Inhalt - Die Otto-von-Guericke
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Prof. Dr. Winfried Marotzki Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Wintersemester 2011/2012 Internet: http://www.marotzki.de E-Mail: [email protected] Manuskript zur Vorlesung Einführung in die Allgemeine Pädagogik In ausführlicher Buchform erschienen: Marotzki, Winfried/Nohl, Arnd-Michael/Ortlepp, Wolfgang: Einführung in die Erziehungswissenschaft. 2. Auflage. Verlag Barbara Budrich (UTB) Inhalt 1 Einleitung...................................................................................................6 1.1 Zum Wissenschaftsbegriff...........................................................................................6 1.2 Überblick über die Vorlesung.......................................................................................8 1.3 Zeitdiagnose: Wissensgesellschaft.............................................................................8 1.3.1 Folgen.............................................................................................................................11 1.3.2 Zusammenfassung..........................................................................................................15 1.4 Literatur......................................................................................................................16 2 Pädagogische Institutionen und Arenen..............................................17 2.1 Familie.......................................................................................................................17 2.1.1 Geschichte der Familie....................................................................................................18 2.1.2 Zur Lage der familialen Lebensformen heute.................................................................19 2.1.3 Schulbildung und Familie................................................................................................21 2.1.4 Erziehung und Sozialisation in der Familie.....................................................................21 2.1.5 Literatur............................................................................................................................23 2.2 Kindertagesstätte.......................................................................................................23 2.2.1 Zur Geschichte der Kindertagesstätten...........................................................................24 2.2.2 Zur gegenwärtigen Lage der Kindertagesstätten............................................................26 2.2.3 Ansätze der Kleinkindpädagogik.....................................................................................28 2.2.4 Literatur............................................................................................................................32 –1– 2.3 Schule........................................................................................................................33 2.3.1 Der rechtliche Rahmen....................................................................................................33 2.3.2 Funktionen der Schule.....................................................................................................34 2.3.3 Aufbau des Bildungssystems..........................................................................................37 2.4 Sozialpädagogik........................................................................................................40 2.4.1 Zur Situation der erziehungswissenschaftlichen Teildisziplin der Sozialpädagogik........41 2.4.2 Familienergänzende Einrichtungen der Kinderpflege, -erziehung und -bildung.............44 2.4.3 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen.............................................................46 2.4.4 Beratung..........................................................................................................................47 2.4.5 Jugendstrafvollzug...........................................................................................................58 2.4.6 Rehabilitation und gesellschaftliche Integration..............................................................63 2.4.7 Literatur............................................................................................................................67 2.5 Interkulturelle Bildung................................................................................................67 2.5.1 Die Entwicklung der interkulturellen Bildung...................................................................67 2.5.2 Theorien der interkulturellen Bildung..............................................................................71 2.5.3 Literatur ...........................................................................................................................75 2.6 Betrieb, Weiterbildung, Erwachsenenbildung............................................................77 2.6.1 Betrieb und Weiterbildung...............................................................................................77 2.6.2 Erwachsenenbildung.......................................................................................................80 2.6.3 Literatur............................................................................................................................82 2.7 Kultur- und Medienbereich........................................................................................82 2.7.1 Mediensektor allgemein..................................................................................................83 2.7.2 Journalismus...................................................................................................................84 2.7.3 Neue Informationstechnologien im Bildungsbereich.......................................................85 3 Klientel......................................................................................................90 3.1 Kinder........................................................................................................................90 3.1.1 Zur Kindheit.....................................................................................................................91 3.1.2 Zum Kindsein...................................................................................................................93 3.1.3 Der Zusammenhang von Kindsein und Kindheit als Aufgabe der Erziehungswissenschaft.........................................................................................................102 3.1.4 Literatur..........................................................................................................................103 3.2 Jugendliche..............................................................................................................104 3.2.1 Theorien zur Jugend......................................................................................................105 3.2.2 Literatur..........................................................................................................................109 3.3 Erwachsene.............................................................................................................110 3.3.1 Formal-rechtliche Aspekte des Erwachsenseins...........................................................111 3.3.2 Individuelle Aspekte des Erwachsenseins.....................................................................111 –2– 3.3.3 Pädagogische Perspektive............................................................................................114 3.3.4 Literatur..........................................................................................................................116 3.4 Alte Menschen.........................................................................................................116 3.4.1 Alter aus demographischer Perspektive .......................................................................119 3.4.2 Alter aus der biographischen Perspektive ....................................................................121 3.4.3 Alter aus der sozialpädagogischen Perspektive ..........................................................123 3.4.4 Literatur..........................................................................................................................126 4 Erziehungswissenschaftliche Grundstrukturen und -prozesse.......127 4.1 Anthropologische Grundlagen.................................................................................127 4.1.1 Verhältnis von Wissen und Realität...............................................................................127 4.1.2 Verhältnis von Determination, Freiheit und Verantwortung...........................................132 4.1.3 Verhältnis von Natur und Gesellschaft .........................................................................149 4.1.4 Die Frage nach dem Wesen des Menschen und universellen Merkmalen...................155 4.1.5 Fragen nach der Anerkennung selbstgeschaffener Lebensformen..............................158 4.2 Generation...............................................................................................................160 4.2.1 Karl Mannheim..............................................................................................................160 4.2.2 Friedrich E. D. Schleiermacher.....................................................................................161 4.2.3 Literatur..........................................................................................................................164 4.3 Biographie................................................................................................................164 4.3.1 Biographisierung............................................................................................................166 4.3.2 Erziehungswissenschaftliche Biographieforschung......................................................170 4.4 Sozialisation.............................................................................................................175 4.4.1 Geschichte + Begriff......................................................................................................175 4.4.2 Sozialisationsinstanzen vs. „Selbstsozialisation“..........................................................177 4.4.3 Rollentheorie ................................................................................................................179 4.4.4 Klassiker: George Herbert Mead...................................................................................183 4.4.5 Milieutheoretische Ansätze der Sozialisation................................................................190 4.4.6 Empirische Analysen der Sozialisation.........................................................................191 4.4.7 Literatur..........................................................................................................................196 4.4.8 Sozialpsychologische Überlegungen............................................................................197 4.5 Bildung.....................................................................................................................214 4.5.1 Klassiker........................................................................................................................215 4.5.2 Beispiele für Bildungsdimensionen...............................................................................220 4.5.3 Beispiel für das Verhältnis von Lernen und Bildung......................................................227 4.5.4 Literatur..........................................................................................................................237 4.6 Lernen/Lehren.........................................................................................................237 –3– 4.6.1 Lernbereiche..................................................................................................................237 4.6.2 Klassisch verhaltenstheoretisch ausgerichtete Theorien und Konzepte......................238 4.6.3 Konstruktivistisch ausgerichtete Lerntheorien und Konzepte.......................................240 4.6.4 Lebenslauf- und biographieorientierte Theorien und Modelle......................................242 4.6.5 Zur Operationalisierung von Lernzielen........................................................................243 4.7 Erziehung.................................................................................................................244 4.7.1 Logik der Thematisierung..............................................................................................245 4.7.2 Warum erziehen?..........................................................................................................246 4.7.3 Die Grundstruktur von Erziehung..................................................................................248 4.7.4 Sprachlichkeit erzieherischer Handlungen....................................................................250 4.7.5 Schlußbemerkung.........................................................................................................251 4.7.6 Literatur..........................................................................................................................253 4.8 Hilfe und Beratung...................................................................................................254 4.8.1 Hilfe................................................................................................................................254 4.8.2 Kinder-und Jugendhilfe.................................................................................................255 4.8.3 Hilfe und Selbsthilfe.......................................................................................................257 4.8.4 Beratung........................................................................................................................258 4.8.5 Literatur..........................................................................................................................260 –4– 1 Einleitung Das Studium an einer Universität zu absolvieren bedeutet, sich in Wissenschaften einzuarbeiten. Im Falle der Lehrerausbildung bedeutet das in der Regel, sich in zwei Fächer und zwei erziehungswissenschaftliche Grunddisziplinen, nämlich Pädagogik und Psychologie, einzuarbeiten. Im Studiengang Medienbildung beschäftigt man sich überwiegend mit Erziehungswissenschaft, daneben auch mit Informatik. Im Falle des Magisterstudienganges bedeutet es, das Studium in zwei wissenschaftlichen Disziplinen aufzunehmen; Erziehungswissenschaft kann dann eine solche Disziplin sein. In vielen anderen Studiengängen kann Pädagogik als Nebenfach oder als Studienschwerpunkt gewählt werden (z.B. Computervisualistik). Diese Einführung verschafft den Einstieg für alle genannten Studiengänge und -richtungen. 1.1 Zum Wissenschaftsbegriff 1. Objektbereich Wissenschaft 2. Wissensbestand 2.1. theoretisches Grundlagenwissen 2.2. empirisches Spezialwissen 2.3. praxisorientiertes Wissen 3. Methodenarsenal Objektbereich Zunächst einmal hat jede Wissenschaft einen so genannten Objektbereich. Das sind jene Themen, die in ihr verhandelt werden. Die Medizin beschäftigt sich mit dem Organismus, nicht aber zentral mit der Psyche des Menschen. Bestimmte Gegenstände fallen also in den Aufgabenbereich, andere nicht. Eine Wissenschaftsdisziplin grenzt stets bestimmte Phänomene der Behandlung ein und andere aus; eine bestimmte Wissenschaft ist also für bestimmte Dinge, Bereiche und Fragen zuständig, für andere nicht. Wissensbestand Zweitens gehört zu jeder Wissenschaft ein diesem Objektbereich entsprechender Wissensbestand, der sich in jahrelanger Forschungsarbeit ergeben hat. Der Wissensbestand kann sich beispielsweise gliedern in theoretisches Grundlagenwissen, empirisches Spezialwissen und praxisorientiertes Wissen. In –6– den verschiedenen Wissenschaften sind diese Anteile unterschiedlich wieder zu finden. In der Agrarwissenschaft oder der Ingenieurwissenschaft wird beispielsweise der Bereich des anwendungsorientierten Wissens im Vordergrund stehen; in der Atomphysik wahrscheinlich das theoretische Grundlagenwissen, in der Soziologie wahrscheinlich das empirische Spezialwissen. Wie sie im einzelnen auch gewichtet sein mögen, grundsätzlich tauchen sie immer in jeder Wissenschaft auf. Methodenbestand Schließlich gehört zu jeder Wissenschaft ein bestimmter Kanon an Methoden. In der Regel handelt es sich dabei um Forschungsmethoden. Unter Forschungsmethoden verstehen wir die Art und Weise, wie wir Phänomene der Wirklichkeit beschreiben, verstehen und erklären können. Solche Phänomene können z.B. sein: die Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen - ein Beispiel aus der Soziologie Krisenerscheinungen des Parlamentarismus - ein Beispiel aus der Politikwissenschaften Bluthochdruck - ein Beispiel aus der Medizin die Lebensweise bestimmter Eskimostämme - ein Beispiel aus der sog. Ethnologie die Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung beim Einsatz von Parallelprozessoren - ein Beispiel aus der Informatik etc. Diesen drei Bereichen gemeinsam ist, dass sie im Prozess der Forschung gewonnen werden. Die universitäre Lehre richtet sich deshalb an der Forschung aus und wird aus ihr heraus betrieben. Das entspricht der universitären Tradition, und das ist auch so in Magdeburg. Deshalb werden Sie im Verlauf Ihres Studiums in Forschungsprozesse hineingezogen, und sie sollten sich auch hineinziehen lassen, weil das immer noch die beste Form von wissenschaftlicher Ausbildung ist, die wir kennen. Die Auffassung, dass universitäre Lehre aus der Forschung zu erfolgen habe, stammt übrigens von Wilhelm von Humboldt (1767-1835). Wir nennen es das Humboldtsche Universitätsideal. Wenn Sie sich im Verlaufe Ihres Studiums in die Erziehungswissenschaft einarbeiten, werden Sie also folgendes kennen lernen: Zunächst einmal werden Sie lernen, womit sich diese Disziplin beschäftigt und womit nicht. Sie werden lernen, mit Hilfe welcher Methoden wissenschaftliche Aussagen gewonnen werden und für welchen Bereich diese Aussagen gelten. Sie werden die theoretischen Grundlagen des Faches erlernen und erfahren, welche Teildisziplinen es gibt, welche Fragen dort bearbeitet werden und welches die vorläufigen Antworten sind, die dort gefunden worden sind. Sie werden sich dann selbst ein Urteil darüber bilden können, –7– inwieweit Sie selbst diese Fragen für wichtig und die Antworten für befriedigend halten. 1.2 Überblick über die Vorlesung Überblick über die Vorlesung gesellschaftliche Rahmenbedingungen 1. Zeitdiagnose 4. Erziehungswiss. Grundstrukturen u. -prozesse • anthropologische Grundlagen • Generation • Biographie • Sozialisation • Lernen • Lehren • Erziehung • Bildung • Hilfe/Beratung ─ 19 ─ 2. Pädagogische Institutionen • Familie • Kindertagesstätte • Schule • Sozialpädagogik • Wirtschaft/ Weiterbildung • Kinder (Kindheitsforschung) Erwachsenenbildung • Jugendliche (Jugendforschung) • interkulturelle Bildung • Erwachsene (Erwachsenenbildung) • Kultur- und • Alte Menschen Medienbereich 3. Klientel 1.3 Zeitdiagnose: Wissensgesellschaft Um jüngere Gesellschaftsentwicklungen zu beschreiben, ist seit Ende der 1990er Jahre der Begriff der Wissensgesellschaft populär geworden. Es ist zwar immer wieder festgestellt worden, daß im wissenschaftlichen Diskurs kein homogenes Konzept einer Wissensgesellschaft existiert, trotzdem scheint diese Beschreibung mindestens im öffentlichen Diskurs tauglich, um einige charakteristische Entwicklungszüge der gegenwärtigen Gesellschaft zu skizzieren. Schon immer wußten die Menschen, daß Wissen wichtig ist. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: „Wissen ist Macht“. Aber wie ist es zu erklären, daß von aktuellen gesellschaftlichen Trends behauptet wird, sie würden zeigen, daß wir auf dem „Weg in eine Wissensgesellschaft“ seien? Dienstleistungsgesellschaft Die These der „Dienstleistungsgesellschaft“ konnte sich auf den Sachverhalt berufen, daß die Dienstleistungsarbeit auf Kosten der klassischen industriellen Güterproduktion immer mehr ansteigt. Mittlerweile arbeiten fast zwei Drittel aller Beschäftigten im Dienstleistungssektor (vgl. Deutscher Bundestag 2002, 260 Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft). Die Industrie verliert ihre Rolle als volkswirtschaftlicher Leitsektor immer mehr: –8– In der Europäischen Union ging der Anteil der im produzierenden Gewerbe Beschäftigten zwischen 1975 und 1997 von knapp 40 auf 30 Prozent zurück, der Anteil der Dienstleistungsarbeitsplätze erhöhte sich von 49 auf 65 Prozent. Für Westdeutschland sehen die Zahlen ähnlich aus: Hier sank der Anteil der Beschäftigten im industriellen Sektor zwischen 1950 und 1997 von 43 auf 34 Prozent, während er sich im Dienstleistungssektor von 33 auf 63 Prozent erhöhte. (vgl. DGB 2000, 7) Das bedeutet, dass insgesamt immer mehr Jobs im Dienstleistungsbereich, und vor allem im Informationstechnologie-Bereich entstehen. Die beruflichen Tätigkeiten werden in Zukunft immer mehr mit den Faktoren Dienstleistung und Information umzugehen haben. Wir sprechen deshalb auch davon, dass wissensund kommunikationsbasierte Tätigkeitsbereiche zunehmen werden. Das hat Folgen für die Qualifikation. Wissensgesellschaft Die eigentliche Legitimation für die Bezeichnung „Wissensgesellschaft“ liegt darin, „daß wissenschaftliches Wissen auf fast allen Gebieten des Lebens eine einflußreichere Rolle spielt“ (Stehr 1994, 16). Der Einfluß von Wissenschaft und Technik wird größer, reicht sozusagen bis in den kleinsten Winkel der Lebenswelten hinein. Unberührt davon bleiben natürlich auch nicht die Formen des Wissens wie auch die Formen des Wissenserwerbs bzw. der Wissensvermittlung in den klassischen institutionalisierten Lernfeldern, beispielsweise Schule. Wissen gilt inzwischen als vierter – und zudem bedeutendster – Produktionsfaktor neben Arbeit, Kapital und Natur. In einigen volkswirtschaftlichen Bereichen wird davon ausgegangen, daß 70 bis 80 Prozent des wirtschaftlichen Wachstums auf neues oder verbessertes Wissen zurückgeführt werden könne, z.B. in der Chipproduktion (vgl. de Hahn/Poltermann 2002). Das heißt, die Bedeutung des Wissens für eine Volkswirtschaft wie auch für den Einzelnen hat zugenommen. „Die Erzeugung und Verteilung von Wissen werden künftig eine vorrangige Bedeutung in der Wertschöpfung und im gesellschaftlichen Bewußtsein einnehmen. Die Zukunft gehört der Wissensverarbeitung, den hochqualifizierten Tätigkeiten.“ (Deutscher Bundestag 2002, 260) Das schlägt sich dann auch in der Verteilung der Beschäftigten nieder: Immer mehr Menschen sind in Berufen und Jobs tätig, in denen die Generierung, Aufbereitung, Präsentation und Zirkulation von Wissen im Vordergrund steht, so daß Hellmut Willke bereits Ende der neunziger Jahre von einem neuen Typ des Arbeiters spricht, nämlich vom Wissensarbeiter (vgl. Willke 1999). Innerhalb der Erziehungswissenschaft ist zunächst einmal darauf zu verweisen, dass es eine längere Auseinandersetzung und Selbstvergewisserung über die Frage gibt, was pädagogisches Wissen ist. Daran anschließend ist die Frage, ob –9– die Zeitdiagnose der Wissensgesellschaft zutreffend ist und was daraus folgt, durchaus kontrovers diskutiert worden (allgemein: Thomas Höhne 2003; für die Sozialpädagogik: Homfeldt/Schulze-Krüdener [Hrsg.] 2000; für die Erwachsenenbildung: Nolda 2001). Mag sein, daß die Bezeichnung des Wissensarbeiters etwas überzeichnet ist, sie weist aber doch in eine Richtung, deren Vorzeichen nicht zu ignorieren sind: Die heranwachsende Generation wächst in eine Gesellschaft hinein, in der Arbeit (im Sinne von Erwerbsarbeit) überwiegend nur auf hohem Qualifikationsniveau zu haben sein wird. Daß dieses enorme Folgen für Fragen der sozialen Struktur einer Gesellschaft haben wird und jetzt schon hat, liegt auf der Hand. Dieses hohe Qualifikationsniveau muß, das sagt beispielsweise das Schlagwort des lebenslangen Lernens, ständig erhalten und erweitert werden. Insofern ist die Wissensgesellschaft auch eine Lerngesellschaft und deshalb ist auch deutlich, was diese Debatte um die Wissensgesellschaft mit Pädagogik und Erziehungswissenschaft zu tun hat: Das Bildungssystem steht vor der Aufgabe, Unterstützung und Hilfe zur Wissensbewältigung während des gesamten Lebenslaufs zu gewähren. In der Erziehungswissenschaft geht es ja darum, die nachfolgende Generation durch Prozesse der Erziehung, des Lernens und der Bildung in diese Gesellschaft einzuführen. Ob und wie das gelingt, davon sind die Lebenschancen dieser nachfolgenden Generation elementar abhängig. Information und Wissen Ich kann im Rahmen dieser Vorlesung natürlich nicht sehr tief in die Debatte um die Wissensgesellschaft einsteigen, möchte aber zumindest andeuten, daß Wissen nicht identisch ist mit Information, und das hat erziehungswissenschaftlich gesehen – weitreichende Konsequenzen. Die Redeweise von der Informationsgesellschaft stellte auf der Grundlage der Beobachtung des rapiden Informationsanstiegs infolge der Verbreitung neuer Informationstechnologien die Problematik der Datenverarbeitung und des Datentransfers in den Vordergrund. Es wurde nach der Infrastruktur für effektive Informationsverbreitung, nach der Produktion und Verarbeitung von Information und nach der Bedeutung von (neuen) Zeichensystemen für die Formation von Gesellschaften gefragt. „Im Unterschied zu diesem Begriff, der die gesellschaftliche und systemische Seite betont, ist das Konzept der Wissensgesellschaft stark auf das Individuum ausgerichtet, auf seine Rolle, Funktion, sein Potential und seine Bedeutung für die wissensbasierte Gesellschaft. Mit dem Begriff 'Wissensgesellschaft' wird kenntlich gemacht, daß Informationen die Informationen von jemandem sind und daß diese Informationen eine Bedeutung haben." (de Haan/Poltermann 2002, 8) Aus Informationen wird Wissen dann, wenn sie von Menschen aufgenommen, in Zusammenhänge (Kontexte) eingeordnet, bewertet und auf zu lösende Probleme bezogen werden. Wissen ist sozusagen situierte Information, die auf soziale – 10 – Handlungen im weitesten Sinne bezogen wird. So setzt einer der „Väter“ der Debatte um Wissensgesellschaft, nämlich Nico Stehr, Wissen mit Handlungsfähigkeit gleich (vgl. Stehr 1994, 2081). Soziale Handlungen sind eingebettet in eine soziale Gemeinschaft, in eine Kultur bzw. eine Gesellschaft. Insofern kann mit Stehr auch gesagt werden, daß der Wissensprozeß in der „Teilnahme an den kulturellen Ressourcen der Gesellschaft“ (Stehr 1994, 205) besteht. Die Fähigkeit zur Teilhabe (Methexis) und zur aktiven Teilnahme (Partizipation) an der jeweiligen Kultur setzt soziales Handeln voraus, und damit auch die Fähigkeit, sich zu orientieren. Diesen Zusammenhang zwischen Wissen, Orientieren und Handeln betonen auch de Haan und Poltermann: „Bewusst und sinnhaft handeln kann man nur auf der Basis reflektierter Auseinandersetzung mit Werten, Zielen und Visionen, die dem Handeln Orientierung bieten. Insofern ist das Wissenskonzept auch eng mit der Idee von Bildung verbunden. Bildung weist über Wissen insofern hinaus, als sich mit ihr Selbstreflexivität verbindet." (de Haan/Poltermann 2002, 10) Die Folgen der sich anbahnenden Wissensgesellschaft sind, das ist aus dem Bisherigen deutlich geworden, gleichsam in den letzten Schichten der Lebenswelt der Menschen spürbar. Sie müssen angesichts der medial vermittelten Informationsvielfalt (Informationsoverload) Wissen für sich aufbauen, um handeln und um sich orientieren zu können. Es ist in der Debatte um die Wissensgesellschaft immer wieder darauf hingewiesen worden, daß eine elementare Folge darin besteht, daß immer mehr Verantwortung auf die einzelnen Menschen abgewälzt wird (neue Subjektivierungsformen, vgl. beispielsweise Thomas Höhne 2003, 62ff.). Der einzelne wird immer mehr selbst verantwortlich für das eigene Lernen und für die eigene Qualifikation. Das bedeutet, dass – biographieanalytisch gesprochen – die biographische Orientierungsleistung steigen muß. Das wird durch die klassische Formel der zunehmenden „Biographisierung des Lebens“ zum Ausdruck gebracht. 1.3.1 Folgen 1.3.1.1 Strukturelle Folgen Neue Beschäftigungsmodelle Nicht nur die Arten von Tätigkeiten verändern sich, sondern auch die Arbeitsverhältnisse selbst. Die unbefristete sozialversicherte Vollzeitstelle könnte in einigen Jahren das Privileg einer gesellschaftlichen Minderheit sein. Heute arbeiten in Westdeutschland noch etwa zwei Drittel der abhängig Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen, im Vergleich zu knapp 84 Prozent im Jahre 1970. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird sich dieser Anteil bis zum Jahre 2010 auf 50 Prozent reduzieren (vgl. DGB 2000, 3). Die Arbeitszeiten werden flexibler, die Entlohnung ergebnisorientiert und selbständige Arbeit nimmt zu. Wir haben einen – 11 – Anstieg unterschiedlicher Formen von Teilzeitarbeit und selbständiger Erwerbsarbeit zu verzeichnen, vor allem der Telearbeit. „20% der rund 225 000 der deutschen Firmen wollen bis zum Jahr 2001 Telearbeit einführen." (Der Spiegel Nr.8 vom 21.2.2000. S. 164) Das sind immerhin 50.000 Firmen. Die Vision der Telearbeit ist bestechend: Ein Mitarbeiter kann sich auf einem anderen Kontinent befinden und dennoch nahezu vollständig in die Arbeitsabläufe eingebunden sein. Er hat Zugriff auf alle nötigen Daten und kann seine Arbeitsergebnisse ebenso schnell transferieren, als wenn er am Nachbarschreibtisch säße (vgl. Beck u.a. 2000, 147). Gegenwärtig arbeiten in Deutschland zwar nur 6 Prozent der Arbeitnehmer in Telearbeitsverhältnissen (in Finnland sind es beispielsweise 18 Prozent), doch der Trend ist eindeutig: Mit einem Zuwachs von jährlich 34 Prozent ist die Telearbeit in Deutschland zwischen 1994 und 1999 doppelt so schnell gestiegen wie im EUSchnitt (vgl. iwd 42/1999). Veränderte Organisationsstrukturen Weiterhin verändern sich die Unternehmensstrukturen. Die neuen Leitbilder der Kundenorientierung, Flexibilität, Individualität und Geschwindigkeit setzen sich durch. IuK-Technologien machen es möglich, starre Organisationsstrukturen durch fließende Prozesse abzulösen, in denen Kommunikation eine zentrale Rolle spielt. Das typische Unternehmen der Informationswirtschaft ist flach, schlank und flexibel. Ressourcen werden von Fall zu Fall mobilisiert. Die Trennlinien zwischen innen und außen sind durchlässig. Festgefügte Arbeitsorganisation wird tendenziell ersetzt durch wechselnde und eigenverantwortlich handelnde Projektgruppen und Teams. Diese neuen Formen der Arbeits- und Unternehmensorganisation haben inzwischen auch in klassischen Industriesektoren, beispielsweise in der Automobilbranche, Einzug gefunden. (vgl. DGB 2000, 10) Das Vordringen neuer Informationstechnologien hat – das haben diese punktuellen Ausführungen gezeigt - weitgehende und tiefgreifende Auswirkungen für den Menschen, und zwar nicht nur für seine Art zu arbeiten, sondern auch für seine Art zu lernen und zu leben. 1.3.1.2 Lernen Lebenslanges Lernen Bildung wird – darin herrscht weitgehend Einigkeit - die neue soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Lebenslanges Lernen wird zur Alltagspraxis und führt zu veränderten biographischen Planungen. Lernen ist keine einmalige biographische Investition, sondern – das besagt ja das Schlagwort vom lebenslangen Lernen – muss immer wieder – in welcher Form auch immer – in den Lebenslauf integriert – 12 – werden. Damit verändert sich die grundlegende Haltung zum Lernen. Aber nicht nur das: auch die Art und Weise des Lernens selbst ändert sich, wie anhand von zwei Perspektiven gezeigt werden soll. Verändertes Lernen a) durch Einbezug neuer Informationstechnologien Arbeiten und Lernen werden sich immer mehr verzahnen. Und schon heute zeichnet sich ab, dass Lernen in den Bereichen der Schule, der Berufsausbildung, der Um-, Fort- und Weiterbildung, der wissenschaftlichen Hochschulen durch Computernetze und Internet verändert wird. Dass Lernen zukünftig zu großen Teilen Online erfolgen wird, scheint heute schon vollständig klar. Die Weichen auf Seiten des Bundesministeriums für Bildung sind eindeutig gestellt: Lernen soll effizienter, individueller und flexibler werden, lebenslanges Lernen soll ortsunabhängig und just in time erfolgen (vgl. Beck u.a. 2000, 167). Bis zum Jahre 2010 erwarten Experten, dass sich schulübergreifende Computernetze (z.B. Internet oder andere Formen von Intra-Netzen) durchgesetzt haben werden und jedem Schüler ein eigener vernetzter Computerarbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine mögliche Folge ist, dass digitale Bildungsnetze zu einer partiellen „Entschulung“ der Gesellschaft führen. Das bedeutet, dass die Schule nicht mehr das staatliche Monopol für die Bildung der nachfolgenden Generation innehat. Durch kommerzielle Anbieter wird der Druck auf Schulen größer werden. Die Logik der Informations- und Wissensgesellschaft ist die, dass Information bzw. Wissen zur Ware wird. Das bedeutet, dass Wissen als Ware (also gegen Geld) angeboten wird. Das hat es natürlich schon immer gegeben: Wie wir wissen, haben einige Vorsokratiker ihren Lebensunterhalt dadurch finanziert, dass sie ihre Rhetorikkünste auf dem Markt verkauften. Neu ist es also nicht, nur das Ausmaß und die Form haben sich verändert. Staatliche Schulen und staatliche Universitäten werden – wie oben ausgeführt - Probleme bekommen, ihren Monopolanspruch auf Wissen und Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Private Bildungseinrichtungen werden verstärkt entstehen und ihre Dienste über das Internet anbieten. Sie arbeiten in der Regel ausschließlich nach privatwirtschaftlich organisierten Prinzipien, also gewinnorientiert. Das kleine ABC der Kundenorientierung wird auf die Lernerorientierung übertragen: Intelligente Agenten werden in Zukunft im so entstehenden Bereich des E-Learning spezielle „Lerner-Profile“ als Pendant zu den Kundenprofilen beim E-Commerce erstellen und für ein „maßgeschneidertes Lernerlebnis“ sorgen. Die wachsende Bedeutung des Lernens ruft also, das wollte ich kurz zeigen, auch kommerzielle Anbieter verstärkt auf den Markt, die sich nicht nur auf die Segmente der Weiterbildung beschränken werden, sondern auch in die Marktsegmente der Erstausbildung und der bisher staatlich verantworteten schulischen Allgemeinbildungsabschlüsse eindringen werden. Die Delphi-Studie von 1998, für – 13 – die über 2.500 Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft ihre Erwartungen mitteilten, geht davon aus, dass in 10 Jahren virtuelle Weltuniversitäten weit verbreitet sein werden. Systeme für virtuelle Prüfungen über das Netz sollen sich bis dahin durchsetzen, und für die Studierenden soll das selbstgesteuerte und netzgestützte Lernen zur Selbstverständlichkeit werden. Das „Szenario 2005“ (im Auftrag der Stiftungen Bertelsmann und Heinz Nixdorf) kommt zu dem Resultat, dass im Jahre 2005 50% der Studenten in den Industrieländern Studienmöglichkeiten über das Internet nutzen werden (vgl.: www.stiftung.bertelsmann.de). Selbst wenn diese Schätzung etwas zu hoch gegriffen ist, wird man sich darauf einstellen müssen, dass eine Art Just-in-time-Lernkultur per Internet entstehen wird, und das nicht nur für den Hochschulbereich. b) in didaktischer Hinsicht Das Lernen, das war mein erster Punkt, ändert sich durch den Einbezug neuer Informationstechnologien. Zweitens ändert es sich aber auch infolge der fortschreitenden Mediatisierung der Gesellschaft strukturell. Dazu nur einige Andeutungen. Je mehr Informationen zur Verfügung stehen, desto stabiler müssen die didaktischen Reduktionsstrategien sein. Das heißt soviel wie: Der Einzelne muss – bezogen auf ein zu lösendes Problem - lernen, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden. Problemorientiertes Lernen dieser Art ist in der Praxis alles andere als selbstverständlich. Es dominiert immer noch ein stofforientiertes Lernen. Das ist die schlechteste Vorbereitung auf die Informationsgesellschaft. Weitere Aspekte der Änderung der Art und Weise des Lernens – das kann ich hier nur stichwortartig andeuten – sind: Projektorientierung und Selbstorganisation des Lernens. 1.3.1.3 Leben Eindringen intelligenter Rechenleistung in die Lebenswelt Das Internet (kurz auch Web genannt) wird aber nicht nur unser Berufsleben und die Art und Weise, wie wir lernen, stark verändern; auch unsere alltägliche Lebenswelt wird nicht verschont bleiben. Webzentrisch soll das Leben werden, wie es so schön heißt. Das Internet synchronisiert Aktivitäten des täglichen Lebens: Der elektronische Wecker stimmt sich mit dem Internet-Kalender ab und startet entsprechend die Kaffemaschine etwas später, wenn ein Termin ausfällt. Befördert wird dieser Trend durch die Entwicklung, dass das Internet immer mobiler wird, d.h. der Zugang zum Internet bleibt nicht länger gekoppelt an einen stationär mit dem Internet verbundenen Desktop-PC. Wenn der Zugang mobil - über Notebook – 14 – und Handy, und in Zukunft überwiegend durch Fernseher, Satelliten und Organizer - erfolgen kann, sind die entsprechenden Dienste im Prinzip überall und jederzeit – in diesem Sinne ubiquitär - verfügbar. Zunächst werden Webdienste per WAB (Wireless Application Protocol) dann per GPRS (General Packet Radio Services) und schließlich per UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) aufs Handy einwandern. In einigen Jahren wird die Internettechnologie ins Auto kommen und wiederum ein paar Jahre später wird sie das ganze Haus durchdringen. Tendenziell wird in alle Alltagsgegenstände intelligente Rechenkapazität eingebaut: Kühlschränke, die automatisch nachbestellen, wenn Waren entnommen werden; Uhren, die gleichzeitig Telefon und Organizer sind; PCs die nicht mehr auf dem Schreibtisch stehen, sondern deren Komponenten in Kleidung oder Brillengestelle integriert sind. Digitale Haustiere und digitale Diener(Hausroboter z.B. für den Hausputz) werden zuhause residieren. Der utopische Gehalt dieser Beispiele ist nicht hoch, weil die entsprechende Technologie dafür bereits entwickelt ist. In diesem Sinne kann davon gesprochen werden, dass eine Durchdringung der Lebenswelt mit intelligenter Rechenleistung stattfinden wird. Eindringen intelligenter Rechenleistung in den Menschen Die neue Technik verändert aber nicht nur die Umwelt des Menschen, sondern sie wandert gleichsam in ihn selbst ein. Von der Implantation eines Herzschrittmachers zur Implantation eines Mikrochips ist es nicht weit, so dass die erste (die biologische) und zweite Natur des Menschen (die soziale) gleichsam immer mehr von der dritten (der technologischen) durchdrungen wird (vgl. beispielsweise die dramatischen Entwicklungen im Bereich der Nanotechnologie). Unter der Hand verändert sich gegenwärtig das, was wir als Leben zu bezeichnen gewohnt sind. Diese Veränderung der (auch ethischen) Grundkoordinaten werden noch viel deutlicher, wenn wir die gegenwärtige Debatte um Gentechnologie betrachten. Ich will das hier nicht tun, das wäre ein neues Thema, das ich mir hier nicht vorgenommen habe. 1.3.2 Zusammenfassung Alle diese Trends wirken – in welcher Form auch immer – bis auf die Mikroebene des pädagogischen Handelns. Welche Qualifikationen sollen in der Schule vermittelt werden, um die einzelnen für die Wissensgesellschaft fit zu machen? (Schule ans Netz oder Schonraum Schule?) Wie soll pädagogisch in anderen Handlungsfeldern gearbeitet werden, um der nachfolgenden Generation möglichst optimale Chancen zu vermitteln. Wir wissen, dass auf dem „Marsch“ in die Wissensgesellschaft nicht alle Menschen folgen können und nicht alle die Kriterien erfüllen werden, die der „Leistungsstandort Deutschland“ verlangt. Schon heute verläßt jeder 10 – 15 – Schulabgänger die Schule ohne Abschluß. Wir wissen, dass immer mehr Menschen diese erhöhten Orientierungsleistungen (erhöhte Biographizität) nicht „bringen“ können. Welches sind hier pädagogisch sinnvolle Antworten und Angebote? Diese Vorlesung gibt Ihnen eine Einführung in die Erziehungswissenschaft, so dass Sie zunächst einen Überblick bekommen. In jedem Gebiet werden wir aber immer wieder auf diese grundlegenden Fragen zurückkommen. 1.4 Literatur Beck, U. (Hrsg.) (2000): Die Zukunft der Arbeit und Demokratie. Frankfurt a.M. (Suhrkamp). de Haan, G.; Poltermann, A. (2002): Funktion und Aufgaben von Bildung und Erziehung in der Wissensgesellschaft. Internet: http://www.wissensgesellschaft.org/themen/bildung/bildungwissen.pdf (27.8.2003) Deutscher Bundestag (2002): Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten. Drucksache 14/9200. Berlin. Höhne, Th. (2003): Pädagogik der Wissensgesellschaft. Bielefeld (Transcript). Homfeldt, H.G.; Schulze-Krüdener, J. (Hrsg.) (2000): Wissen und Nichtwissen. Herausforderungen für Soziale Arbeit in der Wissensgesellschaft. Weinheim und München (Juventa). Nolda, S. (2001): Vom Verschwinden des Wissens in der Erwachsenenbildung. In: Z.f.Päd. 1/2001. S. 101-120. Pongs, A. (Hrsg.) (1999): In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich? Bd. 1. München (Dilemma Verlag). Stehr, N. (1994): Arbeit, Eigentum und Wissen. Zur Theorie von Wissensgesellschaften. Frankfurt a.M. (Suhrkamp). Willke, H. (1999): Die Wissensgesellschaft. In: Pongs, A. (Hrsg.) (1999). S. 259-280. – 16 – 2 Pädagogische Institutionen und Arenen 2.1 Familie Familie im öffentlichen Diskurs Geschichte der Familie Familie Zur Lage der familialen Lebensformen heute Schulbildung und Familie Kultur- und Medienbereich Erziehung und Sozialisation in der Familie Wirtschaft u. Erwachsenenbildung Kindertagesstätte Institutionen Schule interkulturelle Bildung sozialpädagog. Einrichtungen Ein Gutteil von Bildung, Erziehung und Sozialisation wird in Familien geleistet, so dass es gerechtfertigt erscheint, diese als eine zentrale pädagogische Institution zu betrachten. Gleichwohl kommt die Familie häufig erst dann in den Blick der Erziehungswissenschaft und der Bildungspolitik, wenn ihr – wie dies immer wieder geschieht – vorgeworfen wird, in der Erziehung ihrer Kinder versagt zu haben oder gar die Bemühungen der professionellen Pädagog(inn)en zu stören. Wenn auf diese Weise die (mangelnde) pädagogische Leistung der Familien zum Problem (gemacht) wird und die Frage gestellt wird, ob die Familien in der heutigen Gesellschaft ihren Erziehungsauftrag vernachlässigen, können sie zum Objekt (sozial-)pädagogischer Hilfen in Form der Erziehungs- und Familienberatung, jugendamtlicher Maßnahmen etc. werden. Ich möchte mich hier jedoch auf die Familie als Subjekt und ‚Träger’ pädagogischer Praxis konzentrieren. Dabei ziehen ich aus der sehr breit angelegten Familienforschung nur die erziehungswissenschaftlich relevanten Aspekte heran, d. h. ich betrachte Familie unter dem Aspekt der Versorgung und Erziehung der Kinder im Rahmen des elterhäuslichen Beziehungsfeldes. Im Unterschied zu einer eher familiensoziologischen Betrachtungsweise (vgl. Schütze 1996) wird es daher zunächst darum gehen, einige Kernaussagen zur Geschichte der Familien zu treffen, um dann ihre zeitgenössische Lage zu skizzieren. Anschließend werden ich den Zusammenhang von Bildungsbeteiligung und Familienstruktur sowie die Erziehungs- und Sozialisationsleistungen der Familie darlegen. – 17 – 2.1.1 Geschichte der Familie Besondere historisch interessierte Aufmerksamkeit wird in der Erziehungswissenschaft jener im ländlichen Raum anzutreffenden Lebensform gewidmet, die als „ganzes Haus“ bezeichnet wurde und auch die Hausbediensteten umfasste. Hier stand die gemeinsame Arbeit im Mittelpunkt des Zusammenlebens (vgl. Sieder 1987, S. 292) und Kleinkinder wurden vornehmlich von älteren Geschwistern und Dienstboten betreut. In der Kindheit vollzog sich dann das „Lernen durch Mitleben und Mitarbeiten“ (Mitterauer 1989, S. 191). Dies bedeutete, dass die heranwachsende Generation meist das lernte, was die ältere Generation von ihren eigenen Eltern als Wissen übernommen hatte. Alternativen, zumal hinsichtlich der pädagogischen Lehrpraxis, standen ihnen nicht zur Verfügung. Diejenigen Kinder, die keine Erbansprüche oder Arbeit innerhalb des „ganzen Hauses“ hatten, wurden selbst zu anderen „ganzen Häusern“ in die Fremde geschickt und dort zu Gesinde. Gleichwohl hatten sie als Gesinde im „ganzen Haus“ eine ähnliche Position innehatten wie die leiblichen Kinder des Hausvorstandes Mit der Industrialisierung und Landflucht sowie der Entstehung der bürgerlichen Familie, die häufig zum Vorbild auch von Arbeiterfamilien wurde (vgl. Sieder 1987, S. 285), verlor das „ganze Haus“ vor allem in den Städten an Bedeutung, die Familie als Ort intimer Vergesellschaftung wurde allmählich zum Leitbild. Voraussetzung hierfür war die Verbreitung der Lohnarbeit, die die Arbeitstätigkeit des Mannes aus dem Haus verlagerte, während sie die Arbeit der Frau auf die Familie beschränkte. Die „Geschichte der Familie“, dies zeigt die einschlägige Forschung, ist also „auf das engste und unablösbar mit der Geschichte der Produktionsweisen verbunden“ (Sieder 1987, S. 282). Insofern die industrielle Produktionsweise in den Städten und die bäuerliche Arbeit auf dem Land koexistierten, lassen sich zur gleichen historischen Zeit auch unterschiedliche Lebensformen in der Stadt und auf dem Land finden. In der Stadt wurde im Zuge der Industrialisierung die Arbeitstätigkeiten immer unterschiedlicher und spezifischer, so dass das Lernen durch Mitmachen innerhalb der Familie nicht mehr ausreichen konnte. Hier verbreiteten sich nun Institutionen der allgemeinen (Schule) und beruflichen (Lehre) Bildung (vgl. auch Mitterauer 1989, S. 191). Die Einführung der Schulpflicht in Preußen im 18. Jahrhundert (durchgesetzt wurde sie erst Ende des 19. Jahrhunderts) und die Einrichtung des ersten Lehrstuhls für Pädagogik 1779 machen deutlich, dass sich hier eigens für pädagogische Aufgaben spezialisierte Institutionen ausdifferenzierten, die sowohl mit der Familie konkurrierten als auch neue Anforderungen an sie stellten. Spätestens mit Beginn des 20. Jahrhunderts trat dann „die Familie – insbesondere jene der unteren Schichten – (...) in den Blickpunkt neu entwickelter Professionen der ‚sozialen Wohlfahrt’ und unter den kontrollierenden Einfluß von Fürsorge und Pädagogik, Justiz und Medizin.“ (Sieder – 18 – 1987, S. 287) Die Familie war nun nicht mehr nur Träger von Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsleistungen, sondern auch Objekt pädagogischer Aufmerksamkeit. Zugleich versprach die Schule einen sozialen Aufstieg durch Bildung, der von den Eltern nicht gewährleistet werden konnte. Damit wurde die schulische Leistung zur Hoffnung der Eltern und zum potentiellen Konflikt mit ihren Kindern, sofern sie die schulische Leistung nicht erbrachten (vgl. Mitterauer 1989, S. 191f). Die Auslagerung, Diversifizierung und Spezialisierung der Erwerbsarbeit hatte aber auch zur Folge, dass sich männliche und weibliche Arbeitsbereiche (noch) weiter voneinander entfernten und es zu einer „weiteren Spezifikation der Sozialisation von Mädchen und Knaben“ kam (Sieder 1987, S. 283). Damit wandelte sich auch die Funktion der Familie, die nun nicht mehr der produktiven Arbeit, sondern der „Haus-, Sozialisations- und Beziehungsarbeit“ (ebd., S. 292) gewidmet war. Insbesondere für die Moderne und insbesondere für die pluralistische Wissensgesellschaft ist es charakteristisch, dass Familienformen nicht mehr nur aus sozialen Zwängen heraus quasi schicksalhaft entstehen, sondern überwiegend selbst gewählt werden. Um zu vermeiden, mit einem zu eng gefassten Familienbegriff neue Formen der Familie von vornherein auszuklammern (vgl. Nave-Herz 2002, S. 14), möchten wir daher nicht von der Familie, sondern von „familialen Lebensformen im Plural“ (Kaufmann 1995, S. 8) sprechen. 2.1.2 Zur Lage der familialen Lebensformen heute Als eine wichtige Kennziffer für die Lage familialer Lebensformen gelten die Geburten- und Eheschließungszahlen. Diese sind, nach einem rasanten Anstieg in der Nachkriegsdekade, zwischen 1965 und 1975 stark gesunken, haben sich danach aber wieder – wenn auch auf niedrigem Niveau stabilisiert (vgl. Burkart 1995, S. 4). Dabei muss die geringe Geburtenrate nicht unbedingt als Abkehr von der Elternschaft verstanden, sondern kann auch als „gesteigerte elterliche Verantwortlichkeit interpretiert werden“ (ebd.), da weniger Kinder besser erzogen werden können. Die hohe Zahl der Einpersonenhaushalte (ca. 36% im Jahr 1999, vgl. Wagner/Franzmann/Stauder 2001, S. 60) ist nicht nur einer veränderten Werthaltung geschuldet, sondern vor allem der Verlängerung des Lebenslaufs: Im Jahr 1994 ist mehr als die Hälfte dieser Personen über 55 Jahre alt, deren Mehrzahl verwitwet (vgl. Burkart 1995, S. 5). Als eine neue, der (individuellen) Suche nach selbstbestimmten Leben geschuldete Phase im Lebensablauf erweist sich auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die in der Altersgruppe der 1835jährigen Frauen zwischen 1972 und 1992 von 0,6 auf 8,8% angestiegen ist, bei den 35-55jährigen Frauen jedoch nur bei 3,7% liegt. Vor der eigenen – 19 – Familiengründung hat also, so kann aus den Zahlen geschlossen werden, das „Alleinleben und nichteheliche Zusammenleben als Übergangsphase im Lebensverlauf stark an Bedeutung gewonnen“ (ebd., S. 6). Für diesen Abschnitt des Lebensverlaufs zeichnet sich die höchste Pluralität der familialen Lebensformen ab (vgl. Wagner/Franzmann/Stauder 2001, S. 63). Über den Lebensverlauf hinweg betrachtet, macht die Familienphase dann nur noch ein Viertel des Lebens aus (vgl. Nave-Herz 2002, S. 27); ihr geht eine lange präfamiliale Phase voraus und ihr folgt ein ebenso langer postfamilialer Lebensabschnitt. Als eine wesentliche Ursache für den lebensgeschichtlichen Aufschub der Familiengründung muss die Bildungsexpansion in den 1960er Jahren gelten, mit der sich auch die Stellung der Frau wesentlich veränderte (vgl. Burkart 1995, S. 8). Die Pluralisierung der familialen Lebensformen ist eng mit dieser Bildungsexpansion und der in ihrem Zuge sich ändernden Werthaltung („68er Generation“) verknüpft. Allerdings zeigen sich auch hier – wie schon in der Geschichte der Familie milieuspezifische Unterschiede: Während bei Arbeitern und einfachen Angestellten wie auch in ländlichen Milieus Ehe und Familie noch die übliche Lebensform sind, zeigt sich in jenen Milieus, die besonders von der Bildungsexpansion profitiert haben, ein anderes Bild: „Für Akademikerpaare ... ist langer Aufschub der Elternschaft und häufig auch Kinderlosigkeit ein typisches Phänomen; das liegt u. a. daran, daß die Frauen sich in beruflicher Hinsicht den Männern annähern, die Männer aber umgekehrt sich nicht stärker für die Familie engagieren – im Unterschied zum Alternativmilieu, wo Kinder häufiger sind, weil hier die Männer weniger Probleme haben, sich als ‚neue Väter’ zu sehen“ (Burkart 1995, S. 10; vgl. auch Burkart/Kohli 1992). Betrachtet man die Familienpolitik, so zeigt sich über alle Milieuunterschiede hinweg, dass es den Eltern von der Wirtschaft und dem Staat nicht leicht gemacht wird, Kinder aufzuziehen. Berechnet man die finanziellen Einbußen von Eltern, die sich aus den Ausgaben für die Kinder und aus den Einschränkungen der Eltern in der Erwerbsarbeit ergeben, so kommt man auf mehrere Hunderttausend Euro in einer vierköpfigen Familie (vgl. Kaufmann 1995, S. 192). Dass diese staatliche Familienpolitik (bzw. ihr Fehlen) auch ein Faktor in der gesunkenen Geburtenrate ist, zeigt sich z. B. an der nach Ankunft in Deutschland schnell abnehmenden Geburtenrate in Migrantenfamilien. In Deutschland lässt sich also zwar keine manifeste Kinderfeindlichkeit konstatieren, wohl aber eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber der Familie“ (ebd., S. 169), nämlich eine „weitgehende Indifferenz gegenüber Kindern und ihren spezifischen Bedürfnissen sowie eine ungenügende Anerkennung der Elternleistungen in weiten Bereichen der Gesellschaft“ (ebd., S. 174). In diesem Zusammenhang wird von Seiten der Familienforschung eine Aufwertung der Eltern- und Erziehungsarbeit gefordert (vgl. Burkart 1995, S. 13), die sich u. a. in einer verbesserten Altersabsicherung für nicht erwerbstätige Elternteile und einer erleichterten Vereinbarkeit von – 20 – Kindererziehung und Beruf (vgl. Kaufmann 1995, S. 205) niederschlagen kann. 2.1.3 Schulbildung und Familie Obgleich die Schule den Anspruch erhebt, alle Kinder gleich zu behandeln und nach ihren individuellen Leistungen zu bewerten, hängen Ungleichheiten in den Schulabschlüssen immer noch mit der familialen Herkunft zusammen (vgl. Grundmann et al. 1994, S. 73ff). In der PISA-Studie 2000 wurde z. B. festgestellt, „dass der Gymnasialbesuch, der bei 15-Jährigen aus Familien der oberen Dienstklasse 50 Prozent beträgt, mit niedriger werdender Sozialschicht auf 10 Prozent in Familien von ungelernten und angelernten Arbeitern sinkt. Das Pendant dazu ist der Hauptschulbesuch, der von gut 10 Prozent in der oberen Dienstklasse auf rund 40 Prozent in der Gruppe der Kinder aus Familien von ungelernten Arbeitern ansteigt“ (Baumert/Schümer 2001, S. 356). Doch nicht nur hinsichtlich der Bildungsbeteiligung (d.h. des besuchten Schultyps), sondern auch in Bezug auf die Kompetenzen etwa im Lesen und in der Mathematik zeigen sich in Deutschland so große Disparitäten zwischen den oberen und unteren Sozialschichten wie in keinem anderen OECD-Land (vgl. ebd., S. 386ff). Man kann hier von einer „sozialen Vererbung“ der Bildungsbeteiligung (und in deren Folge der sozialen Schichtung) sprechen (vgl. Grundmann et al. 1994, S. 73). Diese wird noch dadurch potenziert, dass auch die neu gegründeten Familien zumeist aus Eltern gleicher Bildungsabschlüsse bestehen. Denn es gibt in Deutschland gerade nach der Bildungsexpansion der 1960er Jahre einen „starken langfristigen Trend zu mehr Bildungshomogamie“ insbesondere bei den Höherqualifizierten (Blossfeld/Timm 1997, S. 470; vgl. auch Wirth 1996). Etwa 70 % der Ehen werden zwischen Menschen mit äquivalenten Bildungsabschlüssen geschlossen. Da mit der Einführung der Rentenversicherung der Nachwuchs nicht mehr nur für die Alterssicherung der eigenen Eltern, sondern für die gesamte Elterngeneration verantwortlich ist, wird dieser Zusammenhang von Familie und Schulbildung zum öffentlichen Problem (vgl. Diefenbach 2000, S. 173), dem viele wissenschaftliche Studien gewidmet sind. 2.1.4 Erziehung und Sozialisation in der Familie Wie Erziehung und Sozialisation in Familien vonstatten gehen, ist nicht nur für den schulischen Erfolg der Kinder von Bedeutung; da es sich bei der Kindheit und Jugendphase, die vornehmlich im Rahmen der Familie durchlaufen werden, um die wichtigsten und prägendsten Abschnitte in der Biographie der Menschen handelt, strukturieren familiale Erziehung und Sozialisation gerade auch jenseits ihrer Bedeutung für formale Bildungsinstitutionen die Integration junger Menschen in die Gesellschaft. In theoretischer Perspektive lassen sich drei Aspekte familialer Erziehung und Sozialisation unterscheiden (vgl. Hamann 2000, S. 65ff, auch: Zimmermann/ – 21 – Spangler 2001): die intellektuellen, die emotionalen und die moralischen Aspekte des Lebens von Kindern in Familien. Die intellektuelle Förderung des Kindes innerhalb der Familie vollzieht sich u. a. in der Sprache: „Das Ausmaß des verbalen Kontaktes und die Qualität des sprachlichen Vorbilds fördern oder beeinträchtigen das Denken, die Leistungsmotivation und somit auch Intelligenzleistungen des Kindes“ (Hamann 2000, S. 66). Insbesondere die Leistungsmotivation wird in Abhängigkeit davon gesehen, inwieweit Familien das selbständige Tun der Kinder bestärken und ihnen ein eigenständiges Gefühl für Erfolg und Misserfolg im Handeln geben. Die emotionale Förderung in der Familie beginnt zwar mit der Bindung an die engste Bezugsperson (meist die Mutter); Kinder lernen aber gerade dadurch, dass sie ihre Emotionen auf unterschiedliche Familienmitglieder richten und dabei auch Frustrationen aushalten müssen. Die Familie ist insofern auch ein Ort moralischer Entwicklung. Dabei geht es weniger um konkrete moralische Werte, sondern eher um die Einübung in eine moralische Sichtweise. Die Formen dieser Einübung „reichen von der Schaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre und einem rücksichts- und respektvollen gegenseitigen Umgang über die Zuweisung (bzw. Übernahme) verantwortungsvoller Aufgaben und die Konfrontation mit entscheidungsträchtigen Situationen bis hin zum Gespräch (Diskussion) über Gründe und Gegengründe bei der Bewertung eigener und fremder Handlungen (Unterlassungen) und der jeweils zugrundeliegenden Prinzipien.“ (Hamann 2000, S. 82). Weiteres werden wir in den Vorlesungen zu Sozialisation und Erziehung hören. – 22 – 2.1.5 Literatur Baumert, J./Schümer, G.: Familiäre Lebensverhältnisse, Bildungsbeteiligung und Kompetenzerwerb im nationalen Vergleich. In: Deutsches PISA-Konsortium (Hg.): PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich. Opladen 2002, S. 159-202. Blossfeld, H.-P./Timm, A.: Der Einfluss des Bildungssystems auf den Heiratsmarkt. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 49. Jg., H. 3, 1997, S. 440-476. Burkart, G.: Zum Strukturwandel der Familie – Mythen und Fakten. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 52-53. 1995, S. 3-15. Diefenbach, H.: Stichwort: Familienstruktur und Bildung. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft. 3. Jg., H. 2. 2000, S. 169-187. Hamann, B.: Familie und Familienerziehung in Deutschland. Donauwörth 2000 Kaufmann, F.-X.: Zukunft der Familie in Deutschland. München 1995. Mitterauer, M.: Entwicklungstrends der Familie in der europäischen Neuzeit. In: Nave-Herz, R./Markefka, M. (Hg.): Handbuch der Familien- und Jugendforschung. Bd. 1: Familienforschung. Neuwied. 1989, S. 179-194. Nave-Herz, R.: Familie heute – Wandel der Familienstrukturen und Folgen für die Erziehung. Darmstadt 2002. Schütze, Y.: Familie. In: Krüger, H.-H./Helsper, W. (Hg.): Einführung in Grundbegriffe und Grundfragen der Erziehungswissenschaft. Opladen 1996, S. 157-166. Sieder, R.: Sozialgeschichte der Familie. Frankfurt a.M. 1987. Wagner, M./Franzmann, G./Stauder, J.: Neue Befunde zur Pluralität der Lebensformen. In: Zeitschrift für Familienforschung. 13. Jg., 2001, H. 3, S. 52-73. Zimmermann, P./Spangler, G.: Jenseits des Klassenzimmers. Der Einfluss der Familie auf Intelligenz, Motivation, Emotion und Leistung im Kontext der Schule. In: Zeitschrift für Pädagogik. 47. Jg., Nr. 4, 2001, S. 461-479. 2.2 Kindertagesstätte Familie Kultur- und Medienbereich Geschichte Kindertagesstätte Wirtschaft u. Erwachsenenbildung Zur gegenwärtigen Lage Ansätze der Kleinkindpädagogik Institutionen interkulturelle Bildung Schule sozialpädagog. Einrichtungen Seit die Kindertagesstätten neben einem Fürsorge- auch einen Bildungsauftrag innehaben und aus der Sicht der Erziehungswissenschaft das Elementarbildungssystem ausmachen, kann hier von einer eigenständigen pädagogischen Institution gesprochen werden. Zu dieser Institutionen zählen die Kinderkrippen für 0 bis 3jährige, die Kindergärten für 3 bis 5/6jährige und die Horte – 23 – für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern, wobei die Kindergärten im Zentrum meiner Betrachtung stehen. Ich gehe zunächst auf die historische Entwicklung der Kindertagesstätten und dann auf ihre zeitgenössische Situation ein, um schließlich unterschiedliche Ansätze der Kleinkindpädagogik vorzustellen. 2.2.1 Zur Geschichte der Kindertagesstätten Analysen zur historischen Entwicklung der Kindertagesstätten (vgl. u. a. Schäfer 1987) betrachten diese zumeist in enger Bindung an die Geschichte der Familie und ganz allgemein an die Gesellschaftsgeschichte. Mit der beginnenden Industrialisierung hörte die Familie auf, ein Lebens- und Produktionsort zu sein, innerhalb dessen Kleinkinder von Geschwistern oder Gesinde erzogen werden konnten; der Vater und häufig auch die Mutter gingen nun außerhalb der Familie einer Erwerbstätigkeit nach. In der Folge konnten die (Klein-)Kinder nicht nur nicht mehr ausreichend innerhalb der Familie lernen; auch konnte ihre Betreuung kaum mehr sichergestellt werden. Die Entstehung von Tageseinrichtungen für Kinder im 18. Jahrhundert, zunächst die „Warteschulen“, dann die „Kinderbewahranstalten“ und christlichen „Kleinkinderschulen“ (vgl. Erning 1987, S. 30ff), hatte daher gleich mehrere Funktionen: Sie kompensierten die (fehlende) Erziehung in der Familie, sie dienten einer christlichen Erziehung, sie schützten die Kinder vor ‚Verwahrlosung’ und Kinderarbeit und sie ermöglichten älteren Kindern, die zur Aufsicht ihrer kleinen Geschwister abgestellt waren, indirekt den Schulbesuch (vgl. Grossmann 1978, S. 23ff). Noch bis Anfang des 19. Jahrhunderts hatten Schulkinder ihre kleinen Geschwister häufig in die Schule mitgenommen, was dann aber verboten worden war (vgl. Erning 1987, S. 19f). Insofern das fürsorgerische Element nicht nur im Programm, sondern auch in der Praxis der Tagesstätten primär war, werden diese zu Recht „Kinderbewahranstalten“ genannt. In ihnen hatten Disziplin, strenge religiöse Erziehung und eine Vorbereitung auf das Leben als Arbeiterkind Vorrang. Mit ihnen sollte „eine Selbstgenügsamkeit der armen Schichten erreicht werden, die sie gegenüber allen Revolutionsgedanken immunisieren sollte“ (Erning 1987, S. 15). Die Ausbreitung dieser Anstalten weist auf ihre Funktionalität hin: Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in Berlin 29 von ihnen, und Ende des Jahrhunderts waren es in Deutschland mehr als 2000. Zumeist wurden sie von christlichen Vereinen betrieben (vgl. Grossmann 1978, S. 23). Kindergarten In der historischen Forschung werden die „Kinderbewahranstalten“ zumeist von einem zweiten, von der Programmatik und Praxis her gänzlich verschiedenen Strang der historischen Entwicklung von Kindertagesstätten unterschieden: jenem des „Kindergartens“. Auch dessen Historie ist eng an die Gesellschaftsgeschichte gebunden: Mit dem Aufstieg des Bürgertums zu Beginn des 19. Jahrhunderts fand idealistisches und romantisches Gedankengut in die Erziehungsvorstellungen – 24 – Einlass. Mit der frühen Förderung des Kleinkindes sollte die „Lebenseinigung“ des Menschen mit seiner Welt gefördert, aber auch seine Emanzipation und Freiheit ermöglicht werden. Wenn er auch nicht der Begründer des „Kindergartens“ war, so ist Friedrich Fröbel doch als ihr Namensgeber anzusehen. In seinen seit 1840 entstandenen Kindergärten ging es nicht nur darum, Kinder durch Spiele und andere angemessene Beschäftigungen auf das Leben vorzubereiten; auch sollten junge Menschen in Erziehungsaufgaben eingeübt und überhaupt erst Spielmaterialien entwickelt werden. „Fröbels genuine Leistung lag ... in der Entwicklung einer Theorie der Kleinkindpädagogik (...) die – unabhängig von und vor jeder sekundären standes- oder klassenpolitischen Zwecksetzung – die Bildung des Menschen zum Thema hatte.“ (Erning 1987, S. 37) Nach dem politischen Niedergang des Bürgertums Mitte des 19. Jahrhunderts wurden jedoch die Kindergärten verboten und konnten erst nach Fröbels Tod wieder eröffnet werden; sie standen jedoch lange Zeit in Konkurrenz zur konfessionellen Kleinkinderpflege (vgl. Reyer 1987). In der Weimarer Republik bekam der Kindergarten eine rechtliche Stellung im Rahmen des „Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes“ von 1924, nachdem es mit dem ersten Weltkrieg zu einer Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit und einem immer höheren Bedarf nach institutioneller Kinderbetreuung gekommen war. Das Gesetz legte u. a. fest, dass Kindergärten nach dem Subsidiaritätsprinzip von der freien Wohlfahrtspflege und nicht vom Staat einzurichten waren. Allerdings gab dieses Gesetz den Kindergärten keinen pädagogischen, sondern einen dezidiert sozialfürsorgerischen Auftrag. Gleichwohl konnten in jener Zeit pädagogische Konzepte wie dasjenige von Maria Montessori oder solche psychoanalytischer Prägung Fuß fassen. Im Nationalsozialismus wurden die Kindergärten in ihrer Vielfalt beschnitten und allmählich gleichgeschaltet; Ziel nationalsozialistischer Kindergartenpädagogik war das „Heranzüchten kerngesunder Körper“ (zit. n. Grossmann 1978, S. 36; vgl. auch Reyer 1987). Die Geschichtsschreibung zur Nachkriegsentwicklung der Kindertagesstätten differenziert genau zwischen den beiden deutschen Staaten, wurden in ihnen doch einander diametral entgegengesetzte Strategien der Entnazifizierung in der Erziehung verfolgt: „Während die BRD aus der politischen Vereinnahmung der Familie im Nationalsozialismus im Grundgesetz den Schluß zog, die Familie vom ideologischen Einfluß des Staates zu befreien, entschloß sich die DDR zu staatlich forcierter antinationalsozialischer Erziehung“, die später zu einer sozialistischen mutierte (Höltershinken/Hoffmann/Prüfer 1997, S. 27). Dazu wurden in der DDR die Kindergärten aus der (freien) Wohlfahrtspflege heraus- und in das einheitliche Bildungssystem hineingenommen und zu 80% unter kommunaler Verwaltung geführt (vgl. ebd., S. 20). Dem Kindergarten kamen dabei neben den familienpolitischen Funktionen auch beschäftigungspolitische (Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichberechtigung der Frau), sozialpolitische (Integration in – 25 – das einheitliche Bildungssystem) und ordnungspolitische (Einordnung in den Sozialismus) Funktionen zu (vgl. ebd., S. 27f). Zwischen den fünfziger Jahren und dem Ende der DDR kam es dann zu einer erheblichen Quantitäts- und Qualitätssteigerung im Bereich der Kindergärten, d. h. in den Einrichtungen für 36½jährige: Die Versorgungsquote mit Kindergartenplätzen stieg von 34,5% (1955) auf 113% (1989), die Quote ausgebildeter Erzieher/innen von 30% (1946) auf 70% (1989) und der Betreuungsschlüssel sank von 16 Kindern (1955) auf 10, 5 Kinder (1988) (vgl. ebd., S. 24). Auch die Kinderkrippen, d. h. die Einrichtungen für 13jährige, erfuhren einen Ausbau von einer Versorgungsquote von 9,9 % (1960) auf 55,6 % (1989) (vgl. Tietze/Roßbach 1991, S. 557). Als Teil des Bildungssystems waren die Kindergärten und -krippen gleichwohl nicht frei von politischen Zwängen für die Leiter/innen, Erzieher/innen und auch die Kinder (vgl. Höltershinken/Hoffmann/ Prüfer 1997, S. 24). In der BRD gingen nach 1945 die Kindergärten zumeist wieder in konfessionelle Hand zurück, zumal das Jugendwohlfahrtsgesetz der Weimarer Republik weitgehend in die westdeutsche Gesetzgebung übernommen wurde. Damit behielt der Kindergarten auch zunächst seine sozialfürsorgerische Funktion und blieb an die „bürgerlich-traditionale, konfessionell ausgerichtete Programmatik der Kleinkindererziehung“ gebunden (Neumann 1987, S. 90). Erste Ansätze einer Veränderung zeigten sich erst, als es in den 1960er und 1970er Jahren zu einer Expansion und Revision des Bildungssystems kam, innerhalb dessen nun auch die Früherziehung – zumindest in der erziehungswissenschaftlichen Theoriedebatte als Elementarbereich Berücksichtigung fand. Beim Übergang von der fürsorgerischen zur Bildungsperspektive in der Kleinkindpädagogik spielte der neu entwickelte Situationsansatz (s.u.) eine wichtige Rolle (vgl. Neumann 1987, S. 107ff). Die Versorgungsquote für Kindergärten, die sich zwischen den 1960er und den 1980er Jahren verdoppelt hatte (vgl. Neumann 1987, S. 113), lag im Jahre 1989 zwar bei 67,7 % (vgl. Tietze/Roßbach 1991, S. 557), doch handelt es sich hier nur zu 14,2 % um Ganztagsplätze (die eine Erwerbstätigkeit der Betreuungsperson ermöglichen), während die Mehrzahl der Kindergärten nur voroder nachmittags geöffnet bzw. mittags geschlossen waren (vgl. Tietze/Roßbach/Roitsch 1993, S. 29). Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren deckten nur eine Quote von 1,6 % ab und fanden sich zumeist in kreisfreien Städten (vgl. ebd., S. 104). Kinder unter 3 Jahren wurden 1989 zumeist von der Mutter, solche über 3 Jahren zumindest 30 Stunden pro Woche von anderen Familienangehörigen oder auch in Einrichtungen der Früherziehung betreut (vgl. Tietze/Roßbach 1991, S. 562). 2.2.2 Zur gegenwärtigen Lage der Kindertagesstätten Mit dem seit 1991 geltenden neuen Kinder- und Jugendhilferecht wurde dem wachsenden Betreuungsbedarf für Kleinkinder Rechnung getragen. Seit dem – 26 – 01.10.1996 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (vgl. KJHG § 24), während den jüngeren Kindern nur „nach Bedarf“ Platz in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege eingeräumt wird (vgl. KJHG § 23,1). Trotz dieser Gesetzesänderung stieg die Zahl der Kindergartenplätze nur um 2 %, während die Versorgungsquote aufgrund der gesunkenen Geburtenrate immerhin von 77 % (1994) auf 90 % (1998) kletterte. Die Zahl der Krippenplätze indes sank von 1994 bis 1998 um knapp 6.000 (vgl. Statistisches Bundesamt 2000). Nach 1998 stagnierten die Ausgaben für Kindertageseinrichtungen jedoch, wenn man sie von der Inflation bereinigen würde (vgl. Statistisches Bundesamt 2002). Ähnlich wie schon in den Zeiten der Bildungsexpansion in den 1960er und 70er Jahren, als zu aller erst die Quantität der Kindertageseinrichtungen und später erst ihre Qualität gesteigert wurde, ist auch nach der Verabschiedung des neuen KJHG das Problem virulent, dass eine höhere Anzahl von Kindertageseinrichtungen nicht unbedingt bedeuten muss, dass diese auch besser geworden sind. Diese Qualitätsdebatte kam auch dadurch in Gang, dass mit der Wiedervereinigung in Deutschland zwei gänzlich unterschiedliche Früherziehungssysteme zusammengelegt wurden (vgl. Tietze 1998, S. 17f). In einer groß angelegten Studie wurde gezeigt, dass die pädagogische Qualität von Kindergärten zwar die Bewältigung von Lebenssituationen und die soziale Kompetenz innerhalb der Familie nicht unmittelbar beeinflusst, wohl aber von zentraler Bedeutung für die selben Handlungs- und Kompetenzmerkmale innerhalb des Kindergarten und außerdem wichtig für die Sprachentwicklung des Kindes ist (vgl. Tietze 1998, S. 328). Da Kinder in zunehmenden Maße in Institutionen der sekundären Sozialisation (Kita, Schule etc.) eingebunden sind, ist dieser differentielle Einfluss der Kindergartenqualität auf die kindliche Entwicklung in seiner Bedeutung jedoch nicht zu unterschätzen (vgl. ebd.). Umso problematischer ist daher die niedrige Qualität der Kindergärten, die in dieser Studie festgestellt wird: „Die globale pädagogische Prozeßqualität in den deutschen Kindergartengruppen liegt – auch nach einem Vierteljahrhundert Kindergartenreform – lediglich im Bereich gehobener Mittelmäßigkeit; es zeigen sich beträchtliche Unterschiede in der pädagogischen Struktur- und Prozeßqualität zwischen den Kindergartengruppen“ (ebd., S. 337). Aufgrunddessen wird darüber diskutiert, ob institutionalisierte Systeme zur Qualitätskontrolle einzuführen sind (vgl. Tietze 2002, S. 512). Gerade nach den Debatten um die mangelnde Leistungsfähigkeit der Schüler/innen in Deutschland wurde der Bildungsauftrag der Kindertagesstätten erneuert und erste Überlegungen zu seiner Realisierung in der Praxis angestellt (vgl. Rabe-Kleberg 2001). Inzwischen wird hier sogar von einer „Neuorientierung der Kindertageseinrichtungen“ an Bildung gesprochen (Gloger-Tippelt 2000, S. 488f). – 27 – Der Wandel von der Fürsorge- zur Bildungsinstitution wird indes eng an die Professionalisierung des Erzieher(innen) berufsgebunden sein. Es ist, so RabeKleberg (2000, S. 106), die Frage, ob „der systematische Transfer erziehungswissenschaftlichen Wissens von der Universität ... in die Praxis der öffentlichen Kleinkinderziehung mehr oder weniger dem Zufall überlassen bleibt“, oder ob es zu einer engeren wechselseitigen Verzahnung von universitärer Erziehungswissenschaft und der Erziehungspraxis in Kindertagesstätten als einem „professionellen Handeln auf einem spezifischem Wissenshintergrund“ kommt. 2.2.3 Ansätze der Kleinkindpädagogik Die Praxis in vielen Kinderkrippen und -gärten ist gekennzeichnet von einer Mischung unterschiedlicher pädagogischer Ansätze; nur wenige Einrichtungen der Früherziehung sind einem bestimmten Ansatz, etwa demjenigen der ReggioPädagogik (vgl. Göhlich 1995), der Montessori-Pädagogik oder der WaldorfPädagogik (vgl. Hellmich/Teigeler 1995) vollständig verpflichtet. Ich möchte daher im Folgenden drei Ansätze vorstellen und diskutieren, die einander nicht ausschließen, sondern sich in der Praxis zu ergänzen vermögen. Im Einzelnen handelt es sich um den Situationsansatz, um die Betreuung altersgemischter Gruppen und um die Medienbildung. Situationsansatz Die Entwicklung des Situationsansatzes ist eng mit dem Übergang von einer Kindergartenpädagogik, die sich als sozialfürsorgerisch betrachtete, zur Bildungsarbeit mit Kleinkindern verbunden. Ursprünglich am Deutschen Jugendinstitut von Jürgen Zimmer und Mitarbeiterinnen erarbeitet, waren die Konzepte und Praxishilfen des Situationsansatzes Grundlage eines größeren Projektes zur Reform der bundesdeutschen Kindergärten (vgl. Gerstacker/Zimmer 1978, S. 193; Zimmer 1995); mit seiner Popularisierung – 1994 bekundeten 53% der Erzieherinnen, mit diesem Ansatz zu arbeiten – vervielfachten sich allerdings die Interpretationen des Situationsansatzes und verwischten seine Konturen (vgl. Conrad 1999, S. 4-9). Nach der Wende gelang es dem Begründer dieses Ansatzes jedoch, ein neues größeres Modellvorhaben „Kindersituationen“ in den neuen Bundesländern durchzusetzen und erfolgreich abzuschließen (vgl. Wolf/Becker/Conrad 1999, S. 271ff).Im Zentrum des Situationsansatzes steht der Versuch, den „Bildungsprozess stärker auf gesellschaftliche Praxis“ der Kinder (Gerstacker/Zimmer 1978, S. 189) zu beziehen, wie dies vorbildhaft in den Arbeiten von Saul B. Robinsohn und Paulo Freire getan wurde. Möglich sollte dies dadurch werden, dass man die Kinder als Experten in Entscheidungs- und Handlungssituationen einbezog und die Einrichtungen der Früherziehung nach außen hin und für das Leben draußen öffnete (vgl. ebd., S. 190). Kinder konnten dann als Experten ihrer selbst betrachtet werden, wenn man sie in realen – 28 – Lebenssituationen agieren ließ; zugleich ermöglichte dies eine Verknüpfung von auf Autonomie ausgerichtetem sozialen Lernen mit dem instrumentellen, kompetenzbezogenen Lernen (vgl. ebd., S. 195). Die Öffnung des Kindergartens für die Außenwelt implizierte nicht nur die Mitwirkung von Eltern und den Einbezug des Gemeinwesens (vgl. Zimmer 1985, S. 30f), sondern auch das interkulturelle Lernen (vgl. ebd., S. 32f) und das Lernen in gemischten Altersgruppen (vgl. Gerstacker/Zimmer 1978, S. 196). Kritisiert wurde der Situationsansatz vornehmlich dafür, dass er die Entwicklungsdimension kindlichen Lebens vernachlässige und seine Erziehungsinhalte bzw. -ziele unklar blieben (vgl. dazu Conrad/Becker/Wolf 1999, S. 276f). Letzteres muss allerdings aus der Sicht des Situationsansatzes nicht als Defizit, sondern als Vorteil gesehen werden, geht er doch davon aus, dass Kinder nur in den sich stets verändernden realen Lebenssituationen lernen und Inhalte wie Ziele dieser Lern- und Bildungsprozesse damit ebenfalls der Veränderung unterworfen sind. Gleiches gilt für die notwendige Vernachlässigung der Entwicklungsdimension, sofern hierunter allgemeine Normen und Vorstellungen von Entwicklungsschritten der Kinder verstanden werden. Altersgemischte Gruppen Obgleich schon im Situationsansatz die Öffnung des Kindergartens für unterschiedliche Altersgruppen vorgesehen ist, verbreitete sich die Früherziehung in altersgemischten Gruppen erst in den 1980er und 1990er Jahren. Altersmischung bedeutet zum einen, im Kindergarten Gruppen mit Kindern zwischen 3 und 6 ½ Jahren zu haben; zum anderen gehört zur Altersmischung auch der Einbezug von Kinderkrippen und Horten (d. h. der Nachmittagsbetreuung von Grundschülern) in die Kindertagesstätten. Eine derartige Altersmischung kann zwar auch als eine rein technisch-organisatorische Reaktion auf den erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und für Schulkinder gesehen werden (vgl. Peukert 1995, S. 74); sie stellt aber zugleich eine Antwort auf die veränderten Familien- und lebensweltlichen Verhältnisse der Kinder dar, denen in ihrem angestammten sozialen Umfeld Geschwister und Nachbarskinder häufig fehlen (vgl. Grundmann 1995, S. 14; Völkel 1995, S. 46). Mit der Altersmischung in den Kindergartengruppen verlagert sich das Bildungsgeschehen vom Verhältnis zwischen Erzieherin und Kind hin zur Kindergruppe, innerhalb derer zentrale soziale und kognitive Fähigkeiten gelernt werden: Zum Beispiel, „was es heißt, einen Partner zu gewinnen und für die eigene Idee zu begeistern“, zu „lernen, wie man zu einem gemeinsamen Verständnis einer Situation kommt, wie sie Konflikte konstruktiv lösen können“ oder den „Sinn von sozialen Regeln“ zu verstehen (Peukert 1995, S. 80). Gerade der Altersunterschied ermöglicht es hier, dass das Sozialverhalten, die Selbständigkeit und die Sprachentwicklung Jüngerer durch den Kontakt mit älteren – 29 – Kindern gefördert wird, die sich wiederum in prosoziales Verhalten und in die Anleitung älterer Kinder einüben können (vgl. Völkel 1995, S. 46ff). Nicht übersehen werden darf aber, dass zwischen Kindern ungleichen Alters eher asymmetrische Beziehungen entstehen, während Freundschaften sich vornehmlich zwischen Gleichaltrigen bilden können (vgl. ebd., S. 56). Es ist hier gerade als der Vorteil altersgemischter Kindergartengruppen anzusehen, dass in ihnen sowohl Interaktionen zwischen Gleichaltrigen als auch solche zwischen Altersverschiedenen vonstatten gehen können. Für die Erzieherinnen bedeutet dies gleichwohl, ihre professionellen Kenntnisse flexibel zu halten, damit sie sich in ihrer Arbeit auf die unterschiedlichen Altersstufen einstellen können. „Die pädagogische Arbeit muß also in einem hohen Maß differenzierend und individualisierend sein.“ (Colberg-Schrader 1995, S. 71) Medienerziehung im Kindergarten Medien haben einen durchaus umstrittenen Stellenwert in den Einrichtungen der Früherziehung. Bis in die 1980er Jahre hinein versuchte man, den Kindergarten von (neuen) Medien freizuhalten. Zwar wurden die Kinder nicht daran gehindert, „ihre Medienerfahrungen in spontanem Spiel oder im Gespräch aufzuarbeiten, aber der eigentliche Sinn einer Medienerziehung in diesem frühen Alter wurde darin gesehen, Gegenerfahrungen gegen die Faszination der neuen Medien zu ermöglichen und auf ihren direkten Einsatz zu verzichten“ (Peukert 2000, S. 296). Diese Haltung entspricht noch einem Verständnis von Früherziehung als Fürsorge und Schutz für Kinder. Demgegenüber würde ein Bildungsverständnis für Kindertagesstätten implizieren, die neuen Medien der Wissensgesellschaft (nicht nur das Fernsehen) produktiv und den Lebenssituationen der Kinder entsprechend in den pädagogischen Alltag einzubeziehen (vgl. ebd.). Zwischen den Polen von Bewahrung vor und Bildung mit Medien lassen sich vier Konzepte der frühkindlichen Medienpädagogik unterscheiden (vgl. Six/Frey/Gimmler 1998, S. 35ff): Der bereits angesprochene „bewahrpädagogische Ansatz“, der kritische Ansatz, in dem die gesellschaftlichen Auswirkungen von Medien im Zentrum stehen, der kompetenzorientierte und der kindzentrierte Ansatz. Zwar wird in den beiden letzten Ansätzen das Kind nicht nur als Medienkonsument, sondern auch als aktiver Rezipient und Produzent der Medien angesehen, doch formuliert der kompetenzorientierte Ansatz (vgl. auch Baacke 1999) eher allgemeine Ziele jenseits des kindlichen Lebens, während der kindzentrierte Ansatz hierin durchaus dem Situationsansatz verpflichtet von den (empirischen) Medienerfahrungen in Kindersituationen ausgeht (vgl. Six/Frey/Gimmler 1998, S. 47). So wird im kindzentrierten Ansatz vorgeschlagen, „Kinder als Produzenten mit handhabbaren Medien – Themen aus ihrer Lebenswelt bearbeiten und darstellen“ zu lassen (Schmidt 1991, S. 172). Derart situationsbezogen und produktionsorientiert genutzt, zerstörten Medien die – 30 – Kreativität von Kindern auch nicht, sondern regen sie sogar an, neue Wissensgebiete zu entdecken (vgl. ebd., S. 176). Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, dass Medienbildung immer nur an frühkindliche Bildungsprozesse anknüpfen, ihnen aber nicht vorausgehen oder sie ersetzen kann; denn erst wenn das Kind seine zentralen kommunikativen Fähigkeiten ausgebildet – und damit ohnehin schon multimediale Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Sinnen gemacht habe, könne es selbst – situativ – aus der Masse von Medien diejenigen selektieren, mit denen es umgehen möchte (vgl. Peukert 2000, S. 305ff). Insgesamt zeigt sich in den referierten Ansätzen, dass sich mit ihnen die Wende von der allein fürsorgerischen Kleinkinderziehung hin zur Bildungsarbeit mit Kleinkindern vollzieht und somit dem frühkindlichen Bildungsprozess zunehmende Aufmerksamkeit gewidmet wird. Gleichwohl müssen die Fürsorgefunktion der öffentlichen Kleinkinderziehung und ihr Bildungsauftrag einander nicht notwendig widersprechen (vgl. Rabe-Kleberg 2000, S. 96). – 31 – 2.2.4 Literatur Colberg-Schrader, H.: Kindergarten – auch ein (H)Ort für Schulkinder? In: Krappmann, L./Peukert, U. (Hg.): Altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten. Freiburg 1995, S. 59-73 Conrad, S.: Theoretische Einführung. In: Wolf, B./Becker, P./Conrad, S. (Hg.): Der Situationsansatz in der Evaluation. Landau 1999, S. 3-13. Conrad, S./Becker, P./Wolf, B.: Diskussion. In: Wolf, B./Becker, P./Conrad, S. (Hg.): Der Situationsansatz in der Evaluation. Landau 1999, S. 276-282. Erning, G.: Geschichte der öffentlichen Kleinkindererziehung von den Anfängen bis zum Kaiserreich. In: Ders./Neumann, K./Reyer, J. (Hg.): Geschichte des Kindergartens. Bd. 1. Freiburg i.B. 1987, S. 13-41. Gerstacker, R./Zimmer, J.: Der Situationsansatz in der Vorschulerziehung. In: Dollase, R. (Hg.): Handbuch der Früh- und Vorschulpädagogik. Bd. 2. Düsseldorf 1978, S. 189-205 Gloger-Tippelt, G. : Kindheit und Bildung. In: Tippelt, R. (Hg.): Handbuch Bildungsforschung. Opladen 2002, S. 477-494. Göhlich, M.: Reggiopädagogik. Frankfurt a.M. 1995. Grossmann, W.: Zur Geschichte der Vorschulpädagogik. In: Dollase, R. (Hg.): Handbuch der Frühund Vorschulpädagogik. Bd. 1. Düsseldorf 1978, S. 19-39. Grundmann, M.: Sozialökologie und kindliche Erfahrungswelten. Argumente für eine altersgemischte Kinderbetreuung. In: Krappmann, L./Peukert, U. (Hg.): Altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten. Freiburg 1995, S. 12-33. Hellmich, A./Teigeler, P. (Hg.): Montessori-, Freinet-, Waldorfpädagogik. Weinheim u. Basel 1995 Höltershinken, D./Hoffmann, H./Prüfer, G.: Kindergarten und Kindergärtnerin in der DDR. Bd. 1 u. 2. Neuwied 1997. Neumann, K.: Geschichte der öffentlichen Kleinkindererziehung von 1945 bis in die Gegenwart. In: Erning, G./Neumann, K./Reyer, J. (Hg.): Geschichte des Kindergartens. Bd. 1. Freiburg i.B. 1987, S. 83-115. Peukert, U.: Sinnvolle Alternative oder Notbehelf? Pädagogische Überlegungen zu altersgemischten Gruppen in Kindertagesstätten. In: Krappmann, L./Peukert, U. (Hg.): Altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten. Freiburg 1995, S. 74-89. Peukert, U.: Der demokratische Gesellschaftsvertrag und das Verhältnis zur nächsten Generation – Zur kulturellen Neubestimmung und zur gesellschaftlichen Sicherung frühkindlicher Bildungsprozesse. In: Neue Sammlung 37. Jg., H. 2, 1997, S. 277-293 Peukert, U.: Neue Medien und die Logik frühkindlicher Bildungsprozesse. In: Zeitschrift für Pädagogik, 46. Jg., 2000, Nr. 2, S. 295-309. Rabe-Kleberg, U.: Öffentliche Kindererziehung: Kinderkrippe, Kindergarten, Hort. In: Krüger, H.H./Rauschenbach, Th. (Hg.): Einführung in die Arbeitsfelder des Bildungs- und Sozialwesens. Opladen 2000, S. 93-109. Reyer, J.: Geschichte der öffentlichen Kleinkindererziehung im deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Erning, G./Neumann, K./Reyer, J. (Hg.): Geschichte des Kindergartens. Bd. 1. Freiburg i.B. 1987, S. 43-81. Schäfer, J.: Geschichte der Vorschulerziehung. Frankfurt a.M. 1987. Six, U./Frey, Chr./Gimmler, R.: Medienerziehung im Kindergarten. Opladen 1998. Schmidt, H.-G.: Situationsansatz im Kindergarten und Medienerziehung. In: Aufenanger, S. (Hg.): Neue Medien – Neue Pädagogik? Bonn 1991, S. 170-183. Statistisches Bundesamt: Ende 1998 über 3,1 Millionen Kinderbetreuungsplätze. Pressemitteilung vom 19.12.2000 [www.destatis.de/presse/deutsch/pm2000/p4560082.htm] (23.07.02). Tietze, W. (Hg.): Wie gut sind unsere Kindergärten? Neuwied 1998. Tietze, W.: Institutionelle Betreuung von Kindern. In: Krüger, H.-H./Grunert, C. (Hg.): Handbuch Kindheits- und Jugendforschung. Opladen 2002, S. 497-517. – 32 – Tietze, W./Roßbach, H.-G.: Die Betreuung von Kindern im vorschulischen Alter. In: Zeitschrift für Pädagogik, 37. Jg., 1991, Nr. 4, S. 555-579. Völkel, P.: Leben und Lernen in altersgemischten Gruppen. In: Krappmann, L./Peukert, U. (Hg.): Altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten. Freiburg 1995, S. 34-58. Wolf, B./Becker, P./Conrad, S.: Ergebniszusammenfassung. In: Dies. (Hg.): Der Situationsansatz in der Evaluation. Landau 1999, S. 271-275. Zimmer, J.: Der Situationsansatz als Bezugsrahmen der Kindergartenreform. In: Ders. (Hg.): Enzyklopädie Erziehungswissenschaft. Bd. 6: Erziehung in früher Kindheit. Stuttgart 1985, S. 21-38. Zimmer, J.: Vom Aufbruch und Abbruch. Über einige Desiderata der westdeutschen Kindergartenreform und des Situationsansatzes. In: Neue Sammlung, 35. Jg. 1995, H. 4, S. 338. 2.3 Schule Familie Kindertagesstätte Kultur- und Medienbereich rechtliche Rahmen Qualifikation Wirtschaft u. Erwachsenenbildung Schule Selektion Funktionen Personalisation (Bildung) Institutionen interkulturelle Bildung Integration Aufbau des Schulsystems sozialpädagog. Einrichtungen 2.3.1 Der rechtliche Rahmen Schule ist eine Einrichtung zum Zwecke von Unterricht. In der Bundesrepublik sind allgemeine und wesentliche Grundsätze, die das Schulwesen betreffen, im Grundgesetz geregelt. Dazu zählen u.a.: die Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre ; staatliche Schulaufsicht; Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen; das Recht zur Errichtung von Privatschulen. Das wesentlichste Merkmal des deutschen Schulwesens besteht aber in seiner föderalen Differenziertheit, deren Kern darin besteht, dass die einzelnen Bundesländer selbst die inhaltliche und institutionelle Ausgestaltung des Schulwesens bestimmen. Unabhängig davon sind die Bundesländer verpflichtet, auf der Basis des Grundgesetzes, Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet und das Recht zu garantieren, Beruf und Ausbildungsstätte frei zu wählen zu können. Der Föderalismus sichert also die Kulturhoheit der Bundesländer. Das bedeutet, dass – 33 – alle Angelegenheiten, die die Kultur betreffen – und dazu gehört auch das Bildungswesen – nicht durch den Bund bis ins einzelne geregelt werden, sondern durch die einzelnen Bundesländer. Das bedeutet auch: Das Lehrerbildungswesen sowie die Schulpflicht ist in den Bundesländern durch entsprechende Gesetze und Ordnungen geregelt, in denen auch die Rechtsbeziehungen zwischen Schulträger, Schüler und Erziehungsberechtigten definiert sind. Schulgesetze und die Schulordnungen enthalten Bestimmungen für die einzelnen Schulgattungen, insbesondere über Aufnahme und das Ausscheiden aus der Schule, Schulbesuch, Unterrichtsstoff, Unterrichtsbetrieb, Versetzung, Zeugniserteilung, Prüfungen, Zusammenarbeit mit den Eltern und Schülermitverwaltung. Um dies zu gewährleisten und als Instrument einer Selbstkoordinierung der Bildungspolitik der Länder wurde bereits 1948 die "Ständige Konferenz der Kultusminister" (KMK) gegründet. Ziel der Arbeit der Kultusministerkonferenz ist es, Regelungen zu treffen, welche sich vor allem auf die Gestaltung des Bildungswesens und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen beziehen. Eine rechtliche Wirkung haben diese Regelungen jedoch erst dann, wenn entsprechende Landesgesetze erlassen wurden. Wegen der kultuspolitischen Autonomie der Bundesländer kommen somit Beschlüsse der KMK nur bei Einstimmigkeit zustande. Durch entsprechende Abkommen der Kultusminister der Länder sind unabhängig von der Kulturhoheit folgende Fragen zwischeneinander abgestimmt: Dauer der Schulpflicht, Dauer der Schulferien, Bezeichnung der Schultypen und -formen, Prüfungsanforderungen, Gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, Bezeichnung der Notenstufen usw. Grundsätzlich muss unterschieden werden in Einrichtungen des allgemeinbildenden Pflichtschulbereichs (Primarbereich und Sekundarbereich I und II), des berufsbildenden Bereichs, in den Bereichen der Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten sowie denen der Weiterbildung. Ausbildungsgänge nach Absolvierung des Pflichtschulbereichs ordnet man dem Tertiärbereich zu, auf den an anderer Stelle Bezug genommen wird. 2.3.2 Funktionen der Schule Wir unterscheiden gängigerweise vier Funktionen der Schule: – 34 – Qualifikationsfunktion bedeutet, dass in der Schule Qualifikationen erworben werden, die einen Anschluss an das Beschäftigungssystem gestatten. Diese Perspektive bezeichnen wir als bildungsökonomische Perspektive. Die Frage ist hier, ob in der Schule das Wissen erworben wird, das man dann braucht, um einen bestimmten Beruf zu erlernen bzw. eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Anders formuliert: Werden in der Schule die Qualifikationen vermittelt, die der Markt nachfragt? Beispiel für Konflikte der bildungsökonomischen Sphäre: Die Schulbildung verliere kontinuierlich an Qualität: Das wirft der Deutsche Industrie- und Handelstag den Kultusministerien der Länder vor. Zumal in Deutsch und Mathematik hätten die Leistungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich nachgelassen. Während die theoretischen Anforderungen in Ausbildung und Beruf zunähmen, würden die Fähigkeiten der Berufsanfänger in besorgniserregendem Ausmaß sinken. Dramatische Defizite stellten Handwerk, Handel und Industrie nicht nur, aber vor allem in der Beherrschung der Muttersprache fest: Es hapere an der Rechtschreibung, aber auch an Grammatik, Satzbau und logischer Gedankenführung. Es wird den Schulen vorgeworfen, dass sie die Bedürfnisse der Betriebe zu wenig beachten. Langfristig hänge auch der wirtschaftliche Erfolg von einer gründlichen Schulbildung ab. Entsprechend dürftig fallen die Eingangsuntersuchungen von Ausbildungsplatzbewerbern aus, die der psychologische Dienst der BASF Ludwigshafen, regelmäßig veranstaltet: In den 20 Jahren von 1975 bis 1995 sind die Rechtschreibleistungen von Hauptschulabsolventen um 25% und vom Realschulabsolventen um 17% gesunken. Die Anzahl der richtigen Lösungen im elementaren Rechnen ging bei Hauptschulabsolventen um 23%, bei Realschulabsolventen um 13% zurück. Selektionsfunktion bedeutet, dass in der Schule durch die Schultypen (Haupt-, Realschule oder Gymnasium) und durch das System der Leistungsbewertung eine Auswahl vollzogen wird, die Folgen für die spätere gesellschaftliche Positionierung des einzelnen hat. Schulabschlüsse eröffnen oder verschließen soziale Chancen. Das bedeutet: Wenn ich einen Hauptschulabschluss habe, werde ich bestimmte Berufe, z.B. Bankkaufmann, nur sehr schwer, in der Praxis wahrscheinlich überhaupt nicht erlernen können. Dieser Berufsweg steht für mich dann also nicht offen, sondern er ist mir verschlossen. Mit Abitur dagegen stehen mir – von konjunkturbedingten Engpässen und anderen pragmatischen Bedingungen abgesehen – nahezu alle Möglichkeiten offen. Und durch die Wahl und die Ausübung des Berufes positioniere ich mich in einer Gesellschaft und erwerbe ein entsprechendes Ansehen. Integrationsfunktion (Legitimationsfunktion) – 35 – spricht erstens den Sachverhalt an, dass Schulen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die nachwachsende Generation in unsere Gesellschaft hineinwächst und diese mitträgt. Hierzu gehört die Vermittlung gesellschaftlicher Grundwerte wie auch damit verknüpft der Aufbau eines demokratischen Rechtsbewußtseins. Die nachwachsende Generation muss elementare demokratische Verhaltensweisen lernen. Dazu gehören beispielsweise folgende Grundprinzipien: Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet zu lernen, dass staatliche Eingriffe in die Sphäre der Bürger prinzipiell nur auf der Basis von bestehenden Gesetzen erfolgen dürfen. Es handelt sich also sozusagen um eine Machtbeschränkung des Staates. Heranwachsende, die das lernen, lernen zugleich die Unterscheidung von (staatlichem) Recht und Unrecht. Schule hat also daran mitzuwirken, ein Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein beim einzelnen aufzubauen, denn keine Gesellschaft – und am wenigsten die Demokratie – kann auf ein solides Rechtsbzw. Unrechtsbewusstsein verzichten. Prinzip der Moralität (Sittlichkeit). Das zu lernen bedeutet, dass menschliche Gemeinschaften nicht nur auf Rechtsprinzipien gründen, sondern dass sie auch moralische Prinzipien benötigen. Dazu gehört sowohl das Prinzip der Solidarität gegenüber den Hilfebedürftigen und Benachteiligten einer Gemeinschaft als auch das grundlegende Bewusstsein von dem, was – vereinfacht gesprochen – gut und was böse ist. Prinzip der Öffentlichkeit. Das zu lernen, bedeutet, zu lernen, seine Interessen öffentlich zu artikulieren. Man muss für sie werben und sie auf diese Weise durchsetzen können. Das setzt die Fähigkeit voraus, sich öffentlich artikulieren zu können. Schüler aber auch Erwachsene müssen das lernen. Sie müssen lernen, dass sie öffentlich vorgetragenen Ansichten und Meinungen zustimmen, ablehnen, sie modifizieren oder auch Alternativen entwickeln können. Prinzip der Partizipation (Teilhabe). In einer demokratischen Gesellschaft gibt es eine Vielzahl von Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten. Ob es sich um Mitbestimmungsmodelle in den Betrieben handelt oder um die Gremienbesetzung in Universitäten, ob es um die Sitzungen des Gemeinderates oder darum geht, wie ein Verein aufgebaut ist, ob es um eine Bürgerinitiative geht oder um eine Protestaktion, immer geht es darum, dass der einzelne versuchen kann, an gesellschaftlich wichtigen Entscheidungen teilzunehmen. Aber noch etwas anderes gehört zur Integrationsfunktion: Menschen aus anderen Kulturen und anderen Ländern, die in unserer Gesellschaft Gast sind und auch solche, die sich hier für eine bestimmte Zeit aufhalten und jene, die dauerhaft hier bleiben, müssen mit ihren oftmals anderen Vorstellungen und Auffassungen integriert werden. Wir wissen, dass diese Probleme weltweit eine große Rolle spielen, wir wissen, dass jedes Land anders mit dieser Problematik der globalen – 36 – Flüchtlings-, Asyl- und Einwanderungswellen umgeht. Schließlich muss Schule zwischen den individuellen Interessen einzelner Menschen und sozialer Einheiten, z.B. Familien, und der Gesellschaft vermitteln. Wenn jeder in einer Gesellschaft nur seinen partikularistischen Interessen folgt, wenn einzelne, Vereine, Verbände nur ihre Anliegen auf Kosten der Allgemeinheit durchsetzen, kann eine Gesellschaft kaum funktionieren. Es muss also gelernt werden, Interessen mit dem Gemeinwohl abzuwägen. Wir sprechen deshalb auch von einem deliberativen Element der Demokratie; d.h. einer Demokratie, die von der beratenden Abwägung lebt. Das muss gelernt werden. Die Integrationsfunktion bezieht sich also – zusammenfassend gesagt – auf die nachfolgenden Generationen, Menschen anderer Kulturen und die individuellen Interessen. All diese Punkte müssen in einem modernen Gemeinwesen integriert werden. Personalisationsfunktion bedeutet, dass Schüler und Schülerinnen das Recht haben, sich in der Schule optimal gemäß ihrer Anlagen zu entwickeln und eine starke Persönlichkeit ausprägen können, die ästhetisch, sachlich und moralisch in begründeter Weise zu urteilen in der Lage ist. 2.3.3 Aufbau des Bildungssystems Grundsätzlich muss unterschieden werden in Einrichtungen des allgemeinbildenden Pflichtschulbereichs (Primarbereich und Sekundarbereich I und II), des berufsbildenden Bereichs, in den Bereich der Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten sowie den der Weiterbildung. Ausbildungsgänge nach Absolvierung des Pflichtschulbereichs ordnet man dem Tertiärbereich zu. – 37 – Orientierungsstufe Grundschule Tertiärbereich Sekundarbereich II Fachgymnasium Realschule Gymnasium Sekundarbereich I Hauptschule Fachobersch. Berufsfachsch. 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Primarbereich Hochschulen Berufsausbildung (duales System) Ungeachtet dieser groben, einheitlichen Einteilung bestehen teilweise große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern im Aufbau der Schulsysteme im einzelnen, in der Schulorganisation aber auch in inhaltlichen Fragen (Rahmenrichtlinien etc.). Wesensmerkmal im allgemeinbildenden Pflichtschulbereich ist die Gegliedertheit des Schulsystems, d.h., es bestehen in der Regel mehrere getrennte Schularten im Bereich der Sekundarstufe I (Klasse 5 bzw. 7 bis 10) nebeneinander, die auf einer gemeinsamen Grundschule aufbauen. Das bedeutet, dass im allgemeinbildenden Bereich eine Anzahl verschiedener Arten von Schulen existieren. So gibt es beispielsweise in den Ländern Berlin und Brandenburg eine sechsjährige Grundschule, während in allen anderen Bundesländern die Grundschulzeit vier Jahre beträgt. Unabhängig von der Dauer der Grundschule besteht aber die grundsätzliche Funktion der Grundschule darin, nach ihrer Beendigung eine differenzierte Schullaufbahnentscheidung zu zulassen. Neben der Grundschule gibt es weiterhin folgende Schularten: Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Mittelschulen, Regelschulen, Orientierungsstufen, Förderstufen, integrierte bzw. kooperative Gesamtschulen. Hier soll ein Beispiel verdeutlichen, wie die Ausgestaltung differiert: Das Beispiel ist die Gestaltung der Übergänge nach der Grundschule in weiterführende Schulformen. Während beispielsweise in Sachsen-Anhalt generell die Klassenstufen 5 und 6 als eigenständige Förderstufe (lokal verankert an der Sekundarschule) eingerichtet ist und erst ab Klassenstufe 7 der Übergang zur Sekundarschule bzw. zum Gymnasium möglich ist, gibt es in Niedersachsen eine Orientierungsstufe, welche die Klassen 5 und 6 umfasst und nur von den Schülern besucht werden kann, die nicht die Integrierte Gesamtschule besuchen. Das heisst, dass die Integrierte – 38 – Gesamtschule bereits in Klasse 5 für alle Schüler beginnt, die nicht die Orientierungsstufe besuchen. Unabhängig von diesen länderspezifischen Ausgestaltungen kann aber grundsätzlich gesagt werden, dass das Ziel der Sekundarstufe I darin besteht, die Heranwachsenden auf eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. Im Bereich der Sekundarstufe II besteht das Gymnasium. Allgemeines Ziel des Gymnasiums ist die Herausbildung der Studierfähigkeit. Auch hier gibt es länderspezifische Besonderheiten, welche die Dauer des gymnasialen Ausbildungsweges betreffen. Dazu ein weiteres Beispiel: Heftige Kontroversen gab und gibt es um die Dauer der Bildungszeiten im Sekundarbereich II. Traditionsgemäß legt ein Schüler in den alten Bundesländern das Abitur nach dem 13. Schuljahr ab. Bereits seit mehr als 10 Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland sehr intensiv über die Frage der Schulzeitdauer diskutiert, weil Erfahrungen aus anderen europäischen Nachbarländern und auch aus den neuen Ländern, bezogen auf das ehemalige Schulsystem der DDR, zeigen, dass das Abitur bereits am Ende eines zwölfjährigen Schulbesuchs abgelegt werden kann. Gegenwärtig wird das Abitur in den meisten Bundesländern in der 13. Klassenstufe abgelegt, aber in einigen Ländern laufen flächendeckende Modellversuche mit 8-jährigen Bildungsgängen am Gymnasium, z.B. im Saarland. In Sachsen und Thüringen gibt es flächendeckend das 8-jährige Gymnasium, in dem bereits nach dem 12. Schuljahr das Abitur abgelegt wird. In einigen anderen Ländern werden Modellversuche durchgeführt, z.B. das Abitur nach einem 12 ½jährigen Schulbesuch zu erreichen (z.B. Rheinland-Pfalz flächendeckend und Sachsen-Anhalt an ausgewählten Schulstandorten). Der Hintergrund für diese Entwicklung besteht u.a. darin, dass seit Jahren Politiker wie auch Vertreter von Hochschulen und aus der Wirtschaft eine Verkürzung der Ausbildungsdauer, nicht nur der Schule, sondern auch des Studiums, fordern. Verwiesen wird dabei darauf, dass der deutsche Studienanfänger mit einem Alter von durchschnittlich 21,5 Jahren und der Studienabgänger mit nahezu 29 Jahren im inter-nationalen Vergleich viel zu alt sei. Dabei geht es bei diesen Überlegungen hauptsächlich um die Vergleichbarkeit hinsichtlich des Berufseintrittsalters auf dem EU-Arbeitsmarkt, um die erheblichen Bildungsinvestitionen, die zu lange Ausbildungszeiten mit sich bringen, abzubauen. Es geht aber auch um die Frage, dass mit dem späten Berufseintritt und der damit verbundenen kürzeren Lebensarbeitszeit und somit insgesamt geringeren Rentenversicherungszeiten schließlich auch das Alterssicherungssystem in Frage gestellt sei. Die Pluralität in der Organisiertheit des Bildungswesens betrifft darüber hinaus aber weitere Aspekte. So ist ebenso das rechtliche Schulverhältnis differenziert geregelt, da das Schulverhältnis kein besonderes Gewaltverhältnis ist, das eigenen Regeln unterliegt. So wird auch das Schulverhältnis durch gesetzliche landesspezifische Bestimmungen geregelt sein, soweit der Grundrechtsbereich der Schüler berührt wird. Das gilt also auch z. B. für die Gestaltung – 39 – demokratischer Organe in der Schule. Dazu sind z.B. die Arbeit der Schulleitung, die Arbeit der Konferenzen (Schul-, Gesamt-, Klassenkonferenzen usw.), die Vertretungen (Personal-, Lehrer-, Schüler- und Elternvertretungen, die Landesschülervertretungen und auch Landeselternvertretungen) zu zählen. Der Vollständigkeit halber soll noch auf zwei weitere Spezifika hingewiesen werden: Einerseits muss erwähnt werden, dass es neben den hier genannten Schulen außerdem ein vielfältiges Netz von Sonderschulen für benachteiligte und behinderte Kinder und Jugendliche gibt, auf das hier aber nicht näher eingegangen werden soll. Andererseits muss darauf verwiesen werden, dass, obwohl das gesamte Schulwesen der Aufsicht des Staates unterliegt, neben den staatlichen und damit öffentlichen Schulen weiterhin private, sogenannte Freie Schulen bestehen. Private Schulen sind nach dem Grundgesetz möglich. Dazu gehören z.B. die Freien Waldorfschulen oder auch Schulen in Trägerschaften von Kirchen. 2.4 Sozialpädagogik Familienergänzung Tageseinrichtungen Tagespflege Schulsozialarbeit Jugendsozialarbeit außerschulische Jugendbildung Sozialpäd. Institutionen Schwerpunkte Träger Heimerziehung Beratung Jugendstrafvollzug Rehabilitation u. gesellschaftliche Integration – 40 – Ziele Träger 2.4.1 Zur Situation der erziehungswissenschaftlichen Teildisziplin der Sozialpädagogik Sozialpädagogik ist der allgemeinste Begriff für alle außerschulischen Einrichtungen mit erzieherischem und beratendem Aufgabenfeld. "Sozialpädagogik hat Erziehungsprobleme zum Thema, die außerhalb des relativ dauerhaft etablierten Schulsystems auftauchen." (Mollenhauer 1994, 454) Im Unterschied zur Institution Schule, deren Zielgruppe Kinder und Jugendliche, also Schüler im schulpflichtigen Alter sind, ist die deutsche Sozialpädagogik der Gegenwart auf alle Lebensalterstufen gerichtet. Damit ist sie an einen Punkt ihrer Fachgeschichte angelangt, die sich von ihren geschichtlichen Traditionen und Aufgaben unterscheidet und abhebt und ihr Funktionsfeld erheblich erweitert hat. War das, was wir heute als Sozialpädagogik bezeichnen, über lange Jahrzehnte vornehmlich auf Heranwachsende (Kinder- und Jugendliche) fixiert, so hat sich in dieser Hinsicht ein Wandel bzw. eine Erweiterung der klassischen Rahmungen der Sozialpädagogik entwickelt. Das heisst, dass Sozialpädagogik ihre Klientel sowohl bei Kindern im Vorschulalter, im Schulalter, bei der nachschulischen Jugend, bei Erwachsenen und Familien und auch bei älteren Menschen findet. Diese Veränderungen begründen sich vor allem aus den gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen der letzten Jahrzehnte in komplexen Industriegesellschaften. Sozialpädagogik versucht Antworten bzw. Lösungen auf Problemlagen zu entwickeln, in die Menschen in dieser Gesellschaft gelangen können. Sozialpädagogik der Gegenwart ist eine Teildisziplin der Erziehungswissenschaft aus der Tatsache definiert, dass die heutige Lebenswelt der Menschen erhöhte Anforderungen abverlangt. Menschen müssen mit diesen Herausforderungen umgehen, um in der Risikogesellschaft bestehen können. Entscheidend an diesem Punkt ist der Umstand, dass die Bezugspersonen bzw. Bezugsgruppen sozialpädagogischen Handelns aufgrund der hochgradig individualisierten Gesellschaft aus allen sozialen Schichten der Gesellschaft stammen können. Mit anderen Worten: wir haben es mit einer Entgrenzung sowohl der Lebenslagen als auch der Problemlagen zu tun. Diesen Fakt unterstellend, begründet sich das heutige Verständnis von Sozialpädagogik. Es basiert im Kern auf der zentralen Argumentationsfigur der postmodernen Gesellschaft, dem Individualisierungstheorem, das von Ulrich Beck bereits in den achtziger Jahren herausgearbeitet wurde. Beck verweist u.a. darauf, dass die Pluralisierung von Lebenslagen folgenreiche Konsequenzen für die Lebensentwürfe von Menschen mit sich bringen können. Die Folge dieser Entwicklung ist u.a. eine Entgrenzung der Felder der Sozialpädagogik im Vergleich zum Beispiel zu den Aufgaben, wie sie am Anfang des 20. Jahrhunderts bestanden. Aus dieser Veränderung und Erweiterung der Funktion der Sozialpädagogik ergeben sich Konsequenzen, die zum einen in den praktischen Handlungsfeldern – 41 – sichtbar werden und andererseits das professionelle Selbstverständnis der in der Sozialpädagogik Tätigen betrifft. Einhergehend mit den weitreichenden Veränderungen in der Gesellschaft von einer Industrie- und Dienstleistungs- hin zu einer Wissensgesellschaft haben sich auch Veränderungen in den verschiedenen Berufsfeldern ergeben, von denen auch die Sozialpädagogik betroffen ist. Münchmeier (vgl. Münchmeier 1992, Merten/Olk 1996) u.a. stellen fest, dass in den letzten Jahrzehnten einerseits eine Expansion sozialer Dienstleistungsberufe stattgefunden hat, andererseits zeigt sich eine Tendenz zur Erweiterung von Aufgaben der Sozialpädagogik. Da immer mehr gesellschaftliche Problembereiche als Folgen von Modernisierungsprozessen sozialpädagogisch ausgelegt werden können, wird davon der Charakter sozialpädagogischer Nachfragestrukturen insofern betroffen, dass Erwartungen an die Sozialpädagogik gerichtet werden, Krisenangebote für Gefährdete vorzuhalten. Dabei ist eine grundsätzliche Veränderung festzustellen, nämlich in die Richtung, Standardhilfeangebote für die Bewältigung von Problemen für Normalbiographien zu bereit zu halten. Das bedeutet, dass sozialpädagogische Dienstleistungen, die für Krisen und Notsituationen reserviert und konzipiert waren, immer mehr zu alltäglichen Unterstützungsleistungen werden. Das kann anhand der nachfolgend ausgewählten exemplarisch Bereiche (familienergänzende Maßnahmen, Heimerziehung, Beratung und Rehabilitation) aufgezeigt werden. In dem Maße, in dem die Pluralisierungs- und Individualisierungstendenzen zunehmen, in dem sich die tragenden Fundamente der Normalitätsvorstellungen ändern, in dem Muster der Lebensplanung und -führung sich lebensweltlich spezifizieren, stehen einzelne Menschen unter einem zunehmenden Druck. Im weitesten Sinne kann man sagen, dass es bei sozialpädagogischen Handlungen um die Anbahnung von Lern- und Bildungsprozessen geht. Die Bearbeitung von Lernblockaden und Einschränkungen im menschlichen Bildungsprozess gilt traditionell als pädagogische Kernaktivität. Was in sozialpädagogischen Aktivitäten, insbesondere in diversen Beratungen verstärkt thematisch wird, ist, dass Lern- und Bildungsprozesse in lebensgeschichtlichen Kontexten gesehen werden. Insofern kann zu Recht gesagt werden, dass vor allem Sozialpädagogen heute als Spezialisten für menschliche Biographien in hochkomplexen Gesellschaften gelten können. Traditionelle sozialpädagogische Konzepte, die sich durch Spezialisierung von Problemlagen auszeichnen, scheinen immer weniger zu greifen. Münchmeier beschreibt beispielsweise die grundlegenden Probleme des Diffuswerdens von Problemen und Hilfeanlässen an einem ausgewählten Beispiel sozial-pädagogischer Handlungsfelder, nämlich der Jugendberatung: „Jugendliche offerieren diffuse, schwer auf den Begriff zu bringende Orientierungsund Deutscher Sinnprobleme; es wird zunehmend schwerer, Problemverursachungen und Defizite einzugrenzen und zu diagnostizieren. Oft zielt Beratung nicht mehr auf konkrete, benennbare Schwierigkeiten, sondern wird zu – 42 – einer Art ‚allgemeiner Lebensberatung’. So klagen etwa selbst Erziehungsberatungsstellen darüber, dass ihr therapeutisches Handlungsrepertoire immer häufiger leer laufe und nicht zum Zuge komme, weil ihre Beratung nicht selten bei eher allgemeinen oder unbestimmten ‚Lebensschwierigkeiten’ als bei speziellen Konfliktsituationen in Anspruch genommen werde.“ Ist das eben beschriebene Problemfeld, das die Sozialpädagogik in ihrer Gesamtheit betrifft, ein Problemfeld, das die institutionelle Ausgerichtetheit, die Wirksamkeit entsprechend der Erwartungen der einzelnen Klientel und auch der Gesellschaft als Ganzes betrifft, schon eine grundsätzliche Herausforderung, so stellt sie nur ein Element tiefgreifender Strukturmodifikationen dar. Ein anderes Element ist die interne Debatte um das Selbstverständnis der Disziplin. Im Kern geht es in dieser Debatte zunächst u.a. um eine akademische Diskussion zwischen den Vertretern universitärer Sozialpädagogik und denen an Fachhochschulen, wer von beiden Richtungen in welcher Weise Sozialpädagogen/Sozialarbeiter ausbildet (kurz gefasst: an Universitäten als wissenschaftsorientierter Studiengang in Form von Diplomstudiengängen Sozialpädagogik/Soziale Arbeit; an Fachhochschulen als berufsqualifizierender Studiengang unter dem Begriff Sozialarbeitswissenschaft – oder, wie Puhl es zuspitzt: „Braucht Soziale Arbeit eine eigenständige Wissenschaft, eine Sozialarbeitswissenschaft – oder nicht?“ ). Diese Auseinandersetzung ist nach wie vor nicht abgeschlossen, wie die einschlägigen Veröffentlichungen dazu belegen (Vgl. Puhl 1996, Niemeyer 1999). Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass diese Kontroversen Auswirkungen sowohl für die Disziplin als auch für die Profession Sozialer Arbeit haben und darauf verweisen, dass auch die Wissenschaftsdisziplin Sozialpädagogik der Dynamik der sich wandelnden Gesellschaft unterliegt und in ihrem Selbstverständnis ebenso auf den Prüfstand steht, wie die unterschiedlichen Praxen und Handlungsfelder der Sozialpädagogik. Sozialpädagogik reagiert also letztlich immer auf konkrete Anforderungen der jeweiligen Zeit. Sowohl die Wissenschaftsdisziplin (unabhängig davon, wo sie gelehrt wird) als auch die Handlungsfelder der Sozialpädagogik spiegeln grundsätzlich die Problemlagen der jeweiligen Gesellschaft wieder und versuchen, dafür Angebote bereitzuhalten. Diese Angebote der Sozialpädagogik richten sich auf die Folgen gesellschaftlicher Strukturmerkmale (Armut, Ungleichheit, Industrialisierung, Landflucht, Verstädterung, Immigration, Drogenprobleme, Kriminalität usw.), von denen Kinder und Jugendliche, aber auch andere Altersgruppen, besonders hart getroffen werden und die, wenn schon die Ursachen nicht beseitigt werden, wenigstens durch pädagogische Hilfen kompensiert werden sollen. Gesellschaftliche Veränderungen erzeugen einen veränderten sozialpädagogischen Bedarf. Auf diesen Bedarf reagiert eine Gesellschaft in der Regel mit neuen Einrichtungen, denen man zutraut, eine pädagogische verantwortliche Hilfe zu sein. Da, wie bereits eingangs festgestellt, Sozialpädagogik es mit den gesellschaftlichen und vor allem sozialen – 43 – Modernisierungsfolgen zu tun hat, werden entsprechende Einrichtungen bzw. Angebote bereit gehalten. Dazu gehört u.a. die außerschulische Jugendbildung, diverse Beratungsangebote, Einrichtungen der Familienergänzung und Kinderpflege, Instanzen der berufliche Rehabilitation bzw. der sozialen und gesellschaftlichen Integration, der Heimerziehung und auch des Jugendstrafvollzugs. Den rechtlichen Rahmen für die Arbeit dieser Einrichtungen bilden verschiedene gesetzliche Regelungen. Zu nennen sind hier vor allem das Bundessozialhilfegesetz (BSHG), das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), auf das im folgenden bei den ausgewählten Institutionen exemplarisch Bezug genommen wird. 2.4.2 Familienergänzende Einrichtungen der Kinderpflege, -erziehung und -bildung Familienergänzende Einrichtungen der Kinderpflege, -erziehung und -bildung lassen sich grundsätzlich unter dem Begriff sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) zusammenfassen. Sie wurden entwickelt, um im Rahmen der sich etablierten Lebensweltorientierung in der Jugendhilfe niedrigschwellige und alltagsorientierte Hilfsangebote bereitstellen zu können. Die SPFH ist als familienunterstützend zu verstehen und auf die Familie als Ganzes gerichtet. Durch die längerfristige Begleitung sollen die vorhandenen familiären Ressourcen aktiviert sowie notwendige externe Ressourcen zugänglich gemacht werden. Ziel ist es hierbei, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und die Entwicklung der Kinder innerhalb der Familien zu fördern. Zu den familienergänzenden Einrichtungen der Kinderpflege, -erziehung und -bildung gehören zunächst Tageseinrichtungen (Kinderkrippen, Spielkreise, Kindergärten, Horte). „Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.“ (KJHG §22, 2) Zu den familienergänzenden Einrichtungen rechnet man weiterhin die Tagespflege: „Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann auch eine Person vermittelt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten betreut (Tagespflegeperson).“ (KJHG § 23,1) Diese Einrichtungen entlasten die Familie insbesondere dann, wenn die Eltern bzw. auch Alleinerziehende in dieser Zeit weiterhin berufstätig sind. Aber auch Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung für Familien in besonders belasteten Situationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließt, dienen diesem Zweck (vgl. KJHG §16). Zu den familienergänzenden Einrichtungen kann aber auch speziell die – 44 – Schulsozialarbeit gezählt werden. „Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ (KJHG §13, 1) Einzelne Untersuchungen belegen, dass der Anteil der Aktivitäten im Bereich der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren erheblich angestiegen ist. Beispielhaft soll hier der Jahresbericht der bayerischen Marktgemeinde Bruckmühl zum Modellprojekt Schulsozialarbeit/Offene Jugendarbeit für den Zeitraum von 09/1999 bis 08/2000 genannt werden. Demzufolge sind in dem Berichtszeitraum generell die Aktivitäten im Rahmen der Schulsozialarbeit/Offene Jugendarbeit geradezu verdoppelt worden (von 359 auf 726 Fälle). Auffallend ist aber bei näherer Betrachtung der Studie, dass auch der Anteil der Elternkontakte (von 124 auf 216 Fälle) ebenfalls fast verdoppelt wurde. Dieser Fakt bestätigt die familienergänzende Funktion dieses Arbeitsfeldes . Eine weitere Möglichkeit, die Familien mit ihren Kindern, insbesondere in der Jugendphase zu unterstützen, stellt die außerschulische Jugendbildung dar. Sie ordnet sich allgemein in die Jugendarbeit ein. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit im Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung (vgl. KJHG §11, 3) Daraus ergeben sich dann eine Vielzahl von Institutionen und Handlungsfelder. Im „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ (KJHG ) heißt es im § 3,1: „Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.“ Hierzu gehören Sportvereine, Jugendverbände, kommunale Freizeithäuser, selbstverwaltete Jugendzentren, Jugendgruppen, Verbandsjugendarbeit, Sportvereine bzw. -verbände, Kirchen, Parteien, Wohlfahrtsverbände, freie Jugendverbände und Jugendbünde, Pfadfinderjugend, Freizeitheime, JugendCafés, Heime der offenen Tür, Jugendzentrum, Jugendbildungsstätten o.ä. In der Regel wird in den genannten Stätten Kurzzeitpädagogik wirksam. Viele Ämter in den genanten Institutionen sind ehrenamtlich. Der Status der Ehrenamtlichkeit von Mitarbeitern/ Gruppenleiterinnen schließt ein, dass eine professionelle Ausbildung nicht erforderlich ist, abgesehen von den Funktionären der Verbände. Man kann – 45 – vornehmlich drei Typen derartiger Einrichtungen, unterscheiden: Einrichtungen, die von Gemeinden unterhalten werden und ein grundsätzliches pluralistisches Angebot unterbreiten (von vielfältigen Freizeitprogrammen bis zur Hausaufgabenbetreuung); Einrichtungen, die von Verbänden bzw. Interessenvertretungen betrieben werden (z.B. politischen orientierten Jugendverbänden, von Kirchen o.ä.); Einrichtungen, die sich programmatisch von etablierten Institutionen (Stadtverwaltung, Verbänden usw.) unterscheiden und sich deshalb „selbstverwaltet“ nennen, um eigene Interessen zur Geltung bringen zu können. 2.4.3 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Bei der Heimerziehung für Kinder und Jugendliche handelt es sich um Form der Erziehung außerhalb des Elternhauses, bei der junge Menschen (im Gegensatz zur Erziehung in einer Tagesgruppe) über Tag und Nacht in einer Einrichtung (Heim) oder einer anderen betreuten Wohnform, also einer Jugendwohngemeinschaft oder einer eigenen Wohnung, untergebracht ist. Durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten soll die Hilfe den jungen Menschen in seiner Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie möglichst eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder – als zweitbeste Lösung – die Erziehung in einer andern Familie vorbereiten der eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden. Die Facetten der Heimerziehung sind vielfältig. Dazu kann auch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung kommen. So gibt es Heime unterschiedlichster Größe und Struktur, Heime für spezielle Zielgruppen oder auch Formen der geschlossenen Unterbringung. Ein Drittel der Einrichtungen der Heimerziehung werden von kirchlichen Trägern betrieben, ein weiteres Drittel von anderen Vereinen und Verbänden und das letzte Drittel von Gemeinden und Bundesländern. Im Prinzip geht es in diesen Einrichtungen darum, die Lebensumwelt der Kinder und Jugendlichen so zu gestalten, dass sich Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, die ihnen sonst nicht zur Verfügung stehen. Ein grundsätzliches Problem der Heimeinweisung ist die pädagogische Entscheidung: Unter welchen Bedingungen ist es wirklich verantwortbar, ein Kind aus seiner vertrauten Umgebung herauszunehmen und in einem Heim unterzubringen? – 46 – Einen sehr guten Überblick über die Leistungen und Grenzen der Heimerziehung (auch im Bezug zu betreuten Wohnformen und erzieherischen Hilfen in Tagesgruppen) gibt eine 1998 erschienene gleichnamige Studie. Die Studie umfasst im Kern zwei Teile: eine umfassende Analyse von Akten aus Jugendämtern (284 Akten) und eine qualitativ angelegte Nachbefragung von ehemals in den ausgewählten Formen der Hilfen zur Erziehung betreuten jungen Menschen, teilweise unter Einbeziehung der Eltern im Falle von minderjährigen Kindern. (45 Interviews und in 11 Fällen mit Beteiligung der Eltern). Im Kern kommt die Untersuchung zum Ergebnis, dass in zwei Dritteln der untersuchten Fälle, die Lebensgeschichten der Betroffenen durch diese erzieherischen Hilfsangebote positiv beeinflusst werden konnten. Sichtbar wurde aber auch, dass das in einem Drittel der Fälle nicht zutrifft. Die Studie legt sowohl die Möglichkeiten als auch die Ressourcen offen, die eine erfolgorientierte Heimerziehung betrifft und mahnt am Ende an, dass die gewachsenen Standards der Jugendhilfe keinesfalls zurück genommen werden dürfen. 2.4.4 Beratung Im Zusammenhang mit der sog. Individualisierung von Lebenslagen, d.h. der Vereinzelung der Menschen, und der von Nachbarschaften und anderen unterstützenden Sozialmilieus zunehmend isolierten Situation von Familien entstand ein Beratungsbedarf, der inzwischen über die traditionelle Erziehungsberatung weit hinausgeht und zu einem breit gefächerten System von Beratungseinrichtungen geführt hat. Noch vor vierzig Jahren gab es, als sozialpädagogische Einrichtungen, fast nur die Erziehungsberatungsstellen, die zumeist von Familien aufgesucht wurden, deren Kinder an schulisch erkennbar gewordenen Lernschwierigkeiten litten. Heute verfügt jede Stadt mit mehr als 100.000 Einwohner über ein differenziertes Netz solcher Einrichtungen, die ihre Hilfe für ein breites Spektrum von Lebensproblemen anbieten; sie sind mal mehr, mal weniger spezialisiert und nennen sich beispielsweise: Erziehungsberatung, Krisenberatung, Ehe- und Partnerschaftsberatung, Lebensberatung, Familienberatung, Drogenberatung, Jugendberatung u.ä. Häufig beraten sie ihre Klienten nicht nur, sondern sind auch in der Lage, mehr oder weniger anspruchsvolle 'Therapien' durchzuführen, je nachdem, welche Berufsgruppen mit welchen Ausbildungen in einer solchen Einrichtung tätig sind (Ärzte, Sozialpädagogen, Psychologen, Sozialarbeiter, [Magisterpädagogen]). Freilich gibt es sozialpädagogische Beratung als Tätigkeit auch außerhalb dieser Einrichtungen im Zusammenhang von Ämtern (Jugendamt, Arbeitsamt, Sozialamt). Folgender entscheidender Unterschied besteht zwischen Schulen und – 47 – Erziehungsheimen auf der einen Seite und Beratungsstellen auf der anderen: Schulen formulieren ihre pädagogischen Handlungsziele als typisierte Lernerwartungen, relativ unabhängig von dem je einzelnen Individuum. Die Beratungsstellen hingegen versuchen, von der ganz individuellen Problematik der Ratsuchenden auszugehen; Schulen und Heime fassen deshalb ihre Klientel in Gruppen zusammen, die nach überindividuellen Kriterien gebildet werden: nach Lernfortschritt, Alter, Therapiebedürftigkeit, Behandlungsdauer u.ä. Schließlich ist für den Beratungsvorgang wesentlich, dass die Klienten die Beratungsstelle aus eigenem Antrieb aufsuchen und nicht dazu genötigt oder verpflichtet sind. Ob jemand 'beratungsbedürftig' ist, definiert dieser selbst und niemand sonst. Nun gibt es gerade im sozialpädagogischen Bereich, insbesondere dann, wenn Kinder oder Jugendliche zu den letztendlichen Adressaten der Beratung gehören, gelegentlich Schwierigkeiten mit dem Aufrechterhalten jener Prinzipien oder Maximen. Das soll an zwei Beispielen erläutert werden, der Erziehungsberatung und der Drogenberatung. Da die statistische Dokumentation im Bereich der Beratungseinrichtungen unzureichend ist, sind die Zahlen zumeist eher Schätzungen: Es gab 1990 etwa 50 spezialisierte Jugend- und Drogenberatungsstellen in den alten Ländern der Bundesrepublik (für diese und die weiteren Zahlenangaben vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1991 und Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1990); insgesamt aber kümmern sich ca. 800 Beratungsstellen um diese Probleme, viele allerdings nur nebenbei und viele ohne besondere Aufmerksamkeit für Jugendliche. Man geht von ca. 100 000 Hilfesuchenden aus (vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren 1991), nur die Hälfte davon ist aber mit einer Beratungsstelle in Kontakt; und von diesen wiederum sind nur ungefähr sieben Prozent Jugendliche (Auszubildende, Schüler und Studierende). Man sieht an diesen beiden Einrichtungen - den Erziehungs- / Familienberatungsstellen und den Einrichtungen der Suchthilfe - besonders deutlich, in welcher Weise sozialpädagogische Einrichtungen eine Gratwanderung zu bewältigen haben zwischen förderlicher Unterstützung in schwierigen Lebenslagen und möglichst frühzeitiger Kontrolle von Entwicklungen, die in problematische und belastende Biographien hineinführen können. Jedenfalls sind für den Bereich der Suchtberatung die geringen Erfolgsquoten - nur ca. 17 Prozent der Beratungs- und Behandlungsfälle werden als „gebessert“ eingestuft – Anlass zum Nachdenken und zu verbesserter Forschung. 2.4.4.1 Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Das KJHG ist ein modernes, präventiv orientiertes Leistungsgesetz, das Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützt und jungen Menschen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert. Im Hinblick auf die grundrechtlich den Eltern obliegende Erziehungsverantwortung ist es das oberste Ziel öffentlicher – 48 – Jugendhilfe, Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, um damit indirekt die Erziehungssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die Jugendhilfe soll damit zum Partner der Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben werden. Hilfe für das Kind kann nur über die Unterstützung der Eltern angeboten werden. Im Gesetz wird zunächst der Klientenkreis der Beratungsstellen definiert: Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Da Kinder und Jugendliche zuerst benannt werden, sollen sie im Zentrum der Beratung stehen. Für Erziehungsberatungsstellen leitet sich daraus die Verpflichtung ab, ihre Leistungen auch unmittelbar für Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen. Das Konzept der Selbsthilfe und Autonomie Das KJHG verpflichtet die Jugendämter, bedarfsgerecht neben teilstationärer ambulante Erziehungshilfen anzubieten, Beratungsaufgaben wahrzunehmen und Kinder, Jugendliche und Eltern in ihrem gewohnten Umfeld zu Unterstützen und zu begleiten. „Ambulant“ bezeichnet die bewegliche Hilfe und bezieht sich auf die Betreuung in der Familie durch Personen der Jugendhilfe die von außen beratend und unterstützend tätig werden. Hiermit ist die Gesamtheit von Hilfen gemeint, die unter Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft Familie geleistet werden. Leistungen der Jugendhilfe sollen möglichst früh angeboten werden – „Vorbeugen ist besser als Heilen“. Die Achtung der Autonomie der Familie ist notwendigerweise eine der Grundprinzipien einer sozialpädagogischen Arbeit, die vermehrte Selbsthilfe anstrebt. Sie gründet auf einem Menschenbild, das von dem Wunsch nach Selbstbestimmung ausgeht, der auch besteht, wenn es die augenblicklichen Lebensumstände wenig davon erkennen lassen. Autonomie kann man als den Wunsch, die aktive Bereitschaft und die Möglichkeit bezeichnen, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Dadurch, dass im KJHG ambulante und teilstationäre Hilfen gleichrangig benannt werden, wird der präventive Charakter des Gesetzes deutlich. Eingriffe in die Familie treten demgegenüber in den Hintergrund, die Autonomie der Familie wird gestärkt, ihre eigenständigen Möglichkeiten zur Hilfe und Selbsthilfe werden aktiviert. 2.4.4.2 Erziehungsberatung Anlässe: Gefährdungen und Störungen der seelisch-geistigen Entwicklung, bei Beziehungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten Konfliktsituationen Schulproblemen – 49 – Die Beratungsstellen bieten Hilfe bei der Bewältigung dieser Probleme durch pädagogische Maßnahmen und die Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen an Erzieher und Eltern. „Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.“ (KJHG §28) Zu solchen mulidisziplinären Teams gehören Psychologen, Sozialarbeiter, Therapeuten und Pädagogen (z.B. Magister mit dem Schwerpunkt Beratung). Diese gesetzlich vorgegebene Definition wird ergänzt und präzisiert durch die Vielfalt von Fragestellungen, mit denen sich Ratsuchende an Erziehungsberatungsstellen wenden: emotionale Probleme (z.B. Ängste, Einsamkeit, Depressionen), soziale Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Kontaktschwierigkeiten, Aggressivität, Geschwisterrivalität), Probleme im Schul- und Leistungsbereich (z.B. Leistungsversagen, Schulschwänzen, Teilleistungsstörungen), Schwierigkeiten in der familiären Interaktion (z.B. Gesprächsverweigerung, körperliche Züchtigung, Ablösung vom Elternhaus) sowie psychosomatische Auffälligkeiten (z.B. Einnässen, Einkoten, Eß- und Sprachstörungen (vgl. Hundsalz 1995, 15)). Die institutionelle Erziehungsberatung, wie sie die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst, wird im Rahmen der gesamten Hilfen zur Erziehung für die Altersgruppe von 0-12 Jahren am häufigsten in Anspruch genommen. Besonders häufig vertreten sind die Familien mit Kindern im Alter von 6- bis 9 Jahren. Dieses darf als ein Hinweis darauf verstanden werden, dass die Zeit des Übergangs zur Schule mit ihren neuen Anforderungen im Sozial- und Leistungsbereich von vielen Kindern bzw. Eltern als eine krisenhafte Zeit erlebt wird, in der Beratung und Unterstützung notwendig werden. Außerdem werden viele Probleme in der Familie in der Schule zum ersten mal nach außen sichtbar. Etwa 20 % der in Erziehungsberatungsstellen vorgestellten Kindern sind unter sieben Jahren. Die Probleme der Kinder werden im Kontaktbereich und im – 50 – Gruppenverhalten gesehen. Als auffallend wird ein Zuviel an destruktiver Aggression, ein feindseliges, stark defensives oder körperlich verletzendes Verhalten empfunden oder ein Zuwenig an konstruktiver Aggression, eine übermäßige Zurückhaltung, Ängstlichkeit oder Kontaktscheue. Eine andere Gruppe von Problembeschreibungen bezieht sich auf den Bereich des körperlichen Funktionierens. Im Vordergrund stehen, Gewohnheiten der Nahrungsaufnahme (Essprobleme), der Ausscheidungen (Einnässen und Einkoten) und des Schlafes (Ein- und Durchschlafstörungen, nächtliche Angstzustände), die von Bezugspersonen als „auffällig“ definiert werden, organische Ursachen ausgeschlossen werden konnten und psychische oder familiäre Ursachen vermutet werden. Zu den Anmeldegründen bei 7-l8 jährigen Kindern und Jugendlichen gehören pädagogische Fragen und Unsicherheiten in der Eltern-Kind-Beziehung, Verhaltensänderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen der Kinder und Jugendlichen und Leistungs- und Lernprobleme. Es gibt Familienkonstellationen, in denen Familien- und Erziehungsberatung besonders häufig in Anspruch genommen wird. Obgleich diejenigen Kinder und Jugendlichen, die bei beiden Elternteilen aufwachsen, mit 52 Prozent etwas mehr als die Hälfte der Ratsuchenden ausmachen und damit die größte Gruppe bilden, sind sie im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil dieser Gruppe von fast 80 Prozent unterrepräsentiert. Überrepräsentiert sind mit 24 Prozent Kinder und Jugendliche, die bei alleinerziehenden Elternteilen leben (Anteil an der Gesamtbevölkerung: 8 Prozent), und mit 13,1 Prozent Kinder in Stief-Familien (Anteil der Gesamtbevölkerung: 10 Prozent) (vgl. Bundesministerium 1998, 245; Weigel 1999, 33). Erziehungsberatung hat es also verstärkt mit Alleinerziehenden und ihren Kindern zu tun, und die Ratsuchenden in diesen Familienkonstellationen nehmen, laut Kurz-Adam, in den letzten Jahren rapide zu (vgl. Kurz-Adam 1995, 222). Anlaß für das Aufsuchen von Beratung bilden Beziehungsprobleme (38 Prozent), Entwicklungsauffälligkeiten (30 Prozent), Schul- und Ausbildungsprobleme (25 Prozent) und die Folgen von Trennung und Scheidung (19 Prozent) (vgl. Weigel 1999, 33). Bei den zunächst genannten und in die Statistik eingehenden Anlässen handelt es sich um die jeweils zu Beginn der Beratung aktuell im Vordergrund stehenden oder von der Beratungsstelle als wesentlich angesehene Probleme. Trennung und Scheidung sind nach den Ergebnissen einer Erhebung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung für fast 30 Prozent der in den alten Bundesländern vorgestellten Kinder und Jugendlichen Ursache für Schwierigkeiten (vgl. Cremer 1996, 146). In anderen Beratungsstellen, die zu einer spezifischen Problematik wie zum Beispiel Sucht, Misshandlung und Missbrauch von Jungen und Mädchen als Teil ihres Leistungsspektrums gemäß § – 51 – 28 KJHG anbieten, sind in der Regel die angegebenen Gründe für das Hilfeersuchen auf den spezifischen Arbeitsschwerpunkt der Einrichtung beschränkt (vgl. Bundesministerium 1995, 245). Qualitative Studien verweisen auf Gründe, die hinter den akuten Problemen liegen, und ermittelten zwei Typen von Ratsuchenden: die traditionelle Klientel auf der einen und die „Modernisierungsverlierer“ auf der anderen Seite. Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Armut und Wohnungsnot, von denen insbesondere alleinerziehende Frauen betroffen sind, treffen im Zuge der Modernisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, wie sie schon an anderer Stelle beschrieben wurde, ungebremst auf Kinder und können zu einer Erosion familiärer Zusammenhänge beitragen. Kurz-Adam führt die Anlässe für Beratung differenziert nach Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen sowie bei den Familien auf. Bei den beratenen Kindern wird nach vier Problemtypen differenziert: psychische Störungen mit 36 Prozent, Aggression des Kindes und allgemeine Erziehungsfragen der Eltern mit 29 Prozent, Leistungsschwierigkeiten mit 20 Prozent und Leistungsprobleme, Aufmerksamkeitsprobleme, Familienschwierigkeiten als Kombination mehrerer Problemstellungen mit 9 Prozent. Bei den Problemen der Familien wurden zwei zentrale Typen festgestellt, und zwar die Kombination aus „Erziehungs- und Beziehungsproblemen“ bei 94 % der Familien, während nur ein kleiner Teil sogenannte „Multiproblemfamilien“ waren, bei denen verschiedene Krisenfaktoren wie soziale Probleme, materielle Notlagen, Beziehungsprobleme und Probleme im Erziehungsstil zusammentrafen. Die größte Herausforderung für die institutionelle Beratung ist nach wie vor, bestimmte Hilfeempfänger nicht auszugrenzen, das heißt, die Angebote niedrigschwellig und gemeinwesenorientiert zu gestalten. Zum 31.12.1993 gab es in den alten Bundesländern einschließlich Westberlin 833 Erziehungsberatungsstellen. Von ihnen befanden sich 336 (40,3%) in öffentlicher Trägerschaft, 497 (59,7%) in freier Trägerschaft. Unter den freien Trägern waren Carritas/Katholische Kirche mit insgesamt 221 Beratungsstellen (26,5%) und Diakonisches Werk/Evangelische Kirche mit 164 Beratungsstellen (19,7%) die größten Trägergruppen. In der Praxis finden sich Beratungsstellen mit unterschiedlichen Bezeichnungen: Erziehungsberatungsstelle – 52 – Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien Jugend- und Elternberatungsstelle Über die Methoden der Erziehungsberatung sind im Gesetz indirekt Angaben zu finden. „Klärung“, „Bewältigung“, „Lösung“ und „Unterstützung“ sollen mit Hilfe pädagogischer und damit verbunden therapeutischer Leistung erfolgen. Dabei steht Therapie als Leistung nicht im Vordergrund, wird aber ausdrücklich genannt und ist damit auch eine Aufgabe von Erziehungsberatungsstellen. Erziehungsberatung soll eine doppelte Funktion haben. Sie ist als Krisenintervention und als präventive Maßnahme gedacht. Wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Hilfen mit ansteigender Intensität bzw. zunehmender familienergänzender Unterstützungsform vorgesehen, an deren Ende die Heimerziehung als weitestgehender Eingriff in die Familie steht. Erziehungsberatung ist eine dieser Hilfen zur Erziehung. Dem präventiven Charakter von Erziehungsberatung sei insofern Rechnung getragen worden, dass Erziehungsberatung in diesem ansteigenden Katalog die erste der genannten Hilfen ist. 2.4.4.3 Familienberatung und Familienhilfe „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ (KJHG §31) Im engeren Sinne rechnet man die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung dazu: „(1) Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, 1. ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, 2. Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, 3. Im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes und des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. (2) Im Falle der Trennung oder Scheidung sind die Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.“ – 53 – (KJHG § 17, Abs.1 u. 2) 2.4.4.4 Sozialberatung (im engeren Sinne) Ziel dieser Einrichtungen ist die Information über gesetzliche Möglichkeiten im Bereich von Sozialhilfe, Jugendhilfe, Mutterschutz, Versicherungen, Schuldenregulierung, Kinder- und Erziehungsgeld usw. Dem Ratsuchenden soll geholfen werden, seine Ansprüche geltend zu machen. Sozialberatung wird in der Praxis häufig mit anderen Beratungsangeboten kombiniert, z.B. mit psychosozialer Beratung. 2.4.4.5 Psycho-soziale Beratung Die Tätigkeit dieser Institution liegt im Grenzbereich von sozialpädagogischen und therapeutischen Aktivitäten. Sie wird von Menschen unterschiedlichsten Problemen bei ihrer Daseinsbewältigung aufgesucht, wobei sich Ratsuchender und Berater gemeinsam um die Klärung der Ursachen, um Entscheidungskriterien und um eine Verstehensbasis bemühen. Häufig entwickelt sich dieser Prozess über den unmittelbaren Anlass hinaus zu einer Stärkung der Persönlichkeit und einer Verbesserung der Fähigkeit, persönliche Freiheiten zu nutzen. In diesem Zusammenhang spielt die Soziale Gruppenarbeit eine wichtige Rolle. „Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.“ (KJHG 29) 2.4.4.6 Spezialberatungen Sexualberatung Es geht hier um die Werthaltungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu Fragen der Sexualität. Institutionell: z.B. pro familia, in Schulen, in Frauenhäusern, in Gefängnissen (Arbeit mit Vergewaltigern), in der Ausländerarbeit, in Altenarbeit. Beratungen in diesem Bereich können Einzel- oder Paarberatungen sein. Zunehmend wird auch Familienberatung (bzw. -therapie) mit allen beteiligten Personen durchgeführt. Aidsberatung – 54 – Aids bezeichnet ein Krankheitsbild, das aufgrund der Infektion mit dem HIV-Virus entsteht und einen tödlichen Ausgang hat. Der erste Fall von Aids ist 1981 in der BRD aufgetreten. Bis 1994 sind in Deutschland ca. 11.000 Personen erkrankt und davon bereits 50% verstorben. In Deutschland gab es 1990 5.500 Fälle von Aids Erkrankungen und 1997 15.308. Diese Verdreifachung gilt im Prinzip für fast alle Länder dieser Erde (vgl. http://www.erdkunde-online.de/statistik/7044.htm [1.11.01]). Das 'erworbene Immundefektsyndrom' AIDS ist eine inzwischen fast weltweit auftretende Erkrankung des körpereigenen Immunsystems, die zu dessen völligem Zusammenbruch führt. Trotz intensiver Forschungen und einiger hoffnungsvoller Behandlungsansätze ist die Krankheit z.Z. nicht heilbar. Wenn sie voll ausgebrochen ist ('Vollbild-AIDS'), verläuft sie bislang tödlich. Aber auch wenn AIDS (noch?) nicht heilbar ist, so ist der Verlauf sehr wohl therapeutisch beeinflußbar. Darum ist eine möglichst frühe Diagnose wichtig. Zwischen einer Ansteckung (von der man meistens gar nichts merkt) und einer tatsächlichen Erkrankung liegt eine in der Regel symptomfreie Zeit ungewisser und unterschiedlicher Länge. Sie kann Jahre und vielleicht sogar Jahrzehnte dauern. Aufgrund der erwähnten Behandlungs- (nicht Heilungs-!) Möglichkeiten kann eine frühe Kenntnis unseres Serostatus (d.h., ob wir angesteckt sind oder nicht) lebensverbessernde und lebensverlängernde Wirkung haben. Entgegen früheren Hoffnungen müssen wir heute davon ausgehen, dass wohl alle Menschen, die sich auf irgendeine Weise mit dem AIDS-Virus angesteckt haben, früher oder später auch tatsächlich an AIDS erkranken werden. Wichtig ist: Auch wer nur angesteckt und noch nicht erkrankt ist, kann schon andere anstecken! AIDS geht nicht nur bestimmte 'Risikogruppen' an, wie intravenöse Drogenbenutzer ('Fixer'), Prostituierte oder Männer mit Sexualkontakten zu vielen Männern (also 'promiske' Homo- und Bisexuelle, nicht etwa alle Schwulen). Statt des Begriffs 'Risikogruppen', der uns leicht in falscher Sicherheit wiegt, müssen wir vielmehr die konkreten 'Risikosituationen' ins Auge fassen. Zu den Arbeitsgebieten gehören: Aufklärung, Prophylaxe, Begleitung, Organisation und Unterstützung von Selbsthilfegruppen. Schwangerschaftskonfliktberatung Einen besonderen Stellenwert nimmt die Beratung Schwangerer ein, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Nach § 218c StGB muss eine Unterrichtung bzw. eine Beratung über Möglichkeiten der Hilfe für Schwangere, Mütter und Kinder erfolgen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung ('Zwangsberatung') verletzt den ansonsten im Beratungsbereich geltenden Grundsatz der Freiwilligkeit und bringt Berater(innen) und Beratene bisweilen in schwierige, weil ungewollte – 55 – Situationen, in denen Offenheit und Vertrauen schwerlich entstehen können. Sexualberatungsstellen sehen ihre Aufgabe – vor allem bei Jugendlichen – eng verbunden mit Sexualpädagogik. Deren Ziele und Aufgaben sind verantwortungsvolles und angstfreies Erleben von Liebe und Sexualität, Empfängnisverhütung, Gesundheitsschutz, Erziehung zur Liebesfähigkeit, Unterstützung bei Fragen der Partnerwahl u.a.m. Die Eheberatungseinrichtungen werden auch von Alleinstehenden zunehmend in Anspruch genommen bei Problemen des Alleinseins nach Scheidungen, beim Tod eines Partners oder ganz allgemein bei sozialer Vereinsamung. 1994 kamen in Deutschland auf 100 Geborene ca. 28 Frauen mit Konfliktberatungen. 1993 111.236 1994 103.586 1995 97.937 1996 130.899 1997 130.890 1998 131.795 1999 130.471 Quelle: Statistisches Bundesamt (http://www.gbe-bund.de/ [1.11.01] Suchtberatung Sucht ist ein zwanghafter Drang, durch bestimmte Reize und Reaktionen Lustgefühle und -reaktionen herbeizuführen und dabei Unlustgefühle herabzusetzen. Der Zwang, unter dem der Süchtige steht, ist verstehbar als Mangel an Selbstkontrolle. Suchtverhalten führt zum Aufbau einer Scheinwelt, zur Realitätsflucht. Drogenabhängigkeit: Alkohol, Tabak, Tabletten, Morphium, Cocain, Canabis, Hallozinogene (LSD) Verdeckte Suchtformen: Workaholic, Fernsehsucht, internet addiction disorder Vgl. Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Schuldnerberatung Unter Überschuldung wird die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen verstanden, die zu einer wirtschaftlichen und psychosozialen Destabilisierung der Betroffenen führt. Überschuldung ist ein Ausdruck von Armut. Besonders häufig ist dabei die primäre Verschuldung (z.B. Miet-, Energie- und Telefonschulden) und die Kreditverschuldung (insbesondere bei Kreditinstituten und im Handel). Überschuldete Haushalte können mit ihren laufenden Einkommen (nach Auflösung ihrer Reserven) den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig nachkommen, selbst wenn sie ihre Lebenshaltung einschränken. Sie geraten in – 56 – eine ernste Unterversorgungslage, sind im alltäglichen Leben eingeschränkt und Stress sowie psychischem Druck ausgesetzt. Finanzielle und psychosoziale Destabilisierung verstärken sich oft gegenseitig. Diese Situation belastet auch die Kinder, erschwert deren Erziehung und beeinträchtigt deren Entwicklung. Für eine wirksame Überschuldungsprävention und -bekämpfung ist es wichtig, die materielle und immaterielle Seite der Überschuldungssituation zu berücksichtigen und im Rahmen der Schuldnerberatung zu stabilisieren. Im Mittelpunkt einer wirksamen Strategie der Vermeidung und Bekämpfung von Überschuldung steht die Schuldnerberatung, Schuldenbereinigung und Entschuldung ohne gerichtliches Verfahren. Allerdings ist in der Diskussion der letzten Jahre das neue Verbraucherinsolvenzverfahren mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung in den Vordergrund gerückt. Schuldnerberatung ist ein Teil umfassender Lebensberatung mit einem Schwerpunkt auf rechtlichen, finanziellen, hauswirtschaftlichen und psychosozialen Fragen. Rund 2,8 Mio. Haushalte in Deutschland gelten als überschuldet (mit ca. 50.000,- DM). Jahr Westdeutschland Ostdeutschland insgesamt 1989 1994 rund 1,2 Mio rund 1,5 Mio. rund 0,5 Mio. rund 2,0 Mio. 1997 rund 2,1 Mio. rund 0,58 Mio. rund 2,68 Mio. 1999 rund 1,9 Mio. rund 0,87 Mio. rund 2,77 Mio. Quelle: Lebenslagen in Deutschland. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (http://www.bma.de/de/sicherung/armutsbericht/ARBDatenFakten.pdf [1.11.01]) Überschuldung betrifft überdurchschnittlich Personen und Familien, die auch ansonsten gesellschaftlichen Armutsrisiken ausgesetzt sind. Träger von Schuldnerberatungsstellen sind sowohl Kommunen wie Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine. 2.4.4.7 Aktuelle Diskussion Entgrenzung des Feldes sozialer Arbeit Pluralisierung und Individualisierung – 57 – Beratung zielt darauf, Lern- und Entwicklungsblockaden zu bearbeiten Von der spezialisierten Beratung zur Hilfe zur Lebensbewältigung? In den letzten Jahrzehnten hat einerseits eine Expansion sozialer Dienstleistungsberufe stattgefunden, andererseits zeigt sich eine Tendenz zur Entgrenzung des Feldes sozialer Arbeit (vgl. Münchmeier 1992, Merten/Olk 1996). Immer mehr gesellschaftliche Problembereiche können als Folgen von Modernisierungsprozessen sozialpädagogisch ausgelegt werden. Der Charakter sozialpädagogischer Nachfragestruktur, Krisenangebote für Gefährdete zu machen, verändert sich in die Richtung, Standardhilfeangebote für die Bewältigung von Problemen für Normalbiographien zu machen. Das bedeutet, dass sozialarbeiterische Dienstleistungen, die für Krisen und Notsituationen reserviert und konzipiert waren, immer mehr zu alltäglichen Unterstützungsleistungen werden. In dem Maße, in dem die Pluralisierungs- und Individualisierungstendenzen zunehmen, in dem sich die tragenden Fundamente der Normalitätsvorstellungen ändern, in dem Muster der Lebensplanung und -führung sich lebensweltlich spezifizieren, stehen einzelne Menschen unter einem zunehmenden Druck. Im weitesten Sinne kann man sagen, dass es im Beratungsprozess um die Anbahnung von Lern- und Bildungsprozessen geht. Die Bearbeitung von Lernblockaden und Einschränkungen im menschlichen Bildungsprozess gilt traditionell als pädagogische Kernaktivität. Was in der pädagogischen Beratung verstärkt thematisch wird, ist, dass Lern- und Bildungsprozesse in lebensgeschichtlichen Kontexten gesehen werden. Insofern kann zu Recht gesagt werden, dass Pädagogen und Sozialarbeiter heute als Spezialisten für menschliche Biographien in hochkomplexen Gesellschaften gelten können. Traditionelle Beratungskonzepte, die sich durch Spezialisierung von Problemlagen auszeichnen, scheinen immer weniger zu greifen. Münchmeier beschreibt beispielsweise die grundlegenden Probleme des Diffuswerdens von Problemen und Hilfeanlässen am Beispiel der Jugendberatung: „Jugendliche offerieren diffuse, schwer auf den Begriff zu bringende Orientierungsund Sinnprobleme; es wird zunehmend schwerer, Problemverursachungen und Defizite einzugrenzen und zu diagnostizieren. Oft zielt Beratung nicht mehr auf konkrete, benennbare Schwierigkeiten, sondern wird zu einer Art 'allgemeiner Lebensberatung'. So klagen etwa selbst Erziehungsberatungsstellen darüber, dass ihr therapeutisches Handlungsrepertoire immer häufiger leer laufe und nicht zum Zuge komme, weil ihre Beratung nicht selten bei eher allgemeinen oder unbestimmten 'Lebensschwierigkeiten' als bei speziellen Konfliktsituationen in Anspruch genommen werde." (Münchmeier 1992, 139f.) 2.4.5 Jugendstrafvollzug Erziehungsmassregeln – 58 – Zuchtmittel Verwarnungen Auflagen Jugendarrest Jugendstrafe Bewährungshilfe Zugrunde liegt das Jugendgerichtsgesetz. Es regelt die Reaktionen der Gemeinschaft/Gesellschaft auf die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen. 2.4.5.1 Sanktionsarten Es wird zunächst unterschieden zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe. Erziehungsmaßregeln sind Weisungen, die sich u.a. auf folgende Punkte beziehen können: auf den Aufenthaltsort bei einer Familie oder einem Heim zu wohnen ein Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen Arbeitsleistungen zu erbringen sich einem Betreuungshelfer oder Erziehungsbeistand zu unterstellen an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen Täter-Opfer-Ausgleich den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- und Vergnügungsstätten zu unterlassen oder an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen Zuchtmittel "Der Richter ahndet die Straftat mit Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zu Bewußtsein gebracht werden muß, daß er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat." (JGG §13,1) (1) Verwarnungen "Durch die Verwarnung soll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vorgehalten werden." (JGG §14) (2) Auflagen nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, – 59 – sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen Arbeitsleistungen zu erbringen oder einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zuzahlen" (JGG §15, 1) (3) Jugendarrest „(1) Der Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest. (2) Der Freizeitarrest wird für die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen verhängt und auf eine oder zwei Freizeiten bemessen. (3) Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn der zusammenhängende Vollzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und weder die Ausbildung noch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden. Dabei stehen zwei Tage Kurzarrest einer Freizeit gleich. (4) Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen. Er wird nach vollen Tagen oder Wochen bemessen.“ (JGG §16) Jugendstrafe „(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt. (2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigung des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten ist, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist." (JGG §17) Das Mindestmaß einer Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Ein pädagogisches Arbeitsfeld bildet die sogenannte Bewährungshilfe. Bei einer Jugendstrafe bis zu einem Jahr kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Jugendliche die Verurteilung hat als Warnung versteht und weiterhin zu erwarten ist, dass auch ohne Strafvollzug – unter Bewährung – künftig ein rechtschaffener Lebenswandel geführt wird. Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen: Persönlichkeit Vorleben Umstände der Tat Verhalten nach der Tat Aktuelle Lebensverhältnisse – 60 – Erwartbare Wirkungen der Aussetzung der Jugendstrafe Die Bewährungszeit beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre. Für diese Zeit wird der Jugendliche einem hauptamtlichen (in Ausnahmefällen auch ehrenamtlichen) Bewährungshelfer unterstellt. Der Bewährungshelfer wird vom Richter bestellt, der auch festlegt, in welchen Zeitabständen der Bewährungshelfer über den Lebenswandel des Jugendlichen berichtet. 2.4.5.2 Vollstreckung und Vollzug Vollstreckungsleiter ist der Jugendrichter. Im Falle von Jugendstrafe wird der Verurteilte in eine Jugendstrafanstalt eingewiesen; die Vollstreckung wird an den Jugendrichter des Amtsgerichts überwiesen, in dessen Bezirk die Jugendstrafanstalt liegt. Der Vollstreckungsleiter kann den Rest einer Strafe zur Bewährung aussetzen(wieder ein pädagogischer Entscheidungsspielraum). Entscheidungsfeld Öffentlichkeit Öffentlichkeit Opfer Opfer (Gerechtigkeit) (Gerechtigkeit) (Eingriff/Kontrolle) (Eingriff/Kontrolle) Täter Täter (Hilfe/Unterstützung (Hilfe/Unterstützung zur zurResozialisation) Resozialisation) 2.4.5.3 Ziel der Jugendstrafe Jugendliche dazu zu bringen, gesellschaftliche Normen zu respektieren, danach zu handeln und danach das eigene Leben einzustellen. In einem vom normalen Leben gesonderten Lebensalltag soll Erziehung ermöglicht werden, denn Jugendstrafe ist Freiheitsentzug zum Zweck der Erziehung, besser: Nacherziehung. Der Vollzug dient dem Zweck der Resozialisation. Der Erziehungs- bzw. Resozialisierungsaufgabe versuchen die Anstalten dadurch nachzukommen, dass innerhalb der Gefängnismauern möglichst viel geschieht im Hinblick auf versäumtes Lernen, auf Eingliederung in die Berufswelt auf soziale Verhaltensweisen u.ä. Je nach Größe eines Bundeslandes gibt es dort mehre Vollzugsanstalten. Diese sind nach Strafdauer und Behandlungsarten gegliedert, und man kann sagen, daß dies zugleich eine Gliederung ist nach der Schwere der – 61 – Schuld, das heißt auch nach der Schwierigkeit der individuellen Biographie. So gibt es Gefängnisse, die nur für Jugendliche mit kurzen Freiheitsstrafen unter fünf Monaten vorgesehen sind. Hier wird gegenwärtig ein Erziehungsstil realisiert, der die Prinzipien der Heimerziehung mit denen des juristischen Strafzwecks locker zu verbinden sucht, und zwar dadurch, dass sog. offene Formen des Strafvollzugs angestrebt werden: Die in Gruppen zusammenwohnenden Jugendlichen werden, soweit irgend möglich, an Ausbildungs- und Arbeitsplätze im näheren regionalen Umfeld vermittelt, müssen sich aber in der übrigen Tageszeit dem Anstaltsreglement unterwerfen. Jugendliche, die längere, zum Teil viele Jahre währende Strafen zu verbüßen haben, erleben Formen eines halboffenen Vollzuges erst gegen Ende ihrer Haftzeit. Den größten Teil der Aufenthaltsdauer im Gefängnis verbringen sie eingeschlossen. Probleme: Ein sehr großer Teil dieser Jugendlichen/Heranwachsenden verfügt nicht über einen regulären Schulabschluß; der größte Teil hat keine abgeschlossene Berufsausbildung; die meisten haben nicht lernen können, wie man mit Personen umgeht, die sich außerhalb der engsten eigenen, zumeist ebenfalls kriminellen Subkultur oder Clique befinden (Herkunft aus schwierigen Milieus) in ihren privat-personalen Beziehungen scheiterten die meisten. Eine Jugendstrafvollzugsanstalt müsste alle diese Aufgaben bewältigen. Sie versucht das in vielen Fällen durch ein gefängnisinternes Unterrichtsangebot, durch Bereitstellung von Arbeits- und Berufsausbildungsmöglichkeiten, durch soziale Trainingskurse, durch Therapieangebote. Grundsätzliche Fragen Mit welchen Regeln, Maßnahmen, Einrichtungen kann eine Gemeinschaft sichern, daß ein Bewußtsein der Differenz von Recht und Unrecht aufrechterhalten und bekräftigt wird? Wie erreicht man ein solches Bewußtsein? Wieviel Verständnis und Hilfe soll und wieviel Strafe muß erfolgen? Soll man die Strafe zurücknehmen und dafür die individuelle Hilfe erhöhen oder soll man die individuelle Hilfe zurücknehmen und die Strafe erhöhen? Soll man verstärkt auf die Täter-Opfer-Konfrontation setzen, auf die pädagogische Wirkung von Wiedergutmachungen? Wie kann man die kriminalitätserzeugenden Faktoren in den Griff bekommen? Kann man Ursachenbekämpfung gegen die wirksame Ahndung von Straftaten ausspielen? – 62 – Diese Fragen sind einerseits eingebettet in die aktuelle Diskussion darüber, wie ein zeitgemäßer Jugendstrafvollzug aussehen sollte. Andererseits sind sie eingebettet in die generelle Diskussion um die innere Sicherheit. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik der Innenminister des Bundes und der Länder wurden 1996 0,3% weniger Falle registriert als 1995. Dabei ist aber die innere Verteilung wichtig: Zugenommen haben Rauschgiftdelikte, Ladendiebstahl, Gewaltkriminalität (5,5%) Umweltdelikte (11,2%), die Computerkriminalität (15%) . Der Diebstahl ist mit 55,3% der Fälle das am häufigsten begangene Delikt. Die Aufklärungsquote verbesserte sich insgesamt von 46% auf 49% 2.4.6 Rehabilitation und gesellschaftliche Integration 2.4.6.1 Begriff und Ziel Unter Rehabilitation verstehen wir allgemein die Eingliederung von Behinderten oder von der Behinderung bedrohten Menschen in die Gesellschaft. Wir fassen diesen Begriff heute noch weiter, so daß wir auch von einer rehabilitativen Maßnahme sprechen, wenn aufgrund einer Allergie jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und insofern eine Umschulung machen muss. Ziel aller Maßnahmen und Leistungen zur Rehabilitation ist es, körperlich, geistig oder seelisch Behinderte möglichst auf Dauer in Arbeit und Beruf sowie in alle anderen Bereiche des sozialen Lebens zu integrieren. Rehabilitation u. gesellsch. Integration • Treffpunkte • betreutes Wohnen • Beratung z.B. Suchtberatung • Integration von Ausländern • Selbsthilfegruppen Gesundheitssystem Sozialsystem sozial schulisch und beruflich • Umschulungen • berufl. Trainingszentren • Werkstätten für Behinderte • berufl. Bildungswerke • berufl. Förderungswerke medizinisch • Krankenhaus oder ambulant • teilstationäre Behandlung: z.B. Tageskliniken 2.4.6.2 Felder Schulisch-berufliche Leistungen – 63 – Bildungssystem Insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes: Berufsfindung, Arbeitserprobung, Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung, Umschulung Im Bereich der beruflichen Rehabilitationen (Träger u.a. Bundesanstalt für Arbeit haben in der letzten Zeit zugenommen: Krankheiten der Wirbelsäule, Allergien und psychische Behinderungen Beispiele für pädagogische Dimensionen: Umschulungen Dimensionen: Umschulung Ereignis alte berufliche Kontinuität, Erfahrung, Identität neue berufliche Kontinuität, Erfahrung, Identität Familie soziale Netze Familie soziale Netze Ereignis arbeitsbiographische Anamnese; Gesprächsgruppen bei Kuren über Probleme im häuslichen Bereich; Beispiel: Querschnittslähmung als Unfallfolge (alles vom Nullpunkt aufbauen) Integration von Langzeitarbeitslosen Medizinische Leistungen ärztliche Behandlung, Heilmittel Krankengymnastik, Ergotherapie, Hilfsmittel (z.B. Bildschirme für Sehbehinderte), Psychotherapie Pädagogische Dimensionen: Krebserkrankungen oder Rheuma – 64 – Ergotherapie Pädagogische Dimension: Ärzte haben gelernt, Körper zu behandeln und es kommen Menschen. Soziale Leistungen In vielen Bereichen besteht ein Rechtsanspruch, beispielsweise: Eingliederung von seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen: „Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen, 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.“ (KJHG §35a) Im einzelnen kann es sich um folgende Maßnahmen handeln: Entwicklung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten vor Beginn der Schulpflicht; zur angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu; zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Beweglichkeit sowie des seelischen Gleichgewichts; zur Ermöglichung und Erleichterung der Haushaltsführung; zur Verbesserung der wohnungsgemäßen Unterbringung; zur Freizeitgestaltung und sonstigen Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Tageszentren; spezielle Beratungsstellen (für Behinderte: Blinde, Hörgeschädigte) Integration von Ausländern (Beratung; Deutsch für Ausländer) Arbeit in Selbsthilfegruppen (Alkohol, Aids, Arbeitslose, Drogen) Rechtliche Basis: BDHG (Bundessozialhilfegesetz; AFG (Arbeitsförderungsgesetz) – 65 – 2.4.6.3 Offene Fragen und Probleme Können Behinderte besser gefördert werden, wenn man sie in Schulklassen integriert oder können sie in Sonderschulen - speziell abgestimmt auf ihre Behinderungsarten - besser gefördert werden? Wenn der Staat Einsparungen im Sozial- und Gesundheitsbereich realisiert, wie kann vermieden werden, daß behinderte Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden? Rechtsanspruch und Wirklichkeit der Behinderten klaffen in manchen Bereichen noch auseinander. Das liegt auch daran, dass zur vollen Verwirklichung und sozialen Integration finanzielle Mittel aufgewendet werden müßten, die nicht vorhanden sind oder die nicht bereitgestellt werden, weil andere politische Prioritäten gesetzt werden. In den letzten 15 Jahren hat eine Öffnung der großen Anstalten und psychiatrischen Krankenhäuser und damit einhergehend eine tendenzielle Reduzierung des Bestandes an Betten eingesetzt, so dass heute auch geistig und seelisch behinderte Mitbürger vermehrt in eigenen Wohnungen oder kleinen Wohngemeinschaften (betreutes Wohnen) leben, betreut von ambulanten Hilfsdiensten und sozialpsychiatrischen Beratungsdiensten. – 66 – 2.4.7 Literatur Beck, U. (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt a.M. (Suhrkamp) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1998): Zehnter Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland. Bonn. Combe, A.; Helsper, W. (Hrsg.) (1996): Pädagogische Professionalität. Untersuchungen zum Typus pädagogischen Handelns. Frankfurt a.M. (Suhrkamp). Cremer, H. (1996): Zur Situation der Erziehungsberatung. In: Menne/Cremer/Hundsalz (Hrsg.) 1996. S. 143-162. Kurz-Adam, M.; Post, I. (Hrsg.) (1995): Erziehungsberatung und Wandel der Familie. Probleme, Neuansätze und Entwicklungslinien. Opladen (Leske+Budrich). Lenzen, D. (Hrsg.) (1994): Erziehungswissenschaft. Ein Grundkurs. Reinbek (Rowohlt). Menne, K.; Cremer, H.; Hundsalz, A. (Hrsg.) (1996): Jahrbuch für Erziehungsberatung, Bd. 2. Weinheim und München (Juventa). Merten, R.; Olk, Th. (1996): Sozialpädagogik als Profession. Historische Entwicklung und künftige Perspektiven. In: Combe, A.; Helsper, W. (Hrsg.) 1996. S. 570-613. Mollenhauer, K. (1994): Sozialpädagogische Einrichtungen. In: Lenzen (Hrsg.) 1994. S. 447-476. Münchmeier, R. (1992): Krise als Chance. Sozialpädagogik auf der Suche nach Zukunft. In: Rauschenbach/Gängler (Hrsg.). S. 133-146. Niemeyer, Chr. (1999): 'Allgemeine Sozialpädagogik' als Perspektive der Zukunft? Ein polemischer Zwischenruf angesichts von Yvonne Ehrenspecks Versuch, die Sozialpädagogik als eine der Allgemeinen Erziehungswissenschaft bedürftige Teildisziplin auszulegen. In: ZfE 1/99. S. 115120. Puhl, R. (Hrsg.) (1996): Sozialarbeitswissenschaft. Neue Chancen für theoriegeleitete Soziale Arbeit. Weinheim und München (Juventa). Rauschenbach, Th.; Gängler, H. (Hrsg.) (1992): Soziale Arbeit und Erziehung in der Risikogesellschaft. Neuwied (Luchterhand). Weigel, G.; Winkler, M. u.a. (Hrsg.) (1999): Kinder- und Jugendhilfe. Kinder in Maßnahmen verbandliche Stellungnahmen. München (DJI Verlag). 2.5 Interkulturelle Bildung Die soziale Arena interkulturelle Bildung entwickelte sich als Reaktion auf die zunehmend ins Bewußtsein gerückte kulturelle Pluralität der Gesellschaft. Allgemein wird unter interkultureller Bildung die Befähigung zur konstruktiven Auseinandersetzung mit fremden Kulturen verstanden. Dabei ist sowohl umstritten, wer die Zielgruppe interkultureller Bildung sein soll, als auch, was unter Kultur und Befähigung zu verstehen sei. Bevor wir auf diese Kontroversen um die interkulturelle Bildung und auf empirische Studien zu dieser sozialen Arena näher eingehen, möchten wir einen Blick auf dessen Geschichte werfen. 2.5.1 Die Entwicklung der interkulturellen Bildung Üblicher Weise wird die Entstehung der sozialen Arena interkulturelle Bildung in Deutschland auf den Zeitpunkt datiert, an dem die seit 1955 ins Land gerufenen Arbeitsmigranten und -migrantinnen („Gastarbeiter“) ihre Ehepartner/innen und – 67 – Kinder nachzogen, um sich dauerhaft in Westdeutschland anzusiedeln. Waren im Jahre 1960 noch lediglich 0,4% der Schüler/innen ausländischer Herkunft, so stieg deren Anteil auf 3% in 1973 (vgl. Hoff 1995, S. 826) und stabilisierte sich Ende der 1990er Jahre bei 9-9,5 % (Statistisches Bundesamt 2002a u. b, eigene Berechnung), wobei allerdings hohe regionale Unterschiede zu beachten sind. Damit waren die Schulen vor die Aufgabe gestellt, nicht nur der Fremdsprachigkeit dieser Kinder Rechnung zu tragen, sondern auch ihrem kulturellen Hintergrund, der als der deutschen Kultur fremd wahrgenommen wurde. Doch täuscht der Eindruck, die kulturelle und sprachliche Pluralität Deutschlands sei erst mit dem Zuzug von Arbeitsmigranten entstanden. Zwei- und Mehrsprachigkeit gehörte seit langem zum Alltag der Schule, denke man nur daran, dass erst im 19. Jahrhundert an den Gymnasien und Universitäten der sprachliche Schwerpunkt vom Lateinischen zum Deutschen wechselte (vgl. Gogolin 1997a, S. 16). Mit dem Aufkommen des Nationalstaates wurde diese Mehrsprachigkeit zum Problem (gemacht) und die Schüler/innen mit unterschiedlichen pädagogischen Mitteln zum Sprechen der Nationalsprache angehalten – „im Sinne der Formel: ein Mensch – eine Sprache – ein Volk – ein Territorium“ (Krüger-Potratz 1994, S. 93). Minderheitensprachen und Zweisprachigkeit wurden in der Schule allenfalls zugelassen, um die ‚betroffenen’ Kinder an die Nationalsprache heranzuführen. Dabei hatte man im Kaiserreich und in der Weimarer Republik durchaus das Wohl der Kinder im Sinne, wollte man sie doch zur Teilhabe am Bildungssystem befähigen. Im „Dritten Reich“ aber diente die deutsche Einsprachigkeit der Diskriminierung der Bevölkerung in den eroberten Gebieten (vgl. ebd., S. 94). Nicht nur hinsichtlich der Sprache, auch in Bezug auf die Kultur macht deren enge Bindung an die Arbeitsmigration Glauben, die Gesellschaft sei lediglich aufgrund der Einwanderung kulturell pluralisiert. Dabei sind schon die als „deutsch“ bezeichneten Bevölkerungsteile in sich unterschiedlichen Lebensweisen, Milieus, Generationen, Religionen etc. zugehörig (vgl. Bohnsack/Nohl 1998). Die Erziehungswissenschaft hat sich erst recht spät mit diesen (Binnen-)Differenzen auseinandergesetzt (vgl. Lutz/Wenning 2001). Dies hat wohl auch damit zu tun, dass die Schule seit Einführung der Schulpflicht stets auf eine Homogenisierung der Schülerschaft gezielt hatte: auf eine Vereinheitlichung der Lehrinhalte, der Leistung in Form von Klassenstufen, der Sprache, der Abschlüsse, der Schulzeit und Fächer (vgl. Wenning 1999). Mit dem Nachzug der Migrantenkinder wurde diese Tendenz zur Homogenisierung erneut deutlich: Man beschulte sie zunächst in „Vorbereitungsklassen“, bevor sie am Regelunterricht teilnehmen durften. Später wurde aus der Vorbereitung die dauerhafte Beschulung in „Nationalklassen“, in denen Kinder von Lehrenden ihrer Heimatländer unterrichtet wurden, ohne dass sie die Chance zum Übertritt in die Regelschule erhielten. Dies geschah auch mit der Absicht, den Kindern die – 68 – Rückkehr in ihr Heimatland zu ermöglichen, wurde doch zu jenem Zeitpunkt die Arbeitsmigration weder auf Seiten der Betroffenen noch auf Seiten des deutschen Staates als dauerhafte Einwanderung betrachtet. Auch der muttersprachliche Ergänzungsunterricht, der bis heute existiert, diente damals diesem Zweck. Indem man auf diese Weise den Migrantenkindern ein sprachliches und kulturelles Defizit zuschrieb und sie folgerichtig im Sinne einer „Ausländerpädagogik“ (s. u.) förderte, konnte im Regelunterricht weiterhin auf der sprachlichen und kulturellen Homogenität der Schülerschaft insistiert werden. In der Schulpraxis dauert diese Tendenz z. T. bis heute an (vgl. zur Geschichte der Einwanderung in Bezug auf die interkulturelle Bildung: Auernheimer 1995, S. 38-83 u. Hoff 1995). Ebenfalls in der Praxis, allerdings eher außerhalb der Schule, kam es Ende der 1970er Jahre zu einer wesentlichen Veränderung in dieser sozialen Arena: Nicht mehr nur die Kinder der Migranten, sondern auch diejenigen der Einheimischen wurden zur Zielgruppe der Pädagogik. Da man die Kulturen der Migranten nicht assimilieren konnte oder wollte, wurde der Umgang mit kultureller Vielfalt auch zur Anforderung an die einheimische Bevölkerung (vgl. Hohmann 1989, S. 6). „Diese Adressierung an alle war ... sozusagen der Gründungsakt der interkulturellen Pädagogik“ (Reich 1994, S. 13), bzw., wie wir sie hier nennen, der interkulturellen Bildung. In der Folge entstanden (auch) in der Schule neue Ansätze zur interkulturellen Bildung, die zunächst zeitlich befristet in Modellprojekten erprobt wurden, um dann später (mehr oder weniger vollständig und konsequent) in den Regelunterricht übernommen zu werden. Zur Jahrhundertwende wird konstatiert, dass die kulturelle Heterogenität der Schülerschaft mittlerweile in die Lehrpläne Einzug gefunden habe (vgl. Gogolin/Neumann/Reuter 1998 u. 2001). Gleichwohl bleibt die interkulturelle Bildung zumeist an die Tatsache der Arbeitsmigration und darüber hinaus an die konkrete Anwesenheit von Kindern mit Migrationshintergrund gebunden (vgl. Reich 1994, S. 21). „Interkulturalität“ als genuines Lernziel für alle Schüler/innen, wie es gerade auch im Hinblick auf ein sich vereinendes Europa von hoher Bedeutung ist, hat sich in der schulischen Praxis bislang nicht durchsetzen können. Die interkulturelle Bildung läßt sich keineswegs auf den schulischen Bereich beschränken, sondern findet sich in einer Vielzahl pädagogischer Institutionen und Arenen. So hat eine parallele Entwicklung von der kompensatorischen Ausländerpädagogik hin zur differenzsensiblen interkulturellen Bildung auch in anderen pädagogischen Bereichen stattgefunden, etwa in den Kindergärten, in der Sozialberatung und der Erwachsenenbildung, um nur einige zu nennen. In der Sozialarbeit dominierten zunächst nationenspezifische Angebote (so etwa „Türkdanış“ von der Arbeiterwohlfahrt), die seit Ende des Jahrtausends allmählich von interkulturellen Beratungszentren abgelöst werden. Da deren Klientel nicht nur mit sprachlichen Verständigungsproblemen, sondern auch mit einer – 69 – ausländerspezifischen Gesetzgebung (Ausländergesetz, Arbeitsförderungsgesetz, Asylgesetze) konfrontiert ist, werden solche interkulturellen Angebote weiterhin auf Einwanderungsfragen spezialisiert sein. In der Erwachsenenbildung – und hier insbesondere in den Volkhochschulen – lässt sich beobachten, dass zu den staatlich geförderten Sprachkursen für Arbeitsmigranten eine Vielzahl von Angeboten hinzutritt, die neben Einwanderern auch Einheimische ansprechen (vgl. etwa Apitzsch 1997) oder sogar auf die interkulturelle Bildung vor allem von letzteren zielten. Den Einrichtungen der Früherziehung wird dagegen erst seit den 1980er Jahren überhaupt eine Rolle in der interkulturellen Bildung zugemessen. Obwohl es hier ebenfalls weit ausgearbeitete Ansätze zur interkulturellen Bildung gibt (vgl. Akpinar/Zimmer 1984ff), wird der Kindergartenbesuch vor allem als notwendig für das frühe Erlernen der deutschen Sprache angesehen, um auf diese Weise die Schule zu ‚entlasten’. In jüngster Zeit wird diskutiert, ob sich mit dem Internet ein neues Element in der sozialen Arena interkulturelle Bildung eröffnet. Voraussetzung für interkulturelle Bildung im Internet ist zunächst einmal der Zugang möglichst vieler Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, aber auch unterschiedlichen ökonomischen Verhältnissen, Geschlechts- und Generationszugehörigkeiten, der hinsichtlich der in vielen armen Ländern kaum vorhandenen technischen Voraussetzungen und Fertigkeiten, wie auch wegen mangelnder Kenntnisse der InternetMehrheitssprache Englisch bislang allerdings nicht gegeben ist („digital divide“). Sodann stellt sich aber die Frage, wie interkulturelle Begegnungen im Internet vonstatten gehen können. Hierbei ist vor allem zu beachten, dass das Internet selbst nicht nur ein Medium ist, sondern inzwischen über eigene Kulturen verfügt, die spezifisch für die technischen Möglichkeiten des Internet wie auch für die sie nutzenden Menschen sind (vgl. Marotzki 2000). Zwei Tendenzen lassen sich innerhalb dieses Kulturraums Internet identifizieren: Einerseits ist zwar zu beobachten, dass das Internet auch zur Neukonstruktion tradierter Ethnizität genutzt werden kann. So wurde in einer Untersuchung zum Internetgebrauch auf der karibischen Insel Trinidad herausgearbeitet, wie sich hier gesellschaftliche, soziale, familiale und biographische Strukturen verändern und das neue Medium den Einwohnern Trinidads die Möglichkeit gibt, sich als „Trinidaner“ zu identifizieren, d.h. Ethnizität in neuer Weise zu konstituieren (vgl. Miller/Slater 2000, dazu: Zurawski 2000). Andererseits vollzieht sich im Internet aber auch die Infragestellung eindeutiger ethnischer und kultureller Zuordnungen, steht doch nicht nur die persönliche und kulturelle Identität der jeweiligen Kommunikationspartner in Frage, sondern auch die nationale oder regionale Verwurzelung kultureller Zuordnungen. Angesichts dessen wird vom Internet als „transkulturellem“ Raum (vgl. Jörissen 2002) – 70 – gesprochen. Wie auch in der offline-Kommunikation ist hier für das Gelingen transkultureller Kommunikation nicht so sehr die ‚tatsächliche’ Verständigung notwendig; denn schon die gelungene Inszenierung von Verständigung, wie sie so oft in Chats sich vollzieht, ist oder schafft Verstehen und Gemeinsamkeit (vgl. ebd., S. 328). Das Internet, so lässt sich resümieren, erweitert nicht nur die soziale Arena der interkulturellen Bildung, es rückt auch eine neue Qualität ins Auge. Denn während interkulturelle Bildung bislang vornehmlich mit dem Umgang mit kulturellen Minderheiten innerhalb eines Nationalstaats befasst war, lassen sich im Internet nationalstaatliche Grenzen sprengen. Unter den Stichworten „Europäisierung“ und „Globalisierung“ zeichnen sich neue, bislang ungenutzte Qualitäten und Potenziale interkulturelle Bildung ab. Hier wird es darum gehen, „neue transnationale Loyalitäten und Solidaritäten zu entwickeln, die in einem sich neu formenden Europa zu Bezugspunkten der Erziehung und der Erziehungswissenschaft werden“ (Wulf 2002, S. 90). 2.5.2 Theorien der interkulturellen Bildung Ein wichtiger Ausgangspunkt der Theorien interkultureller Bildung ist die Kritik an der „Ausländerpädagogik“, wie sie Anfang der 1980er Jahre geleistet wurde: Abgesehen von Schwierigkeiten mit dem Begriff (wer ist ein „Ausländer“?) zielte diese Kritik vor allem auf den Gesamtansatz der „Ausländerpädagogik“, die dazu antrat, Defizite der Ausländer zu kompensieren, dabei aber sich selbst an der Marginalisierung und Abwertung ihrer Klientel beteiligte: Nur solange die „Ausländer“ problembehaftet waren, war es für die Pädagogik legitim, sich um sie zu kümmern. So wurden die „Ausländer“ – ähnlich den Behinderten, Obdachlosen etc. – zu einer „abgrenzbaren und handhabbaren Randgruppe, die Gegenstand von Programmen wissenschaftlicher wie praktischer Art“ wurde (Hamburger/Seus/Wolter 1984, S. 33), womit sich die Pädagogik einen neuen Tätigkeitsbereich schaffen konnte. Mit dieser Kritik war die Forderung verbunden, die „Ausländerpädagogik“ abzuschaffen (vgl. Griese 1984) und unter Verzicht auf Professionalisierungsforderungen (vgl. Apitzsch 2000, S. 291) stattdessen die rechtliche Anerkennung der Bundesrepublik als „Einwanderungsgesellschaft“ mit gleichen Beteiligungsrechten für alle politisch einzufordern (vgl. Hamburger 1984, S. 68). Auch wenn damit die „Ausländerpädagogik“ an ihr Ende gelangt war, verhallte der Ruf nach Entpädagogisierung und Politisierung weitgehend ungehört. Die Theorieentwicklung ging vielmehr in Richtung einer interkulturellen Bildung für Einheimische und Zugewanderte, ohne aber die rechtliche und soziale Diskriminierung der letzteren mehr als beiläufig zu thematisieren. In ihren Anfängen machte es sich die interkulturelle Bildung vor allem zur Aufgabe, – 71 – Einheimische und Zugewanderte über die Kulturen des anderen aufzuklären. So finden sich hier Bücher über „Die Herkunftsländer der Migranten“ (Essinger/Kula 1988) oder „Das Kopftuch“ in der deutschen und türkischen Tradition (Akkent/Franger 1987). Mit interkulturellen Festen und internationalen Speisen sollten Toleranz und gegenseitiges Verständnis gefördert werden. Diese „Begegnungspädagogik“, die einen „Anspruch auf interkulturellen Austausch und den nicht selten als utopisch angesehenen Anspruch auf interkulturelle Bereicherung“ (Hohmann 1989, S. 14) vertrat, wurde von Seiten einer konfliktorientierten, vornehmlich antirassistischen Pädagogik (vgl. Essed/Mullard 1991; Kalpaka/Räthzel 1990; Cohen 1994; Essinger/Pommerin 1993) als kulturalistisch kritisiert. Die antirassistische Pädagogik zielte auf die einheimische Bevölkerung und die ihr unterstellte rassistische Haltung, die sie abzubauen helfen wollte. Für die Einwanderer forderte sie Chancengleichheit und politische Partizipationsmöglichkeiten, deren Fehlen als das wahre Problem der Migranten angesehen wurde. Auch dieser Ansatz der antirassistischen Pädagogik konnte sich – wie schon zuvor die Kritik an der Ausländerpädagogik – letztendlich in der deutschsprachigen Erziehungswissenschaft nicht durchsetzen. Seine Skepsis gegenüber den Potentialen interkultureller Verständigung war jedoch einer der Anlässe dafür, dass man die interkulturelle Bildung, die vormals vornehmlich politisch motiviert und stark normativ war, nunmehr grundlagentheoretisch zu begründen versuchte. Im Folgenden möchten wir ausgewählte Begründungsansätze knapp skizzieren. Georg Auernheimer (vgl. 1995) stellt die interkulturelle Bildung bzw. Erziehung, zu der er die noch heute maßgebliche Einführung geschrieben hat, in einen breiten Rahmen: Angefangen mit einer historischen Betrachtung der kulturellen Pluralisierung der Gesellschaft nicht nur aufgrund von Einwanderung greift er auf unterschiedliche, z. T. empirisch fundierte Theorien der Migrations-, Minderheitenund interkulturellen Kommunikationsforschung zurück, um dann vor allem die sprachliche Dimension der interkulturellen Bildung zu betonen. Mit seiner weniger sozialwissenschaftlichen denn philosophischen Betrachtungsweise arbeitet Wolfgang Nieke (2000) zunächst an dem zentralen Begriff der „Kultur“, die er als „Gesamtheit der kollektiven Deutungsmuster einer Lebenswelt“ (2000, S. 50) definiert. Damit befreit er den Kulturbegriff von seiner (meist impliziten und dennoch engen) Bindung an das Ethnische, steht aber dennoch vor der Frage, wie interkulturelle Konflikte zu lösen seien. Hier vertraut Nieke vornehmlich auf den von ethischen Prinzipien getragenen Diskurs, innerhalb dessen Widersprüche der Deutungsmuster diskutiert und letztere, wo sie nicht in der Situation als legitim erscheinen, verändert werden können. Gegenüber einem Vertrauen auf die Vernunft und einer Reduktion von Kultur auf – 72 – eine „Denkerfahrung“, die die kulturelle Praxis hintanstellt, bleibt Jürgen Wittpoth (1994, S. 121) skeptisch. Auf der Basis einer theoretischen Auseinandersetzung mit der Interaktionstheorie George Herbert Meads und dem Habitus-Konzept Pierre Bourdieus plädiert Wittpoth dafür, „kulturelle Bindungen“ „nicht von vorneherein“ als das zu thematisieren, „was es möglichst rasch zu überwinden gilt“ (ebd., S. 123). Nur dann erscheint nämlich Verständigung als „zunächst eher unwahrscheinlich“ (ebd., S. 119), die Fremdheit anderer Kulturen dagegen als „produktive Verunsicherung“ (ebd., S. 122) des eigenen Selbst. Gemeinsam ist den hier knapp zusammengefassten Positionen die Annahme, dass es Kulturen gibt, und dass die Einwanderer einer anderen Kultur zugehören als die Einheimischen. Eben diese Voraussetzung wird jedoch von einer Erziehungswissenschaft bestritten, die die Konstruktion des Kulturellen untersucht und hinterfragt. Die Unterscheidung zwischen Migranten und Einheimischen selbst wird hier zum Gegenstand theoretischer und empirischer Analysen gemacht und danach gefragt, wie diese Unterscheidungen in der Öffentlichkeit und in den Institutionen und sozialen Arenen (auch derjenigen der interkulturellen Bildung) erst hergestellt werden (vgl. u. a. Bukow/Llaryora 1988; Bommes/Radtke 1993). Der interkulturellen Bildung wird dabei vorgeworfen, die institutionelle Diskriminierung (z. B. die unterschiedliche Beschulung von Kindern ausländischer Herkunft) zu übersehen und einen „pädagogisch halbierten Anti-Rassismus“ zu betreiben, der lediglich „erziehend auf den Menschen einwirken will und darüber ... die institutionelle Seite des Problems außer Reichweite verlegt“ (Radtke 1995, S. 856). Einer solchen „institutionellen Diskriminierung“, wie sie Gomolla/Radtke (2002) auch qualitativ-empirisch rekonstruiert haben (s.u.), wird eine pädagogische Konzeption entgegengesetzt, die das Lehrpersonal und die Bildungsplanung dazu befähigen soll, der eigenen, unbewussten und ungewollten Diskriminierungspraktiken gewahr zu werden und sie auf diese Weise zu vermeiden (vgl. Diehm/Radtke 1999, S. 187ff). So geeignet diese Position für eine kritische Reflexion interkultureller Bildung ist, so sehr lässt sie doch das soziale Geschehen jenseits und unterhalb der Institutionen, d. h. die Individuen, Interaktionen und Milieus außer Acht (vgl. Nohl 2001, S. 15ff). Für eine Pädagogik, die sich nicht nur als Kritik ihrer selbst, sondern auch als Reflexionsinstanz für die Praxis interkultureller Bildung versteht, genügt dies also nicht. Die Theorie interkultureller Bildung hat auf diese dezidiert konstruktivistische Kritik reagiert, indem sie kulturelle Differenz nicht mehr unhinterfragt voraussetzt, sondern diese als im jeweiligen Fall zu untersuchenden „Teil der Dynamik einer sozialen Beziehung“ (Scherr 1998, S. 54) begreift, in der Gruppen miteinander um Privilegien kämpfen. Hiervon ausgehend kann die interkulturelle Bildung auf eine „Sensibilität für mögliche Differenzen“ (Auernheimer, zit. n. Krüger-Potratz 1999, S. 159) zielen. – 73 – Mögliche Differenzen ergeben sich nicht nur im öffentlichen Diskurs, den die Politik und Medien führen, sowie in Institutionen wie der Schule; auch in der Erfahrungswelt der Gesellschaftsmitglieder konstituieren sich Differenzen. Solche Differenzen finden sich allerdings nicht nur zwischen Einheimischen und Migranten, sondern auch zwischen unterschiedlichen Altersgruppen, Generationen und Bildungsabschlüssen (vgl. Nohl 2001) bzw. zwischen Behinderten und Nichtbehinderten sowie Frauen und Männern (vgl. Prengel 1995). Interkulturalität als „Sensibilität für mögliche Differenzen“ muss daher stets mehrdimensional gedacht werden, zumal auch die Individuen selbst als in sich different und heterogen bzw. als sich selbst fremd (vgl. Wulf 1999) betrachtet werden können. Wo die Erziehungswissenschaft angesichts dieser mannigfaltigen Unterschiede innerhalb ihrer Klientel die Suche nach dem Allgemeinen, dem alle Unterschiede überbrückenden und allen Gemeinsamen aufrecht erhält, tendiert sie in Richtung einer „Allgemeinen Pädagogik der Vielfalt“ (Prengel 1995, S. 166, vgl. auch Krüger-Potratz 1999). – 74 – 2.5.3 Literatur Akkent, M./ Franger, G.: Das Kopftuch Basörtü. Frankfurt a. M. 1987 Akpinar, Ü./Zimmer, J.: Von wo kommst’n du? Interkulturelle Erziehung im Kindergarten. 4 Bde. München 1984ff Apitzsch, U.: Interkulturelle Arbeit: Migranten, Einwanderungsgesellschaft, interkulturelle Pädagogik. In: Krüger, H.-H./Rauschenbach, Th. (Hg.): Einführung in die Arbeitsfelder des Bildungs- und Sozialwesens. Opladen 2000, S. 285-300 Apitzsch, U.: Migration und Erwachsenenbildung. In: Kiesel, D./Messerschmidt, A. (Hrsg.): Pädagogische Grenzüberschreitungen. Frankfurt a. M. 1997, S. 61-80 Auernheimer, G. (Hg.): Interkulturelle Kompetenz und pädagogische Professionalität. Opladen 2002 Auernheimer, G.: Einführung in die interkulturelle Erziehung. Darmstadt 1995 Bender- Szymanski, D.: Wie lernen Lehrer von Migrantenkindern? Eine Prozeßanalyse interkulturellen Lernens bei deutschen StudienrefendarInnen in multikulturellen Schulen. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation. 19 (1) 1999, S. 52-71. Bohnsack, R./Nohl, A.-M.: Adoleszenz und Migration – Empirische Zugänge einer praxeologisch fundierten Wissenssoziologie. In: Bohnsack, R./Marotzki, W. (Hg.): Biographieforschung und Kulturanalyse. Opladen: Leske + Budrich 1998, S. 260-282 Bohnsack, R./Nohl, A.-M.: Ethnisierung und Differenzerfahrung: Fremdheiten der Identität und des Habitus. In: Zeitschrift für qualitative Bildungs-, Beratungs- und Sozialforschung 2. Jg. H. 1, 2001, S. 15-36 Bommes, M./Radtke, F.-O. : Institutionalisierte Diskriminierung von Migrantenkindern. In: Zeitschrift für Pädagogik. 1993. Jg. 39. H. 3, S. 483-497 Bommes, M.: Die Beobachtung von Kultur. Die Festschreibung von Ethnizität in der bundesdeutschen Migrationsforschung mit qualitativen Methoden. In: Klingemann, C./Neumann, M./Rehberg, K.-S./Srubar, I./Stölting, E. (Hg.): Jahrbuch für Soziologiegeschichte 1994. Opladen 1996, S. 205-226 Bukow, W.-D./Llaryora, R.: Mitbürger aus der Fremde – Soziogenese ethnischer Minderheiten. Opladen 1988 Cohen, P.: Verbotene Spiele. Theorie und Praxis antirassistischer Erziehung. Hamburg 1994 Diehm, I./Radtke, F.-O.: Erziehung und Migration: eine Einführung. Stuttgart/Berlin: Kohlhammer 1999 Dirim, I.: „Var mi lan Marmelade?“ Türkisch-deutscher Sprachkontakt in einer Grundschulklasse. Münster/New York 1998 Essed, P./Mullard, C.: Antirassistische Erziehung. Felsberg 1991 Essinger, H./Kula, O.B. (Hrsg.): Länder und Kulturen der Migranten. Hohengehren 1988 Essinger, H./Pommerin, G.: Interkulturelles Lernen – Auf dem Weg zur antirassistischen Erziehung. In: Essinger, H./Ucar, A. (Hrsg.): Erziehung: Interkulturell – Politisch – Antirassistisch. Felsberg 1993, S. 78-83 Frey, S.: Mehrsprachigkeit im Klassenzimmer. In: Gogolin, I./Neumann, U. (Hg.): GroßstadtGrundschule. Eine Fallstudie über sprachliche und kulturelle Pluralität als Bedingung der Grundschularbeit. Münster u. New York 1997, S. 148-175 Gogolin, I./Neumann, U. (Hg.): Großstadt-Grundschule. Eine Fallstudie über sprachliche und kulturelle Pluralität als Bedingung der Grundschularbeit. Münster u. New York 1997 Gogolin, I./Neumann, U./Reuter, L. (Hrsg.): Schulbildung für Kinder aus Minderheiten in Deutschland 1989-1999. Münster/New York 2001 Gogolin, I./Neumann, U./Reuter, L.: Schulbildung für Minderheiten – Eine Bestandsaufnahme. In: Zeitschrift für Pädagogik, 44. Jg., 1998, S. 663-678 – 75 – Gogolin, I.: “Arrangements” als Hindernis & Potential für Veränderung der schulischen sprachlichen Bildung. In: Dies./Neumann, U. (Hg.): Großstadt-Grundschule. Eine Fallstudie über sprachliche und kulturelle Pluralität als Bedingung der Grundschularbeit. Münster u. New York 1997c, S. 311-344 Gogolin, I.: Der monolinguale Habitus der multilingualen Schule. Münster u. New York 1994 Gogolin, I.: Die Lehrerschaft der Faberschule. In: Dies./Neumann, U. (Hg.): GroßstadtGrundschule. Eine Fallstudie über sprachliche und kulturelle Pluralität als Bedingung der Grundschularbeit. Münster u. 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Bilanz und Kritik der Gastarbeiterforschung und der Ausländerpädagogik. Opladen 1984, S. 42-58 Hamburger, F./Seus, L./Wolter, O.: Über die Unmöglichkeit, Politik durch Pädagogik zu ersetzen. Reflexionen nach einer Untersuchung ‚Bedingungen und Verfestigungsprozesse der Delinquenz bei ausländischen Jugendlichen’. In: Griese, H.M. (Hg.): Der gläserne Fremde. Bilanz und Kritik der Gastarbeiterforschung und der Ausländerpädagogik. Opladen 1984, S. 32-42 Hamburger, F.: Erziehung in der Einwanderungsgesellschaft. In: Griese, H.M. (Hg.): Der gläserne Fremde. Bilanz und Kritik der Gastarbeiterforschung und der Ausländerpädagogik. Opladen 1984, S. 59-70 Hamburger, F.: Von der Gastarbeiterbetreuung zur Reflexiven Interkulturalität. In: IZA, H. 3-4, 1999, S. 33-38 Hoff, G. R.: Multicultural Education in Germany: Historical Development and Current Status. In: Banks, J. A./McGee Banks, C. A. (Hg.): Handbook of Research on Multicultural Education. 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Opladen 2001 Marotzki, W.: Neue kulturelle Vergewisserungen: Bildungsperspektiven des Internet. In: Sandbothe, M./Marotzki, W. (Hrsg.): Subjektivität und Öffentlichkeit. Kulturwissenschaftliche Grundlagenprobleme virtueller Welten. Köln 2000, S. 236-258 Miller, D./Slater, D.: The Internet. An Ethnographic Approach. Oxford/New York 2000 – 76 – Neumann, U./Popp, U.: Die Elternschaft der Faberschule. In: Gogolin, I./Neumann, U. (Hg.): Großstadt-Grundschule. Eine Fallstudie über sprachliche und kulturelle Pluralität als Bedingung der Grundschularbeit. Münster u. New York 1997, S. 47-78 Nieke, W.: Interkulturelle Erziehung und Bildung. Wertorientierungen im Alltag. Opladen 2000 Nohl, A.-M.: Migration und Differenzerfahrung. Junge Einheimische und Migranten im rekonstruktiven Milieuvergleich. Opladen 2001 Prengel, A.: Pädagogik der Vielfalt. Verschiedenheit und Gleichberechtigung in Interkultureller, Feministischer und Integrativer Pädagogik. Opladen 1995 Radtke, F.-O.: Die Rolle der Pädagogik in der westdeutschen Migrations- und Minderheitenforschung. In: Soziale Welt, Jg. 42, 1991, H. 1, S. 93-108 Radtke, F.-O.: Interkulturelle Erziehung – Über die Gefahren des pädagogisch halbierten AntiRassismus. In: Zeitschrift für Pädagogik. 1995. Jg. 41. H.6, S. 853-864 Reich, H. H.: Interkulturelle Pädagogik - eine Zwischenbilanz. In: Zeitschrift für Pädagogik, 1994, 40. Jg., 1994, Heft 1, S. 9-27 Scherr, A.: Die Konstruktion von Fremdheit in sozialen Prozessen – Überlegungen zur Kritik und Weiterentwicklung interkultureller Pädagogik. In: Neue Praxis, 1998, H. 1, S. 49-58 Statistisches Bundesamt: Bildung, Wissenschaft und Kultur: Ausländische Schüler/innen, Allgemein bildende Schulen. 2002b [www.destatis.de/basis/d/biwiku/schultab9.htm] (31.07.02) Statistisches Bundesamt: Bildung, Wissenschaft und Kultur: Schüler/innen, Allgemein bildende Schulen. 2002a [www.destatis.de/basis/d/biwiku/schultab5.htm] (31.07.02) Weiß, A.: Rassismus wider Willen. Opladen 2001 Wenning, N.: Vereinheitlichung und Differenzierung. Zu den "wirklichen" gesellschaftlichen Funktionen des Bildungswesens im Umgang mit Gleichheit und Verschiedenheit. Opladen 1999 Wittpoth, J.: Rahmungen und Spielräume des Selbst. Frankfurt a.M. 1994. Wulf, C.: Der Andere. In: Ders./Hess, R. (Hg.): Grenzgänge. Frankfurt a. M. u. New York 1999, S. 13-37 Wulf, C.: Erziehungswissenschaft in einem globalisierten Horizont. In: Otto, H.-U./Rauschenbach, Th./Vogel, P. (Hg.): Erziehungswissenschaft. Politik und Gesellschaft. Opladen 2002, S. 87-95 Zurawski, N.: Virtuelle Ethnizität. Studien zu Identität, Kultur und Internet. Frankfurt a.M. u.a. 2000 2.6 Betrieb, Weiterbildung, Erwachsenenbildung Unter dieser Überschrift fasse ich zwei verschiedenartige institutionelle Bereiche und Arenen zusammen, in denen pädagogisch gehandelt wird. Zunächst wende ich mich dem Betrieb und damit verknüpft der betrieblichen bzw. beruflichen Weiterbildung zu und dann der Erwachsenenbildung. 2.6.1 Betrieb und Weiterbildung Die Betriebliche Ausbildung ist zunächst mit beruflicher Erstausbildung assoziiert. Auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes findet die Berufsausbildung im deutschsprachigen Bereich auf der Basis des sogenannten dualen Systems statt. Das bedeutet, dass an der Berufsausbildung zwei Institutionen beteiligt sind, nämlich der Betrieb und die Berufsschule. Beide, Betrieb und Berufsschule, stellen (auch) pädagogische Institutionen dar. In der staatlichen Berufsschule stellen BerufsschullehrerInnen das pädagogische Personal dar. Sie haben in der Regel ein Universitätsstudium, in dem u.a. allgemein- und berufspädagogische Kompetenz erworben wurde. Wir finden – 77 – berufspädagogisches Fachpersonal darüber hinaus in allen Berufsfachschulen (z.B. wirtschaftliche Berufsfachschulen) und Berufsaufbauschulen (vgl. dazu genauer: Arnold/Müller 1995, 76ff). Berufsschulen arbeiten auf der Grundlage eines bundeslandspezischen Rahmenlehrplans. Neben der Aufgabe, fachliche Inhalte zu vermitteln, haben Berufsschulen aber auch einen Allgemeinbildungsauftrag. Heute wird aufgrund des sogenannten „Gleichwertigkeitsbeschlusses“ der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 1994 die berufliche Bildung formal als gleichwertig mit der allgemeinen Bildung angesehen. Bei dem zweiten Lernort, dem (überwiegend) privaten Betrieb, ist die pädagogische Dimension etwas versteckter auszumachen, weil die Hauptaufgabe der Betriebe zunächst nicht die Ausbildung ist, sondern das Funktionieren als wirtschaftliche Grundeinheit. Ausbilden darf ein Betrieb in der Regel nur, wenn er dafür die Befähigung nachweist. Dieser Nachweis wird erbracht, indem neben der Eignung des Betriebes auch eine Eignung des entsprechenden Personals nachgewiesen wird. In der Regel wird dies durch eine Ausbildereignungsprüfung oder entsprechende Äquivalente erbracht. Bestandteil dieser Ausbildung sind sowohl Kenntnisse im jugendpsychologischen wie auch im berufpädagogischen und didaktischen Bereich. Die Ausbildereignungsprüfung wird von den sogenannten zuständigen Stellen abgenommen. Das sind im Regelfall die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Berufspädagogisches Personal finden wir weiterhin in überbetrieblichen Ausbildungsstätten, in die Firmen ihre Auszubildenden schicken, damit sie jene Abschnitte ihrer Ausbildung absolvieren, die sie in den Firmen nicht absolvieren können, weil die dafür benötigten Einrichtungen nicht vorhanden sind. Der Anteil der betrieblichen Ausbildung an der beruflichen Erstausbildung erfolgt auf der Basis des bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplans des jeweiligen Berufes. Soweit der Bereich der beruflichen Erstausbildung. Verallgemeinernd kann gesagt werden, dass betriebspädagogische Arbeitsbereiche solche Arbeitsfelder sind, in denen es darum geht, Menschen und betriebliche Organisationen in wechselseitige Abstimmung zu bringen, indem auf nahezu allen Ebenen betrieblicher Organisation Lernprozesse ermöglicht und begleitet werden. Auch wenn heute Begriffe wie lernende Organisation oder Organisationslernen kursieren, kann man doch sagen, dass es im Kern um Weiterbildung von Menschen geht. Darunter wird „die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluß einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“ (Deutscher Bildungsrat 1972, 197) verstanden. Der Bedeutungszuwachs der Weiterbildung in den letzten Jahrzehnten hat zu der Einsicht beigetragen, daß es immer weniger wahrscheinlich wird, daß ein Mensch bis zum Erreichen des Erwachsenenalters alles gelernt haben könnte, was er im Beruf und im Erwachsenenalter an Wissen – 78 – benötigt. Vielmehr ist für uns heute die Auffassung selbstverständlich, daß lebenslang gelernt werden muß, weil die Entwicklungsdynamik der Gesellschaft eine permanente Anpassung der eigenen Qualifikation erfordert (Anpassungsfortbildung). Ich habe in der Einleitung zu dieser Vorlesung schon darauf verwiesen, dass in der Wissensgesellschaft die Qualifikationsanforderungen an den Einzelnen nicht nur steigen, sondern dass sich auch die Art der Qualifikation verändert, nämlich in der Weise, dass immer mehr sogenannte Schlüsselqualifikationen in das Qualifikationsprofil integriert werden müssen. Arnold und Müller beschreiben diesen Sachverhalt wie folgt: „Gleichzeitig lassen die technisch-arbeitsorganisatorischen Wandlungsprozesse in der Arbeitswelt die zu lösenden Aufgaben immer offener, unstrukturierter und kooperationsbedürftiger werden und stellen damit immer höhere Anforderungen an die Selbständigkeit, Verantwortungsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit der MitarbeiterInnen sowie ihre Fähigkeit, mit Unbestimmtheit und Unsicherheit umzugehen.“ (Arnold/Müller 1995, 70) Wir müssen also konstatieren, dass im Zuge der Veränderung unserer Gesellschaft in Richtung einer Wissensgesellschaft, sich die Art und Weise, wie Menschen (in Betrieben) arbeiten, verändern und dass sich dadurch die Art der Qualifikation, die sie benötigen, um dies zu tun, ebenfalls ändert. Lernen und Arbeiten treten in ein integrales Verhältnis, genau das meint das Schlagwort vom lebenslangen Lernen. Diesen Sachverhalt kann man verschieden bewerten und diskutieren. Arnold und Müller sehen mit einer solchen „wachsenden Abhängigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen“ gravierende Folgen verbunden. Sie sprechen von einer „Erosion der identitätsstiftenden Entwicklungsschablone Beruf“ (Arnold/Müller 1995, 72), weil eine Identitätsstiftung immer weniger ausschließlich durch den Beruf erfolgt, denn die berufliche Fachqualifikation werden ja grundsätzlich weiterbildungsbedürftig. Wahrscheinlich ist dies die gravierendste Folge: Wenn sich die Arbeit (im Sinne der Erwerbsarbeit) grundlegend wandelt, dass sich der einmal erlernte Beruf nur noch begrenzt als identitätsstiftend erweist, wenn möglicherweise das Nachgehen geregelter Erwerbsarbeit eher zur Ausnahme denn zur Regel wird, dann verliert möglicherweise auch die Erwerbsarbeit diese elementare Funktion, Menschen ein biographisches Zentrum zugeben (vgl. Willke 1999; Rifkin 1995). Arnold und Müller führen diese Entwicklung explizit auf die „zunehmende 'Individualisierung der Lebenslagen und Biographiemuster' [zurück], bei der dem einzelnen sowohl die Verantwortung für seine Beschäftigung als auch für seine Identität zuwächst“ (Arnold/Müller 1995, 72). Auch das stimmt mit dem überein, was im einleitenden Kapitel dieses Bandes ausgeführt worden ist: Die Folgen dieser Entwicklung werden dem Einzelnen zugerechnet. Er wird in stärkerem Maße in die Verantwortung für sein eigenes Lernen und für sein eigene Biographie genommen, ein Sachverhalt der als erhöhte Biographizität bezeichnet wird: Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen müßten von daher auch „das Bewußtsein der eigenen Biographieverantwortung“ – 79 – (ebd.) stärken. Die anhaltende Tendenz der zunehmenden Weiterbildungsnotwendigkeiten hat aber nicht nur auf der Seite der in den Betrieben arbeitenden Menschen Folgen, sondern auch für die Betriebe selbst. Mit dem verstärkten Einsatz von Personalund Organisationsentwicklungsmaßnahmen seit Beginn der 1980er Jahre öffnen sich auch für Pädagogen auf betrieblicher Ebene weitere Einsatzmöglichkeiten, die jenseits der klassischen beruflichen Erstausbildung und der klassischen Weiterbildung liegen. Neue Arbeitsformen in den Betrieben haben auch zu neuen Lernformen geführt: Flachere Hierarchien und Verantwortungsdelegation nach unten haben beispielsweise zu Qualitätszirkeln geführt. Wenn Lernen verstärkt im Sinne von Selbststeuerungsprozessen verstanden wird, ergeben sich andere pädagogische Anforderungen an die Moderation und Gestaltung dieser Prozesse. Die Entwicklung der Gesellschaft in Richtung auf eine Wissensgesellschaft hat zu einer Diversifikation pädagogischen Wissens in den betrieblichen Kontext geführt (vgl. Kade/Nittel 2002, 200). Zusammenfassend stellt Harney fest, dass pädagogische Arbeit in Betrieben sich zu einer Pädagogisierung des Lebenslaufs entwickelt habe: „Heute ist die moderne Bedeutung des Betriebes in hohem Maße von Erziehungsabsichten geprägt, die sich allerdings nicht auf den Jugend-, sondern auf den Erwachsenenzyklus richten (...), und deren Reichweite deutlich über den Betrieb hinausgeht. Eine nicht mehr übersehbare Beratungs- und Managementliteratur beschäftigt sich heute mit der Konstruktion des neuen Betriebsmenschen, der teamfähig, flexibel und schlüsselqualifiziert, sich selbst steuernd etc. sein soll. Der Betrieb hat sich zum Einfallstor für die Pädagogisierung des Lebenslaufs entwickelt." (Harney 2002, 192) 2.6.2 Erwachsenenbildung Wie Tietgens 1995 erläutert, kann Erwachsenenbildung geschichtlich aus der Volksbildung begriffen werden und bezieht sich auf eine allgemeine Bildung der Menschen. Deshalb heißt die zentrale Instanz, die gewöhnlich mit Erwachsenenbildung assoziiert wird, auch Volkshochschule. Weiterbildung bezieht sich dagegen mehr auf die funktionale Qualifikation, die in der Regel auf berufliche Verwertung zielt. Auch der Bereich der Erwachsenenbildung ist zunächst mit klassischen Institutionen assoziiert: Volkshochschule, gewerkschaftliche und parteigebundene Einrichtungen etc. Erst in zweiter Linie wird hier deutlich, daß Erwachsenenbildung auch unterhalb und jenseits dieser offiziellen Institutionen thematisiert werden muß. Kade und Nittel verwenden dazu kategorial neben dem Institutionenbegriff die Begriffe des "Ortes" und des "Raumes". Lernorte und -räume seien auch das Museum, die Stadt oder auch soziale Bewegungen. „Das Gesamtfeld der Erwachsenenbildung erscheint als eine lockere und bunte Aneinanderreihung von institutionellen Lernorten einerseits und Orten des Lernens – 80 – in lebensweltlichen Kontexten andererseits" (Kade/Nittel 2002, 196). Zum institutionellen Kern öffentlich verantworteter Erwachsenenbildung können Einrichtungen der Kirchen, Gewerkschaften und Gebietskörperschaften bzw. Kommunen gerechnet werden. Neue Lernorte Es ist ein starker Trend der Didaktisierung des Ausstellungswesens mittels interaktiver Medien zu verzeichnen (Museen, Gedenkstätten) wie auch die Zunahme pädagogischer Ämter und Berufe in Kultureinrichtungen (Museen, Gedenkstätten). Das zeigt, daß sich zunehmend pädagogisch induzierte Lernorte außerhalb der bekannten Einrichtungen und gesellschaftlichen Träger der Erwachsenenbildung etabliert haben. Soziale Bewegungen zeichnen sich beispielsweise in vielen Fällen durch die „Generierung und die Vermittlung von Wissen aus, das im offiziellen Diskursuniversum einer Gesellschaft nur eine randständige Bedeutung hat oder gar ausgegrenzt wird.“ (Kade/Nittel 2002, 201) z.B. Dritte-Welt-Bewegung, Dritte-Welt-Läden, Friedensbewegung, AntiAtomkraftbewegung, Atac, Bürgerbewegungen etc. Insofern sprechen Kade und Nittel zu Recht von den Lernorten der neuen sozialen Bewegung, in denen durchaus innovative pädagogische Methoden entwickelt worden sind, z.B. die Zukunftswerkstatt. In diesem Sinne stellen Soziale Welten, Bewegungen und Milieus den Akteuren gewisse Sozialisations- bzw. Beteiligungsformen bereit. Der Topos der Entgrenzung des Pädagogischen meint eine Ortsveränderung des Lernens. Damit ist gemeint, daß neue Lernorte außerhalb der traditionellen Institutionen (wie Schule etc.) entstehen, die nicht zur klassischen Domäne der Pädagogik gehören (vgl. Kade 1993). – 81 – 2.6.3 Literatur Arnold, R.; Müller, H.-J. (1995): Berufsbildung: Betriebliche Berufsausbildung, berufliche Schulen, Weiterbildung. In: Krüger/Rauschenbach (Hrsg.) 1995. S. 61-89. Deutscher Bildungsrat (1971): Strukturplan für das Bildungswesen. Stuttgart. Harney, K. (2002): Betrieb. In: Krüger/Helsper (Hrsg.) 2002, S. 187-194. Kade, J. (1992): Erwachsenenbildung und Identität. Eine empirische Studie zur Aneignung von Bildungsangeboten. Zweite Auflage. Weinheim (Deutscher Studien Verlag). Kade, J. (1993): Aneignungsverhältnisse diesseits und jenseits der Erwachsenenbildung. In: Z.f.Päd. 3/1993. S. 391-408. Kade, J.; Nittel, D. (2002): Erwachsenenbildung/Weiterbildung. In: Krüger/Helsper (Hrsg.) 2002. S. 195-206. Kade, J.; Seitter, W. (1996): Lebenslanges Lernen - Mögliche Bildungswelten. Erwachsenenbildung, Biographie und Alltag. Opladen (Leske + Budrich). Krüger, H.-H.; Helsper, W. (Hrsg.) (2002): Einführung in die Grundbegriffe und Grundfragen der Erziehungswissenschaft. 5. durchgesehene Auflage. Opladen (Leske + Budrich). Krüger, H.-H.; Rauschenbach, Th. (Hrsg.) (1995): Einführung in die Arbeitsfelder der Erziehungswissenschaft. Opladen (Leske + Budrich). Lüders, Ch.; Kade, J.; Hornstein, W. (1995): Entgrenzung des Pädagogischen. In: Krüger/Helsper (Hrsg.) 2002. S. 207-216. Rifkin, J. (1995): Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft. Frankfurt a.M. (Fischer) 2001. Tietgens, H. (1995): Erwachsenenbildung: Volkshochschulen, Verbände, Initiativen, Bildungsstätten. In: Krüger/Rauschenbach (Hrsg.) 1995. S. 125-140. Willke, G. (1999): Die Zukunft unserer Arbeit. Frankfurt a.M./New York (Campus). 2.7 Kultur- und Medienbereich Die Arbeitsfelder im Kultur- und Medienbereich lassen sich allgemein wie folgt zusammenfassen: Es geht in ihnen darum, 1. Informationen zu sammeln, auszuwerten, zu prüfen und sie kommentierend, unterhaltend und/oder analysierend aufzubereiten und 2. sie in Ton, Schrift und/oder Bild (also über ein Medium) an die Öffentlichkeit zu vermitteln oder den öffentlichen Medien zur Übermittlung bereitzustellen. – 82 – Mediensektor Journalismus Allgemeine Voraussetzungen der Weg über ein Fachstudium der Weg über Nicht-Fachstudiengänge Journalistenschulen Kultur- u. Medienbereich Neue Informationstechnologien im Bildungsbereich virtuelle Schule virtuelle Universität Neue Medienforschung 2.7.1 Mediensektor allgemein Zeitungen Zeitschriften Presseunternehmen (z.B. dpa) Verlage Medienbereich Hörfunk- u. Fernsehanstalten öffentlich-rechtlich privat Filmindustrie Die Medienwirtschaft im engeren Sinne wird in Deutschland getragen von 76.000 Publizisten, 3.300 Presseunternehmen mit 320.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatzvolumen von 50 Mrd. DM; von 6.600 Buchverlagen und Buchhandelsunternehmungen mit einem Umsatz von 15 Mrd. DM und 70.000 aufgelegten Titeln pro Jahr; von öffentlich-rechtlichen und einer ständig wachsenden Zahl privater Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie von Filmstudios und Filmverleihunternehmen (Stand: 1998). Eine besonders dynamische Entwicklung ist in Deutschland im Bereich der privaten Rundfunksender abgelaufen. Hier ist ein Sektor entstanden, den erst die Faktor-K-Revolution zur Blüte gebracht hat mit (1995) 315 TV- und Radiosendern und bisher insgesamt 13.300 Mitarbeitern. Die Medienmultis gehören bereits heute im weltweiten Maßstab zu dem sowohl umsatz- und ertragsstärksten als auch arbeitsplatzintensivsten Wirtschaftsunternehmungen. Sie leiten ihre Wirtschaftskraft von der Kombination des Verlagsgeschäftes im – 83 – Printmedienbereich, dem Angebot elektronisch medialer Leistungen (kleine billige Software CDs), mit dem Anzeigegeschäft und der Werbung im elektronischen Medien ab. Wir gehen von einer jährlichen Steigerungsrate von etwa 20% in diesem Segment aus. Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg, wird der Anteil der sogenannten Informationsberufe unter den Gesamterwerbstätigen insgesamt bis zum Jahr 2010 auf etwa 55 Prozent steigen (1980: 40 Prozent). 2.7.2 Journalismus Allgemeine Voraussetzungen Grundsätzlich: offener Berufszugang Abitur Fremdsprachenkenntnisse literacy Schlüsselqualifikationen mit Menschen umgehen wollen Der Zugangsweg über ein Fachstudium Abgeschlossenes Studium 60% der rund 56.000 festangestellten Journalisten in Deutschland haben studiert, 4% promoviert Fächerwahl hängt von späterer angestrebter Tätigkeit ab (Fachstudium) Der Weg über Nichfach-Studiengänge Studiengang Journalistik (6 Hochschulen) Abschlüsse: Diplom Journalist Magister Artium Studiengang Kommunikationswissenschaft Abschlüsse: Magister Artium Diplom Kommunikationswissenschaftler Diplom Kommunikationswirt Mensch/Mensch- bzw. Mensch/Maschine – Kommunikation Studiengang Publizistik (7 Hochschulen): empirische Sozialwissenschaft, die sich mit der Wirkung der Massenmedien beschäftigt – 84 – Journalistenschulen München (Studium + deutsche Journalistenschule) Henri-Nannen Schule in Hamburg (2 jähriger Kurs) 40 Teilnehmer, 2.000 Bewerber (Jobgarantie bei Gruner+Jahr oder anderen Pressehäuser) Voraussetzungen: Abitur + Aufnahmetests Zweidrittel aller Bewerber haben jedoch ein Studium; Höchstalter: 28 Jahre Kölner Institut für Publizistik Studium der Wirtschaftswissenschaften + Publizistik Firmeninterne Journalistenschulen: – Axel Springer Verlag – Burda – Holtzbrinck 2.7.3 Neue Informationstechnologien im Bildungsbereich Multimediale Lehr- und Schulungsprogramme werden bereits heute mit großem Erfolg eingesetzt. Die Vermittlung der Lehrinhalte durch Video-, Audio- sowie graphische Informationen soll zu einer verbesserten Aufnahme des Lehrstoffes und zu einer Individualisierung der Lerngeschwindigkeit und der Lernpfade führen. Vielen Experten gehen von einer Steigerung der Lerneffizienz bis zu einem Faktor von 3 aus. Darüber hinaus können Lehrinhalte direkt am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch entfallen An- und Abreisezeiten zu zentralen Ausbildungsveranstaltungen. Trainingseinheiten können zum gewünschten Zeitpunkt abgerufen werden (Just-in-time-learning). In den USA laufen zahlreiche Pilotversuche, um die Qualität der schulischen und universitären Ausbildung durch den Einsatz solcher Programme und Technologien zu verbessern. Schon heute kann man online auf etwa 7.000 kommerzielle Datenbanken zurückgreifen, die Informationen aus den unterschiedlichsten Bereichen anbieten. Durch Multimedia werden die Datenbankinhalte mittels Hinzufügen von Bildern, Video und Ton attraktiver. Edu- und Infotainment Mit Edutainment bezeichnet man Software, die Kindern und Jugendlichen spielend Lerninhalte vermitteln soll. Dabei handelt es sich beispielsweise um professionell gestaltete Spiele, bei denen nicht Raumschiffe abgeschossen, sondern Mathematikaufgaben gelöst werden müssen. Weiter entwickelte Märkte wie die USA oder Frankreich zeigen, dass im Edutainmentsegment pädagogisch und wirtschaftlich großes Potential liegt. Infotainment-Titel nutzen die multimedialen – 85 – Kommunikationsmöglichkeiten, um herkömmliche Nachschlagwerke attraktiver zu gestalten. Es werden zum Beispiel in multimedialen Lexika wie in dem Universallexion von Bertelsmann oder Mircosoft Encarta, die Textinformationen mit Bildern, Audio- und Videoinformation ergänzt, die interaktiv vom Benutzer abgerufen werden können. Typische Infotainment-Titel sind neben den Lexika Reiseführer und Nachschlagwerke aller Art. Neue Lernszenarien Wenn immer mehr Menschen weltweit Zugang zu immer mehr Wissen haben, dann kommt es deshalb immer weniger darauf an, selbst Informationen zu sammeln, zu besitzen und zu schützen. Entscheidend wird in Zukunft vielmehr die Fähigkeit sein, mit der Fülle allgemein zugänglicher Information intelligent umzugehen. Die Veränderungen haben weitreichende Auswirkungen auf das gesamte staatliche und gesellschaftliche Gefüge. Sie beginnen in der Kindererziehung und in der Schule und setzen sich im gesamten Bildungssystem fort. Sie lassen uns erkennen, dass es sich bei Datenverarbeitung und Multimedia nicht nur um eine weitere technische Entwicklung handelt. Wir haben es vielmehr mit der Entstehung einer neuen Kulturtechnik zu tun. Für die Gestaltung von Bildung und Erziehung, von Lehren und Lernen der Zukunft bedeutet dies: Nicht auf die Aneignung eines möglichst großen Wissensbestandes wird es ankommen, sondern auf den Erwerb der Fähigkeit, zugängliches Wissen zu nutzen, es mit anderen Wissen zu kombinieren, fruchtbare Assoziationen und Analogien zwischen und unter verschiedenen Wissensgebieten herzustellen und damit zu neuen Einsichten und Erkenntnissen zu gelangen. 2.7.3.1 Virtuelle Schule Solange es Computer gibt, hat man versucht, sie für die Verbesserung von Lernen einzusetzen. Bei aller Euphorie ist auch von Befürwortern immer wieder das dritte oben genannte skeptische Argument eingestanden worden, dass Lernen durch den Einsatz von Computern zwar anders, dass aber nicht vollständig klar sei, ob es dadurch wirklich besser werde. Michael Dertouzos darf sicherlich zu denjenigen gezählt werden, die die Möglichkeiten der neuen Informationstechnologien anpreisen und der optimistisch in die digitale Zukunft schaut, wie sein Buch "What will be. How the new world of information will change our lives" (vgl. Dertouzos 1997) zeigt. Aber auch er ist skeptisch: "It is unclear whether computer and communications technologies help the learning process in a fundamental way. We have certainly discovered exiting ways of using information technology in learning. But we must be conservative when it comes to the education of our children. It is simply not enough - and may be damaging - to gaze with wonder at a novel technological approach and declare it – 86 – educationally effective just because it is existing." (Dertouzos 1997, 175f.) Diese Einschätzung spielt auf die Versprechungen an, die Seymour Papert in seinen Schriften 1982, 1994 und 1996 propagiert hat. Technologie alleine – so kann die Pointe von Dertouzos verstanden werden – gewährt noch nicht eine Verbesserung des Lernprozesses. Papert hat bezeichnenderweise seine Visionen eines anderen Lernens in seinen frühen Schriften am Beispiel der Schule entwickelt und in seinem Buch "The Connected Family. Bridging the Digital Generation Lap" (1996) am Beispiel der Familie. Der Grund dafür liegt darin, dass Lernen sich infolge der neuen Informationstechnologien nur noch – so Papert – zu einem geringen Teil in der Schule abspielen werde; das meiste werde außerschulisch durch neue Informationstechnologien gelernt. Für ihn könnte die Familie ein solcher neuer Lernort werden. Diese Tendenz wird dann noch verstärkt, wenn Schule ihre traditionelle Orientierung auf die Buch- und Textkultur beibehält, wofür es ja durchaus Argumente gäbe. Schule hätte in diesem Fall ein nahezu existentielles Problem, wenn das, was fürs Leben, für Arbeit und Freizeit benötigt wird, nicht mehr in ihr gelernt werden würde. Konsens besteht darüber, dass die neuen technischen Ressourcen für ein auf der Basis der Selbständigkeit operierendes Lernen ausgeschöpft werden sollen. Dissens besteht darüber, welches die Schlußfolgerungen sein sollen, die aus dem Sachverhalt, dass neue Informationstechnologien das Lernen in der traditionellen Institution Schule verändern, gezogen werden müssen. Das Spektrum möglicher Folgerungen reicht am Beispiel der Schule von deren Abschaffung und einem Just-in-time-learning in dezentralen internetbasierten Lernstationen (Perelman 1992) bis zu der These, dass sich prinzipiell gar nichts zu verändern brauche, weil in Schulen immer schon Medien eingesetzt worden seien und Schule gleichsam ein Gegengewicht zur ubiquitären medialen Präsenz zu bilden habe (von Hentig 1996; 1998; Healy 1998). Vielleicht liegt die Wahrheit - so meinen viele - wieder einmal in der Mitte. Schule wird den Status des herausgehobenen Ortes von Lernen verlieren, so dass sich dadurch der soziale Stellenwert des Lernens verändert. Schule gerät unter Legitimationsdruck und muss sehen, dass sie nicht nur ein Ort für schulsozialarbeiterische Aktivitäten wird und das Lernen und der Aufbau von Qualifikationen immer mehr an außerschulischen Orten stattfindet. Die enge Verbindung von Lernen und Unterricht gerät also damit in die Krise. Dieser auf die Schule zukommende Legitimationsdruck hat u.a. dazu geführt, dass in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen worden sind, um schulische Lernprozesse an die Möglichkeiten heranzuführen, die sich durch das Internet eröffnen. Einige dieser Anstrengungen möchte ich im folgenden untersuchen und dann zeigen, dass in außerschulischen Lernbereichen internetbasierte Lernformen wesentlich vorbehaltloser und schneller entwickelt werden. – 87 – Schulen im Netz Die Bertelsmann Stiftung und die Initiative Schulen ans Netz des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie sind zwei Beispiele für bildungspolitische Akteure, die versuchen, zwischen alten Hierarchien und neuen Anforderungen einer sich abzeichnenden Informationsgesellschaft zu moderieren, um den Lernort Schule grundsätzlich anders zu gestalten (vgl.: Münstersche Erklärung: http://www.uni-giessen.de/fb03/vinci/labore/gen/muenster.htm [12.09.98]). Die im Jahre 1996 begründete Initiative des Bundesministeriums (vgl.: http://www.san-ev.de [8.11.01]) verfolgt das Ziel, eine Initialzündung dafür zu geben, dass durch den Einsatz vernetzter Computer im schulischen Unterricht moderne handlungsorientierte Konzepte entwickelt werden können, die SchülerInnen mehr Raum für projektorientierte Eigenaktivität geben und dadurch den Aufbau von Schlüsselqualifikationen, wie beispielsweise Medienkompetenz, fördern sollen. Im Zuge der Initiative der Bundesregierung "Schulen ans Netz" sind seit 1996 alle 36 000 allgemein- und berufsbildende Schulen Online gegangen. Der Deutsche Bildungsserver, das offene Deutsche Schulnetz, das Schulweb, die Bildungsserver der einzelnen Bundesländer sowie zahlreiche andere OnlineAngebote engagierter PädagogInnen unterstützen die Schulen bei ihren Aktivitäten. Ich will die Initiative Schulen ans Netz hier nicht im einzelnen würdigen (vgl. dazu zusammenfassend: Treumann u.a. 1998; Kubicec/Breiter 1998: Fischbach 1997); wichtig ist für mich nur, dass internetbasierte Projekte zunehmend in die Schule Eingang finden und unterrichtliches Lernen dadurch bereichern und einige Veränderungen gleichsam unter der Hand importieren. Die Hauptanwendungsgebiete virtueller Lernräume im Bereich der Schule sehe ich derzeit in einer dosierten Handhabung internetbasierter Projekte. Schule wird nicht darum herumkommen, große Anteile des Lernens in virtuelle Räume zu verlegen. Ob sich das deutsche Bildungswesen relativ schnell in diese Richtung entwickeln wird, darf eher bezweifelt werden. Die Entwicklung wird wohl eher nach dem Muster der rasanten Stagnation erfolgen. Da hilft es auch nichts, wenn darauf verwiesen wird, dass in anderen Ländern eine wesentlich größere Aufgeschlossenheit und Bereitschaft, sich diesen neuen Möglichkeiten zu öffnen, besteht. Beispiele, wie etwa ein virtuelles Gymnasium in San Franzisco (http://www.cybercorp.net/COW [13.08.98]) wird man wohl in Deutschland auch in den nächsten Jahren noch schmerzlich vermissen. 2.7.3.2 Virtuelle Universität – 88 – Unterstützung einzelner Lehrveranstaltungen Chat Mailingsliste E-Mail Foren Studieneinheiten (Projekte) Virtuelle Universität Studienmaterial (Text, Bild, Audio Video) Chat Mailingliste E-Mail Foren Studiengänge Studienmaterial (Text, Bild, Audio Video) Chat Mailingliste E-Mail Foren Viele amerikanische Universitäten gehen dazu über, komplette Studiengänge Online anzubieten. Von den 80.000 Studierenden der University of Maryland kommen beispielsweise nur 30.000 aus den USA, der Rest setzt sich international zusammen. Der Trend sei klar: Derzeit würden 85% der neuentwickelten Lehreinheiten und Studiengänge printbasiert und 15% webbasiert entwickelt. Die momentan sich vollziehende Umgestaltung ziele darauf, im Jahre 2000 – und das sind nur drei Jahr hin – 20% der Neuentwicklungen von Studiengängen und Studieneinheiten printbasiert und 80% webbasiert zu realisieren. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass erstens die Zahl der Gesamtstudierenden steigt und zweitens, dass der Anteil der internationalen Studenten im Verhältnis zu den amerikanischen steigt. Die Universität richtet sich darauf ein, dass ihre Hauptaktivitäten dann im Internet stattfinden und nur ein relativ kleiner Prozentsatz der Aktivität sich auf die Präsenz der Studierenden an der Universität konzentrieren wird. Diese Aktivitäten muß man sicherlich differenzieren. Natürlich eigenen sich bestimmte Studiengänge mehr und andere weniger dafür, im Netz abgewickelt zu werden. Und möglicherweise kann es sein, dass bestimmte Inhalte vom Prinzip her gar nicht in das Netz gebracht werden können. Das sind aber notwendige Differenzierungen, die nicht dem Gesamttrend widersprechen. – 89 – 3 Klientel 2008-03-17 Ab 11 Jahren ist Schluss mit dem Kindsein http://www.heise.de/tp/blogs/3/104391 Eine britische Umfrage belegt, dass die Zeit der Kindheit schrumpft. 3.1 Kinder Kinder hat es zu allen Zeiten gegeben, doch nicht immer wurde Kindheit gesellschaftlich anerkannt. Zwar kann nur derjenige, der ein Kind gewesen ist, sagen, er habe eine Kindheit gehabt. Doch bedarf es dafür auch einer Gesellschaft, die das Kindsein anerkannt und somit eine Altersphase Kindheit institutionalisiert hat. Zwischen der gesellschaftlichen Tatsache Kindheit und dem Kindsein, der Lebenspraxis der Kinder, steht die Kindheit als biographischer Abschnitt im Lebenszyklus. Auch wenn heute nicht mehr nur Kinder ihr Klientel sind, orientiert sich die Pädagogik meist an Kindsein und Kindheit. Denn Kindern wird in besonderem Maße das Recht zu gestanden, noch nicht ‚fertig’ zu sein und das Lernen zu lernen. Erziehungswissenschaftliche Denkfiguren nehmen dieses „pädagogische Moratorium Kindheit“ (Zinnecker 2000) häufig zu ihrem Ausgangspunkt und betonen zugleich, dass nicht nur das Kind, sondern auch der Erwachsene lernbedürftig und -fähig ist. Kindheit möchten wir als eine gesellschaftliche, häufig in Institutionen zum Beispiel dem Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschriebene Konstruktion begreifen, die selbstverständlich historischen Veränderungen unterworfen ist. Kindsein bezeichnet die Seinsweise der Kinder, die von ihrer Geburt bis hin zum Jugendalter einen Bildungs-, Entwicklungs- und Sozialisationsprozess durchlaufen. Beide, Kindheit und Kindsein, stehen zueinander in einem Verhältnis wechselseitigen Austauschs. Kindern kann man sich in erziehungswissenschaftlicher Absicht unter unterschiedlichen Perspektiven nähern, von denen wir hier acht Perspektiven herausgreifen: die historische, die gesellschafts- und generationstheoretische, die historisch-anthropologische, die anthropologisch-phänomenologische, die entwicklungspsychologische, sozialisationstheoretische, die sozialkonstruktivistische und die biographische Perspektive, unter denen sich durchaus neben Differenzen auch Verbindungen knüpfen lassen. So beschäftigen sich die erstgenannten vier Perspektiven vornehmlich mit der gesellschaftlichen Konstruktion Kindheit, die letztgenannten mit dem Kindsein. – 90 – 3.1.1 Zur Kindheit Eine umfassende „Geschichte der Kindheit“ gibt es zwar bislang nicht, doch hat Philippe Ariès in seinem gleichnamigen Buch (1990 [1960]) den Wandel der Kindheit in den gehobeneren Schichten Frankreichs zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert rekonstruiert und wurde damit zum Vorreiter einer historischen Kindheitsforschung, wie sie in Deutschland etwa von Behnken und Zinnecker (vgl. u. a. Behnken/Bois-Reymond/Zinnecker 1989) vorangetrieben wird. Ariès unterscheidet die emotionale Beziehung zum Kind von der sozialen Anerkennung einer Kindheit (vgl. 1990, S. 209). Letztere habe es in der mittelalterlichen Gesellschaft in nur geringem Maße gegeben: „Die Dauer der Kindheit war auf das zarteste Kindesalter beschränkt, ...; das Kind wurde also, kaum daß es sich physisch zurechtfinden konnte, übergangslos zu den Erwachsenen gezählt, es teilte ihre Arbeit und ihre Spiele.“ (ebd., S. 46) Erst über die folgenden Jahrhunderte hinweg entwickelte sich eine gesellschaftliche Konstruktion ‚Kindheit’, innerhalb derer das Kind über eine längere Lebensstrecke hinweg als pflege- und erziehungsbedürftig angesehen worden sei. Damit wurde nicht nur die Familie zum Ort gegenseitiger, emotionaler Wertschätzung (jenseits einer funktionalen, für das Überleben notwendigen Beziehung). Zugleich lernten die Kinder nicht mehr, indem sie an der Arbeit der Erwachsenen unmittelbar teilhatten, sondern wurden in einer eigenen (pädagogischen) Institution, der Schule, auf das Leben als Erwachsener vorbereitet. Ariès’ Studie ist trotz ihrer Popularität hinsichtlich ihrer inhaltlichen Stichhaltigkeit umstritten. So ist eingewandt worden, dass die Kindheit keine bürgerliche Erfindung sei, auch wenn im 18. Jahrhundert mit der „Institutionalisierung der Erziehung“ die „Kindheit als eigene kulturelle Größe in deutlicher institutioneller Abgrenzung vom Erwachsenenleben“ hervorgetreten sei (Oelkers 1988, S. 199). Gleichwohl war der methodologische Impetus von Ariés’ Studie richtungsweisend: Seine Einsicht in die Geschichtlichkeit von Kindheit „impliziert eine Unterscheidung zwischen dem chronologischen Lebensalter und den psychophysischen Reifungsprozessen einerseits, den sozialen Bedeutungen andererseits, die daran geknüpft sind; [...] So gelesen, schildert Ariès, wie der Unterschied von ‚Kindern’ und ‚Erwachsenen’ praktiziert und wie er institutionalisiert wird [...] Alterszugehörigkeit erweist sich als soziokulturelles Phänomen und die Kindheit als institutionalisiertes Konstrukt“ (Honig 1999, S. 20). Diese methodologische Einsicht verweist auf eine gesellschafts- und generationstheoretische Perspektive auf Kinder, innerhalb derer etwa Michael Sebastian Honig versucht, Kindheit als „generationelle Ordnung“ nicht nur zwischen Kindern und Erwachsenen, sondern auch zwischen Kindern und Eltern zu begreifen (vgl. 1999, S. 185). Damit sind zugleich zwei Zeit- und Sozialstrukturen angesprochen: die Entwicklung des Kindes in seinen „mikrosozialen Beziehungen der erfahrbaren sozialen Welt“ (ebd., S. 198), etwa – 91 – der Familie, wie auch die Gesellschaft und der soziale Wandel, den jene durch das Heranwachsen neuer Generationen durchmacht. Innerhalb dieser „generationellen Ordnung“ zwischen Kindern und Erwachsenen/Eltern entfalten sich Bildung und Entwicklung als „Sache gelebter Generationenbeziehungen“ (ebd., S. 200). Auch wenn Honig mit dem Begriff der „generationellen Ordnung“ eine Verknüpfung von Kindsein (d. h. der Bildung und Entwicklung der Kinder) mit der Kindheit als gesellschaftlich institutionalisierter Lebensphase gelingen mag, wird dies mit einem sehr offenen und unpräzisen Generationenbegriff erkauft, der nicht zwischen Familiengenerationen, ökonomischen Generationen und Weltanschauungsgenerationen (vgl. Kohli 1996) zu differenzieren vermag. In einer historisch-anthropologischen Perspektive lässt sich demgegenüber Kindheit als „mythologischer Diskurs“ in kulturellen Dokumenten des Alltags rekonstruieren, wie dies Dieter Lenzen in seiner „Mythologie der Kindheit“ (1985) getan hat. Er untersucht hier im Rahmen des Lebenszyklus u. a. den Mythos des Kindes in der Sexualität und bei der Geburt, bei Taufe und Einschulung wie auch etwa in der Adoleszenz. Es geht Lenzen darum herauszufinden, „wie und ob in unserer Kultur heute jene Transitionen [d. h. Übergänge; d. A.] zwischen den einzelnen Lebensphasen im Hinblick auf die Herausbildung und Sicherheit des Typus ‚Kind’ im Bewußtsein der Erwachsenen funktionieren.“ (ebd., S. 55) Gerade die Aufmerksamkeit auf die historische Unterschiedlichkeit dieser Kindheitsmythen von Erwachsenen erlaubt es Lenzen, auch längerfristige Entwicklungen und Kontinuitäten zu identifizieren. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich Kindheit im 20. Jahrhundert nicht mehr auf eine durch Übergangsriten klar abgegrenzte Lebensphase der Erziehungszeit beschränke (vgl. ebd., S. 340ff), sondern an ihren Rändern immer mehr zerfasere und auch das Leben von Erwachsenen durchdringe, die zunehmend abhängig von (pädagogischen) Hilfeleistungen (gemacht) würden (Stichwort: „verewigte Kindheit“) (vgl. Lenzen 1993, S. 856), andererseits – wie im Extremfall des Strafgefangenen infantilisiert werden: „Er soll dazulernen, erzogen werden zur Vermeidung der Wiederholung, ein Reifungsdefizit soll ausgeglichen werden.“ (Lenzen 2000, S. 353). Lenzen provoziert deshalb mit der Frage, ob „wir das ‚Kind’ als Objekt unserer Beeinflussung brauchen, um Hierarchien zu etablieren, um eine Gesellschaft beherrschbar zu machen“ (ebd., S. 358)? Zwischen solchen historisch argumentierenden Ansätzen, die vornehmlich auf die Kindheit blicken, und den Forschungsperspektiven, die sich vor allem mit dem Kindsein beschäftigen, ist der Ansatz der anthropologisch-phänomenologischen Beschäftigung mit dem Kinde (vgl. u. a. Lippitz/Rittelmeyer 1989; Lippitz/MeyerDrawe 1987) zu verorten. Diese phänomenologische Perspektive betrachtet das Kind jenseits einer Erwachsenenzentrierung, jedoch – ähnlich wie die historischanthropologische – nicht unabhängig von der Welt der Erwachsenen. Es geht um das Kind innerhalb eines Feldes, „das immer schon pädagogisch bedingt ist und – 92 – wo pädagogische Handlungsnormen und -formen Ziel, Ansatzpunkt und Bedingung der entwicklungsfördernden oder -hemmenden Auseinandersetzung des Kindes mit den Erwachsenen darstellen“ (Lippitz 1999, S. 242). Das Kind wird hier insofern als „qualitativ und ‚eigensinnig’ anders als Erwachsene“ und zugleich als Fremder betrachtet (ebd., S. 244). Dabei ist das Kind nicht nur der Erwachsenenwelt (noch) fremd, es befremdet sie zugleich. Es bricht – so die Phänomenologen – in die Ordnung der Erwachsenen ein: „Ungehemmt schreit es seine Bedürfnisse heraus, verletzt es alle Tabus der Sexualität oder überschreitet die Schwellen der Peinlichkeit, wenn es lustvoll mit Schmutz und Dreck spielt, ... usw.“ (Lippitz 1995, S. 48) Die Befremdung des Erwachsenen durch das Kind wird noch dadurch potenziert, dass er in dem fremden Kind auch das „vielleicht inzwischen fremd gewordene Kind in ihm“ (ebd.) entdeckt. Diese Irritation gehört zur pädagogischen Grunderfahrung und markiert den engen Zusammenhang zwischen der biographischen Erfahrung der Kindheit und dem Kindsein. 3.1.2 Zum Kindsein Dem Kindsein widmet sich u.a. die entwicklungspsychologische Perspektive. Dieser ist das Kindsein keine Gegebenheit und Selbstverständlichkeit, sondern Resultat eines Prozesses der Selbst-Bildung, die entwicklungspsychologisch z. B. von Gerd E. Schäfer (1995) untersucht wird. Die Subjektwerdung des Säuglings entfaltet sich in dieser Perspektive zwischen der fürsorglichen Pflege durch die Mutter oder eine andere engste Bezugsperson, die diese Funktion erfüllt, einerseits, und den „inneren Impulsen“ (ebd., S. 31), die der Säugling zunehmend in sich entdeckt, andererseits. Sie vollendet sich dort, wo das Kind seine inneren Impulse nach Außen tragen und (in Form einer Sprache) symbolisieren kann (vgl. ebd., S. 31f). Schäfer sieht diesen frühen Selbst-Bildungsprozess als Grundlage aller weiteren Formen von Bildung und Lernen an. Nach der Geburt erlebt der Säugling sich – in dieser stark der Psychoanalyse verbundenen Perspektive weder in körperlicher noch in geistiger Hinsicht als ein einzelnes Subjekt, sondern als „Ensemble von Körperteilen“ mit einer „Vielfalt von Zentren des Lust-Unlust-Erlebens“ (ebd., S. 39). Wie Schäfer mit dem Kinderarzt und Psychoanalytiker D. W. Winnicott zeigt, spielt hier das fürsorgliche Halten der engsten Bezugsperson bzw. der Mutter für die Konstitution des Ich eine wesentliche Rolle. Indem die Mutter den Säugling gerade dort, wo er durch Umwelteinflüsse über seine eigenen Kompetenzen hinaus belastet wird, in ihren Armen schützend hält, erlebt der Säugling sich als integriertes Subjekt in Abgrenzung von der Umwelt (vgl. ebd., S. 40). Während dem Säugling das Gehaltenwerden und die Fürsorge der engsten Bezugsperson zunächst noch nicht bewusst ist (auch wenn er sich ihrer sicher ist), so erhält er in jenem Moment, wo ihm diese Fürsorge für kurze Dauer entzogen wird und er schreit, ein Bewusstsein dieser Abhängigkeit von der engsten – 93 – Bezugsperson (vgl. ebd., S. 43). Hier entfaltet nun der zweite Moment der Subjektwerdung, der innere Impuls, seine Wirkung: Wurde der Säugling in seinen ersten Lebensmonaten noch vor den (z. T. zerstörerischen) Wirkungen seines „inneren, spontanen Impulses“ (ebd., S. 46) in den Armen der Mutter geschützt (z. B. bei Wutanfällen), so eröffnet sich diesem triebdynamisch als „Es“ zu erklärenden Ausdruck eines einfachen Phantasielebens später ein Raum. Dies geschieht dort, wo die Mutter oder die engsten Bezugsperson nicht unmittelbar die noch nicht artikulierten Wollungen des Säuglings antizipiert und vorsorglich befriedigt, sondern „Lücken im Geschehensverlauf“ (ebd., S. 50) zulässt, in denen der Säugling nach Möglichkeiten der Realisierung seiner inneren Impulse in der äußeren Umwelt suchen (z. B. die Brust zum Stillen erst finden) muss. Hier nun wird der Säugling eigener Wünsche und des Unterschiedes zwischen sich und seiner Umwelt gewahr, die Subjektwerdung nimmt ihren Anfang. Sie benötigt aber einen Bereich, der zwischen den inneren Wünschen und der äußeren Realität, zwischen Ich und Umwelt vermittelt und als „intermediärer Bereich“ (Winnicott) eine eigene, symbolische Wirklichkeit schafft (vgl. ebd., S. 52). Hierin liegt die hohe Bedeutung von sog. „Übergangsobjekten“ (Winnicott), aber auch von Phantasien, Spielen und gestalterischer Tätigkeit für den kindlichen Bildungsprozess. Den Freiraum eigener Phantasien und Spiele muss sich das Kind allerdings erst noch erobern, ist es doch zunächst das Objekt elterlicher Phantasien; die Eltern, deren Phantasien u. a. von den Mythen der eigenen Kindheit (s. o.) durchzogen sind, berücksichtigen die Fremdheit des Kindes (s.o.) nicht. Schäfer bezieht sich hier auf Maud Mannoni, die in der Dominanz mütterlicher Phantasien innerhalb der innigen Mutter-Kind-Beziehung eine Gefahr für die psychische Gesundheit des Kindes sieht. Dieser Gefahr entrinnt das Kind, so Mannoni, indem sein Vater (gesehen als Funktion, nicht als Person) in die Zweierbeziehung tritt und deren Komplementarität zerstört (vgl. Schäfer 1995, S. 58). Durch ihn wird die Erfahrung ermöglicht, dass „der/das andere nicht nur das Komplement des eigenen Bedürfnisses ist, sondern etwas Eigenständiges, Andersartiges und Fremdes“ (ebd.). Nicht zuletzt lernt das Kind vom Vater, die Mutter als eigenständige Person zu lieben, ohne mit ihr zu verschmelzen. Damit werden nun aber auch die kindlichen Bedürfnisse nicht mehr unmittelbar befriedigt, womit erst das eigentliche „Verlangen“ (ebd., S. 78) des Kindes entsteht, das sich dann auf einer symbolischen Ebene im Gebrauch einer Sprache verobjektiviert. Damit ist die frühe Selbst-Bildung abgeschlossen. Schäfers Ansatz unterliegt insgesamt die Annahme, der Säugling könne in seinen ersten Monaten noch nicht zwischen Selbst und Objekt trennen und lebe in einer Symbiose mit seiner engsten Bezugsperson bzw. der Mutter, aus der er sich dann im Zuge des Bildungsprozesses befreie. Gegen diese Annahme wurde, ebenfalls aus psychoanalytischer Perspektive, eingewandt, dass „ein einheitliches Selbstempfinden und eine einheitliche Objektwahrnehmung schon im ersten – 94 – Lebenshalbjahr existieren“ (Dornes 1997, S. 97). Das präreflexive „Selbstempfinden“ ist allerdings nicht mit einem „reflexiven Ich-Bewußtsein“ zu verwechseln, welches sich erst im Alter von 18 Monaten entfaltet (ebd., S. 101) – also zu jenem Zeitpunkt, an dem nach Schäfer auch der frühe Bildungsprozess abgeschlossen ist. Diese Kritik wird durch empirische Beobachtungen von D. Stern an Säuglingen untermauert, die z. B. unterscheiden können, ob sie selbst oder eine andere Person Urheber von Handlungen ist. Trotz dieses schon mit der Geburt auftauchenden Selbstempfindens kommt es zu „Gemeinsamkeitserlebnissen“ mit der engsten Bezugsperson, wobei aber (empirisch) noch unklar ist, ob diese nicht-symbolischen „Gemeinsamkeitserlebnisse“ zunächst dominieren oder in einer Balance mit dem Selbstempfinden vorliegen (vgl. Dornes 1997, S. 104). Während in diesen psychoanalytisch orientierten entwicklungspsychologischen Ansätzen (Schäfer, Dornes) der Bildungsprozess des Kindes vornehmlich aus seiner Interaktion mit den Eltern erklärt und hernach das Kind vor allem als individuelles thematisiert wird, lässt sich hiervon die sozialisationstheoretische Perspektive auf das Kindsein abgrenzen, zu deren wichtigsten Vertretern William Damon (1990) und James Youniss gehören. Youniss (1980 u. 1994) unterscheidet, anknüpfend an Jean Piaget (1986) und Edmund Sullivan, zwischen der ElternKind-Beziehung und den sozialen Beziehungen des Kindes mit seinen Gleichaltrigen. Diese Differenz erhält in jenem Moment Bedeutung, zu dem ein Kind bewusst erkennt, dass seine Gedanken anders sind als die der anderen. Nach Piaget (vgl. 1986, S. 67) versucht es nun, die Interaktionsregeln dieser Gedanken zu verstehen. In der Eltern-Kind-Beziehung werden solche Interaktionsregeln ihm von den Eltern mit Macht und Autorität auferlegt (vgl. Youniss 1994, S. 18); das Kind fügt sich ihnen, kann sie aber nicht eigentlich verstehen, da es eher Objekt denn Partner dieser Interaktion ist. Die Beziehung zu den Eltern beruht insofern (noch) nicht auf einer Wechselseitigkeit. Die Bedeutung von Gleichaltrigen liegt in der Möglichkeit einer wechselseitigen Beziehung, innerhalb derer Interaktionsregeln verstanden und gelernt werden können. Denn unter den peers werden die Interaktionsregeln gemeinsam produziert bzw., wie Youniss es nennt, „ko-konstruiert“ (ebd., S. 35): „Wechselseitigkeit wird zuerst praktiziert, dann in Prinzipien umgesetzt und schließlich wieder in die soziale Praxis übertragen. [...] Gleichaltrige entwickeln gemeinsam die Perspektiven, die sie miteinander teilen. Wenn sie sich in die Perspektive des anderen hineinversetzen, übernehmen sie damit eine Perspektive, die sie und der andere konstruiert haben.“ (ebd.). Dass diese Gegenüberstellung von autoritären Eltern-Kind-Beziehungen und Beziehungen unter Gleichaltrigen, wie sie Youniss betont, in ihrer Schärfe nicht aufrecht zu halten ist, werden wir weiter unten zeigen. Das Lernen von Interaktionsregeln unter Gleichaltrigen vollzieht sich, wie Youniss – 95 – in einer empirischen Studie nachweist, zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr. Während die Jüngeren noch auf die praktische Einhaltung isolierter Interaktionsregeln achten, sehen die Älteren diese Regeln schon als Prinzipien in einem Gesamtsystem der Freundschaft. Später entsteht hier auch die Vorstellung von einer Beziehung zwischen individuellen Persönlichkeiten (vgl. ebd., S. 25f). Youniss bezeichnet die hier entstehende Wechselseitigkeit der Perspektiven als Reziprozität und unterscheidet die symmetrische Reziprozität der Jüngeren von der kooperativen Reziprozität der älteren Kinder: Im Alter von 6 bis 8 Jahren sei „Freundschaft auf Praktiken im Hier-und-Jetzt bezogen“ (1984, S. 51). Jede Handlung des einen Kindes wird vom anderen im Guten wie Bösen unmittelbar vergolten. „Die Elemente dieser Transaktionen sind auf beiden Seiten genau bestimmt, so daß jeder Tauschakt in sich abgeschlossen ist, ohne sich noch in die Zukunft zu erstrecken.“ (ebd.) Die Kinder merken jedoch, dass eine solche symmetrische Reziprozität die Beziehung sehr schnell zu einem Ende führen kann. Hier entsteht der Keim der „kooperativen Reziprozität“, wie sie bei den Älteren zu beobachten ist. Jene ist zwar auf „Gleichwertiges, aber nicht notwendigerweise Gleiches“ bezogen (ebd., S. 52), sodass jedes einzelne Kind auch seine (temporären) Schwächen und Stärken in die Beziehung einbringen bzw. in dieser erst entdecken kann. Hier entsteht in der Freundschaft eine Moral, mit der der Kreis der Gleichaltrigen eine „sich eine wechselseitig befriedigende und gleichwohl Individualität sichernde Form der Gemeinschaft“ (ebd., S. 55f) findet. Mit ihrer qualitativen Studie zum „Alltag der Schulkinder“ gelingt es Lothar Krappmann und Hans Oswald (1995) neben anderem auch, Youniss’ Theorie empirisch weiter zu führen. Sie beobachten innerhalb von Schulklassen die Interaktionen und Sozialbeziehungen von vornehmlich 10- bis 13jährigen. Aus dieser umfangreichen Forschung möchten wir den Aspekt der sozialen Aushandlungsprozesse herausgreifen, welcher u. a. an die Theorie von James Youniss zur Entstehung und zum Erlernen von Interaktionsregeln anknüpft und diese differenziert. Krappmann und Oswald arbeiten drei Formen des Aushandelns heraus: die „Unterwerfung“ des Gegenübers, das Muster Frage-Antwort sowie die „argumentative Vermittlung“ unterschiedlicher Ansichten (ebd., S. 93). Kinder, die nicht enger miteinander befreundet sind, folgen innerhalb eines Aushandlungsprozesses zumeist einer einzigen dieser Formen, die vom auslösenden Thema geprägt ist; demgegenüber lässt sich unter Freund(inn)en beobachten, dass diese flexibler mit den Aushandlungsformen umgehen und auch solche Probleme, die zunächst strikt normativ aussehen (z. B. Fragen körperlicher Unversehrtheit) und die Form der Unterwerfung nahe legen, im Sinne argumentativer Vermittlung auszuhandeln vermögen (vgl. ebd., S. 99). Dies deutet darauf hin, dass Youniss’ an Piaget orientierte These, die Aushandlungen unter Gleichaltrigen seien prinzipiell förderlich für das Erlernen von Interaktionsregeln – 96 – und Perspektivenübernahme, zu differenzieren ist: Nur unter den (besten) Freunden kommt es überhaupt zu einem offenen Aushandlungsprozess, dessen Form nicht bereits durch das Problem vorgegeben ist (vgl. ebd., S. 103f). Einen ähnlichen Hinweis auf die Bedeutung der Freunde unter den Gleichaltrigen finden Krappmann/Oswald dort, wo unter den Kindern Normen und Regeln verletzt werden. Viele dieser Normbrüche werden nicht begangen, um dem anderen etwas wegzunehmen, sondern um ihn/sie zu ärgern. Dass es sich um einen Normbruch handelt, wird aber nicht bereits in der Handlung des ‚Normbrechers’ festgelegt, sondern erst durch die Reaktion des Adressaten. Im Anschluss an George Herbert Meads Theorie der Interaktion (siehe Abschnitt 4.4 zur Sozialisation) heißt es dazu bei Krappmann/Oswald: „durch die Sanktion wird die Norm erst gesetzt oder präzisiert“. Unter Freund(inn)en, aber nicht nur unter diesen, kann daher ohne weiteres eine erste, potentiell normverletzende Handlung durch die Reaktion bzw. Sanktion zum „Quatschangebot“ „umgerahmt“ werden (ebd., S. 113), wie in folgendem Beispiel deutlich wird: „Klaus reißt Sven sein (vor ihm stehendes) Namensschild weg und versteckt es unter dem Tisch, Sven verlangt es zurück. Schnell versteckt Klaus auch sein eigenes, nach kurzem spannungsvollen Abwarten wirft er beide vor Sven auf den Tisch, ergreift aber blitzschnell sein eigenes wieder.“ (zit. n. ebd., S. 111) Krappmann/Oswald weisen in ihrer Analyse dieser Beobachtung darauf hin, dass selbst „die durch die Reaktion bereits als Normbruch definierte Handlung im nachhinein durch geschickte Inszenierung nonverbal zum Spiel umgerahmt wurde“ (ebd.). Der Verlauf der Aushandlung ist hier also in besonders ausgeprägter Form offen. Hatte Youniss mit Piaget vor allem den Aspekt des sozialen Lernens unter Gleichaltrigen betont, so zeigen Krappmann/Oswald, dass Kinder, unterstützt von Gleichaltrigen, auch in kognitiver Hinsicht besser lernen können. Dies gilt nicht so sehr für vom Lehrpersonal initiierte Gruppenarbeit denn für die spontane Zusammenarbeit unter den Kindern, die sich insbesondere dort als hilfreich erweist, wo es nicht um ‚Abschreiben’, sondern um den „beratenden Austausch“ geht (vgl. ebd., S. 148f). Denn hier wird das Kind, das zuvor noch von seiner (richtigen oder falschen) Aufgabenlösung überzeugt war, gezwungen, seine Sichtweise mit derjenigen von anderen Kindern zu vergleichen und zu koordinieren. Wichtig für diese „Dezentrierung“ (Piaget) ist ein gewisses Maß an Vertrauen untereinander, das den Wettstreit um die bessere Lösung nicht zur Abwertung der anderen werden lässt, sondern zum Ansporn für eine Weiterentwicklung der eigenen Sichtweise. Es verwundert daher nicht, dass auch hier die Kooperation unter Freund(inn)en für das kognitive Lernen am zuträglichsten ist (vgl. ebd., S. 150ff). Auch wenn die entwicklungspsychologische und sozialisationstheoretische Perspektive, wie sie hier anhand von Schäfer, Dornes und Youniss, Krappmann und Oswald beispielhaft vorgestellt wurde, dem Erwachsenen und dem – 97 – Pädagogen eine sehr plausible Vorstellung vom Gelingen des Aufwachsens vermittelt, so leiden derlei Ansätze doch oft unter dem Problem einer ihnen unterliegenden Normativität, die sie häufig mit den erwachsenen Pädagog(inn)en, ihren Rezipient(inn)en, teilen. Denn sie gehen – mit Ausnahme der qualitativen Studie von Krappmann/Oswald (1995) nicht nur (mehr oder weniger implizit) von bestimmten Entwicklungs- oder Sozialisationsschritten aus, die zu einem bestimmten Alter gemacht werden müssen, sie sehen Kinder zudem vornehmlich als „zukünftige Erwachsene“, nicht aber als „Personen aus eigenem Recht“ an (Honig 1999, S. 79). Diese Sichtweise auf das Kind wurde schon früh in der Pädagogik kritisiert, da sie Wachstum als eine „Bewegung hin zu einem festgelegten Ziel“ auffasse, das sich im Erwachsenen verkörpere (Dewey 1985, S. 55). Demgegenüber wurde vorgeschlagen, Wachstum selbst als das Ziel zu sehen; dies bedeute, jede Phase des Lebens „unabhängig vom Alter“ für sich zu betrachten und die ihr je inhärenten Entfaltungs- und Wachstumsmöglichkeiten zu nutzen (vgl. ebd., S. 56). In der modernen empirischen Forschung zum Kinde ist mit diesem Ansatz u. a. die sozialkonstruktivistische Sichtweise verbunden. Versteht man Kindheit und Kindsein als soziales Konstrukt, so sind die „sozialen Beziehungen und Kulturen von Kindern es aus eigenem Recht wert, erforscht zu werden, unabhängig von der Perspektive und den Interessen der Erwachsenen“ (Proust/James 1990, S. 8). Für diese Forschung wird die qualitative Richtung bzw. die Ethnographie als geeignet angesehen (vgl. ebd.), mit der nicht nach einer Persönlichkeitsentwicklung oder Graden der Einsozialisation in die Gesellschaft, sondern danach gefragt werden kann, „wie Kinder im Handeln soziale Realität miteinander konkret herstellen. Der Blick auf die Praktiken bedeutet ..., nicht das Ziel der Entwicklung im Rahmen von Sozialisationsprozessen immer schon vorauszusetzen ... Stattdessen rücken die alltagskulturellen Bedeutungen der Praktiken für die Kinder selbst in den Vordergrund.“ (Kelle/Breidenstein 1996, S. 51) Die empirische Erforschung von Kindheit und Kindsein hat in den 1990er Jahren einen großen Aufschwung erlebt. Dieser schlägt sich einerseits in mehreren Publikationen zur Methodik (vgl. Heinzel 2000a) und Methodologie (vgl. Honig et al. 1999a) der Kindheitsforschung (vgl. Markefka/Nauck 1993) nieder. Andererseits findet sich eine Vielzahl empirischer Untersuchungen, die zwei Ziele verfolgen: „Kinder kennenzulernen, indem man sie beobachtet und zu Wort kommen läßt, und die Kindheit als einen symbolischen und sozialstrukturellen Kontext des Kinderlebens zu analysieren“ (Honig et al. 1999b, S. 13). Zum Kindsein und zur Kindheit gehört vor allem das Spielen, das zugleich ein vielfach erforschtes Gebiet der Erziehungswissenschaft darstellt (vgl. u.a. Scheuerl 1973 u. 1975). Kinderspiele haben nicht nur eine hohe Bedeutung für den Bildungsprozess kleiner Kinder (s.o.), in ihren Spielen bringen Kinder auch eine gemeinsame Wirklichkeit im Sinne einer Kinderkultur hervor. Derartige – 98 – „Spielgemeinschaften“ von 4-9jährigen stehen im Zentrum einer empirischrekonstruktiven Studie von Iris Nentwig-Gesemann und ihren Studentinnen (vgl. Nentwig-Gesemann 2002 u. Nentwig-Gesemann/Klar 2002). Konventionelle Verfahren der empirischen Forschung, die die Kinder dazu verpflichten, über ihre Spielpraxis zu erzählen, stoßen hier schnell an Grenzen, da die Kinder lieber performativ darstellen, wie sie ihre Spiele spielen. So beobachtete NentwigGesemann, dass während der von ihr geführten Gruppendiskussionen (vgl. auch Heinzel 2000b) spontan „Mädchen begannen bspw. gemeinsam zu singen und zu tanzen“ (Nentwig-Gesemann 2002, S. 47, sodass sie später die Kinder explizit dazu aufforderte, ihre Spiele während der Erhebung zu spielen, und diese dann videografierte. Hier zeigt sich, dass die empirische Erforschung von (Klein-)Kindern „die Grenzen der sozialen Welt sprach- und handlungsfähiger Akteure [im Sinne von Erwachsenen; d. A.] überschreiten“ (Honig 1999, S. 80) muss. Auch Youniss (s.o.) hatte ja darauf hingewiesen, dass jüngeren Kindern die Regeln der Interaktion eher praktisch zugänglich als explizierbar und in ein größeres Beziehungssystem integrierbar sind. Während den Kindern stets viele Varianten eines Spiels (z. B. des zur Zeit der Erhebung sehr beliebten Pokémon) geläufig waren, gab es auch solche „Situationen, in denen sich die Kinder ganz ihrer habitualisierten Spielpraxis hingaben, ohne sich noch zu einer (auch verbal erläuternden) verständlichen Vermittlung an uns [Forscherinnen; d. A.] verpflichtet zu fühlen: Sie spielten ihren Wettstreit mit Pokémon-Karten aus, sie sangen und tanzten, ohne uns damit explizit etwas Bestimmtes erklären zu wollen.“ (Nentwig-Gesemann 2002, S. 54) Solchen Momenten wurde in der Forschung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Unter den vielen Spielvarianten ließen sich drei verschiedene Strukturen identifizieren: Erstens die von der Kulturindustrie vorgefertigten Regeln, wie sie bei „Pokémon“ etwa auf die Karten geschrieben sind: „In jeder Spielrunde innerhalb dieses Spiels wurde von jedem Mitspieler eine Karte auf den Tisch gelegt und mit den möglichen ‚Attacken’ der auf der Karte abgebildeten Pokémon-Figur gegen die anderen Figuren bzw. Karten ‚gekämpft’. Die jeweils stärkste Karte in jeder Runde wurde von dem Spieler, der sie eingesetzt hatte, wieder auf die Hand genommen, die anderen Karten wurden aussortiert.“ (Nentwig-Gesemann/Klar 2002, S. 140) Zweitens entfalten die Kinder probehaft und spontan Spielvarianten, „deren Regeln noch nicht zu den gesicherten Wissensbeständen einer Spielgruppe gehören“ (ebd., S. 139). So stellen sich in der „Werfen“ genannten Variante „zwei Kinder an einer imaginierten Linie auf und werfen je eine PokémonKarte so weit sie können nach vorne. Das Kind, das weiter geworfen hat, gewinnt die des Mitspielers.“ (ebd., S. 155) Drittens zeigt sich, dass gerade die probehaft entfalteten Spielvarianten zugleich „tief in der Kinderkultur bzw. der Kultur des Spielens verwurzelt“ (ebd., S. 139) sind, welche von den Kindern aber nicht expliziert wird. Zum Beispiel erinnert das „Werfen“ an solch alte Spiele wie das – 99 – „Kirschkernspucken“. Oder die an die Wand gestellten „Pokémon“-Karten werden mit den zuvor in der Mode gewesenen „Gogos“ umgeworfen, die selbst wiederum auf Wurfspiele mit Schafsknöcheln zurückgehen (vgl. dazu Tervooren 2001). Hierin zeigt sich eine „Tradierung von praktischem Wissen innerhalb der Kinderkultur, eines Wissens darüber, wie man Spiele spielen kann – und zwar relativ unabhängig vom gerade verfügbaren bzw. am meisten ‚angesagten’ Material“ (Nentwig-Gesemann 2002, S. 58). Die Tradierung von Wissen erscheint in etwas anderem Licht, wenn man Kinderkulturen nicht so sehr in ihrer Alters-, sondern vor allem in ihrer Generationszugehörigkeit untersucht und dabei sich auf den Bereich der (neuen) Medien konzentriert. Im Bereich ‚alter’ Medien wie dem Fernsehen wird den Kindern erstes Wissen vornehmlich über die Familie vermittelt; sie machen ihre ersten Fernseherfahrungen im Rahmen der Familie, womit auch „das Gemeinsame der Familie gefestigt“ wird, während es in der Jugend zu Abgrenzungsversuchen von der Familie kommt, wie Sander (2001, S. 260) in einer qualitativen Studie zeigt. Doch nur dort, wo die Generation der Eltern und diejenige der Kinder über eine vergleichbare Vertrautheit mit den Medien verfügt, kann Wissen innerfamilial tradiert werden. Computerspiele, die der heutigen Elterngeneration nicht bereits aus ihrer Sozialisation vertraut sind (vgl. Schäffer 2003), lernen die Kinder demgegenüber im Kontext der Gleichaltrigen (Fromme/Meder/Vollmer 2000, S. 63; Fromme 2002, S. 75 u. Bühl 2000; vgl. ähnlich auch schon Lenhart 1994, S. 248), in deren generationsspezifischen Kinderkultur der Computer zum selbstverständlichen Wissen gehört. Eng verknüpft mit dem sozialkonstruktivistischen Ansatz, der die Handlungspraxis von Kindern fokussiert, ist die biographische Perspektive auf Kinder (vgl. Behnken/Zinnecker 2001). Neben Forschungsarbeiten, die in historischer, gesellschaftstheoretischer oder ethnologischer Perspektive Erwachsene im Rahmen biographischer Interviews nach ihrer Kindheit befragen, ist hier vor allem jener Ansatz hervorzuheben, der „Kinder im Schulalter selber nach ihrer Lebensgeschichte fragt, um auf dieser Basis aktuelle Veränderungsprozesse der kindlichen Normalbiographie untersuchen zu können“ (Grunert/Krüger 1999, S. 228). Es geht hier also um Biographie als Teil des Kindseins und weniger um Kindheit als Teil der Biographie. Seine eigene Biographie zu erzählen, stellt allerdings hohe Voraussetzungen an Kinder, geht es hier doch darum, sich als Individuum mit einer eigenen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu begreifen. Heinz-Hermann Krüger, Jutta Ecarius, Cathleen Grunert und Dirk Michelmann (1994) untersuchen denn auch in ihrer Studie über zwölfjährige Kinder in Ostdeutschland vornehmlich die Frage, in welchem Maße Kinder ihr Leben biographisch reflektieren und zu einer „individuierten Verselbständigung“ (ebd., S. 221) gekommen sind, also zum Beispiel ihren Kleidungsstil, ihre Freizeit oder ihre Schullaufbahn selbständig – 100 – gestalten. Davon, dass diese die dazu notwendigen kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten bereits entwickelt haben, gehen Krüger et al. im Anschluss an Piaget aus. Offen bleibt aber, ob sie in das lebensgeschichtliche Erzählen eingeübt sind, gibt es doch für ein Kind dieses Alters kaum Anlässe hierzu (vgl. ebd., S. 226f). Am weitest fortgeschritten erscheint die Biographisierung im ersten der fünf Typen, die die Forscher/innen in der Auswertung ihrer Daten gebildet haben. Exemplarisch wird dieser erste Typus anhand eines Punks deutlich, der in seinem jungen Alter bereits mehrfach von Zuhause ausgerissen und in die Berliner Szene eingetaucht ist. Denn dieser Junge antizipiert etwa auch seine biographische Zeit nach der Punk-Szene, wenn er sagt: „irgendwann werd’ ich dann aufhören mit der Szene und so, sowas, das kann man ja nicht das ganze Leben durchmachen irgendwie“ (zit. n. ebd., S. 233). Dieser Typus der „hochmodernen Verselbständigung“ (ebd.) wie auch der zweite Typus, jener der „modernen Verselbständigung“, zeichnen sich durch einen relativ hohen Grad an biographischer Reflexion, Unabhängigkeit von der Familie und eigenständiger Lebensgestaltung aus. So auch ein Mädchen, das, obgleich es seine Familie sehr schätzt und jedes Wochenende mit ihr verbringt, unter der Woche in alltagspraktischen Dingen ihr Leben weitgehend selbständig gestaltet und auch bereits eigene biographische Pläne hat (vgl. ebd., S. 240ff). Am häufigsten finden sich, so Krüger et al. (1994, S. 258), jedoch der dritte und vierte Typus der „partiellen“ und der fünfte Typus der „traditionalen Verselbständigung“. Dieser fünfte Typus zeichnet sich durch eine enge Bindung an die institutionellen Stationen der Kindheit (Krippe, Kindertagesstätte, Schule) sowie an die Familie aus. Eine „Selbstreflexion biographischer Ereignisse“ (ebd., S. 257) erfolgt demgegenüber kaum. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang der dritte und vierte Typus „partieller Verselbständigung“, unterscheiden sich diese doch nach der sozialen Herkunft der jeweiligen Kinder. Während bei Kindern aus akademischen Familien sich die Verselbständigung vornehmlich in einer „hohen biographischen Reflexionskompetenz“ (ebd., S. 246) manifestiert, sind die Kinder aus dem Arbeitermilieu – unter anderem aufgrund der geringen Versorgungsleistungen ihrer Eltern in praktischer Hinsicht verselbständigt. Sie gestalten ihre Freizeit vornehmlich auf der Straße (vgl. ebd., S. 249ff). Diese fünf Typen der Verselbständigung von Kindern lassen sich nicht nur in Ost-, sondern auch in Westdeutschland und den Niederlanden zeigen, wo ähnliche Forschungen durchgeführt wurden. Eine frühe individuierte Verselbständigung und Biographisierung, wie sie Voraussetzung für den Übergang in die Jugend sei, finden Krüger et al. allerdings auch dort kaum öfter (Westdeutschland) oder in noch geringerem Maße (Niederlande). Ein „hochmoderner beschleunigter Weg in eine lange Jugendphase“, zu diesem Schluss kommen sie, ist „eher die Ausnahme“ (ebd., S. 270). Es zeigt sich also in dieser Studie, dass auch in der – 101 – zeitgenössischen Gesellschaft sich Kindheit als gesellschaftlich institutionalisierte Phase nicht auflöst, sondern wandelt. Diese unterschiedlichen Ausprägungen der Kindheit stehen in enger Wechselwirkung mit der kindlichen Handlungspraxis, dem Kindsein, dem auch eine biographische Komponente innewohnt. 3.1.3 Der Zusammenhang von Kindsein und Kindheit als Aufgabe der Erziehungswissenschaft Für die erziehungswissenschaftliche Forschung und die pädagogische Praxis wird es in Zukunft darauf ankommen, Kindsein und Kindheit in ihrem Zusammenhang zu thematisieren und auf diese Weise „Trennungen in eine akteursbezogene und eine strukturbezogene Forschung zu überwinden“ (Krüger/Grunert 2002, S. 30). Denn auch wenn sich Kindsein und Kindheit aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten lassen, von denen wir hier die historische, gesellschaftsund generationstheoretische, historisch-anthropologische, die anthropologischphänomenologische, entwicklungspsychologische, sozialisationstheoretische, sozialkonstruktivistische und biographietheoretische Perspektive exemplarisch vorgestellt haben, so gilt es für die Erziehungswissenschaft doch immer auch, diese Perspektiven auf Kinder miteinander zu vermitteln. – 102 – 3.1.4 Literatur Ariès, P.: Geschichte der Kindheit. München 1990 Behnken, I./Bois-Reymond, M. du/Zinnecker, J. : Stadtgeschichte als Kindheitsgeschichte. Lebensräume von Großstadtkindern in Deutschland und Holland um 1900. Opladen 1989 Behnken, I./Zinnecker, J. (Hg.): Kinder Kindheit – Lebensgeschichte. Ein Handbuch. SeelzeVeber 2001 Bühl, A. (Hg.): Cyberkids. Empirische Untersuchungen zur Wirkung von Bildschirmspielen. Münster 2000 Damon, W.: Die soziale Welt des Kindes. 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Ebenso wie die Kindheit ist auch die Jugend erst in der modernen Gesellschaft, u. a. im Zuge der Einführung und Ausdehnung der Schulpflicht, entstanden. Der Lebensabschnitt „Jugend“ unterliegt insofern historischer und kultureller Kontingenz (vgl. Fend 1988), so dass von einem „heterogenen Gebilde Jugend“ (Oswald 2000, S. 388) gesprochen werden muss, das hohe Anforderungen an die Theorie und Empirie stellt. – 104 – 3.2.1 Theorien zur Jugend Schon früh haben Pädagogen über Jugend nachgedacht, stellt sie doch ein wichtiges Klientel pädagogischer Bemühungen dar. So verstand Eduard Spranger (1882-1963) in seiner 1924 erstmals erschienenen „Psychologie des Jugendalters“ (1949) Verhaltensprobleme Jugendlicher als phasenspezifische Entwicklungsschwierigkeiten, auf die das pädagogische Handeln in Familie und Schule einzugehen habe. Jugendliche wurden von ihm vornehmlich als ‚Nochnicht-Erwachsene’ betrachtet, denen eine gewisse Toleranz entgegen zu bringen sei, ohne dass man ihre Äußerungsformen und Kulturen ernst nehmen müsse. Den pädagogischen Institutionen fiel demzufolge die Aufgabe zu, die Heranwachsenden (Adoleszenten) in die Traditionen der Erwachsenenkultur einzuführen. Für die Beziehungspflege der Jugendlichen untereinander legte Spranger großen Wert auf die Gestaltung eines jugendspezifischen Handlungsraumes (Jugendclubs u.ä.). Überwiegt bei Spranger die theoretisch-normative Frage danach, wie Pädagogen mit Jugendlichen umgehen sollen, so untersucht die Psychologin Charlotte Bühler (1893-1974) die Jugendphase zunächst empirisch und schließt hieran ihre theoretischen und normativen Überlegungen an. Bühler ist mit ihren Tagebuchanalysen (vgl. u.a. Bühler 1925 u. 1932) zu einer Vorreiterin der biographisch orientierten qualitativen Jugendforschung geworden (vgl. Baacke/Sander 1999, S. 244 u. Krüger 1999, S. 15). In ihrem Hauptwerk, „Das Seelenleben des Jugendlichen“, unterscheidet Bühler das biologische „Gesetz der Pubertätsentwicklung“ von den psychischen und sozialen „Formen, in denen es sich verwirklicht zeigt“ (1967, S. 11), wobei ihr Hauptaugenmerk den letzteren gilt. Neben den Themenbereichen Intellekt, Ethik, Religion und Weltanschauung, Kunst- und Literaturverständnis sowie Beruf rekonstruiert sie aus den Tagebüchern von Jugendlichen „vier deutlich von einander verschiedene Erlebnisformen“ in der Sexualentwicklung (ebd., S. 64), die nicht aufeinander folgen, sondern zwei „Entwicklungsreihen“ bilden: Die „Entwicklungsreihen der Reihe I sind Schwärmerei und enge Beziehungen ohne sexuelles Akterlebnis; die der Reihe II Flirt und sexuelle Erlebnisse, die Vollreife aber ist erst erreicht, wenn beide Reihen zusammenstoßen und so Erlebnisformen neuer Art schaffen, die durchaus verschieden sind von allen vorhergehenden und im wesentlichen auf der Fähigkeit des Individuums zu völliger und verantwortungsbewußter seelischer und körperlicher Bindung an einen Menschen anderen Geschlechtes bestehen.“ (ebd., S. 65) Dieses Stadium wird erst in der Adoleszenz, also nach der Pubertät erreicht. Während die Schwärmerei, wie Bühler anhand der Tagebucheintragungen zeigt, unabhängig von der Reaktion des Gegenübers vonstatten geht, ist der Flirt auf die (positive) Reaktion der/des Partners/in, d. h. auf seine Bereitschaft zur sexuellen – 105 – Beziehung, angewiesen (vgl. ebd., S. 172ff). Die „Jugendliebe“ ist, wie Bühler konzediert, erst in der modernen Gesellschaft möglich geworden (vgl. ebd., S. 179). Nach Ansicht von Bühler verläuft sie dort „erfolgreich“, wo sie nicht den „sexuellen Akt“ einschließt, denn dadurch würde die Beziehung eine Ernsthaftigkeit erlangen, die sie beiden nicht ertragen, denn die Jugendlichen hatten nur „unter der Perspektive des Spiels, der unverantwortlichen Gemeinschaft zueinander gepaßt“ (ebd., S. 182). Dass sich hier unter die theoretischen Überlegungen auch Wertungen der Forscherin (wie auch der historischen Zeit, in der sie dies schrieb) mischen, die uns heute nicht mehr plausibel sind, wird im letzten Satz besonders deutlich. Gleichwohl stellen die Studien von Charlotte Bühler eine der ersten theoretisch gehaltvollen und empirisch gegründeten Jugendforschungen dar. Ebenfalls in den 1920er Jahren entfaltete sich eine soziologisch orientierte Jugendforschung. Hierin deutet sich schon an, dass die Jugendforschung in vielen Wissenschaftsrichtungen betrieben wird. Dies erweist sich dort von Vorteil, wo es – wie es in der Jugendforschung der Fall ist – einen regen Austausch zwischen den Disziplinen, also eine Interdisziplinarität der Jugendforschung gibt. Die soziologische Jugendforschung ist u. a. mit dem Namen des Chicagoer Soziologen Frederic M. Thrasher verbunden. In seiner 1927 erstmals erschienenen Studie zu (männlichen) Arbeiterjugendlichen bezeichnet er deren Cliquen und Gangs als „Zwischenlagerungsphänomene“, die nicht nur in den Zwischenräumen der Gesellschaft, ihren Hinterhöfen, Industriebrachen und Parks angesiedelt sind, sondern auch in der zeitlichen Phase zwischen Kindheit und Erwachsenenwelt (vgl. 1963, S. 20ff). Damit wendet Thrasher seinen (insofern typisch soziologischen) Blick von den Individuen ab und den Gleichaltrigengruppen (peer groups) zu, in denen Jugendliche die Adoleszenz verbringen. Deren Instabilität ist eng verknüpft mit dem Umstand, dass Jugendliche einen tiefgreifenden, krisenhaften Wandel auf dem Weg von der Herkunftsfamilie zur Welt der Erwachsenen durchmachen. In eher psychoanalytischer Sichtweise und stärker bezogen auf Jugendliche bürgerlichen Hintergrundes hat Erik Erikson (1970, S. 159ff) diese Adoleszenzphase als „psychosoziales Moratorium“ begriffen: Trotz körperlicher Reife wird der Jugendliche in dieser Phase des Aufschubs von den sozialen Verpflichtungen des Erwachsenen entbunden und ihm so ein Spielraum gegeben, in dem er „durch freies Experimentieren mit Rollen einen passenden Platz in irgendeinem Ausschnitt seiner Gesellschaft finden sollte“ (ebd., S. 160). Schon Erikson wies darauf hin, dass dieses Ausprobieren zukünftiger Lebensorientierungen mit Risiken behaftet sein und sich auch in einer erhöhten Jugendkriminalität manifestieren kann. Gegen Ende des zwanzigsten Jahrhundert geriet diese Annahme einer stabilen Struktur der Jugendphase in die Kritik; man sprach nun von einer – 106 – „individualisierten Jugendbiographie“ (Fuchs 1983), die die Statuspassage Jugend überlagere. Auch einer der Leiter der Shell-Jugendstudien (vgl. Jugendwerk der Deutschen Shell 1997 u. 2000), Richard Münchmeier, betrachtet Jugend nur mehr als Konstrukt, und fasst diese Debatte um die Auflösung der Jugendphase folgendermaßen zusammen (1998, S. 106): „Verliert Jugend ihre einheitliche Struktur ..., dann zerfällt die einheitliche kollektive Statuspassage Jugend in plurale Verlaufsformen und Zeitstrukturen (relativ kurze Übergangsphase bei der Arbeiterjugend – relativ lange ‚postadoleszente’ Lebensformen bei der ‚Bildungsjugend’, Unterschiede zwischen Geschlechtern, Sozialräumen, Ethnien); es entwickeln sich gleichsam mehrere ‚Jugenden’, die sich voneinander so stark unterscheiden, daß sie nicht mehr in einem Modell zusammengefaßt werden können.“ Die Jugendforschung hat auf diese Infragestellung ihres Gegenstandes auf zweierlei Weise reagiert: Zum einen hat sie ihre Hoffnungen in die empirische Forschung über Jugendliche gelegt und zum anderen ihr Modell von Jugend differenziert. Eine zentrale theoretische Differenzierung der Jugendphase stammt von dem Erziehungswissenschaftler Jürgen Zinnecker (1991a u. b): Er unterscheidet zwischen Jugend als „Übergangsmoratorium“ und als „Bildungsmoratorium“. Dabei grenzt er seinen Begriff des Moratoriums von demjenigen Eriksons (s.o.) ab, insofern er weniger die psychosoziale Verfassung des Jugendlichen denn eine „gesellschaftliche Institutionalisierung“ (Zinnecker 1991b, S. 11) meint, die den Jugendlichen zugleich auferlegt ist und ihnen einen Möglichkeitsraum bietet. Jugend als „Übergangsmoratorium“ stellt einen kurzen Abschnitt im Lebenslauf dar, der vornehmlich als „Einstiegsphase in die berufliche und familiale Erwachsenenlaufbahn“ (1991a, S. 73) strukturiert ist. Eine besondere eigene Bedeutung innerhalb des Lebenslaufs kommt ihm daher nicht zu. Demgegenüber lässt sich Jugend als „Bildungsmoratorium“ als eigenständiger Lebensabschnitt verstehen, „in dessen Rahmen sich spezifische soziale Lebensweisen, kulturelle Formen und politisch-gesellschaftliche Orientierungsmuster ausbilden“ (ebd.) und der vornehmlich im „Milieu der Altersgleichen“ (ebd.) durchlaufen wird. Ein deutlicher Hinweis auf die gesellschaftliche Institutionalisierung des Bildungsmoratoriums im Lebensablauf ist die zunehmende Dauer des Schulbesuchs. Während 1952 noch 79,3 % aller Schüler(innen) des 7. Jahrganges die Volksschule, 6,1 % die Realschule und 13,2 % das Gymnasium besuchten, waren im Schuljahr 1999/2000 in der 8. Schulklasse nur noch 22,4 % der Schüler(innen) in der Hauptschule, hingegen 24,3 % in der Realschule und 29,4 % auf dem Gymnasium und 9,2 % in der integrierten Gesamtschule (Sekretariat 2001, S. VII). Von dieser Expansion des Besuchs weiterführender Schulformen profitiert haben vor allem die Mädchen, die die Jungen inzwischen beim Besuch von Realschulen und Gymnasien überholt haben. Diese – 107 – zunehmende Ausdehnung des Schulbesuchs ist auch in den neuen Bundesländern zu verzeichnen. Das „Bildungsmoratorium“ muss allerdings nicht, auch wenn der Name dies zu implizieren scheint, durch gesellschaftliche Institutionen wie das Gymnasium hergestellt, sondern kann auch von den Jugendlichen selbst herbeigeführt werden (vgl. Bohnsack/Nohl 2001). Innerhalb der empirischen Forschung ist von Seiten der qualitativen Ansätze vorgeschlagen worden, die „Entstrukturierung“ bzw., wie wir es lieber nennen wollen: die Pluralisierung der Jugendphase als Begründung für eine qualitative Jugendforschung zu nehmen. Demnach wäre in empirischen Untersuchungen weniger von „einer abgrenzbaren Stufenfolge von Entwicklung, Reifung und Identitätsbildung“ (Baacke/Sander 1999, S. 249) auszugehen. Vielmehr ist danach zu fragen, ob „bestimmte Entwicklungsaufgaben und Selbstbestimmungsprozesse des Subjekts als verstehbare Erfahrung ... zu beschreiben sind, die wir dann in einem nachfolgenden Deutungsmuster als ‚Jugend’ bzw. ‚Jugendliche(r)’ fassen“ (ebd.; H. d. A.). Eine derartige „hermeneutische“ (vgl. Combe/Helsper 1991) bzw. rekonstruktive Jugendforschung kann dann nach der empirischen Analyse auch Bezug auf grundlagentheoretische Konzeptualisierungen wie etwa diejenige des Übergangs- und Bildungsmoratoriums nehmen (s.u.). Für die pädagogische Praxis wie für die Erziehungswissenschaft kommt es darauf an, eine Sensibilität für diese Pluralität der Jugendphase zu erlangen bzw. zu wahren, ohne dabei die Suche nach jenen Aspekten aufzugeben, die allen Jugendlichen gemeinsam sind. – 108 – 3.2.2 Literatur Baacke, D./Sander, U./Vollbrecht, R.: Spielräume biographischer Selbstkonstruktion – Vier Lebenslinien Jugendlicher. Opladen 1994 Baacke, D/Sander, U.: Biographieforschung und pädagogische Jugendforschung. In: Krüger, H.H./Marotzki, W. (Hg.): Handbuch erziehungswissenschaftliche Biographieforschung. Opladen 1999, S. 244-257 Bohnsack, R./Loos, P./Schäffer, B./Städtler, K./Wild, B.: Die Suche nach Gemeinsamkeit und die Gewalt der Gruppe – Hooligans, Musikgruppen und andere Jugendcliquen. Opladen 1995 Bohnsack, R./Nohl, A.-M.: Jugendkulturen und Aktionismus – Eine rekonstruktive empirische Analyse am Beispiel des Breakdance. In: Zinnecker, J./Merkens, H. (Hrsg.): Jahrbuch Jugendforschung. Folge 1. Opladen 2001, S. 17-37 Bohnsack, R.: Generation, Milieu und Geschlecht. Ergebnisse aus Gruppendiskussionen mit Jugendlichen. Opladen 1989 Breitenbach, E.: Mädchenfreundschaften in der Adoleszenz – Eine fallrekonstruktive Untersuchung von Gleichaltrigengruppen. Opladen 2000 Bühler, C.: Das Seelenleben des Jugendlichen. 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Berlin 2001 Jugendwerk der Deutschen Shell (Hg.): Jugend ??? 2000 Jugendwerk der Deutschen Shell (Hg.): Jugend '92: Lebenslagen, Orientierungen und Entwicklungsperspektiven im vereinigten Deutschland. Opladen 1992 (3 Bände) Jugendwerk der Deutschen Shell (Hg.): Jugend 97: Zukunftsperspektiven, gesellschaftliches Engagement, politische Orientierung. Opladen 1997 (2 Bände) Krüger, H.-H./Grunert, C.: Geschichte und Perspektiven der Kindheits- und Jugendforschung. In: Dies. (Hg.): Handbuch Kindheits- und Jugendforschung. Opladen 2002, S. 11-40 Krüger, H.-H.: Entwicklungslinien, Forschungsfelder und Perspektiven der erziehungswissenschaftlichen Biographieforschung. In: Krüger, H.-H./Marotzki, W. (Hg.): Handbuch erziehungswissenschaftliche Biographieforschung. Opladen 1999, S. 13-32 Marotzki, W.: Jugendliche Kompetenz und erwachsene Inkompetenz. In: Kramer, R.-T./Helsper, W./Busse, S. (Hg.): Pädagogische Generationsbeziehungen. Opladen 2001, S. 293-304 Münchmeier, R.: Jugend als Konstrukt. 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Wurde den Erwachsenen über längere Zeit im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen, aber auch zu alten Menschen, Eigenschaften zugeordnet wurden, die mehr als statisch denn als dynamisch bezeichnet werden konnten, hat sich hier ein Perspektivenwechsel vollzogen. Ursprüngliche Zuordnungen wie psychische und körperliche Reife, Abgeschlossenheit der Entwicklung oder Vorbildrolle wurden relativiert. Der Erwachsene gilt nicht länger als fertig und vollkommen, sondern auch als lern-, bildungs- und entwicklungsfähig, und das bis ins hohe Alter, wie auch die Altersforschung der letzten Jahre zeigt. Das Erwachsensein lässt sich in bestimmter Hinsicht nicht mehr so einfach vom vorangegangenen Lebensabschnitt Kindheit und Jugend unterschieden, weil auch – 110 – in dieser Phase Merkmale anzutreffen sind, die aus der Kindheit bzw. Jugend übernommen und/oder fortgesetzt werden. Dazu können z.B. der Spieltrieb oder auch Aspekte sog. Dauerpubertät gezählt werden (vgl. Stroß 1994, S. 406). Im Zuge der Modernisierung von Gesellschaften geraten also traditionelle Bestimmungsstücke dessen, was einen Erwachsenen ausmacht, immer mehr in die Diskussion. Während es hinsichtlich der formalen Seite des Erwachsenseins (z.B. Erlangen der Volljährigkeit und die damit verbundenen Rechte und Pflichten) wenig Spielraum gibt, lassen sich von Mensch zu Mensch, d. h. individuell sehr unterschiedliche Lebensformen und -abschnitte als Erwachsensein bestimmen. Wir gehen zunächst auf die formal-rechtlichen, dann auf die individuellen Aspekte des Erwachsenseins ein. 3.3.1 Formal-rechtliche Aspekte des Erwachsenseins Zu den formalen Aspekten dieses Lebensabschnittes gehören die von der jeweiligen Gesellschaft festgelegten äußeren Rahmenbedingungen, die eine bewusste Abgrenzung vor allem von vorangegangenen Lebensabschnitten, aber auch in gewisser Weise vom letzten Lebensabschnitt, dem Alter, ermöglichen. Formal-rechtlich beginnt dieser Lebensabschnitt in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Dazu zählt vor allem das Erreichen der Volljährigkeit und damit der Erwerb von staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Damit verbunden ist u.a. das aktive und passive Wahlrecht, das Erreichen der Strafmündigkeit, das Recht, eine Ehe einzugehen. Weiterhin kann unter formalen Gesichtspunkten genannt werden, dass mit diesem Zeitpunkt eine Reihe weiterer äußerer Merkmale bedeutsam werden. Hierzu kann u.a. gezählt werden, dass der Erwachsene uneingeschränkten Zugang zu verschiedenen Freizeitangeboten (Kino, Diskotheken u.a.) erhält und auch, dass der nunmehr Erwachsene die legalisierten Genussmittel (Tabak, Alkohol) in der Öffentlichkeit und ohne Einschränkungen gebrauchen kann. Mit dem Wirksamwerden dieser formalen Aspekte werden vor allem individuelle Aspekte des Erwachsenseins für jeden einzelnen mehr denn je bedeutsam. 3.3.2 Individuelle Aspekte des Erwachsenseins Individuelle Aspekte des Erwachsenseins zu beschreiben ist ungleich komplizierter, weil sie eben als individuelle Aspekte eine hochgradige individualbiographische Relevanz besitzen. Verallgemeinernd kann man davon ausgehen, dass in der Regel spätestens ab diesem Lebensabschnitt derie Wahrnehmung der – 111 – eigenen Rolle einem höherern Stellenwert zukommt, weil sich die eigene Rollenwahrnehmung ändert. Diese Rollenwahrnehmung äußert sich u.a. in der Fähigkeit der Übernahme sozialer Verantwortung (z.B. Partnerschaftswahl, Elternschaft, Berufstätigkeit, Qualifikationsdynamik), sie äußert sich aber auch in Veränderungen von Verhaltens-, Denk- und Erlebensformen, der Auseinandersetzung mit dem eigenen Alter und dem anderer Menschen, sie äußert sich auch im Umgang mit anderen Generationen. Nicht zuletzt gewinnt in diesem Lebensabschnitt die Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und deren Wandel eine hohe Bedeutung, was einerseits bedeuten kann, dass das eigene Engagement der Gesellschaft gegenüber zunimmt aber auch durchaus an größerer Distanz gewinnen kann. Die Aufzählung dieser Aspekte verweist auf die Dynamik dieses Lebensabschnittes und gleichfalls wird deutlich, dass diese Lebensphase zu Recht in den letzten Jahren des 20. Jahrhunderts wissenschaftliches Interesse auf sich gezogen hat. Dabei geht es vor allem darum zu ergründen, wie Menschen diese Lebensphase gestalten, d.h. welchen Kontinuitäten und Veränderungen sie in diesem Lebensabschnitt erfahren bzw. schaffen. Sowohl die formalen als auch die individuellen Aspekte des Erwachsenseins ermöglichen verschiedene Ausgangspunkte für wissenschaftliche Betrachtungen des Erwachsenen. Im Folgenden sollen drei derartige Fokussierungen vorgenommen werden. Die Bezeichnung Erwachsener ist das Ergebnis einer Differenzwahrnehmung und zwar der Differenz zwischen denjenigen, die entweder noch nicht erwachsen sind und diesen Lebensabschnitt antizipieren oder von denjenigen, die sich formal oder individuell bereits in diesem Lebensabschnitt befinden und die Spezifik ihres Lebensabschnittes bewusst in Kontrast zu anderen Lebensabschnitten wahrnehmen und ggf. betonen. Aus der Perspektive der Heranwachsenden werden Erwachsene im alltäglichen Leben in unterschiedlichen Sozialisationssituationen erlebt: als Eltern, als Mann, als Frau, als Verwandte, als fremde Personen, als Berufstätige, als Passanten auf der Straße, als Beschäftigte in unterschiedlichen beruflichen Rollen, als Träger von Verantwortung in der Öffentlichkeit, als sozial etablierte Menschen oder auch als Menschen, die sich in sozialer Bedrängnis befinden – kurz: Erwachsene werden von Heranwachsenden in verschiedener Rollen und in unterschiedlichen Funktionen erlebt; sie werden erlebt als Menschen mit individueller Lebensgeschichte. Diese Beobachtungen seitens der Jugendlichen führen häufig zu Annahmen über das Erwachsensein, die eben durch diese Perspektiven geprägt werden. Diese Annahmen sind nicht selten auch durch Vorurteile besetzt. Zinnecker hat im Rahmen einer größeren empirischen Studie (Zinnecker 1985) die gegenseitige Beurteilung von Jugendlichen und Erwachsenen herausgearbeitet. Dabei kommt er u.a. zu der Erkenntnis, dass Jugendliche und Erwachsene – 112 – gleichermaßen Schwächen in der eigenen Lebensführung feststellen. Erwachsene seien häufig nur auf materielle Werte orientiert, wären gegenüber Jugendlichen intolerant, würden selbstzufrieden sein oder wären nur einseitig auf Leistung und Arbeit orientiert (Zinnecker 1985, S. 72 f.). Ungeachtet der kritischen Reflexion des Beziehungsverhältnisses werden andererseits Erwachsene aber auch als Menschen gesehen, von denen Jugendliche etwas lernen können, wie an anderer Stelle in dieser Studie festgestellt wird. Dazu zählt z.B. der Umgang mit Lebenserfahrungen, die Möglichkeiten mit Problemen fertig zu werden bzw. umgehen zu können, „die strategischen Fähigkeiten der Erwachsenen, Lebenskrisen zu bewältigen“ (Zinnecker 1985, S. 76). Rekonstruktion des Samples Diese Erkenntnisse werden auch durch neuere empirische Untersuchungen gestützt. So stellt beispielsweise Yvonne Fritzsche (vgl. Fritsche 2000) fest, dass im Nahbereich von Jugendlichen nach wie vor Erwachsene wichtige Bezugspersonen seien. Zum Nahbereich zählt sie dabei vor allem die Eltern bzw. die nahen Verwandten. In dieser Studie wird nachgewiesen, dass, entgegen allgemeiner Erwartungen, die Eltern für Jugendliche einen hohen Stellenwert besitzen. Diese Aussagen werden auch gestützt durch Untersuchungen zur Identitätsbildung Jugendlicher, in deren Mittelpunkt die Adoleszenzphase der Jugendlichen steht. Diese Phase wird als wichtiger Lebensabschnitt beschrieben, dessen Ziel darin besteht, die eigene Identität herauszubilden. Identität sei die adoleszente Entwicklungsaufgabe, „die Zukunft wird konkreter, erscheint erreichbar, man entwickelt sich zu einer `bestimmten´ Person“ (Keupp 1999, S. 77f.). Keupp u. a. führen unter Bezug auf Erikson aus, dass sich Jugendliche in der Jugendphase die Frage stellen: Wer bin ich? und dann versuchen, diese Frage im Sinne der Suche nach der eigenen Identität zu beantworten. Gelebt werde diese Antwort dann aber erst in der Erwachsenenphase (Keupp u. a. 1999, S. 77). „Wird die Entwicklungsaufgabe Identität nicht mit einem positiven Ergebnis erledigt, dann entsteht eine lebenslange Hypothek.“ (Keupp u. a. 1999, S. 78.) Die Nachwirkungen dieser Phase für das sich anschließende Erwachsenenalter, so die Autoren, sind erheblich. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass diese Fokussierung einen wesentlichen Stellenwert im Verhältnis zwischen Jugendlichen und Erwachsenen einnimmt. Dieser Stellenwert hat mindestens zwei Merkmale: das erste Merkmal besteht darin, dass sich Jugendliche in der Entwicklungsphase Jugend offenbar immer in einer Erwachsenenorientiertheit befinden, d.h. in einer Phase der Antizipation der bevorstehenden Entwicklungs- bzw. Lebensphase. Das zweite Merkmal ist, dass sich Erwachsene darüber bewusst werden können, dass ihr Erscheinen von Heranwachsenden ggf. reflektiert wird. Erwachsene unterliegen also in gewisser Weise immer einer gewissen Beobachtung durch Jugendliche. – 113 – Das Bewusstwerden dieser Jugendreflektierung hat zur Folge, dass Erwachsene ihre Positionierung zu sich und der Welt immer auch unter diesem Gesichtpunkt gestalten; in ihrer jeweiligen Rolle als Erwachsener zu anderen Erwachsenen und in ihrer jeweiligen Rolle als Erwachsene und ihrer Bedeutung für Jugendliche. Mit anderen Worten: der Erwachsene als mögliches oder vermeintliches Vorbild. Diese Feststellung führt zur nächsten Fokussierung. 3.3.3 Pädagogische Perspektive Seit Alters her wird dem Erwachsenen die Funktion des Vorbildes gegenüber Heranwachsenden zugewiesen. Diese Zuschreibung hat ihren Kern in der über lange Zeit unstrittigen Auffassung, dass der Erwachsene etwas Fertiges, Abgeschlossenes sei. Der Erwachsene wurde unter dieser Charakterisierung als jemand dargestellt, der (all)wissend, vernünftig und erfahren ist, eben ein Vorbild, dem es nachzueifern galt. Diese Vorstellungen findet man u.a. auch bei Rousseau (1712-1778) oder bei Fichte (1762-1814). Vielen dieser Autoren ist es gemein, dass sie einerseits die Vorbildrolle mit dem vorhandenen Wissen und der verfügbaren Lebenserfahrung der Erwachsenen in Verbindung bringen (Vorbild durch Wissen) und andererseits durch die Vernunftbegabtheit des Erwachsenen gegenüber der noch unsteten Charaktereigenschaften der Heranwachsenden (Vorbild durch Vernunft). Diese Sichtweise (der Erwachsene als Vorbild gegenüber Heranwachsenden) kann als eine der zentralen Begründungen für die verschiedensten Theorien, Konzepten und Praktiken von Erziehung gedeutet werden. Wenn Erwachsene ihre Rolle selbst im Sinne des vernünftigen Vorbildes definieren, ist der Weg zu einer daran orientierten Erziehung von Heranwachsenden kurz. Die Geschichte der Erziehung der letzten Jahrhunderte bis zur Gegenwart lässt sich demnach durchaus als eine Geschichte des Verhältnisses zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden lesen. Es besteht Konsens darüber, dass Erwachsene in lebenslange Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsprozesse verwoben sind und folglich ihre traditionelle Orientierung gegenüber Heranwachsenden zumindest in weiten Teilen fraglich geworden ist. Diese Einsicht hat weitreichende Konsequenzen, denn sie berührt u.a. das familiale Erziehungsverhältnis und damit die familiale Sozialisation in gleicher Weise, wie die traditionellen Beziehungsstrukturen zwischen Lehrern und Schülern aber auch, und damit generell, zwischen der jüngeren und älteren Generation. Berührt davon wird aber auch das Verhältnis des Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter zur Arbeitswelt. Die Notwendigkeit, sich den ständig ändernden Herausforderungen der Arbeitswelt zu stellen, erfordert ein geändertes Selbstverständnis von Lern- und Bildungsaktivitäten im Erwachsenenalter. Diese Feststellung berührt aber wiederum die Dichotomie Erwachsener/Heranwachsender. In dem Maße, wie Erwachsene erkennen, dass sie nicht als endgültig abgeschlossen gelten, erkennen sie auch, dass Jugendliche – 114 – den gleichen Bedingungen unterliegen und Jugendliche ihrerseits erkennen, dass sich die Erwachsenen auch als Erwachsene in einem dynamischen Lebensabschnitt befinden, der mehrere Stadien durchlaufen kann. (Solche möglichen Lebensabschnitte können sein: der junge Erwachsene am Beginn des Erwerbslebens, als Gründer einer Familie, als Single oder Alleinerziehender, der mittlere Erwachsene als sozial etabliertes Mitglied der Gesellschaft, als Eltern, als von Arbeitslosigkeit Bedrohter oder Betroffener, als Suchender nach einer neuen Identität, als älterer Erwachsener am Ende des Erwerbslebens, als Vater oder Mutter, deren Kinder das Elternhaus verlassen und eigenständige Wege gehen usw. usf.). Die Folge dieser Veränderungen des Erwachsenseins der letzten Jahrzehnte ist, dass der Erwachsene selbst zum Gegenstand erziehungswissenschaftlichen Interesses in einer Weise geworden ist, wie es für die moderne Erziehungswissenschaft bislang eher der Ausnahmefall war. Das äußert sich in verschiedenen Zusammenhängen, die durch spezifische Begrifflichkeiten diese pädagogischen Ausrichtungen markieren. Solche Zusammenhänge lassen sich in Bezeichnungen wie Familienerziehung, Familienpädagogik, Familienberatung, Freizeitpädagogik, Erwachsenenaus- und Weiterbildung, Umschulung, aber auch Erwachsenenbildung erkennen, auf die anschließend kurz bezug genommen werden soll. – 115 – 3.3.4 Literatur Deutsches Institut für Erwachsenenbildung. In: http://www.die-bonn.de/index.asp, 08.04.03 Erasmus von Rotterdam: Über die Notwendigkeit einer frühzeitigen allgemeinen Charakter- und Geistesbildung der Kinder. In: Gail, H.J. (Hrsg.): Ausgewählte pädagogische Schriften. Paderborn 1963. Fritzsche, Y.: Modernes Leben: Gewandelt, vernetzt und verkabelt. In: Jugend 2000. 13. Shell Jugendstudie. Opladen 2000, S. 181-220. Kade, J./Nittel, D.: Erwachsenenbildung/Weiterbildung. In: Krüger, H.-H./Helsper, W. (Hrsg.) (1995): Einführung in die Grundbegriffe und Grundfragen der Erziehungswissenschaft. Opladen 1995. Kade, J./Nittel, D./Seitter, W. (Hrsg.): Einführung in die Erwachsenenbildung/Weiterbildung. 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Bei Frauen, die nach diesem Datum geboren wurden, wird aufgrund neuerer gesetzlicher Regelungen in den nächsten Jahren das Rentenalter stufenweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Bei Männern gilt bislang grundsätzlich das vollendete 65. Lebensjahr als Renteneintrittsalter. Zur Beschreibung der erziehungswissenschaftliche Zusammenhänge um die Gruppe der alten Menschen reicht es aus, wenn man als – 116 – generelle Altersgrenze ca. 60 Lebensjahre als faktisches Renteneintrittsalter annimmt, wie weiter unten noch gezeigt werden wird. Ich würde stattdessen vorschlagen, das faktische Rentenalter – ca. 60 Jahre – zu nehmen. Außerdem ist das obige zu lang. Mit Erreichen dieses Lebensalters beginnt also für erwachsene Menschen prinzipiell der letzte Lebensabschnitt, der durch eine Reihe vielfältiger Merkmale geprägt ist und der aufgrund der gestiegenen Lebenserwartungen der Menschen gegenwärtig durchschnittlich bei Frauen 83 Jahre beträgt und bei Männern 79 Jahre (vgl. BMFSFJ 2002). Das heißt aber auch, dass ein erheblicher Teil älterer Menschen dieses Durchschnittsalter noch weit überschreitet. Folglich kann man daraus ableiten, dass ältere Menschen nach Erreichen des Rentenalters noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von ca. 15 bis 20 Jahre haben. Dieser Zeitphase entspricht in etwa auch der Zeitphase, die Kinder und Jugendliche durchlaufen, bis sie in das Erwachsenenalter eintreten – mit anderen Worten, diese weiteren langen Lebensjahre von Erwachsenen jenseits des aktiven Erwerbslebens sind für die einzelnen Menschen ebensolche bedeutungsvolle Lebensjahre, die es auch sinnvoll zu gestalten gilt. In Anbetracht dieser Entwicklungen hat sich eine differenzierte Sprechweise entwickelt, um diesen Lebensabschnitt durch weitere begriffliche Differenzierungen präziser zu beschreiben zu können. „So werden zum Beispiel die 50-65jährigen als junge Alte, neue Alte oder ältere Erwachsene bezeichnet; 66-80jährige als alte Menschen oder als alte Erwachsene und über 81jährige als alte Alte oder als Hochbetagte.“ (Opitz, 1998, S. 12, vgl. auch Clemens, 2001, S. 489-511 ) Menschen, die also noch viele Lebensjahre zu erwarten haben, sind bestrebt, diese entsprechend zu gestalten. Daraus resultieren Anforderungen an die Gesellschaft, wie sie in den vorangegangen Jahrzehnten noch völlig unbekannt waren. Das betrifft, um nur einige zu nennen, z.B. das Bildungsbedürfnis (Seniorenstudiengänge an Universitäten und Hochschulen), die Freizeitbranche (vor allem der Reisemarkt), die Werbebranche (Rentner als spezifische Zielgruppe), die Modebranche (modische Angebote für ältere Menschen), den Gesundheitssektor (Angebote zur Gesunderhaltung, Rehabilitation, Pflege usw.), aber auch den Multimediabereich (Rentner als Hightech-Videofilmer oder Fotografen und vor allem als ComputerNutzer). Es kann also vermutet werden, dass mit den gestiegenen Lebenserwartungen Bedingungen in der modernen Gesellschaft eintreten, die es erfordern, dass der Lebensabend älterer Menschen entsprechend gestaltet werden kann. Daran sind alle Lebensbereiche der Gesellschaft beteiligt. Folglich ist auch das erziehungswissenschaftliche Interesse an diesem Lebensabschnitt älterer Menschen in den letzten Jahren angestiegen, wie eine Vielzahl von Veröffentlichungen zeigt. Zwar ist die Literaturlage zur Altersgruppe der Alten von je her sehr breit angelegt, Erkenntnisse der letzten ca. 10 Jahre, die nicht zuletzt mit den gestiegenen Lebenserwatungen und grundsätzlichen Strukturtransformationen moderner Gesellschaften zusammenhängen, zeigen aber auf, dass alte Menschen zunehmend ins Zentrum interdisziplinären – 117 – wissenschaftlichen Interesses gerückt sind. Man kann durchaus feststellen, dass ein Strukturwandel des Alters eingesetzt hat, der sich vielgestaltig zeigt. „Das Älterwerden wird in letzter Zeit immer häufiger mit dem Begriff der Individualisierung in Verbindung gebracht. Die Individualisierung des Älterwerdens beinhaltet sowohl das Versprechen, dass jeder einzelne Mensch über die Art und Weise seines Älterwerdens selbst entscheiden kann, als auch die gleichzeitige Verpflichtung, dass er im Alter Entscheidungen darüber treffen muß.“ (Hervorhebungen durch die Autorin; Opitz 1998, S.12) Im einzelnen werden beispielsweise für den Strukturwandel von Opitz (vgl. Opitz 1998, S. 11f.) des Alters folgende Indizien gezählt: die absolute Anzahl älterer Menschen (gemeint ist damit die tatsächliche Anzahl der älteren Menschen zur Gesamtbevölkerung), die relative Anzahl der älteren Menschen (gemeint ist damit, wie viel Prozent älterer Menschen über 60 auf 100 Personen zwischen 20 und 60 kommen, die Ausdehnung der Lebenserwartung (damit wird gemeint, dass immer mehr Menschen aus verschiedenen Gründen bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden (Arbeitslosigkeit oder Krankheit). „Dadurch kommt es auch immer mehr zu einer Verjüngung des Alters, denn das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt in der Bundesrepublik derzeit bei 59,2 Jahren.“ (Opitz, 1998, S. 13) Faktisch verlängert sich also damit die Altersphase und das unter den Bedingungen, dass diese Menschen in der Regel noch leistungsfähig und gesund sind. „die Entberuflichung des Alters. Während früher die Menschen solange arbeiteten wie sie nur konnten, ist heute meist definitiv mit 65 Jahren Schluss“ (Opitz 1998, S. 13). Ausgenommen sind lediglich freiberufliche Mitarbeiter, Selbständige Künstler und Hausfrauen. „die Singularisierung als Lebensform. Schon 1/3 aller Altenhaushalte sind Single-Haushalte. Neben Verwitwung und Scheidung ist das bewußt gewollte (evtl schon lebenslang andauernde) Alleinleben ein wesentlicher Faktor dafür (...)“ (Opitz 1998, a.a.O.). „die Feminisierung. Unsere heutige Altersgesellschaft ist bei den über 60jährigen zu zwei Dritteln, bei den über 75jährigen sogar zu drei Vierteln eine Frauengesellschaft. Dieses Geschlechterverhältnis bleibt - bedingt durch die höhere Lebenserwartung der Frauen und die nachwirkenden Kriegsfolgen - noch weiterhin unausgeglichen (...). die Pluralisierung von Lebensstilen. Durch die Auflösung traditioneller Normen und Richtwerte ist jeder Mensch für seinen `Lebenswandel´ und Lebensstil selbst verantwortlich. Das bedeutet aber auch, daß prinzipiell jeder Mensch selbst entscheiden kann, wie er oder sie gerne sein Leben gestalten möchte. Dadurch kommt es zu einer großen Vielzahl – 118 – unterschiedlicher Lebensentwürfe- und Stile, und es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben mehr, wie man sein Leben im Alter zu leben hat. Entscheidend sind die Bedürfnisse und Möglichkeiten des einzelnen Menschen selbst.“ (Opitz 1998, S. 13f.) Die Vielfalt der Indizien, an denen der Strukturwandel nachgewiesen werden kann, ermöglicht es, spezifische Momente des Alters näher und differenzierter darzustellen. Im folgenden soll zunächst die demographische Perspektive vertieft werden. 3.4.1 Alter aus demographischer Perspektive Die aufschlussreichsten Angaben bezüglich der demographischen Entwicklung in Deutschland kann man zwei aktuellen Dokumenten entnehmen; das ist einerseits der Bericht Bevölkerungsentwicklung Deutschlands bis zum Jahre 2050 – Ergebnisse der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden im Juli 2000 und andererseits der Vierte Altenbericht der Bundesregierung vom April 2002. Ausgangspunkt für demographische Berechnungen ist die Bestandaufnahme der gegenwärtigen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland – hier in diesem Falle das Jahr 1999. Demnach leben zur Zeit in Deutschland ca. 82 Millionen Menschen. Verteilt auf Altersgruppen ergibt sich dabei folgendes Bild: die Anzahl der bis zu 20jährigen beträgt ca. 17,5 Millionen, die der Erwerbstätigen (Berechnungsalter 60) ca. 46 Millionen und die der über 60jährigen ca. 18,5 Millionen. Das heisst, dass ca. ein Viertel der Bevölkerung zur Gruppe der älteren und alten Menschen gehören. Damit wird erkennbar, dass diese Personengruppe einen wesentlichen Faktor für die Fortexistenz der Gesellschaft darstellt. Besonders bedeutsam wird diese Problematik aber erst, wenn man die Prognosen der nächsten 50 Jahre heranzieht. Danach ergibt sich folgendes Bild: „Bis 2050 wird sich der Anteil der jüngeren, unter 20-jährigen von derzeit rund 21 Prozent auf rund 16 Prozent verringern, dagegen der Anteil der 60-jährigen und älteren Frauen und Männer von 22 auf 36 bis 37 Prozent spürbar erhöhen. Die Lebenserwartung wächst. (...) Die Hochaltrigkeit wird stark ansteigen. Der Anteil der Menschen ab 80 Jahre, der um 1900 etwa ein halbes Prozent ausmachte, dürfte bis 2050 auf 12 Prozent anwachsen.“ (Vierter Altenbericht der Bundesregierung, Pressemitteilung, 17.04.02) Betrachtet man diese Entwicklung genauer, kann man ableiten, dass der Anteil jüngerer Menschen und der der Erwerbsfähigen statistisch gesehen zugunsten der alten Menschen abnimmt. Diese Entwicklung ist folgenreich für die gesamte Gesellschaft. Betroffen von diesen Entwicklungen sind u.a. auch Bereiche, die im Umfeld pädagogischer bzw. erziehungswissenschaftlicher Problemstellungen liegen: – 119 – Das gesamte Bildungssystem im Kinder- und Jugendalter (Rückgang der Geburten bewirkt einen rückläufigen Bedarf an vorschulischen Einrichtungen, Schulen und Fachpersonal). Das Sozialsystem (Eine geringere Anzahl von Erwerbstätigen kann nur noch begrenzte Beitragsleistungen für Sozial- und Rentensicherungssysteme erbringen – folglich wird damit der sog. Generationenvertrag betroffen, der bislang geregelt hat, dass die jeweils zur Zeit Erwerbstätigen Beiträge für die Renten der alten Menschen erwirtschaften – verringert sich der Anteil der Erwerbstätigen und erhöht sich gleichzeitig der Anteil der nicht mehr Erwerbstätigen bei zeitgleich steigender Lebenserwatung der über 60jährigen, können Renten und sonstige Leistungen nicht mehr in der bislang gewohnten Weise aufrechterhalten werden.) Das Gesundheitssystem (Verlängerte Lebenserwartung und veränderte Lebensgestaltungen bewirken Veränderungen in der medizinischen Vorsorge, der Krankenbetreuung, der Rehabilitation bzw. Aufrechterhaltung wichtiger Funktionen des Körpers im Sinne der Beibehaltung von Lebensqualität im hohen Alter bis hin zur Pflege und Betreuung chronischbzw. schwerstkranker Menschen und deren menschenwürdige Begleitung bis zum Tod und auch verschiedener sozialpädagogischer Initiativen für ältere Menschen.) Das Bildungssystem außerhalb des Pflichtschulbereichs (Wie bereits im Abschnitt Erwachsene angedeutet, wird der Bedarf zur Nutzung von Angeboten unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens enorm ansteigen. Gegenwärtige Entwicklungen, wie z.B. Studieren ab 50, Seniorenstudiengänge, Altenakademien, Computerschulen für Senioren, Universitäten des dritten Lebensabschnittes usw. sind nur einige Beispiele für neuere Entwicklungen, die in den nächsten Jahren noch weitere Entwicklungen erfahren werden.) Es lässt sich also unter der Perspektive demographischer Untersuchungen feststellen, dass das Thema ältere und alte Menschen in den nächsten Jahren zu einem zentralen Thema in der gesamten Gesellschaften werden wird. Die Schlussfolgerungen aus dem faktischen und aktuellen Stand der Bevölkerungsentwicklung und den Prognosen für die nächsten Jahrzehnte lassen erkennen, dass die Probleme des Alterns vielschichtig und kompliziert sind. Die daraus ableitbaren Konsequenzen stellen Herausforderungen sowohl für die Gesellschaft als Ganzes dar als auch für jeden einzelnen, weil sich aufgrund der prognostizierten Entwicklungen Lebensbedingungen für alle Menschen spürbar ändern werden. Am Beispiel der biographischen Perspektive soll die individuelle Dimension dieser Entwicklung angedeutet werden. – 120 – 3.4.2 Alter aus der biographischen Perspektive Der eingangs beschriebene Strukturwandel des Alters (Ausdehnung der Altersphase, Entberuflichung, Singularisierung, Feminisierung, Pluralisierung von Lebensstilen) deutet darauf hin, dass Prozesse des Altern(n)s im höchsten Maße individuelle Prozesse sind, die zwar aufgrund der eben beschriebenen Trends gesellschaftlichen Breite besitzen, aber im Kern immer einzelne Menschen betreffen, die diesen Prozess für sich erleben und in der Regel auch gestalten. Mit anderen Worten: Alter und Altern ist ein Teil der Biographisierung des Lebens. Menschen fortgeschrittenen Alters sind mehr denn je in der Lage, ihr bisheriges Leben reflektieren zu können. Das heisst, sie können ihr gegenwärtiges Handeln vor dem Hintergrund der eigenen Lebensgeschichte verstehen. Die Auseinandersetzung mit der eigene Biographie ermöglicht das Erinnern und auch Neuinterpretieren vergangener Erfahrungen, es ermöglicht des Erkennen von Zusammenhängen und auch das Verdeutlichen sich wiederholender Verhaltensund Beziehungsmuster (vgl. Opitz, 1998, S. 49). Die Arbeit an der eigenen Biographie im Alter kann auch als ein Konstruktionsprozess verstanden werden, der einerseits die Dimension einer Bilanz über das bisherige Leben darstellt und andererseits die Dimension der Suche nach dem Sinn der bevorstehenden Lebensjahre, wobei in diesen Prozess das gesamte bisherige Leben eingeht. Soziologische Untersuchungen sprechen in diesem Zusammenhang von der Konstruktion der sozialen Ordnung im Alter und meinen damit sowohl die individuelle Seite des Alters als auch die gesellschaftliche Seite dieser Entwicklung (vgl. Backes u.a., 2001, S. 7ff.). Der Eintritt in das Renten- bzw. Pensionsalter bedeutet für viele alte Menschen einen radikalen Schnitt in der Selbstwahrnehmung der eigenen Biographie – die älteren Menschen werden sich des Alterns bewußt. Zu diesem Lebenszeitpunkt unterziehen sich ältere Menschen oft dabei der bilanzierenden Reflexion, oftmals verbunden mit der Sinnfrage des Lebens und zwar in doppelter Hinsicht – der Sinnfrage nach dem bisher Erlebten und der Sinnfrage nach der Gestaltung der noch bevorstehenden Jahre. Eckpunkte, die diese biographisch bedeutsame Entwicklung verursachen können, sind neben dem (formalen) Eintritt ins Rentenalter oftmals in zeitlicher Nähe liegende weitere biographisch bedeutsame, mitunter auch konflikthafte, Ereignisse, wie z.B. Heirat eines Kindes, das Großeltern-werden, Krankheit oder gar Tod des Partners bzw. naher Verwandter und Bekannter annähernd gleichen Alters usw. (vgl. Gudjons u. a., 1992, S. 12). Die Beschäftigung mit der eigenen Biographie in diesem Lebensabschnitt hat aber noch eine weitere Ursache. Es sind nicht nur die äußeren Veränderungen (Renteneintritt oder auch Krankheitssymptome), vor allem wird ein weiteres Moment, wenn nicht gar das wichtigste Moment bewusst wahrgenommen – der Zeitfaktor im Leben. Ältere Menschen vermögen nunmehr die Endlichkeit des eigenen Lebens zu reflektieren. Ältere Menschen werden sich bewußt darüber, dass mit dem Eintritt in diesem Lebensabschnitt der letzte eigene Lebensabschnitt beginnt. Damit kann es zur – 121 – Situation kommen, dass Bilanz über die eigene Biographie gezogen wird. „Diese Einsicht führt oft zu einem Lebensrückblick, in dem das Leben betrachtet wird mit allen seinen guten und schlechten Seiten, mit erfüllten Lebensträumen und unerfüllten Erwartungen. Oft werden dann noch (erfüllbare) Wünsche für den Lebensabend deutlich, von anderen Wünschen und Hoffnungen wird Abschied genommen.“ (Opitz, 1998, S. 52) Biographiearbeit im Alter kann also bedeuten, sich mit dem eigenen Leben auseinander zu setzen. Diese Auseinandersetzung muss nicht problemlos verlaufen. Häufig kann es zu Erscheinungen wie Angst oder Depressionen kommen, aber auch Selbsterhöhung, Bemitleidung, Rechtfertigungen oder Verklärungen des eigenen Selbst sind oftmals festzustellen (vgl. Focke, 1995). Eine zentrale Voraussetzung der eigene biographischen Arbeit im Alter ist demnach die Fähigkeit zur Erinnerung. Selbstreflexion der eigenen Biographie setzt voraus, sich erinnern zu können, gleichsam zu wissen, dass Erinnerungen immer Konstruktionen sind, die vom jeweiligen Zeitpunkt des Erinnerns abhängig sind. Das individuelle Gedächtnis, die individuelle Erinnerung ist aber immer nur Teil kollektiver Erinnerungen. Das individuelle Gedächtnis konstruiert bzw. konstituiert sich immer in Bezug zu jeweils aktuellen Bedingungen der Gesellschaft. Erinnerungen im Gedächtnis vor allem älterer Menschen können unter Bezug auf Halbwachs (vgl. Halbwachs 1985) überhaupt nicht losgelöst von sozialen Bedingungen erschlossen werden kann. Diese Erkenntnis lenkt das Augenmerk auf die Lebenswelt der älteren Menschen. Ältere Menschen nehmen in der Regel ihre veränderte Lebenssituation in einer veränderten Lebenswelt war, die sie immer in Bezug setzen zu ihren eigenen Erfahrungen und Erinnerungen und die ihrer sozialen Umwelt (gleichaltrige Personen, aber auch jüngere und ggf. noch ältere Menschen). Opitz verweist in diesem Zusammenhang auf die vermeintliche Gefahr, „dass nur noch in der Erinnerung gelebt wird“. Wo dieses Verhalten anzutreffen sei, sei das ein Zeichen dafür, dass noch keine erfolgreiche Lebensbilanz gezogen wurde. (Opitz, 1998, S. 53) Die Akzeptanz des eigenen Lebens verhilft dem alten Menschen auch dabei, auch unter veränderten Bedingungen handlungsfähig zu bleiben, denn die bewusste Auseinandersetzung vermindert die Gefahr, immer wieder auf alteingesessene Handlungsmuster zurückzugreifen, die der heutigen Situation vielleicht gar nicht mehr angemessen sind. Cornelia Schweppe ist in einer breit angelegten qualitativen Studie am Beispiel des Alter(n)s auf dem Lande, u.a. auch dieser Frage nachgegangen. Im Kern wird herausgearbeitet, was ein Interviewpartner mit seinen Worten „Und heut´ is das halt anders“ umschreibt. In dieser biographieanalytischen Studie werden die wechselseitigen Zusammenhänge der Altersphase und der Lebenswelt Dorf herausgearbeitet. Im Mittelpunkt stehen dabei lebensgeschichtlichen Verarbeitungsmuster und die Sinnhorizonte der älteren Dorfbewohner. Schweppe – 122 – zeigt anschaulich und nachvollziehbar auf, wie Veränderungen sozialer Lebenswelten langfristig auf die lebensgeschichtlichen Sinnbildungen wirken, sie ggf. verunsichern und auch im Alter noch neue Orientierungen entstehen können. (Schweppe, 2000). Angesichts der quantitativen Zunahme ältere Menschen in der Gesellschaft einerseits und der tiefgreifenden Strukturwandlungen der Gesellschaft andererseits mit ihren extrem biographierelevanten Akzentuierungen stellt die biographische Perspektive des Alter(n)s in absehbarer Zeit eine enorme Herausforderung dar, nicht zuletzt geleitet vom individuellen Anspruch, den Lebensabend so optimal wie möglich und so lange wie möglich selbst gestalten zu können. Dass dieser Prozess begleitet werden kann und ggf. auch muss, soll anhand des letzten Abschnittes kurz angedeutet werden. 3.4.3 Alter aus der sozialpädagogischen Perspektive In der Sozialpädagogik zeichnet sich in den letzten Jahren ab, dass auch hier das Thema Alte Menschen zunehmend in das Blickfeld gerät. Dabei ist die Spannbreite der vorliegenden Arbeiten sehr groß und reicht von der Altenhilfe, über soziale Altenarbeit, Aspekte des Wohnens im Alter, rehabilitativer Beiträge, kultureller Aspekte, Pflege im Alter, Lernen und Studieren im Alter (Altenbildung) bis hin zu Fragen der Demenz oder auch des Suizids bei alten Menschen. Hier liegen auch pädagogische Arbeitsfelder mit expansivem Charakter: Altenpflege, -bildung, -hilfe wie auch Sterbebegleitung, z.B. Hospizarbeit (vgl. SchmitzScherzer 1992) Unter dem spezifischen Aspekt der Pflege ist das Problem sozialpädagogischer Altenarbeit gesetzlich formal geregelt. Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes (1994) ist die Bedeutung der Sozialen Arbeit aber auch der Sozial- und Pflegepolitik alter Menschen neu gestaltet worden. In gewisser Weise kann man davon sprechen, dass mit diesem Gesetz ein Prototyp für eine neue Dienstleistungskultur und Daseinsvorsorge im Rahmen des sozialstaatlichen Umbaus geschaffen worden sei. (vgl. Rosendahl/Roth, 2000, S. 313) Das Gesetz regelt in vielfältiger Weise den betreffenden Personenkreis, die Aufgabenumfänge und -verteilungen zwischen Bund, Land und Kommunen sowie die Leistungen, die Pflegebedürftige beziehen können. Das zentrales Grundprinzip der Pflegeversicherung ist dabei, dass die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können [vgl. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI), Soziale Pflegeversicherung, § 3] Der Pflegefall ist aber, wenn auch der sicherlich schwierigste Fall, nur ein Beispiel für die sozialpädagogische Dimension des Alters. Da es kein allgemeines Muster für die Ausgestaltung der Altersphase gibt, sind sowohl die individuellen als auch die sozialpädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig. „Alter geschieht inmitten sozialer Räume und Möglichkeiten, die im Hinblick auf Tätigkeiten, Beziehungen, Wohnformen, Lebensstile, Lebenssinn, Freizeitgestaltung, Familienbeziehungen nicht durch – 123 – verbindliche und kollektiv gültige Muster festgelegt und standardisiert sind. Die einzelnen Lebensbereiche wie Wohnen, Freizeit, Beschäftigungen, soziale Netzwerke haben eine Vielfalt von Ausprägungen angenommen, die unterschiedlich kombinierbar zu sein scheinen. Lebensinhalte und -stile haben sich pluralisiert.“ (Schweppe, 1999, S. 578) Folglich sind sozialpädagogische Möglichkeiten ebenso plural. So reichen spezielle Angebote über Einzelbetreuung z.B. allein lebender alter Menschen (ein Aspekt, der in Anbetracht der Individualisierung und Singularisierung von Lebensentwürfen bei gleichzeitigem zahlenmäßig Anstieg alter Menschen in den nächsten Jahren anwachsen wird), über diverse Seniorentreffpunkte in Wohnortnähe (Clubs, Kirchen, kommunale Begegnungszentren usw.), Wander-, Fahrrad- oder Reisegruppen älterer Menschen bis hin zu Selbsthilfegruppen für Menschen, die von bestimmten Krankheiten geprägt sind. In den allermeisten Fällen, werden diese Personengruppen durch Sozialpädagogen begleitet oder betreut, die vor allem eine auf die Altersspezifik gerichtete Ausbildung erfahren haben. Schwerpunkte in auf das Alter gerichtetet sozialpädagogischer Studiengänge sind dabei die sozialpädagogische Altenarbeit bzw. die Geragogik oder Andragogik. Schweppe beklagt aber in diesem Zusammenhang, dass trotz der neuen Anforderungen und Herausforderungen die Sozialpädagogik sich den Fragen des Lebens im Alter noch weitgehend verschließt. (Schweppe, 1999, S. 592) Unter dem Gesichtspunkt neuer Medien erlangt die Alten- bzw. Seniorenarbeit eine neue und erweiterte Bedeutung. Wenngleich auch im Internet die spezifischen sozialpädagogischen Seiten nach wie vor von Themenfeldern beherrscht werden, die vornehmlich die Zielgruppe Kinder und Jugendliche im Blick haben, sind in jüngster Zeit eine Reihe von Internetpräsentationen entstanden, die als Zielgruppe die alten Menschen entdeckt haben. Beispiele sind u.a.: www.dachverband-fuer-seniorenarbeit.de oder http://www.internationalerbund.de. Der Internationale Bund (IB, eine über 50jährige Einrichtung mit Sitz in Frankfurt am Main, die über 700 Einrichtungen an 300 Orten in Deutschland verfügt) definiert seine internetgestützte Seniorenarbeit folgendermaßen: „In den vergangenen Jahren hat der IB sein Engagement auf dem Gebiet der Seniorenarbeit verstärkt. Die Angebotspalette erstreckt sich inzwischen von der medizinischen, über die psychosoziale und lebenspraktische, bis hin zur kulturellen Betreuung und Hilfen bei der Freizeitgestaltung. Den Leitlinien des IB für die Seniorenbetreuung folgend, hat dabei die Hilfe zur Selbsthilfe stets den Vorrang vor unmittelbarer Hilfestellung. Die sozialen Dienstleistungen sind speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten und berücksichtigen die kulturelle sowie ethnische Herkunft der älteren Menschen (...) Sie reichen von A wie ambulanter Pflegedienst bis Z wie Zubringerservice, der Senioren kostenlos zu Kulturveranstaltungen bringt.“ (http://www.internationaler-bund.de, 01.08.2002) Es ist zu vermuten, dass in dem Maße, wie der Anteil der alten Menschen in der Gesellschaft den nächsten Jahre zunehmen wird, auch die Internetpräsenz dieses – 124 – Altersgruppe größer werden wird. Ein Grund für die Wahrscheinlichkeit dieser Annahme dürfte darin zu suchen sein, dass gegenwärtige Generationen viel stärker als bisherige mit diesem Medium groß werden und im Alter die vielfältigen Gebrauchsmöglichkeiten sicher nicht mehr missen wollen. Das Internet bietet Senioren und Seniorinnen wichtige Möglichkeiten der Kommunikation und Informationsbeschaffung; gleichwohl gibt es nur wenig Online-Nutzer bei den Über-Sechzigjährigen (vgl. Stadelhofer 2002, S. 14). Dies mag damit zusammenhängen, dass für die Senior(inn)en die neuen Informationstechnologien ein fremder technischer Erfahrungszusammenhang sind, den sie allenfalls am Ende ihres Berufslebens etwas kennen gelernt haben. Andererseits konnte gezeigt werden, dass gerade ältere Menschen, die aus den Zwängen des Berufslebens herausgetreten sind, wieder einen erforschenden und experimentellspielerischen Zugang zu Neuem, z. B. zum Internet finden (vgl. Schäffer 2002). Um diesen Zugang zu erleichtern, gibt es Modellprojekte wie das „Senior-InfoMobil“, in dem eine „‚aufsuchende’ Pädagogik und das spielerische Experimentieren als Annäherungsstrategien erfolgreich“ waren (ebd., S. 17). Auch die Hilfestellung durch Gleichaltrige, die durch ihre eigenen Kenntnisse andere Senior(inn)en zur Internetbenutzung ermutigen können, hat sich in diesem Zusammenhang als günstig erwiesen. Ungewohnt für die Senior(inn)en ist – so zumindest Stadelhofer/Carls (2002, S. 19) – die Vielfalt von widersprüchlichen Informationen, die das Internet bietet. „Die vielen älteren Menschen aus ihren Schulerfahrungen vertraute Erwartung an Bildung als Instanz zur Vermittlung feststehender Fakten wird – nach den Veränderungen im Bildungsverständnis in den vergangenen 30 Jahren – durch die realisierte oder unterstellte Verfügbarkeit beliebig vieler Quellen und unterschiedlicher Perspektiven weiter verunsichert.“ (ebd.) Eine Form, derartige Unsicherheiten zu überwinden, stellen „virtuelle Selbstlerngruppen“ (ebd.) dar, in denen sich Senior(inn)en mit Hilfe des Internet durch bestimmte Themengebiete (Geschichte, Heimat, Geschlechterverhältnisse o.ä.) arbeiten oder auch das Internet und seine Technik selbst zum Gegenstand ihrer Diskussionen machen. Doch gibt es auch Senior(inn)en, die sich von derartigen pädagogischen und organisatorisch überformten Arrangements fernhalten und im Internet informelle Gruppen, Mailing-Listen und das Milieu technikbegeisterter älterer Menschen suchen (vgl. Nohl 2002). Es lässt sich durchaus schon heute feststellen, dass sich hier ggf. auch ein neues Betätigungsfeld für (sozial)pädagogische Berufe erschließt und sicher werden sich auch weitere Forschungsfelder auftun, die den Zusammenhang zwischen Alter – veränderter Gesellschaft – pluralen Lebensformen und lebenslangen Lern- und Bildungsprozessen thematisieren. Alte Menschen und Vorgänge um das Altern werden, wie auch die demographischen Entwicklungen andeuten, weiterhin von herausragendem – 125 – Interesse für die gesamte Gesellschaft bleiben – erst recht dann, wenn der Anteil der Alten nicht größer sondern auch jünger (vgl. tatsächliches Renteneintrittalter vs. gesetzliches Renteneintrittsalter) wird. Den spezifischen Implikationen der diskutierten Zusammenhänge der an pädagogischen Prozessen Beteiligten in Bezug auf das Verhältnis der Generationen untereinander soll im nächsten Abschnitt herausgearbeitet werden. 3.4.4 Literatur Backes, G. M./Clemens, W./Schroeter, K. R. (Hrsg.) (2001): Zur Konstruktion sozialer Ordnungen des Alter(n)s. Opladen, Leske + Budrich BMFSFJ - Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2002): Vierter Altenbericht der Bundesregierung, Pressemitteilung, 17.04.02 Böhm, W. (1994): Wörterbuch der Pädagogik. 14., überarbeitete Auflage. Stuttgart, Kröner Clemens, W. (2001): Stichwort: Alter. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Heft 4/2001, S. 489-511 Focke, W. (Hrsg.) (1995): Unterwegs zu neuen Räumen. Die Veränderungen des Selbstbildes im Alter. Düsseldorf, Parerga Gudjons, H. /Pieper, M./Wagener, B. (Hrsg.) (1992): Auf meinen Spuren. Das Entdecken der eigenen Lebensgeschichte. Hamburg, Bergmann und Helbig Halbwachs, M. (1985): Das kollektive Gedächtnis. Frankfurt am Main, Fischer Taschenbuch, Band 7359. Kohli, M./Künemund, H. (2001): Geben und Nehmen. Die Älteren im Generationenverhältnis. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Heft 4/2001, S. 513-528 Nohl, A.-M.: Bildung und Internet. Eingereicht bei: ZBBS 2002??? Opitz, H. (1998): Biographie-Arbeit im Alter. Würzburg, Ergon Reinhold, G./Pollak, G./Heim, H. (Hrsg.) (1999): Pädagogik-Lexikon. München, Wien, Oldenbourg. Rosendahl, B./Roth, G. (2000): Kommunale Altenarbeit und Altenpolitik unter den Rahmenbedingungen des Pflege-Versicherungsgesetzes. In: neue praxis, Heft 4/2000, S. 313316 Schäffer, B.: Generation Medien Bildung. Medienpraxiskulturen im Generationenvergleich. Opladen 2002 Schmitz-Scherzer, R.(Hrsg.) (1992): Altern und Sterben. Bern, Huber Schweppe, C. (1999): Alter und Biographie. Ein Thema für die Sozialpädagogik? In: neue praxis, Heft 6/1999, S. 575-594 Schweppe, C. (2000): Biographie und Alter(n) auf dem Land. 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Fragen nach der Anerkennung selbstgeschaffener Lebensformen 4.1 Anthropologische Grundlagen Die Stellung des Menschen im Kosmos (innerhalb der Schöpfung) lief bis in die siebziger Jahre dieses Jahrhunderts auf die Diskussion hinaus, wie der Mensch sich vom Tier unterscheidet. Arnold Gehlen bezeichnet den Menschen beispielsweise als das "nicht festgestellte Tier". Da der Mensch instinktreduziert sei, müsse er als Mängelwesen verstanden werden und bedürfe somit des Schutzes, der Erziehung und des Lernens. Die praktische Intelligenz werde mit dem Tier geteilt, hinsichtlich der theoretischen Intelligenz (Geist) würden sie sich unterscheiden. Die Fragestellung Wie unterscheidet sich der Mensch vom Tier? wird abgelöst durch die Fragestellung Wie unterscheidet sich menschliche Intelligenz von künstlicher? Diese Diskussion bezieht neue Forschungsgebiete der Künstlichen Intelligenz (KI), der Robotertechnologie ebenso wie die moderne Genforschung mit ein. 4.1.1 Verhältnis von Wissen und Realität Ich möchte Ihnen insgesamt drei klassische Positionen vorführen. 4.1.1.1 Materialismus: Lamettrie (1709-1751) Sein Hauptwerk System der Natur erschien 1770. Lamettries Grundgedanke, ausgeführt vor allem in seinem Werk „Der Mensch als Maschine“ ist folgender: Es sei falsch, davon auszugehen, dass Erkenntnis so funktioniere, dass wir auf der einen Seite etwas Immaterielles, Geistiges hätten, nämlich Bewußtsein und auf der anderen Seite die Außenwelt in Form von Materie, wie Rene Descartes es – 127 – noch gesehen hatte. Vielmehr sei es so, dass auch das Bewußtsein in Form des Gehirns selbst auch nur Materie sei. Insofern gebe es keinen Geist. Anstelle zweier Substanzen, nämlich Materie und Geist, tritt die Annahme eines materialistischen Monokosmos. Es existiert nur die Materie. Ihre Kenntnis reicht aus, alles zu erklären. Jede Theorie, die versucht, neben oder hinter der Materie noch ein selbständiges geistiges Prinzip zu suchen, ist Täuschung, Irrtum, Hirngespenst. Die Materie trage das Prinzip des Geistes und der Seele in sich selbst. Das Denken ist eine natürliche Funktion des Körpers wie andere Funktionen, beispielsweise Atmen oder Stoffwechsel. Heute würden wir sagen, dass jegliche Form von Bewußtseinsleistung ein im Gehirn ablaufender und ggf. auch meßbarer Prozeß ist. Eine materialistische Position ist naturwissenschaftlich deshalb erfolgreich, weil sie letzten Endes alles, was mit dem Menschen zu tun hat, auf irgendwelche Substanzen im Körper oder im Gehirn zurückführen kann, die gemessen, gewogen und in ihrem Verhalten manipulierbar sind. Lamettries Position war im vorletzten Jahrhundert deshalb wichtig, weil sie mit der Metaphysik aufgeräumt hat. Unter dem Begriff der Metaphysik verstehen wir – allgemein gesprochen – Vorgänge, die im weitesten Sinne nicht physikalisch erfaßbar sind, die – wie der Name sagt – darüber bzw. dahinter liegen. Aus der Sicht eines Materialisten gehören metaphysische Vorgänge in das Reich des Spekulation. Klassische Begriffe und damit auch Themen der Metaphysik sind beispielsweise Sein, Werden, Leben, Gott, Materie, Freiheit, Nichts, Unsterblichkeit, Wahrheit, Geist (Weltgeist) und Natur. Allgemein kann man sagen, dass metaphysische Betrachtungen solche sind, die die konkrete erfahrbare und faßbare Wirklichkeit überschreiten und dahinter noch etwas anderes vermuten, z.B. einen Gott, magische Kräfte. Klassische metaphysische Themen finden Sie heute in den aktuellen Wissenschaftsdebatten wieder. Sie sind keineswegs erledigt. Beispielsweise gehört die Frage, was als Leben zu bezeichnen ist, wo es also anfängt und wo es aufhört, zu den klassischen metaphysischen Themen. Auf seine Weise hat Lamettrie sich mit der Metaphysik des 18. Jahrhunderts auseinandergesetzt. Religion, so argumentiert er, sei eine Täuschung, und zwar bewußte, absichtliche Täuschung. Aufgabe der Wissenschaft sei es, alle diese Täuschungen, in denen die Menschen verstrickt seien und sich quälten, zu zerstören. In praktischer Hinsicht führt Lamettrie auf dieser Grundlage mit allen Mitteln boshafter Satire den heftigsten Kampf gegen jede Art von religiösem Glauben. Die Religion ist ihm der eigentliche Störenfried im Leben des einzelnen und aller Völker, schlimmer als alle Laster. Die Welt werde nicht glücklich werden, bevor nicht der Atheistenstaat Wirklichkeit geworden sei. In der Ethik tut Lamettrie religiöse Grundtatsachen wie Schuldgefühle, Gewissensbisse und Reue als nutzlose Selbstqualen ab. Es ist die optimistische Überzeugung Lamettries, dass – 128 – es nur der richtigen Aufklärung bedürfe, um die Menschheit von der drückenden Last aller Vorurteile zu befreien, und ein besseres, von der Vernunft regiertes Zeitalter allgemeiner Glückseligkeit heraufzuschwören. Wir finden in der materialistischen Position also eine Position, die sich zusammenfassend durch folgende Merkmale auszeichnet: Alle geistigen Prozesse sind materielle Prozesse Es gibt keine metaphysischen Bereiche. Es gibt kein Jenseits. Es gibt keinen Gott. Es gibt keine (magischen) Kräfte jenseits der realen Wirklichkeit. Rationalität wird den linearen Fortschritt der Menschheit befördern 4.1.1.2 Idealismus: George Berkeley (1684-1753) Sein Hauptwerk Abhandlungen über die Prinzipien der menschlichen Erkenntnis erschien 1709. Berkeley knüpft in seinen Überlegungen zunächst an John Locke an. Alles, was wir wahrnehmen und erkennen, sei stets nur als Phänomen unseres Bewußtseins, als Zustand unseres Geistes gegeben. Das, was wir wahrnehmen, sei nichts anderes – und damit geht er über Locke hinaus – als eine konstante Summe von Empfindungen im Bewußtsein. Das Sein der Dinge besteht nur in ihren Wahrgenommen werden (esse est percip2i). Das heißt: Alles, was wir über die empirischen Phänomene wissen können, ist das, was wir im Bewußtsein haben, denn sonst könnten wir es ja nicht wissen. Damit wird das Sein der Dinge, wird die Objektivität des Realen auf Bewußtseinsinhalte zurückgeführt. Nach der Lehre des kritischen Idealismus Immanuel Kants (1724-1804) kann über die Dinge nichts weiter erfahren werden als die Art und Weise, in der sie in der Welt der Erscheinungen auftreten. Es gibt keine Möglichkeit herauszufinden, was sie in ihrem innersten Wesen darstellen. Das Ding an sich ist unerkennbar, wir haben nur unsere Wahrnehmungen, unsere Deutungen, Interpretationen, Konstruktionen und unsere Bewußtseinsinhalte. Deshalb ist es so, dass es auch unterschiedliche Sichtweisen der Dinge gibt. Welche wahr und welche falsch ist, ist nicht so schnell entschieden. Streng genommen können von dieser Position aus gar keine wahre Aussagen über die objektive Welt gemacht werden. Eine Theorie, die in den letzten 15 Jahren diskutiert wurde, kann zurecht als Erbe dieser Theorie bezeichnet werden, nämlich der Radikale Konstruktivismus. Auf ihn will ich jetzt eingehen, um ihnen zu zeigen, dass der Streit über solche anthropologischen Annahmen zur Fundierung einer jeden Wissenschaft hinzugehören. 4.1.1.3 Radikaler Konstruktivismus Die chilenischen Biologen Humberto Maturana und Francesco Varela gehen beispielsweise in einem ihrer Hauptwerke Der Baum der Erkenntnis (1987) im – 129 – Rahmen moderner Hirnforschung zunächst davon aus, dass Lebewesen ihre Grenze selbst bestimmen; sie konstituieren sich als verschieden vom umliegenden Milieu (Umgebung). Dadurch, dass Einheiten ihre eigene Grenze erzeugen, erzeugen sie sich selbst und bilden ein System, das sich durch eine gewisse Geschlossenheit auszeichnet. Das kann eine Zelle sein, das kann ein subhumaner Organismus sein, das kann ein Mensch sein, das kann eine Familie oder auch eine Nation sein. Wir nennen solche Betrachtungsweisen systemtheoretische Betrachtungsweise. Es ist nicht entscheidend, wie groß das System ist, sondern entscheidend sind die Funktionsmechanismen der betrachteten Einheit. Die jeweilige Umgebung, das Milieu, weise eine eigene Dynamik auf, die jedoch nicht konditionierend und prägend, sondern lediglich auslösend wirkt. Sie sei für das Lebewesen eine Quelle von Störungen. Demzufolge könne die Umgebung oder ein System auf ein anderes nicht in der Weise Einfluß nehmen, dass dieses in der gewünschten Weise reagiert. Jeder Reiz, der auf ein System wirke, sei für dieses eine Störung, die entsprechend der systemimmanenten Regelmäßigkeiten bzw. Gesetze verarbeitet werde. Was für eine Zelle beispielsweise toxisch ist, kann durchaus für eine andere Zelle nicht toxisch sein. Es hängt von der Beschaffenheit der Zelle ab, ob für sie eine Substanz toxisch ist oder nicht, und nicht von der Substanz selbst (vgl. Streßforschung). Bis zu diesem Punkt ist zunächst einmal klar, dass das System auf die Veränderung der Umgebung träge reagiert, d.h. zunächst bestrebt ist, den bisherigen Zustand zu erhalten. Weiterhin ist dann nicht klar, wie beispielsweise Menschen auf Umweltveränderungen reagieren. Die Palette der Reaktionsmöglichkeiten hat zwei Extreme. Sie können die Veränderungen in der Umwelt aktiv bekämpfen, um zu verhindern, daß sie selbst sich ändern müssen, sie können zweitens sich blitzschnell an veränderte Verhältnisse anpassen, um die sich dann ergebenen Chancen zu nutzen (Mitnahmeeffekt). Schauen wir uns die hier vorliegende Position des Radikalen Konstruktivismus genauer an, um weitere Bestimmungsstücke für unsere anthropologische Fragestellung zu finden. Der Mensch als informationserzeugendes System Maturana und Varela vertreten die Auffassung, daß ein Mensch über das Nervensystem als interneuronales Netzwerk jene Stukturveränderungen einleitet, die ihm ein weiteres operieren in der Umgebung ermöglichen. Die Beantwortung der Frage, wie diese Strukturveränderungen aussehen, könne - wie oben erläutert - nicht abgeleitet werden aus der Beschaffenheit der Störung und somit der Umgebung. Das Nervensystem sei kein Instrument, mittels dessen der Mensch Informationen aus der Umwelt aufnehme und mit Hilfe dieser Informationen eine Abbildung im Sinne einer Repräsentation aufbaue (Repräsentationismus). Auch durch vielfältige Alltagserfahrung kann dieser Befund plausibilisiert werden: Dieselbe Erfahrung verarbeiten verschiedene Menschen unterschiedlich, d.h. bei ihnen werden verschiedene neuronale Aktivitätskonstellationen aufgebaut, die – 130 – dann in verschiedener Weise Strukturen aktualisieren oder modifizieren. Aus der Gehirnforschung ist weiterhin der Sachverhalt bekannt, dass Informationen nicht unter exakten Adressen gespeichert sind, wie etwa auf der Festplatte eines Computers. Beziehungen zwischen Neuronen und Neuronengruppen ändern sich durch Wahrnehmung; sie zeigen eine Tendenz zur Selbstorganisation. Informationen werden nicht sequenziell verarbeitet, sondern emergent erzeugt. Informationen sind also in diesem Sinne nicht hirnphysiologisch lokalisierbar, sondern ein Ausdruck interneuronaler Aktivitätsmuster; sie müssen stets neu hervorgebracht werden. Maturana und Varela wenden sich also an dieser Stelle explizit gegen die Position einer Abbildtheorie, die das Subjekt letzten Endes als Widerspiegelungsinstanz sehe, eine Auffassung, die sich hirnphysiologisch nicht bestätigen lasse. Eine materialistische Position würde bei der Frage „Was ist typisch für menschliches Gedächtnis?“ mit der Speichermetapher arbeiten (Augustinus) und mit der Lokalisierungshypothese (Bahnungen, Engramme) Eine idealistische Position würde bei der Frage "Was ist typisch für menschliches Gedächtnis?" darauf verweisen, dass das Gedächtnis seine Inhalte verarbeitet. Wahrnehmungen, Erlebnisse und Informationen, die in das Gedächtnis eingehen, werden in der Erinnerung keineswegs exakt reproduziert, sondern finden sich verschoben, umorganisiert, verstärkt oder abgeschwächt, zusammengefaßt oder vereinfacht. Es finde ein ständiger Abgleich von Vergangenem und Gegenwärtigem statt (Retotalisierung). Schließlich seien Gedächtnisinhalte an Affekte gebunden. Das Gedächtnis organisiert sein Material nach Affektbeträgen, und die Affekte wiederum stellen die Energie für die Gedächtnisarbeit bereit. Das Gedächtnis ordnet weiterhin nach Sinnkategorien in assoziativen Mustern. All das führt zum Konstruktionsgedanken. Konsequenzen: Jedes Lernen ist also mit der Organisation und der Struktur des Lernenden verbunden. Das gilt auch für den Aufbau von Wissen: Wissensstrukturen sind subjektabhängig. Es kann nur subjektabhängiges, relatives Wissen geben. Erfahrung sowie Empirie sind im konstruktivistischen Rahmen an unsere (kognitive) Konstruktivität gebunden und nicht an eine objektive Struktur der Wirklichkeit. Bei Maturana heißt es unzweideutig; „Objektive Erkenntnis gibt es nicht“ (Maturana 1972, 310). Informationen werden nicht aufgenommen, sondern vom Subjekt erzeugt. Der Sachverhalt, dass Informationen nicht übertragen, sondern hirnphysiologisch immer wieder neu erzeugt werden müssen, dass eine Objektive Erkenntnis nicht möglich sei, dass allein die Welt des Subjektes mit den Eigen- und Selbststeuerungsmechanismen (hirnphysiologisch expliziert) ähnelt den Vorstellungen Berkeley s, und damit kehren wir zu unserem Hauptthema, einer idealistischen anthropologischen Position zurück. Worin besteht der Unterschied – 131 – zwischen der Wirklichkeit und einer neurophysiologischen Affektion? Filmsequenz Fassen zusammen: 1. Alle geistigen Prozesse sind irgendwo materielle, hirnphysioloigsche Prozesse, letzten Endes gelingt es aber nicht, Emergenzphänome aus Substanzveränderungen zu verstehen. Geist hat nicht nur einen Ort, sondern ist in Form des Bewußtseins geradezu der archimedische Punkt für unser Navigieren in der wirklichen Welt. 2. Damit ist die radikale Abwehr von Metaphysik nicht mehr zu halten, sondern gerät als Verstehensdimension von Lebensphänomenen wieder in den Blick. 3. Fortschritt der Wissenschaft wird nicht linear gesehen, sondern ergibt sich aus einem komplizierten Prozeß der Perspektivenaushandlung. Nicht wahre Modelle von Wirklichkeit werden hier gesucht, sondern viable . 4. Wenn Menschen ihre informationellen Welten selbst erzeugen, können sie auch niemand anderem die Verantwortung dafür in die Schuhe schieben. Deshalb gibt es von dieser Position aus ein hohes Maß an Verantwortung des Menschen. 4.1.2 Verhältnis von Determination, Freiheit und Verantwortung 4.1.2.1 Deterministische Positionen Bei den Positionen, die den Freiheitsraum des Menschen als gering ansetzen, also bei deterministischen Positionen, kann man zwischen äußeren und inneren Determinierungen unterscheiden. Äußere Determinationen Am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelten sich verschiedene Schulen der Psychologie, die mit unterschiedlichen Person-Umwelt-Modellen arbeiteten u.a. der sogenannte Behaviorismus. Pawlow (1849-1936), ein russischer Psychologe, wirkte in Leningrad. Skinner (1904-1990), ein amerikanischer Psychologe, lehrte überwiegend an der Harvard University. Ihr Verständnis von Lernen beruhte darauf, daß es als Mechanik von stimulus und response (Reiz und Reaktion) gesehen wurde. Das war die Grundlage um Verhalten zu kontrollieren, zu konditionieren, wie wir sagen. Lernen funktioniert dann so, dass wir erwünschtes Verhalten bestätigen und bekräftigen, also verstärken, und nicht erwünschtes abschwächen oder korrigieren. Die Aufeinanderfolge bestimmter Reaktionen können wir dann als Verhaltensmuster verstehen. Verhaltensmuster können über Verstärkung aufgebaut werden (Verstärkungslernen). Diese Reiz-Reaktions-Optik erklärt immer noch einen bestimmten Teil menschlichen Lernens plausibel. Weder genetische Einflüsse noch – 132 – Reifungsprozesse sind aus dieser Perspektive entscheidend. Vielmehr kann gelernt – und hier müsste man sagen trainiert – werden, dass man auf einen bestimmten Impuls der Umwelt sich auch anders verhalten kann. In Therapien, die diesem verhaltenstheoretischen Modell folgen, kann man z.B. lernen, auf den Reiz Flugangst mit anderen Verhaltensweisen zu reagieren (oder: Tunnelphobie). Es handelt sich dann um regelrechte Trainigsprogramme, die das gewünschte Verhalten hervorbringen sollen. Verhaltensweisen können also trainiert werden. Nach Skinner ist der Mensch grundsätzlich aktivitätsbereit, sein operantes Verhalten hat zunächst den Charakter von Versuch und Irrtum. Positive Verstärkungen (Erfolg) oder negative Verstärkungen (Mißerfolg, Strafe) entscheiden und steuern den Erwerb von Verhaltensweisen. Diese klassische Position des Behaviorismus hat auch etwas Befreiendes: Man kann Verhalten erlernen. Einen Teil der Vielfalt pädagogischer Interaktionen z.B. zwischen Eltern und Kindern kann man durchaus als solche Reiz-ReaktionsVerbindungen interpretieren und sie sich insofern verstehend erschließen: Erwünschtes wird belohnt; Nichterwünschtes wird getadelt bzw. korrigiert. Hier muss nicht viel erklärt werden; hier geht es darum, in routinemäßige Abläufe und Rituale einzuüben; z.B. „Guten Morgen“ sagen. Des weiteren wird man im Sport und im Training erfolgreich auf diese Theorie zurückgreifen können; überall dort, wo Verhaltensmuster aufgebaut werden, die dann quasi routinehaft abgerufen werden können, z.B. beim Boxen. Ein bestimmter Bereich menschlichen Verhaltens kann also tatsächlich durch diese Gruppe der lern- und verhaltenstheoretischen Positionen erklärt werden. Es gibt jedoch auch klare Grenzen und Einschränkungen des Leistungsbereichs dieser Ansätze, die auf die hier interessierende anthropologische Dimension verweisen. 1. Es fällt jedoch ein gewisser mechanistischer Charakter auf, der menschliches Lernen im höchsten Maße vereinfacht und in die Nähe von Abrichtungssituationen bringt. 2. Dass innerpsychische Vorgänge keine Rolle spielen sollen, daß sie als unerforschbare black box fungieren sollen, wie Skinner sagt, vermag für komplexe Lernprozesse nicht zu überzeugen. Ein solcher komplexer Lernprozeß liegt z.B. vor, wenn ein Mensch lernen muss, nun weiterzuleben, obwohl sein Partner und sein Kind bei einem Autounfall infolge seines Verschuldens ums Leben gekommen ist. In solchen Fällen zu sagen: Innerpsychische Vorgänge spielen keine Rolle; es komme nun für die Person lediglich darauf an, die Routinen der Alltagsorganisation umzustrukturieren und einige Verhaltensmuster umzutrainieren, klingt zynisch. 3. Schließlich wird die Umweltseite zu stark mechanistisch auf impulsgebende Instanzen reduziert. Der Mensch ist nicht nur eine Reaktionsinstanz auf – 133 – Umweltimpulse; er ist eben nicht determiniert durch Umweltfaktoren; er kann sich zu ihnen immer noch so oder so verhalten. Hier bildet der Radikale Konstruktivismus die exakte Gegenposition. Es handelt sich beim Behaviorismus um einen äußerst reduktiven Ansatz, der allenfalls in sehr speziellen Ausschnitten menschlichen Lernens Erklärungserfolge zu erzielen vermag. Gemessen an komplexen Lernsituationen sind wir nicht gut gerüstet, wenn wir diesen Ansatz ausschließlich favorisieren. Dieser Ansatz betont eher das Abrichten des einzelnen durch die Gesellschaft. Freiheit des einzelnen, die Kraft der Negation, also die Kraft des Neinsagens kann hier nicht erklärt werden. Innere Determinationen Eine zweite Variante bildet die biologische Anthropologie, die die Determiniertheit von biologischen Faktoren, z.B. durch Gene, durch Hormone betont. Hier habe ich Ihnen Konrad Lorenz, den ich bereits erwähnte und Arnold Gehlen angeführt. Von Arnord Gehlen stammt der Satz „Der Mensch ist ein Skave seiner Hormone“, ein Satz, der sehr schönt das zum Ausdruck bringt, was mit innerer Determiniertheit gemeint ist. Das Problem der inneren Determiniertheit tritt auch dann auf, wenn künstliche Wesen, seien es kybernetische oder seien es genetische geschaffen werden. Folgen Sie einem Programm oder sind es freie Wesen? 4.1.2.2 Exkurs: Homo s@piens – Leben im 21. Jahrhundert Ray Kurzweil Ray Kurzweil ist ein in den USA ein hochgeschätzter Wissenschaftler für KI und Robotertechnologie. Doch seine These, dass der Mensch seine zentrale Stellung als intelligentestes Wesen auf Erden verliert, ist umstrittenen. In seinem Buch “The Age of Spiritual Machines“, das auch 1999 in Deutschland unter dem Titel: “Homo s@piens – Leben im 21. Jahrhundert Was bleibt vom Menschen?“ erschienen ist, gibt er dazu einen detaillierten Ablaufplan. Seine Prophezeiung zielt auf eine postbiologische Zukunft, den Auszug des Menschen aus seiner sterblichen, biologischen Hülle, um sich als Softwareexistenz einem ewigen Leben zu erfreuen. Es ist kein Sieg der Maschinen, es ist die Verschmelzung von Mensch und Maschine – ein evolutionärer Quantensprung, den er für das Jahr 2099 vorsieht. Die menschliche Intelligenz wird mit technischer Intelligenz zu einer Art Superintelligenz verschmelzen. Eine Vision, die ja bereits Donna Haraway mit dem Begriff des Cyborg thematisierte. Das menschliche Gehirn wird im Computer weiterleben, genauso wie künstliche Intelligenz im Menschen. Kurzweil konzentriert seine Ausführungen auf die Frage, wie die Alltagswelt der Menschen sich mit der zunehmenden Entwicklung neuer Informationstechnologien verändern wird. Die Grenze zwischen Mensch und Maschine wird sich langsam verwischen. Irgendwann wird die Situation eintreten, dass die Unterscheidung zwischen Körper und Information im Alltag keine sehr große Rolle mehr spielt, weil Information – 134 – körperlich, leiblich erfahren werden kann und Körper informationstechnisch aufgerüstet werden. Das Szenario des Verhältnisses von Mensch und Technik mit der letztendlichen Verschmelzung beider entwickelt Kurzweil anhand der Meilensteine 2009, 2019, 2029 und 2099 in seinem genannten Buch sehr detailliert. Ich will die einzelnen Etappen hier nur sehr kursorisch nachzeichnen. Kurzweil erläutert den Fortschritt anhand von 10 Bereichen: (1) Stand der Computertechnologie, (2) Bildung, (3) körperliche Behinderung, (4) Kommunikation, (5) Wirtschaft – Arbeit und Alltagsleben, (6) Politik und Gesellschaft, (7) Kunst, (8) Militär und Kriegführung, (9) Gesundheit und Medizin, und schließlich (10) Philosophie. Ich werde Ihnen aus Zeitgründen nicht jeden Meilenstein anhand dieser zehn Bereich vor Augen führen, sondern nur einige Aspekte herausgreifen. Zunächst zum Jahre 2009. Intelligente Rechentechnik wird zu diesem Zeitpunkt in die Schnittstelle zwischen Mensch und Umwelt noch stärker integriert sein als heute, also in Kleidung, Schmuck etc. Sie wird mit der Außenwelt ebenso in Kontakt stehen (mit anderen kommunizieren) wie mit der Innenwelt (Körperfunktionen überwachen und z.T. auch schon regeln). E-Learning wird stark individualisiert betrieben werden. Lehrer widmen sich hauptsächlich Fragen der Motivation, der psychologischen Unterstützung und des sozialen Lernens. Die meisten wirtschaftlichen Transaktionen werden online mit Hilfe von intelligenten Assistenten abgewickelt. Sie sind zu einem bedeutendem Verbindungsglied zwischen Mensch und Datenbanksystemen geworden. . „Der Schutz der Privatsphäre ist zu einer vorrangigen politischen Frage geworden.“ (Kurzweil 1999, S.305) Jede Transaktion, jedes Treffen und jeder Themenbereich für den sich der Nutzer im Netz interessiert, kann zurückverfolgt werden, außerdem sind alle persönlichen Daten gespeichert. Der zweite Meilenstein ist das Jahr 2019. Die virtuell erzeugten Umwelten, welche die reale Umgebung überlagern, werden direkt auf die Netzhaut projiziert. Die Menschen kommunizieren mit den Computern genauso, wie sie es untereinander tun, mit verbalen und optischen Ausdrucksmitteln. „Die Interaktion mit Computern erfolgt hauptsächlich durch Gesten mit Fingern und Händen, durch Mimik oder durch Zweiwege-Kommunikation in natürlich gesprochener Sprache.“ (Kurzweil 1999, S. 315) Der Umgang mit dem Computer ist persönlicher geworden ist. Viele Menschen haben ihren eigenen virtuellen Assistenten, dessen Persönlichkeit sie selbst festlegen können. Auf Grund der überall verwendeten Displays sind Bücher und Dokumente nur noch selten im Gebrauch und schwer zu bekommen. Jegliche Arten von Texten werden in den all gegenwärtigen virtuellen Environments projiziert und über Retina-Displays gelesen. Die Wissensvermittlung erfolgt um das Jahr 2019 nicht mehr durch den menschlichen Lehrer, gelernt wird durch intelligente, softwaregestützte, simulierte Lehrer. Zusätzlich zu den Übertragungen von beweglichen Bildern wie übers Telefon, gibt es jetzt dreidimensionale – 135 – holographische Displays, mit denen die Menschen das Gefühl haben, anderen Personen körperlich nah zu sein. In der Wirtschaft interagieren die Menschen nicht mehr direkt miteinander, alles läuft über ihre persönlichen Assistenten ab, diese tauschen auf direktem Weg alle notwendigen Daten aus, da sie untereinander auf Sprache verzichten können (vgl. Kurzweil 1999, S.319, 320). Deshalb laufen alle Transaktionen schneller als früher ab. Haushaltsroboter, die es laut Kurzweil schon 2009 vereinzelt gab, sind jetzt in jedem Haushalt als fleißige und verlässliche Allroundhelfer zu finden. Im Alltagsleben sind zwei Tendenzen zu verzeichnen. Auf der einen Seite wird die Beziehung und Bindung zu den automatischen Assistenten immer intensiver, da sie ihren Besitzern inzwischen in allen Lebensbereichen zur Seite stehen. Sie sind Gesellschafter, Lehrer, Pfleger und Liebhaber. Die Computerintelligenzen sind inzwischen nicht mehr aus dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wegzudenken, dennoch soll die menschliche Kontrolle bewahrt bleiben. Die Menschen sind im Jahr 2019 gesundheitlich sehr gut “bewacht“, durch die in Kleidung oder Schmuck integrierte computerisierte Gesundheitswächter (vgl. Kurzweil 1999, S.323). Sie geben sofort Signale, bei akuten oder chronischen Störungen oder Krankheiten und geben Behandlungsempfehlungen. Allgemein könne man sagen, dass zu diesem Zeitpunkt – aufgrund des Moorschen Gesetzes – die Intelligenz des Computers die des Menschen in fast allen Bereichen übersteige. Dritter Meilenstein 2029. „Eine Vielzahl von neuronalen Implantaten wird angeboten, die die Fähigkeiten der visuellen und akustischen Wahrnehmung und Interpretation des Gedächtnisses und des logischen Denkens erheblich steigern können“ (Kurzweil 1999, S.339). Dadurch wird es nach Kurzweils Vorstellungen möglich, sich mit der Implantationstechnologie Gedächtnisimplantate einsetzten zu lassen, um zu neuem Wissen zu gelangen. In den folgenden Jahren nach 2029 wird es möglich sein, neues Wissen einfach aus dem Netz herunter zu laden und Bücher innerhalb weniger Sekunden zu lesen. Ray Kurzweil ist der Überzeugung, dass die meisten Menschen die Implantate schnell als Teil ihres Körpers und ihres Geistes ansehen werden. „Schließlich tauchen auch ohne Implantate ständig Ideen und Gedanken in unserem Kopf auf, bei denen wir kaum eine Vorstellung haben, wo sie herkommen und wie sie in unseren Kopf hineingekommen sind.“ (Kurzweil 1999, S.209). Immer häufiger sind »Nanobots« im menschlichen Körper und außerhalb im Einsatz. Dies sind kleine Roboter, die über ein Mikrogehirn verfügen, dessen Kapazität – zu diesem Zeitpunkt der Entwicklung – der des menschlichen Gehirns gleicht. Das gesellschaftliche Bild beginnt sich zu verändern, die Maschinen werden menschlicher und die Menschen rüsten ihre Körper mit technischen Implantaten auf, um ihre Fähigkeiten denen der Maschinen anzupassen. „Die Definition dessen, was ein menschliches Wesen konstituiert, ist Gegenstand einer intensiven, juristischen und politischen Kontroverse“ (Kurzweil 1999, S. 342). Die Menschen treffen zwar noch Entscheidungen wie bisher, doch sind sie von ihren Implantaten schon in ihren – 136 – Denkweisen beeinflusst. Da die Maschinenintelligenzen in fast alle Entscheidungen involviert sind, weiten sich, laut Kurzweil, die Diskussion über ihre gesetzlichen Rechte immer weiter aus. Daraus resultiert ein weiteres gesellschaftliches Problem, es stellt sich die Frage wer oder was eine Person ist. Nanobots, die sich im Blutkreislauf befinden, überwachen schon den Gesundheitszustand der Menschen. Sie haben eine diagnostische Funktion. Wenn sich die Menschen ihrem täglichen Gesundheitsscan unterziehen, alarmieren die Nanobots sofort das Web, wenn sie Abnormalitäten entdecken. Der Scanner hat die Möglichkeit, Krankheitserreger oder abnormale Zellen im menschlichen Körper sofort zu zerstören (vgl. Kurzweil, S. 345). „Maschinen beanspruchen für sich den Besitz eines Bewußtseins und die Fähigkeit, eine ebenso große Vielfalt an emotionalen und spirituellen Erfahrungen wie ihre menschlichen Schöpfer zu empfinden – ein Anspruch, der weitgehend akzeptiert wird“ (Kurzweil 1999, S. 344). Maschinen, besonders die persönlichen Assistenten, gelten als klug, emotional und geistreich. Vierter Meilenstein: 2099. Es gibt im Jahr 2099 mehr maschinenbasierte Intelligenzen als menschliche. Die Anzahl ist deshalb höher, weil es möglich ist, körperliche Existenz und auch Persönlichkeit nach Belieben zu vervielfältigen. Menschen und maschinelle Intelligenzen können, laut Kurzweil, mehrere virtuelle Körper besitzen oder einen Körper für mehrere virtuelle Ebenen vervielfältigen. Außerdem können sie sich problemlos einen physischen Körper aus NanobotsSchwärmen zusammensetzen. Inzwischen ist der Streit, ob Maschinen – also kybernetischen Lebensformen – Rechte in der Gesellschaft zugesprochen werden sollen, beigelegt. Es geht nun vielmehr darum, welchen Einfluss und welche Rechte die neuen Manifestationen menschlicher und maschineller Intelligenz haben sollen. Das gesamte Bewußtsein eines Menschen kann in ein neues technisches Datenverarbeitungsmedium übertragen werden. Das Gedächtnis kann billionenfach erweitert werden, die Mustererkennungs- und Denkfähigkeit wird stark verbessert und alle Wissensvorräte können in Sekundenschnelle erworben werden, da man sich immer in das allgegenwärtige Kommunikationsnetz einklinken kann1. Aus dem organischen, chemischen, lebenden Menschen wird potentiell eine elektronische Existenz. Es ist schwer, genau zu bestimmen, was eigentlich noch eine individuelle Person ist, es ist nicht mehr erkennbar wo eine Person anfängt und wo Technik aufhört (vgl. Kurzweil 1999, S 370). Die Menschen sind nicht mehr auf ihren Körper angewiesen, sie können durch den Neuroscann ewig als Software im Netz existieren. Zusammenfassung 1 Es ist wohl ungefähr so, wie William Gibson es uns in seinen Romanen gezeigt hat: Newromancer (1984), 1986 legte Gibson mit dem Buch "Count Zero"/"Biochips" nach und vervollständigte 1988 mit "Mona Lisa Overdrive" die so entstandene Trilogie. – 137 – Die Vision Kurzweils ist also durchaus vergleichbar mit dem, was Donna Haraway unter dem Begriff des Cyborg populär diskutiert hat (Manifestes for Cyborgs 1985)2. Digitale, soziale, physikalische und biologische Welten verschränken sich – so argumentiert sie in diesem Manifest – immer mehr, so dass der digitale Raum zum gleichrangigen Konstituens für Subjektivität avanciert. Die Metapher des Cyborg fokussiert die Grenzen zwischen dem, was spezifisch menschlich und dem, was spezifisch technisch ist. Dass diese Grenze immer weniger klar ist, dass sie immer fragiler wird, das meint die Parole von Donna Haraway: We are all Cyborgs. Kommunikationstechnologie und Biologie beeinflussen unseren Körper in konstitutiver Weise, sie verweisen auf fundamentale Transformationen der Subjektkonstitution. Folgt man Haraway und Kurzweil, werden wir uns künftig als Cyborgs in komplexen Kommunikations- und Datenwelten des Internet bewegen. Wir sind aus dieser Perspektive also auf dem Weg, unsere menschliche Identität zu verändern, indem grundlegende Differenzen gleichsam neu durchdekliniert werden3. Für Haraway ist es diese permanente Grenzerfahrung, die das Wesen des postmodernen Menschen als Cyborg ausmacht. Leben wird zur permanenten Grenzerfahrung: „an intimate experience of boundaries, their construction and deconstruction“ (Haraway 1985, 100). Hans Moravec Der Roboter-Experte und KI-Wissenschaftler Hans Moravec, der am Robotics Institute der Carnegie Mellon-Universität forscht und lehrt, publizierte 1990 sein Buch “Mind Children“, eine Techno-Utopie, in der er die Unsterblichkeit der Menschen mittels Mensch-Computer-Symbiose voraussagt. Acht Jahre später – in seinem Buch „Computer übernehmen die Macht“ (1998) – ist die Weiterexistenz des Menschen nicht vorgesehen. Er zeichnet eher ein düsteres Szenario, denn die Menschen können mit der neu entstanden Existenzform der maschineller Intelligenz nicht mehr mithalten und unterliegen; das ist der entscheidende Unterschied zu dem Szenario von Kurzweil. Moravec unterscheidet vier Robotergenetationen, deren Entwicklungszyklen er zeitlich ungefähr so wie Kurzweil lokalisiert: Die erste (bis 2010), die zweite (2020) kann aus Erfahrung lernen, die dritte (2030) hat Bewusstsein, d.h. die Fähigkeit, sich durch Echtzeitsimulation an vergangene Dinge zu erinnern und die Zukunft zu antizipieren. Dadurch ist es ihnen möglich, die eigenen Handlungen und ihre Wirkung zu untersuchen. Die Roboter können ihre Intentionen während oder bevor sie stattfinden sollen, simulieren und anhand der daraus resultierenden Einsichten das Verhalten ändern. Sie können auch 2 Haraway, D. (1985): A Manifesto for Cyborgs: Science, Technology and Socialist-Feminism in the 1980s. In: Socialist Review 80. S. 65-108. 3 Haraway exemplifiziert es an den vier Differenzen zwischen Körper und Seele, zwischen Mensch und Tier, zwischen Organismus und Maschine und zwischen Materie und Geist. – 138 – selbst eigene Programme entwickeln. Laut Moravec werden Generation ІІІRoboter aus Angst, wiederholt in eine gefährliche Situation zu geraten, direkt nach solch einem Erlebnis, alle Ereignisse noch einmal simulieren. Sie versuchen Alternativversionen zu finden, um nicht wiederholt in die selbe Situation zu geraten. Durch ihr integriertes Sicherheitsprogramm können sie nach neuen Verhaltensmustern suchen, die das Problem vermeiden. Dies wird nach Moravec so ablaufen, dass sie unmittelbar nach dem Notfall einige Simulationen durchführen und später, wenn sie mehr Zeit zur Verfügung haben, werden sie sich näher mit der Notsituation befassen und eine größere Anzahl von Interventionsmöglichkeiten durchspielen. Die vierte Generation (2040) erreicht und überschreitet das Intelligenzniveau des Menschen: denken werde möglich sein. Die erweiterten Roboter der Generation ІV werden ihre Denkprogramme dazu benutzten, um die Auswirkungen ihrer kurzfristigen Entscheidungen mit ihren langfristigen Zielen zu vergleichen und zu bewerten. Parallel zu der rasanten Entwicklung der Universalroboter werden diese nach und nach in unser Alltagsleben hineinwachsen. Sie werden sich unsere Werte, Normen, Regeln und Ziele aneignen und müssen in unsere Gesellschaft integriert werden. Ich rekonstruiere diese Stufen aus Zeitgründen jetzt nicht im einzelnen. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich Moravec, was die Einschätzung der technischen Entwicklung angeht, nur in Details von Kurzweil unterscheidet. Der Unterschied liegt in dem Verhältnis zum Menschen. Während Kurzweil eine Position vertritt, die gelegentlich auch als Transhumanismus bezeichnet worden ist (vgl. www.transhumanismus.de) und eigentlich eine neue – positiv konnotierte – Entwicklung des Menschen bezeichnet, geht Moravec davon aus, dass diese Entwicklung auch das Ende des Menschen bedeute (ähnlich wie in dem Film „Matrix“). Matrix: Herrschaft der Maschinen + Gespächssequenz mit dem Agenten Kurzweil und Moravec haben öffentlich mehrfach über ihre Szenarien diskutiert. Auf einem Panel an der Stanford University diskutierten sie beispielsweise im März 2000 auf Einladung des Kognitionswissenschaftlers Douglas Hofstadter mit Kevin Kelly. Kelly hat 1993 das Magazin Wired mitbegründet und war bis 1999 Chefredakteur. Er ist bekannt geworden durch Bücher wie “Das Ende der Kontrolle. Die biologische Wende in Wirtschaft, Technik und Gesellschaft” (1997), “NetEconomy. Zehn radikale Strategien für die Wirtschaft der Zukunft.” (1999) oder “Der zweite Akt der Schöpfung. Natur und Technik im neuen Jahrtausend“ (1999). Unabhängig von ihren persönlichen Auseinandersetzungen haben sie aber insgesamt einen Diskurs ausgelöst, dessen Struktur sehr stark dem öffentlichen – 139 – Diskurs über Gentechnologie ähnelt. Ich stelle drei typische Positionen dar. Bill Joy Einer der prominentesten Gegner der Zukunftsvisionen von Kurzweil und Moravec ist wohl der Mitbegründer und Chefwissenschaftler des amerikanischen Computerund Software- Unternehmens Sun Microsystems Bill Joy. Die Wired-Chefredakteurin Katrina Heron bezeichnet ihn in einem Essay als „a pioneer of the Internet, godfather of Unix, architect of software systems such as Java and Jini.“ (http://www.wired.com/wired/archive/8.07/rants.html). Er hat selbst, dank seiner Haushaltsgeräte mit Plug- und Play-Fähigkeiten ausgerüsteten Jini-Software, Computergeschichte geschrieben. Am 8. April 2000 veröffentlichte Joy in dem führenden, amerikanischen Technologie-Magazin “Wired“ einen kritischen Aufsatz mit dem aufrüttelnden Titel „Why the Future does'nt need us“ (in Deutsch: „Warum die Zukunft uns nicht braucht“, erschienen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 6. Juni 2000). Das Besondere an diesem Artikel ist zunächst die Person des Autors, sowie der Ort des Erscheinens, denn “Wired“ ist als Online-Magazin nicht gerade als technikkritisch bekannt. Zwei Dinge machen diesen Vorstoß ungewöhnlich: erstens ist Joy kein “Außenstehender“ und kein philosophischer Kritiker, dessen Bedenken man sofort in der Schublade Miesmacherei und Dilettantismus ablegen könnte. Joy hat nicht nur einmalig in seinem Essay, seine Bedenken vorgetragen, sondern weiterhin in zahlreichen, daran anschließenden Vorträgen und Interviews, zum Verzicht auf die weitere Entwicklung der Nanotechnologie aufgerufen. Ein Appell zur Abkehr von einer als “menschenfeindlich“ eingestuften Technik: das hatte es, gerade in den fortschrittsoptimistischen USA, seit den Tagen von Hiroshima nicht mehr gegeben. Mit der Veröffentlichung des Artikels hat Bill Joy die Diskussion über die neuen Technologien und deren Verantwortbarkeit sehr angeheizt. Joys Aufruf zum Stopp der Wissenschaft löste einen Sturm der Entrüstung aus, der bis heute anhält. Nach einem Treffen mit Kurzweil beschäftigte sich Joy näher mit Kurzweils Thesen. Joy kam zu der Resultat, die dargestellten Zukunftsszenarien von Kurzweil seien in ihrer Konsequenz, noch weit untertrieben dargestellt. Bill Joy ist, wie Moravec und Kurzweil, der Meinung, dass der Menschheit in Kürze große Möglichkeiten und ungeahnte Dimensionen durch die neuen Forschungstechnologien zur Verfügung stehen werden. Für ihn besteht allerdings kein Zweifel daran, dass durch weitere Forschung und den Einsatz von Gen-, Nano und Robotiktechnik der Mensch langfristig keine Chancen haben werde; erstrecht wenn unsere Existenz nicht mehr physischer Natur ist, sondern wir laut Kurzweil, in Software umgewandelt werden und wir ewig existieren können oder die Menschheit von den Robotern abgelöst wird, wie es Hans Moravec voraussagt. Seine Kernaussage lautet: „Wir müssen auf die Entwicklung allzu gefährlicher Technologien verzichten und unsere Suche nach bestimmten Formen – 140 – des Wissens Grenzen setzen.“(Bill Joy in: www.geocities.com/CapitolHill/Lobby/2554/billjoy.html). Mit der Bejahung und der uneingeschränkten Entwicklung der Gen,- Nano und Robotikforschung öffnen wir die Büchse der Pandora, wenn wir keine Vorsicht walten lassen und „das Richtige erst am Schluss tun, könnte es schon zu spät sein, überhaupt noch etwas zu tun.“ (Bill Joy in: www.geocities.com/CapitolHill/Lobby/2554/billjoy.html). Zusammengefaßt kann man sagen, dass Bill Joy sechs gute Gründe vorträgt, warum man bestimmten Forschungsrichtungen entsagen sollte und der Wissenserweiterung an dieser Stelle Einhalt gebieten muss. 1. Unsere Gesellschaft hat sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte immer mehr in die Abhängigkeit von Maschinen und Computern gebracht. Dieser Prozess kann uns eines Tages dahin führen, dass wir in eine totalitäre Knechtschaft verfallen. Wir werden eines Tages den Maschinen unterlegen sein und sie werden über unser Leben und Überleben entscheiden. 2. Wenn wir die Forschung an der Erschaffung künstlicher Lebensformen nicht aufgeben oder einschränken, dann werden uns die Roboter bald mit ihrer Überlegenheit übertreffen. Den Konkurrenzkampf zwischen Mensch und Maschine, werden die biologischen Vertreter nur verlieren können. Die von Hans Moravec vorausgesagte Ausrottung der Menschheit scheint somit unausweichlich. 3. Die der Vermehrungsfähigkeit der zukünftigen Robotern und Nanobots ist für Joy sehr brisant. Wie bei Goethes “Zauberlehrling” ist es im Bereich des Möglichen, dass die Geister, die man ruft, sich selbstständig machen und nicht mehr zu bändigen sind. Die Unkontrollierbarkeit der neuen Technologien bergen große Gefahren in sich. 4. Im Prinzip geht von allen Menschen eine potentielle Gefahr aus, da es jedem möglich ist die neuen Technologien zu missbrauchen- besonders einzelnen Extremisten wird es da durch sehr leicht gemacht. Die heutigen Massenvernichtungswaffen werden in der Zukunft von wissensbasierten Waffen abgelöst. 5. Besonders durch fortschreitende Forschung in der Nanotechnologie, könnte es zu einer beabsichtigten oder unbeabsichtigten Zerstörung der Biosphäre kommen, wenn die Nanobots unkontrollierbar werden. Dabei beruft er sich auf eine Warnung von Eric Drexler. 6. Die Öffentlichkeit hat sich an das Tempo des Fortschritts gewöhnt und hinterfragt kaum noch die Forschungsintention und die evtl. Folgen. Die Wissenschaftler lassen sich von dem unbändigen Wunsch nach Wissen und Macht leiten und verlieren den Weitblick für die Konsequenzen ihres Tuns. – 141 – Das Ziel und die Hoffnung, die Bill Joy mit dem Erscheinen seines Artikels in Verbindung bringt, ist „ein Dialog über Chancen und Gefahren. In einigen Bereichen werden wir dann möglicherweise entscheiden müssen, dass wir besser nicht weitermachen. Etwa bei Biowaffen oder Nanomaschinen. Außerdem sollten wir wirklich gründlich darüber nachdenken, ob wir ein Maschinenlebewesen schaffen wollen, das am Ende intelligenter ist als der Mensch.“ (vgl. Bill Joy in: www.zeit.de/2000/13/200013_bill_joy_intervi.html). Seine Hoffnung liegt auf dem Beginn einer breiten Diskussion zu dem Thema, die weder durch Technikangst noch durch blindes Vertrauen in die Technik geprägt sein soll. Bill Joy schlägt vor, den Wissenschaftlern und Forschen einen hippokratischen Eid abzuverlangen, genau wie bei den Medizinern, um sie an das Wohl der Menschen zu erinnern, welches immer an erster Stelle stehen sollte. „Wir brauchen mehr Bescheidenheit. Wir arbeiten an Dingen, die unsere menschliche Reife möglicherweise weit übersteigen. Während der vergangenen 50 Jahre hatten wir Glück. Ich hoffe, es verlässt uns auch in diesem Jahrhundert nicht.“ (vgl. Bill Joy in: www.zeit.de/2000/13/200013_bill_joy_intervi.html). Max More Einer der bedeutendsten Vertreter und Vordenker der sogenannten „Transhumanisten“ Max More. Er ist Präsident des kalifornischen Extropy Instituts der Transhumanisten und führt eine Gruppe von radikalen Zukunftsoptimisten an, welche sich (nach dem Institut) Extropianer4 nennen. Sie wollen die Evolution selbst in die Hand nehmen und sich nicht ihrem menschlichen Schicksal ergeben. In der am 04.03.2002 von der World Transhumanist Association (WTA) verabschiedeten „Transhumanistischen Erklärung“ (v2.5) lauten die ersten fünf Programmpunkte: „1. Die Menschheit wird in der Zukunft durch Technologie grundlegend verändert werden. Voraussichtlich werden sich Möglichkeiten eröffnen, die Bedingungen menschlichen Daseins neu zu gestalten und unter Anderem die Unvermeidbarkeit des Alterns, die Grenzen menschlichen Verstandes und künstlicher Intelligenz, eine nicht selbstgewählte Psyche, menschliches Leiden und unser Gebundensein an den Planeten Erde zu überwinden. 2. Diese zukünftigen Entwicklungen und ihre langfristigen Auswirkungen sollten systematisch erforscht werden. 3. Transhumanisten vertreten die Ansicht, dass wir bessere Aussichten haben, aus neuen Technologien Nutzen zu ziehen, wenn wir sie begrüßen und ihnen mit 4 EXTROPIE: Das Ausmaß an Intelligenz, Information, Ordnung, Lebenskraft und ptimierungspotential eines Systems.EXTROPIANER: Diejenigen, die danach streben, Extropie zu vermehren (vgl. DIE EXTROPISCHEN GRUNDSÄTZE. Version 3.0. © 1998 Max More. http://www.transhumanismus.de/Dokumente/ep30.html (21.11.2002) – 142 – Offenheit begegnen, als wenn wir versuchen, sie zu ächten oder zu verbieten. 4. Transhumanisten treten für das Recht derer ein, die technologische Mittel zur Erweiterung ihrer geistigen und körperlichen (auch reproduktiven) Fähigkeiten und zur Verbesserung der Kontrolle über ihr eigenes Leben einzusetzen wünschen. Wir streben nach individuellem Wachstum über unsere gegenwärtigen biologischen Grenzen hinaus. 5. Bei der Zukunftsplanung muss der zu erwartende gewaltige Fortschritt in technologischen Fähigkeiten berücksichtigt werden. Es wäre tragisch, wenn potentieller Nutzen wegen Technikangst und unnötiger Verbote ausbliebe. Ebenso tragisch wäre es andererseits, wenn das intelligente Leben aufgrund einer durch neue Technologien verursachten Katastrophe oder aufgrund eines Krieges ausgelöscht würde, der mit fortgeschrittener Technologie geführt worden ist.“ (http://www.transhumanismus.de/Dokumente/declaration.htm [20.11.2002]) Max More, als Verfechter postbiologischen Lebens, argumentiert gegen Bill Joys Aufruf zum Verzicht auf die neuen GNR-Technologien( Gen,-Nano und Technologien), beispielsweise in seinem Artikel „Die Zukunft willkommen heißen statt auf sie verzichten.“ (vgl. M. More in: www.transhumanismus.de/Dokumente/more_joy.htm). Er kritisiert die Position einer Enthaltung im wesentlichen mit zwei Argumenten: Erstens hält er sie für unpraktikabel, ein Verzicht würde in der Praxis zum Scheitern verurteilt sein, da dessen Konsequenz ein autoritären Kontrollstaat wäre. Zweitens sei die Position aus ethischer Sicht verheerend, weil man beispielsweise Menschen die Technologien verweigern würde, die sie bräuchten, um von ihrer Krankheit zu genesen. Die Nanotechnologie, die Robotik und die Gentechnologie wären in nicht all zu ferner Zukunft die Erlösung von Krankheiten, Zerfall und Hunger, wenn man eine zielstrebige Forschung weiter verfolgt. Sollte jedoch der Ruf nach Einhalt erhört werden, so wäre dies „sowohl denjenigen gegenüber unverantwortlich, die nun allmählich mit Hilfe von Implantaten ihre Hörfähigkeit und ihr Augenlicht wiedergewinnen, als auch Milliarden von Menschen, die weiterhin an zahlreichen Krankheiten sterben werden, die auf gen- und nanotechnologischem Wege aus der Welt geschaffen werden könnten. Ich kann die bewusste Hinnahme weitern Leidens mit keiner plausiblen ethischen Sichtweise in Einklang bringen.“ (vgl. M. More in: www.transhumanismus.de/Dokumente/more_joy.htm). Joys Plan ist für Max More eine utopische Phantasie, die er mit den traumtänzerischen Vorstellungen der Hippies aus den sechziger Jahren vergleicht. „Nur wenn wir im Besitz umfangreichsten technologischen Wissens sind, können wir hoffen in der Lage zu sein, und gegen die Angriffe und Unfälle außerhalb unseres Einflussbereiches zu verteidigen.“ (vgl. M. More in: www.transhumanismus.de/Dokumente/more_joy.htm ). Er baut seine Argumentation also so auf, dass er davon ausgeht, dass die Entwicklung der GNR-Technologien nicht zu stoppen – 143 – ist. Versucht man dennoch einen Verzicht zu erzwingen, so könnte sich der schöne Gedanke des Entsagens schnell ins Gegenteil umkehren. Seiner Meinung nach sollte die Forschung gerade deshalb beschleunigt werden, um wirkungsvolle Methoden zur Verteidigung und zur Einschränkung der Gefahren zu entwickeln. Er hält Moravecs Prognosen auch für furchterregend, obwohl die Verwirklichung von künstlicher Intelligenz für ihn noch sehr weit in der Ferne liegt. Anstatt sich an die pessimistischen Aussagen über die Apartheid von Mensch/Maschine und der düsteren Konsequenz der Auslöschung des Menschengeschlechts zu halten, sieht der die Version von Kurzweil als plausibel und erstrebenswert an. Hier kommt es ja schließlich nicht zur Vernichtung der Menschheit, sondern zu einer Verschmelzung von Biologie und Technologie. Bill Joy möchte die Vormachtsstellung der Menschen auf unserem Planeten bewahren. Dasselbe Ziel hat Max More auch, jedoch auf eine andere Art und Weise. Er sieht die Menschheit zu Höherem berufen, sie sollte mit den neuen Technologien verschmelzen und postbiologisch weiter existieren, als weiterhin dominierende Spezies. Dabei geht das Menschliche nicht verloren, sondern wird lediglich erweitert. Die Menschen werden befreit, sie werden aufblühen, dank eines besseren geistigen und emotionalen Wohlergehens. More ist sich sicher, dass wir an der Schwelle zu einem evolutionären Quantensprung stehen. „Lasst uns nicht zurückweichen, sondern lieber unsere Flugausrüstung überprüfen, bevor wir abheben.“ (vgl. M. More in www.transhumanismus.de/Dokumente/more_joy.htm). John R. Searle John R. Searle ist Professor of the Philosophy of Mind and Language an der University of California at Berkeley. Auf Searles Position gehe ich nur ganz kurz ein. Er vertritt die Position, dass es ohnehin nicht funktionieren werde: Maschinen könnten kein Bewusstsein entwickeln. Der Computer arbeitete nach formalen Regeln, damit bewerte und errechne er seine Daten, deren Bedeutung er jedoch nicht verstehe. Ein Computer werde prinzipiell niemals die Regeln der Syntax transzendieren können, um auf die Ebene der Semantik zu gelangen. Selbst bei einem enormen Anstieg der Rechengeschwindigkeit in den nächsten zwanzig Jahren sei es so, dass Computer - wie auch bisher - nur mit den Daten rechnen könnten, die ihnen von Menschen vorgeben würden. Dass den Menschen seine eigenen Kreaturen überholen, sich gegen ihn auflehnen oder böse Charakterzüge annehmen, ist eine uralte Angst des zivilisierten, die Technologie fürs eigene Überleben benötigenden Menschen und spätestens seit Frankenstein fester Bestandteil der westlichen (Mythen-)Kultur. Doch nie war die Erfüllung des alten (Alp-)Traumes greifbarer als heute: „Wir werden Maschinen mit Bewusstsein erleben“, ist sich Kurzweil sicher, der – wie – 144 – erwähnt – davon ausgeht, dass beim andauernden exponentiellen Wachstum der Rechenkräfte spätestens 2060 die „Intelligenz“ aller menschlichen Gehirne in einem einzigen Chip steckt. Aber muß man nicht bei all diesen Wesen sagen, dass sie innerlich determiniert sind? Muß man ihnen nicht Freiheit absprechen? Eine kleine Kurzgeschichte aus den dreißiger Jahren soll diesen Punkt näher beleuchten: HERMANN KASACK MECHANISCHER DOPPELGÄNGER „Ein Herr wünscht Sie zu sprechen“, meldete die Sekretärin. Ich las auf der Besuchskarte: Tobias Hull, B.A. – Keine Vorstellung. Auf meinen fragenden Blick: „Ein Herr in den besten Jahren, elegant.“ Anscheinend ein Ausländer. Immer diese Störungen. Irgendein Vertreter. Oder? Was weiß man. – „Ich lasse bitten.“ Herr Tobias Hull tritt mit vorsichtigen Schritten ein. Er setzt Fuß vor Fuß, als fürchte er, zu stark aufzutreten. Ob er leidend ist? Ich schätze sein Alter auf Mitte vierzig. Eine große Freundlichkeit strahlt aus seinem glattrasierten, nicht unsympathischen Gesicht. Sehr korrekt angezogen, beinahe zu exakt in seinen verbindlichen Bewegungen, scheint mir. Nun, man wird sehen. Mit der Hand zum Sessel weisend: „Was verschafft mir die Ehre Ihres Besuches?“ „Oh! Ich wollte mich Ihnen nur vorstellen.“ „Sehr angenehm“, sage ich. „Oh! Sie verstehen!“ Dieses mit einem leicht jaulenden Ton vorgebrachte Oh! ist unnachahmlich. Seine müde, etwas monotone Stimme hat einen kleinen fremden Akzent. Er sieht mich mit freundlicher Erwartung an. Über das Benehmen seines Besuches doch ein wenig erstaunt, wiederhole ich: „Sehr angenehm. Aber darf ich Sie fragen –“ Da werde ich sogleich mit seinem „Oh!“ unterbrochen: „Bitte fragen Sie mich nicht.“ Und dann beginnt er, seine Geschichte zu erzählen, die er anscheinend schon hundertmal vorgebracht hat: „Ich bin nämlich ausgestopft!“ „Aber – erlauben Sie mal!“ Das eigentümliche Wesen, das mich überlegen fixiert, beachtet den Einwurf nicht, sondern fährt unbeirrt fort: „Erschrecken Sie nicht, weil ich eine Art Automat bin, eine Maschine in Menschenform, ein Ersatz sozusagen. Mr. Tobias Hull existiert wirklich. Der Chef einer großen Fabrik zur Herstellung von mechanischen Doppelgängern. Ich bin, wie sagt man, seine Projektion, ja, Agent in Propaganda. Ich kann Ihnen natürlich meinen Mechanismus im einzelnen nicht erklären – Sie verstehen: Fabrikationsgeheimnis! Aber wenn Sie daran denken, daß die meisten Menschen heutzutage ganz schablonenmäßig leben, handeln und denken, dann werden Sie sofort begreifen, worauf sich unsere Theorie gründet! Herz und Verstand werden bei uns ausgeschaltet. Sie sind es ja, die im Leben so oft die störenden Komplikationen hervorrufen. Bei uns ersetzt die Routine alles. Sehr einleuchtend, nicht wahr?“ Ich nickte verstört. „Oh! Mein Inneres ist ein System elektrischer Ströme, automatischer Hebel, großartig! Eine Antennenkonstruktion, die auf die feinsten Schwingungen reagiert. Sie läßt mich alle – 145 – Funktionen eines menschlichen Wesens verrichten, ja, in gewisser Weise noch darüber hinaus. Sie sehen selbst, wie gut ich funktioniere.“ Zweifelnd, mißtrauisch betrachte ich das seltsame Geschöpf. „Unmöglich!“ sage ich. „Ein Taschenspielertrick. Sehr apart. Indessen –“ „Oh! Ich kann mich in sieben Sprachen verständigen. Wenn ich zum Beispiel den obersten Knopf meiner Weste drehe, so spreche ich fließend englisch, und wenn ich den nächsten Knopf berühre, so spreche ich fließend französisch, und wenn ich –„ „Das ist wirklich erstaunlich!“ „Oh! In gewisser Weise; vor allem aber angenehm. Wünschen Sie ein Gespräch über das Wetter, über Film, über Sport? Über Politik oder abstrakte Malerei? Fast alle Themen und Vokabeln des modernen Menschen sind in mir vorrätig. Auch eine Spule von Gemeinplätzen läßt sich abrollen. Alles sinnreich, komfortabel und praktisch. Wie angenehm wird es für Sie sein, wenn Sie sich erst einen mechanischen Doppelgänger von sich halten – oder besser, wenn Sie gleich zwei Exemplare von sich zur Verfügung haben. Sie könnten gleichzeitig verschiedene Dienstreisen unternehmen, an mehreren Tagungen teilnehmen, überall gesehen werden und selber obendrein ruhig zu Hause sitzen. Sie haben einen Stellvertreter Ihres Ich, der Ihre Geschäfte wahrscheinlich besser erledigt als Sie selbst. Sie werden das Doppelte verdienen und können Ihre eigene Person vor vielen Überflüssigkeiten des Lebens bewahren. Ihr Wesen ist vervielfältigt. Sie können sogar sterben, ohne daß die Welt etwas davon merkt. Denn wir Automaten beziehen unsere Existenz aus jeder Begegnung mit wirklichen Menschen.“ „Aber dann werden ja die Menschen allmählich ganz überflüssig.“ „Nein. Aus eben diesem Grunde nicht. Zwei Menschenautomaten können mit sich selber nur wenig anfangen. Haben Sie also einen Auftrag für mich?“ Mit jähem Ruck sprang das Wesen auf und sauste im Zimmer hin und her. „Oh! Wir können auch die Geschwindigkeit regulieren. Berühmte Rennfahrer und Wettläufer halten sich schon Doppelgänger-Automaten, die ihre Rekorde ständig steigern.“ „Phantastisch! Man weiß bald nicht mehr, ob man einen Menschen oder einen Automaten vor sich hat.“ „Oh!“ zischte es an mein Ohr, „das letzte Geheimnis der Natur werden wir nie ergründen. – Darf ich also ein Duplikat von Ihnen herstellen lassen? Sie sind nicht besonders kompliziert zusammengesetzt, das ist günstig. Das hineingesteckte Kapital wird sich bestimmt rentieren. Morgen wird ein Herr kommen und Maß nehmen.“ „Die Probe Ihrer Existenz war in der Tat verblüffend, jedoch –“ Mir fehlten die Worte und ich tat so, als ob ich überlegte. „Jedoch, sagen Sie nur noch: Der Herr, der morgen kommen soll, ist das nun ein Automat oder ein richtiger Mensch?“ „Ich nehme an, noch ein richtiger Mensch. Aber es bliebe sich gleich. Guten Tag.“ Mr. Tobias Hall war fort. Von Einbildung kann keine Rede sein, die Sekretärin ist mein Zeuge. Aber es muß diesem Gentlemangeschöpf unmittelbar nach seinem Besuch bei mir etwas zugestoßen sein, denn weder am nächsten noch an einem späteren Tage kam jemand, um für meinen Doppelgänger Maß zu nehmen. Doch hoffe ich, wenigstens durch diese Zeilen die Aufmerksamkeit der Tobias-Hull-Gesellschaft wieder auf meine Person zu lenken. Denn eines weiß ich seit jener Unterhaltung gewiß: ich bin inzwischen vielen Menschen begegnet, im Theater und im Kino, bei Versammlungen und auf Gesellschaften, im Klub und beim Stammtisch, die bestimmt nicht sie selber waren, sondern bereits ihre mechanischen – 146 – Doppelgänger. 4.1.2.3 Positionen der Freiheit und der Verantwortlichkeit des Menschen Die andere grundlegende Auffassung vom Menschen ist die seiner konstitutiven Freiheit. Das bedeutet eine Auffassung vom Menschen, dass er fähig ist, die o.g. Abhängigkeiten zum Gegenstand des kritischen Bewußtseins zu machen, sich zu ihnen in ein Verhältnis zu setzen. Das Sich-zu-sich-in ein-Verhältnis-setzen steht hier also im Zentrum. Hauptvertreter sind Philosophen des Deutschen Idealismus, vor allem Fichte und Hegel sowie des französischen Existentialismus, vor allem Jean Paul Sartre. Der Mensch erfährt sich zwar bedingt durch seine Leiblichkeit und durch die soziale Umwelt, also als endliches Wesen; er hat aber die Möglichkeit, sich dazu in ein Verhältnis zu setzen. In radikaler Form hat der Existentialismus diesen Gesichtspunkt ausgearbeitet, vor allem Jean Paul Sartre. Zum Problem der Verantwortung Was wird aus dem Ich, wenn Menschenhirn und Computer eine Symbiose eingehen? Die Behandlung von Nervenkranken mit beispielsweise Chips wirft neue Fragen nach dem Selbstverständnis des Menschen auf. Ist es ein Verlust an persönlicher Freiheit, wenn organische Reaktionen nicht nur von unserem Organismus, sondern von technischen Implantaten ausgelöst werden? (z.B. Steuerung der Nierenfunktion) Das bloße Eigentumsrecht an einer Maschine, die meine Biologie ergänzt, kann nicht ausreichen, um sie als Träger meines Selbstverhältnisses akzeptabel zu machen. Warum rechnet man einen eingepflanzten Computerchip nicht ohne weiteres zum Eigenen, zur eigenen Identität, auch wenn er manche Funktionen noch zielgerichteter als der Körper erfüllen kann? Würde etwa einem Patienten, der sein Sprachvermögen verloren hat, ein Computer eingepflanzt, der Gedanken in Sprachzeichen verwandelt – auch in diesem Fall müsste das Implantat nicht notwendig als Teil der Persönlichkeit des Patienten betrachtet werden. Eindeutig zu entscheiden ist die Frage aber nicht. Es ist nicht leicht, in der philosophischen Debatte eine für den Menschen interessante Grenze zwischen Eigenem und Fremdem zu ziehen. Durch die Verschmelzung von Mensch und Computer entstehen völlig neue Weltbilder und damit zusätzliche Verhaltensmuster. Die neue Situation verlangt jedoch nicht nur danach, die neuen, von Hybridwesen erschaffenen Subkulturen soziologisch zu beschreiben. Gefragt sind auch klare juristische Entscheidungen. Schon heute bekommen Parkinsonpatienten Embryonal- oder Stammzellen in ihr Gehirn eingepflanzt. Sie entfalten dort ein äußerst dynamisches Wachstum. Empfänger solcher Zelltransplantate könnten etwa nach einer Straftat versuchen, die Schuld auf die fremden Zellen zu schieben: „Es war mein Embryo.“ – 147 – Die Vorstellung, dass im Falle einer Gefängnisstrafe der Embryo ja mitbestraft würde, kann das Urteil nicht begründen. Im Zweifelsfall für den Angeklagten zu plädieren und ihn wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit freizusprechen, würde aber bedeuten, dass man dem Menschen nach der Operation seine Identität als autonomes, eigenverantwortliches Wesen abspricht – dieser Eingriff wäre dann nach heutiger Auffassung sittenwidrig und nicht erlaubt. Eine ganze Reihe weiterer Haftungsfragen könnte sich in Zukunft ergeben. Etwa wenn der Träger einer Sehelektrode aufgrund eines technischen Fehlers die Farbe einer Verkehrsampel falsch wahrnimmt. Auch drängen sich Patentierungsprobleme auf. Menschliche Individualität, darüber sollte Konsens herrschen, darf niemals patentiert werden. Wie sieht es aber bei einem Menschen aus, der einen Schaltkreis im Gehirn zur Depressionsbehandlung trägt? Wird das Gerät patentiert, gilt das Patent womöglich auch für die Verhaltensweise des damit erzeugten Zwitterwesens? Hier zeigt sich ein Zwiespalt, in den wir geraten, wenn die Hirn-Computer-Schranke fällt und die Identität des Menschen zerfließt. Offensichtlich wird die Frage, wann eine Person als solche zu gelten hat, von dem Menschenbild abhängen, das der künftigen Neurotechnik zu Grunde liegt. Einige Komapatienten können bereits heute durch Reizströme im Halsmark oder Stammhirn aus der Bewusstlosigkeit erweckt werden. Wenn der Reizstrom in den Elektroden angeschaltet ist, können sie aufmerksam im Sessel sitzen, nach Abschaltung liegen sie wieder bewusstlos im Bett. Macht man den Personenbegriff, wie in der angloamerikanischen Rechtstradition durchaus üblich, von der Möglichkeit abhängig, bei Bewusstsein zu sein, dann steht man hier vor einer eigentümlichen Situation: Das Auftreten von Bewusstsein, das zur Zuschreibung von Personalität führt, hängt vom Einsatz eines technischen Systems ab. Was aber, wenn die das Bewusstsein ermöglichenden Schaltkreise ganz mit dem geschädigten Gehirn verschmolzen wären? Würde man dann auch der Technik Bewusstsein zuschreiben? Würde sie ein Teil der Person werden allein dadurch, dass sie nicht mehr außerhalb, sondern jetzt innerhalb des Körpers untergebracht ist? Noch ist man geneigt, derartige Schaltkreise als personenfremd anzusehen. Wie weit können ins Hirn transplantierte Computerchips oder Stammzellen die menschliche Identität beeinflussen? Wie die Beispiele zeigen, ergeben sich völlig andere Perspektiven für die Freiheit und Autonomie des Menschen, wenn man sie an einem allgemeinen Gesetz, am Ich, am Gehirn oder – wie heute immer häufiger – am Körper orientiert. Im letzteren Fall könnte man beruhigt auf sein altes Menschenbild zurückgreifen und meinen, dass die Freiheit des Individuums gewährleistet sei, wenn man ihm beispielsweise Stammzellen aus dem eigenen Körper entnimmt, sie biotechnisch verändert und dann in sein eigenes Gehirn zurückpflanzt, etwa zur Behandlung der Parkinsonschen Krankheit oder beginnender Demenz. Die eingepflanzten – 148 – Zellen können jedoch, wie Computer-Simulationsexperimente zeigen, die Entwicklung des Empfängergehirns erheblich beeinflussen. Das Gehirn ist ein plastisches, stark vernetztes Gebilde und arbeitet nur in einem beschränkten Maße mit Modulen, die als austauschbar gelten. Doch selbst wenn man nur einige der möglicherweise austauschbaren Module auf einen Computerchip auslagern würde, stellt sich die Frage: Entsprechen die psychischen und mentalen Qualitäten dieses Menschen nach der Hirnoperation noch der Neuronenaktivität, wie sie vor dem Einbau des Computerchips in seinem Gehirn geherrscht hat? Was passiert, wenn man gar den gesamten geistigen Inhalt des Gehirns in einen Computer lädt? Die grundsätzliche Frage, ob das, was wir Seele, Geist und Denken des Menschen nennen, auf beliebigen Materialien realisiert werden kann, bleibt ungeklärt. Keine physikalische Theorie konnte bisher klären, wie sich das Mentale auf verschiedenen Materialien – sei es ein Netz biologischer Zellen oder der Schaltkreis eines Chips – verhält. Möglich immerhin, dass man nach Wiederherstellung aller Gehirnfunktionen auf neuen Materialien zu einem gut funktionierenden Zombie würde. Vielleicht kommen weitere Forschungen zu dem Ergebnis, dass unser Erleben auf Silizium- oder Gallium-Arsenid-Schaltungen besser aufgehoben ist. Bis dahin gilt aber die Beobachtung, dass neue Zellen im Gehirn die Dynamik der Neuronenverknüpfung verändern können und damit unter den vielen möglichen Identitäten des Menschen bestimmte bevorteilen. Steht jemandem, der völlig anders ist als der Mensch, keine Würde zu? Würden wir Besucher von anderen Sternen gleich für unfrei und ohne Würde halten müssen, nur weil sie anders sind? 4.1.3 Verhältnis von Natur und Gesellschaft 1. Fragen nach dem Verhältnis von Wissen und Realität 2. Fragen nach dem Verhältnis von Freiheit, Determination und Anerkennung Anthropologie 3. Fragen nach dem Verhältnis von Natur und Gesellschaft 4. Fragen nach dem Wesen des Menschen und universellen Merkmalen 5. Fragen nach der Anerkennung selbstgeschaffener Lebensformen – 149 – 3.1. Biologische Seite 3.2. Gesellschaftliche Seite 3.3. Naturalismus: Rousseau 3.4. Psychoanalyse 1 Leitende Fragestellung: Wie sind die organischen Grundlagen des Menschen zu interpretieren, von dem her seine Lern-, Bildungs- und Erziehungsfähigkeit zu bestimmen ist? 4.1.3.1 Biologische Seite Die biologische Anthropologie versucht, den Menschen ausgehend von seinen Naturbedingungen seiner Existenz zu denken, ohne Gesellschaft vorauszusetzen. Das ist nicht der Rousseauische Naturalismus, weil Rousseau wertet und sagt, der Mensch ist von Natur aus gut und verdorben durch die Gesellschaft. Die biologische Anthropologie sagt das nicht, sondern sie sagt lediglich: Ich brauche nicht die Gesellschaft zu verstehen, um den Menschen zu verstehen. Umgekehrt kann ich aber die Gesellschaft verstehen, wenn ich den Menschen verstanden habe. Hauptvertreter dieser Richtung sind die moderne Verhaltensbiologie (Konrad Lorenz ). Lorenz war Mitherausgeber der „Zeitschrift für Tierpsychologie“; verfaßte neben zahlreichen wissenschaftlichen Abhandlungen auch „Tiergeschichten“, die mit Verhaltensweisen von Tieren bekanntmachen. Für seine grundlegenden Arbeiten in der Verhaltensforschung erhielt er zusammen mit N. Tinbergen und K. von Frisch 1973 den Nobelpreis für Medizin. Hauptwerke: „Das sogenannte Böse. Zur Naturgeschichte der Aggression“ (1963); „Über tierisches u. menschliches Verhalten“ 2 Bde. (1965); „Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit“ (1973). Bekannt geworden ist Konrad Lorenz mit seinen inhaltlichen Beiträgen zu Fragen der menschlichen Aggression. Alle Arbeiten sind durchweg so angelegt, dass sie von Beobachtungen in der Tierwelt ausgehen (Studien an Graugänsen) und dann die Resultate auf den Menschen übertragen (Beispiel: Entfernung, um Nahrung einzuholen, zum ethischen Verhalten). Dieser Ansatz zeigt aber zugleich, an welcher Stelle Kritiker ansetzen. Sie zweifeln nämlich daran, dass eine solche Übertragung möglich ist. Heute messen wir in der Erziehungswissenschaft solchen verhaltensbiologischen Ansatz innerhalb sozialpsychologischer Fragen eine eher geringe Bedeutung zu. 4.1.3.2 Gesellschaftliche Seite Auf der anderen Seite ist bis heute immer wieder versucht worden, in der Gesellschaftlichkeit und der kulturellen Zugehörigkeit des Menschen das entscheidende Erklärungspotential zu sehen. Ein Hauptvertreter wäre Talcott Parsons, beispielsweise mit seinem Werk „Sozialstruktur und Persönlichkeit“ (1977). Als Anhänger des Funktionalismus hält Parsons die Gesellschaft tendenziell für einen sich selbst regulierenden, autonomen Organismus mit bestimmten Mechanismen, die die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung regulieren (System). Nach dieser Auffassung ist die Gesellschaft ein Organismus, – 150 – in dem jedes Glied einen bestimmten Zweck erfüllt und alles Tun auf ein Ziel hin ausgerichtet ist. Dennoch hielt auch Parsons an einer Entscheidungsfreiheit des Individuums fest. Sein Endziel bestand im Auffinden einer allgemeingültigen Theorie gesellschaftlichen Handelns. In „Social structure and personality“ (1964), deutsch: „Sozialstruktur und Persönlichkeit“ (1977), stellt Parsons den Zusammenhang zwischen Sozialisation und Entwicklung von Individualität heraus. 4.1.3.3 Naturalismus: Jean Jacques Rousseau (1712-1787) Ähnlich wie der Materialismus sieht Rousseau den Menschen als Teil der Natur, wendet sich aber radikal vom Fortschrittsgedanken ab und konstruiert einen Widerspruch zwischen Wissenschaft und Menschsein. Rousseaus Wissenschaftskritik Im Jahre 1749 stellt die Akademie von Dijon die Preisfrage zur Bearbeitung: „Ob die Wiederherstellung der Künste und Wissenschaften (seit der Renaissance) zur Verbesserung und Hebung der Sittlichkeit beigetragen habe“. Rousseau antwortet mit einer 1750 veröffentlichten Schrift „Abhandlung über die Wissenschaften und Künste“. Die Schrift wurde preisgekrönt und machte ihn mit einem Schlage zum gefeierten Schriftsteller. Rousseau gab der Preisfrage die allgemeine Wendung: Ob Künste und Wissenschaft überhaupt für Sittlichkeit und menschliches Glück förderlich gewesen seien. Er beantwortet sie mit einem entschiedenen Nein. Künste und Wissenschaften seien nicht Denkmal des Fortschritts, sondern des Verfalls von Menschlichkeit und Sittlichkeit. Position der Zivilisations- und Gesellschaftskritik Rousseaus Schrift und die darüber sich entspinnende Diskussion regten die Akademie zu einer zweiten Preisfrage an: „Wie entstand die Ungleichheit unter den Menschen, und ist sie durch das natürliche Recht begründet?“ Rousseau antwortet mit seiner Schrift „Abhandlung über Ursprung und Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“ (1753). Er zeichnet zunächst ein Bild des Naturzustandes, der für ihn ein paradiesischer, gesunder und guter Zustand ist, denn so lautet das berühmt Urteil von Rousseau: „Der Mensch ist von Natur aus gut“. Der Mensch sei dann aus diesen natürlichen Zustand durch den Prozeß der Zivilisierung und Vergesellschaftung herausgetreten und damit habe das Unheil seinen Lauf genommen. „Der erste, dem es in den Sinn kam, ein Grundstück einzuhegen und zu behaupten: Das gehört mir, und der Menschen fand, einfältig genug, ihm zu glauben, war der eigentliche Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wieviel Verbrechen, Kriege, Mordtaten, Elend und Scheußlichkeit der Mann dem Menschengeschlecht erspart, der Pfähle herausgerissen, den Graben eingeebnet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: 'Hütet euch, diesen bösen Betrüger zu glauben! Ihr seid verloren, – 151 – wenn ihr vergeßt, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.'" Natürlich könnte man von hier aus Verbindungen zu dem ungefähr einen Jahrhundert später gesprochenen Satz Proudhons „Eigentum ist Diebstahl“ ziehen. Sobald der verfügbare Boden – so denkt Rousseau weiter – einmal aufgeteilt war, konnte sich der eine nur noch auf Kosten des anderen vergrößern. Herrschaft und Knechtschaft, Gewalttätigkeit und Räubereien kamen auf. Die Menschen wurden habgierig, ehrgeizig und boshaft. Die Entstehung des Eigentums war also nach Rousseau das erste Unheil. Sie schuf Arme und Reiche. Die Einsetzung einer Obrigkeit war das zweite Unheil: sie schuf Herrschende und Beherrschte. Die Ausartung der Macht in Willkür war das dritte Unheil: sie schuf Herren und Sklaven, denen als einzige Pflicht der Gehorsamen bleibt. So habe sich die Menschheit vom natürlichen Zustand weg zu einem Zustand entwickelt, der allem Recht der Natur ins Gesicht schlage. Die Antwort auf dieses Problem versucht Rousseau in seinem Werk „Der Gesellschaftsvertrag“ (Contrat social) zu geben. Dort heißt es: “Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten.“ Die Grundlage einer rechtmäßigen Herrschaft könne nur auf Übereinkunft, auf freie Zustimmung also, gegründet werden. Diese Übereinkunft ist der Gesellschaftsvertrag. Der anthropologische Grundgedanke, der durch alle Werke Rousseaus hindurchgeht, dass der Mensch aus den Händen der Natur kommt und erst durch die Gesellschaft verdorben wird, legt nahe, welch außerordentliches Gewicht er auf die richtige Erziehung legen muß. Es handelt sich um ein Erziehungskonzept, das Sie heute überall unter dem Begriff der „Verwahrpädagogik“ finden. Es ist heute ein außerordentlich populäres Modell geworden, dem die anthropologische Grundannahme zugrunde liegt: „Der Mensch ist von Natur aus gut und verdorben durch die Gesellschaft“. Sein Erziehungskonzept hat Rousseau in dem Erziehungsroman Emile ausgearbeitet. Die Kerngedanken sind folgende: Der heranwachsende Mensch muß ferngehalten werden von verbildenden Einflüssen. Alles kommt darauf an, die grundsätzlich in jedem Menschen liegende gute Naturanlage auf natürliche Weise reifen zu lassen. Die Aufgabe der Erziehung ist daher eine Negative, sie besteht im Fernhalten aller Einflüsse des Gesellschaftslebens, die diesen Prozeß stören können. Zusammenfassung Fassen wir die naturalistische Position zusammen: 1. Der Mensch ist von Natur aus gut. Er besteht aus der Einheit von Körper und Geist. Eine optimale Entwicklung liegt dann vor, wenn er ganzheitlich seinen eigenen Gesetzmäßigkeiten folgt. (Ganzheitsoption) 2. Der Fortschritt der Wissenschaft und Technik führt zu einem immer größer werdenden Verfall der Sittlichkeit des Menschen und der Menschheit. Er führt dazu, dass der Mensch sich seinen natürlichen Grundlagen immer mehr – 152 – entfremdet und immer mehr isoliert, sozial und existentiell entwurzelt wird. 3. Das „Zurück zur Natur“ geht einher mit einer neuen Form von Religiosität und Kommunion (neue Gemeinschaftsbildungen). Als Voltaire (1694 -1778) die Abhandlung über die Ungleichheit gelesen hatte, schrieb er an Rousseau: „Ich habe, mein Herr, Ihr neues Buch gegen die menschliche Gattung erhalten (...) niemand hat es mit mehr Geist unternommen, uns zu Tieren zu machen als Sie, das Lesen Ihres Buches erweckt in einem das Bedürfnis, auf allen vieren herumzukriechen.“ 4.1.3.4 Psychoanalyse Sigmund Freuds Das Modell der Psychoanalyse ist ein prominentes Beispiel dafür, wie versucht wird, beides – also die biologische Seite wie auch die gesellschaftliche Seite – zuammenzudenken. Für alle psychoanalytischen Ansätze ist charakteristisch, dass sie die Bedeutung des Unbewußten für die menschliche Persönlichkeitsentwicklung hervorheben. Hintergrund für scheinbar absichtsvolle und rationale Handlungen sind uns verborgene unbewußte Zusammenhänge. Die Frage „Kann ich mir das, was mit mir geschieht, wenn ich in eine Gesellschaft hineinwachse, vollständig transparent machen?“ wird aus der Sicht der Psychoanalyse beantwortet: „Nein, Du kannst es Dir nicht vollständig transparent machen. Im Kern bleibst Du Dir selbst immer ein Fremder.“ Das ist die provokante Antwort der Psychoanalyse; deshalb lohnt es sich, dass wir uns etwas genauer mit ihr beschäftigen. Psychische Strukturen bilden durch Interaktion mit der Umwelt heraus; genauer: Sie bilden sich durch die zwischen Eltern, Kindern und Umwelt ab-laufenden Prozesse der Interaktion heraus. Im folgenden möchte ich Ihnen den folgenreichen klassischen Ansatz der Psychoanalyse vorstellen, nämlich den von Sigmund Freud (1856-1939), dessen Schriften ungefähr in dem Zeitraum der Jahrhundertwende bis in die dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts erschienen sind. Freuds Theorie – und das ist ganz deutlich festzuhalten – hat ihren Ansatzpunkt an der Erfahrung psychischer Krankheit. Das bedeutet aber nicht, dass seine Erkenntnisse darauf zu reduzieren sind. Freud definiert 1923 das, was Psychoanalyse bedeutet, in dreifacher Weise: „Psychoanalyse ist der Name 1. eines Verfahrens zur Untersuchung seelischer Vorgänge, welche sonst kaum zugänglich sind; 2. einer Behandlungsmethode neurotischer Störungen, die sich auf die-se Untersuchung gründet; 3. eine Reihe von psychologischen auf solchem Wege gewonnenen Einsichten, die – 153 – alle allmählich zu einer neuen wissenschaftlichen Diszip-lin zusammenwachsen.“ (Freud 1923, 209) Zwei verschiedene Modelle des Menschen und seiner Beziehung zur Umwelt hat Freud entwickelt, die auseinander hervorgehen. Weil sie sich gewisser räumlicher Vorstellungsmuster bedienen, nennt man sie auch topische Modelle. Das erste topische Modell Grundbehauptungen: Es gibt unbewußte seelische Vorgänge, auf denen be-wußte aufbauen Lust- Unlustregungen (Gefühle) haben eine steuernde Funktion Es gibt Verdrängungen Die Schriften „Das Unbewußte“ (1915) sowie die „Vorlesungen zur Einführung in die Psychoanalyse“ bieten eine geraffte Darstellung von Freuds erstem Modell der menschlichen Psyche. Freud hielt die Vorlesungen in den Wintersemestern 1915/16 und 1916/17 an der Universität Wien. Einleitend führt er hier aus, dass es zwei Grundbehauptungen seien, die die Psychoanalyse zu einer spektakulären Wissenschaft machen würden: 1) Es liege keine Identität von Bewußtem und Seelischem vor; man sei gezwungen, unbewußte Seelenvorgänge anzunehmen. Man müsse sogar sagen, „dass die seelischen Vorgänge an und für sich unbewußt sind und die bewußten bloß einzelne Akte und Anteile des ganzen Seelenlebens“ (Freud 1916, 47) seien. Das Unbewußte ist nach Freud die Basis des Psychischen überhaupt. Das Unbewußte als größerer Kreis schließe den kleineren des Bewußtseins in sich ein. Das bedeutet, dass alles Bewußte sozusagen eine unbewußte Vorstufe habe bzw. auf Unbewußtem aufruhe. Dem Unbewußten sei der volle Wert einer psychischen Leistung zuzugestehen. 2) Seelische Vorgänge seien überwiegend durch Lust-/Unlustregungen gesteuert. Freud spricht selbst von den drei Einbrüchen in das Weltbild des Menschen. Kopernikus habe mit der Vorstellung gebrochen, dass die Erde der Mittelpunkt des Weltalls sei, Darwin habe mit dem Dogma gebrochen, dass dem Menschen eine gewisse Schöpfungspräferenz zugestanden werden müsse. Freud selbst schließlich breche mit der Vorstellung, dass das Bewußtsein den Menschen beherrsche. Vielmehr sei es so, dass das Unbewußte uns zu großen Teilen beherrsche. Ein in diesem Zusammenhang viel zitierter Satz lautet: „Das Ich ist nicht Herr im eigenen Haus“. Freud bezeichnet seinen Ansatz nach der kosmologischen (Kopernikus) und biologischen (Darwin) als dritte Kränkung des Menschen. 3.) Zu dem ersten topischen Modell gehört ein zweiter berühmt gewordener Begriff, nämlich der der Verdrängung. Ihn entwickelt Freud in diesem ersten topischen Modell anhand der Traumanalyse. Verdängung bedeutet, dass – 154 – psychische Anteile (z.B. Erinnerungen an ein traumatisches Ereignis oder an eine Handlung, in die ich schuldhaft verstrickt war) aus dem Bewußtsein herausgedrängt und in das Vorbewußte oder sogar das Unbewußte gedrängt und dort über sogenannte Gegenbesetzungen gehalten werden. Verdrängung gehört zu einer normalen menschlichen Entwicklung dazu. Wer die Fähigkeit, zu verdrängen, nicht beherrscht, ist nicht lebensfähig, wie später Anna Freud (1895-1982) in ihrer Schrift „Das Ich und die Abwehrmechanismen“ gezeigt hat. Daraus folgt aber nicht, dass derjenige am besten lebt, der am meisten verdrängt. Vielmehr gilt hier, dass ich, wenn ein bestimmtes Maß an Verdrängung überschritten ist, viel Energien (sogenannte Gegenbesetzungen) aufwenden muß, um das Verdrängte in der Verdrängung zu behalten; es drängt nämlich – wie der Name schon sagt. Wenn ich aber viel Energie aufbringen muß, um solche Gegenbesetzungen aufrechtzuerhalten oder noch zu vergrößern, dann habe ich eben auch weniger Energie für mein aktives Leben zur Verfügung, meine Liebesund Arbeitsfähigkeit wird eingeschränkt. Viel Energieentzug dieser Art erzeugt einen Leidensdruck, der vielfach nur mit fremder Hilfe behoben werden kann. Das führt in das weite Feld der psychischen Krankheiten, das ich nicht weiter verfolgen will, obwohl es hier schon hineingehört, weil sich hier viele Forschungsgebiete anschließen, z.B. neuere gesundheitswissenschaftliche Ansätze, bei denen es um den Zusammenhang zwischen belastenden Lebensbedingungen, individuellen Bewältigungsstrategien, sozialen Unterstützungsnetzwerken auf der einen Seite und physiologischen, psychologischen und sozialen Symptomen der Gesundheit einer Person auf der anderen Seite geht (vgl. Hurrelmann 1991). Die Frage, wie Menschen mit traumatischen Situationen umgehen, so nennt man solche belastenden Situationen wie z.B. unerwartete Tod des Lebensgefährten, ist ja für uns in der Erziehungswissenschaft ganz wichtig. Wir müssen viel darüber wissen, wie Menschen das machen, welche Strategien sie entwickeln, mit verdrängten Inhalten umzugehen. 4.1.4 Die Frage nach dem Wesen des Menschen und universellen Merkmalen 4.1.4.1 Grundlegendes – 155 – 1. Fragen nach dem Verhältnis von Wissen und Realität 2. Fragen nach dem Verhältnis von Freiheit, Determination und Anerkennung 3. Fragen nach dem Verhältnis von Natur und Gesellschaft Anthropologie 4. Fragen nach dem Wesen des Menschen und universellen Merkmalen Grundproblem: Martha Nußbaum Universalismus Relativismus 5. Fragen nach der Anerkennung selbstgeschaffener Lebensformen Was ist das in den verschiedenen Erscheinungen des Menschen sich Durchhaltende oder Invariante, das uns zu zeitlos gültigen Aussagen über es berechtigt? Marta Nußbaum hat als Unesco-Beraterin viel Erfahrung mit anderen Kulturen. Ihr Anliegen ist es, dass wir im Gespräch mit anderen Kulturen nicht nur in einer Verstehenshaltung verharren, sondern dass wir symmetrisch Gesprächsund damit auch Kritikbedingungen schaffen. Sie fragt nach den Unterschieden zwischen den Eigenschaften menschlicher Lebensformen, die unverzichtbar sind und insofern für alle gelten müssen (essentielle, kulturinvariante Eigenschaften), und solchen Eigenschaften menschlicher Lebensformen, in denen sich die kulturspezifische Andersheit entfalten könne (akzidentielle, kulturvariante Eigenschaften). Wenn sie beispielsweise anführt, es sei für den Menschen unverzichtbar, „angemessen ernährt zu werden“, dann ist das für sie ein Recht des Menschen als Menschen. Man wird sicherlich kulturvariant darüber streiten können, was unter „angemessen“ verstanden werden kann. Die Existenz von permanentem Hunger jedoch würde eindeutig gegen dieses Recht verstoßen. Insofern sei Kritik beispielsweise an Verhältnissen, die dies verursachten – auch wenn dies Verhältnisse einer anderen Kultur sind – möglich. Dieses Beispiel ist für mich plausibel. Die Fragwürdigkeit essentieller Bestimmungen möchte ich an einem anderen Beispiel demonstrieren. Nussbaum nennt als eine weitere Eigenschaft: „Fähig zu sein, das eigene Leben und nicht das von irgend jemand anderem zu leben“ (Nussbaum 1993, 340). Gestritten werden kann m.E. sehr wohl darüber, ob das eine kulturinvariante Eigenschaft des Menschen darstellt oder ob sich hier die Standards westlicher Individualisierungslogik Geltung verschaffen. Wie dem auch sei, Nussbaum versucht jedenfalls, das o.g. Problem in der Weise zu lösen, dass sie darauf besteht, dass wir nicht umhin kommen, das allen Menschen Gemeinsame anzuerkennen und es zum Ausgangspunkt der interkulturellen – 156 – Kommunikation zu machen. Wenn wir das nicht tun würden, hätten wir nicht die Möglichkeit, uns ein kritisches Urteil zu bilden. Die grundlegende Frage lautet also: Gibt ein allgemeines Wesen des Menschen oder ist das Wesen des Menschen abhängig von der jeweiligen Kultur? 4.1.4.2 Universalismus versus Relativismus Menschenrechte als Beispiel universalistischer Wertorientierungen Filmsequenz: Beschneidungen Die Position des Historismus geht davon aus, dass der Mensch ein geschichtliches Wesen ist. Das bedeutet, das das, was der Mensch ist, grundsätzlich nur aus den kulturell-historischen Kontexten (Zeitumständen) heraus verstehbar ist (Beispiel: Übertragbarkeit der Menschenrechte). Ein Vergleich mit anderen Kontexten ist von dieser Position aus nur sehr schwer anzustellen, weil die historische Einmaligkeit der gesellschaftlich-kulturellen Situation sehr stark im Vordergrund steht. (Dilthey) Beispiel: Star Trek Das Streben nach neuen Erkenntnissen und die Beherrschung der daraus entstehenden neuen Probleme und Gefahren stehen im Zentrum des Interesses der Fernsehserie Star Trek. Sie bilden auch die Grundlage der Mission der Sternenflotte. Erhaltung und Neuentdeckung bilden zwei wesentliche Grundelemente. Entscheidend ist das Element der Selbstbegrenzung, mit dem ausgeschlossen werden soll, dass Hochtechnologien an weniger reife Zivilisationen weitergegeben wer-den. In der sogenannten Ersten (oder auch Obersten) Direktive der Vereinigten Föderation der Planeten, in deren Auftrag das Raumschiff Enterprise unterwegs ist, erfährt dieser Grundsatz seine Kodifizierung. Er regelt das Verhalten beim Zusammentreffen mit weniger hoch entwickelten Zivilisationen und stellt eine handlungsleitende Maxime im langfristigen Umgang mit anderen Kulturen dar. Die friedliche Koexistenz von verschiedenen Rassen bzw. Völkern basiert jedoch nicht nur auf dem derartig verbrieften Verbot eines Technologietransfers, sondern auch auf dem übergreifenden Aspekt der Anerkennung der jeweilig eigenständigen Entwicklung. Apriorisch wird anderen Lebewesen die Fähigkeit zur selbstbestimmten Entfaltung zugestanden und ihre Indivdualität respektiert. Der Schutz intelligenter Spezies wird dabei vorgeführt als Recht auf eine autonome Entwicklung und Sicherheit vor fremder Einmischung. „Jede Spezies hat das Recht, ihre eigene kulturelle Evolution durchzumachen. Die Sternenflotte darf keine noch unterentwickelte Welt mit moderner Technik oder höherem Wissen in Kontakt bringen – es sei denn, um frühere Verletzungen dieses Gebotes zu korrigieren.“ (Star Trek 1993, 6). – 157 – Insofern stellt die Erste Direktive ein politisches Essential dar, an dem sich die Reaktionen und Entscheidungen der Star Trek-Besatzungen beim Kontakt mit anderen Zivilisationen messen lassen müssen. Ihre Einhaltung wird sowohl von der Vereinigten Föderation der Planeten als auch von der Sternenflotte überwacht. Das Einhalten der Ersten Direktive nötigt den Raumschiffbesatzungen dabei nicht nur Selbstbeschränkung im Umgang mit der eigenen Verfügungsgewalt ab, sondern rangiert auch über dem Schutz der eigenen Sicherheit. Vgl. http://www.unimatrix-zone.de/datenbank/startrek/direktiven.htm [27.11.2001]. Trotz der oft vorhandenen eigenen technischen Überlegenheit ist es den Besatzungen der Sternenflottenschiffe nicht erlaubt, die Stabilität anderer Systeme durch Intervention zu destabilisieren. Verständigung mit anderen bzw. Fremden meint dabei in erster Linie deren Erforschung und ein weitestgehendes Gewährenlassen. 4.1.5 Fragen nach der Anerkennung selbstgeschaffener Lebensformen 4.1.5.1 Der Traum des Menschen Filmsequenzen: Mary Shelley's Frankenstein (5 Min.) USA - 1994 1. Szene: Motivation: Der Plan: für die Menschheit 2. Szene: Gefühle, Seele; Problem: Gedächtnis, Erinnerung; Konsequenzen der Handlung. Wer bin ich? 4.1.5.2 Kybernetisch erschaffene Lebewesen Filmsequenzen: Blade Runner (12 Min.) USA - 1982 (Ridley Scott) 1. Szene: Vorstellung der Replikanten (Polizeikommissar) 2. Szene: Tyrell: Replikantentest an Rachel: Vergangenheit, Erinnerung. 3. Szene: Deckart und Rachel: Konfrontation mit szenischer Erinnerung; – 158 – Erinnerungen als Implantate; Warum brauchen Replikanten Erinnerungen? 4. Szene: Roy bei Tyrell: „Ich will mehr leben, Vater!“ 5. Szene: Todesszene von Roy Filmsequenzen: Star Trek: Wem gehört Data? (Androiden) 1. Szene: Eingangsszene: Plan von Commander Maddox, den Androiden Data auseinandernehmen, um ihn zu reproduzieren. 2. Szene: Picard allein mit Data: Experiment nicht an Menschen 3. Szene: Maddox, Picard und die "Richterin": Data ist nicht menschlich vs. Data ist ein hochgeschätztes Mitglied der Besatzung. Besitzt Data Rechte? 4. Szene: Verhandlungsszene, um rechtlichen Status zu klären 4.1.5.3 Genetisch erschaffene Lebewesen Auszüge aus Frank Schirrmacher: „Unser Sprössling. Der erste geklonte menschliche Embryo stellt die Machtfrage. Aus: FAZ 27.11.2001. „Erst 1998 haben Biologen gelernt, embryonale Stammzellen im Labor zu züchten. Die Stammzellen des Gehirns wurden erst 1999 gefunden, die Stammzellen der Haut im Jahr 2000. Im Juni vergangenen Jahres publizierte Craig Venter das menschliche Genom - ein Vorhaben, für das einst ein Jahrhundert veranschlagt wurde. Seit Sonntag ist die Beschleunigung der Erdrotation noch größer geworden. Die Presseer-klärung von Advanced Cell Technology vom Sonntag (25.11.2001 – W.M.) wird in die Geschichte eingehen als die erste Mitteilung von Menschen, daß ein elementarer Schritt zur künstlichen Erzeugung von Menschen (ohne den Vorgang der Befruchtung) gelungen ist. Der erste menschliche Embryo wurde geklont. Daß der geklonte Embryo nach drei Zellteilungen aufgehört hat, sich zu reproduzieren, führt die Firma selbst nicht auf biologische, sondern auf technische – 159 – Gründe zurück. Sie werden bald behoben sein. (...) Der Mensch hat die Umwelt, die den Selektionsdruck steuert, im zwanzigsten Jahrhundert radikal verändert. Nun ist er im Begriff, die Gene, auf die der Druck ausgeübt wird, gezielt zu manipulieren. Das heißt: nicht mehr die Natur, sondern Menschen entscheiden über die Biologie von Menschen, also über die aller künftiger Generationen. Was wird das für eine Gesellschaft sein, die in der Lage ist, einen Teil ihres Nachwuchses, also ihrer Embyronen, zu Reparaturzwecken zu gebrauchen und den anderen, wenn nicht abzutreiben, dann nach eigenen Kriterien zu selektieren? Wie wird man sich dort, wo dies zur gesellschaftlichen Routine geworden ist, eigentlich in die Augen schauen? Ein zweites Ich schaffen, um sich zu regenerieren? Der namenlose Sprößling aus Worcester ist der Homunkulus all unserer Zukunftsfragen. Der wissenschaftlich-medizinische Fortschritt stellt eine neue Machtfrage in unseren Gesellschaften. Nicht nur Afghanistan ist eine Wüste.” 4.2 Generation Das Thema Generation stellt eine zentrale Problematik dar, die verstärkt seit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts in vielfältigster Weise in das Zentrum wissenschaftlicher Betrachtungen geraten ist. Zwar sind auch in den davor liegenden Jahrzehnten und auch Jahrhunderten Generationenbeziehungen Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen, aber nach einer scheinbaren Ruhephase hat diese Thematik seit einigen Jahren eine neue Konjunktur erfahren. Beim Thema Generation sind sowohl die Jüngsten als auch die Menschen mittleren Alters sowie die alten Menschen gegen Ende des Lebens betroffen. Jeder Mensch, ob alt oder jung, gehört immer zu irgend einer Form von Generation und damit zu einer spezifischen sozialen Beziehungsstruktur zwischen Menschen unterschiedlichen Alters. 4.2.1 Karl Mannheim Der zentrale Bezugspunkt für die Debatte um den Generationenbegriff ist die Arbeit von Karl Mannheim (1893-1947). Mannheim hat in einem Aufsatz im Jahre 1928 unter der Überschrift „Das Problem der Generationen“ (Mannheim 1964) den Generationenbegriff bearbeitet und eine Sichtweise entwickelt, die bis in die Gegenwart aufgegriffen und weiter diskutiert wird. Karl Mannheim: geboren 1893 in Budapest; 1926 Habilitation an der Universität Heidelberg ("Altkonservatismus. Ein Beitrag zur Soziologie des Wissens"), 19261930 Privatdozent für Soziologie am Institut für Sozial- und Staatswissenschaften; 1930 Ordinarius an der Universität Frankfurt/Main, 1933 Emigration nach London; hier bis 1944 Lecturer, seit 1945 Ordentlicher Professor für Pädagogik; 1947 in London gestorben. Während seiner Heidelberger Zeit begründete Karl Mannheim die Wissenssoziologie, deren Grundlagen und Bedingungen er in seinem Hauptwerk – 160 – "Ideologie und Utopie" (1929) entwickelte. Er unterscheidet in diesem Beitrag u.a. die Begriffe Generationslagerung, Generationszusammenhang, und Generationseinheit. Menschen, die sich in einer Generationslagerung befinden, zeichnen sich dadurch aus, dass sie ähnliche Partizipations-, Erlebnis- und Erlebnisverarbeitungschancen besitzen. „Durch die Zugehörigkeit zu einer Generation, zu ein und demselben ‘Geburtenjahrgange’ ist man im historischen Strome des gesellschaftlichen Geschehens verwandt gelagert.“ (Mannheim 1964, S. 527) Das bedeutet, daß Menschen einer bestimmten Generationslagerung ähnliche Erfahrungen gemacht haben können. Ein Generationszusammenhang liegt dann vor, wenn eine konkrete gemeinsame Erfahrung hinzukommt. Wenn annähernd altersgleiche Individuen durch gemeinsame Erfahrungen (z.B. zur gesellschaftlichen Umwelt) verbunden sind, kann man von einem „Generationenzusammenhang“ sprechen. Wenn die Menschen, die einen Generationenzusammenhang bilden, spezifische weltanschauliche, soziale oder politische Sichtweisen teilen, dann, so Mannheim, kann man von Generationseinheiten sprechen. 4.2.2 Friedrich E. D. Schleiermacher Der Kern der erziehungswissenschaftlichen Diskussion um die Thematik Generation lässt sich mit Friedrich Schleiermacher (1768-1834) am trefflichsten beschreiben. Schleiermacher stellt in seinen Schriften die zentrale Frage nach dem Generationenverhältnis, indem er fragt: „Was will denn eigentlich die ältere Generation mit der jüngeren?“ (Schleiermacher 1826/1983, S. 38) Mit dieser Frage zielt Schleiermacher auf das pädagogische Grundverhältnis zwischen Eltern und Kindern bzw. zwischen Erzieher und Kind. Die gegenwärtige Debatte um das Verhältnis der Generationen aus erziehungswissenschaftlicher Sicht ist maßgeblich durch die Wandlungsprozesse in der modernen und pluralen Gesellschaft geprägt. Jutta Ecarius (Ecarius 1998) hat in einem Sammelband die aktuellen Fokussierung unter dem durchaus provozierenden, an Schleiermacher anknüpfenden und dabei umkehrenden Titel „Was will die jüngere mit der älteren Generation?“ zusammengetragen. Dabei reicht die Spannbreite vom Wandel der Familienverhältnisse, über Aspekte des Generationsproblems, über Generationsbzw. Kulturdifferenzen, ethische Probleme bis hin zu Überlegungen der Bedeutung moderner Medien für Generationenbeziehungen, der Gestaltung intergenerativer Beziehungen an Schulen oder zur Bedeutung der Familie in der gegenwärtigen Gesellschaft. D.h., thematisiert werden Aspekte der Generationenverhältnisse, die unter dem Einfluss von aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen stehen. Geprüft werden Konstitutionsbedingungen von Erziehung in der durch Wandlung – 161 – veränderten Gesellschaft. Diese Wandlungen haben sowohl für institutionelle als auch außerinstitutionelle Ausgestaltungen des Erziehungsverhältnisses Bedeutung. Es geht eigentlich darum, „das Verhältnis der Generationen in unterschiedlichen pädagogischen Bezügen und Settings zu überdenken, wenn nicht gar zu einer Neubestimmung des Pädagogischen Anlauf zu nehmen“ (Lange 1999, S. 77) Diese Neubestimmung fordert bereits 1994 Rauschenbach (Rauschenbach 1994), indem er in Anbetracht der veränderten Familienbeziehungen bzw. familialer Lebensformen feststellt, dass der sog. Generationenvertrag erneuert werden müsse. In zwei Thesen formuliert er die Gründe, die seiner Meinung nach maßgeblich sind für notwendige Veränderungen. These 1 besagt, dass sich angesichts des nachweisbaren Strukturwandels der Familie Generationenbeziehungen entkoppeln würden, dass sich die interfamilialen und intergenerativen Interaktionen weiter ausdifferenzieren würden und dass es den Trend gebe, dass sich Lebens-, Versorgungs- und Haushaltsgemeinschaft zunehmend von der Familie fortbewegen würden. These 2 lautet: „Die Gesellschaft der Moderne ist dabei, ihre generative und soziale Re-Produktion, d.h. die Organisation des Auf- und Hineinwachsens in die Gesellschaft (...), der Tendenz nach fundamental umzustellen: von privat auf öffentlich, von `naturwüchsig´ auf geplant, von informellen auf inszenierte Gemeinschaften, von Familie auf soziale Dienstleistungen, von einem intergenerativen auf einen intragenerativen Bedarfsausgleich.“ (Rauschenbach 1994, S. 163) Diese Sichtweise wird auch durch andere Arbeiten gestützt, die vor allem als qualitativ angelegte Untersuchungen seit dem Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts erschienen sind. Alle diese Studien wählen eine spezifischen Betrachtungswinkel auf veränderte Generationenverhältnisse aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive. Jutta Ecarius führt aus, dass mit der Zunahme der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensformen, die Frage nach Veränderungen der Generationenbeziehungen unumgänglich sind. (vgl. Ecarius 2002, S. 9) Die sog. Normalbiographie sei brüchig geworden und etablierte Konzepte des Verständnisses von Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter würden brüchig (vgl. Ecarius 2002, S. 9). Um diese These zu stützen und zu belegen, hat sich Ecarius diese Thematik durch eine breite qualitative Studie (vgl. Ecarius 2002) erschlossen. Im Zentrum geht es dabei um Probleme der Familienerziehung unter den Bedingungen geschichtlichen Wandels und es werden Erziehungserfahrungen von drei Generationen erfasst . Dabei analysiert sie je 27 Dreigenerationenfamilien der Jahrgänge 1908-1929, 1939-1953 und 1967-1975 (vgl. Ecarius 2002, S. 61). Die Befragten „werden anhand biographisch narrativer Interviews und themenzentrierten Leitfadeninterview in Bezug auf Familienerziehung und den Wandel von Erziehungsmuster, deren Inhalte auf der Seite der älteren – 162 – Generationen und den Erziehungserfahrungen, den Regeln, Anforderungen und Freiräumen auf der Seite der jüngeren Generation untersucht“ (ebenda, S. 11). Inhaltlich geht es ihr darum festzustellen, wie sich der „konstatierte Wandel vom Befehls- zum Verhandlungshaushalt seit den 50er Jahren“ vollzogen hat. (ebenda S. 11) Der Vergleich der Generationen in Bezug auf Erziehungsfragen, Erziehungspraxen und Erziehungserfahrungen über Jahrzehnte hinweg lässt deutlich werden, wie sich Auffassungen zu Erziehung über diese langen Zeiträume geändert haben und welche Bedeutung dabei das Zusammenspiel der Generationen besitzt. Ecarius stellt fest, dass Familienerziehung über drei Generationen hinweg „eine typische Form gegenwärtiger Zeit“ (Ecarius 2002, S.11) ist. Durch die durchschnittlich hohe Lebenserwartung, die durch medizinische Errungenschaften und hygienische Prävention erst im letzten Jahrhundert ermöglicht wurde, wurde aus der Zweigenerationenfamilie die Dreigenerationenfamilie.“ (ebenda) Eine mögliche, bislang aber noch in den Anfängen wissenschaftlicher Bearbeitung befindliche Thematik ist in diesem Zusammenhang die Bedeutung der modernen Kommunikationsmedien, insbesondere des Internet, für das Verhältnis der Generationen zueinander sein. Es ist absehbar, dass das Medium Internet, das gegenwärtig vor allem von Jugendlichen und Menschen im mittleren Lebensalter genutzt wird, zunehmend auch in die Lebenswelt der älteren Menschen eintritt. Es gibt Anzeichen dafür, das die Beweggründe für diese Entwicklung nicht zuletzt auch durch die Beziehungen z.B. von Angehörigen verschiedener Generationen innerhalb von Familien initiiert werden. Das für erziehungswissenschaftliche Forschungen in diesem Zusammenhang Bedeutsame daran scheint zu sein, dass die Initiativen, ältere Menschen mit dem Internet vertraut zu machen, von den jüngeren Generationen ausgelöst werden. Es entsteht ein pädagogisch interessantes Phänomen, das den uralten Gepflogenheiten insofern widerspricht, dass Impulse für das Erschließen neuer Zusammenhänge, in diesem Fall des Internet von der jüngeren Generation an die ältere Generation weitergereicht werden und nicht wie traditionell üblich, umgekehrt. Mitglieder der älteren Generation geraten dadurch zunehmend in den Zugzwang, sich den Entwicklungen der modernen Zeit anzupassen, um an modernen Kommunikationsdiskursen weiter mithalten zu können (vgl. Marotzki 2001). – 163 – 4.2.3 Literatur Ecarius, J. (2002): Familienerziehung im historischen Wandel. Eine qualitative Studie über Erziehung und Erziehungserfahrungen von drei Generationen. Opladen, Leske + Budrich Ecarius, J. (Hrsg.) (1998): Was will die jüngere mit der älteren Generation? Generationenbeziehungen und Generationenverhältnisse in der Erziehungswissenschaft. Opladen, Leske + Budrich Lange, A. (1999): „Generationenrhetorik“ und mehr: Versuche über ein Schlüsselkonzept. In: Sozialwissenschaftliche Literaturrundschau, SLR 39/1999, S. 71-89 Mannheim, K.(1964): Das Problem der Generationen. In: Kölner Vierteljahreshefte für Soziologie, 7. Jg., Heft 2, 1928; wiederabgedruckt in: Karl Mannheim, Wissenssoziologie, Soziologische Texte 28, Berlin und Neuwied, Luchterhand, S. 509-565 Marotzki, W.: Jugendliche Kompetenz und erwachsene Inkompetenz? Verkehrt sich das Wissensgefälle zwischen Jugendlichen und Erwachsenen? In: Kramer, Helsper, Busse (Hrsg.) (2001): Pädagogische Generationsbeziehungen. Opladen (Leske+Budrich). S. 293-304. Rauschenbach, T. (1994): Der neue Generationenvertrag. In: Zeitschrift für Pädagogik, 32. Beiheft 1994, S. 161 – 176 Schäfers, B. (1992): Grundbegriffe der Soziologie. Opladen, Leske + Budrich. Schleiermacher, F.E.D. (1826/1983): Ausgewählte pädagogische Schriften. Paderborn, 3. Auflage 4.3 Biographie Eine Biographie ist die wissenschaftliche oder literarische Darstellung der Lebensgeschichte von Menschen. Bios bedeutet, aus dem Griechischen stammend, Leben, aber auch Lebensform; Graphe bedeutet Schrift. Biographie ist also gleichsam die Schrift eines Lebens, individuell oder kollektiv. Biographieforschung ist dementsprechend die Entzifferung dieser Schrift eines Lebens. In der Geschichte der Erziehungswissenschaft kann die Thematik der Biographie u.a. auch als Autobiographie eine beachtliche Tradition aufweisen. Die Linie kann von Wilhelm Diltheys Überlegungen zur Biographie über die Arbeiten von Jürgen Henningsen (1962), Werner Loch (1979), Heinze/Klusemann/Soeffner (Hrsg.) (1980), Baacke/Schulze (Hrsg.) (1979 und 1985) bis hin zur Konzeptionierung einer erziehungswissenschaftlichen Biographieforschung (Krüger/Marotzki [Hrsg.] 1999) gezogen werden. Dabei ist es üblich geworden, den Begriff der Biographie von dem des Lebenslaufs zu unterscheiden: Unter dem Begriff des Lebenslaufs versteht man eher die objektiven, sozial-strukturell validen Fakten des Lebens (z.B. Geburtsdatum, Einschulung, Lehre, Heirat etc.), unter Biographie dagegen die mit Sinn und Bedeutung versehenen Fakten. Unter Biographisierung wird dann jener Prozeß der Bedeutungszuweisung und Sinnverleihung von Ereignissen im einzelnen Lebenslauf verstanden (vgl. z.B. Brose/Hildenbrand 1988, 21). Im folgenden will ich die Kategorie der Biographie aus der Perspektive von Lernund Bildungsprozessen entwickeln und begründen. Versteht man unter Lernen die Entwicklung von Fähigkeiten zur Problemverarbeitung, dann kann man unter Bildung das Verhältnis des einzelnen Menschen zu sich selbst und zum – 164 – gesellschaftlichen Allgemeinen unter dieser Perspektive der jeweiligen Problemverarbeitungskapazität verstehen. Insofern entfaltet die bildungstheoretische Perspektive grundsätzlich eine Sichtweise auf gesellschaftliche Problembestände, indem sie systematisch das spannungsreiche Verhältnis von Individuum, Gesellschaft und Natur thematisiert. Bildungsprozesse sind spezifische Prozesse der gesellschaftlichen Problemwahrnehmung und Problembearbeitung. Der Bildungsbegriff zielt traditionell auf den Zusammenhang von Individuum und Gesellschaft. Der Bezug zu konkreten gesellschaftlichen Bedingungen und Entwicklungen gehört also unweigerlich ebenso zur Entfaltung bildungstheoretischer Fragestellungen (Objektseite) wie der Bezug auf Prozesse der Persönlichkeitsentwicklung (Subjektseite). Es ist ein Kennzeichen bildungstheoretischen Fragens, stets beide Aspekte in ihrer engen wechselseitigen Verflechtung sichtbar zu machen. Dabei steht der Bildungsbegriff in der Gefahr eines doppelten Reduktionismus, nämlich einer subjektivistischen und einer objektivistischen Verkürzung: Entweder können Konzepte uns etwas über den subjektiven Erlebensraum des Einzelmenschen sagen, dann laufen sie Gefahr, gesellschaftliche Konstitutionsbedingungen auszublenden (Gefahr des Subjektivismus) oder sie können uns etwas über gesellschaftliche Konstitutionsbedingungen sagen, dann laufen sie Gefahr, nichts mehr über den Einzelmenschen aussagen zu können (Gefahr des Objektivismus). Biographie ist als Konzept strukturell auf der Schnittstelle von Subjektivität und gesellschaftlicher Objektivität, von Mikro- und Makroebene angesiedelt. Angesichts einer rituellen Alternative von Subjektivismus und Objektivismus beinhaltet eine Position, die sich ein Biographiekonzept zunutze zu machen versucht, spezifische Chancen, subjektiven wie objektiven Analysen gerecht zu werden. In diesem Sinne schreiben die Soziologen Fischer und Kohli: „Wir verstehen Biographie als alltagsweltliches Konstrukt, das die lebensweltliche Ambiguität vorgegebener Regelhaftigkeit und Emergenz gleichermaßen beinhaltet. Dementsprechend kann die soziologische Biographieanalyse sowohl dem Anliegen subjektiver wie objektiver Analyse gerecht werden, sofern sie Erfahrung und Intention im Handlungsbegriff als auch das der Handlung vor-intentional zugrundeliegende Schema enthüllen kann." (Fischer/Kohli 1987, 35) Im Falle einer lerntheoretischen Perspektive erhofft man sich durch systematische Nutzung der Kategorie der Biographie Gewinne und Einsichten in den Sachverhalt des lebenslangen Lernens; im Falle einer bildungstheoretischen Perspektive kann der traditionelle Hiatus zwischen theoretisch-philosophischen Überlegungen zum Bildungsbegriff einerseits und empirisch meist quantitativ orientierter Bildungsforschung andererseits überwunden werden und im Design einer mit qualitativen Methoden arbeitenden Forschung neben einer quantitativ orientierten Bildungsforschung (vgl. Leschinsky 1988) eine qualitativ orientierte Bildungsforschung etabliert werden. Menschliche Entwicklung wird mit Hilfe der Kategorie der Biographie als lebenslanger Lern- und Bildungsprozeß zugänglich, – 165 – so daß die Frage "Was kann man heute von einem Menschen wissen?" (Sartre 1977, 7) wesentlich über das Studium von Lernmustern und Bildungsfiguren in lebensgeschichtlichen Horizonten bearbeitbar wird. 4.3.1 Biographisierung Grundsätzlich kann man sagen, dass der Mensch in zweifacher Weise in der Welt situiert ist: Einmal gegenüber anderen, gegenüber Gruppen, Schichten und gegenüber der Gesellschaft. Er nimmt zu diesen eine bestimmte Haltung ein, übernimmt oftmals auch deren Erwartungen und Forderungen. Z.B. übernehmen wir alle bis zu einem gewissen Grade die Erwartungen unserer Eltern und machen uns diese zu eigen. Ich sage: bis zu einem gewissen Grade, denn wir können sie natürlich auch verändern oder auch ablehnen und gegen sie rebellieren. Wie auch immer wir uns gegenüber ihnen verhalten, wir entwickeln eine Haltung gegenüber dieser sozialen Umwelt im weitesten Sinne. Diese Haltung kann man als elementaren Weltbezug bezeichnen. Zum anderen ist der Mensch in sich selbst situiert. Er entwickelt ein Verhältnis zu sich selbst, entwickelt ein Selbstbild, eine Vorstellung davon, wer er ist, was er kann und was er will. Diese Art der Situierung kann als elementarer Selbstbezug beschrieben werden. Beide Bezüge werden von Menschen immer wieder neu austariert, indem sie zu einem Zusammenhang organisiert werden. Ein bestimmtes Ereignis in meinem Leben wird verarbeitet, indem es in eine Ganzheit einordnet wird und auf diese Weise in einen Zusammenhang meines Lebens gestellt wird. Eine solche Herstellung des Lebenszusammenhanges ist prinzipiell nicht abgeschlossen, sondern ein ständiger Prozeß. Das ist die Grundfigur dessen, was als Biographisierung bezeichnet wird. Wir finden sie in besonders deutlicher Form bei Wilhelm Dilthey ausgearbeitet. 4.3.1.1 Wilhelm Dilthey Wilhelm Dilthey (1852-1911) hat mit seiner Grundlegung der Geisteswissenschaften ein Verständnis des menschlichen Lebenslaufs eröffnet, das in der bisherigen Rezeption in systematischer Weise nur in einzelnen Fällen genutzt worden ist (vgl. Son 1997). Er opponiert gegen mechanistische, technokratische und reduktionistische Auffassungen vom Menschen und entwirft, ausgehend von der bekannt gewordenen Parole „Die Natur erklären wir, den Menschen verstehen wir“, ein Verstehenskonzept, das es erlauben soll, den Menschen durch seine Manifestationen zu verstehen. Unter menschlichen Manifestationen versteht er sowohl künstlerische Produktionen als auch jegliche Art ordnenden Tuns und Verhaltens in gesellschaftlich-sozialen Kontexten. Für ein solches Verstehenskonzept sieht er den methodischen Ansatzpunkt in der inneren Erfahrung, in der uns die Realität gegeben ist. Verstehen ist für ihn eng an die Tradition der Hermeneutik gebunden, die sich mit der Auslegung von Texten und – 166 – Kommunikationssituationen beschäftigt. Blankertz macht zu Recht darauf aufmerksam, daß für Dilthey - methodisch gesehen - menschliche Objektivationen und Manifestationen im weitesten Sinne zu einem Text werden (vgl. Blankertz 1982, 219), den es im Verstehensprozeß auszulegen gelte. Die Kategorie des Zusammenhanges ist eine zentrale Kategorie des Lebens, wie Wilhelm Dilthey (1831–1991) es nennt. Sinnkonstitution heißt: Zusammenhang herstellen. In diesem Sinne sagt Dilthey: „Der Lebensverlauf besteht aus Teilen, besteht aus Erlebnissen, die in einem inneren Zusammenhang miteinander stehen. Jedes einzelne Erlebnis ist auf ein Selbst bezogen, dessen Teil es ist; es ist durch die Struktur mit anderen Teilen zu einem Zusammenhang verbunden. In allem Geistigen finden wir Zusammenhang: so ist Zusammenhang eine Kategorie, die aus dem Leben entspringt. Wir fassen Zusammenhang auf vermöge der Einheit des Bewußtseins.“ [Dilthey VII, 195) Die Zusammenhangsbildung ist bei Dilthey also eine Leistung des Bewußtseins, das Beziehungen zwischen Teilen und einem Ganzen beständig herstellt und in neuen biographischen Situationen überprüft bzw. verändert. Diesen Prozeß der ständigen Zusammenhangsbildung bezeichne ich als Biographisierung. Eine Biographie ist somit ein vom Menschen hervorgebrachtes Konstrukt, das als eine Einheit die Fülle von Erfahrungen und Ereignissen des gelebten Lebens zu einem Zusammenhang sinnhaft organisiert. Die Herstellung eines solchen Zusammenhanges der Erlebnisse und Erfahrungen erfolgt über Akte der Bedeutungszuschreibung. Bedeutung wird von der Gegenwart aus vergangenen Ereignissen oder auch Gegenständen verliehen. Zusammenfassend ist also zu sagen, dass der Begriff Biographisierung jene Form der bedeutungsordnenden, sinnherstellenden Leistung des Subjektes in der Besinnung auf das eigene gelebte Leben bezeichnet. Eine sinnstiftende Biographisierung gelingt nur dann, wenn es gelingt, in der Rückschau Zusammenhänge herzustellen, die es erlauben, Ereignisse und Erlebnisse in sie einzuordnen und Beziehungen untereinander wie auch zur Gesamtheit herzustellen. Auf diese Weise arbeiten wir ständig daran, unser Leben konsistent zu machen, Linien in das „Material“ unserer Vergangenheit zu legen, die ordnen und Zusammenhänge stiften. Linien trennen, heben hervor, konturieren, zeigen Richtungen an, sie stellen Bezugs- und Orientierungsmarkierungen dar. Diese Sinnzusammenhänge unseres Lebens können in Form von Geschichten erzählt werden. Der Mensch ist das, was er in Form seiner eigenen Geschichte für sein Leben hält. In Form von Geschichten entwerfen wir unsere Vergangenheit und unsere Zukunft stets neu. Ich und die Geschichte, die ich für mein Leben halte, sind nicht zu trennen. Deshalb interessieren uns in der Biographieforschung Geschichten. Was machen wir, wenn wir einen neuen Partner kennen lernen? – 167 – Biographietheoretiker sagen: Wir setzen Prozesse der Biographisierung frei. Sie meinen damit: Wir erzählen uns gegenseitig Geschichten; viele Geschichten, die vielleicht alle die Geschichte unseres Lebens darstellen. Wir werden von der geheimen Hoffnung getrieben, unsere Geschichten mit denen unseres Partners zu synchronisieren, um auf diese Weise zu erproben, ob sich unsere Lebenswege synchronisieren lassen. Eigentlich bearbeiten wir nur die alten Fragen der Menschheit: Wer bist Du? Woher kommst Du? Wohin gehst Du? Wollen wir ein Stück des Weges zusammen gehen? In diesem Sinne ist auch der Schluss des Buches von Simone de Beauvoir (1908–1986) über Jean Paul Sartre zu verstehen. Der letzte Satz dieser Biographie heißt sinngemäß: Eigentlich bin ich dankbar dafür, dass sich unsere Wege über so lange Zeit haben synchronisieren lassen. 4.3.1.2 Fehlschlagende Biographisierungsprozesse Gelingt es nicht, Linien in unsere Biographie zu bringen, dann sagen wir auch umgangssprachlich: „Ich bekomme das alles nicht mehr zusammen“. Wenn in dieser Weise das Linienlegen, die Zusammenhangsbildung mißlingt, dann kann zu Recht von einer Krise, einer existentiellen Sinnkrise, gesprochen werden. Wenn ich aber keine Zusammenhänge mehr in meine eigene Vergangenheit bringen kann, dann kann man sagen, dass mir meine Vergangenheit abhanden gekommen ist; ich verfüge dann noch über Fragmente, aber über keine zusammenhängende Geschichte mehr, die die meines Lebens wäre. Kommt einem Menschen jedoch seine eigene Vergangenheit abhanden, dann kommt er sich selbst abhanden. Das ist die Logik der Sinnkrise: Ihre Symptomatik ist die permanent fehlschlagende Biographisierung. Die biographischen Sinnentwürfe des Menschen tragen die Signatur des Individuellen und sind nicht verallgemeinerbar, genauso wie Sinnkonstitution prinzipiell eine individuelle ist. Individuelle biographische Verarbeitung ist in diesem Sinne individuelle Sinnarbeit. Hören wir noch einmal Dilthey mit einer berühmten, oft zitierten Stelle: „Jedes Leben hat einen eigenen Sinn. Er liegt in einem Bedeutungszusammenhang, in welchem jede erinnerbare Gegenwart einen Eigenwert besitzt, doch zugleich im Zusammenhang der Erinnerung eine Beziehung zu einem Sinn des Ganzen hat. Dieser Sinn des individuellen Daseins ist ganz singulär, dem Erkennen unauflösbar, und er repräsentiert doch in seiner Art, wie eine Monade von Leibnitz, das geschichtliche Universum“ (Dilthey VII, 199) Zusammenfassung: Biographisierungsprozesse sind notwendig, sie halten Menschen lebendig. Das bedeutet aber nicht, dass ich mich und mein Leben im Verhältnis zur Welt ständig neu und anders verorte, sondern es heißt, dass in der Regel bestimmte Routinen greifen und auch greifen müssen. Weil das so ist, will ich kurz auf die grundlegende Ambivalenz von Routinen eingehen. – 168 – 4.3.1.3 Routinen Routinen sind insofern lebensnotwendig, als sie wiederkehrende alltägliche Problemlösungen umstandslos ermöglichen. Sie sind nötig, um das erforderliche Ausmaß an Versuch und Irrtum bei der Lösung eines Problems zu reduzieren. Sie stellen verhaltensstabilisierende Prämissen dar, deren Vorteil gerade darin besteht, dass sie nicht ständig in die Reflexion hineingenommen werden müssen. Ohne Routinen in der täglichen Lebensführung und im Verhältnis zum Partner, zur Familie, zur Verwandtschaft und zum sozialen Umfeld kann kein Mensch leben. Das wissen wir alle: Routinen stabilisieren uns. Andererseits entfalten sie jedoch ein rigides Steuerungspotential, lähmen gerade das manchmal nötige Loslassen, erzeugen eine gewisse Mechanik und Automatisierung, die auch Leben töten kann. Ein sehr schönes Beispiel finden wir dafür in einer Tagebuchnotiz des russischen Schriftstellers Lew Tolstoj (18281910) vom 29. Februar 1897. Tolstoj notiert: „Ich war dabei, in meinem Zimmer aufzuräumen, und als ich bei meinem Rundgang zum Sofa kam, konnte ich mich nicht mehr erinnern, ob ich es saubergemacht hatte oder nicht. Weil diese Bewegungen gewohnt und unbewußt sind, kam ich nicht darauf und fühlte, dass es unmöglich war, sich noch daran zu erinnern. Also wenn ich es schon saubergemacht hätte und hätte es vergessen, d.h. wenn ich unbewußt gehandelt hätte, dann wäre es ganz genau so, als wäre es nicht gewesen. Wenn jemand es bewußt gesehen hätte, könnte man es feststellen. Wenn aber niemand zugeschaut hätte, oder er hätte es gesehen, aber unbewußt, wenn das ganze komplizierte Leben bei vielen unbewußt verläuft, dann hat es dieses Leben gleichsam nicht gegeben.“ Ein Kommentator dieser Tagebuchnotiz von Tolstoj, Viktor Sklovski, schrieb dazu: „So kommt das Leben abhanden und verwandelt sich in nichts. Die Automatisierung frißt die Dinge, die Kleidung, die Möbel, die Frau und die Schrecken des Krieges.“ Routinen haben also zwei Gesichter, und so ist es auch bei Biographisierungsprozessen: Man kann seine Lebensgeschichte routinemäßig wiederholen, ohne dass sie sich verändert, auch – und vielleicht gerade – dann, wenn es sich um eine Lebenslüge handelt (vgl. z.B. das Drama des norwegischen Dichters Henrik Ibsen [1828-1906]: Die Wildente). Auf der anderen Seite, steckt in Biographisierungsprozessen gerade das innovative Potential, die Kraft, dass Menschen sich verändern können, dass sie im Sartreschen Sinne sich neu machen. Kommen wir nach den mehr theoretischen Überlegungen nun zu einigen praktischen Aspekten. 4.3.1.4 Praktische biographischer Arbeit Biographisierungsprozesse sind für Bildungsprozesse deshalb zentral, weil wir uns – 169 – durch sie gegenüber uns selbst und gegenüber der Welt neu positionieren. Wie sieht solche biographische Arbeit in der Praxis aus? Die klassische Form ist die narrative, also die Form, die über Sprache läuft. Wir finden hier Biographiecafes, Biographiewerkstätten5 oder Philosophiewerkstätten. Andere Formen sind künstlerischer und medialer Art: Alle Kreativbereiche (Tanz, Malerei) leisten in gewisser Weise biographische Arbeit, weil sie u.a. auch Ausdrücke der doppelten Situiertheit des Menschen darstellen, nämlich in der Situiertheit in sich selbst und gegenüber anderen und der Welt. Dazu gehören aber auch Medien, die beispielsweise über Familienfotographien oder auch Filme Biographiearbeit leisten. Dabei ist das Internet als Präsentationsplattform nicht zu unterschätzen, wie ich oben schon angedeutet habe. Das Beispiel der Generationenarbeit: Menschen, die zusammen aufwachsen, haben etwas gemeinsam (gemeinsamer Erfahrungsraum) und unterscheiden sich durch etwas (Distinktionen). Zum gemeinsamen Erfahrungsraum gehören beispielsweise: gemeinsame weltpolitische Ereignisse, Nachkriegszeit. Erinnerungen dieser Art schließen Menschen zusammen. Die inneren Erlebniszeiten (oder –räume) sind dagegen verschieden (Ungleichzeitigkeit des Gleichzeitigen). Was hält eine Generation als Generation zusammen? Welches sind also die Kohäsionskräfte des Kollektiven? Und wie habe ich selbst Anteil an dieser Generationenlagerung? Das sind Fragen, deren Beantwortung einen Menschen innerhalb einer Generation verankern. Jeder stellt sich diese Fragen, oft allerdings unbewusst. In Biographisierungsprozessen werden sie bewusst gestellt und bearbeitet. Ähnliche Fragen können auch bezüglich anderer Felder gestellt und bearbeitet werden: für die Familie (der Herkunftsfamilie und ggf. auch der eigenen Familie), für die Institutionen, die wir im Verlaufe unseres Lebens durchlaufen haben, und für unsere Berufserfahrungen. Biographische Arbeit dieser Art hilft, den Menschen in sich selbst und gegenüber anderen (Menschen aber auch gegenüber der Welt im weitesten Sinne) zu situieren. 4.3.2 Erziehungswissenschaftliche Biographieforschung Erziehungswissenschaftliche Biographieforschung bezeichnen kann theoriegeschichtlich zunächst grundlegend als Zusammentreffen zweier Traditionen verstanden werden: Zum einen handelt es sich aus der engeren Geschichte unseres Faches um eine Reaktualisierung geisteswissenschaftlichhermeneutischer und phänomenologischer Tradition, vor allem der Philosophie Wilhelm Diltheys und Edmund Husserls. Zum anderen handelt es sich um die sozialwissenschaftliche Entwicklungslinie des sogenannten Qualitativen 5 Vgl. z.B. Lutz von Werder (1996): Erinnern, Wiederholen, Durcharbeiten. Die eigene Lebensgeschichte kreativ schreiben. Berlin (Schibri-Verlag) oder: H. Gudjons u.a. (Hrsg.)(1986): Auf meinen Spuren. Das Entdecken der eigenen Lebensgeschichte. Reinbek (Rowohlt). – 170 – Paradigmas, die im weitesten Sinne in der Tradition Max Webers als Verstehende Soziologie angesprochen werden kann. Vereinfacht gesagt geht es um eine Richtung, die aus dem Umkreis phänomenologisch orientierter Soziologie hervorgegangen ist. Damit erweist sich die Tradition der Phänomenologie unter der hier thematisierten Perspektive als eigentliche Schnittstelle zwischen erziehungswissenschaftlicher und sozialwissenschaftlicher Tradition. Biographieforschung folgt zwei in der Qualitativen Sozialforschung grundlegenden methodologischen Annahmen: Zum einen folgt sie der Annahme der Unhintergehbarkeit von Interpretationen bei der Wahrnehmung des Selbst, Anderer und der Welt. Weil die objektive Realität immer nur durch die Evidenzen der Subjekte hindurch analysierbar wird, konnte auch Edmund Husserl sagen, dass das Objektive selbst nicht erfahrbar, sondern Erfahrung eine Evidenz der Lebenswelt sei (vgl. Husserl 1954, 131). Zum anderen folgt sie der Annahme, dass die soziale Wirklichkeit grundsätzlich in kulturellen Symbolsystemen konstituiert wird. Beide Annahmen führen zu dem Sachverhalt, dass die sinnhafte Strukturierung des sozialen Handelns wie auch der Aufbau von Selbst- und Weltbildern durch die Subjekte selbst geschehen. Wir bewegen uns immer schon in interpretativ von uns selbst erzeugten Horizonten und begegnen anderen in interaktiven Zusammenhängen über und durch symbolisch strukturierten Horizonte, die solche Selbst- und Weltauslegungen darstellen (vgl. Marotzki 1991a). Gegenstand der Biographieforschung ist demzufolge die soziale Wirklichkeit, die die Menschen in Auseinandersetzung mit sich, mit anderen und der Welt für sich jeweils herstellen. Aus diesem Grunde genießt das Subjekt eine gewisse Vorrangstellung bei der Frage der grundlegenden Konstitution von Subjektivität, und deshalb wird dem Subjekt mit seinen Manifestationen bei empirischen Analysen der primordiale Analysefokus zugestanden (Primat des Individuellen). Natürlich können auch Gruppen, Gemeinschaften oder Kollektive eine Biographie haben. Biographien können – um es anders zu formulieren - auf einer Mikro-, Meso- und Makroebene sozialer Realität studiert werden (vgl. Baacke 1979). Es handelt sich dann lediglich um ein höheres Aggregationsniveau von Sozialität, d.h. das Einzelne ist dann nicht der einzelne Mensch, sondern beispielsweise eine Familie oder eine Gruppe, möglicherweise auch eine Nation. Man kann dann darüber streiten, ob es Sinn macht, in solchen Fällen noch von Biographie zu sprechen. Systematisch ausgeschlossen ist diese Verwendungsweise des Begriffs aber nicht. Im folgenden werde ich mich auf das untere Aggregationsniveau beziehen, nämlich auf die Mikroebene des einzelnen Menschen. Subjektivität ist – wie oben angedeutet – nur über deren kulturell-symbolische Manifestationen zu entschlüsseln. Aus diesen sind die Selbst- und Weltbezüge der Menschen zu verstehen. Ein Wissen über Biographien aufzubauen heißt also, durch die Auslegung der kulturell-symbolischen Manifestationen – 171 – herauszubekommen, wie Angehörige einer bestimmten Kultur ein Verhältnis zu sich, zu ihrer natürlichen und sozialen Umwelt (Selbst- Weltreferenzen) aufgebaut haben. Eine solche Formulierung spielt auf ein bildungstheoretisches Verständnis von Biographieforschung an, das häufig mit einer solchen Forschungsrichtung verknüpft wird (vgl. Marotzki 1990, 1991). Zu den symbolischen Manifestationen gehören autobiographische Dokumente (Tagebücher, Bilder, Briefe), alltagskulturelle Dokumente (Kleidung, Einrichtung, Musikpräferenzen), Materialien, die zum Zwecke der Forschung erhoben worden sind und künstlerische Dokumente (Bilder, Filme, belletristische Literatur). In der Forschungspraxis überwiegen Interviewtechniken, weil durch ihren Einsatz Datenmaterial erhoben werden kann, das es erlaubt, individuumsnahe Erfahrungsräume zu explorieren, in dem Sinne der Analyse der Ordnung sozialer Wirklichkeit, wie sie von den Subjekten in unhintergehbar ablaufenden Interpretationsprozessen hergestellt wird. Dem Erzählen wird in diesem Zusammenhang für die Darstellung von individuellen Lebensgeschichten eine hoher Wert zugeschrieben (vgl. Gieschler 1999; Ezzy 1998). Unabhängig von dem Diktum der Vorrangstellung des Subjektes in der Biographieforschung gilt natürlich auch für diese Art der Forschung, dass die jeweiligen sozialen und kulturellen Räume verstanden und empirisch exploriert werden müssen. Es wäre demzufolge nicht fair, würde der Biographieforschung vorgeworfen werden, sie würde die gesellschaftlichen und kulturellen Kontexte vernachlässigen, sie würde gleichsam einem Subjektivismus huldigen. Obwohl dieses Wissen um die jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen und Kontexte da sein muss, erfährt es doch hinsichtlich des Analysefokus eine Respezifikation: Es geht darum, welche Bedeutung einzelne interessierende soziale Phänomene für einzelne Menschen haben. Die interessierenden sozialen Phänomene werden insofern aus dem Blickwinkel einzelner Menschen analysiert. Biographieforschung nimmt eine gewisse Mittelstellung ein: Zum einen verfolgt sie eine klassisch anthropologische Fragestellung, wie sie beispielsweise bei Jean Paul Sartre vorliegt, wenn er zu Beginn seiner Flaubert-Studie formuliert: „Was kann man heute von einem Menschen wissen?“ (Sartre 1977, 7) M.a.W. Was sollen wir heute angesichts der gravierenden Veränderungen im soziotechnischen Gefüge einer Gesellschaft noch unter dem Menschen verstehen? Welches ist sein Ort? Diese Frage ist deshalb nicht trivial, weil sie angesichts der Entwicklung Neuer Informations- und Gentechnologien allzu rasch unter Heranziehung harter Wissenschaftsdisziplinen, z.B. Biologie, Gentechnologie, Kybernetik, Künstliche Intelligenz, beantwortet und die biographische und soziale Dimension vernachlässigt wird. Auf der anderen Seite ist Biographieforschung ein Weg, über die subjektiven Konstruktionen von Menschen soziale, kulturelle und gesellschaftliche Räume zu explorieren (vgl. auch Schulze 1999). Das erzeugt ein sozialwissenschaftlich – 172 – fundiertes Wissen über komplexe Biographien und neue soziale Phänomene in der (Post)Moderne. Wenn eingangs Biographie etwas emphatisch als Schrift des Lebens bezeichnet worden ist, dann kann abschließend gesagt werden, dass Biographieforschung ein ehrgeiziges Programm darstellt, diese Schrift des Lebens zu entziffern, wohl wissend, dass es nicht nur die biologische Ebene ist, die für den Menschen konstitutiv ist, sondern dass es vor allem die soziale Ebene der kulturellsymbolischen Entwürfe ist, die den Menschen zum Menschen macht. Eine so verstandene Biographieforschung vermag einen Blick für Vielgestaltigkeit, für Polymorphien und Differenzen subjektiver Lebensentwürfe zu vermitteln (vgl. Schulze. Sie sensibilisiert dafür, dass der Mensch sozial konstituiert ist und zuallererst aus diesen sozialen Bezügen heraus verstanden werden kann. Wenn es in erziehungswissenschaftlicher Biographieforschung um die empirische Analyse von Mustern des Selbst- und Weltverhältnisses geht, dann geht es elementar um das In-der-Welt-sein des Menschen. Anhand solcher Analysen können spezifische Fragerichtungen entfaltet werden: sozialisations-, erziehungs-, lern- und bildungstheoretische ebenso wie anthropologische (auch in kulturvergleichender Perspektive). Biographien sind grundsätzlich deshalb pädagogisch zentral, so argumentiert Herrmann, weil sie „den Sinn- und Verweisungszusammenhang pädagogischen Argumentierens und Handelns, sei es in rekonstruktiver Vergewisserung, sei es in prognostisch legitimatorischer Absicht" (Herrmann 1987, 305) bilden. Indem die skizzierte soziologische Rezeption der phänomenologischen Linie stärker in die erziehungswissenschaftliche Diskussion eingeführt wird, wie ich es vertrete, ergibt sich gerade die Möglichkeit, subjektive Sinnkonstitutionsprozesse empirisch gehaltvoll zu analysieren und damit die Möglichkeit, allgemeine Fragen der Subjektivitätskonstitution, des Verhältnisses von Lernen und Bildung, von innerweltlicher Orientierung und Werttransformation - um nur einige Themen zu nennen - auf der Basis von empirischen Analysen als erziehungs- und bildungsphilosophischer Grundlagenforschung zu betreiben. Ein solches Programm Allgemeiner Pädagogik, das den Anspruch erhebt, philosophischgrundlagenorientierte Fragestellungen auf der Basis empirischer Phänomene zu bearbeiten, könnte sich der Instrumentarien erziehungswissenschaftlicher Biographieforschung bedienen. Es besteht nicht die Gefahr des Verschwindens einheimischer Begriffe, wie es Mollenhauer (1982) bezogen auf die Entwicklung der Disziplin beklagt, sondern es ergibt sich gerade die Möglichkeit, Grundlagentheorie philosophisch und theoretisch elaboriert, empirisch gehaltvoll und differenziert zu betreiben. – 173 – 4.3.2.1 Literatur Baacke, D.; Schulze, Th. (Hrsg.): Aus Geschichten lernen. Zur Einübung pädagogischen Verstehens. München 1979. Baacke, D.; Schulze, Th. (Hrsg.): Pädagogische Biographieforschung. Orientierungen, Probleme, Beispiele. Weinheim und Basel 1985. Baacke, Dieter (1979): Ausschnitt und Ganzes - Theoretische und methodologische Probleme bei der Erschließung von Geschichten. In: Baacke, Dieter/Schulze, Theodor (Hrsg.): Aus Geschichten lernen. Zur Einübung pädagogischen Verstehens. München. Neuausgabe 1993. S. 87-125. Behnken, Ihmke; Schulze, Theodor (Hrsg.) (1997): Tatort: Biographie. Spuren - Zugänge - Orte Ereignisse. Opladen. Blankertz, H. (1982): Die Geschichte der Pädagogik. Wetzlar (Büchse der Pandorra). Bourdieu, P.: Entwurf einer Theorie der Praxis. Frankfurt a.M. 1979. Brose, H.-G.; Hildenbrand, B.: Biographisierung von Erleben und Handeln. In: Brose/Hildenbrand (Hrsg.): Vom Ende des Individuums zur Individualität ohne Ende. Opladen (Leske + Budrich) 1988. S. 11-30. Dilthey, W. (VII): Der Aufbau der geschichtlichen Welt in den Geisteswissenschaften. In: Gesammelte Schriften Band VII. Stuttgart (Teubner) und Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht). Fünfte Auflage 1968. Ezzy, Douglas (1998): Theorizing narrative identity: symbolic interactionism and hermeneutics. Sociological Quartely, Vol. 39, No. 2, 1998. Fischer, W.; Kohli, M.: Biographieforschung. In: Voges, W. (Hrsg.): Methoden der Biographie- und Lebenslaufforschung. Opladen 1987. S. 25-49. Gieschler, Sabine (1999): Leben erzählen. Von der Wiederbelebung einer Kulturtätigkeit in postmoderner Zeit. Münster. Heinze, Th.; Klusemann, H. W.; Soeffner, H. G. (Hrsg.): Interpretationen einer Bildungsgeschichte. Überlegungen zur sozialwissenschaftlichen Hermeneutik. Bensheim 1980. Henningsen, J.: Autobiographie und Erziehungswissenschaft. Eine methodologische Erörterung. In: Neue Sammlung 1962. S. 450 - 461. Hoffmann, Dietrich (Hrsg.) (1991): Bilanz der Paradigmendiskussion in der Erziehungswissenschaft. Leistungen, Defizite, Grenzen. Weinheim. Hoffmann, Dietrich (Hrsg.) (1991): Bilanz der Paradigmendiskussion in der Erziehungswissenschaft. Leistungen, Defizite, Grenzen. Weinheim. Hoffmann, Dietrich; Heid, Helmut (Hrsg.) (1991): Bilanzierungen erziehungswissenschaftlicher Theorieentwicklung: Erfolgskontrolle durch Wissenschaftsforschung. Weinheim. Husserl, Edmund (1954): Die Krisis der Europäischen Wissenschaften und die Transzendentale Phänomenologie. Hrsg. v. Walter Biemel. Husserliana Band VI. Haag. Kraul, Margret; Marotzki, Winfried (Hrsg.) (2002): Biographische Arbeit. Perspektiven erziehungswissenschaftlicher Biographieforschung. Opladen. Krüger, Heinz-Hermann; Marotzki, Winfried (Hrsg.) (1999): Handbuch erziehungswissenschaftliche Biographieforschung. Opladen (Leske + Budrich). Leschinsky, A.: Lebenslaufforschung - ein neues Paradigma sozial- und erziehungswissenschaftlicher Forschung. In: Z.f.Päd. 34. Jg. 1988. S. 19-23. Loch, W.: Lebenslauf und Erziehung. Reihe: Neue pädagogische Bemühungen, Band 79. Essen 1979. Marotzki, Winfried (1990): Entwurf einer strukturalen Bildungstheorie. Biographietheoretische Auslegung von Bildungsprozessen in hochkomplexen Gesellschaften. Weinheim. Marotzki, Winfried (1991): Aspekte einer bildungstheoretisch orientierten Biographieforschung. In: Hoffmann, Dietrich; Heid, Helmut (Hrsg.) (1991). S. 119-134. Marotzki, Winfried (1991a): Ideengeschichtliche und programmatische Dimensionen pädagogischer Biographieforschung. In: Hoffmann, Dietrich (Hrsg.) (1991). S. 81-110. – 174 – Sartre, Jean-Paul. (1977): Der Idiot der Familie. Gustave Flaubert 1821 bis 1857. Reinbek bei Hamburg. Schulze, Theodor (1999): Erziehungswissenschaftliche Biographieforschung. Anfänge, Fortschritt, Ausblicke. In: Krüger, Heinz-Hermann; Marotzki, Winfried (Hrsg.) (1999). S. 33-56. Son, Seung-Nam (1997): Wilhelm Dilthey und die pädagogische Biographieforschung. Opladen (Leske + Budrich). 4.4 Sozialisation 4.4.1 Geschichte + Begriff Der Begriff der Sozialisation geht zurück auf den französischen Soziologen Emile Durkheim (1859-1917), der damit den Vorgang der Vergesellschaftung des Menschen zu fassen versuchte, also jenen komplexen Vorgang, innerhalb dessen menschliche Persönlichkeit und gesellschaftliche Bedingungen sich wechselseitig beeinflussen. Er war als Lehrer bis 1902 an der Universität Berdeux, dann als Professor an der Sorbonne in Paris tätig. Er gilt als einer der Begründer der akademischen Disziplin der Soziologie. Für uns ist er deshalb wichtig, weil er Sozialisation und Erziehung systematisch miteinander in Beziehung gebracht hat. Er hat Erziehung als methodische Sozialisation und als wichtigstes Instrument der Normenverinnerlichung verstanden (vgl. Durkheim 1902/1903). Wenn wir auch heute diese Auffassung von Erziehung nicht teilen und auch Sozialisation etwas differenzierter sehen, bleibt ihm doch das Verdienst, diesen Gesamtzusammenhang als einer der ersten thematisiert zu haben. In der Folge wurde eine lebhafte Debatte geführt: 1. Ist es richtig, davon zu sprechen, dass der Mensch im Zuge von Sozialisationsprozessen zu einem gesellschaftlichen Wesen wird? Wenn man diese Frage mit Ja beantwortet, dann meint man, das wichtigste sei, dass die heranwachsende Generation sich in diese Gesellschaft einfügt, dass sie lernt, zu dieser Gesellschaft ja zu sagen und an deren Aufbau mitwirkt. Mitgliedwerden in einer Gesellschaft ist dann das Sozialisationsziel. Etwas stark überzeichnet könnte man sagen, dass hier der Einzelmensch für die Gemeinschaft indienst genommen wird. 2. Oder ist es richtig, davon zu sprechen, dass der Mensch im Zuge von Sozialisationsprozessen seine Identität gewinnt, dass er also erst mit Hilfe der Gesellschaft eine Persönlichkeit entwickelt? Wenn man diese Frage mit Ja beantwortet, dann meint man, das wichtigste sei, dass sich der Mensch als Mensch entwickelt (Personwerden in einer Gesellschaft). Individuelle Persönlichkeitsentwicklung ist dann das Sozialisationsziel. Etwas überzeichnet könnte man sagen, dass hier die Gemeinschaft für und von dem Einzelmenschen in Dienst genommen wird. Beide Positionen, so wie ich sie hier skizziert habe, sind zugegebenerweise sehr extrem. In gewisser Weise fand dieser Streit zu Beginn der achtziger Jahre einen vorläufigen Abschluss. – 175 – Begriff der Sozialisation Sozialisation kann verstanden werden als der Prozeß der Entwicklung der Persönlichkeit in Abhängigkeit von der gesellschaftlich vermittelten Umwelt (Persönlichkeitsentwicklung = Individuum werden) Dabei steht die Frage im Zentrum, wie der Mensch sich zu einem gesellschaftlich handlungsfähigen Subjekt bildet (Vergesellschaftung = Mitglied werden) Sozialisation hat also etwas damit zu tun, wie nachfolgende Generationen gesellschaftliche Handlungsfähigkeit erwerben, denn sie sollen in dieser Gesellschaft handlungsfähig werden. Darüber hinaus sollen persönliche Lebensgeschichten mit gemeinschaftlichen Lebensformen in Einklang gebracht, ohne dass sie auf diese reduziert werden. Beide Richtungen sind gleichermaßen wichtig: 1. Wird nur einseitig der Prozeß der Vergesellschaftung auf Kosten der individuellen Entwicklung betont, werden wir angepaßte Menschen mit wenig ausdifferenzierter Individualität bekommen, die ängstlich ihre Fahne nach dem Wind hängen. Vorsichtiger formuliert: Menschen werden konventionsorientiert sich verhalten und wenig innovative Kraft entfalten können, denn Kreativität ist in den meisten Fällen mit einer starken Eingebundenheit in eine Gemeinschaft nicht vereinbar. 2. Wird andererseits der Prozess der persönlichen Entwicklung auf Kosten der Vergesellschaftung zu stark betont, bekommen wir starke Individualisten, die aber nicht mehr gemeinschaftsfähig sind. Moderne Definitionen der Sozialisation versuchen, diese beiden Gegenpositionen miteinander zu versöhnen. So bezeichnet, um eine gängige Definition heranzuziehen, Sozialisation „den Prozeß der Entstehung und Entwicklung der Persönlichkeit in wechselseitiger Abhängigkeit von der gesellschaftlich vermittelten sozialen und materiellen Umwelt. Vorrangig thematisch ist dabei..., wie sich der Mensch zu einem gesellschaftlich handlungsfähigen Subjekt bildet“ (Geulen/Hurrelmann 1980, S. 51). An dieser Definition fällt Folgendes auf: Sozialisation meint einen andauernden Prozess und ist mithin immer nur in der Abfolge von sozialisatorischen Geschehnissen zu verstehen. Dieser Prozess setzt nicht bei der Persönlichkeit an, was voraussetzen würde, dass es diese schon gäbe. Vielmehr entsteht im Zuge der Sozialisation erst die Persönlichkeit und das Subjekt. Sozialisation ist schließlich der Austausch sowohl mit der sozialen als auch mit der materiellen Umwelt. Das heißt, dass wir auch durch die Dinge und Gegenstände unseres Lebens, unsere Spielzeuge, Kugelschreiber, Computer und Wohnungen – 176 – sozialisiert werden – mithin auch durch die Technik. In der sehr lesenswerten Einführung in die Sozialisationstheorie von Klaus-Jürgen Tillmann (2000) werden die Implikationen dieses Sozialisationsbegriffs von drei anderen Auffassungen abgegrenzt: Erstens von der biologistischen Perspektive, die mit „Reifung“ und genetisch fixierten Anlagen argumentiert; zweitens von der idealistischen Philosophie, die Persönlichkeit als Produkt psychischer Entfaltung sieht und sie damit auf das Individuum verkürzt; drittens von einer als bewusst und reflektiert verstandenen Erziehung (vgl. Tillmann 2000, S. 13ff). 4.4.2 Sozialisationsinstanzen vs. „Selbstsozialisation“ Traditionellerweise wird der Prozess der Sozialisation sehr stark von den entsprechenden gesellschaftlichen Institutionen her gedacht: Familie, Vorschule (Kindergarten, Hort), Schule, Gleichaltrigengruppe, Beruf, Nachbarschaft etc. Eine interessante Diskussion der letzten Jahre läuft unter dem Stichwort der Selbstsozialisation. Darunter wird letztendlich der starke Medieneinfluß auf die Sozialisation diskutiert: Nicht mehr die Eltern, die Schule, der Kindergarten oder der Hort haben entscheidenden Einfluss auf die Sozialisation, sondern die Medien und die Gleichaltrigengruppe dominieren mit ihrem Einfluss sehr stark. 4.4.2.1 Die Thesen Neil Postmans Neil Postman hat in seinen Schriften einige Argumente zugespitzt vorgetragen. Hauptschriften: Das Verschwinden der Kindheit (1983 Wir amüsieren uns zu Tode. Urteilsbildung im Zeitalter der Unterhaltungsindustrie (1985) Keine Götter mehr. Das Ende der Erziehung (1997) Die Hauptfrage, wie sich moderne Informationstechnologien (und dabei dachte er überwiegend an das Fernsehen) auf die Sozialisation auswirkt, beantwortet er klar: Die Trennungslinie zwischen Kind und Erwachsenem verschwindet. Er begründet diese These erstens über die Macht der Bilder: Bilder und Sprache gehören zwei verschiedenen Diskurssphären an (Linearität versus Ubiquität). Bilder sind in gewisser Hinsicht unwiderlegbar. Sie sind in kognitiver Hinsicht regressiv. Bilder fordern uns auf zu empfinden und nicht zu denken. Fernsehen ist ein Bildmedium, es verlangt direktes Bilderkennen. Um Bilder zu erkennen oder betrachten zu können, muß ich nicht erst umständlich lesen lernen. Wenn aber gesellschaftliche Kommunikation immer mehr auf bildliche Kommunikation umgestellt wird, können auch Kinder an sie immer früher herankommen. Das ist seine zweite Begründungsstrategie: Die Information des Fernsehens ist – 177 – unterschiedslos jedem zugänglich (im Unterschied zur Schrift); es bedarf keiner spezifischen Unterweisung; es stellt an das Denken keine komplexen Anforderungen. Medien behalten keine Geheimnisse für sich. Aber: „Ohne Geheimnisse aber kann es so etwas wie Kindheit nicht geben.“ (Postman) Das Fernsehen sei eine Technologie des freien Eintritts. Wenn wir Kindern Erwachsenenwissen aushändigen, werde Kindheit nicht überleben. Es gehe damit auch ein Autoritätsverlust bei den Erwachsenen einher, denn Kinder lernen wichtige Dinge nicht mehr von den Erwachsenen, sondern aus den Medien; z.B. Enthüllung sexueller Geheimnisse. Durch die Medien der totalen Enthüllung werde das private Wissen abgeschafft zugunsten des öffentlichen. „Das Fernsehen gestattet (...) den Blick hinter die Kulissen des Erwachsenenlebens.“ (Postman) In diesem Zusammenhang lautet eine seiner zentralen Thesen: Die Eltern haben die Kontrolle über die Informationsumwelt der Kinder verloren! Werte werden durch die Medien und durch die Peers sozialisiert. Kann oder soll die Familie und die Schule dem entgegenwirken? In seinem Buch „Wir amüsieren uns zu Tode“ (1985) beschäftigt sich Postman mit der Qualität der Medien. Als Grundthese arbeitet er heraus: Der öffentliche Diskurs nimmt immer mehr die Form eines Entertainments an. Politik, Religion, Nachrichten, Sport, Erziehungswesen und Wirtschaft seien zu einem Anhängsel des Showbusiness geworden („Abstieg in eine grenzenlose Trivilität“, Postman 1985, 14). Der Zugang zu einer Kultur führt über die Analyse des kommunikativen Austauschs in den verschiedensten symbolischen Modi. Im Fernsehen werde der Diskurs weitgehend mit visuellen Mitteln geführt. „In dem Maße, wie der Einfluss des Buchdrucks schwindet, müssen sich die Inhalte der Politik, der Religion, der Bildung und anderer öffentlicher Bereiche verändern und in eine Form gebracht werden, die dem Fernsehen angemessen ist." (Postman 1985, 17) Das nennen wir heute mediengerechte Aufbereitung. Wichtig ist in der Politik auch, ob jemand in den Medien aufzutreten versteht, ob er also mediengerecht seine Positionen vermitteln kann. In einer Fernsehkultur würden die Zuschauer für Auge und Ohr eine einfache Sprache brauchen. Prominente hätten sich der Fernsehkultur angeglichen. Image-Politik: Stars verwandeln sich in Bilder, die sie so zeigen, wie die Zuschauer sie sehen wollen. „Das Fernsehen ist für unsere Kultur zur wichtigsten Form der Selbstverständigung geworden. Deshalb (...) wird die Art, wie das Fernsehen die Welt in Szene setzt, zum Modell dafür, wie die Welt recht eigentlich aussehen sollte.“ (Postman 1985, 116) Filmbilder würden sich selbst rechtfertigen; sie müssen nicht zwingend zum Inhalt der Nachrichten passen. – 178 – Charakteristika der Fernsehnachrichten: der Happen muss die richtige Größe haben Komplexität reduzieren auf Nuancen verzichten Einschränkungen belasten die einfache Botschaft visuelle Stimulierung ist ein Ersatz fürs Denken sprachliche Genauigkeit ist ein Anachronismus Die Informationsflut führe auch zu neuen Formen der „Informationsarbeit“: „Während die Menschen früher nach Informationen suchten, um den realen Kontext ihres Daseins zu erhellen, mussten sie jetzt Kontexte erfinden, in denen sich sonst nutzlose Informationen scheinbar nutzbringend gebrauchen ließen." (Postman 1985, 97) Die größte pädagogische Initiative gehe nicht von den Klassenzimmern aus, sondern von den Bildschirmen daheim (vgl. Postman 1985, 179). Insofern könne man auch davon sprechen, dass das Fernsehen ein Curriculum ist. „Der wesentliche Beitrag des Fernsehens zur Bildungstheorie besteht in dem Gedanken, dass Unterricht und Unterhaltung untrennbar miteinander verbunden sind.“ (Postman 1985, 179) Weiterhin werde im Fernsehen nichts gelehrt, was nicht visualisiert und in den Kontext einer dramatischen Handlung gestellt werden könne. Insofern vollziehe sich auf dem Gebiet des Lernens heute eine einschneidende Neuorientierung. Versuche, Erziehung als Unterhaltung zu definieren; visuelle Stimulanz der Unterrichtsstunden erhöhen. Unterhaltung sei das wichtigste Mittel, um das Interesse der Schüler zu wecken. 4.4.3 Rollentheorie Im folgenden möchte ich Ihnen exemplarisch ein theoretisches Modell vorstellen, das die Gesamtdiskussion nachhaltig beeinflußt hat, nämlich die Rollentheorie. 4.4.3.1 Grundbegriffe Zunächst einige Grundbegriffe: 4.4.3.2 Position und Status ist der Ort innerhalb einer Hierarchie: oberhalb-unterhalb; eine Stellung innerhalb eines Systems sozialer Beziehungen. Status ist das Ansehen, das Image, das mit einer Position verknüpft ist. 4.4.3.3 Erwartungen In der Regel sind soziale Situationen so strukturiert, dass wir wissen, welche – 179 – Verhaltensweisen von uns erwartet werden. Wenn ich eine Zeitung an einem Kiosk kaufe und sich vor dem Kiosk eine Schlange anderer Menschen befindet, die ebenfalls etwas kaufen wollen, weiß ich, was von mir erwartet wird und demzufolge, wie ich mich zu verhalten habe. Erwartungen stellen soziale Regeln dar, die Situationen strukturieren. Da sie in der Regel angeben, was getan und was unterlassen werden soll, spricht man auch von normativen Erwartungen. Kenne ich die Erwartungen, habe ich gute Chancen, Verhaltenssicherheit zu erwerben; kenne ich die Erwartungen nicht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Verhaltensunsicherheit die Folge sein. Daraus folgt also zwingend für unsere pädagogische Arbeit: Wenn wir wollen, dass die Menschen, mit denen wir arbeiten, verhaltenssicher werden, müssen wir mit ihnen so arbeiten, dass die Verhaltenserwartungen verschiedener sozialer Situationen durchschaubar werden. Denn nur dann kann ich mich verhalten: zustimmend, ablehnend, modifizierend oder Alternativen entwickelnd. 4.4.3.4 Sanktionen Je nachdem, wie ich mich im Geflecht der Erwartungen sozialer Situationen verhalte, auf jeden Fall erfolgen Sanktionen. Sanktionen sind Reaktionen, die ein Verhalten bei den Bezugsgruppen hervorruft. Positive Rückmeldungen sind zustimmende, anerkennende Reaktionen. Für einen Lehrer ist es wichtig, solche positiven Sanktionen erteilen zu können. In der pädagogischen Fachsprache sprechen wir von einem positiven feed back. Damit meinen wir lernbegleitende Reaktionen, die eine Bekräftigung und Verstärkung der zu beobachtenden Handlung bzw. Verhaltensweise bewirken sollen. Lernen braucht Rückmeldung, das ist ein allgemeiner Grundsatz. In anderen sozialen Situationen, die nicht unbedingt Lernsituationen sein müssen, erzeugen positive Sanktionen eine Gefühl von Anerkennung, von Dazugehören, von Mitgliedsein. Eine negative Rückmeldung liegt dann vor, wenn wir Missfallen äußern, unsere Zustimmung verweigern, andere Verhaltensvorschläge machen oder sogar Korrekturen des Verhaltens bewirken wollen. Dieses ist die Palette der Kritik, des Tadels, der Verbote und teilweise auch bei bestimmten Gruppen der soziale Ausschluss. Negative Sanktionen erzeugen ein Gefühl von Nichtanerkennung, von Ausgeschlossensein. 4.4.3.5 Perspektivenübernahme Unter Perspektivenübernahme verstehen wir den Sachverhalt, dass ich mich in die Situation eines anderen hineinversetzen kann. Ich kann dann sozusagen die Welt mit seinen Augen sehen. Diese Fähigkeit verlangt Einfühlungsvermögen (Empathie). Ich antizipiere die Sichtweise und Erwartungen des anderen, kann so einschätzen, wie er reagieren wird. Dasselbe tut der andere. – 180 – 4.4.3.6 Rolle Wir interpretieren wechselseitig in der lnteraktion unsere Rollen; Rollen müssen in diesem Sinne ausgehandelt werden. Es gehören immer zwei dazu: Einer, der eine Rolle spielt, und ein anderer, der diese Rolle akzeptiert. Ein Beispiel aus der Partnerbeziehung: Wenn ein Partner die Rolle spielt, dass er allein für beide Entscheidungen trifft, dann geht das solange gut, wie die Partnerin diese Rolle des Mannes akzeptiert, ratifiziert - wie es mit einem Fachbegriff heißt. Die Partnerin kann es sich aber auch verbitten, dass er für sie einfach so mitentscheidet. Das bedeutet dann, dass sie diese, seine Rolle nicht akzeptiert. Die Rollen müssen dann neu ausgehandelt werden, oder wenn dies nicht gelingt, weil Verständigung nicht mehr möglich ist, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder sie unterwirft sich oder die Beziehung geht in die Brüche. Andere können uns Rollen aufdrängen wollen. Das kann man akzeptieren oder auch nicht. Ich kann mich bewußt oder unbewußt in eine Rolle hineinbegeben. Ich kann auf eine Rolle, egal wie sie sich herausgebildet hat, auf Distanz gehen (Rollendistanz) oder ich kann mich mit ihr identifizieren (Rollenidentifikation). Unter dieser hier vorgestellten Perspektive können wir die Gesellschaft sowie das, was in sozialen Gruppen passiert (z.B. Familie) als einen Prozess des Rollenaushandelns verstehen. Wir können dann etwa fragen: Welche Rollen spielen die einzelnen in diesem sozialen Feld? Wie sind diese Rollen aufgebaut worden, wie haben sie sich entwickelt? Sind sie dem einzelnen aufgezwungen worden oder hat er freiwillig zugestimmt? Wie gut sind die Chancen verteilt, andere Rollen einüben zu können? Das Modell der Rollenaushandlung setzt den demokratischen Basiswert der Gleichberechtigung voraus. Beide müssen im Idealfall gleichberechtigt in solche Aushandlungen eintreten können. Das geht natürlich nicht immer, denn Kinder können sicherlich in bestimmten Altersphasen nicht als gleichberechtigte Partner für Rollenverhandlungen auftreten. Wieviel Gleichberechtigung zugestanden wird, darüber wird man auf jeder Entwicklungsstufe streiten können und wohl auch streiten müssen. Hier gibt es keine verbindlichen Maßstäbe. Der demokratische Grundsatz Gleichberechtigung bei Rollenaushandlungen gilt natürlich auch im Umgang mit Institutionen. Selbstverständlich gibt es hier drastische Einengungen (z.B. im Gefängnis). Sie werden beispielsweise kaum mit uns aushandeln können, wie die Prüfungsordnung für ihren Studiengang aussehen soll; einfach deshalb nicht, weil das anderenorts festgelegt wird. Sie können aber einklagen, dass Sie in diesem Prozess der Entscheidung ein Wort mitzureden haben (Studentenbeteiligung). Sie können aber sehr wohl mit uns Lehrenden die Rolle aushandeln, die sie in Seminaren spielen – und das sollten sie auch tun. Dabei können sie die Ihnen angesonnenen Rollen akzeptieren oder auch abweisen. Die Chancen für einen Verhandlungsspielraum für Rollenfestlegungen sind also, – 181 – das wollte ich sagen, von sozialer Situation zu sozialer Situation verschieden (z. B. Gefängnis, Betrieb, Schule, Familie, Party oder Gericht). Filmbeispiel für rollenförmiges Verhalten 4.4.3.7 Rollenkonflikte Ein Rollenkonflikt liegt dann vor, wenn sich Erwartungen verschiedener Segmente widersprechen. Wir unterscheiden zwei verschiedene Konflikttypen voneinander: Intra-Rollenkonflikte Jede Bezugsgruppe stellt ein Rollensegment dar, genauer: definiert bestimmte Erwartungen. Erwartungen können sich widersprechen. Die Schüler wollen beispielsweise, dass der Lehrer möglichst gute Noten gibt, die Eltern, dass er das Niveau erhöht etc. Es kann somit zu Spannungen und ggf. zu Konflikten zwischen den einzelnen Rollensegmenten kommen. Es kann zu Belastungen und in Einzelfällen auch zu Überlastungen, also zu Stress, kommen. Rollenüberlastung – oder wie teilweise auch gesagt wird: Rollenstress – kann zu verfestigtem Rollenverhalten führen. Das bedeutet dann, dass die Rollenflexibilität gelitten hat. Unter Rollenflexibilität verstehen wir eine gewisse Puffer- oder Ausgleichswirkung. Die Erwartungen der Schüler, Eltern und Kollegen werden vom Lehrer abgefangen und in gewisser Weise zum Ausgleich gebracht. Rollenstress bedeutet, dass diese Fähigkeit des Ausgleichs verschiedener Erwartungen strapaziert wird. Interrollenkonflikte Weiterhin gibt es dann noch Interrollenkonflikte. Nicht nur innerhalb einer Rolle, beispielsweise die des Lehrers, kann es Spannungen geben, sondern auch zwischen verschiedenen Rollen. Klassisch sind die Probleme, die zwischen der Berufsrolle und der Elternrolle entstehen können. So ist es beispielsweise nötig, abends und am Wochenende Klassenarbeiten zu korrigieren, Unterricht vorzubereiten oder eine neue Unterrichtseinheit zu entwickeln; das sind die Erwartungen des Berufes. Die Familie dagegen hat andere Erwartungen. Traditionell am deutlichsten zeigt es sich an der Doppelbelastung vieler berufstätiger Frauen, die im Beruf unter einem bestimmten Erwartungsdruck stehen und sich zu Hause in ihrer Rolle als Mutter und Hausfrau einem weiteren – manchmal sehr rigidem – Rollendruck ausgesetzt sehen, stärker in der Regel als beim Mann, der sich oftmals zu Hause zurückziehen und sich regenerieren kann. Fehlen diese Regenerationsmöglichkeiten bei Frauen stellen sich im Laufe der Zeit mit Sicherheit Folgen ein. Das können psychosomatische Erkrankungen sein oder Nervosität, Unausgeglichenheit. – 182 – 4.4.3.8 Zusammenfassung: Sozialisation besteht aus dieser Perspektive darin, zu lernen, Rollen auszuhandeln, zu übernehmen, abzulehnen, zu modifizieren. In Modell der Rollenübernahme finden wir ein Konzept von Sozialisation, das auf die Herstellung von gesellschaftlicher Handlungsfähigkeit zielt. Wir nennen solche Konzepte, die sich auf die Herstellung von Handlungsfähigkeit beziehen, handlungstheoretische Konzepte. In fast allen handlungstheoretischen Konzepten wird der Mensch in bestimmten Grenzen als prinzipiell kreativ und produktiv, seine Umwelt gestaltend und verarbeitend gesehen. 4.4.4 Klassiker: George Herbert Mead 4.4.4.1 Grundlegendes Wie sich die Identität des Einzelnen in der sozialen Interaktion konstituiert, in welcher Verbindung also Individuum und Sozialität stehen, ist eine zentrale Fragestellung im Werk von George Herbert Mead. Mead vertrat den philosophischen Ansatz des Pragmatismus, dessen sozialpsychologische Variante er maßgeblich ausarbeitete. Um die Besonderheit sozialer Interaktion, der wechselseitigen Bezugnahme unter Menschen, zu verdeutlichen, ist es angeraten, zunächst einmal die menschliche Bezugnahme auf Gegenstände unter die Lupe zu nehmen. Menschen nehmen Gegenstände in der Art wahr, wie sie sie benutzen, wie sie mit ihnen handeln können. Dass wir einen Stuhl sehen (und kein Podest, keine einstufige Leiter oder ein Regal) rührt aus unseren Vorerfahrungen, die wir in der Behandlung von Stühlen gemacht haben: Wir haben uns meistens auf sie gesetzt. In der Wahrnehmung eines Gegenstandes, d. h. wenn wir durch einen Gegenstand gereizt werden, stellen wir uns diese Handlung bzw. Reaktion nur vor, wobei wir aus unseren Vorerfahrungen mit ähnlichen Handlungen mit ähnlichen Stühlen schöpfen (vgl. Mead 1987, S. 232). Auch in der sozialen Interaktion wird das Gegenüber, der andere Mensch, als ein Reiz zum Handeln wahrgenommen. Doch hier handelt der eine Mensch nicht nur gegenüber, sondern mit dem anderen. Auf einen ersten Reiz der ersten Person (im Folgenden „Ego“ genannt) folgt eine Reaktion der zweiten Person („Alter“ – der Andere – genannt). Hierauf reagiert wiederum Ego, woraufhin auch Alter sein Handeln der neuen Reaktion von Ego, die für ihn einen Handlungsreiz darstellt, anpasst (vgl. ebd., S. 219ff). Als Beispiel mag hier die (scheinbar) einfache Interaktion zweier Menschen fungieren, die auf dem Bürgersteig aneinander vorbeigehen möchten. Die erste Andeutung einer Bewegung nach links stellt einen Reiz Alters für eine Reaktion Egos dar, selbst nach rechts auszuweichen; dies ist wiederum ein Reiz, auf den Alter damit reagiert, dass er nun noch deutlicher nach links ausweicht, was wiederum Ego dazu anregt, seine Bewegung nach rechts – 183 – fortzusetzen usw. Dieses Beispiel steht zugleich für die ursprünglichste Form menschlicher Interaktion, die Interaktion mit nichtsprachlichen Gebärden und Gesten, wie sie auch im Tierreich zu finden ist (vgl. ebd., S. 210ff). Schon auf dieser Ebene der Gesten ist das Handeln im Wesentlichen sozial, wie dies etwa im wechselseitigen Lächeln von Mutter und Neugeborenem deutlich wird. Je stabiler solche Interaktionsfolgen werden, je stabiler also die Reize und Reaktionen von Alter und Ego miteinander verknüpft sind, desto leichter wird es für die Interaktionspartner, ihr Gegenüber einzuschätzen und wahrzunehmen. Die Gebärden und Gesten des Gegenübers gewinnen Bedeutung und werden damit zu signifikanten Gesten (vgl. ebd., S. 228). Beispielsweise lernt das Neugeborene, dass das ursprünglich impulsive Lächeln in der Interaktion mit der Mutter eine spezifische Bedeutung gewonnen hat; und man erfährt in Ländern mit Rechtsverkehr, dass man die Gesten des entgegenkommenden Passanten als Hinweis darauf zu deuten hat, rechts an ihm vorbeizugehen. Es ist ein wesentliches Erfolgskriterium der Sozialisation, dass eine derartige „Verknüpfung von Reiz und Reaktion habitualisiert wird und unter die Bewußtseinsschwelle sinkt“ (Mead 1987, S. 215). Dies wird gerade in solch alltäglichen Handlungen wie dem Aneinander-Vorbei-Gehen deutlich, über das man nicht jedes mal nachdenken müssen sollte. In dieser Habitualisierung von Interaktionen entsteht ein Vertrauen sowohl in die eigene Anpassungsfähigkeit als auch in die Stabilität sozialer Begegnungen. Bewusstsein entsteht nach Mead erst dort, wo die unmittelbare Verbindung von Reiz und Reaktion aufgebrochen wird, wo man also nicht intuitiv weiß, wie man reagieren soll. Auch hier kann das Beispiel des Vorbeigehens an Passanten herangezogen werden. Kommen wir in ein Land mit Linksverkehr, z. B. nach England, so irritieren uns die Gebärden der Passanten und uns ist eine unmittelbare Reaktion unmöglich. Wir wissen nicht, ob wir rechts oder links an ihnen vorbeilaufen sollen. In diesem Moment entsteht nicht nur ein Bewusstsein für die Gebärden des entgegenkommenden Passanten, sondern auch für die eigenen, möglichen Reaktionen und Haltungen diesen gegenüber (vgl. ebd., S. 219f). Zum Beispiel werden wir uns bewusst, dass es für uns bisher üblich war, rechts vorbeizugehen, dass dies aber in England nicht funktioniert. Erst in dieser (unterbrochenen) Interaktion mit anderen Menschen und in der Reflexion von deren Handlungen (d. h. in der Perspektivenübernahme) entsteht also ein Bewusstsein für eigene Haltungen und Handlungen. Nach Mead folgt das IchBewusstsein des Menschen also auf sein soziales Bewusstsein und ist in ihm gegründet (vgl. ebd., S. 230). In Bezug auf die Möglichkeiten dieses Ich-Bewusstseins unterscheiden sich nonverbale Gebärden von den Lautgebärden der Sprache, wie Mead betont: „Während man nur unvollkommen den Wert des eigenen Gesichtsausdrucks oder – 184 – der eigenen Körperhaltung für andere spürt, vernimmt man mit seinen Ohren die eigene Lautgebärde in derselben Form, die sie für einen Mitmenschen besitzt.“ (ebd., S. 235) Dies bedeutet, dass man in sich selbst die Reaktion auslöst, die man bei den Mitmenschen hervorrufen kann. Nur die Sprache ermöglicht es damit, die Haltung der Mitmenschen in unser eigenes Handeln hineinzunehmen. „Wo die Reaktion der anderen Person hervorgerufen wird und zu einem Reiz für die Kontrolle der eigenen Handlung wird, tritt der Sinn der Handlung der anderen Person in der eigenen Erfahrung auf.“ (1991, S. 112f) Auf diese Weise ermöglicht Sprache Denken. 4.4.4.2 Ausgangsfrage Meads Fragestellung lautet: Wie ist die Entwicklung der Identität des Menschen in Abhängigkeit von der jeweiligen gesellschaftlichen Gruppe, mit der er in Kontakt tritt, zu verstehen? Mead verfolgt sozialpsychologische Fragestellungen aus der Sichtweise des Behaviorismus. „Behaviorismus in diesem allgemeinen Sinn ist einfach eine Methode, die Erfahrung des Individuums vom Standpunkt seines Verhaltens aus zu untersuchen“ (Mead 1968, 40) Wir haben bereits gesagt, dass sich Sozialisation mit der Frage der Vermittlung von gesellschaftlichen und psychischen Systemen beschäftigt. Die entscheidende Blickrichtung ist dabei die Interaktion. Unter Interaktion verstehen wir allgemein Austauschprozesse, hier also zwischen dem Individuum und einer Gemeinschaft. Innerhalb der vielfältigen Pallette von Interaktionsmöglichkeiten spielen sprachliche Interaktionen eine zentrale Rolle, denn natürlich tauschen wir uns mit der Gemeinschaft über Sprache aus. Man braucht ja nur daran zu denken, wie wir mit Neugeborenen und Babies umgehen: wir sprechen mit ihnen. Aus dieser Perspektive erfolgen wesentliche Sozialisationsleistungen über die Sprache. Für viele Theoretiker ist deshalb die Sprache das entscheidende Sozialisationsmedium. Das ist auch für G. H. Mead so. Er sagt, dass sprachliche Sozialisation sich durch den Austausch signifikanter Symbole auszeichnet. Signifikante Symbole haben für annähernd alle Mitglieder einer sozialen Gruppe die gleiche Bedeutung, d. h. den gleichen Sinn. Das klassische Beispiele sind Begrüßungsrituale oder auch Begrüßungsfloskeln. Durch sprachliche signifikante Symbole wird nach Mead erst Denken, Intelligenz, Geist gesellschaftlich möglich. Sprachliche Kommunikation dient in dieser Blickrichtung der effektiven wechselseitigen Anpassung, denn soziale Austauschprozesse sind immer auch Anpassungsprozesse. Signifikante Symbole erlauben uns, dass wir uns unkompliziert verständigen können. Wir gehen davon aus, dass die identischen Bedeutungen auch für den anderen klar sind. In gewisser Weise wird dadurch Verhalten für uns kalkulierbar, was in allen Intimbeziehungen wichtig ist. Ich kann ungefähr wissen, was mein – 185 – Gruß an Reaktionen beim anderen auslösen wird, ich weiß also ungefähr, welche Haltungen ich dadurch beim Andern auslösen werde. Das ist die Grundlage für das, was wir als Perspektivenübernahme bezeichnet haben. Ich kann also in die Haut des Anderen schlüpfen, mich gleichsam mit dessen Augen sehen. Ich kann dadurch intern auf Distanz zu mir selbst gehen (= reflexive Identitätsstruktur). Zusammenfassung dieses ersten Gedankens: Nur in sprachlich vermittelten Interaktionen, z.B. im familialen Kernbereich (Primärsozialisation), können wir eine Identität aufbauen, aufrechterhalten und modifizieren. Der Aufbau einer sozialen Identität (= Subjektivitätskonstitution) Aber wie entsteht nun aus solchen einzelnen Interaktionen ein Gesamtprozeß der Entwicklung der Persönlichkeit, so etwas wie Identität? Identität psychische Anteile • Spontaneität, Identität soziale Anteile • Kreativität • Verinnerlichung sozialer Erwartungen, Bilder und Vorstellungen, die andere von mir haben • Triebausstattung • soziale Kontrolle – 16 – Persönlichkeit entsteht aus dem Zusammenspiel zweier Größen, einer psychischen Komponente, die Spontaneität, Kreativität und die Triebausstattung beinhaltet, und einer sozialen Komponente, die die Vorstellung von dem Bild meint, das der andere von mir hat, das ich verinnerlicht habe, woraus sich handlungsleitende Orientierungen ergeben. Zu einem einheitlichen Selbstbild synthetisiert werden diese durch die Identität als einem Produkt beider Größen. Ich erläutere im folgenden beide Komponenten und deute einige Schlußfolgerungen an: 1.) Wenn sich so in den fortlaufenden Interaktionen die sozialen Reize der Interaktionspartner mit den Reaktionen einer Person verknüpfen und eine stabile Verbindung zwischen Reizen und Reaktionen entsteht, derer sich die Person – insbesondere bei sprachlichen Gebärden – bewusst ist, so entsteht ein „me“ (deutsch: „Mich“) als die ‚soziale Seite’ der Person. Im „me“ wird die eigene Identität durch die Interaktionserfahrung mit anderen Menschen verobjektiviert und – 186 – so erst dem Bewußtsein zugänglich gemacht (vgl. ebd., S. 238ff). Da jeder Mensch ganz unterschiedliche Interaktionspartner haben kann, entstehen u. U. auch unterschiedliche „mes“. Beispielsweise kann das „me“, das sich bei einem Kind in der Interaktion mit seinen Eltern herausgebildet hat, eher aus einem Gefühl der Geborgenheit bestehen, während es in der Schulklasse eher eines der Konkurrenz und in der Interaktion mit Lehrern eher eines der ständigen Verhandlung über Rechte und Pflichten sein mag. Es ist eine Leistung des Individuums, diese unterschiedlichen „me“s in seinem Handeln zu integrieren. Diese soziale Komponente wird durch eine ganze Reihe von Erwartungen gebildet, die sich auf den einzelnen richten; es handelt sich gleichsam um einen sozialen Erwartungskatalog. Solche sozialen Erwartungen sind kulturvariant, wie wir mit einem Fachausdruck sagen, d.h. sie sind abhängig von der jeweiligen Kultur. In sie gehen so unterschiedliche Faktoren ein wie: Nation, Heimat, politische Verhältnisse, Familie, Beruf etc. Nation: ein Deutscher, Amerikaner, Jude, Schwarzer, Roter zu sein Heimat. ein Norddeutscher, ein Süddeutscher zu sein, einem Dialekt verhaftet sein, aufwachsen in der Stadt oder auf dem Land, in einem kleinen Dorf politische Verhältnisse: d.h. Aufwachsen unter Umbruchsbedingungen wie im jetzigen Russland oder Aufwachsen im Nationalsozialismus Familie: Großfamilie, Kleinfamilie, vollständige Ehe oder geschiedene Ehe der Eltern, Einzelkind oder viele Geschwister Beruf: Aufwachsen in verschiedenen Milieus, in verschiedenen sozialen Schichten Durch diese soziale Komponente der Identität erhält man eine Position, erreicht man die Würde, Mitglied einer Gemeinschaft zu sein (vgl. Mead ebd., 243). Wird bei einer Person nun die Identität überwiegend durch diese soziale Komponente geprägt, dann – so Mead – bezeichnen wir die „Person als koventionelles Wesen; ihre Ideen entsprechen genau denjenigen ihrer Nachbarn“ (Mead ebd., 244). Der angepaßte Bürger mit stark affirmativer Haltung ist für Mead ein Beispiel eines solchen Typs. Die soziale Komponente im Subjekt resultiert also aus dem sozialen Umfeld, mit dem der Einzelne sich in seinem Sozialisationsprozess auseinandersetzt und das ihn oftmals zur Übernahme bestimmter Haltungen, Verhaltensweisen und Werte zwingt. Dadurch, dass die Umwelt als ein Ensemble von Konventionen auf verschiedenen Ebenen gegenübertritt, greift sie über Lernprozesse in die Identitätsbildung ein. Dieses ist aufgrund der Sozialisationsnotwendigkeit im Prinzip unhintergehbar. Nur eine Abkehr von der zwischenmenschlichen Existenz könnte den Sozialisationsdruck unterlaufen. Da dieses in hochkomplexen Gesellschaften nicht möglich ist, ist die Meadsche Position gut nachvollziehbar und konsequent. Was Mead hier unter dem Stichwort der sozialen Komponente der Ich-Identität bezeichnet, ist von Teilen der Soziologie auch als „soziale (oder gesellschaftliche) Kontrolle“ – 187 – bezeichnet worden. 2.) Wenn die Identität eines Menschen überwiegend durch die psychische Komponente geprägt ist, richtet er sich nicht so stark nach dem, was üblich ist, nach dem, was man denkt oder macht. Er hängt in diesem Sinne nicht sein Fähnlein in den Wind. Er kann gegen auferlegte Erwartungen rebellieren. Er kann durch eine von Mead nicht näher bezeichnete spontane Kraft abweichen, sich verweigern. Dieses ist eine negatorische Kraft, es ist die Fähigkeit NEIN sagen zu können, und zwar auch dann, wenn alle anderen JA sagen. Wenn, so führt Mead aus, bei einer Person die psychische Komponente die Identitätsformation dominiere, so habe man es mit einer kreativen, starken Persönlichkeit zu tun, wie man sie etwa bei Künstlern finde . Denn eine solche Person sei in der Lage, gegen sozial auferlegte Erwartungen bedeutende Unterschiede, Abweichungen aufrechtzuerhalten. Er schätzt diesen Identitätsbereich für die Persönlichkeit des Einzelnen sehr hoch ein, wenn er etwa schreibt: „In diesem Bereich finden neue Entwicklungen statt, und hier liegen unsere wichtigsten Werte“ (Mead ebd., 248). Das „I“ („Ich“) ist die aktuelle Reaktion auf einen sozialen Reiz und ist nicht reflektierbar: „Wir können uns keine Reaktion vergegenwärtigen, während wir reagieren.“ (ebd., S. 239) Das „I“ zählt als Instanz der vorbewussten, innovativen Spontaneität (vgl. Joas 1996, S. 202) zu den Fundamenten von Individualität und Subjektivität; es steht in einem steten Austausch mit dem bewussten und relativ stabilen „me“. Auch die Aktivitäten des „I“ können erinnert werden, nur sind diese immer schon vergangen. Da diese Aktivitäten des „I“ jedoch der Folgereaktionen der Interaktionspartner entkleidet und damit nicht signifikant sind, lassen sie sich kaum in Begriffe fassen, sondern bestehen aus „motorischen Empfindungen“, „bildlichen Vorstellungen“, „organismischen Empfindungen“ und aus der „Reaktion des gesamten Systems auf die ausgelöste Tätigkeit“ (Mead 1987, S. 242). Diese Erinnerung an das „I“ bezieht sich also im Wesentlichen auf implizite und praktische Wissensgehalte. Wir werden hierauf unter dem Stichwort des „Milieus“ zurückkommen. Die dynamische Kombination von „I“ und „me“ kann man das „Selbst“ eines Menschen nennen (Mead 1948, S. 144f). Das „Selbst“, als Begriff für Identität, hat also immer einen bewussten Anteil (das „me“ und das rekonstruierte „I“) und einen vorbewussten Anteil (das „I“ der aktuellen Handlung). Das Selbst des Menschen entwickelt sich nun mit wachsender Fähigkeit zur Perspektiven- bzw. Einstellungsübernahme, d. h. mit wachsender Fähigkeit, die Gesten des Gegenübers zu antizipieren. Mead unterscheidet hier anhand des Rollen- und Gesellschaftsspiels zwei Formen der Einstellungsübernahme: Während man im Rollenspiel so tut, als wäre man jemand anderes, und so nur eine einfache Einstellungsübernahme vollzieht, muß man im Gesellschaftsspiel die Einstellung – 188 – aller Beteiligten übernehmen und die Beziehung der Einstellungen zueinander definieren (vgl. Mead 1948, S. 151). Die damit implizierte Komplexitätssteigerung der Einstellungsübernahme wird deutlich, wenn man sich beispielhaft den Unterschied zwischen Puppenspiel und Monopoly vergegenwärtigt. Mead nennt die so organisierten, in eine Beziehung gebrachten und antizipierten Einstellungen aller am Gesellschaftsspiel bzw. am Spiel der Gesellschaft Beteiligten „generalisierter anderer“ (ebd., S. 154); demgegenüber beruht das Rollenspiel lediglich auf der Einstellungsübernahme gegen-über dem einzelnen „signifikanten anderen“. Das Selbst entsteht also, faßt man zusammen, in der Interaktion zwischen Menschen. Sich des eigenen Selbst bewußt zu werden, setzt voraus, dass man nicht nur die Gesten der Interaktionspartner versteht, sondern auf deren Basis auch einen Zugriff auf die eigenen Gesten und Handlungen erhält. Dies ist vor allem in sprachlichen Gesten möglich. Doch nur ein Teil des eigenen Selbst ist – im Sinne des „me“ – objektiviert und sichtbar; die aktuelle Handlung, die spontan vom „I“ durchgeführt wird, bleibt dem Akteur immer verschlossen. Sozialisation bedeutet also, dass Menschen Normen, Werte, Gebote und Verbote aus dem gesellschaftlichen Umfeld aufnehmen und sie verinnerlichen. Sie werden dann Teil der Identität und entfalten auf diese Weise eine steuernde Funktion. Dadurch, dass Menschen in dieser Weise sozialisiert werden, werden ihre Reaktionen und Verhaltensweisen bis zu einem gewissen Grade auch vorhersehbar und in gewisser Weise auch kalkulier- und kontrollierbar. Wir erwarten dann einfach, dass sich Menschen in bestimmten Situationen so und so verhalten. Dass Sozialisation in diesem Sinne stattfinden muß, dass also Normen und Werte verinnerlicht werden, darüber kann man m.E. kaum aussichtsreich streiten. Denn wenn wir auch bewußt darauf verzichten wollten, Sozialisationsziele durchzusetzen, werden Kinder auf anderem Wege sehr wohl Werte und Normen der Umwelt verinnerlichen. Sinnvoll streiten kann und muss man jedoch darüber, welche Normen, Werte, Gebote und Verboten sozialisatorisch vermittelt werden sollen. Eine grundlegende Überlegung ist dabei die Frage, bis zu welchem Grade wir das Verhalten des einzelnen kontrollieren können. Können wir Sozialisation so arrangieren, dass wir gleichsam eine 100%ige Kontrolle bewirken? Können wir in diesem Sinne den Menschen vollständig beherrschen? Wie weit können wir über Erziehungsprozesse Menschen formen oder sie "umbauen"? Es gehört zu den tiefsten Einsichten aus der Philosophie des Abendlandes, dass das gerade nicht geht; und das ist auch gut so. – 189 – 4.4.4.3 Zusammenfassung Eine Rolle ist die Summe sozialer Erwartungen sie strukturieren soziale Situationen Rollen erlernen, übernehmen, aushandeln, ablehnen Rollenkonflikte täglicher Ausgleich der Spannungen Traditionen entfalten ambivalente Kräfte 1.) Rollen sind definiert über Erwartungen, die eine soziale Situation strukturieren. Menschen müssen lernen, Perspektiven zu übernehmen (Rollenübernahme). 2.) Sozialisation heißt aus der Perspektive der Rollentheorie Rollen erlernen, und zwar in der Familie, dem Kindergarten, der Schule, der beruflichen Ausbildung und in dem Berufsleben. 3.) Rollen werden situativ ausgehandelt und sozial aufrechterhalten. Es kann zu Rollenkonflikten kommen. Rollen können sich ändern (Rolle der Hausfrau und Mutter). 4.) Konventionen, Normen, Symbole und Rituale entfalten eine ambivalente sozialisatorische Kraft: Sie binden den einzelnen in die Gemeinschaft ein und stärken ihn somit. In dem Maße, in dem sie ihn aber einbinden, begrenzen sie seine individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und -chancen. Sozialisation ist somit ein dauerndes Annähern und Einbinden in neue Formen der Vergemeinschaftung und Abschiednehmen. 4.4.5 Milieutheoretische Ansätze der Sozialisation Die kollektive Einbindung des Individuums in ein Milieu liegt auf der Ebene des impliziten und vorbewussten Wissens; sie korrespondiert insofern mit Meads Modell des „I“ (s.o.). In einem Milieu lebt man, ohne notwendiger Weise dies zu wissen, zu explizieren oder dies zu wollen. Denn die Zugehörigkeit des Individuums zu einem Milieu gründet in sozialisationsgeschichtlichen Gemeinsamkeiten, die es mit anderen Angehörigen dieses Milieus teilt; solchen Gemeinsamkeiten des Habitus (vgl. Bourdieu 1974) kann man sich nicht willentlich entziehen. Karl Mannheim, auf dessen Wissenssoziologie wir unsere Ausführungen zur Milieutheorie maßgeblich stützen, unterstreicht den kollektiven Charakter milieuspezifischen Wissens. Jenes ist als „Kollektivvorstellung“ zum einen nicht vom Einzelnen herzustellen; zum anderen ist es „zunächst nicht etwas zu Denkendes, sondern ein durch verschiedene Individuen in ihrem Zusammenspiel zu Vollziehendes“ (1980, S. 232). Solches milieuspezifisches Wissen findet sich in kleinen Gruppen und deren „Insider-Jargon“ wie auch z. B. in – 190 – regionalkulturellen Gepflogenheiten etwa des Essens. In der Sozialisation wachsen Menschen in derartige Milieus hinein. Sie bilden den Raum eigener, reflexiv zumeist nicht zugänglicher Selbstverständlichkeiten, die die Menschen zusammenbinden. Um ein Beispiel aus einer eigenen Untersuchung heranzuziehen (vgl. Nohl 2001): In den Milieus von Migranten, etwa denjenigen von Jugendlichen türkischer Herkunft, mit Haupt- oder Realschulabschluss, existieren ganz selbstverständliche Vorstellungen über das Verhalten in der Öffentlichkeit. Diese Kollektivvorstellungen haben nur in ihrem Milieu Geltung und können nur von dessen Angehörigen unmittelbar verstanden werden. Wo diese Jugendlichen auf einheimische Altersgenossen treffen, müssen diese Kollektivvorstellungen erst erklärt werden. Meist neigen Mensch jedoch dazu, die Kollektivvorstellungen fremder Milieus unmittelbar aus der eigenen milieuspezifischen Perspektive wahrzunehmen. So z. B., wenn die einheimischen Jugendlichen die Kollektivvorstellungen ihrer Altersgenossen mit Migrationshintergrund als „aggressiv“ oder traditionell abwerten, deren Funktionalität und Entstehung in der Migrationssituation jedoch nicht nachvollziehen. Die Milieus, in denen wir leben, sind stets mehrdimensional, d. h. sie konstituieren sich immer in der Überlagerung und Überlappung unterschiedlicher Erfahrungsdimensionen (vgl. Bohnsack/Nohl 1998). Dies wird bereits am genannten Beispiel der Jugendlichen deutlich, deren Milieus eben nicht nur adoleszenzspezifisch, sondern auch durch die Dimensionen der Migration und, wie angedeutet, der Bildung geprägt sind. In der modernen Gesellschaft kann nun nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Milieus ungebrochen weiter existieren. Kaum ein Mensch wird mehr in ein vollständig tradiertes Milieu einsozialisiert. Denn die Milieus, etwa diejenigen der Migrantenjugendlichen, haben Risse bekommen, die zum einen sozialisatorische Freiheitspotentiale gewähren, zum anderen Risiken zeitigen. Diese „Desintegration“ tradierter Milieus kann bedeuten, dass die Menschen nunmehr auf sich selbst verwiesen sind und als mehr oder weniger isolierte Individuen leben (müssen). Der Zerfall tradierter Milieus und die Desintegration können aber auch eine gemeinsame oder zumindest gleichartige Erfahrung von Menschen darstellen, die auf dieser Basis neue Milieus bilden (vgl. Bohnsack 1998). Gerade in der Jugendphase suchen junge Menschen auf ganz praktische Weise nach neuen Milieus und neuen sozialen Einbindungen. Dazu können ihnen solch unterschiedliche Handlungspraktiken wie ‚abweichendes Verhalten’, Breakdance, Musizieren und religiöse Betätigung behilflich sein. 4.4.6 Empirische Analysen der Sozialisation Damit sind wir schon bei den empirischen Analysen von Sozialisationsvorgängen – 191 – angelangt. Ich möchte hier – in der gebotenen Kürze – auf drei interessant erscheinende Studien eingehen: auf Untersuchungen zur Bedeutung von Ritualen in der Sozialisation, zur Entstehung der Geschlechterdifferenz in Kindheit und Jugend und zu Sozialisationsphänomenen im Internet. 4.4.6.1 Untersuchungen zur Bedeutung von Ritualen in der Sozialisation Das „Soziale als Ritual“ zu betrachten, ist das Anliegen einer Forschungsgruppe um den Erziehungswissenschaftler Christoph Wulf (vgl. Wulf et al. 2001a). Diese Forscher/innen werfen damit ein Augenmerk auf das Performative der Sozialisation, darauf, wie Menschen ihre sozialisatorischen Rituale immer wieder durchführen. Gegenstand ihrer Untersuchung, die in einer Berliner Schule und ihrem Umfeld durchgeführt wurde, sind neben Pausenspielen und Medieninszenierungen auch der Übergang von der Pause in die Klasse und die Familien der Schüler/innen. Der „rituelle Lebensraum“ der Familie (vgl. Audehm/Zirfas 2001 u. Zirfas/Wulf 2001) manifestiert sich z. B. in den täglichen gemeinsamen Essen. Diese laufen gemäß einer sich stets wiederholenden rituellen Ordnung ab – z. B. kocht der Vater den Kaffee, die Mutter überwacht das Schmieren der Brote – und gewährleisten damit den Zusammenhalt der Familie, innerhalb dessen auch Konflikte, etwa über die schulischen Leistungen der Kinder, bearbeitet werden können. Ein herausgehobenes Ritual der untersuchten Familien stellt das Weihnachtsfest dar; hier werden nicht nur Flexibilität und Grenzen des Rituals deutlich, sondern auch seine Bedeutung für die Sozialisation (vgl. Audehm/Zirfas 2001, S. 103ff): Auf die Frage, was Weihnachten nicht passieren dürfe, antworten beide Familien zwar zunächst damit, der Christbaum dürfe nicht abbrennen. Doch wird schnell deutlich, dass selbst dieser Großunfall nicht das Ritual gefährden könnte, sondern man flexibel mit ihm umgehen würde (ein Eimer Wasser steht ohnehin zum Löschen bereit). Ein brennender Weihnachtsbaum würde sogar das Ritual noch intensivieren, würde er doch zum markanten Erlebnis innerhalb der Sozialisati-onsgeschichte der Familie, an das man sich immer wieder gerne erinnert. Die enge Verknüpfung von Sozialität und Ritual wird dagegen in der viel drängenderen Angst deutlich, jemand könnte – aufgrund von Krankheit, Reisen o. ä. – zu Weihnachten abwesend sein. Dies würde den Sinn des Rituals, und damit auch die Gemeinschaft der Familie, gefährden. Rituale können, das arbeitet die Forschungsgruppe um Wulf heraus, also nicht nur dem Zwang (klassisch: Garfinkel 1976) oder der Einsozialisation in tradierte Gemeinschaften dienen; im Zuge der Sozialisation können in Ritualen, sofern sie nicht erstarrt sind, auch neue Gemeinschaften entstehen. Für deren Konstitution ist nicht nur die sprachliche, sondern auch eine körperlich-gebärdenhafte Verständigung unter Menschen im Zuge der Durchführung der Rituale, in ihrer „Performativität“ notwendig; auf die Bedeutung dieser nonverbalen, nicht– 192 – textlichen Ebene haben wir bereits anhand von Meads Interaktionstheorie hingewiesen. 4.4.6.2 Untersuchungen zur Entstehung der Geschlechterdifferenz in Kindheit und Jugend Wie in Schulklassen auch geschlechtsspezifische Rollen entstehen, steht im Mittelpunkt der Untersuchung von Breidenstein/Kelle (1998). In einer mehrjährigen Ethnographie zweier Schulklassen der Bielefelder Laborschule gelang es ihnen, die situative „Praxis der Unterscheidung zwischen Mädchen und Jungen“ (ebd., S. 16) in ihrer Überlappung mit der Cliquenbildung und der Sortierung von Klassenkameraden nach Beliebtheit zu rekonstruieren und zudem eine altersspezifische Entwicklung nachzuzeichnen. Hinsichtlich der Unterscheidung von Geschlechtern zeigen die Forschenden, dass die Geschlechtszugehörigkeit zum ei-nen als implizite „Hintergrunderwartung“ (ebd., S. 37) auftreten kann, wenn es zum Beispiel um die Sitzordnung im Klassenraum geht (vgl. ebd., S. 44); andererseits kann sie explizit thematisiert werden, so z. B., um in Pausenspielen klare Gruppen aufzuteilen (etwa Mädchen gegen Jungen) (vgl. ebd., S. 39ff). Dabei wirkt sich die Geschlechterklassifikation „als Differenz zweier unterschiedlicher Formen, sich auf andere Kinder zu beziehen, aus“ (ebd., S. 59): Die Angehörigen des anderen Geschlechtes sind im allgemeinen Fremde, während die Geschlechtsgenoss(inn)en immer vertraute Personen mit Namen sind. Ganz markant dokumentiert sich dies in folgender Beobachtung der Zimmerverteilung während einer Klassenfahrt: „Jasmin meldet sich, sie möchte mit Tanja und ‚mit Jungen’ auf ein Zimmer.“ (ebd., S. 46) Dass diese stereotype Wahrnehmung des anderen Geschlechts mit zunehmenden Alter abnimmt, wird deutlich, wenn man die sozialen Beliebtheitsskalen in der Klasse betrachtet. Werden im 4. und 5. Schuljahr Einschätzungen der Beliebtheit noch unmittelbar auf Angehörige des eigenen Geschlechtes beschränkt, differenzieren die Sechstklässler zwar zwischen den Geschlechtern, können aber sehr wohl den beliebtesten Jungen und das beliebteste Mädchen nennen (ebd., S. 98ff). Dies wird dann noch durch die in der sechsten Klassen beginnende Cliquenbildung kompliziert: Stellte im 4. und 5. Schuljahr die Klasse noch den übergreifenden Rahmen dar, innerhalb dessen sich gleichgeschlechtliche Zweierbeziehungen und lockere Spielgruppen zusammenfanden, so wurden letztere in der 6. Klasse durch feste Cliquen abgelöst, die nun wichtiger als der Klassenverband wurden. Nicht nur das Beliebtheitsranking, sondern auch der Bezug zum anderen Geschlecht veränderte sich damit. Waren zuvor, wenn man von „den“ Jungen oder „den“ Mädchen sprach, noch alle männlichen oder weiblichen Mitglieder der Klasse gemeint, geht es in der sechsten Klasse nun um die Mitglieder spezifischer Mädchen- oder Jungencliquen. Hier wird deutlich, dass in der Sozialisation zunächst die Unterscheidung von Jungen und Mädchen gelernt wird, die dann aber ihre allseitige Relevanz verliert und vom Bezug auf die Cliquen relativiert – 193 – wird. 4.4.6.3 Untersuchungen zu Sozialisationsphänomenen im Internet Auch die Sozialbeziehungen und Sozialisation im Internet, unserem letzten Thema, sind durch derartige Cliquen- und Gemeinschaftsbildungen gekennzeichnet. Die Kommunikation im Internet zeichnet sich, so weisen mehrere Studien nach, durch eine Kombination erhöhter Hilfsbereitschaft und niedrigerer Hemmschwellen aus. Dies verweist auf die Frage, ob Menschen im Internet auf andere Weise interagieren, oder, noch radikaler gefragt, ob es Menschen sind, die im Internet interagieren, oder nicht vielmehr das Internet in besonderem Maße durch das gemeinsame Handeln von Mensch und Maschine strukturiert wird. Mit dieser Perspektive auf die verschwimmenden Grenzen zwischen Mensch und Maschine greifen wir die eingangs dieses Kapitels angedeutete Frage nach dem Sozialisationsgeschehen im Umgang mit der materiellen Umwelt erneut auf. Eine der wenigen empirisch-qualitativen Studien zu den Sozialbeziehungen im Internet hat Debatin (1998) mit seiner „Analyse einer öffentlichen Gruppenkonversation im Chat-Room“ vorgelegt. Ziel dieser Studie war es, die „Sozialbeziehungen der Teilnehmer [an den Chats; d.A.] zu verstehen und zu analysieren“ (ebd., S. 2). In dem beobachteten Chatroom eines Internetproviders treffen sich neben vielen nur zufällig ‚Vorbeischauenden’ vor allem eine größere Anzahl von Stammgästen, die sogenannten „Regulars“ (ebd., S. 4). Die Kommunikation im Chatroom ist thematisch nicht fixiert; damit zeichnet sie sich durch gleich zwei Kommunikationsschwierigkeiten aus: Weder ist das Thema genau festgelegt, noch wird – wie Debatin herausarbeitet immer ganz klar, welche Äußerung sich auf welche vorangegangene Meinungsbekundung bezieht. Denn im Chatroom finden sich – jenseits der expliziten Kommunikation nur sehr wenige Kontextmarkierer, „da die referentiellen Mittel für Zeigehandlungen ... und der Demonstration weitgehend fehlen und da ein gemeinsam geteilter Wahrnehmungsraum nur auf dem Bildschirm in Form von Textfenstern existiert“ (ebd., S. 15). Die Interaktion ist also – wenn wir noch einmal George Herbert Meads Interaktionstheorie heranziehen (s.o.) – auf die sprachlich signifikanten Symbole verwiesen und entbehrt der vielfältigen nonverbalen Gesten. Deren hohe Bedeutung im ‚realen Leben’ wird ja gerade dann deutlich, wenn sie fehlen. Gleichwohl stellt Debatin fest, dass die Chatteilnehmer sich in ihren Diskussionen „sehr präzise aufeinander beziehen“ (ebd., S. 15), und macht dafür die expliziten Bezugnahmen auf Personennamen oder Themen verantwortlich. Ein wichtiger Kontext für den Chatroom ist das soziale Gedächtnis, d. h. das Wissen der „Regulars“ um früher behandelte Themen, um die Namen der regelmäßigen Teilnehmer und um die üblichen Umgangsformen. Dieses soziale Gedächtnis bildet das Ferment der Gemeinschaftsbildung im Internet, das die „Newbies“, d. h. die nur zufällig ‚Vorbeischauenden’ ausschließt und die Teilnehmenden ihre Internetfreunde – 194 – solchen Freunden im ‚realen Leben’ gleichsetzen lässt (vgl. ebd., S. 9). In den Chats wird z. B. der „Tod“ eines Teilnehmers diskutiert, d. h. das plötzliche Verschwinden eines Namens auf dem Bildschirm. „Obwohl sich alle der Inszenierung der Tode bewußt sind, beharren sie auf der Authentizität ihrer Gefühle und verwenden dies als Argument dafür, daß sie der Tod eines Regulars sehr wohl betreffen würde.“ (ebd., S. 9) Gerade dieser „Tod“ im Internet zeigt die von Debatin rekonstruierte „Kombination von Anonymität und Intimität“ (ebd., S. 4) sehr deutlich: Denn der „Tod“ erfolgt meist dann, wenn sich Chatteilnehmer emotional zu sehr in bestimmte (Liebes-) Beziehungen im Internet involviert haben und sich aus diesen wieder herausziehen, ohne irgendwelche Sanktionen befürchten zu müssen. Die Forschung zur Internetsozialisation rückt die materielle und maschinelle Dimension des Sozialisationsgeschehens, die ansonsten oft vernachlässigt wird, wieder in das Augenmerk der Erziehungswissenschaft. Denn nicht nur die ITTechnologie, selbst in solch einfachen Dingen wie einem Löffel oder einem Topf „sind Erfahrungen und Zwecke früherer Generationen ‚vergegenständlicht’, die von der jeweils nachfolgenden Generation [u. a. sozialisatorisch; d.A.] neu angeeignet werden müssen“ (Fromme 2002, S. 8). Neben den grundlagentheoretischen Ansätzen in der Sozialisationstheorie, die wir hier anhand der Interaktions-, Rollen- und Milieutheorie exemplarisch gezeigt haben, und den vielfältigen qualitativen Studien zur Sozialisation wird es daher eines theoretischen Ansatzes bedürfen, der die technische Seite der Sozialisation faßt und qualitativ-empirische Studien hierzu zu strukturieren vermag. – 195 – 4.4.7 Literatur Alheit, P./Mühlberg, D.: Arbeiterleben in den 1950er Jahren. Bremen 1990Audehm, K./Zirfas, J.: Familie als ritueller Lebensraum. In: Wulf, C./Althans, B./Audehm, K./Bausch, C./Göhlich, M./Sting, S./Tervooren, A./Wagner-Willi, M./Zirfas, J.: Das Soziale als Ritual – Zur performativen Bildung von Gemeinschaften. Opladen 2001, S. 37-116 Bauer, U.: Selbst- und/oder Fremdsozialisation: Zur Theoriedebatte in der Sozialisationsforschung. In: Zeitschrift für Sozialisationsforschung und Erziehungssoziologie. 22. Jg., 2002, H. 2, S. 118142 Bohnsack, R. /Loos, P./Schäffer, B./Städtler, K./Wild, B.: Die Suche nach Gemeinsamkeit und die Gewalt der Gruppe. Hooligans, Musikgruppen und andere Jugendcliquen. Opladen 1995 Bohnsack, R./Nohl, A.-M.: Adoleszenz und Migration. Empirische Zugänge einer praxeologisch fundierten Wissenssoziologie. In: Bohnsack, R./Marotzki, W. (Hrsg.): Biographieforschung und Kulturanalyse. Transdisziplinäre Zugänge qualitativer Forschung. Opladen 1998, S. 260-282 Bohnsack, R./Nohl, A.-M.: Jugendkulturen und Aktionismus – Eine rekonstruktive empirische Analyse am Beispiel des Breakdance. In: Zinnecker, J./Merkens, H. (Hrsg.): Jahrbuch Jugendforschung. Folge 1. Opladen 2001, S. 17-37 Bohnsack, R.: Generation, Milieu und Geschlecht – Ergebnisse aus Gruppendiskussionen mit Jugendlichen. Opladen 1989 Bohnsack, R.: Milieubildung. Pädagogisches Prinzip und empirisches Phänomen. In: Böhnisch, L./ Rudolph, M./Wolf, B. (Hg.): Jugendarbeit als Lebensort. Weinheim 1998, S. 95-112. Bourdieu, P.: Zur Soziologie der symbolischen Formen. Frankfurt a. M. 1974 Breidenstein, G./Kelle, H.: Geschlechteralltag in der Schulklasse – Ethnographische Studien zur Gleichaltrigenkultur. Weinheim u. München 1998 Brumlik, M.: Der symbolische Interaktionismus und seine pädagogische Bedeutung. Frankfurt a.M. 1973 Debatin, B.: Analyse einer öffentlichen Gruppenkonversation im Chat-Room – Referenzformen, kommunikationspraktische Regularitäten und soziale Strukturen in einem kontextarmen Medium. 1998 [www.uni-leipzig.de/~debatin/German/Chat.htm] (22.11.01) (auch in: Prommer, E./Vowe, W. (Hrsg).: Computervermittelte Kommunikation - Öffentlichkeit im Wandel. Konstanz 1998, S. 13-37) Durkheim, E.: Erziehung und Soziologie. Düsseldorf 1972 Fromme, J./Kommer, S./Mansel, J./Treumann, K.-P. (Hrsg.): Selbstsozialisation, Kinderkultur und Mediennutzung. Opladen 1999 Fromme, J.: Spiel und Bildung im Zeitalter der Neuen Medien. In: medien praktisch, H. 2, 2002, S. 8-13 Garfinkel, H.: Bedingungen für den Erfolg von Degradierungszeremonien. In: Lüderssen, K./Sack, F. (Hg.): Seminar: Abweichendes Verhalten III. Frankfurt a. M. 1976, S. 31-40 Geulen, D. /Hurrelmann, K.: Zur Programmatik einer umfassenden Sozialisationstheorie. In: Hurrelmann, K./Ulich, D. (Hrsg.): Handbuch der Sozialisationsforschung. Weinheim 1980, s. 5167 Geulen, D.: Sozialisation. In: Lenzen, D. (Hg.): Erziehungswissenschaft. Ein Grundkurs. Reinbek 2000, S. 99-132 Goffman, E.: Encounters – Two Studies in the Sociology of Interaction. Indianapolis 1961 (dt.: Interaktion: Spaß am Spiel, Rollendistanz. 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Wir wissen, dass in Gruppen der einzelne sich anders verhält, als wenn er sich nicht in der Gruppe befindet. Das liegt daran, dass einzelne innerhalb der Gruppe dazu – 197 – neigt, die Werte und Normen der jeweiligen Gruppe anzunehmen. Begriff + Geschichte Rollentheorie milieutheoretische Ansätze Sozialisation Beispiele aus empirischen Studien Sozialpsycholog. Überlegungen Zum Begriff Gruppe rollentheoretisches Erklärungsmodell psychoanalytisches Erklärungsmodell Gruppen Soziogramm Massenphänomene 4.4.8.2 Rollentheoretisches Erklärungsmodell Über Rollen sind wir eingebunden in Gruppen. Zunächst kann man Phasen der Sozialisation unterscheiden, die sich dadurch auszeichnen, dass sie sich unterschiedlichen Gruppen abspielen: primäre: Familie; sekundäre: Schule; tertiäre: Beruf. Es handelt sich bei den Phasen des Sozialisationsprozesses, um unterschiedliche soziale Strukturierungen von Lebensläufen in verschiedenen Gruppenzusammenhängen. Schauen wir uns deshalb einiges zum Thema Gruppe an. Definition der Gruppe Eine Gruppe wird gängigerweise durch folgende Merkmale charakterisiert: Überschaubarkeit (3 bis 30) gemeinsame Ziele Grenzen, Zusammenhalt, Wir-Gefühl, Zugehörigkeit Struktur Symbolisierungen, Ritualisierungen Zur Struktur: Innerhalb von Gruppen nehmen Menschen eine bestimmte Position ein, erwerben ein bestimmtes Ansehen und spielen somit eine bestimmte Rolle. Diese Rollen innerhalb von Gruppen kann man beschreiben und diagrammartig aufzeichnen. Da es sich um Sozialstrukturen handelt, spricht man von einem Soziogramm. – 198 – Elemente eines Soziogramms A A B A B A B A B – 31 – Beispiel für ein Soziogramm: C A D B G E F – 32 – – 199 – C A D B G E F – 33 – Symbolisierungen. Die sozialen Elemente, die an der Identitätsbildung beteiligt sind, bewirken, dass ich ein bestimmtes Bild von mir verinnerliche, das ich von mir im Austausch mit der Gemeinschaft gewonnen habe. Anders herum gesprochen: Die Gemeinschaft hat die Möglichkeit, dem einzelnen bestimmte Orientierungsmuster anzubieten. Dieses geschieht über Traditionen, Konventionen, Rituale und Symbole. Gemeinschaften machen von dieser Möglichkeit unterschiedlich Gebrauch: Manchmal werden Orientierungen angeboten und der einzelne kann entscheiden, ob er sie annehmen will oder nicht. Meistens haben Traditionen, Konventionen. Rituale und Symbole eine gewisse zwingende Kraft. Das gilt vor allem dann, wenn Menschen von früher Kindheit in bestimmte Rituale eingeübt werden. Es ist eine der tiefsten Einsichten in der Erziehungswissenschaft, dass die magische, nachhaltig sozialisatorische Kraft von Symbolen und Ritualen nicht unterschätzt werden darf. Sie üben eine Faszination auf jedermann aus, vor allem auf die Teilnehmer. In Zeiten großer historischer Umbrüche, in denen Orientierungspotentiale von Gemeinschaften wegbrechen, flüchten Menschen häufig in neue rituelle Lebensformen, denn Rituale wirken sinnstiftend und geben dem Einzelnen Kraft. Wir wissen, dass das so ist, und wir wissen auch, dass der Mensch existentiell darauf angewiesen ist, große Teile seines Lebens zu symbolisieren. Wenn ich mit einer Freundin längere Zeit zusammen bin, entschließe ich mich, meine Verbundenheit zu symbolisieren: seit Jahrtausenden ist das die Aufgabe des Ringes. Beispiele für solche Symbolisierungen ließen sich nahezu unendlich aufreihen. Wir wissen also, dass es Symbole und Rituale im Leben von Menschen gibt. Die erziehungswissenschaftliche Frage heißt immer: Wieviel Symbolisierung und Ritualisierung braucht der Mensch? Und wir sind weit entfernt davon, diese Frage generell beantworten zu können. Wir sind geneigt, hier Begrenzungen vorzunehmen, um der Individualisierung willen. Denn eine sozial angepasste – 200 – Identitätsformation ist in einer Gesellschaft mit hoher Mobilität und hohem Anspruch an die Verantwortung des einzelnen nicht vorteilhaft und pädagogisch nicht gewollt. Deshalb registrieren wir eine seltsame Ambivalenz von gesellschaftlichen Ritualisierungen: Einerseits scheinen sie den einzelnen zu stärken, sie binden also in gewisser Weise Kräfte, andererseits setzen sie aber immer auch bestimmte destruktive Kräfte frei, über die ich noch genauer sprechen will, wenn wir demnächst über Psychoanalyse sprechen wollen. Diese Freisetzung destruktiver Kräfte ist zutiefst individualitätsfeindlich. 4.4.8.3 Psychoanalytisches Erklärungsmodell Das zweite topische Modell Ab ca. 1920 hat Freud seine Konzeption der Persönlichkeit verändert. Das klinische Material und die Forschungsresultate, die er sammeln konnte, ließen sich nicht mehr mit den Systemen Unbewußt und Vorbewußt-Bewußt hinreichend beschreiben. Die inhaltlichen Änderungen zogen auch eine begriffliche Änderung nach sich. Das zweite topische Modell ÜberIch Es Ich – 17 – In diesem zweiten topischen Modell werden drei Instanzen eingeführt: 1. das Es; der Triebpol der Persönlichkeit; 2. das Ich , das die Interessen der Gesamtpersönlichkeit repräsentiert, und 3. Über-Ich, eine Instanz, die kritisiert, richtet und durch Verinnerlichung der elterlichen Forderungen und Verbote gebildet wird. Im folgenden sollen diese drei Instanzen rekonstruiert werden. Das ES – 201 – Das ES Lebenstriebe: Libido Eros Liebe • Triebpol der Persönlichkeit Über- Ich Es • Verdrängte Anteile • Energieform: Libido Ich Todestrieb: Aggression Haß – 25 – In der Schrift „Das Ich und das Es“ (1923a) führt Freud den Begriff des Es ein. Er steht zunächst einmal für unbekannte, unbeherrschbare Mächte, das Es stellt den Triebpol der Persönlichkeit dar. Diese Triebe sind unbewußt; einesteils erblich und angeboren, anderenteils verdrängt und erworben. Das Es ist also sozusagen als der emotionale Haushalt des Menschen im weitesten Sinne zu verstehen. Er beinhaltet widersprüchliche Triebregungen, Wünsche, Liebesbedürfnisse, Sehnsüchte etc., die als Kräfte in uns gedacht werden können. Die Energie dieser Kräfte nennt Freud Libido. Diese Kräfte, die Libido, können nun gebunden werden oder nicht gebunden werden. Nehmen wir als Beispiel das Bedürfnis nach Nähe und Hautkontakt beim Kleinkind. In der Regel befriedigen wir dieses, indem wir Babies auf den Arm nehmen und Zärtlichkeiten austauschen. Dadurch wird die libidinöse Energie des Kindes gebunden. Wir können aber nicht immer von morgens bis abends mit unserem Baby schmusen. Für die Zeit, in der wir nicht mit dem Babie hautnah Zärtlichkeiten austauschen geben wir ihm sozusagen einen Stellvertreter. Das sind in der Regel irgendwelche Plüsch- und Kuscheltiere, manchmal auch nur irgendwelche Kuscheltücher. Der Psychoanalytiker Winicott spricht hier von sogenannten Übergangsobjekten, die libidinös besetzt werden. Wir können auch andere Objekte unserer Umwelt libidinös besetzen: Unser Auto, unseren Kugelschreiber, unseren Computer etc. Libidinöse Kräfte sind Bindungskräfte. Wenn jegliche Objekte libidinös besetzt werden können, dann auch virtuelle Geschöpfe. Können also Bindungskräfte des Menschen an virtuelle Welten übertragen werden? Kann man als libidinös am Cyberspace andoggen? Der Trend im Augenblick heißt eindeutig: ja, wir werden in Zukunft wirkliche wie auch virtuelle Idole haben, die für Menschen wichtig sind. Vielleicht wird es keinen Unterschied mehr zwischen realen und virtuellen Idolen geben. Video: Virtuelle Idole Der Libido wird eine also gewisse Plastizität zugesprochen, die darin besteht, das Objekt und die Befriedigungsform mehr oder minder leicht wechseln zu können. Die Psychoanalytiker sprechen von der Verschiebbarkeit. Wenn wir einen Partner lieben, dann haben wir eine libidinös ausgeprägte Beziehung zu ihm. Wenn er sich – 202 – von uns trennt, sind wir traurig. Das bedeutet aber, im Bilde gesprochen, dass wir diese libidinöse Besetzung abarbeiten müssen, damit unsere Energien, die er gebunden hat, wieder frei werden. Das gilt auch dann, wenn mein Partner unerwartet stirbt. Ich muß diese harte Form der Trauerarbeit – wie die Psychoanalytiker sagen – leisten, denn ich muß ja weiter leben, und dazu brauche ich Energien, auch libidinöse. Oft wandeln wir diese libidinöse Energien – im Falle der Partnertrennung - auch in Haß um. Haß ist aber nicht die Lösung des Problems, denn Hass ist nur eine andere Form von Bindung, aber dazu gleich noch genauer. Hass entsteht, wenn ich mich libidinös nicht binden kann oder nicht darf. Wie denkt nun Freud die Triebbasis? Hier finden wir die biologische Seite, gleichsam die biologische Grundlage des Menschen. Lebenstriebe Die Triebstruktur des Menschen beinhaltet zwei Triebarten, die Lebenstriebe, das ist die Libido oder anders ausgedrückt jene Energie, die wir im weitesten Sinne mit Liebe in Zusammenhang bringen. Freud nennt sie auch Eros. Dazu gehört sowohl Sexualität im engeren Sinne wie auch Zärtlichkeit, Zuneigung und Sympathie, die wir gegenüber einem anderen Menschen empfinden. Selbst die Kraft, einen anderen Menschen annehmen zu können so wie er ist, hat noch mit dieser Art von menschlicher Energie zu tun. Es ist – mit einem Wort – die Energie der Bestätigung, der Affirmation, der Bejahung. Todestriebe Andererseits finden wir jedoch nach Freud noch eine zweite Energieart. Freud hat diese zweite Energieart etwas mißverständlich mit dem Begriff Todestrieb bezeichnet. Es handelt sich hier um jene Energie, die am Werke ist, wenn Aggression, wenn Haß durchbricht. Die Energie der Zerstörung, der Destruktion ist damit gemeint. Sie ist aber auch bereits dann im Spiele, wenn wir andere Menschen ablehnen, wenn wir uns abgrenzen, wenn wir andere ausgrenzen. Es ist die Kraft der Ablehnung, der Negation. der Verneinung. Lebenstriebe haben eine konstruktive Funktion. Ihnen ist das Bestreben inne, „das Organische zu immer größeren Einheiten zusammenzufassen“ (Freud 1920); sie stehen im Dienst der Lebensfortsetzung, Todestriebe dagegen haben in gewisser Weise ein bremsende, rückwärtsgewandte Funktion, sie wollen die Unbelebtheit wiederherstellen. Darum nennt Freud sie Todestriebe. In der Schrift „Das Unbehagen in der Kultur“ (1930) faßt er zusammen: Es müsse „außer dem Trieb, die lebende Substanz zu erhalten und zu immer größeren Einheiten zusammenzufassen, einen anderen, ihm gegensätzlichen geben, der diese Einheiten aufzulösen und in den uranfänglichen, anorganischen Zustand zurückzuführen strebe. Also außer dem Eros einen Todestrieb; aus dem Zusammen- und Gegeneinanderwirken ließen sich die Phänomene des Lebens erklären“ (Freud 1930, 247; vgl. auch Freud 1933, 540) – 203 – Beide Energieformen sind normalerweise gemischt, d.h. in einem bestimmten Legierungsverhältnis. Dass Liebe und Haß ganz dicht beieinanderliegen, weiß jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Der Mensch braucht beide Energieformen: Er muß sowohl in der Lage sein, etwas zu bejahen, es libidinös zu besetzen, als auch etwas abzulehnen und sich damit von etwas lösen zu können. Abschied und Neubeginn erfordern von daher auch eine bestimmte energetische Grundvoraussetzung. Wenn zum Menschen also auch dazu gehört, dass er seine aggressiven Kräfte ausleben muß, wenn also Aggression an sich nichts Schlechtes oder Böses ist, dann knüpfen daran vielfältige pädagogische Fragen an. Ich nenne einige exemplarisch: Wie müssen gesellschaftliche Bedingungen aussehen, damit libidinöse und aggressive Kräfte eine produktive Bindung eingehen können? Bis zu welchem Grade können wir uns gesellschaftliche Triebentmischungen leisten? Welche Formen von Aggression können und wollen wir noch akzeptieren. Wenn wir immer weniger akzeptieren wollen und vielleicht auch müssen, wohin sollen Menschen mit ihrer Aggressivität? Wenn bis ins 16. Jahrhundert hinein in Frankreich noch öffentlich an Feiertagen Katzen in geschlossenen Säcken auf kleinen Scheiterhaufen verbrannt wurden, und zwar so geschickt, dass sie möglichst laut und lange schreien, wie Norbert Elias in seinem zweibändigen Werk Über der Prozeß der Zivilisation (Ffm 1976) zu berichten weiß, wenn durch diese Formen der öffentlichen Zurschaustellung von Grausamkeiten Aggressionstriebe der Menschen gebunden werden, welche öffentlich akzeptierten Formen haben wir heute noch? Wenn wir unsere aggressiven Energien verdrängen, dann gilt der Freudsche Satz der Wiederkehr des Verdrängten. Die Fragen dieser Art ließen sich weiter fortführen. Sie zielen alle auf das pädagogisch-gesellschaftliche Problem: Wie finden wir biographisch und gesellschaftlich vernünftige Formen der Triebmischung? Das Ich Bisher ist also gesagt worden, dass die libidinösen und die aggressiven Kräfte die entscheidenden Energien darstellen, über die der menschliche psychische Haushalt verfügt. Sie organisieren das psychische Geschehen mit dem Ziel, Unlust zu vermeiden bzw. herabzusetzen und Lust zu verschaffen. Dieses grundlegende Regulationsprinzip nennt Freud das Lustprinzip. Die fundamentale triebtheoretische Annahme dabei lautet, dass Triebe Abfuhr und Befriedigung auf dem kürzesten Wege suchen. Das ist eine häufig anzutreffende psychische Organisationsform in der Pubertät. Es gibt noch keine vernünftigen Formen, – 204 – Ressourcen, mit den eigenen Triebenergien – seien es libidinöse oder aggressive – umzugehen. Das ES bieten keine solcher Strukturen. Diese werden erst in Form der anderen beiden Instanzen aufgebaut. Der pädagogische Kern der Gewaltproblematik liegt darin, dass gewalttätiges Handeln aus dem Es heraus erfolgt und gerade alle weiteren Kontrollmöglichkeiten ausklammert. Dieser unkontrollierte psychische Ablauf gerät im Laufe der Entwicklung in Konflikt mit dem sogenannten Realitätsprinzip. Dieser Gedanke führt zur Instanz des Ich. Der Ichbegriff erhält bei Freud erst nach der Wende von 1920 eine streng psychoanalytische Bedeutung. Dabei taucht hier eine gewisse Umständlichkeit auf, denn als Ich bezeichnen wir normalerweise die ganze Person. Wenn im folgenden vom Ich gesprochen wird, ist damit jedoch immer ein Teil der Person, nämlich die Steuerungsinstanz Ich – wenn man so sagen kann – gemeint. Die an den Neurosen gewonnene klinische Erfahrung veranlaßt Freud, die traditionelle Bedeutung des Ichs vollständig umzugestalten. Im ersten topischen Modell kann ein enger Zusammenhang zwischen Ich und Bewußtsein nachgewiesen werden. Das Ich ist nun zum großen Teil – im Gegensatz zu früher – unbewußt. Während wir beim Es gesagt haben, es sei strukturlos, haben wir es nun beim Ich mit einer zusammenhängenden Organisation der seelischen Vorgänge einer Person zu tun. Dem Ich fallen nun die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche zu: Kontrolle der Motorik und der Wahrnehmung (W-System) zeitliche Ordnung der seelischen Vorgänge rationales Denken, Rationalisierung Umsetzung der Lust-Unlustforderungen des Es Vernunft, Besonnenheit Realitätsprüfung (Realititätsprinzip) Abwehr der Triebforderungen In Das Ich und das Es verwendet Freud das Bild des Reiters, um das Verhältnis zum Es näher zu kennzeichnen. Das Ich gleicht „im Verhältnis zum Es dem Reiter, der die überlegene Kraft des Pferdes zügeln soll, mit dem Unterschied, dass der Reiter dies mit eigenen Kräften versucht, das Ich mit geborgten. (...) Wie dem Reiter, will er sich nicht vom Pferd trennen, oft nichts anderes übrigbleibt, als es dahin zu führen, wohin es gehen will, so pflegt auch das Ich den Willen des Es in Handlung umzusetzen, als ob es der eigene wäre“ (Freud 1923a, 294). Da es bis zu einem gewissen Grade die Kontrolle über die Wahrnehmung hat, kann es die Reize der Außenwelt, der Realität, organisieren, kategorisieren, strukturieren und ggf. auch reduzieren. Insofern kann man sagen, dass es nach außen einen Reizschutz gibt, der ankommende Erregungsgrößen beeinflussen kann. Wahrnehmung ist eben, um es anders zu formulieren, grundsätzlich deutungsabhängig und wird nur in Äbhängigkeit von unseren Deutungen – 205 – überhaupt funktionieren können. Einen solchen Reizschutz gibt es nach Innen, also gegenüber dem Es, nur bedingt. Dieser Schutz vor den inneren und äußeren Reizen muß erworben werden, die Ich-Grenzen sind fragil, sind nicht beständig, müssen immer wieder neu austariert werden. Zusammenfassend können wir ersteinmal sagen: Das Ich ist sowohl im Dienst der Realität als auch der eigenen Triebhaushalts tätig, und zwar in beiden Fällen regulierend, kontrollierend, um Freiheitsspielräume zu gewinnen. Das Über-Ich Der Begriff Über-Ich wird von Freud in seiner Schrift Das Ich und das Es im Jahre 1923 systematisch eingeführt. Es ist jene Kraft in uns, die sich aus der Verinnerlichung (Internalisierung) sozialer Werte, Regeln und Normen gebildet hat. Unter dem Begriff der Verinnerlichung (Internalisierung) verstehen wir den Prozeß, wie aus äußerlichen gesellschaftlichen Normen und Werten innerpsychische Kräfte werden, die dann als innerpsychischen Realität Teil unserer Persönlichkeit und handlungsanleitend werden. Aufgrund dieser Verinnerlichung kommt es zu Spannungen mit dem ICH und dem ES, die daraus resultieren, dass die verinnerlichten Werte und Normen gewisse Idealvorstellungen von dem erzeugen, wie man selbst sein sollte und auch möchte. Dieses nennt Freud das Ich-Ideal. Leider ist der Mensch aber nicht so, wie er sein sollte oder sein könnte. Deshalb kommt es permanent zu Spannungen zwischen dem Ich-Ideal und dem realen Ich. Das Über-Ich stellt sich sozusagen dem ICH gegenüber, kritisiert, normiert und bewertet es. Das Über-Ich ist der Ort des Gewissens, der Moralität, der Selbstbeobachtung und Kontrolle. Ausgangspunkt psychoanalytischer Erklärungen ist die Freudsche These, dass das Ich nicht Herr im eigenen Haus ist. Die Erklärungen konzentrieren sich somit auf die Instanzen des ES und des ÜberIchs. Sozialisation bedeutet aus dieser Perspektive erstens, dass Menschen sich libidinös binden müssen. Geschieht dies nicht, tritt also vermehrt Bindungslosigkeit (soziale Entwurzelung) auf, wird Gewalt freigesetzt. Es ist also von daher zunächst einmal gut, dass der Mensch beide Formen der Energie hat. Schwierig wird es nur dann, wenn beide entmischt werden, wie der Fachausdruck heißt. Im Falle der Triebentmischung wird Destruktion in purer Form freigesetzt, wächst Gewalt. Sozialisationstheorie, die also von der Freudschen Position aus betrieben wird, fragt nach den Bedingungen solcher Triebentmischung. Sind die Bedingungen so, dass auch die Aggressionstriebe energetisch zur Geltung gebracht werden können oder müssen sie unterdrückt werden? Wenn sie nicht zur Geltung gebracht werden können, dann muß man sich nicht wundern, wenn Aggressivität in anderen Formen durchbricht. Sozialisation bedeutet in dieser Perspektive zweitens, dass der Mensch – 206 – Sublimierungsleistungen erbringen muß, um stabile Ich und Über-Ich-Instanzen aufzubauen (Erziehung zur Ich-Stärke). Ein interessantes Erklärungspotential lauert im Über-Ich. Der Einzelne und die Gruppe Über- Ich = Gruppen-Wir Gruppen-Wir: Gruppenwerte Gruppennormen Es Ich – 28 – Drei Aspekte sind dabei zu unterscheiden: 1. Gemeinschaftserlebnisse als rituelle Katharsis Gruppen-, Massen- oder Gemeinschaftserlebnisse haben die Funktion, dem einzelnen durch emotionale Bindung ein Zugehörigkeitsgefühl zu vermitteln, und zwar dadurch, dass ein Wir-Gefühl aufgebaut wird. Das bedeutet dann, dass die Werte und Normen des Ich-Ideals sich für die Dauer des Gruppenaufenthaltes den Werten und Normen der Gruppe anpassen. Das wiederum bedeutet, dass der einzelne für diese Gruppenkonformität ein Stück Individualität aufgeben muß. Wenn aber alle innerhalb einer Gruppe ähnlich strukturierte Über-Ich-Bereiche aufweisen, dann sind auch alle innerhalb der Gruppe anerkannt und gleich. Den Sachverhalt, dass einzelne ein Stück Individualität aufgeben und dafür ein Stück Gruppenzugehörigkeit erhalten, nennt Freud, wenn es sich um Massenphänomene handelt, Regression. Massenphänomene sind für ihn regressive Phänomene. Je stärker die Masse als Masse ausgeprägt ist, desto stärker dominieren Emotionen und desto höher ist das Zugehörigkeitsgefühl. Massenphänomene haben deshalb immer etwas Rauschhaftes an sich. Dieses emotional Rauschhafte hat immer Verbindungen zu sogenannten Gemeinschaftserlebnissen. Wenn Menschen in Gemeinschaften hineinwachsen, dann brauchen sie auch solche Gemeinschaftserlebnisse in irgendeiner Form. Solange es Menschen geben wird, wird es wird es deshalb die Emotionen ansprechende Rituale und Feste geben. Ihre Bedeutung für Menschen darf nicht unterschätzt werden, wer das nicht verstanden hat, hat nichts von Pädagogik verstanden. Aber woran liegt das? Aus der Sicht der Psychoanalyse und aus der Sicht von Norbert Elias, dessen Werk Der Prozeß der Zivilisation wir bereits erwähnt haben, ist es so, dass der Mensch sich im Verlaufe seiner Entwicklung – 207 – (Phylogenese) so entwickelt hat, dass die Ich- und Über-Ich-Bereiche sich immer mehr aufgebaut haben. Das bedeutet, dass sich der Mensch, je weiter die Zivilisation voranschreitet, immer mehr Einschränkungen auferlegen muß. Sie Summe dieser Einschränkungen heißt in psychoanalytischer Begrifflichkeit IchIdeal. Daraus entsteht ein Druck, der sozusagen von Zeit zu Zeit abgelassen werden muß. Dieses Ablassen des Drucks muß in Gemeinschaften kanalisiert werden, und zwar so geschickt, dass es gleichsam die Bindung an die Gemeinschaft erhöht. Das ist gleichsam der Trick. Aufgestaute Emotionen, Aggressionen und Haß, die gemeinschaftsfeindlich werden können, so zu kanalisieren, dass sie gemeinschaftserhaltend werden. Das geht nur so, dass sie periodisch in das soziale Leben eingebaut werden, also in jedem Jahr zu den gleichen Zeitpunkten stattfindet. Wenn es funktioniert, hat es eine hohe gemeinschaftsbindende Funktion. Freud schreibt: „Das Ichideal umfaßt (...) die Summe aller Einschränkungen, denen das Ich sich fügen soll und darum müßte die Einziehung des Ideals ein großartiges Fest für das Ich sein, das dann wieder einmal mit sich selbst zufrieden sein dürfte“ (Freud 1921, 122) Video: jap. Fest: Schreintragen jap. Fest der Amulette 2. Entindividualisierung (Entdifferenzierung) als Rausch Alkohol und Drogen haben dieselbe Funktion: Lockerung der strengen Kontrollmechanismen des Über-Ich. Freud macht deutlich, dass die Kulturgeschichte der Menschheit in diesem Sinne sich dadurch auszeichnet, dass sich sozusagen bestimmte Institutionen herausgebildet haben, die sich dadurch auszeichnen, dass wir unser zensurierendes und uns ewig kontrollierendes Überich gleichsam an der Garderobe abgeben. Der Oberbegriff für die Institutionen heißt Feste. Ob Sie hier an die römischen Orgien denken oder allgemein an die Institution des Karnevall oder an harmlose Saufgelage. Immer ist die durchgehende Logik die: Es entlastet, wenn man zeitweise sich vom Überich befreien kann, wenn man endlich mal das sagen kann, was man einem anderen immer schon mal sagen wollte, wenn man sich endlich mal einem Mann bzw. einer Frau nähern kann, was im normalen Zustand das Überich nicht gestattete. Alkohol, Drogen, allgemein: Rausch bewirkt also eine Entdifferenzierung von Kontrollmechanismen des Menschen. Das meint die Rede von der Regression. In der Masse ist man stark, der Grad der Individualisierung ist herabgesetzt, man ist mit Menschen zusammen, die in diesem negativen Sinne alle gleich sind, wie es visionsartig in dem Roman Brave new world von A. Huxley geschildert wird. – 208 – Negativ ist diese Entdifferenzierung, weil damit in der Regel ein Abweisen von individueller Verantwortung einhergeht („Wollt ihr den totalen Krieg“?) Aber das ist eben die Ambivalenz: einerseits löscht es Inividualität aus und andererseits vermittelt es rauschhafte Erfahrungen, die uns zu stärken vermögen, weil sie uns entlasten. Wieviel Rausch braucht der Mensch? Gibt es gar ein Recht auf Rausch, auf Sucht? Karneval ist seit Jahrtausenden die positive, ritualisierte Form für das, was Freud sagt. Ich zitiere ein zweites Mal: „Das Ichideal umfaßt (...) die Summe aller Einschränkungen, denen das Ich sich fügen soll und darum müßte die Einziehung des Ideals ein großartiges Fest für das Ich sein, das dann wieder einmal mit sich selbst zufrieden sein dürfte“ (Freud 1921, 122) In ritualisierter Form kann ich meine bisherige Rolle verlassen und in eine andere schlüpfen. Sie stellen die älteste Form der Psychohygiene dar, die wir kennen. Schauen wir uns das Beispiel Trinidad an. Video: Trinidad 3. Projektion eigener Unterdrückter Triebenergien + Delegation von Verantwortung Eigene unterdrückte Triebenergien suchen immer wieder Abfuhrmöglichkeiten. Diese Abfuhrmöglichkeiten sind umso effektiver, je weniger ich dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Außenstehende eignen sich als Feindbild, die als soziales Stereotyp zur Projektionsfläche werden: die Juden, die Ausländer, die Nichtgläubigen. Video: Hexenverbrennungen, Inquisition 4.4.8.4 Zwischenbilanz Aus der Sicht der Rollentheorie bedeutete Sozialisation den Vorgang des Rollenlernens. Aus der Sicht der Psychoanalyse bedeutet Sozialisation den Vorgang der Verinnerlichung von Werten und Normen. Dieses geschieht überwiegend durch jene Instanz des Subjektes, die Freud das Über-Ich genannt hat. Das Ich als Instanz steht dann im Zentrum, wenn man nach dem archimedischen Punkt, nach dem Zentrum einer Person fragt. – 209 – Das ICH kann als ein Mittler verstanden werden, der sich bemüht, widersprüchlichen Erfahrungen gerecht zu werden. Das ICH „steht unter dreierlei Dienstbarkeiten und (leidet) demzufolge unter den Drohungen von dreierlei Gefahren, von der Außenwelt her, von der Libido des ES und von der Strenge des Über-Ichs“ (Freud 1923 a, 322). Das ICH läßt sich bei Freud als synthetisierende, Einheit konstituierende, ständig sich neu ausbalancierende Funktionseinheit denken. Identität wäre eine situativ gelungene Austarierung der Ansprüche der Realität, des Über- ICHs und des ES, geleistet durch das Ich. Wenn Freud das Ich einen Ort der Angst nennt, so bezeichnet es die immer neu zu leistende Vermittlung. Fehlanpassungen sind möglich, es kann leicht in Gefahr geraten, Konflikte zu verschleiern; es kann schnell zu einem Ort der Unwahrheit und der Täuschung werden (vgl. hierzu Freud 1923 a, 322 f.). Das Ziel von Sozialisation bedeutet in psychoanalytischer Sicht Entwicklung zur Ich-Stärke. Diese These ist dem Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich vertreten worden. Empfehlenswert ist hier zum einen das Buch Auf dem Weg in eine vaterlose Gesellschaft zum anderen das Werk, das er zusammen mit seiner Frau Margarete geschrieben hat, nämlich Die Unfähigkeit zu trauern. 4.4.8.5 Abschließende, kritische Überlegungen: Kritik ist vor allem an seiner Entwicklungstheorie geübt worden. Ich will deshalb auf einige Aspekte eingehen. Entwicklungspsychologische Aspekte Von der Entwicklung des Menschen her gesehen ist die Bildung des Überichs bei Freud an die Verlaufsform der ödipalen Phase gebunden. Unter der ödipalen Entwicklungsphase verstehen die Psychoanalytiker einen Entwicklungsabschnitt zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr, in dem entscheidende Weichenstellungen für die spätere Persönlichkeit vorgenommen werde. Freud hat immer wieder betont, dass die Identifizierung mit den Eltern und damit die Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen und Werte nur deshalb gelingt, weil das Kind über so lange Zeit sich in psychischer Abhängigkeit von den Eltern befindet. Das ist durchaus nicht kritisch gemeint, sondern er betont damit auch, dass es eben eine gewisse Zeit braucht, bis der einzelne elementare Normen und Werte einer Gemeinschaft so verinnerlicht hat, dass sie in ihm eine gewisse Steuerungskraft entfalten können. Niemand kann darauf verzichten, dass Menschen, die in eine Gemeinschaft hineinwachsen, dergestalt Verinnerlichungsprozesse durchmachen. Das ist ja eben gerade das zentrale Thema der Sozialisation, mit dem wir uns hier beschäftigen. Aber zurück zum Über-Ich: Der erste Baustein des Überich besteht nach Freud in einer Verinnerlichung der elterlichen Forderungen, Gebote und Verbote. Damit – 210 – werden in der Phase der Primärsozialisation die für eine Kultur spezifischen Werthaltungen erworben, beispielsweise: Formen der Begrüßung, welche Nahrung zu sich genommen wird sowie die Art und Weise, wie dies geschieht (Tischsitten). Diese Einübung in Traditionen und Rituale ist von Kultur zu Kultur verschieden. Der Mechanismus, wie Menschen zu Mitgliedern einer Kultur werden (Enkulturation) ist für die Psychoanalyse der Mechanismus der Verinnerlichung von Werten und Normen durch die Instanz des Über-Ichs. Religion und Erziehung richten sich in frühen Phasen an das Über-Ich. Das geht gar nicht anders, wenn Sie sich etwa die Funktionsweise des Über-Ich an den klassischen Beispielen vor Augen führen, nämlich der Wirkung von Vorbildern und der Identifikation mit Gruppen, wie wir bereits ausgeführt haben. Für Freud ist es nun so, dass innerhalb der Familie dem Vater eine zentrale sozialisatorische Kraft zukommt, indem dessen Gebote und Verbote für die Persönlichkeitsentwicklung eine zentrale Rolle spielen. An dieser Auffassung ist häufig Kritik geübt worden. Eine Version dieser Kritik läuft so: An dieser These könne man die Zeitgebundenheit der Freudschen Theorie sehen. Freuds Zeit war eben geprägt durch die autoritären Strukturen des deutschen Kaiserreiches, die sich auch in sehr hierarchischen und autoritären Familienstrukturen niederschlugen. Aber wie sieht es aus, wenn die autoritären Strukturen gesellschaftlich stärker zurücktreten, wenn auch in die Familien Demokratie Einzug hält, wenn also auch hier der Vater nicht mehr so dominant sozialisatorisch wirkt? Diese sozialisationstheoretisch interessante These diskutiert beispielsweise Alexander Mitscherlich in dem erwähnten Buch Auf dem Weg in die vaterlose Gesellschaft (1963). Er kommt zu dem Resultat, dass der Grundmechanismus der ödipalen Phase, nämlich der der Überichbildung nicht außer Kraft gesetzt wird, dass sich lediglich die Einwirkungsgrößen ändern. Dadurch kommt es zur Herausbildung anderer Persönlichkeitsstrukturen (vgl. Th. Ziehe) mit anderen Stärken und anderen Schwächen. Die neuere Psychoanalyse hat die grundlegenden Entwürfe Freuds erheblich korrigiert, erweitert und variiert. Dies läßt sich z.B. an der Entstehung der Geschlechtsidentität zeigen, die bereits nach der Geburt beginnt und für die die ödipale Phase keineswegs allein ausschlaggebend ist. Neben einer generellen Kritik der Triebtheorie und des patriarchalischen Gesellschaftshintergrundes ist vor allem die ödipale Problematik der Ansatzpunkt feministischer Kritik und Weiterentwicklung der Psychoanalyse. – Andererseits hat sich die Psychoanalyse fruchtbar weiterentwickelt, denkt man an die Entwicklungspsychologie (Erikson, Blos, Mahler u. a.), die Verbindung mit gesellschaftskritischem Denken (Fromm, Marcuse, Lorenzer u.a.) oder kulturvergleichende Arbeiten (Erdheim). Schließlich ist die Psychoanalyse als Therapie neben verhaltenstherapeutischen Konzepten die einzige, die von der Krankenkasse finanziert wird. Schon deshalb ist es wichtig, hier einige Grundlagen zu kennen. Sie hat fast alle geisteswissenschaftliche Bereiche stark beeinflußt und eine Vielzahl von Modellen – 211 – hervorgebracht. 4.4.8.6 Differenz zwischen Freud und Mead Wir haben uns mit zwei klassischen Positionen beschäftigt, nämlich mit George Herbert Mead und Sigmund Freud. Deshalb will ich im letzten Schritt kurz diskutieren, wie beide zusammenhängen. Im folgenden Zitat charakterisiert Mead im ersten Teil die herkömmliche Sozialpsychologie, zu der auch bei der hier vorgeschlagenen Beschreibung Freud zählen würde. Im zweiten Teil hebt Mead dann seinen eigenen Ansatz hervor: „In der Regel befaßt sich die Sozialpsychologie mit den verschiedenen Phasen gesellschaftlicher Erfahrung aus der psychologischen Sicht der individuellen Erfahrung. Ich möchte einen anderen Ansatz vorschlagen: die Erfahrung vom Standpunkt der Gesellschaft aus zu betrachten, zumindest unter dem Gesichtspunkt der Kommunikation als der Voraussetzung für eine Gesellschaftsordnung.“ (Mead 1975, 39) Dabei setzt Mead seinerseits voraus, was Freud zum Thema hat, wenn er fortfährt: „Gemäß dieser Auffassung setzt die Sozialpsychologie einen Zugang zur Erfahrung vom Individuum her voraus.“ (Mead, ebd.) Individualpsychologie im Sinne Freuds und Sozialpsychologie im Sinne Meads ergänzen sich also. Freud nimmt die gesellschaftliche Entwicklung vom Einzelnen her in den Blick. Ontogenetische Zusammenhänge werden auf gesellschaftliche übertragen und angewendet. Freund konstruiert das Verhalten einer gesellschaftlichen Gruppe also im Hinblick auf das Verhalten des Einzelnen (Die Gruppe handelt so, weil der Einzelne ...). Das Handeln der gesamten Gruppe wird aufgrund der Dispositionen und Bedürfnisse des Einzelnen verständlich. Meads Perspektive ist entgegengesetzt: Das Verhalten des Einzelnen wird aus dem gesellschaftlichen Kontext, in den der Einzelne eingeschaltet ist, erklärt. Das Verhalten der Gesamtgruppe prägt das Verhalten des Einzelnen . Während bei Freud die Tendenz besteht, Handlungen, auch komplexe gesellschaftliche Prozesse, auf individuelle Grunddispositionen natureller Art rückzuführen, finden wird bei Mead die entgegengesetzte Tendenz, Handlungen in komplexe Gesellschaftsprozesse, soziale Bedingungsgefüge, in ein dynamisches Ganzes einzuordnen. Meads Konzeption einer Sozialpsychologie arbeitet „bei ihren Untersuchungen darüber, wie eine derartige Erfahrung innerhalb diese Prozesses entsteht, von außen nach innen, anstatt gleichsam von innen nach außen fortzuschreiten.“ (Mead, ebd., 46) Meads Ansatz „betont die Handlung des menschlichen Wesens innerhalb seiner natürlichen gesellschaftlichen Situation“ (Mead, ebd., 46), während Freud die individuell verschiedenen Libidoschicksale des Einzelnen als Resultat gelungener oder mißlungener Sozialisationsverläufe schwerpunktmäßig in den Blick nimmt. Rufen wir uns in Erinnerung: Sozialisation erfolgt – 212 – aus der Perspektive der Rollentheorie durch den flexiblen Erwerb von Rollen, und aus der Perspektive der Psychoanalyse durch die Verinnerlichung von Werten und Normen über das Über-Ich. Sozialisation ist der Prozeß des Hineinwachsens des einzelnen in die Gesellschaft. Dabei soll er sich zu einem gesellschaftlich handlungsfähigen Akteur entwickeln, der am Gemeinwesen teilzunehmen in der Lage ist und Verantwortung für sich, das Gemeinwesen und gegenüber der zukünftigen Generation zu übernehmen in der Lage ist. Wir haben uns mit zwei Positionen beschäftigt: 1. Rollentheorie. Aus dieser Perspektive bedeutet Sozialisation den flexiblen Erwerb von Rollen. Das Hineinwachsen und das Erlernen, das Aushandeln, das Akzeptieren und das Ablehnen von Rollen ist hier die Zentralperpektive. Wichtig ist hier vor allem der Klassiker und Begründer Gerge Herbert Mead. Mit der Rollentheorie können heute immer noch die meisten pädagogischen Situationen hinreichend verstanden und interpretiert werden. Das Instumentarium der Rollentheorie ist deshalb für die Erziehungswissenschaft wie auch für die praktische Pädagogik zu einem unentbehrlichen Handwerkzeug geworden. 2. Psychoanalyse. Aus dieser Perspektive bedeutet Sozialisation die die Verinnerlichung von Werten und Normen über das Über-Ich. Wenn wir uns Familiensozialisation genauer anschauen oder Fragen der Gruppen oder andere sozialpsychologische Probleme behandeln wollen, liefert die Psychoanalyse brauchbare Interpretationsmuster. Sigmund Freud stand hier im Zentrum unseres Interesses. – 213 – 4.5 Bildung Zunächst gilt es festzuhalten, dass es Unterschiede im Bildungsverständnis gibt zwischen der Art, wie der Begriff in der Öffentlichkeit verwendet wird und der Art, wie er im Fach Erziehungswissenschaft verwendet wird. In der Öffentlichkeit wird der Begriff Bildung eigentlich gleichbedeutend mit Qualifikation verwendet. Wenn man von schlechter Bildung spricht, dann meint man, jemand wisse zu wenig, jemand habe zu wenig Kenntnis in den Grundlagen, beispielsweise habe er Lücken in Rechnen, Schreiben oder Lesen. Qualifikation, Allgemeinbildung und Lernen gehen in der Regel bunt durcheinander. Davon ist die Verwendung im Fach Erziehungswissenschaft zu unterscheiden. Hier bezeichnet Bildung nicht ein Wissen oder Können, sondern das (reflektierte) Verhältnis, das Menschen zu sich und zur Welt entwickelt haben. Bildung ist in der humanistischen Tradition definiert über den Grad der Reflexivität, den jemand erwirbt, und nicht durch faktische Wissensbestände. Bildung bezieht sich darauf, wie jemand sich selbst (Selbstbild) im Verhältnis zur Welt (Weltbezug) sieht. Wir nennen es das Verhältnis von Welt- und Weltbezug. Der fachinterne Diskurs über Bildung wurde in den 90er Jahren bezeichnenderweise sehr stark durch die Modernisierungsdebatte in den Sozialwissenschaften geprägt. Dabei spielten die Ausführungen zur sogenannten reflexiven Moderne (vgl. Giddens 1996) eine besondere Rolle. Die Grundannahmen dieser Debatte besagen, dass die „Freisetzung“ des Menschen aus Traditionen und sozialen Einbettungen zu einer erhöhten Reflexivität geführt hat. Das bedeutet, dass Reflexion für den einzelnen Menschen dann an Bedeutung gewinnt, wenn vertraute soziale Kontexte immer weniger zur Verfügung stehen, wenn die Geschwindigkeit der sozialen und biographischen Veränderungen immer größer wird. Es wird somit angesichts der Fortschritte in den Bereichen der Gen- und der Informationstechnologie als den entscheidenden Motoren für Modernisierungsprozesse eine neue Qualität in den Bildungsprozessen gesehen, mit denen sich Menschen, und vor allem die heranwachsende Generation auseinanderzusetzen haben. Diese neue Qualität besteht darin, dass alle elementaren Lebensentscheidungen reflexiv an die Biographie rückgebunden werden und durch soziale Kontexte und Gemeinschaften nur noch bedingt aufgefangen und getragen werden. Steigerung von Reflexivität und Biographizität sind also zwei Kernmerkmale von Bildung in der Informationsgesellschaft. Ein drittes Merkmal wird in einer Flexibilitätssteigerung gesehen. Damit ist gemeint, dass Menschen nicht mehr nur auf eine Selbst- und Welthaltung festgelegt sind, sondern ihre Teilidentitäten relativ unabhängig voneinander agieren können. Im Sinne Wilhelm Diltheys (1833 - 1911) – 214 – wird der moderne Mensch dadurch gleichsam zum Weltenwanderer. Diese Eigenschaft wird in einer Gesellschaft hoch geschätzt, die sich sowohl nach außen (Globalisierung) als auch nach innen (Multikulturalismus) mit anderen, oftmals fremden Kulturen auseinandersetzen muss. Der Selbst- und Weltbezug legt dann auch die Art und Weise fest, wie Menschen lernen. Wenn ich viel neues Wissen aufnehme (z.B. wenn ich für eine Mathematikprüfung pauke), dann erhöhe ich also dadurch nicht notwendigerweise meine Bildung. Denn es kann sein, dass ich mich im Verhältnis zur Welt auch nach Absolvierung der Prüfung noch genauso sehe. Andererseits kann es sein, dass ich tatsächlich mein Selbst- und damit auch mein Weltbild ändere, wenn ich mich mit einem Roman von Albert Camus auseinandersetze. Ich nehme dann nicht unbedingt Wissen auf. Dadurch dass sich meine Haltung beispielsweise dem Fremden gegenüber geändert hat, hat Bildung stattgefunden. Bei Bildung ist durchaus oftmals Wissen oder auch Können im Spiel, es ist immer irgendwie mitbeteiligt; aber es ist nicht so, dass sich die Bildung automatisch erhöht, wenn ich mein Wissen und mein Können erweitere. Bildung ist eben mehr und ereignet sich nicht zwangsläufig, kann in diesem Sinne dann auch nicht didaktisiert werden. Lernprozesse haben also immer auch Bildungsprozesse im Gepäck. Beispielsweise hat die Universität einen Qualifizierungsauftrag und einen Bildungsauftrag. Je nach gewähltem Studiengang sind die Gewichtungen verschieden. Der Grad der erworbenen Reflexivität muß wesentlich höher im Hauptfach Erziehungswissenschaft (Magister) sein als beispielsweise im Fach Humanmedizin. 4.5.1 Klassiker 4.5.1.1 Wilhelm von Humboldt Humboldt wurde 1809 auf Empfehlung des Freiherrn. vom u. zum Stein Leiter des Kultus- u. Unterrichtswesens; er begründete die Berliner Universität und das neuhumanistische Gymnasium in Preußen. 1810 ging er als Gesandter nach Österreich und vertrat Preußen auf verschiedenen Kongressen, besonders 1814/15 auf dem Wiener Kongreß. Seit dem Rückzug aus dem politischen Leben 1819 lebte ganz für die Wissenschaft und verfaßte sprachwissenschaftliche Arbeiten. Folgende Gesichtspunkte sind aus Humboldts Werk für eine Theorie der Bildung wichtig: 1. Bildung bezieht sich immer auf den einzelnen Menschen und wendet sich gegen dessen Funktionalisierung. Mindestens für den klassischen Bildungsbegriff gilt, dass er in Opposition zu einer aufklärerischen Vorstellung konzipiert wurde, die den Menschen zum brauchbaren und nützlichen Glied der Gesellschaft erziehen wollte. Humboldt betont gerade diesen Aspekt der Individualität jedes – 215 – einzelnen Menschen. Die Formulierung, in der Humboldts Bildungsgedanken seinen prägnantesten und wohl auch bekanntesten Ausdruck gefunden hat, stammt bereits aus seinen frü-hen staatspolitischen Schriften: "Der wahre Zweck des Menschen ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen" (Humboldt 1792, 64). Eine solche umfassende Entfaltung der Kräfte eines einzelnen Menschen ist auf die möglichst umfassende "Wechselwirkung" dieses Individuums mit der "Welt" angewiesen. Damit finden wir bei ihm die oben ausgeführte Grundlogik des Bildungsbegriffs wieder, nämlich das elementare individuelle Selbst- und Weltverhältnis. 2. Eine Flexibilität des Selbst- und Weltverhältnisses gewinnt der Mensch dadurch, dass eine möglichst allseitige Betätigung der Kräfte des Verstandes (Rationalität), der Einbildungskraft (Phantasie) und der sinnlichen Anschauungskraft ausgebildet wird. Alle drei sind gleichrangig und gleichwertig dass eine Vielzahl von Sprachen, und damit von anderen Weltsichten studiert wird. In der letzten Zeit ist der Sprachtheorie Humboldts verstärkt Aufmerksamkeit gezollt worden. Insbesondere Hans-Christoph Koller hat den Zusammenhang von Hermeneutik, Sprach- und Bildungstheorie bei Humboldt einsichtig und prägnant herausgearbeitet (vgl. Koller 1997; 2003). Humboldts Beschäftigung mit der Sprache ist von Anfang an von der Überzeugung bestimmt, dass alle verschiedenen Einzelsprachen prinzipiell gleichberechtigt sind und dass es zwischen ihnen prinzipielle Differenzen gibt. Die Verschiedenheit der Sprachen gilt ihm als "Bildungsmittel der Nationen", indem sie eine Verbindung unterschiedlicher Nationen unter wechselseitiger Anerkennung ihrer jeweiligen Individualität ermöglicht. Da jede Sprache eine besondere Weltansicht darstellt, erweitert und bereichert die Verschiedenheit der Sprachen die bildende Auseinandersetzung des Menschen mit der Welt und sich selbst (Welt- und Selbstbezug). Nicht nur neue Erkenntnisse und Ideen, sondern auch neue Empfindungen erschließen sich dem Menschen durch die Begegnung mit fremden Sprachen. Das Erlernen einer fremden Sprache ist für Humboldt daher weit mehr als eine technische Angelegenheit: es bedeutet, wie es an anderer Stelle heißt, „die Gewinnung eines neuen Standpunkts in der bisherigen Weltansicht“ (Humboldt 1827-1829, 225). Die Verschiedenheit der Sprachen betrifft für Humboldt ja nicht nur die nationalen, sondern auch die regionalen, sozialen und sogar individuellen Unterschiede: in gewisser Weise spricht für ihn "wirklich jeder Mensch seine eigene" Sprache (Humboldt 1827-1829, 228). In diesem Sinn ist jedes Sprechen zumindest der Möglichkeit nach das Erlernen einer fremden Sprache, d.h. mit einer Metapher Humboldts: das Sich-hinein-Spinnen in eine fremde Weltansicht (vgl. Humboldt 1827-1829, 224). In Kollers Humboldtauslegung ist die Sprache „das entscheidende Medium dieser bildenden – 216 – 'Wechselwirkung' zwischen Ich und Welt“ (Koller 2003. 528): Humboldt betont die Bedeutung der Sprachenvielfalt, also die Mannigfaltigkeit, für den Bildungsprozeß. Immer wieder betont Humboldt, dass der Mensch für die Mannigfaltigkeit und Pluralität der Welt offen sein solle. "Der Mensch kann wohl vielleicht in einzelnen Fällen und Perioden seines Lebens, nie aber im Ganzen Stoff genug sammeln. Je mehr Stoff er in Form, je mehr Mannigfaltigkeit in Einheit verwandelt, desto reicher, lebendiger, kraftvoller, fruchtbarer ist er. Eine solche Mannigfaltigkeit aber gibt ihm der Einfluss vielfältiger Verhältnisse. Je mehr er sich demselben öffnet, desto mehr neue Seiten werden in ihm angespielt, desto reger muß seine innere Tätigkeit sein, dieselben einzeln auszubilden und zusammen zu einem Ganzen zu verbinden." (Humboldt 1796, 346) Würde man sich der Pluralität anderer Weltsichten nicht öffenen, würde die Gefahr bestehen, ein "plumper National- und Familiencharakter" zu werden. Das Sichaussetzen einer solchen Pluralität von sprachlich konstituierten Weltsichten ist von Koller zu Recht mit dem Problem interkultureller Bildung in Beziehung gesetzt worden (Koller 2003, 528ff.) und es ist die Grundlage, weshalb wir weiter unten von Medienbildung und nicht von Medienkompetenz sprechen wollen. 4.5.1.2 Wolfgang Klafki Als zweite klassische Position wähle ich eine gegenwärtige aus. Bildung ist für den Marburger Erziehungswissenschaftler Wolfgang Klafki als übergreifendes Konzept unverzichtbar. Es stellt für ihn den großen Rahmen für alle pädagogischen Aktivitäten dar. Begründungen für Handlungen, Lernarrangements oder andere pädagogischen Einzelaktivitäten haben in diesem Rahmen zu erfolgen. Klafki knüpft dabei an die großen bildungstheoretischen Positionen der Deutschen Klassik (also Kant, Hegel, Humboldt, um nur einige zu nennen) an und sieht die entscheidende Aufgabe darin, "die Denkansätze jener großen Epoche der Geschichte des pädagogisch-philosophisch-politischen Denkens produktiv-kritisch aufzunehmen und sie auf die historisch zweifellos tiefgreifend veränderten Verhältnisse unserer Ge-genwart und auf Entwicklungsmöglichkeiten in die Zukunft hinein zu durchdenken" (Klafki 1985, 16). Klafki nennt drei zentrale Fähigkeiten, die Bildung ausmachen würden: Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Solidaritätsfähigkeit. „Fähigkeit zur Selbstbestimmung über die eigenen, persönlichen Lebensbeziehungen und Sinndeutungen zwischenmenschlicher, beruflicher, ethischer, religiöser Art“ (Klafki 1985, 17) "Mitbestimmungsfähigkeit, insofern jeder Anspruch, Möglichkeit und Verantwortung für die Gestaltung unserer gemeinsamen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse hat" (Klafki 1985, 17) "Solidaritätsfähigkeit, insofern der eigene Anspruch auf Selbst- und Mitbestimmung nur gerechtfertigt werden kann, wenn er nicht nur mit der – 217 – Anerkennung, sondern mit dem Einsatz für diejenigen verbunden ist, denen sich solche Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Grund gesellschaftlicher Verhältnisse, Unterpriviligierung, politischer Einschränkungen oder Unterdrückungen vorenthalten oder begrenzt werden" (Klafki 1985, 17). Wenn man über Bildung in diesem Sinne spricht, dann meint man meistens Allgemeinbildung. Allgemeinbildung hat nach Klafki drei Bestimmungsmomente: 1. Allgemein bedeutet zunächst den Anspruch aller Menschen auf Bildung. Für Klafki führt die konsequente Verwirklichung dieses Aspektes von Allgemeinbildung zur Iden der integrierten Gesamtschule. Es komme darauf an, konsequent gesellschaftliche Chancengleichheit für alle soziale Schichten zu realisieren. 2. Allgemein bedeutet die Beschäftigung mit dem, was allgemein für Menschen gilt, insofern sie soziale Wesen sind. Dahinter verbirgt sich das pädagogisch zentrale Problem des Kanons. Gemeint ist damit eine Liste von Kulturgütern, über die, wenn man sie studiert, man sich einen Kulturkreis erschließen kann. Beispielsweise müssen amerikanische Studenten sich mit den Grundlagen der abendländischen Kultur im Ver-laufe ihres Studiums bekanntmachen. Dafür gibt es eine Literaturliste, die aus den 35 zentralen Bücher der westlichen Kultur besteht, also von der griechischen Antike, über römische Schriftsteller, die Bibel, bis hin zu Gegenwartsautoren und -künstlern. Sie können sich vorstellen, dass es einen permanenten Streit darüber gibt, welche Bücher dazugehören sollen. Das ist das Grundproblems eines Kanons. Genau dasselbe gilt auch für die Schulfächer. Klafki geht nicht diesen Weg, einen Wissens-bestand als Kanon zu fixieren, sondern er geht den Weg einen Bestand an Problembewußtsein als Kanon vorzugeben. Er spricht in diesem Zusammenhang von Schlüsselproblemen unserer Gegenwart. Bildung bzw. Allgemeinbildung bedeutet, in der hier angesprochenen Perspektive, ein geschichtlich vermitteltes Bewußtsein von zentralen Problemen der gemeinsamen Gegenwart und der voraussehbaren Zukunft gewonnen zu haben, Einsicht in die Mitverantwortlichkeit aller angesichts solcher Probleme und Bereitschaft, sich ihnen zu stellen und am Bemühen um ihre Bewältigung teilzuhaben. Klafki ist der Meinung, dass sich über solche Zentralprobleme, sogenannte Schlüsselprobleme unserer Gegenwart und der vor uns liegenden Zukunft, auf der Ebene der Gestalter von Richtlinien, Lehrplänen, Curricula, aber auch auf der Ebene des konkreten Unterrichts unter Mitbestimmung von Eltern und Schülern, bei offener Diskussion ein jeweils hinreichender Konsens herstellen lassen müßte, eine Übereinstimmung die freilich immer wieder - gemäß sich wandelnden historischen Verhältnissen - zur Diskussion gestellt und neue gewonnen werden muß. Klafki unterstellt nicht die Erreichbarkeit eines völligen Konsenses über die Lösungen solcher Schlüsselprobleme unserer Zeit und auch nicht über die Wege zur etwaigen Lösungen. Er unterstellt nur die Möglichkeit, hinsichtlich der Problemstellungen zu einer hinreichenden Übereinstimmung zu – 218 – kommen. Dabei denkt er an Probleme folgender Art: die Friedensfrage und das Ost-West-Verhältnis die Umweltfrage Möglichkeiten und Gefahren des naturwissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Fortschritts sogenannte entwickelte Länder und Entwicklungsländer sowie das NordSüd-Gefälle soziale Ungleichheit und ökonomisch-gesellschaftliche Machtpositionen Demokratisierung als generelles Orientierungsprinzip der Gestaltung unserer gemeinsamen Angelegenheiten, also z.B. auch der Wirtschaft oder Begrenzung auf Teilbereiche? Arbeit und Arbeitslosigkeit in ihrer ökonomisch-gesellschaftlichpolitischen Bedeutung und in ihrer Bedeutung für die individuelle und soziale Identität des einzelnen Arbeit und Freizeit - sind wir wirklich auf dem Wege zu einer Freizeitgesellschaft? Freiheitsspielraum und Mitbestimmungsanspruch des einzelnen und kleiner sozialer Gruppen einerseits und das System der großen Organisationen und Bürokratien andererseits das Verhältnis der Generationen zueinander die menschliche Sexualität und das Verhältnis der Geschlechter zueinander traditionelle und alternative Lebensformen individueller Glücksanspruch und zwischenmenschliche Verantwortlichkeit Recht und Grenzen nationaler Identitätsbestimmung angesichts der Unabdingbarkeit universaler Verantwortung Deutsche und Ausländer in Deutschland Behinderte und Nichtbehinderte Möglichkeiten und Problematik der Massenmedien und ihre Wirkung die wissenschaftliche Wirklichkeitsbetrachtung, die sogenannte Verwissenschaftlichung der modernen Welt und das alltägliche Verhältnis von Mensch und Wirklichkeit. Je nachdem auf welcher Schulstufe man sich befindet, sollten Schüler und/ oder Erwachsenen exemplarisch in einige dieser Problemkreise eingedrungen sein. Es geht darum, ein differenziertes Problembewußtsein zu erlangen. Bildung besteht "in der im Durcharbeiten einiger solcher Zentralprobleme gewonnenen Fähigkeit, für eigene begründbare Überzeugungen sich einzusetzen und argumentativ zu werben und sie doch für Kritik offenzuhalten, die Freiheit zu eigenen Wertungen und Entscheidungen individuell und kollektiv durchzusetzen und gleichzeitig die Möglichkeit von Alternativen zur eigenen Position nicht manipulativ oder durch offenen oder versteckten Einsatz von Gewalt ausschalten zu wollen" (Klafki 1985, – 219 – 22) 3. Allgemeine Bildung bedeutet soviel wie Ganzheit, Allseitigkeit und Vielseitigkeit der menschlichen Entwicklung. Damit wird das klassische Motiv von Bildung aufgenommen, wie es seit der Aufklärung immer wieder formuliert worden ist. Es geht dabei um kognitive, emotionale Komponenten, um Fragen der Persönlichkeitsentwicklung und politisch-moralische Kompetenzen. Zusammenfassung Klafki vertritt also die Auffassung, dass ein Allgemeinbildungskonzept heute nur durch die Konzentration auf gesellschaftliche Schlüsselprobleme unserer Gegenwart und der voraussehbaren Zukunft gewonnen werden kann. Damit steht - und das sollte ihnen in dieser Vorlesung verdeutlicht werden - die Qualität des Lernens zur Debatte. Die Art und Weise, wie Menschen lernen, in der Schule, im Betrieb, zu Hause, in der Freizeit, in sozialpädagogischen Handlungsfelder, wird sich in den nächsten Jahren entscheidend ändern. 4.5.2 Beispiele für Bildungsdimensionen 4.5.2.1 Orientierungsarbeit I: Identität ausbilden Diachrone Identität: Woher komme ich? Unter einem diachronen Reflexionsformat verstehe ich die Initiierung historischer Sinnbildungsprozesse. Menschen haben eine individuelle und kollektive Geschichte. In dem Buch des Husserlschülers Wilhelm Schapp mit dem Titel In Geschichten verstrickt trägt das sechste Kapitel die Überschrift Die Geschichte steht für den Mann. Der Mensch ist das, was er in Form seiner eigenen Geschichte für sein Leben hält. In Form von Geschichten entwerfen wir unsere Vergangenheit und unsere Zukunft stets neu. Ich und die Geschichte, die ich für mein Leben halte, sind nicht zu trennen. Identität ist eine geschichtenförmige Konstruktion, die als Selbsterzählung einer Person präsentiert wird. Der menschliche Entwurf hat die Struktur narrativer Integrationsmechanismen. Deshalb interessieren uns in der Biographieforschung Geschichten. Was machen wir beispielsweise, wenn wir einen neuen Partner kennenlernen? Biographietheoretiker sagen: Wir setzen Prozesse der Biographisierung frei. Sie meinen damit: Wir erzählen uns gegenseitig Geschichten; viele Geschichten, die vielleicht alle – als Patchwork – die Geschichte unseres Lebens darstellen. Wir werden von der geheimen Hoffnung getrieben, unsere Geschichten mit denen unseres (künftigen) Partners zu synchronisieren, um auf diese Weise zu erproben, ob sich auch unsere Lebenswege synchronisieren lassen. Umgekehrt – 220 – argumentiert: Wenn uns unsere Lebensgeschichte abhanden kommt (z.B. durch Gedächtnisverlust) kommen wir uns gleichsam selbst abhanden, wie man eindruckvoll bei Psychiatriepatienten studieren kann (Marotzki 1991d). Und was passiert, wenn Menschen gleichsam ohne individuelle und kollektive Geschichte erzeugt werden, wie im Falle künstlich erzeugter Lebewesen? Der Vollständigkeit halber will ich erwähnen, dass zur Diachronizität nicht nur die individuelle Geschichte gehört, also jene, durch die ich mich von allen anderen Menschen unterscheide, sondern auch jene, die sich auf Gruppen, Gemeinschaften und Kollektive bezieht, also jene, durch die ich in diese Sozialstrukturen und historische Gebilde eingebettet bin. Modernisierung scheint auch hier Pluralisierungseffekte zu zeitigen, die unter dem Stichwort der Enttraditionalisierung diskutiert werden (Giddens 1996). Eine Vergewisserung der gemeinschaftlichen Wurzeln wird in gesellschaftlichen Krisenzeiten, in Zeiten gesellschaftlicher Übergänge eine zentrale Rolle spielen. Die individuelle und kollektive Seite von Diachronizität will ich hier nur andeuten und zusammenfassen: Wenn Menschen im diachronen Reflexionsformat keine erinnernden Zusammenhänge entwerfen können, können sie die entscheidenden Fragen Woher komme ich? Wohin gehe ich? Wer bin ich? nicht für sich beantworten. Sie sind dann existentiell entwurzelt. Synchrone Identität: Auf der Suche nach Anerkennung Die Moderne setzt die Distribution von Subjektivität in Einzelsubjekte als unhintergehbares Faktum, und zwar in der Weise, dass diese Einzelsubjekte sich nicht mehr in einem Einheitssubjekt (Gott, Weltgeist) aufgehoben fühlen können. Die Debatte zu Fragen von Modernisierungsschüben in den letzten Jahrzehnten hat dafür verschiedene Begriffe verwendet: z.B. Zerbrechen des Sinnkosmos, Verlust einer übergeordneten Einheit, Dekonstruktion der großen Erzählungen oder wie auch immer. Menschen sind auf sich selbst zurückgeworfen. Sie können sich immer weniger auf übergeordnete Zusammenhänge in ihren Entscheidungsund Sinnfindungsprozessen stützen. Das scheint die Grammatik der Moderne und Postmoderne zu sein, die sich natürlich auch auf die diachrone Ebene auswirkt. Und das ist die eigentliche Kränkung, die den Menschen widerfährt. Eigentlich müsste man von der vierten Kränkung des Menschen sprechen, wenn nach S. Freud die erste, die kopernikanische, darin besteht, dass die Erde nicht Mittelpunkt der Schöpfung ist, und die zweite, die darwinsche, darin, dass der Mensch sich aus der Tierreihe entwickelt hat, also sich nicht dem Schöpfungsakt Gottes verdankt, und die dritte, die psychoanalytische, dass das Ich nicht Herr im eigenen Haus ist, vielmehr unbewusste und triebhafte Energien im Menschen angenom-men werden müssen, aus denen sich das Ich entwickelt habe und die es weiterhin stark beeinflussen. Die Radikalität dieser vierten Kränkung wird in der – 221 – modernen Ethik-Debatte, wie sie seit einigen Jahren geführt wird, deutlich. Der Gegensatz von Ich- und Du-Subjektivität kann nicht mehr in einem Dritten als aufgehoben gedacht werden. Wenn Subjektivität prinzipiell im Modus der Geworfenheit, der Kontingenz diversifiziert ist und wenn das tertium comparationes für Intersubjektivität nicht mehr gegeben ist, sondern selbst der Kontingenz unterliegt, dann muß auch das, was Intersubjektivität bedeutet, neu gedacht werden. Symmetrieannahmen entbehren dann jeder Plausibilität. Vielmehr ist man gut beraten, wenn man einen Symmetriebruch annimmt. Diese Art einer ontologischen Vorgängigkeit kommt meiner Meinung nach in den Debatten zum Ausdruck, die in Anschluß an Levinas unter der Thematik des Anderen geführt worden sind (vgl. von Wolzogen 1997): Bevor ich dem anderen die Tür öffne, ist er schon als ungeladener Gast eingetreten, so ein schönes Bild von Levinas. Aus dieser Perspektive steht Bildung a priori in Beziehung zum Anderen. Bildung, in diesem Sinne verstanden, wäre dann das Antworten auf die Infragestellung meiner selbst durch den Anderen, die Ausbildung einer „responsiblen Vernunft“ (von Wohlzogen 1997). Das ist der Kern des synchronen Reflexionsformats: der Kampf um Anerkennung, um einen Buchtitel von Axel Honneth (1992) zu verwenden. Menschen brauchen nicht nur eine Geschichte, die sie fort- und umschreiben können, sie brauchen auch Anerkennung im Hier und Jetzt. Video: Sinti und Roma. Auf der Suche nach Anerkennung 4.5.2.2 Orientierungsarbeit II: wissen, handeln, glauben Zur Dimensionierung des Bildungsbegriffs bediene ich mich einer Strukturierung, die Immanuel Kant in seiner Logik-Vorlesung aus dem Jahre 1800 verwendet. Er formuliert dort vier Fragen, die für ihn das Feld der Philosophie sondieren: Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? Was ist der Mensch? (Kant 1800, 448). Die erste Frage bezieht sich auf das Feld der Metaphysik, die zweite auf die Moral, die dritte auf die Religion und die vierte auf die Anthropologie. Was kann ich wissen? Diese Frage bezieht sich bei Kant auf eine Abschätzung der Quellen des menschlichen Wissens (Metaphysik). Die Fragen, woher das Wissen kommt und wie verlässlich es ist, ob man im Vertrauen auf die Seriosität der Quellen davon Gebrauch machen kann und wer eigentlich für die Richtigkeit einsteht, sind in einer Gesellschaft, die sich auf dem Weg in eine Informationsgesellschaft befindet, zentral. In jedem Lernprozess muss die Frage, was wichtig und was nicht so – 222 – wichtig ist, beantwortet werden; das war schon immer so. Aber gerade angesichts der Informationsflut, die durch das Internet über uns hereinbricht, scheint ein Informations- und Wissensmanagement gleichsam überlebensnotwendig zu werden. Insbesondere handelt es sich um zwei Arten der Ordnungsleistung, die immer stärker gefordert werden: (1) Zu einer logisch-intellektuellen Ordnungsleistung gehört neben der Fähigkeit der Wahrnehmung und der Erinnerung hauptsächlich die Fähigkeit des analytischen, rationalen, begrifflich orientierten Denkens. Der Umgang mit großen Wissensbeständen und Informationsmengen ist nur möglich bei einer klaren und konsistenten Problemorientierung. (2) Wir vollziehen eine wertende Ordnungsleistung. Menschen, Dinge und Informationen sind uns in unterschiedlichem Maße bedeutsam; wir entwickeln zwangsläufig eine gewisse nach Werten abgestufte Bedeutungszuschreibung aus dem Kontext unseres Lebenszusammenhanges. Das bedeutet: Wir stellen eine bewertende Rangordnung für uns her, die darüber Auskunft gibt, was für uns wichtig und bedeutsam und was nicht so wichtig und bedeutsam ist. Die Ordnungsleistung, die hier vollzogen wird, ist also eine Strukturierung nach subjektiven Relevanzen, die zu einer Werthierarchie führt und dem Einzelnen eine Orientierung ermöglicht. Diese beiden Ordnungsleistungen ermöglichen nun das, was spezifisch für menschliche Existenz angesehen werden kann, nämlich die Konstitution von Sinn und Bedeutung. Sinn wird für Wilhelm Dilthey mit Hilfe des Mechanismus der Zusammenhangsbildung hervorgebracht. Die Zusammenhangsbildung ist eine Gesamtordnungsleistung, durch die Beziehungen zwischen Teilen und einem Ganzen beständig hergestellt und in neuen biographischen Situationen überprüft bzw. modifiziert werden. Diese Form der bedeutungsordnenden, sinnherstellenden Leistung des Subjektes wird Biographisierung genannt. Eine sinnstiftende Biographisierung gelingt nur dann, wenn es gelingt, Zusammenhänge herzustellen, die es erlauben, Informationen, Ereignisse und Erlebnisse in sie einzuordnen und Beziehungen untereinander wie auch zur Gesamtheit herzustellen. Auf diese Weise arbeiten wir ständig daran, Informationen in konsistente Wissenszusammenhänge zu überführen; und zwar Wissenszusammenhänge über uns selbst wie auch über die Welt. Die Hauptarbeit des Lebens besteht für Wilhelm Dilthey darin, dass jeder Mensch für sich erkundet, was für ihn wertvoll ist, welches für sein Leben die maßgeblichen Lebenswerte darstellen. Diesen Such- und Erprobungsprozeß nennt Dilthey Lebenserfahrung (vgl. Dilthey 1907, S. 374). Bewerten heißt Bedeutung verleihen und auf diese Weise Zusammenhänge herstellen, die auf eine bestimmte Haltung und Auffassung, die der einzelne sich selbst wie auch der Welt gegenüber einnimmt (Selbst- und Weltreferenz), verweisen. Die Frage, um welche subjektiven Relevanzen es sich jeweils handelt, ist eine empirische Frage; eine Zentralfrage – 223 – der bildungstheoretisch orientierten erziehungswissenschaftlichen Biographieforschung. Diese Frage kann nicht normativ entschieden werden, sondern nur normativ enthaltsam in einem deskriptiven Zugang. Was soll ich tun? Diese Frage bezieht sich bei Kant auf eine Abschätzung des Umfangs des möglichen und nützlichen Gebrauchs des Wissens (Moral). Da Wissen und Handeln nicht identisch sind, entsteht das Problem, ob ich auch alles machen soll, was ich machen kann. Die Frage zielt auf das Verhältnis von generellen zu konkreten, für mich angemessenen Handlungsoptionen. Die Realisierung konkreter Handlungsoptionen zieht innerhalb bestimmter Kontexte Folgen und ggf. auch Nebenfolgen nach sich, die intendiert sein können oder nicht, für die der Handelnde jedoch verantwortlich gemacht wird. Die Geschichte des Bildungsbegriffs zeigt eine große Variationsbreite von Bedeutungen. Hier ist nicht der Ort, diese vielschichtige Traditionslinie nachzuzeichnen (vgl. Dohmen 1964; Rauhut/Schaarschmidt 1965; Ballauff 1989; Hansmann/Marotzki 1989). Verallgemeinernd kann man jedoch sagen, dass Bildung eine Haltung des Menschen zu sich, zu anderen und zur Natur bezeichnet, die grundsätzlich Verantwortung beinhaltet. Erich Weniger beispielsweise erklärt Verantwortungsbereitschaft geradezu zum entscheidenden Kriterium für Bildung, wenn er sagt: „Bildung ist der Zustand, in dem man Verantwortung übernehmen kann“ (Weniger 1958, S. 138). Auch Wolfgang Klafki hat 1962 in seiner berühmten dritten Studie: Engagement und Reflexionen im Bildungsprozeß (In: Klafki 1975) das Problem der Verantwortung in bezug auf den Bildungsprozeß erörtert. Er fragt nach pädagogischen Bedingungen für eine Erziehung zur Verantwortungsbereitschaft in der Gegenwart. Klafki kommt zu dem Resultat, dass die Schule Erziehung zur Verantwortung ernstnehmen und aus einem relativ geschlossenen Schonraum herauskommen und sich gesellschaftlicher Wirklichkeit öffnen müsse. Sie müsse Engagement und Reflexion integrieren. Wenn also im Hinblick auf die Frage Was soll ich tun? Verantwortungsbereitschaft in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerät, dann ist damit auch das Verhältnis des einzelnen zu anderen bzw. zur Gemeinschaft berührt, denn verantwortlich bin ich in der Regel einem anderen, wenn man von dem Spezialfall, dass man sich selbst gegenüber Verantwortung trägt und tragen kann, absieht. Ähnlich wie bei der Bearbeitung der ersten Frage, kann es auch hier nicht um eine Entscheidung gehen, welche Verantwortung und wieviel und wem gegenüber Menschen eingehen sollten, sondern es geht auch hier um eine Beschreibung, wie Menschen mehr oder minder verantwortungsvolle Bindungen mit anderen oder einer Gemeinschaft eingehen, wie sie die Relationen von Nähe und Distanz, von Verpflichtung und Freiheit balancieren. Es geht hier also beispielsweise nicht um die Beurteilung von Weltanschauungen, sondern darum, zu studieren, welche – 224 – handelnde Kraft sie entfalten bzw. nicht entfalten. Exkurs: Zur ethischen Dimension von Bildungsprozessen Wir können in der letzen Zeit verschiedene Diskussionszusammenhänge beobachten, in denen die Frage nach dem Statut des wissenschaftlichen Wissens in hochkomplexen Gesellschaften gestellt wird. Für mich waren stets die Überlegungen von Jürgen Mittelstraß wichtig, der bereits in seinen frühen Schriften (Wissenschaft als Lebensform [1982] aber auch jetzt in Der Flug der Eule [1989]) versucht hat, den Sachverhalt zu reflektieren, dass in modernen Gesellschaften der Abstand zwischen einem Verfügungswissen (= Faktenwissen) und einem Orientie-rungswissen wachse. Moderne Gesellschaften seien stark in der Akkumulation von Faktenwissen und schwach in der Ausbildung von Orientierungswissen. Es liegt auf der Hand, dass gerade mit einem noch näher zu entwickelnden Bildungsbegriff, der auf die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre zu reagieren in der Lage ist, eine erziehungswissenschaftlich begründbare Verbindung von Verfügungs- und Orientierungswissen gefunden werden kann. Fragt man sich nämlich, was Orientierungswissen im Unterschied zu Verfügungswissen eigentlich genau bedeuten soll, so stößt man sehr schnell auf das Problem der Werte. In der bereits herangezogenen Studie des Club of Rome heißt es, dass die eigentlichen Fermente für Lernprozesse in Werten bestehen würden. Die Autoren kommen zu dem Resultat: "Die gegenwärtigen Bildungskriterien müssen überprüft und durch eine ethische Dimension vervollständigt werden." (Club of Rome 1979, 127) Und an anderer Stelle heißt es: "Im innovativen Lernmuster liegt der Hauptakzent auf den Werten oder der ethischen Dimension der Bildung." (Club of Rome 1979, 127) Wir wissen viel aufgrund gängiger Studien über Wertorientierungen bei Jugendlichen und Erwachsenen. Aber Wertorientierungen und ethische Dimensionen von Bildungsprozessen sind doch noch zwei verschiedene Dinge, wie die in den letzten Jahren aufflammende Ethik- und Moralitätsdebatte in der Philsophie gezeigt haben. Ich meine jene Diskussionen, die um eine neue Verantwortungsethik geführt werden. Autoren, die diese Debatte sehr bestimmt haben, wären aus meiner Sicht etwa Hans Jonas (Das Prinzip Verantwortung 1979), R. Spaemann, Dieter Birnbacher (Oekologie und Ethik 1980; Verantwortung für zukünftige Generationen 1988), Meyer-Abich (Wege zum Frieden mit der Natur 1984) , aber auch Peter Singers Praktische Ethik wäre zu nennen. Diese Diskussionen sind eingebettet in eine eigentliche Renaissance einer Moralphilosophie und Theorie neuer Sittlichkeit, die vielfach auf eine neue Theorie der Gerechtigkeit hinausläuft (z.B. bei John Rawls oder auch bei Lyotard). – 225 – Wenn ich die Ausarbeitung der ethischen Dimension als ein Arbeitsfeld auszeichne, rede ich damit keineswegs einer neuen Ethik- oder Werteerziehung das Wort, wie sie etwa von Maria Böhm an konservativer Pädagogik immer wieder angeprangert worden ist. Der Streit um neue Konzepte der Moralerziehung im Unterricht ist ja im vollen Gange (vgl. hierzu etwa den Überblick von Terhart [1989]; Moralerziehung in der Schule. In: Neue Sammlung 3/89, S. 376 - 391). Ich meine vielmehr, dass Lern- und Bildungsprozesse ohne die Fermente der Werte prinzi-piell nicht denkbar sind. Der Ort der Erziehungswissenschaft innerhalb dieses Streites kann aber m.E. nur darin liegen, sich auf die Analyse wirklicher Lern- und Bildungsprozesse zu beziehen, auf die Kritik unexplizierter Handlungsund Verhaltensvoraussetzungen „sowie schließlich - in einem selbstreflexiven Akt auf die Einsicht in ihre eigenen Grenzen. Nur so kann sie dann als Wissenschaft fundiert und begründet Einfluß ausüben“ (Terhart 1989, 391). Es ist so, wie Heydorn sagte: "Bildung des Bewußtseins, die den Menschen zum wissenden Handeln im verwundbaren Gewebe seiner Bedingung befähigt, gewinnt eine Bedeutung wie nie zuvor." (Heydorn 1980, 294) Was darf ich hoffen? Diese Frage bezieht sich bei Kant auf eine Abschätzung der Grenzen der Vernunft (Religion). Diese Frage zielt traditionell, indem sie die Grenzen von Rationalität und damit auch Wissenschaft thematisiert, auf die Frage von letzten Gewißheiten. Grenzen, das erörterte bereits Hegel in seiner Seinslogik, grenzen ein und – indem sie dies tun – auch aus. Das, was eingegrenzt wird, enthält in sich bereits den Bezug zu dem eigenen Gegenteil: Rationalität verweist auf Irrationalität, Vernunft auf Unvernunft, das Eigene auf das Fremde. Die Reflexion auf solche Grenzen bildet eine weitere Grundstruktur von Bildungsprozessen. Vielleicht kann man sagen: Bildung enthält in sich als Selbst- und Weltorientierung einen Bezug zur Transzendenz, der beispielsweise in Form von Religionen, Mythen oder magischen Gehalten zur Geltung kommen kann, aber auch durch andere Formen. Sei es, dass wir – wie Max Frisch in dem Roman Stiller – vom Geheimnis des Menschen sprechen, auf das jeder ein Anrecht hat, eine Region gleichsam, die zu betreten für andere verboten ist, oder dass wir – um Auschwitz zu verstehen – den Anderen und das Fremde als radikal Anderes neu denken müssen, wie es Emmanuel Levinas vorgeschlagen hat; sei es, dass wir uns eingestehen müssen, dass die Grenze, wo Leben beginnt, nicht wissenschaftlich beantwortbar ist. Das Umgehen mit solchen Grenzen ist traditionell eine Grundstruktur von Bildung. Die Reflexion auf solche Grenzen, seien es die zwischen Leben und Tod oder die zwischen dem Handeln und den Folgen unter der Perspektive der Verantwortung ist per definitionem Bildungsarbeit. Auch hier wiederum – zum dritten – geht es nicht darum, zu deduzieren, wie Menschen mit Grenzen umgehen sollen, sondern es geht um sensible Beschreibungen, wie Menschen mit Grenzerfahrungen und – 226 – Grenzziehungen umgehen, wie flexibel oder restriktiv solche Grenzen gezogen werden, ob sie Grenzen als Herausforderungen erleben oder eher als unüberwindbare Schranken, ob sie sie akzeptieren oder ablehnen. Die Expansion von Komplexität einerseits und die Endlichkeit der Mittel, sie zu begreifen, andererseits zwingt zu einer Anerkennung von Grenzen. Aber wie Menschen diese Grenzen ziehen, ist zunächst eine empirische Frage, eine Frage der erziehungswissenschaftlichen Biographieforschung. Was ist der Mensch? Diese Frage bezieht sich bei Kant auf die Abschätzung der anthropologischen Gegebenheitsweise des Menschen (Anthropologie). Alle drei bisher bearbeiteten Fragen laufen nach Kant auf die vierte hinaus: „Im Grunde könnte man (...) alles dieses zur Anthropologie rechnen, weil sich die drei ersten Fragen auf die letzte beziehen.“ (Kant 1800, S. 448) Meine Neubearbeitung der ersten Frage lief darauf hinaus, subjektive Relevanzen von Menschen zu studieren; bei der zweiten Frage, die Qualität der Bindungen, die Menschen zu sich, zu anderen und zur Gemeinschaft eingehen zu analysieren und bei der dritten Frage, die Art der Grenzziehungen, die Menschen vornehmen zu explorieren. Wenn man Anthropologie nicht als Wissenschaft versteht, die universale Eigenschaften des Menschen zum Thema hat, sondern einräumt, dass Historizität und Kulturrelativität entscheidende Größen darstellen, dann kann man den Beitrag allgemeiner erziehungswissenschaftlicher Biographieforschung auch als einen anthropologischen verstehen; das gilt mindestens für die Version, die ich hier vertrete, wenn ich Bildung als existentiellen Reflexionsmodus verstehe. Aus biographieanalytischer Sicht sind es diese zentralen Fragen Woher komme ich? Wohin gehe ich? und Wer bin ich?, mit denen Menschen umgehen und auf die sie – wie auch immer – eine Antwort für sich gefunden haben. Jeder Biographisierungsprozeß kann als eine implizite oder explizite Antwort auf diese Frage ausgelegt werden. In solchen Bildungsprozess greifen zwei Reflexionsformate ineinander, denen ich mich jetzt zuwenden möchte: Zum einen handelt es sich um ein diachrones Reflexionsformat und zum anderen um ein synchrones. 4.5.3 Beispiel für das Verhältnis von Lernen und Bildung. Der Übergang von der Medienkompetenz zur Medienbildung Jürgen Mittelstraß hat bereits in seinen frühen Schriften versucht, den Sachverhalt zu reflektieren, dass in modernen Gesellschaften der Abstand zwischen einem Verfügungswissen (= Faktenwissen) und einem Orientierungswissen wachse. Moderne Gesellschaften seien stark in der Akkumulation von Faktenwissen und schwach in der Ausbildung von Orientierungswissen. Das Verhältnis von Verfügungs- und Orientierungswissen wird traditionell über den Bildungsbegriff – 227 – thematisiert. Da moderne Informationstechnologien einen entscheidenden Motor gesell-schaftlicher Modernisierungsprozesse darstellen, beziehe ich mich exemplarisch auf diesen Bereich, und zwar überwiegend auf das Internet. 4.5.3.1 Medienkompetenz Der Kompetenzbegriff wurde in den siebziger Jahren aus der Linguistik übernommen und bedeutet allgemein, dass der Mensch fähig sei, sich auf vielfältige Weise in verschiedenen Symbolsystemen zu bewegen, sich diese zunutze zu machen und sich in ihnen auszudrücken. Unter Medienkompetenz versteht man - vereinfacht ausgedrückt - ein komplexes Bündel aus verschiedenen Fähigkeiten, die die Mediennutzer befähigen sollen, mit Medien und deren Inhalten eigenverantwortlich und kritisch umzugehen. Die Herstellung von Medienkompetenz ist zu Recht immer wieder als pädagogisches Handlungsfeld markiert worden, denn es gilt, dass das "medienkompetente Subjekt (...) der pädagogischen Anstrengung (bedarf); es entsteht nicht von selbst und auch nicht aus sich selbst heraus und erst recht nicht aus der bloßen Rezeption und Nutzung von Medien und ihren Produkten" (Theunert 1999, S. 54). Die Debatte um Medienkompetenz, wie sie z.B. sehr schön in dem Band von Schell u.a. (Hrsg.) 1999 (Medienkompetenz. Grundlagen und pädagogisches Handeln) dokumentiert ist (vgl. auch: von Rein [Hrsg.] [1996]), orientiert sich überwiegend an den klassischen Massenmedien, nämlich Zeitungen, Radio, Fotographie, Film, Video und Fernsehen. In fast allen Medienkompetenzmodellen wird aber auch behauptet, dass sie ebenfalls für die neuen Informationstechnologien Gültigkeit hätten. Medienkunde Wissen Qualifikation Mediennutzung Medienkompetenz Baacke rezeptiv interaktiv Mediengestaltung Medienkritik analytisch reflexiv ethisch – 228 – innovative kreative Das Unbehagen am Medienkompetenzmodell In der Regel wird auf der einen Seite Medienkompetenz und Medienbildung synonym verstanden (vgl. beispielsweise Glotz 2001, 24). Auf der anderen Seite ist aber immer wieder die Beschränktheit des Medien-kompetenzbegriffs hervorgehoben worden. Aufenanger (2000) hält beispielsweise aufgrund der gesellschaftlichen Transformationsprozesse (Marsch in die Informations- u. Wissensgesellschaft) eine Aufwertung des Bildungsbegriffs für richtig. Der Begriff der Medienkompetenz sei sehr eingeschränkt und sollte aus seiner Sicht besser durch "Medienbildung" zu ersetzt werden (Ähnlich argumentieren auch de Witt 2000, Bachmeier und Mikos 1999). Aufenanger sagt: „Genau darin ist auch die Zukunft der Medienpädagogik zu sehen: sich zu lösen von der in letzter Zeit und auch mit dem Begriff der Wissensgesellschaft häufig verbundene Beschränkung ihrer Zielsetzung auf einen medienkompetenten Umgang mit den neuen Medien. Diese sozialtechnologische und affirmative Variante des Begriffs der Medienkompetenz, die dieser auch sehr schnell nahe legt, muss überwunden und durch die grundlegenden Aspekte von Erziehung und Bildung ergänzt werden.“ (Aufenanger 2000) Durch die Hinwendung zum Bildungsbegriff erhofft man sich die Überwindung des instrumentellen Charakters, der oftmals dem Kompetenz-Begriff anhaftet, und damit einen Zugewinn an Reflexion, an Reflexivität und an Kritikfähigkeit. „Eine gelungene Medienbildung umfasst also beides: den kompetenten Umgang mit den Medien, die Reflexion über sie sowie die Fähigkeit, sich auf unbekannte Mediensituationen angemessen einstellen zu können.“ (Aufenanger 2000) Was Aufenanger „den kompetenten Umgang mit den Medien“ nennt, wäre in meiner Begrifflichkeit „Verfügungswissen“, die drei Strukturelemente Reflexion, Reflexivität und kritische Urteilsbildung würden dann das bezeichnen, was ich „Orientierungswissen“ nennen, und beides, Verfügungswissen und Orientierungswissen wäre dann Medienbildung. Im folgenden möchte ich einige Argumente anführen, die plausibilisieren sollen, warum der Begriff der Medienkompetenz als Aufbau von Verfügungswissen lediglich eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für Medienbildung ist. Der Begriff der Medienkompetenz springt sozusagen zu kurz, auch wenn der den Kritikaspekt beinhaltet. Was fehlt, ist eine kulturtheoretische Grundlegung. 4.5.3.2 Digitale Kultur Die Aktivitäten auf EU-Ebene Auf der europäischen Ebene hat es in den letzten 10 Jahren eine Fülle von Aktivitäten gegeben, die sich auf die Bewältigung und Gestaltung der Herausforderungen beziehen, die mit der Globalisierung und mit der – 229 – Herausbildung einer „wissensbasierten Gesellschaft“ zusammenhängen. Beispiele: Europäische Kommission (1995): Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung: Lehren und Lernen. Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft. Brüssel. Verfügbar: http://europa.eu.int/comm/education/lb.de.pdf (05.01.2003). Europäische Kommission (1996): Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch". http://europa.eu.int/comm/employmentsocial/socdial/infosoc/ green/greende.pdf. Europäische Kommission (2000): E-Learning – Gedanken zur Bildung von Morgen. Brüssel. Verfügbar: http://www.europa.eu.int/comm/elearning (4.1.2003). Der Übergang in eine Informations- bzw. Wissensgesellschaft müsse gestaltet werden. In der kürzlich veröffentlichten Mitteilung der Kommission „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“ (Europäische Kommission 2001) sowie in der Diskussion über die Integration in die Wissensgesellschaft (E-Inclusion) wird E-Learning als ein wichtiges Mittel zu deren Umsetzung herausgestellt. E-Learning gilt als ein wichtiger Faktor bei der Erwachsenenbildung, wobei dem informellen und nichtformellen Lernen zunehmende Bedeutung zukommt. In dem Maße, wie die Technologie die gemeinsame Nutzung von Ressourcen sowie den Aufbau von Gemeinschaften des Lernens und Übens ermöglicht, würden sich neue Chancen ergeben. Studiert man die Dokumente, die unter dem Stichwort des E-Learning verabschiedet worden sind (vgl. Europäische Kommission 1995; 1996; 2000) , genauer, bemerkt man jedoch sehr schnell, dass der Leitgedanke beim E-Learning nicht so sehr eine andere Art des Lernens darstellt, sondern der Gedanke einer digitalen Kultur im Zentrum steht. „So wie die Industriegesellschaften sich das Ziel gesetzt hatten, sämtlichen Bürgern die Grundfertigkeiten des Schreibens, Lesens und Rechnens zu vermitteln, so setzt die heraufkommende Wissensgesellschaft voraus, daß alle Bürger über eine „digitale Kultur“ verfügen sowie über die Grundfähigkeiten, um in einer Welt, in der digitale Operationen immer zahlreicher werden, ein Mehr an Chancengleichheit zu erreichen. Es handelt sich hier um eine unerläßliche Voraussetzung, will man neue soziale Zersplitterungen vermeiden und ganz im Gegenteil den Zusammenhalt in unseren Gesellschaften und die Beschäftigungsfähigkeit verstärken.“ (Europäische Kommission 2000, S. 4) Zu den "Zielsetzungen hinsichtlich der Erhöhung des Wissenstands der Bevölkerung" heisst es: "der gesamten Bevölkerung die Möglichkeit verschaffen, Zugang zur digitalen Kultur zu finden" (Europäischen Kommission 2000). Und zu den "Zielsetzungen bei der Anpassung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an die Wissensgesellschaft" heisst es: "allen Schülern bis – 230 – Ende 2003 eine umfassende ‚digitale Kultur’ vermitteln" Was ist digitale Kultur? Aber was bedeutet digitale Kultur? Nähern wir uns dem Problem von einer anderen Seite. Unter Kultur verstehe ich – und da folge ich einer wissenssoziologischen Perspektive - eine hinreichend klar abgrenzbare Praxis der routinemäßigen Signifikation, eine spezifische Praxis der Bedeutungserzeugung. Kultur ist das jeweils selbstgesponnene Bedeutungsgewebe, in dem Menschen sich selbst entwerfen, ihre Handlungen koordinieren und sich über Prozesse der Symbolisierung, Ritualisierung, Metaphorisierung und Allegorisierung konstituieren. Primärsozialisation verläuft in allen Kulturen zu großen Teilen als Enkulturationsprozess, also als ein Prozess, in dessen Verlauf der einzelne lernt, an den jeweils spezifischen kulturellen Praktiken teilzuhaben (Metexis). Im folgenden führe ich drei Beispiele an, anhand deren ich die These vom Kulturraum Internet plausibilisieren möchte. Erstens: Seit der europäischen Konferenz im Oktober 1997 in Amsterdam unter dem Titel „Towards a European Media Culture“ darf die Sichtweise des Internet als neuer Kulturraum offiziell als eingeführt gelten. Die Teilnehmer von 22 politischen Organisationen aus 12 europäischen Ländern einigten sich auf die sogenannte Amsterdamer Agenda: „The Amsterdam Agenda - fostering emergent practice in Europe's media culture“, so der Titel . In diesem Dokument werden nicht nur programmatisch jene Kulturbereiche abgehandelt, die durch die neuen Informationstechnologien mit großer Wahrscheinlichkeit grundlegend verändert werden. Vielmehr wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, dass unser Verständnis vom Menschen sich verändern wird. Wenn neue Kulturräume entstehen, habe der Mensch auch differenziertere Möglichkeiten, ein Verhältnis zu sich und zur Welt aufzubauen. Weil sich Selbst- und Weltreferenzen der Menschen ändern, ist dieser Kulturraum auch ein neuer Bildungsraum. Zweitens: Als Andy Müller-Maguhn im Jahre 2000 als deutscher Vertreter in die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) gewählt wurde, gab er am 16. Oktober 2000 eine sogenannte „Regierungserklärung“ ab. Darin heißt es: „Die Wirklichkeit in den Köpfen der Menschen wird derzeit in einem zunehmendem Umfang von Medieninhalten geprägt, die durch elektronische Netze zugänglich sind. Das Internet ist nicht nur ein solches Netz, basierend auf Protokollen, Standards, Adressierungen und Regeln. Es ist vor allem ein Kulturraum, dessen Teilnehmer vom Prinzip her nicht festgelegt sind, ob sie Sender oder Empfänger sind. So wird die Netz-Wirklichkeit von den Nutzern gemacht.“ (vgl. http://www.datenreisen.de/Aktuell/ [28.10.2000]) Drittens: Kunst kann auch die Übergänge zwischen Online und Offline gestalten – 231 – und erhält dadurch gleichsam die Charakteristika der Benjaminschen „Passagen“ (vgl. Seelinger 2000). Diese durch technologische Entwicklungen provozierten Entgrenzungsprozesse zwischen Kunst, Arbeit, Alltag und Leben sind genau genommen nicht neu. Schon seit Beginn des 19. Jahrhundert haben die bildenden Künste solche Entgrenzungen reflektiert und sich mit den jeweils neuesten Medien und technologischen Entwicklungen auseinandergesetzt. Beispiele können aus den Bereichen der Fotographie, des Films und des Videos herangezogen werden. In Form von experimentellen Versuchsanordnungen und entsprechenden ästhetischen Konzeptionen versuchten diese KünstlerInnen, die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen der fortgeschrittensten Technologien der Zeit im sozialen Kontext auszureizen. Unter technologischen Bedingungen wird die Differenz zwischen rein technischer, rein ästhetischer und rein sozialer Praxis tendenziell aufgehoben. Vielfach handelt es sich um Hybridformen aus Technik, Natur, menschlichem Körper, Medien und Materialitäten: „Hybridkultur bedeutet eine Verbindung von ursprünglich getrennten Kontexten und Bereichen zu einem Neuen, das gerade nicht eine Auflösung der Elemente in einem synästhetisch geschlossenen Gesamtkunstwerk bewirkt, sondern die in ihren Trennmomenten noch erkennbare Anordnung das Dispositiv einer Montage darstellt, die von ihrem Effekt her nicht mehr in ihre Teile zerlegt werden kann.“ (Reck 1997, 91) KünstlerInnen haben in diesem Sinne schon früh das Internet als neuen Experimentierraum entdeckt. Sie experimentieren mit veränderten Wahrnehmungsformen, um dem Rezipienten das Einnehmen einer Distanz zu sich und zur Welt zu ermöglichen, um auf diese Weise das So-Sein der Selbst- und Weltreferenzen zu dekonstruieren. Fast könnte man sagen, es handele sich um einen Verfremdungseffekt im Sinne des V-Effektes Berthold Brechts. Aus dieser Perspektive wird klar, wie der Einsatz neuer Informationstechnologie eine Fortsetzung des Projektes der Bildung mit anderen Mitteln ist. Alle drei Beispiele, die Position der Amsterdamer Agenda, die von Müller-Maguhn und jene, die als „KünstlerInnen im Netz“ bezeichnet werden könnte, dienten lediglich als Plausibilisierung der These, dass es durchaus Sinn macht, das Internet als Kultur- und Bildungsraum anzusehen. 4.5.3.3 Medienbildung Medienbildung, so unsere bisherige Bilanz, beinhaltet also zum einen Verfügungswissen und zum anderen Wissen und Fähigkeiten, die Orientierungsleistungen ermöglichen (Orientierungswissen). Schauen wir uns beide Bereiche am Beispiel des Internet genauer an. – 232 – Verfügungswissen Verfügungswissen vermittelt Einsicht in die Beschaffenheit der Dinge. Es ist unbestritten und gilt für alle spezialisierten Lebensbereiche, dass ein Grundwissen über die spezifischen Fakten vorhanden sein muss. Nur wenn Dinge und Sachverhalte beim Namen genannt werden können, können sie auch unterschieden werden. Das gilt natürlich auch für das Internet, das schneller in die Haushalte gekommen ist als das Fernsehen in den fünfziger Jahren. Welches aber das notwendige Wis-sen ist, um Einsicht in die mit dem Internet verbundenen „Dinge“ zu erhalten, darüber lässt sich natürlich streiten, und darüber werden Informatiker andere Auffassungen haben als Handwerker oder Köche . Unabhängig von den Fragen, in welchem Unterrichtsfach und in welcher Jahrgangsstufe der Stoff vermittelt werden soll, kristallisieren sich doch einige Basics heraus: Faktisches Wissen Zugang zum Internet: Systemvoraussetzungen, Provider, Standleitungen, Gebührenmodelle, Call by Call Zugänge Internetadressen: Domainnamen, E-Mail-Adressen, einschlägige Institutionen (W3W-Consortium, ICANN) Dateiformate: gängige Textverarbeitungs- und Graphikformate, gepackte Dateien (z.B. Winzip), Arcobat-Reader (pdf-Dateien), html-Dateien, Ton- und Bilddateiformate Computerliteracy Prozedurales Wissen und Können Das procedurale Wissen und Können orientiert sich am Erfolg des eigenen Gestaltens und Handelns. Es ist ein Spezifikum vieler Sachverhalte, und das trifft in hohem Maße auch für neue Informationstechnologien zu, dass die Einsicht in die Faktizität der Dinge noch nicht dazu führt, dass gehandelt werden kann. Gerade die teilweise auch experimentelle Erfahrung spielt eine wichtige Rolle. Es kommt darauf an, einiges auch selbst gemacht zu haben, um den Gestaltungsaspekt des Umgangs mit neuen Medien auch realisieren zu können. Dazu könnten aus meiner Sicht folgende Bereiche gezählt werden: Orientierungswissen: Kritischer Reflexionshorizont Hinreichende Bedingung von Medienbildung ist Medienkritik (Reflexion der digitalen Selbst und Weltordnung). Das bloße Informiertsein und Bescheidwissen, wie es geht, muß überführt werden in eine kritische Reflexion (vgl. Pongratz 1988, 296). Natürlich ist Reflexion immer auch Bestandteil der ersten beiden Ebenen. – 233 – Trotzdem ist kritische Reflexion in besonderer Weise gefordert, wenn es um die Risikostrukturen moderner Technologien geht und wenn die Frage nach den möglichen Folgen thematisiert wird. (1) Geschichte des Internet (2) Verwendungszusammenhänge. Zum dritten Segment, nämlich zur Reflexion der digitalen Selbst- und Weltordnung, gehört auch ein Explorieren der möglichen Anwendungsgebiete. Diese kann ich hier nicht ausführen und möchte es deshalb bei einer Aufzählung belassen: Internet als Forschungsraum (Wissenschaft), Lernraum (Schule- und Weiterbildung), öffentlicher Raum (Politik, Verwaltung), kultureller Raum (Kunst und Communities), wirtschaftlicher Raum, E- bzw. MCommerce) und privater Raum (Livestyle). (3) Risikolagen. Das entscheidende Argument, weshalb der bildungstheoretische Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung (vgl. Marotzki in Schäfer) überwiegend bei neuen Informationstechnologien Sinn macht, ist der Sachverhalt, dass der Nutzer nicht nur Informationen auswählt und aufnimmt, sondern er gibt auch Informationen von sich preis, und dies oftmals ohne dass er es weiß. Wenn aber Informationen, die über den Nutzer im Umlauf sind, nicht mehr von ihm selbst kontrollieren können, wenn der einzelne also nicht mehr bestimmen kann, was er von sich preisgibt und was nicht, ist ein fundamentaler Grundsatz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verletzt. Diese Gefahr gibt es bei konventionellen Medien nur begrenzt, bei den neuen Medien jedoch hochgradig. Nur wenn diese Risikolagen einbezogen werden, können sich Menschen in ein reflexives Verhältnis zu sich und zur Welt setzen. Unter dieser Perspektive ist der bildungstheoretische Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung ein Kernbestandteil neuzeitlicher Bildung (vgl. auch Marotzki 2000; Marotzki u.a. [Hrsg.] 2000). (4) Zensur Sich in der kritischen Reflexion orientieren Allgemeiner Kritikbegriff Spätestens an dieser Stelle erinnert man sich, dass es eine der vornehmsten Definitionen von Kritik ist, Reichweiten und Grenzen abzustecken und Sachverhalte zu überprüfen, es ist das Projekt einer prüfenden und musternden Untersuchung. Die berühmten drei Kritiken Kants – Kritik der reinen Vernunft, Kritik der praktischen Vernunft und Kritik der Urteilskraft – haben ja die Funktion, durch Kritik Schranken und Grenzen aufzuweisen. Kritik ist also einerseits – 234 – Abschätzung von Reichweiten, von Vermögen, andererseits aber auch die Kunst der Beurteilung des Gegebenen. Folgt man diesem Programm, dann bedeutet das, dass zu den klassischen Komponenten der Internet-Literacy (Faktenwissen sowie prozedurales Wissen und Können) eine Reflexion über die Grenzen des Internet sowie eine Beurteilung der Konstitutionsmomente des Internet hinzutreten müssen. Netzkritik Zwischen einer uninformierten Ablehnung des Internet in einer bewahrpädagogischen Tradition, die sich oftmals einer kulturkritischen Perspektive bedient, und einer unkritischen Euphorie im Sinne einer Technologieaffirmation kann das Projekt einer Internetkritik systematisch angesiedelt werden, wie sie beispielsweise von Gert Lovink und Pit Schultz konzipiert worden ist (vgl. z.B. Lovink/Schultz 1997). Es handelt sich um den Typus der immanenten Kritik, die – und das ist die Pointe – auf der Höhe der technologischen Entwicklung und der Internet-Literacy artikuliert wird. Insofern sagen Lovink und Schultz: „Viel eher als um eine Distanzierung vom Netz geht es um eine Entfaltung einer Distanz im Netz.“ (Lovink/Schultz 1997, 342) Beide, Lovink und Schultz, gehören zur Gruppe Nettime, die sich im Juni 1995 in Venedig gründete. Es geht ihnen darum, das Internet nicht nur im Hinblick auf technische Perspektiven zu sehen, sondern es geht um Historisierung und um soziale Situierung. Informationstechnologien werden nicht nur als technische Medien definiert, sondern auch als soziale, gesellschaftliche und vor allem kulturelle Medien. Die durch das Internet gebotene Möglichkeit, virtuelle Welten zu gestalten, wird in der Reflexion systematisch auf die historisch-soziale Situiertheit des Menschen bezogen und auf diese Weise eine Praxis der sozialen Anschlüsse ermöglicht. Netzkritik fragt somit nach den Grenzen der Erzeugung virtueller Welten und virtueller Geschöpfe und danach, wie sie unsere soziale und gesellschaftliche Welt verändern. Der Duktus dieser Reflexion schließt dabei durchaus an dem Gedanken der klassischen Ideologiekritik an, wie sie in den siebziger Jahren im Kontext der emanzipatorischen Pädagogik entwickelt wurde (z.B. Mollenhauer 1968): „Zentral für eine Kritik der Netze sind darum die Erzählungen, Mythen und ideologischen Muster, die eine unsichtbare Herrschaftsrethorik reproduzieren, die Machtverhältnisse die in den Programmen der heutigen Medien eingeschrieben sind.“ (Loving/Schultz 1997) Insofern kann gesagt werden, dass sich das Projekt der Internetkritik in eine Neuauflage Kritischer Erziehungswissenschaft (vgl. Sünker/Krüger [Hrsg.] 1999) einreiht. Dabei ist diese Position nicht mißzuverstehen als eine Kritik am Neoliberalismus, die verstärkt staatliche Kontrolle der Netze fordert. Vielmehr wird von der Gruppe Nettime durchaus gesehen, dass eine solche Kontrolle letztlich auf nationalstaatliche Lösungen bauen würde, die den Tendenzen der globalen Vernetzung nicht gerecht werde. – 235 – Netzkritik kann nicht als kulturpessimistische Position verstanden werden, sondern fordert im Gegenteil eine weltweite Vernetzung. „Nicht die Klagen über amerikanischen Kulturimperialismus samt ihrer medienökologischen Variante, sondern die Internationalisierung autonomer Netzpraxis sind gefragt.“ (Lovink/Schultz 1997) Neue Informationstechnologien führen zum einen das Versprechen mit sich, eine stärkere Transparenz in den public affairs herbeizuführen und damit der Idee von Basisdemokratie zu dienen (Utopie), und zum anderen wecken Sie Begehrlichkeiten von Gruppen, diese öffentliche Plattform für ihre Zwecke zu nutzen und sich somit im öffentlichen Raum auf Kosten anderer durchzusetzen (Herrschaft). Wenn Kritik auf die Abschätzung von Reichweiten und Begrenzungen zielt, dann ist eine Reflexion von Utopie und Herrschaft unabdingbar. 4.5.3.4 Zusammenfassung Medienbildung hat die Aufgabe, Verfügungs- und Orientierungswissen aufzubauen. In einer Welt, in der neue Technologien immer riskantere Gefahren mit sich führen, ist ein kritischer Bildungshorizont dringlicher denn je. Es hat sich im Kontext der Modernedebatte eingebürgert, die Entwicklung moderner Gesellschaften nicht nur, aber auch unter dem Fokus von Risiken zu betrachten. Die moderne Gesellschaft erzeugen ein Arsenal von Problemen, die einzuholen und rational und vernünftig zu durchdringen sie nicht zeitgleich in der Lage ist. Sie wälzt sozusagen ständig Problemmaterialien vor sich her, für die sie im Augenblick der Entstehung noch keine Regeln besitzt, um sie gleichsam kleinzurechnen. Ständig werden neue wissenschaftliche und technische Möglichkeiten realisiert, die Fakten schaffen (z.B. das Klonen von Erbmaterial) und die die Notwendigkeit nach sich ziehen, rechtliche und politische Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Gesellschaft hinkt gleichsam in der Erschließung und in der rationalen Bearbeitung der neu eröffneten Dimensionen hinterher, sie kommt im Hegelschen Sinne immer zu spät: Die Eule der Minerva beginnt eben erst bei einbrechender Dämmerung ihren Flug. Die moderne Gesellschaft scheint hier eine Art von Sisyphusarbeit leisten zu müssen. Diese Sisyphusarbeit besteht zum einen darin, den immer täglich neu geschaffenen Faktizitäten überhaupt noch folgen und sie ggf. nutzenbringend in das eigene Alltagsleben integrieren zu können und zum anderen darin, sich klar zu machen, wohin diese Entwicklungen eigentlich laufen, was das im einzelnen für die Gesellschaft und für mich selbst bedeutet. Das ist der Kern der Bildung, deshalb abschließend nochmals die Definition, die oben schon angeführt wurde: „Bildung ist eine Geistesverfassung, Ergebnis eines nachdenklichen Umgangs mit – 236 – den Prinzipien und Phänomenen der eigenen Kultur.“ (Hartmut von Hentig) 4.5.4 Literatur Humboldt, W. v. (1792): Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen. In: Humboldt, Werke in fünf Bänden. Hrsg. v. A. Flitner und K. Giel. Stuttgart (J. G. Cotta'sche Buchhandlung). 3. Aufl. 1980. Bd. 1. S. 56-233. Humboldt, W. v. (1796): Plan einer vergleichenden Anthropologie. In: Humboldt, Werke in fünf Bänden. Hrsg. v. A. Flitner und K. Giel. Stuttgart (J. G. Cotta'sche Buchhandlung). 3. Aufl. 1980. Bd. 1. S. 337-375. Humboldt, W. v. (1827-1829): Über die Verschiedenheiten des menschlichen Sprachbaus. In: Humboldt, Werke in fünf Bänden. Hrsg. v. A. Flitner und K. Giel. Stuttgart (J. G. Cotta'sche Buchhandlung). 3. Aufl. 1980. Bd. 3. S. 144- 367. Klafki, W. (1985): Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik. Weinheim u. Basel (Beltz). Koller, H.-Ch. (1997): Zur Aktualität Humboldts für die bildungstheoretische Diskussion unter den Bedingungen der (Post-)Moderne. In: Koch, L.; Marotzki, W.; Schäfer, A. (Hrsg.): Die Zukunft des Bildungsgedankens. Weinheim (Deutscher Studien Verlag). Koller, H.-Ch. (1999): Bildung und Widerstreit. Zur Struktur biographischer Bildungsprozesse in der (Post-) Moderne. München (Fink). Koller, H.-Ch. (2003): "Alles Verstehen ist daher immer zugleich ein Nicht-Verstehen". Wilhelm Humboldts Beitrag zur Hermeneutik und seine Bedeutung für eine Theorie interkultureller Bildung. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft (ZfE) 4/2003. S. 515-531. 4.6 Lernen/Lehren Es gibt sicherlich hinreichend viele Gründe, die Frage menschlichen Lernens in das Zentrum pädagogischen Nachdenkens, ja sogar in das Zentrum einer systematischen Erziehungswissenschaft zu stellen. 4.6.1 Lernbereiche Für die folgenden Darlegungen gehe ich davon aus, dass Lernen in folgenden typischen Bereichen erfolgen kann: – 237 – kognitiv sozial motorisch biographisch emotional Ich werde einige klassische Lerntheorien und -konzepte vorstellen und dann jeweils (mündlich) diskutieren, welche Bereiche menschlichen Lernens dadurch gut verstanden und erklärt werden können. 4.6.2 Klassisch verhaltenstheoretisch ausgerichtete Theorien und Konzepte Am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelten sich verschiedene Schulen der Psychologie, die mit unterschiedlichen Person-Umwelt-Modellen arbeiteten u.a. der sogenannte Behaviorismus. Pawlow (1849-1936), ein russischer Psychologe, wirkte in Leningrad. Skinner (1904-1990), ein amerikanischer Psychologe, lehrte überwiegend an der Harvard University. Ihr Verständnis von Lernen beruhte darauf, daß es als Mechanik von stimulus und response (Reiz und Reaktion) gesehen wurde. Das war die Grundlage um Verhalten zu kontrollieren, zu konditionieren, wie wir sagen. Lernen funktioniert dann so, dass wir erwünschtes Verhalten bestätigen und bekräftigen, also verstärken, und nicht erwünschtes abschwächen oder korrigieren. Die Aufeinanderfolge bestimmter Reaktionen können wir dann als Verhaltensmuster verstehen. Verhaltensmuster können über Verstärkung aufgebaut werden (Verstärkungslernen). Diese Reiz-Reaktions-Optik erklärt immer noch einen bestimmten Teil menschlichen Lernens plausibel. Weder genetische Einflüsse noch Reifungsprozesse sind aus dieser Perspektive entscheidend. Vielmehr kann gelernt – und hier müsste man sagen trainiert – werden, dass man auf einen bestimmten Impuls der Umwelt sich auch anders verhalten kann. In Therapien, die diesem verhaltenstheoretischen Modell folgen, kann man z.B. lernen, auf den Reiz Flugangst mit anderen Verhaltensweisen zu reagieren (oder: Tunnelphobie). Es handelt sich dann um regelrechte Trainigsprogramme, die das gewünschte Verhalten hervorbringen sollen. Verhaltensweisen können also trainiert werden. – 238 – Nach Skinner ist der Mensch grundsätzlich aktivitätsbereit, sein operantes Verhalten hat zunächst den Charakter von Versuch und Irrtum. Positive Verstärkungen (Erfolg) oder negative Verstärkungen (Mißerfolg, Strafe) entscheiden und steuern den Erwerb von Verhaltensweisen. Diese klassische Position des Behaviorismus hat auch etwas Befreiendes: Man kann Verhalten erlernen. Einen Teil der Vielfalt pädagogischer Interaktionen z.B. zwischen Eltern und Kindern kann man durchaus als solche Reiz-ReaktionsVerbindungen interpretieren und sie sich insofern verstehend erschließen: Erwünschtes wird belohnt; Nichterwünschtes wird getadelt bzw. korrigiert. Hier muss nicht viel erklärt werden; hier geht es darum, in routinemäßige Abläufe und Rituale einzuüben; z.B. „Guten Morgen“ sagen. Des weiteren wird man im Sport und im Training erfolgreich auf diese Theorie zurückgreifen können; überall dort, wo Verhaltensmuster aufgebaut werden, die dann quasi routinehaft abgerufen werden können, z.B. beim Boxen. Ein bestimmter Bereich menschlichen Verhaltens kann also tatsächlich durch diese Gruppe der lern- und verhaltenstheoretischen Positionen erklärt werden. Es gibt jedoch auch klare Grenzen und Einschränkungen des Leistungsbereichs dieser Ansätze, die auf die hier interessierende anthropologische Dimension verweisen. 1. Es fällt jedoch ein gewisser mechanistischer Charakter auf, der menschliches Lernen im höchsten Maße vereinfacht und in die Nähe von Abrichtungssituationen bringt. 2. Dass innerpsychische Vorgänge keine Rolle spielen sollen, daß sie als unerforschbare black box fungieren sollen, wie Skinner sagt, vermag für komplexe Lernprozesse nicht zu überzeugen. Ein solcher komplexer Lernprozeß liegt z.B. vor, wenn ein Mensch lernen muss, nun weiterzuleben, obwohl sein Partner und sein Kind bei einem Autounfall infolge seines Verschuldens ums Leben gekommen ist. In solchen Fällen zu sagen: Innerpsychische Vorgänge spielen keine Rolle; es komme nun für die Person lediglich darauf an, die Routinen der Alltagsorganisation umzustrukturieren und einige Verhaltensmuster umzutrainieren, klingt zynisch. 3. Schließlich wird die Umweltseite zu stark mechanistisch auf impulsgebende Instanzen reduziert. Der Mensch ist nicht nur eine Reaktionsinstanz auf Umweltimpulse; er ist eben nicht determiniert durch Umweltfaktoren; er kann sich zu ihnen immer noch so oder so verhalten. Hier bildet der Radikale Konstruktivismus die exakte Gegenposition. Es handelt sich beim Behaviorismus um einen äußerst reduktiven Ansatz, der allenfalls in sehr speziellen Ausschnitten menschlichen Lernens Erklärungserfolge zu erzielen vermag. Gemessen an komplexen Lernsituationen sind wir nicht gut gerüstet, wenn wir diesen Ansatz ausschließlich favorisieren. Dieser Ansatz betont eher das Abrichten des – 239 – einzelnen durch die Gesellschaft. Freiheit des einzelnen, die Kraft der Negation, also die Kraft des Neinsagens kann hier nicht erklärt werden. Wenn Sie weitere vertiefende Informationen zu den klassischen verhaltenstheoretisch ausgerichteten Theorien und Modellen wünschen, finden Sie diese am besten in dem klassischen Lehrbuch Gordon H. Bower/ Ernest R. Hilgard (1981): Theorie des Lernen I. Stuttgart (Klett-Cotta). 5. Auflage 1983. 4.6.3 Konstruktivistisch ausgerichtete Lerntheorien und Konzepte Die chilenischen Biologen Humberto Maturana und Francesco Varela gehen in einem ihrer Hauptwerke Der Baum der Erkenntnis (1987) im Rahmen moderner Hirnforschung zunächst davon aus, dass Lebewesen ihre Grenze selbst bestimmen; sie konstituieren sich als verschieden vom umliegenden Milieu (Umgebung). Dadurch, dass Einheiten ihre eigene Grenze erzeugen, erzeugen sie sich selbst und bilden ein System, das sich durch eine gewisse Geschlossenheit auszeichnet. Das kann eine Zelle sein, das kann ein subhumaner Organismus sein, das kann ein Mensch sein, das kann eine Familie oder auch eine Nation sein. Wir nennen solche Betrachtungsweisen systemtheoretische Betrachtungsweise. Es ist nicht entscheidend, wie groß das System ist, sondern entscheidend sind die Funktionsmechanismen der betrachteten Einheit. Die jeweilige Umgebung, das Milieu, weise eine eigene Dynamik auf, die jedoch nicht konditionierend und prägend, sondern lediglich auslösend wirkt. Sie sei für das Lebewesen eine Quelle von Störungen. Demzufolge könne die Umgebung oder ein System auf ein anderes nicht in der Weise Einfluß nehmen, dass dieses in der gewünschten Weise reagiert. Jeder Reiz, der auf ein System wirke, sei für dieses eine Störung, die entsprechend der systemimmanenten Regelmäßigkeiten bzw. Gesetze verarbeitet werde. Was für eine Zelle beispielsweise toxisch ist, kann durchaus für eine andere Zelle nicht toxisch sein. Es hängt von der Beschaffenheit der Zelle ab, ob für sie eine Substanz toxisch ist oder nicht, und nicht von der Substanz selbst (vgl. Streßforschung). Bis zu diesem Punkt ist zunächst einmal klar, dass das System auf die Veränderung der Umgebung träge reagiert, d.h. zunächst bestrebt ist, den bisherigen Zustand zu erhalten. Weiterhin ist dann nicht klar, wie beispielsweise Menschen auf Umweltveränderungen reagieren. Die Palette der Reaktionsmöglichkeiten hat zwei Extreme. Sie können die Veränderungen in der Umwelt aktiv bekämpfen, um zu verhindern, daß sie selbst sich ändern müssen, sie können zweitens sich blitzschnell an veränderte Verhältnisse anpassen, um die sich dann ergebenen Chancen zu nutzen (Mitnahmeeffekt). Schauen wir uns die hier vorliegende Position des Radikalen Konstruktivismus genauer an, um weitere Bestimmungsstücke für unsere anthropologische – 240 – Fragestellung zu finden. Der Mensch als informationserzeugendes System Maturana und Varela vertreten die Auffassung, daß ein Mensch über das Nervensystem als interneuronales Netzwerk jene Stukturveränderungen einleitet, die ihm ein weiteres operieren in der Umgebung ermöglichen. Die Beantwortung der Frage, wie diese Strukturveränderungen aussehen, könne - wie oben erläutert - nicht abgeleitet werden aus der Beschaffenheit der Störung und somit der Umgebung. Das Nervensystem sei kein Instrument, mittels dessen der Mensch Informationen aus der Umwelt aufnehme und mit Hilfe dieser Informationen eine Abbildung im Sinne einer Repräsentation aufbaue (Repräsentationismus). Auch durch vielfältige Alltagserfahrung kann dieser Befund plausibilisiert werden: Dieselbe Erfahrung verarbeiten verschiedene Menschen unterschiedlich, d.h. bei ihnen werden verschiedene neuronale Aktivitätskonstellationen aufgebaut, die dann in verschiedener Weise Strukturen aktualisieren oder modifizieren. Aus der Gehirnforschung ist weiterhin der Sachverhalt bekannt, dass Informationen nicht unter exakten Adressen gespeichert sind, wie etwa auf der Festplatte eines Computers. Beziehungen zwischen Neuronen und Neuronengruppen ändern sich durch Wahrnehmung; sie zeigen eine Tendenz zur Selbstorganisation. Informationen werden nicht sequenziell verarbeitet, sondern emergent erzeugt. Informationen sind also in diesem Sinne nicht hirnphysiologisch lokalisierbar, sondern ein Ausdruck interneuronaler Aktivitätsmuster; sie müssen stets neu hervorgebracht werden. Maturana und Varela wenden sich also an dieser Stelle explizit gegen die Position einer Abbildtheorie, die das Subjekt letzten Endes als Widerspiegelungsinstanz sehe, eine Auffassung, die sich hirnphysiologisch nicht bestätigen lasse. Eine materialistische Position würde bei der Frage „Was ist typisch für menschliches Gedächtnis?“ mit der Speichermetapher arbeiten (Augustinus) und mit der Lokalisierungshypothese (Bahnungen, Engramme) Eine idealistische Position würde bei der Frage "Was ist typisch für menschliches Gedächtnis?" darauf verweisen, dass das Gedächtnis seine Inhalte verarbeitet. Wahrnehmungen, Erlebnisse und Informationen, die in das Gedächtnis eingehen, werden in der Erinnerung keineswegs exakt reproduziert, sondern finden sich verschoben, umorganisiert, verstärkt oder abgeschwächt, zusammengefaßt oder vereinfacht. Es finde ein ständiger Abgleich von Vergangenem und Gegenwärtigem statt (Retotalisierung). Schließlich seien Gedächtnisinhalte an Affekte gebunden. Das Gedächtnis organisiert sein Material nach Affektbeträgen, und die Affekte wiederum stellen die Energie für die Gedächtnisarbeit bereit. Das Gedächtnis ordnet weiterhin nach Sinnkategorien in assoziativen Mustern. All das führt zum Konstruktionsgedanken. Konsequenzen: Jedes Lernen ist also mit der Organisation und der Struktur des Lernenden verbunden. Das gilt auch für den Aufbau von Wissen: Wissensstrukturen sind subjektabhängig. Es kann nur subjektabhängiges, – 241 – relatives Wissen geben. Erfahrung sowie Empirie sind im konstruktivistischen Rahmen an unsere (kognitive) Konstruktivität gebunden und nicht an eine objektive Struktur der Wirklichkeit. Bei Maturana heißt es unzweideutig; „Objektive Erkenntnis gibt es nicht“ (Maturana 1972, 310). Informationen werden nicht aufgenommen, sondern vom Subjekt erzeugt. Konstruktivistisch orientierte Lerntheorien und Konzepte betonen also den Sachverhalt, dass Informationen nicht übertragen, sondern hirnphysiologisch immer wieder neu erzeugt werden müssen, dass eine Objektive Erkenntnis nicht möglich sei, dass allein die Welt des Subjektes mit den Eigen- und Selbststeuerungsmechanismen (hirnphysiologisch expliziert). Lernen im Sinne von Selbsteuerung wird hier also favorisiert. Es wird eine klare Absagen allen Formen instruktiven Lernens erteilt. 4.6.4 Lebenslauf- und biographieorientierte Theorien und Modelle An der Vorstellung bisherigen Lerntheorien und Konzepte fällt auf, dass sie relativ wenig soziale Zusammenhänge und der individuelle Lebenszusammenhang des einzelnen Menschen einbeziehen. Kritisiert wird eine gewisse Elementarisierung des Lernens, die nur an der Operationalisierung (vgl. Abschnitt weiter unten) des Lernprozesses und an der Messung der Lernergebnisse interessiert sei. ReizReaktions-Verbindungen, Regel- und Begriffsbildungen, Verhaltensmuster, kognitive Strukturen, Gedächtnisleistungen und einfache Problemlösungen seien hinreichende „Elemente“, die durch Lehren gebildet werden könnten. Aus der Sicht alternativer Vorstellungen des Lernens wird dieses als nicht hinreichend angesehen. Zunächst einmal ist aus entwicklungspsychologischer Perspektive schon sehr früh darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Bewältigung unterschiedlicher Situationstypen im Verlaufe des Lebens als Folge von Entwicklungsaufgaben beschrieben werden kann (Havighurst 1974)6, die lernend bewältigt werden. Ein wesentliches Resultat dieser Forschung ist, dass das Lernen von neuen Situationsbewältigungsformen nicht gleichmäßig oder beliebig voranschreitet, sondern in Stufen, die in einer bestimmten, unumkehrbaren Entwicklungslogik aufeinander folgen und die jeweils ein neues Lernniveau bezeichnen, das weiterreichende Verhaltensmöglichkeiten eröffnet (vgl. Piaget 1974 )7. Mit dem Erwachsenenalter kommt noch eine andere Form längerfristiger Lernprozesse in den Blick: die Gestaltung einer individuellen Biographie, denn die Bewältigung neuer Situationen erfolgt in einem ständigen Abgleich mit alten, in früheren Jahren erworbenen Mustern. Im Unterschied zum reinen Erlernen von neuen Situationsbewätigungsmustern kommt beim biographischen Lernen noch die Herstellung eines Sinnzusammenhanges hinzu. Wir haben in dieser Vorlesung schon wiederholt auf den Unterschied von Lebenslauf und Biographie 6 Havighurst, R.J. (1974): Developmental Tasks and Education. New York. 3.Aufl. 7 Piaget, J (1974): Der Aufbau der Wirklichkeit beim Kinde. 1. Aufl.. Stuttgart (Klett). – 242 – hingewiesen: Unter dem Begriff des Lebenslaufs versteht man eher die objektiven, sozial-strukturell validen Fakten des Lebens (z.B. Geburtsdatum, Einschulung, Lehre, Heirat etc.), unter Biographie dagegen die mit Sinn und Bedeutung versehenen Fakten. Unter Biographisierung wird dann jener Prozeß der Bedeutungszuweisung und Sinnverleihung von Ereignissen im einzelnen Lebenslauf verstanden. Aus dieser Perspektive hat der Prozeß der Bedeutungszuweisung und Sinnverleihung viel mit Lernen zu tun. Das sieht man spätestens dann, wenn wir aufgrund bestimmter Erfahrungen im Leben bestimmten Dingen, Personen oder Ereignissen nicht mehr diese oder jene Bedeutung in unserem Lebenszusammenhang zuweisen, sondern eine neue und andere. Wenn wir beispielsweise von einer Person enttäuscht sind, haben wir, aus dieser Perspektive gesehen, biographisch gelernt. In dem Abschnitt über Beratung und Hilfe werden wir auf dieses Verständnis von Lernen nochmal zurückkommen. Kehren wir aber abschließend zu dem Mainstream der Auffassung von Lernen zurück. 4.6.5 Zur Operationalisierung von Lernzielen Lernen und Lehren sind in der Regel stufenförmig organisiert. Das gilt auf jeden Fall für das kognitive und motorische Lernen, nicht für das emotionale und für das biographische. Das soziale Lernen kann beides beinhalten: Im Falle eines Trainingsprogramms bei einer Verkäuferschulung wird stufenförmiges und damit evaluierbares Lernen mindestens angestrebt. Stufenförmig organisiertes Lernen und Lehren hat den Vorteil der Operationalisierbarkeit der Lernziele und der Lernschritte. Dadurch werden Lernresultate überprüfbar und evaluierbar. Lernziele können auf unterschiedlichem Abstraktionsniveau formuliert werden: In der Regel wird die Unterscheidung zwischen Richt-, Grob- und Feinlernzielen verwendet. Die Operationalisierung hat den Sinn beobachtbare oder in irgendeiner Form kontrollierbare und damit evaluierbare Eigenschaften der gewünschten Lerneffekte (oder Lernresultate) zu definieren. Der Operationalisierungsgrad wird auf der Ebene der Feinlernziele größer sein als auf der Ebene der Richtlernziele. Innerhalb der einzelnen Lernbereiche (teilweise auch Lerndimensionen genannt) wird dann nochmal gleichsam nach der Tiefe des Lernens unterschieden (häufig als Lernzielhierarchisierung bezeichnet). Für den kognitiven Bereich lautet eine solche Hierarchisierung beispielsweise: – 243 – Beurteilen Beurteilen Anwenden Anwenden Verstehen Verstehen Kenntnisse Kenntnisse Für den emotionalen Bereich: Inkorporierung Inkorporierung Integration Integration Reaktion/Modifikation Reaktion/Modifikation Aufmerksamkeit Aufmerksamkeit Für den motorischen Bereich: Inkorporierung Inkorporierung Präzision Präzision Modifikation Modifikation Imitation Imitation 4.7 Erziehung Erziehung ist zweifellos einer der wichtigsten Grundbegriffe, denn immerhin heißt das akademische Fach „Erziehungswissenschaft“. Dennoch konstatiert Oelkers 1991, daß der Begriff Erziehung „aus dem heutigen Sprachgebrauch der Pädagogik (und der Erziehungswissenschaft) fast verschwunden ist“ (Oelkers 1991, 13). Auf der anderen Seite hat der Begriff im öffentlichen Diskurs einen zentralen Platz beibehalten, wenn auch in negativer Weise: Es wird in der Regel das Fehlen von Erziehung beklagt und – vor allem in der sogenannten Ratgeberliteratur – „Mut zur Erziehung“ eingefordert. Gleichwohl gibt es innerhalb des Faches Erziehungswissenschaft eine Fülle von Bestimmungen dessen, wie Erziehung verstanden werden kann: „Assimilierung der jüngeren Generation an die ältere“ (Willmann 1873), „Vermittlung der Mündigkeit an Unmündige“ (Ritzel 1973), „Aufforderung zur Selbsttätigkeit“ (Benner 1987), Lernhilfe (Giesecke 1987), Hilfe zur Lebensbewältigung (Thiersch 1994) oder – um ein letztes Beispiel zu nennen: "Eingreifen von Menschen in den Prozeß des Werdens der Person" – 244 – (Lassahn 1983, 8). Man sieht, daß die meisten Definitionen eher eine allgemeine Beschreibung dessen abgeben, wie der Erziehungsbegriff zu fassen wäre (vgl. in historischer Perspektive: Tenorth 1988). Geht man davon aus, daß es eine endliche Zahl von Kernkategorien des Faches gibt, beispielsweise die, die wir in dem vorliegenden Band in diesem Abschnitt abhandeln, dann erwächst daraus die Notwendigkeit, den Begriff der Erziehung trennscharf von anderen Kernkategorien zu unterscheiden. Schauen wir uns deshalb zunächst an, nach welcher Logik der Erziehungsbegriff thematisiert werden kann. 4.7.1 Logik der Thematisierung Versteht man unter Erziehung allgemein die Einwirkung des Erziehers auf den Zögling, dann läßt sie sich im Hinblick auf den Grad der Einwirkung thematisieren. 4.7.1.1 Erziehung als spezielle Form direkter Einwirkung Auf einer Skala abgebildet, kann auf der einen Seite eine Auffassung von Erziehung angeordnet werden, die ganz auf direkte Einwirkung setzt. Klassische lerntheoretische Konzepte, wie die des klassischen oder des operanten Konditionierens (vgl. Kapitel 5.7) wären hierfür Beispiele, die ihre Vorläufer einerseits in der Psychologie und andererseits in der utilitaristischen Pädagogik des 18. Jahrhunderts haben. Erziehung wird hier als ein herstellendes Machen analog zur handwerklichen Produktion eines Gegenstandes verstanden. Es handelt sich um eine reine Instruktionspädagogik, d.h. um eine Pädagogik, die auf der Basis von Befehl und Gehorsam „funktioniert“. Es wird davon ausgegangen, daß Erzieher die zu Erziehenden formen und von daher deren Verhalten kontrollieren können. Im Kern geht es bei einem solchen Erziehungsprogramm, das affirmative Pädagogik genannt wird, um eine gesellschaftliche Ortszuweisung. Der einzelne wird in den Dienst der Gesellschaft genommen. Im Interesse der Gesellschaft – so formulierte es der Aufklärer Villaume – kann Gehorsam statt Vernunft, kann mechanische Fertigkeit statt Einsicht, kann Alltagszufriedenheit statt verunsicherndem Wissen gefordert sein. 4.7.1.2 Erziehung als Sich-Entwickeln Auf der anderen Seite unserer gedachten Skala kann eine Auffassung von Erziehung angesiedelt werden, die möglichst ganz auf die Einwirkung des Erziehers auf den Zögling verzichtet. Der Erziehungsroman von J. J. Rousseau „Emile“ (1762) wäre dafür ein Beispiel (vgl. Oelkers 2001, 39ff.). Der von Goethe als „Naturevangelium der Erziehung“ bezeichnete Roman beschreibt eine Erziehungsauffassung, indem die Entwicklung des Zöglings Emile rekonstruiert wird. Die Kindheit wird gleichsam noch als ein Naturzustand gesehen, in der das Kind ganz in der Welt der Dinge lebt. Der Erzieher verzichtet weitgehend auf Einwirkungen auf das Kind und beschränkt sich darauf, schädliche Einwirkungen der Umwelt zu verhindern (negative Erziehung) und hier und da geschickt Dinge – 245 – und Umweltreize für das Kind zu arrangieren. Erfahrungen soll das Kind direkt im Umgang mit den Dingen selbst sammeln. Diese Position hat in der Folge auf die Richtungen der Reformpädagogik (vgl. Oelkers 1989) wie auch für die sogenannte Antipädagogik (vgl. Schoenebeck 1989) nachhaltige Wirkungen entfaltet. 4.7.2 Warum erziehen? Nachdem wir uns eine gängige Thematisierungslogik angeschaut haben, ergibt sich die Frage, warum überhaupt erzogen werden muß. Die Erziehungssituation ist mit der Geburt eines Kindes gegeben. Die Eltern haben zunächst die Verantwortung für das Kind. Sie müssen es pflegen, ernähren und Gefahren abwenden. Sie sind für alle Bereiche der kindlichen Existenz verantwortlich. In diesem Sinne kann man sagen, daß die Allzuständigkeit der Eltern eine Totalverantworung für das Kind beinhaltet, die im Laufe des Aufwachsens des Kindes immer mehr verringert wird und immer mehr Verantwortung dem Kind für sein eigenes Leben übertragen wird. Dafür gibt es verschiedene Topoi, die Begründungsfiguren für die systematische Frage darstellen, warum überhaupt erzogen werden muß. 4.7.2.1 Übergang zu einer mündigen Person Zum einen kann nach Kant (1803) gesagt werden, daß es darum gehe, dem Kind als „Weltbürger“ zu ermöglichen, einen Zustand zu erreichen, der es ihm erlaubt, als Person zu leben. Erziehung heißt in dieser Perspektive auch lernen, den Regeln des Gemeinwesens zu folgen. Das muß nicht gleich als Erziehung zur einseitigen Anpassung verschrien werden, denn der Mensch kann nach Kant später seinen eigenen Regeln nur dann folgen, wenn er gelernt hat, überhaupt Regeln zu folgen. In diesem Sinne ist Erziehung nötig, um heranwachsenden Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, sich als Person zu entwickeln. Dieser Prozeß ist klassischerweise immer wieder als Übergang von der Unmündigkeit zu Mündigkeit charakterisiert worden (vgl. Groothoff 1967, Ritzel 1973, Menck 1998). Kritik ist daran in dem Sinne geübt worden, daß in dieser Begründung von Erziehung unterstellt werde, daß erst mit Erreichen der Mündigkeit der Mensch ein „richtiger“ Mensch werde (vgl. Lenzen 1999, 166). Lenzen vermutet also eine geheime anthropologische Normativität: „Die anthropologische Voraussetzung hat demnach einen normativen Kern, der darin besteht, daß ein Mensch nur ab einem bestimmten Zustand, nämlich dem der Mündigkeit, sich als Mensch auszeichnet.“ (Lenzen 1999, 166) Lenzen hält einen solchen Erziehungsbegriff nicht für haltbar, weil aus einer philosophischen Rekonstruktion menschlicher Freiheit keine verbindlichen Normen für erzieherisches Handeln gewonnen werden könnten. Auch der Begriff der Mündigkeit ist für ihn nicht haltbar, weil er zu starke teleologische Implikationen beinhalte. Im Zeitalter des lebenslangen Lernens sei die Annahme eines solchen Endpunktes, an dem Mündigkeit erreicht werde, nicht mehr sinnvoll. Obwohl Lenzens Kritik einsichtig ist, ist zu konstatieren, daß die – 246 – Frage, warum erzogen werden muß, am häufigsten mit dieser Argumentationsfigur begründet worden ist. 4.7.2.2 Machtausgleich Eltern haben aufgrund ihrer Allzuständigkeit und ihrer Totalverantwortung auch zunächst eine uneingeschränkte Macht gegenüber dem Kind. Diese wird durch Erziehung langsam ausgeglichen: „daß wir das Kind erziehen und damit das Gefälle der Macht aufheben, so daß das Kind Schritt für Schritt seiner selbst mächtig wird“ (Prange 2000, 181). Viele erziehungswissenschaftliche Arbeiten haben den Machtaspekt zum Analysezentrum genommen, um Erziehung zu thematisieren, allerdings in negativer Weise. Das bedeutet, sie haben auf den damit verbundenen Machtmißbrauch hingewiesen. Katharina Rutschky (1977) hat unter dem Titel „Schwarze Pädagogik“ eine umfangreiche Quellensammlung für einen so verstandenen Machtmißbrauch, der unter dem Namen Erziehung firmiert, vorgelegt und gefordert, daß eine Perspektive der Geschichte der Erziehung auch eine Geschichte der Erzogenen entwickelt werden müßte (vgl. Rutschky 1983). Unter dem Stichwort der Kritischen Erziehungswissenschaft (vgl. Keckeisen 1983), hat sich in den sechziger und siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts eine Programmatik entwickelt, die diesen Aspekt von Herrschaft und Macht systematisch der Analyse zuführte (vgl. Mollenhauer 1968). 4.7.2.3 Begründung im Generationenverhältnis Eine weitere klassische Begründung für die Frage, warum Erziehung sein muß, geht auf Friedrich Schleiermachers „Vorlesungen aus dem Jahre 1826“ zurück (vgl. Schleiermacher 1826). Dort heißt es gleich zu Beginn: „Es muß also eine Theorie geben, die von dem Verhältnis der älteren Generation zur jüngeren sich die Frage stellt: Was will denn eigentlich die ältere Generation mit der jüngeren? (...) Auf dieser Grundlage des Verhältnisses der älteren zur jüngeren Generation, was der einen in Beziehung auf die andere obliegt, bauen wir alles, was in das Gebiet dieser Theorie fällt.“ (Schleiermacher 1826, 9) Die ältere Generation muß der jüngeren Wissen und Erfahrung weitergeben, um zu verhindern, „daß jede Generation von vorn anfangen müßte und etwas tun, was vorher schon getan wäre“ (Schleiermacher 1826, 11). Schleiermacher sieht Erziehung als asymmetrische Relation, die in dem Maße symmetrisch wird, indem das einseitige Einwirken der älteren auf die jüngere Generation in eine gleichberechtigte Interaktion beider überführt wird: „In dem Maße, als dieses Zusammenwirken zunimmt, nimmt die Einwirkung der älteren Generation auf die jüngere ab, und wird am Ende gleich Null. Dann hat die Erziehung aufgehört.“ (Schleiermacher 1826, 12) Als Ziel sieht er auf individueller Ebene die Mündigkeit des einzelnen Menschen („Wenn der Mensch mündig wird, dann hört die pädagogische Einwirkung auf“ [Schleiermacher 1826, 15]), auf kollektiver Ebene die Mitwirkung und die Teilhabe am kulturellen Ganzen. („Wenn die jüngere Generation, auf – 247 – selbständige Weise zur Erfüllung der sittlichen Aufgabe mitwirkend, der älteren Generation gleich steht; es gibt dann bloß ein Zusammenwirken beider“ [Schleiermacher 1826, 15]). Soweit exemplarisch drei Muster, die erkennen lassen, wie die Notwendigkeit, daß erzogen werden muß, begründet werden kann. Deutlich ist dabei geworden: im Unterschied zu Lernen und zu Bildung hat Erziehung lebensgeschichtlich ein Ende, das in der Regel mit dem Jugendalter zusammenfällt. 4.7.3 Die Grundstruktur von Erziehung Die Grundstruktur von Erziehung kann am einfachsten systematisch entfaltet werden durch die Bearbeitung der Fragen danach, wer wen durch welche Mittel zu welchem Ziele erzieht. Beginnen wir mit der Frage: „Wer soll erziehen?“ Wenn man den Beginn der Erziehungsnotwendigkeit mit der Geburt eines Kindes setzt, sind zunächst die Eltern diejenigen, die ihre Kinder zu erziehen haben, weil ihnen – wie oben erläutert worden ist, zunächst die allumfassende existentielle Fürsorge obliegt. Dann ist es das pädagogische Personal, das in den nachfolgenden Institutionen tätig ist: Hort, Kindergarten und Schule. Haus-, Hort-, Kindergarten- und Schulerziehung sind jene institutionalisierten gesellschaftlichen Teilbereiche, in denen Professionelle zu finden sind, die im Umgang mit Kindern diese erziehen. Das Umgehen mit dem Kind und das Erziehen fallen in der Hauserziehung noch zusammen. Das Erziehungswissen ist hier sozusagen noch implizites Wissen. Für Prange (2000), der eine enge Beziehung zwischen Lernen und Erziehung sieht, ist bereits in der elterlichen Beziehung zum Kind die elementare Verflechtung von Erziehung und Lernen augenfällig: "Was sie [die Eltern – d.A.] tun, ist intentional, und es ist erzieherisch dadurch, daß es in das Lernen eingreift, dieses formt, bestimmt, selektiv steuert usw." (Prange 2000, 170) Erst in den genannten außerfamiliären Bereichen wird das Wissen über Erziehung explizit (propositional), so daß eine Professionalisierung stattfinden kann. Das kann auch daran abgelesen werden, daß es keine formale Ausbildung für Eltern gibt, wohl aber eine für ErzieherInnen und LehrerInnen. Die Frage „Wer soll erzogen werden?“ ist klar zu beantworten: Kinder. In den frühen Lebensjahren besteht eine größere Erziehungsnotwendigkeit, in den Jahren der späten Kindheit oder der Pubertät nimmt die Erziehungsnotwendigkeit ab. Erziehung ist lebensgeschichtlich begrenzt. Insofern ist es auch richtig, von „Umwelterziehung“ in der Schule zu sprechen, aber nicht mehr von „Erwachsenenerziehung“, sondern von Erwachsenenbildung. Weil für die Erziehung das Kind der eigentliche Gegenstand ist, ist es für Prange auch nicht zu entschuldigen, wenn die Pädagogik das Kind aus den Augen verliere. Er wirft der Pädagogik eine gewisse „Kindvergessenheit“ vor (vgl. Prange 2000, 154f.). Die Frage „Wie soll erzogen werden?“ lenkt den Blick auf die Mittel. Egal, welche – 248 – Mittel gewählt werden, grundsätzlich besteht das Problem, daß wir nicht wissen können, ob die Intentionen, also das, was ich mit dem Mitteleinsatz beabsichtige, auch wirklich realisiert werden. Es besteht also eine grundlegende Ungewißheit über den Erfolg der je gewählten Mittel. Zur pädagogischen Professionalität gehört also die Einsicht in die prinzipielle Grenze dessen, was sicher gewußt werden kann. Traditionell gehören in diesen Zusammenhang die sogenannten Erziehungsstile (z.B. autoritär, kooperativ, laisser-faire) (vgl. Weber 1970; Mansel 1996). Die Frage „Welche Absichten und Ziele werden durch Erziehung verfolgt?“ muß zweigeteilt beantwortet werden. Zunächst zu den Absichten (Intentionen). Für den Erziehungsbegriff ist grundlegend, daß es überhaupt erzieherische Absichten gibt; genauer: Unter erzieherischen Handlungen werden nur solche Handlungen verstanden, denen eine Absicht (Intention) zugrundeliegt. So heißt es beispielsweise bei Luhmann: „Erziehung ist, und darin liegt der Unterschied zu Sozialisation, intentionalisiertes und auf Intentionen zurechenbares Handeln.“ (Luhmann 1984, 330) Aus dieser Perspektive ergibt sich dann auch ein klarer Unterschied zur Sozialisation. Hier gibt es viele Prozesse der Beeinflussung, denen keine explizite Absicht zugrunde liegt. Bestimmte Filme haben beispielsweise eine sozialisatorische Funktion. Aber man wird nicht sagen können, daß ihnen eine erzieherische Funktion zugrunde liegt. Andererseits kann es natürlich Filme mit expliziter Erziehungsabsicht geben (z.B. Propagandafilme). Anders sieht es aus, wenn man mit guten Gründen von der Absicht Abstand nimmt und die erzieherische Wirkung ins Zentrum der Frage stellt, ob eine Handlung als erzieherisch angesehen werden kann. Das hat zunächst einmal den Vorteil, daß – empirisch gesehen – Wirkungen leichter festgestellt werden können als Absichten (vgl. Heid 1994, 54f.). Es können dann auch Handlungen als erzieherisch angesehen werden, denen keine explizite erzieherische Intention zugrunde liegt. Wenn aber eine Wirkung eingetreten ist, die als erzieherisch bezeichnet wird, ist es nicht eindeutig möglich, von diesen kausal auf die Handlungen zurückzuschließen, die diese Wirkungen hervorgebracht werden haben könnten. Heid schlägt dementsprechend einen pragmatisch orientierten Erziehungsbegriff hoher Plausibilität vor: "Man müßte ausschließen, daß erzieherisch erfolglose, hinsichtlich ihres Erfolgs unkalkulierbare und auch solche Handlungen aus der Begriffsbestimmung ausgeschlossen werden, denen gar keine erzieherische Absicht zugrunde liegt[Heids doppelte Nennung des Begriff „ausschließen“ liest sich nicht gut]. Es verbleiben dann nur noch solche Handlungen, die eine erzieherische Absicht verfolgen und im Sinne dieser Absicht erfolgreich sind. (...) Aber auch diese Konzeption einer Bestimmung von Erziehung hat Mängel. sie schließt nicht aus, daß Absicht und Erfolg zufällig einander entsprechen und daß in diesem Sinne offen bleibt, ob der Erfolg auch tatsächlich von jener Handlung 'verursacht' worden ist, die diesen Erfolg bezweckte. Das mit der absichtsgeleiteten Handlung (lediglich) korrelierende und – 249 – als 'Erfolg' bewertete Ereignis kann auch aus ganz anderen Gründen eingetreten sein." (Heid 1994, 57) Unabhängig davon, wie man Absicht und Wirkung miteinander verbindet, um soziale Handlungen als erzieherische zu erkennen, bleibt doch der Grundsachverhalt, daß Intentionalität eine notwendige, wenn auch keine hinreichende Bedingung einer Handlung darstellt, die als erzieherisch angesehen werden kann. Die Absicht bezieht sich auf ein Ziel, das durch die Handlung erreicht werden soll. Auf diese Weise soll Erziehung ein rationales, planbares und verantwortbares Handeln sein. Der Erziehungszweck (wozu soll erzogen werden?) beinhaltet in der Regel eine ethische Dimension. Die Erziehenden haben nämlich Wertorientierungen und moralische Überzeugungen davon, was gut und was böse, was erstrebenswert und was nicht erstrebenswert ist. Das Problem besteht in erziehungstheoretischer und -praktischer Hinsicht nicht so sehr darin, daß Erziehende Wertorientierungen haben, die sie umsetzen wollen, also beispielsweise ihren Kindern weitergeben, sondern wie das geschieht. „Wer die Gefahr der Indoktrination vermeiden will, der muß seine erzieherische Praxis von Anbeginn so organisieren, daß der Adressat erzieherischen Handelns befähigt wird, den unvermeidbaren erzieherischen Vorgriff auf die Selbstbestimmung des Zu- oder Sich-Erziehenden einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Der Adressat erzieherischen Handelns muß Gelegenheit erhalten, jene Urteilskraft zu entwickeln, die er benötigt, um den erwähnten Vorgriff – aus eigener Überzeugung und mit verallgemeinerbaren Argumenten – zu ratifizieren oder zu revidieren.“ (Heid 1994, 66) Hier könnte es etwas ausführlicher sein zur strukturellen Korrespondenz von Erziehungszielen und –mitteln (z.B. undemokratischen Mitteln jemanden zum Demokraten erziehen). Die Frage, ob die individuell verschiedenen Wertorientierungen wirklich so verschieden sind oder ob es nicht möglich ist, sich auf allgemeine, kulturunabhängige ethische Normen, die sozusagen charakteristisch für die condition humaine sind, zu einigen, wollen wir ich hier bewußt offen lassen. Es sind in der Geschichte der Erziehungswissenschaft immer wieder allgemeine, universelle Ziele für Erziehung genannt worden. Einige tauchen in den oben beschriebenen Argumentationsfiguren für die Notwendigkeit von Erziehung auf. Einige davon beanspruchen universell zu sein, d.h. für die ganze Menschheit zu gelten, einige beanspruchen Geltung nur für westlich orientierte Industrie- bzw. Wissensgesellschaften. Diese bis heute kontroverse Debatte soll hier nicht rekonstruiert werden, sondern mit einer Anmerkung zu einem wesentlichen Aspekt von Erziehung abgeschlossen werden, nämlich mit der immer wieder konstatierten Eigenschaft der Sprachlichkeit erzieherischer Handlungen. 4.7.4 Sprachlichkeit erzieherischer Handlungen Um die Charakterisierung akzeptieren zu können, daß erzieherische Handlungen – 250 – nicht nur, aber doch überwiegend sprachliche Handlungen sind, muß man nicht gleich ein Konstruktivist sein, der soziale Wirklichkeit als durch Sprache hervorgebracht sieht. Wenn der Aspekt der Sprache bzw. der Kommunikation erzieherischer Handlungen stärker akzentuiert wird (vgl. Schaller 1987), dann kann Erziehung auch als Einführung in sprachlich vermittelte, kulturell imprägnierte Formen der Bedeutungsverwendung verstanden werden. Diese Formulierung soll durchaus Aspekte der Nacherschaffung, aber auch der Neuerschaffung von Kultur beinhalten. Wenn Klaus Prange das Zeigen als elementare Operation der Erziehung begreift (vgl. Prange 2000, 215ff.), dann ist das nicht nur als Aufforderung zur Nachahmung zu verstehen, sondern durchaus auch im Bennerschen Sinne als Aufforderung zur Selbsttätigkeit (Vgl. Benner 1987, 108ff.). Erziehung hat also durchaus im Sinne von Bruner (2003) an dem Aushandeln und an der Neuerschaffung von Kultur teil. Bruner wendet sich mit dieser Auffassung gegen ein Verständnis von Erziehung, "das den Prozeß von Erziehung betrachtet als Übertragung von Wissen und Werten von denen, die mehr wissen, zu denen, die weniger oder gewissermaßen mit geringerem Sachverstand wissen. (...) Die jüngere Generation sei nicht nur mangelhaft ausgestattet mit Kenntnissen über die Welt, die ihnen mitgeteilt werden müssen, ihr 'mangele' es auch an Werten." (Bruner 2003, 488) Mit dieser Kritik will Bruner die Elemente des Aushandelns und Teilhabens in Erziehungsprozessen stärker betonen. Die Sprache der Erziehung müsse eine Einladung zur Reflexion und zur Hervorbringung von Kultur sein. So wichtig diese Betonung des sprachlichen Aspektes erzieherischen Handelns auch ist, sie verdeckt nicht das grundlegende Problem, daß wir erst in vielen Fällen im Nachhinein entscheiden können, ob eine Handlung als erzieherische angesehen werden kann oder nicht. Dieses muß nicht zwingend ein Nachteil sein. Für die Forschung ergibt sich ein reichhaltiges Feld, sich rekonstruktiv dem Bereich erzieherischer Handlungen zu nähern. 4.7.5 Schlußbemerkung Warum der Begriff Erziehung innerhalb des Faches Erziehungswissenschaft so in Mißkredit geraten ist, hat sicherlich vielfältige Gründe. Zum einen ist mit Erziehung, faßt man es als intentionales Einwirken einer Person auf eine andere mit dem Ziel, eine nachhaltige Verhaltens- und/oder Einstellungsänderung herbei zu führen, auch Umerziehung assoziiert; also jener Sachverhalt, der bereits bei Schleiermacher unter dem Stichwort der „Allmacht der Erziehung“ diskutiert wird. Damit hängt zusammen, daß der Erziehungsbegriff durch die umfangreiche Debatte um „Schwarze Pädagogik“ (Rutschy 1977) unter Verdacht geraten, den Einzelnen nicht in die Gesellschaft einzuführen, sondern ihn durchaus im Sinne einer affirmativen Erziehung, an die jeweilige Gesellschaft anzupassen, also Ideologie- und Herrschaftsverdacht (vgl. Mollenhauer 1966, 159ff.). Drittens ist mit Erziehung oft Moralerziehung assoziiert und damit das Vorurteil des ewig moralisierenden Pädagogen aufgerufen. „Es war die Anpassung an die Sprache – 251 – der Moralisierung, die den Erziehungsbegriff wenn nicht ruiniert, so doch unansehnlich gemacht hat.“ (Oelkers 1991, 15) Der Erziehungsbegriff mit den hier skizzierten Konturen ist sicherlich nicht zu verabschieden, sondern durchaus im Sinne eines rationalen, planbaren und verantwortbaren Handlungskonzeptes aufrechtzuerhalten: "So richtig und wichtig es ist, naive Machbarkeitsvorstellungen zu verabschieden, so wichtig ist es andererseits, sich um die Vervollständigung und Verbesserung jenes Wissens zu kümmern, das darüber informiert, mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte erzieherische Handlungen beabsichtigte und auch unbeabsichtigte 'erzieherische Effekte' zur Folge haben. Dann erst wird Erziehung zu einem planbaren und auch verantwortbaren Handeln." (Heid 1994, 64) – 252 – 4.7.6 Literatur Benner, D. (1987): Allgemeine Pädagogik. Eine systematisch-problemgeschichtliche Einführung in die Grundstruktur pädagogischen Denkens und Handelns. Weinheim und München (Juventa). Berg, Ch. (Hrsg.) (1991): Kinderwelten. Frankfurt a.M. (Suhrkamp). Bruner, Jerome (2003): Die Sprache der Erziehung. In: Z.f.Päd. 4/2003. S. 485-498. Durkheim, E. (1897): Der Selbstmord. Frankfurt a.M. (Suhrkamp) 1983. Giesecke, H. (1987): Pädagogik als Beruf. Grundformen pädagogischen Handelns. Weinheim/München (Juventa). Groothoff, H.-H. (1967): Erziehung. In: Groothoff (Hrsg.) (1967): Pädagogik. Frankfurt a.M. S. 7482. Heid, H. (1994): Erziehung. In: Lenzen (Hrsg.) 1994. S. 43-68. Kant, I. (1803): Über Pädagogik. In: Werkausgabe Band XII. Hrsg. v. Wilhelm Weischedel. Frankfurt a.M. (Suhrkamp). S. 691-761. Keckeisen, W. (1983): Kritische Erziehungswissenschaft. In: Lenzen/Mollenhauer (Hrsg.) 1983. S. 117-138. Krüger, H.-H.; Rauschenbach, Th. (Hrsg.) (1994): Erziehungswissenschaft. 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Schaut man näher hin, findet man den Begriff der Hilfe auf verschiedenen Ebenen angesiedelt: auf der Ebene der individuellen Einzelfallhilfe, auf der Ebene staatlicher Leistungen (Sozialhilfe) oder auch auf der Ebene politischer Programme (Entwicklungshilfe). Im Kontext der Expansion der Dienstleistungsbereiche der Gesellschaft in den 1980er und 90er Jahre etablierte sich ein elaboriertes System gesellschaftlicher Hilfeleistung, das wiederum zu einer Expandierung „helfender“ Berufe führte. Zinnecker (1997) unterscheidet grundlegend fünf Hilfebereiche: (1) Körperbezogenes System, (2) kognitives Wissenssystem, (3) Werte- und Normensystem, (4) psychisches System und (5) das System materieller Subsistenz (vgl. Zinnecker 1997, 205). Die dominanten Diskurse im Feld der Erziehungswissenschaft beziehen sich – so sieht es Zinnecker - auf den zweiten Bereich (Lernen/Lehren) und den dritten Bereich (Erziehung). Daneben habe sich in der letzten Zeit ein Diskurs der sozialen Hilfe etabliert, der sich in der Differenz Klient/Betreuer entfalte. „Innerhalb der Erziehungswissenschaft äußert sich dies in einer Kräfteverschiebung zwischen Allgemeiner Erziehungswissenschaft (pädagogischer Diskurs), Schulpädagogik – 254 – (didaktischer Diskurs) und Sozialpädagogik (Diskurs der sozialen Hilfe) zugunsten letzterer.“ (Zinnecker 1997, 207) Unabhängig von der Frage, ob Zinnecker die Lage der erziehungswissenschaftlichen Diskurse zutreffend beschreibt oder nicht, belegt dieses Zitat aber immerhin doch die relative Dominanz des Hilfebegriffs in systematischer Perspektive. Im Folgenden wollen wir Hilfe ausschließlich auf der Ebene psychosozialer Hilfe im Kontext der sozialen Arbeit bzw. der Sozialpädagogik betrachten. Psychosoziale Hilfe verstehen wir also als eine durchgängige Dimension sozialpädagogischen Handelns. Dabei konzentrieren wir uns auf die professionelle Hilfe (im Unterschied zur ehrenamtlichen). Unter professioneller Hilfe versteht man die Tätigkeiten von beruflichem Personal, das eigens dafür ausgebildet und qualifiziert ist (z.B. Sozialpädagogen oder Berater). Historisch gesehen hat es Hilfe schon immer gegeben, beispielsweise im Zusammenhang der Armen- oder der Jugendfürsorge (vgl. Gängler 2001), aber erst seit dem 20. Jahrhundert gibt es eine systematische, verrechtlichte, verberuftlichte und institutionalisierte professionelle Form der Hilfe. In einem ausdifferenzierten sozialstaatlichen Hilfesystem bekommt man Hilfe nicht als Almosen, sondern dann, wenn ein rechtlich kodifizierter Anspruch auf Hilfeleistung besteht. Um einen ersten Überblick über das sozialstaatliche Hilfesystem zu erhalten, ist es für unsere Zwecke sinnvoll, exemplarisch einen Blick auf das Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe zu werfen. 4.8.2 Kinder-und Jugendhilfe Im achten Buch des Sozialgesetzbuches finden wir die gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe. Wir finden dort Aufgaben, Leistungen und Institutionen der Jugendhilfe geregelt. – 255 – Jugendarbeit Jugendsozialarbeit erzieherischer Kinder- und jugendschutz zweiter Abschnitt: Förderung der Erziehung in der Familie erster Abschnitt Partnerschaft, Trennung, Scheidung Unterstützung bei Personensorge gemeinsame Wohnformen von Mütter/Vätern und Kindern Betreuung des Kindes in Notsituationen KJHG/SGB VIII Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe dritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Erziehungsberatung soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Hilfe zur Erziehung vierter Abschnitt sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – 256 – Schultz von Kindern und Jugendlichen Inobhutnahme Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren KJHG/SGB VIII Zweites Kapitel Verfahren vor den Vormundschaftsund Familiengerichten Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz weitere Aufgaben der Jugendhilfe Vaterschaftsfeststellung Beistandschaft Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen Vormundschaften etc. 4.8.3 Hilfe und Selbsthilfe Selbsthilfegruppen im Netz Auch virtuelle Welten werden zunehmend zu einem Ort, an dem Selbsthilfe organisiert wird. Ein Beispiel dafür ist die Seite „Das Psychiatrienetz“ (www.psychiatrie.de), über die über 30 Mailinglisten angeboten werden. Im Usenet gibt es unzählige Listen, in denen in semi- und teilweise durchaus auch in professioneller Weise Erfahrungen artikuliert und bearbeitet werden. Biographisierungsprozesse finden hier in Form von „harter“ biographischer Arbeit statt. In der Liste Pychose-Erfahrung (http://de.groups.yahoo.com/group/Psychose-Erfahrung) tauschen sich Menschen aus, die in der Regel Psychose-Erfahrungen hatten und nun versuchen, über biographische Arbeit Alltagsstabilitäten zu erlangen. Termine zirkulieren. Eine kursorische Analyse solcher Listen zeigt, wie sie in hohem Maße das dazu benötigte Fachwissen über die Entstehung von Psychosen, über deren Phänomenologie, über Therapien und andere Hilfestellungen der Krankheitsbewältigung aufarbeiten, bereit stellen und immer wieder kommunizieren. Dabei zeigt sich, daß die Teilnehmer immer wieder zwischen konkurrierenden Wissensbeständen vergleichen müssen und mit dem Sachverhalt leben müssen, daß das wissenschaftliche Feld der Psychosen umstritten ist und es verschiedene und durchaus umstrittene Ansätze gibt. Eine eindeutige Hilfestellung aus der Wissenschaft können sie nicht erwarten. Das verunsichert, – 257 – öffnet aber auch den Weg für eigene Aktivitäten und Artikulationen. Letztlich geht es um Deliberationen eigener Erfahrungen und Erfahrungen anderer Betroffener mit professionionellen Wissensbeständen. Die Ergebnisse neuer wissenschaftlicher Untersuchungen sowie neue Bücher zu dem Themenbereich Psychose werden in der Regel unverzüglich rezipiert und diskutiert, neue Initiativen werden vorgestellt und wohlwollend, teilweise auch kritisch begleitet. Beispiel: Die Bayerische-Anti-STigma-Aktion BASTA als Teil des weltweiten Programms der World Psychiatric Association gegen die Diskriminierung psychisch kranker Menschen arbeitet zusammen mit Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen, Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeiter, Journalisten anderen Aktionsgruppen in Deutschland an verschiedenen Projekten, die alle unter dem Motto stehen:Stoppt die Diskriminierung psychisch kranker Menschen (vgl. http://www.openthedoors.de/) Zusammenfassend muß deshalb gesagt werden, daß Selbsthilfegruppen heute über ein professionelles Wissensmanagement verfügen und einen excellenten Lernort darstellen. Die mit der These der Pädagogisierung der Lebenswelt oftmals verknüpfte Vorstellung der einseitigen Überformung der Betroffenen durch die Experten, die zu einer ehrfürchtigen Übernahme dieser Wissenbestände führt, läßt sich in Selbsthilfegruppen nicht nachweisen. Vielmehr finden wir eine Arena kritischer Auseinandersetzung und Deliberation, in der sehr differenziert Wissen geprüft, verändert und szenarienartig arrangiert wird. Zu einem ähnlichen Resultat kommt auch Kade 1992. Der Topos der Entgrenzung des Pädagogischen meint eine Ortsveränderung des Lernens. Damit ist gemeint, daß neue Lernorte außerhalb der traditionellen Institutionen (wie Schule etc.) entstehen, die nicht zur klassischen Domäne der Pädagogik gehören (vgl. Kade 1993). 4.8.4 Beratung Ähnlich wie der Hilfebegriff hat auch der Beratungsbegriff einen sehr großen Bedeutungsumfang. Ähnlich wie Hilfe ist auch er in der alltäglichen Kommunikation sehr verbreitet. Insofern ist auch hier eine Einschränkung notwendig. Beratung thematisieren wir im Folgenden als eine spezielle Form helfender professionalisierter Interaktion im psychosozialen Bereich. Dabei klammern wir also bewußt andere Beratungsformen, beispielsweise Organisationsberatung oder Beratung zwischen Verkäufer und Kunde, aus. Dieses geschieht ausschließlich aus Platzgründen. Bezogen auf die ratsuchende Person hat Beratung die Aufgabe, bei einem zu lösenden Problem in der Weise zu helfen, dass die Klientin oder der Klient in die Lage versetzt wird, an einer Lösungsherbeiführung besser zu arbeiten als vor der Beratung (vgl. Sickendiek/Engel/Nestmann 1999). Das heißt, es geht entgegen der alltagspraktischen Annahme nicht darum, Ratschläge zu erteilen, sondern es geht – 258 – darum, die Problembewältigungskompetenz der Ratsuchenden zu stärken bzw. zu entwickeln. Beratung haben wir in dieser Vorlesung bereits unter dem institutionellen Aspekt thematisiert (vgl. Kap. 2.4) und dabei bereits verschiedene institutionelle Beratungsformen kennengelernt. Ich werde mich im Folgenden nicht so sehr auf die geschichtliche Entwicklung psychosozialer Beratung beziehen (vgl. dazu Nestmann/Sickendiek 2001), sondern mehr auf die theoretischen Schulen, die sich herausgebildet haben. 4.8.4.1 Verschiedene Beratungsschulen Es gibt zwar keine einheitliche Beratungstheorie, dennoch ist es möglich, verschiedene Ansätze und Konzepte voneinander unterscheiden, indem die zugrundeliegenden Basistheorien thematisiert werden. Verhaltenstheoretisch orientierte Beratung Eine verhaltenstheoretisch orientierte Beratung basiert auf verhaltenstheoretischen Modellen, die wir bereits in dem Kapitel über Lernen (Kap. 4.5) kennengelernt haben. Die Grundüberlegung gesteht darin, dass gezeigtes Verhalten verlernt und ein neues gelernt werden kann. Wir haben schon darauf hingewiesen, dass solche Trainingsprogramme beispielsweise bei Flugangst oder bei einer Tunnelphobie durchaus erfolgreich sein können. psychoanalytisch orientierte Beratung Die hier zugrunde liegende Basistheorie der Psychoanalyse haben wir in dieser Vorlesung bereits an verschiedenen Stellen kennen gelernt. Hier interessiert sie als grundlegende Form von Beratung. Von der Grundlogik her arbeitet sie im Wesentlichen mit den Mechanismen des Bewußten, des Unbewußten und der Übertragung. Sie hat natürlich weitere „Mechanismen“ des Psychischen ausgearbeitet, die hier nicht weiter erwähnt werden müssen. Die Psychoanalyse ist eine überwiegend Langzeittherapie bzw. -beratung. Darunter ist nicht selten eine Dauer von 3 bis 5 Jahren zu verstehen. systemisch orientierte Beratung Der systemisch orientierten Beratung liegen systemische (Maturana/Varela) und systemtheoretische Annahmen (Luhmann) zugrunde. Sie gilt als Kurzzeittherapie bzw. -beratung und bezieht sich auf Systeme. Ein System kann ein Mensch sein oder in der Regel mehrere, z.B. ein Familiensystem oder ein Verwandschaftssystem (vgl. de Shazer 1999) – 259 – andere Arten von Beratung z.B. Gestalttherapie, Musiktherapie etc. 4.8.5 Literatur Steve de Shazer (1999): Der Dreh. Überraschende Wendungen und Lösungen in der Kurzzeittherapie. Heidelberg (Auer) Sechste Auflage. Gängler, H. (2001): Hilfe. In: Otto, H.-U.; Thiersch, H. (Hrsg.) (2001): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. 2. überarbeitete Auflage. Neuwied (Luchterhand) S. 772-786. Kade, J. (1993): Aneignungsverhältnisse diesseits und jenseits der Erwachsenenbildung. In: Z.f.Päd. 3/1993. S. 391-408. Luhmann, N.; Lenzen, D. (Hrsg.) (1997): Bildung und Weiterbildung im Erziehungssystem. Frankfurt a.M. (Suhrkamp). Nestmann, F.; Sickendiek, U. (2001): Beratung. In: Otto, H.-U.; Thiersch, H. (Hrsg.) (2001): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. 2. überarbeitete Auflage. Neuwied (Luchterhand) S. 140-152. Sickendiek, U.; Engel, F.; Nestmann, F. (1999): Beratung - Eine Einführung in sozialpädagogische und psychosoziale Ansätze. Weinheim. Thole, W.; Küster-Schapfl, E.-U. (1997): Sozialpädagogische Profis. Beruflicher Habitus, Wissen und Können von PädagogInnen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Opladen (Leske+Budrich). Zinnecker, J. (1997): Sorgende Beziehungen zwischen Generationen im Lebensverlauf. Vorschläge zur Novellierung des pädagogischen Codes. In: Luhmann/Lenzen (Hrsg.) 1997. S. 199-227. – 260 –