ÖIPO 2014 – Österreichische Turnierordnung für Islandpferde
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ÖIPO 2014 – Österreichische Turnierordnung für Islandpferde
Österreichische Turnierordnung für Islandpferde 2014 1 Der Österreichische Pferdesportverband erlässt die vom Präsidium in der Sitzung vom 28. 04.2014 beschlossene Österreichische Turnierordnung 2014. Mit dem Erscheinen der vorliegenden Ausgabe werden alle vorher veröffentlichten Texte (Nationale Durchführungsbestimmungen, NDB), die sich auf die gleichen Turnierbestimmungen beziehen, ungültig. Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Österreichischer Pferdesportverband, A-1110 Wien, Alpha Factory Business Center, Geiselbergstr. 26-32/512 Telefon: (01) 749 9 261 Email: [email protected] 2 Die ethischen Grundsätze 1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen. 2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein. 3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen. 4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport. 5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren, zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern. 6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern. 7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd. 8. Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung dieser Faktoren durch medikamentöse oder nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden. 9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden. 3 Inhaltsverzeichnis § 1000 Allgemeines § 1001 Haftung § 1002 Zugelassenen Reiter – Altersklassen § 1003 Startkarte / ausländische Gastreiter § 1004 Zugelassene Pferde und Startbeschränkungen § 1005 Ausrüstung der Reiter und Pferde § 1006 Ausschreibung § 1007 Gebühren § 1008 Sportfonds § 1009 Aufsicht auf Abreiteplätzen § 1010 Einteilung der Klassen § 1011 Endausscheidungen § 1012 Sonderregelung PP1 § 1013 Siegerehrungen § 1014 Turniersiegerwertung § 1015 Österreichische Meisterschaft, Staatsmeisterschaft, Jugendmeisterschaft Anhang: Nationale Prüfungen 4 § 1000 Allgemeines Die Bestimmungen der ÖTO Allgemein sind bei der Durchführung von Prüfungen für Islandpferde, soweit nicht in diesem Abschnitt ergänzende Bestimmungen erlassen wurden, anzuwenden. Die Islandpferde Prüfungsordnung (FIPO), herausgegeben von der Internationalen Föderation der Islandpferde – Vereine (FEIF), gilt als Bestandteil der ÖTO in der jeweils gültigen Fassung. Zwecks der leichteren Lesbarkeit wurde auf die Nennung der weiblichen Formen (Reiterinnen, Trainerinnen, etc.) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten für männliche und weibliche Personen gleichermaßen. § 1001 Haftung Die Teilnahme an allen Islandpferdeveranstaltungen und Prüfungen und die Unterbringung der Pferde erfolgen auf eigene Gefahr. Während der gesamten Veranstaltung bleiben der Reiter/Besitzer Tierhalter im Sinne des Gesetzes. Veranstalter, Ausrichter, Turnierleitung, Richter und Turnierbeauftragter schließen jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Die Pferde müssen ausreichend haftpflichtversichert sein. § 1002 Zugelassene Reiter - Altersklassen Es wird zwischen Kindern, Jugendlichen, Jungen Reitern und Erwachsenen unterschieden. Maßgeblich für das Alter ist der 31.12. des laufenden Jahres (Jahrgangsregelung). Alter Klasse 8 - 17 Jahre Jugendklasse ab 16 Jahre Allgemeine Klasse mögliche weitere Unterteilungen 8 - 12 Jahre Kinderklasse 8 - 17 Jahre Jugendklasse 16 - 21 Jahre Junge Reiter ab 16 Jahre Allgemeine Klasse Die Jugendklasse gilt von 8 bis 17 Jahren Die Jugendklasse kann in Kinder und Jugendliche unterteilt werden: wer im laufenden Kalenderjahr mindestens 8 und höchstens 12 Jahre ist, wird in der Kinderklasse gewertet, wer im laufenden Kalenderjahr mindestens 13 und höchstens 17 Jahre alt ist, wird in der Jugendklasse gewertet. Die Allgemeine Klasse gilt ab 16 Jahren Die Allgemeine Klasse kann in Junge Reiter und Allgemeine Klasse unterteilt werden. Wer im laufenden Kalenderjahr mindestens 16 und höchstens 21 Jahre alt ist, kann in der Klasse der Jungen Reiter gewertet werden. Ab dem Jahr, in dem der Reiter 22 Jahre alt wird, muss er in der Allgemeinen Klasse starten. Klassenwahl ab 16 Jahren (WM-Regel) Jeder Reiter wird, wenn nicht anders von ihm angegeben, in der seinem Alter entsprechenden Altersklasse gewertet. Ab dem Jahr, in dem der Reiter 16 Jahre alt wird, kann er wählen, in welcher Altersklasse er starten will. Diese Klassenwahl bezieht sich immer auf das aktuelle Turnier und eine einzelne Nennung (Pferd/Reiterpaar). Die Klassenwahl muss vor Turnierbeginn an der Meldestelle bekanntgegeben werden. Einschränkungen für Reiter der Kinderklasse und Reiter der Jugendklasse 5 Reiter der Kinderklasse dürfen in den folgenden Bewerben nicht oder nur eingeschränkt starten: Alle Bewerbe der Sportklasse A In allen Rennen und PP1 In allen Ovalbahnbewerben mit Rennpass erst ab dem Jahr, in dem sie 11 Jahre alt werden In allen Passbewerben (nur PP2 und P2) erst ab dem Jahr, in dem sie 11 Jahre alt werden Bei den Kindern ab 11 Jahren haben der Turnierbeauftragte sowie Vertreter des Jugendreferates die Möglichkeit, den Start in Fünfgang- und Passbewerben zu untersagen, wenn sie die Sicherheit des Reiters gefährdet sehen. Diese Entscheidung ist endgültig und es ist kein Einspruch möglich. Keine Verwendung von Hebelgebissen (z.B. Islandkandare, Pelham usw.) oder Dreiringtrensen (Universalgebisse, Pessoagebisse) für Reiter der Kinderklasse und Reiter der Jugendklasse. Für alle Turnierartigen Veranstaltungen ist mindestens der Reiterpass notwendig. § 1003 Startkarte / ausländische Gastreiter Um an Islandpferdeturnieren teilnehmen zu können, ist eine vom OEPS ausgestellte Startkarte Islandpferde notwendig. Für Worldranking (WR) Turniere ist zusätzlich die Mitgliedschaft beim ÖIV Voraussetzung. Die Startkarte wird auf Ansuchen vom OEPS gegen Vorlage des Islandpferdezertifikats (= Lizenzprüfung) ausgestellt. Seit Jänner 2011 genügt der Reiterpass nicht mehr zur Erlangung der Startkarte. Gastreiter brauchen eine Gastreiterlizenz des OEPS. Diese erhalten sie nur, wenn sie der Nennung auch die schriftliche Einverständniserklärung (Starterlaubnis) des Landes, für das sie starten möchten, beilegen. Gastreiter müssen für das jeweilige Turnier bis Nennschluss über den ÖIV nennen ([email protected]), wobei der jeweilige Veranstalter eine Kopie der Nennung, die an den OEPS gesendet wird, erhält. § 1004 Zugelassene Pferde und Startbeschränkungen Jeder Reiter darf fünf Pferde pro Turnier, jedoch maximal drei Pferde pro Bewerb, starten. Ein Pferd darf an maximal fünf Prüfungen pro Tag teilnehmen, wobei Endausscheidungen als eigene Prüfungen gelten. Pferde müssen gesund sein, haben aus einem gesunden Bestand zu kommen und gemäß den Bestimmungen des § 11 ÖTO geimpft zu sein. Der Pferdepass mit den eingetragenen Impfungen ist mitzuführen und an der Meldestelle vorzulegen. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss und zieht eine Verwarnung nach sich. § 1005 Ausrüstung der Reiter und Pferde Hinsichtlich der Ausrüstung der Reiter und Reitpferde gelten die Bestimmungen der FIPO in der jeweils gültigen Fassung. § 1006 Ausschreibung Alle Ausschreibungen (auch von Turnierartigen Veranstaltungen, Cupturnieren, Reitertreffen u. ä.) müssen rechtzeitig zuerst dem Jugend und Sportreferat zur Kontrolle vorgelegt werden und werden nach erfolgter Kontrolle vom Sportreferat an den PSV/LFV/OEPS weitergeleitet Aus der eingereichten Ausschreibung muss klar ersichtlich sein, ob es sich um ein Worldranking Turnier handelt. Bei Worldranking Turnieren ist gleichzeitig mit der Vorlage der Ausschreibung eine a conto Zahlung in Höhe von 350.- Euro auf das Konto des ÖIV zu leisten. Diese dient zur Abrechnung 6 der anfallenden Gebühren (FEIF, ÖIV Sportabgabe usw.). Ein eventuelles Guthaben nach Abrechnung aller Gebühren wird an den Veranstalter umgehend zurücküberwiesen, ein eventuelles Minus nachberechnet. Ohne diese a conto Zahlung wird kein Worldranking Turnier bei der FEIF registriert. Auf allen Worldranking Turnieren muss die Sportklasse A zwingend ausgeschrieben werden. Die österreichischen Meisterschaften, Jugendmeisterschaften, Landesmeisterschaften und alle Qualifikationsturniere müssen als Worldranking Turniere registriert werden. Es steht dem Veranstalter frei, welche Altersklassen er für sein Turnier ausschreibt. Die Veranstalter sollen die Kinderklasse gesondert ausschreiben, um die Kinder zu motivieren, an den Start zu gehen. Es sind allerdings mindestens die Jugendklasse und die Allgemeine Klasse auszuschreiben. Auf den Österr. Meisterschaften müssen alle Altersklassen ausgeschrieben werden. Auf den Österr. Jugendmeisterschaften müssen die Klassen Kinder-, Jugend- und Junge Reiter ausgeschrieben werden. Die Richter sind nach dem gültigen Reglement des OEPS einzuladen (siehe § 50.2 ÖTO). Bei Worldranking Turnieren sind mindestens 7 Richter einzuladen. Ab 120 Startern bei Nennschluss ist ein 8. Richter zusätzlich einzuladen (siehe § 50.7 ÖTO über die maximalen Richtzeiten pro Richter und Tag). Um den Veranstaltern mehr Flexibilität bei der Richtereinladung zu geben, wird folgende Regelung getroffen: Die Vor- und Endausscheidungen müssen nicht zwingend vom selben Richterteam gerichtet werden. Bei Worldranking muss der Turnierbeauftragte ein FEIF Richter sein, und es müssen mindestens 3 FEIF Richter, davon ein Richter mit Wohnsitz im Ausland, zum Einsatz kommen. Ausländische Starter müssen in der Ausschreibung auf das Nennprocedere hingewiesen werden. Alle Pferde, die an Turnieren teilnehmen, müssen im Worldfengur und beim OEPS registriert sein. Pferde der ausländischen Gastreiter müssen zumindest im Worldfengur registriert sein. Kann bei einem Pferd nachweislich (schriftliche Bestätigung des WF-Registrators) keine Registrierung im Worldfengur durchgeführt werden, darf dieses Pferd dennoch auf Turnieren in der Sportklasse C starten, sofern dieses von inländischen Reitern beim OEPS registriert ist. In der Ausschreibung muss angegeben sein, ob eine Startbox und für die Passbewerbe eine elektronische Zeitnehmung mit Video zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei um eine wichtige, relevante Information für alle Reiter von Passbewerben aus dem In- und Ausland. Für Österr. Meisterschaften, Qualifikationsturniere für WM und internationale Turniere ist die ÖIV Zeitmessanlage mit Video zu verwenden. Reitertreffen dürfen als 2-tägige Veranstaltungen und ohne Starterzahlbegrenzung ausgeschrieben werden. Gaedingaturniere mit allen ausgeschriebenen Prüfungen können als Reitertreffen ausgeschrieben werden. § 1007 Gebühren Alle Gebühren sind in der Gebührenordnung der ÖTO geregelt (siehe auch www.oeps.at -> Service -> Regulative). Für alle Tauschnennungen (egal ob Pferd oder Reiter) werden Gebühren laut ÖTO Gebührenordnung an der Meldestelle verrechnet. Prüfungsänderungen und Handwechsel sind derzeit noch gebührenfrei. Es besteht jedoch die Möglichkeit, alle Änderungen gebührenfrei bis Sonntag vor Turnierbeginn über den ÖIV (per Mail an: [email protected]) bekanntzugeben. Die Reiter sind angehalten, möglichst auch Änderungen von Bewerben bis Sonntag vor Turnierbeginn über den ÖIV bekanntzugeben. 7 § 1008 Sportfonds Der ÖIV stellt sein Turnier Equipment (Laptop, Zeitmessanlage mit Video usw.) und Dienstleistungen (Bearbeitung der Nennungen von Gastreitern, Pferd/Reiterwechsel, LIVE Ergebnisdienst usw.) allen Veranstaltern gegen eine Gebühr zur Verfügung. Um allen Veranstaltern gerecht zu werden, wurde von einer starren Regelung auf eine von den Starterzahlen abhängige Regelung umgestellt. Diese Regelung berücksichtigt die tatsächlichen Gegebenheiten am Turnier und entlastet die Veranstalter kleinerer Turniere. Die Gebühr beträgt Euro 1.- pro tatsächlichem Start und wird vom ÖIV Finanzreferat im Anschluss an das Turnier dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt bzw. mit der a conto Zahlung verrechnet. § 1009 Aufsicht auf Abreiteplätzen Der Veranstalter ist verpflichtet für die Aufsicht auf den Abreiteplätzen zu sorgen Die Aufsichtsperson muss entsprechend ausgebildet und dafür geeignet sein. Diese Person hat durch geeignete Maßnahmen, wie Bestimmen der Hand oder Limitieren der Anzahl der Pferde in der Bahn, im Besonderen für die Sicherheit am Abreiteplatz zu sorgen. Die Aufsicht über die Abreite- und Trainingsplätze hat ab dem Zeitpunkt der Öffnung der Meldestelle am Tag vor Turnierbeginn (Reitertreffen) zu erfolgen. § 1010 Einteilung der Klassen Es können folgende Klassen ausgeschrieben werden: Sportklasse A Prüfung Limits A-Qualifikationen Allgemeine Klasse Qualifikationsbewerb Punktelimit Jugend, Junge Reiter Punktelimit T1 Töltpreis T3 6,5 6,2 T2 Töltprüfung T2 6,5 6,2 V1 Viergangpreis V2 6,2 6,0 F1 Fünfgangpreis F2 6,2 6,0 Für den Start in der Sportklasse A – Allgemeine Klasse sind die definierten Limits zu erfüllen. D.h. Jugendliche und Junge Reiter, die in die allgemeine Klasse wechseln, müssen dann das Punktelimit der Allgemeinen Klasse erfüllen bzw. erfüllt haben, um weiterhin in A qualifiziert zu sein. Es wird eine A-Qualifikation auch dann anerkannt, wenn in einer offenen A-Klasse das Punktelimit, dass für eine A-Qualifikation erforderlich ist, erritten wurde. Pflichtstart A Ab einer gewissen Qualität müssen Reiter/Pferd Kombinationen zwingend in der Sportklasse A starten. Deshalb muss ab einem 2-maligen Erreiten des Limits im A-Bewerb gestartet werden. Sollte auf einem Turnier die Sportklasse A nicht ausgeschrieben sein, ist diese Reiter/Pferd Kombination nicht berechtigt, stattdessen in der Sportklasse B oder C zu starten, es sei denn, es ist in der Ausschreibung ausdrücklich erlaubt und für alle Teilnehmer klar ersichtlich. Wenn ein Reiter innerhalb der letzten beiden Jahre die Punkte für die A-Klasse nicht nachweisen kann, darf er automatisch wieder in Sport B starten. 8 Offene A-Klasse Ungeachtet der Limits wird die A-Klasse offen ausgeschrieben (vgl. alle internationalen Turniere). Es dürfen nur Reiter in der Offenen A-Klasse starten, die mindestens einmal in irgendeiner Prüfung das Punktelimit für die A-Klasse erreicht haben (einmalige A-Qualifikation in einer beliebigen Prüfung). Der Nachweis darüber muss vom Reiter an der Meldestelle erbracht werden. Sportklasse B Für den Start in der Sportklasse B ist keine Qualifikation erforderlich. Sportklasse A & B Betrifft: T1, T2, T3 und T4 - Es darf mehr als eine Prüfung geritten werden. In den Kombinationen: T1 und T2 oder T1 und T4 oder T2 und T3 oder T4 und T3 Betrifft: V1, F1, V2 und F2 - Es darf mehr als eine Prüfung geritten werden. In den Kombinationen: V1 und F1 oder V1 und F2 oder V2 und F1 oder V2 und F2 Sportklasse C Für den Start in der Sportklasse C ist keine Qualifikation erforderlich. Betrifft: V3, V4, V5, V6, V9, F9 - Es darf mehr als eine Prüfung geritten werden. Betrifft: T5, T6, T7 und T8 - Es darf mehr als eine Prüfung geritten werden. Lizenzfreie Bewerbe Für den Start in lizenzfreien Bewerben ist der Reiterpass erforderlich. Ab dem Zeitpunkt des positiv abgelegten Islandpferdezertifikats darf der Reiter in lizenzfreien Bewerben nicht mehr starten. Ein Start ist ebenfalls nicht erlaubt, wenn der Reiter bereits eine Startkarte Islandpferde hatte. Ein Reiter darf, egal mit welchem Pferd, maximal an 3 Turnieren an lizenzfreien Bewerben teilnehmen. Für die weitere Turnierteilnahme sind die Ablegung des Islandpferdezertifikats und der Besitz der Startkarte Islandpferde erforderlich. Bei lizenzfreien Bewerben erfolgt keine Trennung nach Altersklassen. § 1011 Endausscheidungen Endausscheidungen Platz 1-5 (A-Finale) Die Endausscheidungen werden getrennt nach den ausgeschriebenen Altersklassen durchgeführt. Getrennte Endausscheidungen müssen dann stattfinden, wenn mindestens 6 Pferd/Reiterpaare in der Vorausscheidung teilgenommen haben. Ist dies nicht der Fall, liegt es im Ermessen des Turnierveranstalters, entweder getrennte Endausscheidungen oder altersklassenübergreifende Endausscheidungen durchzuführen. Nach wie vor besteht in diesem Fall auch die Möglichkeit, die Reiter, ohne Durchführung einer Endausscheidung, alleine nach dem Ergebnis der Vorentscheidung zu platzieren. Wenn möglich sollte eine Endausscheidung für Jugendliche und Junge Reiter durchgeführt werden. Wird aus irgendeinem Grund ein Pferd vom Finale zurückgezogen, qualifiziert sich das nächstplatzierte Reiter/Pferdpaar aus der Vorausscheidung für die Endausscheidung, ist jedoch nicht zum Start verpflichtet. Startet dieses Paar nicht, findet eine weitere Nachrückung statt. 9 Endausscheidungen Platz 6-10 (B-Finale) Die Sieger der Endausscheidung Platz 6-10 (B-Finale) qualifizieren sich für die Endausscheidung Platz 1-5 (A-Finale). Auf allen Turnieren kann der Veranstalter ein B-Finale durchführen. Ab einer Teilnehmerzahl von 20 Startern/Bewerb und Altersklasse wird bei der Zeitplanerstellung empfohlen, ein B-Finale durchzuführen. Finalaustragung für A-Bewerbe Ab 2 Startern muss in der Sportklasse A eine Endausscheidung durchgeführt werden. Die Endausscheidungen der ausgeschriebenen Altersklassen können jedoch gemeinsam durchgeführt werden. Jede ausgeschriebene Altersklasse muss aber auf jeden Fall getrennt gewertet werden § 1012 Sonderregelung PP1 Alle Reiter der PP1 dürfen im 2. Durchgang starten, auch wenn für sie im 1. Durchgang 3 Nullwertungen gezeigt wurden. Das soll den Reitern die Möglichkeit geben, den 2. Durchgang als Trainingslauf zu absolvieren § 1013 Siegerehrungen Die ersten 5 Reiter sind, auch mit einer Endnote unter 5,0, platziert und erhalten eine Platzschleife. Die Teilnahme an der Platzierung (Siegerehrung) ist grundsätzlich zu Pferd (und in Reitkleidung) für alle Platzierten Pflicht. Kommt ein Teilnehmer seiner Pflicht, an der Siegerehrung teilzunehmen, nicht nach, ist er gemäß § 52.2 ÖTO von der Platzierung und vom Bewerb auszuschließen. Die nächstplatzierten Teilnehmer rücken entsprechend nach, sind jedoch von der Teilnahme an der Platzierung entbunden. Beim Auftreten besonderer Umstände kann die Richtergruppe Platzierte von der Teilnahme an der Siegerehrung befreien. Setzt der Veranstalter aus organisatorischen Gründen Siegerehrungen abends getrennt von den Bewerben an, so können diese ohne Pferd und in normaler, aber dem Anlass entsprechender Kleidung, durchgeführt werden. § 1014 Turniersiegerwertung Die Turniersiegerwertung wird getrennt nach den ausgeschriebenen Altersklassen durchgeführt. Die Turniersieger/innen werden in den Sportklassen: A/B-Viergang, A/B-Fünfgang, C-Viergang und C-Fünfgang und Lizenzfrei ermittelt. Die ersten 3 Reiter sind, auch mit einer Gesamtnote unter 5,0, platziert und erhalten eine Platzschleife. A/B - Viergang Die Ermittlung der Wertung der Sportklassen A/B-Viergang erfolgt durch die Addition der vom Reiter/Pferdpaar in den 2 dafür vorgesehenen Bewerbsgruppen erreichten Ergebnisse der VE, wobei aus jeder Bewerbsgruppe der Bewerb mit dem besten Ergebnis gewertet wird. Bewerbsgruppen und Bewerbe für die Turniersiegerwertung der Sportklassen A/B Viergang: Tölt: T1(Faktor 1,04), T2(Faktor 1,04), T3(Faktor 1,00), T4(Faktor 1,00) Gang: V1(Faktor 1,04), V2(Faktor 1,00) In der Kinderklasse sind alle Prüfungen gleichwertig 10 A/B - Fünfgang Die Ermittlung der Wertung der Sportklassen A/B-Fünfgang erfolgt durch die Addition der vom Reiter/Pferdpaar in den 3 dafür vorgesehenen Bewerbsgruppen erreichten Ergebnisse der VE, wobei aus jeder Bewerbsgruppe der Bewerb mit dem besten Ergebnis gewertet wird. Bewerbsgruppen und Bewerbe für die Turniersiegerwertung der Sportklassen A/B Fünfgang: Tölt: T1(Faktor 1,04), T2(Faktor 1,04), T3(Faktor 1,00), T4(Faktor 1,00) Gang: F1(Faktor 1,04), F2(Faktor 1,00) Pass/Allgemeine Klasse & Junge Reiter: PP1, P1, P2, P3 (alle mit Faktor 1,04) Pass/Jugendliche: PP1, P1, P2, P3 (alle mit Faktor 1,04), , PP2(Faktor 1,00). In der Kinderklasse sind alle Prüfungen gleichwertig SPORT C - Viergang Die Ermittlung der Wertung der Sportklasse C-Viergang erfolgt durch die Addition der vom Reiter/Pferdpaar in den dafür vorgesehenen 2 Bewerbsgruppen erreichten Ergebnisse der VE, wobei aus jeder Bewerbsgruppen der Bewerb mit dem besten Ergebnis gewertet wird. Bewerbsgruppen und Bewerbe für die Turniersiegerwertung der Sportklassen C Viergang: Tölt: T5(Faktor 1,04), T6(Faktor 1,04), T7(Faktor 1,00), T8(Faktor 1,00) Gang: V3(Faktor 1,04), V9, V4, V5, V6 (alle Faktor 1,00) In der Kinderklasse sind alle Prüfungen gleichwertig SPORT C - Fünfgang Die Ermittlung der Wertung der Sportklasse C-Fünfgang erfolgt durch die Addition der vom Reiter/Pferdpaar in den dafür vorgesehenen 3 Bewerbsgruppen erreichten Ergebnisse der VE, wobei aus jeder Bewerbsgruppen der Bewerb mit dem besten Ergebnis gewertet wird. Bewerbsgruppen und Bewerbe für die Turniersiegerwertung der Sportklassen C Fünfgang: Tölt: T5(Faktor 1,04), T6(Faktor 1,04), T7(Faktor 1,00), T8(Faktor 1,00) Gang: F9 (Faktor 1,00) Pass: PP1, P1, P2, P3 (alle Faktor 1,04), PP2(Faktor 1,00) In der Kinderklasse sind alle Prüfungen gleichwertig Lizenzfrei Die Ermittlung der Wertung der lizenzfreien Bewerbe erfolgt durch die Addition der vom Reiter/Pferdpaar in den 3 dafür vorgesehenen Bewerbsgruppen erreichten Ergebnisse der VE. Bewerbsgruppen und Bewerbe für die Turniersiegerwertung der lizenzfreien Bewerbe: Tölt: T10 Gang: V10 Gehorsam: G10 Faktoren: Bei der Ermittlung der Turniersiegerwertung werden die einzelnen Prüfungen gemäß ihres Schwierigkeitsgrades durch Multiplikation mit bestimmten Faktoren gewichtet. Als Basis dient hierzu der Vergleich der Note 5,0 in den einzelnen Sportklassen/Schwierigkeitsgraden. Die Faktoren wurden so ausgearbeitet, dass sich bei der Note 5,0 ein Notensprung von 0,2 zur nächsten Sportklasse bzw. zum nächsten Schwierigkeitsgrad ergibt. Die Prüfung mit dem geringsten Schwierigkeitsgrad innerhalb einer Bewerbsgruppe (z.B. Bewerbsgruppe: Tölt / Prüfung: T8) erhält hierbei den Faktor 1,0 11 § 1015 Österreichische Meisterschaft, Staatsmeisterschaft, Jugendmeisterschaft Die Meisterschaften werden alljährlich getrennt für Kinderklasse, Jugendklasse, Junge Reiter und Allgemeine Klasse in folgenden Disziplinen ausgetragen: Gesamtmeister: Um in die Meisterschaftswertung 4Gang-Gesamt bzw. 5Gang-Gesamt zu kommen, muss der Schnitt der Noten (ausgenommen in der Kinderklasse) bei mindestens 5,0 liegen. Einzelne Bewerbe können unter 5,0 sein und werden trotzdem in die Wertung aufgenommen. Kinderklasse 4 GANG Gesamtmeister/in aus 2 Bewerbsgruppen 5 GANG Gesamtmeister/in aus 3 Bewerbsgruppen Gruppe I: T5, T6, T7, T8 Gruppe I: T3, T4, T5, T6, T7, T8 Gruppe II: V2, V3, V4, V5, V6, V9 Gruppe II: F2, F9 Gruppe III: PP2, P2 Jugendklasse 4 GANG Gesamtmeister/in aus 2 Bewerbsgruppen 5 GANG Gesamtmeister/in aus 3 Bewerbsgruppen Gruppe I: T1, T2, T3, T4 Gruppe I: T1, T2, T3, T4 Gruppe II: V1, V2 Gruppe II: F1, F2 Gruppe III: PP1, PP2, P1, P2, P3 Junge Reiter 4 GANG Gesamtmeister/in aus 2 Bewerbsgruppen 5 GANG Gesamtmeister/in aus 3 Bewerbsgruppen Gruppe I: T1, T2, T3, T4 Gruppe I: T1, T2, T3, T4 Gruppe II: V1, V2 Gruppe II: F1, F2 Gruppe III: PP1, P1, P2, P3 Allgemeine Klasse - Staatsmeisterschaften 4 GANG Gesamtmeister/in aus 2 Bewerbsgruppen 5 GANG Gesamtmeister/in aus 3 Bewerbsgruppen Gruppe I: T1, T2, T3, T4 Gruppe I: T1, T2, T3, T4 Gruppe II: V1, V2 Gruppe II: F1, F2 Gruppe III: PP1, P1, P2, P3 Faktoren: Bei der Ermittlung der Gesamtmeister und Staatsmeister werden folgenden Faktoren für die Berechnung des Gesamtergebnisses herangezogen. Als Basis dient hierzu der Vergleich der Note 5,0 in den einzelnen Sportklassen/Schwierigkeitsgraden. Die Faktoren wurden so ausgearbeitet, dass sich bei der Note 5,0 ein Notensprung von 0,2 zur nächsten Sportklasse bzw. zum nächsten Schwierigkeitsgrad ergibt. Die Prüfung mit dem geringsten Schwierigkeitsgrad innerhalb einer Bewerbsgruppe erhält den Faktor 1,0 Kinder: Jugendliche Reiter: Junge Reiter: Allgemeine Klasse: Ohne Faktoren: Faktor 1,04: Faktor 1,04: Faktor 1,04: alle Prüfungen T1, T2, V1, F1 T1, T2, V1, F1 T1, T2, V1, F1 gleichwertig PP1, P1, P2, P3 Faktor 1,00: PP1, P1, P2, P3 Faktor 1,00: PP1, P1, P2, P3 Faktor 1,00: T3, T4, V2, F2, PP2 T3, T4, V2, F2 T3, T4, V2, F2 12 Einzelmeister: Einzelmeister kann ein Reiter nur dann werden, wenn seine Endnote 5,0 oder mehr beträgt. Die Reiter der Kinderklasse sind von der 5,0 Regel ausgenommen. Kinder: Jugendliche Reiter: Einzelmeistertitel werden Einzelmeistertitel T1 T1 in allen in der werden in allen in der T2 T2 Ausschreibung als Ausschreibung als V1 V1 Meisterschaftsbewerbe für Meisterschaftsbewerbe Allgemeine Klasse: F1 F1 PP1 PP1 ausgeschriebenen P1 P1 Prüfungen vergeben. P2 P2 P3 P3 Kinder ausgeschriebenen für Jugendliche Prüfungen vergeben. Kein Start von Kindern in: T1,T2,V1,F1,PP1,P1 u. P3 Junge Reiter: Ex-Aequo Wertungen: Einzelmeister: Für den Titel der Einzelmeister bei ex-aequo Wertung zählt das bessere Ergebnis der Vorentscheidung. Kommt jedoch wieder eine ex-aequo Wertung zu Stande, zeigen die Richter ohne weiteres Reiten Platzziffern. Gesamtmeister: Findet bei der Gesamtwertung eine ex-aequo Wertung statt, so zählt bei den Fünfgängern das bessere Ergebnis aus dem Fünfgang, in weiterer Folge aus den Passbewerben; bei den Viergängern zählt das bessere Ergebnis aus dem Viergang und in weiterer Folge das Ergebnis aus dem Töltbewerb. Sonstiges: Die einzelnen Titelbewerbe sind unabhängig von der Teilnehmerzahl durchzuführen, um die Ermittlung der Meister in den Disziplinen Viergangpferde bzw. Fünfgangpferde gesamt zu gewährleisten. Die Vergabe der Meistertitel in den diversen Einzeldisziplinen ist unabhängig von der Anzahl der gestarteten Reiter. 13 Anhang zur Österreichischen Turnierordnung für Islandpferde Nationale Prüfungen G3 - Gehorsamsprüfung Die Prüfung wird von 2 Richtern gemeinsam oder 3 Richtern getrennt gerichtet. A Einreiten im Mittelschritt X Halt, Gruß Im langsamen Tölt od. Trab anreiten C K-M Auf die Rechte Hand Wechseln A Mittelschritt F Halt (ca. 3 Sekunden Unbeweglichkeit) Im langsamen Tölt od. Trab anreiten C Halt, Vorhandwendung (rechts um) Im langsamen Tölt od. Trab anreiten B Volte (8 Meter) F Mittelschritt A Auf die Mittellinie X-M Dem linken Schenkel weichen C Langsamer Tölt oder Trab E Volte (8 Meter) F Arbeitsgalopp A Langsamer Tölt oder Trab F-H Wechseln M Arbeitsgalopp C Langsamer Tölt oder Trab A Auf die Mittellinie X Halt, Gruß, im Mittelschritt anreiten, Zügel aus der Hand kauen lassen und die Bahn verlassen Reinheit der Gänge Schwung Gehorsam und Durchlässigkeit des Pferdes x2 Sitz und Einwirkung des Reiters x2 14 G4 - Gehorsamsprüfung Die Prüfung wird von 2 Richtern gemeinsam oder 3 Richtern getrennt gerichtet. A X C A M-K A X C M-F A A K-M C C E A X Einreiten im Mittelschritt Halt, Gruß Im Mittelschritt anreiten Auf die Rechte Hand Langsamer Tölt oder Trab Wechseln Zirkel 1 ½ mal herum aus dem Zirkel wechseln; ½ mal herum Ganze Bahn Einfache Schlangenlinie Arbeitsgalopp (1x herum) Langsamer Tölt oder Trab Wechseln Arbeitsgalopp (1x herum) Langsamer Tölt oder Trab Mittelschritt Auf die Mittellinie Halt, Gruß, im Mittelschritt anreiten, Zügel aus der Hand kauen lassen und die Bahn verlassen Reinheit der Gänge Schwung Gehorsam und Durchlässigkeit des Pferdes Sitz und Einwirkung des Reiters x2 x2 15 V9 - Viergang Vorentscheidung Die Prüfung wird mit bis zu 5 Reitern auf der Ovalbahn geritten. Die Pferde zeigen die fünf Aufgabenteile auf Ansage des Sprechers. Die Reiter beginnen die Prüfung auf der Hand, die in der Startliste festgelegt wurde. Aufgabenteile: 1. Langsames- bis Mitteltempo Tölt 2. Langsames- bis Mitteltempo Trab 3. Mittelschritt 4. Langsames- bis Mitteltempo Galopp 5. Mittleres bis schnelles Tempo Tölt Wenn die Endnote für einen Reiter ermittelt wird, wird die niedrigste Gangnote, mit Ausnahme der Note für die beiden Tölt Aufgabenteile, gestrichen. Endausscheidung Die Pferde zeigen die fünf Aufgabenteile auf Ansage des Sprechers. Die Reiter reiten auf der ausgemachten Hand und in jener Reihenfolge, die von der Mehrheit der Reiter beschlossen wurde. Im Fall von Stimmengleichheit, zählt die Stimme des Siegers der Vorentscheidung doppelt. Aufgabenteile: 1. Langsames- bis Mitteltempo Tölt 2. Langsames- bis Mitteltempo Trab 3. Mittelschritt 4. Langsames- bis Mitteltempo Galopp 5. Mittleres bis schnelles Tempo Tölt Wenn die Endnote für einen Reiter ermittelt wird, wird die niedrigste Gangnote, mit Ausnahme der Note für die beiden Tölt Aufgabenteile, gestrichen. 16 F9 - Fünfgang Vorentscheidung Die Prüfung wird mit bis zu 5 Reitern auf der Ovalbahn geritten. Die Pferde zeigen die fünf Aufgabenteile auf Ansage des Sprechers. Die Reiter beginnen die Prüfung auf der Hand, die in der Startliste festgelegt wurde. Aufgabenteile: 1. Langsames- bis Mitteltempo Tölt 2. Langsames- bis Mitteltempo Trab 3. Mittelschritt 4. Langsames- bis Mitteltempo Galopp 5. Rennpass Der Rennpass wird an 3 langen Seiten gezeigt, nur die beste Seite Pass kommt in die Wertung Wenn die Endnote für einen Reiter ermittelt wird, wird die niedrigste Gangnote, mit Ausnahme der Note für Langsames- bis Mitteltempo Tölt und Rennpass gestrichen. Endausscheidung Die Pferde zeigen die fünf Aufgabenteile auf Ansage des Sprechers. Die Reiter reiten auf der ausgemachten Hand und in jener Reihenfolge, die von der Mehrheit der Reiter beschlossen wurde. Im Fall von Stimmengleichheit, zählt die Stimme des Siegers der Vorentscheidung doppelt. Aufgabenteile: 1. Langsames- bis Mitteltempo Tölt 2. Langsames- bis Mitteltempo Trab 3. Mittelschritt 4. Langsames- bis Mitteltempo Galopp 5. Rennpass Der Rennpass wird an 3 langen Seiten gezeigt, nur die beste Seite Pass kommt in die Wertung Wenn die Endnote für einen Reiter ermittelt wird, wird die niedrigste Gangnote, mit Ausnahme der Note für Langsames- bis Mitteltempo Tölt und Rennpass gestrichen. P9 – Passrennen 150m mit fliegendem Start Die P9 entsprich im Wesentlichen dem 150m Passrennen nach FIPO (P3). Im Unterschied zum P3 erfolgt der Start allerdings fliegend und nicht aus einer Startbox. 17 Lizenzfreie Bewerbe – Einsteigerklasse ab 2011 Die Bestimmungen hinsichtlich der Startberechtigung bei lizenzfreien Bewerben sind in § 1009 enthalten. G10 - Einsteigergehorsamprüfung Die Prüfung wird von einem Richter gerichtet. A Einreiten im Mittelschritt X Halt, Gruß, im Mittelschritt anreiten C auf die rechte Hand M-F A K-M einfache Schlangenlinie Langsamer Trab oder Tölt Wechseln C Zirkel 1 ½ mal herum X aus dem Zirkel wechseln; ½ mal herum A Ganze Bahn E Mittelschritt C Halt, im Mittelschritt anreiten A auf die Mittellinie X Halt, Gruß, im Mittelschritt anreiten; Zügel aus der Hand kauen lassen und die Bahn verlassen Reinheit der Gänge Schwung Gehorsam und Durchlässigkeit des Pferdes x2 Sitz und Einwirkung des Reiters x2 18 T10 - Einsteigertöltprüfung Die Prüfung wird von 3 Richtern gerichtet. Vorentscheidung Die Prüfung wird mit bis zu 5 Reitern auf der Ovalbahn geritten. Die Pferde zeigen die zwei Aufgabenteile nach Ansage des Sprechers. Sie reiten auf jener Hand, die in den Startlisten festgelegt wurde. Aufgabenteile: 1. Beliebiges Tempo Tölt, Durchparieren zum Schritt und beliebig kehrt. 2. Beliebiges Tempo Tölt 3. Sitz und Einwirkung Endausscheidung Wie Vorentscheidung V10 - Einsteigerviergang Die Prüfung wird von 3 Richtern gerichtet. Vorentscheidung Die Prüfung wird mit bis zu 5 Reitern auf der Ovalbahn geritten. Die Pferde zeigen die vier Aufgabenteile nach Ansage des Sprechers. Sie reiten auf jener Hand, die in den Startlisten festgelegt wurde. Aufgabenteile: 1. beliebiges Tempo Tölt 2. Langsames Tempo bis Mitteltempo Trab 3. Mittelschritt 4. Langsames Tempo bis Mitteltempo Galopp 5. Sitz und Einwirkung Wenn die Endnote für einen Reiter ermittelt wird, wird die niedrigste Gangnote gestrichen. Endausscheidung Wie Vorentscheidung. 19