Freiwillige Feuerwehr - Löschgruppe Barkhausen

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Freiwillige Feuerwehr - Löschgruppe Barkhausen
Freiwillige Feuerwehr
BARKHAUSEN
Verleihvertrag
Entleiher:
Mitglied
Name, Vorname:
________________________________________________
Anschrift, Ort :
________________________________________________
Aufstellungsort:
________________________________________________ abweichend)
Anzahl
(falls o.g. Adresse
Leihgebühr
Mitglieder
Bezeichnung
0
Gastro-Zelt 4*6m mit
Leuchtstofflampe
Gastro-Zelt 4*8m mit
Leuchtstofflampe
Bierzeltgarnitur
(sofern verfügbar inkl. Auflage)
0
Stehtisch
0
0
Leihgebühr
Sonstige
Weiterer
Leihtag
Pfand
Summe
Miete
Summe
Pfand
25,00 €
50,00 €
17,00 €
75,00 €
0,00 €
30,00 €
60,00 €
20,00 €
75,00 €
0,00 €
7,50 €
15,00 €
5,00 €
5,00 €
0,00 €
5,00 €
10,00 €
3,00 €
5,00 €
0,00 €
10,00 €
25,00 €
8,00 €
25,00 €
0,00 €
30,00 €
45,00 €
8,00 €
55,00 €
0,00 €
0
Gasgrill
ohne Gasflasche
Gasgrill
mit Gasflasche
0
Holzkohlegrill
10,00 €
25,00 €
8,00 €
25,00 €
0,00 €
0
Lichterkette 25m mit
Glühbirnen
15,00 €
25,00 €
8,00 €
25,00 €
0,00 €
0
0,00 €
Gesamtsumme Miete / Gesamtsumme Pfand (Pfand max. 150,00 Euro)
0,00 €
Das Entleihen von Gegenständen erfolgt zu den nachfolgend aufgeführten Verleihbedingungen. Die aufgeführten Preise
gelten für eine Mietdauer von drei Tagen, inkl. Auf- und Abbau im Stadtgebiet Porta Westfalica ab dem Zeitpunkt des
Aufbaus.
Bei Anhängervermietung:
Anzahl
0
PA.-Nr.:
FS.-Nr.:
Leihgebühr
Mitglieder
Bezeichnung
Anänger, 0,75 t ungebremst
Maße ca. 2.500 x 1.280 x 1.600
13,00 €
Leihgebühr
Sonstige
19,00 €
Weiterer
Leihtag
10,00 €
Pfand
50,00 €
Gesamtsumme Miete / Gesamtsumme Pfand
Summe
Miete
Summe
Pfand
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Kein Transport von Schüttgut! Bei Zuwiderhandlung 75,00 € Strafzuschlag!
Pfandbetrag vom Entleiher erhalten:
Datum:
_________________________
Unterschrift Aufsteller
Mietbetrag vom Entleiher erhalten:
Datum:
_________________________
Unterschrift Aufsteller
Pfandbetrag an den Entleiher erstattet: Datum:
_________________________
Unterschrift Entleiher
Anschrift
Kapellenweg 13
32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 - 784 699 35
AB:. 0571 - 784 699 37
Bankverbindung
Volksbank Mindener Land e.G.
BLZ 490 601 27
Konto-Nr. 937 437 500
1. Vorsitzender Rainer Müller | 2. Vorsitzender Jürgen Sander
Internet
www.feuerwehr-barkhausen.de
[email protected]
Freiwillige Feuerwehr
BARKHAUSEN
Verleihordnung:
1) Die Entleihe von Gegenständen des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Barkhausen (e.V.) erfolgt ausschließlich
über den Verleihbeauftragten bzw. über dessen Stellvertreter. Eine Rechnung oder Spendenquittung wird
über den Kassenverwalter bzw. dessen Stellvertreter nach Geldeingang ausgestellt.
2) Es gelten generell die im Ausleihvertrag aufgeführten Preise für Nichtmitglieder. Die angegebenen Preise für
Mitglieder sind subventionierte Preise die nur dann gewährt werden, wenn der Entleiher Mitglied im Verein
„Freiwillige Feuerwehr Barkhausen (e.V.) ist und die entliehenen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch
bestimmt sind. Wurden Gegenstände des Vereins von Vereinsmitgliedern zu subventionierten Preisen für
Veranstaltungen von Dritten angemietet, hat der Kassenverwalter das Recht, nachträglich vom im
Verleihvertrag genannten Vereinsmitglied den Differenzbetrag einzufordern. Für Gewerbetreibende gelten
gesonderte Preise, die auf Anfrage bekannt gegeben werden.
3) Es ist dem Entleiher nicht erlaubt, die entliehenen Gegenstände an andere als die im Verleihvertrag
genannten Personen weiterzugeben.
4) Die Entgelte sowie die entsprechenden Pfandbeträge sind bei Anlieferung und Aufbau der entliehenen
Gegenstände sowie nach einer Zustandsprüfung direkt am Tag der Entleihe bei den beauftragten Personen
oder durch vorherige Überweisung auf das Konto der Freiwilligen Feuerwehr Barkhausen, Kto: 937437500,
BLZ: 490 601 27 bei der Volksbank Mindener Land zu entrichten. Bei vorheriger Überweisung muss der
Betrag zum Zeitpunkt der Anlieferung und des Aufbaus auf dem Konto des Vereins „Freiwillige Feuerwehr
Barkhausen (e.V.) verbucht sein.
5) Der Entleiher übernimmt die Haftung für während des Entleihzeitraums entstandene Schäden an den
entliehenen Gegenständen. Im Schadensfall wird der entrichtete Pfandbetrag teilweise oder komplett
einbehalten. Die Höhe des einbehaltenen Betrages richtet sich nach den zu erwartenden Kosten für die
Wiederherstellung des Ursprungszustandes und wird vom Verleihbeauftragten oder dem Kassenverwalter
festgelegt. Übersteigt der einbehaltene Pfandbetrag die Wiederherstellungskosten, wird der Überschuss an
den Entleiher zurückgezahlt. Übersteigen die Wiederherstellungskosten den einbehaltenen Pfandbetrag, so
ist der Entleiher zum Ausgleich der entstandenen Mehrkosten binnen 7 (in Worten: sieben) Tagen nach
Aufforderung durch den Kassenverwalter verpflichtet.
6) Es ist dem Entleiher untersagt, eigenmächtige Maßnahmen zur Beseitigung von entstandenen Schäden ohne
Rücksprache mit dem Verleihbeauftragten oder dem Kassenverwalter durchzuführen!
Anschrift
Kapellenweg 13
32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 - 784 699 35
AB:. 0571 - 784 699 37
Bankverbindung
Volksbank Mindener Land e.G.
BLZ 490 601 27
Konto-Nr. 937 437 500
1. Vorsitzender Rainer Müller | 2. Vorsitzender Jürgen Sander
Internet
www.feuerwehr-barkhausen.de
[email protected]
Freiwillige Feuerwehr
BARKHAUSEN
7) Pavillons werden durch beauftragte Mitglieder des Vereins auf- und abgebaut. Der Entleiher ist wie der
Fahrzeugführer gleichermaßen für eine verkehrssichere Nutzung des Anhängers verantwortlich.
8) Werden entliehenen Gegenstände in verschmutzungen oder beschädigtem Zustand an die beauftragten
Vereinsmitglieder zurückgegeben, so erfolgt die Rückgabe des Pfandbetrages im Anschluss an eine
Zustandsüberprüfung. Diese erfolgt binnen 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Rückgabe der entliehenen
Gegenstände. Hierfür wird aufgrund des zusätzlichen Aufwandes ein Kostenbeitrag von jeweils 20,00 Euro
erhoben, der vom zu erstattenden Pfandbetrag abgezogen wird. Erfolgt die Zustandsprüfung nicht binnen der
vorgenannten Frist, so erhält der Entleiher den gesamten Pfandbetrag erstattet. Die Regelungen zur Haftung
für entstandene Schäden bleiben davon unberührt.
9) Werden
die
entliehenen
Gegenstände
in
ungereinigtem
Zustand
zurückgegeben,
so
wird
eine
Reinigungspauschale in Höhe von 10,00 Euro je ungereinigtem Gegenstand erhoben. Dieser Betrag wird vom
zu erstattenden Pfandbetrag direkt abgezogen. Bei Rückgabe eines verunreinigten Grills (Gas oder Holzkohle)
oder eines verunreinigten Anhängers werden jeweils 40,00 Euro Reinigungspauschale fällig.
10) Die einzelnen Abteilungen der Löschgruppe (Aktive Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Musikzug) können
sich die im Verleihvertrag aufgeführten Gegenstände kostenfrei entleihen.
11) Treten Ereignisse auf, die durch diese Verleihordnung nicht geregelt sind, so entscheidet der Vereinsvorstand
in Absprache mit dem Entleiher über das weitere Vorgehen.
12) Weiterhin sind die Hinweise auf dem ausgehändigten Merkblatt zu beachten.
Folgende Mängel sind an den entliehenen Gegenständen bekannt und gehen nicht zu Lasten des Entleihers:
Außer den oben aufgeführten Mängeln weisen die entliehenen Gegenstände keine Schäden auf.
Mit der Unterschrift erkennt der Entleiher die Verleihordnung des Vereins „Freiwillige Feuerwehr
Barkhausen (e.V.) an. Er erklärt weiterhin eine Kopie dieser Verleihordnung sowie das entsprechende
Merkblatt erhalten zu haben.
Ort
Datum
Anschrift
Kapellenweg 13
32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 - 784 699 35
AB:. 0571 - 784 699 37
Unterschrift des Entleihers
Bankverbindung
Volksbank Mindener Land e.G.
BLZ 490 601 27
Konto-Nr. 937 437 500
1. Vorsitzender Rainer Müller | 2. Vorsitzender Jürgen Sander
Internet
www.feuerwehr-barkhausen.de
[email protected]