IhrRecht im Internet
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IhrRecht im Internet
Foto: Astrid Bartl .................laufend auf www.konsument.at aktualisiert...laufend auf www.konsument.at aktualisiert................. Dr. Thomas Höhne, Partner der Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG, Wien. Tätigkeitsgebiete: Medien- und Inter netrecht, Wettbewerbs-, Urheber-, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und Vereinsrecht. Wer das Internet intensiv nutzt, ist auf vielfache Weise auch mit Rechtsfragen konfrontiert. Was etwa tun, wenn man eine Rechnung erhält, ohne je etwas bestellt zu haben? Die Methoden von Abzockerfirmen im Internet werden immer gefinkelter, da ist rechtliches Grundwissen überaus nützlich. Erst recht, wenn man eine eigene Homepage betreibt, sich rege an Foren und sozialen Netzwerken beteiligt oder auf Auktionsplattformen aktiv ist. Downloads bergen Risiken und immer öfter bekommen User die Folgen von unbedachten Verstößen gegen Marken- oder Urheberrechte zu spüren. Nicht selten gibt es im Internet auch rechtliche Grau bereiche. Mit diesem Buch sind Sie jedenfalls auf der sicheren Seite. Verein für Konsumenteninformation, Wien www.europakonsument.at ISBN 978-3-902273-99-4 Ihr Recht im Internet Mag. Alexander Koukal LL.M., Rechtsanwalt, Wien. Arbeitsschwerpunkte: Medien- und Internetrecht, Urheber-, Markenund Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und Vereinsrecht. Ihr Recht im Internet Kaufen und verkaufen im WWW Grundwissen für Facebook und eBay Dieses Buch entstand im Rahmen der Tätigkeiten des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Dieses Netzwerk wird über das Aktionsprogramm im Bereich Verbraucherpolitik (2007–2013) von der Europäischen Union gefördert. InternetundRecht_Mutation_Druck.indd 1 Websites, Downloads, Foren, Spam 07.02.2011 11:21:39 Impressum Herausgeber Verein für Konsumenteninformation (VKI) Mariahilfer Straße 81, A-1060 Wien ZVR-Zahl 389759993 Tel. 01 588 77-0, Fax 01 588 77-73, E-Mail: [email protected] www.konsument.at Geschäftsführer Ing. Franz Floss Dr. Josef Kubitschek Foto Umschlag shutterstock Druck Autoren Thomas Höhne Alexander Koukal Holzhausen Druck GmbH, 1140 Wien Stand Dr. Barbara Forster Europäisches Verbraucherzentrum Österreich Februar 2011 Durch gesetzliche Änderungen bedingte Aktualisierungen stellen wir auf www.konsument.at/update-internetrecht/ zur Verfügung. Lektorat Einzelbestellung VKI Fachliche Mitarbeit Gerhard Früholz Produktion Günter Hoy Edwin Würth Konsument, Kundenservice Mariahilfer Straße 81, A-1060 Wien Tel. 01 588 774, Fax 01 588 77-72 E-Mail: [email protected] © 2011 Verein für Konsumenteninformation, Wien Printed in Austria Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Bearbeitung, der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages (auch bei nur auszugsweiser Verwertung) vorbehalten. Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Buch sind auch ohne besondere Kennzeichnung im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung nicht als frei zu betrachten. Produkthaftung: Sämtliche Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors oder des Verlages aus dem Inhalt dieses Werkes ist ausgeschlossen. Verein für Konsumenteninformation ISBN 978-3-902273-99-4 € 14,90 Wir sind bemüht, so weit wie möglich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Wo uns dies nicht gelingt, gelten die entsprechenden Begriffe im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Inhalt Kaufen und verkaufen im Internet Der Online-Kauf Informationspflichten für den Händler Das Rücktrittsrecht Gerichtsstand und anwendbares Recht Wo bleibt die Lieferung? Auf dem Transportweg verloren Gewährleistung Garantie Was Online-Verkäufer wissen müssen Weiterverkauf von Waren aus dem Ausland und von Piratenware Was bei Angeboten zu beachten ist Produktpiraterie 9 10 11 13 17 18 20 20 22 23 27 31 33 Gaunereien im Internet Die Methoden der Abzocker Gegenwehr ist möglich Keine Anmeldung bei dem Dienst Keine Einigung über den Preis Vertragsabschluss durch Minderjährige Rücktrittsmöglichkeiten Anfechtung wegen List und Irrtums Angabe falscher Daten So gehen Sie vor 37 38 41 41 42 46 47 51 52 54 Bezahlen im Internet Bezahlen auf Rechnung Zahlen per Nachnahme Zahlen mit Kreditkarte Einzugsermächtigung- oder Abbuchungsauftrag 57 58 58 59 65 Nutzung von Musik, Videos und Bildern Das Recht auf Privatkopie Nutzung von Internettauschbörsen Nutzung von Direct Download Links und Streamingangeboten Haftung für Familienangehörige und Mitbewohner Haftung für ungesichertes WLAN Kauf von Inhalten in Onlineshops Bilder für die Homepage 69 70 71 77 79 80 82 85 Post vom Anwalt – was tun? Keine Angst vor Mahnschreiben Eine typische Abmahnung Wie reagieren? 87 88 88 89 91 Die Anwaltskosten 95 96 97 102 103 Soziale Netzwerke, Foren & Co Grundlagen gelten auch online Nutzungsbedingungen Datenschutz und Privatsphäre Nutzung von fremden Inhalten und Fotos Kritik in Internetforen und Gästebüchern 107 108 110 110 111 112 113 114 115 117 119 Die eigene Website Der rechtliche Rahmen Die Vorschriften des Mediengesetzes Impressum Offenlegung Kennzeichnung von Werbung Gegendarstellungen Medieninhaltsdelikte Eigene und fremde Bilder Was muss man beim Verlinken beachten? Was ist ein Disclaimer? 121 122 122 Unerwünschte Werbung Was tun gegen Spam? Telekommunikationsgesetz 125 126 127 129 130 Internet am Arbeitsplatz Kann der Arbeitgeber die Internetnutzung beschränken? Was darf ich im Internet über meinen Arbeitgeber erzählen? Was darf mein Arbeitgeber über mich veröffentlichen? Datenschutz 133 135 145 147 149 Service Musterbriefe Abkürzungen Links Stichwortverzeichnis Soziale Netzwerke, Foren & Co. – Ihre Einträge könnten weltweit auffindbar sein – Nutzungsbedingungen und Zustimmungserklärungen beachten – Die Grenzen der freien Meinungsäußerung 96 Grundlagen gelten auch online Die ganze Welt könnte mitlesen Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dieser Grundsatz gilt selbstver‑ ständlich auch für sogenannte Social Networks, Internetforen und Gäste‑ bücher. Wer sich in einem Forum abschätzig über seinen Arbeitgeber äußert, wer Zeitungsartikel vollständig auf Facebook wiedergibt oder Profilbilder für seinen Webauftritt verwendet, ohne sich darum zu küm‑ mern, ob er die dafür erforderlichen Rechte besitzt, kann dafür genau so wie in der „Offline-Welt“ rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auf den Schutz der Anonymität im Internet sollten Sie sich nicht verlassen. Grundsätzlich sind die Betreiber von Plattformen zur Auskunft über die Identität ihrer Nutzer verpflichtet, wenn dies Gerichte und Ver‑ waltungsbehörden (etwa zur Verfolgung von Straftaten) verlangen. Auch gegenüber Privaten müssen die Plattformbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft erteilen (▶ Seite 99). Auch wenn Sie dem Plattformbetreiber nicht Ihren wahren Namen mitgeteilt haben (was in der Regel einen Verstoß gegen die Nutzungs bedingungen darstellt), könnte man Sie eventuell über die IP-Adresse jenes Rechners, von dem aus Sie den Dienst genutzt haben, aufspüren. Inhalte, die man in sozialen Netzwerken oder Internetforen veröffent‑ licht, sind auf der ganzen Welt abrufbar und zumeist durch Internetsuch‑ maschinen leicht auffindbar. Sie sollten sich daher bewusst sein, dass z.B. Kritik, die Sie eigentlich nur in Ihrem Freundes- oder Kollegenkreis mitteilen wollten, vielleicht aufgrund falscher Einstellungen von Privat‑ sphäre und Zugriffsrechten oder auch durch eigene Unachtsamkeit vom Kritisierten letztlich in Google gefunden werden könnte (▶ Seite 101). Nutzungsbedingungen Wenn Sie sich bei einem sozialen Netzwerk wie Facebook, Myspace oder Twitter oder in einem Onlineforum registrieren, dann gehen Sie mit dem Betreiber einen Vertrag über die Nutzung seiner Plattform ein. Derartige Vereinbarungen müssen, damit sie wirksam sind, vor Vertragsabschluss für Sie zugänglich sein. Sie heißen meist „Nutzungsbedingungen“. Soziale Netzwerke, Foren & Co. Manchmal gibt es auch eine gesonderte „Datenschutzerklärung“, der Sie zustimmen müssen. Die Nutzungsbedingungen schreiben etwa vor, dass Sie Ihre echten Daten bei der Erstellung eines Accounts angeben müssen, dass Sie Ihr Passwort vor dem Zugriff anderer Personen schützen müssen, dass und aus welchen Gründen Ihre Postings oder sogar Ihr Account wieder ge‑ löscht werden können. Meist enthalten sie Regeln zum Thema Datenschutz, zum Urheber‑ recht, zu Äußerungen über Personen und Unternehmen und zur Haftung für die eigenen Postings. Im Zusammenhang mit der Haftung findet sich oft ein Satz wie dieser: „Der Benutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die diese aufgrund einer behaupteten Verletzung ihrer Rechte gegen den Anbieter erheben. Dies umfasst auch den Ersatz der Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung. Der Benutzer hat den Anbieter gerichtlich und außergerichtlich bei der Verteidigung umfassend zu unterstützen.“ Im Klartext heißt das: Wenn Sie in einem Forum urheberrecht‑ lich geschützte Inhalte (z.B. Fotos) posten, dann kann der Urheber gegen den Forenbetreiber vorgehen, weil die Fotos ja in dessen Forum öffentlich abrufbar sind. Sie haben dann dem Forenbetreiber sämt‑ liche Kosten und Schäden zu ersetzen, die diesem durch Ihr Posting entstanden sind. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Forum andere Per‑ sonen mit unrichtigen Behauptungen angreifen und diese deshalb den Forenbetreiber klagen. Datenschutz und Privatsphäre Wenn Sie soziale Netzwerke und Foren nutzen, erfasst der Betreiber jede Menge Daten zu Ihrer Person, Ihren Vorlieben, Ihren Abneigungen und Ihren Kontakten. Als sogenannte „personenbezogene Daten“ – denn diese Daten sind eben mit Ihrer Person verknüpft – unterliegen diese dem Datenschutz. Sie haben das Recht auf Geheimhaltung Ihrer personen bezogenen Daten. 97 In den Nutzungs bedingungen stehen wichtige Dinge 98 Wie weit der Datenschutz reicht, ist nicht immer klar Wenn Daten in Österreich verwendet werden, muss dies grundsätz‑ lich nach den Regeln des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) geschehen. In vielen Fällen sitzt der Betreiber einer Plattform jedoch nicht in Österreich, eventuell hat er nicht einmal eine Niederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. In diesen Fällen ist fraglich, ob überhaupt das österreichische Datenschutzgesetz gilt. Die Gerichte haben das bislang nicht geklärt. Dennoch ist es sicherlich kein Fehler, sich bei Auseinandersetzungen (auch) auf die Geltung des österreichischen Datenschutzgesetzes zu berufen, da die Dateneingabe ja auf Ihrem Com‑ puter erfolgt, der sich in Österreich befindet. Der Betreiber darf jene Daten, die Sie ihm bei der Registrierung Ihres Accounts anvertrauen, grundsätzlich nur für die Verwaltung Ihres Be‑ nutzerkontos, die Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Verfolgung von Rechtsverstößen durch Sie verwenden. Wenn der Betreiber die Daten noch für andere Zwecke nutzen möchte, müssen Sie dem zustimmen. Der Betreiber darf Ihre Benutzerdaten – und damit Ihre Identität – prinzipiell nicht an Dritte weitergeben, sofern Sie das nicht gestatten. Davon gibt es Ausnahmen: Der Betreiber eines Onlinedienstes oder Fo‑ rums ist zum Teil gesetzlich dazu verpflichtet, Auskunft über seine Nutzer zu erteilen. Das Gesetz sieht solche Auskunftspflichten gegenüber der Polizei, Gerichten, Verwaltungsbehörden, aber auch gegenüber Privat „Diese Firma betrügt!“ Helmut ist sehr wütend auf jenes Unternehmen, das sein Kleingartenhaus errichtet hat. Monatelang gab es nur Verzögerungen, nach der „Fertigstellung“ stellte sich heraus, dass das Dach undicht ist. Unter dem Nickname „sagnixhabnix“ warnt er andere User davor, „diesem betrügerischen Unternehmen auch nur einen Cent zu bezahlen“. Das Unternehmen will diesen Betrugsvorwurf nicht auf sich sitzen lassen und Helmut wegen Kreditschädigung klagen. Dazu benötigt das Unternehmen den Namen und die Anschrift von Helmut. Es verlangt vom Forenbetreiber die Bekanntgabe dieser Daten. Der Forenbetreiber muss die Daten herausgeben, wenn das Unternehmen nachvollziehbar erklärt hat, dass es keinen anderen Weg gibt, die Identität von „sagnixhabnix“ herauszufinden, und dass der unwahre Vorwurf eines Betrugs eine Kreditschädigung darstellt. Soziale Netzwerke, Foren & Co. personen und Unternehmen vor, z.B. Personen, die durch ein Posting in ihren Rechten verletzt wurden. Diese Auskunftspflichten unterliegen bestimmten Voraussetzungen. So darf das Gericht Nutzerdaten (darunter auch die IP-Adressen) nur ver‑ langen, wenn dies der Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen dient. Verwaltungsbehörden dürfen nur den Namen und die Anschrift verlangen, sofern diese Informationen für ihre Tätigkeit wesentlich sind. Auch Private und Unternehmen er‑ halten lediglich den Namen und die Anschrift des Users. Sie müssen dazu einen bestimmten Rechtsverstoß glaubhaft schildern und begründen, weshalb die Kenntnis dieser Userdaten wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung ist. Wenn Sie Angaben über Ihre Person selbst in einem sozialen Netz‑ werk oder Forum offenlegen, dann haben Sie natürlich kein Recht mehr, dass diese Daten gegenüber jenen Personen geheim gehalten werden, denen Sie diese Informationen preisgeben. Dennoch dürfen weder der Plattformbetreiber noch alle Personen, denen diese Informationen nun bekannt sind, die Daten für andere Zwecke nutzen, sofern Sie dazu nicht die Zustimmung erteilt haben. Der Plattformbetreiber darf diese Daten insbesondere nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte verkaufen. An eine Zustimmungserklärung stellt die österreichische Recht‑ sprechung allerdings hohe Ansprüche. Da man nach dem DSG nur „in Kenntnis der Sachlage für den konkreten Fall“ zustimmen kann, muss die Zustimmungserklärung ausreichend verständlich und transparent sein. Es ist fraglich, ob die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen der gängigen Internetplattformen tatsächlich diesen Anforderungen ge‑ nügen. Nicht nur, dass diese Nutzungsbedingungen oft sehr lange und Fangruppe Smartphones Sie treten der Usergruppe „Ich bin ein Fan von Smartphones“ bei. Der Plattformbetreiber fasst die Kontaktdaten aller User dieser Gruppe in einer Datenbank zusammen und verkauft diese an einen Smartphonehersteller. Wenn der Plattformbetreiber dazu nicht die Zustimmung der User hat, verstößt er gegen das Datenschutzrecht. 99 Die Anforde rungen an eine Zustimmungs erklärung sind hoch 100 Ob die Betreiber greifbar sind, ist fraglich kompliziert formuliert sind: Oft ist darin nur sehr vage beschrieben, was der Plattformbetreiber alles mit Ihren Daten machen darf. Eine einmal erteilte Zustimmung kann man jederzeit widerrufen. In der Regel wird Ihnen der Plattformbetreiber dann zwar die weitere Nut‑ zung seines Diensts nicht mehr gestatten, er darf jedoch Ihre Daten nicht mehr verwenden. Das österreichische DSG gibt all jenen, deren Daten verarbeitet werden, eine starke rechtliche Position. Als sogenannte „Betroffene“ haben die User von Onlineplattformen Ansprüche gegen diejenigen, die ihre Daten verwenden (die „Auftraggeber“). Sie haben das Recht, vom Betreiber Auskunft darüber zu verlangen, welche Ihrer Daten dieser zu welchen Zwecken und auf Basis wel‑ cher Rechtsgrundlage verwendet und aus welcher Quelle diese Daten stammen. Diese Auskunft können Sie einmal pro Jahr kostenlos von jedem Betreiber einer Datenverarbeitung fordern. Sie haben weiters das Recht, veraltete, unrichtige Daten richtigstellen zu lassen oder Daten, die der Betreiber gar nicht mehr haben darf (etwa weil Sie Ihr Konto gelöscht haben) oder nie haben durfte, löschen zu lassen. Der Betreiber hat dazu acht Wochen Zeit. Durch einen Widerspruch, den Sie gar nicht begründen müssen, können Sie alle Ihre persönlichen Daten aus einer öffentlich zugänglichen Datenanwendung wie einem Internetforum entfernen lassen. Auch dies muss binnen acht Wochen geschehen. So weit, so gut. Doch der beste rechtliche Schutz ist nutzlos, wenn die Betreiber und auch andere Internetnutzer, die Ihre Daten verwenden, nicht greifbar sind, weil diese im Ausland sitzen oder deren Identität nicht bekannt ist. Der Widerruf der Zustimmungserklärung hilft Ihnen nichts, wenn Sie die Löschung der Daten dann nicht (gerichtlich) durchsetzen können. Gerade im Bereich von sozialen Netzwerken und überhaupt bei Veröffentlichungen im Internet ist es wesentlich, dass Sie schon faktisch einem Missbrauch Ihrer Daten bzw. einer Preisgabe Ihrer Privatsphäre vorbeugen. Dazu ein paar Tipps: •Sie sollten sich stets im Vorhinein – gleich bei der Registrierung – darüber klar werden, wie viel von Ihrer Privatsphäre Sie auf sozialen Netzwerken preisgeben wollen. Trotz aller oben Soziale Netzwerke, Foren & Co. genannter Rechte: Was einmal im Internet aufgetaucht ist, kann dort im schlimmsten Fall für immer abrufbar bleiben. •Suchen Sie nach den Einstellungen über Ihre Privatsphäre und machen Sie von den Möglichkeiten Gebrauch, den Zugriff auf Ihre Daten und Bilder einzuschränken. Beachten Sie, dass die Standardeinstellungen nicht zu einer größt‑ möglichen Geheimhaltung, sondern zu einer größtmöglichen Preisgabe von Informationen führen könnten. Nehmen Sie sich die Zeit, die Datenschutzerklärung der Plattform zu lesen, damit Sie wissen, was mit Ihren Daten und Inhalten passieren könnte. •Beachten Sie, dass Onlineforen und soziale Netzwerke auch von Suchmaschinen durchsucht werden können. Dadurch ist es für den Personalverantwortlichen ein Leichtes, Sie zu „googeln“, bevor Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Bei einigen Plattformen kann man den Zugriff von Suchmaschinen in den Einstellungen ausschließen. •Machen Sie private Vorlieben, Freizeitaktivitäten und Partyfotos nur Ihren privaten Kontakten zugänglich. Fotos von peinlichen, unangenehmen Situationen sollten Sie am besten gar nicht veröffentlichen. •Trennen Sie Ihre Kontakte und Freunde nach beruflichen und privaten Kriterien. Vergessen Sie nicht, diese Zuordnung später anzupassen, wenn es nötig wird. •Auch Angaben, die Sie früher einmal korrekt beschrieben haben, können mit der Zeit veraltet und unrichtig werden. Wenn Sie sich nicht mehr die Mühe machen wollen, Ihr Profil aktuell zu halten, ist es eine Überlegung wert, Ihren Account vollständig zu löschen oder stillzulegen. Denn sonst könnte es passieren, dass etwa alte „Jugendsünden“ nach Jahren in Suchmaschinen auftauchen. •Wie immer im Internet gilt außerdem: Schützen Sie sich vor Identitätsdiebstahl. Wählen Sie ein sicheres Passwort und halten Sie dieses geheim, damit nicht andere unter Ihrem Namen im sozialen Netzwerk oder Forum teilnehmen. 101 Achten Sie auf die Standard einstellungen beim Anmelden! 102 Nutzung von fremden Inhalten und Fotos Sie müssen die Erlaubnis des Rechteinhabers haben Vielleicht erinnern Sie sich noch: Vor nicht langer Zeit sorgte ein Aufruf auf der Plattform Facebook für Aufregung unter Juristen. User sollten ihr Profilbild durch eine Zeichentrickfigur ersetzen. Eine Riesenzahl an Usern auf der ganzen Welt folgte dem Aufruf, bis das Gerücht die Runde machte, dass darin ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegen könnte. Die Rechteinhaber an den Figuren haben aber, soweit ersichtlich, nichts unternommen. Für soziale Netzwerke, Internetforen und Gästebücher gilt dasselbe wie für Ihre eigene Website (▶ Seite 85): Sie müssen sicherstellen, dass Sie über alle notwendigen Rechte verfügen, um Inhalte von anderen in Ihren Postings und Ihrem Profil zu veröffentlichen. Die Angabe der Quelle reicht nicht aus. Unproblematisch ist die Veröffentlichung von Inhalten, die von Ihnen selbst stammen (außer Sie hätten z.B. einem Verlag die Exklusivrechte daran eingeräumt). Erlaubt ist auch, dass Sie fremde Inhalte durch einen Link in Ihrem Posting oder auf Ihrer „Pinnwand“ zugänglich machen – sofern diese Inhalte mit Einwilligung des Rechteinhabers ohnehin für jeden ohne eine Anmeldung frei zugänglich sind. Denn mit Ihrem Link eröffnen Sie ja nur einen weiteren Zugang zu einem Inhalt, den dessen Rechte‑ inhaber ohnedies jedem zur Verfügung stellt. Sie dürfen nicht auf Inhalte verlinken, die gegen den Willen des Rechteinhabers im Internet ver öffentlicht sind. Wenn Sie jedoch Texte, Videos oder Fotos von anderen Personen (auch nur in Ausschnitten) posten, dann müssen Sie die jeweiligen Rechte inhaber um Erlaubnis fragen. Beachten Sie: Nur weil Sie etwas im Internet (z.B. in der Google-Bildsuche) finden, dürfen Sie es nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers in Ihrem Posting verwenden. Wenn Sie Fotos verwenden, auf denen Personen abgebildet sind, müssen Sie außerdem darauf achten, dass durch die Veröffentlichung nicht deren Recht am eigenen Bild verletzt ist (dazu ▶ Seite 116). Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das Bild die Person in einer peinlichen Soziale Netzwerke, Foren & Co. 103 Lage zeigt, etwas aus der Privatsphäre dieser Person offenlegt oder das Foto zusammen mit dem Text einen unrichtigen Eindruck von der Person ergibt. Kritik in Internetforen und Gästebüchern Online-Händler schlecht bewertet Georg hat bei einem Online-Händler einen Sat-Receiver gekauft und per Vorauskasse bezahlt. Trotz mehrfacher Urgenz lieferte der Händler die Ware nicht und vertröstete Georg ständig mit der Rückzahlung des Kaufpreises. Georg veröffentlichte deshalb eine schlechte Bewertung über den Händler auf einer bekannten Preisvergleichsplattform, damit andere Leute nicht dieselbe bittere Erfahrung machen wie er. Der Online-Händler droht Georg nun mit einer Anzeige. Darf er das? Georg ist sich sicher, nichts geschrieben zu haben, was nicht stimmt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Kritik gilt natürlich auch im Internet. Wer kritisiert, muss aber im Internet wie sonst auch folgende Grundsätze beachten: •Es ist in aller Regel erlaubt, wahre Tatsachen zu berichten, auch wenn diese Tatsachen für den Betroffenen negativ sind. Im Streitfall muss man aber in der Lage sein, die Wahrheit seiner Behauptungen beweisen zu können, sonst verliert man das Gerichtsverfahren gegen den Betroffenen. (Nur in Ausnahme‑ fällen darf man auch über Wahres nicht berichten, z.B. darf man nichts, auch nichts Wahres, aus dem höchstpersönlichen Lebens bereich anderer ausplaudern, und auch die Identität von Verbrechensopfern soll nicht in der Zeitung offengelegt werden.) Auch im Web gibt es das Recht auf freie Meinungs äußerung 104 •Ebenso ist es erlaubt, solche wahren (bewiesenen, anerkannten) Tatsachen persönlich zu bewerten. Im Streitfall muss man auch hierbei in der Lage sein, die Wahrheit jener Tatsachen zu beweisen, auf die man seine Kritik stützt. Ihren Wertungen müssen Tatsachen zugrunde liegen Georg hat nichts zu befürchten, wenn er in seiner Bewertung nur Tat‑ sachen angeführt hat, die er auch beweisen kann. Wenn dort zu lesen ist: „Ich habe bei Händler X am … einen Sat-Receiver gekauft und per Vorauskasse bezahlt. Die Ware kam bei mir aber nie an. Ich habe mehr‑ mals nachgefragt, wurde aber immer nur vertröstet, dass man mir den Kaufpreis zurückerstattet. Dazu kam es bis heute nicht.“ – dann muss all das den Tatsachen entsprechen und sich von Georg durch Vorlage von Bestellbestätigung, Rechnung und E-Mails beweisen lassen. Dann kann der Händler Georg nichts anhaben. „Völlig unzuverlässiger Händler“ Falls Georg hingegen seiner Schilderung etwas hinzufügt, was er nicht beweisen kann (das kommt in der Praxis immer wieder vor), z.B. auch Verallgemeinerungen und Pauschalbehauptungen („völlig unzuverlässiger Händler“), muss Georg Vorfälle beweisen, die seine Verallgemeinerung rechtfertigen, etwa mehrere derartige „Erlebnisse“ innerhalb eines Jahres. Persönliche Wertungen wie „So ein Reinfall!“, „Nie wieder!“, „Rate jedem davon ab!“ müssen durch wahre Tatsachen gedeckt sein. Wenn es Georg gelingt zu beweisen, dass der Händler so agiert hat wie oben geschildert, dann ist es wohl auch von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, „Nie wieder!“ zu schreiben. Wenn die geäußerte persönliche Wertung jedoch über die Tatsachen‑ grundlage hinausgeht – Juristen sprechen dann von einem Wertungs exzess – liegt ein Rechtsverstoß vor. Soziale Netzwerke, Foren & Co. 105 „Nehmt Euch vor diesem Betrüger in Acht!“ Der Händler hat sich genau so verhalten wie oben beschrieben. Georg fügt seiner Bewertung aber zusätzlich an: „Nehmt euch vor diesem Betrüger in Acht!“ In einem Gerichtsverfahren müsste er dann beweisen können, dass der Händler ihm tatsächlich nur Geld herauslocken wollte und nie die Absicht hatte, die Ware tatsächlich zu liefern. Gelingt ihm dies nicht, sondern kommt bei Gericht nur heraus, dass das Produkt vergriffen war, dann wird Georg den Prozess verlieren. Welchen Bedeutungsinhalt hat eine Äußerung? Nicht jede Äußerung lässt sich eindeutig interpretieren. Es kommt im Prozess nicht darauf an, wie der Äußernde seine Aussage gemeint hat. Es ist vielmehr Sache des Gerichts, den Inhalt der Mitteilung festzustellen. Es orientiert sich dabei daran, wie der durchschnittliche Leser des Mediums – bei einem Internet‑ forum also der durchschnittliche User – die Äußerung verstehen würde. Ein typischer Internetuser würde z.B. unter „Er hat mir gedroht.“ wohl nicht den strafrechtlichen Fachbegriff einer „gefährlichen Drohung“ verstehen. Was sind die Rechtsfolgen einer unwahren Kritik? Es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten, wie sich der von einer Onlinekritik Betroffene zur Wehr setzen kann. Manche Maßnahmen kann er auch gegen den Plattformbetreiber ergreifen (wie auf ▶ Seite 97 ausgeführt, könnte sich dieser den entstandenen Aufwand und Schaden in der Folge vom User zurückholen). Gegen den Urheber der Kritik selbst könnte der Betroffene u.a. wegen Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vorgehen und damit die künf‑ tige Unterlassung dieser Behauptung, den Widerruf der Behauptung als unwahr und die Veröffentlichung dieses Widerrufs verlangen. Die Prozesskosten bei derartigen Verfahren können beträchtlich sein. Der Betroffene kann gegen denjenigen, der ihm ein unehrenhaftes Verhalten (z.B. einen Betrug an Kunden) unterstellt oder ihn beschimpft („Gauner“), auch beim Strafgericht wegen übler Nachrede bzw. Beleidi‑ gung klagen. Zu negativen Äußerungen über den Arbeitgeber können Sie auch auf ▶ Seite 128 nachlesen. Unwahre Kritik kann Folgen haben