Kaderrichtlinien Schwimmen 2015/2016 der Bezirkskader des
Transcription
Kaderrichtlinien Schwimmen 2015/2016 der Bezirkskader des
Kaderrichtlinien Schwimmen 2015/2016 der Bezirkskader des Schwimmverbandes 1. Kaderstruktur Bezirkskader (E-Kader) Die Kaderbildung im SVW erfolgt auf der Grundlage des neuen Talententwicklungssystems, durch das sportliche Talente erkannt und entwickelt werden sollen. Das Talententwicklungssystem sieht eine Neueinteilung der Kaderstruktur auf Verbandsebene vor (siehe Kaderrichtlinien Schwimmen 2015/16 des SVW), die auf Bezirksebene wie folgt fortgesetzt wird: E1-Kader (8/9 Jahre weiblich, 8 bis 10 Jahre männlich) E2-Kader (10/11 Jahre weiblich, 11/12 Jahre männlich) E3-Kader (11/12 Jahre weiblich, 13/14 Jahre männlich) E4-Kader (12/13 Jahre weiblich, 14/15 Jahre männlich) 2. Nominierungskriterien a.) E1-Bezirkskader Jahrgang 2007 weiblich/männlich: Erfüllung von mindestens 40% der Kriterien (Gesamtpunktzahl) beim Landesvielseitigkeitstest (LVT) Jahrgang 2006 weiblich/männlich: Erfüllung von mindestens 40% der Kriterien (Gesamtpunktzahl) beim Landesvielseitigkeitstest (LVT) und mindestens 6 Punkte über 100 m Lagen Jahrgang 2005 männlich: Erfüllung von mindestens 40% der Kriterien (Gesamtpunktzahl) beim Landesvielseitigkeitstest (LVT) und mindestens 6 Punkte über 200 m Lagen und 400 m Freistil b.) E2-Bezirkskader Jahrgänge 2004/2005 weiblich und Jahrgänge 2003/2004 männlich: Erfüllung von mindestens 40% der Kriterien (Gesamtpunktzahl) beim Landesvielseitigkeitstest mindestens 9 Punkte in der Mehrfachnennung in olympischer Disziplin außer 50 m Freistil und die Absolvierung der Strecken 800 m Freistil (weiblich) / 1500 m Freistil (männlich) und 400 m Lagen (ausgenommen JG 2005 weiblich). c.) E3-Bezirkskader Jahrgänge 2003/2004 weiblich und Jahrgänge 2001/2002 männlich: Erfüllung von mindestens 40% der Kriterien (Gesamtpunktzahl) beim Landesvielseitigkeitstest mindestens 10 Punkte in der Mehrfachnennung in olympischer Disziplin außer 50 m Freistil und die Absolvierung der Strecken 800 m Freistil (weiblich) / 1500 m Freistil (männlich) und 400 m Lagen. d.) E4-Bezirkskader Jahrgänge 2002/2003 weiblich und Jahrgänge 2000/2001 männlich: Erfüllung von mindestens 40% der Kriterien (Gesamtpunktzahl) beim Landesvielseitigkeitstest mindestens 11 Punkte in der Mehrfachnennung in olympischer Disziplin außer 50 m Freistil und d die Absolvierung der Strecken 800 m Freistil (weiblich) / 1500 m Freistil (männlich) und 400 m Lagen im Zeitraum ab 01.09.2014 bis 19.07.2015. 3. Nominierungsverfahren Grundlage für die Aufnahme in einen der o.g. Bezirkskader ist die Auswertung der Wettkampfresultate, die im Zeitraum vom 01.09.2014 bis 19.07.2015 erzielt werden und des Landesvielseitigkeitstests (LVT). Die Auswertung der Wettkampfresultate erfolgt anhand der Rudolph-Tabelle 2015 aufgrund der Punkte-Rangfolge. Dabei werden mit Ausnahme für den E1-Kader ausschließlich Veranstaltungen mit elektronischer Zeitmessung auf der 50 m-Bahn berücksichtigt. Bei 400 m Lagen und 800 m bzw. 1500 m Freistil werden die Wettkampfergebnisse sowohl der 50 m Bahn als auch der 25 m-Bahn herangezogen; eine elektronische Zeitmessung ist hierfür nicht notwendig. Ab der Saison 2015/16 wird der Landesvielseitigkeitstest (LVT) zweimal pro Saison zentral durch den Verband durchgeführt und ist Voraussetzung für eine Aufnahme in den E-Bezirkskader. Grundsätzlich wird der erste LVT zu Beginn der Saison und der zweite LVT zu Beginn des Jahres durchgeführt. Zur Beurteilung werden Talentscouts des SVW vor Ort sein und den LVT begleiten. Als Grundlage zur Kaderberufung für die Saison 2015/2016 wird der erste LVT zentral durch den SVW einmalig am 2./3. Mai 2015 in Tübingen durchgeführt. Die Kadernominierungsliste wird am 20. Juli 2015 auf der Homepage des SVW veröffentlicht. Des Weiteren erhalten bis zu diesem Termin alle Schwimmer(innen), die in einen Kader berufen werden sollen, eine Kadermeldedatei vom SVW. Diese ist vollständig auszufüllen und bis spätestens 10. August 2015 an den jeweiligen Bezirksschwimmwart per E-Mail zurück zusenden. Die offizielle Kaderliste wird Ende August auf der Homepage des SVW veröffentlicht. Der Zeitraum der Kaderzugehörigkeit beginnt am 1.September 2015 und endet am 31. August 2016. Generell besteht bei Erreichen der Kaderkriterien seitens des jeweiligen Bezirkes keine Verpflichtung, die/(den) Aktive(n) in einen Kader zu berufen. Des Weiteren behält sich der Bezirksschwimmwart vor, Schwimmer(innen) im besonderen Interesse des Bezirks auch während der Saison – auf Antrag des Landestrainers/ Bezirkstrainers/ Bezirksschwimmwarts zu berufen. Gisela Heller & Susanne Keck Bezirk Südwürttemberg Maximilian Haase Bezirk Mittlerer Neckar Günther Ahlemann& Jürgen Bosch Bezirk Ostwürttemberg