Mitteilungsblatt 07/2010
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Mitteilungsblatt 07/2010
MITTEILUNGSBLATT der Stadt KARL TADT Tag des offenen Denkmals am 12. September 2010 1. Jahrgang Samstag, 4. September 2010 Ausgabe 7/2010 Denkmal sehen, erleben, verstehen – so könnte man die Zielsetzung für den Tag des offenen Denkmals beschreiben, der in diesem Jahr am 12. September europaweit veranstaltet wird. Der Grundgedanke ist, einmal im Jahr Denkmale zu öffnen, die für die Öffentlichkeit nicht oder nur teilweise zugänglich sind, und hierbei die Bürger für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren. Die Stadt Karlstadt beteiligt sich an diesem Ereignis im zweijährigen Turnus. Die hohe Besucherresonanz seit Beginn 1994 hat gezeigt, dass großes Interesse an dieser Veranstaltung besteht. Schwerpunktthema des diesjährigen Denkmaltages lautet: „Kultur in Bewegung – Reisen, Handel und Verkehr“. Die Stadt will an diesem Tag in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr vier Baudenkmale in der Altstadt vorstellen, deren Vergangenheit diesem Motto im weitesten Sinne entsprechen. Zum einen öffnet mit dem Anwesen Langgasse 19 ein ehemaliges Weinhaus seine Pforten. In dem stattlichen Anwesen betrieben seit ca. 300 Jahren Häcker und Bütt- ner Weinbau und Weinhandel. Der letzte Küfer Paul Adolf Wehner stellte sein Handwerk in den 80er-Jahren ein. Der jetzige Besitzer Rainer Naebers beabsichtigt, das Haus als künftiges Wohnhaus zu sanieren. Die Voruntersuchungen ergaben, dass gerade der rückwärtige, ältere Gebäudeteil seit 300 Jahren keine baulichen Veränderungen erfahren hat und somit der ursprüngliche Zustand – vor allen Dingen die Farbfassungen der Wände und Decken – noch vorhanden ist. Bei der Besichtigung des Hauses erwartet den Besucher im Obergeschoss eine Bilderpräsentation über die archäologischen Grabungen auf dem Kirchplatz im Jahr 2009 sowie eine Ausstellung mit Plänen, Zeichnungen und Fotos zur Umgestaltung des Kirchplatzes und der angrenzenden Gassen. Ergänzend hierzu werden in Führungen bauliche Details und Hintergründe über den im Juni übergebenen neu gestalteten Platz um die St.-Andreas-Kirche erläutert. Nicht weniger interessant als die Langgasse 19 ist das Baudenkmal Maingasse 15. Das zweigeschossige Wohngebäude mit seinem wunderschönen Fachwerk prägt die Ecke Maingasse/Fischergasse. Ein hölzerner Eckpfosten im Obergeschoss trägt an dieser Stelle die Jahreszahl 1675. Umfangreiche Voruntersuchungen zeigten, dass der rückwärtige Gebäudeteil aus dem Jahr 1579 stammt, was auch die Jahreszahl in einem ehemaligen Türsturz in der Fischergasse bestätigt. Der Eigentümer Mortada Mahmood will das Anwesen als Wohnhaus sanieren. Fortsetzung auf Seite 2 2 Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 Fortsetzung von der Titelseite Nach der Hausgeschichte gingen dort Händler, Metzger, Schuhmacher, Schiffer und Fischer ihrem Gewerbe nach. Ein eingraviertes Zeichen über einer ehmaligen Pforte in der Fischergasse lässt außerdem auf das Töpferhandwerk in diesem Anwesen schließen. Neben der Führung wird deshalb in diesem Anwesen das Töpferhandwerk in seiner ursprünglichen Form dargestellt. Ebenfalls zur Besichtigung geöffnet ist das historische Schiffmannshaus in der Hauptstraße 8. Das dreigeschossige Anwesen gehört zu einem der bemerkenswertesten Fachwerkensembles im „Roten Türmerviertel“ in der nordwestlichen Altstadt. Das von der verstorbenen Eigentümerin, Frau Olga Schmitt, liebevoll erhaltene Anwesen trägt das Wappen des Bürgers und Schiffmannes, Johann Heintzinger und seiner Ehefrau aus dem Jahr 1675. Das gesamte Grundstück reicht über die ganze Tiefe des Häuserblocks bis zu den Hofriethgärten am Nordende der Kärrnergasse. An den zwei Hauptgebäuden mit einem wunderschönen Lichtinnenhof schließt sich ein gepflasterter Hinterhof zur Mainseite hin an. KARL TADT Die Erbengemeinschaft Schmitt beabsichtigt, das gesamte Anwesen zu sanieren und hat dazu ein Nutzungskonzept erstellt, das im Rahmen der Führung vom Architekten Alfred Wiener vorgestellt wird. Ergänzend zu den vorgenannten Anwesen ist auch das Stadtgeschichtliche Museum, Hauptstraße 11, für Besucher geöffnet. In ihm wird die Geschichte der Stadt und der Region von der Steinzeit bis heute präsentiert. Der historische Verein zeigt daneben in der Sonderausstellung „Archäologie und Geologie“ archäologische Funde der letzten 20 Jahre im Stadtgebiet Karlstadt. Weiter wird die Sonderausstellung „Karlstadt im Bild – Straßen und Häuser auf Fotografien von 1875 bis 1995“ präsentiert. Möglich ist die Durchführung des Tags des offenen Denkmals auch in diesem Jahr wieder nur durch die kooperative Unterstützung und das Entgegenkommen von Haus- und Grundstücksbesitzern sowie des Architekten Alfred Wiener und des Historischen Vereins Karlstadts, die auch als kompetente Führer zur Verfügung stehen. STADT KARLSTADT AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadtwerke Karlstadt Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Karlstadt (BGS-EWS) Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Karlstadt folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: § 1 Beitragserhebung Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag. § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare sowie für solche Grundstücke und befestigte Flächen erhoben, auf denen Abwasser anfällt, wenn 1. für diese nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht, I MPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Karlstadt Verantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Karlstadt ist 1. Bürgermeister Dr. Paul Kruck oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber. Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Samstag, 9.10.2010 Redaktionsschluss: Dienstag, 28.9.2010, 8.00 Uhr Herausgeber: Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Tel. 0 93 53/79 02-44, E-Mail: [email protected] Einsendungen von Meldungen bitte an [email protected] Internet: www.karlstadt.de Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Blaufelden, Postfach 1103, 74568 Blaufelden, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90 KARL TADT 2. diese an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind, oder 3. diese auf Grund einer Sondervereinbarung nach § 7 EWS an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden. § 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht im Falle des 1. § 2 Nr. 1, sobald das Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann, 2. § 2 Nr. 2, sobald das Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, 3. § 2 Nr. 3, mit Abschluss der Sondervereinbarung. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. (2) Wird eine Veränderung der Fläche, der Bebauung oder der Nutzung des Grundstückes vorgenommen, die beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. § 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist. § 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten von mindestens 1.500 m2 Fläche (übergroße Grundstücke) auf das Vierfache der beitragspflichtigen Geschossfläche mindestens jedoch auf 1.500 m2 begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, wenn sie ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 60 v. H. der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Schmutzwasserableitung auslösen oder die an die Schmutzwasserableitung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschossflächenbeitrag herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.“ (3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht; das Gleiche gilt, wenn auf einem Grundstück die zulässige Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat. (4) Bei sonstigen unbebauten Grundstücken ist die anzusetzende Geschossfläche nach der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung zu ermitteln; anzusetzen ist das durchschnittliche Maß der tatsächlichen baulichen Ausnutzung der Grundstücke in der näheren Umgebung. Fehlt es an einer heranziehbaren Bebauung, so ist ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche anzusetzen. (5) Wird ein Grundstück vergrößert und wurden für diese Fläche noch keine Beiträge geleistet, so entsteht die Beitragspflicht auch hierfür. Gleiches gilt im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende Grundstücksfläche. Gleiches gilt auch für alle sonstigen Veränderungen, die nach Abs. 2 für die Beitragsbemessung von Bedeutung sind. (6) Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag nach Abs. 3 oder Abs. 4 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Abs. 1 neu berechnet. Dem so ermittelten Betrag ist der Betrag gegenüberzustellen, der sich im Zeitpunkt des Entstehens der neu zu berechnenden Beitragsschuld (§ 3 Abs. 2) bei Ansatz der nach Abs. 3 oder Abs. 4 berücksichtigten Geschossfläche ergeben würde. Der Unterschiedsbetrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung eine Überzahlung, so ist für die Berechnung des Er- Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 3 stattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde. Der Erstattungsbetrag ist vom Zeitpunkt der Entrichtung des ursprünglichen Beitrages an nach § 238 AO zu verzinsen. (7) Für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke im Stadtteil Stetten, die nach der Entwässerungssatzung für die Gemeinde Stetten vom 21.03.1969 beitragspflichtig waren, gilt der Beitrag auch nach dieser Satzung für die Grundstücksfläche und eine Geschossfläche in Höhe von 300 m2 als abgegolten. (8) Für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke im Stadtteile Karlburg, die nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlburg vom 06.07.1973 beitragspflichtig waren, gilt der Beitrag nach dieser Satzung für die Grundstücksfläche und eine Geschossfläche in Höhe von 150 m2 als abgegolten. § 6 Beitragssatz (1) Der Beitrag beträgt 1,70 Euro a) pro m2 Grundstücksfläche b) pro m2 Geschossfläche 7,50 Euro (2) In den Fällen, in denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf oder kann, wird der Beitrag nach der Grundstücksfläche nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nach erhoben. § 7 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. § 7a Ablösung des Beitrags Der Beitrag kann im Ganzen vor Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden (Art. 5 Abs. 9 KAG). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages. § 8 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse (1) Die Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinne des § 1 Abs. 3 EWS sind mit Ausnahme der Kosten, die auf die Teile der Grundstücksanschlüsse entfallen, die sich im öffentlichen Straßengrund befinden, in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist. Abgeschlossen ist die Maßnahme dann, wenn die vom beauftragten Ingenieur-Büro geprüfte Schlussrechnung bei der Stadt eingeht. Bei Abwicklung der Maßnahme durch die Stadtwerke ist die Maßnahme abgeschlossen, wenn die Abrechnung festgestellt und geprüft ist. (3) Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Zustellung des Erstattungsbescheids fällig. Für bebaubare oder gewerblich nutzbare Grundstücke, die dem Anschlusszwang noch nicht unterliegen, entsteht der Erstattungsanspruch auch dann, wenn der Grundstücksanschluss deshalb hergestellt wurde, weil der Bau oder die Erneuerung der öffentlichen Straße und der in dieser Straße liegenden bzw. zu verlegenden Abwasserleitung, an die das Grundstück bei Entstehen des Anschlusszwanges anzuschließen ist, unmittelbar bevorsteht. § 9 Gebührenerhebung Die Stadt erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Gebühren für die Einleitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser. § 10 Schmutzwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. (2) Als Abwassermengen gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 3 ausge- 4 Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 schlossen ist. Der Nachweis der verbrauchten oder der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 14 m3/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Abrechnungsjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Die Viehzahl ist vom Viehhalter nachzuweisen (Bescheid der Tierseuchenkasse). Die Abwassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Diese sind von der Stadt zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Der nach Abs. 2 zulässige Abzug von zurückgehaltenen Wassermengen unterliegt folgenden Einschränkungen: a) Der pauschalierte Abzug bei landwirtschaftlichen Betrieben wird begrenzt auf einen jährlichen Mindestverbrauch von 35 m3 pro auf dem Verbrauchsgrundstück lebender Person und Jahr. Stichtag ist der 01.07. des Abrechnungsjahres. b) Das hauswirtschaftlich genutzte Wasser sowie das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser können nicht in Abzug gebracht werden. (4) Für den Verbrauch von Gartenwasser sowie für den Wasserbezug von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken werden keine Einleitungsgebühren erhoben, wenn der Wasserverbrauch durch einen eigenen Wasserzähler nachgewiesen wird. Aus technischen Gründen sind jedoch nur Hauptzähler und keine Abzähler zulässig. § 11 Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bebauten und befestigten Flächen des Grundstückes (gemessen in m2 Grundstücksfläche), von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen kann. (2) Als befestigt im Sinne des Abs. 1 gilt jeder Teil der Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist, dass Niederschlagswasser vom Boden nicht oder nur unwesentlich aufgenommen werden kann. Begrünte Dachflächen werden zu 50 % berechnet. (3) Bebaute und befestigte Flächen bleiben insoweit unberücksichtigt, als dort anfallendes Niederschlagswasser durch Versickerung (z. B. Muldenversickerung, Rigolenversickerung, Sickerschacht) beseitigt wird, jedoch nur dann, wenn kein Überlauf an die öffentliche Entwässerungsanlage besteht. (4) Wird auf einem Grundstück Niederschlagswasser gesammelt (z. B. in einer Zisterne) und hat diese Einrichtung eine direkte oder indirekte Verbindung mit der öffentlichen Entwässerungseinrichtung, wird kein Bonus für die befestigten Flächen, von denen das gesammelte Niederschlagswasser stammt, gewährt. (5) Die tatsächlich überbaute und befestigte Grundstücksfläche bleibt auch für künftige Veranlagungszeiträume so lange Gebührenmaßstab, bis sich die Verhältnisse um mindestens 10 % oder 50 m2 gegenüber den zuletzt veranlagten Flächen ändern. (6) Der Gebührenschuldner hat der Stadt auf Anforderung innerhalb eines Monats eine Aufstellung der für die Berechnung der Gebühr nach den Absätzen 1 – 3 maßgeblichen Flächen einzureichen. Hierzu ist der Stadt Karlstadt ein Lageplan im Maßstab 1:500 bzw. 1:1.000 zu übergeben, in dem die maßgeblichen Flächen zeichnerisch dargestellt und die für die Berechnung der Flächen erforderlichen Maße eingetragen und Angaben gemacht sind. Maßgebend sind die Verhältnisse am ersten Tag des Veranlagungszeitraums. Flächenänderungen die für die Gebührenberechnung maßgebend sind hat der Gebührenschuldner auch ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung in gleicher Form der Stadt mitzuteilen. Die Stadt behält sich vor, diese Angaben nachzuprüfen. (7) Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach Absatz 6 nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann die Stadt die maßgeblichen Flächen schätzen. KARL TADT § 12 Gebühren Die Einleitungsgebühr beträgt für 1. Schmutzwasser (§ 10) 2,10 E/m3 2. Niederschlagswasser (§ 11) 0,23 E/m2 § 13 Entstehen der Gebührenschuld, Änderung der Gebührenschuld (1) Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung. (2) Die Niederschlagswassergebühr entsteht am 01. Oktober des Erhebungszeitraumes, sofern Niederschlagswasser aus dem Grundstück in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Bei Neuanschlüssen entsteht die Gebührenschuld mit Ablauf des Tages, an dem erstmals Niederschlagswasser aus dem Grundstück in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Wird die befestigte Grundstücksfläche vergrößert bzw. verkleinert, entsteht bzw. entfällt die Gebührenschuld für die hinzugekommene bzw. abgegangene Fläche mit Ablauf des Tages, in dem die Änderung vorgenommen wurde. Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Tages, an dem das Grundstück von der Entwässerungseinrichtung abgetrennt wird. (3) Die Gebührenschuld entsteht auch mit dem Abschluss einer Sondervereinbarung. § 14 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Schmutzwassergebühr ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstückes oder dinglich zur Nutzung des Grundstückes berechtigt ist (z. B. Erbbauberechtigte, Nießbraucher). Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes sowie der schuldrechtlich zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte (Mieter, Pächter). Eine Vereinbarung, wonach ein Mieter oder Pächter die Verpflichtung zur Bezahlung der laufenden Einleitungsgebühren übernimmt, befreit den Eigentümer des Grundstückes oder den dinglich zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten nicht von seiner Gebührenschuld. (2) Gebührenschuldner der Niederschlagswassergebühr ist wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstückes oder dinglich zur Nutzung des Grundstückes berechtigt ist (z. B. Erbbauberechtigte, Nießbraucher). (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. Dies gilt auch wenn Wohnungseigentümer gemeinsam haften. § 15 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Die Schmutzwassergebühr wird jährlich berechnet. Der Abrechnungszeitraum läuft vom 1. Oktober bis 30. September. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Auf die Gebührenschuld sind am 1. Februar, 1. Mai. und 1. August Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine Vorjahresabrechnung, so setzt die Stadt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. (2) Die Niederschlagswassergebühr wird jährlich berechnet. Der Abrechnungszeitraum läuft, vorbehaltlich der Ziff. 1 mit 3, vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Sofern die Jahresgebühr 40,– E übersteigt, sind auf die Gebührenschuld am 1. Februar, 1. Mai und 1. August Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. 1. Entsteht die Gebührenpflicht während des Abrechnungszeitraumes, so wird die Gebührenschuld zeitanteilig nach Tagen berechnet. 2. Bei einem Wechsel in der Person des Gebührenschuldners während des Erhebungszeitraumes ist der neue Eigentümer mit der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch gebührenpflichtig. 3. Flächenänderungen, die für die Gebührenhöhe während des Abrechnungszeitraumes maßgebend sind, werden zeitanteilig nach Tagen aufgeteilt. § 16 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner (3) Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Stadt die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen binnen eines Monats zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 KARL TADT (2) Die Stadt oder von ihr Beauftragte sind berechtigt, zur Feststellung und Überprüfung der Beitrags- und Gebührenbemessungsgrundlagen die Grundstücke zu betreten und die erforderlichen Einsichten zu nehmen. Der Beitrags- und Gebührenschuldner ist verpflichtet, dies zu dulden. § 17 Inkrafttreten a) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1.7.2010 in Kraft. b) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Karlstadt (BGS – EWS) vom 26.9.2005 in der Fassung der Änderungssatzung vom 2.10.2008 außer Kraft. Karlstadt, 23.08.2010 STADT KARLSTADT Dr. Paul Kruck 1. Bürgermeister Übergangsregelung Beitragstatbestände, die von der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Stadt Karlstadt (BGS-EWS) vom 26.09.2005 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 02.10.2008 sowie von der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (BS-VE/EE) vom 30.092004 erfasst werden sollten, werden als abgeschlossen behandelt, soweit bestandskräftige Veranlagungen vorliegen. Wurden solche Beitragstatbestände in den v. g. Satzungen nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Beitragstatbestände noch nicht bestandskräftig, bemisst sich der Beitrag nach den Regelungen der vorliegenden Satzung. 2. 2.1 5 Der Abstimmungsausschuss hat festgestellt, dass beim ersten Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja beantwortet wurde, dass diese Mehrheit über 20 % der Stimmberechtigten (2.342) beträgt (Abstimmungsquorum) und dass die gestellte Frage damit mit Ja 2.2 entschieden ist. dass beim zweiten Bürgerentscheid (Ratsbegehren) die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja beantwortet wurde, dass diese Mehrheit über 20 % der Stimmberechtigten (2.342) beträgt (Abstimmungsquorum) und dass die gestellte Frage damit mit Ja 2.4 entschieden ist. dass mehr als ein Bürgerentscheid das Abstimmungsquorum erreicht hat und dass dabei die gestellte Frage in den Bürgerentscheiden von der Mehrheit der gültigen Stimmen in nicht zu vereinbarender Weise beantwortet wurde und deshalb das Ergebnis des Stichentscheids den Ausschlag gibt. Im Stichentscheid hat sich die Mehrheit der gültigen Stimmen dafür ausgesprochen, dass der erste Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) 3. gelten soll. Die gestellten Fragen sind damit in folgendem Sinn entschieden: Der 1. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) gilt als angenommen. 23. August 2010 _________________________________ Sitzungstermine im September Zabl-Iberl Abstimmungsleiterin STADTVERWALTUNG Im September finden folgende öffentliche Sitzungen des Stadtrates bzw. der Ausschüsse im Sitzungssaal des Rathauses, Zum Helfenstein 2, statt: Dienstag, 21. September 2010, 16.00 Uhr Bau-, Umwelt-, Land- und Fortswirtschaftsausschuss Donnerstag, 30. September 2010, 19.00 Uhr Stadtratssitzung Bürgermeistersprechstunde Nach den Sommerferien findet ab 16. September 2010 wieder jeden Donnerstag von 16.00 bis 17.30 Uhr die Bürgermeistersprechstunde statt. Amtliches Endergebnis der Bürgerentscheide Abstimmung Bürgerentscheide Der Abstimmungsleiter der STADT KARLSTADT Die Bürger und Bürgerinnen lehnen die B26n ab Bekanntmachung des Ergebnisses 2.093 Am 22. August stimmten die Bürger und Bürgerinnen in Karlstadt über das Bürger- und Ratsbegehren ab. Zwei konkurrierende Fragen standen sich hierbei gegenüber. Von der „BI gegen die B26n“ lautet die Frage „Sind Sie dafür, dass die Stadt Karlstadt im Raumordnungsverfahren den Bau der B26n ablehnt und alle zulässigen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um den Bau der B26n zu verhindern?“ Dem entgegen hatte der Stadtrat gestellt: „Sind Sie dafür dass die Stadt Karlstadt im Planungsverfahren der B26n die Interessen der Bürger aktiv vertritt? Das sind insbesondere eine Optimierung der Trassenführung und des Schall- und Sichtschutzes im gesamten Stadtgebiet, der Verzicht auf die Anschlussstelle bei Laudenbach?“ Insgesamt 11.709 Stimmberechtigte waren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahlbeteiligung war mit nur 45,31 % jedoch erschreckend gering, d. h. die Mehrheit der Karlstadter Bürgerinnen und Bürger sind daheim geblieben und haben nicht abgestimmt. Da beide Fragen das notwendige Quorum der abgegebenen Stimmen von 20 % erreichten, waren dadurch beide Begehren von den Bürgern zugelassen. Damit war die Stichwahl ausschlaggebend für das Ergebnis. Mit 58,56 % der abgegebenen Stimmen haben sich die Bürger für das Bürgerbegehren und gegen das Ratsbegehren (41,44 %) entschieden. Die hohe Anzahl der ungültigen Stimmen von 991, 520 bzw. 244 beruhen weit überwiegend aus nicht vollständig ausgefüllten Stimmzetteln. Lediglich für das Erreichen des notwendigen Quorum von 20 % (s. v.) hatte dies Auswirkungen haben können. Das Endergebnis ist durch die ungültigen Stimmen nicht beeinflusst gewesen. Der Stadtrat ist nach dieser Abstimmung nun ein Jahr bei allen Stellungnahmen innerhalb des Planungsverfahrens exakt an den Text des Bürgerentscheides gebunden. 244 Abstimmungstabelle siehe Seite 6 der Bürgerentscheide Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren) „Für den Erhalt unserer Heimat – Gegen den Bau der B26n“ Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren) „B26n – Für unsere Zukunft durch eine aktive Vertretung der Bürgerinteressen!“ am 22. August 2010 Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. August 2010 folgendes Ergebnis der Bürgerentscheide festgestellt: Anzahl die Zahl der Stimmberechtigten: die Zahl der Personen, die abgestimmt haben: 11.709 5.295 1.1 die Zahl der abgegebenen Stimmen: beim ersten Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) 2) gültige Ja-Stimmen 3.111 gültige Stimmen insgesamt 4.304 gültige Nein-Stimmen ungültige Stimmen 1.193 991 1.2 die Zahl der abgegebenen Stimmen: beim zweiten Bürgerentscheid (Ratsbegehren) gültige Ja-Stimmen 2.434 gültige Stimmen insgesamt 4.775 gültige Nein-Stimmen ungültige Stimmen 2.341 520 1.4 die Zahl der abgegebenen Stimmen: beim Stichentscheid gültige Stimmen für den ersten Bürgerentscheid gültige Stimmen für den zweiten Bürgerentscheid gültige Stimmen insgesamt ungültige Stimmen 2.958 5.051 6 ϲϯͬϭϬ ϲϰͬϭϬ ϲϱͬϭϬ ^ĐŚĂůƐĐŚǁĂƌnjͬǁĞŝƘͬƌŽƚŐĞƐƚƌĞŝĨƚ tŝŶƚĞƌũĂĐŬĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjͬŐƌĂƵ͕Ɛ͘KůŝǀĞƌ͕'ƌ͘ϯϰ ϭŐŽůĚĞŶĞƌKŚƌƌŝŶŐ :ĂĐŬĞ͕ŐƌĂƵ͕DĂƌŬĞŽŵŵĂLJ͕'ƌ͘ϰϬ &ůĞĞĐĞũĂĐŬĞ͕ƐĐŚǁĂƌnj͕DĂƌŬĞ,ΘD͕'ƌ͘^ tŝŶƚĞƌũĂĐŬĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjͬŐƌĂƵ͕DĂƌŬĞŚĂŵƉŝŽŶ͕'ƌ͘D ,ĂŶĚƐĐŚƵŚĞŐƌĂƵ ,ĂŶĚƐĐŚƵŚĞƐĐŚǁĂƌnj ,ĂŶĚƐĐŚƵŚĞŐƌĂƵ͕DĂƌŬĞdŚŝŶƐƵůĂƚĞ DƺƚnjĞ͕ŐƌĂƵͬƐĐŚǁĂƌnj͕DĂƌŬĞdD DƺƚnjĞ͕ŐƌĂƵ͕DĂƌŬĞdD DƺƚnjĞ͕ŐƌĂƵŐĞŵƵƐƚĞƌƚŵŝƚŽŵŵĞů͕DĂƌŬĞĞƚŝƌĞů DƺƚnjĞ͕ďĞŝŐĞ ^ƚŝĐŚĂďƐƚŝŵŵƵŶŐ ŶĞŝŶ ^ĐŚŝůĚŵƺƚnjĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjŵŝƚWĂŝůůĞƚƚĞŶ ƺƌŐĞƌĞŶƚƐĐŚĞŝĚϭ ƺƌŐĞƌĞŶƚƐĐŚĞŝĚϮ <ƵŶƐƚƐƚŽĨĨĚŽůĐŚ WĞƌƺĐŬĞ͕ƐĐŚǁĂƌnj ϭϭϱ ϭϱϲ ϭϭϵ ^ĐŚĂů͕ƐĐŚǁĂƌnj ϮϮϰ ^ĐŚĂů͕ŚĞůůďůĂƵ Ϯϴϰ ϭϳϰ ϮϮϱ ^ƚŝƌŶďĂŶĚǁĞŝƘ ϯϬϴ ϭϵϬ ϳϱ DƺƚnjĞ͕ƐĐŚǁĂƌnj ϵϯ ϭϱϬ ϭϬϱ DƺƚnjĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjŵŝƚŐƌĂƵĞŵZĂŶĚ ϭϮϲ ϭϬ ϭϲϬ ĂŵĞŶƌĂĚ͕ďůĂƵ͕DĂƌŬĞ&ŝƐĐŚĞƌ͕ϯͲ'ĂŶŐ ϮϬϯ Ϯϯϰ ϮϬϳ ĂƵĐŚƚĂƐĐŚĞƌŽƚ͕ŵŝƚ^ƉŝĞůĞƐƉĞŝĐŚĞƌŬĂƌƚĞŶ Ϯϲϰ ϰϭ ϯϴ ĂŵĞŶƌĂĚ͕DĂƌŬĞLJĐůĞƐ<ŝŶŐ͕ƐĐŚǁĂƌnj͕ϳͲ'ĂŶŐ ϱϮ ϰϵ ϯϰ 'ŽůĚƌŝŶŐŵŝƚ^ƚĞŝŶ ϰϱ ϱϴ ĂŵĞŶŚĂŶĚƚĂƐĐŚĞďƌĂƵŶ ϮϮ Ϯϴ ϯϭ ϭ>ĞĚĞƌŚĂŶĚƐĐŚƵŚƐĐŚǁĂƌnj ϭϭϰ DĞƘŐĞƌćƚ,ŝůƚŝWϯϮ͕ƌŽƚ ϭϯϮ ϭϲϴ ϴϱ <ŝŶĚĞƌƌĂĚDĂƌŬĞLJĐŽ͕ƌŽƚ͕ϳͲ'ĂŶŐ ϭϭϬ ϭϲϵ Ϯϭϯ ŝƚLJͲZŽůůĞƌƐŝůďĞƌ Ϯϲϳ ϭϴϰ Ϯϲϰ ŝƚLJͲZŽůůĞƌͲĂůĂŶĐĞϯϭϭ ϭϳϭ ϮϯϮ ĂŵĞŶƌĂĚ͕ŐĞůď^ĐŚĂƵĨĨͬ^ŽŵŵĞƌǁŝŶĚ͕ Ϯϵϱ ϭϴϳ ϮϮϴ 'ĞůĚďƂƌƐĞƐĐŚǁĂƌnjŵ͘&ůĂŵŵĞŶĂƵĨĚƌ͘ Ϯϴϰ ϭϱϴ >ĂƉƚŽƉƚĂƐĐŚĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjŵ͘ƵĨƐĐŚƌ͘^ŝĞŵĞŶƐͲEŝdžĚŽƌĨ Ϯϯϰϭ ĂŵĞŶƵŚƌƐŝůďĞƌ Ϯϵϱϴ ϮϬϵϯ ďĞŝŐĞ<ŝŶĚĞƌǁŽůůŵƺƚnjĞ ^ĐŚůĂŵƉĞƌŵćƉƉĐŚĞŶEŝĐŝ͕ďĞŝŐĞ͕ŵŝƚŐƌƺŶĞŶWƵŶŬƚĞŶ ^ŝůďĞƌŬĞƚƚĞ ZĞŶŶƌĂĚ͕DĂƌŬĞWƌŽƉŚĞƚĞ͕ƐŝůďĞƌ ϭϲ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϬ ,ĞƌƌŶƌĂĚ͕DĂƌŬĞZŝdžĞ͕ƐŝůďĞƌ ϭϲ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϬ dƌĞŬŬŝŶŐƌĂĚ͕DĂƌŬĞsĞůŽsŝůůĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjƐŝůďĞƌ Ϯϰ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϬ ĂŵĞŶƉƵůůŽǀĞƌ͕DĂƌŬĞŵŝĐŚĞůůĞďŽLJĂƌĚ͕'ƌ͘ϰϬ͕ďůĂƵ ; /"#". 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September 2010 KARL TADT ŶĚĞƌŐĞďŶŝƐŶĂĐŚ^ƚŝŵŵďĞnjŝƌŬĞŶ ^ƚŝŵŵďĞnjŝƌŬ tĂŚůďĞƚĞŝůŝŐƵŶŐ ƺƌŐĞƌĞŶƚƐĐŚĞŝĚϭ ũĂ ŶĞŝŶ ƺƌŐĞƌĞŶƚƐĐŚĞŝĚϮ ũĂ <ĂƌůƐƚĂĚƚͲůƚƐƚĂĚƚ <ĂƌůƐƚĂĚƚͲ^ŝĞĚůƵŶŐϭ <ĂƌůƐƚĂĚƚͲ^ŝĞĚůƵŶŐϮ 'ĂŵďĂĐŚ ,ĞƘůĂƌ <ĂƌůďƵƌŐ >ĂƵĚĞŶďĂĐŚ DƺŚůďĂĐŚ ZŽŚƌďĂĐŚ ^ƚĂĚĞůŚŽĨĞŶ ^ƚĞƚƚĞŶ tŝĞƐĞŶĨĞůĚ ƌŝĞĨǁĂŚůϭ ƌŝĞĨǁĂŚůϮ ƌŝĞĨǁĂŚůϯ ƌŝĞĨǁĂŚůϰ ϮϬ͕ϱϯй Ϯϱ͕Ϭϱй Ϯϳ͕Ϭϳй Ϯϰ͕ϱϮй ϱϯ͕Ϯϲй ϯϬ͕ϯϴй ϯϯ͕ϱϭй ϯϲ͕ϬϬй ϯϬ͕ϵϵй ϰϮ͕ϵϲй ϯϲ͕ϲϱй ϯϬ͕ϭϯй ϭϲϳ Ϯϵϲ ϯϮϳ ϭϬϭ ϭϯϬ ϮϮϬ Ϯϳϱ ϱϯ ϰϱ Ϯϴ ϭϯϲ ϭϭϯ Ϯϵϴ ϯϮϰ ϯϭϰ Ϯϴϰ ϲϴ ϵϴ ϭϬϵ ϴϮ ϲ ϭϮϲ Ϯϰ Ϯϯ Ϯϯ Ϯϭ ϳϵ ϵϳ ϭϭϵ ϵϴ ϭϬϵ ϭϭϭ ϭϰϬ ϮϬϲ ϮϮϳ ϭϱϲ ϭϭ Ϯϲϳ ϱϴ ϲϬ ϲϱ ϯϱ ϭϴϬ ϭϴϴ Ϯϯϲ ϮϬϮ Ϯϭϭ ϭϵϮ 'ĞƐĂŵƚ ϰϱ͕ϮϮй ϯϭϭϭ ϭϭϵϯ Ϯϰϯϰ Bekanntmachung von Fundsachen Folgende Fundgegenstände wurden beim Fundamt der Stadt Karlstadt gemeldet: &ŽůŐĞŶĚĞ&ƵŶĚŐĞŐĞŶƐƚćŶĚĞǁƵƌĚĞŶďĞŝŵ&ƵŶĚĂŵƚĚĞƌ^ƚĂĚƚ<ĂƌůƐƚĂĚƚŐĞŵĞůĚĞƚ͗ >ĂƵĨĞŶĚĞ EƵŵŵĞƌ ϭϵͬϭϬ ϮϬͬϭϬ ϮϮͬϭϬ ϮϯͬϭϬ ϮϰͬϭϬ ϮϱͬϭϬ ϮϲͬϭϬ ϮϳͬϭϬ ϮϴͬϭϬ ϮϵͬϭϬ ϯϬͬϭϬ ϯϭͬϭϬ ϯϮͬϭϬ ϯϯͬϭϬ ϯϰͬϭϬ ϯϱͬϭϬ ϯϲͬϭϬ ϯϳͬϭϬ ϯϴͬϭϬ ϯϵͬϭϬ ϰϬͬϭϬ ϰϭͬϭϬ ϰϮͬϭϬ ϰϯͬϭϬ ϰϰͬϭϬ ϰϱͬϭϬ ϰϲͬϭϬ ϰϴͬϭϬ ϰϵͬϭϬ ϱϬͬϭϬ ϱϭͬϭϬ ϱϱͬϭϬ ϱϲͬϭϬ ϱϳͬϭϬ ϱϴͬϭϬ ϱϵͬϭϬ ϲϬͬϭϬ ϲϭͬϭϬ ϲϮͬϭϬ ϲϯͬϭϬ ϲϰͬϭϬ dĂŐĚĞƌ ŶnjĞŝŐĞ Ϭϭ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϬϮ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ Ϭϵ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϭϬ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ Ϭϵ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ ϮϮ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ Ϯϯ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϬ Ϭϲ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϬ ϭϰ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϬ ϭϵ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϬ Ϯϲ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϬ Ϯϳ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϬ ϯϬ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϬ ϯϬ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϬ ϭϵ͘Ϭϱ͘ϮϬϭϬ ϮϬ͘Ϭϱ͘ϮϬϭϬ ϮϬ͘Ϭϱ͘ϮϬϭϬ ϮϬ͘Ϭϱ͘ϮϬϭϬ Ϯϳ͘Ϭϱ͘ϮϬϭϬ Ϯϳ͘Ϭϱ͘ϮϬϭϬ Ϯϴ͘Ϭϱ͘ϮϬϭϬ ϭϲ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϬ ϭϲ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϬ ϭϲ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϬ &ƵŶĚŐĞŐĞŶƐƚĂŶĚ ^ĐŚĂůƐĐŚǁĂƌnjͬǁĞŝƘͬƌŽƚŐĞƐƚƌĞŝĨƚ tŝŶƚĞƌũĂĐŬĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjͬŐƌĂƵ͕Ɛ͘KůŝǀĞƌ͕'ƌ͘ϯϰ ϭŐŽůĚĞŶĞƌKŚƌƌŝŶŐ :ĂĐŬĞ͕ŐƌĂƵ͕DĂƌŬĞŽŵŵĂLJ͕'ƌ͘ϰϬ &ůĞĞĐĞũĂĐŬĞ͕ƐĐŚǁĂƌnj͕DĂƌŬĞ,ΘD͕'ƌ͘^ tŝŶƚĞƌũĂĐŬĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjͬŐƌĂƵ͕DĂƌŬĞŚĂŵƉŝŽŶ͕'ƌ͘D ,ĂŶĚƐĐŚƵŚĞŐƌĂƵ ,ĂŶĚƐĐŚƵŚĞƐĐŚǁĂƌnj ,ĂŶĚƐĐŚƵŚĞŐƌĂƵ͕DĂƌŬĞdŚŝŶƐƵůĂƚĞ DƺƚnjĞ͕ŐƌĂƵͬƐĐŚǁĂƌnj͕DĂƌŬĞdD DƺƚnjĞ͕ŐƌĂƵ͕DĂƌŬĞdD DƺƚnjĞ͕ŐƌĂƵŐĞŵƵƐƚĞƌƚŵŝƚŽŵŵĞů͕DĂƌŬĞĞƚŝƌĞů DƺƚnjĞ͕ďĞŝŐĞ 8,?0?$!.A&A7 ^ĐŚŝůĚŵƺƚnjĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjŵŝƚWĂŝůůĞƚƚĞŶ 11$(*, <ƵŶƐƚƐƚŽĨĨĚŽůĐŚ /, WĞƌƺĐŬĞ͕ƐĐŚǁĂƌnj ^ĐŚĂů͕ƐĐŚǁĂƌnj *)#+!!,-!.)!/!%.)!/! "00.), ^ĐŚĂů͕ŚĞůůďůĂƵ Weiterhin wurden Brillen, Einzelschlüssel und#(.) Schlüsselmäppchen so1.) $$ ^ƚŝƌŶďĂŶĚǁĞŝƘ wie verschiedene Regenschirme abgegeben. 23"#$ %&!(#)45 DƺƚnjĞ͕ƐĐŚǁĂƌnj Die Gegenstände werden beim Fundamt der Stadt Karlstadt verwahrt /$!.)2)#1"# ".)+) DƺƚnjĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjŵŝƚŐƌĂƵĞŵZĂŶĚ und können zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Räder (#) ĂŵĞŶƌĂĚ͕ďůĂƵ͕DĂƌŬĞ&ŝƐĐŚĞƌ͕ϯͲ'ĂŶŐ werden im städtischen Bauhof verwahrt. ĂƵĐŚƚĂƐĐŚĞƌŽƚ͕ŵŝƚ^ƉŝĞůĞƐƉĞŝĐŚĞƌŬĂƌƚĞŶ ĂŵĞŶƌĂĚ͕DĂƌŬĞLJĐůĞƐ<ŝŶŐ͕ƐĐŚǁĂƌnj͕ϳͲ'ĂŶŐ 'ŽůĚƌŝŶŐŵŝƚ^ƚĞŝŶ ĂŵĞŶŚĂŶĚƚĂƐĐŚĞďƌĂƵŶ ϭ>ĞĚĞƌŚĂŶĚƐĐŚƵŚƐĐŚǁĂƌnj DĞƘŐĞƌćƚ,ŝůƚŝWϯϮ͕ƌŽƚ <ŝŶĚĞƌƌĂĚDĂƌŬĞLJĐŽ͕ƌŽƚ͕ϳͲ'ĂŶŐ ŝƚLJͲZŽůůĞƌƐŝůďĞƌ ŝƚLJͲZŽůůĞƌͲĂůĂŶĐĞ ĂŵĞŶƌĂĚ͕ŐĞůď^ĐŚĂƵĨĨͬ^ŽŵŵĞƌǁŝŶĚ͕ 'ĞůĚďƂƌƐĞƐĐŚǁĂƌnjŵ͘&ůĂŵŵĞŶĂƵĨĚƌ͘ >ĂƉƚŽƉƚĂƐĐŚĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjŵ͘ƵĨƐĐŚƌ͘^ŝĞŵĞŶƐͲEŝdžĚŽƌĨ ĂŵĞŶƵŚƌƐŝůďĞƌ ďĞŝŐĞ<ŝŶĚĞƌǁŽůůŵƺƚnjĞ ^ĐŚůĂŵƉĞƌŵćƉƉĐŚĞŶEŝĐŝ͕ďĞŝŐĞ͕ŵŝƚŐƌƺŶĞŶWƵŶŬƚĞŶ ^ŝůďĞƌŬĞƚƚĞ Platon ZĞŶŶƌĂĚ͕DĂƌŬĞWƌŽƉŚĞƚĞ͕ƐŝůďĞƌ ,ĞƌƌŶƌĂĚ͕DĂƌŬĞZŝdžĞ͕ƐŝůďĞƌ dƌĞŬŬŝŶŐƌĂĚ͕DĂƌŬĞsĞůŽsŝůůĞ͕ƐĐŚǁĂƌnjƐŝůďĞƌ ĂŵĞŶƉƵůůŽǀĞƌ͕DĂƌŬĞŵŝĐŚĞůůĞďŽLJĂƌĚ͕'ƌ͘ϰϬ͕ďůĂƵ Glücklich sind die Menschen, wenn sie haben, was gut für sie ist. KARL TADT Fabienne Kohlmann gewinnt Silbermedaille bei der EM Erster Bürgerneister Dr. Paul Kruck gratuliert der Silbermedaillengewinnerin, 4 x 400 m Staffel bei der Leichtathletik-EM, Fabienne Kohlmann, beim begeisterten Empfang in Gambach und überreicht ihr Säckchen „Flaaktaler“. Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 7 Fahrt nach Cuckfield über Calais/Dover und Ankunft gegen 14.00 Uhr Ortszeit. Begrüßung in Cuckfield bei Sheila und David Mortimer in einem ehemaligen Schulhaus aus Anfang diesen Jahrhunderts. Der Abend wird bei den Gasteltern verbracht. Samstag, 11.09.2010 Fahrt nach Standen (www.standen.com), ein Park mit einem Herrschaftshaus aus der William Morris Ära. Picknick im Park zur Lunchtime. Beginn der 5. Cuckfield-Village-Show beim Cuckfield-Summer-Fair in Cuckfield Park, Curry Evening and Beetle Drive in Old School House, die Curries werden vom örtlichen Cuckfield Tandoori serviert. Sonntag, 12.09.2010 Fahrt nach London mit Sightseeing. Alternativ eine kleine Wanderung um Cuckfield auf historischen Pfaden mit Einkehr ins White Harte Pub in Cuckfield. Am Nachmittag ein echter „Cream Tea“ im Café Elvira in Borde Hill Gardens. Montag, 13.09.2010 Gemeinsames englisches Frühstück im Golfclub von Cuckfield Antritt der Rückfahrt über Dover/Calais nach Karlstadt. Neue Sitzgruppe am Main Städtepartnerschaft Bürgerfahrt nach Cuckfield, 10. - 13.9.2010 Frau Irma Hesse ist verliebt in ihr „Städle“. Irma Hesse schenkte der Stadt Karlstadt eine Sitzgruppe am Main. Mit dem ersten Bürgermeister Dr. Paul Kruck testete Sie diese schon einmal beim Probesitzen. Frau Hesse dankt dem städtischen Bauhof und dem Bürgermeister für die Verwirklichung ihres Wunsches. Die Bank ist zum besinnlichen und beschaulichen Verweilen für paar schöne Stunden und zur Erholung beim Spaziergang gedacht. Die 1912 geborene Irma Hesse, älteste in der Kernstadt geborene Bürgerin Karlstadts, ist ihrer Geburtsstadt immer treu geblieben, wuchs hier auf und blieb ihrer Heimat stets verbunden. 17. bis 19. September in Karlstadt Rot & Erotisch – ein Stadt zeigt ihre Reize Vom 10. - 13.9.2010 findet die Bürgerfahrt nach Cuckfield statt. Einige Plätze sind noch frei. Interessierte können sich bei der Vorsitzenden des Arbeitskreises Städtepartnerschaft Cuckfield, Frau Ulrike Jäger schriftlich anmelden. Ein Anmeldebogen kann auf den Internetseiten der Stadt Karlstadt unter www.karlstadt.de als PDF heruntergeladen, bei Frau Jäger oder in der Stadtverwaltung angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass alle Interessierten sich schriftlich anmelden müssen. Die Teilnehmergebühr für die Bürgerfahrt beträgt pro Person 110 E. Anmeldungen nimmt Frau Ulrike Jäger – Vorsitzende Arbeitskreis Cuckfield – Johann-Zahn-Str. 4a in Karlstadt, Tel. 09353/4121 Fax-Nr. 09353/4849 oder per E-Mail: [email protected], entgegen. Programm: Freitag, 10.09.2010 gegen 0.30 Uhr Abfahrt in Karlstadt mit modernem Reisebus. Zum fünften Mal heißt es vom 17. bis 19. September 2010 „Karlstadt - Rot & Erotisch – Eine Stadt zeigt ihre Reize.“ Die Veranstaltung ist bereits eine feste Größe im Kulturkalender in Mainfranken. Und so erwartet den Besucher ein abwechslungsreiches Programm. „Alle Lust will Ewigkeit“, so das Thema der Ausstellung von Ursula Siewert und Ernst-Martin Eras. Ihre Skulpturen und Bilder zeigen auf faszinierende Art und Weise „Vieles“ ohne dabei ins Detail zu gehen. ErnstMartin Eras Zeichnungen fangen Spannungen der Linien und Hell-Dunkel-Kontraste ein, die bei Bewegungen entstehen. Die Zeichnungen und Skulpturen von Ursula Siewert treffen sich, das sieht man auf den ersten Blick, in ihrem gemeinsamen Thema: der weiblichen Figur. Vor allem ihre vielgeliebten „Dicken“ strahlen Humor und Fröhlichkeit aus. 8 Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 Sie wirken entspannt und selbstbewusst, jede mit ganz ureigener Persönlichkeit. Beide Künstler haben mit der menschlichen Figur, dem Akt, in ihren Bildern bzw. Skulpturen das fast älteste Thema der Welt gewählt. Die Ausstellung zeigt jedoch auch, dass man ein und dasselbe Thema unterschiedlich interpretieren sowie umsetzen und dabei eine besondere Spannung erzeugen kann. Die Wahl des Ausstellungsraumes trägt dazu bei und ist so ungewöhnlich, wie die Reihe „Rot & Erotisch - eine Stadt zeigt ihre Reize“ nun mal ist. Die SkaterArea am Bahnhof in Karlstadt gibt den Kunstwerken gerade durch den Kontrast eine besondere Dynamik. Die Hindernisse und Rampen dienen als eine Art „Empore“ für die Werke, heben sie besonders hervor und bieten eine besondere Atmosphäre, die die diesjährige Ausstellung einzigartig macht. Die Ausstellung kann freitags bis sonntags von 11.00 bis 19.00 Uhr besucht werden. Höhepunkt von „Rot & Erotisch“ ist jedoch in diesem Jahr unumstritten die Lesung mit Lilo Wanders im Historischen Rathaus am Samstag, 18.9.2010, um 20 Uhr. Lilo Wanders ist eine Kult-Diva: glamourös und hin und wieder ganz daneben. Sie ist eine energisch gepflegte Frau ohne Alter, sie ist egozentrisch und manchmal ziemlich boshaft, und sie kann ihre Klappe nicht halten. Unaufrichtigkeit und falsche Töne hasst sie, dafür liebt sie Geschmacklosigkeiten. Echtes und echt Empfundenes wird von ihr geachtet, und was sie nicht wahrnehmen will, gleitet von ihr ab. Sie ist ein kollegiales altes Zirkuspferd und nur schwer von der Bühne zu bomben. Wenn sie singt, dann singt sie über sich und wenn sie über Sex redet, meint sie eigentlich Liebe - meistens jedenfalls. Mehr als 10 Jahre hat sie in ihrer Sendung „Wa(h)re Liebe“ über Liebe und Sexualität gesprochen und sich damit den Ruf erworben, auf diesem Gebiet kompetent zu sein. Sie gilt in den Medien als „Sexpertin“, war aber für die Zuschauer ihrer Sendung eher eine Art moralische Instanz und Ratgeberin. Ihre ironische Moderation, ihre freundliche Distanz zur SexIndustrie und die Zugewandtheit allen menschlichen Problemen gegenüber ist Grundlage ihrer Popularität. Als Kunstfigur ironisiert Lilo Wanders das Genre im selben Maße, wie sie es bedient. Beziehungsweise steht sie schon längst über dem, was sie eigentlich vertreten sollte. Natürlich geht es um Liebe, Erotik und Sexualität, wenn Lilo Wanders an diesem Abend die Weltliteratur auf frivol Anzügliches, prickelnd Verzauberndes durchforstet und in einer gut 90-minütigen Lesung darbietet. Die Grande Dame der Sexual-Aufklärung zündet ein sinnliches Feuerwerk, das Fantasie und Lust beflügelt: Unerwartet Erotisches aus der Bibel, dazu eine Prise Bocaccio, Anais Nin und Patricia Highsmith. Wer allerdings plumpe Pornografie erwartet, wird enttäuscht: beim Thema Sex gibt sich die Diva der erotischen TV-Unterhaltung zuweilen überraschend zugeknöpft. Nicht selten bricht sie ihre Lesung genau dort ab, wo es ihr zu sehr ins Detail geht. Denn wenn ohnehin jeder weiß, wohin die Reise geht, muss Lilo Wanders die Zuhörer nicht auch noch mit dem erigierten Finger darauf hinweisen. Das Ensemble der „Late-Night-Burlesque“ aus Nürnberg präsentiert sich am Sonntag um 19.00 Uhr im „Theater in der Gerbergasse“ mit ihrem Programm „Hot Stuff“. Fleur d`Amour, Sweet Chili, La Mystique und Dixie Dynamite, glamourös, sexy, kokett und stilvoll: die vier Damen wissen, was Verführung „heiß“ macht und beherrschen die neu entdeckte Kunst der stilvollen Verführung. Das Damenquartett beschwört die knisternde Atmosphäre des Pariser Moulin Rouge herauf und knüpft an den Glanz und Glamour vergangener Epochen an. Opulente Kostüme, viktorianische Korsagen, Federboas, Schleier und Straußenfächer verdecken reizvoll, was nach und nach entblättert wird, jedoch niemals alles! Das alles tun sie mit viel Sexappeal und Koketterie, würzen ihre Show dazu noch mit einem guten Schuss Witz und Komik. Sie überraschen in ihren Nummern aus Tanz, Gesang und Komödie im- KARL TADT mer wieder mit völlig unerwarteten Pointen. Es unterhalten den Zuschauer außerdem rasanter Stepptanz, Charleston, virtuoser Gesang und Schauspielkunst auf höchstem Niveau. Und die Damen lieben das Spiel mit ihrem Publikum und dessen Fantasie. Unterstützung erhalten sie vom Comedian Michael A. Tomis als leicht vertrotteltem, singendem Butler. Der Pianist Werner Hausen begleitet am Klavier die Gesangsnummern. Informationen und Karten für die Lesung mit Lilo Wanders sind in der Stadtkasse, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, zum Preis von 18,00 E und die Karten für das Theater in der Gerbergasse zu 15,00 E erhältlich. Die Stadtkasse ist unter der Telefonnummer 09353/7902-25 erreichbar. Der Eintritt in die Ausstellung in der SkaterArea ist frei. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.karlstadt.de. Historisches Rathaus Preludio Klavier-Konzert am 23.9.2010 Liebhaber der klassischen Musik sollten sich den 23. September 2010 merken. Unter dem Motto „PRELUDIO – Junge Profis am Klavier“ bietet die Stadt Karlstadt in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik in Würzburg um 19.00 Uhr im Historischen Rathaus ein Klavierkonzert der besonderen Art. Mit Aya Ohtsuta präsentiert sich in Karlstadt eine Studentin der „Meisterklasse“ an der Hochschule für Musik in Würzburg. Und schon die Auswahl des Programms lässt erahnen, dass den Besucher an diesem Abend hochkarätige Musik erwartet. Mit Stücken von Wolfgang Amadeus Mozart, Ludwig van Beethoven, Johannes Brahms und Leos Janecek kommen nicht nur die Liebhaber des Klaviers auf ihre Kosten. Die Konzertreihe „PRELUDIO“ wird insgesamt vier Mal in diesem Jahr in Karlstadt zu Besuch sein. Ziel der Reihe ist, Studierenden die Möglichkeit zu öffentlichen Auftritten außerhalb der Hochschule zu bieten. Um im Rahmen der Konzertreihe auftreten zu dürfen, müssen sich die Pianisten jedoch zuvor im Rahmen eines Auswahlvorspiels qualifizieren. Der Stadt Karlstadt ist es ein besonderes Anliegen, diese Initiative zu unterstützen sowie dazu beizutragen junge Künstler zu fördern und sie so einem breiten Publikum vorzustellen. Gleichzeitig möchte die Stadt Karlstadt allen Bewohnern die Möglichkeit bieten, diese Konzerte zu besuchen. Aus diesem Grund ist der Eintritt zu den PRELUDIO-Konzerten frei. Wer möchte, kann jedoch nach dem Konzert eine Spende in ein dafür bereitstehendes „Sparschwein“ werfen. Der Erlös aus diesen Spenden wird aufgespart, um später einmal einen neuen Flügel für das Historische Rathaus erwerben zu können. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Tel. 09353/7902-43 oder im Internet unter www.karlstadt.de. Ein Wein für die Stadt Karlstadt Bewerben für den Stadtwein 2011! Die Stadt Karlstadt beabsichtigt erstmals für das kommende Jahr 2011 einen „Stadtwein“ zu küren. Der Wein wird ein Jahr lang bei allen städtischen Veranstaltungen sowie Konzerten und Empfängen der Stadt gereicht. Gleichzeitig eignet sich der ausgezeichnete Wein auch hervorragend als Souvenir für Touristen und Gäste unserer Stadt. Ausgezeichnet und ausgestattet wird der Stadtwein mit einem eigens hierfür gestalteten Etikett bzw. Plakette. Diese werden selbstverständlich kostenfrei von der Stadt Karlstadt zur Verfügung gestellt. Dabei wird eine Mindestabnahme durch die Stadt Karlstadt garantiert. Die Prämierung übernimmt eine fachkundige Jury im Rahmen einer Blindverkostung. Bewerbungskriterien: 1. Die Weine müssen in den KARLSTADTER EINZELAGEN (Gambacher Kalbenstein, Laudenbacher Schloss, Mühlbacher Fronberg oder Stettener Stein) gewachsen sein, die Großlage Karlstadter Roßtal kann nicht berücksichtigt werden. 2. Zugelassen sind nur trockene QUALITÄTSWEINE b. A., des Jahrgangs 2009, welche die amtliche Qualitätsweinprüfung erfolgreich durchlaufen haben. Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 KARL TADT 3. Der Wein soll ein fruchtiger und eleganter Trinkwein, eben typisch fränkisch sein und wird zu verschiedenen Veranstaltungen (Stehempfängen, Empfängen, Vernissagen und Konzerten) der Stadt Karlstadt gereicht. 4. Jeder Winzerbetrieb kann einen Rotwein und/oder einen Weißwein vorstellen. 5. Es müssen mindestens 250 l Weiß- und 150 l Rotwein vorhanden sein, damit die Abgabe einer MINDESTMENGE an die Stadt Karlstadt gewährleistet ist. 6. Je Wein muss ein ANMELDEBOGEN ausgefüllt und 3 Probeflaschen bei der Stadt Karlstadt, Hauptamt Bereich Tourismus-Kultur, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, abgegeben werden. 7. ANNAHMESCHLUSS ist Freitag, der 5. November 2010. Den Anmeldebogen schicken wir Ihnen gerne zu. Download auch unter www.karlstadt.de. Bei Fragen erreichen Sie uns während der allgemeinen Dienstzeit unter Tel. 09353/7902-43 oder -44. Google Street View „Street View“ soll Ende 2010 ans Netz gehen Neu: Möglichkeit des Online-Widerspruchs bis zum 15. Oktober Das Unternehmen Google hat angekündigt, in den 20 größten Städten Deutschlands seinen Internetdienst „Street View“ zum Ende des Jahres 2010 zu starten. Gesichter von fotografierten Personen und Kfz-Kennzeichen werden von Google so weit wie technisch möglich durch Verschleierung unkenntlich gemacht. Für Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häusern und Wohnungen bietet Google nunmehr neben der Möglichkeit eines schriftlichen Vorab-Widerspruchs an, online Widerspruch einzulegen. Auch nach der Veröffentlichung können Sie Fotos melden, damit sie nachträglich unkenntlich gemacht werden. Online bei Google Widerspruch einlegen Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung nicht einverstanden sind, können Sie bei Google online (http:///maps.google.de) beantragen, dass diese Bilder noch vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Anwohnerinnen und Anwohner der für den Start vorgesehenen 20 Städte können unter Verwendung von Satellitenbildern den Standort ihres Hauses identifizieren, nähere Angaben zum Aussehen des Hauses machen und Google auffordern, es unkenntlich zu machen. Diese Funktion steht nach Angaben von Google bis zum 15. Oktober 2010 zur Verfügung. Interessante Links zum Thema Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finden Sie umfassende Informationen sowie Muster für Widerspruchsschreiben. Eine ausführliche Darstellung und Bewertung können Sie auch der Mitteilung für den Ausschuss „Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/ Internationales“ entnehmen. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): Hinweise und Musterwidersprüche http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Standardartikel/Verbrauche rschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN Kindergarten Gambach Kindergarten-Kinder besuchen Imker Sehr zur Freude des Kiga Spirkennest Gambach hat Herr Bernd Mehler vom Imkereiverband Karlstadt die Vorschulkinder im Juli 2010 zu seiner Bienenanlage auf seinem Grundstück am Ortsrand von Gambach eingeladen. Bei dem Besuch in der Imkerei erfuhren die Kinder Wissenswertes über die Bienenzucht, den Nutzen und die Friedfertigkeit der fleißigen Honigbienen. Unter seiner sachkundigen Anleitung konnten die Kinder 9 mit allen Sinnen viel über das Leben und die Arbeit der Bienen und des Imkers erfahren. Mutige Kinder durften sogar Drohnen (männliche Biene) auf die Hand nehmen, die Friedfertigkeit der Tiere fühlen und sich von ihrer Ungefährlichkeit überzeugen. Alle Kinder verstehen, dass nur Arbeitsbienen in Bedrängnis zustechen, wenn sie sich verteidigen müssen und dafür letztlich mit dem Leben bezahlen. Im Bienenstock herrscht strenge Ordnung, jede Biene hat ihre bestimmte Aufgabe. Bienen sind überaus reinliche Tiere, die ihre Königin und ihren Nachwuchs liebevoll versorgen und gegen Feinde verteidigen. Vor Ort wurden die interessierten Kinder mit einer Honig-Kostprobe überrascht, die das Ehepaar Mehler für sie vorbereitet hatte. Übrigens, den errichteten Schaukasten können die Kinder jederzeit während der wärmeren Monate des Jahres auf ihren Spaziergängen in den Wald besuchen und dabei die unterschiedlichsten Aktivitäten der fleißigen Bienen beobachten. Bereits im Frühjahr und Sommer 2009 haben die Vorschulkinder des Kindergarten Spirkennest in Gambach Herrn Mehler schon wiederholt bei seiner Arbeit zugesehen. Zum Jahresabschluss im November/ Dezember 2009 besuchte Herr Bernd Mehler die Kinder an 3 verschiedenen Tagen im Kindergarten und leitete sie bei der Herstellung und Gestaltung von Bienen-Wachskerzen an. Sogar die jüngsten Kinder (unter 3 Jahren) aus dem „Spirkennest“ waren mit großem Eifer dabei. Die hergestellten Weihnachtsgeschenke für die Eltern konnten sich durchaus sehen lassen. Alle Beteiligten waren am Ende stolz auf die individuellen Ergebnisse. Die Aktion hat allen großen Spaß gemacht und wird allen kleinen und großen Akteuren in bester Erinnerung bleiben. Die begeisterten Kinder bedankten sich mit ihren Erzieherinnen ganz herzlich bei Herrn Mehler für sein großes Engagement mit Leckereien. Der Kindergarten Spirkennest will auf jeden Fall weiter mit dem Imker in Verbindung bleiben und freut sich jetzt schon auf weitere gemeinsame Aktionen. 60 Jahre Volkshochschule Karlstadt Vhs-Fest am Freitag, 17. September ab 17.00 Uhr Am 17. September feiert die Volkshochschule Karlstadt ihr 60-jähriges Bestehen. Dem Motto „vhs-wissen und mehr“ verpflichtet, wollen Leitung, Verwaltung und Kursleiter sowie Kursteilnehmer den Schwerpunkt auf das „mehr“ legen und zeigen, was man außer Englisch und Word noch alles an der vhs Karlstadt für die aktive Freizeitgestaltung lernen kann. Ein vielfältiges Programm im vhs-Gebäude, Langgasse 17 mit zahlreichen Präsentationen, Vorführungen, Aktionen zum Schauen, Mitmachen, Kennenlernen, Fragen, Ausprobieren, Testen und vielleicht am einen oder anderen Gefallen finden wartet auf Neugierige. Am 17.9. um 17.00 Uhr ist Beginn. Kinder können unter Anleitung malen, zeichnen, basteln, sich schminken lassen, das Nähen an der Nähmaschine ausprobieren, am Werkmobil hämmern, nageln und bohren, was das Zeug hält und die Köstlichkeiten des Kinder-Kochclubs ausprobieren. Heinz Pappenberger von der Tanzschule Herzog lädt ein zu einem gebührenfreien Kurztanzkurs, anschließend kann im Saal 1 weitergetanzt werden. Eugen Öhrlein, Leiter von 15 Weinstudienfahrten an der vhs Karlstadt stellt seine 2011er-Weinstudienreise ins Burgenland im Rah- 10 Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 men von zwei gebührenfreien Weinproben vor. Die Karlstadter Malerin Gudrun Röhm sowie Teilnehmer/-innen ihrer Kunstkurse und Teilnehmer der Acryl- und Zeichenkurse von Dieter Iberl lassen sich beim Malen über die Schulter sehen und erklären, wie ein Bild entsteht, wie man überhaupt anfängt. Die Bilder aus vorausgegangenen Kursen werden in kleinen Ausstellungen zu sehen sein. Ausgestellt werden auch Beispiele und Modelle für kunsthandwerlich bzw. künstlerisch orientierte Kurse, die im Herbst an der vhs Karlstadt stattfinden: TerrakottaArbeiten, individuelle Kleinplastiken, Druckgrafik, individuelle Glückwunschkarten und Federgras und Weihnachtslicht aus Filz. Kursleiterinnen aus Gesundheitskursen stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung und die Yogalehrerinnen erklären die Unterschiede zwischen den an der vhs Karlstadt angebotenen Yogarichtungen. Die Taekwon-Do-Schule Karlburg zeigt ihr Können, ebenso die Tanzgruppe „Orientalischer Tanz“ von Brigitte Anstruther. Im Hof vor der vhs finden Bogenschießen, Graffiti, und afrikanisches Trommeln statt: wer will, kann mitmachen, wer lieber nur mal guckt, kann einfach bloß zuschauen. Die Italienisch- und Spanischkurse zeigen, was bei ihnen im Unterricht auch abgeht; es wird Bingo auf Spanisch gespielt und der Film „Die Reise des jungen Che Guevarra“ gezeigt. Ab und zu werden Gitarrenklänge und Gesang auf Spanisch zu hören sein. Die Theatergruppe AKT zeigt Szenen aus ihrem neuen Stück „Der Nächste, bitte!“, das im Oktober im Theater in der Gerbergasse aufgeführt wird und Klaus Schreiber, der an der vhs Karlstadt Kurse im Jonglieren anbietet, präsentiert eine Fakir-Show. EDV-Kursleiter zeigen „Bildbearbeitung mal anders“ und welche Möglichkeiten an Spielen und Kommunikation das Internet bereithält. Der Abend klingt gegen 22 Uhr aus mit einer Nachtführung des Historischen Vereins durch Karlstadt, die begleitet wird von Mitgliedern des Foto-Arbeitskreises, die unterwegs Hilfestellung geben beim Fotografieren in Dunkelheit. Ein Flyer informiert wann wo was stattfindet, die Zeiten auch kurzfristig auf der Homepage der vhs (www.vhs-karlstadt.de) veröffentlicht. Selbstverständlich kann man sich im Lauf des Abends auch zu Kursen anmelden. Alle Angebote sind gebührenfrei, ausgenommen die Getränke und Kulinaria in den Foyers sowie die Materialkosten für das Kinder-Basteln (5 E) und die Nachtführung des Historischen Vereins (3 E). Und es gilt: Jeder ist eingeladen und willkommen, Anmeldung ist nicht erforderlich. KARL TADT Fotoarbeitskreis der vhs Karlstadt Öffentlicher Fotowettbewerb 2010 Abgabeschluss am 12. September Erstmals in dem nun zum 5. Mal stattfindenden öffentlichen Fotowettbewerb des Fotoarbeitskreises der Volkshochschule Karlstadt gibt es zwei Themen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 13 Jahre (Gruppe 1) lautet das Thema „Huch, was krabbelt denn da“. „Brauchtum & Tradition“ lautet das Thema für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Gruppe 2) sowie Erwachsene (Gruppe 3). Es werden nur Bilder zur Wahl zugelassen, die im Landkreis Main-Spessart aufgenommen wurden. Es werden in allen drei Gruppen Geld und Sachpreise ausgelobt. Näheres auf der Homepage des FotoAK (www.fotoak-karlstadt.de). Darüber hinaus behält sich der FotoAK vor, Sonderpreise zu vergeben. Unabhängig davon erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde/ Teilnehmerurkunde (per Mail zugesandt). „Jeder Teilnehmer kann mit bis zu drei Bildern in Farbe oder Schwarzweiß teilnehmen“, erklärte der Sprecher des Arbeitskreises Manfred Warmuth. „Neu ist allerdings, dass der Wettbewerb 2010 nur noch digital über das Internet durchgeführt wird“. Die Siegerehrung findet am Montag, 11. Oktober um 18 Uhr in der Schalterhalle der Raiffeisenbank Karlstadt-Gemünden in Karlstadt statt. Zur Siegerehrung wird gesondert eingeladen. Im Anschluss an die Siegerehrung wird der Bürgermeister der Stadt Karlstadt Paul Kruck, der auch die Schirmherrschaft für diesen Fotowettbewerb übernommen hat, die Ausstellung der besten Bilder des Wettbewerbes eröffnen. Bis zum Freitag, 22. Oktober, können die Bilder dann in der Raiffeisenbank in Karlstadt und vom Dienstag, 2. November bis Freitag, 12. November in der Schalterhalle der Raiffeisenbank in Langenprozelten besichtigt werden. Es werden in den Gruppen 1 bis 3 die jeweils besten Bilder (bis zu 12 pro Gruppe) und ggf. die Sonderpreise ausgestellt. „Abgabeschluss für die Bilder ist Sonntag, 12. September um 24.00 Uhr“, betonte das für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Mitglied des FotoAK Peter Pillich. Und es werden für die Bewertung nur Bilder zugelassen, die über die Homepage des FotoAK (Upload) zugesandt wurden. Vhs Karlstadt 350 Veranstaltungen im Herbst/Winter Für die meisten Erwachsenen gehört Lernen zum Leben dazu. Es erleichtert Entscheidungen zu treffen, es bietet Chancen zur Persönlichkeitsentwicklung und es macht das Leben interessanter. Mit knapp 350 Veranstaltungen, davon rund 75 neuen, bietet das Programm für Hebst/ Winter viel Interessantes für die berufliche Weiterbildung, die Persönlichkeitsentwicklung und Freizeitinteressen. Informationsveranstaltungen an der Volkshochschule und kostenlose, individuelle Beratung erleichtern das Finden der richtigen Kurse. Das Programm wird ab 4.9. in Karlstadt, Eußenheim und Zellingen mit Ortsteilen an alle Haushalte verteilt (Briefkasteneinwurf). Die Kurse beginnen ab 27.9.2010. Wer den gesuchten Kurs nicht im Programm der vhs findet, kann seinen Wunschkurs der vhs mitteilen, gehen mehrere gleiche Wünsche ein, bemüht sich die vhs um Einrichtung eines entsprechenden Kurses. Und sollte der Wunschkurs bereits belegt sein, kann man sich auf der Warteliste eintragen lassen; oftmals werden Kursplätze durch Stornierungen frei bzw. es wird bei genügend Vormerkungen Zussatzkurse eingerichtet. Anmelden kann man sich über Internet (www.vhs-karlstadt.de), E-Mail ([email protected]), der Anmeldekarte in der Einbandklappe des vhs-Programmheftes, persönlich in der Geschäftsstelle (Langgasse 17, 97753 Karlstadt) oder telefonisch (09353/8612) bzw. per Fax (09353/ 4463). Entgegengenommen und bearbeitet werden die Anmeldungen ab Montag, 6.9.2010 nach Eingang. Jede Anmeldung (außer bei Exkursionen und Studienreisen, hier gelten gesonderte Bedingungen) kann bis 1 Woche vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei storniert werden. Ob sie schon das „richtige“ Foto für die Teilnahme am Fotowettbewerb mit dem Thema „Huch, was krabbelt denn da“ gefunden haben, wird sich erst Ende September erweisen. Aber die Kinder und Jugendlichen nutzen die Chance, bei der Fotoexkursion rund um den Saupurzel genügend Fotos zu „schießen“. Tourist-Information Reservierungssystem in Betrieb genommen Mit einem neuen Service kann nun die Stadt Karlstadt in der Tourist-Information aufwarten. Mit Hilfe eines Reservierungssystems können sich Gäste nun rund um die Uhr im Internet über freie Zimmer bzw. Ferienwohnungen informieren und die gewünschte Unterkunft buchen. Diesen neuen Service findet man auf den Internetseiten der Stadt Karlstadt www.karlstadt.de unter der Rubrik „Tourismus & Freizeit - Suchen & Buchen“ sowie auf den jeweiligen Internetseiten der teilnehmenden Unterkünfte. Mit dem Reservierungssystem ist ein wichtiger Baustein für mehr Gäste- und Serviceorientiertheit der Tourist-Information umgesetzt, denn auch hier können die Mitarbeiter den Gästen schneller bei der Suche nach Unterkünften behilflich sein. Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 KARL TADT D. h. die Mitarbeiter können nun sowohl am Telefon, als auch direkt am Counter den Gästen sofort Auskunft geben und ihnen eine entsprechende Unterkunft vermitteln. Längeres Warten und viele zeitaufwendige Telefonanrufe entfallen zukünftig. Auch bei den eigenen Pauschalangeboten der Stadt Karlstadt wird zukünftig das Reservierungssystem genutzt, um auch hier schnell und zuverlässig Gästeanfragen bzw. -buchungen bearbeiten zu können. Freibad Karlstadt Öffnungszeiten im September Ab 1. September 2010 ändern sich die Öffnungszeiten des Freibades in Karlstadt. Dann ist das Bad täglich von 9.00 – 19.00 Uhr für die Besucher geöffnet. Die letzten Wochen der diesjährigen Freibadesaison sollten also noch ausgiebig genutzt werden. Tageskarten sind für Jugendliche für 1 E und für Erwachsene für 2 E erhältlich. Nähere Informationen gibt das Freibad Karlstadt unter der Telefonnummer 0 93 53/12 50. VEREINE UND VERBÄNDE 11 Quiz teilzunehmen und attraktive Preise zu gewinnen: Die Werbegemeinschaften Frammersbach, Gemünden, Karlstadt und Lohr laden mit Einkaufsgutscheinen die „Schlaumeier“ zum späteren Bummeln in die heimischen Geschäften ein. Der Museumstag ist der erste bunterlebenAktionstag des Regionalmanagements Main-Spessart. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt in alle Museen ist frei. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.museumstag-msp.de. Mit dabei sind: Mälzerei-Museum, Frammersbach Fuhrmann- u. Schneidermuseum, Frammersbach Ahler Kram,Partenstein Spessartmuseum, Lohr Isolatorenmuseum, Lohr Städtisches Schulmuseum, Lohr Lapidarium, Neustadt Kultur im Franck Haus, Marktheidenfeld Histor. Sammlung im Dorfmuseum, Erlenbach Papiermühle, Homburg Prassek-Scheune, Kreuzwertheim Eisenhammer, Hasloch Film-Photo-Ton-Museum, Gemünden Historische Kirchenburg, Aschfeld Klempner- u. Kupferschmiede-Museum, Karlstadt Stadtgeschichte Museum, Karlstadt Sammlung Paul May, Retzstadt Feuerwehr Laudenbach Trachtenkapelle Hesslar Einladung zur Fahnenweihe Musikkapelle sucht Jungmusiker Am Sonntag, dem 26.09.2010, wird bei einem Gottesdienst um 10.00 Uhr in der Kirche St. Ägidius in Laudenbach die restaurierte Fahne geweiht. Im Anschluss daran laden wir recht herzlich zu einigen geselligen Stunden im Feuerwehrhaus ein. Nach dem Frühschoppen wird ab 12.00 Uhr Mittagessen und am Nachmittag Kaffee und Kuchen angeboten. Im Ausschank gibt es Biere der Pfarrbräu aus Stadelhofen. Wir würden uns freuen, Sie zu unserer Fahnenweihe begrüßen zu dürfen. HESSLAR - Blasmusik? Wie doof ist das denn! So oder ähnlich reagieren wohl viele, die zum ersten Mal mit der Blasmusik in Berührung kommen. Gegen dieses Image anzukämpfen ist eine große Herausforderung. Besonders durch den hohen Leistungsdruck in Schule und Beruf sowie dem umfangreichen Freizeitangebot sind leider immer weniger Kinder und Jugendliche für die Ausbildung an einem Musikinstrument zu begeistern. Häufig fangen Kinder eine Instrumentalausbildung an und steigen irgendwann aus, ohne je die Erfahrung gemacht zu haben, wie schön es ist, in einem vollbesetzten Orchester zu spielen. Um diesen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben dieses positive Erlebnis zu erfahren, sucht die Trachtenkapelle Hesslar e. V. Jungmusiker, die ab September 2010 gemeinsam in einer neu gegründeten Jugendkapelle die Probetätigkeit aufnehmen. Willkommen sind alle Musikschüler jeglicher Blasinstrumente, sowie Schlagzeug, Keyboard, E-Gitarre und E-Bass, die bereits in einer Instrumentalausbildung stehen und Sänger bzw. Sängerinnen. Interessierte Wiedereinsteiger und Neuanfänger sind ebenfalls herzlich eingeladen, egal welchen Alters. Die Proben finden zunächst im 2-wöchigen Rhythmus jeweils freitags von 18:00 bis 19:30 Uhr im Vereinsheim der Trachtenkapelle in Hesslar statt. Alle interessierten Musiker treffen sich am Freitag, dem 10. September 2010 zur ersten Probe. Für Rückfragen steht Jugendwart Julian Feser unter der Telefonnummer 0176/44691008 gerne zur Verfügung. Veranstaltungshinweis vom Regionalmanagement Landratsamt Main-Spessart „Fahr dich schlau“ - 1. Museumstag im Landkreis Main-Spessart Am 10.10.10 findet erstmals mit Unterstützung der Raiffeisenbank Main Spessart e. G. ein Museumstag im Landkreis Main-Spessart statt. 17 kommunale und private Museen und Sammlungen öffnen von 11:00 bis 19:00 Uhr ihre Türen und bieten unterhaltsame Aktionen und kulinarische Leckerbissen. Das besondere dabei ist ein Shuttle-Bus, der in verschiedenen Routen eine bunte Mischung an Museen und Sammlungen anfährt. Alle Main-Spessarter, die sich am 10.10.10 auf Museumstour durch ihre Heimat begeben, haben die Möglichkeit, an einem Sektion Main-Spessart - Deutscher Alpenverein - Schnupperklettern Samstag, 02.10. Kletterhallen-Treff für jedermann Schnupperklettern ab 14 Uhr in der Kletterhalle Birkenfeld Material wird zur Verfügung gestellt - einfach mal vorbei schauen! Mehr Informationen unter www.dav-main-spessart.de. Ehrenamtsbörse Karlstadt Woche des Bürgerschaftlichen Engagements Aktionstag am Donnerstag, dem 23. September 2010 von 10.00 bis 16.00 Uhr auf dem Marktplatz in Karlstadt. Veranstalter: Ehrenamtsbörse „EHRENSACHE!“ Karlstadt und Freiwilligen-Agentur Main-Spessart Rheumaliga-Arbeitsgemeinschaft Karlstadt-Zellingen Funktionstraining Die Rheumaliga-Arbeitsgemeinschaft Karlstadt-Zellingen hat sich neu gegründet und bietet absofort folgende Veranstaltungen an: Trockengymnastik im „Fit in“ in Karlstadt mittwochs ab 18.20 Uhr Trockengymnastik im Alten Rathaus in Zellingen mittwochs ab 9.15 Uhr Wassergymnastik montags ab 19.00 Uhr, Grundschulhallenbad Karlstadt (Ferien sind ausgenommen) Kursdauer jeweils 45 Minuten, Kontakt für evtl. Rückfragen: Barbara Müller, Tel. 09353/8956 12 Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 KARL TADT POLITIK WISSENSWERTES Junge Union Karlstadt „Street-View“ Der Google-Dienst „Street View“, der unter anderem in den USA und Frankreich bereits online ist, löste bei der Jungen Union Karlstadt Skepsis aus. Er bietet 360-Grad-Panorama-Ansichten von Straßen vieler Städte. Damit sollen sich Nutzer zum Beispiel ein Hotel von außen anschauen können, bevor sie dort ein Zimmer buchen. Für die deutsche Version fahren Google-Mitarbeiter derzeit mit Kamerawagen durchs Land und schießen Fotos von den Straßen, Vorgärten und Häusern. Auch Autos und Personen werden abgebildet. „Datenschützer kritisieren, dass immer wieder Menschen auf den Fotos zu erkennen sind.“, so die stv. Vorsitzende Daniela Reich. Die Junge Union Karlstadt möchte mit Ihrer Aktion die Mitbürger zum sorgsamen Umgang mit persönlichen Daten sensibilisieren und konkrete Widerspruchsmöglichkeiten aufzeigen. „Google Street View“ ist für den Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. „Denn letztlich zahlen alle Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.“, so der Vorsitzende Florian Oestreicher. Zudem könnte der Dienst für kriminelle Machenschaften missbraucht werden. Die JU Karlstadt begrüßt den Beschluss des Arnsteiner Stadtrats, im Rathaus vorformulierte Sammelwiderspruchslisten auszulegen, in die sich die Bürger eintragen können. Dies ist auch für Stadt Karlstadt eine sinnvolle, unbürokratische Möglichkeit ihre Bürger vor der Sammelwut des Konzerns zu schützen. Auf ihrer Homepage www.ju-karlstadt.de gibt die JU Tipps und erklärt drei weitere Wege, wie jeder Bürger unbürokratisch Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner privaten Daten einlegen kann. Eine dieser drei Möglichkeiten ist, eine formlose Mitteilung an die EMail-Adresse ([email protected]) des Internetgiganten zu schreiben. In dieser Mittelung sollten konkret die Gebäude, Fahrzeuge etc. mit Adresse aufgelistet werden, deren Veröffentlichung man widersprechen möchte. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Auf ihrer Internetseite stellt die JU zudem auch ein Musterschreiben zur Verfügung, das nur noch ausgefüllt und per Post an die Widerspruchsstelle von Google versandt werden muss. Google ist laut aktuellen Presseberichten dazu bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten zu akzeptieren. Eigentümer und Mieter von Immobilien können in solche Listen ihre Anwesen eintragen und müssen sich so nicht direkt an Google wenden. Nach einem Widerspruch werden die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten laut Google vollständig unkenntlich gemacht. Das Bundesverbraucherschutzministerium hat informiert, dass Google den neuen Dienst „Google Street View“ erst dann starten wird, wenn die Widersprüche der Bürger vollständig umgesetzt worden sind. Auf zum „AOK-Gruppen-Walk“ heißt es am 29. September ab 18.00 Uhr, in Karlstadt auf dem Segelfluggelände Gemeinsam mit den Bürgermeistern aus Karlstadt und Eußenheim, Dr. Paul Kruck und Dieter Schneider, geht AOK-Direktor Horst Keller am Mittwoch, 29. September 2010, auf Nordic Walking-Tour. Treffpunkt ist um 18.00 Uhr auf dem Gelände des Luftsport-Club (LSC) Karlstadt, an der B 27 zwischen Karlstadt und Eußenheim. Gemeinsam wollen die Akteure auf der „Jungbrunnen-Route“ (4 Km) des AOKparcours sportlich fit in den Feierabend starten. Und das Beste: Die drei teilnehmerstärksten Läufer-Gruppen erhalten einen Preis. Die Stadt Karlstadt, die Gemeinde Eußenheim und die AOK haben als ersten Preis Eintrittsgutscheine für das Hallenbad Karlstadt, als zweiten Preis Kino-Gutscheine für die Burg-Lichstpiele Karlstadt und als dritten Preis die kostenfreie Besichtigung der Kirchenburg Aschfeld ausgelobt. „Es geht nicht um Höchstleistungen, sondern um das Vergnügen und sportliche Bewegung in der Gruppe. Die Idee hinter der Aktion ist, den einen oder die andere dazu zu bewegen, etwas mehr Bewegung in den Alltag zu bringen“, so Horst Keller, Direktor der AOK in Würzburg. Das geht am besten in einer Gruppe. Deshalb steht die Aktion unter dem Motto „AOK-Gruppen-Walk“. Eingeladen sind Betriebe, Schulen, Vereine, aber auch sonstige Gruppen und natürlich auch Einzelstarter. Wer eine Gruppe melden möchte, erhält dazu eine Liste, auf der die Gruppen-Mitglieder eingetragen werden. Die Liste einfach bei der AOK oder am Veranstaltungsabend am AOK-Infostand abgeben. Die teilnehmerstärksten Gruppen werden noch im Laufe des „AOK-Gruppen-Walk“ ermittelt und prämiert. Nähere Informationen zum „AOK-Gruppen-Walk“ gibt es bei AOKMitarbeiter Hans-Joachim Scheller unter Tel. 0931/388-104 oder per E-Mail ([email protected]). Schüler-Ferienkarte Ist Ihr Ausweisdokument noch gültig? Ein gültiger Ausweis gehört ins Reisegepäck! Noch im laufenden Schuljahr 2009/2010 können alle Schüler bis 18 Jahren unter Vorlage eines Schülerausweises die „Schüler-Ferien-Karte“ kaufen. Mit dieser Karte können Schüler mehr Mobilität für einen günstigen Preis bekommen. Die Schüler-Ferien-Karte ist an das Schuljahr gebunden und gilt noch bis zum letzten Ferientag der Sommerferien 2010, dem 13.09.2010. Für supergünstige 15,- E können Schüler in den Ferien und am Wochenende den ganzen Tag alle Buslinien im Landkreis Main-Spessart nutzen. Dies ist eine Netzkarte für den Bus! KARL TADT Die Schüler-Ferien Karte kann unter Vorlage eines gültigen Schülerausweises für das laufende Schuljahr seit dem 12.09.2009 in jedem Bus gekauft werden. Warum gibt es diese Karte? Schüler, die keine Busfahrkarte haben, können nun am Wochenende und in den Ferien ihre Freunde besuchen. Die „Schüler-Ferien-Karte“ ist auch für die „Fahrschüler“ interessant, da sie im August keinen gültigen Fahrschein haben. Die Schüler-Ferien-Karte für das kommende Schuljahr 2010/2011 ist ab dem 14.09.2010 erhältlich und gilt bis 12.09.2011. Infos unter: Tel. 09351/9757-97 www.msp-nahverkehr.de Blutspendemobil des Bayerischen Roten Kreuzes Die nächste Blutspende in Karlstadt ist im Blutspendemobil möglich und findet am Freitag, 10. September 2010 von 14.00 - 18.00 Uhr beim McDonalds-Restaurant in der Würzburger Straße 1 statt. Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit, auf jeden Fall jedoch einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Ein Spendeabstand von 56 Tagen ist unbedingt einzuhalten! Agentur für Arbeit - Informationsveranstaltung Infobörse für Wiedereinsteiger Sie haben sich lange um Kinder gekümmert oder Sie haben Angehörige gepflegt – und überlegen nun, wieder ins Berufsleben zurückzukehren? Sie möchten Ihre alte Tätigkeit wieder aufnehmen oder sich ganz neu orientieren? Oder sich den Traum einer selbstständigen Existenz erfüllen? Was ist zu beachten beim Vorstellungsgespräch? Wie sieht eine vollständige Bewerbungsmappe aus? Wie bekomme ich das Gleichgewicht zwischen Familie und Beruf hin? Mit dem Infotag möchten wir diese Fragen beantworten und Sie dabei unterstützen, dass Ihnen der Wiedereinstieg in den Beruf gelingen kann. In Workshops, Vorträgen und an Infotischen können Sie sich am 25.9.2010 den ganzen Tag lang rund um die Themen „Beruflicher Wiedereinstieg - Familienmanagement - Orientierung – Jobsuche - Bewerbung“ informieren. Ihre Fragen stehen im Mittelpunkt, Sie erhalten Antworten, aber auch konkrete Informationen zu Kinderbetreuung oder Weiterbildung. Nach einer kurzen musikalischen Eröffnung um 10 Uhr mit politischen Vertreterinnen aus Stadt und Landkreis Würzburg geht es bis 16 Uhr weiter mit einem abwechslungsreichen Programm. Matthias-Ehrenfried-Haus, Bahnhofstraße 4 - 6, Würzburg Der Eintritt ist kostenfrei. Für Kinderbetreuung ist gesorgt. Veranstaltet wird die Infobörse Wiedereinstieg von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Würzburg, MatthiasEhrenfried-Haus Würzburg sowie der Personalabteilung der Firma König und Bauer, Würzburg. SPD Landkreis Main-Spessart Der Bayern-SPD-Vorsitzende besuchte den Landkreis Main-Spessart Florian Pronold bereiste bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr in den Landkreis Main-Spessart. Ziel seines Besuchs waren das Zementwerk Schwenk in Karlstadt und die Laurenzi Messe in Marktheidenfeld. Während seiner aktuellen Reise durch Bayern machte der Vorsitzende der BayernSPD, Florian Pronold, natürlich im schönsten Regierungsbezirk Bayerns, nämlich in Unterfranken, halt. So besuchte er selbstredend auch den Landkreis Main-Spessart. Die erste Station war dabei das Zementwerk Schwenk in Karlstadt, welches Pronold gemeinsam mit MdL Harald Schneider und der ehemaligen Bundestagsabgeordneten und aktiven Kreisrätin Heidi Wright sowie dem Vorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion, Heinz Mehrlich, besuchte. Zusammen mit weiteren SPD-Mitgliedern wurde man von Johann Trenkwalder (Werkleiter) in Empfang genommen. Nummer 7 Samstag, 04. September 2010 13 MdL Harald Schneider sprach zu Beginn einige einleitende Worte und stellte die gesamt Runde vor. Der Grund, warum man sich für einen Besuch bei Schwenk entschieden habe, sei eindeutig: „Das Zementwerk Schwenk ist eine Topadresse in unserem Landkreis. Daher haben wir uns dazu entschlossen, mit Florian Pronold, hierher zu kommen“, so Schneider. Im Anschluss daran hieß Johann Trenkwalder die Runde herzlich willkommen und informierte seine Gäste über die Firma Schwenk sowie das Werk in Karlstadt. Schwenk ist ein weltweit operierendes Unternehmen mit Firmensitz in Ulm sowie vier weiteren deutschen Unterlassungen, verfügt aber auch über Werke in u. a. Polen, Ungarn und Namibia. Trenkwalder unterrichtete über die Zementproduktion in Karlstadt, wobei natürlich auch das Thema Umwelt nicht außer Acht gelassen wurde. Auf eine Frage von Florian Pronold zum Thema Energieverbrauch bei Schwenk, ließ Johann Trenkwalder wissen, dass der Energieverbrauch natürlich recht hoch ist. Man könne damit auch eine Stadt mit 40.000 – 50.000 Einwohnern versorgen. Insofern würden sich Streichungen für Vergünstigungen beim Strompreis natürlich sehr negativ auswirken. In diesem Zusammenhang durfte eine Diskussion über das Thema B26n fehlen. Weitere Fragen zu den Themen wirtschaftliche Lage oder Ausbildungs- und Einstellungspolitik bei Schwenk beantwortete Werkleiter Trenkwalder selbstverständlich gerne. Schließlich richtete auch der BayernSPD-Vorsitzende noch einige Worte an die Anwesenden und bedankte sich bei Herrn Trenkwalder für dessen Ausführungen. Pronold war offensichtlich ganz gespannt, das Werk nun auch zu sehen – und zwar möglichst viel davon, obwohl man eigentlich bald zum nächsten Termin musste: „Da die Zeit ein wenig knapp ist, möchte ich jetzt gar nicht mehr lange reden und schlage vor, dass wir nun die Führung machen“, so Pronold. Um sich das Erklärte also auch besser vorstellen zu können, lud der Werkleiter die SPD-Delegation dann zu einer Führung durch das Werksgelände ein – aus Sicherheitsgründen galt natürlich allgemeine Helmpflicht. Als besonders interessant stellte sich die Besichtigung des Drehofens aus, der momentan in Revision ist und deshalb auch betreten werden kann. Nach der Begutachtung des Werkes ging es weiter nach Marktheidenfeld. Auf der dortigen Laurenzi-Messe konnte sich Florian Pronold ein Bild von der frohen Natur der Bewohner des Landkreises Main-Spessart machen. So ergab sich auch die Möglichkeit, mit Genossen vor Ort ins Gespräch zu kommen und eine kleine Tour d´Horizon bezüglich des Kurses der SPD und deren Zukunft zu machen – ganz im Sinne des neuen Mottos der BayernSPD „Wegen Umbau geöffnet“. Kolping-Erwachsenen-Bildungswerk Würzburg Besuch der Kunsthalle Schweinfurt Auf 20.000 Quadratmetern sind unter dem Thema „Deutsche Kunst nach 1945“ rund 150 Kunstwerke von Künstlern wie Altschäffel, Greis, König, Morgner, etc. zu sehen. Gemälde, Grafiken sowie Plastiken gehören zur Dauerausstellung des neuen Kunstmuseums. Wir besuchen die Sonderausstellung „Franz Proebster-Kunzel“. Herzlich willkommen zu unserer Museumsfahrt! Termin: 19. November 2010 Preis: 18,50 Euro (mit Reiseleitung, Eintrittskosten, kunsthistorische Führung) Reiseleiterin: Julia Pracher, Kunsthistorikerin Ausführliche Informationen und Anmeldung: Kolping-Erwachsenen-Bildungswerk Würzburg e. V. Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg Tel. 0931/41999-420, Fax 0931/41999-401 [email protected] Zu wissen wie man etwas macht, ist nicht schwer. Schwer ist nur, es zu machen. Aus China Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10. Bayerische Öko-Erlebnistage 11. September bis 3. Oktober 2010 Entdecken Sie die Vielfalt des Ökolandes Bayern und seine Produkte Ein Erlebnis für die ganze Familie! Besuchen Sie einen Ökobauernhof, einen Ökoverarbeiter, einen Bioladen oder ein Biorestaurant in Ihrer Nähe. Auf 200 Veranstaltungen in ganz Bayern können Sie hautnah erfahren, wie Ökobauernhöfe wirtschaften, wie Biolebensmittel gemacht werden und was ihren Geschmack so einzigartig macht. Wo? Das erfahren Sie ab September in Ihrer Lokalzeitung oder immer ganz aktuell unter: www.oekoerlebnistage.de Hier können Sie sich Ihr individuelles Programm zusammenstellen und finden via Routenplaner schnell ihr Ziel. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.