Sommerhitze

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Sommerhitze
FACHINFORMATIONEN ZUR ARBEITSGESTALTUNG I NR. 39 I 3. Auflage Juli 2015
39
TIPPS
für den Arbeitsplatz
Sommerhitze
Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird
A
R
T
X
E
Alle Jahre wieder. Im Sommer häufen sich die Anfragen zum Thema „Hitze am Arbeitsplatz“: Darf die Temperatur die 26 Grad-Grenze überschreiten? Ist der Arbeitgeber nicht
zu Vorkehrungen verpflichtet? Oder: Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die
Hitze erträglich bleibt? Dies sind nur ein paar der häufig gestellten Fragen.
Seit dem 23. Juni 2010 fallen die Antworten etwas anders aus, hier wurde eine neue
Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) bekanntgemacht. Die ASR A3.5 Raumtemperatur ersetzt die alte Arbeitsstätten-Richtlinie 6. Was ist bei der neuen Regel besser?
Sie formuliert klar nachprüfbare Bedingungen, unter denen eine Überschreitung der 26
Grad-Grenze überhaupt erlaubt ist. Hiermit wird z. B. ausgeschlossen, dass schon im
Frühjahr oder noch im Herbst hinter Glasfassaden oder in Fabrikhallen geschwitzt wird.
Außerdem gibt es klarere und strengere Maßnahmen, damit die Sommerhitze erträglicher wird. Unser Extra-Tipp 39 gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
I N H A LT
Interview mit
Hans-Jürgen Urban:
� Mehr Schutz vor Sommerhitze
Die ASR Raumtemperatur:
� Beispielhafte Maßnahmen
Betriebliche Praxis:
� Worauf der Betriebsrat achten muss
� Worüber er mitbestimmen soll
++ Bestimmungen zur Sommerhitze +++ Bestimmungen zur Somm
Interview mit Hans-Jürgen Urban
Mehr Schutz vor Sommerhitze
Die Arbeitsstätten-Regel A3.5 Raumtemperatur
>> Gute Arbeit braucht klare Regeln <<
Im Sommer kann es in Fabrikhallen
ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet.
der Arbeitsstättenverordnung erarbeitet.
und Büros unerträglich warm werden.
Wird die 35 Grad-Grenze überschritten,
Hierin arbeiten wir als Gewerkschaft mit
Gibt es eine Grenze des Zulässigen?
ist die Halle ohne Maßnahmen wie etwa
und stellen auch die stellvertretende
Urban: Eine Arbeitsstätten-Regel bietet
Luftduschen oder Entwärmungsphasen
Vorsitzende. Die IG Metall hat wesentli-
Schutz vor Sommerhitze. Grundsätzlich
nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
chen Anteil an den Verbesserungen. Und
gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen
Betriebsräte sollten auf die Einhaltung
wir engagieren uns für weitere Mindest-
soll 26 Grad nicht überschreiten. Höhere
achten und mit dem Arbeitgeber Rege-
Arbeitsstandards, damit nicht auf Kosten
Temperaturen als 26 Grad sind nur zuläs-
lungen vereinbaren.
der Gesundheit unserer Kolleginnen und
sig, wenn die Außentemperatur auch die
Kollegen gespart wird. Denn: gute Arbeit
26 Grad-Marke gerissen hat und geeig-
Gibt es Ausnahmen?
nete Sonnenschutzmaßnahmen instal-
Urban: Ja, Ausnahmen gibt es dort, wo
liert sind. Wird es bereits im Frühjahr
der Wärmeeinfluss betriebstechnisch
bei milden Außentemperaturen zu warm,
bedingt ist. Etwa bei der Arbeit am
muss der Arbeitgeber gegensteuern!
Hochofen. Hier gelten besondere Anfor-
braucht klare Regeln!
derungen.
Und wenn diese Bedingungen erfüllt
sind? Müssen die Beschäftigten ein-
Auf welcher rechtlichen Grundlage
fach die Hitze aushalten?
geschieht das alles?
Urban: Nein - es gibt weitere Anfor-
Urban: Wichtig ist die Arbeitsstätten-
derungen. Ist es wärmer als 26 Grad,
Regel zur Raumtemperatur. Sie wurde
soll etwa durch Nachtauskühlung oder
von dem beim Bundesministerium für
Getränkeversorgung die Beanspruchung
Arbeit und Soziales eingerichteten
gemindert werden. Bei mehr als 30 Grad
Arbeitsstättenausschuss auf Grundlage
Hans-Jürgen Urban
ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG
Metall und unter
anderem zuständig
für den Bereich
Arbeitsgestaltung
und Gesundheitsschutz
Beispielhafte Maßnahmen aus
der ASR A3.5 Raumtemperatur
�Wichtige Informationen zu den aktuel-
�effektive Steuerung des Sonnen-
�Nutzung von Gleitzeitregelungen
len Regeln im Arbeitsschutz sowie zu den
schutzes (z. B. Jalousien auch nach der
zur Arbeitszeitverlagerung
gesicherten arbeitswissenschaftlichen
Arbeitszeit geschlossen halten)
�Lockerung der Bekleidungsregelun-
Erkenntnissen bietet die Bundesanstalt
�effektive Steuerung der Lüftungs-
gen
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
einrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
�Bereitstellung geeigneter Getränke
(BAuA) auf ihrer Homepage:
�Reduzierung der inneren thermi-
(z. B. Trinkwasser)
www.baua.de
Weitere Informationen
schen Lasten (z. B. elektrische Geräte
nur bei Bedarf betreiben)
�Lüftung in den frühen Morgenstunden
Impressum: Herausgeber IG Metall Vorstand, Ressort
Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main; Verantwortlich:
Hans-Jürgen Urban. Redaktion: Andrea Fergen, Andreas
Tiedemann; Bilder: Fotalia (Titel), aboutpixel.de / Norbert
Anspach, Layout: LingoVision Hamburg u. Nils Bolwig
2
Betriebliche Praxis
Betriebliche Praxis
Sieben wichtige Punkte, auf die der Betriebsrat achten muss
1.
Der Anhang 3.5 der Arbeitsstättenverordnung
fordert
4.
Steigt die Raumtemperatur
schreitung nicht mehr als solcher
trotz der genannten Anforde-
geeignet. Ausnahme: Es werden wie
eine gesundheitlich zuträgliche Raum-
rungen auf über 26 Grad, sollen vom
bei Hitzearbeit technische Maßnahmen
temperatur in Arbeitsstätten. Die ASR
Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen
wie Luftduschen oder organisatorische
3.5 konkretisiert diese Anforderung; sie
ergriffen werden. Bei der Auswahl der
Maßnahmen wie Entwärmungsphasen
legt fest, dass die Lufttemperatur 26
Maßnahmen hat der Betriebsrat mit-
oder Hitzepausen durchgeführt. Diese
Grad nicht überschreiten soll!
zubestimmen. Dabei sind technische
sollten in kühleren Räumen zur Auf-
2.
und organisatorische Maßnahmen den
nahme geeigneter Getränke genutzt
personenbezogenen vorzuziehen.
werden. Die BGI Hitzearbeit empfiehlt
bedingte Wärmeeinflüsse vorliegen.
5.
bei Raumtemperaturen bis 45 Grad
Das gilt etwa für die Arbeit am Hoch-
tung der 26 Grad-Grenze geboten, wenn
ofen. Der Betriebsrat muss dann klären,
�schwere körperliche Arbeit zu ver-
Zu dem jährlich auftretenden Problem
ob bzw. welche Kompensationsmaß-
richten ist,
der Sommerhitze am Arbeitsplatz ist
nahmen zur Minderung der Beanspru-
�besondere Schutzkleidung getragen
es ratsam, eine Betriebsvereinbarung
chung notwendig sind. Beispiele für
werden muss, die die Wärmeabgabe
oder eine Regelungsabrede mit dem
Gestaltungsmaßnahmen bei speziellen
behindert oder wenn
Arbeitgeber zu treffen.
Arbeitsverfahren oder –bedingungen
�es sich um gesundheitlich vorbe-
(z. B. Hitzearbeit) finden sich in berufs-
lastete oder besonders schutzbedürf-
genossenschaftlichen Informationen
tige Beschäftigte (Jugendliche, Ältere,
(z. B. GI 579, www.arbeitssicherheit.de).
Schwangere) handelt.
3.
Ansonsten sind höhere Tempe-
Dann muss der Betriebsrat zum Schutz
raturen als 26 Grad nur zulässig:
der Gesundheit gegebenenfalls weitere
�wenn beim Einrichten der Fabrik-
Maßnahmen als die auf Seite 2 genann-
hallen und Büros auf die baulichen
ten verlangen. Dies könnten z. B.
Anforderungen an den sommerlichen
Entwärmungsphasen oder auch Tätig-
Wärmeschutz geachtet wurde,
keiten mit geringerer Arbeitsschwere in
�wenn Fenster und Glaswände mit
kühleren Räumen sein.
Ausnahmen sind zulässig,
wenn an Arbeitsplätzen in
erheblichem Maße betriebstechnisch
geeigneten
Sonnenschutzsystemen
ausgestattet sind und
�die Außenlufttemperatur über 26
Grad beträgt.
Diese Bedingungen muss der Betriebsrat prüfen! Der Betriebsrat kann vom
Arbeitgeber die erforderlichen Angaben
verlangen. Unterstützung gibt es auch
von den Fachkräften für Arbeitssicherheit.
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6.
Achtung! Besonderes Augen-
Entwärmungsphasen von 15 Minuten
merk ist bei einer Überschrei-
pro Stunde.
Steigt die Raumtemperatur auf
über 30 Grad an, müssen auf
www.baua.de
Handlungshilfe
Büroraumgestaltung
jeden Fall Maßnahmen zur Beanspru-
Die Handlungshilfe
chungsminderung ergriffen werden. Ihre
kann unter der Pro-
Auswahl unterliegt der Mitbestimmung.
duktnr. 28489-47884
7.
im IG Metall Shop
Wird
die
35
Grad-Marke
überschritten, ist der Arbeits-
raum für die Zeit der Temperaturüber-
bestellt werden.
Mitglied werden!
Weil es immer wieder heiß wird: IG Metall
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