Herunterladen - Gemeindenachrichten Keltern
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GEMEINDENACHRICHTEN GEMEINDENACHRICHTEN Soulfood Kitc www.keltern.de Amtsblatt der Gemeinde Keltern • Herausgeber: Gemeinde Keltern Bezugspreis: € 10,50 halbjährlich • Erscheinungsweise: 1 x wöchentlich 49. Jahrgang/Nr. 42 Das Benefiz-Go Druck & Verlag: BAUR-Typoform GmbH Freitag, 16. Oktober 2015 GEMEINDENACHRICHTEN E 20656 Vielfältige Angebote – Näheres im Innenteil – Soulfood Kitchen Das Benefiz-Gospelprojekt 17.10.15 19:00, Ein CG Ellmendinge 17.10.15 19:00, Einlass 18:00 WILDBADERSTRASSE 18, 75210 KELTER CVJM-Ellmendingen und CG Ellmen CG Ellmendingen WILDBADERSTRASSE 18, 75210 KELTERN WWW.SOULFOOD-KITCHEN. CVJM-Ellmendingen und CG Ellmendingen WWW.SOULFOOD-KITCHEN.DE EINTRITT FREI // SPENDEN ERBETEN EINTRITT FREI // SPENDEN ERBETEN GEMEINDENACHRICHTEN Weihnachten im Schuhkarton® 20. Sa is on Je tz t ! m it m ac he n bi S 15 .11. H OT L I N E 030 -76 883 883 www.weihnachten-im-schuhkarton.org eine aktion von Geschenke der hoffnung Wochenend- und Notdienste Unfallrettung - Krankentransport Euro-Notruf112 Feuerwehr / Polizei Feuerwehr Polizei-Notruf Polizeiposten Remchingen-Keltern Polizei-Revier Neuenbürg Rufnummer 112 Rufnummer 110 0 72 32 / 37 25 80 0 70 82 / 7 91 20 Geschulte Mitarbeiter begleiten auch Kinder und Jugendliche nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen. Wittelsbacherstraße 18, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 8001008 [email protected], www.sterneninsel.com Frauenhaus des Diakonischen Werkes Pforzheim-Stadt Telefon 0 72 31 / 45 76 30 Ärztlicher Notdienst Diakonisches Werk Pforzheim-Land Montag, Dienstag, Donnerstag: 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr, Mittwoch: 13.00 – Donnerstag 8.00 Uhr, Freitag: 16.00 – durchgehend bis Montag 8.00 Uhr, Feiertags: vom Vortag 19.00 – Folgetag 8.00 Uhr, Lindenstr. 93, 75175 Pforzheim, Tel. 07231 9170-0, Fax 07231 9170-12, E-Mail: [email protected] • Kirchliche allgemeine Sozialarbeit • Sozialpsychiatrischer Dienst • Kur-Vermittlung • Vermittlung von Haus- und Familienpflege • Tagesstätte für psychisch kranke Menschen in Wilferdingen Telefon 116 117 In Notfällen muss der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden. Notfallambulanz für Kinder+Jugendliche Klinikum Pforzheim GmbH, Klinik für Kinder und Jugendliche, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Telefon: +49 (0) 7231 / 969 - 2969 Mittwoch, Freitag und vor einem Feiertag: 15 - 20 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 8 - 20 Uhr (telefonische Terminabsprache empfohlen) Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern Bachstraße 30, 75210 Keltern, E-Mail: [email protected] Tel.: 0 72 36 / 13 09-0, Fax: 0 72 36 / 13 09-29 Ambulanter Pflegedienst Leitung: Telefon: Sylvia Burczynski 0 72 36 / 13 09-0 Zahnärztlicher Notdienst Pfarrämter in Keltern Nur Samstag und Sonntag Bereich Pforzheim0621 / 38 000 818 Bereich Neuenbürg0621 / 38 000 807 Evang. Pfarramt Evang. Pfarramt DietlingenNiebelsbach Tel. 0 72 36 / 98 02 44 Tel. 0 70 82 / 94 83 27 Evang. Pfarramt Kath. Pfarramt Ellmendingen / Weiler Tel. 0 72 31 / 44 17 93 Tel. 0 72 36 / 86 13 Apothekendienst Freitag, 16. Oktober 2015 Schlössle Apotheke, Pforzheim Westliche 80 · Tel. 0 72 31 / 4 24 64 20 Samstag, 17. Oktober 2015 Center-Apotheke, Pforzheim Wilhelm-Becker-Straße 15 · Tel. 0 72 31 / 44 39 433 Sonntag, 18. Oktober 2015 Stadt-Apotheke, Pforzheim Westliche 23 · Tel. 0 72 31 / 31 28 85 Weitere Apotheken-Notdienste unter www.aponet.de Ambulanter Hospizdienst westl. Enzkreis Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Begleitung, Palliative Beratung. Adresse: Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern-Ellm. Telefon: 07236 279 99 10 Ansprechpartnerin: Heidi Kunz 0162 / 968 4052 Cornelia Haas 01520 / 9465 523 [email protected] Mail: Homepage: http://westlicher-enzkreis.hospiz-bw.de Sterneninsel Ambulanter Kinder- & Jugendhospitzdienst für Pforzheim & Enzkreis - Der ambulante Kinder und Jugendhospizdienst für Pforzheim & den Enzkreis bietet unentgeltlich Unterstützung wenn ein Kind oder ein Elternteil die Diagnose einer schweren und unheilbaren Erkrankung erfahren hat. 2 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Es wurde eine allgemeine Notdienstnummer für die Tierärzte im Enzkreis eingerichtet. Unter der Nummer 0 72 31 / 1 33 29 66 wird der Anrufer zum notdiensthabenden Tierarzt weitergeleitet. EnBW Störungsstelle (Tag und Nacht erreichbar) Strom 0800 / 3 62 94 77 Erdgas 0180 / 2 05 62 29 Postagenturen - Öffnungszeiten Dietlingen - Getränke Luz Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr; Di. - Fr. 15.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.30 Uhr; Montagnachm. geschlossen Ellmendingen, Durlacher Str. 2 Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr Gemeindebücherei in der Begegnungsstätte Freitags von 15.00 - 17.30 Uhr Telefon während der Öffnungszeiten 0 72 36 / 71 52 Gemeindenachrichten 42/2015 Müll & Wertstoffabfuhr Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Abfuhrplan und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe Keltern-Ellmendingen, Birkenfeld und Königsbach 43. Kalenderwoche Tag Restmüll Grüne Tonne Recyclinghof Recyclinghof Bioabfall o Flach l RundEllmendingenBirkenfeld 19 Mo 20 Di 21 Mi 14.00-17.30 22 Do 23 Fr 14.00-17.30 24 Sa 13.00-16.00 8.30-11.30 DT = Dietlingen E = Ellmendingen Tag Recyclinghof W = Weiler N = Niebelsbach Königsbach DH = Dietenhausen Öffnungszeiten Häckselplatz Nöttingen: Wintermonate (Nov.-Febr.):Mi 15.00-17.00 Uhr Sa 11.00-17.00 Uhr Sommermonate (März-Okt.): Mi + Fr 15.00-18.00 Uhr Sa 10.00-17.00 Uhr Altglas-Sammelbehälter: – Zufahrt Speiterling-Schule, Dietl. – Buswendeschleife Kinzigstr., Ellm. 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 9.00-12.30 9.00-12.30 9.00-12.30 8.30-11.30 Amtliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Rathaus Ellmendingen, Rathaus Dietlingen - Grundbuchamt montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr und montags 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr freitags Örtliche Verwaltungsstelle Dietlingen: montags 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr donnerstags Örtliche Verwaltungen: Weiler, Niebelsbach, Dietenhausen Bürgerservice nach telefonischer Vereinbarung über Bürgerbüro - Rathaus Ellmendingen - siehe T elefonverzeichnis. Sprechzeiten des Bürgermeisters Ellmendingen montags 0 72 36 / 7 03 26 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Niebelsbach montags 0 70 82 / 22 66 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr Weiler montags 0 72 36 / 12 19 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr Dietlingen freitags 0 72 36 / 93 83-54 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dietenhausen freitags 0 72 36 / 65 65 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Abendsprechstunden des Bürgermeisters Jeweils Montags ab 18 Uhr in den Rathäusern der Ortsteile nach telefonischer Anmeldung beim Bürgermeister-Sekretariat. Telefon 0 72 36 / 703-26. Sprechstunden während der Ferien In den Rathäusern finden die Sprechstunden während der Ferien nur nach telefonischer Voranmeldungen statt. Anmeldungen unter der Telefon-Nummer 703-26, Bürgermeister-Sekretariat. Grundbuchamt Keltern Das Grundbuchamt weist die Bevölkerung darauf hin, dass Notar termine Donnerstag-Vormittags im Rathaus Dietlingen bei der Notarvertreterin Julia von Ehr wahrgenommen werden können. Eine vorherige Terminabsprache mit Herr Ihli Telefon 93 83 51 - ist erforderlich. Gemeindenachrichten 42/2015 Rathaus Ellmendingen Weinbergstraße 9 Telefon-Zentrale: 0 72 36 / 7 03-0 0 72 36 / 7 03-35 Telefax: Internet-Adresse:www.keltern.de E-Mail:[email protected] Bürgermeister Steffen Bochinger Sekretariat Susanne Bischoff 703-26 Hauptamt: Hauptamtsleiterin Karla Arp 703-27 Stv. Hauptamtsleiterin und Ordnungsamt Claudia Honnen 703-28 Vereins-, Versicherungsund Feuerwehrwesen Christa Smolarek 703-43 Renate Drollinger 703-29 Hauptamt Bauamt Theo Ossmann 703-22 Telefax: 703-72 Ilka Schmitz 703-24 Bürgerbüro Bianca Bischoff 703-23 Sabine Jäck 703-66 Telefax: 703-71 Soziales/Renten Ingrid Vetter 703-38 Maria Schneider 703-20 Standesamt Rechnungsamt: Stv Rechnungsamtsleiterin und Grundstücksverkehr Sabine Bischoff 703-37 Personalamt Susanne Schick 703-36 Koordinierungsstelle für Schul- und Kindergartenangelegenheiten Julia Höfler 703-31 Ira Köffel 703-32 Steueramt Gemeindekasse Vanessa Brecht 703-33 Buchhaltung Bianca Roser 703-34 EDV/Liegenschaftsverwaltung Jens Karcher 703-39 Telefax: 703-70 Rathaus Dietlingen Östliche Friedrichstraße 2 Leiter Grundbuchamt Geschäftsst. Gutachteraussch. Emil Ihli9383-51 Grundbuchamt Bernd Meier 9383-55 Örtliche Verwaltungsstelle Christa Smolarek 9383-50 Telefax:9383-59 Bauhofleitung/Bautechnik Peter Dörr Handy: 0151 15135100 Sekretariat im Sebastian Beinhardt 703-63 Rathaus Ellmendingen Telefax: 703-72 Wasserversorgung Benjamin Dörr Notdienst Handy: 0151 15135101 Revierleiter Ralf Rothweiler Gemeindewald Handy: 0175 2231067 dienstlich: 07232 370342 Sprechzeiten im Rathaus Ellmendingen: montags von 16.00 – 17.30 Uhr 703-40 Enzkreis-Kliniken Neuenbürg - Zentrale Chirurgische Klinik Medizinische Klinik Institut f. Anästhesiologie 0 70 82 / 796 - 0 (rund um die Uhr) 0 70 82 / 796 - 236 0 70 82 / 796 - 276 0 70 82 / 796 - 291 Enzkreis-Kliniken Mühlacker - Zentrale 0 70 41 / 15 - 1 · Fax 0 70 41 / 15 - 23 86 Geriatrische Rehabilitationsklinik Mühlacker - Zentrale 0 70 41 / 15 - 50 02 · Fax 0 70 41 / 15 - 50 03 Landratsamt Enzkreis - Netzwerk looping Wir bieten - Anlaufstelle bei Ess-Störungen - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe/ Selbsthilfegruppen (KISS) Telefon 0 72 31 / 308-9743 3 SOZIALES Beratungsstelle Seniorenzentrum Keltern für Eltern, Kinder und Jugendliche: Hohenzollernstraße 34, 75177 Pforzheim, Tel. 0 72 31 / 3 08 70 Beratung bei Trennung und Scheidung, bei Erziehungsfragen und in schwierigen Lebenslagen. Pforzheimer Str. 36, Keltern-Ellmendingen Telefon 07236/93365-0, Fax 07236/93365-105 E-Mail: [email protected] Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern Kaufmänn. Leitung: Petra Allion Bachstraße 30-32, 75210 Keltern Tel. 0 72 36 / 13 09-0, Fax 0 72 36 / 13 09-29 Ambulanter Pflegedienst Leitung: Sylvia Burczynski, Jakob Lange Tel. 0 72 36 / 13 09-0 Beratung und Ambulanz: Nach tel. Vereinbarung. Wochenend- und Feiertagsdienst: auf Anfrage - Häusliche Alten- und Krankenpflege - Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden - Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldempfänger - Fachspezifische Beratung - Beratung zur Leistung der Kranken- und Pflegeversicherung - 24-Stunden-Rufbereitschaft Nachbarschaftshilfe Leitung: Rose Reister, Tel. 0 72 36 / 13 09-15 Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung. -H auswirtschaftliche Versorgung für ältere Menschen - Betreuung von Kindern und Haushalt im Rahmen der Familienpflege (z. B. bei Krankheit der Mutter) - Individuelle Betreuung - Fahrdienste - Nachtbetreuung von 22.00 - 6.00 Uhr - Essen auf Rädern (tägl. warmes Essen, auch Sonn- und Feiertags.) - „ZIB.DE“ – zeitintensive Betreung demenziell erkrankter Menschen in der Häuslichkeit Tagespflege Straubenhardt Karlsbader Str. 9, 75334 Straubenhardt-Langenalb Leitung: Martina Murr-Weiß, Tel. 07248/9174-10 Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 8.00-16.30 Uhr Besuch an einzelnen oder mehreren Tagen (montags bis freitags) - Hol- und Bringdienst - Schnuppertage - Abrechnung auch über Pflegekassen - Senioren aus Keltern sind herzlich willkommen Beratungsstelle für Hilfen im Alter Ihre Ansprechpartnerin ist: Martina Schellenschmitt, Dipl.Sozialarbeiterin (FH) Bachstr. 30, 75210 Keltern-Dietlingen, Tel. 07236-1309-25, [email protected] Wir beraten, informieren und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen –b ei Fragen zu Hilfs-und Unterstützungsmöglichkeiten im Alter –w enn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation befinden – im Umgang mit Behörden und in schriftlichen Angelegenheiten – bei Fragen zur Pflegeversicherung – bei Fragen zu Vollmachten,Betreuungs-und Patientenverfügungen – bei Fragen zu verschiedenen Wohnformen im Alter – in einem Gesprächskreis für pflegende Angehörige Im Bedarfsfall vermitteln wir die entsprechenden Hilfsangebote oder stellen den Kontakt zu weiteren Fachdiensten her. Die Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich behandelt und können, falls notwendig, auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die persönliche Sprechzeit ist: Mi. 8.30 – 10.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung DemenzZentrum Bachstraße 32, 75210 Keltern-Dietlingen, Tel. 07236 / 130 - 508 - Nachmittag für Demenzkranke dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr - Nachmittag für Demenzkranke mit ihren Partnern/Angehörigen mittwochs von 15.00 - 17.00 Uhr - Beratungstermine nach Vereinbarung Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen für Senioren Träger: Gemeinde Keltern Bachstraße 23 + 32, Mozartstr. 18, 75210 Keltern Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 64 27 Büro: Mozartstr. 18, 75210 Keltern-Dietlingen Begegnungsstätte Spritzenhaus Östliche Friedrichstraße 2/1, 75210 Keltern Leitung: Carmen Höpfinger, Telefon 0 72 36 / 71 52 Diakonisches Werk Pforzheim-Stadt Beratungsstelle für Schwangere u. Schwangerschaftskonfliktberatung, Pestalozzistr. 22, 75172 Pforzheim. Außenstelle Wilferdingen, Kirchstr. 15/1, 75196 Wilferdingen Terminvereinbarung unter 07231 / 37 87 - 58 [email protected], www.diakonie-pforzheim.de pro familia Pforzheim e.V. Beratung rund um Schwangerschaft und Elternsein, anerkannte Beratungsstelle im Schwangerschaftskonflikt (§218), Beratung zu Sexualität, Partnerschaft, Familienplanung, Verhütung, Sexualpädagogik Parkstraße 19-21, 75175 Pforzheim, Telefon 07231/607 586-0 www.profamilia.de/pforzheim Terminvereinbarung: Mo.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Mo.-Mi. 15.00 - 17.00 Uhr Fachberatungsstelle Enzkreis für Menschen in Wohnungsnot und Fragen der Existenzsicherung Persönliche Beratung, Unterstützung und Information im Zusammenhang mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, Wohnraum- und Existenzsicherung. Sprechzeiten nach Vereinbarung im Wichernhaus / Pforzheim. Westliche 120, 75172 Pforzheim, Tel: 07231/566196-61, Mail: [email protected] Arbeitskreis Leben Pforzheim und Region Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr Luisenstraße 54 – 56, 75172 Pforzheim, Tel. 07231 / 1 39 40 80 Anlaufstelle bei Essstörungen Beratung für Betroffene und Angehörige (keine Altersbegrenzung – kostenfrei) Telefon 07231 / 9 22 77 - 60 Anwesenheitszeiten: Di., Mi., Fr. (Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört) [email protected], www.planb-pf.de Plan B, Beratungsstelle, Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim Angehörige von Alkoholikern (Al-Anon) Selbsthilfegruppe. Wir treffen uns jeden Samstag, 19 – 21 Uhr, Maximilianstr. 28, 75172 Pforzheim (Erlöserkirche). Tel. 07248-1702 oder 0157-36770321. Impressum Amtsblatt der Gemeinde Keltern, Herausgeber: Gemeinde Keltern Bezugspreis: € 10,50 halbjährlich, Erscheinungsweise: 1 x wöchentlich - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Bochinger; für den nichtamtlichen u. Anzeigenteil: BAUR-Typoform GmbH, Dieselstr. 15, 75210 Keltern, Tel. 07236 / 93 55 0, Fax 07236 / 93 55 55, [email protected], www.baurdruck.de 4 Gemeindenachrichten 42/2015 Veranstaltungsvorschau für Keltern Arbeitskreis Heimatpflege und Kunst (AHK) Naturfreunde - Skischule 17. Okt.: Der Krautschneider kommt -Filderkraut schneiden beim Kramerhaus von 10.00 - 14.00 Uhr mit Bewirtung 1. Nov.: Weidabtrieb von Dietlingen nach Ellmendingen 24. Okt.: Skibasar mit anschließender Apre-Skiparty in der MZH Speiterling Annahme 9.30 - 12.00 Uhr, Verkauf ab 14.00 Uhr, Party ab 20.00 Uhr Gemeinde Keltern und Marktbeschicker 19. Okt.: Kirwemärktle auf der Linden- und Weinbergstraße DRK Keltern 22. Okt.: Blutspendeaktion von 15.00 bis 19.00 Uhr in der Ellmendinger Mehrzweckhalle „miteinander-füreinander“ – senorienfreundliche Gemeinde Keltern 25. Okt.: Tanzcafe im Katholischen Gemeindezentrum, Bachstraße 8, Dietlingen. Beginn: 14 Uhr Ev. Kirchengem. Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler Obst- und Gartenbauverein Weiler e.V. 29. Okt.: „Treffpunkt Frau“ zum Thema: „Frauen, die mein Leben prägten“; 9.00 Uhr Albert-Knapp-Haus, Ellmendingen 22. Okt.: Themenabend - Vortrag über: Obst und Gemüse ernten und einlagern und Gartenbeete vorbereiten für das Frühjahr. Beginn: 20.00 Uhr in den Vereinsräumen im Rathaus. 29. Okt.: Weinbau-Stammtisch mit Rückblick auf die Lese 2015; Löwen, Ellmendingen Beginn 20.00 Uhr Weinbau-Stammtisch Impressionen aus der Gemeinde Beim 2. Tanzfest des TSC BlauGold Keltern e.V. für alle Tanzbegeisterten ab 50 am 10.10. in der Speiterlinghalle sind viele Damen und Herren dieses Alters gekommen, um gemeinsam mit anderen Tanzgruppen zu tanzen. Mitglieder der Volkstanzgruppe Langensteinbach. SOZIALE NACHRICHTEN Haus der Familie Am Hasenstock 23, 75334 Straubenhardt Tel. 07082/929550, Fax 07082/929564 www.hdf-straubenhardt.de, [email protected] Das Haus der Familie ist die Weiterbildungsstätte im westlichen Enzkreis in Trägerschaft Familienbildung Westlicher Enzkreis e.V. Weitere Informationen unter www.hdf-straubenhardt.de., Tel. 07082 / 92 95 50, Fax: 07082 / 92 95 64 E-Mail: [email protected] Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr 9.00 – 12.00 Uhr; Mi. 14.00 – 17.00 Uhr Unser neues Herbst/Winter Programm für 2015/2016 finden Sie auf unserer Homepage und in unserem neuen Programmheft. Geschenkpapier selbst gemacht - Malen mit Naturfarben Für Kinder ab 7 Jahren UN02- Mittwoch, 22.10.2015 von 15.00 – 17.30 Uhr Babysitterkurs Für Jungendliche ab 13 Jahren KT06- Samstag, 24.10.2015 von 09.30 – 16.00 Uhr Gehirnjogging und Konzentrationstraining Bringen Sie ihr Gedächtnis wieder in Schwung und verbessern Gemeindenachrichten 42/2015 Der Flechttanz. Sie ihre Konzentrationsfähigkeit GG20- Dienstag, 27.10.2015 von 18.00 – 21.00 Uhr Die hCG-Stoffwechselkur Sie möchten langfristig Ihr Essverhalten verändern? GG21- Donnerstag, 29.10.2015 von 20.00 – 22.00 Uhr Kleine Kinder - ganz groß Reitpädagogische Frühförderung auf dem Pferd für 3-6 Jährige EK18- Mo. 02.11. – Mi. 04.11.2015 von 10.00 – 11.00 Uhr Umgang mit Trotz und Wut im Erziehungsalltag PP02- Dienstag, 03.11.2015 von 20.00 – 22.00 Uhr Berufsfindung für Jugendliche – mal anders Für Jugendliche KT08- Mittwoch, 04.11.2015 von 14.00 – 16.30 Uhr Angebote in den Herbstferien • Karate für Kinder ab 9 Jahren und Jugendliche KT07- Di. 02.11.- Fr. 05.11.2015 von 10.00 – 11.00 Uhr • Ferienspaß mit Frechdax und Heulmax für Kinder ab 8 Jahren KT15- Mo. 02.11.- Do. 05.11.2015 von 10.00 – 11.30 Uhr Chillen mit Lamas – Cool sein mal anders Für Jugendliche ab 14 Jahren KT09- Freitag, 06.11.2015 von 10.00 – 14.00 Uhr Tagesseminare für pädagogische Fachkräfte • Dienstplangestaltung FO DP1 - Freitag, 30.10.2015 von 08.30 – 16.00 Uhr Facherzieherin/Facherzieher für Frühpädagogik 5 Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte in 6 Modulen 1. Modul: 22.-24.10.2015 / 2. Modul: 11.-12.12.2015 Fortbildung zur Entspannungs-pädagogin/pädagoge Für pädagogische Fachkräfte in Schule, Kindergarten, Kernzeitbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit in 2 Modulen 1. Modul: 06.-07.11.2015 / 2. Modul: 16.-17.01.2016 Facherzieher/Facherzieherin für Sprachentwicklung und Sprachförderung Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte in 6 Modulen Modul 1: ab 19./20.11.2015 Weitere Informationen zu den Fortbildungen erhalten Sie auf unserer Homepage. Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung, Psychosoziale Beratung, Palliative Beratung Veranstaltungshinweis: Kraft- und Hoffnungslieder – FareWell Frauen Lieder für Tage in Moll Wann? Samstag, 17.10.2015 von 18.00 bis 19.30 Uhr Wo? Im Veranstaltungsraumdes ambulanten Hopsizdienstes westlicher Enzkreis Ettlinger Straße 15, 75210 Keltern-Ellmendingen (Eingang Römerstraße 6) Leitung:Elina Krüger, FareWell Frauen Der Eintritt ist frei. Anmeldung nicht erforderlich FareWell Frauen Pforzheim – Tel. 0174 377 36 39 eMail: [email protected] noch mehr Infos unter www. herzklang-pforzheim.de Der ambulante Hospizdienst westlicher Enzkreis lädt ein zur Dia-Überblendschau am Donnerstag, 22. Oktober 2015 PHANTASIA entspannen, träumen, mit Bildern und Musik präsentiert von Erich Blaich, dem Fotograf mit dem besonderen Blick. Mit diesem Titel möchte Erich Blaich seinem Publikum wieder etwas Besonderes bieten. Die Bilder zu dieser ungewöhnlichen Dia-Überblendschau wurden so gewählt, dass sie als Gesamtwerk zu einem echten Erlebnis werden, oder besser ausgedrückt, dass „die Seele baumeln lassen“ möglich wird, ohne dabei das Mitdenken zu vernachlässigen. Nicht dem Einzelbild, sondern der sinnvollen Bildfolge mit Motiven aus NATUR und ARCHITEKTUR wird der Vorrang gegeben. So kann sich der Betrachter schon nach wenigen Bildern in den Bann ziehen und dabei seinen eigenen Gedanken freien Lauf lassen. Da nahezu alle gezeigten Bauwerke in Baden-Württemberg zu finden sind, werden Ihnen somit auch die meisten bekannt sein, was jedoch für diese Diaschau gar nicht so wichtig ist, denn Hauptsache ist, dass es diese Kostbarkeiten gibt. Die Bilder erklären sich selbst, daher würden Bilderläuterungen nur stören und unterbleiben deshalb gänzlich. Weitere Informationen finden Sie auf www.diablaich.de Wann? Donnerstag, 22.Oktober um 19:30 Uhr Wo?Im Veranstaltungsraumdes ambulanten Hopsizdienstes westlicher Enzkreis Ettlinger Straße 15, 75210 Keltern-Ellmendingen (Eingang Römerstraße 6) Der Eintritt ist frei, Spende erbeten 6 So erreichen Sie uns: Birkenfeld, Engelsbrand, Keltern, Neuenbürg, Straubenhardt Heidi Kunz, Palliative Fachkraft, Koordination, Einsatzleitung Tel. 07236 279 99 10 Sie können auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen bald möglichst zurück. Email: [email protected] Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de Adresse der Geschäftsstelle: Ettlinger Str. 15, 75210 Keltern (Ellmendingen), Eingang Römerstr. Spendenkonten: – Sparkasse Pforzheim Calw IBAN: DE19666500850000965200, BIC: PZHSDE66XXX – Volksbank Pforzheim IBAN: DE78666900000001954678, BIC: VBPFDE66XXX Soziale Dienste Straubenhardt-Keltern Tagespflege – Sozialstation – Nachbarschaftshilfe Erntedankfeier in der Tagespflege Da älteren und hilfebedürftigen Menschen oft der Weg in die Kirche ohne fremde Hilfe versagt bleibt, haben die Mitarbeiter eine hausinterne Erntedankfeier durchgeführt. Der Raum war passend geschmückt und es wurden u.a. christliche Lieder gesungen und eine Danke-Geschichte vom Brot gelesen. Am Dienstagnachmittag besuchten 12 Gäste der Tagespflege den Seniorennachmittag im Gemeindehaus in Langenalb. Wir wurden mit Kaffee und leckerem Kuchen verwöhnt und erlebten einen informativen Nachmittag. Im Dezember kommen wir bestimmt wieder. Begegnungsstätte „Spritzenhaus“ Die Gemeinde Keltern lädt zu folgenden Veranstaltungen ein: Begegnungsstätte „Spritzenhaus“ Montag, 19.10.2015 14.30 - 17.30 Uhr Spielnachmittag Dienstag, 20.10.2015 11.30 - 13.00 Uhr AWO-Mittagstisch im Spritzenhaus Anmeldung bei Frau Höpfinger Tel. 6427 13.00 - 17.00 Uhr Sing- und Spielenachmittag 18.30 - 20.00 Uhr Französisch Frau Decker Mittwoch, 21.10.2015 14.00 - 17.00 Uhr Spielrunde der Schachfreunde Donnerstag, 22.10.2015 09.30 - 11.00 Uhr Französisch Frau Decker 14.30 - 17.00 Uhr kein Handarbeitskreis Freitag, 23.10.2015 15.00 - 17.30 Uhr Gemeindebücher geöffnet Gemeindenachrichten 42/2015 Fahrt nach Herrenalb Unsere nächste Fahrt ins Termalbad nach Herrenalb ist am Mittwoch, den 28. Oktober. Der Aufenthalt kann auch zu einem Spaziergang genutzt werden. Anmeldung ist unbedingt erforderlich bei Frau Höpfinger Tel. 6427. Seniorentreffs Keltern Seniorentreff Dietenhausen Am Mittwoch, den 21. Oktober treffen wir uns um 14.30 Uhr wieder zu einem gemütlichen Nachmittag im Bürgersaal. Dabei wird uns Frau Martina Köhl von Pro-Senior die neuesten Gesundheitsprodukte vorstellen. Alle Senioren, Freunde, Bekannte und Gönner sind wie immer recht herzlich eingeladen. perfekt rüber“, so Bochinger. Müller schloss sich an die Worte des Bürgermeisters an: „Ich freue mich sehr, dass der Film so gut ankommt. Schließlich lag mir das Projekt sehr am Herzen, da ich ja hier in Keltern lebe.“ Das Team von TV-BW hatte das ganze Jahr über gedreht, um sowohl die kräftigen Farben des Frühlings als auch die Lese des Weins im Herbst mit der Kamera einfangen zu können. Sogar Schauspieler wurden engagiert, die zu Beginn und am Ende des Films eine kleine Szene zum Besten geben. Das Gemeindeportrait ist künftig unter anderem auf der Homepage der Gemeinde zu sehen. Imagefilm des Enzkreises aktualisiert – DVD im Landratsamt erhältlich – Azubifilm informiert zu möglichen Berufsausbildungen miteinander – füreinander Einladung zum Tanzcafé Am Sonntag, den 25. Oktober 2015, 14:00 Uhr Kath. Gemeindehaus Heilige Familie, Bachstr.8 Bei live Musik mit THEO MÜLLER - Der Musik zuhören oder das Tanzbein schwingen - Schwungvollen Darbietungen folgen - Kaffee und Kuchen genießen - Miteinander Spaß haben Sie sind herzlich eingeladen! Falls Sie Interesse haben, bieten wir Ihnen bei Bedarf einen Fahrdienst an. Hierzu können Sie sich bei Rose Reister anmelden, Telefon 07236/1309-15 bis 22.10.2015, 12:00 Uhr Die Veranstaltung ist kostenfrei. Auf Ihr Kommen freut sich das Projekt-Team Miteinander- füreinander AMTLICHE NACHRICHTEN Neuer Imagefilm für die Gemeinde Badische Spitzenweine, innovative Tüftler und ein enger Zusammenhalt der Bürger – genau das zeichnet die Gemeinde Keltern aus. Um auch Ortsfremden die Kommune am Rande des Nordschwarzwaldes schmackhaft zu machen, hat die Tochterfirma der Pforzheimer Zeitung, TV-BW Medienproduktionen, im Auftrag der Gemeinde ein Ortsportrait erstellt. Dieser Film wurde nun von Geschäftsführer Jürgen Th. Müller und Redakteurin Tina Kirchner an Bürgermeister Steffen Bochinger übergeben. Foto: Ketterl/Pforzheimer Zeitung „Der Film ist super geworden. Tolle Landschaftsbilder, einzigartige Luftaufnahmen und, ganz klar, der Wein – das alles kommt Gemeindenachrichten 42/2015 Die Auszubildenden (von links) Bettina Bastian, AnnaMatthea Kammerer, Trixi Jost und Sara-Jane Jeske mit dem aktualisierten Enzkreis-Film. Für die Ausbildung beim Landratsamt wirbt außerdem ein Kurzfilm, der auf der Homepage zu sehen ist. „Sein Vorvorgänger ist bereits fünfundzwanzig, der Vorgänger nur zehn Jahre alt, aber er bedurfte dennoch einer Verjüngungskur“, schmunzelt Landrat Karl Röckinger. Die Rede ist vom neuen Enzkreis-Imagefilm: Der alte Streifen, den die Landkreisverwaltung im Jahr 2005 komplett überarbeitet und neu konzipiert hatte, ist inzwischen erneut aktualisiert worden und auf der Gartenschau in Mühlacker bereits im Probebetrieb gelaufen. „Ein Landkreis ist eigentlich ja etwas, das über lange Zeit unverändert Bestand hat – jedenfalls was seine Grenzen oder die Zahl der Gemeinden angeht. Dennoch ist es erstaunlich, was sich innerhalb der letzten zehn Jahre im Kreis getan hat“, betont der Kreischef. Zu den bekannten touristischen Zielen wie dem Kloster Maulbronn oder dem Schloss Neuenbürg gesellen sich inzwischen das Römermuseum in Remchingen und das Kaffeemühlen-Museum in Wiernsheim. „Beide Einrichtungen haben sich innerhalb kurzer Zeit zu beliebten Ausflugszielen in der Region gemausert“, freut sich Röckinger. Auch die Kreisverwaltung selbst kann einen beachtlichen Fortschritt vorweisen: „Für unsere Anstrengungen im Klimaschutz wurden wir 2012 mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet“, erwähnt Röckinger nicht ohne Stolz. Das zeigt auch der Film, der den Betrachter sowohl mit dem Elektroauto als auch mit dem ÖPNV auf eine rund 15-minütige Reise durch die vier reizvollen Landschaftsformen des Enzkreises mitnimmt und dabei die Städte und Gemeinden mit ihren Sehenswürdigkeiten und den vielfältigen kulturellen Aktivitäten vorstellt. Der Film kann auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.deoder auf Youtube angeschaut werden. Zudem ist er als DVD bei der Pressestelle des Landratsamtes Enzkreis per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07231 308-9548 erhältlich. Die DVD enthält auch Versionen in englischer, französischer, spanischer, italienischer, polnischer, ungarischer und chinesischer Sprache: „Damit wollen wir unseren vielen ausländischen Freunden und Partnern unseren Landkreis noch näher bringen,“ erklärt der Landrat.Wer an einer Ausbildung beim Landratsamt interessiert ist, kann sich ebenfalls auf der Enzkreis-Homepage unter dem Stichwort Ausbildung 7 den neuen Azubi-Film anschauen. „Er wurde von den Auszubildenden in Zusammenarbeit mit TV-BW Medienproduktionen erarbeitet und gibt einen Überblick über die vier Berufe Vermessungstechniker, Straßenwärter, Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsbeamte“, empfiehlt Ausbildungsleiter Michael Fink. „Daneben bilden wir in weiteren Berufszweigen aus.“ Einen vollständigen Überblick geben die Ausbildungsseiten auf der Homepage. Für Fragen steht Michael Fink per E-Mail an michael. [email protected] telefonisch unter 07231 308-9294 jederzeit gerne zur Verfügung. Einladung zur Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 20. Oktober 2015, findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Keltern-Ellmendingen eine öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES an. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen. gez. Steffen Bochinger, Bürgermeister Öffentliche Tagesordnung: 1. Fragen der Bevölkerung Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des 2. Gemeinderates Frank Kern und Nachrücken von Frau Kerstin Wößner 3. Vorstellung der Aufgaben eines Gemeindevollzugsbediensteten durch den Stelleninhaber des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen 4. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Keltern 2030 und des Landschaftsplanes; Aufstellungsbeschluss 5. Grundsatzbeschluss zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) 6. Entscheidung über das Einvernehmen zu Bauanträgen 7. Bekanntgaben und Verschiedenes 8. Fragen der Gemeinderäte Änderungen aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes; Glückwünsche an Altersjubilare Das neue Meldegesetz des Bundes (BMG) tritt am 01.11.2015 in Kraft und löst damit die bisherigen melderechtlichen Regelungen der Länder ab. Neben vielen Änderungen wurde auch die Bekanntmachung der Altersjubilare neu geregelt. So werden nach § 50 Abs. 2 BMG ab dem November Altersjubiläen zum 70. Geburtstag, dann jedoch erst jeder fünfte weitere Geburtstag – also der 75., 80., 85. usw. –, und ab dem 100. Geburtstag wird wieder jeder folgende Geburtstag veröffentlicht. Vorausgesetzt natürlich, es liegt kein Widerspruch zur Übermittlung dieser Daten vor. Da die Ämter das neue BMG einhalten müssen, ist eine andere Handhabung leider nicht möglich. Danke für Ihr Verständnis! Weinbauvereins Niebelsbach, Manfred Seemann, half bei allen Handgriffen, vom Entleeren der Obstsäcke, über das Mahlen und Pressen, bis hin zum Abfüllen des Saftes und dem Entsorgen des Tresterkuchens, mit. Bereits seit vier Jahren betreut das ehrenamtliche Team mit viel Freude und Herzblut die Gemeindemoste. Dieses große Bürgerengagement für den Erhalt des heimischen und regionalen Streuobstbestands und eines Stücks Lebenskultur war dem SWR dann auch einen Fernsehbeitrag wert. Zwei Stunden lang war Redakteur Wolfgang Hörter vom Studio Karlsruhe zusammen mit einem Kameramann und einem Tontechniker mit „Puschelmikrofon“ vor Ort um Eindrücke und Stimmungen für einen drei- bis vierminütigen Beitrag einzufangen. Sowohl das „Moste-Team“, als auch die „Kunden“, die auch aus dem weiteren Umkreis unter anderem aus Huchenfeld, Engelsbrand, Karlsbad, Bretten und Calmbach nach Keltern kommen, gaben bereitwillig Auskunft. Kelterns Bürgermeister Steffen Bochinger unterstrich die Wichtigkeit der Arbeit für den heimischen Streuobstbestand und lobte das große ehrenamtliche Engagement. Neben den „Kunden“ in fast allen Altersklassen freuten sich vor allen Dingen auch die fünf Männer und die eine Frau des MosteTeams über die gelebte Gemeinschaft und ein Stück Tradition. Gemeinsam wurden so bis jetzt rund 10.000 Liter Wein und 30.000 Liter Apfelsaft gekeltert. Aber noch reifen manche Äpfel an den Bäumen und auch manchen Trauben hängen noch an den Rebstöcken. Deshalb wird der Saisonbetrieb, der jeweils mittwochs und freitags von 13 bis 18 Uhr, sowie samstags von 9 bis 14 Uhr geöffneten Moste erst am 24. Oktober enden. Wer also noch Äpfel, Birnen oder Trauben zu pressen hat, kann zu den genannten Öffnungszeiten zum Gemeindebauhof bei der Grenzsägmühle in Niebelsbach kommen oder sich während dieser Zeiten telefonisch unter 0175/8080794 anmelden. Kamera-Team in der Gemeindemoste Gemeindemosterei am 24. Oktober zum letzten Mal in dieser Saison geöffnet „Bei euch geht’s ja zu wie in Hollywood“ scherzte am Mittwoch vor acht Tagen ein Besucher in der Kelterner Gemeindemosterei. Wie er, so waren viele gekommen um Äpfel, Birnen oder Trauben zu Saft pressen zu lassen und diesen dann in Kunststoff-Fässern oder in praktischen 5-Liter Saftpaketen (Bag-in-Box) mit nach Hause zu nehmen. Alles ging Ratz-Fatz. Es blieb aber auch noch genügend Zeit für ein Schwätzchen und für manchen Scherz. Das eingespielte Helferteam um den Vorstand des Obst- und 8 Die Gemeindemoste im Bauhof Keltern ist am Samstag 24. Oktober letztmalig in dieser Saison geöffnet. Bis dahin sind die Mostereizeiten noch mittwochs und freitags von 13 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 14 Uhr. Neben dem Saft zum Mitnehmen kann auch Saft in „Bag-in-Box“ 5-Liter Saftpakete abgefüllt werden. Hier wird der Saft erhitzt und in Beutel mit Hahn abgefüllt. Er ist so 1,5 - 2 Jahre, und nach Anbruch 2 - 3 Monate, haltbar. Hier bitten wir um Terminabsprache während den Öffnungszeiten 0175-8089794 Gemeindenachrichten 42/2015 Kirwemärktle am kommenden Montag Am kommenden Montag, 19.10. ist wieder Markttag in Ellmendingen. Nach einer über 300-jährigen Tradition findet jeweils am Montag nach Kirwe ein „Krämermarkt“ in Ellmendingen statt. Ehemals auf dem Lindenplatz und der Durlacher Straße entlang des Arnbachs aufgereiht, findet der Markt nun schon seit 1983 auf der Linden- und Teilen der Weinbergstraße statt. So verwandelt sich auch diesmal der Bereich ums Rathaus wieder in Einkaufsmeile der besonderen Art. Bereits ab den frühen Morgenstunden findet der „überschaubare“ Markt statt. Hier können die Besucher dann an den Ständen vorbeiflanieren, einkaufen und mit Freunden und Bekannten beim gemütlichen Plausch verweilen. Diese interessante Mischung aus Warenangebot herzhafter oder süßer Verköstigung und netter Unterhaltung macht den Charme des „Ellmendinger Kirwemärktles“ aus. Anmeldung zum Nikolausmarkt 2015 Es ist wieder soweit am 5. Dezember findet der Dietlinger Nikolausmarkt statt. Die seitherigen Teilnehmer werden gebeten ihre Anmeldung schriftlich bei Vera Trauschke (Reisebüro) abzugeben. Der entsprechende Vordruck wurde bereits zugemailt. Gesucht werden neben den seitherigen Teilnehmern auchnoch weitere Interessierte, sowie wie Sponsoren, die die Werbung für den Nikolausmarkt unterstützen. Hier bitten wir die Teilnehmer auch im Lieferantenoder Bekanntenkreis nachzufragen. Der Nikolausmarkt findet am 5.12. 2015 von 12 – 14 Uhr statt. Eröffnung ist um 14 Uhr. Ein Buspendelverkehr ist ab 13 Uhr eingerichtet. Für Fragen steht Jost Brade Tel.:07236/980123 Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung Aufgrund § 58c Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 31.3.2016 an die Gemeindeverwaltung – Bürgerbüro-, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern oder an die Gemeindeverwaltung – Örtliche Verwaltung Dietlingen – Östliche Friedrich Str. 2, 75210 Keltern zu richten. Zeitung „Abfallwirtschaft und Klimaschutz im Enzkreis“ wird verteilt In dieser Woche erhalten alle Haushalte im Enzkreis die zweite diesjährige Ausgabe der Zeitung „Abfallwirtschaft und Klimaschutz“. Schwerpunkte sind diesmal Windenergie, die Abfallbilanz und die Öffentlichkeitsarbeit.„Die Abfallbilanz zeigt, dass wir mit den Grünen Tonnen und den Häckselplätzen bei den Sammelmengen Spitzenplätze belegen können“, berichtet Ewald Buck, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft. 209 Kilo je Einwohner und Jahr lieferten die Haushalte auf den Häckselplätzen an, nur die Baden-Badener sammelten noch Gemeindenachrichten 42/2015 mehr davon ein. Dasselbe Bild ergibt sich beim Altglas: Auch dort belegte der Enzkreis das zweitbeste Ergebnis in BadenWürttemberg. Ausführliche Zahlen zur Abfallbilanz stehen in der Abfall- und Klimaschutz-Zeitung. Weitere Beiträge greifen Themen wie die Schadstoffentsorgung, Kleidertausch-Partys oder neue Angebote der Enzkreis-App auf. In Gastbeiträgen erläutern die Stadtwerke Pforzheim die Energiewende in Pforzheim und die Stadtwerke Mühlacker die Vorbildfunktion ihrer Biogaserzeugung für eine Delegation aus dem Partnerdistrikt Masasi aus Tansania. Die Zeitung gibt es auch als pdf-Datei im Internet auf der Entsorgungsplattform unter www.entsorgung-regional.de. Telefonisch erreichbar ist die Abfall- und Klimaschutzberatung unter Rufnummer 07231 354838. Neuerungen durch das Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 Ab dem 1. November 2015 gilt das Bundesmeldegesetz (BMG), welches das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt. Es löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie das Landesmeldegesetz ab. Änderungen betreffen u.a. die Meldepflichten, die Melderegisterauskünfte und die Auskunftssperren. Das neue Bundesmeldegesetz sieht unter anderem vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Bezug der Wohnung gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person hierfür 2 Wochen Zeit gewährt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus. Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Mustervordrucke werden wir ab sofort auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Wesentliche Neuregelungen sind unter anderem: Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden. Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden, erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten. Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen werden vereinfacht. Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen. Eine Evaluation der neuen Regelungen durch die Bundesregierung auf wissenschaftlicher Grundlage und anschließende Berichterstattung an Bundestag und Bundesrat vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Einführung eines bedingten Sperrvermerks für bestimmte Einrichtungen z.B. Pflegeheime, Krankenhäuser, Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber oder Flüchtlinge etc. Bundeseinheitliche Befristung von Auskunftssperren auf 2 Jahre. 9 Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes Hiermit wird ein Einzug in bzw. Auszug aus folgender Wohnung bestätigt: __________________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit Zusatz __________________________________________________________________________________ Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus In die vorher genannte Wohnung ist/sind am ________________ folgende Person/en eingezogen bzw. ausgezogen: 1. _______________________________________________________________________________ 2. _______________________________________________________________________________ 3. _______________________________________________________________________________ 4. _______________________________________________________________________________ 5. weitere Personen siehe Rückseite Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten: _________________________________________________________________________________, Name des Wohnungsgebers _________________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Wohnungsgebers _________________________________________________________________________________ Ggf. Name der durch den Wohnungsgeber beauftragten Person Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten: _________________________________________________________________________________, Name des Eigentümers der Wohnung _________________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Eigentümers der Wohnung Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m §19BMG). ____________________________________ ____________________________________ Ort, Datum 10 Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person Gemeindenachrichten 42/2015 Flüchtlinge im Enzkreis Teil 10: Erstaufnahme, vorläufige und Anschluss-Unterbringung – warum viele Flüchtlinge immer wieder umziehen (müssen) Viele Tausend Menschen suchen zurzeit Zuflucht in Deutschland. Woher kommen diese Menschen, wo und wie werden sie untergebracht, dürfen sie arbeiten und wenn ja, ab wann? Auf diese und zahlreiche weitere Fragen gibt eine Artikelserie Antworten, die im Mitteilungsblatt erscheint. Zwei, drei, vier Stationen von München bis Mönsheim Wer in Deutschland Asyl beantragt, wird zunächst in einer LandesErstaufnahme (LEA) untergebracht. In welchem Bundesland dies geschieht, ist weitgehend unabhängig davon, wo er erstmals registriert wird: Die Flüchtlinge werden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Länder verteilt. Baden-Württemberg nimmt nach dieser Quote knapp 13 Prozent der Menschen auf. Sie kommen zunächst in einer der Erstaufnahmen im Land unter. BadenWürttemberg hat die Platzkapazität in den vergangenen Monaten stark ausgebaut: Anfang September standen 14.000 Plätze bereit. Dennoch sind die Einrichtungen mit etwa 20.000 Menschen stark überbelegt. Spätestens drei Monate nach Ankunft in der LEA werden die Flüchtlinge auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Der Enzkreis nimmt etwa zwei Prozent dieser Menschen „vorläufig“ auf. Die „vorläufige Unterbringung“ erfolgt in GemeinschaftsUnterkünften, zum Teil auch dezentral in Wohnungen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl an Flüchtlingen hat das Landratsamt außerdem mehrere Notunterkünfte eingerichtet. Mit dem Abschluss des Asylverfahrens, spätestens jedoch nach 24 Monaten, ziehen die Asylbewerber aus den dezentralen und den Gemeinschafts-Unterkünften endgültig um: in Gebäude, die den Gemeinden gehören oder von ihnen angemietet werden. Sie sind ab diesem Zeitpunkt für die „Anschluss-Unterbringung“ zuständig – es sei denn der Flüchtling hat eine Arbeit gefunden und kann seine Wohnung und den Lebensunterhalt selbst finanzieren. Anerkannte Flüchtlinge können eine Wohnung auch dann selbst auf dem Wohnungsmarkt suchen, wenn sie die Miete nicht aus eigenem Einkommen bezahlen können. Sie sollten in diesem Fall jedoch vorher vom zuständigen Jobcenter prüfen lassen, ob die Wohnung angemessen ist und das Jobcenter die Mietkosten übernehmen kann. Verteilung auf die Gemeinden richtet sich nach der Einwohnerzahl Die Zuteilung auf die Städte und Gemeinden erfolgt im Verhältnis zur Zahl der Einwohner. Dabei wird die Zahl der Flüchtlinge in vorläufiger Unterbringung berücksichtigt, um unter den Kreisgemeinden eine gerechte Verteilung zu erreichen. Dadurch kann es geschehen, dass Menschen nicht nur innerhalb des Dorfs umziehen müssen, sondern in einen anderen Teil des Enzkreises. Dies gilt besonders für Orte, in denen viele Menschen in der vorläufigen Unterbringung leben. Im Idealfall können die Betroffenen in der Gemeinde wohnen bleiben, in der sie bislang untergebracht waren, zur Schule oder in den Verein gegangen sind und Kontakte geknüpft haben. Beim Landratsamt ist man bemüht, diesem Leitgedanken gerecht zu werden – vor allem angesichts der hohen und nach wie vor steigenden Zahlen an Flüchtlingen kann dies jedoch nicht garantiert werden. Am Sonntag, 25. Oktober: „Walking-Weinprobe“ in den Kelterner Weinbergen Am Sonntag, 25. Oktober, findet im Rahmen der „Gläsernen Produktion“ in Keltern zum letzten Mal in diesem Jahr eine Weinbergführung der besonderen Art statt: eine „WalkingWeinprobe“.Nach einem Gläschen Secco zur Einstimmung führt Weinbauingenieur Jens Rüdiger vom gleichnamigen Weingut die Teilnehmenden durch die Weinberge. Auf der rund dreistündigen Gemeindenachrichten 42/2015 Tour gibt es immer wieder spannende Ausführungen zur Vegetation und zur Arbeit im Weinberg, gepaart mit einem guten Tropfen und einem kleinen Imbiss. Beginn ist um 13 Uhr am Parkplatz vor der Hütte des Obst- und Gartenbauvereins Keltern-Dietlingen. Wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk sind erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf 25 Euro pro Person. Weitere Informationen gibt es unter www.ruedigers-weinwelt.deoder telefonisch unter 0157 77923536. Wer Interesse hat, sollte sich bis zum 22. Oktober per Mail an [email protected] anmelden. Ohne Ehrenamtliche geht es nicht, aber: Ehrenamtliches Engagement will koordiniert sein Treffen am Mittwoch, 28. Oktober, um 18:30 Uhr im Landratsamt Schon seit einiger Zeit arbeiten die Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen auf Hochtouren, um die vielfältigen Aufgaben zu stemmen, die der Flüchtlingsstrom mit sich bringt. Sie werden von zahlreichen ehrenamtlichen Helfern unterstützt. Auch in fast allen Städten und Gemeinden im Enzkreis haben sich Initiativen oder Freundeskreise gebildet, die tatkräftig unterstützen und eine Integration der Menschen ermöglichen wollen. „Ihre Mithilfe ist von unschätzbarem Wert, doch sie muss auch gut koordiniert werden. Denn die Vielzahl an Aufgaben und die große Zahl an Helfern brauchen Strukturen, um effektiv da zu helfen, wo Hilfe nötig, möglich und sinnvoll ist“, so Katja Kreeb, die seit 1. Oktober das neu gebildete Dezernat mit dem „Amt für Migration und Flüchtlinge“ sowie dem Jugendamt leitet. Daher lädt sie ehrenamtliche Helfer aus den Enzkreis-Gemeinden am Mittwoch, 28. Oktober, um 18:30 Uhr zu einem ersten Koordinationstreffen „Ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge“ in den Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Enzkreis in der Zähringerallee 3 in Pforzheim ein. Netzwerk und Strukturen gemeinsam entwickeln Auf dem Programm stehen dort zunächst Informationen zur aktuellen Situation im Kreis. Im Anschluss daran sollen sich die Teilnehmer in kleineren Workshops untereinander und mit den jeweiligen Fachleuten zu den Themen Sprachförderung, Schulbesuch, medizinische Versorgung, Patenschaften und Freizeitaktivitäten sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge austauschen. Ziel dieses ersten Treffens ist es, mit Hilfe der bisherigen Erfahrungen Perspektiven und Wege zu entwickeln, um gemeinsam Strukturen für ehrenamtliche Hilfeleistungen zu schaffen und die nächsten Schritte festzulegen. Anmeldungen für die Veranstaltung, bei er auch ein kleiner Imbiss bereit steht, nimmt das Landratsamt telefonisch unter 07231 308-9516 oder per E-Mail an [email protected] Freitag, 23. Oktober, entgegen. Enzkreis richtet Lenkungsstab ein – lüchtlings-Unterbringung soll noch F schneller und enger koordiniert werden „Der ungebrochene Zustrom von Flüchtlingen in den Enzkreis erfordert eine noch engere Koordination der erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung“, sagt Landrat Karl Röckinger. Deshalb hat er mit sofortiger Wirkung einen Lenkungsstab eingerichtet. Damit sollen notwendige Entscheidungen nochmals deutlich beschleunigt werden. Aktuell fehlen im Enzkreis nach den derzeitigen Prognosen bis Dezember etwa 500 Plätze für Flüchtlinge.Dem Lenkungsstab, der vom Ersten Landesbeamten Wolfgang Herz geleitet wird, gehören die neue Sozialdezernentin Katja Kreeb. und die Führungskräfte des Amts für Migration und Flüchtlinge, des Personal- und Organisationsamts, des Gebäudemangagements und des Baurechtsamts an. Da der Brandschutz bei möglichen Unterkünften oft eine entscheidende Rolle spielt, wird auch Kreisbrandmeister Christian Spielvogel dem neuen Gremium angehören. Nach Bedarf kann der Stab um weitere Fachbereiche erweitert werden.In nahezu gleicher Zusammensetzung beraten die Fachleute schon seit Monaten regelmäßig über Maßnah11 men, mögliche Gebäude oder Plätze für Wohncontainer. „Neu ist, dass wir als Lenkungsstab Entscheidungen direkt und ohne weitere Abstimmungen treffen können“, erklärt Wolfgang Herz. Das sei angesichts der konstant hohen und sogar noch steigenden Flüchtlingszahlen notwendig: „Die Menschen brauchen ein Dach über dem Kopf, Verpflegung und sanitäre Einrichtungen. Und es muss warm sein – gerade jetzt, wenn die kalte Jahreszeit beginnt.“ Brennholzverkauf Winter 2015/2016 Einleitung/Neuerungen: Mit Stand 01.01.2014 wurden die für den Gemeindewald Keltern verbindlichen Zertifizierungsrichtlinien (PEFC) neu gefasst und liegen zwischenzeitlich vor. Auch im Bereich Brennholz müssen künftig weitergehende Bestimmungen eingehalten werden. Im Wesentlichen ist dies die verpflichtende Einführung eines Nachweises über einen qualifizierten Motorsägenlehrganges auch für die Brennholzsortimente Brennholz lang und Sterholz, sofern sie im Wald weiterverarbeitet werden. Daneben wurden weitergehende Dokumentationspflichten und Selbstverpflichtungserklärungen der Selbstwerber eingeführt, was leider dazu führt, dass künftig alle Brennholzsortimente (auch Schlagraum) schriftlich bestellt werden müssen. Ferner gelten für diejenigen, die das Brennholz nicht ausschließlich für den privaten Verbrauch aufarbeiten, weitergehende Bestimmungen. Im Anhang befinden sich das überarbeitete Brennholzmerkblatt Stand 01.10.2015 sowie die überarbeiteten Bestellformulare. Alle Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde unter www.keltern.de zu finden. Weitere Hilfestellung erhalten sie im Bedarfsfall während der Revierleitersprechstunden montag abends. Im Gemeindewald Keltern werden wie bisher die Brennholzsortimente Brennholz in langer Form, Sterholz und Flächenlos angeboten. Die Preise bleiben unverändert. Brennholz in langer Form Beim Brennholz in langer Form werden mehrere schwächere Baumstämme an einem befahrbaren Weg seitlich abgelegt und vermessen. Ihr Holz liegt konzentriert beieinander und kann von Ihnen auf die gewünschte Länge eingesägt werden. Sofern das Holz aus vollmechanisierter Aufarbeitung stammt, ist es bereits auf eine einheitliche Länge von i.d.R. 4 m abgelängt. Aufgrund des geringeren Bereitstellungsaufwandes kann das Brennholz in langer Form deutlich günstiger angeboten werden als das Sterholz. Bei der Holzmenge kann allerdings nicht immer exakt die gewünschte Menge zur Verfügung gestellt werden. Abweichungen von 10 - 20 % der bestellten Holzmasse sind daher möglich und müssen toleriert werden. Preis: 55 Euro/Fm o.R. (i.d.R. Hartholz) Achtung: Die Bestellung und Abrechnung von Brennholz in langer Form erfolgt in der Einheit Festmeter ohne Rinde. Bei der Bestellung bitte den Umrechnungsfaktor beachten (1 Fm o.R. (Festmeter ohne Rinde) entspricht 1,43 Rm (Raummeter oder Ster)). Sterholz Das Sterholz ist autoverladbar an Fahrwegen aufgesetzt und besteht aus ein Meter langen Rundlingen und Spaltstücken. Preis: 77 Euro/Ster (Buche oder Eiche) Pro Haushalt können maximal 3 Ster bestellt werden. Flächenlos Beim Flächenlos handelt es sich um Kronenholz oder umgesägte, aber nicht aufgearbeitete schwächere Baumstämme, die auf der Hiebsfläche verbleiben. Preise je nach Holzart, Holzmenge und Gelände, zwischen 6 und 12 Euro Ster. Bestellungen/Bereitstellung: Bestellungen sind nur in schriftlicher Form unter Verwendung nachfolgender Bestellformulare möglich. Die Bestellung ist verbindlich. 12 Das Bestellformular kann in den Briefkästen der Rathäusern eingeworfen werden oder per Telefax direkt an den Revierleiter geschickt werden (Telefax-Nr. 07232/314871). Eine Bestellung kann auch persönlich bei Revierleiter Rothweiler während der Sprechstunde jeden Montag im Ellmendinger Rathaus von 16.00 – 17.30 Uhr erfolgen bzw. abgegeben werden. Die Bestellfrist für Brennholz lang und Sterholz endet am 18.12.2015! Zum Ausschneiden Brennholz lang wird spätestens zu Ostern 2016 ausgegeben. Zum Ausschneiden Bestellformular für Brennholz lang oder Sterholz Sterholz sowie Bürger- und Gabholz wird nach Ostern 2016 Zum Ausschneiden Bestellformular für Brennholz lang oder Sterholz ausgegeben. Zum Ausschneiden Name, Vorname: ___________________________________________________ Flächenlose werden ab für Ende November je nach Anfall verBestellformular Brennholz lang oder Sterholz Zum Ausschneiden Name, Vorname: ___________________________________________________ geben. für Brennholz lang oder Sterholz Straße: Bestellformular ___________________________________________________ Bestellformular für Brennholz lang oder Sterholz Straße: Vorname: Name, Zum Ausschneiden Wohnort (Teilort): ___________________________________________________ ___________________________________________________ Name, Vorname: ___________________________________________________ Wohnort (Teilort): ___________________________________________________ Straße: für Brennholz lang oder Sterholz Telefon: Bestellformular ___________________________________________________ Name, Vorname: ___________________________________________________ Straße: ___________________________________________________ Telefon: ___________________________________________________ Wohnort (Teilort): Straße: ___________________________________________________ Name, Vorname: ___________________________________________________ Wohnort (Teilort): ___________________________________________________ Telefon: Hiermit bestelle ich: ___________________________________________________ Wohnort (Teilort): ___________________________________________________ Straße: ___________________________________________________ Telefon: ___________________________________________________ Hiermit bestelle ich: Telefon: ___________________________________________________ Wohnort (Teilort): Ster ___________________________________________________ _______ Buche Brenn-Schichtholz Hiermit bestelle ich: _______ Ster Buche Brenn-Schichtholz Telefon:bestelle ich: Ster ___________________________________________________ _______ Eiche Brenn-Schichtholz Hiermit Hiermit bestelle ich: Ster Buche Eiche Brenn-Schichtholz _______ Brenn-Schichtholz _______ Festmeter o.R. Brennholz in langer Form _______ Ster Buche Brenn-Schichtholz Festmeter o.R. Brennholz in langer Form _______ Eiche Brenn-Schichtholz Hiermit bestelle ich: Ster _______ Ster Buche Brenn-Schichtholz _______ Eiche O Die BestellungSter ist für denBrenn-Schichtholz privaten Verbrauch bestimmt. _______ Festmeter o.R. Brennholz in langer Form _______ Eiche O_______ Die BestellungSter ist für den Brenn-Schichtholz privaten Verbrauch bestimmt. Ster Buche Brenn-Schichtholz O Ich verarbeite das Holz imo.R. Wald. _______ Festmeter Brennholz in langer Form _______ Festmeter Brennholz in langer Form Ich verarbeite Holz imo.R. Wald. O Die Bestellungdas ist für den Verbrauch bestimmt. _______ Ster Eiche Brenn-Schichtholz O Ich verarbeite das Holz aufprivaten einem Grundstück außerhalb des Waldes. O Die Bestellung ist für den privaten Verbrauch bestimmt. aufo.R. einem Grundstück außerhalb des Waldes. O Ichmeine verarbeite das Holzhaben im Wald. _______ Festmeter in langer Form Ich bzw. Beauftragten an Brennholz einem qualifizierten Motorsägenlehrgang O Die Bestellung ist für den privaten Verbrauch bestimmt. teilgenommen. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt. O Ich verarbeite das Holz im Wald. Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang O Ich verarbeite das Holz auf einem Grundstück außerhalb des Waldes. O Ich das im privaten Wald. teilgenommen. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt. O verwende Dieverarbeite Bestellung istHolz für den Verbrauch bestimmt. Ich Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. O Ich verarbeite das Holz auf einem Grundstück außerhalb des Waldes. Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang O Ich verarbeite das Holz auf einem Grundstück außerhalb des Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. teilgenommen. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder istWaldes. beigefügt. O bzw. Ich verarbeite Holz im Wald. Die Bestimmungen desdas Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden mir Ich meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang ausgehändigt. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt. teilgenommen. Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang Die Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. O Ich verarbeite das Holz auf einem Grundstück außerhalb des Waldes. mir teilgenommen. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt. ausgehändigt. Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. Die des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden mir Ich Bestimmungen bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin)liegt und Bio-Sägekettenhaftöl. ausgehändigt. teilgenommen. Derdes entsprechende vor oder istwurden beigefügt. Zum Nachweis Ausschneiden Keltern, den ____________________________________ Die Bestimmungen Brennholzmerkblattes sind bereits mir bekannt bzw. mir ausgehändigt. Zum Ausschneiden Die Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden Keltern, den ____________________________________ Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und(Schlagraum) Bio-Sägekettenhaftöl. mir Unterschrift: ____________________________________ Bestellformular für Flächenlose ausgehändigt. Zum Ausschneiden Unterschrift: ____________________________________ für Flächenlose Keltern, denBestellformular Die Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind(Schlagraum) mir bekannt bzw. wurden mir ausgehändigt. Keltern, den ____________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015für im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter Bestellformular Flächenlose (Schlagraum) Name, Vorname: ___________________________________________________ Unterschrift: ____________________________________ (Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!! Ausschneiden den ____________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015Zum im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter Name, Keltern, Vorname: ___________________________________________________ Straße: Unterschrift: ____________________________________ ___________________________________________________ (Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!! Name, Vorname: Bestellformular ___________________________________________________ Zum Ausschneiden Flächenlose (Schlagraum) Straße:Unterschrift: ___________________________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015 für im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter den ____________________________________ ____________________________________ WohnortKeltern, (Teilort): ___________________________________________________ (Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!! im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter Straße: ___________________________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015 Bestellformular für Flächenlose (Schlagraum) Wohnort (Teilort): ___________________________________________________ ____________________________________ Telefon:Unterschrift: ___________________________________________________ (Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!! Name, Vorname: ___________________________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter Wohnort (Teilort): ___________________________________________________ (Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!! Telefon: ___________________________________________________ Name, ___________________________________________________ Straße: Vorname: ___________________________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter Telefon: ___________________________________________________ (Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!! Hiermit bestelle ich: Straße: Wohnort (Teilort): ___________________________________________________ ___________________________________________________ Hiermit bestelle ich: Wohnort Telefon: (Teilort): ___________________________________________________ ___________________________________________________ Hiermit bestelle ich: Ster Flächenlos (Schlagraum) _______ Telefon: ___________________________________________________ _______ Ster Flächenlos (Schlagraum) Bemerkungen/Wünsche: _______bestelle ich: Ster Flächenlos (Schlagraum) Hiermit Bemerkungen/Wünsche: ______________________________________________________________________ Hiermit bestelle ich: Bemerkungen/Wünsche: _______ Ster Flächenlos (Schlagraum) ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ _______ Ster Flächenlos (Schlagraum) Bemerkungen/Wünsche: ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Bemerkungen/Wünsche: ______________________________________________________________________ Die Bestellung ist für den privaten Verbrauch bestimmt. ______________________________________________________________________ Die Bestellung ist für den privaten Verbrauch bestimmt. Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang ______________________________________________________________________ teilgenommen. entsprechende bereits vor oder ist beigefügt. Die Bestellung Der ist für den privatenNachweis Verbrauchliegt bestimmt. Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang ______________________________________________________________________ teilgenommen. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt. Ich Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. Ich verwende bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen. Derfür entsprechende Nachweis bereits vor oder ist beigefügt. Die BestellungSonderkraftstoff ist den privaten Verbrauchliegt bestimmt. Ich verwende (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. Die Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden mir ausgehändigt. Ich bzw. verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. Die ist für den privaten Verbrauch bestimmt. Ich meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang Die Bestellung Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden mir teilgenommen. ausgehändigt. Der entsprechende Nachweis liegt bereits vor oder ist beigefügt. Die Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden mir Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang Keltern, den ____________________________________ ausgehändigt. teilgenommen. Der entsprechende Nachweis liegt vor oder ist beigefügt. Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) undbereits Bio-Sägekettenhaftöl. Keltern, den ____________________________________ Unterschrift: ____________________________________ Ich Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin)sind und mir Bio-Sägekettenhaftöl. Die verwende Bestimmungen des Brennholzmerkblattes bekannt bzw. wurden mir Keltern, den ____________________________________ ausgehändigt. Unterschrift: ____________________________________ Die Bestimmungen des Brennholzmerkblattes sind mir bekannt bzw. wurden mir Unterschrift: ____________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter ausgehändigt. (Telefax-Nr. !!!!!!!!!! Keltern, den 07232/314871) ____________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter (Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!! Abgabetermin spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter Keltern, den ____________________________________ ____________________________________ Unterschrift: Gemeindenachrichten 42/2015 (Telefax-Nr. 07232/314871) !!!!!!!!!! Unterschrift: ____________________________________ Abgabetermin spätestens 18.12.2015 im Rathaus oder per Telefax an den Revierleiter Merkblatt für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Brennholz Stand 01.10.2015 Sehr geehrter Brennholzkunde, sie haben die umweltfreundliche Bedeutung des nachwachsenden Rohstoffes Holz erkannt. Die Nutzung von Holz als Brennstoff fördert den Klimaschutz, da Holz CO2 neutral verbrennt. Zudem werden wertvolle und endliche Energieträger wie Gas und Holz eingespart. Die Aufarbeitung von Flächenlosen ist daher auch im Sinne des Klimaschutzes sehr zu begrüßen. Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Zeit im Wald. Waldarbeit ist eine gefährliche Arbeit. Die Gemeinde Keltern legt deshalb besonderen Wert auf umweltgerechtes und sicheres Arbeiten. Dies umfasst die Tätigkeit von Personen, die als Selbstwerber im Gemeindewald tätig sind. Selbstwerber sind Personen, die durch Kauf von der Gemeinde stehendes oder liegendes Holz (Brennholz lang, Sterholz, Flächenlos, Brennholz stehend) oder Nebenerzeugnisse (Stangen o.ä.) erwerben und im Gemeindewald selbst aufbereiten. Durch eine Selbsterklärung des Selbstwerbers wird gewährleistet, dass das Brennholz für den eigenen Verbrauch geworben wird und es sich nicht um eine gewerbliche Selbstwerbung handelt. Erfolgt die Aufarbeitung des Holzes im Wald nicht durch die Käufer selbst, haben die Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die mit der Aufarbeitung beauftragten Personen die nachfolgenden Bestimmungen und Anforderungen kennen und einhalten. Im Folgenden werden die für Sie wichtigsten Bestimmungen und Anforderungen des Forstbetriebes, u.a. nach den Zertifizierungsrichtlinien (der Gemeindewald ist nach PEFC zertifiziert), zusammenfassend erläutert. Die aufgeführten Regelungen sind für Sie als Selbstwerber verpflichtend und dienen ihrem eigenen Schutz. Bei Nichteinhalten der nachfolgenden Bestimmungen behält sich die Gemeinde Keltern den künftigen Ausschluss des Holzkäufers beim Brennholzverkauf vor. Nachweis qualifizierter Motorsägenlehrgang Private Selbstwerber weisen die Teilnahme an einem qualifizierenden Motorsägenlehrgang nach. Je nach Dauer und Schulungsinhalten qualifiziert der Motorsägenlehrgang ausschließlich zur Aufarbeitung von liegenden Holz oder zusätzlich auch zur Aufarbeitung von stehendem Holz. Die Teilnahmebescheinigung ist – sofern nicht bereits vorliegendmit der Bestellung des Holzes vorzulegen. Berufsqualifikationen, bei denen der theoretische und praktische Umgang mit der Motorsäge im Wald Teil eines Ausbildungsplanes ist, können als qualifizierter Motorsägenlehrgang anerkannt werden. Gewerbliche Selbstwerber haben darüber hinaus weitergehende Qualifikationen nachzuweisen. Dazu informiert der Revierleiter direkt. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Motorsägenarbeit ist im Gemeindewald nur für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Für ihre eigene Sicherheit ist bei der Arbeit mit der Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen zu tragen. Alleinarbeit ist verboten. Die mitarbeitende zweite Person sollte in der Lage sein, die im Ernstfall notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten und weitere Rettungsmaßnahmen durchführen zu können. Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Stellen Sie sicher, dass sie im Notfall von Rettungskräften schnell gefunden werden, Fahrzeug gut sichtbar abstellen. Die für das Forstrevier Keltern gültigen Rettungspunkte sind auf der Homepage der Gemeinde Keltern unter www.keltern.de abrufbar bzw. beim Revierleiter zu erfahren. Rufnummer für den Notfall 112. Die Regeln zur sicheren Waldarbeit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden sie auf der Homepage der DGUV http://www.dguv.de und sind einzuhalten. Maschinen- und Geräteeinsatz Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge mit funktionssicheren sicherheitstechnischen Einrichtungen (möglichst mit KWFGebrauchswertprüfung (FPA)). Für Zweitaktmaschinen sind Sonderkraftstoffe (Alkylatbenzin) zu Gemeindenachrichten 42/2015 verwenden (Selbsterklärung des Selbstwerbers erforderlich). Umweltschutz/Naturschutz Zum Schutz von Wasser und Boden sind biologisch schnell abbaubare Kettenöle (Bio-Sägekettenhaftöl) und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden (Selbsterklärung des Selbstwerbers erforderlich). Im Gemeindewald Keltern werden Biotopholz, z.B. Totholz stehend und liegend und Horst- und Höhlenbäume erhalten und aktiv gefördert. Grundsätzlich dürfen nur die vom Revierleiter zugewiesenen und markierten Bäume gefällt und aufgearbeitet werden. Fahren im Wald Für die Aufarbeitung des Flächenloses/Brennholzes dürfen nur Fahrwege (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h), befestigte Maschinenwege und Rückegassen im dafür notwendigen Umfang befahren werden. Das flächige Befahren der Waldfläche ist verboten (Ordnungswidrigkeit nach § 84 Abs. 2 Landeswaldgesetz). Maschinenwege und Rückegassen dürfen nur bei Trockenheit oder Frost befahren werden. Sperren von Wegen, Absperrung von Hiebsflächen Grundsätzlich dürfen Wege nur zur Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes und nur mit Zustimmung und nach Anweisung des Revierleiters gesperrt werden. Verkehrsbehinderndes Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Werden bei Fällarbeiten Forst- oder Wanderwege beeinträchtigt, sind diese mit rot-weißem Warnband, Sperrschildern und falls notwendig mit Warnposten zu sperren. Achten Sie dabei auch auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand des Warnpostens (min. doppelter Baumlänge). Die Absperrung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeit wieder zu öffnen. Bei Fällarbeiten hat sich der Motorsägenführer zu vergewissern, dass sich innerhalb des Fallbereichs (mind. doppelte Baumlänge) nur die mit dem Fällvorgang beschäftigten Personen aufhalten und diese die erforderlichen Sicherheitsregeln beachten (z.B. Benutzung der Rückweiche). Hängen gebliebene Bäume sind unverzüglich und fachgerecht zu Boden zu bringen. Fällen Sie nur die von dem Revierleiter zugewiesenen und markierte Bäume. Nicht markierte Bäume (auch Dürrständer und Totholz) dürfen nicht entnommen oder beschädigt werden. Aufarbeitung und Abtransport des Holzes Die Aufarbeitungsfrist für die Fällung auf Aufarbeitung der zugewiesenen Bearbeitungsfläche wird ebenso wie die Abfuhrfrist für den Abtransport des eingeschlagenen Holzes beim Verkauf/auf der Rechnung bekannt gegeben. Sofern keine abweichenden Fristen vermerkt sind, hat die Aufarbeitung bis Ende April, der Abtransport bis Ende September des entsprechenden Jahres zu erfolgen. Eine Verlängerung der Aufarbeitungs- und Abfuhrfirsten ist mit dem Revierleiter abzustimmen. Die Holzrechnung und das Merkblatt sind während der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Weitergabe des Flächenloses an Dritte bedarf der Zustimmung des Revierleiters. Nachträglich anfallendes Schadholz auf der zugewiesenen Bearbeitungsfläche ist im Kaufpreis nicht enthalten. Wege, Gräben, Böschungen sowie evtl. vorhandene Naturverjüngung sind nach der Arbeit wieder frei zu räumen. Holzlagerung Um die Holzabfuhr und Wegunterhaltung nicht zu beeinträchtigen, halten Sie mit gelagertem Holz einen Abstand von mind. 1 Meter zum Fahrbahnrand ein. Gräben müssen freigehalten werden. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden, das Abdecken des Holzes mit Folien, Planen oder ähnlichen Materialien ist nicht gestattet. Haftung Der Flächenlos-/Brennholzkäufer haftet bei Verschulden für Schäden gegenüber Dritten. Für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb. Für die fahrlässig oder vorsätzlich am Waldbestand oder am Waldboden verursachten Schäden behält sich die Gemeinde Keltern weitergehende Schadensersatzansprüche vor. Für Rückfragen steht Ihnen Revierleiter Rothweiler zur Verfügung: 0175 / 2231067 Handy Telefon dienstlich 07232 / 370342 Telefax dienstlich 07232 / 314871 Telefon Rathaus Ellmendingen 07236 / 70340 (nur montags 16.00 – 17.30 Uhr) 13 Umorganisation im Landratsamt: Gesellschaftliche Veränderungen erfordern Neuzuschnitt der Dezernate gion ist die Engelsbranderin gut bekannt und vernetzt. „Herausforderungen bedürfen manchmal neuer, ungewöhnlicher Wege“, sagt Kreeb selbst. Da sie ein Freund von Neuem sei, freue sie sich darauf, bewährte Strukturen zu bewahren und für aktuelle und zukünftige soziale Aufgaben nach neuen Lösungswegen zu suchen. „Einen Nachfolger für Karl-Heinz Zeller wird uns das Regierungspräsidium frühestens zu Beginn des nächsten Jahres zur Verfügung stellen“, weiß der Landrat. Dem oder auch der neuen Kollegin wird das Dezernat „Landwirtschaft, Forsten und Öffentliche Ordnung“ zugeordnet werden - mit überwiegend staatlichen Aufgaben wie sie bei der Vermessung und Flurneuordnung, dem Forst, der Landwirtschaft oder auch im Verbraucherschutz- und Veterinärbereich vorkommen. Dort wird auch das Straßenverkehrs- und Ordnungsamt seinen Platz finden. „Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Neuordnung für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet sind“, blickt Röckinger optimistisch nach vorne. AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS Steht künftig Landrat Karl Röckinger in Jugend-, Migrations- und Flüchtlingsangelegenheiten zur Seite: Katja Kreeb hat im Landratsamt Enzkreis dieser Tage ihr neues Amt als Dezernentin für Soziales, Familie und Integration angetreten. Sie wird sich die Leitung des größten Dezernates mit Roland Hübner teilen. Die Dezernentenriege um Landrat Karl Röckinger hat ein „neues“ Gesicht bekommen: Zum Monatsanfang hat Katja Kreeb die Leitung eines neu gebildeten Dezernates mit dem Jugendamt und dem Amt für Migration und Flüchtlinge übernommen. „Unsere Gesellschaft verändert sich derzeit in rasantem Tempo“, erklärt der Kreischef. „Wir müssen auf diese Veränderungen reagieren. Daher haben wir Katja Kreebs Amtsantritt und das Ausscheiden des bisherigen Dezernenten für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Karl-Heinz Zeller zum Anlass genommen, den Zuschnitt der Dezernate an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dies ist aktuell natürlich der Zustrom der Flüchtlinge, aber auch der Ausbau der Breitbandversorgung und der Klimaschutz sind Beispiele für gesellschaftliche Herausforderungen, die es für künftige Generationen zu lösen gilt“, betont Röckinger. Ab sofort ist der Erste Landesbeamte und Stellvertreter des Landrats Wolfgang Herz für das Dezernat „Infrastruktur, Umwelt und Gesundheit“ zuständig, unter dessen Dach das bisherige Umweltamt, das Amt für Baurecht und Naturschutz, das Gesundheitsamt sowie ein neues Amt für Nachhaltige Mobilität angesiedelt sind. Letzteres ist unter anderem auch für den Ausbau der Breitbandversorgung verantwortlich. Unter der Überschrift „Finanzen und Service“ werden Kreiskämmerer Frank Stephan die Bereiche Kämmerei, Personal und Organisation, technische Dienste, Abfallwirtschaft sowie der Bildungs- und Sportbereich zugeordnet. Die größten gesellschaftlichen Herausforderungen muss Katja Kreeb gemeinsam mit dem bisherigen Dezernenten für Familie, Bildung und Kultur Roland Hübner angehen: Sie werden als Team das Dezernat „Soziales, Familie und Integration“ leiten, wobei Hübner die Verantwortung für das Sozial- und Versorgungsamt, das Jobcenter sowie das Kreisarchiv und für den Kulturbereich obliegt. Katja Kreeb ist im Landratsamt neu, aber nicht unbekannt: Als langjährige Geschäftsführerin des Vereins „miteinanderleben“, der sich um junge Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen kümmert, hat sie vielfältige Kontakte. Auch in der Re14 Sitzung vom 06.10.2015 Die Sitzung stand ganz im Zeichen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Einleitend informierte Bürgermeister Steffen Bochinger, dass die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) bis zum Jahr 2020 auf jede Gemeinde in Baden-Württemberg zukomme. Geplanter Termin in Keltern sei der 01.01.2018. Um den Gemeinderat auf die neuen Aufgaben und die Veränderungen im neuen Haushaltsrecht vorzubereiten, habe die Verwaltung Professor Dr. Jürgen Kientz von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl eingeladen, den er hiermit herzlich begrüße, so der Vorsitzende. Der Fachmann stellte die Ziele, Hintergründe und Basiselemente des neuen Buchführungssystems vor und beantwortete die Fragen des Gremiums. Mit der Einführung des NKHR gehe in den Kommunalhaushalten ein Paradigmenwechsel von der Kameralistik, einer zahlungsorientierten Darstellungsform, in der im Wesentlichen nur Geldflüsse betrachtet werden, auf die Veranschlagung und Buchung des Ressourcenverbrauchs (Aufwand und Ertrag) sowie der Zahlungsvorgänge (Auszahlungen und Einzahlungen) in einem doppischen Rechnungswesen einher, erläuterte Professor Dr. Kientz. So berücksichtige das NKHR beispielsweise auch Abschreibungen, die zwar Aufwand darstellen, aber nicht unmittelbar zu Auszahlungen führen. Ziel sei dabei, verbrauchte Ressourcen zumindest mittelfristig periodengerecht auszugleichen. Mit dem NKHR erhalte die Kommune betriebswirtschaftliche Instrumente, die die Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für Kommunalpolitiker und Verwaltungen verbessern und zugleich die Transparenz des Haushaltsgeschehens auch für die Bürger erhöhen. Nach einem interessanten und aufschlussreichen Vortrag bedankte sich Bürgermeister Steffen Bochinger, auch im Namen der Gemeinderäte, bei Fachmann Jürgen Kientz mit einem Weinpräsent. Unter Verschiedenes informierte der Vorsitzende, dass seit dem 17.09.2015 zwei Flüchtlinge gemeinnützige Arbeit, wie Gemeindenachrichten 42/2015 beispielsweise Hilfstätigkeiten auf den örtlichen Friedhöfen, beim Bauhof Keltern leisten. Die Art und Form der Arbeit sei mit dem Landratsamt Enzkreis abgesprochen. Die Flüchtlinge sind jeweils montags bis donnerstags von 7:30 bis 12:00 Uhr mit den Mitarbeitern im Einsatz und erhalten pro Stunde 1,05 Euro als Entschädigung. Außerdem gab der Rathauschef bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung mehrere Gewerbebauplätze im IKG Dammfeld/Regelbaum und einen Wohnbauplatz im Baugebiet Neuberg II in Ellmendingen vergeben hat. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 20.10.2015, um 19:00 Uhr im Rathaus Ellmendingen statt. Dieser Bericht sowie aktuelle Mitteilungen können auch auf der Internetseite www.keltern.de nachgelesen werden. Gemeindenachrichten 42/2015 15