MITTEILUNGSBLATT der Stadt
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MITTEILUNGSBLATT der Stadt
MITTEILUNGSBLATT der Stadt KARL TADT t f f a h c s e g t Es is Karlstadt ist „Fairtrade-Stadt“ N 6. Jahrgang Samstag, 07. Februar 2015 Ausgabe 1/2015 ach nur sechs Monaten ist es geschafft, Karlstadt darf sich „Fairtrade-Stadt“ nennen. Am 28. Januar 2015 übergab Frau Hannah Rüther von TransFair Deutschland e.V. dem Ersten Bürgermeister Dr. Paul Kruck die ersehnte Urkunde. Zudem konnte er aus den Händen der lokalen Steuerungsgruppe ein neues Ortseingangsschild entgegennehmen, das allen Besuchern zeigt, Karlstadt setzt sich für einen Fairen Handel ein. Der Faire Handel unterstützt Produzenten, insbesondere benachteiligte kleinbäuerliche Familien in den Entwicklungsländern, um ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft zu ermöglichen. Die Kampagne von TransFair e.V. startete bereits 2000 mit großem Erfolg in Großbritannien. Bis heute wurden bereits über 1.200 Städte in 24 Ländern ausgezeichnet, darunter 307 in Deutschland. – Fortsetzung auf Seite 2 – 2 Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 KARL TADT Karlstadt ist „Fairtrade-Stadt“ In Karlstadt hatte das Engagement für Fairen Handel ein gutes Fundament, den es konnte auf ein gut funktionierendes Netzwerk aufbauen. Das zeigt sich auch an der Steuerungsgruppe, zu der Frau Anja Baier, Vorsitzende der Steuerungsgruppe, und 3. Bürgermeisterin Frau Rita Scheiner und Frau Eva Eisele (Weltladen Karlstadt), Frau Heidi Pollin (Johann-Rudolph - Glauber Realschule und Mitglied des Arbeitskreises Fair Trade Realschule), Frau Kerstin Amersbach (Bürgerin) und Frau Ellen Berger-Thesen (Stadt Karlstadt) gehören. Ihr erstes Projekt kann im wahrsten Sinne des Wortes genos- STADT KARLSTADT BEKANNTMACHUNGEN sen werden: Seit November ist die „Karschter Schoggolad“, eine besondere Schokolade aus fair gehandelten Produkten und feinster Handarbeit vom Café Schrödl, im Handel erhältlich. Auch auf Messen, wie kürzlich auf der Touristikmesse CMT in Stuttgart, konnten die Besucher die Stadtschokolade schon probieren. Zur Übergabe der Urkunde im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Uhrenstube des Historischen Rathauses kamen rund 60 Personen. Erster Bürgermeister Dr. Paul Kruck freute sich über das große Interesse und erläuterte, dass dies nur ein erster Schritt sei und sich weder die Steuerungsgruppe noch die Stadt Karlstadt nun zufrieden zurücklehnen werden. Das kleine Theaterstück, das die Steuerungsgruppe aus Anlass der kleinen Feierstunden einstudiert hat, lässt auf ein großes kreatives Potenzial schließen. Man könne gespannt sein. Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes und § 3 Abs. 1 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Karlstadt ergeht hiermit Einladung zu einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach am Samstag, 28. Februar 2015 um 19.30 Uhr in das Feuerwehrhaus in Rohrbach. Tagesordnung: Wahl des 1. Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach Karlstadt, 14. Januar 2015 Dr. Paul Kruck Erster Bürgermeister Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Flurbereinigung Ruppertshütten, Stadt Lohr a. Main, Landkreis Main-Spessart Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Ruppertshütten beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen vom 18. Februar 2015 mit 18. März 2015 im Rathaus der Stadt Lohr a. Main, Zimmer 018, Schlossplatz 3, 97816 Lohr a. Main, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service) Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Anhörungstermin Dieser findet am Dienstag, den 3. März 2015, von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Sportheim Ruppertshütten, Am Löschweiher, 97816 Lohr a. Main, statt. Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden. Würzburg, 05.12.2014 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Edgar Steger Techn. Amtmann Anmerkung: Wahlberechtigt sind nur die Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Person ist nicht zulässig. I MPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Karlstadt Verantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Karlstadt ist 1. Bürgermeister Dr. Paul Kruck oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber. Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Samstag, 7. März 2015 Redaktionsschluss: Dienstag, 24. Februar 2015, 8.00 Uhr Herausgeber: Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Tel. 0 93 53/79 02-44, E-Mail: [email protected] Einsendungen von Meldungen bitte an [email protected] Internet: www.karlstadt.de Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Blaufelden, Postfach 1103, 74568 Blaufelden, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90 KARL TADT Vollzug der Wassergesetze - Einleiten von Mischwasser in den Main, den Mühlbach und den Laudenbach durch die Stadtwerke Karlstadt Mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 16.12.2014, Aktenzeichen 41-632-S, wurde den Stadtwerken Karlstadt für das Einleiten von Mischwasser in den Main, den Mühlbach und den Laudenbach durch die Stadtwerke Karlstadt die Bewilligung erteilt. Der Bewilligungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und dem zugrunde liegenden Plansatz liegen in der Zeit vom 21.01. bis einschließlich 04.02.2015 bei der Stadt Karlstadt, Rathaus, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.02, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Karlstadt, 14.01.2015 Stadtverwaltung Karlstadt Dr. Paul Kruck Erster Bürgermeister Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heßlar Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes und § 3 Abs. 1 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Karlstadt ergeht hiermit Einladung zu einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heßlar am Montag, 23. Februar 2015 um 19.30 Uhr im Dorfzentrum in Heßlar. Tagesordnung: Wahl des 1. Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Heßlar Karlstadt, 14. Januar 2015 Dr. Paul Kruck Erster Bürgermeister Anmerkung: Wahlberechtigt sind nur die Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Heßlar, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Person ist nicht zulässig. Fundsachen Folgende Fundgegenstände wurden beim Fundamt der Stadt Karlstadt gemeldet: Lfd. Nr. 141/14 142/14 143/14 144/14 145/14 146/14 147/14 148/14 149/14 150/14 152/14 153/14 154/14 155/14 156/14 157/14 159/14 160/14 161/14 1/15 2/15 Anzeige Fundgegenstand 28.11.2014 Sweatshirt, Marke Basefield, braun mit orangem Kragen, Gr. M/50 28.11.2014 Lederjacke, Marke Vera Moda, braun, Gr. L 28.11.2014 Sweatshirt, Marke Esprit, blau, Gr. XL 28.11.2014 Strickjacke, Marke H&M, schwarz, Gr. 34 28.11.2014 Strickjacke, Marke H&M, schwarz, Gr. S 28.11.2014 großes Tuch, grau 28.11.2014 Kindersandalen, Marke Mustang, grau, Gr. 34 28.11.2014 Kindermütze, weiß, Gesicht weiß mit rosa Schleife 28.11.2014 Kindermütze, schwarz, Neon grün, gelb, blau 28.11.2014 Mountainbike, Marke Crosswind, blau/silbern 04.12.2014 1 Kinderhandschuh, Wolle, rosa 09.12.2014 Kette, Zuchtperlen, anthrazit/weiß 11.12.2014 1 Ohrring, Kreole, gold 15.12.2014 Wollhandschuhe, Marke Thinsulate, schwarz 15.12.2014 Blau-weiß gestreifte Tasche mit T-Shirt, Leggins, ärmelloses Shirt, Turnschuhe blau Nike 17.12.2014 Ladegerät für Handy, Marke „Anker“ 22.12.2014 Samsung Tablet, weiß, ohne Simkarte 23.12.2014 Schlampermäppchen, Marke „Lassig“, grau, mit Anstecker „Super Sohn“, Steinbock, „Ostlerhütte“ 23.12.2014 Damenrad, silbern, 3-Gang 07.01.2015 Ring, Gold 333 mit 3 weißen Steinen 07.01.2015 Schreckschusspistole Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 3 3/15 07.01.2015 Herrenrad, Marke Fischer, schwarz 5/15 14.01.2015 Geldbetrag 7/15 20.01.2015 Herrenrad, Marke Hercules, blau, 7-Gang 8/15 22.01.2015 1 Scheckheft Societe Marseillaise de Credit 9/15 22.01.2015 Kartenrohling weiß, mit Magnetstreifen, Nr. 1009 10/15 22.01.2015 Geldbetrag 11/15 22.01.2015 Herrenrad, Marke Alu Rex, silbern, 8-Gang 12/15 26.01.2015 Mountainbike , Marke Stevens, schwarz, FIN: 7A109 Weiterhin wurden Brillen, Einzelschlüssel und Schlüsselmäppchen sowie verschiedene Regenschirme abgegeben. Die Gegenstände werden beim Fundamt der Stadt Karlstadt verwahrt und können zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Fahrräder werden im Städtischen Bauhof verwahrt. Versteigerung von Fundgegenständen Am Samstag, den 11. April 2015, findet um 9.30 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fundgegenständen statt. Versteigerungsort ist der städtische Bauhof, Johann-Schöner-Straße 57 in Karlstadt. Die Versteigerung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. Es werden Fundsachen (Fahrräder, Kleidungsstücke und sonstige Gebrauchsgegenstände) versteigert, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssumme ist sofort in bar zu entrichten. Kommunaler Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Karlstadt Amtliche Bekanntmachung zur Ausübung von Tätigkeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung durch die Stadt Karlstadt gem. § 2 Abs. 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat in seiner Sitzung am 27. November 2014 folgenden Beschluss gefasst: Die Stadt Karlstadt – Kommunale Verkehrsüberwachung – macht von den ihr in § 2 Abs. 3 Nr. 1, 3 und 4 ZuVOWiG gesetzlich eingeräumten Kompetenzen zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ab 1. Februar 2015 Gebrauch. Dies umfasst über die bereits bislang praktizierte Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Verwarnungsverfahren) auch die Verfolgung der o. a. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht, d. h. die Ausübung der Tätigkeit als Bußgeldstelle. Karlstadt, 2. Dezember 2014 Stadtverwaltung Karlstadt Dr. Paul Kruck Erster Bürgermeister Informationsveranstaltung über die Chancen einer Waldneuordnung im Privatwald in Rohrbach Einladung In der Gemarkung Rohrbach gibt es fast 100 Hektar Privatwald mit Parzellen von lediglich einigen hundert Quadratmetern. Diese können aufgrund ihrer geringen Größe und ungünstigen Form oft nicht bewirtschaftet werden, teilweise fehlt auch ein geeigneter Wegeanschluss. Die genaue Lage ihrer Grundstücke ist vielen Eigentümern nicht bekannt. Um die Möglichkeiten zu erläutern, durch eine Waldneuordnung Abhilfe bzw. Verbesserungen zu schaffen, lädt die Stadt Karlstadt zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 4. März 2015, 19.00 Uhr, in das Schützenhaus nach Rohrbach ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird über die Möglichkeiten der Zusammenlegung, Vermessung, Erschließung, Wertermittlung etc. sowie über mögliche Kosten informiert. Es wird sowohl ein Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken als auch des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt anwesend sein. Im Frühjahr soll eine Waldbegehung stattfinden, zu der noch eine gesonderte Einladung erfolgt. Stadtverwaltung Karlstadt Dr. Paul Kruck, Erster Bürgermeister 4 Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 Sitzungstermine In den nächsten Wochen finden folgende öffentliche Sitzungen des Stadtrates bzw. der Ausschüsse im Sitzungssaal des Rathauses, Zum Helfenstein 2, statt: 17.00 Uhr, Bau-, Umwelt-, Land- und Donnerstag, 12.02.2015 Forstwirtschaftsausschuss Dienstag, 24.02.2015 17.00 Uhr, Werksausschuss Donnerstag, 26.02.2015 19.00 Uhr, Stadtratssitzung Dienstag, 03.03.2015 17.00 Uhr, Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss Donnerstag, 05.03.2015 19.00 Uhr, Stadtratssitzung Änderungen vorbehalten Planfeststellung - Nachrüstung des Mühlberg-Tunnels Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG; Nachrüstung des Mühlberg-Tunnels auf dem Gebiet der Stadt Gemünden a. Main und der Stadt Karlstadt mit Rettungsplätzen Planfeststellung, beantragt von DB Netz AG, vertreten durch DB ProjektBau GmbH, Hahnstr. 52, 60528 Frankfurt am Main Für das o. g. Bauvorhaben ist bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) liegt zur allgemeinen Einsicht aus bei der Stadt Karlstadt, Zi.-Nr. 2.02, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, in der Zeit 02.02.2015 – 06.03.2015 während der Dienststunden. Zusätzlich können die Planunterlagen während dieser Zeit auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter Wirtschaft, Verkehr, Landesentwicklung/ Planfeststellungsverfahren/Allgemeines Eisenbahngesetz eingesehen werden. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der – nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes oder nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine sowie – der sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und in nach gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung des Plans. 1. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis spätestens zum 20.03.2015, kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, gegen den Plan Einwendungen erheben. Die nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit dies sich für den Umweltschutz einsetzen und in nach gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), können bis zum Ablauf der vorgenannten Frist zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Die Einwendungen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Karlstadt, Zi.-Nr. 2.02, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt oder bei der Anhörungsbehörde Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, zu erheben. Einwendungen, die elektronisch übermittelt werden (E-Mail), sind unzulässig. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Einwendungen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden KARL TADT ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist, also mit Ablauf des 20.03.2015, sind Einwendungen ausgeschlossen. Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen i. S. v. Ziffer 1 sind nach Ablauf der Stellungnahmefrist ebenfalls ausgeschlossen. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18 a Ziffer 5 AEG). Sofern eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen stattfindet, wird der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter oder Bevollmächtigte sowie die Vereinigungen i. S. v. Ziffer 1, die fristgerecht Stellung genommen haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. als Vereinigung i. S. v. Ziffer 1 Stellung genommen haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. 5. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen der Regierung von Unterfranken durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Regierung von Unterfranken zu geben ist. 6. Durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen können nicht erstattet werden. 7. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 8. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 9. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens an den vom Plan betroffenen Flächen ein Vorkaufsrecht zu (§ 19 Abs. 3 AEG). Karlstadt, 23.01.2015 Stadtverwaltung Karlstadt Dr. Paul Kruck Erster Bürgermeister Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Industriegebiet „Hirschfeld“ Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss der Stadt Karlstadt hat in der Sitzung am 16.12.2014 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hirschfeld“ in Karlstadt mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan „Hirschfeld“ mit Begründung wird ab dem Tage dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Karlstadt, Zum Helfenstein 2, Zimmer 2.02, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. KARL TADT Hinweise: Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Karlstadt geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit hergestellt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB). Karlstadt, 27.01.2015 Stadtverwaltung Karlstadt Dr. Paul Kruck Erster Bürgermeister Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und städtischen Einrichtungen in der Faschingswoche Die Stadtverwaltung, die Stadtwerke und der Bauhof sind am Faschingsdienstag, den 17.02.2015, geschlossen. Die Tourist-Information, die Volkshochschule, die Stadtbibliothek in der Hohen Kemenate sowie die städtischen Kindergärten sind am Rosenmontag und Faschingsdienstag geschlossen. Bei Notfällen der Wasserver- und -entsorgung sind das Wasserwerk unter der Telefonnummer 09353 909060 sowie die Kläranlage unter der Telefonnummer 09353 1768 erreichbar. Faschingszug der Karlstadter Karnevalsgesellschaft „Die Schwedenmännli“ e. V. am Sonntag, 15. Februar 2015 Aus Sicherheitsgründen dürfen vor und während des Faschingszuges von allen gastronomischen Außenbewirtschaftungen Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke nicht ausgegeben werden. Des Weiteren dürfen auch nach dem Faschingszug keine Getränke im Glas bzw. Dosen verkauft werden. Die Stadt Karlstadt appelliert aufgrund des hohen Sicherheitsrisikos bzw. Gefahrenpotenzials an alle Besucher des Faschingszuges, ebenfalls auf das Mitführen von Getränken in Glasbehältnissen zu verzichten. Zur Müllentsorgung stehen entlang der Zugstrecke in ausreichender Anzahl Abfallbehälter bereit, die Stadt Karlstadt bittet diese für die Müllentsorgung zu nutzen. Regelungen für die Zugteilnehmer Wie in den Vorjahren praktiziert, ist auch beim diesjährigen Faschingszug das Mitführen und der Konsum sogenannter „harter“ Alkoholika, wie Spirituosen und spirituosenhaltiger Getränke – hier liegt das besondere Augenmerk auf den sog. „Mixgetränken“ in PET-Flaschen u. Ä. – und Liköre für alle Zugteilnehmer untersagt. Dieses Verbot wird mittels stichpunktartiger Kontrollen durch den Veranstalter des Faschingszuges in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Karlstadt überprüft. Der Veranstalter und die Sicherheitsbehörden und –kräfte weisen darauf hin, dass insbesondere die Mottowagen, aber auch die Fußgruppen, den ihnen durch die Nummernvergabe zugewiesenen Platz im Faschingszug bis spätestens 12.00 Uhr einnehmen. Die Zugaufstellung erfolgt ab 11.00 Uhr in der Johann-von-Korb-Straße (zwischen Krönleinsweg bis Bodelschwinghstraße) und in der Bodelschwinghstraße (zwischen Johann-von-Korb-Straße bis Julius-Echter-Straße). Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 5 Zugverlauf Johann-von-Korb-Straße – Krönleinsweg. – Zum Helfenstein – Kreisel Eußenheimer Straße (B 27) – Eußenheimer Straße (zwischen der B 27 und der Ringstraße) -–Nordbrücke – Ringstraße – Brückenstraße – „Obere“ Hauptstraße – Marktplatz – „Untere“ Hauptstraße – Ringstraße Die Auflösung des Zuges erfolgt dann in der Gemündener Straße. Die Sicherheitsbehörden und -kräfte bitten nach der Zugauflösung in der Gemündener Straße ein zügiges Weiterfahren der Faschingswagen zu gewährleisten, da die Gemündener Straße nach dem Zug wieder für den allgemeinen Verkehr freigegeben wird. Toiletten Für die Zugteilnehmer und die Besucher des Faschingszuges stehen • die Toilettenanlage im Pfarrzentrum „Zur heiligen Familie“ in der Bodelschwinghstraße, • ein Toilettenwagen im Bereich des Pausenhofes der Grundschule (Fahrradständer) • ein Toilettenwagen vor dem Rathaus (Zum Helfenstein) • ein Toilettenwagen auf dem Parkplatz „Oberes Tor“ • die öffentlichen Toilettenanlagen (Bahnhof / Rathausgasse /MainkaiParkplatz) • ein Toilettenwagen in der Maingasse • die Toilettenanlage im Foyer des Historischen Rathauses • ein Toilettenwagen im Bereich der Ringstraße (Zugauflösung) zur Verfügung. Zusätzlich sind alle Gastronomiebetriebe und sonstigen Betriebe, die eine Bewirtung anlässlich des Faschingszuges durchführen verpflichtet, ihre Toilettenanlagen im Lokal bzw. im Betriebsgebäude zur freien und unentgeltlichen Nutzung für die Teilnehmer und Besucher des Faschingszuges offen zu halten. Verkehrsbeschränkungen/Parkverbote Durch die Zugaufstellung bzw. zur Durchführung des Faschingszuges ist mit folgenden Verkehrsbeschränkungen zu rechnen: • Zeitweise Umleitung des überörtlichen Verkehrs aus/in Richtung Hammelburg (B 27) über den Kreisel Eußenheimer Straße („tegut“) – Zufahrt zur Mülldeponie - Kreisel „Am Hammersteig“ zur B 26 und umgekehrt. • Umleitung des überörtlichen Verkehrs auf der St 2435 aus Richtung Lohr und der St 2438 aus Richtung Marktheidenfeld kommend durch Mühlbach in Richtung Himmelstadt nach Würzburg. • Sperrung der Bodelschwinghstraße von der Arnsteiner Straße bis zur Einmündung Julius-Echter-Straße von 11.00 bis 14.00 Uhr für den Gesamtverkehr. • Die Eußenheimer Straße (ab Kreisel Nordbrücke bis Kreisel „tegut“) wird während der Zugquerung für den Gesamtverkehr gesperrt. • Vollsperrung der von der Zugaufstellung bzw. vom Streckenverlauf des Faschingszuges betroffenen Straßen; Anliegerverkehr ist nur sehr eingeschränkt möglich. • Der Altstadtbereich von Karlstadt ist von 11.00 bis ca. 16.00 Uhr für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt, auch Anwohnerverkehr kann während des Faschingszuges nicht zugelassen werden. • Vollsperrung der „alten Mainbrücke“ ab 13.30 Uhr • Absolutes Parkverbot in den von der Zugaufstellung bzw. durch den Zugverlauf betroffenen Straßen. Die Stadt Karlstadt bittet alle Anwohner in den vom Faschingszug tangierten Straßen nicht zu parken; eine entsprechende Beschilderung (absolute Parkverbote) wird aufgestellt und gilt am Faschingssonntag, 15.02.2015 ab 6.00 Uhr. Hinweise zu den Parkplätzen in Altstadtnähe Die Stadt Karlstadt weist darauf hin, dass • für die Parkplätze im Bereich der Straße „Zum Helfenstein“ und in den Seiten- und Querstraßen eine Zufahrt bis 13.00 Uhr möglich ist. • für den Parkplatz „Zementwerk Schwenk“ eine Zufahrt durchgehend möglich ist - mit Ausnahme der Zufahrt ab 13.30 Uhr von der „Alten Mainbrücke“ kommend - . • für die Parkplätze „Am Brückenturm“ und „Mainkai“ ebenfalls eine Zufahrt bis 13.30 Uhr gewährleistet ist. 6 Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 Freihaltung der Rettungswege in der Altstadt Die für die Einsatzkräfte notwendigen Rettungswege in der Altstadt - Untere Spitalgasse, Fischer-, Kärrner- und Hofriethgasse bzw. Langgasse, Neue Bahnhofstraße, Brunnen-, Schulgasse, Untere Viehmarktstraße und Obere Spitalgasse - müssen während der Veranstaltung unbedingt freigehalten werden. Parkende Fahrzeuge müssen daher kostenpflichtig abgeschleppt werden. Für den absolut notwendigen Anwohnerverkehr stehen die genannten Rettungswege zur Verfügung. Zusätzlich besteht für den aus der Kärrner- und Fischergasse kommenden Verkehr eine bedingte Ausfahrtmöglichkeit durch das Maintor über den Mainkaiparkplatz. Die Sanitätsdienstabsicherung des Faschingszuges erfolgt durch das Bayerische Rote Kreuz mit einem Hauptstützpunkt auf dem Bahnhofsgelände. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Flurbereinigung Adelsberg 2, Stadt Gemünden a. Main, Landkreis Main-Spessart Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Adelsberg 2 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen vom 23.02.2015 mit 09.03.2015 in der Stadt Karlstadt a. Main, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes und eine Karte mit dem Verfahrensgebiet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Anordnung“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service) KARL TADT Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Karlstadt Die Stadtverwaltung ist Montag – Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag geöffnet. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr 8.00 – 13.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr STADTVERWALTUNG Übergabe der Fachbereichsleitung (FB 3) „Planen und Bauen“ Herbert Werthmann, langjähriger Fachbereichsleiter des Bereiches „Planen und Bauen“ bei der Stadt Karlstadt, hat zum 31. Dezember 2014 seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten. Während seiner Dienstzeit bei der Stadtverwaltung war er maßgeblich für die Altstadtsanierung, die Dorferneuerung, den Bau der Karolinger Brücke, der Entwicklung und Umsetzungen der Bau- und Gewerbegebiete in Karlstadt und den Ortsteilen sowie zuletzt bei der Sanierung des Freibades verantwortlich. Seine Nachfolge hat sein bisheriger Stellvertreter und Mitarbeiter der Bauverwaltung, Marco Amrhein, übernommen. die Stelle von Marco Amrhein wurde intern besetzt mit Verena Mees, bisher in der Kämmerei tätig. Frau Mees ist zum Jahresende in die Bauverwaltung gewechselt. Würzburg, 15.01.2015 Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Franz-Josef Lang Techn. Amtsrat Stellenausschreibung Bei der Kreisstadt Karlstadt ist zum 01.03.2015 oder nächstmöglichen Termin die Stelle einer/eines Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K) alternativ Verwaltungsangestellten mit Abschluss Angestelltenlehrgang I (AL I) oder mit vergleichbarer kaufmännischer Ausbildung im Fachbereich 1/Zentrale Steuerung, Personal für Personalsachbearbeitungen zu besetzen. Die Vollzeitstelle ist auf die Elternzeit der Stelleninhaberin befristet. Näheres zu der ausgeschriebenen Stelle erfahren Sie im Internet unter www.karlstadt.de. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 16. Februar 2015 an die Stadt Karlstadt, Fachbereich 1, Zentrale Steuerung, Personal, Herrn Hermann Seufert, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt. Karlstadt, 29.01.2015 STADT KARLSTADT Dr. Paul Kruck Erster Bürgermeister Bürgermeistersprechstunde An folgenden Donnerstagen findet von 16.00 bis 17.30 Uhr die Bürgermeistersprechstunde statt: • 5. Februar • 12. Februar (nur bis 17.00 Uhr) • 19. und 26. Februar 2015. Kurzfristige Änderungen können Sie dem Internet unter www.karlstadt.de entnehmen. SITZUNGSBERICHTE Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschafts Ausschuss 22.1.2015 Vorstellung der bisher erarbeiteten Plankonzeptionen für die Neugestaltung der Ortsmitte im Stadtteil Stetten Im Herbst 2013 stellte die Stadt Karlstadt einen Antrag auf vereinfachte Dorferneuerungsmaßnahme für den Bereich des historischen Ortskernes im Stadtteil Stetten. Im Juli 2014 konnte der Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Frieder Müller-Maatsch aus Burghaslach mit der Planung und Durchführung beauftragt werden. KARL TADT Inzwischen fanden im Stadtteil Stetten unter reger Beteiligung der Anwohner und Arbeitskreismitglieder 3 Sitzungen statt, in denen die Ideen und Vorstellungen diskutiert und immer wieder weiter entwickelt wurden. In der letzten Bauausschuss-Sitzung stellte nun Herr MüllerMaatsch die bis dato vorliegenden Plankonzeptionen vor. Kern der Neugestaltung ist die Entwicklung einer Platzsituation am Torbogen. Dominiert heute an dieser Stelle die asphaltierte Straße mit Bordstein die Örtlichkeit, sollen künftig durch Pflasterung, Errichtung eines Quellsteines mit Bachlauf und Pflanzung von Bäumen dem historischen Ensemble eine Platzsituation verschaffen. Durch den Torbogen gelangt man südlich der Kirche in den Bereich der ehemaligen Kirchengaden, von denen noch die ursprünglichen Gewölbekeller vorhanden sind. Die Kellerhälse der Abgänge könnten freigelegt und wieder sichtbar gemacht werden. Dieser Durchgang könnte mit Weinreben überspannt werden. Der heute vollständig asphaltierte Pfarrer-Mitterweger-Platz soll nach der Ansicht des Planers von diesem befreit werden und ebenfalls gepflastert werden. Hier ist an die Errichtung mehrerer Stellplätze für die Kirchenbesucher gedacht. Auf diesem Platz wendet heute der Schulbus. Dies soll künftig an anderer Stelle erfolgen. Nach Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg könnte im Sanierungsbereich eine Deckenerneuerung der B 26 durch das Bauamt erfolgen. Somit könnten die Seitenbereiche im Rahmen dieser Dorferneuerungsmaßnahme neu gestaltet und Unterstellmöglichkeiten im Bereich der Bushaltestellen geschaffen werden. Der südliche Planungsbereich erstreckt sich bis in die Urbanusstraße, an der rundum das Schulhaus im Wechsel Freizeit und Grünflächen mit einem möglichen Pavillon vorgesehen ist. Ebenso sollen auch in diesem Bereich neue Stellplätze geschaffen werden. Verbunden wird dieser Bereich, und hier schließt sich der Kreis, mit dem Platz „Am Torbogen“. Hinter dem alten Schulhaus befindet sich eine Lagerhalle. Diese könnte entfernt und durch Öffnen des Tores eine wegemäßige Verbindung dieser beiden Bereiche geschaffen werden. Die Gesamtmaßnahme kann in 4 Teilbereiche gesplittet werden und so in mehreren Jahren verwirklicht werden. Die erste Kostenschätzung beläuft sich auf 1,1 Mio. E, wobei man nach heutigem Stand von einer Förderung von ca. 50 % ausgehen kann. Der Bauausschuss signalisierte dem Planer, auf dieser Basis weiter arbeiten zu können und die weiteren Abstimmungen u. a. mit dem Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen. Der Stettener Bevölkerung sollen die Vorentwürfe in der im Mai geplanten Bürgerversammlung vorgestellt werden. Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 7 stand) und auch die Freigabe für den gesamten Verkehr ist bei beiden Brückentypen möglich. Die Bauzeit der Brücke gab Herr Dr. Fuchs mit mindestens 2 Jahren an. Welche Maßnahmen in der Bauzeit getroffen werden, um den Verkehr zwischen Mühlbach und Karlstadt ohne größere Probleme gewährleisten zu können, müsse mit der Stadt Karlstadt noch besprochen werden. Dies gelte auch für Detailfragen, wie z. B. die Frage, ob ein zweiter Geh- und Radweg realisierbar wäre, um vor allem Kindern der Weg zum Freibad etc. ohne Straßenüberquerung zu ermöglichen. Der Stadtrat präferierte mehrheitlich eine Schrägseilbrücke, deren Umsetzung nun in den folgenden Planungen des Staatlichen Bauamtes berücksichtigt wird. Diese sollen dem Stadtrat in ca. zwei bis drei Monaten erneut vorgestellt werden. Einrichtung einer Mittagsbetreuung in der ehemaligen Grundschule Stetten Der Stadtrat vertagte die Entscheidung, ob in der ehemaligen Grundschule in Stetten zusätzlich zum Angebot in Thüngen eine Mittagsbetreuung eingerichtet werden soll, auf den FC-Ausschuss am 10.2.2015 Beitritt der Stadt Karlstadt zum Verein „MSPLink e.V.“ mit Sitz in Karlstadt Der Stadtrat lehnte nach kontroverser Diskussion mit knapper Mehrheit den Beitritt der Stadt Karlstadt zum Verein MSPLink e.V. ab. STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN Konrad-von-Querfurt-Mittelschule Stadtrat 29.1.2015 Informationsveranstaltung Erneuerung der alten Mainbrücke in Karlstadt Die alte Mainbrücke, eine Balkenbrücke zwischen Karlstadt und Mühlbach, ist nicht nur in die Jahre gekommen, sie behindert auch mehr und mehr den zunehmenden Schiffsverkehr mit immer größer werdenden Fracht- und Personenschiffen auf dem Main. Das Staatliche Bauamt Würzburg hatte daher bereits vor längerer Zeit mit den Planungen für den Neubau der Brücke begonnen. Dr. Michael Fuchs, Leiter des Bereichs Straßenbau, und sein Team, Dr. Knut Wolfram zuständig für Brückenbau, sowie Projektleiter Volker Dörflein, stellten dem Stadtrat nun die ersten Planungen für die neue Brücke vor. Aufgrund der unverrückbaren Zwangspunkte (Freihalten der Schifffahrtsrinne, Höheneinstellung an beiden Ufern) stehen aus Sicht des Staatlichen Bauamtes nur zwei unterschiedliche Brückentypen zu Auswahl: eine Bogenbrücke bzw. eine Schrägseilbrücke. Beide Brückentypen verändern das bestehende Ortsbild der Stadt. Um sich hiervon ein genaueres Bild machen zu können, präsentierte Dr. Fuchs daher verschiedene Animationen, die die zukünftigen Ansichten aus unterschiedlichen Perspektiven verdeutlichen. Dies zeigt, dass die Veränderung des Landschaftbildes durch eine Bogenbrücke deutlich größer als die durch eine Schrägseilbrücke ausfallen würde. Alle weiteren Rahmenbedingungen blieben, unabhängig vom Brückentyp, gleich. Hierzu gehören beispielsweise die Installation eines kombinierten Geh-Radweges, der die Sicherheit für die Nutzer des Mainradweges zukünftig besser gewährleisten soll, wie auch die Schifffahrtsrinne von 67 m (Pfeilerabstand 80 m), eine Durchfahrtshöhe von 6,40 m (über dem höchsten schiffbaren Wasser- Informationsveranstaltung zu den Prüfungen zum qualifizierenden Mittelschulabschluss bzw. zur mittleren Reife für externe Teilnehmer Mittwoch, 25.02.2015, 17.30 Uhr. Alles Wissenswerte rund um die Prüfungen zum Quali bzw. die mittlere Reife. Interessierte Schüler der 9. bzw. 10. Klassen und ihre Eltern sind dazu herzlich eingeladen. Informationsveranstaltung zu M-Zweig, Ganztag-, Praxis- und Partnerklasse Mittwoch, 25.02.2015, 18.30 Uhr in der Aula Wissenswertes rund um M-Zweig, gebundener Ganztag, P-Klasse, Schulsozialarbeit, Berufsfindung, etc. Interessierte Eltern und Schüler ab der 3. Klasse sind dazu herzlich eingeladen. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Schulhaus näher kennenzulernen. Einzelberatungen während des normalen Schulbetriebs sind nicht möglich! Anmeldung unter 09353/8544 oder mittelschule-karlstadt @t-online.de Anmeldewoche für alle städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlstadt Die städtische Kindertageseinrichtung „Theresienheim,“ Obere Stadtmauer 15, der städtische Kindergarten Laudenbach, Heldstraße 16, und der städtische Kindergarten Gambach „Spirkennest“, Hühlstraße 19 a, laden alle Eltern in der Woche vom 9. bis 13. Februar 2015 zur „Anmeldewoche“ für das Betreuungsjahr 2015 – 2016 ein. 8 Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 In dieser Woche können die Eltern vor Ort Informationen über die Einrichtungen, Betreuungs- sowie Buchungszeiten erhalten. Um eine bessere Planung gewährleisten zu können, werden alle Interessenten gebeten, im Voraus mit der jeweiligen Einrichtungsleitung telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, können ggf. nicht berücksichtigt/müssen nachrangig behandelt werden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleitungen zur Verfügung: Städtische Kindertageseinrichtungen Theresienheim, Frau Rebecca Wiesmann, Tel. 09353/906460; Städtische Kindertageseinrichtung Laudenbach, Frau Gudrun Heßdörfer, Tel. 09353/3948, Städtischen Kindertageseinrichtung „Spirkennest“ Gambach, Frau Verena Kühnlein, Tel. 09353/2979. Änderungen der Öffnungszeiten der Tourist-Information Aus organisatorischen Gründen wurden die Öffnungszeiten der TouristInformation Karlstadt wie folgt geändert: Montag bis Freitag von 10.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr sowie am Samstag von 10.00 - 13.00 Uhr. Die Änderung wird voraussichtlich bis 1. März 2015 gelten. Stadtbibliothek in der Hohe Kemenate Neu in der Stadtbibliothek Karlstadt – Fairer Kaffee Die Stadtbibliothek Karlstadt bietet seit dem neuen Jahr im Lesecafé fairen Kaffee aus dem Weltladen an. Es handelt sich hierbei um den Würzburger Partnerkaffee aus Tansania. Eine kleine Tasse kostet 0,50 E und eine große Tasse 0,80 E. Jahresbericht 2014 der Stadtbibliothek Karlstadt Im Jahresbericht der Stadtbibliothek Karlstadt finden Sie alles Wissenswerte, was im Laufe des Jahres 2014 in der Bibliothek angeboten wurde, welche Veränderungen es gegeben hat und wie sich die Ausleihzahlen entwickelt haben. Wer sich für den Rückblick interessiert, findet diesen auf unserer Homepage www.karlstadt.de/stadtbibliothek. KIRCHLICHE NACHRICHTEN Pfarrfamiliennachmittag der Pfarrei „Maria Himmelfahrt“ Stadelhofen Der diesjährige Pfarrfamiliennachmittag der Pfarrei „Maria Himmelfahrt“ Stadelhofen findet am Sonntag, den 22. Februar, statt. Er beginnt mit einer Eucharistiefeier um 13.30 Uhr, in der sich das Kommunionkind und die Firmlinge des Jahres 2015 vorstellen und den Gottesdienst mitgestalten. Anschließend ist Treffen in der „Alten Schule.“ Dort ist Gelegenheit, den neuen Pfarrer, Herrn Simon Mayer, näher kennenzulernen. Er wird über seine Vorstellungen, Änderungen und Neuerungen in Stadelhofen und der Pfarreiengemeinschaft sprechen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen anzubringen. Es gibt eine Vorschau auf das Jahr 2015 und mit einer Bilderserie kann dann noch einmal auf das abgelaufene Jahr zurückgeblickt werden. Für die Kinder ist wieder eine Spiel- und Bastelecke eingerichtet. Wer möchte, kann sich sein Opferkästchen für die Misereor-Fastenaktion der Kinder basteln. Alle Stadelhofer sind zu diesem Pfarrfamiliennachmittag herzlich eingeladen. KARL TADT Pfarrei Zur Heiligen Familie Donnerstagstreff Zum monatlichen Treffen am 19. Februar 2015 sind wieder alle Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen. Die Caritas-Sozial-Station ist zu Gast und wird sich vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Beginn ist um 14.00 Uhr im Pfarrsaal „Zur Hl. Familie“. Gehbehinderte Personen können nach Anmeldung bei Frau Margit Keller, Tel.-Nr. 7706, auch wieder zu Hause abgeholt werden. Freie evangelische Gemeinde Karlstadt (FeG) Herzliche Einladung zum Frauennachmittag am 7. März 2015 um 14.30 Uhr in die Freie evangelische Gemeinde Karlstadt, Bodelschwinghstr. 71. Thema: „Die Kunst des Liebens - Lässt sich lieben lernen?“ Liebe und geliebt werden ist ein Thema, das jeden Menschen persönlich betrifft. Die Sehnsucht nach Liebe - oder nach geliebt werden steckt in uns allen. Manche missverstehen Liebe als ausgenutzt werden oder große Aufopferung. Andere verstehen unter Liebe nur noch die sexuelle Begegnung zweier Menschen. Wieder andere denken, Liebe sei ein Gefühl, das kommt und geht. Wirkliche Liebe stellt sich anders dar. Es ist die Kraft, im eigenen Leben aufgefangen zu sein, wertgeschätzt und akzeptiert zu sein. Dabei kann die Begegnung mit Gott eine tragende Basis sein, die unser Leben verändert, unsere Lebenswunden heilt und uns dadurch Kraft zum Lieben für andere schenkt. Referentin: Cornelia Mack, Jahrgang 1955, verheiratet mit Ulrich Mack, 4 erwachsene Kinder, 5 Enkelkinder, Studium der Diplom-Sozialpädagogik mit Schwerpunkt Psychiatrie, wohnhaft in Filderstadt bei Stuttgart, tätig als Autorin und Referentin in der Gemeindearbeit mit Schwerpunkt Mitarbeiterschulung und Seelsorge und in der Frauenfrühstücksarbeit. VEREINE UND VERBÄNDE VdK-Ortsverband Karlstadt Weihnachtsfeier am 13.12.2014 Der VdK hatte zur Weihnachtsfeier eingeladen, die bei den über 80 Mitgliedern auf sehr gute Resonanz gestoßen ist. Besonders begrüßte der Vorsitzende Emil Wahler die Mitglieder, Gäste und die zu ehrenden Mitglieder. Als Ehrengäste wurden - Landrat Thomas Schiebel - Stellv. Landrat Harald Schneider - 2. Bürgermeister der Stadt Karlstadt, H. Theo Dittmeier herzlich willkommen geheißen. Ehrung langjähriger männlicher Mitglieder stand im Mittelpunkt der Weihnachtsfeier im Hotel Mainpromenade in Karlstadt. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzender Wahler Emil gab er die neuesten Mitgliederzahlen bekannt. Heute zählt der VdK-Ortsverband Karlstadt 807 Mitglieder. Seit die jetzige Vorstandschaft im Amt ist (01.02.2012), sind 238 neue Mitglieder hinzu gekommen. Der Vorsitzende berichtet anhand eines persönlichen Beispiels über seine Tätigkeit im Ortsverband Karlstadt. Dabei wurde exemplarisch deutlich, dass viele Menschen in Karlstadt den VdK mehr denn je benötigen, was der Mitgliederzuwachs widerspiegelt. Des Weiteren berichtet der Vorsitzende über die Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Karlstadt, der sich u. a. auf die Fahne geschrieben hat, Barrieren in der Stadt abzubauen. KARL TADT In seinem Grußwort lobte Landrat Thomas Schiebel die Verbandsarbeit beim VdK-Ortsverband Karlstadt. Er berichtete, die Politiker hatten schon in 80er- und 90er-Jahren den VdK als Auslaufmodell prognostiziert. Die Gegenwart zeigt etwas anderes, der VdK wird nötiger denn je benötigt. Weitere Grußworte sprachen Harald Schneider und 2. Bürgermeister Theo Dittmeier. Danach fand die Ehrung für langjähriger Mitglieder, die für die Treue zum VdK-Verband geehrt wurden, statt. Folgend Personen erhielten das Treueabzeichen für: 10 Jahre: Fischer Leo, Gambach Nuss Johannes, Karlstadt Reitz Johannes, Karlstadt Schubert Kurt, Karlstadt 20 Jahre: Fromm Josef, Karlburg Schmitt Harald, Laudenbach Glückler Gregor, Rohrbach Gryschka Werner, Karlstadt 40 Jahre: Kohlmann Eduard, Gambach Fehn Erwin, Karlstadt Der Vorsitzende Wahler gab zum Schluss noch die Vorschau auf das kommende Jahr bekannt. Die Weihnachtsfeier wurde mit Gedichten und weihnachtlichen Liedern bei Kaffee und Kuchen umrahmt. Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 9 • mindestens ökologisches Grundwissen zu den Themen Wald, Wiese, Wasser, Hecke • Naturverbundenheit und Freude an der Arbeit in der freien Natur • Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft • offene und positive Art, hohe Eigenmotivation, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Organisationsvermögen • Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit • nach Möglichkeit MS-Office-Kenntnisse (Terminplanung, Konzepterstellung, Kommunikation via Internet) • Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Autos • Bereitschaft zu einer eintägigen Fortbildung (Kosten voraussichtlich 15 E) als Voraussetzung einer Beschäftigung Wir bieten: • vielseitigen Arbeitsplatz im Grünen • Möglichkeit zum Einbringen eigener Ideen • Betreuung durch unsere Geschäftsstelle • Bereitstellung von Konzepten und Forschungsmaterialien • steuerfreie Tätigkeit im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) Rufen Sie uns an oder schicken Ihre Unterlagen bis zum 12. Februar 2015 an: Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe MSP, Südring 2, 97828 Marktheidenfeld, [email protected], www.main-spessart.bund-naturschutz.de Bitte folgende Unterlagen der Bewerbung beifügen: Lebenslauf mit Lichtbild, Darstellung der Berufserfahrungen, Darstellung der Ausbildung, besondere Fähigkeiten, Gehaltsvorstellungen TSV Karlstadt - Damengymnastik - Weihnachtsfeier Ehrung für 10, 20 und 40 Jahre: von links Eduard Kohlmann, Gambach, Erwin Fehn, Karlstadt, - 40 Jahre Kurt Schubert, Karlstadt - 10 Jahre, Harald Schmitt, Laudenbach, Josef Fromm, Karlburg, Gregor Glückler, Rohrbach - 20 Jahre, Stellv. Landrat Harald Schneider, im Rollstuhl Johannes Reitz - 10 Jahre, Gryschka Werner, Karlstadt - 20 Jahre, Landrat Thomas Schiebel, Leo Fischer, Gambach, Johannes Nuss - 10 Jahre, 2. Bürgermeister Theo Dittmeier, VdK-Ortsvorsitzender Emil Wahler Foto: Rüb Elmar Zu ihrer alljährlichen Weihnachtsfeier traf sich die Abteilung Damengymnastik des TSV Karlstadt in der Gaststätte „Oberes Tor“. Das Organisationsteam mit Rosi Neubert hatte ein buntes Programm zusammen gestellt, bei dem Wortbeiträge und Musik nicht zu kurz kamen. TSVVorsitzender Christoph Weißhaar, einziger Herr im Kreis, staunte nicht schlecht über die Sangeskünste seiner ansonsten eher der rhythmischen Bewegung verschriebenen Damen, die sich auch heuer wieder musikalisch durch Jennifer Zankl, Emily Beck (Gitarre) und ihren Lehrer Gerhard Schmitt aus Laudenbach weihnachtlich einstimmen ließen. Bund-Naturschutz Main-Spessart Honorarkräfte zur Durchführung von Umweltbildungsangeboten für unser Projekt „Schafe, Sensen und Traktoren – Naturvielfalt und Landnutzung“ Der BUND Naturschutz Main-Spessart ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für den Schutz der natürlichen Lebensbedingungen von Mensch, Pflanze und Tier einsetzt. Deshalb führt er auch regelmäßig Umweltbildungsprojekte durch. In diesem Rahmen werden kurze Projekteinheiten angeboten, die von Gruppen – der Schwerpunkt liegt bei Kindern im Vorschul- und Grundschulalter – gebucht werden können. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir voraussichtlich ab März 2015 Fachkräfte für Aktionen im ganzen Landkreis Main-Spessart. Die Aufgaben: Selbstständige Durchführung von jährlich bis etwa zehn 3-stündigen Projekteinheiten zu unserem v. g. Jahresthema, Mitarbeit beim jährlichen Abschlussbericht, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wir erwarten: • naturwissenschaftlich/pädagogische Ausbildung oder Studium • Erfahrung in der Natur/Umweltpädagogik mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen Obst- und Gartenbauverein Wiesenfeld Gründung einer Kindergruppe zum 1. Januar 2015 Es wurden 17 Kinder eingeladen. Diese sind nun aktuell Mitglied im OGV Wiesenfeld. Das Alter liegt zwischen 5 - 10 Jahren. Nach der Begrüßung durch die Betreuer wurde zu Beginn eine Satzung verabschiedet. Diese legt u. a. den Zweck der Gruppe fest: Jungen Menschen einen verantwortlichen Umgang mit der Natur nahe zu bringen, den jungen Menschen sowohl die Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen als auch gemeinschaftliches, kameradschaftliches, soziales Verhalten zu fördern. Die Mitgliedskarten wurden überreicht und mit den Kindern gemeinsam ausgefüllt. Als Dankeschön gab es einen Button 10 Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 „Mit FLORi die Natur erleben“. Anschließend wählten die Kinder den Namen der Gruppe, sie lautet „Tongrubengruppe“. Dann wurde mit den Kindern Weihnachtsschmuck gebastelt. Zur Auswahl gab es einen Engel, ein Brettmobile, ein Holzmobile, ein Schnurmobile oder einen Igel mit Ahornblättern zum Basteln. Nach Kleben, Hämmern, Schneiden präsentierten die Kinder ihr Gebasteltes stolz zu einem Gruppenfoto. Nach all dieser Arbeit gab es heiße Waffeln mit Puderzucker oder Nutella. Außerdem wurden Wochentage, Uhrzeiten und Themen mit den Kindern für die nächsten Treffen diskutiert. Freiwillige Feuerwehr Gambach Bericht Jahreshauptversammlung mit Ehrungen An der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Gambach am 06.01. wurden mehrere Feuerwehrkameraden für jahrelangen aktiven Dienst in der Feuerwehr geehrt. So überreichte Theo Dittmaier, 2. Bürgermeister der Stadt Karlstadt, den Ehrenpreis Bayern und ein Präsent an Siegfried Weiglein für 40 Jahre aktiven Dienst. Des Weiteren erhielten Gerhard Bayer und Josef Höfling ein Bild und ein Präsent aus den Händen des Kommandanten Christian Hüsam. Beiden mussten ihren Dienst mit Erreichung der Altersgrenze niederlegen. Als Dank für jahrzehntelange Führungstätigkeit als Kommandant und zuletzt als Gruppenführer erhielt Gerold Wohlfahrt zur Verabschiedung aus dem aktiven Dienst eine Karikatur und ein Präsent. Zuletzt ehrte Kreisbrandmeister Stefan Strohmenger den langjährigen Jugendwart Adolf Pfister, der nach 17 Jahren die Aufgabe des Jugendwarts an Kai Klodewig übergab. Im Bild von links: Kreisbrandrat Manfred Brust, Kreisbrandmeister Stefan Strohmenger, 2. Bürgermeister Theo Dittmaier, Siegfried Weiglein, Gerhard Bayer, Adolf Pfister, Gerold Wohlfahrt, Josef Höfling, Stadträtin Martha Bolkart-Mühlrat, Kommandant Christian Hüsam, 1. Vorstand Andreas Rauch Basarteam Gambach Kinderkleiderbasar in Gambach Am Sonntag, 1. März 2015 findet von 13.30 – 15.30 Uhr ein Kinderkleiderbasar in der Musikhalle Gambach statt. Zum Verkauf angeboten werden gebrauchte und gut erhaltene Herbst- und Frühjahr/SommerKinderkleidung (keine Unterwäsche und Socken), Spielsachen, Kindergebrauchsartikel und Umstandskleidung. Markenkleidung wird gesondert ausgelegt und sollte daher extra gekennzeichnet sowie im Korb gut sichtbar sein. Die Kundennummer ist in Rot anzugeben und an den maximal zwei Körben gut sichtbar anzubringen. Annahmegebühr: zwei Euro pro Korb, zehn Prozent vom Erlös werden einbehalten. Annahme ist am Samstag 28. Februar, von 13.30 bis 14.30 Uhr, Rückgabe am Sonntag 1. März; 18.30 bis 19.00 Uhr. Weiterhin gibt es Kaffee und Kuchen, auch zum Mitnehmen. Kundennummer und Infos bei Ramona Pfister Telefon 0175 7091805 KARL TADT Freiwillige Feuerwehr Stetten Vorstandschaft im Jubiläumsjahr im Amt bestätigt Feuerwehr Stetten feiert im August ihr 140-jähriges Jubiläum Am Freitag, den 16.01.2015, fand die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Stetten in der Mehrzweckhalle statt. Nach der Eröffnung und der Begrüßung sowie dem Totengedenken berichtete der erste Vorsitzende Stefan Gerhard über die Aktivitäten im Vereinsleben im vergangenen Jahr. Bei der Teilnahme am Fußball-Ortsturnier konnte ein hervorragender 4. Platz erspielt werden. Aufgrund des schlechten Wetters wurde der „Radelspaß“ in Stetten vom Kräutergarten in die Fahrzeughallen verlegt. Gerhard freute sich, der Wehr das Programm zum 140-jährigen Jubiläumsfest vorstellen zu können. Dieses findet vom 14. – 17. August dieses Jahres statt. Der Vorsitzende konnte an der Hauptversammlung 8 neue Mitglieder im Verein begrüßen. Kommandant Christian Kuss blickte auf ein sehr einsatzreiches Jahr zurück. Zu insgesamt 28 Einsätzen rückten die Feuerwehrmänner und -frauen im vergangenen Jahr aus. Die Wehr verfügt momentan über eine stolze Anzahl von 21 aktiven Atemschutzgeräteträgern. Kuss bedankte sich bei den Kameraden für die geleisteten Übungs- und Einsatzstunden und hofft im kommenden Jahr ebenfalls auf rege Beteiligung. Nach erfolgreichem Lehrgang an der Feuerwehrschule Würzburg erhält Christian Winkler die Funktion des Gruppenführers. Weiter wird ihm der Dienstgrad Hauptfeuerwehrmann zugeteilt. Christian Kuss wurde vom KBR Manfred Brust zum Kreisbrandmeister Fachbereich Digitalfunk/Taktisch Technische Betriebsstelle bestellt. Sein Dienstgrad wird von Löschmeister auf Oberlöschmeister erhoben. Am Ende bedankte sich Kuss besonders bei Armin Zink, welcher jahrelang die Funktion des Gerätewartes innehatte. Er beendete sein Amt zum Ende des Jahres 2014. Jugendwart Johannes Schmitt übernahm den Bericht der Jugendfeuerwehr, welche aktuell aus 16 Jugendlichen besteht. Die Übungen fanden wie in den Vorjahren zusammen mit den Jugendlichen der Feuerwehr Heßlar statt. Neben den Übungen und Ausbildungen wurden zahlreiche Wettkämpfe und Jugendwandertage besucht. Alle Jugendlichen bestanden den „Wissenstest“ mit sehr gutem Erfolg. Höhepunkt des Jahres war ein Erlebniswochenende in und um das Feuerwehrgerätehaus mit zahlreichen Aktionen. Nach der Entlastung der Vorstandschaft standen Neuwahlen an. Die gesamte Vorstandschaft wurde wie bisher wieder in das Amt gewählt. Stefan Gerhard und Michael Deißenberger übernehmen das Amt des Vorsitzenden und des Stellvertreters. Die Kasse wird weiterhin von Annette Deißenberger geführt. Heike Klett ist als Schriftführerin gewählt. Beisitzer sind Michael Höfling, Isabel Sauer und Christian Winkler. Der erste Bürgermeister Dr. Paul Kruck überbrachte die Grüße der Stadt Karlstadt. Er bedankte sich bei den Wehrleuten für die geleistete Arbeit im vorangegangenen Jahr. Die Ehrungen der Stadt Karlstadt wird er im Rahmen des Festkommersabends durchführen. KBR Manfred Brust und KBM Stefan Strohmenger bedankten sich im Namen der Kreisbrandinspektion für das Engagement und die gute Zusammenarbeit. Besonders erfreulich war die Teilnahme einer Gruppe am Bezirksleistungsmarsch. Weiterhin wurde der Ausbildungsplan der modularen Truppausbildung vorgestellt. Neuaufnahmen in den Verein mit der Führungsmannschaft. Nummer 1 Samstag, 07. Februar 2015 KARL TADT Jahresprogramm 2015 der Arbeiterwohlfahrt Karlstadt Freiwillige Feuerwehr Stetten Wir wollen unseren Mitgliedern, aber auch weiteren interessierten Seniorinnen und Senioren, ein geselliges und informatives Jahresprogramm bieten. Gäste sind uns herzlich willkommen! In der Regel wollen wir uns mittwochs in den Räumen des kath. Pfarrzentrum St. Andreas treffen. Darüber hinaus stehen unsere Vorstandsmitglieder gerne mit Rat und Tat zur Seite und sind auch für Anregungen offen. Feuerwehr fährt nach Kronach Mittwoch, 11. Februar 17.00 Uhr Geselliges Kennenlernen bei Kaffee und Kuchen 19.00 Uhr Mitgliederversammlung mit Neuwahlen, Vorstellung des Jahresprogramms Mittwoch, 22. April 17.00 Uhr Vortrag über die Arbeit des Hospizvereins oder Patienten-/ Vorsorgevollmacht Mittwoch, 17. Juni 17.00 Uhr Veranstaltungsthema nach Wunsch Mittwoch, 15. Juli Tagesausflug, wahrscheinlich nach Suhl/Thüringen Mittwoch, 5. August 17.00 Uhr Vortrag des Historischen Vereins Mittwoch, 14. Oktober 17.00 Uhr Fröhliche Weinprobe Mittwoch, 9. Dezember 17.00 Uhr Weihnachtsfeier und Ehrungen Bei Bedarf wird mit dem Stadtbus ein kleiner Fahrtdienst organisiert. Ansprechpartner: Franz Karl Hamme, Tel. 09353/7873, Heidi Wright/ Harald Schneider – 0170/5557798. Bund Naturschutz, Ortsgruppe Karlstadt/Main Saatgut-Messe in der Mehrzweckhalle in Karlstadt-Laudenbach Zur 2. Saatgut-Messe lädt die Ortsgruppe Karlstadt/Main am Wochenende 28. Februar und 1. März 2015 in die Mehrzweckhalle nach Karlstadt-Laudenbach ein. Die Messe beginnt samstags um 13.00 Uhr (18.00 Uhr Ende), sonntags geht es bereits um 11.00 Uhr los und endet um 17.00 Uhr. Als Schirmherr der Veranstaltung konnte Edmund Gumpert, der langjährige Umweltbeauftragte der Diözese Würzburg, gewonnen werden. Er wird die Messe am Samstag eröffnen. Bei Anbietern von Saatgut und Pflanzen können Gartenfreunde und Naturliebhaber einkaufen und sich informieren. Daneben werden aber auch Bücher, Gartenwerkzeuge, Insektenhotels, handgemachte Körbe, aber auch Honigerzeugnisse, Obstbrände und andere Köstlichkeiten angeboten. Wieder sind vier Referenten bei der Messe dabei, die interessante Vorträge halten werden. Z. B. wird Gerd Sych von Slow Food über die Kartoffelvielfalt referieren und dazu eine Verkostung anbieten. Das Messeangebot wird dieses Mal durch eine Streuobstwiesenführung und eine Biberführung bereichert. Außerdem bietet der Förderkreis ehemalige Synagoge Laudenbach e.V. an beiden Tagen eine Führung an. Für die Jüngsten gibt es ein Kinderprogramm mit Basteln, Malen und mehr. Am Sonntag kommt Keramissimo aus Binsfeld zu einem Workshop, bei dem nicht nur Kinder Keramik bemalen können. Neben dem Bund Naturschutz, der Kaltgetränke, Kaffeespezialitäten sowie hausgemachte Kuchen anbieten wird, besteht die Möglichkeit, in der Gaststätte Stella di Napoli aus vier warmen Gerichten auszuwählen. Eintritt: Kinder sind frei, Erwachsene 2 E Die Halle ist barrierefrei zu erreichen. Weitere Info: www.main-spessart.bund-naturschutz.de, Ortsgruppe Karlstadt 11 Die Feuerwehr Stetten lädt zum diesjährigen Tagesausflug nach Kronach ein. Dieser findet am Sonntag, 14.06. statt. Abfahrt ist um 7.30 Uhr am Feuerwehrhaus in Stetten. Als ersten Programmpunkt besichtigen wir die Festung Rosenberg. Dort bekommen wir in einer Führung die vollständig erhaltene Burg sowie einen Blick auf die Stadt Kronach gezeigt. Im Anschluss kehren wir zum Mittagessen in das gemütliche Wirtshaus „s´Antla“ ein. Eine Brauerei-Führung mit anschließender Bierprobe von frisch gezapftem Bier in der „Kaiserhöfer“ Brauerei folgt. Nach einer „Flößer-Stadtführung“ geht es weiter zur Sommerrodelbahn „Fröschbrunna Coaster“. Wer es hier etwas gemütlicher angehen lassen möchte, kann von der Gaststätte zuschauen und den Ausblick auf Kronach und das Rodachtal genießen. Am Abend fahren wir zurück nach Stetten, wo wir gegen 19.00 Uhr ankommen. Anmeldungen nimmt Michael Deißenberger bis spätestens 10.05. entgegen. Das komplette Programm sowie das Anmeldeformular kann unter ffw.stetten-msp.de angesehen und ausgedruckt werden. Neues vom Fairen Handel Warum ist es gut, eine Fairtrade-Town zu sein? Hat das etwas mit Verantwortung zu tun? Aber sicher! Vielen Karlstadtern ist es nicht egal, woher ihr Essen kommt. Sie wollen, dass es in der Region produziert wird und möglichst ohne gesundheitsgefährdende Zusätze. Und sie sind auch bereit, dafür etwas mehr zu zahlen, denn die regionale Landwirtschaft, auf die man dann angewiesen ist, muss davon leben können. Wer einen gewissen Lebensstandard erreicht hat, dem liegt es am Herzen, dass es auch denen gut geht, die diesen Standard ermöglichen. Wohlstand verpflichtet. Wir essen gerne Bananen, aber bei uns gibt es keine Bananenbauern, also müssen Bananen importiert werden. Meistens kommen sie bei uns aus Ecuador, Costa Rica oder Kolumbien. Betrachtet man die Wertschöpfungskette, so gehen vom Bananenpreis ab: ca. 31 % an den Einzelhändler, ca. 21 % an die Reiferei, ca. 20 % für Schiffsfracht, Steuer, Versicherung, ca. 12 % für Dünger und Pflanzenschutzmittel, ca. 7 % an den Großhändler, ca. 3 % für Transport, 2 % für den Plantagenbesitzer und ca. 5 % für die vielen Plantagenarbeiter. Wie wenig dabei für die einzelnen Familien übrig bleibt, kann man sich leicht vorstellen. Es ist meist zu wenig, dass die Kinder in die Schule gehen können und oft ein Grund, warum die Familien am oder unter dem Existenzminimum leben. Am Beispiel der Bananen können die Welthandelsbeziehungen leicht aufgezeigt werden, aber natürlich ist der ganze umfangreiche Handel mit den sog. Entwicklungsländern von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Darum wollen unter anderem die Weltladenbewegung und die Fairtrade-Aktion dafür sorgen, dass z. B. die Plantagenarbeiter für ihre schwere und für uns so wichtige Arbeit einfach nur gerecht entlohnt werden. So einfach könnte den Menschen in ihrem eigenen Land geholfen werden, damit sie eine Zukunft haben, damit sie ihr eigenes Land nicht vor Hunger verlassen müssen, um dann bei uns als „Wirtschaftsflüchtlinge“ zu landen. Darum ist es gut, dass Karlstadt als Fairtrade-Town Farbe bekannt hat und bereit ist, durch die Unterstützung des fairen Handels an einer Veränderung zum Besseren mitzuarbeiten. Informationsveranstaltung zur bevorstehenden Dorferneuerung Dorferneuerung für Laudenbach und Mühlbach Der Vereinsring Laudenbach und die drei Stadträte laden alle Bürger von Laudenbach und Mühlbach am Mittwoch, den 4. Februar 2015 um 19.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in die Mehrzweckhalle nach Laudenbach ein. Herr Eisentraut vom Amt für Ländliche Entwicklung sowie Bürgermeister Dr. Paul Kruck und der Leiter des Bauamtes von der Stadt Karlstadt, Marco Amrhein, werden die Vorgehensweise und die einzelnen Schritte zu einer Umgestaltung des Dorfes aufzeigen. Kommen Sie daher zahlreich zu dieser Auftaktveranstaltung und verleihen Sie durch Ihre rege Beteiligung dem geplanten Projekt Dorferneuerung die nötige Aufbruchstimmung!