Regionale Zusätze - DB Netz AG

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Regionale Zusätze - DB Netz AG
DB Netz AG
Zentrale
I.NPB 3(P) Produktionsmodell und Grundlagen
Theodor-Heuss-Allee 7
60486 Frankfurt am Main
www.dbnetze.com/fahrweg
Matthias Vaupel
Tel.: 069-265 31471
Fax: 069-265 31409
[email protected]
Zeichen: I.NPB 3(P) Va
11.12.2016
Regionale Zusätze der Betriebszentralen der DB Netz AG zur Richtlinie 420
Dieses Dokument enthält die Regionalen Zusätze der 8 Betriebszentralen (BZ) der DB Netz AG
zur Richtlinie (Ril) 420 in nachfolgender Reihenfolge:
 Regionale Zusätze der BZ Berlin zur Ril 420
gültig ab 11.12.2016
 Regionale Zusätze der BZ Leipzig zur Ril 420
gültig ab 11.12.2016
 Regionale Zusätze der BZ Hannover zur Ril 420
gültig ab 11.12.2016
 Regionale Zusätze der BZ Duisburg zur Ril 420
gültig ab 11.12.2016
 Regionale Zusätze der BZ Frankfurt zur Ril 420
gültig ab 11.12.2016
 Regionale Zusätze der BZ Karlsruhe zur Ril 420
gültig ab 11.12.2016
 Regionale Zusätze der BZ München zur Ril 420
gültig ab 11.12.2016
 Regionale Zusätze der BZ Berlin S-Bahn zur Ril 420
gültig ab 11.12.2016
DB Netz AG
Sitz Frankfurt am Main
Registergericht
Frankfurt am Main
HRB 50 879
USt-IdNr.: DE199861757
Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Dr. Rüdiger Grube
Vorstand:
Frank Sennhenn,
Vorsitzender
Dr. Roland Bosch
Bernd Koch
Ute Plambeck
Prof. Dr. Dirk Rompf
Dr. Thomas Schaffer
Regelwerk
Regelwerk
Regionale Zusätze zur Ril 420
Betriebszentrale Berlin
Teil 1
−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−
gültig ab 11.12.2016
−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−
Inhaltsverzeichnis
0 Vorwort
3
0.1 Zweck
3
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
0.2.1 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen
3
3
1 Übersicht der Bereiche der BZ Berlin
4
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
4
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators
5
1.3 Zuständigkeitsbereich der Zugkoordinatoren (Bereichsdisposition)
5
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
6
2.1 Erreichbarkeit der BZ
6
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
6
2.3 Aufgaben der Zugkoordinatoren
6
2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ
2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
7
7
7
7
7
3 Lagebesprechungen
8
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
8
3.2 Anmeldung
8
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
8
3.4 Dokumentation
8
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
9
4.1 Nord-Süd-Fernbahntunnel
9
4.2 Fernbahntunnel BBI
9
4.3 Regeln zum Abschleppen von Zügen
9
5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB)
Ziffer 3.3.6
10
6 Vereinbarungen zur Disposition
11
7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer
Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird
12
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
2
0 Vorwort
0.1 Zweck
Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Berlin regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus.
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB
Netz AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2017 vom 11.12.2016 bis 09.12.2017. Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert.
0.2.1 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen
Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Berlin enthaltenen Abschnitte sind für
Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt
dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden.
Inhalte in
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
Abschnitt 7
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ
ja
nein
X
X
X
X
X
X
X
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
3
1 Übersicht der Bereiche der BZ Berlin
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
4
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators
Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Berlin (siehe 1.1)
1.3 Zuständigkeitsbereich der Zugkoordinatoren (Bereichsdisposition)
Die in der Richtlinie 420.04 beschriebenen Aufgaben der Bereichsdisponenten werden im Bereich
der Betriebszentrale Berlin vollumfänglich von Zugkoordinatoren übernommen.
Die Zuständigkeiten entsprechen den farblich gekennzeichneten Bereichen in der Übersichtskarte
der BZ-Zuständigkeiten. (siehe 1.1)
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
5
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
2.1 Erreichbarkeit der BZ
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
(030) 297 1058
(030) 297 40903
[email protected]
Zugkoordinator 1
(030) 297 60261
(030) 297 44427
[email protected]
Zugkoordinator 2
(030) 297 60262
(030) 297 44427
[email protected]
Zugkoordinator 4
(030) 297 60264
(030) 297 44404
[email protected]
Zugkoordinator 5
(030) 297 60265
(030) 297 41955
[email protected]
Zugkoordinator 6
(030) 297 60266
(030) 297 44403
[email protected]
Zugkoordinator 7
(030) 297 60267
(030) 297 44403
[email protected]
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs
❚ Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
❚ Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid)
❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen
❚ Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen
2.3 Aufgaben der Zugkoordinatoren
❚ Ansprechpartner für die EVU in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice )
❚ Bearbeitung von Anträgen auf Anschlüsse
❚ Bearbeiten bei Abweichungen von Fahrplandaten (Erstellen von Fahrplanmitteilungen
Grund- Nr. 2 - 6 – mit Vergabe einer Bearbeitungsnummer)
❚ Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten)
❚ Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebes
❚ Federführung bei der Erstellung und Einführung von Betriebsprogrammen in Abstimmung
mit den EVU bei kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur
❚
Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten
❚ Durchführung der Maßnahmen der EBuLa- Rückfallebene
❚
Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
6
2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ
2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die
NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland.
Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU.
2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG
❚ Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
❚ Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid)
❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen
2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
❚ Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice )
❚ Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen)
❚ Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
❚ Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten
2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
(069) 265 19758
(069) 265 19773
[email protected]
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
7
3 Lagebesprechungen
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
Es finden keine regelmäßigen Lagebesprechungen statt.
3.2 Anmeldung
bleibt frei
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
Zu anlassbezogenen Lagebesprechungen, z. B. bei Großstörungen, kann kurzfristig eingeladen
werden.
Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer/E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG.
3.4 Dokumentation
Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere
während der Lagebesprechung verteilte Unterlagen werden auf Anforderung auch an EVU versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben.
Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Berlin (030 – 297 41510).
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
8
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
4.1 Nord-Süd-Fernbahntunnel
Grundsätze
Aus Brandschutzgründen ist das Befahren mit verbrennungskraftgetriebenen Fahrzeugen verboten.
Auf Grund der Neigungsverhältnisse der Strecken sowie ebenfalls aus Brandschutzgründen ist
das Befahren mit Güterzügen untersagt.
Ausnahme
Beim Liegenbleiben von Zügen darf der Tunnel mit verbrennungskraftgetriebenen Fahrzeugen
befahren werden.
4.2 Fernbahntunnel BBI
Grundsatz
Auf Grundlage des betrieblichen Gefahrenabwehrplanes und des Sicherheitskonzeptes für die
Eisenbahnanlagen innerhalb des Fernbahntunnels BBI sowie des Sicherheitskonzeptes des
Flughafen Berlin-Brandenburg International ist das Befahren mit
a) verbrennungskraftgetriebenen Fahrzeugen oder
b) Güterzügen
verboten.
Ausnahme
Beim Liegenbleiben von Zügen darf der Tunnel zum Abschleppen mit verbrennungskraftgetriebenen Fahrzeugen befahren werden.
4.3 Regeln zum Abschleppen von Zügen
Liegen gebliebene Züge im Nord-Süd Fernbahntunnel und im Fernbahntunnel BBI werden durch
im Bf Berlin Grunewald Gleis 62 stehende Triebfahrzeuge (2mal BR 218 der DB Fernverkehr)
abgeschleppt.
Diese Triebfahrzeuge stehen von 05.00 Uhr bis 23.00 Uhr bereit und können zum Abschleppen
von Triebzügen, aber auch zum Abschleppen von anderen Reisezügen genutzt werden.
Die Anforderung der Triebfahrzeuge erfolgt durch den Triebfahrzeugführer des liegen gebliebenen Zuges bei dem zuständigen Fahrdienstleiter.
Der Fahrdienstleiter veranlasst die Aktivierung des Abschlepptriebfahrzeuges durch den Netzkoordinator. Der Netzkoordinator vergibt eine dringliche Hilfszugnummer.
Diese Zugnummer wird dem Fahrdienstleiter und dem Triebfahrzeugführer des Abschlepptriebfahrzeuges mitgeteilt. Der Triebfahrzeugführer trägt die Zugnummer und die Abfahrtszeit auf dem
vorgegebenen Fahrplan-Mitteilungsvordruck ein.
Der Vordruck der Fahrplan-Mitteilung ist auf dem Triebfahrzeug vorhanden.
Der Netzkoordinator informiert die Transportleitung der DB Fernverkehr vom Einsatz der o.g.
Triebfahrzeuge.
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
9
5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.3.6
Bleibt frei
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
10
6 Vereinbarungen zur Disposition
Bleibt frei
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
11
7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80
km/h begrenzt wird
Streckennummer
zwischen Betriebsstelle
und Betriebsstelle
Landkreis
6078
Strausberg
Gorgast
Märkisch Oderland
6114
Wiesenburg
Hp Jeber-Bergfrieden
PotsdamMittelmark,
Wittenberg
6115
Beelitz Stadt
Beelitz Bea Strw
PotsdamMittelmark
6183
Hennigsdorf (b Berlin)
Kremmen
Oberhavel
6253
Grunow
Frankfurt (O) Strw
Oder-Spree
6327
Pasewalk
Strasburg
VorpommernGreifswald
6345
Doberlug-Kirchhain unt Bf
Tröbitz
Elbe-Elster
6511
Jüterbog
Beelitz Stadt
Teltow-Fläming,
PotsdamMittelmark
6941
Pritzwalk
Wittstock
Prignitz,
Ostprignitz-Ruppin
I.NP-O-B (N) Anett Robé
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1
12
Regelwerk
Regionale Zusätze zur Ril 420
der Betriebszentrale Leipzig
Teil 1

gültig 11.12.2016 – 09.12.2017

Erstellt
Geprüft
Freigegeben
I.NP-SO-B(N)Gi
Robert Giese
I.NP-SO-B(N)Ku
Frank Kunadt
I.NP-SO-B
Olaf Seemann
02.12.2016 gez. Giese
02.12.2016 gez. Kunadt
02.12.2016 gez. Seemann
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
2
0 Vorwort
2
1 Übersicht der Bereiche der BZ Leipzig
3
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
4
3 Lagebesprechungen
7
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
7
5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB)
Ziffer 3.4.1
8
6 Vereinbarungen zur Disposition
9
7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer
Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird
10
0 Vorwort
0.1 Zweck
Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Leipzig regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus.
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB
Netz AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2017 vom 11.12.2016 bis 09.12.2017. Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert.
Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen
Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Leipzig enthaltenen Abschnitte sind für
Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt
dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden.
Inhalte in
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
Abschnitt 7
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ
ja
nein
X
X
X
X
X
X
X
Seite 2 von 10
1 Übersicht der Bereiche der BZ Leipzig
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
Seite 3 von 10
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (Nk)
Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Leipzig, d.h. dem Regionalbereich Südost außer dem Betriebsführungsbereich der BZ Berlin (siehe 1.1)
1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
Im Regionalbereich Südost, außer dem Betriebsführungsbereich der BZ Berlin, werden die Aufgaben nach 2.3 durch die Bd Mitte, Bd Nord, Bd Ost und Bd Südwest im Rahmen der räumlichen
Zuständigkeit (farbliche Hinterlegung) nach Punkt 1.1wahrgenommen.
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
2.1 Erreichbarkeit der BZ
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
(0341) 968 1058
(0341) 968 6619
[email protected]
Bd Mitte
(0341) 968 6627
(0341) 968 6729
Bd Nord
(0341) 968 6628
Bd Ost
(0341) 968 6624
Bd Südwest
(0341) 968 6625
Zd 1
(0341) 968 6701
Zd 2
(0341) 968 6702
Zd 5
(0341) 968 6705
Zd 8
(0341) 968 6708
Zd 9.1
(0341) 968 6709
Zd 9.2
(BK Dresden)
(0341) 968 6899
Zd 11
(0341) 968 6711
BK Leipzig
(0341) 968 6849
(0341) 968 6629
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
 Wahrnehmung des Letztentscheides gem. 420.0200

Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion

Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
 Ansprechpartner für die EVU in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice)

Bearbeiten von Abweichungen von Fahrplandaten (Erstellen von Fahrplanmitteilungen mit
Vergabe einer Genehmigungsnummer)

Entscheiden über Abweichungen von der WZR (siehe auch Punkt 2.4)

Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten)

Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
Seite 4 von 10

Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU
bei kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur

Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten

Durchführung der Maßnahmen der EBuLa-Rückfallebene

Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten

Entscheiden über zulaufsteuernde Maßnahmen mit den Verantwortlichkeiten der Güterverkehrsanlagen / Nachbarbahnen
2.3.1 Disposition des Zugverkehrs über Horka/Görlitz Grenze und Bad Schandau Grenze
 Disposition des Grenzverkehrs über Horka/Görlitz Grenze:
Bereichsdisponent Ost

Disposition des Grenzverkehrs über Bad Schandau Grenze:
Zd 9.2 (Betriebskoordinator Dresden)
2.3.2 Disposition des Zugverkehrs für Leipzig Hbf
Für den Bahnhof Leipzig Hbf (inkl. Leipzig Hbf tief) nimmt der Betriebskoordinator (BK) Leipzig
teilweise Aufgaben der Bereichsdisposition wahr.
2.4 Anschlussbearbeitung
Die Anträge werden durch den jeweilig zuständigen Bereichsdisponenten bearbeitet.
Technikunterstützte Anträge werden auf

nicht überwachten Strecken durch den jeweils zuständigen Bereichsdisponenten,

überwachten Strecken durch den jeweils zuständigen Zugdisponenten bzw. Betriebskoordinator bearbeitet.
2.5 Validierung gem. Ril 420.9001
Die Validierung gem. Ril 420.9001 Abs. 5 Pkt. 4 und Umkodierung gem. 420.9001 Abs. 6 Pkt. 2
wird seitens der BZ vom Mitarbeiter „Betriebsprozessdatenmanager – Bpdm 2“ - Telefon (0341)
968 6618 wahrgenommen.
2.6 Aufgaben und Erreichbarkeit der Netzleitzentrale (NLZ)
2.6.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die
NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland.
Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU.
2.6.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
 Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG

Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion

Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid)

Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen
Auswirkungen
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
Seite 5 von 10
2.6.3 Aufgaben der Bereichskoordinatoren
 Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice)

Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen)

Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur
Aufrechterhaltung des Zugbetriebs

Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten
2.6.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
Bereich Telefon-Nr.
Fax-Nr.
NK
(069) 265 19758
(069) 265 19773
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
Email-Adresse
[email protected]
Seite 6 von 10
3 Lagebesprechungen
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
 Ort:
DB Netz AG, Regionalbereich Südost, Betriebszentrale,
Brandenburger Straße 1, 04103 Leipzig

Zeitpunkt:
Montag-Freitag (außer Feiertage), um 8.00 Uhr

Zweck:
Regelmäßiger Informationsaustausch

Anmeldung:
Leiter Netzdisposition der BZ Leipzig (0341) 968 1057
3.2 Anlassbezogene Lagebesprechungen
Zu anlassbezogenen Lagebesprechungen (z.B. Baumaßnahmen, Großstörungen) kann kurzfristig eingeladen werden.
Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer/E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG.
3.3 Dokumentation
Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere
während der Lagebesprechung verteilte Unterlagen werden auf Anforderung auch an EVU versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben.
Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Leipzig, Tel: (0341) 968 1057.
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
Auszug aus den SNB 2016
2.9.5 Leipziger Citytunnel

Der Einsatz von Dieseltriebfahrzeugen ist nur in Ausnahme- und Notfällen (Abschleppen eines havarierten elektrisch betriebenen Triebfahrzeuges, Abschleppen
eines von einer Oberleitungsstörung betroffenen Zuges und Instandsetzungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen, die nur bei abgeschalteter Oberleitung stattfinden
können) zugelassen,

DIN 5510-1 Brandschutzstufe 3 oder EBA-Brandschutzvorgabe E2 oder DIN/EN
45545-1 Betriebsklasse 2 oder TSI SRT „Sicherheit in Eisenbahntunnel“ Brandschutzkategorie A,

Kein Güterverkehr,

Geschlossenes System der Toilettenanlagen.
2.9.7 Dresdner Flughafentunnel (Abschnitt Dresden-Grenzstraße – Dresden Flughafen)

Es dürfen nur Fahrzeuge verkehren, welche die Brandschutzstufe 3 nach DIN
5510-1 erfüllen.
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
Seite 7 von 10
5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.4.1
Schnellfahrstrecke Leipzig – Erfurt
Streckenabschnitt Gröbers/Ammendorf - Erfurt

Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr
Alternativstrecke

(Leipzig Hbf – Leipzig-Leutzsch) / (Halle Hbf – Merseburg) – Großkorbetha –
Naumburg – Erfurt
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
Seite 8 von 10
6 Vereinbarungen zur Disposition
Grundsatz: EVU haben gemäß 420.0202 die Möglichkeit, untereinander Vereinbarungen zur
betrieblichen Disposition zu treffen.
Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Leipzig, Tel: (0341) 968 1057.
6.1 Zugfolgevereinbarungen für die Strecke 6340 im Bahnhof Großkorbetha
Gültig
Thema
Anschlussgewährung
11.12.16 in Naumburg zwischen
bis
RE 30 von Halle und
09.12.17 ICE 28 Richtung München
Anmerkungen


Beteiligte EVU
Die RE-Linie 30 hat für die ICE-Linie 28 Zubringerfunktion.
Bei Verspätung der Linie RE 30 Richtung Naumburg und
DB Regio AG,
gleichzeitigem Eintreffen mit der ICE-Linie 28 in Großkor- DB Fernverkehr
betha ist die ICE-Linie 28 nachrangig zu führen, jedoch
AG
um maximal 5 Minuten zu verspäten.
6.2 Zugfolgevereinbarungen für die Strecke 5919 im Bahnhof Gröbers
Gültig
Thema
Anschlussgewährung
11.12.16
in Leipzig zwischen IC
bis
56 von Halle und ICE
09.12.17
50 Richtung Dresden
Anmerkungen

Bei Verspätung der IC-Linie 56 Richtung Leipzig und
gleichzeitigem Eintreffen mit der ICE-Linie 50 in Gröbers,
ist die ICE-Linie 50 nachrangig zu führen, jedoch um maximal 5 Minuten zu verspäten.
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
Beteiligte EVU
DB Fernverkehr
AG
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7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80
km/h begrenzt wird
Bleibt frei
DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale
Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017
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Regelwerk
Regionale Zusätze zur Ril 420
Betriebszentrale Hannover
Teil 1
Gesamtausgabe
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Version 1.0
gültig ab 11.12.2016
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Inhaltsverzeichnis
0 Vorwort
4
0.1 Zweck
4
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
4
1 Übersicht der Bereiche der BZ Hannover
5
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ Hannover
5
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK)
5
1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
7
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ Hannover
9
2.1 Erreichbarkeit der BZ Hannover
9
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
9
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
9
2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ
2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
10
10
10
10
10
3 Lagebesprechungen
11
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
11
3.2 Anmeldung zu regelmäßigen Lagebesprechungen
11
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
11
3.4 Dokumentation
11
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
12
5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB)
13
6 Vereinbarungen zur Disposition
16
6.1 Steuerung der S-Bahn-Züge zwischen Weetzen und Haste
16
6.2 Steuerung der Reisezüge zwischen Oldenburg und Osnabrück
16
6.3 Steuerung der Reisezüge zwischen Hamburg-Neugraben und Stade
16
6.4 Steuerung des ICE/EC zwischen Lübeck und Hamburg im Verspätungsfall
17
6.5 Steuerung der IC 208 und 2028/2328 zwischen Hamburg und Kiel im Verspätungsfall
17
6.6 Steuerung RB/RE zwischen Lübeck und Hamburg im Verspätungsfall
18
6.7 Zulaufsteuerung zur Hamburger Verbindungsbahn von Abzw. Rainweg und von
Hamburg Hbf ab dem 11.12.2016 für das gesamte Fahrplanjahr 2017
18
6.8 Steuerung bestimmter Reisezüge zwischen Hannover und Uelzen
21
6.9 Steuerung von Zügen der RB-Linie 33 und Zügen der RE-Linien 8 und 9 zwischen
Bremerhaven-Lehe und Bremerhaven Hbf
22
6.10 Parktausch zwischen den Linien RE 74 und RB 75 zwischen Rendsburg und Kiel Hbf
23
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6.11 Steuerung von Zügen der RE-Linie 9 und der IC/ICE-Linien 30/31 zwischen
Osnabrück Hbf und Gegenrichtung
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7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer
Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird
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0 Vorwort
0.1 Zweck
Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Hannover regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus.
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB Netz
AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2016 vom 13.12.2015 bis 10.12.2016.
Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert.
Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen
Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Hannover enthaltenen Abschnitte sind für
Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt
dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden.
Inhalte in
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
Abschnitt 7
BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe
Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ
ja
nein
X
X
X
X
X
X
X
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1 Übersicht der Bereiche der BZ Hannover
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ Hannover
Der territoriale Zuständigkeitsbereich der BZ Hannover erstreckt sich auf das Gebiet des Regionalbereiches Nord der DB Netz AG und ist in der folgenden Karte dargestellt.
Karte ist auf der nächsten Seite eingefügt.
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK)
Der Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators der BZ Hannover ist mit dem Zuständigkeitsbereich der BZ Hannover identisch – wir verweisen auf Punkt 1.1.
Karte ist auf der nächsten Seite eingefügt.
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RB Nord mit Produktionsdurchführungen
Grenzen des Regionalbereiches Nord
Grenzen der Produktionsdurchführungen
Kiel, Hamburg, Bremen, Hannover und Osnabrück
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1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
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Bereichsdisponenten Reisezug in der BZ Hannover
In der BZ Hannover gibt es eine produktbezogene und eine territoriale Aufteilung der Zuständigkeiten der Bereichsdisponenten.
Produktbezogene Zuständigkeit:
Reisezugverkehr:
Bereichsdisponenten R 1 bis R 4
Güterverkehr:
Bereichsdisponent G 1
Territoriale Zuständigkeit:
Für den Reisezugverkehr sind die Aufgaben auf vier Bereichsdisponenten territorial aufgeteilt.
Die Zuständigkeiten können Sie der Karte auf der vorangehenden Seite entnehmen.
Für den Güterverkehr nimmt der Bereichsdispo G 1 die Aufgaben für den gesamten Regionalbereich wahr. Er wird zeitweise von einem zweiten Disponenten (Dispo G 2) unterstützt.
Für den Güterverkehr gilt somit die Karte zu Punkt 1.1. (siehe Seite 5).
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2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ Hannover
2.1 Erreichbarkeit der BZ Hannover
Der Netzkoordinator bzw. die Bereichsdisponenten der BZ Hannover sind wie folgt erreichbar:
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
0511-286- 1058
0511-286-49 980
[email protected]
Bd Rz 1 Ost
0511-286-49 561
0511-286-49 980
Bd Rz 2 West
0511-286-49 562
0511-286-49 980
Bd Rz 3 Mitte
0511-286-49 563
0511-286-49 980
Bd Rz 4 Nord
0511-286-49 564
0511-286-49 980
Bd Güterzug
0511-286-49 571
0511-286-49 499
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs
Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid)
Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen
Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
Ansprechpartner für die EVU in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice )
Bearbeiten der Abweichungen von der Zugcharakteristik (Erstellen von Fahrplanmitteilungen Grund-Nr. 2 - 6 – mit Vergabe einer Genehmigungsnummer)
Meldungen an EU (Störungen und Unregelmäßigkeiten)
Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU
bei kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur
Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten
Durchführung der Maßnahmen der EBuLa-Rückfallebene
Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten
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2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ
2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen
überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionale und internationale
Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland.
Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner
für die EVU.
2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG
Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid)
Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen
Auswirkungen
2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice )
Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen)
Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur
Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten
2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
(069) 265 19758
(069) 265 19773
FFM.XX-NLZNK@
deutschebahn.com
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3 Lagebesprechungen
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
Regelmäßige Lagebesprechungen finden in der BZ Hannover in der Form einer Telefonkonferenz
statt.
Ort:
DB Netz AG – Regionalbereich Hannover
Büro des Arbeitsgebietsleiters Netzdisposition der BZ Hannover
Lindemannallee 3
30173 Hannover
Art:
Telefonkonferenz
Zeitpunkt:
jeden Montag 10:00 Uhr
Zweck:
Regelmäßiger Informationsaustausch
3.2 Anmeldung zu regelmäßigen Lagebesprechungen
Kunden, welche an der wöchentlichen Telefonkonferenz (siehe 3.1) teilnehmen möchten, werden
gebeten, sich an das Kundenmanagement des Regionalbereiches Nord zu wenden, um die Zugangsparameter zu erhalten.
(Frau Bartsch – Tel: 0511 – 286 – 49108 – Mail: [email protected]).
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
Anlassbezogene Lagebesprechungen werden z.B. bei vorher bekannten absehbaren Großereignissen mit erheblichen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb (Demonstrationen, Bombenentschärfungen, Großbaustellen), Großstörungen sowie besonderen Winterlagen durchgeführt.
Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer / E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG
(Frau Bartsch, Tel.: 0511 – 286 – 49108 – Mail: [email protected]).
3.4 Dokumentation
Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere
während der Lagebesprechung verteilte Unterlagen werden auf Anforderung an EVU versandt.
Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Hannover (Tel: 0511 - 286 - 1057).
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4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
S N B 2017 - Gültig ab 12.04.2016 (Auszüge)
Besondere Zugangs- und Nutzungsbedingungen (gem. 2.9 SNB)
SFS Hannover – Würzburg und Mannheim – Stuttgart (gem. 2.9.3 SNB)
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5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB)
S N B 2017 - Gültig ab 12.04.2016 (Auszüge)
Besondere Schienenwege (gem. 3.4.1 SNB)
Tunnelrestriktionen (gem. 3.4.4 SNB)
Anmerkung BZ Hannover:
In den Tunnelbereich der Station Langenhagen-Flughafen darf mit Verbrennungstriebfahrzeugen
nicht eingefahren werden (Strecke 1713).
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Längere Güterzüge (gem. 3.3.2.5 SNB)
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6 Vereinbarungen zur Disposition
Entsprechend der Regelung in der Ril 420.0202 sind die folgenden Vereinbarungen zur Disposition
geschlossen worden.
6.1 Steuerung der S-Bahn-Züge zwischen Weetzen und Haste
Verspätete S-Bahn – Züge der Richtung Egestorf – Haste dürfen Züge der Richtung Haste – Egestorf nur bis maximal 5 Minuten aufhalten.
Abweichungen sind nur mit Zustimmung des Bereichsdispo R 2 der BZ Hannover (933-49562) zulässig.
Unterzeichnet von
DB Regio Niedersachsen/Bremen – Herrn Frank Etzold
6.2 Steuerung der Reisezüge zwischen Oldenburg und Osnabrück
Reisezüge der Nord / Süd – Richtung haben allgemein Vorrang.
Sie dürfen durch Reisezüge der Gegenrichtung bis zu 5 Min (max. +5‘) verspäten.
Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Bereichsdispo R 2 der BZ Hannover
(933-49562) zulässig.
Unterzeichnet durch die NWB (Nord-West-Bahn) – Herrn Jürgen Recker
6.3 Steuerung der Reisezüge zwischen Hamburg-Neugraben und Stade
S-Bahn Züge in Richtung Stade dürfen durch verspätete Metronomzüge in
Hamburg-Neugraben max. bis zu 3 Minuten verspätet werden.
Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Bereichsdisponenten
R3 der BZ Hannover (933-49563) zulässig.
Unterzeichnet von
S-Bahn Hamburg GmbH - Herr Frank Holtmann und
„metronom“ Eisenbahngesellschaft mbH - Herr Mathias Hoff
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6.4 Steuerung des ICE/EC zwischen Lübeck und Hamburg im Verspätungsfall
Regelungen zur dispositiven Durchführung der Züge von DB Fernverkehr und der
DB Regio Regionalbahn Schleswig-Holstein:
Im Verspätungsfall eines der im nachfolgenden genannten ICE/EC hat die südwärts fahrende
RE80 Vorrang vor dem Richtung Hamburg fahrenden ICE/EC.
Dispositive Regelungen DB Fernverkehr / DB Regio:
ICE/EC ab Lübeck Hbf +9 bis +13 Min:
RE80 21463, 21467, 21471, 21475, 21479 und 21483 fahren vor
238*, 38, 36**, 34, 232*, 32*** und 1232* bis AAHR.
ICE/EC folgt bis AAHR, dort Überholung 21463, 21467, 21471, 21475, 21479 und 21483.
ICE ab Lübeck Hbf >/= +14 Min:
21463, 21467, 21471, 21475, 21479 und 21483 fahren bis AH vor ICE/EC
ICE/EC folgt bis AH.
*= Zeitraum täglich 23.06.-13.08.2017
** = Zeitraum täglich 17.12.2016 – 31.12.2016
*** = Zeitraum täglich 16.12.2016 – 01.01.2017, 31.03. – 22.06.17, 14.08. – 09.12.2017
Unterzeichnet von
DB Fernverkehr – Herrn Sven Meyer und
DB Regio AG - Herrn Bernd Frahm
(03.11.2016)
6.5 Steuerung der IC 208 und 2028/2328 zwischen Hamburg und Kiel im Verspätungsfall
Regelungen zur dispositiven Durchführung der Züge von DB Fernverkehr und der
DB Regio Regionalbahn Schleswig-Holstein:
Grundsatz:
Im Verspätungsfall (ab 10 Min.) haben die nordwärts fahrenden RE70 (Zug.-Nr. 21012 und 21020)
Vorrang vor den Richtung Kiel fahrenden IC 208, 2028/2328.
Dispositive Regelungen DB Fernverkehr / DB Regio:
IC 208 bzw 2028/2328 ab Hamburg Hbf >/= +10:
21012 bzw. 21020 fährt planmäßig ab AH bis AK,
2224 bzw. 2226 folgen bis AK.
Bei entsprechender Vormeldung ist der Anschluss aus IC 208 an RE83 (Zug.-Nr. 21619) nach AL
in AK bis max. +3 Min. sicherzustellen.
Unterzeichnet von
DB Fernverkehr – Herrn Sven Meyer
DB Regio AG - Herrn Bernd Frahm
(03.11.2016)
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6.6 Steuerung RB/RE zwischen Lübeck und Hamburg im Verspätungsfall
Regelungen zur dispositiven Durchführung der Züge von DB Regio Regionalbahn SchleswigHolstein
Grundsatz:
Im Verspätungsfall (bis +8 Min) hat die südwärts fahrende RB81 Vorrang vor dem Richtung Hamburg fahrenden RE8 bis Ahrensburg.
Dispositive Regelungen DB Regio:
RE ab Reinfeld +8 bis +15 Min:
RB81 (Zug-Nr. 213xx) fährt vor RE8 (Zug-Nr. 214xx) von AO bis AAHR.
RE8 (Zug-Nr. 214xx) folgt bis AAHR, dort Überholung RB81 (Zug-Nr. 213xx).
RE8 ab Bad Oldesloe > +15 Min:
RB81 (Zug-Nr. 213xx) fährt bis AH vor RE8
RE8 (Zug-Nr. 214xx) folgt bis AH.
Unterzeichnet von DB Regio AG - Herrn Bernd Frahm
(20.11.2014)
6.7 Zulaufsteuerung zur Hamburger Verbindungsbahn von Abzw. Rainweg und von
Hamburg Hbf ab dem 11.12.2016 für das gesamte Fahrplanjahr 2017
Hinweis: Überarbeitung im nächsten Fahrplanjahr vorgesehen, Abstimmung der Beteiligten zu
möglichen Änderungen erforderlich. Deshalb werden zunächst weiterhin die bestehenden Regelungen übernommen.
I.
Vorbemerkungen:
1. Entscheidung über dauerhafte Anwendung
Im Rahmen des Projektes „Knotenpünktlichkeit Hamburg“ wurde nach Abschluss der Auswertung
und Bewertung der Ergebnisse des vom 29.09.-14.11.2014 durchgeführten Betriebsversuches dieser Dispositionsvereinbarung von den beteiligten Konzernvorständen am 14.11.2014 der Auftrag
über ihre dauerhafte Anwendung erteilt. Aufgrund der Bedeutung dieser Dispovereinbarung für die
Pünktlichkeitswirkung wird neben der Aufnahme in die regionalen Zusatzbestimmungen zur Ril 420
des RB Nord (DB Netz AG) eine regelmäßige Erfolgsspiegelung vorgenommen (s. IV.).
2. Verbindung mit der Maßnahme „Steuerung des Knotens Hamburg aus einer Hand“
Diese Dispositionsvereinbarung wird ab dem 01.09.2015 mit der Maßnahme „Steuerung des Knotens Hamburg aus einer Hand“ verbunden und bis zum 12.12.2015 als Pilot durchgeführt. Zum
13.12.2015 erfolgt der Übergang zum Regelverfahren.
Diese Maßnahme beinhaltet die Steuerung des Abschnittes Hamburg Hbf – Hmb-Rainweg durch
die Bü Hamburg, d.h. für diesen Abschnitt werden Aufgaben vom Zugdispo 8 auf die Betriebsüberwachung verlagert. Die Zuständigkeit für den Südlauf dieser Dispovereinbarung wird von der BZ
auf den Bü Hamburg verlagert.
Außerdem wird als Entscheidungspunkt Pinneberg neu festgesetzt. Diese Anpassung ist in der
technischen Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Zuglauf durch den Fdl Hamburg-Altona Nord
bedingt.
BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe
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II.
Gegenstand der Dispositionsvereinbarung
1. Von Abzw Rainweg in Richtung Hamburg Hbf
Unter der Prämisse „Verspätungsvermeidung in den Knoten Hamburg Hbf und ins Netz hinein
(südlich Hamburg Hbf)“ wird von den Dispositionsstellen der DB Netz AG sowie in der Betriebsdurchführung der PD Hamburg nach folgendem Grundsatz verfahren, ohne dass es einer zusätzlichen Rücksprache mit den beteiligten EVU bedarf:
1.1
Ist davon auszugehen, dass sich ein von Pinneberg kommender Regionalzug (RE / RB) im
Zulauf auf Hamburg Hbf mit mehr als 2 Minuten und 30 Sekunden (Zeitwert wegen der
Rundung in der Leittechnik der BZ) verzögert gegenüber seiner Planlage am maßgeblichen
Bezugspunkt Abzw. Rainweg befinden wird, so fährt der zur Planabfahrt in Hmb-Altona
bereit stehende Fernverkehrszug vor dem Zug des Regionalverkehrs auf die Verbindungsbahn ab Abzw. Rainweg in Richtung Hamburg Hbf ein. Die ursprünglich vorgesehene Reihenfolge dieser beiden Zugfahrten ist damit gedreht, so dass ein planmäßig angebotener Reisendenübergang in Hmb-Dammtor bzw. Hamburg Hbf damit i.d.R. nicht mehr
sichergestellt werden kann. Wird für den Fernverkehrszug in Altona eine Abfahrtsverspätung prognostiziert, erhöht sich der genannte Wert von 2:30 Minuten um die Höhe der
Prognose („dynamische Regelung“).
1.2
Die Anwendung dieses Grundsatzes bezieht sich jeweils auf ein Zugpaar („Vor- / Nachfahrer“) und darf nicht dazu führen, dass die Reihenfolge der Züge gegenüber dem Plan so
verändert wird, dass zunächst mehrere Fernverkehrszüge hintereinander von Hmb-Altona
abfahren und so ein deutlicher Verspätungsaufbau des DB Regio - Zuges entsteht.
1.3
Die Entscheidung über die betreffende Einfädelsituation in Abzw. Rainweg wird unmittelbar
nach Abfahrt des RE / RB aus Bf Pinneberg vom Fdl Hmb-Altona Nord getroffen, um die
Reisendeninformation im Zug sicherzustellen.
1.4
Für die EVU bleibt der Bereichdispo R 4 weiterhin Ansprechpartner. Rückfragen zu Einzelfällen zur Dispovereinbarung können von den EVU direkt an die Bü Hamburg gestellt werden.
1.5
Zur Vermeidung von Anschlussverlusten in Hamburg für „letzte Züge“ ist die Anwendung für
den Nord-Süd-Lauf bis 18:30 Uhr beschränkt.
1.6
In Einzelfällen besonders abgestimmte Anschlussregelungen zwischen TP/VL und BZDispo haben Vorrang vor diesen Vereinbarungsinhalten.
1.7
Eine Auswahl von Beispielen für die korrekte Anwendung findet sich in Anhang 1. Eine
Entscheidungsmatrix zur Erleichterung der Entscheidungsfindung ist in Anhang 2 enthalten.
2. Von Hamburg Hbf in Richtung Abzw Rainweg (und Elmshorn / Kiel / Flensburg /
Itzehoe)
Unter der Prämisse „Verspätungsvermeidung in die Strecken von Schleswig Holstein hinein (nördlich Hamburg)“ wird von den Dispositionsstellen der DB Netz AG sowie in der Betriebsdurchführung
der PD Hamburg nach folgendem Grundsatz verfahren, ohne dass es einer zusätzlichen Rücksprache mit den beteiligten EVU bedarf:
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2.1
Bei der Ausfahrt von Hamburg Hbf in Richtung Hmb-Dammtor verkehren die Regionalzüge
(RE / RB) zur Planabfahrt prioritär gegenüber einem Fernverkehrszug, der Hamburg
Hbf mit mehr als 1 Minute und 59 Sekunden verspätet verlassen würde und nur noch mit
Ausstiegshalten oder als Leerfahrt bis zum Endbahnhof verkehrt.
2.2
Die ursprünglich vorgesehene Reihenfolge der Zugfahrten wird damit verändert, so dass ein
ggf. planmäßig angebotener Reisendenübergang in Hamburg Hbf bzw. Hmb-Dammtor damit i.d.R. nicht mehr sichergestellt werden kann.
2.3
Ist ein FV – Zug mit einer Verspätung von ca. 50 Minuten in Hamburg Hbf eingefahren, und
es droht ein Überschreiten der 60 Minuten – Verspätungsgrenze für die Halte HmbDammtor und Hmb-Altona (Folge: Entschädigungszahlung gem. Fahrgastrechtebestimmungen), so ist der FV-Zug - entgegen dem o.g. Grundsatz - prioritär abzufahren.
2.4
Zur Vermeidung von Anschlussverlusten in Hamburg für „letzte Züge“ ist die Anwendung im
Süd-Nord-Lauf auf 21:00 Uhr beschränkt!
2.5
Die Anwendung dieses Grundsatzes bezieht sich jeweils auf ein Zugpaar („Vor- / Nachfahrer“) und darf nicht dazu führen, dass die Reihenfolge der Züge gegenüber dem Plan so
verändert wird, dass zunächst mehrere DB Regio - Züge hintereinander von Hamburg Hbf
abfahren und so ein deutlicher Verspätungsaufbau der nachfolgenden Fernverkehrszüge
entsteht.
2.6
In Einzelfällen besonders abgestimmte Anschlussregelungen zwischen TP/VL und BZDispo haben Vorrang vor diesen Vereinbarungsinhalten.
III.
Durchführung bei betrieblichen Besonderheiten und Infrastruktureinschränkungen
1.
DB Netz kann aufgrund von besonderen betrieblichen Bedingungen (gravierende Störungen, massive Einschränkungen durch unterjährig geplante Bauarbeiten auf der Verbindungsbahn oder ihrer unmittelbaren Umgebung etc.) die Anwendung dieser Dispovereinbarung für die Dauer dieser Besonderheiten – auch richtungsbezogen - temporär aussetzen. Hierfür ist eine Information des zuständigen Disponenten an die TP/VL erforderlich. Die
Wiederaufnahme ist ebenso mitzuteilen.
2.
Es sind von DB Netz Regelungen zu treffen, die die Umsetzung der Dispovereinbarung
auch bei kurzfristiger Nichtbesetzung von geplanten Funktionen sicherstellen.
IV.
1.
Pünktlichkeitsauswertungen, Monitoring, Ergebnisspiegelung
Die an dieser Dispositionsvereinbarung beteiligten Geschäftsfelder nehmen ihre Aufgaben
im Sinne des Auftrags wie folgt wahr:
1.1. DB Netz AG (Bü Hamburg): Notieren der Fälle, in denen trotz Vorliegen der Voraussetzung bewusst gegen eine Anwendung der Dispovereinbarung entschieden wurde (betroffene Zugnummern, tagesscharf). Hierfür wird den Mitarbeitern ein Vordruck mit verschiedenen Begründungen zur Verfügung gestellt (s. Anhang 3). Die Übermittlung von der
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Bü Hamburg bzw. dem Fdl Hamburg-Altona Nord erfolgt wöchentlich am Montag.
1.2. DB Regio AG: Information der Reisenden über die Anschlussstation auf den Hamburger
Bahnhöfen nach Verlassen von Pinneberg.
1.3. DB Fernverkehr AG: Beobachtung der Betriebssituation und interessenwahrende zielgerichtete Kommunikation mit den Dispostellen DB Netz.
2.
Das Ergebnis wird in Form einer gesonderten Auswertung (siehe Anhang 4) erstellt und als
Bestandteil dieser Vereinbarung geführt. Die Performance ist Teil der regelmäßigen Besprechungen im Rahmen des LK Qualität Region Nord unter Führung des GL Bremen/Niedersachsen.
Die Aufbereitung erfolgt b.a.w. vom Kernteam TQ Knoten Hamburg.
3.
Die Auswertung der Performance wird den Mitarbeitern aller Geschäftsfelder regelmäßig
vermittelt, mit ihnen besprochen und auf etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne des
Auftrags hingewiesen.
V.
Laufzeit und Beendigung der Dispositionsvereinbarung
1. Durch die Aufnahme des Textes der Dispovereinbarung in die regionalen Zusatzbestimmungen wird die Gültigkeit zunächst für die Fahrplanperiode 2016 festgelegt. Zur Vorbereitung auf den jeweiligen Fahrplanwechsel wird ein gemeinsames Review durchgeführt und über
die Fortführung entschieden. Die Verlängerung um jeweils eine Fahrplanperiode tritt automatisch in Kraft, sofern keine Gründe entgegensprechen.
2. Darüber hinaus kann jedes der beteiligten Geschäftsfelder diese Vereinbarung ohne Angabe
von Gründen zu jedem Zeitpunkt für beendet erklären. Hierzu bedarf es einer schriftlichen
Nachricht an die jeweils anderen Unterzeichner.
Unterzeichnet von
DB Fernverkehr – Herrn Thorsten Toerlitz
DB Regio AG - Herrn Johannes Krumm, Herrn Bernd Frahm
DB Netz PD Hamburg – Herrn Peter Wulf
DB Netz AG - Herrn Harald Rekort
(28.08.2015)
6.8 Steuerung bestimmter Reisezüge zwischen Hannover und Uelzen
Regelung zur dispositiven Durchführung der Züge von DB Fernverkehr und der Metronom Eisenbahngesellschaft:
Die Vereinbarung gilt täglich und über den gesamten Kalendertag für alle Fernverkehrszüge der
Linie 25 und 91 Fahrtrichtung Süd/Nord die in Taktzeiten verkehren.
Die Zugpaare fahren planmäßig um xx:36 Uhr (Fv) / xx:40 Uhr (DPN) ab Hannover Hbf.
Vereinbarte Regelungen:
Bei bis zu 8 Min. Verspätung des ICE wartet der DPN in Hannover Hbf den Anschluss und
die Überholung ab. Messpunkt ist hier Ritterkamp.
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Bei 9 bzw. 10 Min Verspätung des ICE fährt der DPN in Hannover pünktlich ab und wird in
Isernhagen vom ICE überholt. Messpunkt ist hier Ritterkamp.
Bei 11 - 15 Min Verspätung des ICE fährt der DPN in Hannover pünktlich ab und wird in
Celle vom ICE überholt. Messpunkt ist die Abfahrt in Hannover Hbf.
Ab 16 Min Verspätung des ICE fährt der DPN mind. bis Eschede vor dem ICE. Messpunkt
ist die Abfahrt in Hannover Hbf.
Ab 23 Min Verspätung des ICE fährt der DPN bis Uelzen vor dem ICE. Messpunkt ist die
Durchfahrt in Celle.
Die Züge der Linie 26 bzw. der Linie 16 bleiben bis Uelzen hinter dem DPN, wenn der DPN seine
Verspätung ausschließlich aus der Überholung durch die ICE-Linie 25 erhalten hat.
Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Bereichsdisponenten R1-3 der BZ Hannover
(933-49561-3 bzw. 0511-286-49561-3) zulässig.
Unterzeichnet von
DB Fernverkehr – Herrn Sven Meyer
Metronom Eisenbahngesellschaft – Herrn Matthias Hoff
(10.11.2016)
6.9 Steuerung von Zügen der RB-Linie 33 und Zügen der RE-Linien 8 und 9 zwischen Bremerhaven-Lehe und Bremerhaven Hbf
DB Regio Niedersachsen und die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (evb)
schließen folgende Dispositionsvereinbarung zur Steuerung von Zügen der RB-Linie 33 und Zügen
der RE-Linien 8 und 9 zwischen Bremerhaven-Lehe und Bremerhaven Hbf ab:
1.) Bremerhaven-Lehe:
Züge der RE-Linien 8 und 9 in Richtung Bremen Hbf – planmäßige Abfahrt zur Minute 23 –
warten auf verspätete Züge der RB 33 aus Richtung Cuxhaven – planmäßige Ankunft zur
Minute 18 – in Bremerhaven-Lehe maximal 3 Minuten.
Nach erfolgtem Fahrgastwechsel fahren Züge der RE-Linien 8 und 9 als erste Züge nach
Bremerhaven Hbf. Ausnahme RB 82653 verkehrt vor RE 4409.
2.) Bremerhaven Hbf:
Züge der RB-Linie 33 in Richtung Cuxhaven – planmäßige Abfahrt zur Minute 36 – warten
auf verspätete Züge der RE-Linien 8 und 9 aus Richtung Bremen Hbf – planmäßige Ankunft
zur Minute 25 – in Bremerhaven Hbf maximal 3 Minuten.
Nach erfolgtem Fahrgastwechsel fahren Züge der RB-Linie 33 als erste Züge nach Bremerhaven-Lehe.
Unterzeichnet von
Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (evb) – Herrn Andreas Wagner
DB Regio Niedersachsen – Herrn Frank Etzold
(03.11.2016)
BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe
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6.10 Parktausch zwischen den Linien RE 74 und RB 75 zwischen Rendsburg und Kiel Hbf
Bei einer Verspätung der Linie RE 74 zwischen 10 und 30 Min – gemessen in Schleswig – werden
folgende Maßnahmen durchgeführt:
Die TP Kiel beantragt beim Dispo R 4 den Übergang des Parks aus der Linie RE 74 auf den RB 75.
Die RB 75 wird dafür von Rendsburg bis Kiel mit einer Ersatzzugnummer (Vergabe durch die TP
Kiel) durchgeführt.
Der Dispo R 4 erstellt dazu einen Fahrplan (in den Fahrzeiten der RB 75).
Nachrichtlich: RE 74 = Husum – Rendsburg – Kiel und RB 75 = Rendsburg – Kiel
Hintergrund: Durch den Tausch bleibt die Linie RB 75 stabil und die Verspätungen aus dem RE 74
werden nicht auf die Linien RE 72 (Kiel - Flensburg) und RB 73 (Kiel – Eckernförde) übertragen.
Vereinbarung zwischen
DB Regio AG – Herrn Bernd Frahm
DB Netz AG, BZ Hannover – Herrn Wilhelm Kehe
(20.11.2015)
6.11 Steuerung von Zügen der RE-Linie 9 und der IC/ICE-Linien 30/31 zwischen Osnabrück
Hbf und Gegenrichtung
1.) Richtung Osnabrück – Bremen Hbf, Verspätungen der IC-Linien 30 und 31 in/ab
Osnabrück Hbf
Verspätung IC in Osnabrück Hbf 15 – 20 Minuten: Abfahrt RE-Linie 9 in Osnabrück planmäßig zur Minute 34 bis Bohmte , Überholung RE durch verspäteten IC
in Bohmte.
Verspätung IC in Osnabrück Hbf 21 – 30 Minuten: Abfahrt RE-Linie 9 in Osnabrück planmäßig zur Minute 34 bis Diepholz, Überholung RE durch verspäteten IC
in Diepholz.
Verspätung IC in Osnabrück Hbf 31 – 39 Minuten: Abfahrt RE-Linie in Osnabrück planmäßig zur Minute 34 bis Syke, Überholung RE durch verspäteten IC in
Syke.
Verspätung IC in Osnabrück Hbf =/> 40 Minuten: RE-Linie 9 verkehrt vorweg bis
Bremen Hbf.
2.) Richtung Bremen Hbf – Osnabrück Hbf, Verspätungen der IC-Linien 30 und 31
in/ab Bremen Hbf
Verspätung IC in der Ankunft in Bremen Hbf bis 19 Minuten: Abfahrt RE-Linie 9
in Bremen Hbf nach den verspäteten IC-Zügen.
Verspätung IC in Bremen Hbf 20 – 29 Minuten: Abfahrt RE-Linie 9 planmäßig ab
Bremen Hbf bis Kirchweyhe, Überholung RE durch verspäteten IC in Kirchweyhe.
Verspätung IC in Bremen Hbf 30 – 39 Minuten: Abfahrt RE-Linie in Bremen Hbf
planmäßig bis Bassum, Überholung RE durch verspäteten IC in Bassum.
Verspätung IC in Bremen Hbf =/> 40 Minuten: RE-Linie 9 verkehrt vorweg bis
Osnabrück Hbf.
BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe
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3.) Richtung Bremen Hbf – Osnabrück Hbf, Verspätungen der RE-Linie 9
Haben Züge der RE-Linie 9 im Zulauf auf Osnabrück Hbf eine Verspätung bis 10
Minuten, bleiben diese bis Osnabrück Hbf vor den planmäßigen Zügen der RELinien 30 und 31.
Bei größeren Baumaßnahmen zwischen Bremen Hbf und Osnabrück Hbf mit qualifizierter
Schätzung sind die genannten Dispositionsregeln außer Kraft.
Vereinbarung zwischen
DB Regio AG – Herrn Frank Etzold
DB Fernverkehr AG – Herrn Thorsten Toerlitz
(02.11.2016)
BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe
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7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei
Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der
Züge auf 80 km/h begrenzt wird
Streckennummer
zwischen Betriebsstelle
und Betriebsstelle
Landkreis
1720
Deutsch Evern
Lüneburg
Lüneburg
BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe
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Regelwerk
Regionale Zusätze zur Ril 420
Betriebszentrale Duisburg
Teil 1

gültig ab 11.12.2016

Inhaltsverzeichnis
0 Vorwort
2
0.1 Zweck
2
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
0.2.1 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen
2
2
1 Übersicht der Bereiche der BZ Duisburg
3
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
3
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK)
3
1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
3
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
4
2.1 Erreichbarkeit der BZ
4
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
4
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
2.3.1 Bd 1, 2 und S (Reisezugverkehr)
2.3.2 Bd 3 (Güterzugverkehr)
2.3.3 Bd 4 (Güterzugverkehr)
2.3.4 Grenzdisponent
4
4
4
5
5
2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der Netzleitzentrale (NLZ)
2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
2.4.3 Aufgaben der Bereichskoordinatoren (BK)
2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
6
6
6
6
6
3 Lagebesprechungen
7
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
7
3.2 Anmeldung
7
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
7
3.4 Dokumentation
7
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
8
5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB)
Ziffer 3.3.6
5.1.1 Schnellfahrstrecke Köln – Frankfurt
5.1.2 Strecke Gremberg – Troisdorf – Oberlahnstein – Wiesbaden
9
9
9
6 Vereinbarungen zur Disposition
6.1.1 Disposition der Züge der NWB auf der Sennebahn
6.1.2 Festlegung der betrieblichen Disposition bezüglich des vorzeitigen Wendens in
Gronau (Westf) bei größeren Verspätungen der Linien RB 51 und RB 64 (DB Regio NRW)
6.1.3 Festlegung der betrieblichen Disposition von Zügen der Linien RE 9 und RB 93
zwischen Betzdorf und Siegen (sowie Gegenrichtung) bei Verspätungen in den Zugläufen
7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer
Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird
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10
10
11
13
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0 Vorwort
0.1 Zweck
Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Duisburg regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus.
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB
Netz AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2016/2017 vom 11.12.2016 bis 09.12.2017. Bei
notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert.
0.2.1 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen
Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Duisburg enthaltenen Abschnitte sind für
Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt
dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden.
Inhalte in
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
Abschnitt 7
I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502
Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ
ja
nein
X
X
X
X
X
X
X
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29.11.2016
1 Übersicht der Bereiche der BZ Duisburg
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK)
Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Duisburg (siehe 1.1)
1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
Bereichsdisponent Zuständigkeitsbereich
Bd 1
Bd 2
Bd 3
Bd 4
Bd S
Grenzdisponent
I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502
Entspricht der gelb markierten Fläche (siehe Karte 1.1) im Reisezugverkehr
(Nah- und Fernverkehr)
Entspricht der blau markierten Fläche (siehe Karte 1.1) im Reisezugverkehr
(Nah- und Fernverkehr)
Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Duisburg (siehe Karte 1.1) im
Güterzugverkehr
Übernimmt innerhalb seiner Besetzungszeit vom Bd3 die Zuständigkeit für den
rotschraffierten Bereich innerhalb der gelben Fläche (siehe Karte 1.1) im Güterzugverkehr, sowie weitere Aufgaben in Absprache mit dem Bd 3 und dem NK
Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Duisburg (siehe Karte 1.1) im
S-Bahn-Verkehr. Die Zuständigkeit für die Linie S23 (Bonn-Euskirchen) verbleibt beim Bd2
Grenzübergänge Emmerich-Zevenaar und Kaldenkirchen-Venlo
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2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
2.1 Erreichbarkeit der BZ
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
0203-3017-1058
0203-3017-1530
[email protected]
Bd 1
0203-3017-1531
0203-3017-1530
Bd 2
0203-3017-1532
0203-3017-1530
Bd 3
0203-3017-1543
0203-3017-1530
Bd 4
0203-3017-1544
0203-3017-1530
Bd S
0203-3017-1560
0203-3017-1530
Grenzdisponent
0203-3017-1534
0203-3017-1530
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
 Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs
 Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
 Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid)
 Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen
 Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
 Ansprechpartner für die EVU in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice)
 Bearbeiten bei Abweichungen von Fahrplandaten (Erstellen von Fahrplanmitteilungen
Grund-Nr. 2 - 6 mit Vergabe einer Genehmigungsnummer)
 Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten)
 Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU bei
kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur
 Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
 Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten
 Durchführung der Maßnahmen der EBuLa - Rückfallebene
 Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten
2.3.1 Bd 1, 2 und S (Reisezugverkehr)
 Bearbeitung von Anträgen auf Anschlüsse
2.3.2 Bd 3 (Güterzugverkehr)
Der Bd 3 nimmt zusätzlich die nach Ril 420.0104 beschriebenen Aufgaben des Baubetriebsdisponenten wahr
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2.3.3 Bd 4 (Güterzugverkehr)
Der Bd 4 übernimmt innerhalb seiner Besetzungszeiten folgende Aufgaben und Zuständigkeiten
regelmäßig vom Bd 3



Übernahme aller Zuständigkeiten gem. Punkt 2.3 für den Güterzugverkehr im Bereich der
Produktionsdurchführungen Hamm und Hagen, sowie der dort anschließenden Strecken
des Bergisch-Märkischen- und des MOW-Regionalnetzes.
Übernahme der Aufgaben des Baubetriebsdisponenten gemäß Ril 420.0104 für den Bereich der BZ Duisburg
Bearbeitung von Zügen mit großen Planabweichungen gem. Ril 420.0214 (20-Std-Züge)
für alle Züge des Güterverkehrs im Bereich der BZ Duisburg
2.3.4 Grenzdisponent
 Überwachung der betrieblichen Durchführung des grenzüberschreitenden SGV sowohl
von/nach den Niederlanden
 Durchführen der Zulaufsteuerung bei Abweichungen von den Fahrplandaten in Zusammenarbeit mit den EVU und dem Bereichsdisponenten Güterzug
 Koordination des Grenzübertritts zwischen den Leitstellen der EVU (sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland) und den Disponenten ProRail in Eindhoven und Utrecht, wenn
wegen hoher Verspätung Abweichungen vom Regelprozess erforderlich werden. (U.a. neuer
Fahrplan bei ProRail bei höherer Verspätung)
 Veranlassen dispositiver Maßnahmen bei Rückstau auf den Grenzbahnhöfen Kaldenkirchen/Venlo und Emmerich/Zevenaar in Zusammenarbeit mit den EVU und dem Bereichsdisponenten Güterverkehr.
 Ansprechpartner für den Netzkoordinator und die Bereichsdisponenten bei Störungen und
Unregelmäßigkeiten auf den Grenzstrecken.
 Ansprechpartner für alle im grenzüberschreitenden Verkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
 Ansprechpartner für die Fdl Emmerich und Kaldenkirchen
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2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der Netzleitzentrale (NLZ)
2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die
NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionale und internationale Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland.
Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU.
2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
 Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG
 Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
 Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid)
 Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen
2.4.3 Aufgaben der Bereichskoordinatoren (BK)
 Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice)
 Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen)
 Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
 Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten
2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
(069) 265 19758
(069) 265 19773
[email protected]
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3 Lagebesprechungen
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
Es finden regelmäßige Lagebesprechungen statt, an denen alle EVU, deren Züge im Zuständigkeitsbereich der BZ Duisburg verkehren, teilnehmen können.
Ort:
DB Netz AG – Regionalbereich West
Lagezentrum der BZ Duisburg (Raum E.1.37)
Hansastr. 15
47058 Duisburg
Zeitpunkt:
täglich (Mo-Fr) um 09:00 Uhr (nicht an Feiertagen)
Zweck:
Regelmäßiger Informationsaustausch
Die Teilnahme an den Lagebesprechungen ist auch per Telefonkonferenz möglich. Die Einwahldaten werden bei der Anmeldung (siehe 3.2) bekanntgegeben.
3.2 Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung am Vortag bis spätestens 14:00 Uhr unter
der Rufnummer 0203-3017-1057 erforderlich.
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
Anlassbezogene Lagebesprechungen werden z.B. bei vorher bekannten absehbaren Großereignissen mit erheblichen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb (Demonstrationen, Bombenentschärfungen, Großbaustellen) und Großstörungen durchgeführt.
Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer/E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG.
3.4 Dokumentation
Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere,
während der Lagebesprechung verteilte, Unterlagen werden auf Anforderung auch an EVU versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben.
Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Duisburg (Tel: 0203-3017-1057).
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4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
- bleibt frei -
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5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.3.6
Bestimmte Strecken können nach § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ für die Nutzung von
bestimmten Arten von Verkehrsleistungen ausgewiesen werden.
Im Bereich der BZ Duisburg sind folgende Streckenabschnitte gemäß § 19 EIBV als „Besondere
Schienenwege“ ausgewiesen:
5.1.1 Schnellfahrstrecke Köln – Frankfurt
Streckenabschnitte Abzw. Steinstraße – Limburg Süd – Frankfurt a.M. Flughafen-Fernbahnhof

Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr
Alternativstrecken:

Köln – Koblenz – Mainz – Frankfurt-Flughafen Fernbf – Frankfurt („linksrheinisch“)

Köln – Troisdorf – Oberlahnstein – Wiesbaden – Mainz – Frankfurt (Außerhalb Zeitraum
Vorrang SGV)

(Köln) – Ruhr – Siegen – Dillenburg – Friedberg – Frankfurt/Hanau
5.1.2 Strecke Gremberg – Troisdorf – Oberlahnstein – Wiesbaden
Streckenabschnitte Troisdorf – Neuwied – Oberlahnstein – Wiesbaden Ost

Vorrang für Schienengüterverkehr zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr
Alternativstrecken:

Köln – Koblenz – Mainz – Frankfurt-Flughafen Fernbf - Frankfurt („linksrheinisch“)
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6 Vereinbarungen zur Disposition
6.1.1 Disposition der Züge der NWB auf der Sennebahn
gültig ab dem 11.12.2016
für den Jahresfahrplan 2017
Betroffene Strecke:
VzG Strecke 2960 (Paderborn – Sennelager – Brackwede)
Betroffenes EVU:
NordWestBahn GmbH
 Es besteht Einvernehmen, dass Kreuzungsverschiebungen nur zweckmäßig sind,
- wenn dadurch die Gesamtpünktlichkeit aller auf der Senne Bahn verkehrenden Züge
verbessert werden kann oder
- wenn dadurch schnellstmöglich die Planmäßigkeit in der Betriebsdurchführung wieder hergestellt werden kann.
Wenn es sinnvoll erscheint, können Kreuzungen in Richtung des verspätet verkehrenden Zuges verschoben werden. Dies betrifft alle Bahnhöfe der Sennebahn, in denen die Infrastruktur
die Kreuzung zweier besetzter Reisezüge zulässt Erst wenn die Abfahrtszeit des planmäßigen
verkehrenden Zuges auf dem Kreuzungsbahnhof erreicht ist, kommen Kreuzungsverschiebungen in Frage
 Bei der Verlegung von Kreuzungen sind die Belange der NWB zu berücksichtigen. Die Kommunikation der Fahrdienstleiter mit der Betriebsleitzentrale (BLZ) der NWB ist sicherzustellen.
Nur in Zweifelsfällen ist die BZ Duisburg zu beteiligen (Letztentscheid).
 An die BZ Duisburg sind (wie bisher auch) alle Störungen und Ausfälle durch die beteiligten
Fahrdienstleiter wie auch durch die NWB zu melden. Ein vorzeitiges Wenden hat die BLZ der
NWB mit der BZ Duisburg frühzeitig abzustimmen (Initiator NWB). Anschließend unterrichtet
die BZ Duisburg den Fdl, die BLZ der NWB die Tf. Müssen Züge z.B. aufgrund einer unvorhergesehenen Streckensperrung gebrochen werden, spricht die BZ Duisburg die Maßnahmen
mit der BLZ der NWB ab (Initiator BZ); die Unterrichtung der Fdl und Tf erfolgt wie vor.
Unterzeichnet durch:
für die NordWestBahn GmbH
gez. Sebastian Schreier (Gruppenleiter Betriebssteuerung)
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6.1.2 Festlegung der betrieblichen Disposition bezüglich des vorzeitigen Wendens in
Gronau (Westf) bei größeren Verspätungen der Linien RB 51 und RB 64 (DB Regio NRW)
–gültig vom 11.12.2016 bis zum 09.12.2017Betroffene Strecke:
VZG Strecke 2100 (Coesfeld – Gronau -> RB 51)
VZG Strecke 2014 (Münster – Gronau -> RB 64)
Betroffenes EVU:
DB Regio NRW GmbH (RB 51)
DB Regio NRW GmbH (RB 64)
 Sind Züge der RB 51 oder der RB 64 im Zulauf auf Gronau (Westf) verspätet, kommt es auf
dem eingleisigen Streckenabschnitt zwischen Gronau (Westf) und Enschede zu Kreuzungskonflikten mit den Zügen der Gegenrichtung. Dies hat folgende Auswirkungen:

Zusätzliche Kreuzungsverspätung für den schon verspätet ankommenden Zug und für
den Zug der Gegenrichtung

Verspätete Abfahrt der Folgeleistung in Enschede
Diese Festlegung regelt die Vorgehensweise bei verspäteten Zügen der beiden Linien.
VZG Strecke 2100 (Coesfeld – Gronau):
RB 51 >=
15 Minuten Verspätungen bei der Abfahrt in Ahaus
und
RB 64 =
planmäßig (bis 5 Minuten Verspätung)
Wendung der RB 51 in Gronau (Westf) auf ihre planmäßige Rückleistung
 Reisende für den Streckenabschnitt Gronau (Westf) - Enschede sind auf die nachfolgende RB 64 zu verweisen
 Der Bereichsdisponent 1 (Tel.: 9481-1531) ist durch den Fdl Coesfeld zeitnah über den
Teilausfall der RB 51 zu informieren. Dieser gibt den Teilausfall zur Dokumentation in die
Leitsysteme ein.
oder
RB 64 =
ebenfalls verspätet oder im Ausfall
 Fdl Coesfeld erfragt beim Bereichsdisponenten 1 (Tel.: 9481-1531) die weitere Verfahrensweise
 Der Bereichsdisponent 1 stimmt mit der Leitstelle des EVU (gem. Ril 420.0200 2 (3-4) und
420.0200 3 (3)) ab, ob eine Wendung der verspäteten RB 51 oder RB 64 sinnvoll ist.
 Der Bereichsdisponent 1 gibt die Entscheidung an den Fdl Coesfeld zur Umsetzung weiter
und gibt die ggf. stattfindenden Teilausfälle zur Dokumentation in die Leitsysteme ein.
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VZG Strecke 2014 (Münster – Gronau):
RB 64 >=
15 Minuten Verspätung bei der Abfahrt in Ochtrup
und
RB 51 =
planmäßig (bis 5 Minuten Verspätung)
 Wendung der RB 64 in Gronau (Westf) auf ihre planmäßige Rückleistung
 Reisende für den Streckenabschnitt Gronau (Westf) – Enschede sind auf die nachfolgende RB 51 zu verweisen
 Der Bereichsdisponent 1 (Tel.: 9481-1531) ist durch den Fdl Coesfeld zeitnah über den
Teilausfall der RB 64 zu informieren. Dieser gibt den Teilausfall zur Dokumentation in die
Leitsysteme ein.
oder
RB 51 =
ebenfalls verspätet oder im Ausfall
 Fdl Coesfeld erfragt beim Bereichsdisponenten 1 (Tel.: 9481-1531) die weitere Verfahrensweise
 Der Bereichsdisponent 1 stimmt mit der Leitstelle des EVU (gem. Ril 420.0200 2 (3-4) und
420.0200 3 (3)) ab, ob eine Wendung der verspäteten RB 51 oder RB 64 sinnvoll ist und
gibt dies dann an den Fdl Coesfeld bekannt.
 Der Bereichsdisponent 1 gibt die Entscheidung an den Fdl Coesfeld zur Umsetzung weiter
und gibt die ggf. stattfindenden Teilausfälle zur Dokumentation in die Leitsysteme ein.
Unterschriften:
für die DB Regio AG, Region NRW:
gez. i.V. Deckers
gez. i.A. Jordans
V.R-NW-B 2
V.R-NW-B 2 Jm
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6.1.3 Festlegung der betrieblichen Disposition von Zügen der Linien RE 9 und RB 93 zwischen Betzdorf und Siegen (sowie Gegenrichtung) bei Verspätungen in den Zugläufen
–gültig vom 11.12.2016 bis zum 09.12.2017Betroffene Strecke:
VzG Strecke 2880 (Betzdorf - Siegen)
Betroffene EVU:
DB Regio NRW GmbH (RE 9)
Hessische Landesbahn GmbH (RB 93)
Zur Stabilisierung der Zugläufe von Zügen der Linien RE 9 und RB 93 haben o.g. Eisenbahnverkehrsunternehmen die nachstehende Dispositionsvereinbarung geschlossen:
1. Zugfolgeregelung für Zügen der Relation Köln – Siegen
Sobald der RE 9 in Betzdorf aus Richtung Köln eine Verspätung von größer oder gleich fünf
Minuten hat, fährt die RB 93 in Betzdorf vor dem RE 9 ab.
Der RE 9 verkehrt bis Siegen hinter der RB 93, und überholt diese auf dem Restlaufweg bis
Siegen nicht mehr.
2. Zugfolgeregelung für Züge der Relation Siegen – Köln
Sobald die RB 93 aus Richtung Bad Berleburg in der Ankunft in Siegen eine Verspätung von
größer oder gleich fünf Minuten hat, fährt der RE 9 in Siegen vor der RB 93 ab.
Unterschriften:
für die Hessische Landesbahn GmbH – HLB:
gez. ppa. Peter Runge
gez. i.V. Stefan Altmann
Leiter Geschäftsfeldentwicklung
Verkehrsplanung
für die DB Regio AG, Region NRW:
gez. i.V. Dirk Staymann
gez. i.A. Markus Jordans
Leiter der Transportleitung (V.R-NW-B 2)
Sb Dispositionsgrundsätze (V.R-NW-B 2 Jm)
I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502
Seite 13
29.11.2016
7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80
km/h begrenzt wird
Regionalnetz Eifel-Rhein-Mosel
Streckennummer
2631
2631
2631
2631
zwischen Betriebsstelle
Mechernich
Kall
Nettersheim
Schmidtheim
I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502
und Betriebsstelle
Landkreis
Kall
Nettersheim
Blankenheim (Wald)
Jünkerath
Euskirchen
Euskirchen
Euskirchen
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29.11.2016
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Regionale Zusätze zur Ril 420
Betriebszentrale Karlsruhe
Teil 1
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gültig ab 11.12.2016
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Inhaltsverzeichnis
0 Vorwort
3
0.1 Zweck
3
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
3
0.3 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen
3
Übersicht der Bereiche der BZ Karlsruhe
4
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ Karlsruhe
4
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK)
4
1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
1.3.1 Schienenpersonenfern- und Güterverkehr nach Übersicht Punkt 2.1.
4
4
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
5
2.1
5
Erreichbarkeit der BZ
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
5
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
2.3.1 Bereichsdisponenten Personenfern- und Güterverkehr
5
5
2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ
2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
6
6
6
6
6
3 Lagebesprechungen
7
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
7
3.2 Anmeldung
7
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
7
3.4 Dokumentation
7
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
8
4.1 Besondere Zugangsbedingungen für die Schnellfahrstrecke (SFS) Mannheim –
Stuttgart (Auszugsweise):
8
5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB)
Ziffer 3.3.6
9
5.1 SFS Mannheim Hbf – Kraichtal – Stuttgart-Zuffenhausen
9
6 Vereinbarungen zur Disposition
10
7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer
Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird
14
I.NP – SW – B (N)
Uwe Haeusler 0721 9387855
Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420
November 2016
2
0 Vorwort
0.1 Zweck
Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Karlsruhe regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus.
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB
Netz AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2017 vom 11.12.2016 bis 09.12.2017. Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert.
0.3 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen
Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Karlsruhe enthaltenen Abschnitte sind für
Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt
dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden.
Inhalte in
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
I.NP – SW – B (N)
Uwe Haeusler 0721 9387855
Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ
ja
nein
X
X
X
X
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X
Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420
November 2016
3
Übersicht der Bereiche der BZ Karlsruhe
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ Karlsruhe
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK)
Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Karlsruhe (siehe 1.1)
1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
1.3.1 Schienenpersonenfern- und Güterverkehr nach Übersicht Punkt 1.1.
Bereichsdisponent 1: Fernverkehr im gesamten Bereich RB Südwest
Bereichsdisponent 2: Güterverkehr im gesamten Bereich RB Südwest
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4
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
2.1 Erreichbarkeit der BZ
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
(0721) 938 1058
(0721)
9384385
[email protected]
Bereichs-
(0721) 938 4372
(0721)
9384385
(0721) 938 4376
(0721)
9384385
disponent 1
Bereichsdisponent 2
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs
❚ Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
❚ Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid)
❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen
❚ Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
❚ Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice )
❚ Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten)
❚ Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
❚ Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU bei
kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur
❚
Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten
❚ Bearbeitung von Anträgen auf Abweichungen von der Regelwartezeit
2.3.1 Bereichsdisponenten Personenfern- und Güterverkehr
❚ Bearbeiten bei Abweichungen von Fahrplandaten (Erstellen von Fahrplanmitteilungen
Grund-Nr. 2 - 6 – mit Vergabe einer Genehmigungsnummer
❚ Durchführung der Maßnahmen der EBuLa-Rückfallebene
❚ Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten
❚ Entscheiden über zulaufsteuernde Maßnahmen in Absprache mit den Verantwortlichen der
Güterverkehrsanlagen / Nachbarbahnen
❚ Erstellen von Umleitungsfahrplänen anhand der Umleitungsdatenbank/Ersatzfahrplanhefte
❚ Veranlassen von Maßnahmen bei Wind-Warnmeldungen auf SFS-Abschnitten
❚
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2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ
2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale
Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die
NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland.
Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU.
2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK)
❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG
❚ Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
❚ Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid)
❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen
2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
❚ Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice )
❚ Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen)
❚ Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
❚ Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten
2.4.4
Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main
Bereich
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
Email-Adresse
NK
(069) 265 19758
(069) 265 19773
FFM [email protected]
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3 Lagebesprechungen
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
Es findet wöchentlich eine Lagebesprechung statt.
Ort:
DB Netze AG – Regionalbereich Südwest
Lagezentrum der BZ Raum 0 A 080
Schwarzwaldstraße 86
76137 Karlsruhe
Termin:
jeden Mittwoch um 08:15 Uhr
neu
3.2 Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis zum jeweiligen Montag 14:00 Uhr unter
0721-938-7136 erforderlich.
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
Zu anlassbezogenen Lagebesprechungen, z. B. bei Großstörungen, kann kurzfristig eingeladen
werden.
Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer/E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG.
3.4 Dokumentation
Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf weitere
während der Lagebesprechung verteilte Unterlagen werden auf Anforderung auch an EVU versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben.
Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Karlsruhe (0721 – 938 7854).
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4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
4.1 Besondere Zugangsbedingungen für die Schnellfahrstrecke (SFS) Mannheim – Stuttgart (Auszugsweise):
❚ Das Wagenzuggewicht für Züge des kombinierten Verkehrs (KV) auf der SFS Mannheim Stuttgart im Streckenabschnitt Abzw. Rollenberg - Stuttgart-Zuffenhausen ist auf maximal
1600 t begrenzt.
❚ Die strukturelle Festigkeit der Fahrzeuge einschließlich der Ladung muss für die Belastung
aus der Begegnung mit anderen Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit bis zu 250 km/h betragen kann, ausgelegt sein. Hierbei ist die Belastung bei Tunnelbegegnungen besonders
zu berücksichtigen.
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5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.3.6
5.1 SFS Mannheim Hbf – Kraichtal – Stuttgart-Zuffenhausen
Bestimmte Strecken können gemäß § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ für die Nutzung durch bestimmte Arten von Verkehrsleistungen ausgewiesen werden.
Für den Fall, dass im Rahmen eines Koordinierungsverfahrens eine Einigung über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen gemäß § 9
Abs. 3 EIBV nicht zustande kommt, ist – abweichend von § 9 Abs. 4 EIBV und vorbehaltlich §
13 EIBV – den nach § 19 EIBV auf den nachfolgend genannten Strecken ausgewiesenen Arten von Verkehrsleistungen bei der Zuweisung von Zugtrassen Vorrang einzuräumen. Für die
nachrangigen Verkehre können, abweichend vom Antrag auf Zuweisung, Zugtrassen auf derselben Strecke, solange Schienenkapazität verfügbar ist oder auf Alternativstrecken angeboten werden.
Im Einzelnen werden folgende, sich im Regionalbereich Südwest befindliche Streckenabschnitte gemäß § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ ausgewiesen:
Streckenabschnitt Mannheim – Abzw. Saalbach – Vaihingen (Enz) – Stuttgart
Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr zwischen 04:30 und 23:50 Uhr
Vorrang für Schienengüterverkehr zwischen 23:50 Uhr und 04:30 Uhr
Alternativstrecke:
Mannheim - Graben-Neudorf - Bruchsal - Bretten - Mühlacker - Vaihingen (Enz)- Kornwestheim – Stuttgart
5.2. Bremstafel Strecke Stuttgart Wolframstraße – Stuttgart-Vaihingen (VZG )
****
Gültig ab 11.12.2016
Benötigte Bremshundertstel R/P für zulässige Höchstgeschwindigkeit Zug
Streckenabschnitt
141 - 127126 -108 107 - 97 96 - 86 85 - 71 70 - 64 63 - 54 53 - 43 Brh
Stg-Vaihingen Asig km 15,4 - Stg
Wolfram Zsig R918/R917 km 0,0
80
20
20
20
20
0
0
0
km/h
Bft Wendeanlage
50
20
20
20
20
0
0
0
km/h
50
20
20
20
20
0
0
0
km/h
50
50
50
50
40
40
30
20
km/h
80
80
80
80
70
70
60
60
km/h
90
80
80
70
60
60
50
40
km/h
90
80
80
70
60
60
50
40
km/h
80
80
70
70
60
60
50
50
km/h
Stg Wolfram Zsig S907/S913 km 0,2 - Stg Vaihingen Esig km 14,7
Stg Wolfram ZSigR 918/R917 km 0,0
- Stg Nord / Stg West / Bft
Marbach - Benningen und
Gegenrichtung
Bft Rohr - Flughafen und
Gegenrichtung
Flughafen - Filderstadt und
Gegenrichtung
übrige Strecken Richtung und
Gegenrichtung
Die Angaben sind in die Richtlinien der S-Bahnen Stuttgart in geänderter Darstellung übernommen worden.
Für die Bereiche der Bremstafel mit verbliebener HG 0 km/h wird beim EBL z.Zt. ein Verfahren geprüft, mit
dem die Fahrzeuge aus dem Tunnelbereich geschleppt werden können.
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6 Vereinbarungen zur Disposition
Disposition Nei-Tech-Linie Sigmaringen – Tübingen –Stuttgart
Der IRE kann in Plochingen vor den Zug der ICE Linie 42 eingereiht werden, wenn der ICE max 3
Minuten (absolut) Verspätung erhält.
Disposition Nei-Tech-Linie Stuttgart – Tübingen -Sigmaringen
Der IRE fährt bei Verspätung der ICE Linie 42 von mehr als 6 Minuten, ohne Anschlussaufnahme
bis Plochingen voraus. Eine weitere Zusatzverspätung bei den ICE von 2 Minuten bis Plochingen
wird hingenommen.
Disposition RE-Linie Stuttgart – Schorndorf – Aalen
***
Der RE fährt bei Verspätung der ICE Linie 42/11 von mehr als 12 Minuten (Ankunft Minute 21 und
später) ohne Anschlussaufnahme ab. Die Zusatzverspätung bei den ICE von ca. einer Minute bis
Bad Cannstatt wird hingenommen.
IRE-Linie
Friedrichshafen – Ulm – Stuttgart
Im Hinblick auf die Kurzwende in Stuttgart und der HG von 160 km/h fahren die IRE ab einer Verspätung von mehr als 4 Minuten der ICE-Linie 42 in Ulm ohne Anschluss ab. Dabei kann der entgegenkommende IC/EC 2 Minuten Hp0 erhalten.
Der ICE hat ab Günzburg 2 Minuten Kürzungspotential, das berücksichtigt werden muss. Die
Überholung erfolgt je nach Verspätung des ICE in Geislingen oder Göppingen. Anschließend
verkehrt der IRE vor dem Zug der IC-Linie 62 bis Stuttgart, wenn keine zusätzlichen betriebliche
Einschränkungen bestehen.
In der Richtung Stuttgart – Ulm gilt unter der Voraussetzung einer planmäßigen Zugbildung mit
BR 146 :
IRE-Linie Stuttgart - Ulm (Abfahrt Minute 02) fährt bei Verspätungen der IC/EC_Linie 62/32 (Minute 54 / 58) zwischen 8 und 11 Minuten nach der Ankunft des IC/EC ab und wird in Plochingen
überholt.
Beträgt die Verspätung des IC/EC mehr als 11 Minuten, fährt IRE vor Einfahrt des IC/EC in Stuttgart ohne Anschluss ab und bleibt bis Göppingen voraus. Beläuft sich die Verspätung des IC/EC
im Raum Plochingen auf noch mehr als 12 Minuten, bleibt der IRE bis Ulm voraus. In Fahrtrichtung Stuttgart – Ulm wird IRE ohne Anschluss an Linie 62 bzw. 32 abgefahren
Disposition Riedbahn
abgestimmt NLZ/BZ Frankfurt
***
Der Fernverkehr wird auf der Riedbahn unter folgenden Rahmenbedingungen disponiert:
- <6 Min: Planmäßige und pünktliche Fv-Züge werden mit höchster Priorität auf Planmäßigkeit disponiert.
- 6-8 Min: Fv-Züge werden auf das Ziel der Erreichung der Pünktlichkeit disponiert.
- 9-15 Min: Disposition erfolgt nach Regel „schnell vor langsam“
- >15 Min: Fv-Züge können bis zu 3 Min Zusatzverspätung durch Regiozüge erhalten.
Absprachen Bereich Karlsruhe
Einfädelung Linie 82(Paris-Frankfurt) in Mannheim-Waldhof
- Bei Verspätung der L 82 zwischen 10 und 14 Min fährt L 12 vor; L 82 wird vor L 42 eingefädelt.
- Bei Verspätung der L 82 >14 Min fahren L 12 und L 42 vor.
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Mannheim Hbf Richtung Mannheim-Waldhof
- RE 70 fährt bei zu erwartender Verspätung >5 Min. bis Mannheim-Waldhof (und ggf. weiter) vor L 11/12 bzw. L 42/43.
Disposition RE-Linie Karlsruhe – Offenburg – Konstanz
Die IRE-Linie hat in Karlsruhe „keine Wartezeit“ und in Baden-Baden „3 Minuten“ Wartezeit. Die
Disposition zwischen Rastatt und Baden-Baden erfolgt nach folgenden Randbedingungen:
•
Der RE wird bis Rastatt Süd vor einem einzelnen verspäteten ICE dann durchgeführt,
wenn die ICE L12 bzw. L43 mehr als 12 Minuten Verspätung haben.
•
Haben die ICE 71 – 75 und ICE 77 Fr (ICE L20) bei ansonsten störungsfreien Betrieb in
Graben-Neudorf bis zu 6 Minuten Verspätung fährt der ICE bis Baden-Baden vor dem RE.
Hat der ICE in Graben-Neudorf mehr als 6 Minuten Verspätung, fährt der Zugdisponent 7
den IRE vor bzw. parallel zu dem ICE nach Rastatt Süd/Baden-Baden. Bei der Konstellation zu ICE 79 besteht eine Wartezeit von 10 Minuten in Baden-Baden für den RE. Bei
ICE 77 gibt es Montag – Donnerstag eine Alternative mit IC 2313.
Beträgt die Verspätung des ICE (71-77) in Graben-Neudorf zwischen 7 und 10 Minuten
wird für den ICE ein zusätzlicher Halt in Offenburg eingerichtet. Bei Verspätungen im Bereich 11 bis 15 Minuten des ICE steht die Reisekette in die Schweiz im Vordergrund und
ein zusätzlicher Halt in Offenburg unterbleibt. Bei Verspätungen bis 20 Minuten wird die
TP einen zusätzlichen Halt in Offenburg beantragen, wobei DB Regio in diesen Fällen eine Anschlussübertragung auf den RE nach Villingen/Konstanz von 6 Minuten akzeptiert.
TP Fernverkehr muss bei dieser Verspätungshöhe das Verfahren beim Zugdisponent 7
anstoßen.
Beträgt die Verspätung der ICE mehr als 20 Minuten, wird die TP Fernverkehr einen zusätzlichen Halt in Offenburg ohne Anschluss auf den RE Konstanz durchführen.
Bei Fahrt des RE über Ettlingen wird der RE über Gleis 3 Rastatt zwischen zwei ICE
durchgeführt, wenn deren Abstand mind. 5 Minuten beträgt. Der zusätzliche Zugfolgeabstand des zweiten ICE wird akzeptiert. Der Tf des RE ist unbedingt von der vsl. Fahrtstellung des Einfahrsignals zu verständigen.
•
•
•
Anschlussregelung TGV 9580 Richtung Marseille
• In Karlsruhe Hbf besteht eine Regelwartezeit von 5 Minuten auf ICE 75.
• Läuft der ICE 75 mit einer Verspätung von 6 bis 15 Minuten auf den Bf Karlsruhe Hbf zu,
wird TGV 9580 planmäßig nach Rastatt vorgefahren. Er wartet dort die Vorbeifahrt des
ICE 75 ab und folgt hinterher, so dass der Anschluss in Baden-Baden sichergestellt werden kann.
•
Läuft der ICE 75 mit mehr als 15 Minuten Verspätung auf Karlsruhe zu, wird im Regelfall
der TGV 9580 planmäßig durchgeführt und die VL Karlsruhe organisiert eine Ersatzverbindung für die Reisenden.
Dispositionen ICE- und Regionalverkehr im Oberrheintal ab Offenburg
***
Die Nachtzüge (471 – 479, 1498, 1499) müssen bei Verspätung zwischen Offenburg und Basel
hinter den Regionalzügen herlaufen. Daraus resultierende zusätzliche Überholungen durch planlaufende ICE werden vom Fernverkehr akzeptiert. Der VL Neckar ist nur über die vsl. Verspätung
in Basel vor ab zu informieren.
Haben ICE/EC in Offenburg in Richtung Basel Bad Bf noch mehr als 20 Minuten Verspätung ist
einerseits kein Pünktlichkeitsgewinn mehr zu erreichen und andererseits in der Schweiz keine
Anschlüsse mehr herstellbar. In diesen Fällen stimmt der Fernverkehr zu, dass sein Zug geringe
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11
zusätzliche Verspätungen durch den Regionalverkehr erhält. Der Überholbahnhof so gewählt
werden, dass der Regionalverkehr 5, max 6 Minuten Zusatzverspätung erhält.
Offenburg
Ein vor verspäteten ICE/EC abgefahrener RB wird frühestens in Lahr(Schwarzw) auf die Überholung genommen. Verkehren beide ICE höher verspätet und verdrängen dadurch den RB, muss
es trotzdem Ziel sein, die Abgangsverspätung des RB auf +6 zu begrenzen.
Liegt der ICE Linie 43 sogar hinter dem ICE Linie 20 sollte der RB zwischen den beiden ICE abfahren. Kurze Verzögerung an der Einfahrt für den ICE wird hingenommen.
Letzteres gilt auch, wenn der ICE Linie 20 zusätzlich in Offenburg halten soll.
RB fährt mit Minute 34 nach ICE Linie 12 bzw. ICE-Linie 43 ab:
RB fährt in Offenburg vor ICE-Linie 12/ Linie 43 ab, wenn ICE in Baden-Baden mehr als 10 Minuten Verspätung hat. Der Verspätungswert geht von einem Kürzungspotential des ICE von 2 Minuten bis Offenburg aus, so dass der RB max. +6 in der Abfahrt verspätet wird.
RB fährt zweistündlich mit Minute 34 vor dem ICE Linie 20 (Durchfahrt Minute 40) bis Lahr planmäßig vor. Die Halte bis Riegel sind ggf. ebenfalls früher gelegt, um Verspätungen der ICE nutzen zu können.
S-Bahn-Linie Zürich Flughafen – Thayngen (S24) mit Regelungen bis Singen
***
Die Züge benötigen in Thayngen nur eine Wendezeit von 5 Minuten, da sie nur noch einteilig gefahren werden; folgende Dispomaßnahmen sind mit der SBB abgesprochen:
Fahrtrichtung Basel - Singen:
• IRE wird bis +5 der S24-Linie voraus gefahren
• hat der IRE mehr als 6 Minuten wird er hinter S24 eingereiht . Hat der IRE Singen als Ziel
und gerät hinter die S24, wird die Einheit in Schaffhausen auf Gegenleistung gewendet.
• Die S24 wird in Schaffhausen auf Gegenleistung ab +7 möglicher Abfahrtsverspätung
gewendet. Ein zusätzlicher Halt des IRE in Richtung Schaffhausen kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden.
Fahrtrichtung Singen - Schaffhausen:
• Die IRE-Linie bleibt bis zu einer Verspätung von 7 Minuten vor der S22 bei der Abfahrt in
Singen.
• Der IRE 3062 wird abweichend in Erzingen (statt Schaffhausen) mit RE 3059 vereinigt,
sofern der 3059 bei Abfahrt Lauchringen mehr als 7 Minuten verspätet ist. In diesem Fall
endet 3059 in Erzingen Gleis 3 West und wird mit IRE 3062 vereinigt.
***M
Absprache zwischen SBB GmbH und DB Regio Südbaden
Konstellation IRE Basel – Ulm und SBB GmbH in Singen(Htw)
Hat der IRE der Fahrtrichtung von Basel nach Ulm in Singen (Htw) bis zu 10 Minuten Verspätung bleibt der DPN Richtung Konstanz in Singen auf Zugfolge stehen und folgt dem IRE.
Strecke Tübingen – Sigmaringen
***
Eine Dispovereinbarung für diesen Streckenabschnitt befindet sich noch in Abstimmung; vsl in
2017 kann sie fertig abgestimmt sein und wird nachträglich bekannt gegeben.
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12
Dispositive Ersatzvarianten bei Verspätungen ICE-W Linie
Bei Zulaufverspätung der ICE-W Linie 43 Richtung Basel Bad Bf von mehr als 30‘ wird das Zugpaar bereits in Basel Bad Bf auf Folgeleistung gewendet. Reisende Richtung Basel SBB nutzen
die „Rote Linie“. In Basel SBB Pb wird der Zug der Linie 20 auf die Abfahrtszeit des ausfallenden
Zuges zurückgestellt. Die Reisenden können in Basel Bad Bf wieder in ihren Zug umsteigen.
IRE-Linie Basel – Singen – Ulm
Plankreuzung in Erzingen wird verlegt nach Lauchringen, wenn IRE von Basel mehr als 7 Minuten Verspätung hat
Verknüpfung IRE-Linie Ulm – Basel / Kreuzlingen – Karlsruhe
Der IRE 3040/3078 wartet auf RE 4710 in Radolfzell bis zu 5 Minuten. TP Regio stellt die Reisendenlenkung sicher.
IRE-Linie Ulm – Basel (Abschnitt Schaffhausen – Basel)
***
Bei Verspätungen von 5 und mehr Minuten im Zulauf auf Schaffhausen gerät der IRE hinter den
DPN Schaffhausen - Erzingen und wird mit mind 10 Minuten Verspätung nach Erzingen kommen.
Für die Verspätungshöhen zwischen 10 und 15 Minuten gilt folgende Absprache.
Regelung ab Erzingen für IRE 3048 (täglich)
--> IRE verkehrt mit oberster Priorität Richtung Basel (Wende auf 3071)
• RB nach Lauchringen wartet in Waldshut Kreuzung mit IRE ab (Abfahrt vsl. Minute 53)
und verkehrt ohne Halt Lauchringen West (Regelung durchTP) . Wendeverspätung auf die
RB-Folgeleistung wird akzeptiert.
• Falls Zwischentakt Waldshut
Basel Bad (Abfahrt Minute 48) verkehrt, wartet dieser die
Zugfolge IRE in Waldshut ab.
Regelung ab Erzingen für IRE 3042, 3044, 3046, 3050 und 3052
Diese IRE verbleiben aufgrund der hohen Verspätung ab Waldshut hinter der vorausfahrenden
RB (Waldshut – Basel Bad Bf).
Ab Basel Bad Bf kommt täglich (bei Bedarf) das Ersatzfahrzeug (VT 611) für die Folgeleistung
(IRE Basel Bad Bf – Singen) zum Einsatz.
I.NP – SW – B (N)
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Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420
November 2016
13
7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf
80 km/h begrenzt wird
Streckennummer
zwischen Betriebsstelle
und Betriebsstelle
Landkreis
4540
Mengen
Sigmaringen
Sigmaringen
4953
Satteldorf
Schrozberg
Schwäbisch – Hall
5400
Memmingen
Illertissen
Unterallgäu
5400
Illertissen
Neu Ulm
Neu Ulm
Stand 03.11.16
I.NP – SW – B (N)
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Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420
November 2016
14
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Betriebszentrale München
Regionale Zusätze zur Ril 420
Betriebszentrale München
Teil 1
Netzfahrplanperiode 2017
Gültig ab 11.12.2016
Neuherausgabe
I.NP-S-B(N)
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
4
Zweck
4
Zielgruppe und Gültigkeit
4
Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ
4
1 Übersicht der Zuständigkeitsbereiche BZ München
5
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
5
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK)
6
1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
6
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
7
2.1 Erreichbarkeit der BZ
7
2.2 Aufgaben des Netzkoordinator
7
2.3 Aufgaben des Bereichsdisponenten
2.3.1 Bereichsdisponent Nord
2.3.2 Bereichsdisponent Süd
2.3.3 Bereichsdisponent S-Bahn München
2.3.4 Knotendisponent
7
8
8
8
8
2.4 Erreichbarkeit und Aufgaben der NLZ
2.4.1 Erreichbarkeit der NLZ
2.4.2 Aufgaben der Netzleitzentrale
8
8
8
3 Inhalte der Lagebesprechung in der BZ
9
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
9
3.2 Anmeldung
9
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
9
3.4 Dokumentation
9
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
10
4.1 SFS Nürnberg – Ingolstadt
10
4.2 SFS Hannover – Würzburg
10
4.3 S-Bahngleise München-Pasing
11
4.4 Regelungen Südostbayernbahn (SOB) und DB Netz AG
11
5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB)
Ziffer 3.4.1
12
5.1 Schnellfahrstrecke Hannover – Fulda – Würzburg
12
5.2 Schnellfahrstrecke Nürnberg – Ingolstadt
12
5.3 Strecke München – Augsburg
12
6 Vereinbarungen zur Disposition mit EVU nach Zustimmung aller betroffenen
EVU
13
6.1 Vereinbarung zur Reihenfolgeregelung auf der Strecke München - Freising zwischen
S-Bahn München, DB Regio AG und Die Länderbahn
13
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
gültig ab 11.12.2016
2
7 Übersicht der Streckenabschnitte, auf denen bei Sturmwarnungen als
Vorsichtsmaßnahme die Geschwindigkeit der Züge auf Weisung des
Fahrdienstleiters (Fdl) auf 80 km/h begrenzt wird
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
14
gültig ab 11.12.2016
3
Vorwort
Zweck
Mit dem Teil 1 der regionalen Zusätze werden die netzzugangsrelevanten Regeln der Betriebszentrale München zur Modulgruppe 420.02 ergänzt und sämtlichen Zugangsberechtigten zur
Infrastruktur der DB Netz AG zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe und Gültigkeit
Dieser Teil der regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an die Zugangsberechtigten zur
Infrastruktur der DB Netz AG und Mitarbeiter der DB Netz AG.
Die regionalen Zusätze zur Ril 420 gelten für die Netzfahrplanperiode 2017 vom 11.12.2016 bis
09.12.2017. Unterjährige Änderungen können bedarfsweise vorgenommen werden.
Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ
Die Zusätze 1, 2, 5 und 6 werden an die Fdl außerhalb BZ bekannt gegeben. Die Inhalte der
nicht genannten Zusätze sind im Druckstück für Fdl außerhalb BZ durch nachstehenden Text
ersetzt:
„Inhalte für Fahrdienstleiter außerhalb von Betriebszentralen nicht relevant.“
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
gültig ab 11.12.2016
4
1 Übersicht der Zuständigkeitsbereiche BZ München
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
gültig ab 11.12.2016
5
1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK)
Der Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators entspricht dem territorialen Zuständigkeitsbereich der BZ München nach Pkt. 1.1
1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd)
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
gültig ab 11.12.2016
6
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
2.1 Erreichbarkeit der BZ
Funktion
Telefon
Fax
E-Mail
Extern: +49 89/ 1308- Extern: +49 89/1308Intern: 962 Intern: 962-
Netzkoordinator
71 100
71 109
Mue.XX-BZNK
@deutschebahn.com
Bereichsdisponent
Nord
71 101
71 109
-
Bereichsdisponent
Süd
71 103
71 109
-
Bereichsdisponent
S-Bahn München
71 121
71 109
-
Knotendisponent
72 908
71 109
-
2.2 Aufgaben des Netzkoordinator

Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs

Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion

Entscheidung bei Konfliktfällen

Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen

Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen
2.3 Aufgaben des Bereichsdisponenten
 Ansprechpartner für die Eisenbahnverkehrsunternehmen in seinem Bereich (operativer
Kundeninformationsservice)
 Bearbeitung von Anträgen bei Abweichungen der Zugcharakteristik mit Vergabe einer Bearbeitungsnummer
 Meldungen von operativen Einschränkungen der Infrastruktur an die Eisenbahnverkehrsunternehmen.
 Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen bei operativer Einschränkung der Infrastruktur.
 Veranlassen von dispositiven Maßnahmen im Störungsfall zur schnellstmöglichen Wiederherstellung der Planmäßigkeit bzw. des Regelzustandes in der Betriebsdurchführung
 Festlegen und Veranlassen von Umleitungen aufgrund von operativ aufgetretenen Störungen Infrastruktureinschränkungen

Durchführen der Maßnahmen bei Ausfall EBuLa

Durchführung von Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten Zugfunk
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
gültig ab 11.12.2016
7
2.3.1 Bereichsdisponent Nord
Der Bereichsdisponent Nord übernimmt die Aufgaben in seinem territorialem Zuständigkeitsgebiet Nordbayern
2.3.2 Bereichsdisponent Süd
Der Bereichsdisponent Süd übernimmt die Aufgaben in seinem territorialem Zuständigkeitsgebiet Südbayern.
2.3.3 Bereichsdisponent S-Bahn München
Der Bereichsdisponent S-Bahn übernimmt die Aufgaben innerhalb der Endbahnhöfe der SBahn München.
Er ist Ansprechpartner für die S-Bahn München
2.3.4 Knotendisponent
Der Zuständigkeitsbereich des Knotendisponenten entspricht der territorialen Zuständigkeit der
BZ München.
Er bearbeitet Anträge bei Abweichungen der Zugcharakteristik mit Vergabe einer Bearbeitungsnummer
2.4 Erreichbarkeit und Aufgaben der NLZ
2.4.1 Erreichbarkeit der NLZ
Funktion
Telefon
Fax
E-Mail
Netzkoordinator
+49 69 / 265 – 19 758 +49 69 / 265 – 19 773 Ffm.XX-NLZNK
@deutschebahn.com
2.4.2 Aufgaben der Netzleitzentrale
Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die
NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland.
Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU.
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
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8
3 Inhalte der Lagebesprechung in der BZ
3.1 Regelmäßige Lagebesprechung
Zum regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Zugangsberechtigten zur Infrastruktur der
DB Netz AG im Regionalbereich Süd und der DB Netz AG finden regelmäßige Lagebesprechungen statt.
DB Netz AG
Regionalbereich Süd
Lagezentrum der BZ München
Richelstraße 1
80634 München
Zeitpunkt: Dienstags, 10:00 Uhr
3.2 Anmeldung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen
Anlassbezogene Lagebesprechungen werden bei vorher absehbaren Großereignissen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb und Großstörungen durchgeführt.
Interessierte Zugangsberechtigte zur Infrastruktur der DB Netz AG geben Ihre Kontaktdaten an
das Kundenmanagement der DB Netz AG.
3.4 Dokumentation
Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere, während der Lagebesprechung, verteilte Unterlagen werden auf Anforderung auch an Zugangsberechtigte zur Infrastruktur der DB Netz AG versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben.
Ansprechpartner: Leiter Arbeitsgebiet Netzdisposition der BZ München
(Tel.: +49 89/ 13 08 – 71 020)
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
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9
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
Besondere Zugangsbedingungen sind grundsätzlich im netzzugangsrelevanten Regelwerk enthalten (vgl. Ziffer 2.4.2 der SNB). Regelungen zur Abwicklung des Bahnbetriebes auf den
Schienenwegen der DB Netz AG enthält grundsätzlich das betrieblich-technische Regelwerk
(vgl. Ziffer 2.4.3 der SNB). Darüber hinaus sind folgende bisher nicht in diesen Regelwerken
enthaltene Bestimmungen verbindlich:
4.1 SFS Nürnberg – Ingolstadt
 Die strukturelle Festigkeit der Fahrzeuge muss für die Belastung aus der Begegnung mit
anderen Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit bis zu 300 km/h betragen kann, ausgelegt sein.
Hierbei ist die Belastung bei Tunnelbegegnungen besonders zu berücksichtigen,

Kein Güterverkehr,

Geschlossenes System der Toilettenanlagen,
 DIN 5510-1 Brandschutzstufe 2 oder EBA-Brandschutzvorgaben E3 oder DIN/EN 45545-1
Betriebsklasse 3 oder TSI SRT „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ Brandschutzkategorie B.
4.2 SFS Hannover – Würzburg
 Das Wagenzuggewicht für Züge des KV auf der SFS Hannover – Würzburg ist auf maximal
1.600 t begrenzt,
 Die strukturelle Festigkeit der Fahrzeuge einschließlich der Ladung muss für die Belastung
aus der Begegnung mit anderen Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit bis zu 250 km/h betragen
kann, ausgelegt sein. Hierbei ist die Belastung bei Tunnelbegegnungen besonders zu berücksichtigen

Geschlossenes System der Toilettenanlagen,
 Auf der SFS Hannover – Würzburg dürfen im Personenverkehr nur besonders auf Seitenwindverträglichkeit untersuchte Zugeinheiten zugelassen,
 Auf der SFS Hannover – Würzburg dürfen im Personenverkehr ohne die besondere Untersuchung auf die Seitenwindverträglichkeit nur Züge mit folgenden Zugbildungen verkehren:
 Triebzüge der BR 401,402, 403/406, 407, 409 (Thalys), 411, 415, 605
 Lokbespannte Züge aus Fahrzeugen Vzul < 160 km/h (auch mit führendem Steuerwagen) sowie
 Sonstige lokbespannte Züge mit Triebfahrzeug an der Spitze.
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
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10
4.3 S-Bahngleise München-Pasing
Im Bereich der S-Bahngleise 5 – 8 im Bahnhof München-Pasing sind gemäß Arbeitsanweisung
„Zugfahrten im Bf München-Pasing planen, disponieren und durchführen“ nur Triebzüge der
Baureihe 420,423 als Rangierfahrt oder Zugfahrt mit Hauptsignal zugelassen.
Andere Fahrten, im Zuge von Instandhaltungsarbeiten oder im Zuge eines gefährlichen Ereignisses gemäß Ril 423 (nur nach Zustimmung des Notfallmanagers) dürfen nicht mit Fahrt zeigendem Hauptsignal zugelassen werden. Für diese Fahrten ist das Vorsichtssignal oder ein
Befehl Nr. 2 erforderlich.
4.4 Regelungen Südostbayernbahn (SOB) und DB Netz AG
Im Kernbereich des RNI-Netzes der SOB sind Entscheidungen zur Kreuzungsverlegung und
Anschlussverbindungen einvernehmlich mit den Fahrdienstleitern der SOB herzustellen. Die
Kompetenzen des Disponenten erstrecken sich auf alle Vorgänge, die sich
1. Ausschließlich innerhalb des Kernbereichs RNI SOB befinden und
2. Ausschließlich Produkte des RNV betreffen.
Für den Bereich der Strecke München – Mühldorf obliegt die Regelung der Zugfolge gemäß
Richtlinie 420 (nicht ständig überwachte Strecke) grundsätzlich den Fahrdienstleitern. Der Disponent SOB gibt lediglich direkt an die Fdl Informationen weiter und übermittelt Kundenwünsche der SOB bezüglich Zugfolgeregelungen und Anschlusssicherung. Die Umsetzung durch
die Fdl erfolgt nach den oben genannten Kriterien, d.h. bei Unsicherheiten oder vermuteten
Auswirkungen über die Produkte der SOB hinaus ist eine Abstimmung mit dem Bereichsdisponenten oder Netzkoordinator der Betriebszentrale herbeizuführen.
Der Disponent SOB besitzt gegenüber Fahrdienstleiter keine Weisungsbefugnis.
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
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11
5 Besondere Schienenwege gemäß SchienennetzBenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.4.1
Bestimmte Strecken können gem. § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ für die Nutzung
durch bestimmte Arten von Verkehrsleistungen ausgewiesen werden.
Im Einzelnen werden folgende Streckenabschnitte gem. § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ ausgewiesen:
5.1 Schnellfahrstrecke Hannover – Fulda – Würzburg
Streckenabschnitte Hannover – Göttingen – Fulda – Würzburg

Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr zwischen 05:30 Uhr und 23:00 Uhr

Vorrang für Schienengüterverkehr zwischen 23:00 Uhr und 05:30 Uhr.
Alternativstrecke:
Hannover – Kreiensen – Göttingen – Eichenberg – Bebra – Fulda – Flieden – Gemünden
(Main) – Würzburg
5.2 Schnellfahrstrecke Nürnberg – Ingolstadt
Streckenabschnitt Abzw. Nürnberg-Reichswald – Ingolstadt Nord

Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr
Alternativstrecke:
Nürnberg – Treuchtlingen – Ingolstadt
5.3 Strecke München – Augsburg
Streckenabschnitt Olching – Augsburg-Hochzoll (Strecke 5503)

Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr zwischen 05:00 Uhr und 24:00 Uhr
Alternativstrecke:
Olching – Augsburg (Strecke 5581)
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
gültig ab 11.12.2016
12
6 Vereinbarungen zur Disposition mit EVU nach Zustimmung aller betroffenen EVU
6.1 Vereinbarung zur Reihenfolgeregelung auf der Strecke München - Freising zwischen
S-Bahn München, DB Regio AG und Die Länderbahn
Die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbaren folgende Reihenfolgeregelungen
auf der Strecke München – Freising.
Im Folgenden werden Reisezüge von DB Regio und Länderbahn als „SPNV“ bezeichnet

Fahrtrichtung Freising – München (stadteinwärts)
 Bahnhof Freising
Bei Verspätung eines SPNV bis zu 2 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit einer SBahn ist der SPNV vorzufahren.
 Bahnhof Neufahrn bei Freising
Bei Abfahrt eines verspäteten SPNV in Freising 2-4 Minuten hinter einer planmäßigen SBahn ist der SPNV in Neufahrn bei Freising vorzufahren.

Fahrtrichtung München – Freising (stadtauswärts)
 Bahnhof Neufahrn bei Freising
Bei voraussichtlicher gleicher Abfahrts-/Durchfahrtszeit einer pünktlichen S-Bahn bzw. eines verspäteten SPNV in Neufahrn bei Freising (entspricht Auflaufen des SPNV auf SBahn vor Durchfahrt Neufahrn bei Freising) ist SPNV in Neufahrn bei Freising vorzufahren.
 Bahnhof Oberschleißheim
Bei Überholung einer S-Bahn durch einen SPNV ist die S-Bahn vorzugsweise durch Gleis
2 (Mittelüberholung), der durchfahrende SPNV durch Gleis 3 zu fahren.
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
gültig ab 11.12.2016
13
7 Übersicht der Streckenabschnitte, auf denen bei Sturmwarnungen als Vorsichtsmaßnahme die Geschwindigkeit der Züge auf
Weisung des Fahrdienstleiters (Fdl) auf 80 km/h begrenzt wird
Streckennummer
Zwischen Betriebsstelle
Und Betriebsstelle
Landkreis
4953
Niederstetten
Hp WeikersheimLaudenbach
Main-Tauber
5050
Weiden (Oberpf)
Reuth
Neustadt (Waldnaab)
5050
Reuth
Weiden (Operpf)
Neustadt (Waldnaab)
5050
Windischeschenbach
Marktredwitz
Tirschenreuth
5050
Marktredwitz
Windischeschenbach
Tirschenreuth
5050
Pechbrunn
Marktredwitz
Wunsiedel
5050
Marktredwitz
Pechbrunn
Wunsiedel
5051
Kirchenlaibach
Bayreuth Hbf
Bayreuth
5051
Bayreuth Hbf
Kirchenlaibach
Bayreuth
5240
Schweinfurt
Ebenhausen
Schweinfurt
5240
Ebenhausen
Schweinfurt
Schweinfurt
5302
Westheim (nur Bf)
5370
Mering
5381
Höchstädt (Do) (nur Bf)
5382
Bf Seehof (ausschl.)
Bf Schrobenhausen (ausschl.)
NeuburgSchrobenhausen, Ingolstadt
5400
Heimertingen
Kellmünz
Unterallgäu
5400
Kellmünz
Heimertingen
Unterallgäu
5453
Tutzing
Unterzeismering
Kreis Starnberg,
Kreis Weilheim Schongau
5501
Solnhofen (nur Bf)
5504
Tutzing
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Augsburg
Geltendorf
Aichach-Friedberg,
Landsberg
Dillingen an der Donau
WeißenburgGunzenhausen
Unterzeismering
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
Kreis Starnberg,
gültig ab 11.12.2016
14
Streckennummer
Zwischen Betriebsstelle
Und Betriebsstelle
Landkreis
5622
Westerham
Bruckmühl
Kreis Rosenheim
5800
Schwandorf
Neubäu
Schwandorf
5800
Neubäu
Schwandorf
Schwandorf
5800
Neubäu
Furth im Wald
Cham
5800
Furth im Wald
Neubäu
Cham
5860
Nabburg
Wernberg
Schwandorf
5860
Wernberg
Nabburg
Schwandorf
I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam
Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1
gültig ab 11.12.2016
15
Regionale Zusätze zur Ril 420
Betriebszentrale S-Bahn Berlin
Teil 1
−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−
gültig ab 11.12.2016
−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−
0 Vorwort
0.1 Zweck
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
0.2.1 Besonderheiten des S-Bahn-Betriebes
0.2.2 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb von Betriebszentralen
3
3
3
3
3
1 Übersicht der Bereiche der BZ S-Bahn Berlin
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
1.2 Zuständigkeitsbereiche der Bereichsdisponenten
1.2.1 Schnnittstellen zwischen den Dispositionsbereichen
1.2.2 Zuständigkeit bei Mischverkehr
4
4
4
4
4
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
2.1 Erreichbarkeit der BZ
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
2.4 Erreichbarkeit und Aufgaben der Netzleitzentrale
5
5
5
5
5
3 Lagebesprechungen
3.1 Termin
3.2 Anmeldung
3.3 Themen
3.4 Dokumentation
6
6
6
6
6
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
4.1 Einschränkungen im Fahrzeugeinsatz
4.1.1 Ausfall der Fahrplan-Führerstandsanzeige
4.2 Meldeplan
4.2.1 Störungen an stationären Abfertigungsanlagen
4.2.2 EVU-Sonderüberwacher
4.3 Disposition
4.3.1 Pendelbetrieb
4.3.2 Gleise zur Disposition
4.4 Anschlußgewährung
4.5 Außerplanmäßige Fahrplantrassen
7
7
8
8
8
8
9
9
9
9
9
5 Besondere Schienenwege (SNB 3.4.1)
10
6 Vereinbarungen zur Disposition
6.1 Dispositionsvereinbarungen
10
10
7 Dispositionskonzepte
7.1 Störfallprogramme
10
10
8 Streckenabschnitte mit Sturmwarnung
10
0 Vorwort
0.1 Zweck
Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale S-Bahn Berlin regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus.
0.2 Zielgruppe und Gültigkeit
Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich vorrangig an Eisenbahnverkehrsunternehmen und
Stationsbetreiber. Er gilt für die Netzfahrplanperiode 2017 bis zum 9.12.2017, und wird bei notwendigen Änderungen unterjährig aktualisiert.
0.2.1 Besonderheiten des S-Bahn-Betriebes
Einige im vorliegenden Modul dargestellte Regelungen ergeben sich aus den besonderen Anforderungen des S-Bahn-Betriebes und sind daher verschieden zu vergleichbaren Regelungen in
anderen Betriebszentralen der DB Netz AG. Weitere S-Bahn-spezifische Hinweise mit Bezug zur
Zusammenarbeit zwischen BZ S-Bahn Berlin und EVU werden den betroffenen EVU durch die
Kundenbetreuung der DB Netz AG mitgeteilt.
0.2.2 Bekanntgabe außerhalb von Betriebszentralen
Dieser Teil der Regionalen Zusätze wird nicht an Fahrdienstleiter außerhalb von Betriebszentralen bekanntgegeben. Die für Fahrdienstleiter relevanten Regelungen sind im Teil 2 der Regionalen Zusätze enthalten.
3
1 Übersicht der Bereiche der BZ S-Bahn Berlin
1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ
Der Zuständigkeitsbereich der BZ S-Bahn Berlin umfaßt das Gesamtnetz der S-Bahn Berlin (gemäß Übersichtskarte). An allen Gleisverbindungen zwischen S-Bahn- und Fernbahn-Netz endet die
Zuständigkeit der BZ S-Bahn Berlin am Grenzzeichen der aus dem S-Bahn-Netz abzweigenden
Weiche. Die S-Bahn-Strecke Warschauer Straße – Treptower Park ist derzeit außer Betrieb.
1.2 Zuständigkeitsbereiche der Bereichsdisponenten
Die Zuständigkeitsbereiche der Bereichsdisponenten sind der Farbdarstellung in der Übersichtskarte in Punkt 1.1 zu entnehmen. Alle Strecken im Netz der S-Bahn Berlin sind überwachte Strecken. Die Überwachungsaufgaben werden von den Bereichsdisponenten (in der Rolle als Zugdisponenten) wahrgenommen.
1.2.1 Schnittstellen zwischen den Dispositionsbereichen
Der Bahnhofsteil Gesundbrunnen gehört zum Dispositionsbereich Nord-Süd. Züge von/nach
Schönhauser Allee bzw. von/nach Wedding disponiert der Bereichsdisponent Ring.
Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Nord-Süd und Süd befindet sich am Tunnelmund des Nord-Süd-Tunnels aus/in Richtung Yorckstraße (Großgörschenstraße).
Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Ost-West und Süd befindet sich am Ein- bzw.
Ausfahrsignal des Bahnhofs Westkreuz (Stadtbahn) aus/in Richtung Grunewald.
Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Ring und Süd befindet sich am Ein- bzw. Ausfahrsignal des Bahnhofs Baumschulenweg aus/in Richtung Plänterwald bzw. Köllnische Heide.
Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Ring und Ost-West befindet sich an den Signalen 452, 866 der eingleisigen Strecke Charlottenburg – Halensee.
Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Ring und Nord-Süd befindet sich an den Zwischensignalen 4403, 4404, 4406, 4407 des Bahnhofs Gesundbrunnen (zwischen den Bahnhofsteilen Schönhauser Allee und Bornholmer Straße).
1.2.2 Zuständigkeit bei Mischverkehr
Grundsätzlich disponieren die Bereichsdisponenten der BZ S-Bahn Berlin auf Strecken des SBahn-Netzes, die als Gemeinschaftsstrecken1 definiert sind, und in Bahnhöfen, in denen Bahnsteiggleise bzw. Gleiskreuzungen planmäßig im Mischbetrieb S-Bahn/Fernbahn befahren werden2, alle Produkte/Trassen.
Hiervon abweichend erfolgt die Ein- und Auslegung von Trassen, die in das Netz der S-Bahn Berlin ein- bzw. aus diesem herausfahren, durch den zuständigen Zugkoordinator der BZ Berlin.
1
2
Lichtenberg – Ostkreuz, Abzw Mariendorf – Mahlow, Reinickendorf – Tegel, Strausberg – Strausberg Nord
Birkenwerder, Karow, Strausberg
4
2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ
2.1 Erreichbarkeit der BZ
Netzkoordinator
00:00-24:00
(030) 297 51120
[email protected]
Bereichsdisponent Ost-West 00:00-24:00
(030) 297 51173
[email protected]
Bereichsdisponent Nord-Süd 00:00-24:00
(030) 297 51175
[email protected]
Bereichsdisponent Ring
00:00-24:00
(030) 297 51177
[email protected]
Bereichsdisponent Süd
00:00-24:00
(030) 297 51171
[email protected]
Lagezentrum*
zeitweise
(030) 297 48223
* bei Einrichtung des Arbeitsstabes nach Modul 420.1000 3(3)
2.2 Aufgaben des Netzkoordinators
❚
❚
Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs
Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion
❚
Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid)
❚
Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen
❚
Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen
2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten
❚
Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich
❚
Bearbeiten von Abweichungen zu Fahrplandaten, Erstellen von Fahrplanmitteilungen
❚
Abgabe und Entgegennahme von Meldungen an/von EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten)
❚
Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
❚
Abstimmung, Entscheidung und Veranlassung von Abweichungen zum Regelfahrplan bei
Störungen im Betriebsablauf bzw. aus verkehrlichen Gründen auf Antrag der EVU
❚
Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten
❚
Erstkodierung von Verspätungsminuten nach Modul 420.9001
❚
Bearbeitung von EVU-Anträgen zur verspätungsbedingten Anschlußsicherung
2.4 Erreichbarkeit und Aufgaben der Netzleitzentrale
Netzkoordinator NLZ
00:00-24:00
(069) 265 19756
[email protected]
Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die
NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland.
❚
Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG
❚
Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid)
❚
Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen
❚
❚
Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice)
Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs
5
3 Lagebesprechungen
3.1 Termin
Regelmäßige Lagebesprechungen finden jeden Dienstag um 10:30 Uhr als Telefonkonferenz
unter Leitung des Arbeitsgebiets Netzdisposition statt. Terminänderungen aus organisatorischen
Gründen bzw. aufgrund außergewöhnlicher Betriebslage sowie zusätzliche anlaßbezogene Lagebesprechungen werden gesondert bekanntgegeben.
3.2 Anmeldung
Die Einwahldaten werden den eingeladenen Teilnehmern vom Arbeitsgebiet Netzdisposition zur
Verfügung gestellt. Weitere Stellen, die eine Teilnahme wünschen, melden sich jeweils bis Montag 14:00 Uhr an. Ansprechpartner: Arbeitsgebietsleiter Netzdisposition (Telefon 030 297 51084).
3.3 Themen
Zweck der regelmäßigen Lagebesprechungen ist der Informationsaustausch zu zurückliegenden
und bevorstehenden Dispositionsschwerpunkten im Netz der S-Bahn Berlin. Als Diskussionsgrundlage wird ein Wochenlagebericht mit Angaben zur Pünktlichkeitsentwicklung und zu
Schwerpunktstörungen der vorhergehenden Kalenderwoche jeweils am Montag an die eingeladenen/angemeldeten Teilnehmer versendet. Themen und Unterlagen zu anlaßbezogenen Lagebesprechungen werden mit der jeweiligen Einladung versendet.
3.4 Dokumentation
Die regelmäßigen Lagebesprechungen werden nicht protokoliert. Relevante Informationen können
dem Wochenbericht (siehe Punkt 3.3) entnommen werden.
6
4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen
4.1 Einschränkungen im Fahrzeugeinsatz
Zugfahrten sind im Netz der S-Bahn Berlin – in Abhängigkeit von Fahrzeugbauart und Ausrüstung des führenden Fahrzeuges mit Fahrsperreneinrichtung (FSP) bzw. S-Bahn-spezifischem Zugbeeinflussungssystem (ZBS) – mit den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten
Bedingungen zugelassen (Rangierfahrten sind nicht von Einschränkungen betroffen).
1
2
3
4
BR 480, 481, 485; S-Bahn-HGZ, URG, Panoramazug, historische Fahrzeuge ehemaliger S-Bahn-Baureihen
bei Zügen mit am führenden Fahrzeug vorhandener, aber störungsbedingt auf ZBS-Strecken ausgefallener ZBSAusrüstung und bei Zügen in S-Bahn-Bauart mit am führenden Fahrzeug vorhandener, aber störungsbedingt auf FSPStrecken ausgefallener FSP-Ausrüstung ist die Fahrt zur Streckenräumung/Werkstattzuführung mit Zustimmung des
Bereichsdisponenten mit 40 km/h statthaft; über den Ausfall muß der Tf den Fdl und dieser den BD informieren
Streckenabschnitte, die sowohl mit ZBS- als auch mit FSP-Streckenausrüstung ausgestattet sind, gelten für
Züge, deren führendes Fahrzeug mit FSP ausgerüstet ist, als FSP-Strecke, für alle übrigen Züge als ZBS-Strecke
der Einsatz des S-Bahn-HGZ ist auf ZBS-strecken entweder mit 40 km/h + Tfz-Begleiter oder mit 30 km/h statthaft
**
* Bedingungen : max. 40 km/h + Triebfahrzeugbegleiter zur Ansage des Signalbildes + Fahren im Abstand einer
oder mehrerer Zugmeldestellen (das Hauptsignal am Ende der zugelassenen Zugfahrt muß Halt zeigen und
gesperrt sein und der anschließende Abschnitt bis zum nächsten Hauptsignal muß frei von Fahrzeugen sein; die
Sicherungsmaßnahmen dürfen erst aufgehoben werden, wenn der Tf dem Fdl den Halt am haltzeigenden
Signal bestätigt hat); es ist die kürzestmögliche Fahrstrecke über nicht-PZB-90-ausgerüstete Strecken zu wählen;
in der Fplo ist ein Vermerk für Fdl + EVU erforderlich, daß es sich um eine Zugfahrt ohne ZBS/FSP handelt
(Fdl + EVU sind über die durch sie einzuhaltenden Bedingungen im Streckenbuch/Betriebsstellenbuch informiert),
in einer Betra bzw. durch das AG Fahrplan herausgegebenen Fplo können abweichende Regeln gegeben sein
** auf Streckenabschnitten, die mit PZB 90 ausgerüstet sind (Lichtenberg – Ostkreuz, Abzw Mariendorf – Mahlow,
Reinickendorf – Tegel, Strausberg – Strausberg Nord; gemeinsam von S-Bahn und Fernbahn befahrene Bahnhofsgleise in Birkenwerder, Karow, Strausberg, Königs Wusterhausen), ist die Fahrt ohne Einschränkungen statthaft
Auf den Strecken Gesundbrunnen* – Nordbahnhof – Anhalter Bahnhof – Südkreuz (Vorort)*, Anhalter
Bahnhof – Schöneberg (Vorort)* und Schönefeld* – Flughafen BER dürfen wegen eingeschränkten
Regellichtraums bzw. Brandschutzklassenbeschränkung nur Fahrzeuge der Baureihe 481 sowie
der S-Bahn-Hilfsgerätezug fahren. Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 dürfen die Strecke Gesundbrunnen* – Nordbahnhof bei betrieblicher Notwendigkeit ausnahmsweise befahren**, sie dürfen
im Streckenabschnitt Humboldhain* – Nordbahnhof nicht mit Reisenden besetzt sein.
* (ausschließlich)
** unter Beachtung der für die ZBS-Fahrzeugausrüstung festgelegten Restriktionen
Fahrzeuge der Baureihe 485 dürfen beim Befahren der Strecken Blankenburg*,** – Birkenwerder*,**,
Blankenburg* – Bernau, Schönholz* – Hohen Neuendorf, Schönholz* – Hennigsdorf, Hoppegarten*
– Strausberg Nord, Ostkreuz* – Erkner, Südkreuz – Blankenfelde, Priesterweg – Teltow Stadt,
Schöneberg (Vorort) – Wannsee, Friedrichstraße – Charlottenburg*, Charlottenburg* – Potsdam und
Westkreuz – Spandau wegen eingeschränkter Fahrstromversorgung nicht mit Reisenden besetzt
sein und dürfen nur am führenden Viertelzug die Stromabnehmer in Arbeitsstellung halten; die für
die ZBS-Fahrzeugausrüstung festgelegten Restriktionen sind ggf. zusätzlich zu beachten.
* (ausschließlich)
** gilt nicht bei Zugbildung „Halbzug“
Für mit Reisenden besetzte Züge, die aus Fahrzeugen der Baureihen 480, 481, 485 gebildet sind,
müssen die durch EBA-Manteldokument verfügten Bestimmungen zur ZAT-FM-Fahrzeugausrüstung
beachtet und eingehalten werden.
7
4.1.1 Ausfall der Fahrplan-Führerstandsanzeige
Ist bei im Netz der S-Bahn Berlin verkehrenden Zügen mit elektronischer Fahrplananzeige auf dem
Führerstand die Anzeige der gültigen Fahrplanangaben vor Beginn oder während der Zugfahrt nicht
(mehr) möglich, und steht dem Tf kein Geschwindigkeitsheft (Druckstück als Rückfallebene) zur Verfügung, wird der Zug unter sinngemäßer Anwendung von Modul 420.0242 bis zum nächsten geeigneten Bahnhof* durchgeführt bzw. (wenn sich der Zug bei Störungseintritt in einem geeigneten Bahnhof*
befindet) zurückgehalten.
* Als geeigneter Bahnhof gilt eine Betriebsstelle, in der der Zug so umgebildet werden kann, daß die Anzeige aktueller
Fahrplanangaben auf dem Führerstand wieder möglich wird. Führt die Umbildung des Zuges zu keinem Erfolg oder
wird aufgrund der konkreten Störungsumstände durch den Bereichsdisponenten (ggf. auf Antrag des EVU) der Verzicht
auf die Umbildung angeordnet, muß der Zug auf einem durch den Bereichsdisponenten bestimmten Bahnhof** abgestellt werden und dort vom EVU mit schriftlichen Fahrplanunterlagen ausgestattet, oder instandgesetzt werden.
**Als Abstellbahnhof soll der nächstgelegene Bahnhof mit Anbindung an ein Instandhaltungswerk des jeweiligen EVU
festgelegt werden, sofern dem nicht konkrete Hinderungsgründe aufgrund der aktuellen Betriebssituation entgegenstehen.
4.2 Meldeplan
Zur Sicherstellung von Funktionen der Fahrgastinformation, die von der BZ S-Bahn Berlin im
Auftrag des Stationsbetreibers wahrgenommen werden, müssen die EVU alle Abweichungen
der Zugcharakteristik gegenüber den Trassenparametern (Änderung von Baureihe, Zuglänge, Höchstgeschwindigkeit, Zugsicherungs- oder Abfertigungssystem) mit Beginn und Ende
der Einschränkung melden.
Bei Fahrzeugstörungen, die zu Verspätungen oder Zugausfällen führen, und bei Fahrzeugen, die an
Ereignissen nach Ril 423 (Notfallmanagement) beteiligt sind, ist durch die Leitstelle des EVU die
Fahrzeugnummer des betroffenen Fahrzeuges an den Bereichsdisponenten zu melden.
Der auf den Triebfahrzeug-Bündelfunkgeräten vorhandene Personennotruf („LDS-Ruf“) darf
durch die Tf nicht für fahrdienstliche Meldungen, für die Anforderung von Hilfe oder für die Meldung von Betriebsgefahren genutzt werden.
Die Information der Triebfahrzeugführer über Dispositionsmaßnahmen erfolgt, außer in den im
Regelwerk ausdrücklich anders geregelten Fällen, durch die Leitstellen der EVU.
4.2.1 Störungen an stationären Abfertigungsanlagen
Störungen an ZAT-FM-Stationsanlagen muß die Leitstelle Stationen den betroffenen EVU und
dem zuständigen Bereichsdisponenten mit Beginn und Ende melden. Sind Auswirkungen auf die
Pünktlichkeit zu erwarten oder ist durch das EVU ein Wechsel des Abfertigungsverfahrens (ZAT
ohne technische Unterstützung, Abfertigungsunterstützung durch die Stammaufsicht, Einsatz
einer mobilen Aufsicht, Beantragung des Haltausfalls beim Netzkoordinator) beabsichtigt, muß
die Leitstelle des betroffenen EVU dies zusätzlich an den Bereichsdisponenten melden. Der Bereichsdisponent kann mit dem Ziel der Verspätungsreduzierung ein anderes als das von der EVULeitstelle vorgesehene Abfertigungsverfahren fordern.
4.2.2 EVU-Sonderüberwacher
Bei umfangreichen Sonderverkehren kann im Lagezentrum des Bahnhofs Olympiastadion oder
eines anderen vorab bekanntzugebenden Bahnhofes ein Sonderüberwacher der Leitstelle des den
Sonderverkehr bestellenden EVU zum Einsatz kommen. Dieser muß sich zu Beginn und Ende seiner Tätigkeit beim Netzkoordinator melden und kann (ohne Zwischenschaltung der EVU-Leitstelle)
direkt mit der Netzdisposition der BZ S-Bahn Berlin kommunizieren und dabei für den beginnenden
und endenden Sonderverkehr (einschließlich des Zu-/Ablaufs aus dem/ in das Streckennetz) die
vollständigen verkehrsdispositiven Aufgaben einer EVU-Leitstelle wahrnehmen. Er ist – außer bei
Ereignissen nach Ril 423 (Notfallmanagement) – im Zusammenhang mit dem Sonderverkehr der
alleinige Ansprechpartner und Informationsübermittler von/zur Bundes- bzw. Landespolizei. Bei
Gefahr im Verzug kann er der Gefahrenabwehr dienende Gleissperrungen direkt mit dem Fahrdienstleiter absprechen. Bei erforderlicher minutengenauer Abfahrtssteuerung von Schwerpunktzügen vermittelt der Sonderüberwacher den Kontakt zwischen Polizei und BZ.
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4.3 Disposition
Bei Betriebsstörungen soll das Stehenbleiben von Zügen außerhalb von Bahnsteigen wegen
der Gefahr des eigenmächtigen Aussteigens von Fahrgästen und der damit einhergehenden Gefährdung durch die Stromschiene vermieden werden. Spätestens nach 30 Minuten Standzeit sollen für außerhalb von Bahnsteigen stehende besetzte Reisezüge Maßnahmen wirksam werden,
die den Fahrgästen das Aussteigen ermöglichen (Vorziehen/Zurücksetzen, Abschieben/
Abziehen, Evakuieren). Diese Zielstellungen haben sowohl für die BZ S-Bahn Berlin als auch für
die Leitstellen der betroffenen EVU im Störungsfall Priorität vor anderen Dispositionsaufgaben. In
Konfliktfällen entscheidet der Netzkoordinator mit Letztentscheid.
Beim störungsbedingt erforderlichen Abschieben/Abziehen von Zügen erfolgt die Festlegung
des Bahnhofes, bis zu dem abgeschoben/abgezogen werden soll, durch den Netzkoordinator.
Sind aufgrund von planmäßigen Abstellungen alle Betriebsführungsgleise eines Bahnhofes blockiert, muß im Bedarfsfall innerhalb von 90 Minuten nach Aufforderung durch den Netzkoordinator
mindestens ein abgestellter Zug durch das EVU an einen anderen, durch die BZ benannten Standort
gefahren werden. Die Forderungsfrist kann dabei schon vor Beginn der Abstellung beginnen.
Wenn aufgrund anhaltend schlechter Wettersituation bereits Züge zum Halten gekommen sind
und/oder von Tf bzw. Fahrdienstleitern unbefahrbare Abschnitte gemeldet werden, kann der Netzkoordinator den betroffenen EVU-Leitstellen vorschlagen, keine Züge mehr in risikobehaftete Abschnitte einzufahren. Über die Umsetzung entscheiden die EVU.
4.3.1 Pendelbetrieb
Bei Betriebsstörungen kann durch den Netzkoordinator, vorrangig zur besseren Ausnutzung der
verbliebenen Infrastruktur, im Netz der S-Bahn Berlin auch ohne vorliegende Betra in Abstimmung
mit der EVU-Leitstelle Pendelbetrieb eingerichtet werden. Die wechselnde Nutzung von Gleisabschnitten durch den Pendelzug und andere Züge (auch Pendelzüge) ist dabei nicht zulässig.
4.3.2 Gleise zur Disposition
Im Netz der S-Bahn Berlin werden mehrere „Verfügungsgleise“ vorgehalten, die nicht für regelmäßige Abstellungen des Jahresfahrplans beplant werden dürfen. Bei Nutzungskonflikten im Dispositionsfall entscheidet der Netzkoordinator.
Nordbahnhof
Lichterfelde Ost
Karlshorst
Schöneberg (Vorort)
Südkreuz (Vorort)
Tempelhof
Gleis 415
Gleis 613
Gleis 815
Gleis 833
Gleis 503
Gleise 514, 535
4.4 Anschlußgewährung
Die mit den im Netz der S-Bahn Berlin verkehrenden EVU vereinbarten Wartezeitregelungen
(Abweichungen von den Regelwartezeiten) sind im Abschnitt 8 des Moduls 420.0401Z01 aufgeführt. Auf die einzelfallweise Verständigung der BZ über die Inanspruchnahme der vereinbarten
Wartezeitregelungen durch die Leitstelle des EVU gemäß 420.0401Z01 3(3) wird verzichtet.
Nicht in dieser Auflistung enthaltene Anschlüsse bzw. die Überschreitung der bekanntgegebenen
Wartezeit unterliegen dem regulären Antragsverfahren nach Absatz 4 des Moduls 420.0401Z01.
Anträge zu Wartezeiten von Zügen, die außerhalb des Netzes der S-Bahn Berlin verkehren bzw.
aus diesem herausfahren, sind an die BZ Berlin zu stellen. Anträge zu Wartezeiten von S-BahnZügen können abweichend zu Absatz 4 sowohl von der Leitstelle des Zubringer-EVU als auch
von der Leitstelle des Abbringer-EVU an die BZ S-Bahn Berlin gestellt werden.
4.5 Außerplanmäßige Fahrplantrassen
Für das Netz der S-Bahn Berlin ist die 24-h-Funktion „Mitarbeiter Gelegenheitsverkehr“ gemäß 420.0510 (1) nicht eingerichtet. Regelungen zur Anmeldung außerplanmäßiger Fahrplantrassen außerhalb der Regelarbeitszeiten des Arbeitsgebietes Fahrplan S-Bahn Berlin (Ansprechpartner, erforderliche Bestellangaben, Anmeldungsfristen, Bekanntgabe) werden durch
das Arbeitsgebiet Fahrplan S-Bahn Berlin bekanntgegeben.
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5 Besondere Schienenwege (SNB 3.4.1)
- bleibt frei –
6 Vereinbarungen zur Disposition
6.1 Dispositionsvereinbarungen
Wenn die Verspätungsdifferenz eines auf Schichauweg zulaufenden Zuges der Linie S2/W
zu dem in Blankenfelde abfahrenden Zug der Linie S2/W zwischen 4,0 und 8,0 Minuten beträgt und gleichzeitig die Verspätung des in Blankenfelde abgefahrenen Zuges nicht höher als
1,5 Minuten ist, soll der stadtauswärts fahrende Zug solange in Schichauweg zurückgehalten
werden, daß die Begegnung beider Züge im Abschnitt Schichauweg – Lichtenrade erfolgt.*
(vom EVU S-Bahn Berlin GmbH hinterlegte Dispositionsvereinbarung)
* vorbehaltlich Ausschlußgründe nach Modul 420.0202 1(5)
7 Dispositionskonzepte
7.1 Störfallprogramme
Zwischen der BZ S-Bahn Berlin und den Leitstellen der sich beteiligenden EVU wurden für nachfolgend aufgeführte Strecken (abschnittsweise) standardisierte Störfallprogramme vereinbart und
durch die BZ im Handbuch für Dispositionskonzepte veröffentlicht:
Westkreuz – Stadtbahn – Biesdorfer Kreuz – Springpfuhl / Wuhletal
Schönholz – Nord-Süd-Tunnel – Anhalter Bf – Yorckstraße / Yorckstraße (Großgörschenstraße)
Ringbahn sowie Treptower Park / Neukölln – Baumschulenweg – Schöneweide
Diese sollen bei Störungen der betreffenden Streckenabschnitte (nicht/eingeschränkt nutzbare
Infrastruktur) vorrangig als Grundlage für die Disposition des Zugverkehrs herangezogen werden.
Störfallprogramme werden nur zum Fahrplanwechsel, nicht jedoch aus Anlaß unterjähriger Bauarbeiten berichtigt und müssen im Anwendungsfall daher ggf. tagesaktuell angepaßt werden.
8 Streckenabschnitte mit Sturmwarnung
- bleibt frei –
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