ÖIV Jugendkader

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ÖIV Jugendkader
Team Jugend
Mag. Karin Haslgrübler
A- 1060 Wien, Damböckgasse 10/2
Tel.: +43 / (0)664-4628859
Email: [email protected]
ÖIV Jugendkader - Modus
1. Zielsetzung:
Ziel des Jugendkader ist es junge Sportreiter der Klasse der Jugendlichen und Jungen
Reiter, die sich durch hohe Motivation auszeichnen, materiell, finanziell – sofern Mittel zur
Verfügung stehen – und in sonstiger dem ÖIV möglichen Art und Weise zu unterstützen
um ein bestmögliches Auftreten und eine erfolgreiche Teilnahmen der Kadermitglieder bei
Veranstaltungen sowie nationalen und internationalen Turnieren zu gewährleisten.
2. Einberufung in den ÖIV-Jugendkader:
Um Mitglied im ÖIV-Jugendkader werden zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt
sein:
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aktuelle Mitgliedschaft im ÖIV
Equipemitglied bei der letzten Weltmeisterschaft oder
Mitglied der letzten FEIF YouthCup Mannschaft oder
Erreichen der Jugend-Sport A-Qualifikation in Tölt-, Viergang-/Fünfgangbewerben
oder
folgende Ergebnisse in Passbewerben:
PP1: 5,7
P1: 25,00
P2: 8.70
P3: 16.00
Einbezahlung des Kaderbeitrages von 100,-- Euro
Das Jugendreferat hat mit den potentiellen Jugendkadermitgliedern bzw. deren
Erziehungsberechtigten zumindest mündlich Kontakt aufzunehmen, ob sie mit der
Einberufung in den Kader einverstanden sind.
Jede/r Jugendliche – vertreten durch einen Erziehungsberechtigten – hat das Recht, beim
Jugendreferat des ÖIV selbst einen Antrag zur Aufnahmen in den Kader zu stellen. Dazu
ist ein schriftlicher Nachweis der zu erfüllenden Kriterien zu erbringen. Eine Ablehnung
der Aufnahme hat schriftlich unter Angabe von Gründen durch das Jugendreferat zu
erfolgen.
Sollte eine Reiterin/ein Reiter die Nominierung nicht annehmen, kann er/sie frühestens
nach 6 Monaten erneut für den Kader nominiert werden.
Eine aktuelle Liste mit den Namen der Kadermitglieder und der Altersklasse wird auf der
ÖIV Homepage auf den Seiten des Jugendreferats geführt.
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3. Pflichten der Kadermitglieder:
Jedes Mitglied des ÖIV-Jugendkaders sollte sich dessen bewusst sein, dass es eine
Vorbildfunktion gegenüber allen anderen Kindern und Jugendlichen, die sich nicht im
Kader befinden, trägt. Die Mitglieder repräsentieren die besten Reiterinnen und Reiter der
österreichischen Jugendklasse und vertreten somit die Nation Österreich auf jeglichen
Veranstaltungen und Turnieren nach Außen – sowohl auf nationaler als auch auf
internationaler Ebene.
Folgenden Verpflichtungen müssen die Mitglieder des Jugendkaders nachkommen:
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Teilnahme an den Österreichischen Jugendmeisterschaften und zumindest einem
weiteren World Ranking Turnier auf nationaler Ebene pro Kalenderjahr
Teilnahme an einem vom ÖIV organisierten Kaderanlass pro Kalenderjahr (z.B.:
Trainingskurse)
Teilnahme an einem vom ÖIV organisierten Prüfungsreiten pro Kalenderjahr
regelmäßiger bestätigter Reitunterricht bei einem vom ÖIV anerkannten Trainer
(siehe Liste des Ausbildungsreferats)
Anwesenheit bei Terminen mit Sponsoren
Steht dem Besuch einer verpflichtenden Veranstaltung des ÖIV-Jugendkaders eine
eigene Krankheit oder Verletzung im Wege, ist schnellstmöglich das Jugendreferat zu
informieren.
Ist der Besuch einer verpflichtenden Veranstaltung aufgrund einer Verletzung/Krankheit
des Pferdes nicht möglich, ist die Teilnahme – bei Sinnhaftigkeit aufgrund des Themas
des Kaderanlasses – mit einem Ersatzpferd bzw. auch ohne Pferd wünschenswert. Ist
dies nicht möglich, ist das Jugendreferat unter Angabe von Gründen unverzüglich darüber
zu informieren.
4. Rechte der Kadermitglieder:
Jedes Mitglied des ÖIV-Jugendkaders hat das Recht die den Kadermitgliedern
angebotenen Förderungen in Anspruch zu nehmen:
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Ausstattung mit Kaderkleidung durch den ÖIV
Finanzielle Förderungen bei zumindest einem vom ÖIV anerkannten Trainingskurs
pro Jahr (geförderte Kurse werden auf der ÖIV Homepage / Rubrik Jugend
veröffentlicht)
Startsubvention an internationalen Turnieren in jeweils beschlossener Höhe
Sollte das Förderangebot erweitert werden können,
Jugendkadermitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.
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dies
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Jedes Mitglied des ÖIV-Jugendkaders hat das Recht seine Nominierung in den Kader
abzulehnen oder auch seine Mitgliedschaft im Kader ohne Angabe von Gründen zu
beenden.
5. Dauer der Kadermitgliedschaft:
Der ÖIV-Jugendkader in dieser Form startet mit 1.1.2015. Die Mitgliedschaft im Kader
erlischt automatisch 2 Jahre nach Aufnahme in den Kader, sollten innerhalb dieser Zeit
nicht erneut Ergebnisse zur Aufnahme in den Kader bestätigt werden.
Die Kadermitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Wechsel in die Allgemeine Klasse.
6. Verwarnung/Sperre und Ausschluss aus dem Jugendkader:
Verwarnungen bzw. Sperren und Ausschluss aus dem Jugendkader sind in § 7.1 des
Kompetenzkatalog Nationalkader Islandpferdereiten Kaderrichtlinien des Sportreferats
geregelt.
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