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Sonntag Aktuell, 20. März 2016
28 REISEN
Das Ende der Abzocke
Mit dem Wiederverkauf stornierter Reisen verdient die Reiseindustrie Millionen auf Kosten ihrer Kunden.
Jetzt könnte dank einer neuen EU-Verordnung für Verbraucher einiges einfacher werden.
VON FABIAN VON POSER
Zuerst die schlechte Nachricht: Jedes Jahr
verdienen deutsche Reiseveranstalter mit
stornierten Reisen Millionen auf Kosten ihrer
Kunden. Das System funktioniert ganz einfach: Storniert ein Kunde eine Pauschalreise,
verlangen die Veranstalter bis zu 90 Prozent
des Reisepreises an Gebühr – und verkaufen
die Reise schnellstmöglich ein zweites Mal.
Das Problem: Ein großer Teil der Pauschalurlauber schließt für den Fall von Unfall oder
Krankheit keine Reiserücktrittsversicherung
ab. Bei der Trennung vom Partner hilft selbst
die beste Versicherung nichts. Wer den Reisevertrag kündigt, der wird zur Kasse gebeten.
Wie viele Urlauber jedes Jahr eine Pauschalreise nicht antreten können, dieses Geheimnis hüten die Reiseunternehmen wie
Fort Knox. Fest steht: Die Reiseindustrie setzt
laut Deutschem Reiseverband (DRV) jedes
Jahr mehr als 26 Milliarden Euro mit Pauschalreisen um. Experten schätzen, dass etwa
zwölf Prozent aller Pauschalreisen storniert
werden, acht bis neun Prozent bringen die
Veranstalter wieder an den Mann. Selbst für
Laien ist die Summe, die unter dem Strich
herauskommt, eine schier unglaubliche Zahl.
„Der Verkauf von stornierten Reisen ist ein
riesiges Geschäft“, sagt Ronald Schmid,
Rechtsanwalt und Professor für Reiserecht
an der Technischen Universität Dresden.
Jetzt bringt eine neue EU-Verordnung
Bewegung in die Sache. Und damit wären wir
bei der guten Nachricht: Bereits seit 1990
sieht die europäische Gesetzgebung vor, dass
Reisende das Recht haben, ihre Buchung
auf Dritte umschreiben zu lassen. Für die
Namensänderung kann der Veranstalter lediglich eine „geringe Gebühr“ verlangen.
Diese liegt in der Regel zwischen zehn und
30 Euro. Stornokosten fallen nicht an. Im November 2015 wurde das Gesetz in einer neuen EU-Richtlinie (2015/2302/EU) auf den
Bereich der selbst zusammengestellten
sogenannten dynamischen Pauschalreisen
ausgeweitet. In der Praxis ist es trotzdem oft
schwer, eine gebuchte Reise weiterzuverkaufen, denn die meisten Veranstalter und Reisebüros machen ihre Kunden nicht einmal darauf aufmerksam, dass sie das Recht haben,
den Reisevertrag auf einen anderen Namen
abzuändern.
Jetzt will ein holländisches Unternehmen die Gesetzeslage ausnutzen, um
Verbrauchern beim Verkauf ihrer stornierungsgefährdeten Reisen zu helfen.
„Wir schaffen einen Marktplatz für Reisen, die nicht angetreten werden können“, sagt Mark van der Wal, Geschäftsführer von Tradeyourtrip.com. „Davon sollen nicht nur Verkäufer, sondern auch Käufer
profitieren.“ Wer eine Reise verkaufen will,
der macht zuerst den „Verkaufen-oder-stornieren-Check“. Dabei gibt der Kunde verschiedene Informationen wie Abreisedatum,
Abflugort, Anzahl der Personen und den
Namen des Veranstalters in das System ein.
Dieses prüft dann, was für den Verkäufer
günstiger ist: verkaufen oder stornieren.
Die Faustregel lautet: „Wenn noch mehr
als sechs Wochen Zeit bis zum Abreisetermin
sind, macht es Sinn zu stornieren, denn die
Stornokosten betragen zehn bis 15 Prozent“,
sagt van der Wal. „Ab sechs Wochen vor Reisebeginn lohnt es sich, die Reise zu verkaufen, weil die Stornokosten dann in kurzen
Ein Gesetz soll helfen.
FOTO: FOTOLIA
SONDERVERÖFFENTLICHUNG
Abständen deutlich steigen.“ In den Niederlanden hat der Unternehmer nach eigenen
Angaben innerhalb eines Monats 50 000 Besucher auf seine Seite gelockt, von denen sich
10 000 auf seinem Portal angemeldet haben.
Die Zahl der stornogefährdeten Angebote ist
mit 80 derzeit jedoch noch relativ gering.
„Reisen mit Verfallsdatum kann man ja nicht
horten“, sagt van der Wal, „doch täglich werden es mehr.“
Die Idee seines Portals ist nicht neu. Bereits seit 2005 vermittelt das Pfullinger Unternehmen Stornopool.de stornogefährdete Reisen. Der Umsatz wächst seitdem stetig. Schon
seit Jahren versucht Inhaber Volker Bornhauser die Verbraucher aufzurütteln, sich nicht
ihrem Schicksal zu ergeben. „Die Veranstalter langen ihren Kunden in die Tasche, und
keiner sagt etwas. Wenn eine Reise beim
Veranstalter storniert wurde, dann geht sie
selbstverständlich sofort wieder ins Buchungssystem.“ Auf seinem Portal finden
sich „jede Menge“ stornobedrohte Pauschalreisen, vom Badeurlaub über Rundreisen bis
zu Campingferien. Etwa 70 Prozent seines
Geschäfts wickelt der Baden-Württemberger
zwischen April und Juli ab. Natürlich sei eine
Stornierung sehr beratungsintensiv. „Aber die
eigentliche Namensänderung ist heute via
Internet in zwei Minuten erledigt.“
Auch bei Tradeyourtrip.com ist die Abwicklung einfach: Der Verkäufer lädt nur die
Infos zur Reise und eine Kopie der Rechnung
hoch. Das Unternehmen prüft dann anhand
der Buchungsnummer beim Veranstalter, ob
die Reise echt ist. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Urlaubs verlangt das Unternehmen 15 Prozent des Reisepreises. Bringt
der Verkäufer seine Reise nicht an den Mann,
fallen keine Kosten an. Angeboten werden
sehr unterschiedliche Reisen, etwa verschiedene Ferienwohnungen mit Skipass, eine
Rundreise durch die Türkei, Badeurlaub auf
den Kanaren und eine Safari in Südafrika.
Wie viel Ersparnis im Vergleich zum Katalogpreis drin ist, kommt auf den Einzelfall an.
Manche Reisen seien mehr als die Hälfte
günstiger als im Katalog, sagt van der Wal. In
Zukunft will sein Unternehmen auch versuchen, mit den Veranstaltern zusammenzuarbeiten. „Wir sind da, um dem Kunden zu
helfen, nicht, um dem Veranstalter Ärger zu
machen.“ Es sei nicht einfach, den Reiseunternehmen das zu erklären, aber es eröffne
für sie auch große Chancen, denn bislang
machten sie Geld mit den Problemen ihrer
Kunden. „Langfristig geht so etwas nicht gut.“
Das Reisebüro kurz vor Abflug durch
eine Testbuchung überprüfen
Wenn der Reiseveranstalter die Stornierung
nicht ohne hohe Gebühren akzeptiert und die
Verkaufsbemühungen über eines der Portale
nicht zum Erfolg führen, bleibt dem Kunden
eine letzte Chance, etwas von seinem Geld
wiederzusehen: Er kann versuchen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass dieser die
stornierte Reise ein zweites Mal verkauft hat.
Dann nämlich darf der Anbieter nur die Bearbeitungsgebühr
von
maximal
30 Euro verlangen. Verbraucherschützer raten in einem solchen Fall dazu, das Reisebüro
kurz vor Abflug durch eine Testbuchung
überprüfen zu lassen, ob das Angebot ausgebucht ist. Doch selbst wenn das gelingt, zieht
das in der Regel lange Verhandlungen nach
sich – in letzter Instanz sogar vor Gericht.
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ihrem Winterschlaf, auch die Bodenseeschifffahrt nimmt ihren Betrieb wieder auf.
Für viele Fahrradfans gehört die Tour
rund um den Bodensee zu den beliebtesten
Routen. Auf 270 Kilometern führt sie durch
drei Länder und mitten hinein in deren kulturelle Eigenheiten und typische Kulturlandschaften – tolle Ausblicke auf die weite Wasserfläche des Bodensees und die Alpen inklusive. Am besten befährt man die durchgängig
beschilderte Route im Uhrzeigersinn, weil
dann der Radweg direkt auf der Seite des
Sees ist. Für die komplette Strecke braucht
man zwischen vier und sieben Tagen. Sie ist
auch für Einsteiger und Familien gut zu erradeln, da sie meist eben ist. Neben dem ufernahen Bodensee-Radweg führen abwechslungsreiche Routen auch ins Landesinnere.
Sportlichere Fahrer können rund um den
Pfänder oder in der Region Bodensee-Vorarlberg ein gemäßigtes Höhentraining absolvieren. Gemütlicher geht es für Radler auf der
Halbinsel Höri am Untersee oder in der Burgen- und Vulkanlandschaft des Hegaus zu.
Blumen- und Pflanzenliebhaber können
im Frühjahr am Bodensee zahlreiche Parks,
Gartenanlagen und auch private Gärten bewundern und in die Gartenbaugeschichte
Europas eintauchen: von der Steinzeit über
die Antike und das Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert und weiter in die Gegenwart. Die
ehemalige Klosteranlage Kartause Ittingen
beispielsweise hat Hopfen- und Gemüsegärten, einen historischen Heilkräutergarten, ein
Thymianlabyrinth sowie die größte historische Rosensammlung der Schweiz zu bieten.
Schattige Parks, verwunschene Gärten
und die begrünten ehemaligen Festungsanlagen prägen Überlingen. Auf dem vier Kilometer langen Gartenkulturpfad kann man die
schönsten Gärten und Grünflächen der Stadt
kennenlernen. Dazu gehört der Stadtgarten,
der Ende des 19. Jahrhunderts angelegt wurde und in dem mediterrane und exotische
Pflanzen gedeihen: ein Urweltmammutbaum, ein Ginkgobaum, Kakteen, die teils älter als 100 Jahre und bis zu sechs Meter hoch
sind, Bananenstauden oder ein Feigenbaum.
Die Blumeninsel Mainau ist im Frühling
ebenfalls einen Besuch wert. Die Zwiebel-
blumen eröffnen dort die farbenreichste
aller Jahreszeiten. Von März bis Mai bilden
Schneeglöckchen, Krokusse, Narzissen, Blausternchen und Tulpen einen prächtigen Blütenteppich. Interessant für Kinder sind beispielsweise das große Schmetterlingshaus
oder der neu eröffnete Insektengarten.
Volle Fahrt voraus heißt es auf dem
Bodensee ab dem 25. März, dann startet die
Schifffahrtssaison wieder und Urlauber können auf dem Wasserweg die Städte rund um
den See erreichen. Während der Fahrt ziehen
die Gipfel der österreichischen und der
Schweizer Alpen vorüber, sanfte Hügel sind
auf der deutschen Seite zu sehen. Und es
warten viele prächtige Städte wie Konstanz
mit der historischen Altstadt, Meersburg mit
seiner Burg oder Bregenz, die Festivalstadt in
Vorarlberg. Erster Höhepunkt der Schifffahrtssaison ist die Internationale Flottensternfahrt. Das Traditionsereignis findet dieses Jahr am 30. April statt. Dann treffen sich
in Bregenz Schiffe aus Österreich, Deutschland und der Schweiz und bilden eine Sternformation – ein beeindruckendes Manöver,
das einen Besuch lohnt.
HF
Weitere Infos: www.bodensee.eu
Ende März nimmt die Bodenseeschifffahrt
ihren Betrieb auf.
FOTO: IBT/A. MENDE
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