuchtet. 2.3.5.1 Gesundheitsförderung auf der Verhaltensebene Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die direkt auf das Verhalten, bzw. Verhaltensänderungen des einzelnen Mitarbeiters bezogen sind. Dabei sollen Menschen zu gesundheitsfördernden Verhaltensweisen bewegt und andererseits dazu motiviert werden, gesundheitsriskantes Verhalten zu minimieren oder zu vermeiden. Es werden Maßnahmen vor allem in Bezug auf Beratung, Information und Aufklärung zu bestimmten gesundheitsrelevanten Themen eingesetzt. Die individuelle Beratung durch Gesundheitsbeauftragte eines Unternehmens kann unter diesem Aspekt betrachtet werden. Fragwürdig ist allerdings, inwieweit solche Maßnahmen wirklich zum Erfolg führen. Die reine Information über beispielsweise die schädlichen Auswirkungen des Rauchens führt nicht unbedingt dazu, dass das Rauchen eingestellt wird. Hier ist es wichtig, dass gleichzeitig Maßnahmen, die die Raucherentwöhnung unterstützen angeboten werden, um eine Verhaltensänderung zu erzielen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter und Gesundheitsbeauftragten ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Maßnahmen, die jedoch jeder Mitarbeiter für sich selbst in Angriff nehmen muss. Zusätzlich zum Thema der Verhaltensprävention gehören auch Unternehmungen, die ihren Fokus auf spezielle Bewegungs-, Stressbewältigungs- und Ernährungsprogramme richten. Diese sollten sich speziell nach den eruierten Bedürfnissen der Mitarbeiter richten. (vgl. Schneider, 2011, S. 163) 19 Zum Thema der Verhaltensprävention gehört weiterhin die Möglichkeit der gesundheitsfördernden Personalführung, Bezug nehmend dazu das Gesundheitsmodell nach Aaron Antonowsky. Abbildung 3: Kohärenzgefühl Quelle: Wirtz, o.J. Nach diesem Modell ist Gesundheit vor allem darauf zurückzuführen, dass der Mensch Dinge nachvollziehen kann, warum sie so sind, wie sie sind, dass er das Gefühl hat, dass das was er tut wichtig ist und dass er die Aufgaben bewältigen kann. Dieses Gefühl den Mitarbeitern zu vermitteln ist eine der Hauptaufgaben von Führungskräften um gesundheitsfördernd zu wirken. Es geht um die Beobachtung der Potentiale der Mitarbeiter, darum, ihnen Zeit für ihre Entwicklung zu geben, und Geduld zu haben. Ein weiterer wichtiger Aspekt der gesundheitsfördernden Personalführung ist die Wertschätzung. Ohne wertschätzende Führung kann bei den Mitarbeitern kein Kohärenzgefühl entstehen. Auch das Vertrauen, das in die Mitarbeiter gesetzt wird, und die Präsenz, die die Führungskräfte zeigen, rufen eine Bindung zur Führungsperson hervor. Instrumente Begrüßungsmappen, der gesundheitsfördernden Personalführung Personalentwicklungsgespräche, Gesundheits- können und Konfliktmanagementkonzepte sein. Unter den Aspekt der Gesundheitskonzepte fallen Maßnahmen der Verhaltens-, Verhältnis- und Systemprävention. (vgl. del Monte, 2013, S. 1-3) 2.3.5.2 Gesundheitsfördernd auf der Verhältnisebene Alleinige Maßnahmen der Verhaltensprävention reichen oft nicht aus, um die gewünschten positiven Aspekte der Gesundheitsförderung hervorzurufen. Sie sind allein auf das individuelle Verhalten der Mitarbeiter ausgerichtet. Wenn man beispielsweise den Punkt „Stress“ genauer betrachtet, kann es schon sinnvoll sein, dass der einzelne Mitarbeiter für sich Möglichkeiten findet mit diesem Stress umzugehen oder ihn abzubauen. Die stressenden Aspekte der Arbeit werden dadurch jedoch nicht verringert. Aus diesem Grund ist die Verhältnisprävention mit einzubeziehen. In diesem Teilbereich der Gesundheitsförderung geht es vor allem um die strukturellen Aspekte der Arbeit, die beispielsweise Stress verursachen. Diese Ursachen sollen 20 aufgespürt werden und im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vermindert werden. Verhältnisprävention „umfaßt die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz, thematisiert die Arbeitsorganisation, wirft ein waches Auge auf die Interaktion von Mensch und Technik und versucht (…) die Risiken auszuschalten, die von (…) Belastungen am Arbeitsplatz ausgehen“ (Otte, 1994, S. 135) Der Bereich überschneidet sich teilweise mit direkten Erfordernissen aus dem gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, weil es um die direkte Gestaltung von Arbeitsplätzen und deren Organisation geht. So müssen Gefährdungen, die nicht dem Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechen, minimiert oder ganz entfernt werden. Weiterhin handelt es sich auch um Maßnahmen, die die Gestaltung von Arbeitszeiten regeln, die Essensversorgung der Mitarbeiter eines Unternehmens, um Arbeitswege, Pausenräume und ähnliches. Eine mitarbeiterorientierte Umgestaltung dieser Bereiche kann auch zum Wohlbefinden und damit zur Gesundheitsförderung von Mitarbeitern beitragen. Die Bedürfnisse dahingehend sind in Mitarbeiterbefragungen und der konkreten Analyse der Arbeitsbereiche zu erfassen. (vgl. Schneider, 2011, S. 163) Zu diesem Bereich möchte soll noch der konkrete Bereich der Arbeitszeiten angerissen werden. Flexible Arbeitszeitgestaltungen, die vor allem auch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielen, dienen einer besseren Ausgestaltung der Work-Life-Balance vor allem von berufstätigen Familienmitgliedern und erhöhen die Arbeitszufriedenheit und das gesundheitliche Wohlbefinden der Mitarbeiter (vgl. Gertz, 2008). 2.3.5.3 Gesundheitsförderung auf Unternehmensebene Die sogenannte Systemprävention befasst sich vor allem mit Maßnahmen, die auf ein „gesundes Miteinander“ abzielen. Dabei steht das ganze Unternehmen mit seiner Philosophie und seinen Denkstrukturen im Fokus. Interaktionen zwischen und innerhalb der verschiedenen Hierarchien werden beleuchtet. Dort besteht der Ansatzpunkt von systempräventiven Maßnahmen. Instrumente des Betrieblichen Gesundheitsmanagement können langfristig nur ihre Wirkung zeigen, wenn sie als Teil der Unternehmenskultur verstanden werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eine positive Grundeinstellung und die Umsetzung von Maßnahmen mental verstanden, verarbeitet und von der Belegschaft als gut befunden wird. Erst dann ist auch gewährleistet, dass sich die Mitarbeiter mit diesen vorgelebten Zielen identifizieren. Über die interne und externe Kommunikation zum Thema Gesundheitsmanagement kann das Unternehmen eine Steigerung des Images erfahren, was in Zeiten von Fachkräftemangel ein entscheidender Vorteil für die Gewinnung potentieller Bewerber darstellen kann. (vgl. Unger, 2009, S.7-8) 21 Aktionen zur Teamentwicklung auch zwischen einzelnen Bereichen zählen zu diesem Maßnahmenkatalog. Aber auch die gesundheitsfördernde Personalführung soll den systemübergreifenden Maßnahmen zugeordnet werden. Dazu zählt auch ein gutes Wiedereingliederungsmanagement nach längerer Krankheit oder Abwesenheit. (vgl. Schneider, 2011, S 163-164) Das Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX ist eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers. Die Rückkehr- und / oder Fehlzeitengespräche bilden einen großen Bereich der Systemprävention. Sie können mit unterschiedlichster Wichtigkeit im Unternehmen eingesetzt werden. Aber auch daran können Mitarbeiter feststellen, wie wichtig sie ihrem Arbeitgeber sind und mit welchem Engagement er sich um die zufriedenstellende Rückkehr für beide Seiten bemüht. Auch der Bereich der Teamentwicklung mit integrierter Mobbing-Prävention lässt sich diesem Bereich der Unternehmensführung und Gesundheitsförderung zuordnen. Die Förderung und Weiterbildung von Führungskräften zu bestimmten Themenbereichen, wie Gesprächsführung und Konfliktmanagement, gehört ebenfalls zum Aspekt der Systemprävention. 2.3.6 Evaluation Die Evaluation ist ein sehr wichtiges Instrument des PDCA-Zyklus, welches allerdings oft aus verschiedensten Gründen vernachlässigt wird. Sie ist allerdings unabdingbar, wenn man sich über die Ergebnisse der eingeführten Maßnahmen ein Bild machen möchte. Nur so können die bereits durchgeführten Maßnahmen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden. Langfristig kann der ökonomische Nutzen evaluiert werden. Dies ist eine objektive Einschätzung, da es eine Auswertung über betriebswirtschaftlichen Zahlen des Unternehmens ist. Dazu werden die Kosten-Nutzen-Verhältnisse (Return of investment) berechnet. Diese Erhebung kann aber erst nach einem längeren Zeitraum durchgeführt werden und ist relativ schwierig und erst nach einem langen Zeitraum umsetzbar. Sinnvoll ist es, wenn gleichzeitig Maßnahmen kurzfristig bewertet werden können. Vor allem zu Beginn des Einführungsprozesses von BGM scheint es wichtig, dass Mitarbeiter durchgeführte Maßnahmen subjektiv als positiv erachten. Dadurch steigt die Akzeptanz von BGM und die Belegschaft wird sich voraussichtlich auch auf weitere BGMMaßnahmen einlassen und BGM als Teil des Unternehmens sehen und unterstützen. (vgl. Schneider, 2011, S. 165-168) Bei der Beurteilung wird wieder deutlich, dass es von extremer Wichtigkeit ist, genaue Zielformulierungen im Entwicklungsprozess zu entwickeln. Nur wenn es klare Zielvorgaben gibt, ist eine Bewertung des Erfolges möglich. Die Erfolgskriterien sollen im 22 Planungsprozess eindeutig formuliert worden sein. Kennzahlen Für die kurzfristige Bewertung von Maßnahmen gibt es neben den subjektiven Einschätzungen auch objektive Kennzahlen, die entwickelt und für eine Auswertung zugrunde gelegt werden können. Ein Teil dieser Kennzahlen ist relativ einfach zu beschaffen, da andere Bereiche des Unternehmens, wie Personalstelle oder Qualitätsmanagement, diese Zahlen sowieso erarbeiten. Sie müssen dann im Sinne des BGM „nur“ anders genutzt und betrachtet werden. Eine Kennzahl zur Beurteilung ist der Krankenstand. Dieser ist über die Personalstelle sowie über die Krankenkassen leicht zu ermitteln. Es sollte aber nicht davon ausgegangen werden, dass bei der Einführung und Durchführung von BGM der Krankenstand sich extrem nach unter verändert. Oft reicht schon eine Grippewelle aus, um den vermeintlich gesunkenen Krankenstand statistisch nicht erscheinen zu lassen. In Zusammenarbeit mit den Krankenkassen kann allerdings ermittelt werden, ob sich die Gründe für die Fehlzeiten verändert haben. Die Betrachtung der Unfallquote kann als weitere objektive Kennzahl zur Evaluation herangezogen werden. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist zwar relativ gering, da durch den Arbeitsschutz schon viel zur Vermeidung von Arbeitsunfällen getan wird, trotz dessen kann die Unfallquote eine Grundlage für die Entwicklung weiterer Maßnahmen sein. Dies ist der Fall, wenn ein Bereich nicht als gefährdend bedacht wurde, aber genau in diesem Bereich Arbeitsunfälle auftreten. Arbeitsunfälle werden von den Unfallversicherungsträgern erfasst. Die Betrachtung der Motivation der Mitarbeiter kann weitere Aufschlüsse darüber geben, ob Interventionen nötig sind, bzw. ob erfolgte Maßnahmen zum Erfolg geführt haben. Sie lässt sich durch die Fluktuation bestimmen. Eine hohe Fluktuation deutet auf einen Motivationsmangel und geminderte Leistungsbereitschaft im Unternehmen hin. Hier darf allerdings auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht außer Acht gelassen werden, da sie auch zur Umorientierung einiger Mitarbeiter beitragen kann. Die Kreativität, mit der Mitarbeiter ihre Arbeitstätigkeiten durchführen, lässt ebenfalls auf ihre Motivation schließen. Als Kennzeichen dafür sind Verbesserungsvorschläge und deren Häufigkeit der Einreichung zu sehen. Die Qualität der Arbeit leidet unter Arbeitsbelastungen der Mitarbeiter. In Dienstleistungsunternehmen ist die Qualität durch die Kundenzufriedenheit zu erkennen. Diese wird wie oben schon kurz erwähnt im Rahmen von Qualitätsmanagement gemessen und kann so gleichzeitig für das BGM mit genutzt werden. Dadurch können 23 Arbeitsbelastungen noch erkannt werden, bevor es zu Fehlzeiten kommt. Die Arbeitsbelastung soll als die letzte Kennzahl betrachtet werden. Sie ergibt sich aus den Gefährdungen der Umwelt, sowie den physischen und psychischen Belastungen. Die Gefährdungsbeurteilungen liefern wichtige Hinweise dazu, welche Risiken ein Arbeitsplatz aufweist. Um die Belastungen des einzelnen Mitarbeiters zu erkennen, kann zusätzlich noch die Überstundenquote hinzugezogen werden. Eine hohe Anzahl an Überstunden kann einen Indikator für die Überforderung des Mitarbeiters darstellen. (vgl. Ueberle, Greiner; 2010, S. 253-260) Gesundheitsbericht Um einen guten Überblick zu erhalten, auf welchem Stand sich das Betriebliche Gesundheitsmanagement im eigenen Unternehmen befindet ist es nützlich, einen Gesundheitsbericht zu verfassen. In ihm können die Kennzahlen aufgearbeitet werden. Weitere Evaluationen durch Mitarbeiterbefragungen, Mitarbeitergespräche und Gesundheitszirkel können und sollen ebenfalls mit einfließen. Der Gesundheitsbericht sollte den bisherigen Stand der Maßnahmen darstellen, die Evaluation und das weitere geplante Vorgehen. Er ist nicht nur für die Geschäftsleitung und die mit BGM betrauten Mitarbeiter zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch in Teilen für die gesamte Belegschaft. So erhält man ein gutes Instrument, um weiter mit den Mitarbeitern im Gespräch über BGM zu bleiben und Transparenz deutlich zu machen. Die Mitarbeiter fühlen sich mit einbezogen. Die regelmäßige Kommunikation ist ein wichtiger Punkt um die Akzeptanz für BGM zu steigern und zu erhalten. 2.3.7 Rolle des Managements Im Laufe der Arbeit wurden immer wieder Aspekte genannt, die das Management bei der Einführung und Durchführung von BGM beachten sollte. Diese sollen an dieser Stelle zusammengefasst und ergänzt werden. Als wichtigster Punkt bei der Einführung von BGM ist festzuhalten, dass die oberste Leitung hinter diesem Vorhaben stehen muss und es auch als eine wichtige Veränderung im Unternehmen gesehen wird. Wenn die Leitung nicht davon überzeugt ist, wird sich dies letztendlich auch auf die Mitarbeiter übertragen und es wird somit zu keinen wirklichen Veränderungsprozessen kommen. Es muss klar sein, dass es zu Veränderungen in der Organisationsstruktur und -kultur führen kann und diese Änderungen müssen auch 24 akzeptiert und gewollt sein. Weiterhin kann es dazu führen, dass bestimmte Personen das Gefühl haben Macht abzugeben. Auch diese Entwicklung sollte einkalkuliert werden. BGM funktioniert nicht ohne finanzielle Mittel und menschliche Ressourcen. Bei der Einführung sollte daher bedacht sein, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen und nicht einzelne Projekte oder das gesamte angefangene BGM wieder auf Eis gelegt werden müssen, weil plötzlich keine Gelder oder Mitarbeiter mehr zur Verfügung stehen. BGM kann nicht abseits aller anderen Belange und Bereiche des Unternehmens betrachtet werden. Es muss mit den „Organisationszielen und Kontextbedingungen immer wieder in Einklang gebracht werden“ (Blume, 2010, S. 287). Nur eine umfassende Betrachtung der Organisation und ihrer Verhaltensweisen und eine dementsprechende Umsetzung von BGM-Maßnahmen können erfolgreich sein. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche eines Unternehmens muss gefördert und auch gewollt sein. Es gibt viele Schnittstellen zwischen Personalmanagement, Qualitätsmanagement, Führung und Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Ihre Aufgabengebiete müssen sich ergänzen und die jeweiligen Ressourcen und Kenntnisse für alle gewinnbringend eingebracht werden. Die Einbeziehung aller Mitarbeiter von Anfang an trägt ebenfalls dazu bei, BGM erfolgreich zu gestalten. Ohne das Wissen und die Unterstützung der Mitarbeiter wird BGM scheitern, denn sie sind die Hauptakteure vor Ort, die am besten einschätzen können, wo Handlungsbedarf besteht und in welchem Rahmen Gesundheit gefördert werden kann. Die Partizipation der Belegschaft ist über den gesamten Zeitraum aufrechtzuerhalten, da sonst BGM als akzeptierter Bestandteil der Unternehmenskultur verschwindet und den alltäglichen Aufgaben weicht. Nicht nur durch die Beteiligung der Mitarbeiter am BGM-Prozess, sondern auch im alltäglichen Arbeitsleben müssen soziale Beziehungen gefördert werden. Hierbei haben die Führungskräfte eine einflussreiche Rolle, denn sie gestalten auch durch ihr Handeln die Beziehungen der Mitarbeiter und fördern dadurch die Leistungsbereitschaft. (vgl. Stahl, 2013, S. 183) Auch bei der Gestaltung der sozialen Beziehungen nimmt die Informationspolitik eine wichtige Rolle ein. Mitarbeiter müssen „mitgenommen“ werden. Dies kann nur durch regelmäßige Informationen geschehen. Die Art und Weise der Informationsweitergabe führt zum nächsten Punkt, den das Management beachten sollte: die Art und Weise der Kommunikation. Vor allem in weit verzweigten Unternehmen wird immer häufiger auf das Internet als Kommunikationsmittel zurückgegriffen, da es oft der einfachste und schnellste Weg ist, Informationen zu erhalten und zu verteilen. Trotz dieser Möglichkeit, sollten 25 Führungskräfte immer wieder das Gespräch vor Ort suchen, denn nur so lassen sich auch die Rahmenbedingungen zum Gesagten erfassen und die Mitarbeiter fühlen sich außerdem gewertschätzt. Das Erleben von Mimik, Gestik und anderen Körpersignalen ist unverzichtbar, um die Position des Gegenübers genau zu verstehen. Emails sind für Daten und Fakten hervorragend geeignet, aber bei Themen, die auch emotional besetzt sind, ist die Körpersprache ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation. (vgl. Mintzberg, 2011, S. 43-46) Abschließend dazu ist noch auf die Individualität der jeweiligen Unternehmen hinzuweisen. All diese Faktoren, auf die das Management achten muss, können in unterschiedlichen Betrieben eine andere Gewichtung und Erscheinungsform haben. Auch die unterschiedlichen Branchen und die Größe der Unternehmen sind zu beachten. Letztendlich sollte jede Einrichtung für sich erarbeiten, wie diese Grundstrategien am passendsten für das jeweilige Setting umgesetzt werden können. 2.3.8 Rechtliche Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung sind rechtlich voneinander abgegrenzt. Das Arbeitsschutzgesetz regelt „die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ (Arbeitsschutzgesetz, 1996). Durch die Aufnahme der „Gefährdungsbeurteilung“ in den Gesetzestext vollzog sich ein Wandel im Arbeitsschutz. Gefährdungen, nicht nur die technischen und externen sondern auch Gefährdungen, die aus dem Menschen selbst heraus kommen (unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten (ArbSchG)), sollen beurteilt werden und wenn möglich von den Mitarbeitern selbst angezeigt und Möglichkeiten zur Behebung aufgezeigt werden. Das Arbeitsschutzgesetz ist nicht mehr nur von Prävention geprägt, sondern umfasst einen erweiterten Rahmen von Gesundheitsverständnis. Wie auch bei den Gesundheitsmodellen, bei dem das biomedizinische Modell als überholt gilt, wird auch hier ein erweitertes Verständnis von Gesundheit und krankmachenden Faktoren zu Grunde gelegt. „Die Minimierung aller gesundheitlichen Belastungen durch die Arbeit ist damit als vorrangiges arbeitsschutzrechtliches Ziel gesetzlich verankert.“ (Faller, Faber, 2012, S. 41) Auch das Eingliederungsmanagement ist, wie schon erwähnt, in § 84 SGB IX gesetzlich festgelegt. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen oder den Arbeitsplatz so (um)zu gestalten, dass der 26 Mitarbeiter seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann. Beim BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) werden Mitarbeiter angeschrieben, die in den letzten 12 Monaten länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren. Ob diese Arbeitsunfähigkeit zusammenhängend oder unterbrochen war, spielt dabei keine Rolle. Die Teilnahme am BEM ist für die Mitarbeiter freiwillig. Im Zuge des BEM ist es möglich, weitere Personen, außer dem Einladenden (meist Personalverantwortliche oder spezielle BEM-Beauftragte) mit hinzuzuziehen. Dies kann der Vorgesetzte des Mitarbeiters, Mitglieder des Betriebsrates und auch der Betriebsarzt sein. Neben dem klassischen Arbeitsschutzgesetz des Bundes stellen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen die zweite Säule des Arbeitsschutzsystems dar. Sie haben gesetzlich geregelte Aufgaben zur Prävention nach SGB XII. Diese Aufgaben sind: „Verhütung von Arbeitsunfällen, Gesundheitsgefahren“ (Lenhardt, Berufskrankheiten Rosenbrock, und 2010, (…) arbeitsbedingte(n) S. 328). Die Unfallversicherungsträger können eigene Arbeitsschutzvorschriften erstellen und deren Realisierung überwachen. Sie beraten Unternehmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes und bieten Weiterbildungen zu arbeitsschutzrechtlichen Themen an. Auch Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung bezogen auf spezifische Branchen werden entwickelt und den Firmen zur Verfügung gestellt. Unternehmen müssen, je nach Beschäftigtenzahl und Branche, eine verschiedene Anzahl von Arbeitsschutzexperten bestellen. Dazu gehören Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. An sie kann der Arbeitgeber seine Pflichten zur Erfüllung des Arbeitsschutzes übertragen. (vgl. Lenhardt, Rosenbrock, 2010, S. 329) Auch bestehende Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen eines Unternehmens sind beim Thema des Betrieblichen Gesundheitsmanagements mit einzubeziehen. Die betriebliche Gesundheitsförderung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Überzeugung und Motivation aufbringen, betriebliche Gesundheitsförderung durchzuführen, gezwungen werden kann jedoch niemand. Gesetzliche Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz können unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung allerdings optimiert werden. So ist beispielsweise die Einbindung und Kommunikation mit den Mitarbeitern über Gefährdungen ein Bestandteil. Je nachdem, auf welche Art und Weise auch Lösungsvorschläge von Mitarbeitern aufgegriffen werden (können), spielt dies in den Bereich der Gesundheitsförderung hinein. Einbindung fachlichen Wissens der direkt vor Ort Tätigen, die Schaffung einer gemeinsamen Verantwortungskultur und ein daraus entstehendes gemeinsames Interesse an Optimierung fördern das psychische Wohlbefinden durch Akzeptanz und Wertschätzung. Die Bundesregierung hat sich vor dem Hintergrund des demographischen 27 Wandels im Dezember 2012 auf ein Positionspapier zur Präventionsstrategie verständigt. Das Ziel ist die Stärkung der Befähigung der Bevölkerung zu gesundheitsbewusstem Verhalten in allen Lebensphasen und die Reduzierung gesundheitlicher Risiken. (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2012, S. 1) Die Krankenkassen sind zusätzlich nach §§ 20, 20a und 20b SGB V verpflichtet, „Arbeitgebern und Arbeitnehmern Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten“ (Faller, Faber, 2012, S. 40). Auch Beitragsboni und Integrationsvereinbarungen durch die Krankenkassen sind im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung nun gesetzlich verankert. Die Krankenkassen bieten ein Leistungsspektrum an, das sich über fünf Handlungsfelder erstreckt. Dazu gehören Unterstützung bei „Arbeitsbedingte(n) körperliche(n) Belastungen, Betriebsverpflegung, psychosoziale(n) Belastungen (Stress), Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung, Suchtmittelkonsum“ (Krankenkassen Deutschland, o.J.) Aus diesen Angeboten wird nach einer Einschätzung des Unternehmens und den jeweiligen Bedarfen eine Auswahl getroffen, die mit Hilfe der Krankenkassen umgesetzt werden kann. 2.3.9 Finanzierung Bevor Betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen eingeführt werden soll ist es unabdingbar, vorab die Finanzierung zu klären. Wenn Maßnahmen zur Planung und Umsetzung erst einmal angesetzt sind, und sich dann herausstellt, dass die erforderlichen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Projekte am Laufen zu halten ist die Enttäuschung und Frustration der Mitarbeiter fast vorprogrammiert. Ein neuer Start dieses Vorhabens wird von den Mitarbeitern später sehr skeptisch betrachtet. (vgl. Schneider, 2011, S. 143) Eine Finanzierung Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist zum Teil über die Krankenkassen möglich. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von kleineren Beträgen bis hin zu umfangreichen Projektfinanzierungen. Diese Möglichkeiten sind mit den Krankenkassen abzugleichen. Sinnvoll ist es, die Krankenkasse anzusprechen, in der die meisten Mitarbeiter des Unternehmens versichert sind. Unter www.krankenkassen.de kann man sich informieren, welche Kasse welche Leistungen anbietet. Die Programme reichen von Gesundheitsfürsorge am Arbeitsplatz, über die Bereiche der körperlichen Belastungen, Betriebsverpflegung, Stressbewältigung, Mitarbeiterführung bis zum Bereich des Suchtmittelkonsums am Arbeitsplatz. (vgl. Krankenkassen Deutschland, o.J.) Die Unfallversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren mit geeigneten Mitteln zu vermeiden. Sie 28 untersuchen vor allem Gefährdungen, die bei ihrer Vermeidung zum Wohl der Mitarbeiter beitragen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen im Prozess des Betrieblichen Gesundheitsmanagement vor allem mit Hilfe von Beratungen und Informationsmaterialien. Die Gefährdungsanalysen können auch mit ihrer Unterstützung ausgewertet werden. In seltenen Fällen ist auch eine finanzielle Unterstützung durch die Unfallversicherungsträger möglich. Durch die Verständigung der Bundesregierung auf das Positionspapier zur Präventionsstrategie ist es außerdem möglich, Fördermöglichkeiten aus Landes- und Bundesmitteln zu eruieren. So können verschiedene Projekte auf ihre Fördermöglichkeiten untersucht werden. Eine weitere Möglichkeit zu Unterstützung ist die Kooperation mit Hochschulen oder / und anderen öffentlichen Institutionen. Studentische Hilfskräfte, die beispielsweise ihre Masterarbeit zum Thema „Gesundheitsförderung“ schreiben, könnten die Evaluierung der eigenen unternehmerischen Prozesse unterstützen. Auch die „Landesvereinigung für Gesundheit“, die in jedem Bundesland existiert, kann als Beratungsdienstleistung in Anspruch genommen werden. (vgl. Schneider, 2011, S. 143-146) Bei diesen Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten ist der Zeitaufwand für die Suche und das Finden passgenauer Möglichkeiten relativ hoch. Die Frage, die sich hier stellt ist, wie ein Unternehmen diese vorerst zusätzlichen Arbeiten mit den vorhandenen Mitteln und personellen Ressourcen abdecken kann und soll. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit Betrieblichen Gesundheitsmanagements besteht darin, ein unternehmenseigenes Budget mit in den Jahresplan aufzunehmen, bzw. durch Umplanung Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen freizusetzen. Dieser Schritt fällt bestimmt nicht einfach, aber wenn man Studien zu Kosten-Nutzen-Analysen betrachtet (siehe Kapitel 2.3.2), wird deutlich, dass es sich auch finanziell lohnt. Andere unternehmensinterne Möglichkeiten bestehen darin, finanzielle Weiterbildungsbudgets beispielsweise für die Schulung zu gesundheitsrelevanten Themen zu nutzen. Auch der Aufbau von Zeitbudgets für Stressbewältigungsprogramme u.ä. kann eine Maßnahme sein, die die Einführung betrieblicher Gesundheitsförderung unterstützt. Maßnahmen, die vom Unternehmen für die betriebliche Gesundheitsförderung eingesetzt werden, können seit 2009 steuerlich geltend gemacht werden. Diesen Punkt sollten Unternehmen, wenn es um die Aufstellung eines Finanzierungsplanes für Betriebliches Gesundheitsmanagement geht, nicht außer Acht lassen. (vgl. ebd. S. 143-144) 29 3 Kindertagesstätten in Sachsen 3.1 Gesetzliche Grundlagen Das duale System Deutschlands zum Arbeits- und Gesundheitsschutz greift selbstverständlich auch für Träger von Kindertageseinrichtungen. So kommen das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Infektionsschutzgesetz und viele weitere zum Tragen. Auf einige dieser Gesetze soll später noch genauer eingegangen werden, da sie im Bereich der Kindertagesstätten in Bezug auf das Betriebliches Gesundheitsmanagement genauer zu betrachten sind. Zunächst wird auf die Grundlagen eingegangen, auf denen das Betreiben von Kindertagesstätten beruht. In §§ 22-26 des SGB XIII (Neufassung vom 11.09.2012, zusätzliche Änderung von Art. 1 am 29.08.2013) Kinder- und Jugendhilfe sind die Grundsätze für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Tagespflege geregelt. Zusätzlich gilt das 2008 verabschiedete Kinderförderungsgesetz (KiföG). Demnach haben Eltern für ihre Kinder ab einem Jahr seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, bzw. in der Kindertagespflege. Auch die Einführung des Betreuungsgeldes für Eltern, die ihre 1-3jährigen Kinder zu Hause betreuen, wurde in diesem Zusammenhang geregelt. Der Ausbau der Kindestagesförderung vor allem im U3-Bereich ist ebenfalls Bestandteil des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Die §§ 22-26 SBG VIII umfassen die Förderung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Schulhorten und in der Kindertagespflege. In allen diesen Bereichen ist die „Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (zu) fördern“. Sächsisches Kita Gesetz Genauere Regelungen zu Personaleinsatz, Finanzierung, detaillierteren Aufgabenbeschreibungen finden sich im SGB VIII nicht. Dies wird im jeweiligen Landesrecht geregelt. Diese Landesgesetze sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Sachsen sind weitere Regelungen im „Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ (SächsKitaG) festgeschrieben. An dieser Stelle soll nur auf die Paragraphen eingegangen werden, die im Rahmen dieser Arbeit von Wichtigkeit sind. Andere Passagen können im Gesetz nachgeschlagen werden. Im Zuge der Bedarfsplanung nach § 8 SächsKitaG sind die örtlichen Träger der 30 öffentlichen Jugendhilfeplanung verpflichtet, ausreichende Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden entscheiden hierbei, ob Plätze in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege geschaffen werden. In § 11 wird darauf hingewiesen, dass die räumliche Situation „ausreichend und kindgemäß“ gestaltet sein soll. In Sachsen greift hierzu zusätzlich die „Empfehlung zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen“. In dieser wird größtenteils auf die Ausgestaltung von Gruppenräumen und Außenspielgeländen für die Kinder eingegangen. Ein Passus bezieht sich auf die Sanitäranlagen, die dem Personal zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn es um gesundheitsförderliche räumliche Gegebenheiten für das Personal geht, sind Vorschriften des Baurechts und des Arbeitsschutzes sowie Empfehlungen der zuständigen Unfallversicherungsträger heranzuziehen. 3.1.1 Exkurs Betreuungsschlüssel Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen schreibt in § 12 den folgenden Betreuungsschlüssel für die Arbeit mit Kindern vor: „1. Kinderkrippe: eine pädagogische Fachkraft für 6 Kinder, 2. Kindergarten: eine pädagogische Fachkraft für 13 Kinder, (…) 4. eine pädagogische Fachkraft zur Leitung einer Kindertageseinrichtung für je zehn einzusetzende vollbeschäftigte pädagogische Fachkräfte.“ (ebd.) Die dazu herangezogene Bemessungsgrundlage bezieht sich auf eine neunstündige Betreuungszeit. Vergleicht man den Betreuungsschlüssel nach Bundesländern wird sehr deutlich, dass in Sachsen einer der schlechtesten Schlüssel vorgehalten wird. 31 Abbildung 4: Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen Quelle: Statistisches Bundesamt (a), Wiesbaden, 2013 Es wird deutlich, dass die ostdeutschen Bundesländer einen wesentlich schlechteren Personalschlüssel als das westliche Bundesgebiet aufweisen. Der Personalschlüssel liegt in der Kinderkrippe zwischen 1:5,3 in Thüringen und 1:6,9 in Sachsen-Anhalt. Sachsen reiht sich an der vorletzten Stelle gemeinsam mit Brandenburg mit einem Personalschlüssel von 1:6,6 ein. Ähnliches gilt auch für den Kindergartenbereich. Hier variieren die Zahlen in den neuen Bundesländern von 1:10,6 in Thüringen bis hin zu 1:14,2 in Mecklenburg-Vorpommern. Auch in diesem Bereich liegt Sachsen an vorletzter Stelle mit einem Betreuungsschlüssel von 1:13. Im Gegensatz dazu liegt der Personalschlüssel im westlichen Bundesgebiet im Krippenbereich bei durchschnittlich 1:4 und im Kindergarten bei 1:8,84. Spitzenreiter sind Bremen, mit einem Personalschlüssel von 1:3,2 für die unter 3-jährigen und 1:7,6 bei den über 3-jährigen und Baden-Württemberg (1:3,5 im Krippenbereich und 1:8,3 im Kindergarten). Die Problematik des Personalschlüssels als Indikator der Betreuungsqualität ist darin begründet, dass manchmal von dem, wie oben im Gesetzestext beschriebenen Personalschlüssel ausgegangen wird, an anderen Stellen aber die Fachkraft-Kind-Relation be32 schrieben ist. Die Fachkraft-Kind-Relation bildet die direkte pädagogische Arbeit mit den Kindern ab. Dabei ist es entscheidend, für wie viele Kinder eine Betreuungsperson tatsächlich zur Verfügung steht. Die mittelbare Arbeit des pädagogischen Personals, wie Beobachtung, Elterngespräche, Dienstberatungen, ist hierin nicht enthalten. (Zu den Arbeitsaufgaben des pädagogischen Personals folgt ein eigenständiges Kapitel.) Der Personalschlüssel umfasst die unmittelbare und mittelbare Arbeit mit den Kindern. Das heißt, der Personalschlüssel bildet ein besseres Bild der Betreuungsqualität ab, als eigentlich vorhanden, was an der folgenden Abbildung noch einmal deutlich wird. Als Datengrundlage gilt der Bereich der 2-8 jährigen aus der vorangegangen Tabelle. Die Abweichungen in der Darstellung des Personalschlüssels ist auf die Annahme zurückzuführen, dass an dieser Stelle Urlaub, Krankheit etc. mit einberechnet sind. Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Personalschlüssel keine Angabe 1:11,5 1:12 1:16,25 1:16 1:9,6 1:13,3 1:14,4 1:10 1:10 1:14,3 1:12,8 1:13 1:13 1:13,33 1:12 Fachkraft-Kind-Relation 1:14,4 1:15 1:20,3 1:20 1:12 1:16,6 1:18 1:12,5 1:12,5 1:17,9 1:16 1:16,25 1:16,25 1:16,7 1:15 Abbildung 5 Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation auf der Grundlage der rechtlich vorgegebenen Betreuungsrelationen in den einzelnen Ländern unter der Annahme eines Anteils von 25% für Urlaub, Krankheit, Fortbildung sowie für mittelbare pädagogische Arbeit Quelle: nach Viernickel, Schwarz; o.J., S. 20 Diese Darstellung bezieht sich auf den Kindergartenbereich, in dem der Personalschlüssel in Sachsen 1:13 beträgt. Wenn aber die Fachkraft-Kind-Relation betrachtet wird, stellt man fest, dass das Verhältnis schlechter ist, und sich auf 1:16,25 erhöht. Diese Berechnung lässt sich im Großen und Ganzen auch auf den Krippenbereich übertragen. Hier beträgt die Fachkraft-Kind-Relation 1:7,6. Warum ein niedriger Personalschlüssel, bzw. die Fachkraft-Kind-Relation so wichtig ist, zeigt sich in unterschiedlichsten Studien. So analysierten Viernickel und Schwarz ver33 schiedene Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass eine gute Fachkraft-Kind-Relation sich positiv auf das Interaktionsverhalten der Mitarbeiter auswirkt. Sie geben mehr Anregungen zu Bildung bei den einzelnen Kindern. Auch die sozialen Fähigkeiten und die sprachlich-kognitive Entwicklung der Kinder sind besser entwickelt. Aber auch für das Personal selbst ist ein niedrigerer Betreuungsschlüssel maßgeblich für das Stressempfinden und weitere Belastungsfaktoren. (Auf die Belastungsfaktoren von Erziehern wird später noch einmal separat eingegangen.) Die Bertelsmann-Stiftung fordert daher einen einheitlichen Personalschlüssel für den Krippenbereich von 1:3 bis 1:4. Für den Kindergartenbereich liegt die Forderung bei 1:7,5 bis 1:10. (vgl. Stein; Bock-Famulla, 2013, S. 1) Solange die Betreuungsqualität in den Bundesländern so verschieden ist, lässt sich auch in Deutschland nicht von gleichen Bildungschancen für alle Kinder sprechen. Desweiteren führt der unterschiedliche Personalschlüssel auch zu unterschiedlichen und unterschiedlich stark ausgeprägten Belastungen für die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung. § 21 SächsKitaG besagt, dass das pädagogische Personal die Möglichkeiten zur Fortbildung erhalten soll. Die speziellen Themen der Weiterbildungen sind nicht benannt, sondern ergeben sich aus dem pädagogischen Bedarf der jeweiligen Einrichtung. Zusätzlich soll eine qualifizierte Fachberatung den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Weitere Gesetze, die für die Träger von Kindertageseinrichtungen relevant sind: - Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG): Dieses Gesetz soll das Wohl von Kindern durch frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schützen. Verbindliche Standards und eine verbesserte Handlungs- und Rechtssicherheit sollen dazu beitragen. - Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes: Demnach müssen alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen auch im weiteren Sinne, arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, aus dem deutlich wird, dass keine strafrechtlichen Verfolgungen im Sinne des Kindeswohls vorliegen und vorlagen. - Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG): Das Landesrecht zielt ebenfalls auf eine Sicherstellung des Wohls von Kindern und Jugendlichen ab. In Sachsen werden dazu die Eltern schriftlich eingeladen, die Vororgeuntersuchungen ihrer Kinder in Anspruch zu nehmen. Dabei findet eine Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen statt. 34 - Landesjugendhilfegesetz (LJHG): Das Gesetz befasst sich ebenfalls mit der frühzeitigen Förderung von Erziehungs- und Beziehungskompetenzen um das Wohl der Kinder zu fördern und um Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung frühzeitig zu erkennen um intervenieren zu können. - Der Sächsische Bildungsplan - ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege: vermittelt das Verständnis vom Bild vom Kind und den sich daraus ergebenden Grundlagen für die pädagogische Arbeit. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens vom zuständigen Landesjugendamt überprüft. Auf weitere gesetzliche Grundlagen wird im Laufe der Darstellung einzelner Belastungsfaktoren, denen Mitarbeiter in Kindertagesstätten ausgesetzt sind, näher eingegangen. Die Vorstellung aller gesetzlichen Bestimmungen, die hier eine Rolle spielen, würde an dieser Stelle den Rahmen der Arbeit sprengen. 3.2 Personalsituation Dieser Abschnitt soll sich mit der Personalsituation in Sachsen beschäftigen. Einerseits wird es um die Altersstruktur des im pädagogischen Bereich angestellten Personals gehen, daran anschließend folgt eine Untersuchung zu Krankenständen und deren Ursachen. Ein weiterer Abschnitt ist der Bedeutung des Fachkräftemangels gewidmet. 3.2.1 Altersstruktur Abbildung 6: Pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen am 01.03.2012 nach Altersgruppen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2012 35 In den ostdeutschen Bundesländern liegt der Anteil der über 50-jährigen pädagogischen Mitarbeiter bei 37 %. In Sachsen beträgt der Anteil 35,1 %. Es wird erkennbar, dass in den ostdeutschen Bundesländern der Anteil der älteren Beschäftigten wesentlich höher liegt als in den alten Bundesländern (Anteil der über 50-jährigen bei 24%). Erklärungsversuche hierfür sind, dass einerseits in den konjunkturell und geburtenschwachen Jahren der 90er Jahre in den neuen Bundesländern die jüngeren Mitarbeiter eher entlassen wurden als ältere Mitarbeiter, die Bestandsschutz genossen. Andererseits sind in den westdeutschen Bundesländern erst nach und nach neue Kindertagesstätten eröffnet worden, um den steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu realisieren. Neu eingestelltes Personal gehört eher der jüngeren Generation an. Folgend Abbildung zeigt die pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen in Leipzig 1994, 2002, und 2012 nach Altersgruppen und Trägerschaft Abbildung 7: pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen in Leipzig 1994, 2002, und 2012 nach Altersgruppen und Trägerschaft Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2012 Betrachtet man auch an dieser Stelle den Anteil der über 50-jährigen Mitarbeiter zeigt sich ein steter Anstieg. Waren es 1994 noch 20,7 % der Mitarbeiter, die über 50 Jahre alt waren, steigt die Zahl im Jahr 2002 bereits auf 23,36 %. 2012 sind es bereits 28,8 % des pädagogischen Personals, die älter als 50 Jahre alt sind. Nach den geburtenschwachen Jahren in den 90-ern ist bis zum Jahr 2012 eine starke Erhöhung des pädagogischen Personals insgesamt festzustellen, da wieder mehr KiTa-Plätze gebraucht und geschaffen werden. An dieser Statistik ist erkennbar, dass zumindest im pädagogischen Bereich die Gruppe der 35-49- jährigen ArbeitnehmerInnen immer noch die stärkste Gruppe darstellt. Noch 36 wurde sie nicht von den 50-64- jährigen Beschäftigten abgelöst. Es ist deutlich erkennbar, dass die Zahl der über 50-jährigen Arbeitnehmer stark angestiegen ist. Deutlich wird auch, dass von den 300 Angestellten, die im Jahr 2002 zwischen 50 und 55 Jahren alt waren, nur noch 1/3 weiterhin in der Kindertagesbetreuung angestellt ist. 3.2.2 Krankenstatistik Da es keine aktuellen spezifischen Untersuchungen zum Krankheitsstand des pädagogischen Personals im Kita-Bereich gibt, muss auf Grundlage der allgemeinen Krankenstatistiken versucht werden, das Krankheitsbild der in dieser Branche Beschäftigten abzubilden. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland lag im Jahr 2012 bei 14,1 Tagen. Diese Angabe entstammt dem Gesundheitsbericht der DAK. (vgl. Statista (c) 2014) Die Techniker Krankenkasse stellt eine Aufschlüsselung der Arbeitsunfähigkeitstage nach Berufsgruppen auf. Demnach weisen Versicherte in Sozial- und Erziehungsberufen 2012 durchschnittlich 17,2 Arbeitsunfähigkeitstage auf. (vgl. Techniker Krankenkasse, 2013, S. 101) Im Gesundheitsreport 2013 der BKK werden im Gegensatz dazu im Wirtschaftszweig der Erziehung und des Unterrichts 12,6 Tage der Arbeitsunfähigkeit aufgeführt. (vgl. BKK, 2013, S. 132) Eine Gesamtdarstellung aller Versicherten in den verschiedenen Krankenkassen zur Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage von pädagogischem Personal in der frühkindlichen Bildung liegt nicht vor. Es ist jedoch festzustellen, dass sich die Krankheitstage nah am Durchschnitt aller Versicherten bewegen und es keine signifikanten Unterschiede gibt. Die Erhebung der Krankheitsursachen wurde im Kapitel 2.3.2 schon einmal benannt und soll an dieser Stelle noch einmal aufgegriffen werden. Muskel- und Skeletterkrankungen sind die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Danach folgen psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Atmungssystems, sowie Verletzungen und Vergiftungen. Der BKK Gesundheitsreport untersucht das Auftreten der wichtigsten Krankheitsarten nach Bundesländern. Demnach rangieren die Muskel- und Skelettkrankheiten auch in Sachsen auf Platz 1 der Krankheitsursachen. Erkrankungen des Atmungssystems liegen mit 2,7 Fehltagen auf Platz 2, dicht gefolgt von Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen und Verletzungen/Vergiftungen mit 2,4 Fehltagen. (vgl. BKK, 2013, S. 183) Je nachdem, welche Krankenkasse man zu Rate zieht, weichen die Zahlen geringfügig voneinander ab, ergeben jedoch im Grunde genommen dasselbe Bild des Krankheitsgeschehens. Laut dem DAK-Gesundheitsreport 2013 steigt in Sachsen die Zahl der psychischen 37 Erkrankungen stärker als im Bundesdurchschnitt. In Sachsen gab es ca. 13% mehr Fehltage durch psychische Erkrankungen als im Vorjahr. Laut DAK ist vor allem im Gesundheitswesen ein hoher Anstieg zu verzeichnen. (vgl. DAK Gesundheit, 2013) Da der Begriff des „Gesundheitswesens“ einen großen Teil von Berufen erfasst, müsste hier genauer erfasst werden, welche speziellen Berufsgruppen besonders gefährdet sind. Hierbei hilft der Fehlzeitenreport der AOK 2012. In ihm werden die Berufsgruppen benannt, die am stärksten von der Zunahme psychischer Erkrankungen betroffen sind. Abbildung 8: Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung, AU-Tage je 1.000 AOK-Mitglieder nach häufigsten Berufsgruppen 2011 Quelle: WIdO, 2012, S. 7 Neben den Sozialpädagogen und dem Personal in der Krankenpflege ist vor allem auch das pädagogische Personal in der Kindertagesbetreuung betroffen. Frauen sind fast doppelt so häufig betroffen wie Männer (vgl. ebd.), was darauf zurückzuführen ist, dass vor allem Frauen in diesen Berufsfeldern tätig sind. Da neuere Erkenntnisse zu den spezifischen Krankheiten von pädagogischem Personal fehlen, wird an dieser Stelle auf ältere Untersuchungen zurückgegriffen. Attiya Khan beleuchtet in ihrer Arbeit zur beruflichen Belastungssituation mehrere Studien, die sich mit den spezifischen Krankheitsbildern von pädagogischem Personal befassen. Die Studien zeigen deutlich, dass Erzieher häufiger als andere Beschäftigte an MuskelSkelett-Erkrankungen leiden, vor allem was Kreuz- und Nackenschmerzen betrifft. Diese Symptome lassen sich auf häufiges Tragen und Heben zurückführen, was zu den täglichen Arbeiten einer Erzieherin gehört. Zu den physischen Beschwerden kommt noch eine Hohe Anzahl von Atemwegserkrankungen hinzu. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass viele Kinder und mit ihnen das pädagogische Personal sich häufig in 38 vergleichsweise kleinen Räumen gemeinsam befinden und so die Ansteckungsgefahr relativ hoch ist. Aber auch die Untersuchungen der psychischen Erkrankungen lassen einen gemeinsamen Schluss zu. Erzieher leiden deutlich öfter an psychosomatischen Beschwerden, wie Kopfschmerzen, schneller Ermüdbarkeit und Nervosität. Ihre psychische Gesundheit ist vor allem durch gefühlten Stress schlechter einzustufen, als bei anderen Beschäftigten, da sie gefühlt oft unter Zeitdruck und hohem Erwartungsdruck stehen. (vgl. Khan, 2009, S. 12-16) In ihrem „Forschungsbericht zur beruflichen und gesundheitlichen Situation von KitaPersonal in Sachsen“ untersuchten Thinschmidt, Gruhne und Hoesl auch die gesundheitliche Situation von Erziehern. Die nachfolgende Grafik stellt die Ergebnisse im Landkreis Torgau-Oschatz dar. Im Jahr 2005 nahmen 341 im Kita-Bereich angestellte Pädagogen an der Befragung teil, für 2007 liegt der Wert bei 395. Für das Jahr 2009 liegt die Zahl bei 426 Beschäftigten. Abbildung 9: Die 10 häufigsten Beschwerden bei Erzieherpersonal im Altkreis TorgauOschatz (2005-2009 Quelle: Thinschmidt, 2011, S. 14 Auch hier ist erkennbar, dass die vorigen Beschreibungen der gesundheitlichen Situation von pädagogischem Personal immer noch aktuell sind. So sind Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems immer noch an erster Stelle. Psychosomatische Beschwerden nehmen die nächsten Ränge in der Skala ein. Auch wenn diese Untersuchungen nicht jahresaktuell sind, kann davon ausgegangen werden, dass sich die gesundheitliche Situation von Erziehern kaum verbessert hat. 39 Wahrscheinlich ist eher, dass Stressbelastungen weiter zunehmen, was auch in der Zunahme der psychischen Erkrankungen, wie oben bereits geschildert deutlich wird. Eine genauere Untersuchung in Sachsen zu diesem Thema in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen wäre sinnvoll. Die aufgeführten Sachverhalte verdeutlichen, dass auch im Bereich der Kindertagesbetreuung die Einführung eines kontinuierlichen und nachhaltigen BGM notwendig ist. 3.2.3 Fachkräftemangel Ob es in Sachsen zukünftig zu einem Fachkräftemangel im Bereich der Erzieher in der Kindertagesbetreuung kommen wird, ist umstritten. Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Sachsen hat im August 2013 einen vom Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Beschluss zu diesem Thema herausgegeben. Grundsätzlich kommt der Jugendhilfeausschuss zu dem Ergebnis, dass in den nächsten Jahren genügend Erzieher in Sachsen ausgebildet werden, um die freien Stellen, die durch Renteneintritt der älteren Mitarbeiter und durch Schaffung neuer Kindertagesstätten entstehen, besetzen zu können. Bis zum Jahr 2030 stellt sich die Situation in Sachsen nach Meinung des LJHA folgendermaßen dar: Abbildung 10: Anzahl der benötigten und ausgebildeten Erzieher/innen in Sachsen Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Landesjugendamt, 2013, S. 14) 40 Der Jugendhilfeausschuss geht davon aus, dass im Betrachtungszeitraum von jeweils fünf Jahren ca. 7.000 Erzieher in Sachsen an den bestehenden Erzieherschulen ausgebildet werden. Dies entspricht ca. 1.400 Abgängern pro Jahr. Im selben Zeitraum gehen nach Schätzung des Jugendhilfeausschusses zwischen 3.400 und im Zeitraum zwischen 2026 bis 2030 nur noch ca. 1.200 bereits berufstätige Beschäftigte in Rente. Demnach ist in Sachsen mit keinem Fachkräftemangel zu rechnen. Allerdings sehen nicht alle Beteiligten diese Entwicklung so positiv. Auf www.kita.de, einem privaten Online-Portal Kinder, Eltern und Erzieher, wurde im Sommer 2012 ein Artikel verfasst, in dem herausgestellt wird, dass in den nächsten Jahren vor allem durch den Ausbau der U3-Plätze ca. 15.000 Erzieher zusätzlich benötigt werden. Und vor allem in den ostdeutschen Bundesländern kann es zu Schwierigkeiten mit der Besetzung neuer Stellen kommen, da rund 1/5 aller pädagogischen Mitarbeiter 55 Jahre und älter sind. (vgl. Kitakks-Online-Dienste UG, 2012) Vergleicht man diese Zahl mit der tatsächlichen Zahl der Mitarbeiter, die bereits jetzt 50 Jahre und älter sind (siehe Altersstatistik), wird deutlich, dass diese Annahme noch sehr positiv ist. Die aktuelle Quote der über 50jährigen beträgt 37% der im pädagogischen Bereich angestellten Mitarbeiter. Auch die Leipziger Internetzeitung warnt vor einem Fachkräftemangel in Sachsen. Die rund 1.700 ausgebildeten Erzieher, die jährlich in Sachsen ihre Ausbildung abschließen, können nicht den Bedarf decken, der durch den Renteneintritt der älteren Mitarbeiter und die Schaffung der neuen Kitaplätze entstehen. Außerdem sei nicht absehbar, wie viele der ausgebildeten Fachkräfte in Sachsen bleiben werden. Der ungünstige Personalschlüssel und die in Sachsen relativ schlechte Bezahlung machen eine verstärkte Abwanderung vielmehr wahrscheinlicher. (vgl. Leipziger Internetzeitung, 2012) Auch unter diesen Aspekten wird klar, dass das vorhandene Personal gepflegt und gefördert werden muss. Die kontinuierliche Weiterbildung und vor allem die Gesundheitsförderung vor allem nicht nur der älteren Mitarbeiter rückt weiter in den Vordergrund, damit ihre Arbeitskraft bis zum Rentenalter erhalten bleibt und die drohende Bedarfslücke an pädagogischem Personal verhindert werden kann. 3.3 Arbeitsaufgaben eines Erziehers Längst ist eine Kindertagesstätte nicht mehr nur ein Ort der Betreuung und „Aufbewahrung“. Die erste öffentliche Ebene des Bildungssystems soll viel weitgreifendere Aufgaben erfüllen. Die Kindertagesbetreuung hat sich in den letzten 20 Jahren in Deutschland stark verändert. Nun soll Deutschland von „einem flächendeckenden frühkindlichen System der Bildung, Betreuung und Erziehung geprägt“ sein (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2013, S. 307). Es 41 bestehen hohe Anforderungen an die Qualität der Betreuung und Erziehung der Kinder. Das Ziel ist die Entwicklung der Kinder zu gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten (vgl. § 22 SGB VIII). Dieser Bildungsauftrag wird im Sächsischen Bildungsplan genauer definiert und damit auch die Aufgaben, die dabei dem pädagogischen Personal obliegen. Jedes einzelne Kind wird als „Akteur seiner eigenen Entwicklung im sozialen Miteinander verstanden“ (Sächsisches Staatsministerium für Kultus, 2011, S. 11). So ist es Aufgabe des pädagogischen Personals, mit geeigneten Anregungen, Begleitungen und Unterstützungen, dem Kind die Welt und das Verständnis hierfür zu offenbaren. Kinder brauchen geeignete Freiräume, um ihre persönlichen Entwicklungspotentiale zu entfalten. Der sächsische Bildungsplan umfasst acht Bildungsbereiche, in denen die Kinder gefördert und gefordert werden sollen. Es ist Aufgabe jeder einzelnen Kindertagesstätte, diese umzusetzen. Das kann je nach Bildungsbereich unterschiedlich erfolgen, möglich ist jedoch, vor allem auch in Projekten, eine Verknüpfung der Bildungsbereiche. Die Bildungsbereiche umfassen die somatische, soziale, kommunikative, ästhetische, naturwissenschaftliche sowie die mathematische Bildung. Um die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben eines Erziehers darzustellen, soll an dieser Stelle exemplarisch eine Stellenbeschreibung dokumentiert werden. Stellenbeschreibung Erzieher Ziel der Stelle Der Aufgabenbereich der pädagogischen Fachkraft umfasst die gesamte pädagogische und pflegerische Betreuung der Kinder im Sinne des konzeptionellen und organisatorischen Rahmens des Trägers und der Einrichtung Aufgaben im Einzelnen 1.1 Pädagogische Arbeit Schriftliche Planung, Vor- und Nachbereitung sowie aktive Durchführung gezielter Angebote und Projekte entsprechend der Rahmenkonzeption des Trägers, sowie der Konzeption der Einrichtung 1.1.1 Qualifiziertes Beobachten der individuellen Situation und des Entwicklungsstandes der einzelnen Kinder 1.1.2 Dokumentationspflicht bezogen auf die individuelle Entwicklung der Kinder, sowie auf die Entwicklung der Gruppensituation, unter Wahrung des Datenschutzes 1.1.3 Reflexion und Überprüfung des täglichen Geschehens und des eigenen 42 Verhaltens 1.1.4 Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der konzeptionellen Arbeit der Einrichtung 1.2 Pflegerische Aufgaben 1.2.1 Pflegerische Betreuung der Kinder 1.2.2 Beobachten des Gesundheitszustandes der Kinder, ggf. Informationen an die Eltern 1.2.3 Beachten der Hygienevorschriften hinsichtlich der Kinder, der Räume und des Inventars 1.3 Elternarbeit Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Elternarbeit im Rahmen der dienstlichen Vereinbarungen 1.4 Koordinatorische Aufgaben 1.4.1 Teilnahme an Team- und Dienstbesprechungen 1.4.2 Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiterinneninnerhalb der Einrichtung 1.4.3 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. Schulen, Gesundheitsamt, Beratungsstellen, Behörden, Therapeuten u.a., nach Absprache mit der Leitung 1.5 Organisatorische Aufgaben 1.5.1 Organisation des Tagesablaufes und der Zeitplanung in Teamarbeit 1.5.2 Gestaltung der Gruppenräume 1.5.3 Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen der Kindertagesstätte 1.5.4 Mitverantwortung für Sicherheitsangelegenheiten innerhalb der Gruppe, der gesamten Einrichtung und des Außengeländes 1.5.5 Einkauf und Pflege der Spielmittel und des Inventars in Absprache mit dem Leitungsteam, Interesse an Neuerungen 1.5.6 Verwaltungsaufgaben, dazu gehören u.a. Führen der Anwesenheitslisten, Führen der Taschengeldkasse, Dokumentationspflicht besonderer Vorkommnisse, Informationspflicht bei meldungspflichtigen und ansteckenden Krankheiten gegenüber der Leitung 1.6 Sonstige Aufgaben 1.6.1 Anleitung von Praktikantinnen und Anfertigung von Beurteilungen 1.6.2 Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungen sowie zur Auseinandersetzung mit 43 Fachliteratur 1.6.3 Beteiligung bei Personaleinstellungen Quelle: Zweckverband Kindertagesstätten Heide-Umland, 2009 Nicht jeder einzelne Mitarbeiter wird immer für alle dieser Aufgaben zuständig sein. So ist beispielsweise die Anleitung von Praktikanten den Praxisanleitern vorbehalten, und wird nicht zeitgleich von allen Mitarbeitern erledigt. Auch der Bereich der Personaleinstellungen ist teilweise nur im Leitungsbereich angesiedelt. Trotz dieser Einschränkungen wird deutlich, welch breites Aufgabenspektrum Erzieher zu leisten haben. Die Reflexion der eigenen pädagogischen Arbeit, das Vorbereiten von Projekten, die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungsschritte der Kinder und fast alle weiteren Punkte sollen im laufenden Tagesgeschäft erledigt werden. Beispielsweise wird der Erstellung der Dokumentationsmappen, den sogenannten Portfolios, im sächsischen Bildungsplan eine große Bedeutung zugewiesen. Diese Arbeit ist jedoch sehr zeitaufwändig, da nicht nur „Kunstwerke“ der Kinder aufgenommen werden, sondern auch oft Fotos zum pädagogischen Alltag, Bildungs- und Lerngeschichten und die eigentlichen Beobachtungen. Die Anfertigung der Portfolios obliegt dem jeweiligen Bezugserzieher, der diese Arbeit im laufenden Tagesgeschäft erledigen soll. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Erzieher in Sachsen im Kindergartenbereich meist ca. 15 Kinder in ihrer Gruppe nicht nur zu betreuen hat, sondern alle oben genannten Aufgaben wahrnehmen muss. Welche Belastungsfaktoren sich aus der Arbeit eines Erziehers und den strukturellen Bedingungen ergeben, wird im nächsten Kapitel dargestellt. 3.4 Belastungsfaktoren Belastungen, die sich aus den unterschiedlichen Arbeitsaufgaben des pädagogischen Personals in Kitas ergeben können, werden durch unterschiedlichste Rahmenbedingungen hervorgerufen. Es gibt fünf Bereiche, aus denen Arbeitsbelastungen resultieren können. Nicht zwingend muss sich daraus eine Krankheit für den einzelnen Erzieher ergeben. Je nachdem über welche Ressourcen und Bewältigungsstrategien jeder Einzelne verfügt, können Belastungen krank machen oder „weggsteckt“ werden. Dazu folgt später in dieser Arbeit noch ein eigenständiges Kapitel. Oft ist es auch nicht die einzelne Belastung, die einen negativen Einfluss auf die Mitarbeiter hat, sondern eine Anhäufung von vielen kleinen 44 erschwerenden Bedingungen, die dazu führen, dass Mitarbeiter sich überfordert fühlen. Vergleichend dazu kann auch die Dissertation von Attiya Khan herangezogen werden, die sich ebenfalls mit den Belastungsfaktoren im pädagogischen Bereich beschäftigt. (vgl. Khan, 2005, S. 52-61) - Zu den physikalischen Umständen, die sich negativ auf das Belastungsempfinden auswirken können, gehört vor allem der Lärm, der in den Räumen einer Kita herrscht. Da Lärm zu einem der Haupthandlungsfelder im Sinne des BGM gehört, wird ihm später noch ein eigenes Kapitel gewidmet, um genauer auf die Ursachen und Auswirkungen eingehen zu können. Aber auch die Raumgröße und die vorhandene Ausstattung sind in die Betrachtung mit einzubeziehen. In diesen Bereich spielt vor allem die Ausstattung auch mit für Erwachsene gerechtem Mobiliar eine Rolle, die bei der Betrachtung von Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement eine Rolle spielt. Durch unsachgemäße Ausstattung, wie beispielsweise fehlenden Erzieherstühlen, wird das zweite Handlungsfeld in Kindertagesstätten berührt. Hier geht es vor allem um Rückenleiden, die zusätzlich in einem weiteren Kapitel bearbeitet werden sollen. Zu den räumlichen Bedingungen gehört ebenfalls die Anzahl der zu nutzenden Räume, d.h. ob es Räume gibt, in die sich Erzieher zurückziehen und gegebenenfalls ihre Pause verbringen können. Das Raumklima (Temperatur, Beleuchtung, Luftbeschaffenheit und Gerüche) können sich ebenfalls auf das Wohlbefinden und die Gesundheit des pädagogischen Personals auswirken. Als letzte physikalische Bedingung, die sich auf das Belastungsempfinden auswirken kann, seien an dieser Stelle die chemischen Stoffe genannt, mit denen das Personal in Berührung kommt. Desinfektions- und Reinigungsmittel spielen in der alltäglichen Arbeit des beschäftigten Personals eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Sie spielen vor allem im dritten Handlungsfeld, den Infektionen eine wichtige Rolle. Auf diesen Punkt wird an späterer Stelle noch einmal gesondert eingegangen. - Weiterhin spielt eine Reihe von organisatorischen Faktoren eine wichtige Rolle für die Belastungen des pädagogischen Personals. So ist die Arbeitszeit, das Abdecken von Früh- und Spätdiensten sowie die Pausenregelung ein Aspekt, der an dieser Stelle betrachtet werden muss. Die Größe des Teams spielt eine weitere wichtige Rolle. Ist es beispielsweise möglich, Urlaub und Krankheit von einzelnen Mitarbeitern zu kompensieren, oder stößt man sofort an seine Grenzen, weil man immer wieder einspringen muss und niemand anderes da ist, der dies tun kann. Bei sehr kleinen Teams gestaltet sich diese Abwechslung gegebenermaßen sehr schwer. Die Gruppengröße und deren Zusammensetzung können sich ebenfalls 45 auf die vor allem psychische Belastung von pädagogischem Personal auswirken. Die Anzahl der Kinder und deren verschiedene Altersspektren sind hierbei zu beachten. Die konzeptionelle Arbeit der Kindertagesstätte kann ebenfalls ein Belastungsfaktor sein. Gibt es beispielsweise ein Konzept, das die offene Arbeit beschreibt, und Mitarbeiter sich mit diesem Konzept nicht arrangieren können, sondern lieber eine feste Stammgruppe hätten, kann dies zu psychischen Problemen führen. Grundsätzlich beziehen sich die organisatorischen Bedingungen natürlich auch auf die Art und Größe der Kindertagesstätte im Allgemeinen. In diesem Bereich wurde deutlich, dass es vor allem auch um psychische Belastungen geht, mit denen das pädagogische Personal sich auseinandersetzen muss. Dieser Bereich stellt das vierte Haupthandlungsfeld im Sinne des BGM dar, und wird aus diesem Grund wie die schon oben aufgeführten Felder noch einmal in einem eigenen Kapitel behandelt. (siehe Kapitel 4.1.4) - Den dritten Bereich, aus dem sich Belastungen für das Personal ergeben, stellt die eigentliche Arbeitsaufgabe mit ihren Anforderungen dar. Wie im Kapitel „Arbeitsaufgaben eines Erziehers“ dargestellt, sind die Aufgabeninhalte sehr komplex und vielschichtig. Es tauchen immer wieder Aufgaben auf, die parallel zueinander erfüllt werden müssen, was oftmals verständlicherweise zu einem erhöhten Zeitdruck führt. Ein Beispiel dafür ist die Zeit kurz vor dem Mittagessen. Es muss aufgeräumt und kontrolliert werden, dass dies am besten durch die Kinder so geschieht, dass der Raum zum Mittagessen genutzt werden kann. Das Essen muss vorbereitet werden und zusätzlich muss noch einem Kind auf der Toilette geholfen werden. Einige Dinge davon können gegebenenfalls durch die Kinder erledigt werden, aber der Prozess bis dahin ist auch ein Lernprozess, den die Kinder in der Gruppe erst einmal erproben müssen. An diesem Punkt wird noch nicht einmal von der pädagogischen Arbeit gesprochen, die die Mitarbeiter erbringen sollen. Während des ganzen Tages leistet der Erzieher eine permanente Beaufsichtigung der Kinder und kann nicht einfach mal abschalten und sich in Ruhe anderen Dingen widmen, die auch zu seinem Aufgabengebiet gehören. Diese Daueraufmerksamkeit ist psychisch sehr anstrengend. Aber auch die Verantwortung, die der Erzieher für die Kinder trägt, fällt mit in diesen Bereich. Es geht nicht nur um die Aufsichtspflicht, sondern auch um die Verantwortung für die Gesundheit der Kinder. Wenn man auf das letztgenannte Beispiel zurückkommt, trägt der Erzieher auch die Verantwortung dafür, dass sich die Kinder nach der Toilette und vor dem Essen die Hände waschen. Dies muss gegebenenfalls mitgestaltet oder kontrolliert werden. Aber auch die eigene Gesundheit spielt hier 46 eine wesentliche Rolle. Die biologische Belastung durch Infektionskrankheiten ist etwas für die Kindertagesbetreuung typisches. In den Bereich der Belastungen durch die Arbeitsaufgabe fallen ebenfalls die körperlichen Belastungen, die sich aus der Arbeit mit den Kindern ergeben. Dazu zählt das Heben und Tragen der Kinder, ungünstige Körperhaltungen wie beispielsweise beim Helfen beim Anziehen, sowie die Sprechbelastung, der Erzieher ausgesetzt sind. Um den Anforderungen der Arbeitsaufgabe gerecht zu werden und zu bleiben gehört es ebenfalls an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. - Als vierte Belastungskategorie sollen die sozialen Faktoren beleuchtet werden. Einerseits geht es an dieser Stelle um soziale Aspekte des Miteinanders im Team, andererseits aber auch um die unterschiedlichen sozialen Hintergründe der zu betreuenden Kinder. Auf das Team bezogen sind Belastungen vor allem auf soziale Faktoren, wie das Alter, Qualifikation und die Rolle, die man selbst im Team einnimmt zurückzuführen. Auch das Betriebsklima spielt für die psychische Belastung eine große Rolle. Wie gestalten sich die Kommunikation und der Informationsfluss? Auch der Rückhalt, der einem gegeben wird und die Akzeptanz, die einem entgegengebracht wird, spielen bei der Betrachtung der Belastungsfaktoren eine Rolle. In diesem Zusammenhang sind auch der Führungsstil und die Fairness zu betrachten, mit der die Einrichtung geleitet wird. Wenn sich eine Mitarbeiterin beispielsweise bei der Dienstplanung oft benachteiligt fühlt, wird dies Auswirkungen auf ihre Arbeitsmotivation und den sozialen Umgang mit Kollegen und Führungskraft haben. So können gegebenenfalls ein Migrationshintergrund der Kinder oder die unterschiedliche soziale Herkunft und Zugehörigkeit der Familien auf das pädagogische Personal belastende Auswirkungen haben, wenn sie beispielsweise das Gefühl haben, damit nicht umgehen zu können oder das Gefühl haben, über die Lebensumstände der Familien und deren Gepflogenheiten zu wenig zu wissen. - Als fünfter und letzter Bereich der Belastungsfaktoren sollen die gesellschaftlichen Bedingungen betrachtet werden. Hier spielt eine Rolle, welche Erwartungen die Gesellschaft an Kindertagesbetreuung hat. Der Bildungsauftrag sei an dieser Stelle zu nennen. Diesem Erwartungsdruck auch von Eltern gerecht zu werden, kann pädagogisches Personal unter Druck setzen. Noch ist die Konkurrenz unter den verschiedenen Anbietern von Kindertagesbetreuung nicht hoch, da nach wie vor zu wenige Plätze zur Verfügung stehen. Es ist aber denkbar, dass es in einigen Jahren zu einem erhöhten Wettbewerb kommen kann. Dieser wird dazu beitragen, dass die psychische Belastung des Personals steigt, da nun eventuell 47 vom Träger eine sehr hohe Qualität der Arbeit erwartet wird, um den Konkurrenzkampf für sich zu entscheiden. Und wie wird der Beruf der Erzieher in Umfeld und der Gesellschaft gewertschätzt? Dieses Image und auch die Bezahlung, die einen Hinweis darauf geben, wie wertgeschätzt und gesellschaftlich anerkannt der Beruf ist, können psychische Belastungen beeinflussen. (vgl. Thinschmidt, 2011, S. 5-9) 3.5 Ressourcen Nachdem die Belastungsfaktoren in der Arbeit des pädagogischen Personals genauer betrachtet wurden, soll sich der Blick nun den Ressourcen zuwenden. Je besser ein Mitarbeiter mit für ihn wichtigen Ressourcen ausgestattet ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er arbeitsunfähig wird. Grundsätzlich gilt, dass nur leistungsfähige und motivierte Erzieher gute Arbeit leisten können. In verschiedenen Studien wurden die Ressourcen, über die Mitarbeiter im pädagogischen Bereich verfügen, untersucht. (vgl. Khan, o.J. S. 10-12) Die Arbeitszufriedenheit und Motivation zur Arbeit ist auf verschiedene Aspekte zurückzuführen. Erzieher schätzen an ihrer Tätigkeit, dass sie hohe Kommunikations- und Unterstützungsmöglichkeiten haben. Die vielfältigen Arbeitsaufgaben, wie sie weiter oben schon beschrieben wurden, werden als positiv angesehen, da es sich um keine eintönige Arbeit handelt, sondern sich daraus auch große Handlungsspielräume ergeben. Im Rahmen ihrer Arbeit in den einzelnen Gruppen können Erzieher sich die Arbeit relativ frei gestalten und dabei ihre eigenen Fähigkeiten und Interessen einbringen. Auch das Qualifikationspotential wird als positive Ressource angesehen, da es vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten zu spezifischen Themenbereichen gibt. Durch die direkte Arbeit mit den Kindern und das direkte Erleben der Reaktionen haben Erzieher ein ausgeprägtes Kohärenzgefühl und erleben eine hohe Selbstwirksamkeit. Auch das hohe Maß an Verantwortung, welche sie den Kindern gegenüber haben, ist für viele Erzieher noch keine Belastung, sondern ein wichtiger Teil ihrer Arbeit, den sie gern tun. Erzieher identifizieren sich stark mit ihrem Beruf und weisen eine starke Berufsbindung auf. Sie resultiert vor allem daraus, dass sie die Arbeit mit den Kindern lieben, und die kindliche Entwicklung miterleben können. Auch die Aufgabenvielfalt und die gegebenen Handlungsspielräume tragen zur Berufsbindung bei. Ein großer Teil des pädagogischen Personals in der Kindertagesbetreuung schätzt das Verhältnis zu den Kollegen und Vorgesetzten. Die soziale Unterstützung, die sich in diesem Rahmen gegeben wird, wird von vielen als positiv betrachtet und trägt dazu bei, dass Erzieher ihren Beruf gern ausüben. Weiterhin gibt es eine relativ hohe Arbeitsplatzsicherheit. (vgl. Voss, 2012, S.12) 48 Die Arbeitszufriedenheit besteht trotz dessen, dass sich viele Erzieher bewusst sind, dass der Beruf schlecht bezahlt wird, einen relativ geringen gesellschaftlichen Status aufweist und zudem noch sehr stressig sein kann. (vgl. Khan, o.J. 11) Außer den Ressourcen, die dem pädagogischen Personal aus der Arbeit heraus zur Verfügung stehen, gibt es noch weitere persönliche Ressourcen. Dazu gehört die körperliche Verfassung, in der sich der Mitarbeiter gerade befindet, vom Allgemeinzustand bis hin zur tagesaktuellen Verfassung. Aber auch die Persönlichkeit an sich kann als eigene Ressource betrachtet werden. Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen zählen ebenfalls zu den Schutzfaktoren, die das pädagogische Personal in die Arbeit mit einbringt. Positiv auf die Belastungsfähigkeit wirkt sich außerdem aus, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben ist. (vgl. Voss, 2012, S. 14) 3.6 Handlungsfelder in der Kindertagesstätte Im Zuge der Darstellung der Belastungsfaktoren wurden bereits die vier bedeutendsten Belastungsfelder Lärm, rückengerechtes Arbeiten, Infektionsschutz und psychische Belastungen benannt, die im Kita-Bereich eine wesentliche Rolle spielen. Diese sollen im Folgenden einzeln beleuchtet werden. 3.6.1 Lärm Lärm stellt einen der Hauptbelastungsfaktoren in einer Kindertagesstätte dar. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass das pädagogische Personal sich in Kindertagesstätten vor allem durch Lärm belastet fühlt. 30 % aller Mitarbeiter schätzen den Lärm im Gruppenraum als sehr stark bis stark ein (vgl. Rudow, 2004 in Stojke, 2009, S. 68) Auch die Studie von Seibt et al. Zeigt auf, dass sich fast. 4/5 der Erzieher von Lärm subjektiv sehr belastet fühlen. (vgl. ebd.) Diese subjektive Einschätzung von Lärm wurde ebenfalls in einer Umfrage der Kasseler Betriebskrankenkasse ermittelt. Die Konsequenz aus diesem Ergebnis war, dass die Unfallkasse Hessen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitswissenschaften der Universität Kassel eine wissenschaftliche Untersuchung des Sachverhaltes durchführte. Dabei wurden in sieben verschiedenen Kindertagesstätten bei 18 Erziehern über einen ganzen Tag lang Messungen mit einem am Körper getragenen Schalldosimeter durchgeführt. Das Ergebnis war bezeichnend. 49 Abbildung 11: Beurteilungspegel am Arbeitsplatz von Erzieher/innen Quelle: Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen, 2003, S. 17 Weit über 1/3 der Beurteilungspegel zeigten eine Lautstärke von über 85 dB (A). Ungefähr in der Hälfte des Messungszeitraums aller Erzieher lag die Lärmbelastung bei 80 – 85 dB (A). Nur ca. 12 % des gesamten gemessenen Zeitraums ergab eine Lärmbelastung von unter 80 dB (A). Im Laufe des Tages wurden Spitzenwerte von 113 dB (A) gemessen. Vor allem in Zeiten des Freispiels und während des Essens, beim Turnen und gemeinsamen Basteln waren die Werte sehr hoch. (vgl. Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen, 2003, S. 18) Betrachtet man die Arbeitsstättenverordnung besteht die Anforderung darin, dafür zu sorgen, die Lärmbelästigung so niedrig wie möglich zu halten, damit die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. (vgl. Arbeitsstättenverordnung, 2004, S. 11) In der Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ (GUV 9.20/GUV – J B3) sind Grenzwerte für den Beurteilungspegel festgesetzt, die in der Arbeit nicht überschritten werden dürfen. Bei vorwiegend geistigen Tätigkeiten, sowie in Pausen- und Ruheräumen darf eine Lautstärke von 55 dB (A) nicht überschritten werden. Bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Tätigkeiten liegt der Grenzwert bei 70 dB (A) und bei allen sonstigen Tätigkeiten bei 85 dB (A). Die Arbeit in einer Kindertagesstätte lassen sich als geistige Tätigkeiten sowie als Tätigkeiten der zweiten Kategorie beschreiben. Demnach werden die Grenzwerte der Unfallverhütungsvorschrift regelmäßig überschritten. Dass diese Lautstärke zu hoch ist, um gute pädagogische Arbeit leisten zu können liegt auf der Hand. Ebenso ist verständlich, dass sich das pädagogische Personal durch den Lärm belastet 50 fühlt. Die Auswirkungen von Lärm sind zahlreich. Lärm vermindert das Konzentrationsvermögen und die Aufmerksamkeit. Kommunikation wird gestört und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter wird beeinträchtigt. Kopfschmerzen, Bluthochdruck, Gereiztheit und Müdigkeit können die Auswirkung einer langanhaltenden Lärmbelastung sein. Eine Gehörschädigung kann bei einem ständigen Geräuschpegel von über 80 dB (A) nicht ausgeschlossen werden (vgl. Stojke, 2009, S. 69). Für die Beurteilung der Lärmbelastung sind weiterhin die Nachhallzeiten zu beachten. Sie werden durch die Raumgröße und -höhe, sowie die Ausstattung mit schallabsorbierenden oder -reflektierenden Einrichtungsgegenständen beeinflusst. Schallabsorbierend wirken Deckenverkleidungen zum Schallschutz, aber auch Teppiche, Gardinen, Raumteiler, Bilder an den Wänden und anderes Mobiliar. Aus Gründen des Brandschutzes wird aber immer mehr auf solche Einrichtungsgegenstände verzichtet, bzw. muss auf Grund gesetzlicher Vorgaben verzichtet werden. Weitere Gründe für die hohe Lärmbelastung sind in der Gruppen- und Raumgröße und natürlich der „Lärm“ der Kinder. Diese Spielgeräusche lassen sich natürlich nicht abstellen, sondern werden durch eine schlechte Raumqualität noch weiter negativ beeinflusst. Auch organisatorische und pädagogische Gründe können sich auf die Lärmbelastung auswirken. Beispielsweise wird Lautstärke in geschlossenen Räumen stärker wahrgenommen als im Außengelände, weshalb ein pädagogisches Konzept, was dem Aufenthalt im Innenbereich eine große Bedeutung zumisst, für das Lärmempfinden des pädagogischen Personals ungünstiger ist. Organisatorische Gründe liegen beispielsweise im Personalmangel, der es kaum ermöglicht, sich eine „Lärmpause“ zu geben und sich für einige Zeit anderen Dingen, wie Schreibarbeiten oder Vorbereitungszeiten zu widmen und sich aus der direkten Gruppenarbeit zurückzuziehen. 3.6.2 Rückengerechtes Arbeiten Wie in Punkt 3.2.2 bereits dargelegt wurde, sind Erkrankungen des Muskel-SkelettSystems, vor allem Rückenbeschwerden die häufigste Krankheitsursache bei pädagogischem Personal in Kindertagesstätten. Über 70 % der Arbeitszeit verbringen Erzieher entweder im Stehen oder im Sitzen, die restlichen knapp 30 % sind auf laufen oder knien und hocken verteilt. Dieser Umstand der wechselnden Bewegung lässt noch keine Rückschlüsse auf die Erkrankungsursachen zu, denn ein Wechsel der Bewegung ist im Grunde genommen sogar empfehlenswert. Die Gründe für die Belastung des Rückens sind vor allem in genauerer Betrachtung der einzelnen Tätigkeiten zu erkennen. Die Arbeitsumgebung in einer Kindertagesstätte ist auf die Bedürfnisse und körperlichen Gegebenheiten von Kindern ausgerichtet. So ist es für Erwachsene fast unmöglich, in 51 einer normalen Körperhaltung zu sitzen. Die Stühle haben eine geringe Sitzhöhe und auch die Höhe der Tische lässt es nicht zu, dass die Beine unter den Tisch gestellt werden. So wurde in der Kasseler Studie festgestellt, dass nur in einem Drittel der beobachteten Fälle die Erzieher in normaler Sitzhaltung saßen. Relativ häufig wird der Körper beim Sitzen gebeugt (27,1%), gedreht (16%) oder gleichzeitig gedreht und gebeugt. (22,8%). (vgl. Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen, 2003, S. 27) Selbst wenn Träger von Kindertagesstätten ergonomische Sitzmöbel für das Personal angeschafft haben, bleibt die verdrehte Körperhaltung erhalten, da die Tische zu niedrig sind. Auch beim Stehen zeigen sich ähnliche Probleme. Um mit den Kinder interagieren zu können, wird sich in stehender Haltung oft gebückt, gebeugt oder / und gedreht, um sich der Position des Kindes anpassen zu können. Ein weiterer Punkt, auf den sich die große Zahl der Erkrankungen des Muskel-SkelettSystems zurückführen lässt, ist das Heben und Tragen der Kinder. Vor allem im Krippenbereich stellt dies eine große Herausforderung dar. Kinder, die noch nicht laufen können, werden oft getragen und zum Wickeln müssen die Kinder auf die Wickeltische gehoben werden. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Das Ziel ist es, Gesundheitsgefahren durch manuelle Handhabung von Lasten zu minimieren. Es gibt eine Empfehlung, nach der Frauen von 19-45 Jahren nicht mehr als 10 kg, Frauen über 45 Jahren nicht mehr als 9 kg heben oder tragen sollten. Diese Empfehlung ist im Krippenbereich einer Kindertagesstätte kaum zu realisieren. (vgl. Albrecht, Thinschmidt 2009, S. 73) Als Folge der durch die verschiedenen Belastungen auftretenden Rückenbeschwerden, kommt es häufig zusätzlich zu Verspannungen im Schulter und Nackenbereich, sowie zu Kopfschmerzen. (vgl. Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen, 2003, S. 27) 3.6.3 Infektionsschutz Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen ist einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Das Risiko an einer „klassischen“ Kinderkrankheit, wie Mumps, Masern, Röteln, Windpocken und Scharlach oder an Atemwegsinfektionen oder Durchfallerkrankungen zu erkranken ist hoch. Der Grund hierfür ist, dass Kinder selbst häufig an diesen Leiden erkranken und das Infektionsrisiko durch den nahen Kontakt zwischen Kindern und Erziehern erhöht ist. Auch die alltägliche Arbeit des Windelwechselns oder dem Abputzen des Pos, verbunden mit dem Kontakt zu Ausscheidungen des Kindes, führt zu einer Infektionsgefahr. Die vorrangigen Übertragungsformen bestehen in der Tröpfcheninfektion sowie der Schmier-, bzw. Kontaktinfektion. Besonders Mitarbeiter, die in ihrer eigenen Kindheit die 52 Kinderkrankheiten nicht durchlaufen haben und keinen Impfschutz besitzen, sind einem erhöhten Risiko der Infektion ausgesetzt. Meist verlaufen diese Krankheiten im Erwachsenenalter komplizierter und langwieriger. Ein besonderes Gefährdungspotential besteht für schwangere Frauen, denn die Ansteckung mit einer dieser Kinderkrankheiten kann schädliche Auswirkungen auf das noch ungeborene Kind haben. (vgl. Böhm, Waterstrat, Stojke, 2009, S. 77) Angesichts des Bewusstseins dieser Gefährdungen gibt es verschiedene Rechtsvorschriften, die sich mit dem Infektionsschutz befassen. So muss das Personal über Infektionsgefährdungen und entsprechende Risiken nach § 12 Arbeitsschutzgesetz aufgeklärt werden. Eine regelmäßige Belehrung, vor Antritt der Tätigkeit und später regelmäßig aller zwei Jahre über §§ 33-36 des Infektionsschutzgesetzes hat schriftlich dokumentiert zu erfolgen. Darin sind gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten des Personals beschrieben, wie beispielsweise die Meldepflicht ansteckender Krankheiten gegenüber der Leitung und den zuständigen Behörden, einem Besuchsverbot des Kindes im Falle einer solchen Erkrankung und anderen Aspekten. Auch das Mutterschutzgesetz spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle, da bei Gefährdungen der Mutter und ihres ungeborenen Kindes ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss. (vgl. ebd. S. 72) 3.6.4 Psychische Belastungen Auf das Auftreten von psychischen Belastungen wurde im Kapitel 3.2.2 bereits eingegangen. Auch die Gründe, die diesen Bereich zu einem der Haupthandlungsfelder in einer Kindertagesstätte werden lassen, wurden im Kapitel 3.4 schon hinreichend dargestellt. Psychische Belastung resultiert demnach vor allem aus organisatorischen Bedingungen, der Komplexität der Arbeitsaufgaben und sozialen und gesellschaftlichen Faktoren. An dieser Stelle sollen dementsprechend nur noch Ergänzungen angeführt werden, die für dieses Handlungsfeld von Bedeutung sind. Psychische Erkrankungen treten dann zu Tage, wenn die personeneigenen Ressourcen und Bewältigungsstrategien für deren Aufarbeitung nicht ausreichen. (Vergleich dazu Belastungs- Beanspruchungsmodell in Uhle, Treier 2011, S. 99) Psychische Beschwerden können ebenfalls auf Interaktionen zwischen dem pädagogischen Personal und den Kindern, sowie auf Interaktionen zwischen Erziehern und Eltern zurückzuführen sein. 53 Abbildung 12: Belastungsempfinden im direkten Kontakt mit den Kindern Quelle: Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen, 2003, S. 47 Die Belastungen, die sich aus der Arbeit direkt mit den Kindern ergeben, zeigt die obige Grafik. Sie beruht auf einer Untersuchung in Kassel und Frankfurt, zu den Belastungsfaktoren von pädagogisch tätigem Personal. Demnach sind Situationen, aus denen sich Gefährdungen für ein Kind ergeben können, am bedeutendsten für das Stressempfinden. Die dabei empfundene emotionale Belastung und gleichzeitig das Verantwortungsgefühl für alle anderen Kinder machen diese Situationen besonders bedeutend. Diese Situation ist aber relativ selten im Vergleich zu den anderen dargestellten Ereignissen. Auch das Kriterium „Mehrere Kinder wollen gleichzeitig etwas“ steht in der Belastungsskala sehr weit oben. Der Anspruch allen Kindern gerecht werden zu wollen, aber dabei so viele Kinder um sich herum zu haben, dass man sich eigentlich nicht mit jedem Einzelnen beschäftigen kann, belastet Erzieher sehr. Bis zu zehn Mal am Tag geraten die untersuchten Mitarbeiter in diese Situation. Ein weiterer Aspekt ist, dass das pädagogische Personal sich manchmal gleichzeitig um mehrere Konflikte kümmern muss. Bei vielen dieser Punkte lässt sich das Belastungsempfinden auf die Gruppengröße zurückführen. Da es im Durchschnitt 15 Kinder pro Gruppe sind, ist leicht erklärbar, wie es zu solchen Situationen kommen kann. (vgl. Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen, 2003, S. 45-46) Aber auch der Kontakt zu den Eltern kann sich schwierig gestalten und so psychische Belastungen auslösen. Stark belastend für Erzieher ist es, wenn Eltern sich bei der Kindergartenleitung über gezeigtes Verhalten beschweren. Dies lässt sich meist darauf zurückführen, dass es Probleme in der Kommunikation zwischen den Betreffenden gibt. Die Aufgabe der Erzieher, gute Elternarbeit zu leisten, ist eben eine von vielen Aufgaben, 54 die das pädagogische Personal zu leisten hat. Weiterhin gilt die wenige Anerkennung, die Pädagogen für die geleistete Arbeit bekommen als ein Aspekt, der als belastend wahrgenommen wird. Zusammenfassend aus diesen beiden Kapiteln lässt sich sagen, dass vor allem die Größe der Gruppen und der Personalmangel, Zeitdruck verbunden mit vielen Arbeitsanforderungen, aber auch der Umgang mit Eltern als besonders belastend empfunden werden. 4 Betriebliches Gesundheitsmanagement in Kindertagesstätten In diesem Kapitel soll betrachtet werden, ob und wie sich die Standards des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Kindertagesstätten umsetzen lassen. Diagnosemethoden sollen auf ihre Machbarkeit hin untersucht werden und es werden zahlreiche Maßnahmen der Umsetzung, bezogen auf die spezifischen Handlungsfelder einer Kita vorgestellt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Gründe, die für die Implementierung von BGM sprechen, auch für den Bereich der Kindertagesbetreuung relevant sind. Der Anteil des pädagogischen Personals in Leipzig über 50 Jahren liegt mit knapp 30% aller Beschäftigten relativ hoch. Auch die veränderten Krankheitsursachen im Kita-Bereich, auf die im Laufe der Arbeit eingegangen wurde, sprechen für die Implementierung eines BGM. Die Diskussion um den Fachkräftemangel von pädagogischem Personal zeigt, dass es für Träger von Kindertagesstätten auch darum gehen wird, durch betriebliche Maßnahmen ihre Außenwirkung und ihr Image zu erhalten oder zu verbessern. Da betriebliche Gesundheitspolitik in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung zunimmt, wird dies sicher auch ein Punkt sein, an dem die Attraktivität von Arbeitgebern bemessen wird und potentielle Bewerber sich für oder gegen eine Bewerbung entscheiden werden. Auch eine Reduzierung der Fehlzeiten und den damit verbundenen Kosten sprechen für die Einführung von BGM, da Träger von Kindertagesstätten überwiegend von der öffentlichen Finanzierung abhängig sind und somit bestrebt sein sollten, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel langfristig gewinnbringend einzusetzen. 55 4.1 Standards zur Einführung von BGM Die in Punkt 2.3.3 genannten Standards zur Einführung von BGM sollten auch bei KitaTrägern Beachtung finden. Je nach Größe und gewachsenen Strukturen kann es aber schon an dieser Stelle zu Abweichungen kommen. Als betriebspolitische und strukturelle Voraussetzungen für die Einführung von BGM wurden nachfolgende Punkte benannt: - Geschäftsführung legt gemeinsam mit der Mitarbeitervertretung schriftliche vereinbarte Ziele fest, (nach einer Diagnosephase des Unternehmens) - Es wird ein Lenkungsausschuss zur Implementierung von BGM gebildet, bestehend aus der Geschäftsführung, dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt, Führungskräften aus der mittleren Führungsebene und dem personalverantwortlichen Mitarbeiter - Es werden finanzielle und zeitliche Ressourcen für den Lenkungsausschuss und den Aufbau und die Umsetzung eines BGM bereitgestellt - Ernennung eines Gesundheitsbeauftragten, der BGM koordiniert und Bindeglied zwischen den verschiedenen Personengruppen ist, - Partizipation aller Mitarbeiter wird gewährleistet - Kommunikation mit und Information der Mitarbeiter wird kontinuierlich sichergestellt - Internes Marketing zum Thema BGM wird eingeführt Der erste Punkt ist logisch nachvollziehbar und bedarf keiner weiteren Betrachtung, denn auf die Diagnosephase eines Unternehmens wird an einem späteren Punkt noch einmal eingegangen. Die Schaffung eines Lenkungsausschusses hingegen, bietet schon Raum zur Diskussion. Gerade bei kleineren Trägern der Kinder- und Jugendhilfe stellt sich die Frage, ob es überhaupt personell möglich ist, diesen Lenkungsausschuss zu implementieren. Es geht vor allem nicht nur darum, die passenden Mitarbeiter für diese Arbeit zu gewinnen, sondern vor allem auch um deren zeitliche Ressourcen, sich dieser Aufgabe zu widmen. Oft sind bei kleinen Trägern verschiedene Verantwortlichkeiten bei einer Person gebündelt. Die Schaffung und kontinuierliche Arbeit eines Lenkungsausschusses bedarf grundsätzlich einer relativ großen Verwaltungsstruktur. Diese Verwaltungsposten müssen aus verschiedenen Bereichen finanziert werden, was sich gerade bei kleinen Trägern schwierig gestaltet, da die Finanzierung der einzelnen Projekte kaum Spielraum für weitere Maßnahmen beinhaltet und relativ knapp bemessen ist. Auch der nächste Punkt, die Bereitstellung von finanziellen und zeitlichen Ressourcen für 56 den Lenkungsausschuss und die Einführung von BGM, ist unter den vorher genannten Punkten kritisch zu betrachten. Bei großen Trägern, die sich aus den verschiedensten Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe finanzieren, ist es sicher einfacher, Mittel für BGM umzulegen und aus erwirtschafteten „Gewinnen“ finanzielle Ressourcen in diesen Bereich zu investieren. Aber nicht nur die finanziellen Ressourcen sollen hier Beachtung finden. Auch die personellen Möglichkeiten, sich an der Einführung von BGM zu beteiligen, sind sehr unterschiedlich. Einerseits, was den Teil der Verwaltungsstrukturen angeht, wie oben schon beschrieben, andererseits aber auch, wenn es um die Teilnahme des mittleren Managements im Lenkungsausschuss geht. Mittleres Management bedeutet bei kleinen Trägern, dass es die Kita-Leitungen sind, die diesen Bereich repräsentieren. Ihre zeitlichen Ressourcen sind aufgrund des ungünstigen Personalschlüssels und dem wie oben beschriebenen Personalmangels sehr begrenzt. Weiterhin haben auch KitaLeitungen, ähnlich wie das pädagogische Personal, eine große Bandbreite an Aufgaben zu erledigen. Die zeitliche Ressource, sich für die Einführung von BGM zu engagieren, ist aus diesen Gründen oftmals nicht gegeben. Wenn die Einführung von BGM nur nach den oben genannten Standards vonstatten gehen könnte, würden kleine Unternehmen es sicher nie einführen. Die Bestellung eines Gesundheitsbeauftragten wäre eine reine Frage der Finanzierung dieser zusätzlichen Stelle. Zu den finanziellen Mitteln und Ressourcen von Unternehmen wurden schon einige Aussagen getroffen, die an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt werden sollen. Möglich wäre gegebenenfalls, die Stelle des Gesundheitsbeauftragten an eine andere Position, wie beispielsweise den Personalverantwortlichen, anzukoppeln. Hierbei steht die Frage, ob derjenige über die zeitlichen Ressourcen verfügt, sich dieses Themas anzunehmen, sowie über die fachliche und personelle Kompetenz. Eine weitere Überlegung zur Koppelung von Personal- und BGM-Verantwortlichkeit ist das Vertrauen, das die Mitarbeiter gegenüber dem Gesundheitsbeauftragten mitbringen müssten. Wenn sich Mitarbeiter mit Problemen an den Gesundheitsbeauftragten wenden, könnte dies ein Zeichen sein, dass sie ihre Arbeit zu diesem Zeitpunkt nicht zu 100% erfüllen können. Sind aber Personal- und BGM-Verantwortlicher in einer Person angesiedelt, könnte bei den Mitarbeitern die Angst entstehen, sich zu öffnen, und aufgrund ihres geminderten Leistungsvermögens schlecht dazustehen und gegebenenfalls mit Konsequenzen, bis hin zur Kündigung rechnen zu müssen. Eine Vermischung dieser beiden Posten stellt also keine ideale Lösung dar. Die Partizipation der Mitarbeiter wird im Rahmen der Diagnostik und Umsetzungsphase näher beleuchtet und soll an dieser Stelle keine große Rolle einnehmen. Besprechungsstrukturen zur Information und Kommunikation sollten bei kleinen und wie 57 bei großen Trägern nicht das wesentliche Problem zur Einführung und Umsetzung von BGM darstellen, wobei es sicher auch hier bedeutende Unterschiede geben kann. Unter internem Marketing versteht man die Bekanntmachung von Zielen, Plänen und den weiteren Maßnahmen hier speziell zum BGM, in Betriebszeitungen, Flyern und ähnlichem. Auch die Veranstaltung von Gesundheitstagen fällt in diesen Bereich. Marketing hat auch immer wieder etwas mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu tun. Kleine Träger haben meist keinen besonderen Bereich in ihrer Verwaltungsstruktur dafür, sondern erledigen solche Aufgaben eher nebenbei. Auch hier steht wieder die Frage, wer dies mit welchem zusätzlichen Aufwand leisten soll und kann. Schon an dieser Stelle wird deutlich, dass die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements, das sich strikt an den vorgegebenen Standards orientiert, vor allem für kleine Träger mit großen Problemen verbunden ist. Gefragt sind vielmehr Implementationen, die den jeweiligen Möglichkeiten und Bedarfen angepasst sind. 4.2 Diagnosemethoden in der Kindertagesstätte Um den gesundheitlichen Zustand des pädagogischen Personals zu erfassen, ist eine Phase der Analyse notwendig. Bei Trägern, die mehrere Kindertagesstätten betreiben, ist es sogar wahrscheinlich, dass in den verschiedenen Einrichtungen unterschiedliche Problemfelder mit eigenen Gewichtungen erkannt werden. Um einen Einstieg in das Thema zu finden ist es sinnvoll, zuerst eine Betrachtung des Krankenstandes heranzuziehen. Diese Arbeit müsste von dem Personalverantwortlichen in Zusammenarbeit mit der Lohnbuchhaltung durchgeführt werden. In kleinen Unternehmen kann dies auch nur eine einzelne Person sein, die diese Aufgabenbereiche wahrnimmt. Wenn es dem Management wichtig ist, das Thema des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu bearbeiten, wird sich trotz Zeitknappheit vieler Beschäftigter, sicher ein Zeitfenster finden, indem diese Arbeit erledigt werden kann. Nach Auswertung der, der Einrichtung selbst zur Verfügung stehenden Daten, wie Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage, Dauer der Erkrankungen, Alter der Beschäftigten u.ä., ist der nächste Schritt, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine genauere Aufschlüsselung der Krankheitsursachen vorzunehmen. In diesem Fall ist es nützlich, die Krankenkasse zu wählen, bei der die meisten Mitarbeiter versichert sind, um eine möglichst genaue Analyse zu ermöglichen. Um den Grundsatz der Partizipation und Information der Mitarbeiter umzusetzen, sollte schon an dieser Stelle eine Information aller Mitarbeiter zum geplanten Vorhaben erfolgt sein. 58 Zu den einzelnen Methoden der Diagnose sollen hier nur die Bereiche genauer beleuchtet werden, die beim Setting Kindertagesstätte einer weiteren Diskussion bedürfen. Die Arbeitsunfähigkeitsanalyse und die Mitarbeiterbefragung sollen an dieser Stelle keine große Rolle spielen. Hier sein nur angemerkt, dass, wie im vorherigen Kapitel schon beschrieben, es immer wieder eine Frage der Zeit, der personellen und finanziellen Ressourcen geschuldet bleibt, ob ein Unternehmen sich dieser Aufgabe stellen kann. Auch die Kooperation mit Krankenkassen, die gegebenenfalls die Mitarbeiterbefragung durchführen können, muss vorher genau geplant sein und ein konkretes Ziel verfolgen. Träger, die keine Möglichkeit sehen, diese Befragungen selbst durchzuführen, könnten auch schon an dieser Hürde scheitern, da sie mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden ist. Die Gefährdungsbeurteilung zur Diagnostik der gesundheitlichen Gefahren in einem Unternehmen ist Bestandteil des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Wie bereits erwähnt, bietet die Unfallkasse Sachsen hierzu eine Checkliste an, mit der die Gefährdungsbeurteilung in Kindertagesstätten durchgeführt werden kann. Betrachtet man diese Checkliste, wird deutlich, dass die Themen sich vorrangig auf Arbeitsräume, Arbeitsmittel etc. beziehen. Fragen zur psychischen Gesundheit des pädagogischen Personals sind nicht angeführt (vgl. Unfallkasse Sachsen, 2013), obwohl sie in § 5 Arbeitsschutzgesetz bezüglich ihrer Gefährdungspotentiale mit einzubeziehen sind. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auf qualifizierte Personen übertragen werden, sie muss nicht vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden. Auch Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können zur Beurteilung mit herangezogen werden. Diese Verantwortung liegt dann bei den jeweiligen Leitern der einzelnen Einrichtungen und erhöht auch wieder die Komplexität ihrer ohnehin bestehenden Aufgaben. Aus diesem Grund ist nicht auszuschließen, dass Gefährdungsbeurteilungen zwar durchgeführt werden, aber nicht alle Bereiche von den entsprechenden Experten begutachtet wurden. Die Frage, die sich aus den Ergebnissen der Beurteilung ergibt ist, inwieweit Einrichtung und Träger etwas gegen eventuell aufgetretene Missstände unternehmen können. Dieser Punkt wird später, wenn es um spezielle Umsetzungsmaßnahmen innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements geht, genauer beleuchtet. Gesundheitszirkel als Diagnoseinstrument zur gesundheitlichen Lage sind ein weit verbreitetes Instrument. Betrachtet man jedoch den Bereich der Kindertagesstätten, fällt ein grundsätzliches Problem auf. Der Personalschlüssel in Sachsen ist sehr ungünstig und ein Großteil aller Beschäftigten beklagt sich über den Personalmangel und die damit verbundenen psychischen Belastungen, die durch das Abfangen von Diensten einhergehen. 59 Die Frage ist, wann Erzieher sich zusätzlich zu ihren „normalen“ Arbeitsaufgaben in einem Gesundheitszirkel engagieren sollen und können. Eine Diskussion des Themas ist sicher auch in den regelmäßig stattfindenden Dienstberatungen möglich, jedoch sind auch hier tiefer gehende Überlegungen so zeitaufwändig, dass andere Belange dafür in den Hintergrund rücken müssten, was wieder zu Lasten der pädagogischen Arbeit und organisatorischer Belange gehen kann. Es wäre wünschenswert, wenn Gesundheitszirkel in den entsprechenden Teams durchgeführt werden können, jedoch steht die Frage, ob die strukturellen Bedingen dies überhaupt zulassen. 4.3 Umsetzung betrieblichen Gesundheitsmanagements – Maßnahmen in Kindertagesstätten Speziell für den Kindergartenbereich lassen sich zahlreiche Maßnahmen darstellen, die auf die betriebliche Gesundheitsförderung von pädagogischem Personal abzielen. An dieser Stelle sollen ausgewählte Möglichkeiten im Sinne der Verhaltens-, Verhältnis- und Systemprävention dargestellt werden. Nicht alle Maßnahmen lassen sich nur einem der drei Bereiche zuordnen, sondern können unter verschiedenen Blickwinkeln gesehen werden. Zu beachten ist dabei, dass einige Handlungsfelder sich nicht nur mit einer Maßnahmen aus einem Bereich bewältigen lassen, sondern es eher einer Komplexität von Maßnahmen bedarf, um den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden. 4.3.1 Verhaltensprävention Verhaltenspräventive Maßnahmen richten sich vor allem an den einzelnen Bedürfnissen der betreffenden Mitarbeiter aus, und haben zum Ziel, das Verhalten einer Person hin zum gesundheitsförderlichen Verhalten zu ändern. Auf dieser Ebene sind vor allem Weiterbildungen, an denen das pädagogische Personal teilnimmt, anzusiedeln. Einerseits handelt es sich um Maßnahmen zur Steigerung der physischen Gesundheit, andererseits aber auch um Weiterbildungen, die sich positiv auf die psychische Gesundheit auswirken sollen. Im Bereich der körperlichen Gesundheit sind Weiterbildungen anzusiedeln, die sich mit den Themen der Ernährung, Rückenproblemen aber auch der Raucherentwöhnung beschäftigen. Diese Angebote können mit Unterstützung des Unternehmens von einzelnen Mitarbeitern in ihrer Freizeit wahrgenommen werden, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, in Einrichtungen, in denen sich diese speziellen Bedürfnisse häufen, In-House-Schulungen durchzuführen. Selbstverständlich ist jeder Mitarbeiter für seine eigene Gesundheit verantwortlich, so dass beispielsweise Rückenschulen auch abseits des Betrieblichen Gesundheitsmanagements stattfinden können und sollten. Um die psychischen Belastungen des pädagogischen Personals zu senken, sind 60 Fortbildungen in den Bereichen des Stressmanagements und Entspannungstechniken denkbar. Auf fachlicher Ebene geht es vor allem darum, Mitarbeiter in ihrer fachlichen Kompetenz zu stärken, so dass sie sich beispielsweise durch einen schwierigen Umgang mit Eltern oder durch die Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern nicht überfordert und belastet fühlen. Dazu gehören exemplarisch Kurse zur Gesprächsführung mit Eltern und Konfliktbewältigung, aber auch der sichere Umgang mit schwierigen Kindern. Auch Einzelcoaching für Führungskräfte sowie Einzelberatungsangebote für das pädagogische Personal fallen in den Rahmen der verhaltensbezogenen Umsetzung. (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales, 2006, S. 169) Die jeweiligen Angebote sollten sich immer an den Bedürfnissen des jeweiligen Mitarbeiters orientieren. Nach der „Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte“ in der gültigen Fassung vom 31.12.2013 sollen dem pädagogischen Personal mindestens 40 Stunden jährlich für Weiterbildungen ermöglicht und auch wahrgenommen werden. (vgl. SächsQualiVO, § 6, 2013) An dieser Stelle ist von Kita-Trägern darauf zu achten, dass sich die Art der Weiterbildung wirklich an den Bedürfnissen des Personals orientiert. Um dies beurteilen zu können, ist es von hoher Wichtigkeit, mit den Mitarbeitern beispielsweise im jährlichen Mitarbeitergespräch den Bedarf zu erfassen und Belastungsfaktoren zu kennen. 4.3.2 Verhältnisbezogene Maßnahmen Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements auf der Verhältnisebene umfassen vorwiegend strukturelle Aspekte des Arbeitsplatzes. Soziale Beziehungen, wie auch die Arbeitsorganisation werden beleuchtet, um Belastungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Dabei sind auch die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten. Drei der oben genannten Haupthandlungsfelder Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Kindertagesstätten, sollen vorwiegend unter dem Aspekt der verhältnisbezogenen Maßnahmen betrachtet werden. Lärm, rückengerechtes Arbeiten und die psychischen Belastungen lassen sich durch geeignete Maßnahmen aus diesem Bereich positiv beeinflussen. Lärm: Es gibt verschiedene Ansätze, mit denen der Lärmpegel in Kindertagesstätten gesenkt werden kann. Den ersten Bereich stellen die bautechnischen Maßnahmen dar. Wenn eine Kindertagesstätte neu gebaut wird, ist von vornherein darauf zu achten, dass Schalldämmungen in 61 Form von Dämmstoffen und Schallschutzfenstern eingebaut werden und somit ein geeignetes Raumakustikkonzept erreicht wird. In bestehenden Kindertagesstätten, in denen durch Messungen ein zu hoher Geräuschpegel festgestellt wurde, ist dieser Umstand schwieriger zu beheben. In Punkt 1.2. der Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung in Kitas taucht folgende Frage auf: „Werden Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen, z.B. durch schallabsorbierende Deckenverkleidung?“ (Unfallkasse Sachsen, 2013, S. 11). Der nachträgliche Einbau von Schallschutzelementen ist meist sehr kostspielig. Maßnahmen dieser Art werden nicht gesondert finanziert, sondern sind aus den Haushalten der Kindertageseinrichtung zu bezahlen. Diese hohen Kosten sind meist durch die Träger nicht tragbar. Oft sind auch die Träger der Einrichtung nicht zugleich die Besitzer des Objektes, in denen der Betrieb der Kita vorgehalten wird. Im Grunde genommen sind für solche baulichen Aspekte die Besitzer der Objekte zuständig, die jedoch auch oft aus finanziellen Gründen keine Sanierung des Objektes vornehmen. Vielen Kitas bleibt im Rahmen der baulichen Veränderungen nur übrig, kleinere Maßnahmen zur Verminderung des Lärmpegels anzuwenden. Dazu gehört beispielsweise das Abhängen von Decken und Wänden mit Stoffen oder Bildern, da sehr harte Oberflächen, wie Steinwände den Schall mehr reflektieren als weichere Stoffe. An diesem Punkt muss aber auch die Brandschutzordnung beachtet werden, so dass nur schwer entflammbare Stoffe dafür genutzt werden dürfen. (vgl. Stojke, 2009, S. 70-71) Es gibt weiterhin eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen, die zur Lärmminimierung beitragen können. So ist es sinnvoll, alle zur Verfügung stehenden Räume wirklich zu nutzen, um die Anzahl der Kinder, die sich in einem Raum aufhalten und spielen, zu reduzieren. Schon dies kann zu einer Minderung des Lärms führen. Teilweise kann dieser Aspekt auf eine neue pädagogischen Konzeption hinauslaufen, in der die teil-offene oder offene Arbeit in den Kindergarten eingeführt wird, damit sich die Kinder auf verschiedene Bereiche aufteilen können und auch Flure oder Leseecken für sich in Anspruch nehmen können. Auch kleine organisatorische Maßnahmen, wie das Benutzen von Tischdecken beim Mittagessen können den Lärmpegel reduzieren, da das „Geklapper“ der Teller und des Bestecks durch den zusätzlichen Stoff auf den Tischen minimiert wird. Auch Filzgleiter an Stühlen können dazu beitragen, dass sich der Lärm im Gruppenraum vermindert. Der letzte Ansatz, der in diesem Bereich eine Rolle spielt, ist der pädagogische Ansatz. Projekte, die sich mit dem Thema „Lärm“ „laut und leise“ beschäftigen, können die Kinder für dieses Thema sensibilisieren. Auch der Einsatz von Lärmampeln ist möglich. Sie zeigen je nach Lautstärke im Gruppenraum entweder grün, was für einen normalen Geräuschpegel spricht. Die weiteren Farben gelb und rot weisen dann darauf hin, dass es zu laut ist. Kinder müssen aber im Umgang mit dieser Ampel geschult werden und es ist 62 auch nicht sinnvoll, diese permanent zum Einsatz zu bringen, da sonst der Effekt „verpufft“. Auch das vermehrte Nutzen von Außenspielbereichen kann zu einer Entlastung führen. (vgl. ebd. S. 65-66) In der Literatur wird zusätzlich noch die Möglichkeit der Lärmpausen für das pädagogische Personal vorgeschlagen. Dabei entfernen sich die Mitarbeiter aus der Gruppe und erledigen Vorbereitungsarbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten. Diese Möglichkeit erscheint jedoch sehr begrenzt, da der Personalschlüssel und der Personalmangel es nicht zulassen, sich aus der eigentlichen Gruppenarbeit zurückzuziehen und die Kinder sich selbst zu überlassen. Rückengerechtes Arbeiten: Bei Maßnahmen, die sich auf das rückengerechte Arbeiten von Mitarbeitern im pädagogischen Bereich beziehen, wird deutlich, dass zu einer Verbesserung der Situation nicht nur eine der drei Ebenen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements betrachtet werden darf. Bei diesem Punkt wird deutlich, dass Maßnahmen auf der Verhaltensebene und Maßnahmen der Verhältnisebene zusammenspielen müssen, um eine Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes zu erreichen. Maßnahmen, die sich auf die Verhältnisebene beziehen, umfassen vor allem die Bereitstellung von erwachsenengerechten Mobiliar. Dazu gehören Stühle, aber auch Tische, die an Erwachsenengröße angepasst sind und ein Arbeiten erlauben, ohne sich permanent zu beugen und zu verdrehen. Auch was den Bereich des Tragens und Hebens angeht, gibt es gute Möglichkeiten, die das Hochheben der Kinder auf den Wickeltisch ersetzen. Hierfür gibt es sogenannte Aufstiegshilfen für Kinder. Dies sind Treppen, auf den die Kinder selbstständig auf den Wickeltisch klettern können. Die Anschaffung solcher Utensilien fällt wie oben schon einmal beschrieben ebenfalls in den Aufgabenbereich der einzelnen Kita bzw. des Trägers. Kosten für Stühle etc. müssen aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden und stehen dann dementsprechend nicht für die eigentliche pädagogische Arbeit zur Verfügung. Diese Anschaffungen, die seitens des Trägers vorgenommen werden, ersetzen jedoch nicht, dass sich Erzieher selbst um eine rückenschonende Haltung bemühen. Dazu gibt es zahlreiche Schulungen, die bereits angeboten werden. Es besteht die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen solche Schulungen direkt für das pädagogische Personal anzubieten, andererseits ist jeder einzelne Mitarbeiter angehalten, sein persönlich Verhalten den Anforderungen anzupassen. Dazu können eigenständig in der Freizeit Rückenkurse besucht werden. Wichtig bei beiden Möglichkeiten ist es, dass das Erlernte in den Arbeitsalltag übertragen wird, um etwas für die eigene Rückengesundheit 63 zu tun. Auch Bewegungspausen, die der Mitarbeiter in den Arbeitsalltag einbauen kann, sind eine Möglichkeit, etwas für die eigene Gesundheit zu tun, und gleichzeitig die Kinder mit einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu bewegen. (vgl. Unfallkasse Hessen, 2003, S. 28-33) Psychische Gesundheit: Dieser Handlungsbereich befasst sich vor allem mit all den organisatorischen Belangen, die die psychische Belastung von Erziehern beeinflussen. Maßnahmen hierzu sind auch nicht nur auf der Verhältnisebene anzusiedeln, sondern betreffen auch die Verhaltensund Systemebene. Auf der Verhältnisebene gibt es bereits zahlreiche Maßnahmen, die zu einem verbesserten Gesundheitszustandes des angestellten Personals beitragen können. Ein wichtiger Aspekt, der sich auch auf andere Belastungsfaktoren positiv auswirken würde, wäre eine Verbesserung des Personalschlüssels. Dementsprechend würde der Zeit- und Leistungsdruck der Erzieher sinken, aber auch die Lärmbelastung in einem Gruppenraum würde durch die geringere Anzahl von Kindern reduziert. Die positiven Auswirkungen, die sich durch eine Senkung des Personalschlüssels ergeben, sind zahlreich, wenn man die Belastungsfaktoren und deren Ursache betrachtet. Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung fallen ebenfalls in den Bereich der Verhältnisprävention. Durch Fort- und Weiterbildungen wird die persönliche Leistungsentwicklung der Mitarbeiter vorangebracht. Dadurch erhalten sie größere Handlungsspielräume und werden in ihrer Arbeit sicherer und kompetenter. So werden sie psychisch belastbarer und erfahren gleichzeitig eine Wertschätzung und Anerkennung und können sich zum Teil selbst verwirklichen. Aber auch die Gestaltung der Arbeitsumgebung trägt zur psychischen Gesundheit der Mitarbeiter bei, wie beim Thema „Lärm“ und Ausstattung der Räume bereits beschrieben. All diese Punkte wirken sich weiterhin auf die Arbeitsqualität des pädagogischen Personals aus und fördern somit die Arbeitszufriedenheit, sowie das Betriebsklima. Aber nicht nur Weiterbildungen im herkömmlichen Sinne sind Teil der verhältnispräventiven Maßnahmen. Auch Supervision, Coaching für Führungskräfte und die Einführung von Teamtagen trägt zur Gesundheitsförderung bei. (vgl. Thinschmidt, Stück, 2009, S. 87) Weiterbildungen für Führungskräfte unter dem Aspekt der „gesunden Führung“ sind ein weiterer Aspekt. In diesen wird deutlich, dass vor allem ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeitern sich positiv auf deren Psyche und auch deren Leistungsbereitschaft und Arbeitsqualität auswirkt Die Unfallkasse Hessen hat anhand ihrer Ergebnisse der Untersuchung (vgl. dazu 64 Unfallkasse Hessen, 2003) weitere Maßnahmen aufgeführt, die zur psychischen Gesundheit im Sinne der Verhältnisprävention beitragen. So ist die Einführung eines Springer-Pools, dessen Mitglieder bei Personalengpässen in die jeweiligen Einrichtungen entsandt werden, ein Punkt, der zur Entlastung der Mitarbeiter beitragen kann. Diese Überlegung ist nicht neu, doch auch hier stellt sich wieder die Frage, ob vor allem kleinere Träger es sich leisten können, dieses zusätzliche Personal vorzuhalten, da durch die Kommunen nur der gesetzlich vorgeschriebene Schlüssel an Personalkosten gezahlt wird und kleinere Träger selten die Möglichkeit haben, finanzielle Ressourcen von sich aus bereitzustellen. Auch eine klare Planung und Einhaltung von Pausenzeiten kann für das pädagogische Personal eine Entlastung darstellen, da sie sich dadurch im Laufe des Tages keine Gedanken darüber machen müssen, ob und wann sie ihre Pause machen können. (vgl. Unfallkasse Hessen, 2003, S. 53-55) 4.3.3 Gesundheitsförderung auf Unternehmensebene All die bisher genannten Maßnahmen werden nur zum Erfolg führen, wenn Betriebliches Gesundheitsmanagement als Teil der Unternehmenskultur entwickelt wird und es im Unternehmen eine positive Grundeinstellung zu den Veränderungsprozessen gibt, die sich im Laufe der Einführung eines BGM entwickeln werden. Eine wesentliche Maßnahme auf der Unternehmensebene ist die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Leitbildes als Bestandteil der internen Unternehmenskommunikation, das von allen Mitarbeiter getragen und im besten Falle auch mit entwickelt wird. Im Zuge der Gestaltung des Leitbildes werden Fragen beantwortet, die sich mit dem Wesen der Organisation befassen. Es geht darum, ein gemeinsames Verständnis der eigenen Identität und der Ziele, die durch das Unternehmen erreicht werden sollen, zu entwickeln. Die Frage, wem das Unternehmen seine Angebote zur Verfügung stellt, spielt im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement keine wesentliche Rolle. Von größerer Bedeutung ist, wie sich die Art der Zusammenarbeit gestalten soll und nach welchen Führungsgrundsätzen die Arbeit erfolgt. Von entscheidender Wichtigkeit für die Arbeit ist, dass die im Leitbild entwickelten Ideen und Grundsätze auch tatsächlich gelebt werden und nicht nur auf dem Papier zu lesen sind. Wertschätzendes Führungsverhalten und eine offene Kommunikation sollten sich beispielsweise auch in der alltäglichen Arbeit beobachten lassen, denn sie sind ein wichtiger Aspekt, um psychischen Belastungen der Angestellten entgegenzusteuern. Auch ein Grundverständnis von Gesundheit kann in das Leitbild mit eingearbeitet werden und dient als Grundlage für zukünftige Entscheidungen. 65 Die gesundheitsförderliche Personalführung und die Teamentwicklung zählen zu den Maßnahmen, die in diesem Bereich ihre Anwendung finden und sich positiv auf das psychische Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken können. Diese Aspekte sollten von der Unternehmensleitung vorgelebt werden, damit sie sich auch in den unteren Hierarchieebenen umsetzen lassen. Auch Führungskräftetrainings sind in diesem Bereich mit anzusiedeln. Teamentwicklung und Trainings sind nicht nebenbei zu erledigen. Es bedarf zeitlicher und finanzieller Ressourcen, um diese Bereiche wirklich zu bearbeiten. Diese Ressourcen sind bei größeren Trägern eher gegeben als bei kleinen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei ist festzustellen, dass es auch auf dieser Ebene für kleine Träger schwer ist, BGM nach den bestehenden Standards und Konzepten umzusetzen. Das Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX ist ebenfalls als Teil der Unternehmensebene anzusehen. Dazu wurden in Kapitel 2.3.5.3 bereits einige Ausführungen gemacht. Aber auch hier stellt sich die Frage, wie bereits weiter oben schon einmal, ob es im Unternehmen die personellen Ressourcen dafür gibt, die sich kontinuierlich mit diesem Thema auseinandersetzen oder ob der Träger aufgrund seiner Strukturen hier schon an seine Grenzen kommt. 4.4 Evaluation, Rolle des Managements, rechtliche Grundlagen und Finanzierung So wie die Planungs- und Umsetzungsphase auch, gehört die Evaluation ebenso zum Lernzyklus des BGM. Die in Kapitel 2.3.6 angeführten Methoden können, wie auch bei anderen Unternehmen, im Bereich der Kindertagesstätten genutzt werden. Aber auch an dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es vor allem für kleine Träger mit geringen Verwaltungsstrukturen einen relativ großen Aufwand bedeutet, diese Phase strukturiert und zielorientiert zu bewältigen. Dennoch ist die Evaluation ein wichtiger Bestandteil des Prozesses, da weitere Maßnahmen und Vorgehensweisen sich an bisher Erreichtem oder Gescheitertem orientieren sollten. Zur Rolle des Managements gibt es an dieser Stelle keine weiteren Ausführungen zu machen, da es keine speziell auf den Kita-Bereich bezogenen Besonderheiten gibt. Die gesetzlichen Festlegungen des Arbeitsschutzgesetzes, sowie weitere gesetzliche Vorgaben wie das Durchführen und Dokumentieren von Gefährdungsbeurteilungen und der gesamte Bereich des Wiedereingliederungsmanagements gelten selbstverständlich auch für alle Träger von Kindertagesstätten. Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle, diese gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden. Nur die Art und Weise und die Intensität der Bemühungen kann sich hier unterscheiden. Die weiteren gesetzlichen Grundlagen, auf denen das Betreiben von Kindertagesstätten beruht, sind 66 bereits dargestellt worden und müssen deshalb nicht nochmals erläutert werden (vgl. Kapitel 2.3.8 und 3.1.) Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement wurden in Kapitel 2.3.9 erläutert. Für Träger der Kinder- und Jugendhilfe ergibt sich jedoch die Besonderheit, dass diese Träger in den meisten Fällen gemeinnützig sind und dementsprechend keine Gewinne erwirtschaften dürfen. Sie haben nur begrenzte Möglichkeiten, Gelder anzusparen und diese müssen dann zum überwiegenden Teil satzungskonform eingesetzt werden. Die Finanzierung von Kindertagesstätten erfolgt zum einen aus Elternbeiträgen, aus Landeszuschüssen und den Zuschüssen der jeweiligen Kommune. Nach Ablauf des Haushaltjahres ist bei der Kommune eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Zusätzliche Ausgaben, wie für Investitionen im baulichen Bereich, müssen zusätzlich beantragt werden und werden nur in Einzelfällen auf Grundlage des Haushaltes der Kommune bewilligt. Zusätzliche Ausgaben für Betriebliches Gesundheitsmanagement sind in der Finanzierung von Kindertagesstätten nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten, sich über Krankenkassen und andere Stellen, Teile des Betrieblichen Gesundheitsmanagements finanzieren zu lassen, bestehen für die Träger trotzdem. Aber auch in diesem Fall taucht wieder die Frage auf, wer sich mit diesem Thema beschäftigt und die zeitlichen Ressourcen für diese Arbeit aufbringen kann. 5 Untersuchung zum aktuellen Stand der Umsetzung eines strukturierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements bei Leipziger Kita-Trägern 5.1 Methodische Vorgehensweise In Leipzig gibt es derzeit 220 Kindertageseinrichtungen, die sich in Trägerschaft von 61 verschiedenen Anbietern befinden. 37 Träger betreiben jeweils nur eine Einrichtung. 19 Träger haben zwischen zwei und neun Kitas in ihrer Trägerschaft und 10 – 14 Kindertagesstätten werden von vier verschiedenen Trägern vorgehalten Ein Träger hat mehr als 14 Kindertagesstätten in seiner Verantwortung. Zur Bestimmung der Grundgesamtheit wurde die Homepage der Stadt Leipzig www.meinkitaplatz-leipzig.de herangezogen. 67 Anzahl der Träger in absoluter Zahl 40 35 30 25 20 15 10 5 0 1 2-9 10-14 > 15 absolute Anzahl der Kitas pro Träger Abbildung 13: Verteilung der in Leipzig betriebenen Kitas nach Trägern Für die Erhebung sollten 10 Träger befragt werden, die mehr als eine Kindertagesstätte betreiben, da davon auszugehen ist, dass ein systematisches BGM nur in solchen Betrieben umgesetzt werden kann, die über eine hinreichende Beschäftigtenanzahl und ausreichende Ressourcen verfügen. Die Einbeziehung von öffentlichen und freien Trägern sollte gewährleistet werden. Um erwartbare Ausfälle auffangen zu können, wurde eine größere Stichprobe gezogen. Die drei verschiedenen Trägertypen (2-9 Kitas in der Verantwortung, 10-14 Kitas und mehr als 14 Kindertagesstätten), sollten annähernd proportional zur gesamten Verteilung in die Erhebung einbezogen werden. Dementsprechend wurde eine nach der jeweiligen Trägergröße geschichtete Stichprobe gezogen. Die Erhebung fand als themenzentriertes, leitfadengestütztes face-to-face Interview in den jeweiligen Einrichtungen bzw. Geschäftsstellen statt. Diese teilstrukturierte Erhebungsmethode gewährleistet sowohl eine Vergleichbarkeit der Antworten der befragten Träger als auch die Erfassung der spezifischen Besonderheiten hinsichtlich der Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (vgl. dazu etwa Seipel, Rieker, 2003, S. 135-155, sowie Diekmann 2009, S. 371-380). Die leitfadengestützten Interviews umfassten fünf Fragenkomplexe, die sich mit dem aktuellen Stand Betrieblichen Gesundheitsmanagements in den jeweiligen Einrichtungen befassten. Unter anderem wurde die Frage besprochen, was die Motivation für die Einführung von BGM im Unternehmen gewesen ist und welche konkrete Unterstützung sich die Träger von außen geholt haben. Der besprochene Fragebogen findet sich im Anhang dieser Arbeit. 68 13 Träger von Kindertagesstätten wurden vorerst telefonisch kontaktiert, um das Anliegen der Befragung zu erläutern. Drei der angesprochenen Träger sahen sich außer Stande, an der Erhebung teilzunehmen (Die Begründungen waren bei allen drei Einrichtungen der vorhandene Zeitmangel, denn das tagesaktuelle Geschäft konnte für solche zusätzlichen Aufgaben nicht unterbrochen werden). Im Laufe der Gespräche wurden Termine für die eigentliche Besprechung vereinbart. Anschließend ging den 10 Trägern, die sich zur Teilnahme bereit erklärt hatten, der Fragebogen per Email zu, so dass sie sich schon vor der Befragung auf den Gesprächsinhalt vorbereiten konnten. Die Interviews wurden mir den jeweiligen Geschäftsführern, den Fachgebietsleitungen für Kindertagesstätten oder den Gesundheitsbeauftragten, bzw. Mitgliedern des Gesundheitsausschusses geführt. Die im Durchschnitt 45-minütigen Interviews fanden im November 2013 statt, und wurden größtenteils, je nach Einverständnis, mit Hilfe eines Diktiergerätes aufgezeichnet in einigen Fällen schriftlich protokolliert, so dass eine detaillierte Auswertung stattfinden konnte. Die Auswertung der Interviews erfolgt nach den thematisch vorgegebenen Leitfragen, die sich aus dem Fragebogen ergeben. Eventuelle trägerspezifische Besonderheiten und Bedingungen wurden unter eigenen Kategorien erfasst (vgl. Mayring, 2002, S. 81-95). 5.2 Ergebnisse der Erhebung Altersstruktur Die Analyse der Altersstruktur des beschäftigten Personals gestaltet sich insofern schwierig, da zwei Träger, bedingt durch andere Altersgruppenenteilungen, die das Unternehmen intern nutzt, andere Altersbereiche als die angefragten zur Verfügung gestellt haben. Sie sollen trotz dessen mit in die Auswertung einbezogen werden, da dies zwei Träger sind, die im Vergleich zu anderen viele Kindertagesstätten betreiben und somit viele Mitarbeiter im pädagogischen Bereich angestellt haben. Die Auswertung der Altersstruktur des pädagogischen Personals der untersuchten Träger zeigt, dass ca. ein Viertel aller pädagogischen Fachkräfte über 50 Jahren alt ist und innerhalb der nächsten 15 Jahre in den Ruhestand gehen wird. Im Vergleich zu den Daten, die das statistische Landesamt des Freistaates Sachsen zur Verfügung stellt, ist erkennbar, dass die Anzahl der Beschäftigten über 56 Jahren zwischen den in der Erhebung einbezogenen Einrichtungen und der Landesebene weitgehend übereinstimmt. Die untersuchten Träger in Leipzig beschäftigen im Vergleich zu allen Trägern der Stadt Leipzig mehr Mitarbeiter über 56 Jahren. Hier ist eine Abweichung von ca. 3 % festzustellen. Diese geringe Differenz dürfte allerdings keinen 69 entscheidenden Einfluss auf die vorliegenden Ergebnisse haben. Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass das Thema des Betrieblichen Gesundheitsmanagements eine große Rolle spielen sollte, um dem beschäftigten Personal gute Bedingungen für das Älterwerden im Beruf zu ermöglichen. Betriebliches Gesundheitsmanagement Das Vorhandensein eines strukturierten BGM, das über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht scheint von der Größe und der Struktur der Unternehmen abhängig zu sein. Die Auswertung der Interviews ergab, dass vor allem große Träger, die in bundesweite Strukturen eingebettet sind, BGM initiiert haben und in den Unternehmen etabliert haben. Vier der untersuchten Unternehmen halten kein strukturiertes BGM vor, sondern erfüllen „nur“ die gesetzlichen Regelungen. Diese Träger haben sich, bis auf einen, nach 1991 in Leipzig gegründet und gehören nicht den großen Wohlfahrtsverbänden an. Die Tätigkeitsfelder dieser Träger umfassen die Kindertagesbetreuung und oftmals auch ambulante und oder stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger, die BGM in ihren Unternehmen verankert haben, verfügen ebenfalls über weitere Geschäftsbereiche, die sich im Umfeld der Kinder- und Jugendarbeit ansiedeln lassen. Oftmals sind Geschäftsbereiche vorhanden, die Gewinne ermöglichen und nicht nur, wie die oben genannten Projekte eine Nullsummenrechnung anstreben müssen, so dass größere finanzielle Spielräume vorhanden sind. Je mehr unterschiedliche Geschäftsbereiche vorhanden sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Träger über einen dem angepassten Verwaltungsbereich verfügt, in dem personelle Kompetenzen auf verschiedene Bereiche aufgegliedert sind. Drei der vier Träger, die kein implementiertes BGM vorweisen, haben eine sehr kleine Verwaltungsstruktur, die keinen speziellen Posten für den Personalbereich vorhält. Die Anzahl der Mitarbeiter in diesen Trägern beträgt zwischen 65 und 100 Angestellten. Die Aufgaben der Personalverwaltung, -einstellung und -entwicklung werden von der Geschäftsführung und den sonstigen Verwaltungsmitarbeitern erledigt. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für einen Personalverantwortlichen ist zwar teilweise gewünscht, jedoch ist nicht geklärt, aus welchen finanziellen Mitteln diese zusätzlichen Kosten finanziert werden sollen. Träger, die BGM im Unternehmen vorhalten Befragt man die Träger, die in sehr unterschiedlichen Ausprägungen BGM vorhalten, nach den Motivationen, die zur Einführung eines BGM beigetragen haben, werden jeweils verschiedene Aspekte benannt. Vier der befragten Träger gaben an, dass es vor allem 70 aus einer Initiative des Betriebsrates heraus zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema gekommen ist. Eine Kombination mit einer unternehmensinternen Mitarbeiterbefragung, die sich zu Teilen mit den gesundheitlichen Belangen der Mitarbeiter befasste, wurde in zwei dieser Fälle zusätzlich benannt. Auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers seinen Mitarbeitern gegenüber wird in drei der sechs Einrichtungen als Motivation angegeben, sich mit dem Thema des Betrieblichen Gesundheitsmanagements auseinanderzusetzen. Mitarbeiter werden als wichtigste Ressource für den Träger und eine qualitativ gute Arbeit angesehen. Aber auch die gesetzlichen Vorgaben, wie das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung, setzten bei zwei Trägern einen Prozess in Gang, sich mit dem Thema der Gesundheit der Fachkräfte auseinanderzusetzen. Das Thema der Konkurrenz der Träger untereinander ist bei allen Befragten nicht sehr stark ausgeprägt, obwohl einige der Träger bemerkten, dass das Vorhandensein und Leben eines BGM sicher zu den Faktoren zählen kann, nach dem sich Bewerber entscheiden, bei welchem Träger sie eine Anstellung wünschen. In Hinblick auf den zu erwartenden Fachkräftemangel ist dieser Punkt ihres Erachtens nach nicht außer Acht zu lassen. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe gab weiterhin an, dass für ihn die Konkurrenz zu anderen Kommunen wichtig war und man nicht anderen Kommunen „hinterherhängen“ wollte. Diese Konkurrenz stellt also mit einen Grund für die Einführung eines BGM dar. Zwei der Träger gaben zudem an, dass BGM im bundesverbandlichen Rahmen initiiert wurde und so eine Übertragung auf die einzelnen Ortsverbände erfolgte. Diese Träger haben als Voraussetzung für die Einführung auch den Rückenhalt und die Unterstützung des Gesamtträgers angegeben, der sie bei der Entwicklung beriet und grundlegende Rahmenbedingungen vorgegeben hat. Weitere Aspekte, die den Trägern die Einführung von BGM gestattet haben, sind darin zu sehen, dass die Träger sehr groß sind (zwischen 120 und 6500 Mitarbeitern) und finanzielle Ressourcen für den Bereich geschaffen und genutzt werden konnten. Die personellen Strukturen im Verwaltungsbereich waren entweder ausreichend oder wurden durch zusätzliches Personal ergänzt. Die Rolle externer Beratung bei der Implementierung von BGM Externe Beratung wurde bei der Einführung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement relativ selten genutzt. Lediglich bei der Mitarbeiterbefragung, bzw. der Arbeitsunfähigkeitsanalysen wurden die Krankenkassen als externer Partner von zwei der sechs Träger einbezogen. Die anderen Unternehmen nutzten dafür ihre eigenen Ressourcen. Angebote der 71 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege beispielsweise wurden nicht angenommen, da in diesem Bereich meist nur das erste Gespräch und die erste Untersuchung für die Träger kostenfrei sind. Weitere gemeinsame Projekte durchzuführen, kostet den Träger Geld, das diese lieber einsparen. Diese eingesparten Gelder wurden dann intern für Maßnahmen Betrieblichen Gesundheitsmanagements genutzt. Ein weiterer Aspekt, warum Programme der Krankenkassen und der Unfallkasse aus Sicht der Träger nicht umsetzbar sind, ist die Inflexibilität der meisten Angebote, die sich nach ihrer Überzeugung nicht ohne zusätzlichen Aufwand auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Einrichtungen übertragen lassen. Eingeführte Maßnahmen Maßnahmen, die die sechs Träger im Sinne des BGM durchführen sind unterschiedlichster Art, weisen aber auch Gemeinsamkeiten auf. Fünf der sechs Unternehmen betreiben das gesetzlich vorgeschriebene BEM-Verfahren sehr konsequent. Bei einer Rückkehr des Mitarbeiters an seinen Arbeitsplatz werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, um dem Angestellten die Wiedereingliederung zu ermöglichen und sich seinen veränderten Lebensverhältnissen anzupassen. Die Arbeitszeit kann verringert werden und Umsetzungen in andere Bereiche sind oft möglich (beispielsweise aus dem Krippenbereich in den Kindergartenbereich um Rückenprobleme zu beachten). Komplett andere Arbeitsbereiche des Unternehmens können dagegen relativ selten angeboten werden. Für das BEM-Verfahren ist eine Gruppe von Personen verantwortlich, die sich aus dem BEM-Verantwortlichen, Mitgliedern des Betriebsrats und dem Betriebsarzt zusammensetzt. Der direkte Vorgesetzte wird in das BEM-Verfahren mit einbezogen, wenn es um eine Veränderung der Rahmenbedingungen in der jeweiligen Einrichtung des Mitarbeiters geht. Fast alle Träger, auch diejenigen bei denen bis jetzt kein strukturiertes BGM eingeführt wurde, bieten für ihre Mitarbeiter die Möglichkeit der Supervision an. Diese wird im Rahmen der Gelder, die für Weiterbildung angesetzt sind, finanziert. Möglichkeiten der Fall- und Teamsupervision werden bei einzelnen Trägern durch Angebote des Coachings für Führungskräfte und kollegiale Fallberatung ergänzt. Die Hälfte der untersuchten Träger bietet weiterhin interne Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu gesundheitsrelevanten Themen an. Dieser Bereich umfasst auch Aspekte der gesundheitsfördernden Führung und des Konfliktmanagements, die speziell für Leitungskräfte der einzelnen Projekte angedacht sind. 72 Alle Träger bieten den pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit, die gesetzlichen Vorgaben zur Weiterbildung im Umfang von 40 Stunden pro Jahr wahrzunehmen. Oftmals werden hier die kostenlosen Angebote der BGW genutzt, aber auch Fortbildungen zu pädagogischen Schwerpunktthemen, um die fachlichen Ressourcen der Mitarbeiter zu erweitern und somit eine Überforderung mit schwierigem Klientel zu vermeiden. (vgl. Kapitel 3.4) Betrachtet man die Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung der Kindertagesstätten mit erwachsenengerechtem Mobiliar, bzw. Maßnahmen, die zum Lärmschutz und zum rückengerechten Arbeiten beitragen, sind die Aussagen der Träger fast einstimmig. Die Ausstattung mit Erzieherstühlen wird gutgeheißen, jedoch besteht bei allen Trägern die Problematik, dass diese von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln angeschafft werden müssen. Die meisten Träger haben inzwischen für alle pädagogischen Fachkräfte die Anschaffung umgesetzt, jedoch nicht unbedingt ohne Diskussion mit dem Personal, das diese Haushaltsmittel oftmals lieber für die pädagogische Arbeit eingesetzt hätte. Zusätzliche finanzielle Mittel für die Förderung der Gesundheit der Angestellten stehen nicht zur Verfügung. Vor allem die nachträgliche Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in den Einrichtungen ist für die Träger meist nicht finanzierbar, da diese Kosten ebenfalls aus dem aktuellen Haushalt erbracht werden müssen und so hoch sind, dass dieser Bereich nicht bedient werden kann. Bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen wird darauf geachtet, dass von Anfang an Maßnahmen in diesen beiden Bereichen umgesetzt werden. Auch Wickeltischeinstiegshilfen für die Kinder sind bei der Neuplanung beachtet, als nachträgliche Investition bei vielen Trägern aber nicht realisierbar. Zwei der Träger, die BGM in ihrem Unternehmen umsetzen, bzw. gerade mit der Einführung begonnen haben, verfügen über einen vereinsinternen Sportverein. Durch internes Marketing soll die Teilnahme von noch mehr Beschäftigten in diesem Rahmen gefördert werden. Angebote der Krankenkassen, in den jeweiligen Einrichtungen nach Dienstschluss Rückenkurse oder ähnliches anzubieten, stellten sich bei vier der befragten Träger als wenig praktikabel dar. Die Teilnehmerzahl an diesen Kursen war oftmals zu gering, als dass sich eine Fortführung der Angebote gelohnt hätte. Gründe dafür sahen die Interviewpartner in den unterschiedlichen Zeiten, in denen Mitarbeiter Dienstschluss haben und darin, dass viele der Angestellten nach Arbeitsende die Einrichtung verlassen wollen, als noch einen Teil ihrer Freizeit am Arbeitsort zu verbringen. 73 Trägerspezifische Besonderheiten Im Folgenden sollen Maßnahmen benannt werden, die trägerspezifisch angeboten werden und Besonderheiten darstellen. Der größte Träger von Kindertageseinrichtungen in Leipzig bietet zusätzlich die Möglichkeit der Kostenübernahme von primärpräventiven Maßnahmen an. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter, die sich für Präventionskurse ihrer Krankenkassen anmelden und eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, diese Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Weiterhin wurden Leitlinien, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen entwickelt, die sich mit gesundheitsrelevanten Themen auseinandersetzen. Als Beispiel sei die „Leitlinie zum Umgang mit suchtkranken oder –gefährdeten Mitarbeitern“ oder auch die „Leitlinien zum Umgang mit Mobbing“ genannt. Dienstanweisungen, wie für die stufenweise Wiedereingliederung von Langzeitkranken, wurden ebenfalls entwickelt. Dieser Träger bietet seit 2008 auch Gesundheitstage für seine Beschäftigten an, die durch interne Ressourcen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen ohne zusätzliche Kosten für diesen Tag durchgeführt werden können. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Träger einen großen Verwaltungsapparat vorhält, in dem ein eigener Bereich sich mit dem Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ beschäftigt. Eine weitere Einzelmaßnahme eines befragten Trägers besteht aus einer Auszeitregelung, das heißt aus der Möglichkeit für Beschäftigte, ein sogenanntes Sabbatjahr zu nehmen. Dabei handelt es sich immer um Einzelvereinbarungen zwischen dem Träger und dem jeweiligen Beschäftigten, die auch individuell angepasste Lösungen ermöglichen. Der Tarifvertrag eines anderen Trägers beinhaltet, dass Mitarbeiter ab 55 Jahren bei vollem Lohnausgleich eine Stunde pro Woche weniger arbeiten müssen. Ab 58 Jahren ist eine Minderung um insgesamt 1,5 Stunden die Woche vereinbart und ab 60 Jahren arbeiten Angestellte bei vollem Lohnausgleich 2 Stunden die Woche weniger. Dieser Haustarifvertrag wurde gemeinsam mit der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) entwickelt und kontinuierlich weiter verbessert. Dieser Träger stellt auch einen internen Springerpool zu Verfügung, dessen Mitarbeiter in den Kindertagesstätten eingesetzt werden, in denen ein hoher Personalmangel herrscht. Es kann also mehr Personal zum Einsatz kommen, als es der Personalschlüssel eigentlich vorsieht. Die Finanzierung dieses zusätzlichen Personals wird aus Mittel beglichen, die an anderen Stellen im Unternehmen eingespart werden. Dies kann beispielsweise dann möglich sein, wenn eine Mitarbeiterin schwangerschaftsbedingt ins Beschäftigungsverbot geht und die Ersatzeinstellung ein geringerer Gehalt bekommt, da sie unter anderen vertraglichen Bedingungen eingestellt 74 wird. Die Differenz der Ausgaben wird dann für den Springerpool verwendet, bzw. für andere Ausgaben, eingesetzt. Das Bereitstellen von Karenztagen dieses Trägers ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahmen, die unter dem Aspekt des Betrieblichen Gesundheitsmanagements angesiedelt sind. Mitarbeiter haben die Möglichkeit diese in Anspruch zu nehmen, anstatt bei gesundheitlichen Problemen den Arzt aufzusuchen. Eine Krankschreibung vom Arzt dauert aus der Erfahrung des Trägers länger, als wenn Angestellte bei kleineren gesundheitlichen Beschwerden einen Karenztag nehmen und der Arbeit fernbleiben. BGM unter Beachtung der theoretischen Standards Betrachtet man nun abschließend die Einführung und Umsetzung von BGM bei den Trägern, die Maßnahmen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement vorhalten unter dem Aspekt der theoretischen Grundlagen, kommt man zu folgenden Schlussfolgerungen. Grundsätzlich wird eine Implementierung des BGM anhand der gegebenen Standards umgesetzt. Die internen und strukturellen Rahmenbedingungen, die für ein gelingendes BGM sprechen, sind größtenteils erfüllt. Beispielsweise haben manche Träger einen Lenkungsausschuss im Unternehmen etabliert, allerdings keinen speziellen Gesundheitsbeauftragten ernannt. Bei anderen Trägern verhält sich der Sachverhalt genau umgekehrt. Auch die Phasen des Lernzyklus sind bei den Trägern erkennbar und umgesetzt. Die Diagnose erfolgte meist im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung, entweder durch eigenes Potential oder in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, die zusätzlich noch Daten zur Arbeitsunfähigkeitsanalyse bereit stellten. Gefährdungsbeurteilungen werden von allen Trägern durchgeführt, über die Qualität der Erfüllung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Auflage kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden, da sie nicht Bestandteil der Untersuchung darstellte. Welche Maßnahmen sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergaben und umgesetzt wurden, ist nicht hinreichend bekannt. Die Umsetzung von Maßnahmen findet bei den Trägern in unterschiedlicher Gewichtung der Verhaltens-, Verhältnis und Systemebene statt. Bei einem der Träger wird das Hauptaugenmerk auf die Verhaltensebene gelegt und im Rahmen individueller Beratung durch den Gesundheitsbeauftragten umgesetzt. Andere Träger wiederum weisen eine Verknüpfung von allen drei Ebenen auf, wobei die Unternehmensebene einen relativ geringen Anteil darstellt. Nur bei einem der Träger wurden konkrete Maßnahmen zur Evaluation in Form eines Fehlzeitenreports benannt. Bei anderen Trägern war dies nicht unbedingt Teil des Gesprächsinhaltes, weshalb hierzu keine weiteren Aussagen getroffen werden können. 75 Träger ohne strukturiertes BGM Im Folgenden sollen die Träger betrachtet werden, die bisher kein Betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen eingeführt haben. Diese Träger sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie keinen großen Dachverband als Rückhalt und Unterstützung haben. Sie weisen meist einen relativ kleinen Verwaltungsapparat auf, der zwar mit der Erweiterung der Projekte teilweise mit gewachsen ist, aber noch lange nicht den Umfang annimmt, wie bei den vorher beschriebenen Trägern. Wie bereits erwähnt, haben drei der vier Träger keinen eigenen Personalverantwortlichen. Gründe für ein fehlendes BGM-Konzept sind vor allem darin zu sehen, dass diese Träger keine personellen Ressourcen aufweisen, die sich mit dem Thema intensiv beschäftigen können. Die Verwaltung der Träger ist mit der Bearbeitung der alltäglichen Belange vollkommen ausgelastet. Neue Personalstellen können aufgrund der Finanzierung der einzelnen Projekte nicht geschaffen werden. Betrachtet man die Verwaltungsumlage, die in den Haushaltsplänen für Kindertagesstätten festgelegt ist wird deutlich, dass eine Finanzierung von weiterem Personal allein daraus nicht möglich ist. Die Verwaltungsumlage beträgt 5% der Personalkosten. Dabei werden nur die pädagogischen Fachkräfte angerechnet. Der Ausbau der Kindertagesstätten in Leipzig nimmt zwar einen großen Stellenwert in der Stadtentwicklung ein, aber Träger sollen nur die fehlenden Plätze schaffen, finanzielle Unterstützung, um die Arbeitsqualität des pädagogischen Personals zu verbessern, wird nicht zur Verfügung gestellt. Weitere Gründe für das Fehlen von BGM werden darin gesehen, dass die betreffenden Geschäftsführer noch nicht die Notwendigkeit von gesundheitsförderlichen Maßnahmen erkannt haben und sich nicht mit den positiven Auswirkungen befassen. Teilweise fehlt ihnen die Zeit, sich neben den alltäglichen Belangen zusätzlich mit diesem Thema zu beschäftigen. Vorrang haben tagesaktuelle Anforderungen, ohne die der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann. Zusammenfassend benennen diese vier Träger das Fehlen zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen. Rahmenbedingungen, die eine Einführung von BGM begünstigen würden werden von dieser Gruppe von Trägern darin gesehen, dass es eine dementsprechende Fachkraft im Unternehmen geben würde, die sich mit der Thematik auseinandersetzt und die Einführung von BGM vorantreiben würde. Wenn die personellen Ressourcen dafür vorhanden wären, würden die Träger Betriebliches Gesundheitsmanagement in ihrem Unternehmen einführen. Auch zusätzliche finanzielle Ressourcen würden dabei unterstützend wirken. 76 Für die Kooperationen mit den Krankenkassen und der BGW fehlten den Befragten, wie eben dargestellt, die personellen Ressourcen. Aber auch die Angebote der Krankenkassen und der BGW zur Unterstützung der Einführung von BGM sollten nach Meinung der Träger kostenlos oder kostengünstiger sein, damit Unternehmen diese Angebote wirklich wahrnehmen können und es nicht an diesem finanziellen Aspekt scheitert. Kritische Sichtweise auf den Personalschlüssel Der Großteil der befragten Träger, unabhängig davon, ob sie BGM umgesetzt haben oder nicht, sieht im gegenwärtig vorgegebenen Personalschlüssel in Kindertagesstätten als deutliche Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit. Im Fall von krankheitsbedingtem Fehlen oder Urlaub von Mitarbeitern müssen die verbliebenen Kollegen die Arbeit auffangen. Oftmals sind diese Mitarbeiter dann am Ende ihrer Kräfte, aber die Einrichtungen bleiben trotzdem geöffnet. Bei der Anzahl des zur Verfügung stehenden Personals in diesen Fällen müsste man eigentlich aus pädagogischen und mitarbeiterbezogenen Gründen die Einrichtung schließen, was aber so gut wie noch nie vorgekommen ist. Zu diesen Zeiten kann von pädagogischer Arbeit und Bildung für die Kinder kaum noch gesprochen werden, es ist lediglich eine Betreuung, damit die Eltern nicht vor verschlossenen Kita-Türen stehen und gegebenenfalls ihrer Arbeitstätigkeit nicht nachkommen können. Diese Auseinandersetzung mit den Eltern, aber auch mit den anderen Kostenträgern wird von den Trägern aus naheliegenden Gründen gescheut. Mögliche Folgen könnten ein schlechter Ruf bei der Elternschaft sein, aber auch die Auseinandersetzung mit der finanzierenden Kommune, mit der ein Vertrag über die Bereitstellung der Kita-Plätze besteht. Die befragten Träger führten weiterhin an, dass sie es mit ihrem Gewissen und ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern und Eltern nicht verantworten könnten, die Einrichtung für einen befristeten Zeitraum zu schließen, und aus diesem Grund lieber die schlechten Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, als die Einrichtung zuzumachen. Zusammenfassung Aus der Befragung lassen sich folgende Gründe für und gegen die Wahrscheinlichkeit der Einführung eines BGM aus Sicht der befragten Träger benennen, die sich weitgehend mit den theoretischen Vorannahmen decken. (vgl. Kapitel 5) Für eine Einführung spricht eine große Trägerstruktur, in der personelle und finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Angestoßen wird dieses Thema oft durch eine starke Mitarbeitervertretung, die diesen Bereich im Unternehmen für wichtig erachtet und so mit 77 der Geschäftsführung in einen Aushandlungsprozess geht. Auch die Einstellung des Dachverbandes spielt eine wichtige Rolle. Impulse, die von diesem ausgehen, werden in den Ortsverbänden mit Unterstützung des Dachverbandes weitgehend umgesetzt. Gegen das Vorhandensein eines strukturierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements spricht eine kleine Trägerstruktur. Hier fehlen finanzielle, zeitliche und personelle Ressourcen, die sich dem Thema widmen können. Eine weitere Schlussfolgerung besteht darin, dass sich kein Träger komplett an die theoretischen Grundlagen zum Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ halten kann. Es gibt immer Abweichungen, die darauf zurückzuführen sind, dass jeder einzelne Träger seine spezifischen Bedingungen und Ausgangslagen beachten muss, und die Einführung und Umsetzung so gestalten muss, dass es sich tatsächlich realisieren lässt. Der Personalschlüssel in Kindertagesstätten wird von einem Großteil der befragten Träger kritisiert. Eine Kernaussage dazu war, dass Maßnahmen zum BGM solange nichts bewirken können, bis sich der Personalschlüssel in Kindertagesstätten verändern würde. Ein anderer Träger erklärte im Interview, dass die Hoffnung, den Krankenstand durch BGM-Maßnahmen zu reduzieren, nicht erfüllt wird, aber durch Einzelmaßnahmen und vor allem durch individuelle Beratung der Allgemeinzustand der Betroffenen, die sich in die Beratung begeben, sich trotz dessen verbessern würden. Aber auch die scheinbar kleinen Möglichkeiten der Umsetzung können schon zu einem verbesserten gesundheitlichen Zustand des pädagogischen Personals beitragen. Diesbezüglich informierten einige der befragten Interviewpartner darüber, dass das angestellte Personal es als sehr positiv wahrnimmt, wenn der Träger sich mit den geäußerten Befürchtungen und Problemen auseinandersetzt. Das Signal der Unternehmensleitung: „Ich habe eure Sorgen gehört und werde versuchen, die angesprochenen Probleme anzugehen“, ist für einen Großteil der Beschäftigten demnach ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der offene und ehrliche Umgang mit den Belangen der Mitarbeiter, auch zu Themen, wie beispielsweise dem ungünstigen Personalschlüssel und das hierbei unmittelbar keine Änderung innerhalb des Trägers erzielt werden kann. Es ist für die Mitarbeiter wichtig und sie fühlen sich wahrgenommen und beachtet, auch wenn dieser Problembereich nicht verändert werden kann. Aber auch die Mitarbeit des pädagogischen Personals wird von einigen Trägern als Bereicherung angesprochen. Mitarbeiter sollten sich nach Aussage der Träger nicht nur darauf verlassen, dass von Unternehmensebene Maßnahmen angestoßen werden, sondern auch Eigeninitiative zeigen und Möglichkeiten der Umsetzung Betrieblichen Gesundheitsmanagements in ihrer jeweiligen Einrichtung prüfen und gegebenenfalls umsetzen. Auch die persönliche Verantwortung der einzelnen Beschäftigten für die eigene 78 Gesundheit darf bei allen Maßnahmen von BGM nicht außer Acht gelassen werden. Einer der befragten Träger, die BGM im Unternehmen etabliert haben, gab zusätzlich an, dass auch die Politik in diesem Zusammenhang gefragt ist. Arbeitgeber sollten nicht mit der Verantwortung, die sich aus dem demographischen Wandel ergibt, allein gelassen werden, sondern es sind Programme notwendig, die sich dem Thema „Älter werden im Beruf“ widmen und Arbeitgebern die Möglichkeit geben, auch finanzielle Unterstützung für die Bearbeitung dieses Themas zu erhalten. 6 Zusammenfassung Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten nimmt aufgrund des demographischen Wandels, des Fachkräftemangels und auch der Veränderung der spezifischen Krankheitsursachen in diesem Bereich eine wesentliche Bedeutung ein. Es zeigt sich, dass ca. ein Viertel aller Beschäftigten dieses Bereiches innerhalb der nächsten 10-15 Jahre altersbedingt ausscheiden wird. Auch durch die geringe Anerkennung dieses Berufszweiges aufgrund der damit verbundenen geringen Bezahlung und des insgesamt – ganz im Gegensatz zur gesellschaftlichen Aufwertung der frühkindlichen Bildung und Erziehung - schlechten Images des Erzieherberufes ist ein Fachkräftemangel in den nächsten Jahren nicht auszuschließen. Der Rechtsanspruch für Eltern mit U2-Kindern und der damit verbundene bundesweite Ausbau der Plätze für Kindertagesbetreuung trägt ebenfalls dazu bei, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl an neuen Fachkräften benötigt wird. Für die Unternehmen dieser Branche ist es von essentieller Bedeutung, genügend und gut qualifiziertes Personal vorzuhalten. Es ist eine Hauptaufgabe der Arbeitgeber, dass vorhandene Personal langfristig an das Unternehmen zu binden und die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen, dass die Mitarbeiter gesund bis zum Renteneintritt arbeiten können. Die Belastungen, denen Erzieher in ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind, gestalten sich sehr vielseitig. Vor allem durch strukturelle Bedingungen ist eine Vielzahl von psychischen und körperlichen Belastungen zu verzeichnen. Dementsprechend sind gesundheitsbezogene Maßnahmen notwendig, um diesen Belastungen entgegenzuwirken. Diese Faktoren machen die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement notwendig. Die theoretischen Grundlagen und praktischen Voraussetzungen, die zur Einführung eines BGM notwendig sind, können durch die spezifischen Bedingungen, die 79 im Bereich der Kindertagesbetreuung bestehen, nicht vorbehaltlos umgesetzt werden. Ein wesentlicher Aspekt, der die Einführung von BGM beeinflusst, ist die Größe und Struktur der Träger. Kleine Träger haben oftmals nicht die notwendigen personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen, um sich der Einführung zu widmen. Dies bestätigten auch die Untersuchungen, die im Rahmen der empirischen Arbeit mit den ausgewählten Leipziger Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt wurden. Träger, die BGM selbstbestimmt in ihrem Unternehmen etabliert haben, weisen eine große Verwaltungsstruktur auf, in der personelle und finanzielle Ressourcen gegeben sind. Bei den Trägern, die durch die Dachverbände angehalten wurden Betriebliches Gesundheitsmanagement einzuführen, ist eine große Unterstützung der oberen Verwaltungsebene festzustellen. Sie unterstützt mit fachlichem Wissen und Umsetzungsvorschlägen. Aber auch finanzielle Aspekte spielen hierbei eine Rolle, denn der Dachverband fördert die Implementierung auch mit seinen eigenen Ressourcen, die an die einzelnen Ortsverbände weitergegeben werden oder im Rahmen eines Tarifvertrages festgeschrieben sind. Betrachtet man die Ergebnisse der empirischen Untersuchung zur Einführung und Umsetzung eines BGM wird eine deutliche Diskrepanz zwischen den theoretischen Grundlagen und den Möglichkeiten, die sich in der Praxis bieten, deutlich. Keiner der untersuchten Träger, die BGM eingeführt haben, konnte sich genau an die Standards zur Umsetzung halten, da die Rahmenbedingungen, die vorherrschen, dies nicht ermöglichen. Träger, die bis jetzt noch kein Betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert haben, scheitern aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden zeitlichen, finanzielle und personellen Ressourcen. Die theoretischen Grundlagen gehen davon aus, dass die benötigten Strukturen vorhanden sind, und es „nur“ des Willens der Geschäftsleitungen bedarf, um BGM einzuführen. Auch die Spezifik der Branche stellt eine Schwierigkeit dar. Der Großteil der befragten Träger ist gemeinnützig und ist auf finanzielle Mittel der Kommunen und des Landes angewiesen, um ihre Projekte zu finanzieren. Ihnen wird kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt, nur weil sie BGM initialisieren möchten. Diesen Aspekt betrachten die untersuchten Träger als kritisch. Im Gegensatz dazu können in vielen anderen Wirtschaftsbereichen, in denen die Einführung von BGM geplant ist, finanzielle Mittel aus dem Unternehmen eingesetzt werden und die Abhängigkeit von kommunalen Finanzierungen ist nicht gegeben. Dies bedeutet, dass Unternehmen anderer Branchen einen wesentlich größeren Spielraum haben, um finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen für die Einführung von BGM zur Verfügung zu stellen. Nur gesunde Erzieher können gute fachliche Arbeit leisten. Die Anforderungen an die 80 fachliche Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung werden von Bundes-, Landesund Kommunalebene hoch angesetzt, wie sich beispielsweise im sächsischen Bildungsplan zeigt. Allerdings ist hier eine Diskrepanz zwischen den fachlichen Anforderungen und den finanziellen Mittel festzustellen, die für diesen Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch die gesetzliche Festsetzung des Personalschlüssels hat Einfluss auf die Möglichkeiten der fachlichen Arbeit. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung sollte den öffentlichen Trägern nicht nur wichtig sein, um den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen zu können, sondern auch die fachlichen Aspekte der Betreuung sollten beachtet werden. Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass bei Trägern von Kindertageseinrichtungen ein großer Handlungsbedarf hinsichtlich der Gesundheit des pädagogischen Personals besteht. Die Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten kann aber nicht allein bei den Trägern liegen. Politik und öffentliche Träger der Jugendhilfe müssen die dafür nötigten Bedingungen schaffen. Dazu ist ein verbesserter Personalschlüssel in Kindertagesstätten in Sachsen notwendig. Auch zusätzliche finanzielle Mittel, die sich nicht nur auf den eigentlichen Betrieb der Kita beziehen, müssen zur Verfügung gestellt werden. Einerseits müssen Träger in der Lage sein, aus den bereitgestellten Mitteln eine ausreichende Verwaltungsstruktur aufbauen zu können und andererseits sollten Gelder für die Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Verfügung gestellt werden. Programme der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die die Implementierung eines BGM unterstützen, sollte für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe kostenlos und nicht mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden sein. Gesundheit des Personals in Kindertagesstätten hat nicht nur für die direkt Beteiligten eine große Bedeutung, sondern sollte auch im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung Beachtung finden. 81 7 Literaturverzeichnis Albrecht, Regina; Thinschmidt, Marleen: Rückengerechtes Arbeiten. 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Abschluss des Modellprojektes „Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita“. 2012 verfügbar unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SIDFBBF7401-778EA414/bst/Praesentation_Voss120523.pdf, 13.02.2014 WHO: Ottawa Charta. 1986 verfügbar unter: http://www.gesundheitsfoerderndehochschulen.de/Inhalte/B_Basiswissen_GF/B9_Materialien/B9_Dokumente/Dokumente_i nternational/1986Ottawa_BZgA93.pdf, 26.02.2014 WidO; Wissenschaftliches Institut der AOK: Fehlzeiten-Report 2012. Zu viel berufliche Flexibilität schadet der Psyche. 2012. verfügbar unter: http://www.google.de/url? sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CDMQFjAA&url=http%3A%2F %2Fwww.wido.de%2Ffileadmin%2Fwido%2Fdownloads%2Fpdf_pressemitteilungen %2Fwido_pra_pm_fzr12_082012.pdf&ei=oQYOU5yoG4bQ7AbWz4CgDw&usg=AFQjCN Ejsni_EOBn1xUS1aY3GvcuzgktTQ&bvm=bv.61965928,d.ZGU, 26.02.2014 89 Wirtz Dr., Angelika: Salutogenese. o.J. Verfügbar unter: http://www.erfolg-mitmenschen.de/salutogenese.html, 18.01.2014 Zweckverband Kindertagesstätten Heide-Umland: Stellenbeschreibung Erzieherin, 2009 verfügbar unter: http://www.zvkita.de/fileadmin/templates/images/Jobs/Erzieherin_Heide.pdf, 07.02.2014 90 8 Erklärung Hiermit versichere ich gemäß § 17 Absatz 7 der „Prüfungsordnung für den postgradualen und weiterbildenden Fernstudiengang Sozialmanagement der Alice Salomon Hochschule Berlin“, dass ich diese Masterarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Textstellen als solche kenntlich gemacht habe. Die Masterarbeit hat keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Leipzig, den 26.02.2014 Katrin Palme 91 9 Tabellarischer Lebenslauf Name: Geburtsdatum: Familienstand: Katrin Palme 06.01.1981 verheiratet BERUFLICHER WERDEGANG 02/2004 – 09/2005 10/2005 - 02/2006 03/2006 - 12/2006 01/2007 – 04/2007 04/2007 – 12/2007 04/2009 - 07/2009 08/2009 09/2009 – 12/2010 02/2010 – 08/2010 04/2012 – 08/2012 09/2012 – 08/2013 09/2013 – 02/2014 ab 03/2014 Leiterin eines Kinder- und Jugendheimes der Kindervereinigung Leipzig e.V. Mitarbeiter Spielmobil Kindervereinigung Leipzig e.V. pädagogische Leiterin Jugendclub Mölkau e.V. pädagogische Mitarbeiterin Jugendwohnprojekt Plan L e.V. pädagogische Mitarbeiterin offene Kinder- und Jugendarbeit Kindervereinigung Leipzig e.V. Mitarbeiterin Suchtberatungsstelle „Impuls“ des Suchtzentrum Leipzig gGmbH arbeitssuchend pädagogische Leiterin eines Schulklub im Rahmen des Ganztagesangebotes; Kindervereinigung Leipzig e.V. Mitarbeiterin Projekt Internationale Arbeit/Betreute Ferienfreizeiten der Kindervereinigung Leipzig e.V. stellvertretende Leitung Kindertagesstätte AWO Kita und ambulante Dienste GmbH Fachgebietsleitung Kindertagesstätten AWO Kita und ambulante Dienste GmbH arbeitssuchend und Verfassen meiner Masterarbeit Fachgebietsleitung Kindertagesstätten DRK Kreisverband LeipzigStadt e.V. SCHULE UND STUDIUM 1987 - 1989 1990 - 1999 2000 - 2003 2011 bis heute Heinz-Gronau-Schule, Grundschule, Leipzig Carl-Goerdeler-Schule, Gymnasium, Leipzig Staatliche Studienakademie Breitenbrunn, Studium zum DiplomSozialpädagogen (BA) Paritätische Akademie/Alice-Salomon-Hochschule Studiengang: Sozialmanagement angestrebter Abschluss: Master of Arts 92 10 Anhang – Fragebogen zur empirischen Untersuchungen – Leitfaden Betriebliches Gesundheitsmanagement der Unfallkasse des Bundes (Unfallkasse des Bundes, 2009, S. 3-12) – Anmerkungen zum Leitfaden – Forschungsdesign 93 Fragebogen zur Masterarbeit 1. Spielt Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Ihrem Unternehmen eine Rolle? Wenn ja: - Was war Ihre Motivation BGM einzuführen? - Welche Voraussetzung und Rahmenbedingungen haben es Ihnen ermöglicht, BGM einzuführen? - Gab es externe Beratung / Unterstützung? - Welche Maßnahmen des BGM werden in welchen Bereichen umgesetzt? Wenn nein: - Welche Gründe gibt es dafür, dass BGM (noch) nicht eingeführt wurde? - Planen Sie die Einführung von BGM? - Was würde Ihnen helfen, BGM umzusetzen? - Welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen wären nötig? 2. Kennen Sie das in Sachsen herausgegebene Handbuch „Erzieherinnengesundheit – Handbuch für Kita-Träger und Kita-Leitungen“? 3. Wissen Sie, dass Krankenkassen Gesundheitsmanagement unterstützen? Maßnahmen zum Betrieblichen 4. Ist Ihnen bekannt, dass Kosten für BGM steuerlich absetzbar sind? 5. Für die Auswertung des Fragebogens wäre für mich noch hilfreich, die Altersstruktur Ihrer im Kita-Bereich angestellten Mitarbeiter zu kennen. (in %; unter 25 Jahre; 25 bis 40 Jahre; 41 bis 55 Jahre; 56 Jahre und älter). 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 Leitfaden zur Implementierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements Da der oben dargestellte Leitfaden der Unfallkasse des Bundes bereits im Jahr 2009 entwickelt wurde, soll an dieser Stelle diese Handlungsanweisung zu Grunde gelegt werden und nur Anmerkungen, die das BGM bei Trägern von Kindertageseinrichtungen, ergänzt werden. Anmerkungen zu Schritt 1: Ziele und Strategien – Wenn die personellen und zeitlichen Ressourcen eines Unternehmens durch das laufende Tagesgeschäft erschöpft sind, ist fragwürdig, ob sich die Geschäftsleitung mit diesem zusätzlichen Thema befassen wird. Ausnahme hierbei bilden Träger, die unter einem großen Dachverband angesiedelt sind, von dem die Implementierung eines BGM gefordert und unterstützt wird. Auch die Forderung des Betriebsrates kann dazu beitragen, dass sich Geschäftsführer diesem Thema trotz knapper Ressourcen widmen müssen. − Die Einbeziehung von Personal- und Organisationsentwicklungsstellen kann dann nicht gewährleistet werden, wenn solche Positionen im Unternehmen überhaupt nicht vorhanden sind. Gleiches gilt für die Zusammenführung von Strategien zum Fehlzeitenmanagement und strukturierten Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) Anmerkungen zu Schritt 2: Strukturen schaffen – Gründung eines Steuerungsgremiums und Bestellung einer BGM verantwortlichen Person stellt kleinere Unternehmen wieder vor die Problematik der geringen Verwaltungsstrukturen und den nicht vorhandenen finanziellen Mitteln zusätzliche Stellen im Unternehmen zu schaffen. – Die Zusammenführung aller beteiligten Personen des Steuerungsgremiums kann nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn zeitliche Ressourcen durch die Unternehmensleitung geschaffen werden. – Bei der Forderung der Bereitstellung finanzieller, personeller, zeitlicher und materieller Ressourcen für das Steuerungsgremium wird wieder deutlich, dass dies im Sektor der gemeinnütziger Träger schwer umsetzbar ist. 105 An dieser Stelle soll eingefügt werden, dass die Einführung eines BGM unter diesen Voraussetzungen für vor allem kleine gemeinnützige Träger so nicht machbar ist. Eine weitere Verfolgung des Leitfadens würde immer wieder an den fehlenden Grundbedingungen scheitern. Unter der Annahme, dass kleinen gemeinnützigen Trägern die finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen eingeräumt werden, gestaltet sich der Leitfaden folgendermaßen weiter. Anmerkung zu Schritt 3: Situation analysieren − In dieser Phase wird bezogen auf das Gesundheitsmanagement in Kindertagesstätten der gesundheitliche Zustand der Mitarbeiter mittels Fragebögen, Fehlzeitenanaylsen, Gefährdungsbeurteilungen und ähnlichem erfasst und von einer dafür zuständigen Person, wenn vorhanden (siehe oben) ausgewertet − Informationen über Ziel und Zweck der Maßnahmen an die Mitarbeiter erfolgt. Die Auswertungsergebnisse werden zeitnah bekannt gemacht. Anmerkungen zu Schritt 4: Feinziele festlegen − Anhand der in Punkt 1 festgelegten Ziele, werden nun messbare Feinziele festgelegt. Unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten, wie gesetzlich festgelegter Personalschlüssel, und finanziellen Möglichkeiten, die einer Kindertageseinrichtungen und auch dem Träger zur Verfügung stehen, kann es sein, dass einige Ziele nicht umsetzbar sind. Anmerkungen zu Schritt 5: Maßnahmen entwickeln und umsetzen − Maßnahmen auf der Verhaltens-, Verhältnis- und Unternehmensebene werden entwickelt und umgesetzt. An dieser Stelle ist wieder die finanzielle Situation der gemeinnützigen Träger zu beachten. − Handlungsfelder in Kindertageseinrichtungen werden vor allem die Bereiche Lärm, Rückengerechtes Arbeiten, Infektionsschutz und die psychische Gesundheit der Beschäftigten darstellen, je nach Auswertung der Situationsanalyse. Anmerkungen zu Schritt 6: Evaluation und kontinuierliche Verbesserung 106 − Evaluation der bisher durchgeführten Maßnahmen und ihrer Effekte auf die Gesundheit des Personals werden durchgeführt. − Anhand der Ergebnisse werden Maßnahmen verändert, neue Maßnahmen können hinzukommen und andere Maßnahmen abgesetzt werden. 107 Forschungsdesign zu einer Wirkungsanalyse der Einführung eines systematischen Gesundheitsmanagements in Kindertageseinrichtungen Aus der vorliegenden Arbeit ergeben sich Ansätze und Möglichkeiten, das Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ weiter zu vertiefen. Eine Option wäre eine zur empirisch großangelegte Untersuchung, die repräsentativer Aussagen hinsichtlich folgender Fragestellungen erlauben würde. Gestalten sich die Belastungen des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten in einzelnen Bundesländern unterschiedlich und in welchem Umfang wird BGM in verschiedenen Regionen umgesetzt? Gibt es messbare Veränderungen hinsichtlich der gesundheitlichen Belastungen durch die Einführung von BGM (harte (Krankenstände) und weiche Kennzahlen (subjektive Einschätzungen) sollen berücksichtigt werden)? In welcher Qualität werden Gefährdungsbeurteilungen erstellt und wie wird mit diesen weiter verfahren? Vergleichsregionen: Sachsen und Baden-Württemberg, da der Personalschlüssel in Sachsen sehr ungünstig ausfällt und in Baden-Württemberg dagegen sehr gut (siehe Exkurs Betreuungsschlüssel, Kapitel 3.1.1) Es sollen Träger in Großstädten (Leipzig und Karlsruhe), in Mittelstädten (Zwickau und Tübingen) sowie in zwei Flächenkreisen (Landkreis Nordsachsen und Main-Tauber-Kreis) untersucht werden. In die Untersuchung sollen öffentliche und freie Träger einbezogen werden. Eine zusätzliche Differenzierung der Träger erfolgt nach der Größe und nach der Anzahl der betriebenen Kindertageseinrichtungen. Die Longitudinalstudie soll vier Befragungswellen umfassen. T0 – vor der Einführung von BGM T1 – während der Initialisierung T2 – während der Implementierung T3 – 2 Jahre nach Einführung eines BGM 108 Die Panelstudie umfasst einen Methodenmix, der aus leitfadengestützten Interviews, teilnehmender Beobachtung, Dokumentenanalysen (bspw. bei Krankheitsursachen) sowie aus Gruppendiskussionen und standardisierten Befragungen besteht. Die Teilnehmer setzen sich aus den unterschiedlichen Ebenen des Unternehmens zusammen, was bedeutet, dass Geschäftsführungen, Mitarbeiter der Leitungsebenen, aber auch Mitarbeiter in den jeweiligen Kindertagesstätten einbezogen werden. Als möglicher zusätzlicher Bereich wäre eine befristete Umsetzung von sächsischen Fachkräften nach Baden-Württemberg und umgekehrt denkbar, um das subjektive Belastungsempfinden zu untersuchen. 109