MITTEILUNGSBLATT der Stadt

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MITTEILUNGSBLATT der Stadt
MITTEILUNGSBLATT
der Stadt
KARL TADT
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Es is
Karlstadt ist
„Fairtrade-Stadt“
N
6. Jahrgang
Samstag,
07. Februar 2015
Ausgabe
1/2015
ach nur sechs Monaten ist es geschafft, Karlstadt
darf sich „Fairtrade-Stadt“ nennen. Am 28. Januar
2015 übergab Frau Hannah Rüther von TransFair
Deutschland e.V. dem Ersten Bürgermeister Dr. Paul Kruck
die ersehnte Urkunde. Zudem konnte er aus den Händen
der lokalen Steuerungsgruppe ein neues Ortseingangsschild entgegennehmen, das allen Besuchern zeigt,
Karlstadt setzt sich für einen Fairen Handel ein. Der
Faire Handel unterstützt Produzenten, insbesondere benachteiligte kleinbäuerliche Familien in den Entwicklungsländern, um ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft zu ermöglichen. Die Kampagne
von TransFair e.V. startete bereits 2000 mit großem
Erfolg in Großbritannien. Bis heute wurden bereits
über 1.200 Städte in 24 Ländern ausgezeichnet,
darunter 307 in Deutschland.
– Fortsetzung auf Seite 2 –
2
Nummer 1
Samstag, 07. Februar 2015
KARL TADT
Karlstadt ist „Fairtrade-Stadt“
In Karlstadt hatte das Engagement
für Fairen Handel ein gutes Fundament, den es konnte auf ein gut
funktionierendes Netzwerk aufbauen. Das zeigt sich auch an
der Steuerungsgruppe, zu der
Frau Anja Baier, Vorsitzende der
Steuerungsgruppe, und 3. Bürgermeisterin Frau Rita Scheiner
und Frau Eva Eisele (Weltladen Karlstadt),
Frau Heidi Pollin (Johann-Rudolph - Glauber Realschule und Mitglied des Arbeitskreises Fair Trade Realschule), Frau Kerstin Amersbach (Bürgerin) und Frau Ellen Berger-Thesen (Stadt Karlstadt) gehören. Ihr erstes Projekt kann im wahrsten Sinne des Wortes genos-
STADT KARLSTADT
BEKANNTMACHUNGEN
sen werden: Seit November ist die „Karschter Schoggolad“, eine besondere Schokolade aus fair gehandelten Produkten und feinster
Handarbeit vom Café Schrödl, im Handel erhältlich. Auch auf Messen, wie kürzlich auf der Touristikmesse CMT in Stuttgart, konnten die
Besucher die Stadtschokolade schon probieren.
Zur Übergabe der Urkunde im Rahmen einer kleinen Feierstunde in
der Uhrenstube des Historischen Rathauses kamen rund 60 Personen. Erster Bürgermeister Dr. Paul Kruck freute sich über das große
Interesse und erläuterte, dass dies nur ein erster Schritt sei und sich
weder die Steuerungsgruppe noch die Stadt Karlstadt nun zufrieden
zurücklehnen werden. Das kleine Theaterstück, das die Steuerungsgruppe aus Anlass der kleinen Feierstunden einstudiert hat, lässt auf
ein großes kreatives Potenzial schließen. Man könne gespannt sein.
Dienstversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach
Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes und § 3 Abs. 1 der
Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Karlstadt ergeht
hiermit Einladung zu einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach am Samstag, 28. Februar 2015 um 19.30 Uhr in das
Feuerwehrhaus in Rohrbach.
Tagesordnung:
Wahl des 1. Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen
Feuerwehr Rohrbach
Karlstadt, 14. Januar 2015
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Flurbereinigung Ruppertshütten, Stadt Lohr a. Main,
Landkreis Main-Spessart
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Ruppertshütten beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen vom 18. Februar 2015 mit 18. März 2015 im Rathaus der Stadt Lohr a. Main, Zimmer 018, Schlossplatz 3, 97816 Lohr
a. Main, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die
Beteiligten aus.
Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb
von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem
Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden.
(http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service)
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Anhörungstermin
Dieser findet am Dienstag, den 3. März 2015, von 9.00 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Sportheim Ruppertshütten, Am
Löschweiher, 97816 Lohr a. Main, statt.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte
verlangt werden.
Würzburg, 05.12.2014
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Edgar Steger
Techn. Amtmann
Anmerkung:
Wahlberechtigt sind nur die Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine
andere Person ist nicht zulässig.
I MPRESSUM
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Karlstadt
Verantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Karlstadt ist 1. Bürgermeister Dr. Paul
Kruck oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt
der jeweilige Auftraggeber.
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Samstag, 7. März 2015
Redaktionsschluss: Dienstag, 24. Februar 2015, 8.00 Uhr
Herausgeber: Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Tel. 0 93 53/79 02-44, E-Mail: [email protected]
Einsendungen von Meldungen bitte an [email protected]
Internet: www.karlstadt.de
Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Blaufelden, Postfach 1103,
74568 Blaufelden, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90
KARL TADT
Vollzug der Wassergesetze - Einleiten von Mischwasser
in den Main, den Mühlbach und den Laudenbach durch
die Stadtwerke Karlstadt
Mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 16.12.2014, Aktenzeichen 41-632-S, wurde den Stadtwerken Karlstadt für das Einleiten von Mischwasser in den Main, den Mühlbach und den Laudenbach
durch die Stadtwerke Karlstadt die Bewilligung erteilt.
Der Bewilligungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und dem zugrunde liegenden Plansatz liegen in der Zeit vom 21.01. bis einschließlich 04.02.2015 bei der Stadt Karlstadt, Rathaus, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.02, während der allgemeinen
Dienststunden zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Karlstadt, 14.01.2015
Stadtverwaltung Karlstadt
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heßlar
Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes und § 3 Abs. 1 der
Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Karlstadt ergeht
hiermit Einladung zu einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heßlar am Montag, 23. Februar 2015 um 19.30 Uhr im Dorfzentrum in Heßlar.
Tagesordnung:
Wahl des 1. Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen
Feuerwehr Heßlar
Karlstadt, 14. Januar 2015
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
Anmerkung:
Wahlberechtigt sind nur die Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr Heßlar, die am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet haben. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere
Person ist nicht zulässig.
Fundsachen
Folgende Fundgegenstände wurden beim Fundamt der Stadt Karlstadt
gemeldet:
Lfd. Nr.
141/14
142/14
143/14
144/14
145/14
146/14
147/14
148/14
149/14
150/14
152/14
153/14
154/14
155/14
156/14
157/14
159/14
160/14
161/14
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2/15
Anzeige
Fundgegenstand
28.11.2014 Sweatshirt, Marke Basefield, braun mit orangem Kragen, Gr. M/50
28.11.2014 Lederjacke, Marke Vera Moda, braun, Gr. L
28.11.2014 Sweatshirt, Marke Esprit, blau, Gr. XL
28.11.2014 Strickjacke, Marke H&M, schwarz, Gr. 34
28.11.2014 Strickjacke, Marke H&M, schwarz, Gr. S
28.11.2014 großes Tuch, grau
28.11.2014 Kindersandalen, Marke Mustang, grau, Gr. 34
28.11.2014 Kindermütze, weiß, Gesicht weiß mit rosa
Schleife
28.11.2014 Kindermütze, schwarz, Neon grün, gelb, blau
28.11.2014 Mountainbike, Marke Crosswind, blau/silbern
04.12.2014 1 Kinderhandschuh, Wolle, rosa
09.12.2014 Kette, Zuchtperlen, anthrazit/weiß
11.12.2014 1 Ohrring, Kreole, gold
15.12.2014 Wollhandschuhe, Marke Thinsulate, schwarz
15.12.2014 Blau-weiß gestreifte Tasche mit T-Shirt, Leggins, ärmelloses Shirt, Turnschuhe blau Nike
17.12.2014 Ladegerät für Handy, Marke „Anker“
22.12.2014 Samsung Tablet, weiß, ohne Simkarte
23.12.2014 Schlampermäppchen, Marke „Lassig“, grau, mit
Anstecker „Super Sohn“, Steinbock, „Ostlerhütte“
23.12.2014 Damenrad, silbern, 3-Gang
07.01.2015 Ring, Gold 333 mit 3 weißen Steinen
07.01.2015 Schreckschusspistole
Nummer 1
Samstag, 07. Februar 2015
3
3/15
07.01.2015 Herrenrad, Marke Fischer, schwarz
5/15
14.01.2015 Geldbetrag
7/15
20.01.2015 Herrenrad, Marke Hercules, blau, 7-Gang
8/15
22.01.2015 1 Scheckheft Societe Marseillaise de Credit
9/15
22.01.2015 Kartenrohling weiß, mit Magnetstreifen, Nr. 1009
10/15
22.01.2015 Geldbetrag
11/15
22.01.2015 Herrenrad, Marke Alu Rex, silbern, 8-Gang
12/15
26.01.2015 Mountainbike , Marke Stevens, schwarz, FIN: 7A109
Weiterhin wurden Brillen, Einzelschlüssel und Schlüsselmäppchen sowie verschiedene Regenschirme abgegeben.
Die Gegenstände werden beim Fundamt der Stadt Karlstadt verwahrt
und können zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Fahrräder werden im Städtischen Bauhof verwahrt.
Versteigerung von Fundgegenständen
Am Samstag, den 11. April 2015, findet um 9.30 Uhr eine öffentliche
Versteigerung von Fundgegenständen statt. Versteigerungsort ist der
städtische Bauhof, Johann-Schöner-Straße 57 in Karlstadt.
Die Versteigerung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. Es werden Fundsachen (Fahrräder, Kleidungsstücke und sonstige Gebrauchsgegenstände) versteigert, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssumme ist sofort in bar zu entrichten.
Kommunaler Verkehrsüberwachungsdienst
der Stadt Karlstadt
Amtliche Bekanntmachung zur Ausübung von Tätigkeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung durch die Stadt Karlstadt gem. § 2
Abs. 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG)
Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat in seiner Sitzung am 27. November
2014 folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadt Karlstadt – Kommunale Verkehrsüberwachung – macht von den
ihr in § 2 Abs. 3 Nr. 1, 3 und 4 ZuVOWiG gesetzlich eingeräumten Kompetenzen zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ab 1. Februar 2015 Gebrauch.
Dies umfasst über die bereits bislang praktizierte Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Verwarnungsverfahren) auch die
Verfolgung der o. a. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht, d. h.
die Ausübung der Tätigkeit als Bußgeldstelle.
Karlstadt, 2. Dezember 2014
Stadtverwaltung Karlstadt
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
Informationsveranstaltung über die Chancen einer
Waldneuordnung im Privatwald in Rohrbach
Einladung
In der Gemarkung Rohrbach gibt es fast 100 Hektar Privatwald mit Parzellen von lediglich einigen hundert Quadratmetern. Diese können aufgrund ihrer geringen Größe und ungünstigen Form oft nicht bewirtschaftet werden, teilweise fehlt auch ein geeigneter Wegeanschluss. Die
genaue Lage ihrer Grundstücke ist vielen Eigentümern nicht bekannt.
Um die Möglichkeiten zu erläutern, durch eine Waldneuordnung Abhilfe bzw. Verbesserungen zu schaffen, lädt die Stadt Karlstadt zu einer
Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 4. März 2015, 19.00
Uhr, in das Schützenhaus nach Rohrbach ein.
Im Rahmen der Veranstaltung wird über die Möglichkeiten der Zusammenlegung, Vermessung, Erschließung, Wertermittlung etc. sowie über
mögliche Kosten informiert. Es wird sowohl ein Vertreter des Amtes für
Ländliche Entwicklung Unterfranken als auch des Amtes für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Karlstadt anwesend sein.
Im Frühjahr soll eine Waldbegehung stattfinden, zu der noch eine gesonderte Einladung erfolgt.
Stadtverwaltung Karlstadt
Dr. Paul Kruck,
Erster Bürgermeister
4
Nummer 1
Samstag, 07. Februar 2015
Sitzungstermine
In den nächsten Wochen finden folgende öffentliche Sitzungen des
Stadtrates bzw. der Ausschüsse im Sitzungssaal des Rathauses, Zum
Helfenstein 2, statt:
17.00 Uhr, Bau-, Umwelt-, Land- und
Donnerstag, 12.02.2015
Forstwirtschaftsausschuss
Dienstag, 24.02.2015
17.00 Uhr, Werksausschuss
Donnerstag, 26.02.2015
19.00 Uhr, Stadtratssitzung
Dienstag, 03.03.2015
17.00 Uhr, Bau-, Umwelt-, Land- und
Forstwirtschaftsausschuss
Donnerstag, 05.03.2015
19.00 Uhr, Stadtratssitzung
Änderungen vorbehalten
Planfeststellung - Nachrüstung des Mühlberg-Tunnels
Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG; Nachrüstung des Mühlberg-Tunnels auf dem
Gebiet der Stadt Gemünden a. Main und der Stadt Karlstadt mit Rettungsplätzen
Planfeststellung, beantragt von DB Netz AG, vertreten durch DB ProjektBau GmbH, Hahnstr. 52, 60528 Frankfurt am Main
Für das o. g. Bauvorhaben ist bei der Regierung von Unterfranken die
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen
Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) liegt zur allgemeinen Einsicht aus
bei der Stadt Karlstadt, Zi.-Nr. 2.02, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, in der Zeit 02.02.2015 – 06.03.2015 während der Dienststunden.
Zusätzlich können die Planunterlagen während dieser Zeit auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter Wirtschaft, Verkehr, Landesentwicklung/
Planfeststellungsverfahren/Allgemeines Eisenbahngesetz eingesehen
werden.
Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
– nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes oder nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine sowie
– der sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und in nach gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen
Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen)
von der Auslegung des Plans.
1. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis spätestens zum 20.03.2015, kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, gegen den Plan Einwendungen erheben.
Die nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit dies sich für den Umweltschutz einsetzen und in
nach gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in
Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind
(Vereinigungen), können bis zum Ablauf der vorgenannten Frist zu
dem Vorhaben Stellung nehmen.
Die Einwendungen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Karlstadt, Zi.-Nr. 2.02, Zum Helfenstein 2,
97753 Karlstadt
oder bei der Anhörungsbehörde Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, zu erheben.
Einwendungen, die elektronisch übermittelt werden (E-Mail), sind
unzulässig.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß
seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Bei Einwendungen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen
auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als
Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden
KARL TADT
ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine
natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist, also mit Ablauf des 20.03.2015,
sind Einwendungen ausgeschlossen.
Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen i. S. v. Ziffer 1 sind nach Ablauf der Stellungnahmefrist ebenfalls ausgeschlossen.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18 a Ziffer 5 AEG). Sofern eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen stattfindet, wird der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht
werden.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei
gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter oder Bevollmächtigte sowie die Vereinigungen i. S. v. Ziffer 1, die fristgerecht Stellung
genommen haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert
benachrichtigt. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen
sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw.
als Vereinigung i. S. v. Ziffer 1 Stellung genommen haben, von dem
Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
5. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen der Regierung von Unterfranken
durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten
der Regierung von Unterfranken zu geben ist.
6. Durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, durch
Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen können nicht erstattet werden.
7. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem
Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
8. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss
des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,
wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
9. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre
nach § 19 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens an den
vom Plan betroffenen Flächen ein Vorkaufsrecht zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
Karlstadt, 23.01.2015
Stadtverwaltung Karlstadt
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
für das Industriegebiet „Hirschfeld“
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss der Stadt Karlstadt hat in der Sitzung am 16.12.2014 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hirschfeld“ in Karlstadt mit Begründung
gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Hirschfeld“ mit Begründung wird ab dem Tage
dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Dienststunden im
Rathaus in Karlstadt, Zum Helfenstein 2, Zimmer 2.02, zu jedermanns
Einsicht bereitgehalten. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
KARL TADT
Hinweise:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2
sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Karlstadt
geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung verlangen, wenn
die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB).
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit hergestellt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
Karlstadt, 27.01.2015
Stadtverwaltung Karlstadt
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und städtischen Einrichtungen in der Faschingswoche
Die Stadtverwaltung, die Stadtwerke und der Bauhof sind am Faschingsdienstag, den 17.02.2015, geschlossen.
Die Tourist-Information, die Volkshochschule, die Stadtbibliothek
in der Hohen Kemenate sowie die städtischen Kindergärten sind
am Rosenmontag und Faschingsdienstag geschlossen.
Bei Notfällen der Wasserver- und -entsorgung sind das Wasserwerk
unter der Telefonnummer 09353 909060 sowie die Kläranlage unter der Telefonnummer 09353 1768 erreichbar.
Faschingszug der Karlstadter Karnevalsgesellschaft „Die
Schwedenmännli“ e. V. am Sonntag, 15. Februar 2015
Aus Sicherheitsgründen dürfen vor und während des Faschingszuges
von allen gastronomischen Außenbewirtschaftungen Spirituosen und
spirituosenhaltige Getränke nicht ausgegeben werden. Des Weiteren
dürfen auch nach dem Faschingszug keine Getränke im Glas bzw. Dosen verkauft werden. Die Stadt Karlstadt appelliert aufgrund des hohen
Sicherheitsrisikos bzw. Gefahrenpotenzials an alle Besucher des Faschingszuges, ebenfalls auf das Mitführen von Getränken in Glasbehältnissen zu verzichten. Zur Müllentsorgung stehen entlang der Zugstrecke in ausreichender Anzahl Abfallbehälter bereit, die Stadt Karlstadt bittet diese für die Müllentsorgung zu nutzen.
Regelungen für die Zugteilnehmer
Wie in den Vorjahren praktiziert, ist auch beim diesjährigen Faschingszug das Mitführen und der Konsum sogenannter „harter“ Alkoholika,
wie Spirituosen und spirituosenhaltiger Getränke – hier liegt das besondere Augenmerk auf den sog. „Mixgetränken“ in PET-Flaschen u. Ä. –
und Liköre für alle Zugteilnehmer untersagt. Dieses Verbot wird mittels
stichpunktartiger Kontrollen durch den Veranstalter des Faschingszuges
in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Karlstadt überprüft.
Der Veranstalter und die Sicherheitsbehörden und –kräfte weisen darauf hin, dass insbesondere die Mottowagen, aber auch die Fußgruppen, den ihnen durch die Nummernvergabe zugewiesenen Platz im Faschingszug bis spätestens 12.00 Uhr einnehmen. Die Zugaufstellung
erfolgt ab 11.00 Uhr in der Johann-von-Korb-Straße (zwischen Krönleinsweg bis Bodelschwinghstraße) und in der Bodelschwinghstraße
(zwischen Johann-von-Korb-Straße bis Julius-Echter-Straße).
Nummer 1
Samstag, 07. Februar 2015
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Zugverlauf
Johann-von-Korb-Straße – Krönleinsweg. – Zum Helfenstein – Kreisel
Eußenheimer Straße (B 27) – Eußenheimer Straße (zwischen der B 27
und der Ringstraße) -–Nordbrücke – Ringstraße – Brückenstraße – „Obere“
Hauptstraße – Marktplatz – „Untere“ Hauptstraße – Ringstraße
Die Auflösung des Zuges erfolgt dann in der Gemündener Straße.
Die Sicherheitsbehörden und -kräfte bitten nach der Zugauflösung in
der Gemündener Straße ein zügiges Weiterfahren der Faschingswagen
zu gewährleisten, da die Gemündener Straße nach dem Zug wieder für
den allgemeinen Verkehr freigegeben wird.
Toiletten
Für die Zugteilnehmer und die Besucher des Faschingszuges stehen
• die Toilettenanlage im Pfarrzentrum „Zur heiligen Familie“ in der
Bodelschwinghstraße,
• ein Toilettenwagen im Bereich des Pausenhofes der Grundschule
(Fahrradständer)
• ein Toilettenwagen vor dem Rathaus (Zum Helfenstein)
• ein Toilettenwagen auf dem Parkplatz „Oberes Tor“
• die öffentlichen Toilettenanlagen (Bahnhof / Rathausgasse /MainkaiParkplatz)
• ein Toilettenwagen in der Maingasse
• die Toilettenanlage im Foyer des Historischen Rathauses
• ein Toilettenwagen im Bereich der Ringstraße (Zugauflösung)
zur Verfügung.
Zusätzlich sind alle Gastronomiebetriebe und sonstigen Betriebe, die
eine Bewirtung anlässlich des Faschingszuges durchführen verpflichtet,
ihre Toilettenanlagen im Lokal bzw. im Betriebsgebäude zur freien und
unentgeltlichen Nutzung für die Teilnehmer und Besucher des Faschingszuges offen zu halten.
Verkehrsbeschränkungen/Parkverbote
Durch die Zugaufstellung bzw. zur Durchführung des Faschingszuges
ist mit folgenden Verkehrsbeschränkungen zu rechnen:
• Zeitweise Umleitung des überörtlichen Verkehrs aus/in Richtung
Hammelburg (B 27) über den Kreisel Eußenheimer Straße („tegut“)
– Zufahrt zur Mülldeponie - Kreisel „Am Hammersteig“ zur B 26 und
umgekehrt.
• Umleitung des überörtlichen Verkehrs auf der St 2435 aus Richtung
Lohr und der St 2438 aus Richtung Marktheidenfeld kommend
durch Mühlbach in Richtung Himmelstadt nach Würzburg.
• Sperrung der Bodelschwinghstraße von der Arnsteiner Straße bis zur
Einmündung Julius-Echter-Straße von 11.00 bis 14.00 Uhr für den
Gesamtverkehr.
• Die Eußenheimer Straße (ab Kreisel Nordbrücke bis Kreisel „tegut“)
wird während der Zugquerung für den Gesamtverkehr gesperrt.
• Vollsperrung der von der Zugaufstellung bzw. vom Streckenverlauf
des Faschingszuges betroffenen Straßen; Anliegerverkehr ist nur sehr
eingeschränkt möglich.
• Der Altstadtbereich von Karlstadt ist von 11.00 bis ca. 16.00 Uhr für
den öffentlichen Verkehr voll gesperrt, auch Anwohnerverkehr kann
während des Faschingszuges nicht zugelassen werden.
• Vollsperrung der „alten Mainbrücke“ ab 13.30 Uhr
• Absolutes Parkverbot in den von der Zugaufstellung bzw. durch den
Zugverlauf betroffenen Straßen.
Die Stadt Karlstadt bittet alle Anwohner in den vom Faschingszug tangierten Straßen nicht zu parken; eine entsprechende Beschilderung (absolute Parkverbote) wird aufgestellt und gilt am Faschingssonntag,
15.02.2015 ab 6.00 Uhr.
Hinweise zu den Parkplätzen in Altstadtnähe
Die Stadt Karlstadt weist darauf hin, dass
• für die Parkplätze im Bereich der Straße „Zum Helfenstein“ und in
den Seiten- und Querstraßen eine Zufahrt bis 13.00 Uhr möglich ist.
• für den Parkplatz „Zementwerk Schwenk“ eine Zufahrt durchgehend möglich ist - mit Ausnahme der Zufahrt ab 13.30 Uhr von der
„Alten Mainbrücke“ kommend - .
• für die Parkplätze „Am Brückenturm“ und „Mainkai“ ebenfalls eine
Zufahrt bis 13.30 Uhr gewährleistet ist.
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Nummer 1
Samstag, 07. Februar 2015
Freihaltung der Rettungswege in der Altstadt
Die für die Einsatzkräfte notwendigen Rettungswege in der Altstadt
- Untere Spitalgasse, Fischer-, Kärrner- und Hofriethgasse bzw. Langgasse, Neue Bahnhofstraße, Brunnen-, Schulgasse, Untere Viehmarktstraße und Obere Spitalgasse - müssen während der Veranstaltung unbedingt freigehalten werden. Parkende Fahrzeuge müssen daher kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Für den absolut notwendigen Anwohnerverkehr stehen die genannten
Rettungswege zur Verfügung. Zusätzlich besteht für den aus der Kärrner- und Fischergasse kommenden Verkehr eine bedingte Ausfahrtmöglichkeit durch das Maintor über den Mainkaiparkplatz.
Die Sanitätsdienstabsicherung des Faschingszuges erfolgt durch das
Bayerische Rote Kreuz mit einem Hauptstützpunkt auf dem Bahnhofsgelände.
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Flurbereinigung Adelsberg 2, Stadt Gemünden a. Main,
Landkreis Main-Spessart
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Adelsberg 2
und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen vom 23.02.2015 mit
09.03.2015 in der Stadt Karlstadt a. Main, Zum Helfenstein 2, 97753
Karlstadt, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die
Beteiligten aus.
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes und eine
Karte mit dem Verfahrensgebiet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Anordnung“ eingesehen werden.
(http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service)
KARL TADT
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Karlstadt
Die Stadtverwaltung ist
Montag – Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
geöffnet.
8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr
8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
8.00 – 12.00 Uhr
STADTVERWALTUNG
Übergabe der Fachbereichsleitung (FB 3)
„Planen und Bauen“
Herbert Werthmann, langjähriger Fachbereichsleiter des Bereiches
„Planen und Bauen“ bei der Stadt Karlstadt, hat zum 31. Dezember
2014 seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten. Während seiner
Dienstzeit bei der Stadtverwaltung war er maßgeblich für die Altstadtsanierung, die Dorferneuerung, den Bau der Karolinger Brücke, der Entwicklung und Umsetzungen der Bau- und Gewerbegebiete in Karlstadt
und den Ortsteilen sowie zuletzt bei der Sanierung des Freibades verantwortlich. Seine Nachfolge hat sein bisheriger Stellvertreter und Mitarbeiter der Bauverwaltung, Marco Amrhein, übernommen. die Stelle
von Marco Amrhein wurde intern besetzt mit Verena Mees, bisher in
der Kämmerei tätig. Frau Mees ist zum Jahresende in die Bauverwaltung
gewechselt.
Würzburg, 15.01.2015
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Franz-Josef Lang
Techn. Amtsrat
Stellenausschreibung
Bei der Kreisstadt Karlstadt ist zum 01.03.2015 oder nächstmöglichen Termin die Stelle einer/eines
Verwaltungsfachangestellten
der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung
des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K)
alternativ
Verwaltungsangestellten mit Abschluss Angestelltenlehrgang I (AL I)
oder mit vergleichbarer kaufmännischer Ausbildung
im Fachbereich 1/Zentrale Steuerung, Personal für Personalsachbearbeitungen zu besetzen.
Die Vollzeitstelle ist auf die Elternzeit der Stelleninhaberin befristet.
Näheres zu der ausgeschriebenen Stelle erfahren Sie im Internet
unter www.karlstadt.de.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen
richten Sie bitte bis zum 16. Februar 2015 an die Stadt Karlstadt,
Fachbereich 1, Zentrale Steuerung, Personal, Herrn Hermann
Seufert, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt.
Karlstadt, 29.01.2015
STADT KARLSTADT
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
Bürgermeistersprechstunde
An folgenden Donnerstagen findet von 16.00 bis 17.30 Uhr die Bürgermeistersprechstunde statt:
• 5. Februar
• 12. Februar (nur bis 17.00 Uhr)
• 19. und 26. Februar 2015.
Kurzfristige Änderungen können Sie dem Internet unter
www.karlstadt.de entnehmen.
SITZUNGSBERICHTE
Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschafts Ausschuss
22.1.2015
Vorstellung der bisher erarbeiteten Plankonzeptionen für die Neugestaltung der Ortsmitte im Stadtteil Stetten
Im Herbst 2013 stellte die Stadt Karlstadt einen Antrag auf vereinfachte Dorferneuerungsmaßnahme für den Bereich des historischen Ortskernes im Stadtteil Stetten. Im Juli 2014 konnte der Landschaftsarchitekt
und Stadtplaner Frieder Müller-Maatsch aus Burghaslach mit der Planung und Durchführung beauftragt werden.
KARL TADT
Inzwischen fanden im Stadtteil Stetten unter reger Beteiligung der Anwohner und Arbeitskreismitglieder 3 Sitzungen statt, in denen die Ideen und Vorstellungen diskutiert und immer wieder weiter entwickelt
wurden. In der letzten Bauausschuss-Sitzung stellte nun Herr MüllerMaatsch die bis dato vorliegenden Plankonzeptionen vor.
Kern der Neugestaltung ist die Entwicklung einer Platzsituation am Torbogen. Dominiert heute an dieser Stelle die asphaltierte Straße mit
Bordstein die Örtlichkeit, sollen künftig durch Pflasterung, Errichtung
eines Quellsteines mit Bachlauf und Pflanzung von Bäumen dem historischen Ensemble eine Platzsituation verschaffen. Durch den Torbogen gelangt man südlich der Kirche in den Bereich der ehemaligen Kirchengaden, von denen noch die ursprünglichen Gewölbekeller vorhanden sind. Die Kellerhälse der Abgänge könnten freigelegt und wieder sichtbar gemacht werden. Dieser Durchgang könnte mit Weinreben
überspannt werden.
Der heute vollständig asphaltierte Pfarrer-Mitterweger-Platz soll nach
der Ansicht des Planers von diesem befreit werden und ebenfalls gepflastert werden. Hier ist an die Errichtung mehrerer Stellplätze für die
Kirchenbesucher gedacht. Auf diesem Platz wendet heute der Schulbus. Dies soll künftig an anderer Stelle erfolgen.
Nach Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg könnte im Sanierungsbereich eine Deckenerneuerung der B 26 durch das Bauamt
erfolgen. Somit könnten die Seitenbereiche im Rahmen dieser Dorferneuerungsmaßnahme neu gestaltet und Unterstellmöglichkeiten im Bereich der Bushaltestellen geschaffen werden.
Der südliche Planungsbereich erstreckt sich bis in die Urbanusstraße,
an der rundum das Schulhaus im Wechsel Freizeit und Grünflächen mit
einem möglichen Pavillon vorgesehen ist. Ebenso sollen auch in diesem Bereich neue Stellplätze geschaffen werden. Verbunden wird dieser Bereich, und hier schließt sich der Kreis, mit dem Platz „Am Torbogen“. Hinter dem alten Schulhaus befindet sich eine Lagerhalle. Diese
könnte entfernt und durch Öffnen des Tores eine wegemäßige Verbindung dieser beiden Bereiche geschaffen werden.
Die Gesamtmaßnahme kann in 4 Teilbereiche gesplittet werden und so
in mehreren Jahren verwirklicht werden. Die erste Kostenschätzung beläuft sich auf 1,1 Mio. E, wobei man nach heutigem Stand von einer
Förderung von ca. 50 % ausgehen kann.
Der Bauausschuss signalisierte dem Planer, auf dieser Basis weiter arbeiten zu können und die weiteren Abstimmungen u. a. mit dem Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen. Der Stettener Bevölkerung
sollen die Vorentwürfe in der im Mai geplanten Bürgerversammlung
vorgestellt werden.
Nummer 1
Samstag, 07. Februar 2015
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stand) und auch die Freigabe für den gesamten Verkehr ist bei beiden
Brückentypen möglich. Die Bauzeit der Brücke gab Herr Dr. Fuchs mit
mindestens 2 Jahren an. Welche Maßnahmen in der Bauzeit getroffen
werden, um den Verkehr zwischen Mühlbach und Karlstadt ohne größere Probleme gewährleisten zu können, müsse mit der Stadt Karlstadt
noch besprochen werden. Dies gelte auch für Detailfragen, wie z. B.
die Frage, ob ein zweiter Geh- und Radweg realisierbar wäre, um vor
allem Kindern der Weg zum Freibad etc. ohne Straßenüberquerung zu
ermöglichen. Der Stadtrat präferierte mehrheitlich eine Schrägseilbrücke, deren Umsetzung nun in den folgenden Planungen des Staatlichen
Bauamtes berücksichtigt wird. Diese sollen dem Stadtrat in ca. zwei bis
drei Monaten erneut vorgestellt werden.
Einrichtung einer Mittagsbetreuung in der ehemaligen Grundschule
Stetten
Der Stadtrat vertagte die Entscheidung, ob in der ehemaligen Grundschule in Stetten zusätzlich zum Angebot in Thüngen eine Mittagsbetreuung eingerichtet werden soll, auf den FC-Ausschuss am 10.2.2015
Beitritt der Stadt Karlstadt zum Verein „MSPLink e.V.“ mit Sitz in Karlstadt
Der Stadtrat lehnte nach kontroverser Diskussion mit knapper Mehrheit
den Beitritt der Stadt Karlstadt zum Verein MSPLink e.V. ab.
STÄDTISCHE
EINRICHTUNGEN
Konrad-von-Querfurt-Mittelschule
Stadtrat 29.1.2015
Informationsveranstaltung
Erneuerung der alten Mainbrücke in Karlstadt
Die alte Mainbrücke, eine Balkenbrücke zwischen Karlstadt und Mühlbach, ist nicht nur in die Jahre gekommen, sie behindert auch mehr und
mehr den zunehmenden Schiffsverkehr mit immer größer werdenden
Fracht- und Personenschiffen auf dem Main. Das Staatliche Bauamt
Würzburg hatte daher bereits vor längerer Zeit mit den Planungen für
den Neubau der Brücke begonnen. Dr. Michael Fuchs, Leiter des Bereichs Straßenbau, und sein Team, Dr. Knut Wolfram zuständig für Brückenbau, sowie Projektleiter Volker Dörflein, stellten dem Stadtrat nun
die ersten Planungen für die neue Brücke vor. Aufgrund der unverrückbaren Zwangspunkte (Freihalten der Schifffahrtsrinne, Höheneinstellung an beiden Ufern) stehen aus Sicht des Staatlichen Bauamtes nur
zwei unterschiedliche Brückentypen zu Auswahl: eine Bogenbrücke
bzw. eine Schrägseilbrücke. Beide Brückentypen verändern das bestehende Ortsbild der Stadt. Um sich hiervon ein genaueres Bild machen
zu können, präsentierte Dr. Fuchs daher verschiedene Animationen,
die die zukünftigen Ansichten aus unterschiedlichen Perspektiven verdeutlichen. Dies zeigt, dass die Veränderung des Landschaftbildes
durch eine Bogenbrücke deutlich größer als die durch eine Schrägseilbrücke ausfallen würde. Alle weiteren Rahmenbedingungen blieben,
unabhängig vom Brückentyp, gleich. Hierzu gehören beispielsweise
die Installation eines kombinierten Geh-Radweges, der die Sicherheit
für die Nutzer des Mainradweges zukünftig besser gewährleisten soll,
wie auch die Schifffahrtsrinne von 67 m (Pfeilerabstand 80 m), eine
Durchfahrtshöhe von 6,40 m (über dem höchsten schiffbaren Wasser-
Informationsveranstaltung zu den Prüfungen zum qualifizierenden
Mittelschulabschluss bzw. zur mittleren Reife für externe Teilnehmer
Mittwoch, 25.02.2015, 17.30 Uhr.
Alles Wissenswerte rund um die Prüfungen zum Quali bzw. die mittlere
Reife. Interessierte Schüler der 9. bzw. 10. Klassen und ihre Eltern sind
dazu herzlich eingeladen.
Informationsveranstaltung
zu M-Zweig, Ganztag-, Praxis- und Partnerklasse
Mittwoch, 25.02.2015, 18.30 Uhr in der Aula
Wissenswertes rund um M-Zweig, gebundener Ganztag, P-Klasse,
Schulsozialarbeit, Berufsfindung, etc. Interessierte Eltern und Schüler
ab der 3. Klasse sind dazu herzlich eingeladen. Außerdem besteht die
Möglichkeit, das Schulhaus näher kennenzulernen.
Einzelberatungen während des normalen Schulbetriebs sind nicht möglich!
Anmeldung unter 09353/8544 oder mittelschule-karlstadt @t-online.de
Anmeldewoche für alle städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlstadt
Die städtische Kindertageseinrichtung „Theresienheim,“ Obere Stadtmauer 15, der städtische Kindergarten Laudenbach, Heldstraße 16, und
der städtische Kindergarten Gambach „Spirkennest“, Hühlstraße 19 a,
laden alle Eltern in der Woche vom 9. bis 13. Februar 2015 zur „Anmeldewoche“ für das Betreuungsjahr 2015 – 2016 ein.
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Nummer 1
Samstag, 07. Februar 2015
In dieser Woche können die Eltern vor Ort Informationen über die Einrichtungen, Betreuungs- sowie Buchungszeiten erhalten.
Um eine bessere Planung gewährleisten zu können, werden alle Interessenten gebeten, im Voraus mit der jeweiligen Einrichtungsleitung telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, können ggf.
nicht berücksichtigt/müssen nachrangig behandelt werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleitungen
zur Verfügung:
Städtische Kindertageseinrichtungen Theresienheim, Frau Rebecca
Wiesmann, Tel. 09353/906460;
Städtische Kindertageseinrichtung Laudenbach, Frau Gudrun Heßdörfer, Tel. 09353/3948,
Städtischen Kindertageseinrichtung „Spirkennest“ Gambach,
Frau Verena Kühnlein, Tel. 09353/2979.
Änderungen der Öffnungszeiten
der Tourist-Information
Aus organisatorischen Gründen wurden die Öffnungszeiten der TouristInformation Karlstadt wie folgt geändert:
Montag bis Freitag von 10.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr sowie am
Samstag
von 10.00 - 13.00 Uhr.
Die Änderung wird voraussichtlich bis 1. März 2015 gelten.
Stadtbibliothek in der Hohe Kemenate
Neu in der Stadtbibliothek Karlstadt – Fairer Kaffee
Die Stadtbibliothek Karlstadt bietet seit dem neuen Jahr im Lesecafé fairen Kaffee aus dem Weltladen an. Es handelt sich hierbei um den Würzburger Partnerkaffee aus Tansania. Eine kleine Tasse kostet 0,50 E und
eine große Tasse 0,80 E.
Jahresbericht 2014 der Stadtbibliothek Karlstadt
Im Jahresbericht der Stadtbibliothek Karlstadt finden Sie alles Wissenswerte, was im Laufe des Jahres 2014 in der Bibliothek angeboten wurde, welche Veränderungen es gegeben hat und wie sich die Ausleihzahlen entwickelt haben.
Wer sich für den Rückblick interessiert, findet diesen auf unserer Homepage www.karlstadt.de/stadtbibliothek.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Pfarrfamiliennachmittag der Pfarrei
„Maria Himmelfahrt“ Stadelhofen
Der diesjährige Pfarrfamiliennachmittag der Pfarrei „Maria Himmelfahrt“ Stadelhofen findet am Sonntag, den 22. Februar, statt. Er beginnt
mit einer Eucharistiefeier um 13.30 Uhr, in der sich das Kommunionkind und die Firmlinge des Jahres 2015 vorstellen und den Gottesdienst
mitgestalten. Anschließend ist Treffen in der „Alten Schule.“ Dort ist
Gelegenheit, den neuen Pfarrer, Herrn Simon Mayer, näher kennenzulernen. Er wird über seine Vorstellungen, Änderungen und Neuerungen
in Stadelhofen und der Pfarreiengemeinschaft sprechen. Dabei besteht
auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen anzubringen.
Es gibt eine Vorschau auf das Jahr 2015 und mit einer Bilderserie kann
dann noch einmal auf das abgelaufene Jahr zurückgeblickt werden. Für
die Kinder ist wieder eine Spiel- und Bastelecke eingerichtet. Wer
möchte, kann sich sein Opferkästchen für die Misereor-Fastenaktion
der Kinder basteln. Alle Stadelhofer sind zu diesem Pfarrfamiliennachmittag herzlich eingeladen.
KARL TADT
Pfarrei Zur Heiligen Familie
Donnerstagstreff
Zum monatlichen Treffen am 19. Februar 2015 sind wieder alle Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen. Die Caritas-Sozial-Station ist
zu Gast und wird sich vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Beginn
ist um 14.00 Uhr im Pfarrsaal „Zur Hl. Familie“. Gehbehinderte Personen können nach Anmeldung bei Frau Margit Keller, Tel.-Nr. 7706,
auch wieder zu Hause abgeholt werden.
Freie evangelische Gemeinde Karlstadt (FeG)
Herzliche Einladung zum Frauennachmittag am
7. März 2015 um 14.30 Uhr in die Freie evangelische
Gemeinde Karlstadt, Bodelschwinghstr. 71.
Thema: „Die Kunst des Liebens - Lässt sich lieben lernen?“
Liebe und geliebt werden ist ein Thema, das jeden Menschen persönlich betrifft. Die Sehnsucht nach Liebe - oder nach geliebt werden steckt in uns allen. Manche missverstehen Liebe als ausgenutzt werden
oder große Aufopferung. Andere verstehen unter Liebe nur noch die sexuelle Begegnung zweier Menschen. Wieder andere denken, Liebe sei
ein Gefühl, das kommt und geht. Wirkliche Liebe stellt sich anders dar.
Es ist die Kraft, im eigenen Leben aufgefangen zu sein, wertgeschätzt
und akzeptiert zu sein. Dabei kann die Begegnung mit Gott eine tragende Basis sein, die unser Leben verändert, unsere Lebenswunden
heilt und uns dadurch Kraft zum Lieben für andere schenkt.
Referentin:
Cornelia Mack, Jahrgang 1955, verheiratet mit Ulrich Mack, 4 erwachsene Kinder, 5 Enkelkinder, Studium der Diplom-Sozialpädagogik mit
Schwerpunkt Psychiatrie, wohnhaft in Filderstadt bei Stuttgart, tätig als
Autorin und Referentin in der Gemeindearbeit mit Schwerpunkt Mitarbeiterschulung und Seelsorge und in der Frauenfrühstücksarbeit.
VEREINE UND VERBÄNDE
VdK-Ortsverband Karlstadt
Weihnachtsfeier am 13.12.2014
Der VdK hatte zur Weihnachtsfeier eingeladen, die bei den über 80 Mitgliedern auf sehr gute Resonanz gestoßen ist.
Besonders begrüßte der Vorsitzende Emil Wahler die Mitglieder, Gäste
und die zu ehrenden Mitglieder.
Als Ehrengäste wurden
- Landrat Thomas Schiebel
- Stellv. Landrat Harald Schneider
- 2. Bürgermeister der Stadt Karlstadt, H. Theo Dittmeier
herzlich willkommen geheißen.
Ehrung langjähriger männlicher Mitglieder stand im Mittelpunkt der
Weihnachtsfeier im Hotel Mainpromenade in Karlstadt.
Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzender Wahler Emil gab er die
neuesten Mitgliederzahlen bekannt.
Heute zählt der VdK-Ortsverband Karlstadt 807 Mitglieder.
Seit die jetzige Vorstandschaft im Amt ist (01.02.2012), sind 238 neue
Mitglieder hinzu gekommen.
Der Vorsitzende berichtet anhand eines persönlichen Beispiels über
seine Tätigkeit im Ortsverband Karlstadt. Dabei wurde exemplarisch
deutlich, dass viele Menschen in Karlstadt den VdK mehr denn je benötigen, was der Mitgliederzuwachs widerspiegelt.
Des Weiteren berichtet der Vorsitzende über die Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Karlstadt, der sich u. a. auf die Fahne geschrieben hat,
Barrieren in der Stadt abzubauen.
KARL TADT
In seinem Grußwort lobte Landrat Thomas Schiebel die Verbandsarbeit
beim VdK-Ortsverband Karlstadt. Er berichtete, die Politiker hatten
schon in 80er- und 90er-Jahren den VdK als Auslaufmodell prognostiziert. Die Gegenwart zeigt etwas anderes, der VdK wird nötiger denn
je benötigt. Weitere Grußworte sprachen Harald Schneider und 2. Bürgermeister Theo Dittmeier.
Danach fand die Ehrung für langjähriger Mitglieder, die für die Treue
zum VdK-Verband geehrt wurden, statt.
Folgend Personen erhielten das Treueabzeichen für:
10 Jahre:
Fischer Leo, Gambach
Nuss Johannes, Karlstadt
Reitz Johannes, Karlstadt
Schubert Kurt, Karlstadt
20 Jahre:
Fromm Josef, Karlburg
Schmitt Harald, Laudenbach
Glückler Gregor, Rohrbach
Gryschka Werner, Karlstadt
40 Jahre:
Kohlmann Eduard, Gambach
Fehn Erwin, Karlstadt
Der Vorsitzende Wahler gab zum Schluss noch die Vorschau auf das
kommende Jahr bekannt.
Die Weihnachtsfeier wurde mit Gedichten und weihnachtlichen Liedern bei Kaffee und Kuchen umrahmt.
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Samstag, 07. Februar 2015
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• mindestens ökologisches Grundwissen zu den Themen Wald, Wiese, Wasser, Hecke
• Naturverbundenheit und Freude an der Arbeit in der freien Natur
• Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
• offene und positive Art, hohe Eigenmotivation, Selbstständigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und Organisationsvermögen
• Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit
• nach Möglichkeit MS-Office-Kenntnisse (Terminplanung, Konzepterstellung, Kommunikation via Internet)
• Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Autos
• Bereitschaft zu einer eintägigen Fortbildung (Kosten voraussichtlich
15 E) als Voraussetzung einer Beschäftigung
Wir bieten:
• vielseitigen Arbeitsplatz im Grünen
• Möglichkeit zum Einbringen eigener Ideen
• Betreuung durch unsere Geschäftsstelle
• Bereitstellung von Konzepten und Forschungsmaterialien
• steuerfreie Tätigkeit im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale
(§ 3 Nr. 26 EStG)
Rufen Sie uns an oder schicken Ihre Unterlagen bis zum 12. Februar
2015 an:
Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe MSP, Südring 2, 97828
Marktheidenfeld, [email protected], www.main-spessart.bund-naturschutz.de
Bitte folgende Unterlagen der Bewerbung beifügen:
Lebenslauf mit Lichtbild, Darstellung der Berufserfahrungen, Darstellung der Ausbildung, besondere Fähigkeiten, Gehaltsvorstellungen
TSV Karlstadt - Damengymnastik - Weihnachtsfeier
Ehrung für 10, 20 und 40 Jahre: von links
Eduard Kohlmann, Gambach, Erwin Fehn, Karlstadt, - 40 Jahre
Kurt Schubert, Karlstadt - 10 Jahre, Harald Schmitt, Laudenbach, Josef
Fromm, Karlburg, Gregor Glückler, Rohrbach - 20 Jahre, Stellv. Landrat
Harald Schneider, im Rollstuhl Johannes Reitz - 10 Jahre, Gryschka
Werner, Karlstadt - 20 Jahre, Landrat Thomas Schiebel, Leo Fischer,
Gambach, Johannes Nuss - 10 Jahre,
2. Bürgermeister Theo Dittmeier, VdK-Ortsvorsitzender Emil Wahler
Foto: Rüb Elmar
Zu ihrer alljährlichen Weihnachtsfeier traf sich die Abteilung Damengymnastik des TSV Karlstadt in der Gaststätte „Oberes Tor“. Das Organisationsteam mit Rosi Neubert hatte ein buntes Programm zusammen
gestellt, bei dem Wortbeiträge und Musik nicht zu kurz kamen. TSVVorsitzender Christoph Weißhaar, einziger Herr im Kreis, staunte nicht
schlecht über die Sangeskünste seiner ansonsten eher der rhythmischen
Bewegung verschriebenen Damen, die sich auch heuer wieder musikalisch durch Jennifer Zankl, Emily Beck (Gitarre) und ihren Lehrer Gerhard Schmitt aus Laudenbach weihnachtlich einstimmen ließen.
Bund-Naturschutz Main-Spessart
Honorarkräfte zur Durchführung von Umweltbildungsangeboten für unser Projekt „Schafe, Sensen und
Traktoren – Naturvielfalt und Landnutzung“
Der BUND Naturschutz Main-Spessart ist ein gemeinnütziger Verein,
der sich für den Schutz der natürlichen Lebensbedingungen von
Mensch, Pflanze und Tier einsetzt. Deshalb führt er auch regelmäßig
Umweltbildungsprojekte durch. In diesem Rahmen werden kurze Projekteinheiten angeboten, die von Gruppen – der Schwerpunkt liegt bei
Kindern im Vorschul- und Grundschulalter – gebucht werden können.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir voraussichtlich ab März
2015 Fachkräfte für Aktionen im ganzen Landkreis Main-Spessart.
Die Aufgaben:
Selbstständige Durchführung von jährlich bis etwa zehn 3-stündigen
Projekteinheiten zu unserem v. g. Jahresthema, Mitarbeit beim jährlichen Abschlussbericht, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wir erwarten:
• naturwissenschaftlich/pädagogische Ausbildung oder Studium
• Erfahrung in der Natur/Umweltpädagogik mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen
Obst- und Gartenbauverein Wiesenfeld
Gründung einer Kindergruppe zum 1. Januar 2015
Es wurden 17 Kinder eingeladen. Diese sind nun aktuell Mitglied im
OGV Wiesenfeld. Das Alter liegt zwischen 5 - 10 Jahren. Nach der Begrüßung durch die Betreuer wurde zu Beginn eine Satzung verabschiedet. Diese legt u. a. den Zweck der Gruppe fest: Jungen Menschen einen verantwortlichen Umgang mit der Natur nahe zu bringen, den jungen Menschen sowohl die Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen als auch gemeinschaftliches, kameradschaftliches, soziales Verhalten zu fördern. Die Mitgliedskarten wurden überreicht und mit den
Kindern gemeinsam ausgefüllt. Als Dankeschön gab es einen Button
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Samstag, 07. Februar 2015
„Mit FLORi die Natur erleben“. Anschließend wählten die Kinder den
Namen der Gruppe, sie lautet „Tongrubengruppe“. Dann wurde mit
den Kindern Weihnachtsschmuck gebastelt. Zur Auswahl gab es einen
Engel, ein Brettmobile, ein Holzmobile, ein Schnurmobile oder einen
Igel mit Ahornblättern zum Basteln. Nach Kleben, Hämmern, Schneiden präsentierten die Kinder ihr Gebasteltes stolz zu einem Gruppenfoto. Nach all dieser Arbeit gab es heiße Waffeln mit Puderzucker oder
Nutella. Außerdem wurden Wochentage, Uhrzeiten und Themen mit
den Kindern für die nächsten Treffen diskutiert.
Freiwillige Feuerwehr Gambach
Bericht Jahreshauptversammlung mit Ehrungen
An der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Gambach am 06.01.
wurden mehrere Feuerwehrkameraden für jahrelangen aktiven Dienst
in der Feuerwehr geehrt.
So überreichte Theo Dittmaier, 2. Bürgermeister der Stadt Karlstadt, den
Ehrenpreis Bayern und ein Präsent an Siegfried Weiglein für 40 Jahre
aktiven Dienst. Des Weiteren erhielten Gerhard Bayer und Josef Höfling ein Bild und ein Präsent aus den Händen des Kommandanten
Christian Hüsam. Beiden mussten ihren Dienst mit Erreichung der Altersgrenze niederlegen. Als Dank für jahrzehntelange Führungstätigkeit
als Kommandant und zuletzt als Gruppenführer erhielt Gerold Wohlfahrt zur Verabschiedung aus dem aktiven Dienst eine Karikatur und ein
Präsent. Zuletzt ehrte Kreisbrandmeister Stefan Strohmenger den langjährigen Jugendwart Adolf Pfister, der nach 17 Jahren die Aufgabe des
Jugendwarts an Kai Klodewig übergab.
Im Bild von links: Kreisbrandrat Manfred Brust, Kreisbrandmeister Stefan Strohmenger, 2. Bürgermeister Theo Dittmaier, Siegfried Weiglein,
Gerhard Bayer, Adolf Pfister, Gerold Wohlfahrt, Josef Höfling, Stadträtin Martha Bolkart-Mühlrat, Kommandant Christian Hüsam, 1. Vorstand
Andreas Rauch
Basarteam Gambach
Kinderkleiderbasar in Gambach
Am Sonntag, 1. März 2015 findet von 13.30 – 15.30 Uhr ein Kinderkleiderbasar in der Musikhalle Gambach statt. Zum Verkauf angeboten
werden gebrauchte und gut erhaltene Herbst- und Frühjahr/SommerKinderkleidung (keine Unterwäsche und Socken), Spielsachen, Kindergebrauchsartikel und Umstandskleidung. Markenkleidung wird gesondert ausgelegt und sollte daher extra gekennzeichnet sowie im Korb gut
sichtbar sein. Die Kundennummer ist in Rot anzugeben und an den maximal zwei Körben gut sichtbar anzubringen. Annahmegebühr: zwei
Euro pro Korb, zehn Prozent vom Erlös werden einbehalten. Annahme
ist am Samstag 28. Februar, von 13.30 bis 14.30 Uhr, Rückgabe am
Sonntag 1. März; 18.30 bis 19.00 Uhr.
Weiterhin gibt es Kaffee und Kuchen, auch zum Mitnehmen. Kundennummer und Infos bei Ramona Pfister
Telefon 0175 7091805
KARL TADT
Freiwillige Feuerwehr Stetten
Vorstandschaft im Jubiläumsjahr im Amt bestätigt
Feuerwehr Stetten feiert im August ihr 140-jähriges Jubiläum
Am Freitag, den 16.01.2015, fand die Jahreshauptversammlung der
Feuerwehr Stetten in der Mehrzweckhalle statt. Nach der Eröffnung und
der Begrüßung sowie dem Totengedenken berichtete der erste Vorsitzende Stefan Gerhard über die Aktivitäten im Vereinsleben im vergangenen Jahr.
Bei der Teilnahme am Fußball-Ortsturnier konnte ein hervorragender
4. Platz erspielt werden. Aufgrund des schlechten Wetters wurde der
„Radelspaß“ in Stetten vom Kräutergarten in die Fahrzeughallen verlegt. Gerhard freute sich, der Wehr das Programm zum 140-jährigen Jubiläumsfest vorstellen zu können. Dieses findet vom 14. – 17. August
dieses Jahres statt.
Der Vorsitzende konnte an der Hauptversammlung 8 neue Mitglieder
im Verein begrüßen.
Kommandant Christian Kuss blickte auf ein sehr einsatzreiches Jahr zurück. Zu insgesamt 28 Einsätzen rückten die Feuerwehrmänner und
-frauen im vergangenen Jahr aus. Die Wehr verfügt momentan über eine stolze Anzahl von 21 aktiven Atemschutzgeräteträgern.
Kuss bedankte sich bei den Kameraden für die geleisteten Übungs- und
Einsatzstunden und hofft im kommenden Jahr ebenfalls auf rege Beteiligung. Nach erfolgreichem Lehrgang an der Feuerwehrschule Würzburg erhält Christian Winkler die Funktion des Gruppenführers. Weiter
wird ihm der Dienstgrad Hauptfeuerwehrmann zugeteilt. Christian
Kuss wurde vom KBR Manfred Brust zum Kreisbrandmeister Fachbereich Digitalfunk/Taktisch Technische Betriebsstelle bestellt. Sein
Dienstgrad wird von Löschmeister auf Oberlöschmeister erhoben. Am
Ende bedankte sich Kuss besonders bei Armin Zink, welcher jahrelang
die Funktion des Gerätewartes innehatte. Er beendete sein Amt zum Ende des Jahres 2014.
Jugendwart Johannes Schmitt übernahm den Bericht der Jugendfeuerwehr, welche aktuell aus 16 Jugendlichen besteht. Die Übungen fanden wie in den Vorjahren zusammen mit den Jugendlichen der Feuerwehr Heßlar statt. Neben den Übungen und Ausbildungen wurden
zahlreiche Wettkämpfe und Jugendwandertage besucht. Alle Jugendlichen bestanden den „Wissenstest“ mit sehr gutem Erfolg. Höhepunkt
des Jahres war ein Erlebniswochenende in und um das Feuerwehrgerätehaus mit zahlreichen Aktionen.
Nach der Entlastung der Vorstandschaft standen Neuwahlen an. Die gesamte Vorstandschaft wurde wie bisher wieder in das Amt gewählt. Stefan Gerhard und Michael Deißenberger übernehmen das Amt des Vorsitzenden und des Stellvertreters. Die Kasse wird weiterhin von Annette Deißenberger geführt. Heike Klett ist als Schriftführerin gewählt. Beisitzer sind Michael Höfling, Isabel Sauer und Christian Winkler.
Der erste Bürgermeister Dr. Paul Kruck überbrachte die Grüße der Stadt
Karlstadt. Er bedankte sich bei den Wehrleuten für die geleistete Arbeit
im vorangegangenen Jahr. Die Ehrungen der Stadt Karlstadt wird er im
Rahmen des Festkommersabends durchführen.
KBR Manfred Brust und KBM Stefan Strohmenger bedankten sich im
Namen der Kreisbrandinspektion für das Engagement und die gute Zusammenarbeit. Besonders erfreulich war die Teilnahme einer Gruppe
am Bezirksleistungsmarsch. Weiterhin wurde der Ausbildungsplan der
modularen Truppausbildung vorgestellt.
Neuaufnahmen in den Verein mit der Führungsmannschaft.
Nummer 1
Samstag, 07. Februar 2015
KARL TADT
Jahresprogramm 2015 der Arbeiterwohlfahrt Karlstadt
Freiwillige Feuerwehr Stetten
Wir wollen unseren Mitgliedern, aber auch weiteren interessierten Seniorinnen und Senioren, ein geselliges und informatives Jahresprogramm
bieten. Gäste sind uns herzlich willkommen! In der Regel wollen wir uns
mittwochs in den Räumen des kath. Pfarrzentrum St. Andreas treffen.
Darüber hinaus stehen unsere Vorstandsmitglieder gerne mit Rat und
Tat zur Seite und sind auch für Anregungen offen.
Feuerwehr fährt nach Kronach
Mittwoch, 11. Februar
17.00 Uhr Geselliges Kennenlernen bei Kaffee und Kuchen
19.00 Uhr Mitgliederversammlung mit Neuwahlen,
Vorstellung des Jahresprogramms
Mittwoch, 22. April
17.00 Uhr Vortrag über die Arbeit des Hospizvereins oder Patienten-/
Vorsorgevollmacht
Mittwoch, 17. Juni
17.00 Uhr Veranstaltungsthema nach Wunsch
Mittwoch, 15. Juli
Tagesausflug, wahrscheinlich nach Suhl/Thüringen
Mittwoch, 5. August
17.00 Uhr Vortrag des Historischen Vereins
Mittwoch, 14. Oktober
17.00 Uhr Fröhliche Weinprobe
Mittwoch, 9. Dezember
17.00 Uhr Weihnachtsfeier und Ehrungen
Bei Bedarf wird mit dem Stadtbus ein kleiner Fahrtdienst organisiert.
Ansprechpartner: Franz Karl Hamme, Tel. 09353/7873, Heidi Wright/
Harald Schneider – 0170/5557798.
Bund Naturschutz, Ortsgruppe Karlstadt/Main
Saatgut-Messe in der Mehrzweckhalle
in Karlstadt-Laudenbach
Zur 2. Saatgut-Messe lädt die Ortsgruppe Karlstadt/Main am Wochenende 28. Februar und 1. März 2015 in die Mehrzweckhalle nach Karlstadt-Laudenbach ein. Die Messe beginnt samstags um 13.00 Uhr
(18.00 Uhr Ende), sonntags geht es bereits um 11.00 Uhr los und endet
um 17.00 Uhr. Als Schirmherr der Veranstaltung konnte Edmund Gumpert, der langjährige Umweltbeauftragte der Diözese Würzburg, gewonnen werden. Er wird die Messe am Samstag eröffnen. Bei Anbietern
von Saatgut und Pflanzen können Gartenfreunde und Naturliebhaber
einkaufen und sich informieren. Daneben werden aber auch Bücher,
Gartenwerkzeuge, Insektenhotels, handgemachte Körbe, aber auch
Honigerzeugnisse, Obstbrände und andere Köstlichkeiten angeboten.
Wieder sind vier Referenten bei der Messe dabei, die interessante Vorträge halten werden. Z. B. wird Gerd Sych von Slow Food über die Kartoffelvielfalt referieren und dazu eine Verkostung anbieten. Das Messeangebot wird dieses Mal durch eine Streuobstwiesenführung und eine
Biberführung bereichert. Außerdem bietet der Förderkreis ehemalige
Synagoge Laudenbach e.V. an beiden Tagen eine Führung an. Für die
Jüngsten gibt es ein Kinderprogramm mit Basteln, Malen und mehr. Am
Sonntag kommt Keramissimo aus Binsfeld zu einem Workshop, bei
dem nicht nur Kinder Keramik bemalen können. Neben dem Bund Naturschutz, der Kaltgetränke, Kaffeespezialitäten sowie hausgemachte
Kuchen anbieten wird, besteht die Möglichkeit, in der Gaststätte Stella
di Napoli aus vier warmen Gerichten auszuwählen.
Eintritt: Kinder sind frei, Erwachsene 2 E
Die Halle ist barrierefrei zu erreichen.
Weitere Info: www.main-spessart.bund-naturschutz.de, Ortsgruppe
Karlstadt
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Die Feuerwehr Stetten lädt zum diesjährigen Tagesausflug nach Kronach
ein. Dieser findet am Sonntag, 14.06. statt. Abfahrt ist um 7.30 Uhr am
Feuerwehrhaus in Stetten. Als ersten Programmpunkt besichtigen wir die
Festung Rosenberg. Dort bekommen wir in einer Führung die vollständig erhaltene Burg sowie einen Blick auf die Stadt Kronach gezeigt.
Im Anschluss kehren wir zum Mittagessen in das gemütliche Wirtshaus
„s´Antla“ ein.
Eine Brauerei-Führung mit anschließender Bierprobe von frisch gezapftem Bier in der „Kaiserhöfer“ Brauerei folgt.
Nach einer „Flößer-Stadtführung“ geht es weiter zur Sommerrodelbahn
„Fröschbrunna Coaster“. Wer es hier etwas gemütlicher angehen lassen
möchte, kann von der Gaststätte zuschauen und den Ausblick auf Kronach und das Rodachtal genießen. Am Abend fahren wir zurück nach
Stetten, wo wir gegen 19.00 Uhr ankommen.
Anmeldungen nimmt Michael Deißenberger bis spätestens 10.05. entgegen.
Das komplette Programm sowie das Anmeldeformular kann unter
ffw.stetten-msp.de angesehen und ausgedruckt werden.
Neues vom Fairen Handel
Warum ist es gut, eine Fairtrade-Town zu sein? Hat das etwas mit Verantwortung zu tun? Aber sicher! Vielen Karlstadtern ist es nicht egal,
woher ihr Essen kommt. Sie wollen, dass es in der Region produziert
wird und möglichst ohne gesundheitsgefährdende Zusätze. Und sie
sind auch bereit, dafür etwas mehr zu zahlen, denn die regionale Landwirtschaft, auf die man dann angewiesen ist, muss davon leben können. Wer einen gewissen Lebensstandard erreicht hat, dem liegt es am
Herzen, dass es auch denen gut geht, die diesen Standard ermöglichen.
Wohlstand verpflichtet. Wir essen gerne Bananen, aber bei uns gibt es
keine Bananenbauern, also müssen Bananen importiert werden. Meistens kommen sie bei uns aus Ecuador, Costa Rica oder Kolumbien. Betrachtet man die Wertschöpfungskette, so gehen vom Bananenpreis ab:
ca. 31 % an den Einzelhändler, ca. 21 % an die Reiferei, ca. 20 % für
Schiffsfracht, Steuer, Versicherung, ca. 12 % für Dünger und Pflanzenschutzmittel, ca. 7 % an den Großhändler, ca. 3 % für Transport, 2 %
für den Plantagenbesitzer und ca. 5 % für die vielen Plantagenarbeiter.
Wie wenig dabei für die einzelnen Familien übrig bleibt, kann man sich
leicht vorstellen. Es ist meist zu wenig, dass die Kinder in die Schule gehen können und oft ein Grund, warum die Familien am oder unter dem
Existenzminimum leben. Am Beispiel der Bananen können die Welthandelsbeziehungen leicht aufgezeigt werden, aber natürlich ist der
ganze umfangreiche Handel mit den sog. Entwicklungsländern von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Darum wollen unter anderem die Weltladenbewegung und die Fairtrade-Aktion dafür sorgen, dass z. B. die
Plantagenarbeiter für ihre schwere und für uns so wichtige Arbeit einfach nur gerecht entlohnt werden. So einfach könnte den Menschen in
ihrem eigenen Land geholfen werden, damit sie eine Zukunft haben,
damit sie ihr eigenes Land nicht vor Hunger verlassen müssen, um dann
bei uns als „Wirtschaftsflüchtlinge“ zu landen. Darum ist es gut, dass
Karlstadt als Fairtrade-Town Farbe bekannt hat und bereit ist, durch die
Unterstützung des fairen Handels an einer Veränderung zum Besseren
mitzuarbeiten.
Informationsveranstaltung zur bevorstehenden Dorferneuerung
Dorferneuerung für Laudenbach und Mühlbach
Der Vereinsring Laudenbach und die drei Stadträte laden alle Bürger
von Laudenbach und Mühlbach am Mittwoch, den 4. Februar 2015 um
19.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in die Mehrzweckhalle
nach Laudenbach ein.
Herr Eisentraut vom Amt für Ländliche Entwicklung sowie Bürgermeister Dr. Paul Kruck und der Leiter des Bauamtes von der Stadt Karlstadt,
Marco Amrhein, werden die Vorgehensweise und die einzelnen Schritte zu einer Umgestaltung des Dorfes aufzeigen. Kommen Sie daher
zahlreich zu dieser Auftaktveranstaltung und verleihen Sie durch Ihre
rege Beteiligung dem geplanten Projekt Dorferneuerung die nötige Aufbruchstimmung!