Funk- und Betriebsordnung
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Funk- und Betriebsordnung
Funk- und Betriebsordnung für die Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG Persiusstr. 7, 10245 Berlin TaxiFunk Berlin TZB GmbH Persiusstr. 7, 10245 Berlin INHALTSVERZEICHNIS §1 Allgemeine Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 07 §2 Funkgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 07 §3 Teilnahme am Funkverkehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08 §4 Regelung der Auftragsvergabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 §5 Aufträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 §6 Verhalten gegenüber Fahrgästen . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 §7 Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 §8 Notrufkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 §9 Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 §10 Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Abkürzungen der Vorbestellungsliste . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Kanalgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kontakt: Wir sind für Sie da . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Fahrzeug Systemkomponenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Vorwort § 1 Allgemeine Bestimmungen Das von der Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen mit den Firmen Taxi-Ruf Würfel- 1. Die Funkordnung dient der guten Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern, funk „0800-CABCALL“ AG, TaxiFunk Berlin TZB GmbH (im Folgenden jeweils Taxizentrale Fahrern und der jeweiligen im Vorwort genannten Taxizentrale im Sinne einer reibungs- genannt) ihren Teilnehmern und Fahrern gemeinsam angestrebte Ziel ist eine perfekte losen Vermittlung der Aufträge und der korrekten Bedienung unserer Kunden. Sie ist Dienstleistung Taxi für Kunden und Fahrer. Bestandteil des Funkteilnehmervertrages/Funkvermittlungsvertrages sowie des Benutzervertrages für Funktaxifahrer/Fahrervertrag. Spätere Änderungen an Fahrzeug- oder Des Weiteren gilt es, gemeinsam die Zahl unserer zufriedenen Kunden weiterhin zu Fahrerprofil sind der jeweiligen Taxizentrale schriftlich, per Fax oder per E-Mail umgehend erhöhen. mitzuteilen. Um dieses Ziel zu erreichen und eine weiterhin angenehme Zusammenarbeit der 2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, jeden seiner Fahrer mit den Bestimmungen der Funk- beteiligten Vertragspartner in jeglicher Hinsicht zu ermöglichen, erlangt diese Funk- und und Betriebsordnung vertraut zu machen und seine Fahrer auf deren strikter Einhaltung Betriebsordnung für die Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG und die TaxiFunk Berlin zu verpflichten. Der Teilnehmer und seine Fahrer erkennen zugleich die Strafbestimmun- TZB GmbH Gültigkeit. gen des §9 der Funk- und Betriebsordnung an. Allen Auflagen der Taxizentrale ist nachzukommen; insbesondere kann die Taxizentrale den Teilnehmer verpflichten, die Funk- Wir wünschen Ihnen gute Fahrt und gute Kasse. anlagen bzw. den Pocket-PC zur Teilnahme an der automatischen Vermittlung jederzeit durch eine autorisierte Funkwerkstatt überprüfen lassen. Zur Wahrung der Funkdisziplin können jederzeit Kontrollen durch hierzu ermächtigte Personen durchgeführt werden. Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG im Juli 2008 TaxiFunk Berlin TZB GmbH im Juli 2008 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausschließlich Werbematerialien (z.B. Quittungen) der an der Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen teilnehmenden Firmen oder Werbematerialien des eigenen Unternehmens zu verwenden. Werbung anderer Zentralen ist nicht zu verwenden. 4. Veränderungen dieser und der folgenden Bestimmungen können jederzeit durch die jeweilige Taxizentrale vorgenommen werden. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf es lediglich der Bekanntgabe und des Aushangs im Kundenbüro. Die weitere Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung gilt als Einverständnis mit der Änderung. § 2 Funkgeräte 1. Jeder Fahrer ist mit der Bedienung der Funkanlagen vertraut zu machen. Die Funkkennung muss identisch mit der Konzessionsnummer sein. Die Sendeleistung darf 6 Watt nicht überschreiten. Max. Frequenzhub 4 kHz. Es ist untersagt, zusätzliche Sende-, Empfangs,- Mithörquarze, Verstärker jeglicher Art, Relais oder sonstige Zusatzgeräte an© Würfelfunk 0800-CABCALL AG Juli 2008, TaxiFunk Berlin TZB GmbH Juli 2008 6 oder einzubauen. 7 Bei Nutzung eines Pocket-PCs oder eines anderen Datenendgerätes zur Teilnahme an und darf keinem Dritten zugänglich gemacht werden. der Vermittlung über automatischen Datenfunk per GPRS muss die programmierte Konzessionsnummer des verwendeten Pocket-PCs/Datenendgerätes ebenfalls immer mit Der Benutzervertrag für Funktaxifahrer bzw. der Fahrervertrag/Auskunftsbogen mit der Konzessionsnummer des Taxis identisch sein. der jeweiligen Zentrale ist verbindlicher Bestandteil der Funkordnung. Es gelten die Sollten die zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen zu anderen als der vereinbarten Bedingungen aus dem abgeschlossenen Fahrervertrag mit der jeweiligen Auftragsvermittlung dienenden Zwecken eingesetzt werden, so ist der Funkteilnehmer Taxizentrale. verpflichtet, der Taxizentrale die entstandenen Kosten inkl. Bearbeitungsgebühren zu ersetzen. Die teilnehmenden Fahrzeuge der jeweiligen Taxizentrale sind durch die jeweils gültigen Funksymbole an der Front- und Heckscheibe (oben) zu kennzeichnen. Ferner ist bei 2. Der Einbau weiterer Betriebsfunkgeräte in die Fahrzeuge ist nicht zulässig. Über Aus- teilnehmenden Fahrzeugen der Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG ein Antennen- nahmen entscheidet die Geschäftsführung der Taxizentrale. würfel anzubringen. 3. Die Teilnahme des Unternehmers oder eines Fahrers an der Vermittlung von Fahrtauf- Zur Teilnahme an jeglichem Funkverkehr ist die Anmeldung im System je nach techni- trägen über Systeme (z.B. GSM-Netze o.a.) anderer Anbieter als der an der Arbeitsgemein- scher Ausstattung des Fahrzeugs entweder mit der persönlichen PhotoCard oder der schaft Berliner Taxizentralen teilnehmenden Firmen ist nicht zulässig. persönlichen Fahrernummer und PIN zur Pocket-PC-Vermittlung nötig. Es gelten die vereinbarten Bedingungen aus dem Fahrervertrag. 4. Es dürfen nur von der Taxizentrale zugelassene Geräte durch die von der Taxizentrale hierzu autorisierten Funkwerkstätten eingebaut werden. Eine Liste dieser Funkwerkstät- 2. Die Anrede im Funksprechverkehr ist ”Sie”. Die Funksprache ist ”Deutsch”. Auf eine ten ist im Büro erhältlich. verständliche Sprechweise ist im Sinne einer schnellen und reibungslosen Vermittlung zu Wir empfehlen unbedingt eine technische Fahrzeugausstattung, die die Teilnahme am achten. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist unabdingbar für die Verständigung Sprachfunk und an der automatischen Auftragsvermittlung ermöglicht. über Funk genauso wie für das Kommunizieren mit den Fahrgästen. 5. Bei Verlassen des Fahrzeugs und bei Werkstattaufenthalten ist das Funkgerät bzw. 3. Wer den Funkverkehr durch unnötiges Drücken der Sendetaste, Übertragen von Ge- Datenendgerät zur Automatikvermittlung so zu sichern, dass die Benutzung durch Unbe- räuschen und Musik oder durch Bemerkungen stört, verstößt gegen die Bestimmungen fugte ausgeschlossen ist. Hierfür ist der Teilnehmer verantwortlich. der Bundesnetzagentur sowie gegen das Gesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus ist der Tatbestand der Geschäftsschädigung erfüllt. Der Betreffende wird Bei allen Verstößen gegen diese Vorgaben erlischt mit sofortiger Wirkung die Funkgeneh- schadenersatzpflichtig. migung. Ferner können Vertragsstrafen (siehe §9) ausgesprochen werden. § 3 Teilnahme am Funkverkehr 4. Der Fahrer ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, angebotene Funkaufträge anzunehmen. Nach Auftragsvermittlung ist die Beleuchtung des Dachzeichens auszuschalten. Vermittelte Funkaufträge sind auszuführen; sie haben grundsätzlich Vorrang vor 1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Funkvermittlung ist der Besitz eines gültigen allen anderen Fahrtaufträgen. Eine Rückgabe des vermittelten Auftrags durch den Fahrer Funkausweises bzw. der Würfelfunk PhotoCard. Zur Teilnahme an der vollautomati- ist nur im begründbaren Ausnahmefall möglich. schen Vermittlung über Pocket-PC der Taxizentralen erhält der Fahrer zusätzlich nach 8 erfolgreicher Schulung bzw. Einweisung durch die Taxizentrale eine persönliche PIN zur 5. Beschwerden über Funk sind unzulässig! Sie sind zur Klärung des Vorfalles Anmeldung in der Vermittlungssoftware; die erhaltene PIN ist vertraulich zu behandeln telefonisch, schriftlich oder per E-Mail im Büro einzureichen. 9 6. Für wichtige Nachfragen bezüglich eines erhaltenen Auftrags oder Fahrpreis- ausgerufen. Meldeberechtigt sind jetzt nur freie Taxis, die sich in unmittelbarer Nähe des rückmeldungen ist der Servicekanal Sprache zu wählen. Bei der Bestellung vom Fahrgast Auftragsortes befinden und diesen spätestens innerhalb von 4 Minuten erreichen kön- erhaltene Zusätze zum Auftrag sind auf dem Display vermerkt, weitere Informationen nen. Die Meldung erfolgt nur durch kurzes Drücken der Sendetaste – Sprachmeldungen sind nicht verfügbar. bleiben unberücksichtigt. Die erste in der Zentrale aufleuchtende Konzessionsnummer erhält den Auftrag. Auch bei Vorbestellungen ist die Zeit des ersten Ausrufs einzuhalten. 7. Bei Verkehrsunfällen von Teilnehmern ohne verletzte Personen wird der Teilnehmer gebeten, dies der Polizei durch kostenfreien Anruf über Handy oder Telefonzelle selbst 3. Zweiter Ausruf - Raumruf mitzuteilen. Die zuständigen Institutionen (Polizei, Feuerwehr) empfehlen auch bei Erfolgt beim Nahbereichsruf keine Meldung, wird der Auftrag von der Zentrale erneut sonstigen Unfällen den direkten kostenlosen Anruf des Fahrers vor Ort per Handy oder ausgerufen. Meldeberechtigt sind jetzt alle Taxis, die den Bestellort innerhalb von 8 Telefonzelle, um ggf. weitere Informationen zu gezielten Nachfragen über z.B. Art und Minuten erreichen können, egal ob frei oder besetzt. In Außenbezirken kann die Zeitvor- Umfang von Verletzungen erhalten zu können. gabe größer sein, z.B. 10-12 Minuten. Dies wird dann jeweils von der Zentrale angesagt. § 4 Regelung der Auftragsvergabe Die Meldung erfolgt durch kurzes Drücken der Sendetaste. Die erste in der Zentrale aufleuchtende Konzessionsnummer erhält den Auftrag. Bei Vorbestellungen, bei denen die vorbestellte Zeit ausgerufen wird, dürfen sich nur Fahrer melden, die innerhalb der a) Sprechfunk angesagten Zeit beim Kunden sein können, ansonsten ist auch hier die Zeit des zweiten Ausrufs einzuhalten. 1. Halteplatzausruf Die Zentrale spricht den für den Besteller zuständigen Halteplatz an. Es können bis zu Bei Großraum- und Umlandaufträgen gelten für den 1. Ausruf 4 Minuten und für den 2. zwei Halteplätze angesprochen werden. Beim Halteplatzausruf meldet sich der Fahrer Ausruf 8 Minuten. des ersten Taxis unter Nennung der Konzessionsnummer. Der Fahrer muss sich davon überzeugen, dass er auch wirklich der erste Wagen der betreffenden Taxizentrale ist. 4. Dritter Ausruf - Fahrziel Fahrer hinten stehender Wagen dürfen sich nur durch kurzes Drücken der Sendetaste Erfolgt auch im zweiten Ausruf keine Meldung, nennt die Zentrale das Fahrziel (wenn melden; dies darf nur erfolgen, wenn sich der Fahrer des ersten Taxis der jeweiligen bekannt). Der erste Melder erhält den Auftrag. Die Meldung erfolgt durch kurzes Drücken Taxizentrale nicht sofort meldet. Die Zentrale fragt dann den Wagen, dessen Kennung der Sendetaste. Die ausgerufenen Bedingungen (z.B. Klimaanlage) oder Vorbestellungs- (Konzessionsnummer) nach Drücken der Sendetaste erscheint, nach seiner Position. Hier zeiten müssen eingehalten werden. muss durch den Fahrer die Position in der Gesamtzahl der wartenden Fahrzeuge (aller Taxis) angegeben werden. 5. Weitere Ausrufe Erfolgt auch im dritten Ausruf keine Meldung, wird der Auftrag erneut ausgerufen. Die Die Zentrale wiederholt diese Position. In der folgenden Pause hat ein eventuell noch Meldung erfolgt durch kurzes Drücken der Sendetaste. Der Melder kann von den aus- weiter vorne stehender Fahrer die Möglichkeit, sich durch Nennung der Konzessions- gerufenen Bedingungen oder Vorbestellungszeiten abweichen. Die Zentrale spricht den nummer nachzumelden. Ist er nicht der erste Fahrer der betreffenden Zentrale am ersten Melder ggfs. an, ob er die ausgerufenen Bedingungen (z.B. Klimaanlage) oder die Halteplatz, muss er ebenfalls seine Position in der Gesamtzahl der wartenden Fahrzeuge Vorbestellungszeiten einhalten kann. angeben. Diese Position wird ebenfalls von der Zentrale wiederholt. 6. ”Keine Kennung” 10 2. Erster Ausruf - Nahbereichsruf Erscheint nach Drücken der Sendetaste in der Zentrale keine Kennung (Konzessionsnum- Erfolgt beim Halteplatzruf keine Meldung, wird der Auftrag von der Zentrale frei mer), z.B. wegen technischer oder anderer Störungen, ruft die Zentrale ”keine Kennung”. 11 Nun muss der Fahrer, der sich durch Drücken der Sendetaste für einen Auftrag beworben Ist es dem Fahrer wegen besonderer Umstände (Straßensperrung, Demonstration o.ä.) hat, der Zentrale die Konzessionsnummer per Sprache mitteilen. nicht möglich, den Kunden in der angegebenen Zeit zu bedienen, muss die Zentrale unverzüglich unterrichtet werden. Die Zentrale entscheidet, ob der übernommene Auftrag 7. „Nochmal“ an ein anderes Fahrzeug vermittelt wird. Erscheint nach Drücken der Sendetaste in der Zentrale keine Kennung, da aufgrund einer Vielzahl von Bewerbungen um den Auftrag keine Auswertung der eingehenden Kennun- Die Zentrale kann den Melder stichprobenartig nach seinem Standort fragen. gen stattfinden konnte, ruft die Zentrale „nochmal (drücken)“. Alle betreffenden Fahrer müssen sich für den Auftrag nochmals durch Drücken der Sendetaste bewerben. 11. Auftragsbestätigung Sollte z.B. aufgrund einer technischen Störung der Auftrag weder auf ein Betriebs- 8. Sonderregelung funk-Datendisplay der Fa. Heedfeld noch auf einen Pocket-PC durch die Zentrale Wird für einen Auftrag kein Halteplatz angesprochen, beginnt die Zentrale mit dem übertragbar sein, ist die mündliche Vergabe durch die Zentrale durch den Fahrer in 1. Ausruf (Nahbereichsruf ). Die Zeiten des jeweiligen Ausrufs müssen eingehalten geeigneter Form (z.B. durch Wiederholung der Abholadresse) zu bestätigen. werden. Sollte bei einer Form der beschleunigten Auftragsvergabe ein zunächst bestätigter Melder den Auftrag nicht verstanden haben, entfällt seine Berechtigung zur Auftragsüber- 9. Das jeweilige Verfahren der Beschleunigung der Auftragsvergabe wird von der nahme. In diesem Fall wird der Auftrag durch die Zentrale noch mal neu vergeben. Zentrale angekündigt. b) Datenfunk Beschleunigte Auftragsvergabe In besonderen Situationen (z.B. Glatteis) entfällt der erste Ausruf (Nahbereichsruf ). 1. Halteplatzausruf Der Auftrag wird dann von der Zentrale sofort mit dem zweiten Ausruf (erweiterte Zeit- Eine Halteplatzanmeldung (auch bei erfolgter vorheriger Zielmeldung für diesen Halte- vorgabe) angeboten. Die Meldung erfolgt durch kurzes Drücken der Sendetaste. platz) darf nur erfolgen, sofern das Taxi am Halteplatz steht. Zuwiderhandlungen gelten als Falschmeldung und können Maßnahmen gemäß §9 nach sich ziehen. Kleine erste Meldung Bei starkem Auftragseingang erfolgt nach dem Halteplatzausruf sofort der dritte Ausruf Der Rechner vermittelt den Fahrauftrag an das erste angemeldete Fahrzeug am für den (mit Fahrziel, falls bekannt). Besteller zuständigen Halteplatz. Sofern am Halteplatz kein entsprechendes Fahrzeug verfügbar ist, können hierbei mehrere Halteplätze nacheinander abgefragt werden. Vor Erste Meldung Auftragsvergabe werden die vom Fahrer im Fahrervertrag und vom Unternehmer im Bei starkem Auftragsandrang werden die Aufträge sofort mit Fahrziel (falls bekannt) frei Funkvermittlungsvertrag angegebenen Fahrer- und Fahrzeugkriterien berücksichtigt. ausgerufen. Ein Ansprechen des Halteplatzes entfällt. Meldeberechtigt sind alle Fahrer, Die Vermittlung am Halteplatz erfolgt nur an Fahrzeuge, die allen vom Kunden ge- egal ob frei oder besetzt. Der erste Melder erhält den Auftrag. Meldung erfolgt auch hier wünschten Kriterien entsprechen. nur durch kurzes Drücken der Sendetaste. 2. Raumruf 12 10. Hinweise Liegt beim Halteplatzruf keine Anmeldung eines Fahrzeugs vor, wird der Auftrag vom Verspätetes Eintreffen am Bestellort löst eine Funksperre aus. Häufiges Überschreiten Vermittlungsrechner an das sich zur Kundenadresse in unmittelbarem Umkreis am der Zeitvorgaben kann mit weiteren Maßnahmen geahndet werden. Nächsten befindliche freie Fahrzeug vermittelt. Der dem Fahrzeug angebotene Auftrag 13 ist vom Fahrer für dessen Erhalt auf dem Display zu bestätigen. Alternativ kann von der Taxizentrale ein Prämien-Punktesystem genutzt werden, das Auch bei Vorbestellungen ist die Abholadresse schnellstmöglich anzufahren. überdurchschnittlich hohe Ablehnungen von Funkaufträgen durch einen Fahrer sanktioniert. Die Bedingungen dieses Systems werden entsprechend vorher bekannt gegeben. 3. Auftragsangebot an mehrere Fahrzeuge § 5 Aufträge Erfolgt auch im Raumruf keine Meldung, wird der Auftrag mehreren freien Fahrzeugen im erweiterten Umfeld angeboten und auf dem Display als Angebot signalisiert. Zur Bewerbung auf den Auftrag ist der entsprechende Menüpunkt am Display zu wählen Alle Aufträge sind nach der Verordnung über Beförderungsentgelte im Kraftdrosch- (Button). Nach Sortierung der Bewerbungen nach Nähe des betreffenden Fahrzeugs zum kenverkehr auszuführen sofern zwischen dem Auftraggeber und der Taxizentrale Abholort unter Bevorzugung von freien Fahrzeugen wird der Auftrag dem am nächsten keine anders lautende Vereinbarung besteht, die nicht dem Tarifrecht unterworfen ist. zum Kunden befindlichen Fahrzeug vermittelt. Dieser ist ebenfalls zu bestätigen. 1. Sofortaufträge: Sofortaufträge werden nach Eingang umgehend an die Taxifahrer ver4. Sonderregelung mittelt. Der Taxameter ist entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung einzuschalten. Wird für einen Auftrag kein Halteplatz angesprochen, bietet der Rechner den Auftrag einem oder mehreren am nächsten zur Abholadresse befindlichen freien Fahrzeugen 2. Vorbestellungen: Vorbestellungen sind Aufträge, die zu einer festgelegten Zeit als Angebot an. Zur Bewerbung auf den Auftrag ist der entsprechende Menüpunkt am durchgeführt werden. Sie werden mindestens fünf Minuten vorher von der Zentrale Display zu wählen (Button). Nach Sortierung der Bewerbungen nach Nähe des betreffen- angenommen. Der Taxameter ist entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung zur den Fahrzeugs zum Abholort unter Bevorzugung von freien Fahrzeugen wird der Auftrag vorbestellten Zeit einzuschalten. dem am nächsten zum Kunden befindlichen Fahrzeug vermittelt. Dieser ist ebenfalls zu bestätigen. 3. Couponfahrten: Bei diesen Aufträgen wird die Bezahlung der Fahrt durch einen Coupon vorgenommen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, jeden Coupon entgegenzunehmen, 5. Beschleunigte Auftragsvergabe der von der Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen akzeptiert wird. In Zeiten eines hohen Auftragseingangs oder evtl. vorliegenden Beeinträchtigungen der Coupons sind zusammen mit dem Durchschlag zur Abrechnung einzureichen. Übertragungswege kann von obigem Verfahren abgewichen und der Auftrag an das zur Fahrpreisgutscheine oder Festpreiscoupons: Ein eventueller fälliger Restbetrag ist vom Abholadresse nächstgelegene freie Fahrzeug vergeben werden. Fahrgast bar zu entrichten. Bei Unterschreiten des angegebenen Fahrpreises darf kein Bargeld erstattet werden. Ferner ist das aufgedruckte Gültigkeitsdatum zu beachten. Durch die Annahme bzw. Ablehnung eines Funkauftrages verliert das Taxi seinen Sämtliche Coupons und Gutscheine (sofern vom Aussteller nicht anders bestimmt) sind vorherigen Status. Sollte bei der Datenfunk-Vermittlung der Auftrag aufgrund einer spätestens bis zum 15. des Folgemonats zur Abrechnung einzureichen. technischen Störung auf den Übertragungswegen oder einer Nichterreichbarkeit des Fahrzeugs nach mehrmaligen Versuchen nicht an das Fahrzeug-Display übertragbar sein, 4. Sonderaufträge: Sonderaufträge werden von der Zentrale als solche ausgerufen. Es wird der Auftrag im Sinne einer schnellen Bedienung des Kunden an das nächstmögliche steht jedem Teilnehmer frei, derartige Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Fahrzeug vergeben. 5. Rechnungsfahrten: Rechnungsfahrten sind bargeldlose Fahrten. Der Abrechnungsbec) Auftragsrückgabe leg wird nicht vom Fahrgast mitgebracht, sondern vom Taxifahrer erstellt. Es gilt folgende Verfahrensweise: 14 Eine Auftragsrückgabe darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen; nach dreimaliger Rechnungsfahrten werden ausschließlich funkvermittelt und nur mittels Zahlungsbeleg Fahrtablehnung pro Schicht wird der Fahrer gesperrt. abgerechnet. 15 1. Die Aufträge werden als ”Rechnungsfahrten” gekennzeichnet. TaxiBerlin-Cards können auch nur für eine Fahrt gültig sein. Nach Aufforderung durch 2. Der Fahrer füllt auf dem Zahlungsbeleg die Felder Datum, Uhrzeit, Fahrt von nach, die Zentrale bei Buchung dieser Einmalkarte müssen diese vom Fahrer vollständig Fahrpreis, Mehrwertsteuersatz, Fahrgastname und eigene Funknummer aus. ausgefüllt und vom Fahrgast unterschrieben zur Abrechnung einbehalten werden. Diese Der Fahrer teilt der Zentrale sofort bei Fahrtende den (End-) Fahrpreis (inkl. TaxiBerlin-Card (Einmalkarte) ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats zur Abrechnung Zuschlag) mit.Bei Fehlfahrten ist die Formulierung ”Fehlfahrt, Fahrpreis EUR 0,00” einzureichen. TaxiBerlin-Card-Fahrten dürfen nicht über Abrechnungsgeräte anderer zu verwenden. Ggf. anzuwendende Fehlfahrtvergütungen werden nur von der Firmen gebucht werden. 3. Zentrale bekanntgegeben. 4. Der Fahrer läßt den Fahrgast den komplett mit der von der Zentrale erteilten Annahme von Kredit-, ec-, CABCALLCards, TaxiBerlin-Cards und Abrechnung mittels Rechnungsnummer ausgefüllten Beleg unterschreiben, der Fahrgast erhält den des Kartenlesers durch Übertragung der Buchungsdaten zur Autorisierung an die Durchschlag. Taxizentrale: Bitte bei allen Eingaben und Durchziehen von Karten durch den Kartenleser beachten, dass sofort (!) nach Absenden einer Kartenanfrage Geld von fremden Konten 6. Inkassofahrten: Inkassofahrten sind bargeldlose Fahrten. Der Abrechnungsbeleg wird abgebucht wird! Bei Falscheingaben oder missbräuchlicher Eingabe von Beträgen wird nicht vom Fahrgast mitgebracht, sondern vom Taxifahrer erstellt. der betreffende Fahrer sofort und ohne Ausnahme vom Verfahren ausgeschlossen. Es gilt folgende Verfahrensweise: Bei Kartenzahlungen ist der Fahrgast bis zum Erhalt der Genehmigungsnummer im Inkassofahrten werden ausschließlich funkvermittelt und nur mittels Fahrpreisquittung Wagen zu belassen. Der Fahrgast muss den vom Fahrer vollständig ausgefüllten Beleg abgerechnet, das Segment „Inkassofahrt“ wird angekreuzt. unterschreiben (Vor- und Nachnamen der Unterschrift mit der auf der Karte genau 1. Die Aufträge werden als ”Inkassofahrten” gekennzeichnet. vergleichen). 2. Der Fahrer füllt auf dem Quittungsbeleg die Felder Datum, Uhrzeit, Fahrt von nach, 3. 4. Fahrpreis, Mehrwertsteuersatz, Fahrgastname und eigene Funknummer aus. Für Kreditkarten-, CABCALLCard-Zahlung, TaxiBerlin-Card und ec-Kartenzahlung sind Bei Fehlfahrten ist die Formulierung ”Fehlfahrt, Fahrpreis EUR 0,00” zu verwen- ausschließlich der Zahlungsbeleg der Taxizentrale zu verwenden; es sind jeweils die den. Ggf. anzuwendende Fehlfahrtvergütungen werden nur von der Zentrale entsprechend gekennzeichneten Felder vollständig auszufüllen. Eine Abrechnung der bekanntgegeben. Belege mit der Taxizentrale ist ansonsten nicht möglich. Der Fahrer läßt den Fahrgast den komplett ausgefüllten Beleg unterschreiben, der Zur Abfrage des Restguthabens von CABCALLCards oder TaxiBerlin-Cards (ausschließlich Fahrgast erhält den Durchschlag. auf Wunsch des Kunden) ist ein Betrag von 0,00 EUR zur „Buchung“ einzugeben und die Karte im Kreditkartenmodus durchzuziehen. Daraufhin wird statt der Genehmigungs- 7. Transportscheine: Aufträge mit Transportschein werden von der Zentrale - sofern nummer das Restguthaben der CABCALLCard oder TaxiBerlin-Card angezeigt. dieser bekannt – entsprechend ausgerufen. Der Transportschein muss vom Fahrgast vorgelegt werden. Die Abrechnung der Fahrt wird vom Taxiunternehmer direkt mit dem Wird ein Beleg vom Unternehmer vorzeitig angefordert, so ist dieser innerhalb von auf dem Transportschein bezeichneten Leistungsträger vorgenommen. sieben Tagen einzureichen. Unvollständig eingereichte Belege können nicht ausgezahlt werden. 8. Kundenkarten CABCALLCard, TaxiBerlin-Card: Diese Aufträge werden als ”CAB- 16 CALLCard” oder ”TaxiBerlin-Card” ausgerufen. Die Abrechnung einer CABCALLCard bzw. Für die Abrechnung von ec-, Kredit-, CABCALLCard und TaxiBerlin-Cards gelten TaxiBerlin-Card erfolgt mittels des Kartenlesers der Taxizentrale analog der Abrechnung ergänzend zur Funkordnung die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am einer Kreditkarte. Sie können von jedem Teilnehmer angenommen werden, dessen Kar- Abrechnungssystem für ec-, Kredit- und Debitkarten der Taxizentrale sowie die evtl. ge- tenleser an das Funksystem angeschlossen ist. Die Einlösegebühr für CABCALLCard- und sondert vereinbarten Vertragsbedingungen, die in den Geschäftsräumen der Taxizentrale TaxiBerlin-Card-Belege ist analog der für Kreditkarten. eingesehen werden können. 17 Für Teilnehmer der Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG gilt das in den Geschäftsräu- Aufträge sind in jedem Falle auszuführen. Das Taxi ist dem Fahrgast nach den Vorgaben men ausliegende „Merkblatt zur Annahme von Kreditkarten“ als verbindlicher Bestandteil der BOKraft grundsätzlich als Nichtraucherfahrzeug anzubieten. der Funk- und Betriebsordnung und muss ausnahmslos beachtet werden. Um sich für einen als „VIP-Class“ ausgerufenen Auftrag bewerben zu können, müssen Wichtig: Kredit-, ec- , CABCALLCard- und TaxiBerlin-Card -Daten (Name, Kartennummer Wagen und Fahrer folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen: besonders gepflegtes Er- und Gültigkeit) dürfen nicht über Sprachfunk durchgegeben werden. scheinungsbild von Wagen und Fahrer, Kartenleser mit im System angemeldetem Fahrer oder Pocket-PC-Anlage zur vollautomatischen Vermittlung mit im System angemeldetem Am Wagen angebrachte Kreditkartensymbole verpflichten den Fahrer zur Fahrer, Akzeptanz sämtlicher durch die Taxizentrale abrechenbaren Karten, Rechnungs-, ausnahmslosen Annahme. und Inkassofahrten sowie die Akzeptanz sämtlicher Coupons. Weitere Leistungsmerkmale können hinzukommen. Irrtümlich von der Taxizentrale angenommene und/oder bearbeitete und/oder bereits ausgezahlte sowie im Nachhinein als falsch erkannte Belege sowie die daraus entstande- Um sich für einen als „VIP-Class-Limousine“ ausgerufenen Auftrag bewerben zu können, nen Kosten der Taxizentrale werden dem Einreicher in Rechnung gestellt. muss der Wagen zusätzlich zu den Kriterien für „VIP-Class“ folgende Merkmale aufweisen: Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. besonders gepflegtes Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse in der Ausführung „Limousine“, nicht älter als fünf Jahre. 9. Materialfahrten/Kurierfahrten: Kurierfahrten sind reine Materialtransporte, die nur außerhalb der Betriebspflicht durchgeführt werden dürfen. Bei Kurierfahrten können Weitere Leistungsmerkmale können hinzukommen. feste Kilometer- oder Pauschalpreise von der Zentrale vorgegeben werden. Kurierfahr- Um sich für einen als „VIP-Class-Bus“ ausgerufenen Auftrag bewerben zu können, muss ten werden innerhalb des Pflichtfahrgebietes analog des Brutto-Taxameterpreises inkl. der Wagen zusätzlich zu den Kriterien für „VIP-Class“ folgende Merkmale aufweisen: be- vollem Mehrwertsteuersatz berechnet. sonders gepflegtes Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse mit nachgewiesener Zulassung Die Annahme dieser Fahrten ist freiwillig. zur Beförderung von sieben oder acht Personen, nicht älter als fünf Jahre. Weitere Leistungsmerkmale können hinzukommen. 10. Umlandfahrten: Da eine Preisverhandlung zwischen dem Taxiunternehmer und dem Fahrgast bei telefonischer Bestellung bei der Taxizentrale nicht möglich ist, gilt der Die Taxizentrale behält sich vor, die Qualitätsmerkmale „VIP-Class“, „VIP-Class-Limousine“ Berliner Taxitarif bei Fahrten bis insgesamt 50 km oder ein nach Wunsch des Kunden oder „VIP-Class-Bus“ für ein Fahrzeug erst nach Wagenvorstellung und Überprüfung vorgegebener Festpreis als fest vereinbart. der genannten Kriterien durch die Taxizentrale für ein Fahrzeug zu aktivieren. Weitere Die Annahme dieser Fahrten ist freiwillig. Leistungsmerkmale können hinzukommen. Bei Nichteinhaltung der Kriterien oder gerechtfertigten Kundenbeschwerden kann die Berechtigung für dieses Auftragssegment Kommt es bei Kurier- oder Fernfahrten zu keiner Einigung über den Beförderungsvertrag wieder entzogen werden. mit dem Kunden, so ist dem Kunden keine Anfahrt zu berechnen. § 6 Verhalten gegenüber Fahrgästen Auftragshinweise: 18 Zusätze zum Auftrag wie „melden“ oder „behilflich sein“ sind unbedingt zu beachten. Der Fahrgast ist höflich und zuvorkommend zu behandeln. Bei Funkaufträgen hat der Bei Hotels, Firmen oder Lokalen hat sich der Fahrer grundsätzlich zu melden. Fahrer ohne gesonderte Aufforderung durch den Fahrgast im Rahmen des Zumutbaren Als „unverbindlich“ ausgerufene Aufträge besagen, dass der Fahrgast am Bestellort Gepäckstücke selbst zu verladen. Dem Fahrgast ist es zu ermöglichen, sein Handy zu unter Umständen nicht mehr anzutreffen ist; auch diese vom Teilnehmer übernommenen benutzen. 19 Die Wortwahl über Funk ist so zu gestalten, dass der Taxizentrale kein Schaden daraus betreuung angefordert werden. Der Fahrer meldet Standort und Fahrziel. Er wird dann erwächst. Der Fahrer hat darauf zu achten, dass sein Fahrzeug in einem sauberen und weiter in kurzen Abständen von der Zentrale gerufen. Darauf meldet der Fahrer jedes Mal gepflegten Zustand den Fahrgästen angeboten wird. seinen Standort. Meldet sich der Fahrer auf mehrmaligen Aufruf nicht, werden Kollegen Auf Wunsch des Fahrgastes sind das Funkgerät und das Radio leise zu stellen. Mißfällige und die Polizei benachrichtigt. Wenn eine „Berolina-Fahrt“ beendet ist, muss die Zentrale Kommentare, z.B. über eine kurze Strecke, sind zu unterlassen. In jedem Fall ist das Image sofort davon in Kenntnis gesetzt werden. der Funkgesellschaft beim Umgang mit Fahrgästen zu beachten. Für die Meldung von Unfällen mit verletzten oder sich in Gefahr befindenden Personen, Fehlfahrten: Bei einigen Bestellungen kann es leider vorkommen, dass am Bestellort kein ist das Wort „Dringend“ zu verwenden. Fahrgast aufzufinden ist. § 8 Notrufkanal Insbesondere bei Geschäftskunden (Hotels, Firmen, Lokale) erwarten wir, in diesen Fällen keine Anfahrt zu verlangen, da hierfür keine Rechtsgrundlage existiert. Auch bei Fehlfahrten sind Besteller freundlich zu behandeln. Fahrzeuge mit Satellitenortung (GPS) und Display HE 5000S geben Notrufmeldungen Fehlfahrten bitte der Zentrale mitteilen. Bei Häufungen von Fehlfahrten wird unser Ser- automatisch auf dem Notrufkanal ab. Fahrzeuge, die nicht mit Satellitenortung oder mit vice-Team gemeinsam mit den Kunden Verbesserungen umsetzen. Auch bei Fehlfahrten dem Display HE 4000S mit GPS ausgestattet sind, geben Notrufmeldungen in der Regel ist das Image der Taxizentrale zu beachten. auf den Vermittlungskanälen ab. Besteht keine Funkverbindung zur Zentrale (z.B. im Land Verstöße gegen diese Paragraphen können Maßnahmen nach §9 nach sich ziehen. Brandenburg), sind Notrufmeldungen auf dem Notrufkanal oder auf den Vermittlungs- § 7 Notruf kanälen abzusetzen, da teilweise andere Funkzentralen diese Kanäle in den entsprechenden Bundesländern nutzen. In Notfällen stehen bestimmte Codeworte zur Verfügung, deren Mißbrauch zu unter- Fahrzeuge mit Pocket-PC zur vollautomatischen Vermittlung geben den im entsprechen- lassen ist. Bei Überfall und Gefahr für Leib und Leben wird er durch das Wort „Hilfe“ den Menüpunkt oder über den Notruf-Schalter an der ComBox aktivierten Notruf über ausgelöst. Nach Möglichkeit sollen genaue Standortangaben gemacht werden, damit das GSM-Netz ab. Polizei oder Kollegen schnell zur Stelle sein können. In Ausnahmefällen können Wagen zur Hilfeleistung für andere Kollegen auf den NotrufBei Betätigung des Notruf-Schalters im Fahrzeug (sofern installiert) erscheint automatisch kanal gerufen werden. Grundsätzlich ist diese Frequenz sprachfrei zu halten. Privatge- in Intervallen eine Notruf-Kennung in der Zentrale. Der betreffende Funkkanal ist bis zur spräche auf dem Notrufkanal ziehen eine Funkstrafe von 100,- EUR nach sich. Klärung der Situation für den Notruf freizuhalten. Der Wagen, der die Notruftaste betätigt hat, hört während der gesamten Notrufphase nichts. Der Notruf kann von der Zentrale abgeschaltet werden. Dann ist auch mit dem betreffenden Wagen Sprechverbindung möglich. Besteht die Gefahrensituation weiter, ist die Notruftaste erneut zu drücken. Die Position von Wagen, die mit der automatischen Standortbestimmung über Satellitenordnung ausgestattet sind, ist nach Auslösen der Notruftaste im Fahrzeug in der Zentrale sichtbar; Hilfe kann dann sofort dorthin geschickt werden. Bei Fahrten mit Fahrgästen, die nicht vertrauenswürdig wirken und von denen eine Gefahr ausgehen könnte, kann unter dem Codewort „Berolina“ und Funknummer Funk- 20 21 § 9 Maßnahmen Bedeutung von Abkürzungen der Vorbestellungsliste Bei Verstößen gegen die Funk- und Betriebsordnung können von der Geschäftsleitung folgende Maßnahmen ergriffen werden: Funksperre bis zu drei Monaten, Vertragsstrafen bis 2.500,-EUR pro Wagen für Unternehmer, bis 500,-EUR für Fahrer. Sperrung der persönlichen Würfelfunk PhotoCard, Sperrung der persönlichen Fahrernummer und PIN, Entzug des Funkausweises, fristlose Kündigung des Teilnehmervertrages, Anzeigen bei den zuständigen Behörden. Bei Beschwerden eines Fahrgastes über einen nicht korrekt ausgeführten Auftrag, ist der AC Kreditkarte DINER Starthilfe ADAC AD Kreditkarte EURO KE Botenfahrt BO kein Großraum KG Babyschale BS Kreditkarte KK KO KD Bundestag BU Kombi Kindersitz 1 J. C1 Kurier auf Rechnung KR Kindersitz 2 J. C2 Kreditkarte VISA KV CABCALLCard CC Limousine LI benennen, um eine Klärung des Vorfalls durch die Taxizentrale herbeiführen zu können. Kindersitz CS Materialfahrt MA Ferner ist die Taxizentrale dazu berechtigt, den dem Fahrgast aufgrund einer nicht kor- 2 Kindersitze CS2 mit Katze MK nur Mercedes Taxen DB neue E-Klasse NE ec-Karte EC neues Fahrzeug NF Einkaufsfahrt EI Pkw PKW englisch EN Premium Taxi PRE Fahrrad F Rechnungsfahrt RECH 2 Fahrräder F2 Faltrollstuhl RO RU Unternehmer verpflichtet, der Taxizentrale auf Anfrage den entsprechenden Fahrer zu rekt ausgeführten Beförderung entstandenen Ärger teilweise durch Fahrpreisgutscheine oder Festpreiscoupons auszugleichen. Der Gegenwert dieser Entschädigung ist neben einer möglichen Vertragsstrafe vom Unternehmer bzw. dessen Fahrer zu tragen. § 10 Schlussbestimmungen Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmungen sollen dann durch solche Bestimmungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien möglichst nahe kommen. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand ist Berlin. 22 Klimaanlage französisch FR russisch Großraum 0-8 Pers G0 - G8 Starthilfe SH Gaststätte GS Skier SKI Handy an Bord HB Stadtführer STF Hund HU türkisch TR Inkassofahrt IN Transportschein TS italienisch IT Umwelttaxi UT Kreditkarte AMEX KA unverbindlich UV Kurierfahrt bar KB VIP-Taxi VIP 23 24 25 2 3 3 6 5 2 oder 4 7 B C D E Service 4 5 7 6 1 A WürfelFunk TaxiFunk Bereiche Für die abgebildeten Funkbereiche sind folgende Kanäle am Funkgerät der jeweiligen Taxizentrale einzustellen: Kanalgrenzen 26 27 28 29 30 31