Übergänge gestalten – Was wirkt?

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Übergänge gestalten – Was wirkt?
Kriminologischer
Dienst des Landes
Nordrhein-Westfalen
Übergänge gestalten – Was wirkt?
Wirkungserwartungen und Wirkungsbelege im Übergangsmanagement
zur beruflichen Wiedereingliederung von (ehemaligen) Gefangenen
Wolfgang Wirth
24. Niedersächsischer Jugendgerichtstag
am 17. Oktober 2014 in Braunschweig
Kriminologischer
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Übergänge gestalten – Was wirkt?
• Was wirkt nicht (gut genug)?
I
Wirkungsgrenzen des (Jugend-)Strafvollzuges
• Was ist ein wirksames Übergangsmanagement?
II
Wirkungserwartungen nach (Jugend-)Strafvollzug
• Was funktioniert (schon ganz gut)?
III
Wirkungsbefunde im Übergang: Haft – Arbeit/Ausbildung
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Kriminologischer
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Übergänge gestalten – Was wirkt?
• Was wirkt nicht (gut genug)?
I
Wirkungsgrenzen des (Jugend-)Strafvollzuges
• Was ist ein wirksames Übergangsmanagement?
II
Wirkungserwartungen nach (Jugend-)Strafvollzug
• Was funktioniert (schon ganz gut)?
III
Wirkungsbefunde im Übergang: Haft – Arbeit/Ausbildung
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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Wirkungserwartungen: Vollzugsziel und Aufgaben
Europäische Strafvollzugsgrundsätze I6:
„Jede Freiheitsentziehung ist so durchzuführen, dass sie den
betroffenen Personen die Wiedereingliederung in die
Gesellschaft erleichtert. Der Vollzug ist so auszugestalten, dass
die Gefangenen fähig werden, in sozialer Verantwortung ein
Leben ohne Straftaten zu führen.“
Wiedereingliederung nach Inhaftierung?
Ein sozialpolitisches Inklusionspostulat!
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Wirkungserwartungen: Vollzugsziel und Aufgaben
§ 2 JStVollzG NRW: Vollzugsziel, Aufgaben
(1) Der Vollzug der Jugendstrafe dient dem Ziel, die
Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung
ein Leben ohne Straftaten zu führen.
(2) Der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist bei
der Gestaltung des Vollzuges zu gewährleisten.
Rückfallprävention durch „Befähigung“?
Eine kriminalpolitische Exklusionsbegründung!
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Freiheitsentziehender Maßnahmen: Zieltrias
Befähigung
der
Gefangenen
(Wieder-)
Eingliederung
der Entlassenen
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Vermeidung
des
Rückfalls
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Legalbewährungziele: Wirkt der (Jugend-)Strafvollzug?
N = 1.049.816 Fälle
Quelle: Jehle et.al. 2013
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Rückfalluntersuchungen: Einsichten
 Etwa jeder dritte Straftäter wird innerhalb von drei Jahren nach
Verurteilung / Entlassung erneut straffällig
 Höchste Rückfallrate: Jugendstrafe ohne Bewährung mit
69 %, knapp gefolgt von Jugendarrest mit 65 %
 Nach (Teil-)Verbüßung einer Jugendstrafe kehren wegen neuer
Straftaten 35 % in den Vollzug zurück
 Die Hälfte der Rückfalltaten erfolgt innerhalb des ersten Jahres
nach Verurteilung / Entlassung (Hochrisikophase nach Entlassung)
 Die „Befähigungsmaßnahmen“ des (Jugend-)Strafvollzuges allein
können den Rückfallrisiken offensichtlich nicht hinreichend
wirksam vorzubeugen
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Befähigungsziele: Begrenzte Effektivität der Maßnahmen
Art der Maßnahme
Bedarf
Berufliche Bildungsmaßnahmen
Suchtberatung / Suchttherapie
Soziale Trainingsmaßnahmen
Schulische Bildungsmaßnahmen
Schuldnerberatung / Regulierung
Anti-Gewalt-Training o.ä.
Andere deliktbezogene Maßnahm.
Arbeitstherapie
65,8
64,9
57,1
41,8
28,3
24,0
15,7
11,6
Umsetzung Abbruch (teilw.) Ziel(bei Bedarf)
erreichung
64,3
34,1
57,8
49,6
19,3
75,6
38,8
6,6
93,4
45,1
17,4
53,4
44,4
26,4
75,0
35,4
16,7
79,2
18,8
6,3
68,8
69,8
62,2
60,0
N = 541
Psychotherapie, Sozialtherapie sowie Sprach- und Integrationskurse bleiben unberücksichtigt, da wegen zu kleiner
Fallzahlen noch nicht hinreichend valide
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Quelle: Wirth 2013a
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Eingliederungsziele: Nachsorgebedarf
%
100
(N = 1.045 Teilnehmer/innen in Entlassungsvorbereitung UND Nachsorge mit listenweisem Ausschluss fehlender Werte – Berechnungen Langenhoff/KrimD NRW 2012)
90
80
70
60
50
40
30
20
10
21,5
0
24,0
Schulden
20
29,4
Wohnung
21
19,5
Sucht
25
38,4
Behörden
3,4
5,9
Gesundheit
Entlassungsvorbereitung
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5,7
15,3
Familie
Nachsorge
22,1
18,8
Sonstiges
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Eingliederungsziele: Nachsorgebedarf
%
100
(N = 1.045 Teilnehmer/innen in Entlassungsvorbereitung UND Nachsorge mit listenweisem Ausschluss fehlender Werte – Berechnungen Langenhoff/KrimD NRW 2012)
90
80
70
60
50
40
30
20
10
12,3
0
26,2
berufl. Orientierung
24,4
20,9
schul. Qualifizierung
46,3
45,0
berufl. Qualifizierung
58,2
52,6
Qualifizierung insg.
Entlassungsvorbereitung
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
34,3
51,9
Arbeitsvermittlung
Nachsorge
71,9
77,3
insgesamt
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Fazit: Übergangsmanagement unverzichtbar
 Erwartungen an Möglichkeiten des Vollzuges begrenzen
 Zeitlich:
Begrenzte Einwirkungsdauer
 Organisatorisch: Begrenzte Zuständigkeiten
 Ökonomisch:
Begrenzte Ressourcen
 Inhaltlich:
Begrenzte Wirksamkeit
 Potentiale der Nachsorge im Übergangsmanagement nutzen
 Zeitlich:
Vermeidung des „Entlassungslochs“
 Organisatorisch: Verbindung fragmentierter Kompetenzen
 Ökonomisch:
Verringerung von Doppelarbeit
 Inhaltlich:
Verbesserung der Wirksamkeit
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Übergänge gestalten – Was wirkt?
• Was wirkt nicht (gut genug)?
I
Wirkungsgrenzen des (Jugend-)Strafvollzuges
• Was ist ein wirksames Übergangsmanagement?
II
Wirkungserwartungen nach (Jugend-)Strafvollzug
• Was funktioniert (schon ganz gut)?
III
Wirkungsbefunde im Übergang: Haft – Arbeit/Ausbildung
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Übergangsmanagement: Eine Wortspielerei
Bessere Präventionswirkungen verlangen ergänzende
Nachsorgeleistungen
(Vorbeugung braucht Nachsorge)
Ergänzende Nachsorge braucht bedarfsgerechte
Entlassungsvorbereitung
(Nachsorge braucht Vorbereitung)
Bedarfsgerechte Entlassungsvorbereitung ist noch kein
vollzugsübergreifendes Übergangsmanagement
(Vorbereitete Entlassung ist keine nachhaltige Re-Integration)
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Übergangsmanagement: Ein Definitionsvorschlag
Insofern ist Übergangsmanagement …
… eine fallbezogene und fallübergreifende Verknüpfung
vollzugsinterner Behandlungs-, Erziehungs- und/oder Fördermaßnahmen mit vollzugsexternen Reintegrationshilfen für
(ehemalige) Gefangene, die in enger Kooperation zwischen
Justizbehörden, Einrichtungen der Straffälligenhilfe und
kompetenten Dritten zu organisieren ist.
… eine systematische Schaffung von Förderketten
zur erfolgreichen Wiedereingliederung von
Strafgefangenen
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Übergangsmanagement: Herausforderungen
Die herkömmliche Vollzugsplanung muss dazu um eine vollzugsübergreifende Wiedereingliederungsplanung erweitert werden.
Die bedarfsgerechte Maßnahmekontinuität setzt eine
fallbezogene Kooperation stationärer und ambulanter
Leistungsträger voraus (Stichwort: „Fallsteuerung“).
Eine erfolgreiche „Fallsteuerung“ setzt eine
fallübergreifende Koordinierung der beteiligten Akteure voraus
(Stichwort: „Netzwerksteuerung“)
„Individuelle Fallsteuerung“ und „fallübergreifende Netzwerksteuerung“ werden im „Übergangsmanagement“ durch
verbindliche Leistungs- und Evaluationsstandards verknüpft.
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Übergangsmanagement: Verknüpfte Anwendungsfelder
1. Organisatorische Verzahnung stationärer und
ambulanter Dienste der Justiz und der (Freien)
Straffälligenhilfe
2. Strukturierte Vernetzung des Strafvollzuges mit (über-)
örtlichen Hilfesystemen inkl. sozialen Diensten und
ehrenamtlichen Helfern
3. Systematische Vermittlung (ehemaliger) Gefangener in
Beschäftigung im Arbeits- und/oder Ausbildungsmarkt
(bei Bedarf und soweit möglich in Abstimmung mit den ambulanten Diensten der Justiz, der
Bundesagentur für Arbeit und anderen Trägern – aber auch „direkt“ aus dem Vollzug)
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Übergangsmanagement: Drei verknüpfte Anwendungsfelder
Ehrenamt
Wirth: Übergangsmanagement - Deutscher Präventionstag 2014
Bildungssystem und
Arbeitsmarkt
(über)örtliche
Hilfesysteme bzw.
soziale Dienste
Entlassungsvorbereitung
Strafvollzug
Bewährungsund Straffälligenhilfe, Führungsaufsicht
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Beispiel Verzahnung: NOMS im Vereinigten Königreich
„Offender Management“ durch organisatorische Verzahnung
von Strafvollzug und Bewährungshilfe
 Ausgangspunkt: Nationale Integration von Strafvollzug und Bewährungshilfe im „National Offender Management Service“ (NOMS)
 Arbeitsgrundlage: OASys als gemeinsames Need and Risk
Assessment und bedarfsgesteuerte Fallgruppenbildung
 Methodik: Case Management als organisationsübergreifendes
Handlungskonzept
 Verbesserungsvorschlag: Schaffung eines „Integrated Offender
Management“ (IOM) durch stärkere Einbeziehung von „non-criminal
justice actors“ auf kommunaler Ebene („Carter but smarter“)
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Quelle: Carter 2003
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NOMS: Offender Management Teams
IC
AT
IO
N
Delivering
Interventions
MM
UN
CO
Offender
Manager
Responsible for
overall plan and direction
Offender
Supervisor
Case
Administrator
Keeping things on
course and on time
COMMUNICATION
IMPLEMENT
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Quelle: NOMS 2006
N
IO
AT
IC
PLAN
Key
Key Worker(s)
Key Worker(s)Delivering
Delivering Interventions
Worker(s)Interventions
UN
MM
ASSESS
The Offender Management
Team
CO
„... approach in
which one person
determines the
overall „shape“ and
direction of the
sentence whilst
others deliver
specific elements
of it, within the
framework of a single
plan.“ [...]
REVIEW
Actively
implementing the plan
on a day-to-day basis
EVALUATE
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Beispiel Vernetzung: Prisoner Reentry Initiative - USA
„Reentry Management“ durch strukturierte Vernetzung
von Justizverwaltung und kommunalen Einrichtungen
 Ziel: Reduzierung von Rückfallquoten und Haftkosten durch
vollzugsübergreifend umgesetzte Trainings-, Vermittlungs- und
Stabilisierungsmaßnahmen für (ehemalige) Gefangene
 Fokus: Stärkung lokaler Reintegrationspotenziale von „faith based
organizations“ (FBOs) and „community based organizations“ (CBOs)
 Umsetzung: Kooperativ in 30 überwiegend Case-Management
basierten Modellprojekten für jeweils mindestens 200 (ehemalige)
Gefangene in 20 US-Staaten (Verknüpfung: 2nd Chance Act)
 Ko-Finanzierung: National – Department of Justice (DOJ), Department
of Labour (DOL), Employment and Training Administration (ETA)
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PRI: Second Chance Act
http://csgjusticecenter.org/wpcontent/uploads/2013/11/ReentryMatters.pdf
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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Beispiel Vermittlung: Gemeinschaftsinitiative EQUAL – EU
„Transition Management“ durch systematische Vermittlung
von (ehemaligen) Gefangenen in Arbeit und Ausbildung
 Ziel: Entwicklung von Qualifizierungs-, Wiedereingliederungs- und
Nachsorgeangeboten für Strafgefangene und Haftentlassene als
„besondere Problemgruppe des Arbeitsmarktes“
 Fokus: Bedarfsfeststellung und Qualifizierung im Strafvollzug,
Schaffung von Übergängen nach Strafvollzug und Bildung von
Netzwerken mit Strafvollzug
 Umsetzung: 50 Entwicklungspartnerschaften mit jeweils mehreren
Kooperationspartnern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 Ko-Finanzierung: Europäischer Sozialfonds sowie nationale Arbeits-,
Sozial- und Justizverwaltungen
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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EQUAL: Empfehlungen des Policy Forums Warschau
1. ”Successful re-integration of (ex)-offenders requires a case management approach
from arrest, through the period of imprisonment, to the time of release and beyond.”
2. ”All prisoners should have the opportunity of engaging in training and educational
programmes that will increase their employability.”
3. „Having a job is the most important factor in preventing re-offending - so more efforts
are required to engage both public and private employers and to explore other forms
of job creation.”
4. „Attention must also be given to other aspects of the lives of (ex)-offenders if reintegration is to be successfully achieved.”
5. „There is an urgent need to promote change in prisons and to foster a culture of
innovation and feedback in order to support cooperation with external agencies and
the type of developmental action that is outlined above.”
6. „The developments that have been pioneered in, and through, EQUAL should be
consolidated”.
Policy Forum 2007
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Quelle: Policy Forum 2007
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Übergänge gestalten – Was wirkt?
• Was wirkt nicht (gut genug)?
I
Wirkungsgrenzen des (Jugend-)Strafvollzuges
• Was ist ein wirksames Übergangsmanagement?
II
Wirkungserwartungen nach (Jugend-)Strafvollzug
• Was funktioniert (schon ganz gut)?
III
Wirkungsbefunde im Übergang: Haft – Arbeit/Ausbildung
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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15 Wirkungsbefunde: Ausgangssituation
 Erstens: Wir wissen,
dass die meisten Gefangenen nach der Haft häufig von
Arbeitslosigkeit bedroht sind, aber auch, dass sie schon
vor der Haft besonders häufig arbeitslos waren,
was natürlich auch Fragen nach der Wirksamkeit
früherer kriminal- und sozialpolitischer Interventionen
aufwirft.
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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Qualifizierung und Erwerbsstatus vor der Haft
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
%
kein Schulabschluss
kein Berufsabschluss
arbeitslos vor der Haft
davon langzeitarbeitslos
65 98 51 29
53 90 69 46
35 57 66 40
Jugendstrafvollzug
(MABiS.NeT)
Jungtäter in Freiheitsstrafe
(PiEJA)
Erwachsene im Regelvollzug
(INA)
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15 Wirkungsbefunde
 Zweitens: Wir wissen aber auch,
dass Menschen nicht (allein) deshalb straffällig werden,
weil sie arbeitslos sind – aber auch, dass
Haftentlassene überdurchschnittlich häufig rückfällig
werden, wenn sie arbeitslos sind,
während sie umgekehrt eine nach der Haft gefundene
Arbeitsstelle vergleichsweise selten verlieren, weil sie
erneut straffällig wurden.
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Arbeitslosigkeit und (erneute) Straffälligkeit
85 %
der „Rückkehrer“
in den Strafvollzug
waren zum Tatzeitpunkt
arbeitslos
6%
der erwerbstätigen
Haftentlassenen
verloren ihre
Arbeitsstelle wegen
einer erneuten Straftat
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Quelle: Wirth 1996
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15 Wirkungsbefunde
 Drittens: Wir wissen,
dass hohe Arbeitslosigkeitsquoten vor allem eine Folge
mangelnder Qualifikationen sind und dass
Arbeitslosigkeit auch durch die Haft selbst entstehen
kann,
was allerdings ein Grund mehr sein sollte,
berufliche Qualifizierungsmaßnahmen im Vollzug
vorzuhalten.
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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Qualifizierungseffekte: Berufliche Förderung im Vollzug
aus
disziplinarischen
und sonstigen
Gründen
ausgeschieden
24,7%
Abschluss erreicht
54,8%
auf eigenen
Wunsch
ausgeschieden
6,6%
wegen vorzeitiger
Entlassung
ausgeschieden
10,3%
Grunddaten Strafvollzug NRW 2013:
- Teilnehmer/innen in 2013 insgesamt:
- Männliche Erwachsene:
- Männliche Jugendliche:
- Weibliche Gefangene:
- Fortsetzung Qualifizierung im Folgejahr:
- Beendigung im Berichtsjahr:
Prüfung nicht
bestanden
3,6%
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
4.457
1.103
2.615
423
1.103
3.354
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15 Wirkungsbefunde
 Viertens: Wir wissen,
dass die vollzuglichen Berufsförderungsmaßnahmen
nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit der Inhaftierten
erhöhen (Befähigungsziel), sondern auch relativ
konsistent positive Effekte auf die Reduzierung des
Rückfallrisikos (Präventionsziel) haben –
und zwar, je nach Art der Maßnahme, um
durchschnittlich 5 bis 13%.
Quelle: Lösel 2010,
Aos et al. 2006
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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Präventionseffekte: (Begrenzte) Wirksamkeit
Programme
Effect on Crime
Outcome
Juvenile Sex Offender Treatment
Vocational Education
- 9,0%
Aggression Replacement Training
- 7,3%
General Education
- 7,0%
Sex Offender Treatment with Aftercare
- 7,0%
Cognitive Behavioral Therapy
- 6,3%
Correctional Industries
- 5,9%
Drug Treatment
- 5,7%
Scared Straight
+ 6,8%
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Quelle: Aos et al. 2006
- 10,2%
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15 Wirkungsbefunde
 Fünftens: Wir wissen leider auch,
dass die rückfallmindernden Effekte beruflicher
Förderung im Strafvollzug verpuffen,
wenn die Gefangenen nach der Haft keine
Beschäftigungsperspektive finden,
was letztlich nicht nur den Erfolg der vollzuglichen
Fördermaßnahmen in Frage stellt, sondern auch die
individuell erreichten Lernerfolge gefährdet.
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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Legalbewährungseffekte: Verpuffende Wirkungen
Rückfallraten (erneute Haft)
nach vollzuglicher Berufsförderung und späterem Erwerbsstatus
%
100
Teilnehmer ohne Abschluss
Teilnehmer mit Abschluss
90
80
70
Teilnehmer mit ausbildungsgemäßer Beschäftigung
90,0
80,0
60
64,5
50
40
40,4
30
32,8
20
10
0
arbeitslos
erwerbstätig
Status nach der Entlassung
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Quelle: Wirth 2003
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15 Wirkungsbefunde
 Sechstens: Wir wissen andererseits,
dass Gefangene, die nach der Haft einen Arbeitsoder Ausbildungsplatz finden und behalten (können),
geringere Rückfallrisiken haben –
und dass die Chancen zur Aufnahme einer
Beschäftigung nach der Entlassung vor allem dann
steigen, wenn schon während der Haft
Vermittlungskontakte geknüpft werden können.
Quelle: Simonson et.al. 2008
Visher et al. 2008
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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Vermittlungseffekte: Quoten 1998 bis 2013
N
10.000
63,3
60,8
65
57,5
60
9.000
55
8.000
49,4
44,1
7.000
50
45
40
6.000
36,0
5.000
Ab 2011:
Verstärkte Einbeziehung
von erwachsenen
Gefangenen
4.000
3.000
35
30
25
20
15
2.000
10
1.000
5
141
358
657
838
1125
1689
2447
3308
4037
4567
5066
5699
6363
7080
7631
8447
9173
9519
9943
0
0
Jun. 98 Dez. 98 Jun. 99 Dez. 99 Mai. 00 Dez. 00 Dez. 01 Dez. 02 Dez. 03 Dez. 04 Dez. 05 Dez. 06 Dez. 07 Dez. 08 Dez. 09 Dez. 10 Dez. 11 Dez. 12 Jun. 13 Dez. 13
Teilnehmer/innen
Vermittlungsrate (pro Periode)
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Daten: MABiS.NeT Evaluation KrimD NRW 2014
Vermittlungsrate (kumuliert)
%
Kriminologischer
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15 Wirkungsbefunde
 Siebtens: Wir wissen,
dass die Vermittlungseffekte gesteigert werden können,
wenn die Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und
Jobcenter systematisch verbessert wird –
aber auch, dass Strafgefangene während ihrer
Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen keine
Leistungsansprüche als Arbeitsuchende haben.
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Kriminologischer
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Vermittlungseffekte: Kooperationswirkungen
100
90
80
70
%
Kooperation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern
ist wichtig,
aber auch verbesserungsfähig
60
50
40
30
20
10
38,0
50,9
0
beide
ohne Kooperation
mit Kooperation
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
MABiS.NeT – EnVo Evaluation 1.1.2013 – 31.12.2013
(N = 770 – MEAN = 43,5%)
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15 Wirkungsbefunde
 Achtens: Wir wissen gleichwohl,
dass die Bundesagentur für Arbeit angesichts des
drohenden Fachkräftemangels, aber auch wegen
künftiger Leistungsansprüche der Haftentlassenen für
eine Zusammenarbeit gewonnen werden kann –
zumal der Wiedereingliederungsauftrag des
Strafvollzuges und die Integrationsstrategie der
Arbeitsagenturen und Jobcenter eine Reihe von
Anknüpfungspunkten bieten.
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Kriminologischer
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Entlastungseffekte: Leistungsansprüche
Leistungsansprüche der Teilnehmer nach Entlassung
Leistungsansprüche
2006-2013
Leistungsansprüche
2013
k. A
k. A
6,5%
1,0%
ohne
10,1%
ohne
13,5%
ALG I
40,9%
ALG I
41,4%
ALG II etc.
41,9%
ALG II etc.
44,5%
MABiS.NeT - Erfolgskontrolle 01.01.2006-31.12.2013 - n=5118 TN
MABiS.NeT - Erfolgskontrolle 01.01.2013-31.12.2013 – n=770 TN
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Kriminologischer
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15 Wirkungsbefunde
 Neuntens: Wir wissen,
dass Qualität und Integrationswirkungen der
Zusammenarbeit wachsen, wenn Justiz- und
Arbeitsmarktakteure mit identischen Profiling-,
Assessment- und Planungsinstrumenten arbeiten
wobei der erforderliche Informationstransfer die
Kompetenzen der Gefangenen hervorheben muss,
soweit nötig aber auch ergänzende (Be-)Handlungsbedarfe nicht verschweigen darf.
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Kriminologischer
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Nordrhein-Westfalen
Integrationsprofile (Modellprojekt INA)
von erwachsenen Gefangenen analog 4 Phasen Modell der BA (Annäherung)
Marktprofil
9,9%
Stabilisierungs-/
Unterstützungsprofil
32,5%
Förderprofil
24,0%
Entwicklungsprofil
30,1%
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Aktivierungsprofil
3,5%
Kriminologischer
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15 Wirkungsbefunde
 Zehntens: Wir wissen,
dass auch für Gefangene, die an keiner Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben, gute Vermittlungserfolge erreicht werden, wenn im ersten halben Jahr
nach der Entlassung Nachsorgestellen am „Vermittlungsgeschäft“ für (noch) Arbeitslose beteiligt werden –
besonders, wenn dies im Rahmen eines
„beschäftigungsorientierten Übergangsmanagements
aus einer Hand“ durch justizseitig finanzierte Träger
geschieht, die im und außerhalb der JVA tätig werden.
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Kriminologischer
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Integrationseffekte: Auch für unqualifizierte Gefangene
in %
100
90
Vermittlungen Entlassungsvorbereitung
Vermittlungen Entlassungsvorbereitung und
Nachsorge insgesamt (ohne Mehrfachvermittlungen)
80
70
60
48,2
50
37,0
40
30
53,0
27,1
20
10
0
gesamt
mit AA/JC-Beteiligung
mit AA/JC-Beteiligung und Naso-TN
mit AA/JC-Beteiligung und abgeschl.
Naso-TN
Vermittlungserfolge (vorbehaltliche und definitive Vermittlungen) bezogen auf die jeweilige Vermittlungsbemühungen N = 905
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Kriminologischer
Dienst des Landes
Nordrhein-Westfalen
15 Wirkungsbefunde
 Elftens: Wir wissen aber zudem,
dass eine nachhaltige berufliche Wiedereingliederung
von Gefangenen mit multiplen Vermittlungshemmnissen
aber oftmals auch ergänzende Nachsorgeleistungen zur
Beschäftigungsstabilisierung verlangt,
deren Verfügbarkeit und Inanspruchnahme allerdings
alles andere als selbstverständlich ist.
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Nachsorgeeffekte
Problemlösungsquote
Problem
erkennbar bei
.... % der
Klienten
davon
Probleme
(z.T.) gelöst
bei ....%
... ohne
Vermittlung
externer Hilfen
... mit
Vermittlung
externer Hilfen
Qualifizierungsdefizite
49,6
27,9
18,3
44,3
Finanzielle Probleme
37,9
44,8
27,5
74,3
Schwierigkeiten bei
beruflicher Orientierung
36,0
40,9
32,9
60,7
Wohnungsprobleme
29,3
58,2
36,7
76,6
Suchtprobleme
29,0
29,1
19,9
45,8
Problemlagen nach Haft
Quelle: MABiS.NeT-Evaluation 2005 - Basis: Nur Vermittlungshemmnisse, die mehr als 25% der Haftentlassenen (N = 808) betreffen
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15 Wirkungsbefunde
 Zwölftens: Wir wissen,
dass diese flankierende Nachsorgehilfen dazu beitragen
können, Beschäftigungsverhältnisse nach der
Entlassung zu stabilisieren,
was in etwa einem Drittel aller Fälle erforderlich ist, aber
leider nicht immer gelingt.
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Stabilisierungseffekte in der Nachsorge
Drohte ein Beschäftigungsabbruch?
N = 1.851 Beschäftigte
Konnte er abgewendet werden?
N = 602 TN mit drohendem Beschäftigungsabbruch
k.A.
0,8%
nein
63,9%
nein
62,6%
ja
32,5%
ja
36,5%
k.A.
3,6%
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Quelle: MABiS.NeT – NaSo Evaluation 1.7.2006 – 30.06.2013
(N = 3.024)
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15 Wirkungsbefunde
 Dreizehntens: Wir wissen,
dass die Gestaltung der Übergänge aus dem
(Jugend-) Strafvollzug in die Zuständigkeit ambulanter
Dienste oder in den Arbeits-/Ausbildungsmarkt eine
vollzugsübergreifende Vernetzungsaufgabe ist, für die
nicht alle Justizbedienstete hinreichend ausgebildet sind
so dass eine Professionalisierung erforderlich wird, die
nach den Standards des Handlungskonzepts Case
Management erfolgen sollte.
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Übergangsmanagement: Mehrebenenmodell
Individuelle Fallsteuerung (Interaktive Koproduktion)
Zugangssteuerung
Bedarfsklärung
Eingliederungsplanung
Vermittlung
Verlaufskontrolle
Leistungsevaluation
Fallübergreifende Netzwerksteuerung (Intra-/ interorganisatorische Kooperation)
Netzwerkdefinition
Netzwerkanalyse
Netzwerkplanung
Netzwerkaufbau
Netzwerkmoderation
Netzwerkevaluation
Systematische Implementationssteuerung (Institutionelle Koordination)
Auftrag,
Konzept
Kooperationsvertrag
Aufgabenverteilung
Verfahrens
-regelung
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Qualitätssicherung
Programm
-evaluation
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Übergangsmanagement: Mehrebenenmodell
Individuelle Fallsteuerung (Interaktive Koproduktion)
Zugangssteuerung
Bedarfsklärung
Eingliederungsplanung
Vermittlung
Verlaufskontrolle
Leistungsevaluation
Fokus: Fallbezogene Vermittlungstätigkeit (V4)
 Vermittlung von Orientierung, Wissen und Qualifikation
 Vermittlung in Arbeit und Ausbildung
 Vermittlung an unterstützend wirkende Dienste
 Vermittlung (zwischen Konfliktparteien) bei drohendem
Kooperations- oder Beschäftigungsabbruch
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Übergangsmanagement: Mehrebenenmodell
Fallübergreifende Netzwerksteuerung (Intra-/ interorganisatorische Kooperation)
Netzwerkdefinition
Netzwerkanalyse
Netzwerkplanung
Netzwerkaufbau
Netzwerkmoderation
Netzwerkevaluation
Fokus: Fallübergreifende Vernetzung (A4)
 Aufbau von Ansprechpartnerschaften und Arbeitskreisen
 Abbau von Kooperationshindernissen
 Analyse von lokalen und regionalen Versorgungslücken
 Akquirierung zusätzlich erforderlicher Maßnahmen
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Übergangsmanagement: Mehrebenenmodell
Systematische Implementationssteuerung (Institutionelle Koordination)
Auftrag,
Konzept
Kooperationsvertrag
Aufgabenverteilung
Verfahrens
-regelung
Qualitätssicherung
Programm
-evaluation
Fokus: Systematische Koordinierung (E4)
 Evidenzbasierte Konzeptentwicklung
 Einheitliche Standards und zertifizierte Schulungen
 Erfolgkontrolle durch Monitoring und Wirkungsanalysen
 Effektivitätssteigerung durch „best practice“-Austausch
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15 Wirkungsbefunde
 Vierzehntens: Und wir wissen,
dass die Kosten eines beschäftigungsorientierten
Übergangsmanagements relativ gering ausfallen und
dass sie über ihre Präventionseffekte hinaus auch einen
ökonomischen Nutzen generieren können,
der aber leider mit den uns zur Verfügung stehenden
Daten bisher nur in Form von „Milchmädchenrechnungen“ aufgezeigt werden kann – anders als etwa
in den USA.
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
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Ökonomische Effekte: Return on Invest
Programme
Effect on Crime
Outcome
Benefits minus
Costs per Participant
- 10,2%
7.829 $
Vocational Education
- 9,0%
13.738 $
Aggression Replacement Training
- 7,3%
14.660 $
General Education
- 7,0%
10.669 $
Sex Offender Treatment with Aftercare
- 7,0%
- 3.258 $
Cognitive Behavioral Therapy
- 6,3%
10.299 $
Correctional Industries
- 5,9%
9.439 $
Drug Treatment
- 5,7%
7.835 $
Scared Straight
+ 6,8%
- 14.667 $
Juvenile Sex Offender Treatment
(Aos et al. 2006)
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Quelle: Aos et al. 2006
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Ökonomische Effekte: Return on Invest
Programme
Measured Risk
Benefits to cost ratio
(odds of positive value)
Employment Training / Job Assistance
100 %
40,76 $
Cognitive Behavioral Therapy
100 %
23,55 $
Correctional Education in Prison
100 %
19,00 $
Vocational Education in Prison
100 %
13,01 $
99 %
10,77 $
Supervision with RNR Principles
100 %
6,83 $
Correctional Industries in Prison
100 %
4,97 $
Drug Treatment in Prison
100 %
3,38 $
96 %
1,93 $
Work Release
Intensive Supervision with Treatment
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Quelle: Lee et al. 2012
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15 Wirkungsbefunde
 Fünfzehntens: Und schließlich wissen wir
aus eigenen Modellprojekten, dass der Aufbau eines
beschäftigungsorientierten Übergangsmanagements für
Gefangene und Haftentlassene nicht nur gut begründet,
sondern auch machbar und nachhaltig ist, ….
…. wenn es gelingt, mit empirisch nachgewiesenen
Erfolgen, einen entsprechenden „politischen
Willen“ zu wecken, zu bestärken oder zu erhalten.
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In NRW funktioniert das gut: Gemeinschaftsinitiative B5
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Leitlinie 7 Strafvollzug NRW: Übergangsmanagement optimieren!
 (Wieder-) Eingliederung im Interesse der Rückfallvermeidung als
als übergeordnetes (Präventions-)Ziel
 Vollzugs- und (Re-)Integrationsplanung als Voraussetzung eines
flächendeckend institutionalisierten Übergangsmanagements
 Ausbau (über-)regionaler Netzwerke zur Verknüpfung vollzuglicher Behandlung und vollzugsexterner Nachsorge als Aufgabe
 Kooperation mit ambulanten Diensten und Arbeitsmarktakteuren,
Einbindung auch ehrenamtlicher Kräfte und Qualifizierung des
Vollzugspersonals als Konsequenz
 Case Management zur fallbezogenen und fallübergreifenden
Zusammenarbeit als Handlungskonzept
Wirth 2014: Übergänge gestalten - Was wirkt?
Kriminologischer
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Nordrhein-Westfalen
Ausgewählte Literatur
Aos, S., Miller, M. and Drake, E. (2006): Evidence-Based Public Policy Options to Reduce Future Prison Construction, Criminal
Justice Costs and Crime Rates. Olympia: Washington State Institute for Public Policy
Breisig, T. (2008): Management. Oldenburg
Carter, P. (2003): Managing Offenders – Reducing Crime. Home Office: London
Coffey Consulting and Mathematica Policy Research (2009): Evaluation of the Prisoner Re-Entry Initiative. Final Report.
Bethesda, Maryland
Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (2008): Rahmenempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Care und
Case Mangement e.V. zum Handlungskonzept Case Management“
Grosch, B. und Wirth, W.: Case Management im Strafvollzug. Das Modellprojekt INA. In: Case Management Heft 4, 2011, 187 –
189.
Jehle , J.-M., Albrecht, H.-J., Hohmann-Fricke, S. und Tetal, C. (2013). Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine
bundesweite Rückfalluntersuchung 2007-2010 und 2004-2010. Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz. Berlin
Lee, S., Aos, S., Drake. E., Pennucci, A. , Miller, M. and Anderson, L. (2012): Return on Investment. Evidence Based Options to
Improve State Wide Outcomes. Olympia: Washington Institute for Public Policy
Lösel, F. (2010): What Works in Reducing Reoffending: A Global Perspective. Presentation at the First European Seminar of the
STARR Project. Cambridge, UK (http://www.cep-probation.org/page/151/first-conference) 31.3.2012
NEON - National EQUAL Offenders Network (ed.) (2007 a): Beschäftigungschancen verbessern – Rückfallrisiken mindern! Die
Arbeit mit Strafgefangenen und Haftentlassenen in der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Gefördert durch das
Bundesministerium vür Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Berlin
NEON - National EQUAL Offenders Network (ed.) (2007 b): Re-Integrating Ex-Offenders into the Labour Market. Learning from
European Neighbours. Funded by Federal Ministry of Labour and Social Affairs. Berlin
NOMS - National Offender Managing Service (2006): The NOMS Offender Management Model. Home Office. London
Wirth: Grundlagen des Übergangsmanagements im und nach Strafvollzug
Kriminologischer
Dienst des Landes
Nordrhein-Westfalen
Ausgewählte Literatur
NOMS - National Offender Managing Service (2006): The NOMS Offender Management Model. Home Office. London
Policy Forum (2007): Prevention or Re-Imprisonment? Background Paper for the EQUAL Policy Forum on Prevention or ReImprisonment. Warsaw
Petersilia, J.(2005): When Prisoners Come Home: Parole and Prisoner Reentry. Oxford University Press
Simonson, J., Werther, J., Lauterbach, O. (2008): Soziale und berufliche Einbindung junger Straftäter nach der Entlassung aus dem
Jugendstrafvollzug. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 91, 6, 443
Taxman, F., Young, D., Byrne, J. (2004): With Eyes Wide Open: Formalizing Community and Social Control Intervention in Offender
Reintegration Programs. In: Maruna, S., Immarigeon, R.: After Crime and Punishment: Pathways to Offender Reintegration,
Portland, Oregon, 233 ff.
Visher, C., Debus, S., Yahner, J. (2008): Employment after Prison. A Longitudinal Study of Releases in Three States. Urban Institute
Justice Policy Center: Research Brief; http://www.urban.org/UploadedPDF/411778_ employment_ after_prison.pdf (6.1.2009)
Wirth, W. (1996): Notwendigkeit und Schwerpunkte von Arbeitsprojekten der Freien Straffälligenhilfe. In: Hompesch, R., Kawamura,
G., Reindl, R. (Hrsg.): Verarmung – Abweichung – Kriminalität. Straffälligenhilfe vor dem Hintergrund gesellschaftlicher
Polarisierung. Bonn, 72 - 95
Wirth, W. (2003): Arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung im Strafvollzug. Ein Modellprojekt zeigt Wirkung. In:
Bewährungshilfe 50, 4, 307-318
Wirth, W. (2006): Arbeitslose Haftentlassene: Multiple Problemlagen und vernetzte Wiedereingliederungshilfen. In: Bewährungshilfe,
53, 2,137-152
Wirth, W. (2013a): Die Evaluation des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen: Bedarfsanalysen und Erfolgskontrollen im
Fokus. In: Forum Strafvollzug 5/2013, S. 349 - 353
Wirth, W. (2013 b): Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration Erfahrungen und Perspektiven im nordrhein-westfälischen
Strafvollzug. In: DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (Hrsg.): Übergangsmanagement für junge
Menschen zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung – Handbuch für die Praxis. Köln / Halle. DBH-Materialien 68, S.121 – 138.
Wirth: Grundlagen des Übergangsmanagements im und nach Strafvollzug
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Wolfgang Wirth
Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Fritz-Roeber-Str. 2
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Telefon: ++49 (0) 211 6025 1119
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