ÖIV Jugendkader
Transcription
ÖIV Jugendkader
Team Jugend Mag. Karin Haslgrübler A- 1060 Wien, Damböckgasse 10/2 Tel.: +43 / (0)664-4628859 Email: [email protected] ÖIV Jugendkader - Modus 1. Zielsetzung: Ziel des Jugendkader ist es junge Sportreiter der Klasse der Jugendlichen und Jungen Reiter, die sich durch hohe Motivation auszeichnen, materiell, finanziell – sofern Mittel zur Verfügung stehen – und in sonstiger dem ÖIV möglichen Art und Weise zu unterstützen um ein bestmögliches Auftreten und eine erfolgreiche Teilnahmen der Kadermitglieder bei Veranstaltungen sowie nationalen und internationalen Turnieren zu gewährleisten. 2. Einberufung in den ÖIV-Jugendkader: Um Mitglied im ÖIV-Jugendkader werden zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: aktuelle Mitgliedschaft im ÖIV Equipemitglied bei der letzten Weltmeisterschaft oder Mitglied der letzten FEIF YouthCup Mannschaft oder Erreichen der Jugend-Sport A-Qualifikation in Tölt-, Viergang-/Fünfgangbewerben oder folgende Ergebnisse in Passbewerben: PP1: 5,7 P1: 25,00 P2: 8.70 P3: 16.00 Einbezahlung des Kaderbeitrages von 100,-- Euro Das Jugendreferat hat mit den potentiellen Jugendkadermitgliedern bzw. deren Erziehungsberechtigten zumindest mündlich Kontakt aufzunehmen, ob sie mit der Einberufung in den Kader einverstanden sind. Jede/r Jugendliche – vertreten durch einen Erziehungsberechtigten – hat das Recht, beim Jugendreferat des ÖIV selbst einen Antrag zur Aufnahmen in den Kader zu stellen. Dazu ist ein schriftlicher Nachweis der zu erfüllenden Kriterien zu erbringen. Eine Ablehnung der Aufnahme hat schriftlich unter Angabe von Gründen durch das Jugendreferat zu erfolgen. Sollte eine Reiterin/ein Reiter die Nominierung nicht annehmen, kann er/sie frühestens nach 6 Monaten erneut für den Kader nominiert werden. Eine aktuelle Liste mit den Namen der Kadermitglieder und der Altersklasse wird auf der ÖIV Homepage auf den Seiten des Jugendreferats geführt. 1 3. Pflichten der Kadermitglieder: Jedes Mitglied des ÖIV-Jugendkaders sollte sich dessen bewusst sein, dass es eine Vorbildfunktion gegenüber allen anderen Kindern und Jugendlichen, die sich nicht im Kader befinden, trägt. Die Mitglieder repräsentieren die besten Reiterinnen und Reiter der österreichischen Jugendklasse und vertreten somit die Nation Österreich auf jeglichen Veranstaltungen und Turnieren nach Außen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Folgenden Verpflichtungen müssen die Mitglieder des Jugendkaders nachkommen: Teilnahme an den Österreichischen Jugendmeisterschaften und zumindest einem weiteren World Ranking Turnier auf nationaler Ebene pro Kalenderjahr Teilnahme an einem vom ÖIV organisierten Kaderanlass pro Kalenderjahr (z.B.: Trainingskurse) Teilnahme an einem vom ÖIV organisierten Prüfungsreiten pro Kalenderjahr regelmäßiger bestätigter Reitunterricht bei einem vom ÖIV anerkannten Trainer (siehe Liste des Ausbildungsreferats) Anwesenheit bei Terminen mit Sponsoren Steht dem Besuch einer verpflichtenden Veranstaltung des ÖIV-Jugendkaders eine eigene Krankheit oder Verletzung im Wege, ist schnellstmöglich das Jugendreferat zu informieren. Ist der Besuch einer verpflichtenden Veranstaltung aufgrund einer Verletzung/Krankheit des Pferdes nicht möglich, ist die Teilnahme – bei Sinnhaftigkeit aufgrund des Themas des Kaderanlasses – mit einem Ersatzpferd bzw. auch ohne Pferd wünschenswert. Ist dies nicht möglich, ist das Jugendreferat unter Angabe von Gründen unverzüglich darüber zu informieren. 4. Rechte der Kadermitglieder: Jedes Mitglied des ÖIV-Jugendkaders hat das Recht die den Kadermitgliedern angebotenen Förderungen in Anspruch zu nehmen: Ausstattung mit Kaderkleidung durch den ÖIV Finanzielle Förderungen bei zumindest einem vom ÖIV anerkannten Trainingskurs pro Jahr (geförderte Kurse werden auf der ÖIV Homepage / Rubrik Jugend veröffentlicht) Startsubvention an internationalen Turnieren in jeweils beschlossener Höhe Sollte das Förderangebot erweitert werden können, Jugendkadermitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben. wird dies den ÖIV- 2 Jedes Mitglied des ÖIV-Jugendkaders hat das Recht seine Nominierung in den Kader abzulehnen oder auch seine Mitgliedschaft im Kader ohne Angabe von Gründen zu beenden. 5. Dauer der Kadermitgliedschaft: Der ÖIV-Jugendkader in dieser Form startet mit 1.1.2015. Die Mitgliedschaft im Kader erlischt automatisch 2 Jahre nach Aufnahme in den Kader, sollten innerhalb dieser Zeit nicht erneut Ergebnisse zur Aufnahme in den Kader bestätigt werden. Die Kadermitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Wechsel in die Allgemeine Klasse. 6. Verwarnung/Sperre und Ausschluss aus dem Jugendkader: Verwarnungen bzw. Sperren und Ausschluss aus dem Jugendkader sind in § 7.1 des Kompetenzkatalog Nationalkader Islandpferdereiten Kaderrichtlinien des Sportreferats geregelt. 3