Sommerhitze
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Sommerhitze
FACHINFORMATIONEN ZUR ARBEITSGESTALTUNG I NR. 39 I 3. Auflage Juli 2015 39 TIPPS für den Arbeitsplatz Sommerhitze Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird A R T X E Alle Jahre wieder. Im Sommer häufen sich die Anfragen zum Thema „Hitze am Arbeitsplatz“: Darf die Temperatur die 26 Grad-Grenze überschreiten? Ist der Arbeitgeber nicht zu Vorkehrungen verpflichtet? Oder: Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Hitze erträglich bleibt? Dies sind nur ein paar der häufig gestellten Fragen. Seit dem 23. Juni 2010 fallen die Antworten etwas anders aus, hier wurde eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) bekanntgemacht. Die ASR A3.5 Raumtemperatur ersetzt die alte Arbeitsstätten-Richtlinie 6. Was ist bei der neuen Regel besser? Sie formuliert klar nachprüfbare Bedingungen, unter denen eine Überschreitung der 26 Grad-Grenze überhaupt erlaubt ist. Hiermit wird z. B. ausgeschlossen, dass schon im Frühjahr oder noch im Herbst hinter Glasfassaden oder in Fabrikhallen geschwitzt wird. Außerdem gibt es klarere und strengere Maßnahmen, damit die Sommerhitze erträglicher wird. Unser Extra-Tipp 39 gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema. I N H A LT Interview mit Hans-Jürgen Urban: � Mehr Schutz vor Sommerhitze Die ASR Raumtemperatur: � Beispielhafte Maßnahmen Betriebliche Praxis: � Worauf der Betriebsrat achten muss � Worüber er mitbestimmen soll ++ Bestimmungen zur Sommerhitze +++ Bestimmungen zur Somm Interview mit Hans-Jürgen Urban Mehr Schutz vor Sommerhitze Die Arbeitsstätten-Regel A3.5 Raumtemperatur >> Gute Arbeit braucht klare Regeln << Im Sommer kann es in Fabrikhallen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet. der Arbeitsstättenverordnung erarbeitet. und Büros unerträglich warm werden. Wird die 35 Grad-Grenze überschritten, Hierin arbeiten wir als Gewerkschaft mit Gibt es eine Grenze des Zulässigen? ist die Halle ohne Maßnahmen wie etwa und stellen auch die stellvertretende Urban: Eine Arbeitsstätten-Regel bietet Luftduschen oder Entwärmungsphasen Vorsitzende. Die IG Metall hat wesentli- Schutz vor Sommerhitze. Grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. chen Anteil an den Verbesserungen. Und gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen Betriebsräte sollten auf die Einhaltung wir engagieren uns für weitere Mindest- soll 26 Grad nicht überschreiten. Höhere achten und mit dem Arbeitgeber Rege- Arbeitsstandards, damit nicht auf Kosten Temperaturen als 26 Grad sind nur zuläs- lungen vereinbaren. der Gesundheit unserer Kolleginnen und sig, wenn die Außentemperatur auch die Kollegen gespart wird. Denn: gute Arbeit 26 Grad-Marke gerissen hat und geeig- Gibt es Ausnahmen? nete Sonnenschutzmaßnahmen instal- Urban: Ja, Ausnahmen gibt es dort, wo liert sind. Wird es bereits im Frühjahr der Wärmeeinfluss betriebstechnisch bei milden Außentemperaturen zu warm, bedingt ist. Etwa bei der Arbeit am muss der Arbeitgeber gegensteuern! Hochofen. Hier gelten besondere Anfor- braucht klare Regeln! derungen. Und wenn diese Bedingungen erfüllt sind? Müssen die Beschäftigten ein- Auf welcher rechtlichen Grundlage fach die Hitze aushalten? geschieht das alles? Urban: Nein - es gibt weitere Anfor- Urban: Wichtig ist die Arbeitsstätten- derungen. Ist es wärmer als 26 Grad, Regel zur Raumtemperatur. Sie wurde soll etwa durch Nachtauskühlung oder von dem beim Bundesministerium für Getränkeversorgung die Beanspruchung Arbeit und Soziales eingerichteten gemindert werden. Bei mehr als 30 Grad Arbeitsstättenausschuss auf Grundlage Hans-Jürgen Urban ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und unter anderem zuständig für den Bereich Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Beispielhafte Maßnahmen aus der ASR A3.5 Raumtemperatur �Wichtige Informationen zu den aktuel- �effektive Steuerung des Sonnen- �Nutzung von Gleitzeitregelungen len Regeln im Arbeitsschutz sowie zu den schutzes (z. B. Jalousien auch nach der zur Arbeitszeitverlagerung gesicherten arbeitswissenschaftlichen Arbeitszeit geschlossen halten) �Lockerung der Bekleidungsregelun- Erkenntnissen bietet die Bundesanstalt �effektive Steuerung der Lüftungs- gen für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einrichtungen (z. B. Nachtauskühlung) �Bereitstellung geeigneter Getränke (BAuA) auf ihrer Homepage: �Reduzierung der inneren thermi- (z. B. Trinkwasser) www.baua.de Weitere Informationen schen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben) �Lüftung in den frühen Morgenstunden Impressum: Herausgeber IG Metall Vorstand, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main; Verantwortlich: Hans-Jürgen Urban. Redaktion: Andrea Fergen, Andreas Tiedemann; Bilder: Fotalia (Titel), aboutpixel.de / Norbert Anspach, Layout: LingoVision Hamburg u. Nils Bolwig 2 Betriebliche Praxis Betriebliche Praxis Sieben wichtige Punkte, auf die der Betriebsrat achten muss 1. Der Anhang 3.5 der Arbeitsstättenverordnung fordert 4. Steigt die Raumtemperatur schreitung nicht mehr als solcher trotz der genannten Anforde- geeignet. Ausnahme: Es werden wie eine gesundheitlich zuträgliche Raum- rungen auf über 26 Grad, sollen vom bei Hitzearbeit technische Maßnahmen temperatur in Arbeitsstätten. Die ASR Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen wie Luftduschen oder organisatorische 3.5 konkretisiert diese Anforderung; sie ergriffen werden. Bei der Auswahl der Maßnahmen wie Entwärmungsphasen legt fest, dass die Lufttemperatur 26 Maßnahmen hat der Betriebsrat mit- oder Hitzepausen durchgeführt. Diese Grad nicht überschreiten soll! zubestimmen. Dabei sind technische sollten in kühleren Räumen zur Auf- 2. und organisatorische Maßnahmen den nahme geeigneter Getränke genutzt personenbezogenen vorzuziehen. werden. Die BGI Hitzearbeit empfiehlt bedingte Wärmeeinflüsse vorliegen. 5. bei Raumtemperaturen bis 45 Grad Das gilt etwa für die Arbeit am Hoch- tung der 26 Grad-Grenze geboten, wenn ofen. Der Betriebsrat muss dann klären, �schwere körperliche Arbeit zu ver- Zu dem jährlich auftretenden Problem ob bzw. welche Kompensationsmaß- richten ist, der Sommerhitze am Arbeitsplatz ist nahmen zur Minderung der Beanspru- �besondere Schutzkleidung getragen es ratsam, eine Betriebsvereinbarung chung notwendig sind. Beispiele für werden muss, die die Wärmeabgabe oder eine Regelungsabrede mit dem Gestaltungsmaßnahmen bei speziellen behindert oder wenn Arbeitgeber zu treffen. Arbeitsverfahren oder –bedingungen �es sich um gesundheitlich vorbe- (z. B. Hitzearbeit) finden sich in berufs- lastete oder besonders schutzbedürf- genossenschaftlichen Informationen tige Beschäftigte (Jugendliche, Ältere, (z. B. GI 579, www.arbeitssicherheit.de). Schwangere) handelt. 3. Ansonsten sind höhere Tempe- Dann muss der Betriebsrat zum Schutz raturen als 26 Grad nur zulässig: der Gesundheit gegebenenfalls weitere �wenn beim Einrichten der Fabrik- Maßnahmen als die auf Seite 2 genann- hallen und Büros auf die baulichen ten verlangen. Dies könnten z. B. Anforderungen an den sommerlichen Entwärmungsphasen oder auch Tätig- Wärmeschutz geachtet wurde, keiten mit geringerer Arbeitsschwere in �wenn Fenster und Glaswände mit kühleren Räumen sein. Ausnahmen sind zulässig, wenn an Arbeitsplätzen in erheblichem Maße betriebstechnisch geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgestattet sind und �die Außenlufttemperatur über 26 Grad beträgt. Diese Bedingungen muss der Betriebsrat prüfen! Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die erforderlichen Angaben verlangen. Unterstützung gibt es auch von den Fachkräften für Arbeitssicherheit. 3 6. Achtung! Besonderes Augen- Entwärmungsphasen von 15 Minuten merk ist bei einer Überschrei- pro Stunde. Steigt die Raumtemperatur auf über 30 Grad an, müssen auf www.baua.de Handlungshilfe Büroraumgestaltung jeden Fall Maßnahmen zur Beanspru- Die Handlungshilfe chungsminderung ergriffen werden. Ihre kann unter der Pro- Auswahl unterliegt der Mitbestimmung. duktnr. 28489-47884 7. im IG Metall Shop Wird die 35 Grad-Marke überschritten, ist der Arbeits- raum für die Zeit der Temperaturüber- bestellt werden. Mitglied werden! Weil es immer wieder heiß wird: IG Metall 4