Kommunale Bilanzbuchhaltung - VWA
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Kommunale Bilanzbuchhaltung - VWA
Finanz- und Kommunalwirtschaft Lehrgang Praxis – Aus der raxis für die P Kommunale Bilanzbuchhaltung berufsbegleitende, modulare Weiterqualifizierung auf Basis des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens (NKHR) In Kooperation mit dem Karlsruhe 23. März 2015 – 15. Juli 2015 (9 Einzeltage) Seminarnummer: 2015-57084 K In Zusammenarbeit mit VWA Freiburg VWA Mannheim Vorsprung durch Wissen Lehrgang Kommunale Bilanzbuchhaltung Zielgruppe Der Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" ist ein berufsbegleitendes, modulares Weiterqualifizierungsprogramm auf Basis des NKHR. Es richtet sich an Mitarbeiter/innen in den Kämmereien und in der Buchhaltung/Kasse sowie an NKHR-Projektleitungen und – Teilprojektgruppenmitglieder (insb. aus den potentiellen Teilprojekten Buchhaltung, Eröffnungsbilanz, Anlagebuchhaltung, Jahresabschluss). Insbesondere ist es für die Personengruppen ausgerichtet, die sich mit Fragen der Buchhaltung, der Bilanzierung und des Jahresabschlusses beschäftigen. Zum Lehrgangskonzept Schon mehrere Jahre dauert nunmehr die Entwicklung des kommunalen Haushaltsrechts von der traditionellen Kameralistik hin zum ressourcenverbrauchs- und produktorientierten doppischen Haushaltsrecht. Durch die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2003, die Beschlussfassung des Ministerrates Baden-Württemberg vom Dezember 2007 sowie des Landtages von BadenWürttemberg vom April 2009 über das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes sind nunmehr auch in BadenWürttemberg die Grundlagen für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) gelegt worden. Die gesetzliche Grundlage ist rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Die neue Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sowie die neue Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen sind inzwischen in Kraft getreten. Es ist aber eine mehrjährige Übergangsfrist vorgesehen, so dass spätestens das Haushaltsjahr 2020 auf das NKHR umgestellt sein muß. Kommunen, die vorzeitig auf das NKHR umsteigen können verschiedene Übergangsregelungen in Anspruch nehmen. Die genannten Regelwerke orientieren sich weitgehend am Ressourcenverbrauchskonzept und am doppischen Buchungsstil. Das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes 2 23. März 2015 - 15. Juli 2015 (9 Einzeltage) sieht in Baden-Württemberg kein Wahlrecht zwischen Beibehaltung der bisherigen Kameralstik und dem doppischen Haushaltsrecht vor. Allein die am Ressourcenverbrauchskonzept orientierte „Kommunale Doppik“ ist als neues Haushalts- und Rechnungswesensystem für die Kommunen vorgesehen. Das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften sieht eine • Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendungen des NKHR bis 2020, • eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Vereinfachung für den Umgang mit Fehlbeträgen und den Haushaltsausgleich bis 2019 und eine • Verlängerung der Übergangsfrist für die Aufstellung eines Gesamtabschlusses bis 2022 vor. Darüber hinaus ist die Evaluation des NKHR durch das Innenministerium BW unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände und der GPA BW vorgezogen worden und hat bereits in 2013 begonnen. Mit ersten Ergebnissen der Evaluation kann ggf. in 2015 gerechnet werden. Im Rahmen des NKHR existieren zwei große Themenfelder, die mit folgenden Stichworten umschrieben werden können: ■ Themenfeld 1: Haushaltsplanung, Budgetierung, Produktplan, Kostenrechnung, Controlling. ■ Themenfeld 2: Doppischer Buchungsstil in der 3-Komponentenrechnung, Vermögenserfassung und Bewertung, Eröffnungsbilanz, Bilanzierung, Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse. Beide Themenfelder können aber nicht isoliert von einander betrachtet werden, sondern berühren und beeinflussen sich auf vielfältige Art und Weise. Der Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem zweiten Themenfeld. Das erste Themenfeld wird hingegen u.a. in den folgenden VWASeminaren behandelt: ■ NKHR in kleinen und mittleren Kommunen – Praxisbericht am Beispiel Östringen 3 Karlsruhe: 2015-57052K am 14.10.2015 Voraussetzungen / Hinweise ■ Vom Produkt zum neuen Haushalt – NKHR Grundwissen und Praxistipps Karlsruhe: 2015-57040K am 30.09.2015 ■ Haushaltsbewirtschaftung und doppelte Buchführung Karlsruhe: 2015-57012K am 12.10.2015 ■ Zyklus: HHplanung – Bewirtschaftung – Jahresabschluss ■ Haushaltsplanung – Haushaltsgliederung – Haushaltsausgleich im NKHR Karlsruhe: 2015-57034K 14.-15.09.2015 Karlsruhe 2015-57045K am 11.11.2015 Voraussetzungen Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie Grundlagenwissen über das NKHR. VWA-Seminare zu den Grundlagen des NKHR: ■ NKHR auf doppischer Grundlage – für Anfänger/-innen ■ Einführung in die Grundlagen des HH- und Rechnungswesens in Baden-Württemberg ■ Vorbereitung einer Kommune auf die NKHR-Einführung Karlsruhe 2015-57002K am 16.03.2015 Freiburg 2015-57002F am 04.05.2015 Freiburg 2015-57098F am 15.10.2015 VWA-Seminare zu den Grundlagen der kaufmännischen Buchführung: ■ Kfm. Buchführung mit Blick auf NKHR, Eigenbetriebe, Gesellschaften 4 Karlsruhe 2015-57970K 09.-10.11.2015 Vorab-Workshop und 6 Lehrgangsmodule Module Die einzelnen Module können auch separat belegt werden. Werden von den 6 Modulen mindestens 5 belegt, erhalten die TeilnehmerInnen eine Bescheinigung mit der Bezeichnung "Lehrgang Kommunale Bilanzbuchhaltung/VWA". Die in den nachfolgenden Modulen behandelten Themen werden in folgenden Vertiefungs-Foren nochmals aufgegriffen. Dabei werden von den Seminarteilnehmern vorab übermittelte Fragen und Problemstellungen erörtert. ■ Forum 1: Haushaltsplanung, Bewirtschaftung und Kasse im NKHR Vertiefung, Klärung offener Fragen am 29.09.2015 – 2015-57061K ■ Forum 2: Bilanzierung I Teil 1: Eröffnungsbilanz am 22.10.2015 – 2015-57062K ■ Forum 3: Bilanzierung II Teil 2: Laufende Bilanzierung am 23.11.2015 – 2015-57063K (optional buchbar) ■ Vorab-Workshop Kaufmännische Buchführung – 203,- € Auffrischung von Grundkenntnissen in der kaufmännischen Buchführung für das NKHR Montag, 23. März 2015, 09.15 -17.00 Uhr ■ Grundlagen des Rechnungswesens (Aufgaben, Bestandteile, Grundbegriffe) ■ Das Inventar / Die Bilanz ■ Buchungssätze ■ Bilanzielle Bestandsbuchungen ■ Erfolgsbuchungen (Aufwand / Ertrag) ■ Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz ■ Rechnungsabgrenzung Referent: Stefan Metzing, Dipl.-Verw.wirt (FH), Diplom-Kaufmann, Stv. Kämmerer, Stadt Herrenberg, Mitglied der AG Haushaltsgliederung, Lehrbeauftragter 5 Lehrgangsmodule ■ Modul 405,- € 1 Grundlagen der kommunalen doppischen Buchführung auf Basis des Kontenrahmens Baden-Württemberg Donnerstag-Freitag 23.-24. April 2015, 09.15 -17.00 Uhr Teil I: Der Kontenrahmen Baden-Württemberg ■ Darstellung der Funktionen eines Kontenrahmens in der doppischen Finanzbuchhaltung ■ Struktur (Kontenklassen) des Kontenrahmens Baden-Württemberg ■ Anforderungen des NKHR an den Kontenrahmen Baden-Württemberg - Konten der Vermögensrechnung (Bestandskonten) - Konten der Ergebnisrechnung (Erfolgskonten) - Konten der Finanzrechnung (Ein- u. Auszahlungskonten), (Berücksichtigung der Ergebnisse der landesweiten AG Kontenrahmen/Buchungsbeispiele) ■ Verwaltungsvorschrift (VwV) Produkt- und Kontenrahmen ■ Anforderungen der Finanzstatistik an den Kontenrahmen Baden-Württemberg ■ Gestaltungsfreiheiten der Kommunen im Kontenrahmen Baden-Württemberg ■ DV-technische Umsetzung des Kontenrahmens Baden-Württemberg in SAP R/3 Teil II: Grundlagen der kommunalen doppischen Buchführung ■ Kommunale doppische Buchführung nach der Drei-Komponenten-Rechnung (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung) ■ Definition der Begriffe – Einzahlungen/Auszahlungen, Einnahmen/Ausgaben, Aufwendungen/Erträge ■ Bestandsbuchungen (Aktivtausch, Passivtausch, Aktiv-Passivtausch) der Vermögensrechnung ■ Erfolgsbuchungen der Ergebnisrechnung ■ Finanzrechnungsbuchungen ■ Praktische Übungen anhand von Buchungsvorfällen 6 Lehrgangsmodule Voraussetzungen Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie Grundlagenwissen über das NKHR. Referenten: Prof. Dr. Berit Adam, Professorin für Finanzmanagement und Controlling im öffentl. Sektor, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH), Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe, Mitglied in der AG Bilanzierung/Inventarisierung und der AG Kontenrahmen/Buchungsbeispiele für den Städtetag Baden-Württemberg ■ Modul 203,- € 2 Kommunale Bilanz Montag 04. Mai 2015, 09.15 -17.00 Uhr Allg. Bewertungs-, Bilanzierungs- und Inventurgrundsätze, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), ■ Rechtsgrundlagen (GemO, GemHVO) und abweichende Regelungen ■ Grundsätze ordnungsgemäßer (öffentlicher) Buchführung (GoöB), Bewertung-, Bilanzierungs- und Inventarisierungsgrundsätze ■ Die Kommunale Bilanz ■ Überblick über die einzelnen Bilanzpositionen nach § 52 GemHVO ■ Abweichungen vom Handels- und Steuerrecht (exemplarische Darstellung) ■ Hinweis auf Arbeitshilfen Grundlage: u.a. Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/Inventarisierung. Referent: Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH), Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe, Mitglied in der AG Bilanzierung/Inventarisierung und der AG Kontenrahmen/Buchungsbeispiele für den Städtetag Baden-Württemberg 7 Lehrgangsmodule ■ Modul 203,- € 3 Die Bewertung des Vermögens – Teil 1 Erstmalige Vermögensbewertung und Bilanzierung (inkl. Eröffnungsbilanz) Dienstag, 19. Mai 2015, 09.15 -17.00 Uhr Was sind die Ziele der Vermögensbewertung? Bewertungsgrundsätze Welche Vermögensbestandteile sind relevant? Welche Grundbegriffe (Abschreibungen, Zinsen, Ertragszuschüsse etc.) sollte man kennen? ■ Wie werden Grundstücke, Gebäude, bewegliches Anlagevermögen und Straßen, Wege, Plätze bewertet? (Trennung in Alt- und Neubestände einschließlich vieler Praxisbeispiele) ■ Bildung von Sonderposten ■ Bildung von Rückstellungen ■ ■ ■ ■ Grundlage: u.a. Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/ Inventarisierung, der mit dem Innenministerium, der GPA und den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt wurde. Referent: Bernd Klee, Diplom-Verwaltungswirt (FH) Finanzdezernent Landkreistag Ba-Wü, Stgt ■ Modul 4 Die Bewertung des Vermögens – Teil 2 Erstmalige Bewertung und Bilanzierung des Infrastrukturvermögens 203.- € (auch geeignet für Mitarbeiter/-innen des technischen Dienstes in Bauämtern, die mit der Bewertung des Infrastrukturvermögens beauftragt ist) Dienstag, 09. Juni 2015, 09.15 -17.00 Uhr ■ Rechtliche und kaufmännische Grundlagen zur Bewertung des Infrastrukturvermögens ■ Bewertung von Straßen, ihrer Grundstücke u. Ausstattung; Umgang mit Teilerneuerungen 8 Lehrgangsmodule ■ Bewertung der Grün-, Park- und Waldflächen ■ Umgang mit Sonderposten; Vereinfachungsregeln für den Altbestand im Rahmen der Eröffnungsbilanz ■ Behandlung von Sonderfällen wie Investitionsförderung Dritter, Sanierungs- und Erschließungsgebiete Grundlage: u.a. Leitlinien zur Kommunalen Kostenrechnung in BadenWürttemberg und Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/ Inventarisierung. Referent: Günter Raber, Dipl.-Verw.wirt (FH), Tiefbauamt Stadt Karlsruhe, Leiter der Bauverwaltung ■ Modul 203,- € 5 Jahresabschluß gem. GemHVO Donnerstag, 25. Juni 2015, 09.15 -17.00 Uhr ■ Exemplarische Darstellung ausgewählter Positionen der Vermögensrechnung sowohl im Rahmen der Erstbewertung als auch der daran anschließenden Jahresabschlusserstellung. Analyse des Jahresabschlusses/Analyse-Kennzahlen ■ Einführung in die Systematik der Jahresabschlussanalyse ■ Betriebswirtschaftliches Kennzahlensystem ■ Ausgewählte betriebswirtschaftliche Kennzahlen mit kommunalem Bezug Referent: Michael Höhn, Dipl.-Oec., Sachgebiet Kfm. Buchführung, Landratsamt Lörrach, Lehrbeauftragter Hinweis: Der konsolidierte Gesamtabschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem weiteren Modul vertieft, wenn erste Erfahrungen mit dem konsolidierten Gesamtabschluss in Baden-Württemberg vorliegen und ggf. bereits eine Evaluierung des NKHR stattgefunden hat. 9 Lehrgangsmodule/Teilnahmebedingungen ■ Modul 405,- € 6 Steuerrechtliche Aspekte, Betriebe gewerblicher Art Dienstag-Mittwoch, 14.-15. Juli 2015, 09.15-17.00 Uhr ■ Abgrenzung Handelsbilanz – Steuerbilanz Kommunale Bilanz ■ Bilanzierung von Betrieben gewerblicher Art nach dem Steuerrecht ■ Steuerrechtliche Auswirkungen auf die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ■ Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ■ Steueränderungsgesetz 2010 und BilMoG Referent: Siegmund Brem, Dipl.-Finanzwirt (FH), Finanzverwaltung Karlsruhe Seminarzeiten 09.15 – 10.30 Uhr, anschl. Kaffeepause 10.45 – 12.15 Uhr - gemeinsames Mittagessen 13.30 – 15.00 Uhr, anschl. Kaffeepause 15.15 – 17.00 Uhr Veranstaltungsort VWA Baden, Studienhaus oder Studienforum, Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe (eine Anfahrtsskizze wird mit der Anmeldebestätigung zugesandt). Seminarrauminformationen finden Sie auf unseren InfoStändern an den Eingangstüren. Die Akademie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig zu erreichen: vom Hauptbahnhof bis Haltestelle "Yorckstraße" mit der ■ Straßenbahnlinie 2 in Richtung ZKM-Siemensallee (ca. 17 Min. ohne Umsteigen) Die Akademie liegt direkt gegenüber der Haltstelle Yorkstraße (neben der ARAL-Tankstelle). Parkmöglichkeiten bestehen im Hof des Studienhauses und in den Seitenstraßen. 10 Hinweise Anmeldungen bitten wir schriftlich bzw. auch per E-Mail an die Geschäftsstelle der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden, Studienhaus, Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe, zu richten Ansprechpartner/-in Frau Edith Schucker Tel. 07 21/98 55 0 – 17 Fax 07 21/98 55 0 – 19 E-mail: [email protected] Internet: www.vwa-baden.de Herr Gerhard Maurer Tel. 07 21/98 55 0 – 15 E-mail: [email protected] Einzelmodule: Vorab-Workshop (1 Tag): 203,00 € Modul 1, (2 Tage): 405,00 € Modul 4, (1 Tag): 203,00 € Modul 2, (1 Tag): 203,00 € Modul 5, (1 Tag): 203,00 € Modul 3, (1 Tag): 203,00 € Modul 6, (2 Tage): 405,00 € Kompletter Lehrgang: anstatt 1.825,- € nur 1.725,- € (inkl. ausführlichen Lehrgangsunterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen) Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Die Akademie geht davon aus, dass die Anstellungskörperschaften den Teilnahmebetrag sowie die Reisekosten übernehmen (§ 23 Abs. 2 LRKG und VV). Rücktritt Der Rücktritt muss gegenüber der VWA Baden schriftlich erklärt werden. Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der VWA Baden ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80% der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr zu erhalten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Anmeldung zu einem Seminar der VWA Baden einzulösen. Im Übrigen bleibt bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt der Anspruch auf die volle Seminargebühr bestehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei Verhinderung eines Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten müssen. In diesem Fall erstattet die Akademie umgehend die gezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 11 Anmeldung bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden, Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe, senden. (Per Post oder per Fax 0721/98 55 0 –19) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" an: (Veranstaltungs-Nr. 2015-57084K, 23.03.2015-15.07.2015) 앮 Kompletter Lehrgang: BKF-Mitglieder erhalten gegen anstatt 1.825,00 € nur 1.725,00 € Nachweis einen 앮 Vorab-Workshop: 203,- € einmaligen 앮 Modul 1: 405,- € 앮 Modul 4: 203,- € Preisnachlass 20,- € bei 앮 Modul 2: 203,- € 앮 Modul 5: 203,- € von Buchung von 앮 Modul 3: 203,- € 앮 Modul 6: 405,- € Einzelmodulen Anmeldebestätigung und Rechnung senden an: (Bitte deutlich ausfüllen, bei Bedarf als Kopiervorlage verwenden) Firma, Büro, Dienststelle: Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Tel.-Nr. und Fax: E-Mail: Die Teilnahmegebühr werde ich nach Eingang der Rechnung entrichten. 앮 Die vorstehenden Teilnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift