Nominierungskriterien Landeskader 2015 Gerätturnen weiblich

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Nominierungskriterien Landeskader 2015 Gerätturnen weiblich
Nominierungskriterien Landeskader 2015
Gerätturnen weiblich
Grundsätzliches
Als Nominierungswettkämpfe für die Aufnahme in den Landeskader 2014 zählen die Hessischen Meisterschaften und die Hessischen
Nachwuchs-Meisterschaften, die Hessischen Einzelgeräte-Meisterschaften*, die Hessischen Mannschaftsmeisterschaften* und die
Hessischen Nachwuchs-Mannschaftsmeisterschaften*, darüber hinaus der Turntalent-Pokal und Kaderturncup und für die Turnerinnen
ab der AK 10 der Deutschlandpokal, die Deutschen Meisterschaften und Deutschen Jugendmeisterschaften sowie die Wettkämpfe der
1. - 3. Bundesliga und der Regionalliga* (DTL).
* Vierkampfergebnis erforderlich
Kadernominierung
Der Landeskader für 2015 wird für Turnerinnen der Jahrgänge 2006 bis 1997 aufgestellt.
Kriterien zur Kadernominierung sind in dieser Reihenfolge:
1) Wettkampfergebnis
Für alle Turnerinnen ist eine Teilnahme an den entsprechenden Wettkämpfen auf Bundesebene (inkl. DTL-Wettkämpfe) erstrebenswert.
Dieser Aspekt wird bei der Nominierung berücksichtigt.
Nominierungspunktzahlen
AK 8 (Jg 2006)
AK 9 (Jg 2005)
AK 10 (Jg 2004)
AK 11 (Jg 2003)
AK 12 (Jg 2002)
AK 13(Jg 2001)
AK 14 (Jg 2000)
AK 15 (Jg 1999)
AK 16+ (Jg 98/97)
2x
2x
2x
2x
2x
56 Punkte
60 Punkte
60 Punkte
60 Punkte
38 Punkte
40 Punkte
42 Punkte
44 Punkte
47 Punkte
2) Leistungsvoraussetzungstest (AN/TN)
Die Überprüfung der AN/TN erfolgt in den jeweiligen Wettkämpfen auf Bundesebene, so dass die Inhalte grundsätzlich unmittelbarer und
unverzichtbarer Bestandteil des leistungsorientierten Trainings sein müssen. Einmal jährlich wird vom HTV eine zentrale LVT-Abnahme
durchgeführt. Darüber hinaus werden die Normen im Rahmen der Landeskaderlehrgänge überprüft.
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Nominierungsprozente
AK 8/9
60 %
AK 10-13
50%
3) Zusätzliche Kriterien (laut HTV Rahmenkonzeption für den Leistungssport)

Mitgliedschaft in einem hessischen Verein, der unter TURNEN beim Landessportbund Hessen gemeldet ist

Teamfähigkeit

Motivation zum Betreiben von Leistungssport:
- Teilnahme an leistungsorientiertem Training
- Teilnahme an Wettkämpfen und Lehrgangsmaßnahmen des HTV
- Teilnahme an Wettkämpfen und Lehrgangsmaßnahmen des DTB
- leistungssportgerechte Lebensführung

positive Beurteilung der leistungssportlichen Entwicklungschancen.
- Es erfolgt eine schriftliche Beurteilung der Kadermitglieder. Die Beurteilung wird neben
dem aktuellen Leistungsstand als Hauptkriterium für eine Kaderberufung angesehen.

Anerkennung der Codes der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) und der World Anti- Doping Agency (WADA) sowie die
Bereitschaft zu sportmedizinischen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen

Anstreben eines Ausbildungs- bzw. höherer Schulabschlusses
Grundsätzlich gilt:
Nur Turnerinnen, die bei den Hessischen Meisterschaften starten, werden für die Kadernominierung berücksichtigt.
Bei fehlenden Nominierungskriterien (z. B. aufgrund Verletzung) kann sich die Turnerin einem Überprüfungsturnen beim Landestrainer
unterziehen. Bei vorhanden Perspektiven ist eine Berufung in den S-Kader möglich.
Die Nominierungsvorschläge werden durch den Lenkungsstab vorgenommen und vom Präsidium des HTV beschlossen.
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