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Sozialmedizinische Beurteilung Dr. Wibke Voigt, Dortmund Fachklinik St. Vitus, Visbek Workshop Arbeitsmarktintegration Kassel,, 29.11.2011 Ziel: Erwerbsfähigkeit • Die differenzierte Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine V Voraussetzung t für fü di die bberufliche fli h Integration I t ti • Allein das Vorhandensein einer/s sozialmedizinisch ausgebildeten Ärztin/Arztes in der Rehabilitation reicht nicht aus • Aber es ist eine notwendige Voraussetzung [email protected] Zugang zur medizinischen Z di i i h Rehabilitation • Erfordert das Vorhandensein einer Krankheit • Sowie daraus resultierende medizinische und/oder soziale Folgen [email protected] Zugang zur Suchtrehabilitation • Es muss eine Suchterkrankung vorhanden sein, die vor Antragstellung diagnostiziert wird • Und eine vorhandene oder zu befürchtende Beeinträchtigung der Teilhabe [email protected] Diagnosestellung • Aufgrund der häufigen komorbiden Störungen im somatischen und psychiatrischen Bereich ist eine sorgfältige Diagnosestellung gemäß ICD 10 (International Classification of Desease) wichtig • Damit die Behandlung diagnosespezifisch erfolgen kann [email protected] Eine Diagnose • Sagt aber nur sehr bedingt etwas aus über Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit, in der Arbeitsfähigkeit, im sozialen Bereich, im persönlichen Bereich, Bereich bei der Teilhabe etc. [email protected] N t Notwendig di für fü den d somatischen ti h Bereich • ist ein(e) allgemeinärztlich oder internistisch ausgebildete® Ärztin/Arzt • Die/der veranlasst, dass bei unklarer Symptomatik g Facharzt hinzugezogen g g wird ein niedergelassener • Und interdisziplinär mit dem Pflegeteam, der Physiotherapie sowie dem diätetisch/ ökotrophologisch geschulten Küchenteam zusammenarbeitet b it t [email protected] Für den psychiatrischen Bereich • Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie • Diplompsychologe/in p py g für die testpsychologische Diagnostik • Ein i therapeutisches h i h Team [email protected] Das therapeutische Team • Es ist sehr hilfreich, hilfreich wenn das gesamte therapeutische Team in der Lage ist, selbstständig psychiatrische Diagnosen stellen zu können • Um dann sowohl in den Einzelgesprächen als auch in den Indikationsgruppen diagnosegeleitet psychotherapeutisch arbeiten zu können [email protected] In der Arbeits- und Ergotherapie • Wird die anfänglich vorhandene Arbeitsfähigkeit (quantitative und qualitative Leistungsfähigkeit) eingeschätzt • Mit Hilfe von Assessmentinstrumenten, Assessmentinstrumenten z.B zB MELBA (Psychologische Merkmalprofile zur Eingliederung Behinderter in Arbeit), Arbeit) oder Hipro (Hildesheimer-Projekt- Assessment) [email protected] Der Sozialdienst • Ist sehr wichtig für die „Verortung Verortung“ im Sozialsystem • z.B. unter Zuhilfenahme von standardisierten Anamnesefragebögen [email protected] Vorteile V t il eines i multiprofessionellen Teams • Verschieden Berufsgruppen können über einen längeren Zeitraum die Patienten aus unterschiedlichen berufsspezifischen Blickwinkeln • beobachten, • einschätzen und • beurteilen [email protected] Arbeitsdiagnostikbesprechung • Nach einer zweiwöchigen diagnostischen Anfangsphase • Teilnehmen sollte jeweils ein Mitglied von jeder Berufsgruppe • Das as ist s nicht c immer e möglich ög c • Unbedingt anwesend sein sollte aber [email protected] Arbeitdiagnostikbesprechung • Der zuständige Ergotherapeut, Ergotherapeut der die Berufsanamnese in Kurzfassung vorträgt, • die Ergebnisse der Arbeitsdiagnostikphase und • bei verminderter Arbeitsfähigkeit die daraus ableitbaren bl itb arbeitstherapeutischen b it th ti h Ziele, Zi l z.B. Verbesserung der Konzentration, des Durchhaltevermögens oder der Teamfähigkeit f g [email protected] Arbeitsdiagnostikbesprechung • Die zuständige Psychotherapeutin, Psychotherapeutin g benennt sowie • die die Suchtdiagnosen mögliche weitere psychiatrische Diagnosen • Etl. l wichtige i h i biographische bi hi h Ereignisse i i • aktuelle Problemfelder sowie p ppsychotherapeutischen y p • die entsprechenden Ziele [email protected] Arbeitsdiagnostikbesprechung • Der/die psychiatrische Facharzt/achärztin • Der/die die ppsychiatrischen y Diagnosen g benennt: z.B. Depression • und d die di sich i h daraus d ergebenden b d o seque e / ee äc gu ge Konsequenzen/Beeinträchtigungen erläutert: Konzentrationsstörungen, A t i b tö Antriebstörungen, Schlafstörungen S hl f tö [email protected] Arbeitsdiagnostikbesprechung • Die/der zuständige somatische Ärztin/Arzt • Die die diagnostizierten körperlichen Erkrankungen benennt: z.B. Leberzirrhose • die daraus resultierenden Einschränkungen für die Therapie und voraussichtlich für die A b it fähi k it schnelle Arbeitsfähigkeit: h ll Erschöpfbarkeit E hö fb k it • sowie die somatischen Ziele: Steigerung der körperlichen Belastbarkeit durch ein angepasstes Sportprogramm [email protected] Arbeitsdiagnostikbesprechung • Die zuständige Sozialarbeiterin berichtet g Schwierigkeiten g im sozialen • über mögliche Bereich, z.B. Verschuldung, sowie • über b di die notwendige di Hilfestellung: ilf ll Unterstützung Unte stüt ung bei de der Schuldenregulierung/ Schulden egulie ung/ Vermittlung in eine Schuldnerberatung [email protected] Arbeitsdiagnostikbesprechung • Diagnosen Diagnosen, Einschränkungen sowie die Ziele sollten sinnvollerweise vor der Besprechung in der elektronischen Patientenakte (Medizinmodul) und im Entlassungsbericht stehen und können während der Besprechung im PC ergänzt werden, z.B. von einer Sekretärin • Das spart Zeit! [email protected] Beii drohender B d h d Erwerbsminderung • oder wenn vom Patienten eine Berentung angestrebt wird, ist es sinnvoll, eine Sozialmedizinische Fallbesprechung einzuberufen bei der Vertreter jeder einzuberufen, Berufsgruppe • ihre fachspezifische Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit abgeben in Anwesenheit der PatientIn [email protected] Sozialmedizinische S i l di i i h Fallbesprechung • Der Vorteil ist ist, dass unterschiedliche Einschätzungen von Seiten des Behandlerteams und der PatientIn sofort, sachlich und fachspezifisch besprochen werden können. [email protected] Sozialmedizinische S i l di i i h Fallbesprechung • Als erstes schätzt die PatientIn g g selbst 1. ihre berufliche Leistungsfähigkeit ein und beschreibt 2 ihre 2. ih Vorstellungen ll bezüglich b li h der d weiteren i eusä g e Berufstätigkeit [email protected] Sozialmedizinische p g Fallbesprechung • 1. 2 2. 3. 4. 5. 6 6. 7. Danach erfolgt g die Beurteilungg aus ergotherapeutischer psychotherapeutischer h h i h ärztlich-somatischer ärztlich somatischer psychiatrischer sowie sozialarbeiterischer, bei Bedarf auch aus physiotherapeutischer und pflegerischer Perspektive [email protected] Sozialmedizinische S i l di i i h Fallbesprechung • Die ärztliche Leitung fasst die Ergebnisse zusammen, leitet die Diskussion, wenn es unterschiedliche Einschätzungen gibt (sozialmedizinische Erörterung) und kommt zu einer abschließenden Beurteilung (sozialmedizinische Beurteilung) [email protected] Sozialmedizinische S i l di i i h Fallbesprechung • Im zweiten Schritt können differenzierte Aussagen über die funktionalen Beeinträchtigungen entsprechend t h d dem d Klassifikationssystem Kl ifik ti t ICF (Interntionl Classification of Functionning, Disability and Health) gemeinsam erarbeitet werden • Sowie Möglichkeiten und Einschränkungen der Partizipation in verschiedenen Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Kontextfaktoren [email protected] Sozialmedizinische S i l di i i h Fallbesprechung • Am Ende sollten die Möglichkeiten einer beruflichen Integration entsprechend den Voraussetzungen bzw. Einschränkungen besprochen werden einschließlich der • zu empfehlenden Maßnahmen wie z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) berufliche Wiedereingliederung (LTA), Wiedereingliederung, inin nerbetriebliche Umsetzung, Adaptionsphase [email protected] Eine interdisziplinäre Ei i t di i li ä Abschlussbesprechung • ist zwei bis vier Wochen vor dem Ende der Behandlung sinnvoll, in der folgende Punkte erörtert bzw. festgelegt werden: [email protected] IInterdisziplinäre t di i li ä Abschlussbesprechung • Diagnosen einschließlich Diagnosenreihenfolge sowie Behandlungsergebnis ( (verschlechtert, hl ht t unverändert, ä d t gebessert) b t) • Arbeits- und Erwerbsfähigkeit g • Empfehlungen für die berufliche Integration • Positive und negative Kontextfaktoren • Prognose bezüglich der Suchterkrankung und der beruflichen Leistungsfähigkeit [email protected] IInterdisziplinäre t di i li ä Abschlussbesprechung • Empfehlungen für die weitere Behandlung der Suchterkrankung • Empfehlungen für ärztliche/ psychotherapeutische/ psychiatrische Weiterbehandlung • Behandlungserfolg e a d u gse o g und u d (vorhandene/ (vo a de e/ wiedergefundene/neu erworbene) Fähi k it undd Ressourcen Fähigkeiten R [email protected] Die iinterdisziplinäre Di t di i li ä Abschlussbesprechung • Dient als Grundlage für die sozialmedizinische Beurteilung (sozialmedizinische Epikrise), in der die sozialmedizinisch tätige Ärztin alle Ergebnisse zusammenfasst und beurteilt. [email protected] Qualitatives Leistungsvermögen • Die festgestellten Schädigungen, Schädigungen Fähigkeits Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen müssen zunächst beschrieben und aus ihnen • das qualitative Leistungsvermögen (positives Leistungsvermögen) bzw. die qualitativen Leistungseinschränkungen (negatives Leistungsbild) abgeleitet werden [email protected] Das positive D iti Leistungsvermögen L it ö = qualitatives Leistungsvermögen • beschreibt beschreibt, • welche Arbeitsschwere beim Heben und Tragen • welche Arbeitshaltung im Stehen, Stehen im Gehen und im Sitzen und • welche Arbeitsorganisation Tages-, Früh-, Spät-, p , Nachtdienst für den Patienten möglich ist [email protected] Das negative D ti Leistungsvermögen L it ö = qualitative Leistungseinschränkung • • • • beschreibt, welche Einschränkungen beschreibt geistig/psychischen gp y Belastbarkeit bei der g bei Sinnesorganen beim Bewegungs- und Haltungsapparat sowie • Gefährdungsfaktoren g wie Nässe, Lärm, Allergene am Arbeitsplatz bestehen [email protected] Die quantitative Di tit ti Leistungseinschränkung • Setzt sich zusammen aus dem aktuellen Leistungsvermögen und aus den • Anforderungen in Bezug auf die bisher ausgeübte g Tätigkeit g und den allgemeinen g Arbeitsmarkt • Wieviel Wi i l Stunden St d kann k der d Klient Kli t in i seiner i letzten beruflichen Tätigkeit arbeiten und wieviel Stunden kann er prinzipiell arbeiten [email protected] Arbeitsfähigkeit A b it fähi k it undd Erwerbsfähigkeit • Daraus ergeben sich • die Arbeitsfähigkeit für die letzte berufliche Tätigkeit (ein alkoholabhängiger Patient ist für den Beruf des Kochs arbeitsunfähig, eine benzodiazepinabhängige Patientin ist für den Beruf als Intensivkrankenschwester arbeitsunfähig) und • die Erwerbsfähigkeit (bei beiden ist, wenn keine weiteren Leistungseinschränkungen h k vorliegen, l die d volle Erwerbsfähigkeit vorhanden) [email protected] Empfehlungen • Bei Bedarf und wenn möglich möglich, sollten in der sozialmedizinischen Epikrise Empfehlungen gegeben werden, wie eine volle Arbeits Arbeits- bzw. bzw Erwerbsfähigkeit auch mittel- bis langfristig wiedererlangt werden kann. [email protected] Ich danke Für Ihre Aufmerksamkeit