Anmeldung eines Neukunden / Änderungsmitteilung für die
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Anmeldung eines Neukunden / Änderungsmitteilung für die
An das Medienzentrum Groß-Gerau Darmstädter Str. 90a 64521 Groß-Gerau Fax: 06152 - 981222 Anmeldung eines Neukunden / Änderungsmitteilung für die Ausleihe im Medienzentrum Groß-Gerau Bitte ankreuzen! Anmeldung eines Neukunden 1) Änderungsmitteilung ____________________________________________________________________________________________ Name der Einrichtung ___________________________________________________________________________________ bei Vereinen bitte Satzungszweck angeben! _________________________________________ Kundennummer – soweit vorhanden ______________________________________________ _____________________________________________ Straße PLZ, Ort ______________________________________________ _____________________________________________ Telefon Telefax ______________________________________________ _____________________________________________ E-Mail Ansprechpartner/-in 2) 1) Bei Neuanmeldung von Vereinen ist der Satzungszweck anzugeben. Eine Kopie der Vereinsregistereintragung (soweit der Verein eingetragen ist) und eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit sind beizufügen. 2) Bei Vereinen ist hier als Ansprechpartner/-in der/die Vorsitzende, bei Schulen, Kindereinrichtungen, Kirchen, usw. die jeweilige Leitung anzugeben. _________________________________________ _________________________________________ Ort, Datum Unterschrift M e d i e n z e n t r u m G r o ß - G e r au Darmstädter Str. 90a 6 4 5 2 1 G r o ß - G e ra u T e l . 0 6 15 2 - 9 8 1 20 · F ax 0 6 1 5 2 - 9 81 2 2 2 E-Mail: info@medienzentrum -gross-gerau.de www.medienzentrum -gross-gerau.de Verleihordnung Ausleihberechtigung Ausleihberechtigt sind Schulen, Vereine, Kirchen und alle anderen Träger öffentlicher Belange im Kreis Groß-Gerau. Die Ausleihe ist für diese Nutzer kostenlos. Privatpersonen und gewerbliche Nutzer können gegen Gebühr ausleihen. Sofern der Entleiher dem Personal des Medienzentrums nicht persönlich bekannt ist, ist die Ausleihberechtigung nachzuweisen. Ausleihdauer Die Ausleihdauer für Medien beträgt für Schulen 14 Tage, sonst in der Regel einen Arbeitstag, nach Absprache auch länger. Die Ausleihdauer für Geräte wird nach Absprache vereinbart. Fristverlängerungen müssen vor Ablauf der Frist mit dem Medienzentrum vereinbart werden. Haftung Der Entleiher haftet für Schäden und Verlust. Dies betrifft nicht normalen Verschleiß wie defekte Lampen oder leere Batterien. Schäden müssen bei der Rückgabe gemeldet werden. Videokassetten sind zurückgespult abzugeben. Der Entleiher verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Urheberrechtsgesetze. Insbesondere dürfen entliehene Medien nicht kopiert werden!