Merkblatt IMPORT in die TÜRKEI Sie können bei
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Istanbul Türkei Merkblatt IMPORT in die TÜRKEI Sie können bei folgenden Stellen Informationen über den Import von Waren in die Türkei erhalten. • EU Market Access Database http://mkaccdb.eu.int/ Hier erhalten Sie kostenlos Informationen zu Einfuhrbedingungen und zu Zollabgaben. • Exportnachschlagewerk "K und M" Konsulats- und Mustervorschriften 36. Auflage 2005/2006 Umfassendes Nachschlagewerk für Vorschriften im Exportgeschäft für alle Länder. Herausgegeben durch die Handelskammer Hamburg unter Mitwirkung vieler AHK´s und anderer Institute. Details auf den Internetseiten der Handelskammer Hamburg: http://www.hk24.de bzw.: www.hk24.de Detailseite (mit Leseprobe) Bezug über: Verlag Carl H. Dieckmann (http://www.dieckmann-verlag.de) Fachverlag für den Außenhandel Burchardstraße 21 20095 Hamburg Tel.: (040) 36 98 74-0 Fax: (040) 36 39 67 E-Mail: [email protected] und [email protected] Das Fachwerk wird während der Laufzeit von 2 Jahren durch sechs regelmäßige Nachtragslieferungen aktualisiert. Aktuelle Information werden zusätzlich auf einer Homepage veröffentlicht. Der Preis für die Buchausgabe einschließlich kostenloser Ergänzungslieferungen beträgt € 66,00 zuzüglich 7% Mwst. Porto und Verpackungskosten für das Buch werden extra berechnet. • Merkblatt über gewerbliche Einfuhr der Bundesagentur für Aussenwirtschaft Online beziehbar über www.bfai.de Datenbankrecherche / Länder und Märkte Preis 5,-Euro DEinternational ist die Servicemarke der Deutsch – Türkischen Industrie- und Handelskammer Alman – Türk Ticaret ve Sanayi Odası Anschrift/Adres: Yeniköy Cad. 88 | TR-34457 Tarabya – Istanbul Tel.: +90 (212) 363 05 00 | Fax:+90 (212) 363 05 60 | [email protected] | www.dtr-ihk.de Istanbul Türkei • Zölle und Abfuhrabgaben Zolltarif des Vorjahres bei der Bfai: www.bfai.de Datenbankrecherche / Zoll http://www.bfai.de/DE/Navigation/Datenbank-Recherche/Zoll/RechercheZolltarife/recherche-zolltarife-node.html Zolltarif in Englisch Türkischer Zoll www.gumruk.gov.tr http://www.gumruk.gov.tr/english/content.aspx?cT=3&cId=b_tariff • Behörden: Staatssekretariat für Außenhandel: (Seiten auch auf Englisch) Türkische Zollbehörden: (Seiten auch auf Englisch) www.dtm.gov.tr www.gumruk.gov.tr • Schatzamt Türkisches Standardisierungsinsitut Rat für Außenwirtschaftsangelegenheiten Türkischer Automobilclub www.hazine.gov.tr www.tse.gov.tr www.deik.org.tr www.turing.org.tr • Freezones (Freizonen) www.freezone.com.tr • Zollagenten Berufsverbände: Istanbul (türkisch) Izmir (türkisch) Bursa (türkisch) Ankara (türkisch) www.igmd.org/ www.izmgmd.org/ www.bugumder.org/ www.agm.org.tr/site/index.php Folgende wichtige Hinweise: Zwischen der Türkei und der EU besteht eine Zollunion, die am 01.01.1996 in Kraft getreten ist. Die EG und die Türkei haben daher für die meisten Waren ein gemeinsames Zollgebiet. Im Verhältnis zu Drittländern hat die Türkei für Produkte die unter das Abkommen fallen, die Regelzollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) übernommen, wobei für eine Übergangszeit für bestimmte Warengruppen höhere Zollsätze gelten beziehungsweise galten. Bei der Einfuhr werden neben der Mwst, je nach Produkt noch eine besondere Verbrauchersteuer von bis zu 200% erhoben. Details können nach einer kostenpflichtigen Recherche dargestellt werden . Die Zollfreiheit gilt jeweils für Waren des „zollrechtlich freien Verkehrs“, also solche die im Zollgebiet der Zollunion gewonnen oder hergestellt worden sind oder in diese eingeführt worden sind. Die nicht unter die Zollunion fallenden landwirtschaftlichen Produkte sind in den Listen I (Landwirtschaft ) und IV (Fischerei) des Importregimes enthalten. Es wird eine schrittweise Verbesserung der Präferenzregelungen für diese Produkte angestrebt. DEinternational ist die Servicemarke der Deutsch – Türkischen Industrie- und Handelskammer Alman – Türk Ticaret ve Sanayi Odası Anschrift/Adres: Yeniköy Cad. 88 | TR-34457 Tarabya – Istanbul Tel.: +90 (212) 363 05 00 | Fax:+90 (212) 363 05 60 | [email protected] | www.dtr-ihk.de Istanbul Türkei Die Einfuhr alter, gebrauchter oder erneuerter Maschinen und Anlagen und sonstigen Waren in die Türkei bedarf einer Genehmigung. Die Genehmigung wird in der Regel nicht erteilt. Hiervon gibt es eine bedeutende Ausnahme: Maschinen, die nicht älter als 10 Jahre sind, können nach dem türkischen Importregime eingeführt werden, wenn sie in der "Liste der Güter, die alt, gebraucht oder erneuert eingeführt werden dürfen" (sogenannte Maschinenliste, s. www.dtr-ihk.de) enthalten sind. Bei der Einfuhr von Einrichtungsgegenständen (Umzugsgut) gibt es die Möglichkeit diese gebraucht einzuführen. Für einige Produkte wie Fernseher werden bestimmte Gebühren fällig. Hinweis: Die Genehmigung kann man beim Staatssekretariat für Aussenhandel (T.C. Başbakanlık Dış Ticaret Müsteşarlığı) beantragen. Adresse : T.C. Başbakanlık Dış Ticaret Müsteşarlığı İnönü Bulvarı No:36 06510 Emek / ANKARA Telefon: (+90) 312 204 75 00 E-mail: [email protected] [email protected] Eine weitere Möglichkeit gebrauchte Sachen zu importieren, betrifft Fabrikanlagen oder Teile von solchen. Wichtig ist, dass die Geräte noch verwendbar sind. Hierzu muss man beim Schatzamt ein Förderzertifikat beantragen, welches den Import ermöglicht. Genaue Informationen erhält man beim Schatzamt (Hazine Müsteşarlığı, Teşvik ve Uygulama Genel Müdürlüğü; bei ausländischer Kapitalbeteiligung: Yabancı Sermaye Genel Müdürlüğü). Als gebrauchte Waren gelten auch, Waren deren Produktionsdatum einige Zeit zurückliegt. Es gibt Bestrebungen die Regelung zum Genehmigungsvorbehalt aufzuheben. Allerdings laufen diese bereits seit mehreren Jahren ohne Erfolg. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die dauerhafte Einfuhr alter und gebrauchter Automobile verboten ist. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge, die nicht älter als 1 Jahr sind. Fahrzeuge die in die Türkei importiert werden, müssen im selben Jahr gebaut sein. Z.B. Die Fahrzeuge mit Baujahr 2007, auch wenn die ganz neu sind, dürfen im 2008 nur ein paar Monate später nicht in die Türkei eingeführt werden. Für Textilwaren erfordert man am Zoll verschiedene Dokumente. Unter anderem braucht man eine Importlizenz. Die Importlizenz wird erteilt, wenn bei mit Quoten versehenen Herkunftsländern diese noch nicht erfüllt ist. Bei Waren mit Ursprung (Herstellung) in der EU wird diese Lizenz erteilt. Bei Waren mit Herkunft aus bspw. China gibt es Quoten. Diese Importlizenz erhält man bei der Exporteursvereinigung der Istanbuler Konfektionäre ITKIB. Die Details können Sie in dieser Seite finden: www.itkib.org.tr http://www.itkib.org.tr/english/ . DEinternational ist die Servicemarke der Deutsch – Türkischen Industrie- und Handelskammer Alman – Türk Ticaret ve Sanayi Odası Anschrift/Adres: Yeniköy Cad. 88 | TR-34457 Tarabya – Istanbul Tel.: +90 (212) 363 05 00 | Fax:+90 (212) 363 05 60 | [email protected] | www.dtr-ihk.de Istanbul Türkei Für unsere Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen türkischen Behörden und Institutionen. (siehe oben) Falls Sie die Zolltarifnummer nicht zur Hand haben, kann Ihnen das Zoll–Infocenter www.zoll-infocenter.de diese nennen. Weitere Hinweise finden Sie beim Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland unter www.destatis.de ( http://www.destatis.de/allg/d/klassif/wa.htm ). Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Importproblemen benötigen, können Sie sich gerne an Herrn Eren (Abteilung Markterkundung und Markterforschung) wenden. DEinternational ist die Servicemarke der Deutsch – Türkischen Industrie- und Handelskammer Alman – Türk Ticaret ve Sanayi Odası Anschrift/Adres: Yeniköy Cad. 88 | TR-34457 Tarabya – Istanbul Tel.: +90 (212) 363 05 00 | Fax:+90 (212) 363 05 60 | [email protected] | www.dtr-ihk.de