Verleihbedingungen der Buttonmaschine 1. Die Buttonmaschine ist

Transcription

Verleihbedingungen der Buttonmaschine 1. Die Buttonmaschine ist
Stand Januar 2012
Verleihbedingungen der Buttonmaschine
1. Die Buttonmaschine ist Eigentum des Flecken Beverstedt (Kindergarten) und der
Gemeinde Beverstedt (Jugend- und Familienförderung).
2. Die Buttonmaschine kann von jeder Person oder Institution ausgeliehen werden.
3. Die Leihgebühr für die Buttonmaschine beträgt 8,00 Euro. Die Buttonrohlinge
(Unter- und Oberseite, Folie) werden zum Stückpreis von 0,20 Euro
verkauft.
4. Die Jugend- und Familienförderung wickelt den Verleih ab.
5. Jeder Entleiher muss die Nutzungsbedingungen schriftlich akzeptieren.