Freiwillige Feuerwehr - Löschgruppe Barkhausen
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Freiwillige Feuerwehr - Löschgruppe Barkhausen
Freiwillige Feuerwehr BARKHAUSEN Verleihvertrag Entleiher: Mitglied Name, Vorname: ________________________________________________ Anschrift, Ort : ________________________________________________ Aufstellungsort: ________________________________________________ abweichend) Anzahl (falls o.g. Adresse Leihgebühr Mitglieder Bezeichnung 0 Gastro-Zelt 4*6m mit Leuchtstofflampe Gastro-Zelt 4*8m mit Leuchtstofflampe Bierzeltgarnitur (sofern verfügbar inkl. Auflage) 0 Stehtisch 0 0 Leihgebühr Sonstige Weiterer Leihtag Pfand Summe Miete Summe Pfand 25,00 € 50,00 € 17,00 € 75,00 € 0,00 € 30,00 € 60,00 € 20,00 € 75,00 € 0,00 € 7,50 € 15,00 € 5,00 € 5,00 € 0,00 € 5,00 € 10,00 € 3,00 € 5,00 € 0,00 € 10,00 € 25,00 € 8,00 € 25,00 € 0,00 € 30,00 € 45,00 € 8,00 € 55,00 € 0,00 € 0 Gasgrill ohne Gasflasche Gasgrill mit Gasflasche 0 Holzkohlegrill 10,00 € 25,00 € 8,00 € 25,00 € 0,00 € 0 Lichterkette 25m mit Glühbirnen 15,00 € 25,00 € 8,00 € 25,00 € 0,00 € 0 0,00 € Gesamtsumme Miete / Gesamtsumme Pfand (Pfand max. 150,00 Euro) 0,00 € Das Entleihen von Gegenständen erfolgt zu den nachfolgend aufgeführten Verleihbedingungen. Die aufgeführten Preise gelten für eine Mietdauer von drei Tagen, inkl. Auf- und Abbau im Stadtgebiet Porta Westfalica ab dem Zeitpunkt des Aufbaus. Bei Anhängervermietung: Anzahl 0 PA.-Nr.: FS.-Nr.: Leihgebühr Mitglieder Bezeichnung Anänger, 0,75 t ungebremst Maße ca. 2.500 x 1.280 x 1.600 13,00 € Leihgebühr Sonstige 19,00 € Weiterer Leihtag 10,00 € Pfand 50,00 € Gesamtsumme Miete / Gesamtsumme Pfand Summe Miete Summe Pfand 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kein Transport von Schüttgut! Bei Zuwiderhandlung 75,00 € Strafzuschlag! Pfandbetrag vom Entleiher erhalten: Datum: _________________________ Unterschrift Aufsteller Mietbetrag vom Entleiher erhalten: Datum: _________________________ Unterschrift Aufsteller Pfandbetrag an den Entleiher erstattet: Datum: _________________________ Unterschrift Entleiher Anschrift Kapellenweg 13 32457 Porta Westfalica Tel.: 0571 - 784 699 35 AB:. 0571 - 784 699 37 Bankverbindung Volksbank Mindener Land e.G. BLZ 490 601 27 Konto-Nr. 937 437 500 1. Vorsitzender Rainer Müller | 2. Vorsitzender Jürgen Sander Internet www.feuerwehr-barkhausen.de [email protected] Freiwillige Feuerwehr BARKHAUSEN Verleihordnung: 1) Die Entleihe von Gegenständen des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Barkhausen (e.V.) erfolgt ausschließlich über den Verleihbeauftragten bzw. über dessen Stellvertreter. Eine Rechnung oder Spendenquittung wird über den Kassenverwalter bzw. dessen Stellvertreter nach Geldeingang ausgestellt. 2) Es gelten generell die im Ausleihvertrag aufgeführten Preise für Nichtmitglieder. Die angegebenen Preise für Mitglieder sind subventionierte Preise die nur dann gewährt werden, wenn der Entleiher Mitglied im Verein „Freiwillige Feuerwehr Barkhausen (e.V.) ist und die entliehenen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Wurden Gegenstände des Vereins von Vereinsmitgliedern zu subventionierten Preisen für Veranstaltungen von Dritten angemietet, hat der Kassenverwalter das Recht, nachträglich vom im Verleihvertrag genannten Vereinsmitglied den Differenzbetrag einzufordern. Für Gewerbetreibende gelten gesonderte Preise, die auf Anfrage bekannt gegeben werden. 3) Es ist dem Entleiher nicht erlaubt, die entliehenen Gegenstände an andere als die im Verleihvertrag genannten Personen weiterzugeben. 4) Die Entgelte sowie die entsprechenden Pfandbeträge sind bei Anlieferung und Aufbau der entliehenen Gegenstände sowie nach einer Zustandsprüfung direkt am Tag der Entleihe bei den beauftragten Personen oder durch vorherige Überweisung auf das Konto der Freiwilligen Feuerwehr Barkhausen, Kto: 937437500, BLZ: 490 601 27 bei der Volksbank Mindener Land zu entrichten. Bei vorheriger Überweisung muss der Betrag zum Zeitpunkt der Anlieferung und des Aufbaus auf dem Konto des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Barkhausen (e.V.) verbucht sein. 5) Der Entleiher übernimmt die Haftung für während des Entleihzeitraums entstandene Schäden an den entliehenen Gegenständen. Im Schadensfall wird der entrichtete Pfandbetrag teilweise oder komplett einbehalten. Die Höhe des einbehaltenen Betrages richtet sich nach den zu erwartenden Kosten für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes und wird vom Verleihbeauftragten oder dem Kassenverwalter festgelegt. Übersteigt der einbehaltene Pfandbetrag die Wiederherstellungskosten, wird der Überschuss an den Entleiher zurückgezahlt. Übersteigen die Wiederherstellungskosten den einbehaltenen Pfandbetrag, so ist der Entleiher zum Ausgleich der entstandenen Mehrkosten binnen 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Aufforderung durch den Kassenverwalter verpflichtet. 6) Es ist dem Entleiher untersagt, eigenmächtige Maßnahmen zur Beseitigung von entstandenen Schäden ohne Rücksprache mit dem Verleihbeauftragten oder dem Kassenverwalter durchzuführen! Anschrift Kapellenweg 13 32457 Porta Westfalica Tel.: 0571 - 784 699 35 AB:. 0571 - 784 699 37 Bankverbindung Volksbank Mindener Land e.G. BLZ 490 601 27 Konto-Nr. 937 437 500 1. Vorsitzender Rainer Müller | 2. Vorsitzender Jürgen Sander Internet www.feuerwehr-barkhausen.de [email protected] Freiwillige Feuerwehr BARKHAUSEN 7) Pavillons werden durch beauftragte Mitglieder des Vereins auf- und abgebaut. Der Entleiher ist wie der Fahrzeugführer gleichermaßen für eine verkehrssichere Nutzung des Anhängers verantwortlich. 8) Werden entliehenen Gegenstände in verschmutzungen oder beschädigtem Zustand an die beauftragten Vereinsmitglieder zurückgegeben, so erfolgt die Rückgabe des Pfandbetrages im Anschluss an eine Zustandsüberprüfung. Diese erfolgt binnen 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Rückgabe der entliehenen Gegenstände. Hierfür wird aufgrund des zusätzlichen Aufwandes ein Kostenbeitrag von jeweils 20,00 Euro erhoben, der vom zu erstattenden Pfandbetrag abgezogen wird. Erfolgt die Zustandsprüfung nicht binnen der vorgenannten Frist, so erhält der Entleiher den gesamten Pfandbetrag erstattet. Die Regelungen zur Haftung für entstandene Schäden bleiben davon unberührt. 9) Werden die entliehenen Gegenstände in ungereinigtem Zustand zurückgegeben, so wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 10,00 Euro je ungereinigtem Gegenstand erhoben. Dieser Betrag wird vom zu erstattenden Pfandbetrag direkt abgezogen. Bei Rückgabe eines verunreinigten Grills (Gas oder Holzkohle) oder eines verunreinigten Anhängers werden jeweils 40,00 Euro Reinigungspauschale fällig. 10) Die einzelnen Abteilungen der Löschgruppe (Aktive Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Musikzug) können sich die im Verleihvertrag aufgeführten Gegenstände kostenfrei entleihen. 11) Treten Ereignisse auf, die durch diese Verleihordnung nicht geregelt sind, so entscheidet der Vereinsvorstand in Absprache mit dem Entleiher über das weitere Vorgehen. 12) Weiterhin sind die Hinweise auf dem ausgehändigten Merkblatt zu beachten. Folgende Mängel sind an den entliehenen Gegenständen bekannt und gehen nicht zu Lasten des Entleihers: Außer den oben aufgeführten Mängeln weisen die entliehenen Gegenstände keine Schäden auf. Mit der Unterschrift erkennt der Entleiher die Verleihordnung des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Barkhausen (e.V.) an. Er erklärt weiterhin eine Kopie dieser Verleihordnung sowie das entsprechende Merkblatt erhalten zu haben. Ort Datum Anschrift Kapellenweg 13 32457 Porta Westfalica Tel.: 0571 - 784 699 35 AB:. 0571 - 784 699 37 Unterschrift des Entleihers Bankverbindung Volksbank Mindener Land e.G. BLZ 490 601 27 Konto-Nr. 937 437 500 1. Vorsitzender Rainer Müller | 2. Vorsitzender Jürgen Sander Internet www.feuerwehr-barkhausen.de [email protected]