Protokoll 2007/13 - 06.06.2007

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Protokoll 2007/13 - 06.06.2007
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GEMEINDE ESCHEN
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PROTOKOLLAUSZUG
SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 13/07
Datum / Zeit
Mittwoch, 6. Juni 2007 / 18.00 – 20.450 Uhr
Vorsitz:
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Entschuldigt
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von
Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry
Daniel, Schächle Toni
Bieberschulte Werner, Oehry Daniel
Protokoll
Leiter Dienste, Wanger René
Traktanden
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Jahresrechnung 2006
Nachtragskredite allgemein
Nachtragskredit Altlastenuntersuchung
Baugesuch Einbau Solaranlage
Baugesuch Versetzung Gartenhaus
Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener
Einbürgerung / Aufnahme im ordentlichen Verfahren
171
172
173
174
175
176
177
1.
Jahresrechnung 2006
171
Antragsteller: Finanz- und Personalwesen, Günther Kranz
Bericht:
Die Gemeinderechnung für das Jahr 2006 weist im Gesamtergebnis einen Überschuss von
CHF 4.96 Mio. (Vorjahr 1.33 Mio.) aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die laufenden
Erträge um 13.14 % verbessert. Die Konsumausgaben haben sich gleichzeitig um 3.78 %
verringert.
Im Vergleich zum Voranschlag, welcher mit einem Deckungsfehlbetrag von rund CHF 0.11 Mio.
rechnete, schliesst die Jahresrechnung hingegen mit einem Deckungsüberschuss von CHF
4.96 Mio. ab. In den Gesamtausgaben liegt das definitive Ergebnis mit rund CHF 2.10 Mio. oder
7.84 % unter den budgetierten Werten des Voranschlags 2006. Die Gesamteinnahmen weichen
mit rund CHF 2.97 Mio. oder mit 11.14 % positiv vom Budget ab.
Gemeinderatssitzung
Verwaltungsrechnung
Laufende Aufwendungen
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Rechnung
2006
14'504'277
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Voranschlag
2006
15'131'000
Rechnung
2005
15'073'378
Investitionsausgaben
10'166'446
11'637'000
10'540'914
Gesamtausgaben
24'670'723
26'768'000
25'614'292
Laufende Erträge
27'353'733
24'278'000
24'176'816
Investive Einnahmen
Gesamteinnahmen
Mehreinnahmen
2'272'238
2'379'500
2'768'864
29'625'971
26'657'500
26'945'680
4'955'248
Mehrausgaben (-)
1'331'388
-110'500
Das Reinvermögen erhöhte sich um den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von
CHF 6.58 Mio. (1.26 Mio.) auf CHF 54.51 Mio. Das effektive Reservekapital beläuft sich nun
aufgrund des Deckungsüberschusses von CHF 4.96 Mio. auf CHF 31.96 Mio.
Laufende Rechnung
Laufende Rechnung
Rechnung
2006
Voranschlag
2006
Rechnung
2005
Laufende Erträge
27'353'733
24'278'000
24'176'816
Laufende Aufwendungen
14'504'277
15'131'000
15'073'378
Bruttoergebnis (Cashflow)
12'849'456
9'147'000
9'103'438
Abschreibungen Verwaltungsvermögen
6'268'566
7'315'000
7'840'003
Mehreinnahmen
6'580'890
1'832'000
1'263'435
Mehrausgaben (-)
Mit einem Gesamtvolumen von CHF 23.52 Mio. lagen die Erträge aus Steuern im Berichtsjahr
um CHF 2.10 Mio. über der Budgethöhe. Es ergaben sich bei den einzelnen Steuerarten
positive und negative Abweichungen. Durch die Steigerung der Gesamtsteuern gegenüber dem
Geschäftsjahr 2005 konnte das bisherige Höchstergebnis aus dem Rechnungsjahr 2000 von
CHF 22.01 Mio. um CHF 1.51 Mio. übertroffen werden. Daraus ist zu erkennen, dass die
Einnahmenseite von der guten konjunkturellen Lage profitierte.
Der Cashflow, welcher zur Deckung der Nettoinvestitionen verwendet wird, verbesserte sich um
41.15 % und liegt nun neu bei 46.98 % (37.65%) des Einnahmentotales. Dank des
Bruttoergebnisses von CHF 12.85 Mio. (9.10 Mio.) war es möglich die gesetzlich
vorgeschriebenen Abschreibungen von CHF 6.27 Mio. (7.84 Mio.) vorzunehmen. Mit den
vorgenommenen Wertberichtigungen konnte das Verwaltungsvermögen bis auf einen
Restbuchwert von CHF 22.55 Mio. abgeschrieben werden. Diese bilanzierte Summe bildet
einen Bruchteil des Vermögens nach Verkehrswert berechnet.
Erträge
Die gesamten Einnahmen der Laufenden Rechnung betragen im Jahre 2006 CHF 27.35 Mio.
(24.18 Mio.), welche gegenüber dem Voranschlag um CHF 3.07 Mio. höher ausfielen. Davon
entfällt naturgemäss der grösste Anteil auf die Steuereinnahmen.
Nach wie vor bilden die alljährlichen Zuweisungen aus dem Finanzausgleich die wichtigste
Einnahmequelle für die Gemeinde Eschen. Der Finanzausgleich mit einem Anteil von CHF
12.11 Mio. (CHF 9.79 Mio.) oder 44.27 % (40.49 %) an den Gesamterträgen liegt über den
Gemeinderatssitzung
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erwarteten Werten. Von den in den Finanzausgleich fallenden Steuern, Stempelabgaben und
Zöllen von CHF 502.28 Mio. entfallen auf die Gemeinden 15 % oder CHF 75.34 Mio.
Die Erträge aus der Vermögens- und Erwerbssteuer in Höhe von CHF 6.52 Mio. (6.31 Mio.)
steigerten sich innert Jahresfrist um 3.29 % und ist nach den Ergebnissen der Jahre 1999 und
2005 das bisher beste Ergebnis in dieser Steuerart. Sowohl das steuerbare Vermögen als auch
der steuerbare Erwerb legten im Vergleich zum Vorjahr um 7.80 % resp. 4.12 % deutlich zu,
was die absoluten Erträge schliesslich erhöhte. Landesweit wurden total 25'467 natürliche
Personen veranlagt. In der Gemeinde Eschen entspricht dies 2'724 Veranlagungen
(Steuererklärungen) und daher einem landesweiten Anteil von rund 10.70 %.
Die Kapital- und Ertragssteuer wird von den Körperschaften, Anstalten und Treuunternehmen
erhoben, die im Land ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Sie erreichte
im Rechnungsjahr 2001 aufgrund der ausgezeichneten Wirtschaftsentwicklung ihren
Höchstwert mit einem Ertragstotal von CHF 4.81 Mio. In den Folgejahren mussten mit
Eingängen von CHF 3.80
Mio. und CHF 3.03 Mio. empfindliche Mindererträge hingenommen werden. Erst im
Rechnungsjahr 2004 konnte der Einbruch gestoppt werden und die Gemeinderechnung
registrierte wieder einen Zuwachs von CHF 0.41 Mio. Auch im Rechnungsjahr 2005 setzte sich
der Aufwärtstrend fort und das vereinnahmte Kapital- und Ertragssteuervolumen erhöhte sich
um weitere CHF 0.39 Mio. auf CHF 3.83 Mio. Schliesslich konnte im Berichtsjahr eine weitere
markante Ertragssteigerung um CHF 0.31 Mio. auf CHF 4.14 Mio. verzeichnet werden. Damit
übertraf diese die Budgeterwartungen um rund CHF 0.49 Mio. oder 13.36 %. Gegenüber dem
Vorjahr betrug die Zuwachsrate sogar 7.93 %.
Investitionsrechnung
Im Voranschlag 2006 wurden für den Investitionshaushalt finanzielle Mittel von brutto CHF
11.64 Mio. vorgesehen. Effektiv waren für die Erfüllung öffentlich-rechtlich festgelegter
Verwaltungsaufgaben brutto CHF 10.17 Mio. aufzuwenden. Um die Ausgaben für die einzelnen
Projekte abzudecken, waren für die Investitionsrechnung Nachtragskredite von CHF 1.00 Mio.
vom Gemeinderat zu sprechen. Die Ausgaben des Investitionshaushaltes wurden
vollumfänglich in das Verwaltungsvermögen investiert.
Investitionsrechnung
Investitionsausgaben VV
Rechnung
2006
Voranschlag
2006
Rechnung
2005
Vergleich
Rechnung/
Budget 2006
10'166'446
11'637'000
10'540'914
-1'470'554
Investive Einnahmen
2'272'238
2'379'500
2'768'864
-107'262
Nettoinvestitionen
7'894'208
9'257'500
7'772'050
-1'363'292
Eigenfinanzierungsmittel
12'849'456
9'147'000
9'103'438
3'702'456
Deckungsüberschuss
4'955'248
1'331'388
5'065'748
Fehlbetrag (-)
-110'500
Bei diesem Traktandum ist der Leiter Finanzwesen, Günther Kranz anwesend. Er präsentiert
dem Gemeinderat die Jahresrechnung und erläutert die einzelnen Teilrechnungen und die
markanten Eckwerte der Jahrsrechnung 2006.
Das gute Ergebnis resultiere in erster Linie aufgrund höherer Steuererträge aus der
Vermögens- und Erwerbssteuer und der Kapital- und Ertragssteuer sowie eines markant
höheren Finanzausgleichs.
Gemeinderatssitzung
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Die geringerer Aufwendungen sind eine Folge der Aufgabenentflechtungen zwischen Gemeinde
und Staat, die insgesamt 88 Punkte betraf. Dabei haben sich vor allem die geringeren
Ausgaben im Sozialbereich für die Gemeinden günstig ausgewirkt.
Erwägungen:
- Warum sind die Budgetzahlen für 2007 tiefer als die der Rechnung 2006? Antwort: Die
Ausgangsbasis für das Budget 07 war - wie immer terminbedingt - die Rechnung 2005.
- Was sind die Gründe von Überschreitungen in einzelnen Dienststellen? Antwort:
Unvorhergesehene Einsätze Externer, Gegenverrechnungen mit internen Dienststellen.
- Wo liegt noch Einsparungspotential? Antwort: Untersuchung der Notwendigkeit von
Dienstleistungen und Aufgaben.
Antrag:
Genehmigung der Jahresrechnung 2006 gemäss LGBL 1996/76, Art. 40, Abs. 2, lit. g
a) mit einem Ertragsüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 6'580'890.10
b) mit einem Deckungsüberschuss der Gesamtrechnung von CHF 4'955'248.10
c) mit einem ausgewiesenen Reinvermögen per 31.12.2006 von CHF 54'510'045.41
d) Der Gemeinderat erteilt dem Bereich Finanzen unter der Leitung von Günther Kranz
Entlastung und dankt ihm für die saubere Arbeit und die gut vorbereitete Präsentation der
Rechnung 2006.
Diese Beschlüsse unterliegen dem Referendum gemäss LGBL 1996/76, Art. 41, Abs. 2, lit. b.
Beschluss: einstimmig
Den Anträgen wird zugestimmt.
2.
Nachtragskredite allgemein
Antragsteller:
172
Vorsteher
Bericht:
Ausgangslage
Die Genehmigung von Nachtragskrediten die nachträglich dem Gemeinderat zur Genehmigung
vorgelegt wurden gaben in der Vergangenheit vermehrt Anlass zu Kritik. Bei der letzten
Behandlung von Nachtragskrediten anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2007
Trakt. Nr. 113 wurde vereinbart, dass der Leiter Finanzen und Personal, Günther Kranz über
den Begriff Nachtragskredite und deren Handhabung den Gemeinderat informiert.
Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Art. 92 und Art. 97 des Gemeindegesetzes LGBl. Nr. 76 vom 20 März 1996 sind für
Kreditüberschreitungen die Genehmigung oder für nicht im Voranschlag vorgesehene
Ausgaben Nachtragskredite einzuholen. Diese Regelung ist bindend und bedarf stets
besondere Beachtung
Diskussionspunkte
a) Wann braucht es einen Nachtragskredit?
b) Zu welchen Zeitpunkt muss ein Nachtragskredit dem GR vorgelegt werden?
c) Braucht es eine Sammelkreditvorlage vor Rechnungsabschluss?
d) Wer ist verantwortlich bei Budgetüberschreitungen?
e) Ist eine Verschiebung bzw. Abgrenzung zwischen den Konten und Budgetbeträgen
möglich?
f) Zukünftiger Ablauf (vor allem Sammelkreditvorlagen) innerhalb von der Verwaltung bevor
sie dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden
Gemeinderatssitzung
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Günther Kranz nimmt zu den aufgeworfenen Fragen Stellung und zitiert Art. 97 des
Gemeindegesetzes der da heisst: Fehlt für einen im Laufe des Verwaltungsjahres notwendigen
Aufwand der Kredit oder reicht der im Voranschlag bewilligte Kredit nicht aus, so ist vor
Eingehung der neuen Verpflichtung oder Vornahme der Zahlung vom Gemeinderat ein
Nachtragskredit zu beschliessen.
a) Weiters hält Günther Kranz fest: Das Gemeindegesetz kennt nur den Begriff
Nachtragskredit und keine Kreditüberschreitungen oder Kreditverschiebungen.
b) Durch den rechtzeitigen Nachtragskredit wird der entsprechend Kreditbetrag um den
Nachtragskredit erhöht. Auskunft über den Kontostand gibt unsere EDV. Das Gesol stehe
jedem Sachbearbeiter zur Verfügung!
c) Die Sammelkreditvorlagen – siehe Art 40, lit. f des Gemeindegesetzes - diene der
Legalisierurg von kleineren oder auch grösseren Beträgen und sei ein geeignetes
Instrument.
d) Für die Budgetüberschreitung ist der Stelleninhaber verantwortlich. Er kennt die
Budgetpositionen, die laufenden Arbeiten und die Kosten.
e) Die Verschiebung ist möglich, muss jedoch dem Gemeinderat kommuniziert werden.
f) Veränderungen und Verbesserungen sind immer möglich, doch würde dies am Grundsatz
nichts ändern. Ob Pauschalbudgets für einzelne Bereiche vergeben werden ist Sache des
Gemeinderates.
Erwägungen:
- Ab wann braucht es einen Nachtragskredit? Antwort: Ausgaben bis CHF 5'000.— liegen in
der Kompetenz des Vorstehers, darüber hinaus ist ein Nachtragskredit notwendig, auch
wenn der Gesamtbetrag unter dem Budgetbetrag bleibe.
- Wo gibt es Sammelkredite? Antwort: z. B. Büromaterial oder Energiekosten die aus
mehreren Bereichen resultieren sind klassische Sammelkredite
- Die Nachtragskredite sollen vor Behandlung im GR mit den einzelnen Betroffenen
besprochenen werden.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Günther Kranz zur Kenntnis
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
3.
Nachtragskredit Altlastenuntersuchung
Antragsteller:
173
Vorsteher
Bericht:
Ausgangslage
Der östliche Teil von der Parzelle Nr. 1727 in der Industrie- und Gewerbezone Tiergarten wird
von der Gemeinde an die Fa. Theodor Frick AG übergeben. Im Gegenzug erhält die Gemeinde
das Gelände von der Fa. Theodor Frick AG an der Brühlgasse. Vor diesem Tausch muss
abgeklärt werden, ob auf der derzeit unbebauten Parzelle Nr. 1727 (Kiesplatz) Belastungen im
Untergrund auftreten und wenn ja, in welchem Ausmass.
Begründung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.4.2007 Trakt. Nr. 115 unter anderen folgender
Beschluss gefasst:
Bevor die Gemeinde auf das Tauschgeschäft eintritt, ist eine Bodenanlyse für die Feststellung
von eventuellen Altlasten zu erstellen.
Anlässlich der Besprechung vom 22.5.2007 zwischen der Ad-Hoc Kommission und mit
Vertretern von der Fa. Theodor Frick AG, wurde folgende Vereinbarung getroffen:
Gemeinderatssitzung
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Auch die Gemeinde soll zeitgleich zu denselben Bedingungen Bodenuntersuchungen auf der
Tauschparzelle im Industriegebiet Tiergarten durchführen.
Kostenvoranschlag
In der Zwischenzeit wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt mit folgendem Kostendach
1. Sondierungen (Baggerschlitze)
2. Laboranalysen
3. Gutachtertätigkeit
Total
CHF
CHF
CHF
3'000.00
8'500.00
8'500.00
CHF 20'000.00
Vorsteher Gregor Ott erläutert das Kostendach.
Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt für die Altlastenuntersuchung auf der Parz. 1727 einen
Nachtragskredit von CHF 20'000.00
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
4.
Baugesuch Einbau Solaranlage
Antragsteller:
174
Baurechtskommision / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des bestehenden
Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 1036, Gastelun, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Baurechtskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des
Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
5.
Baugesuch Versetzung Gartenhaus
Antragsteller:
175
Baurechtskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant sind der Rückbau der bestehenden Gartenhäuser auf der Parzelle Nr. 3724 und der
Wiederaufbau und Vergrösserung der Gartenhäuser und auf der Parzelle Nr. 3470,
Churerstrasse, Nendeln.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die baurechtskonforme Realisierbarkeit der geplanten Bauten ist auf der Bauherrparzelle Nr.
3470 auch ohne Ausnahme möglich. Mit dem geplanten 0.40m Gebäudegrenzabstand zur
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Parzelle Nr. 3724 (Eigentum der Gemeinde Eschen) werden zukünftige, der Öffentlichkeit
dienende Gemeindebauvorhaben vermindert realisierbar.
Die Baurechtskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des
Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:
Auflagen:
Gegen die Parzelle Nr. 3724 (Eigentümerin: Gemeinde Eschen) wird nur ein Näherbaurecht
gewährt mit einem Revers. (jederzeitigen Wiederruf)
Erwägungen:
- Wird der Widerruf im Grundbuch eingetragen?
Antrag/Antragsänderung:
1. Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.
2. Das Näherbaurecht wird mit folgendem Revers (jederzeitigen Widerruf) gewährt: Das
Näherbaurecht jederzeit zu Widerrufen und der Dienstbarkeitsberechtige sich verpflichtet
der Löschung der Dienstbarkeit seine Zustimmung zu erteilen.
3. Das Näherbaurecht mit dem Revers wird im Grundbuch eingetragen
Beschluss: einstimmig
Dem Anträgen wird zugestimmt.
6.
Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener
Antragsteller:
Vorsteher
Gesuchsteller:
Thierstein Sarah, Klosageass 6, Nendeln
176
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des
Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht
jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen
Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur
Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde
über die Einbürgerung. Die oben genannte Gesuchstellerin hat bei der Regierung den Antrag
auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
7.
Einbürgerung / Aufnahme im ordentlichen Verfahren
Antragsteller:
Vorsteher
Gesuchsteller:
Szaley-Djukic Vidosava und ihre Tochter Szaley Alexandra Barbara,
beide wohnhaft in Nendeln, Oberstädtle 46.
Bericht:
177
Gemeinderatssitzung
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Gemäss Gemeindegesetz vom 20. März 1996 (LGBl. 1996 / Nr. 76), Art. 21 steht der Gemeinde
das Recht zu, einen ausländischen Staatsbürger die Aufnahme als Gemeindebürger für den
Fall der Verleihung des liechtensteinischen Landesbürgerrechts zuzusichern und ihn bei
Erfüllung dieser Voraussetzung als Gemeindebürger aufzunehmen. Mit dem Bewerber
erwerben auch sein Ehegatte und seine minderjährigen Kinder das Gemeindebürgerrecht,
sofern sie bei der Aufnahme ins Landesbürgerrecht einbezogen sind. Ueber die Aufnahme
entscheiden die in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürger.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt das Einbürgerungsgesuch zur Kenntnis und beschliesst dieses der
Bürgerversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Das Datum dieser Bürgerabstimmung wird
zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
14. Juni 2007
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt