Iron Maiden Besucherinfos 4.7 - König-Pilsener
Transcription
Iron Maiden Besucherinfos 4.7 - König-Pilsener
Allgemeine Besucherinformationen und Hinweise zur Veranstaltung IRON MAIDEN Samstag, 06. Juli 2013 Open) Open)Air) Air)Gelände an der König) König)Pilsener) Pilsener)ARENA Einlass: ab 15:00 Uhr Voraussichtlicher Beginn: 17:30 Uhr Support: SABATON, GHOST, GHOST, VOODOO SIX Main Act: Act: IRON MAIDEN Tickets Das Konzert ist ausverkauft und es sind keine Karten mehr an der Tageskasse erhältlich. Einlass und Wiedereinlass Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Einfach und stressfrei anreisen! Dank einer hervorragenden Infrastruktur im Straßen) und Schienennahverkehr ist das Open)Air)Gelände an der König)Pilsener)Arena für alle Besucher bestens zu erreichen. Ob privat mit dem eigenen PKW oder mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Wir empfehlen für PKWs die Parkplätze am Centro P 4 – 7 zu nutzen. Die STOAG setzt für An) und Abreise zusätzliche Pendelbusse ein. Die Adresse der Veranstaltung lautet: Freigelände))König) Freigelände König)Pilsener) Pilsener)Arena Arenastraße Arenastraße 1 46047 Oberhausen Bus / Bahn Haltestelle „Neue Mitte“ Mitnahme von Gegenständen Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Laserpointern, Glasflaschen, Blechdosen, Rauschmitteln, Tieren, Stühlen, Kühlboxen oder Gegenstände, die zur Erhöhung der Standposition dienen, ist nicht gestattet. Getränke / Essen Zahlreiche Essensstände und Theken sind vorhanden. Das Mitbringen von Essen und alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Erlaubt ist die Mitnahme von alkoholfreien Getränken bis zu 0,5 l in PET) Flaschen und bis zu 1,0 l im Tetra Pack. Kameras Das Mitbringen von Digitalkameras und Fotoaufnahmen für den privaten Gebrauch sind erlaubt. Professionelle Spiegelreflexkameras, Kameras mit Wechselobjektiven sowie Videokameras sind nicht erlaubt. Die kommerzielle Nutzung der Fotos ist verboten. Mit der Teilnahme an unseren Veranstaltungen räumen Sie dem Veranstalter das Recht ein, zeitlich und örtlich unbeschränkt Bild) und Tonaufnahmen von Ihnen auf der Veranstaltung –ohne besondere Vergütung – in Radio, Fernsehen oder Internet zu veröffentlichen und zu verbreiten.