Dschinghis Khan/Nino de Angelo
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Dschinghis Khan/Nino de Angelo
Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell Jahrgang 43/127 Samstag, den 3. Mai 2014 Ausgabe 18/2014 SWR4.de Ulmen in der Vulkaneifel Dschinghis Khan/Nino de Angelo Rosanna Rocci / Peter Michael / voXXclub Jonathan Zelter So. 04.05.2014 /Ulmen Ab 9.00 Uhr Begrüßung und kurze ökumenische Andacht Abmarsch auf 5, 8 und 12 km Ab 12.30 Uhr Bühnenprogramm UKW 93,6 / SWR4 Hörerservice: 01803 929-456 (9 Ct. /Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct. /Min) Ulmen - 2 - Ausgabe 18/2014 9. bis11. Mai 2014 Ulmen - 3 - Traditionelles re 30 Jah BACKFEST in Kliding ab 17 Uhr Dämmerschoppen · ofenfrische Pizza SAMSTAG: hr Ab 21 U ab 16 Uhr Dämmerschoppen s an der il ta k c o C Sektbar · ofenfrische Pizza · Dartturnier: Anmeldung (16:00-16:30 Uhr) Startgeld: 5,- Euro p.Pers. SONNTAG: 10 Uhr 12 Uhr 14 Uhr 17 Uhr 18 Uhr ferkel Span Frühschoppen artof feln it Bratk m Mittagessen Hefekuchen aus dem Steinbackofen Ehrung der Backfrauen Große Tombola: 1. Preis: 400,- Euro Der Brotverkauf beginnt am Donnerstag, 8. Mai 2014, ca. 13 Uhr. Auf Ihr Kommen freut sich der Karnevalverein Kliding 1983 e.V. Ausgabe 18/2014 Ulmen - 4 - BEREITSCHAFTSDIENSTE Polizei Notruf:............................................................................................ 110 Polizeiinspektion Cochem:............. Tel.: 02671-9840, FAX 984100 Polizeiinspektion Zell:................... Tel.: 06542-98670, FAX 986750 Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...................Tel.: 02653-99010 Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................Tel.: 02651-8010 Feuer und Rettungsdienst Notruf ............................................................................................ 112 Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus demdeutschen Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Aber wie auch der Name schon sagt: Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer RheinlandPfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden: ................................................................................. Tel.: 06531-94477 Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen: .................................................................................. Tel.: 0261-19222 Ausgabe 18/2014 Notdienste Ärztlicher Notdienst Bereich Lutzerath.............................................. Tel. 02671 9171591 Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Bereich Kelberg-Ulmen ................................... Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.) Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. NOTDIENSTE Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:.................................................. Handy 0160-9786 9515 Erdgasversorgung Energieversorgung Mittelrhein GmbH, Cochem .................................................................Tel. 02671/6007-55 Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig....................................... 0800 4112244 Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom, 56073 Koblenz, Cusanusstr. 7 ............................................................................Tel. 0261/20 16 22 22 für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier ....................................................................................Tel. 0651/1457-0 Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 026761385 Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677/448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig. SONSTIGE RUFNUMMERN Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Postfach 1244, 56763 Ulmen Tel.: 02676/409-0 (Zentrale) Fax-Nr.: 02676/409501 Fax-Nr.: 02676/409500 (Vulkanecho) Fax-Nr.: 02676/409502 (Abwasserwerk) Ulmen - 5 - Ausgabe 18/2014 Mitteilungen aus dem GesundLand Vulkaneifel Grußwort zum SWR 4 Wandertag Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, sehr herzlich heiße ich Sie in Ulmen, einer kleinen aber schönen Stadt inmitten der Vulkaneifel, willkommen. Anlässlich des SWR 4 Wandertages lade ich Sie herzlich ein, eine der schönsten Regionen Deutschlands zu erkunden und insbesondere Ulmen näher kennen zu lernen. Wer an Ulmen denkt, dem kommt unweigerlich das Ulmener Maar in den Sinn. Das Maar, dass Sie sich als kreisrunden erloschenen Vulkankratersee vorstellen müssen, ist erst vor rund 10.000 Jahren entstanden und damit die jüngste, mit Wasser gefüllte vulkanische Hohlform nördlich der Alpen. Ebenso reizvoll zu erkunden ist der Jungferweiher und die Burgruine. Ganz egal, für welchen Wanderweg Sie sich entscheiden: Ich verspreche Ihnen, dass Ihnen noch lange die schönen Bilder und Eindrücke vom Ulmener Maar, Burgruine und Jungferweiher haften bleiben. Selbst wenn Sie sich gegen die Bewegung an frischer Luft entscheiden: Auf dem Gelände der Realschule plus Vulkaneifel erwartet Sie ganztägig ein umfangreiches kulinarisches und musikalisches Programm mit bekannten Künstlerinnen und Künstlern. Ich wünsche allen Wanderfreundinnen und Wanderfreunden eindrucksvolle Stunden und herrliche Naturerlebnisse in Ulmen und Umgebung. Wir freuen uns auf einen gelungen Wandertag mit Gästen aus ganz Rheinland-Pfalz. Sie sind zu Gast bei Freunden! Herzliche Grüße Günther Wagner Stadtbürgermeister von Ulmen Neue Führungen durch den Parcours der Sinne Alles neu macht der Mai! Ab dem 3. Mai 2014 werden bis Oktober im Parcours der Sinne in Immerath jeden Samstag öffentliche Führungen angeboten. Dr. Frank Fetten und Gisela Kees nehmen Sie mit auf eine Entdeckungsreise, bei der Sie Ihre Sinne erforschen können. Die Führungen finden um 15:00 Uhr statt; Kosten: 6 Euro für Erwachsene/ 4 Euro für Kinder; Treffpunkt ist der Sportplatz in Immerath. Weitere Führungen werden am 29. Mai, am 8. Juni und am 19. Juni sowie in den Sommerferien (RLP und NRW) donnerstags vom 10. Juli bis 4. September angeboten. Keine Anmeldung erforderlich. Altes Wissen in junge Hände - Mitwirkende fürs Generationentreffen gesucht! Was Opa und Oma einst konnten… Traditionelles Handwerk, wertvolles Wissen und andere spezielle Fähigkeiten gehen häufig im Laufe der Generationen verloren. Um dem vorzubeugen, veranstaltet die Natur- und Wildnisschule Teutoburger Wald im GesundLand Vulkaneifel im Jugendhüttendorf in Manderscheid ein Generationentreffen der besonderen Art: Vom 26. - 28. September 2014 zeigen hier Vertreter abwechslungsreicher Bereiche ihr Können und möchten es auf diesem Weg weitergeben. Dabei kann es sich um Tätigkeiten wie zum Beispiel Korbflechten, Weben, Messerschleifen oder auch Volkstraditionen wie Singen oder Geschichtenerzählen u.v.m. handeln. Ziel ist es, eine generationenübergreifende Neugierde zu wecken und somit aussterbende Handwerkskünste etc. am Leben zu halten. Wenn Sie auch eine alte, besondere Fähigkeit haben und diese Erfahrung in geselliger Atmosphäre weitergeben möchten, melden Sie sich bis Mitte Mai bei Familie Moritz unter 06572/ 92110 oder [email protected]. Damit für die Aussteller keine Kosten anfallen, werden für das Event außerdem noch Sponsoren gesucht. Das Jugendhüttendorf ist Mitglied im GesundLand Vulkaneifel und bietet unter anderem mit Natur- und Abenteuerprogrammen zukunftsweisende Jugendarbeit. Es ist das „Dorf“ für Schulklassen, Kindergruppen, Familien und Wanderer. Hier können die Sinne geschult und die Landschaft, in die es eingebettet ist, erlebt werden. Neue Dauer-Ausstellung in der Vulkaneifel Therme Bad Bertrich, Beginn 6. Mai 2014 „Acrylmalerei“ heißt es ab 6. Mai in der Vulkaneifel Therme Bad Bertrich. Dann wird die heimische Künstlerin Pernilla Gustafsson ihre Werke ausstellen. Vor 10 Jahren hat Frau Gustafsson die Leidenschaft zur Acrylmalerei entdeckt. Durch autodidaktische Weiterbildung in verschiedenen Maltechniken erweitert sie kontinuierlich ihre künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten. Ihre Werke sind abstrakt und die Farbe dominiert in ihren Bildern. Sie möchte den Betrachter animieren, seiner Fantasie freien Lauf zu lassen. Zu sehen ist die Ausstellung täglich zu den Öffnungszeiten der Vulkaneifel Therme von 9.00 - 22.00 Uhr. Information: Vulkaneifel Therme Clara-Viebig-Straße 3 - 7, 56864 Bad Bertrich, Tel. 02674/913070 www.vulkaneifeltherme.de - 6 - Ausgabe 18/2014 Tel.-Nr.: 0160 / 913 932 03 Ulmen Ulmen - 7 - Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 VERBANDSGEMEINDE VERBANDSGEMEINDE Ulmen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Verbandsgemeinderates Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen ein, die am Montag, den 05.05.2014, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorstellung einer KommApp u. mobilen Webseite 2. Beratung und Beschlussfassung über eine 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen 3. Auflage der kommunalen Förderprogramme Abriss und Vitalisierung für die Verbandsgemeinde Ulmen 4. Abwassertechnische Erschließungsmaßnahme für das Gebiet „Auf der Acht“in Lutzerath 5. Übernahme der Geschäftsanteile der Verbandsgemeinde TreisKarden an der Breitband-Infrastrukturgesellschaft CochemZell mbH (BIG) nach deren Auflösung 6. Antrag der CDU-Fraktion zur Sprachförderung in Kindergärten 7. Abschluss einer Vereinbarung zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden bzw. Zweckverbänden zur Trägerschaft der Kindertagesstätten 8. Verleihung eines Namenszusatzes für die Grundschule Ulmen 9.Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 10.Mitteilungen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Postanschrift: Postfach 1244, 56763 Ulmen, Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/409-501, Vorzimmer 409-500, Abwasserwerk 409-502 Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Montag- MIttwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr, 1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr Ausgabe 18/2014 Altersjubilare Wir gratulieren am 04.05. zum 80. Geburtstag Frau Agnes Schüller 56825 Schmitt, Kirchstraße 1 am 05.05. zum 83. Geburtstag Herr Hermann Laux 56826 Lutzerath OT Driesch, Oberdorfstraße 6 am 05.05. zum 86. Geburtstag Herr Andreas Steimers 56825 Schmitt, Gillenbeurener Weg 7 am 06.05. zum 87. Geburtstag Frau Josefine Gorski 56826 Lutzerath, Römerstraße 55 am 06.05. zum 84. Geburtstag Frau Agathe Laßmann 56823 Büchel, Auf der Kunn 12 am 06.05. zum 83. Geburtstag Herr Walter Max 56864 Bad Bertrich OT Kennfus, Hauptstraße 43 am 07.05. zum 82. Geburtstag Herr Paul-Ernst Lindner 56766 Ulmen OT Vorpochten, Lilienweg 1 am 07.05. zum 86. Geburtstag Frau Katharina Simonis 56864 Bad Bertrich, Am Römerkessel 1 am 08.05. zum 80. Geburtstag Frau Maria Diewald 56825 Beuren, Unterdorfstraße 5 am 09.05. zum 80. Geburtstag Herr Walter Jakobs 56825 Urschmitt, Dorfstraße 27 am 09.05. zum 86. Geburtstag Frau Rita Max 56864 Bad Bertrich OT Kennfus, Moselblickstraße 16 am 10.05. zum 95. Geburtstag Frau Josefine Benz 56825 Gillenbeuren, Hauptstraße 16 am 10.05. zum 80. Geburtstag Frau Ursula Exner 56766 Ulmen OT Meiserich, Zum Elzbach 1 am 10.05. zum 88. Geburtstag Frau Gisela Ilgen 56825 Beuren, Oberdorfstraße 5 am 10.05. zum 88. Geburtstag Frau Gertrud Roden 56828 Alflen, Schulstraße 29 Verbandsgemeinde Ulmen im Internet Adresse: www.ulmen.de E-Mail: [email protected] Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail zukommen lassen! Ulmen - 8 - Die Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH informiert Einfach, pragmatisch, gut: Technologieförderung leicht gemacht Die Förderung von Innovationen, neuen Technologien und Produkten ist ein wichtiges Element der rheinland-pfälzischen Wirtschaftspolitik. Neue Technologien bringen die wirtschaftliche Entwicklung von Rheinland-Pfalz als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort voran. Um Unternehmen zu stärken, bietet das Wirtschaftsministerium zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Fördergelder bis zu 37.500 Euro für Durchführbarkeitsstudien in Unternehmen an. „Mithilfe von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bringen innovative Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) neue Produkte und Produktionsverfahren auf den Markt. Sie gestalten so die Zukunft des Landes mit und ermöglichen weiteren Fortschritt. Diese Unternehmen möchten wir bei ihrer Arbeit unterstützen“, betonte Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. Die Fördergelder können für Durchführbarkeitsstudien beantragt werden, um die technische wie finanzielle Machbarkeit beispielweise von neuen Produkten oder Herstellungsverfahren zu prüfen. Sie sind sehr wichtige Entscheidungshilfen in der Phase vor der Planung, dem Bau und der Erprobung neuer Produkte und Verfahren. „Durchführbarkeitsstudien sind ein gutes und bewährtes Instrument, technisch machbare und finanzierbare Lösungsansätze herauszufinden und Projekte für morgen anzustoßen“, so Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. Auch in der nächsten Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ab 2015 will das Wirtschaftsministerium rheinland-pfälzischen Unternehmen über die ISB wieder Gelder im Rahmen der „Einzelbetrieblichen Technologieförderung - InnoTop“ bereitstellen. Die Zuschüsse können in einem vereinfachten Verfahren direkt bei der ISB beantragt werden. Erste Informationen können bei der ISB telefonisch abgefragt werden unter 06131 6172-1331 oder sind auf der Internetseite unter www.isb.rlp. de nachzulesen. Weitere Auskünfte erteilt die Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel/Ulmen mbH, Marktplatz 1, 56766 Ulmen (Tel. 02676/409-254, Fax: 02676/409-500, E-Mail: [email protected]) Mit Pioniergeist und guten Geschäftsideen punkten Wettbewerb „Pioniergeist Rheinland-Pfalz“ für Existenzgründer startet am 28. April 2014, Preisgelder im Gesamtwert von 30.000 Euro zu gewinnen Überzeugende, kreative und gut durchdachte Gründungskonzepte sind auch in diesem Jahr gesucht, wenn der Wettbewerb „Pioniergeist“ in eine neue Runde geht. Gefragt sind Personen, die im vergangenen oder laufenden Jahr ein Unternehmen in Rheinland-Pfalz gegründet haben oder 2014 den Schritt in die Selbstständigkeit gehen. Der Erstplatzierte erhält 15.000 Euro, der Zweitplatzierte 10.000 Euro und der Drittplatzierte 5.000 Euro. Die gemeinsame Aktion des Südwestrundfunks, der Volksbanken Raiffeisenbanken des Landes sowie der Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz (ISB) startet am 28. April 2014. Ausgabe 18/2014 Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke freut sich als Schirmherrin des Wettbewerbs auf zahlreiche Bewerbungen. „Unternehmerische Initiative und Verantwortungsbereitschaft sind die Grundlage unserer Wirtschaft. Unser Ziel ist es, potenzielle Gründer zu unterstützen und zu fördern, damit sie die Chancen, die ihnen die Selbstständigkeit bietet, nutzen. Unsere Gesellschaft braucht Menschen, die etwas wagen, um zu gewinnen“, sagte Lemke. Existenzgründer können sich bis zum 1. September 2014 bei der ISB bewerben. Interessenten finden die Teilnahmebedingungen und die Bewerbungsunterlagen im Internet unter www.pioniergeist.rlp.de. Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel/Ulmen mbH, Marktplatz 1, 56766 Ulmen (Tel. 02676/409-254, Fax: 02676/409-500, E-Mail: [email protected]) Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum 08.04.2014 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Ich ........................................................................................................... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ........................................................................................................... Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau ........................................................................................................... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ........................................................................................................... Ort, Straße ausgewiesen durch ........................................................................................................... meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ........................................................................................................... Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0) Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers Internet und E-Mail: Postanschrift: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Ulmen - 9 - Ausgabe 18/2014 Ulmen - 10 - Ausgabe 18/2014 6 Burgard Rudolf männlich 13.09.1959 einfach Selbständiger deutsch Hauptstraße 14 56864 Bad Bertrich 7 Streuke Florian männlich 26.06.1985 einfach Fluggerätemechaniker deutsch Auf der Höhe 4 56826 Lutzerath 8 Steimers Frank männlich 18.04.1971 einfach Angestellter deutsch Hauptstraße 28 56766 Auderath 9 Klein Albert männlich 18.07.1949 einfach Staatl. gepr. Techniker deutsch Goltsteinstraße 2 56766 Ulmen 10 Haag Holger männlich 09.10.1970 einfach Industriekaufmann deutsch Lindenstraße 6 56823 Büchel 11 Borngräber Gerhard männlich 15.08.1949 einfach Pensionär deutsch Am Schlag 7 56766 Ulmen 12 Laux Christian männlich 03.07.1978 einfach Feuerwehrbeamter deutsch Auf dem Kooten 8 56766 Ulmen 13 Pellenz Jörg männlich 19.10.1971 einfach Großhandelskaufmann deutsch Hauptstraße 25 56766 Auderath 14 Marmann Werner männlich 19.09.1944 einfach Pensionär deutsch Römerstraße 39 56826 Lutzerath 15 Pierczinski Timo männlich 17.12.1976 einfach Fleischermeister/ Betriebswirt deutsch Schulstraße 31 56828 Alflen 16 Borsch Horst männlich 29.10.1960 einfach Arbeitnehmer/ Personalratsvorsitzender deutsch Kieselkaul 27 56826 Lutzerath 17 Stuhlweißenburg Klaus männlich 08.11.1952 einfach Diplom-Ingenieur deutsch Mühlenweg 2 56766 Ulmen 18 Rodenkirch Julia weiblich 12.10.1985 einfach Steuerfachwirtin deutsch Hauptstraße 37 56825 Gillenbeuren 19 Saxler Marc männlich 14.09.1988 einfach Psychologe deutsch Im Flürchen 1 56825 Schmitt 20 Schoenemann Mario männlich 02.10.1975 einfach Kommunalbeamter deutsch Dechant-Bungart-Straße 44 56766 Ulmen 21 Strebel Juri männlich 17.05.1982 einfach Selbständiger deutsch Kaiserlinde 1 56766 Ulmen 22 Stilla Franz-Josef männlich 21.05.1956 einfach Diplom-Ingenieur deutsch Im Köhnengarten 2 56766 Ulmen 23 Diederichs Rene männlich 02.09.1979 einfach ZentralheizungsLüftungsbaumeister deutsch Dechant-Fenger-Straße 15 56766 Ulmen 24 Krutsch Alexander männlich 23.06.1984 einfach Tischler deutsch Wehrholzstraße 4 56766 Ulmen 25 Saxler Manfred männlich 20.05.1941 einfach Rentner deutsch Ringstraße 16 56766 Filz 26 Steffes-Tun Rudolf männlich 23.08.1946 einfach Pensionär deutsch Goltsteinstraße 11 56766 Ulmen 27 Fischer Brigitte weiblich 26.07.1955 einfach Leiterin Schulabteilung, ADD Koblenz deutsch Im Oberflur 1 56766 Auderath 28 Lumm Albert männlich 09.06.1945 einfach Beamter i.R. deutsch Schulstraße 9 56864 Bad Bertrich Seite 2 von 5 PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:45 Ulmen - 11 - Nr. 2 Ausgabe 18/2014 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Frauen Männer Insgesamt Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: 1. Hälfte 4 10 14 2. Hälfte 4 11 15 1. Hälfte 4 10 14 2. Hälfte 4 11 15 Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Lescher Roswitha weiblich 23.12.1951 einfach Selbständig deutsch Römerstraße 14 56826 Lutzerath 2 Fischer Karl-Josef männlich 20.07.1961 einfach Beamter deutsch Auf der Rütsch 9 56825 Gevenich 3 Mohr Klaus männlich 08.08.1949 einfach Pensionär deutsch Am Großen Baum 7 56766 Ulmen 4 Hendges Heinz-Werner männlich 02.11.1950 einfach Berufskraftfahrer deutsch Hauptstraße 22 56826 Wagenhausen 5 Dorfner Sarah weiblich 10.11.1981 einfach Beamtin deutsch Windmühlenstraße 9 56823 Büchel 6 Hendges-Steffens Sandra weiblich 18.04.1979 einfach Diplom-Verwaltungswirtin (FH) deutsch Hofstraße 13b 56825 Beuren 7 Kerpen Thomas männlich 27.12.1970 einfach Wasser- und Rohrnetzmeister deutsch Jahnstraße 1a 56766 Ulmen 8 Peifer Andreas männlich 07.10.1956 einfach Beamter a.D. deutsch Im Flürchen 2 56825 Schmitt 9 Pantenburg Alfred männlich 30.11.1953 einfach Beamter deutsch Mühlenstraße 4 56828 Alflen 10 Keßeler Alois männlich 11.11.1943 einfach Rentner deutsch Am Großen Baum 15 56766 Ulmen 11 Justen Friedhelm männlich 05.09.1960 einfach Beamter deutsch Moselblickstraße 21a 56864 Bad Bertrich 12 Pellio Bettina weiblich 27.04.1969 einfach Sparkassenangestellte deutsch Ringstraße 28 56826 Lutzerath 13 Donner Jürgen männlich 09.07.1955 einfach Soldat a.D. deutsch Auf der Rütsch 2 56825 Gevenich 14 Schneiders Laurenz männlich 14.02.1968 einfach Krankenpfleger deutsch Unterstraße 3 56825 Urschmitt 15 Hein Ilse weiblich 01.04.1960 einfach Arzthelferin deutsch Veilchenweg 7 56766 Ulmen 16 Lescher Thorsten männlich 21.07.1980 einfach Versicherungskaufmann deutsch Trierer Straße 85 56826 Lutzerath Ulmen - 12 - Ausgabe 18/2014 17 Dannert Ralf männlich 17.09.1963 einfach Soldat deutsch Mühlenweg 1 56825 Gevenich 18 Schaaf Uwe männlich 06.09.1970 einfach Angestellter deutsch Auf dem Höchst 14 56766 Ulmen 19 Kneip Karin weiblich 03.10.1970 einfach Industriekauffrau deutsch Oberdorfstraße 32 56825 Beuren 20 Föllenz Gerhard männlich 21.11.1960 einfach Bank- und Immobilienkaufmann deutsch Wiesenstraße 1a 56825 Gevenich 21 Hammes Walter männlich 19.01.1968 einfach Ausbilder EGS deutsch Rudolf-SchneidersStraße 10 56826 Lutzerath 22 Kutscheid Klaus männlich 01.08.1965 einfach Feuerwehrmann deutsch Auf dem Kooten 25 56766 Ulmen 23 Lauxen Beatrix weiblich 08.10.1965 einfach Hotelier deutsch Brückenweg 2 56864 Bad Bertrich 24 Mindermann Guido männlich 16.02.1969 einfach Beamter deutsch Im Gässchen 2a 56825 Urschmitt 25 Toß Karl-Peter männlich 13.09.1943 einfach Pensionär deutsch Mühlenberg 7 56825 Gevenich 26 Weber Alfons männlich 09.12.1943 einfach Versorgungsempfänger deutsch Bornweg 8 56766 Auderath 27 Kürpik Melanie weiblich 18.05.1976 einfach staatlich anerkannte Erzieherin (FH) deutsch Hauptstraße 23 56766 Filz 28 Laux Ulrich männlich 07.09.1987 einfach Elektroniker deutsch Schulweg 5 56826 Wollmerath 29 Fischer Michael männlich 05.10.1962 einfach Fleischermeister deutsch Reitersweg 3 56825 Gevenich Nr. 6 FWG der VG Ulmen e.V. (FWG VG Ulmen e.V.) Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Frauen Männer Insgesamt 2 10 12 1. Hälfte 0 5 5 2. Hälfte 1 5 6 1. Hälfte 0 5 5 2. Hälfte 1 5 6 Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Benz Richard männlich 02.03.1948 dreifach Tischlermeister deutsch Georgsweiler Straße 16 56823 Büchel 2 Schneiders Rudolf männlich 16.04.1950 dreifach Pensionär deutsch Brunnenstraße 14a 56828 Alflen Ulmen - 13 - Ausgabe 18/2014 3 Traßer Werner männlich 07.03.1952 dreifach Maler deutsch Auf dem Hof 1 56826 Lutzerath 4 Uebereck Karl-Peter männlich 18.08.1944 dreifach Ruheständler deutsch Im Talblick 8 56825 Beuren 5 Heep Bernhard männlich 01.10.1963 dreifach Landwirtschaftsmeister deutsch Gartenstraße 3 56825 Gevenich 6 Schuhmacher Edeltrud weiblich 08.05.1961 dreifach Selbständig deutsch Dauner Straße 14 56826 Lutzerath 7 Esper Felix männlich 10.07.1959 zweifach Rendant deutsch Zur Eistei 4 56825 Kliding 8 Johann Gerd männlich 16.03.1952 zweifach Landwirtschaftsmeister deutsch Hauptstraße 24 56864 Bad Bertrich 9 Hecking Jürgen männlich 05.04.1971 zweifach Postbeamter deutsch Römerstraße 18 56826 Lutzerath 10 Laux Paul männlich 22.06.1959 zweifach Kaufmännischer Angestellter deutsch Brunnenstraße 28 56766 Auderath 11 Keßeler Günther männlich 02.10.1951 zweifach Ausbilder deutsch Alte Poststraße 2 56825 Gevenich Seite 5 von 5 PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:45 Ulmen - 14 - Ausgabe 18/2014 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Seniorenbüro Gemeinsam mit dem Pflegestützpunkt Gillenbeuren laden wir Sie herzlich ein zum Vortrag: Pflegebedürftig – Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Datum: Uhrzeit: Ort: Donnerstag, 08. Mai 2014 17:00 Uhr Rathaus Ulmen Wenn bei einem Menschen der Bedarf an Unterstützung und täglicher Hilfe steigt, stellen zumeist die Angehörigen einen Antrag bei der Pflegekasse. Nach einigen Tagen meldet sich dann der Medizinische Dienst der Krankenkasse zur Begutachtung an. Die Beurteilung durch den Gutachter des MDK ist maßgebend, ob eine Pflegestufe gewährt wird und damit auch Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Aber welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit es eine Pflegestufe gibt? Wie läuft die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse genau ab? Wie ermittelt der Gutachter den Zeitaufwand für die Pflege? Zu diesen und weiteren Fragen wird Herr Thomas Grollius vom MDK Rheinland-Pfalz in diesem Vortrag informieren und Rede und Antwort stehen. Anmeldungen für die Veranstaltung bitte bei: Seniorenbüro der Verbandsgemeinde Ulmen Uli Esper und Andrea Saxler, Tel.: 02676/ 409-202oder per Email: [email protected] / [email protected] Weitere geplante Termine in Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt Gillenbeuren: 22. Oktober 2014: Vorsorgevollmacht, Betreuung, Patientenverfügung – wie kann ich Vorsorge treffen? Referenten: Betreuungsverein AWO und Hausarzt Dr. Feindel aus Ulmen Ulmen - 15 - Ausgabe 18/2014 Richtfest im Feuerwehrgerätehauses Bad Bertrich am 11.04.2014 Die bisherige Unterbringung der Feuerwehr in den viel zu kleinen, nicht der Norm entsprechenden und feuchten Räumlichkeiten machte einen Neubau eines Gerätehauses erforderlich. Mit der Fertigstellung und dem Umzug in das neue Gerätehaus wird in ca. 3 Monaten gerechnet. Ab diesem Zeitpunkt wird die Feuerwehr auch über eine Drehleiter verfügen (z.Zt. bei der FFW Ulmen im Einsatz). Von den geplanten Kosten in Höhe von 525.000 € wird das Land Rheinland-Pfalz gestaffelt auf mehrere Jahre eine Förderung in Höhe von insgesamt 150.000 € zahlen, die restlichen Kosten in Höhe von 375.000 € sind durch die Verbandsgemeine Ulmen als Träger der Feuerwehr zu übernehmen. Bürgermeister Steimers, Ortsbürgermeisterin Lauxen, Wehrleiter Kerpen, Wehrführer Reinhard, Architekt Blasweiler und natürlich die Bad Bertricher Feuerwehr feiern mit vielen Gästen das Richtfest und freuen sich mit den Handwerkern über den gelungenen Bau. Aus den Gemeinden $/)/(1 Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Tel. 02678/953661, Fax: 953659. Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel. Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887124, E-Mail: [email protected] Einsegnung Pilgerstein der St. Matthias Bruderschaft Mayen Jährlich pilgert die St. Matthias Bruderschaft Mayen in einer dreitägigen Fußwallfahrt auf dem Jakobsweg von Mayen zum Apostelgrab nach Trier. Seit einigen Jahren kehren die Pilger gerne in Alflen ein. Nach einer Andacht in der Pfarrkirche rasten die Pilger in der Mehrzweckhalle und stärken sich für den weiteren Weg über den „Eifel-Camino“ nach Trier. Für das Jahr 2014 stiftet die St. Matthias Bruderschaft Mayen der Ortsgemeinde Alflen einen Pilgerstein als Zeichen der Verbundenheit und Wertschätzung. Der Pilgerstein wurde von dem Mayener Steinmetz und Bildhauer Achim Hippel aus Mayener Basalt geschaffen und nach Fertigstellung im vergangenen Dezember an seinem vorgesehenen Platz bei der Grundschule bereits aufgestellt. Die Einsegnung und offizielle Übergabe des Pilgersteins findet im Rahmen der diesjährigen Fußwallfahrt am Donnerstag, 08. Mai 2014 um 14.30 Uhr an der Grundschule statt. Zu dieser Feier laden die St. Matthias Bruderschaft Mayen und die Ortsgemeinde Alflen die Mitbürgerinnen, Mitbürger recht herzlich ein. Heinz Schäfer Rudolf Schneiders Brudermeister Ortsbürgermeister Jugendsammelwoche 2014 In der Zeit vom 28. April bis 8. Mai 2014 führt, wie in jedem Jahr, der Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. die Jugendsammelwoche durch. Die Gardetanzgruppe wird die Sammlung hier in Alflen durchführen. Jugendarbeit wird überall in Rheinland Pfalz durch ehrenamtliche Tätigkeit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Die eine Hälfte des gesammelten Geldes darf die sammelnde Gardetanzgruppe behalten. Damit kann alles finanziert werden, was für die Tanzgruppe wichtig ist. Die andere Hälfte wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden u.a. Projekte im Rahmen der Behindertenarbeit oder der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Terminankündigung Gemeinderatssitzung Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Alflen findet am Mittwoch, den 14.05.2014, um 19:30 Uhr im „Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen statt. gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Alflen I. Die Wahl zum Gemeinderat Alflen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Alflen waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 11 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. Ulmen - 16 - III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Alflen, den 29.04.2014 gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Alflen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Alflen am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Alflen hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Alflen am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: Ausgabe 18/2014 1. Hilpisch Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: 2. Schneiders Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Hilpisch, Hans 09.10.1949 deutsch Kaufmann Im Peiferhaus 8 56828 Alflen Schneiders, Rudolf 16.04.1950 deutsch Pensionär Brunnenstr. 14 a 56828 Alflen Alflen, den 29.04.2014 gez. Paul Michael Kruff, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister AUDERATH Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Auderath Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Auderath am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Auderath hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Auderath am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: 1. Wählergruppe Laux Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Laux, Paul 22.06.1959 deutsch kaufmännischer Angestellter Brunnenstr. 28 56766 Auderath 2. Wählergruppe Peter Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Peter, Bernhard 16.01.1978 deutsch Betriebswirt Am neuen Kreuz 30 56766 Auderath Auderath, den 29.04.2014 gez. Helmut Krämer als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister Ulmen - 17 - Ausgabe 18/2014 Ulmen - 18 - Ausgabe 18/2014 6 Hay Natalie weiblich 06.05.1970 einfach Arzthelferin deutsch Talstraße 11 56766 Auderath 7 Mücken Thomas männlich 29.09.1976 einfach Diplom-Informatiker deutsch Im Oberflur 2 56766 Auderath 8 Hürter Stefan männlich 16.11.1967 einfach Funkelektroniker deutsch Breiter Weg 1 56766 Auderath 9 Wendels Helmut männlich 04.05.1958 einfach Industriemeister Metall deutsch Brunnenstraße 12 56766 Auderath 10 Steimers Jörg männlich 15.07.1980 einfach Lfz-Elektromechaniker deutsch Gartenstraße 7 56766 Auderath 11 Reicherz Wilfried männlich 11.02.1965 einfach Werkzeugmachermeister deutsch Hauptstraße 15 56766 Auderath 12 Valerius Linda weiblich 14.12.1986 einfach Verwaltungsfachangestellte deutsch Im Oberflur 35 56766 Auderath 13 Wendels Reinhard männlich 23.02.1957 einfach Verwaltungsangestellter deutsch Rodscheid 3 56766 Auderath Nr. 7 Wählergruppe Bernhard Peter (Peter) Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Frauen Männer Insgesamt 16 22 38 1. Hälfte 1 5 6 2. Hälfte 1 5 6 1. Hälfte 1 5 6 2. Hälfte 1 5 6 Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Peter Bernhard männlich 16.01.1978 einfach Betriebswirt deutsch Am neuen Kreuz 30 56766 Auderath 2 Krämer Inge weiblich 07.09.1949 einfach Rentnerin deutsch Bornweg 20 56766 Auderath 3 Steimers Werner männlich 14.01.1953 einfach Ver- und Entsorger deutsch Hauptstraße 49 56766 Auderath 4 Weber Ulrich männlich 29.07.1974 einfach Polizeibeamter deutsch Am neuen Kreuz 22 56766 Auderath 5 Hürter Ulrich männlich 26.08.1970 einfach Beamter deutsch Hauptstraße 58 56766 Auderath 6 Prämassing Kurt männlich 20.08.1965 einfach Staatl. gepr. Bautechniker deutsch Am neuen Kreuz 17 56766 Auderath 7 Stadtfeld Hans-Peter männlich 04.07.1970 einfach Zimmermann deutsch Im Oberflur 9 56766 Auderath Seite 2 von 3 PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:14 Ulmen - 19 - Ausgabe 18/2014 8 Baun Alexander männlich 14.06.1977 einfach Altenpfleger deutsch Hauptstraße 7 56766 Auderath 9 Krämer Jennifer weiblich 20.09.1983 einfach Polizeibeamtin deutsch Mühlenweg 2 56766 Auderath 10 Benz Florian männlich 10.02.1982 einfach Quality Manager deutsch Talstraße 20 56766 Auderath 11 Rösner Hans-Dieter männlich 04.02.1947 einfach Rentner deutsch Bornweg 7 56766 Auderath 12 Völkel Sebastian männlich 30.10.1981 einfach Förderschullehrer deutsch Im Oberflur 4 56766 Auderath BAD BERTRICH Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar. Gerne können Sie auch eine Email senden an: [email protected] oder an [email protected] Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsbeirates Kennfus Der Ortsbeirat Kennfus ist zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am Dienstag, den 06.05.2014, um 20:00 Uhr im Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12, 56864 Bad Bertrich-Kennfus stattfindet. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung Seite 3 von 3 1. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den Militärflugplatz Büchel Nicht öffentliche Sitzung 2. Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 und Anlagen 3. Mitteilungen gez. Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bad Bertrich ein, die am Mittwoch, den 07.05.2014, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12, 56864 Bad Bertrich-Kennfus stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014 und Anlagen 2.Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 3.Grundstücksangelegenheit 4.Mitteilungen gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:14 Ulmen - 20 - Ausgabe 18/2014 6 Wagner Michael männlich 02.01.1961 einfach Soldat deutsch Kirchstraße 22 56864 Bad Bertrich 7 Hellhake Klaus-Jürgen männlich 29.12.1948 einfach Ruheständler deutsch Kurfürstenstraße 41 56864 Bad Bertrich 8 Hellhake Edith weiblich 18.10.1952 einfach Ruheständlerin deutsch Kurfürstenstraße 41 56864 Bad Bertrich 9 Zumbusch Daniel männlich 30.11.1979 einfach Hotelfachmann deutsch Kurfürstenstraße 38 56864 Bad Bertrich 10 Bußmann Wilhelm männlich 09.01.1948 einfach Makler/Diplom Oeconom deutsch Bäderstraße 21 56864 Bad Bertrich 11 Thomas Heiner männlich 11.01.1966 einfach Heizungsbauer deutsch Clara-Viebig-Straße 11 56864 Bad Bertrich Nr. 7 Wählergruppe Arnold Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Frauen Männer 1 Insgesamt 8 9 11 Thomas Heiner Ulmen Nr. 7 männlich 11.01.1966 einfach Heizungsbauer deutsch Clara-Viebig-Straße 11 56864 Bad Bertrich - 21 - Ausgabe 18/2014 Wählergruppe Arnold Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Frauen Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Männer Insgesamt 1 8 9 1. Hälfte 0 4 4 2. Hälfte 1 3 4 1. Hälfte 0 4 4 2. Hälfte 1 3 4 Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Arnold Christian männlich 25.12.1974 zweifach Soldat deutsch Auf Braunshell 12a 56864 Bad Bertrich 2 Franzen Michael männlich 11.01.1964 zweifach Soldat deutsch Zur Falkenlay 16 56864 Bad Bertrich 3 Laux Volker männlich 19.05.1974 zweifach Beamter deutsch Moselblickstraße 27 56864 Bad Bertrich 4 Max Christian männlich 19.01.1959 zweifach Maurermeister deutsch Gartenstraße 3 56864 Bad Bertrich 5 Latter Nicole weiblich 26.02.1972 zweifach Beamtin deutsch Zum Höstchen 4 56864 Bad Bertrich 6 Geier Thomas männlich 15.06.1960 zweifach Gepr. Baumaschinenführer deutsch Zum Höstchen 6 56864 Bad Bertrich 7 Laux Peter männlich 23.08.1943 zweifach Rentner deutsch Moselblickstraße 27a 56864 Bad Bertrich 8 Johann Christian männlich 02.06.1960 zweifach Geschäftsführer deutsch Schulstraße 3 56864 Bad Bertrich Nr. 8 Wählergruppe Justen Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Seite 2 von 4 Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Frauen Männer 1 Insgesamt 13 14 1. Hälfte 0 PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:01 5 5 2. Hälfte 0 5 5 1. Hälfte 0 5 5 2. Hälfte 0 5 5 Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Justen Friedhelm männlich 05.09.1960 zweifach Beamter deutsch Moselblickstraße 21a 56864 Bad Bertrich 2 Probst Martin männlich 29.07.1978 einfach IT-Systemkaufmann deutsch Mittelstraße 9 56864 Bad Bertrich 3 Rohs Christoph männlich 11.05.1976 einfach Postbote deutsch Bäderstraße 27 56864 Bad Bertrich 4 Johann männlich Landwirtschaftsmeister Hauptstraße 24 zweifach 2 Probst Martin männlich 29.07.1978 einfach IT-Systemkaufmann deutsch - 22 - Mittelstraße 9 Ausgabe 18/2014 56864 Bad Bertrich 3 Rohs Christoph männlich 11.05.1976 einfach Postbote deutsch Bäderstraße 27 56864 Bad Bertrich 4 Johann Gerd männlich 16.03.1952 einfach Landwirtschaftsmeister deutsch Hauptstraße 24 56864 Bad Bertrich 5 Mette Rüdiger männlich 18.12.1942 einfach Rentner deutsch Kurfürstenstraße 52 56864 Bad Bertrich 6 Burgard Simon männlich 04.07.1985 einfach Ingenieur Customer Support deutsch Schulstraße 5 56864 Bad Bertrich 7 Berres Sebastian männlich 06.10.1990 einfach Wasserbauer deutsch Schulstraße 4 56864 Bad Bertrich 8 Schmitz Heinrich männlich 21.03.1940 einfach Rentner deutsch Forststraße 12 56864 Bad Bertrich 9 Henrichs Karsten männlich 06.12.1971 einfach Kunststoffformgeber deutsch Moselblickstraße 31 56864 Bad Bertrich 10 Adams Michael männlich 01.05.1968 einfach Beamter deutsch Forststraße 1 56864 Bad Bertrich Ulmen Nr. 9 Wählergruppe Moll Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Frauen Männer Insgesamt 4 8 12 1. Hälfte 2 2 4 2. Hälfte 1 3 4 1. Hälfte 2 2 4 2. Hälfte 1 3 4 Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Seite 3 von 4 Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:01 1 Moll Marita weiblich 09.10.1971 zweifach Verkäuferin deutsch Römerstraße 8 56864 Bad Bertrich 2 Volic Svjetlana weiblich 17.06.1976 zweifach Groß- und Außenhandelskauffrau deutsch Kurfürstenstraße 42 56864 Bad Bertrich 3 Sondermann Peter männlich 21.06.1949 zweifach Rentner deutsch Kurfürstenstraße 37 56864 Bad Bertrich 4 Thomas Markus männlich 31.05.1970 zweifach Koch deutsch Brückenweg 8 56864 Bad Bertrich 5 Thürmer Anja weiblich 09.05.1980 zweifach Selbständig deutsch Kurfürstenstraße 41 56864 Bad Bertrich 6 Abrioux Jean-Luc männlich 25.10.1983 zweifach Maler und Lackierer deutsch Clara-Viebig-Straße 2 56864 Bad Bertrich 7 Thomas Christian männlich 10.03.1984 zweifach Koch deutsch Kurfürstenstraße 68 56864 Bad Bertrich 8 Schmitz Walter männlich 21.09.1941 zweifach Rentner deutsch Kurfürstenstraße 50 56864 Bad Bertrich Ulmen - 23 - Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bad Bertrich Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Bad Bertrich am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bad Bertrich hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/ des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Bad Bertrich am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: 1. Lauxen Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Ausgabe 18/2014 Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Brückenweg 2 56864 Bad Bertrich 2. Moll Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Moll, Marita 09.10.1971 deutsch Verkäuferin Römerstraße 8 56864 Bad Bertrich Bad Bertrich, den 29.04.2014 gez. Gerd Johann, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister Ortsvorsteher von Kennfus: Lauxen, Beatrix 08.10.1965 deutsch Hotelier Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im Internet unter [email protected] zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419. Ulmen - 24 - Ausgabe 18/2014 6 Latter Nicole weiblich 26.02.1972 einfach Beamtin deutsch Zum Höstchen 4 56864 Bad Bertrich 7 Mayer Ralf männlich 26.04.1960 einfach Industriemeister deutsch Moselblickstraße 39 56864 Bad Bertrich 8 Geier Thomas männlich 15.06.1960 einfach Gepr. Baumaschinenführer deutsch Zum Höstchen 6 56864 Bad Bertrich 9 Mayer Patrick männlich 03.02.1984 einfach Beamter deutsch Moselblickstraße 33 56864 Bad Bertrich 10 Laux Peter männlich 23.08.1943 einfach Rentner deutsch Moselblickstraße 27a 56864 Bad Bertrich 11 Johann Christian männlich 02.06.1960 einfach Geschäftsführer deutsch Schulstraße 3 56864 Bad Bertrich Nr. 7 Wählergruppe Gerd Johann Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Frauen Männer Insgesamt 0 8 8 1. Hälfte 0 4 4 2. Hälfte 0 4 4 1. Hälfte 0 4 4 2. Hälfte 0 4 4 Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Johann Gerd männlich 16.03.1952 einfach Landwirtschaftsmeister deutsch Hauptstraße 24 56864 Bad Bertrich 2 Burgard Simon männlich 04.07.1985 einfach Ingenieur Customer Support deutsch Schulstraße 5 56864 Bad Bertrich 3 Probst Martin männlich 29.07.1978 einfach IT-Systemkaufmann deutsch Mittelstraße 9 56864 Bad Bertrich 4 Schmitz Heinrich männlich 21.03.1940 einfach Rentner deutsch Forststraße 12 56864 Bad Bertrich 5 Justen Friedhelm männlich 05.09.1960 Beamter deutsch Moselblickstraße 21a 56864 Bad Bertrich Ulmen - 25 - Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bad Bertrich Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers der Ortsgemeinde Bad Bertrich, Ortsbezirk Kennfus am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bad Bertrich hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/ des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers im Ortsbezirk Kennfus der Ortsgemeinde Bad Bertrich am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Justen Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Justen, Friedhelm 05.09.1960 deutsch Finanzwirt Moselblickstraße 21 a 56864 Bad Bertrich Bad Bertrich, den 29.04.2014 gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin als Wahlleiterin für die Wahl zur/zum Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher BEUREN Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324 www.beuren-eifel.de Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Beuren Sitzungsdatum: Donnerstag, den 24.04.2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:55 Uhr Ort: Bürgerhaus, Schulstr, 4, 56825 Beuren Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Karl-Peter Uebereck 1. Beigeordneter: Herr Karl-Heinz Heinz Beigeordneter: Herr Gerhard Schneiders Ratsmitglieder: Herr Werner Bergweiler, Herr Rainer Korz, Herr Wolfgang Mertes, Herr Martin Peifer, Herr Gerd Steffens, Herr Michael Steffens Protokollführer: Herr Gerhard Litzen Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1 der Ortsgemeinde Beuren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss 2. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 3. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1 der Ortsgemeinde Beuren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss Sachverhalt: In seiner Sitzung am 17.10.2013 hat der Gemeinderat Beuren beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Beuren, Flur 13 Flurstück Nr. 83 eine Ergänzungssatzung nach § 34 Ausgabe 18/2014 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch zu erlassen. Durch diese Satzung werden die Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Das erforderliche Verfahren nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB in Form der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde inzwischen durchgeführt. Mit Schreiben vom 02.12.2013 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 um Stellungnahme zu dem Satzungsentwurf gebeten. Gleichzeitig hat der Satzungsentwurf einschl. Begründung in der Zeit vom 16. Dezember 2013 bis einschl. 17. Januar 2014 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Über die in diesen Verfahren vorgebrachten Anregungen hat der Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung zu entscheiden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Keine unmittelbaren Auswirkungen Beschluss: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung folgendes: 1. Zum Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, vom 10.12.2013 Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland Pfalz weist auf Folgendes hin: Bergbau/Altbergbau: Die Prüfung der hier vorhandenen Unterlagen ergab, dass im Bereich des ausgewiesenen Plangebietes kein Altbergbau dokumentiert ist und kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht erfolgt. Boden und Baugrund: - allgemein: keine Einwände - mineralische Rohstoffe: keine Einwände Radonprognose: In dem Plangebiet liegen dem Landesamt für Geologie und Bergbau zurzeit keine Daten vor, die eine Einschätzung des Radonpotenzials ermöglichen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Ein Bergbau findet im Plangebiet nicht statt. Die Hinweise werden bei Bauausführung beachtet. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0 2. Zum Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, vom 20.01.2014 Die Generaldirektion Kulturelles Erbe weist darauf hin, dass erfahrungsgemäß bei zu erwartenden Erdbewegungen Fundstellen kulturgeschichtlich bedeutender Denkmäler angeschnitten und meist aus Unkenntnis zerstört werden. Daher wird gebeten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig (mind. 2 Wochen vorher) anzuzeigen. Die örtlich eingesetzten Firmen sind entsprechend zu informieren. Etwa zutage kommende archäologische Funde (wie Mauern, Erdverfärbungen, Knochen und Skelett-teile, Gefäße oder Scherben, Münzen und Eisengegenstände usw.) unterliegen gem. §§ 16-21 Denkmalschutz- und –pflegegesetz der Meldepflicht. Beschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Satzung aufgenommen. Die Hinweise der Generaldirektion Kulturelles Erbe RheinlandPfalz sind bei Bauaus-führung zu beachten. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0 3. Zum Schreiben der Westnetz GmbH, Gerolstein, vom 06.12.2013 Die Westnetz GmbH übersendet einen Planausschnitt mit Einzeichnung der im Planungsgebiet vorhandenen Leitungen/Anlagen mit der Bitte, diese bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Für die 0,4- und 20-kV-Kabel ist ein Schutzstreifen von 1,0 m Breite (0,5 m Breite beiderseits der Leitungsachse) freizuhalten, in dem eine Bebauung, das Anpflanzen von tiefwurzelndem Gehölz und sonstige leitungsgefährdende Maßnahmen untersagt sind. Für die 20-kV-Freileitung ist ein Schutzstreifen von 16,0 m Breite (8,0 m Breite beiderseits der Leitungsachse) freizuhalten, in dem eine Bebauung, das Anpflanzen von tiefwurzelndem Gehölz und sonstige leitungsgefährdende Maßnahmen untersagt sind. Die elektrische Versorgung im Bereich des Plangebietes erfolgt aus dem vorhandenen Ortsnetz. Ulmen - 26 - Eine Änderung/Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt in Abstimmung mit der Ortsgemeinde im Rahmen des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages. Sollten Änderungen unserer Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelung. Beschluss: Die Leitungen der Westnetz GmbH liegen im Straßen- oder öffentlichen Verkehrsraum. Die Hinweise der Westnetz GmbH zu den freizuhaltenden Schutzstreifen werden zur Kenntnis genommen. Die vorhandenen Leitungen und die freizuhaltenden Schutz-streifen sind bei der späteren Bauausführung zu beachten. Eine Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage ist nicht beabsichtigt. Auch eine Änderung der Leitungen/Anlagen ist nicht vorgesehen. Planänderungen ergeben sich nicht. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltungen 3, Befangen 0 4. Zum Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Wiesbaden, vom 16.12.2013 Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weist auf die Produktfernleitung Abzweig Flugplatz Büchel hin. In der Fernleitung werden Kraftstoffe der höchsten Gefahrenklasse für militärische Zwecke transportiert, Beschädigungen können erhebliche Folgeschäden auslösen. Zu Wartungs- und Reparaturzwecken, sowie zur Verhinderung einer Gefährdung durch äußere Einflüsse ist die Produktfernleitung durch einen 10,0 m breiten Schutzstreifen (je 5,00 m links und rechts der Rohrachse) zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland dinglich gesichert. Das Bundesamt bittet, die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH in Idar-Oberstein sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben, am Verfahren zu beteiligen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen im Schutzstreifen ohne Genehmigung bzw. ohne vertragliche Regelung nicht gestattet sind. Beschluss: Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hinsichtlich der Produktfernleitung werden zur Kenntnis genommen und sind bei Bauausführung zu beachten. Die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden mit Schreiben vom 30.12.2013 am Verfahren beteiligt. Die von diesen Trägern eingegangenen Stellungnahmen werden im folgenden gesondert kommentiert. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0 5. Zum Schreiben der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Idar-Oberstein, vom 03.01.2014 Die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH teilt nach Prüfung mit, dass keine der von ihrer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen sind. Die Pipeline verläuft im Grundstück, der Abstand zwischen Pipeline und Geltungsbereich beträgt ca. 40 m. Zur Information ist eine Plankopie mit eingetragener Leitung beigefügt. Beschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Durch die ausgewiesene Baufläche auf einem Teilstück des Grundstückes Flur 13 Nr. 83 wird die Kraftstoffleitung sowie deren Schutzstreifen nicht beeinträchtigt. Planänderungen ergeben sich nicht. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0 6. Zum Schreiben (E-Mail) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Trier, vom 08.01.2014 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabenweist darauf hin, dass die Flurstücke 83 und 84 in Flur 13 der Gemarkung Beuren von der NATO-Produktfernleitung Abzweig Büchel betroffen und durch Eintrag einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert sind. Baumaßnahmen im Bereich des Schutzstreifens sind entsprechend der Eintragungsgrundlage ausgeschlossen. Für diejenigen, die auf der vorgesehenen Fläche bauen möchten, wäre eine Teilung der Flurstücke sinnvoll, weil für die beiden dann nicht betroffenen Flächen eine Pfandfreigabe erteilt werden könnte. Beschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die NATO-Produktfernleitung Abzweig Büchel sowie deren Schutzstreifen ist von der vorliegenden Planung nicht betroffen. Inwieweit die Eigentümer eine Teilung der Grundstücke vornehmen lassen wollen, obliegt deren privatrechtlichen Entscheidung. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0 Ausgabe 18/2014 7. Zum Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regional-stelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, vom 08.01.2014 Die Regionalstelle nimmt wie folgt Stellung: Oberflächenwasserbewirtschaftung: Die Beseitigung des Niederschlagswassers hat unter Berücksichtigung der §§ 5 und 55 WHG und des § 2 Abs. 2 LWG zu erfolgen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind daher Vorgaben zur Oberflächenwasserbewirtschaftung im Bebauungsplan festzuschreiben. Es werden Hinweise zur Sicherstellung der Ableitung des aufgrund von Starkregenereignissen abfließenden Wasser im Außenbereich, zur Verwertung und Nutzung des anfallenden Niederschlagswassers z.B. durch Versickerung oder Ableitung, Sammlung in Zisternen und Verwendung als Brauchwasser usw. gegeben und es wird mitgeteilt, dass eine Einleitung in andere, dafür zugelassene Anlagen nur erfolgen darf, wenn die genannten Verfahrensweisen nicht möglich sind. Schmutzwasserbeseitigung: Ausschließlich das im Baugebiet anfallende Schmutzwasser ist an die Ortskanalisation Beuren mit zentraler Abwasserreinigungsanlage in Bad Bertrich anzuschließen. Allgemeine Wasserwirtschaft: Durch die vorgesehene Maßnahme sind keine Wasserschutzgebiete betroffen. Altablagerungen: Für das Plangebiet weist das Bodenschutzkataster des Landes Rheinland-Pfalz keinen Eintrag aus. Abschließende Beurteilung: Unter Beachtung der vorgenannten Aussagen kann der Ergänzungssatzung aus wasserwirtschaftlicher Sicht zugestimmt werden. Beschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Satzung sind Aussagen zur Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung enthalten, die bei Bauausführung zu beachten sind. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0 8. Zum Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 15.01.2014 Die Kreisverwaltung teilt mit, dass die an die einzubeziehende Fläche angrenzenden bebaubaren Flurstücke innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Auf‘m Lindchen“ liegen und hier geprüft werden sollte, ob diese textlichen Festsetzungen auch für das einbezogene Grundstück gelten sollen. Grundsätzlich sollte ein Baufenster mit Baugrenzen festgesetzt werden. Seitens der unteren Naturschutzbehörde wird mitgeteilt, dass zur Einbindung der geplanten Bebauung bzw. des neu entstehenden Ortsrandes in das Landschaftsbild entlang der Westseite des Plangebietes eine Bepflanzung (z.B. 2-reihig mit Reihen- und Pflanzabstand 1,50 m und pro lfd. 10 m mind. ein Baum 1. oder 2. Ordnung) aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen festzusetzen ist. Zudem ist sicherzustellen, dass der zwischen Plangebiet und südlich verlaufenden Wirtschaftsweg vorhandene Gehölzbestand erhalten bleibt. Das Kreiswasserwerk Cochem-Zell weist darauf hin, dass im Plangebiet Hauptleitung(en), Hausanschlüsse sowie Schieber und Hydranten vorgesehen sind und bittet um Beachtung der im Satzungsbereich bereits enthaltenen Hinweise und technischen Ausführungsbestimmungen. Beschluss: Ein Baufenster mit Baugrenzen wird festgesetzt und die Textlichen Festsetzungen im § 2 werden geringfügig modifiziert. Die Übernahme aller Textfestsetzungen des Bebauungsplanes „Aufm Lindchen“, die hier auch sehr gering sind, wird nicht für sinnvoll erachtet (z.B. Lärmschutzbereich wird neu festgesetzt). Die geforderte Bepflanzung des Plangebietes sowie der Erhalt des vorhandenen Gehölzbestandes werden in der Satzung festgesetzt. Die Hinweise und techn. Ausführungsbestimmungen des Kreiswasserwerkes sind bereits Gegenstand der Satzung und sind zu beachten. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 1, Enthaltungen 2, Befangen 0 b) Satzungsbeschluss Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse werden geringfügige Änderungen des vorliegenden Satzungsentwurfes erforderlich, die die Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren. Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde die Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) - Nr. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Ja 5, Nein 1, Enthaltung 3, Befangen 0 TOP 2: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Es wurde über die Zinsabrechnung für Liquiditätskredite im Jahr 2013 informiert. Ulmen - 27 - 2. Es wurde über den Versicherungsschutz und die Haftung im Zusammenarbeit mit der Maibauaufstellung informiert. 3. Es wurde über die Fortschreibung des längerfristigen Straßenbauprogrammes für die Jahre 2015 bis 2015 und die Aufstellung des Straßenbauprogrammes für das Jahr 2015 im Landkreis Cochem-Zell informiert. 4. Es wurde über die Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches für den Militärflugplatz in Büchel informiert. 5. Es wurde über die Aufteilung der Kosten gem. § 12 der Verbandsordnung für den Kindergarten Kliding für das Jahr 2012 informiert. 6. Es wurde über die Festlegung der Abschlagszahlungen der Zuwendungen zu den Personalkosten in der Kindertagesstätte für das Jahr 2014 informiert. 7. Es wurde über den Versicherungsschutz der Wahlvorstände und Wahlhelfer/innen anlässlich der diesjährigen Wahl informiert. 8. Es wurde über eine Presse-Information des Landesfeuerwehrverbandes Rhein-land-Pfalz e.V. informiert. Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung. Herzliche Glückwünsche Ausgabe 18/2014 Zeit für Begegnung mit ALT und JUNG für alle Bürger der Gemeinde Beuren am Freitag, 09.05.2014 ab 15.00 Uhr in der Gemeindehalle Beuren So bunt wie ein Strauß voller Frühlingsblumen soll unser ZUSAMMENTREFFEN werden! Sich BEGEGNEN heißt miteinander lachen, gute Gespräche führen, Neues erfahren, dem anderen zuhören, vielleicht jemanden seit langem nochmal wiedersehen… GEMEINSAM und nicht EINSAM, das ist eines von vielen Dingen in unserer Gemeinde, die uns am Herzen liegen. ZUSAMMEN schöne Stunden zu verbringen bei Kaffee und Kuchen, dazu laden wir euch wieder herzlich ein…… Der Pfarrgemeinderat Beuren! Liebe Kommunionkinder aus Beuren, zum Fest der ersten heiligen Kommunion am kommenden Sonntag darf ich euch, euren Eltern und Paten die herzlichsten Glückwünsche übermitteln und von Herzen gratulieren. Möge dieser Tag euch viel Freude bereiten, so dass ihr ihn in eurem Leben niemals vergessen werdet. Kriegerdenkmal erstrahlt in neuem Glanz · Gedenkstätte in Beuren/Eifel aufwendig saniert · RWE Deutschland unterstützt mit „Aktiv vor Ort“ Saffig, 25. April 2014 Mit freundlichen Grüßen Euer Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister Bürger aus Beuren reinigten das Kriegerdenkmal und legten den Vorplatz neu an. Die Bürger aus Beuren haben ein Kriegsdenkmal für die im Ersten und Zweiten Weltkrieg gefallenen Bürger aus der Gemeinde in der Vordereifel instand gesetzt. Mit Hilfe des RWE-Projektes „Aktiv vor Ort“ konnte auch der Vorplatz des Kriegsdenkmals neu gestaltet werden. Es war Christian Kessler, Mitarbeiter in der RWE Deutschland-Gruppe, der die Maßnahme bei seinem Arbeitgeber im Rahmen des Mitarbeiterprogramms „Aktiv vor Ort“ einreichte. Zur Umsetzung der Arbeiten erhielt er knapp 1.250 Euro. Ulmen - 28 - Das durch Verfall und Überwucherung durch Pflanzen in Vergessenheit geratene Kriegsdenkmal wurde wiederentdeckt und die Bürger entschlossen sich, die Anlage herzurichten. Sie reinigten die Gedenkstätte aufwendig, bevor sie den Vorplatz neu gestalteten. Hierzu setzten die neue Hecken in Mutterboden und befestigten die Zuwegung mit Pflastersteinen. Die Zwischenräume füllten sie mit Basaltsplitt auf. Zum Schluss befestigten sie eine Grablaterne an einem Edelstahl-Ständer vor dem Denkmal. „Die Renovierung der Gedenkstätte war der Ortsgemeinde ein besonderes Anliegen. Ich freue mich, dass ich mit Hilfe von RWE die Sache unterstützen konnte“, so Christian Kessler. Im Projekt „Aktiv vor Ort“ engagieren sich Mitarbeiter der RWE in ihrer Freizeit für Mitmenschen. Wer selbst die Ärmel hochkrempelt und sich für einen guten Zweck in seiner Heimatgemeinde einbringt, erhält bis zu 2.000 Euro für das Projekt. RWE unterstützt so das soziale und ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeiter. So wie in Beuren hat RWE Deutschland seit Projektstart in der Region Rauschermühle bislang mehr als 1.500 Maßnahmen mit einer Fördersumme von über 3 Millionen Euro unterstützt. Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Beuren I. Die Wahl zum Gemeinderat Beuren wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Beuren waren zwei Monate vor der Wahl 0 Frauen und 8 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Beuren, den 29.04.2014 gez. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Ausgabe 18/2014 Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Beuren Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Beuren am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Beuren hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Beuren am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Uebereck Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Uebereck, Karl-Peter 18.08.1944 deutsch Ruheständler Im Talblick 8 56825 Beuren Beuren, den 29.04.2014 gez. Karl-Heinz Heinz, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister bücheL Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1, Tel. 02678/953 8670, Fax 02678/953 8671 Haussammlung für den Landesjugendring Zwischen dem 8. und dem 10. Mai 2014 werden die Bücheler Messdiener eine Haussammlung für den Landesjugendring durchführen. Die Besonderheit bei dieser Sammlung ist, dass die Hälfte der gesammelten Summe den Messdienern für ihre Vorhaben zur Verfügung steht. Ich bitte alle Spender, dies großzügig bei ihrer Spende zu berücksichtigen. Vielen Dank. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Büchel I. Die Wahl zum Gemeinderat Büchel wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Büchel waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 15 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 den von der Wählergruppe Nehren eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat Büchel mit folgenden Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen: Aufgrund des Wahlvorschlags wird ein amtlicher Stimmzettel hergestellt, auf dem höchstens die anderthalbfache Zahl von Bewerberinnen oder Bewerbern aufgeführt ist, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Der Stimmzettel enthält zusätzlich Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: Ulmen !# "! ! +.6+3 2>331/). '3,6+* %'1*46, 2>331/). 1'97 '91< 2>331/). '3,6+* &/11-+3 2>331/). 634 +77+1+6 2>331/). '/293* /+643/297 2>331/). 9*41, +3= 2>331/). +6(+68 !':/41/ 2>331/). +63.'6* 1+/*8 ;+/(1/). 11+3 '91< 2>331/). #16/). '(1+6 2>331/). +1298 %'-+3+6 2>331/). +63.'6* !).2/8= 2>331/). +6(+68 +6.'68= 2>331/). 6/+*.+12 @11+6 2>331/). %/3,6/+* ?.1 2>331/). 3*6+'7 !/+1/3- 2>331/). +/3= +6+3= 2>331/). 4.'33+7 '*+62').+6 2>331/). 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Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlvorschlag durch eindeutige Kennzeichnung des Stimmzettels (Listenstimme) unverändert annehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern von oben nach unten eine Stimme zugeteilt, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 4. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel andere wählbare Personen eintragen und auch Bewerberinnen und Bewerber streichen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG). 5. Die Wählerinnen und Wähler können einzelne Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern geben und zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags Ausgabe 18/2014 !%" " ! 47+3;+- @).+1 /60+3;+- @).+1 /6).;+- @).+1 +6-786'B+ @).+1 478786'B+ @).+1 .6/7845.+697;+- @).+1 3*+68786'B+ @).+1 ,'66+6!8+/32+8=!86 @).+1 +6-786'B+ @).+1 9,*+6933 @).+1 [email protected](').786'B+ @).+1 /3*+3786'B+' @).+1 467).;+/1+6!86'B+ @).+1 478786'B+ @).+1 ?2+6786'B+ @).+1 /60+3;+- @).+ '958786'B+* @).+1 478786'B+ @).+1 [email protected](').786'B+ @).+1 %/3*[email protected]+3786'B+ @).+1 !).2/88786'B+ @).+1 467).;+/1+6!86'B+( @).+1 gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jeder Bewerberin und jedem Bewerber des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der vom Wähler bereits gekennzeichneten, gestrichenen oder eingetragenen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38 Abs. 3 KWG). 6. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 KWG). III. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unbe- Ulmen - 30 - rührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Büchel, den 29.04.2014 gez. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Büchel Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Büchel am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Büchel hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Büchel am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Rademacher Familienname, Vorname: Rademacher, Willi Geburtstag: 08.04.1955 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Soldat a. D. Straße, Hausnummer: Birkenweg 3 Postleitzahl, Ort: 56823 Büchel Büchel, den 29.04.2014 gez. Manfred Nehren, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister FILZ Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Filz I. Die Wahl zum Gemeinderat Filz wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Filz waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 5 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). Ausgabe 18/2014 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Filz, den 29.04.2014 gez. Alfons Hieronimus, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Durchführung der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Filz am 25. Mai 2014 Gemäß § 62 Absatz 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. § 53 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt gemacht: Für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Filz am 25.05.2014 ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden. In der Gemeinde Filz findet daher am 25.05.2014 keine Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters statt. Gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO erfolgt die Wahl somit durch den Gemeinderat. Filz, den 29.04.2014 gez. Alfons Hieronimus, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter GEVENICH Sprechstunden des Ortsbürgermeisters dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel. 02678/1405 oder 0170/3257901 www.gevenich.com Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Gevenich Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gevenich ein, die am Donnerstag, den 08.05.2014, um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise für eine Beschränkung der Durchfahrtsmöglichkeit bei Waldwegen 2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Ulmen - 31 - 3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden 4. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Grabtafeln für die pflegefreien Rasengräber 5. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den Militärflugplatz Büchel 6. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 6. Bauangelegenheit 7. Mitteilungen 8. Grundstücksangelegenheit gez. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister Ausgabe 18/2014 Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Gevenich I. Die Wahl zum Gemeinderat Gevenich wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Gevenich waren zwei Monate vor der Wahl 0 Frauen und 12 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Herzlichen Glückwunsch Liebe Kommunionkinder zum Fest der Ersten Heiligen Kommunion am kommenden Sonntag darf ich euch, euren Eltern und Paten ganz herzlich gratulieren. Möge dieses wichtige Ereignis im Leben eines katholischen Christen dazu beitragen, dass ihr fest in unserer Gemeinschaft verwurzelt bleibt und dieser Tag zu einem unvergessenen Erlebnis in eurem Leben wird. Ich wünsche euch viel Freude und Gottes Segen! Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Gevenich, den 29.04.2014 gez. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gevenich Störung der Jagdausübung Unser Jagdpächter hat erneut bei der Jagdgenossenschaft Klage darüber geführt, dass die Jagdausübung durch zunehmendes Befahren des Jagdreviers, insbesondere auch durch Motorräder, empfindlich gestört wird. Ich darf daher nochmals darauf hinweisen, dass die Benutzung der Feld- und Waldwege für Unbefugte grundsätzlich nicht erlaubt ist. Darüber hinaus bitte ich um Rücksichtnahme auf die Jagdausübung, insbesondere am Wochenende. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gevenich am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Gevenich hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gevenich am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: Ulmen - 32 - 1. Brauns Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Brauns, Walter 12.04.1958 deutsch Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Kapellenstraße 10 56825 Gevenich 2. Eberhard Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Eberhard, Mario 23.06.1974 deutsch Elektrotechnikermeister Mühlenweg 2 56825 Gevenich Gevenich, den 29.04.2014 gez. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister GILLENBEUREN Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. + Fax: 02677/1599, E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Gillenbeuren I. Die Wahl zum Gemeinderat Gillenbeuren wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Gillenbeuren waren zwei Monate vor der Wahl 0 Frauen und 6 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Ausgabe 18/2014 Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Gillenbeuren, den 29.04.2014 gez. Bernhard Rodenkirch, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Durchführung der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Gillenbeuren am 25. Mai 2014 Gemäß § 62 Absatz 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. § 53 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt gemacht: Für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Gillenbeuren am 25.05.2014 ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden. In der Gemeinde Gillenbeuren findet daher am 25.05.2014 keine Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters statt. Gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO erfolgt die Wahl somit durch den Gemeinderat. Gillenbeuren, den 29.04.2014 gez. Bernhard Rodenkirch, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter KLidinG Sprechstunden des Ortsbürgermeisters freitags von 17.30 bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus. Weitere Termine jederzeit nach Vereinbarung Tel. 02677/1565 oder 0151/53830826 Mail: [email protected] • www.kliding.de Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Kliding Sitzungsdatum: Donnerstag, den 24.04.2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:35 Uhr Ort: Gemeindehaus, Schulstr. 2, 56825 Kliding Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Felix Esper 1. Beigeordneter: Herr Matthias Schneiders Ratsmitglieder: Herr Otmar Dünzen, Herr Joachim Holzknecht, Herr Hermann-Josef Schmitz, Herr Heinz Wild Protokollführer: Herr Markus Kiemen Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Werner Mindermann Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Herausforderung des Jagdpachtanteiles der Ortsgemeinde Kliding in der Jagdgenossenschaft Kliding 4. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 5. Mitteilungen Ulmen - 33 - Öffentlicher Teil TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Es wurden keine Fragen gestellt. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 345.778,74 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 273.571,45 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf + 72.207,27 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 329.952,33 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 288.429,74 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf + 41.522,59 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Ausgabe 18/2014 - die Zinsbelastung im Jahre 2013 an die VGV Ulmen -187,77 Euro- die Schreiben der VGV Ulmen vom 12.03.2014 und vom 10.04.2014 zum Sachverhalt Lärmschutzbereich Flugplatz Büchel. - den am 05.04.2014 durchgeführte „Umwelttag“. Der Rat dankt allen Helferinnen und Helfern. - die Zusammenstellung des Wahlvorstandes. - die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates. Diese wird wahrscheinlich nicht vor dem 25.05.2014 erforderlich werden und kann aufgrund der Kommunalwahlen derzeit nicht terminiert und geplant werden. - die vielfältigen Aufgaben in den vergangenen 5 bzw. 10 Jahren und dankte für jegliche Unterstützung aus der Gemeinde. Insbesondere dankte er dem Ortsgemeinderat für die geleistete Arbeit und die von dort erfahrene Unterstützung. Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung. Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Kliding I. die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 53.530,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 15.400,73 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit + 38.129,27 EUR Die Wahl zum Gemeinderat Kliding wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Kliding waren zwei Monate vor der Wahl 0 Frauen und 6 Männer vertreten. die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. 0,00 EUR 47.220,24 EUR - 47.220,24 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 383.482,33 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 351.050,71 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf + 32.431,62 EUR Beschluss: Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Heinz Wild, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 4, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 2 Ortsbürgermeister Felix Esper und der 1. Beigeordnete Matthias Schneiders haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Herausforderung des Jagdpachtanteiles der Ortsgemeinde Kliding in der Jagdgenossenschaft Kliding Sachverhalt: Ortsbürgermeister Felix Esper informierte den Gemeinderat über das Ergebnis der Jagdgenossenschaftsversammlung Ende März 2014. Der Gemeinderat mag den Sachverhalt beraten und ggf. die Herausforderung des Jagdpachtanteils 2014 zu beschließen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Das Defizit im Haushalt der Ortsgemeinde Kliding wird durch Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 61100-436500 reduziert. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Jagdpachtanteil 2014 bei der Jagdgenossenschaft Kliding anzufordern. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Mitteilungen Der Ortsbürgermeister informierte über - die Jugendsammelwoche in der Zeit vom 28.04.2014 bis 05.05.2014. In der Ortsgemeinde Kliding sammelt die Jugendfeuerwehr. Der Ortsgemeinderat bittet um Unterstützung. - noch vorhandene Möglichkeiten zum Erwerb von Brennholz. Einige Polter im Bezirk Nebelscheid stehen hier noch zur Verfügung. - die Fortschreibung des längerfristigen Straßenbauprogramms für die Jahre 2015 bis 2018; Schreiben der VGV Ulmen vom 20.02.2014 II. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Kliding, den 29.04.2014 gez. Felix Esper, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Ulmen - 34 - Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Durchführung der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Kliding am 25. Mai 2014 Ausgabe 18/2014 Für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Kliding am 25.05.2014 ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden. In der Gemeinde Kliding findet daher am 25.05.2014 keine Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters statt. Gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO erfolgt die Wahl somit durch den Gemeinderat. Kliding, den 29.04.2014 gez. Felix Esper, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter Gemäß § 62 Absatz 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. § 53 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt gemacht: Lutzerath Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677/226, Fax: 02677/910387, Mobil: 0151/17134740 E-Mail: [email protected] Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr. Kulturhaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36 Tel. 02677/226, Fax 02677/910387. Handy 0151-17134740 In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter Jugendsammelwoche vom 28. April - 8. Mai 2014 In den nächsten Tagen werden die Kinder und Jugendlichen der Bambini und Jugendfeuerwehr Lutzerath durch den Ort von Haus zu Haus die Sammlung für den Landesjugendring Rheinland-Pfalz durchführen. 50 % bekommen die Lutzerather Sammler und 50 % gehen an den Landesjugendring. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Sie ein Herz für die Jugend und spenden Sie. Der Dank der Jugend ist Ihnen gewiss, für großzügige aber auch für kleine Spenden. Günter Welter, Ortsbürgermeister Ulmen - 35 - Ausgabe 18/2014 6 Müllen Bernhard männlich 19.01.1944 einfach Pensionär deutsch Kieselkaul 14 56826 Lutzerath 7 Klein Thomas männlich 03.05.1973 einfach Elektrotechniker deutsch Trierer Straße 84a 56826 Lutzerath 8 Kellershoff Horst männlich 19.11.1966 einfach Sparkassenangestellter deutsch Am Wäldchen 12 56826 Lutzerath 9 Heinz Gertrud weiblich 12.02.1965 einfach Podologin deutsch Birkenweg 3 56826 Lutzerath 10 Arnoldi Peter männlich 04.04.1988 einfach Fachkraft für Wasserversorgungstechnik deutsch Trierer Straße 20 56826 Lutzerath 11 Thome Alexander männlich 17.02.1984 einfach Kundendiensttechniker deutsch Lindenpesch 6 56826 Lutzerath 12 Kreutz Ingo männlich 17.12.1983 einfach Büroangestellter deutsch Römerstraße 7 56826 Lutzerath 13 Müllen Thomas männlich 07.05.1981 einfach Soldat deutsch Am Sportplatz 4 56826 Lutzerath 14 Thomas Andreas männlich 18.09.1965 einfach Feuerwehrmann deutsch Am Wäldchen 29 56826 Lutzerath 15 Arnoldi Lothar männlich 24.03.1961 einfach Maschineneinrichter deutsch Dauner Straße 30 56826 Lutzerath 16 Kesseler Edwin männlich 25.03.1967 einfach Diplom-Informatiker deutsch Römerstraße 45 56826 Lutzerath 17 Pellio Bettina weiblich 27.04.1969 einfach Sparkassenangestellte deutsch Ringstraße 28 56826 Lutzerath 17 Pellio Bettina weiblich 27.04.1969 einfach Sparkassenangestellte deutsch Ulmen Ringstraße 28 56826 Lutzerath - 36 - Nr. 6 Ausgabe 18/2014 FWG Lutzerath-Driesch (Bruno Hommes) (FWG Lutzerath-Driesch (Hommes)) Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Frauen Männer Insgesamt 3 13 16 1. Hälfte 2 6 8 2. Hälfte 0 8 8 1. Hälfte 2 6 8 2. Hälfte 0 8 8 Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Hommes Bruno männlich 10.11.1950 einfach Beamter deutsch Römerstraße 4 56826 Lutzerath 2 Traßer Werner männlich 07.03.1952 einfach Maler deutsch Auf dem Hof 1 56826 Lutzerath 3 Hecking Jürgen männlich 05.04.1971 einfach Postbeamter deutsch Römerstraße 18 56826 Lutzerath 4 Peifer Paul männlich 25.12.1950 einfach Rentner deutsch Unterdorfstraße 4 56826 Lutzerath 5 Müller Katrin weiblich 05.10.1981 einfach Steinmetz- und Bildhauermeisterin deutsch Römerstraße 16 56826 Lutzerath 6 Feyen Thomas männlich 03.04.1983 einfach Elektroniker/Monteur deutsch Koblenzer Straße 39 56826 Lutzerath 7 Schuhmacher Edeltrud weiblich 08.05.1961 einfach Selbständig deutsch Dauner Straße 14 56826 Lutzerath 8 Müller Wolfgang männlich 26.05.1965 einfach Dipl.-Ing. Beamter deutsch Eichenweg 4 56826 Lutzerath 9 Sesterhenn Peter männlich 23.04.1974 einfach KFZ-Meister deutsch Unterdorfstraße 22 56826 Lutzerath 10 Hammes Elmar männlich 21.02.1967 einfach selbst. landwirt. Lohnunternehmer deutsch Kieselkaul 26 56826 Lutzerath 11 Otto Thomas männlich 09.09.1965 einfach Werk-Polier deutsch Am alten Sportplatz 1 56826 Lutzerath 12 Berdi Arnold männlich 14.11.1956 einfach Bauschlosser deutsch Trierer Straße 10 56826 Lutzerath 13 Möhnen Martin männlich 11.10.1980 einfach Justizfachwirt deutsch Schultheisen Kreuz 6 56826 Lutzerath 14 Schuhmacher Nikolaus männlich 22.04.1987 einfach Fleischermeister deutsch Kieselkaul 19 56826 Lutzerath 15 Marmann Werner männlich 19.09.1944 einfach Postbeamter a. D. deutsch Römerstraße 39 56826 Lutzerath 16 Michels Alfred männlich 24.01.1951 einfach Flugzeugmechaniker deutsch Auf dem Bungert 3 56826 Lutzerath Ulmen - 37 - Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lutzerath Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Lutzerath am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Lutzerath hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Lutzerath am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Welter Familienname, Vorname: Welter, Günter Geburtstag: 20.02.1951 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Justizbeamter Straße, Hausnummer: Trierer Straße 43 Postleitzahl, Ort: 56826 Lutzerath Lutzerath, den 29.04.2014 gez. Roswitha Lescher, 1. Beigeordnete als Wahlleiterin für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister SCHMITT Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Schmitt I. Die Wahl zum Gemeinderat Schmitt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Schmitt waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 5 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Ausgabe 18/2014 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Schmitt, den 29.04.2014 gez. Wilfried Linden, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Schmitt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schmitt am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Schmitt hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schmitt am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Linden Familienname, Vorname: Linden, Wilfried Geburtstag: 11.10.1958 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: KFZ-Meister bei der Bundeswehr Straße, Hausnummer: Kirchstraße 2 Postleitzahl, Ort: 56825 Schmitt Schmitt, den 29.04.2014 gez. Andreas Peifer, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister ULMEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Ulmen ist zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am Donnerstag, den 08.05.2014, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 2, 56766 Ulmen stattfindet. gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister Terminankündigung zur nächsten Stadtratssitzung Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Ulmen findet am Montag, den 12.05.2014, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 2, 56766 Ulmen statt. gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt: CDU-Fraktion / FWG Dr. Bangert / FWG Mohr: Dienstag, 06.05.2014, 19:30 Uhr Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen SPD-Fraktion: Dienstag, 06.05.2014, 19:00 Uhr Peter`s Bistro, Ulmen FWG „Bürger für Ulmen e.V.“: Dienstag, 06.05.2014, 19:30 Uhr Hotel „Bürgerstube“, Ulmen Ulmen - 38 - Verordnung nach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der Stadt Ulmen am 04.05.2014 Aufgrund des § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Stadt Ulmen folgende Rechtsverordnung erlassen: §1 Die Verkaufsstellen in der Stadt Ulmen dürfen am Sonntag, 04.05.2014, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. §2 (1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung sind zu beachten. (2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. §3 Die Inhaberin oder der Inhaber der Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 04.05.2014 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freizeit zu führen. Ausgabe 18/2014 §4 Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 3 werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.April 1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965), in der derzeit gültigen Fassung geahndet werden. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach § 21 Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I, S 2318) in der derzeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I; S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung verfolgt werden. §5 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft. 56766 Ulmen, 29.04.2014 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Az.: 2.3/148-08 Steimers, Bürgermeister Ulmen - 39 - Ausgabe 18/2014 6 Stuhlweißenburg Klaus männlich 08.11.1952 einfach Diplom-Ingenieur deutsch Mühlenweg 2 56766 Ulmen 7 Laux Christian männlich 03.07.1978 einfach Feuerwehrbeamter deutsch Auf dem Kooten 8 56766 Ulmen 8 Diederichs Rene männlich 02.09.1979 einfach ZentralheizungsLüftungsbaumeister deutsch Dechant-Fenger-Straße 15 56766 Ulmen 9 Krutsch Alexander männlich 23.06.1984 einfach Tischler deutsch Wehrholzstraße 4 56766 Ulmen 10 Stilla Franz-Josef männlich 21.05.1956 einfach Diplom-Ingenieur deutsch Im Köhnengarten 2 56766 Ulmen 11 Gippert Rosa weiblich 17.05.1970 einfach Küchenhilfe deutsch Auf dem Acker 11a 56766 Ulmen 12 Strebel Juri männlich 17.05.1982 einfach Selbständiger deutsch Kaiserlinde 1 56766 Ulmen 13 Diewald Markus männlich 04.02.1974 einfach Beamter deutsch Auf der Kürzt 10 56766 Ulmen 14 Wolanski Arnold männlich 06.10.1952 einfach Flugzeugmechaniker deutsch Im großen Garten 48 56766 Ulmen 15 Esper Holger männlich 18.11.1969 einfach Bankkaufmann deutsch Dechant-Bungart-Straße 31 56766 Ulmen 16 Roos Renate weiblich 15.02.1978 einfach Realschullehrerin deutsch Auf dem Acker 7 56766 Ulmen 17 Schoenemann Manfred männlich 08.07.1949 einfach Soldat a. D. deutsch Dechant-Bungart-Straße 5 56766 Ulmen 18 Steffes-Tun Rudolf männlich 23.08.1946 einfach Pensionär deutsch Goltsteinstraße 11 56766 Ulmen 19 Metzen Lars männlich 15.12.1966 einfach Selbständig deutsch Neuer Weg 23 56766 Ulmen Nr. 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Zahl der angetretenen Personen Frauen Männer Insgesamt 4 12 16 1. Hälfte 1 9 10 2. Hälfte 2 8 10 19 Metzen Lars Ulmen Nr. 2 männlich 15.12.1966 einfach Selbständig deutsch Neuer Weg 23 56766 Ulmen - 40 - Ausgabe 18/2014 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Frauen Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Männer Insgesamt 4 12 16 1. Hälfte 1 9 10 2. Hälfte 2 8 10 1. Hälfte 1 9 10 2. Hälfte 2 8 10 Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Kerpen Thomas männlich 27.12.1970 einfach Wasser- und Rohrnetzmeister deutsch Jahnstraße 1a 56766 Ulmen 2 Vollrath Dorothea weiblich 22.10.1957 einfach Versicherungsfachwirtin deutsch Mühlenweg 2 56766 Ulmen 3 Kutscheid Klaus männlich 01.08.1965 einfach Feuerwehrmann deutsch Auf dem Kooten 25 56766 Ulmen 4 Schaaf Uwe männlich 06.09.1970 einfach Angestellter deutsch Auf dem Höchst 14 56766 Ulmen 5 Dreis Daniel männlich 12.04.1974 einfach Installateur- und Heizungsbaumeister deutsch Am Maarberg 1 56766 Ulmen 6 Keßeler Stephan männlich 05.07.1973 einfach Kriminalbeamter deutsch Bergweg 8 56766 Ulmen 7 Konen Rainer männlich 19.02.1962 einfach Taxifahrer deutsch Cochemer Straße 19 56766 Ulmen 8 Kerpen Michael männlich 21.12.1960 einfach Betriebswirt (VWA) deutsch Ritter-Heinrich-Straße 16 56766 Ulmen 9 Schug Michael männlich 01.03.1972 einfach Fluggerätemechaniker deutsch Auf dem Acker 13 56766 Ulmen 10 Rudolph Rene männlich 09.09.1965 einfach Soldat deutsch Asternweg 16 56766 Ulmen 11 Altmann Rudolf männlich 14.01.1979 einfach Elektroinstallateur deutsch Kaiserlinde 13 56766 Ulmen 12 Michels Alexander männlich 17.05.1973 einfach staatl. gepr. Techniker deutsch Bahnhofstraße 24a 56766 Ulmen 13 Keßeler Alois männlich 11.11.1943 einfach Pensionär deutsch Am Großen Baum 15 56766 Ulmen 14 Denkel Sascha männlich 04.06.1984 einfach Beamter deutsch Am Großen Baum 18 56766 Ulmen 15 Bober Jennifer weiblich 12.10.1985 einfach Verwaltungsfachangestellte deutsch Ritter-Hausten-Straße 18 56766 Ulmen 16 Fuchs Hubert männlich 06.10.1956 einfach Konditormeister deutsch Dechant-Fenger-Straße 30 56766 Ulmen 17 Kutscheid Rudolf männlich 24.07.1952 einfach Maschinist deutsch Antoniusstraße 20 56766 Ulmen 18 Hein Ilse weiblich 01.04.1960 einfach Arzthelferin deutsch Veilchenweg 7 56766 Ulmen 19 Lackes männlich Gastronom Bahnhofstraße 47 einfach 18 Hein weiblich 01.04.1960 einfach Arzthelferin deutsch - 41 - Veilchenweg 7 56766 Ulmen Ausgabe 18/2014 19 Lackes Peter männlich 30.09.1969 einfach Gastronom deutsch Bahnhofstraße 47 56766 Ulmen 20 Schmitt Franz männlich 18.02.1956 einfach Gastwirt deutsch Winkelstraße 27 56766 Ulmen Ulmen Ilse Nr. 6 Bürger für Ulmen (BFU) Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Frauen Männer Insgesamt 0 12 12 1. Hälfte 0 10 10 2. Hälfte 1 10 11 1. Hälfte 0 10 10 2. Hälfte 1 10 11 Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Eckardt Karl männlich 03.07.1953 einfach Berufssoldat a.D. deutsch Wiesenstraße 17 56766 Ulmen 2 Willems Hubert männlich 24.01.1955 einfach Postbeamter deutsch Ulmener Straße 26 56766 Ulmen 3 Weber Rolf männlich 10.11.1966 einfach Diplom-Ingenieur deutsch Waldstraße 14 56766 Ulmen 4 Wallebohr Peter männlich 06.03.1966 einfach Speditionskaufmann deutsch Floriansweg 14 56766 Ulmen 5 Mais Michael männlich 04.07.1962 einfach Sparkassenangestellter deutsch Burgfrieden 9 56766 Ulmen 6 Laux Josef männlich 05.09.1967 einfach Straßenwärter deutsch Vorpochtener Straße 7 56766 Ulmen 7 Dietzen Manfred männlich 02.07.1965 einfach Beamter deutsch Kleewiesenweg 24 56766 Ulmen 8 Mohr Willi männlich 21.05.1955 einfach Industriekaufmann deutsch Goltsteinstraße 4 56766 Ulmen 9 Laux Benedikt männlich 05.01.1996 einfach Schüler deutsch Vorpochtener Straße 7 56766 Ulmen 10 Wallebohr Frank männlich 14.05.1968 einfach Straßenbaumeister deutsch Bergweg 3 56766 Ulmen 11 Hens Christopher männlich 31.10.1994 einfach Auszubildender deutsch Alter Weg 17 56766 Ulmen 12 Pitzen Günter männlich 08.09.1964 einfach Beamter deutsch Bachstraße 4 56766 Ulmen 13 Jäger Simon männlich 04.04.1995 einfach Auszubildender deutsch Am Schlag 10 56766 Ulmen 14 Schmitz Elmar männlich 07.08.1959 einfach Fleischermeister deutsch Kelberger Straße 2 56766 Ulmen 15 Zenner Horst männlich 16.09.1965 einfach Qualitäts-Sonder-Prüfer deutsch Ritter-Hausten-Straße 5a 56766 Ulmen 16 Dietzen Alfred männlich 03.10.1950 Beamter deutsch Weidenstraße 19 56766 Ulmen einfach 15 Zenner männlich 16.09.1965 einfach Qualitäts-Sonder-Prüfer deutsch - 42 - Ritter-Hausten-Straße 5a 56766 Ulmen Ausgabe 18/2014 16 Dietzen Alfred männlich 03.10.1950 einfach Beamter deutsch Weidenstraße 19 56766 Ulmen 17 Schaaf Manfred männlich 04.04.1948 einfach Rentner deutsch Marktstraße 9 56766 Ulmen 18 Kreutz Udo männlich 01.11.1963 einfach Hotelier deutsch Dechant-Fenger-Straße 3 56766 Ulmen 19 Dietzen Silvia weiblich 05.12.1978 einfach Beamtin deutsch Floriansweg 13 56766 Ulmen 20 Münch Peter männlich 20.02.1977 einfach Elektroinstallateur deutsch Am Schlag 3 56766 Ulmen 21 Haag Hans männlich 06.08.1949 einfach Selbständiger Kaufmann deutsch Fronwiese 11 56766 Ulmen Ulmen Horst Nr. 7 Freie Wählergruppe Mohr (FWM) Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG Frauen Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung: Zahl der angetretenen Personen Zahl der gewählten Personen Männer Insgesamt 2 15 17 1. Hälfte 0 8 8 2. Hälfte 0 7 7 1. Hälfte 0 8 8 2. Hälfte 0 7 7 Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber Lfd. Nr. Nachname Vorname Geschlecht (m/w) Beruf Geburtstag Staatsangehörigkeit Benennungen Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 Mohr Reinhold männlich 16.04.1957 zweifach Pensionär deutsch Am Vogelsbaum 13 56766 Ulmen 2 Willwer Andreas männlich 20.05.1965 zweifach EDV-Administrator deutsch Ulmener Straße 34 56766 Ulmen 3 Löffler Stefan männlich 27.09.1958 zweifach Beamter deutsch Im Maibüsch 5 56766 Ulmen 4 Stolz Uwe männlich 11.12.1973 zweifach Justizvollzugsbeamter deutsch Am Vogelsbaum 5 56766 Ulmen 5 Franzen Fabian männlich 12.05.1990 zweifach Anlagenmechaniker deutsch Ulmener Straße 38 56766 Ulmen 6 Saxler Frank männlich 01.11.1972 einfach Feuerwehrmann deutsch Am Sonnenberg 1 56766 Ulmen 7 Fuhrmann Erhard männlich 16.04.1964 einfach Stadtarbeiter deutsch Am Vogelsbaum 9a 56766 Ulmen 8 Kutscheid Manfred männlich 01.12.1958 einfach Maschineneinrichter deutsch Ulmener Straße 4 56766 Ulmen 9 Stolz Alois männlich 03.07.1967 einfach Unternehmer in Anstellung deutsch Auf dem Kooten 11 56766 Ulmen 10 Malikowski Andreas männlich 14.05.1970 einfach Vorarbeiter deutsch Auf dem Kooten 5 56766 Ulmen 11 Peters Ulrich männlich 20.06.1983 einfach Maurer deutsch Marktstraße 3 56766 Ulmen 12 Kaiser Christopher männlich 28.10.1990 Soldat deutsch Floriansweg 6 56766 Ulmen einfach 11 Peters männlich 20.06.1983 einfach Maurer deutsch- 43 - Marktstraße 3 56766 Ulmen Ausgabe 18/2014 12 Kaiser Christopher männlich 28.10.1990 einfach Soldat deutsch Floriansweg 6 56766 Ulmen 13 Michels Gerhard männlich 09.01.1959 einfach Kraftfahrer deutsch Ulmener Straße 18 56766 Ulmen 14 Kutscheid Michael männlich 03.04.1968 einfach Schreiner deutsch Ulmener Straße 36 56766 Ulmen 15 Theobald Werner männlich 27.01.1950 einfach Rentner deutsch Üßbachtalstraße 8 56766 Ulmen Ulmen Ulrich Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulmen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters der Stadt Ulmen am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Stadt Ulmen hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters der Stadt Ulmen am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: 1. SPD Familienname, Vorname: Wagner, Günther Geburtstag: 25.06.1952 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Arbeitnehmer Straße, Hausnummer: Auf dem Acker 11 Postleitzahl, Ort: 56766 Ulmen 2. CDU Familienname, Vorname: Kerpen, Thomas Geburtstag: 27.12.1970 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Wasser- und Rohrnetzmeister Straße, Hausnummer: Jahnstraße 1 a Postleitzahl, Ort: 56766 Ulmen Ulmen, den 29.04.2014 gez. Albert Klein, Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeister Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsbeirat Meiserich der Stadt Ulmen, Ortsbezirk Meiserich I. Die Wahl zum Ortsbeirat Meiserich wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Ortsbeirat Meiserich waren zwei Monate vor der Wahl 0 Frauen und 5 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 den von der WählergruppeFreie Wählergruppe Mohr eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Meiserich mit folgenden Bewerbern zugelassen: 2,4 )-1,2/( 765',)-( /%75 7,40%11 4,%4( 62/: !9) 765',)-( %1*4)( #-//9)4 1(4)%5 !# "! ! 0;11/-', 0;11/-', 0;11/-', 0;11/-', 0;11/-', 0;11/-', " !! $! )15-21;4 ()765', )7)49),40%11 ()765', 6%(6%4&)-6)4 ()765', 756-:82//:7+5&)%06)4 ()765', %5',-1)1)-14-',6)4 ()765', "(0-1-564%624 ()765', !%" " ! 0"2+)/5&%70 !/0)1 7*()0226)1 !/0)1 0"2+)/5&%70% !/0)1 0"2+)/5&%70 !/0)1 !/0)1)4 64 !/0)1 !/0)1)4 64 !/0)1 Ulmen 62/: !9) 765',)-( %1*4)( #-//9)4 1(4)%5 %/-.295.- 1(4)%5 0;11/-', 0;11/-', 0;11/-', 0;11/-', 756-:82//:7+5&)%06)4 ()765', %5',-1)1)-14-',6)4 - 44 - ()765', "(0-1-564%624 ()765', "24%4&)-6)4 ()765', Aufgrund des Wahlvorschlags wird ein amtlicher Stimmzettel hergestellt, auf dem höchstens die anderthalbfache Zahl von Bewerberinnen oder Bewerbern aufgeführt ist, wie Ortsbeiratsmitglieder zu wählen sind. Der Stimmzettel enthält zusätzlich Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Ortsbeiratsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber, die sie wählen wollen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 KWG). 3. Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlvorschlag durch eindeutige Kennzeichnung des Stimmzettels (Listenstimme) unverändert annehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern von oben nach unten eine Stimme zugeteilt, wie Ortsbeiratsmitglieder zu wählen sind. 4. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel andere wählbare Personen eintragen und auch Bewerberinnen und Bewerber streichen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG). 5. Die Wählerinnen und Wähler können einzelne Stimmen Bewerbern geben und zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jedem Bewerber des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der vom Wähler bereits gekennzeichneten, gestrichenen oder eingetragenen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38 Abs. 3 KWG). 6. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 KWG). III. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Ulmener Bauernmarkt Auf dem „Alten Postplatz“ Jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr Südfrüch Gemüse, Südfrüchte, Eier, te t ObsObst, Eier Geflügel Geflügel, Nudeln, Honig, frischer Fisch Honig Gemüse Nudeln 0"2+)/5&%70 !/0)1 !/0)1)4 64Ausgabe 18/2014 !/0)1 !/0)1)4 64 !/0)1 7*()0226)1 !/0)1 Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Ulmen, den 29.04.2014 gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Ortsbeiratswahl Meiserich Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulmen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Meiserich der Stadt Ulmen am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Stadt Ulmen hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers im Ortsbezirk Meiserich der Stadt Ulmen am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: 1. Freie Wählergruppe Mohr Familienname, Vorname: Mohr, Reinhold Geburtstag: 16.04.1957 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Pensionär Straße, Hausnummer: Am Vogelsbaum 13 Postleitzahl, Ort: 56766 Ulmen 2. Kutscheid Familienname, Vorname: Kutscheid, Klaus Geburtstag: 01.08.1965 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Feuerwehrmann Straße, Hausnummer: Auf dem Kooten 25 Postleitzahl, Ort: 56766 Ulmen Ulmen, den 29.04.2014 gez. Günther Wagner als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Günther Wagner finden dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden. Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm und einer Auflösung von mind. 250 dpi) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion Ulmen - 45 - URSCHMITT Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151/28062997 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Urschmitt Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Urschmitt ist zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am Donnerstag, den 08.05.2014, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus „Ursmadia“, Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den Militärflugplatz Büchel Nicht öffentlicher Teil 2. Grundstücksangelegenheit 3. Grundstücksangelegenheit 4. Mitteilungen gez. Peter Jahnen, Ortsbürgermeister Außenanstrich Gemeindegarage Nachdem wir nun den Außenanstrich des Gemeindehauses weitestgehend fertiggestellt haben, finden am Samstag, dem 10. Mai noch weitere Anstricharbeiten an der Gemeindegarage statt. Die Freiwillige Feuerwehr hat sich bereit erklärt, diese Arbeiten zu übernehmen. Wer darüber hinaus noch mithelfen möchte, ist herzlich eingeladen. Wir treffen uns am Samstag, dem 10. Mai um 09.30 Uhr an der Gemeindehalle. Peter Jahnen Grußwort zur Kirmes vom 2. - 5. Mai 2014 Liebe Urschmitter, traditionell feiern wir am 1. Maiwochenende - in diesem Jahr bereits vom 2. - 5. Mai - unsere Kirmes nach dem Schutzpatron unser Pfarrkirche, dem heiligen Quirinus. Die Kirmes wird auch in diesem Jahr wiederum von der Freiwilligen Feuerwehr veranstaltet. Darüber hinaus wird der Kirmessonntag für unsere Freiwillige Feuerwehr ein besonderer Tag. Um 14.00 Uhr wird Herr Werner Schneiders durch unseren Landrat, Herrn Manfred Schnur, für seine 40-jährige Mitgliedschaft und seine Arbeit in der Feuerwehr geehrt. Um 16.00 Uhr wird das der Freiwilligen Feuerwehr Urschmitt zugewiesene Feuerwehrfahrzug - TSF W im Rahmen einer feierlichen Andacht von Herrn Pater Kaufmann eingesegnet und von unserem Verbandsbürgermeister, Herrn Alfred Steimers, übergeben. Besuchen Sie die Kirmes an einem Abendprogramm, beim Frühschoppen oder lassen Sie sich mit Ihren Angehörigen das Mittagsmenü sowie Kaffee & Kuchen am Nachmittag im Bürgerhaus Ursmadia schmecken. Unterstützen Sie bitte die Bemühungen der Feuerwehr durch Ihre Teilnahme bei der Ehrung und der Einweihung des „neuen“ Feuerwehrfahrzeuges. Auf alle Fälle wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen auf unserer Kirmes ein paar schöne Stunden im Familien- und Freundeskreis. Peter Jahnen Ausgabe 18/2014 Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Urschmitt I. Die Wahl zum Gemeinderat Urschmitt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Urschmitt waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 5 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Urschmitt, den 29.04.2014 gez. Peter Jahnen, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Urschmitt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Urschmitt am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Urschmitt hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Urschmitt am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: Ulmen - 46 - 1. Jahnen Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Jahnen, Peter 27.06.1957 deutsch Beamter Auf dem Bungert 16 56825 Urschmitt Urschmitt, den 29.04.2014 gez. Walter Sossong, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister WAGENHAUSEN Kläpperkinder! Vielen Dank an die Kläpperkinder, die mittags und abends das Leuten der Kirchenglocken vor Ostern durch das Kläppern ersetzt haben. Wir freuen uns, dass die Kinder diese Tradition weiterführen. Ausgabe 18/2014 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Wagenhausen, den 29.04.2014 gez. Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Wagenhausen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Wagenhausen am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Wagenhausen I. Die Wahl zum Gemeinderat Wagenhausen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Wagenhausen waren zwei Monate vor der Wahl 0 Frauen und 6 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Wagenhausen hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/ des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Wagenhausen am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: 1. Hendges Familienname, Vorname: Hendges, Heinz-Werner Geburtstag: 02.11.1950 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Berufskraftfahrer Straße, Hausnummer: Hauptstraße 22 Postleitzahl, Ort: 56826 Wagenhausen 2. Weber Familienname, Vorname: Weber, Andreas Geburtstag: 15.05.1981 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Landwirtschaftsmeister Straße, Hausnummer: Hauptstraße 4 Postleitzahl, Ort: 56826 Wagenhausen Wagenhausen, den 29.04.2014 gez. Bernd Mertes, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister WeiLer Ortsbürgermeister Otto Schneiders Tel. 02678/1064 o. 0151/52072522, Fax 02678/952955 E-Mail: [email protected] Fundsache Im Bereich Bungert ist ein Zimmerschlüssel gefunden worden. Der/die Verlierer/in kann sich bei der Gemeindeverwaltung melden. Mit freundlichen Grüßen Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Ulmen - 47 - Ausgabe 18/2014 Seniorentreff Grüße zur hl. Kommunion In diesem Jahre empfangen David Brost und Matthias Mohr das eucharistische Sakrament der Erstkommunion. Unter dem Motiv des „Regenbogens“ haben sich die Kinder mit ihren Katechetinnen für diesen Tag lange und gut vorbereitet. Am Ende der Vorbereitungszeit wünsche ich unseren Kommunionkindern, dass sie Jesus als Freund erfahren und ein Leben lang von Jesus im christlichen Glauben begleitet werden. Liebe Kommunionkinder aus Weiler, zum Fest der heiligen Kommunion darf ich euch, euren Eltern, Paten und Angehörigen die herzlichsten Glückwünsche übermitteln und gratuliere von Herzen. Ich wünsche allen ein schönes Fest und möge dieser Tag unvergessen bleiben. Euer Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Am 15. April traf sich eine Interessengruppe zwecks Planung eines monatlichen Seniorentreffs im Gemeindehaus. Es wurden einige Planungen und Ideen eingebracht, die dann nach und nach unter Mitarbeit der Senioren realisiert werden sollen. Folgendes ist bereits geplant: Treff soll immer der letzte Mittwoch im Monat sein. Erster Treff: 28. Mai 2014 Beginn: 14:30 Uhr im Gemeindehaus. Beim ersten Treffen sollen einige Karten/-Brettspiele angeboten werden: Unterstützt durch Ideen von Anne-Maria Weber. Nicht nur die Frauen, auch die Männer sind angesprochen. Teilnehmen kann jeder, der sich als Senior/in fühlt. Ein Organisationsteam bereitet die körperliche Stärkung mit Kaffee, Kuchen und Getränken vor. Das Organisationsteam kann noch tatkräftige Helfer gebrauchen. Freiwillige können sich gerne beim Ortsbürgermeister melden. Weiter Informationen folgen. Mit freundlichen Grüßen Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Weiler I. Die Wahl zum Gemeinderat Weiler wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Weiler waren zwei Monate vor der Wahl 0 Frauen und 8 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Gefahr für unsere Wildtiere Die Zeit der Mahd ist gekommen und unsere Landwirte wollen zum richtigen Zeitpunkt ihre Ernte einfahren. Dabei sind unsere Wildtiere, durch die Mähmaschinen die mit 20 - 40 km/h auf das Tierversteck zugefahren kommen, extrem gefährdet. Der lauter werdende Motorlärm löst bei dem Tier keinen Fluchtreflex aus, sondern den Instinkt, sich flach auf den Boden zu legen. So kann es von den rotierenden Scheren des Mähwerks erfasst und verletzt oder getötet werden. Als Schutz wäre schon hilfreich für die Tiere, die Felder von innen nach außen zu mähen. Auch unsere Jägerschaft bietet hierzu direkte Hilfe an. Gerne kommt die Jägerschaft vom „Jagdbogen II Mortlich“ vor Ort und sucht die Wiesen vor dem Mähen mit einem Hund nach Jungtieren ab. Sie bitten um eine 24-stündige vorherige Information: Jagdpächter: Dirk Richter, 015221623412 Jagdhelfer: Dennis Lorenz, Tel: 0174 4562612 Noch eine Bitte: Fassen Sie Jungtiere niemals mit Händen an. Handschuhe oder Gras verwenden. Mit freundlichen Grüßen Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Weiler, den 29.04.2014 gez. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Ulmen - 48 - Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Weiler Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Weiler am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Weiler hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Weiler am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Schneiders Familienname, Vorname: Schneiders, Otto Geburtstag: 13.09.1951 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Pensionär Straße, Hausnummer: Im Backesgarten 21 Postleitzahl, Ort: 56825 Weiler Weiler, den 29.04.2014 gez. Lothar Berenz, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister WOLLMERATH Vertretung Vom 05.05.2014 bis zum 21.05.2014 werde ich vertreten durch den Beigeordneten Herrn Alfons Krämer. Wolfgang Schmitz Spielplatz Ausgabe 18/2014 Am vergangenen Wochenende wurde mit den Arbeiten zum Aufstellen der Spielplatzgeräte begonnen. Die Arbeitsbereitschaft war mehr als vorbildlich. Dafür ein herzliches Dankeschön. An diesem Wochenende wollen wir die Betonarbeiten abschließen. Hierzu sind noch einmal fleißige Hände gefragt. Herr Röder wird von Freitagmorgen bis Samstagnachmittag anwesend sein. Beton wird Samstag um 9.00 Uhr geliefert. Damit wären die Arbeiten zum Aufstellen der Geräte beendet. Anschließend ein kleiner Umtrunk. Über das weitere Vorgehen wird dann rechtzeitig informiert. Vorab schon jetzt vielen Dank für euren Einsatz. Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Wollmerath I. Die Wahl zum Gemeinderat Wollmerath wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Wollmerath waren zwei Monate vor der Wahl 0 Frauen und 6 Männer vertreten. II. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht wurde. III. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). IV. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Wollmerath, den 29.04.2014 gez. Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl Ulmen - 49 - Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Wollmerath Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Wollmerath am 25. Mai 2014 gemäß § 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Wollmerath hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/ des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Wollmerath am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Schmitz Familienname, Vorname: Schmitz, Wolfgang Geburtstag: 17.11.1955 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Versicherungsfachmann BWV Straße, Hausnummer: Hauptstraße 20 Postleitzahl, Ort: 56826 Wollmerath Wollmerath, den 29.04.2014 gez. Alfons Krämer, 1. Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister ANDERE BEHÖRDEN Finanzamt Simmern-Zell Info-Veranstaltung für Gemeinnützige Vereine Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Vereine informiert das Finanzamt Simmern-Zell in drei Abendveranstaltungen jeweils über die folgenden Themen: • formelle Gemeinnützigkeit und Tatsächliche Geschäftsführung • Die 4 verschiedenen Vereinsbereiche • Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht • Zuwendungsbestätigungen / Spendenbescheinigungen • Tipps und Hinweise zur Steuererklärung / Kassenführung Die Veranstaltungen sind für die folgenden Termine und Orte vorgesehen: Montag, 12. Mai 2014 ab 19:00 Uhr Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Donnerstag, 15. Mai 2014 ab 19:00 Uhr Sitzungssaal des Finanzamtes Zell Schloßstraße 42, 56856 Zell Mittwoch, 21. Mai 2014 ab 19:00 Uhr Großer Sitzungssaal der Kreisverwaltung Cochem-Zell Raum 4.50, Endertplatz 2, 56812 Cochem (Bitte Nebeneingangstür benutzen ) Zur besseren Planung wird um unverbindliche Anmeldungen an die Körperschaftsteuerstelle in Simmern unter [email protected] oder telefonisch unter 06761-855-32724 gebeten. Eventuelle Terminänderungen entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder unserer Homepage www.finanzamt-simmern-zell.de Klimaschutzaktivitäten des Kreises und der Verbandsgemeinde Stromsparen im Haushalt - Wie Sie mit einfachen Maßnahmen Ihre Stromrechnung senken können Die Strompreise klettern scheinbar unaufhaltsam. Da lohnt es sich, den eigenen Umgang mit Strom einmal kritisch unter die Lupe zu nehmen. Schon mit geringen Veränderungen im Alltag lassen sich in vielen Haushalten ohne Komfortverlust im Jahr viel Strom und etliche Euro sparen. Thematisiert werden neben Beleuchtung auch die Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik, ergänzt um die „Stromschlucker“, die sich in manchen Gebäuden und Wohnungen tummeln. Auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren Eigenverbrauch erhöhen möchten, können diese Hinweise sehr sinnvoll sein. • Wie lese ich meine Stromrechnung? Ausgabe 18/2014 • Wie ist der eigene Jahresverbrauch eigentlich einzuschätzen? • Was sind die typischen „Stromschlucker“ und wie entlarve ich diese im eigenen Haus? • Wann ist es sinnvoll ein Altgerät gegen ein effizientes Neugerät auszutauschen? • Dies sind nur einige Fragestellungen auf die es Antworten geben wird. Leitung: Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Andre, Energieberater Verbraucherzentrale RLP e. V. Termin: Di., 13.05.14, 18.00 - 20.00 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 10 €, für Mitglieder 8 € Anmeldung: Kreisvolkshochschule Cochem-Zell Ravenéstraße 17, 56812 Cochem Tel.: 02671/61-464 Email: [email protected] Internet: www.unser-klima-cochem-zell.de SONSTIGE MITTEILUNGEN Eifel-Kulturtage MATHIAS RICHLING am 09.05.14 zu Gast im Forum Daun Im achten Jahr in Folge veranstalten die Eifel-Kulturtage e.V. ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Programm in mehreren Landkreisen der Eifel. Eine Auslastung von über neunzig Prozent spricht für sich. Mit MATHIAS RICHLING kommt am 09.05.14 ein Urgestein des politischen Kabaretts ins Forum Daun. Seit vierzig Jahren ist er zu Gast in allen großen Veranstaltungssälen der Republik. Und stets war und ist er darauf bedacht, den Politikern sehr genau auf den Mund zu schauen und deren Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Seine Parodien der Politgrößen sind legendär. “Deutschland to go!“ ist MATHIAS RICHLINGS spielerische und dennoch radikale, hochaktuelle Auseinandersetzung mit der deutschen und europäischen Wirklichkeit. MATHIAS RICHLING holt wieder das gesamte Polit-Personal von Regierung und Opposition auf die Bühne, stellt es zur Rede, dreht jedes Wort um, bis die Floskeln purzeln und die Hülsen sichtbar werden. Fiktion und Realität verschmelzen und dieses brisante Gemisch entzündet ein Pointenfeuerwerk, bei dem der Bürger sich lauthals ins Fäustchen lachen darf. In diesem Jahr erwarten wir vom 25.04. bis 04.10. u.a. MATHIAS RICHLING am 09.05. in Daun, den Schriftsteller WLADIMIR KAMINER in Cochem und zur Fußball-WM GERALD ASAMOAH, den Publikumsliebling von Schalke 04, in Hetzerath. Lust auf www.eifel-kulturtage.de? Eintrittskarten für Mathias Richling zum Preis von 20,00€ / 15,00 € erm. (plus VVK-Gebühr) gibt es in den Sparkassenfilialen, in der VVK-Stellen von TICKET REGIONAL, im Forum Daun oder online unter www.eifel-kulturtage.de . Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Thema: In Trier: Informationsveranstaltungen zur Rente Viele Informationen zur Rente gibt es bei Veranstaltungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in der Auskunftsund Beratungsstelle, Herzogenbuscher Straße 54 in Trier: Am 6. Mai zum Thema „Meine Altersvorsorge - was habe ich schon, was brauche ich noch?“ - also über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge bei Invalidität, Alter oder Tod, über staatliche Hilfen und vieles mehr zur Altersvorsorge. Am 20. Mai zum Thema „Erwerbsgemindert oder berufsunfähig - was wäre wenn?“ - also über Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung, wie lange eine Rente gezahlt wird und in welcher Höhe. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 16:30 Uhr. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0651 14550-0, Fax 0651 14550-50 oder E-Mail [email protected] Ulmen - 50 - Ausgabe 18/2014 Freitag, 9. Mai, Mathias Richling 20:00 Uhr „Deutschland to go!“ Veranstalter: Eifel Kulturtage Samstag, 17. Mai: Konzert 20:00 Uhr des Sinfonischen Blasorchesters Vulkaneifel Donnerstag, 22. Mai: Abendkonzert 20:00 Uhr des Musikvereins Waldkönigen Eintritt frei Dienstag, 27. Mai: Eifel Literaturfestival 20:00 Uhr Lesung mit Anne Gesthuysen Donnerstag, 5. Juni: Abendkonzert 20:00 Uhr des Musikvereins Daun 1876 e.V. Eintritt frei Montag, 9. Juni: Konzert 17:00 Uhr mit der GSG Bigband unter der Leitung von Uli Nonn Programmänderungen sind möglich! Mit freundlicher Unterstützung der Volksbank RheinAhrEifel eG Für weitere Informationen zu den Veranstaltungen steht Ihnen das Team des Gäste- und Veranstaltungszentrums FORUM DAUN, Leopoldstr. 5, 54550 Daun, 06592 951313 oder 951312 gerne zur Verfügung. Eintrittskarten erhalten Sie im Forum Daun und an allen TicketRegional-Vorverkaufsstellen sowie im Internet: www.forum-daun. de oder www.ticket-regional.de Öffnungszeiten des Veranstaltungsbüros: Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr Samstag 09:00 bis 15:00 Uhr Sonntag 10:00 bis 13:00 Uhr Klassik auf dem Vulkan - Kultursommer Rheinland-Pfalz Forum Daun Sonntag, 4. Mai: Dido and Aeneas 17:00 Uhr Oper von Henry Purcell Mit 6 Solisten, Madrigalchor Daun, Ballett im Hof und Mitgliedern des Akademischen Orchesters Bonn Veranstalter: Kulturkreis Daun e.V. Im Rahmen des Kultursommers Rheinland-Pfalz Donnerstag, 8. Mai: Abendkonzert 20:00 Uhr des Musikvereins Daun 1876 e.V. Eintritt frei Samstag, 24. Mai: Eröffnungskonzert 20:00 Uhr Klassik auf dem Vulkan Camerata Cusana mit Prof. Georg Klütsch (Fagott) Alexander Kaul (Oboe) Evangelische Kirche auf dem Burgberg Samstag, 28. Juni: „Shakespeares „Der Widerspenstigen Zähmung“ 20:30 Uhr Klassik auf dem Vulkan Burghofbühne Dinslaken OpenAir auf dem Dauner Burgberg Sonntag, 29. Juni: „Das Dschungelbuch“ 16:00 Uhr Familienklassik auf dem Vulkan Kindertheater Wackelzahn OpenAir auf dem Dauner Burgberg Samstag, 19. Juli: ABBA Gold - The Concert Show 20:30 Uhr Klassik auf dem Vulkan OpenAir am Gemündener Maar Samstag, 2. August: Giora Feidman & das Gershwin Quartett 20:30 Uhr Klassik auf dem Vulkan OpenAir am Gemündener Maar SCHULNACHRICHTEN Freiwilliges soziales Jahr Ganztagsschulen: Realschule plus Lutzerath-Ulmen - Grundschule Lutzerath In unserem Ganztagsschulbetrieb bieten wir zum 01.08.2014 für das Schuljahr 2014/2015 einen Platz für ein „Freiwilliges soziales Jahr“ an. Das bieten Sie: - Sie sind möglichst mindestens 18 Jahre alt - pädagogisches Geschick, Geduld und Freude im Umgang mit jungen Menschen - Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsfähigkeit - Ideenreichtum und Selbstständigkeit Das bieten wir: - interessanter, abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit sehr gutem und kollegialem Betriebsklima - mehrere unterstützende Seminare und Schulungen - Vergütung entsprechend gesetzl. Grundlage - ggfls. Bonuspunkte für die Bewerbung um einen Studienplatz - einen sehr guten Einblick in den Lehrerberuf - Anerkennung des FSJ als Praxisjahr für die FHS nach Klasse 12 Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. (Auch gerne per E-mail unter: [email protected]) Grundschule Lutzerath & Realschule plus LutzerathUlmen z. Hd. Herr Schmittgen / Herr Welter Schulstraße 2, 56826 Lutzerath Ulmen - 51 - Ausgabe 18/2014 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an der Grundschule Ulmen Die Grundschule Ulmen bietet zum neuen Schuljahr 2014/15 zwei attraktive Stellen im Freiwilligen Dienst an. Die zukünftigen Freiwilligen unterstützen die Lehrer/innen in ihrer pädagogischen Arbeit. Sie lernen dabei den Bereich der Ganztagsschule kennen und können dort auch eigenverantwortlich Arbeitsgemeinschaften anbieten. So können erste Erfahrungen in einem pädagogischen Berufsfeld gemacht werden. Voraussetzungen für die Tätigkeit sind Interesse an der Begleitung und Förderung von Grundschulkindern, eine positive Einstellung zur Schule, sowie Freude an der Zusammenarbeit in einem innovativen Team. Schulen Grundschule Lutzerath.................................................Tel.: 02677-422 Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677-910045 E-Mail....................................................... [email protected] Grundschule Ulmen....................................................Tel.: 02676-8177 Bahnhofstr. 35-37..................................................... Fax: 02676-951784 E-Mail........................................................................gs.ulmen@web.de Grundschule Alflen.......................................................Tel.: 02678-562 Schulstr. 14 E-Mail.......................................................grundschule-alflen@gmx.de Grundschule Büchel......................................................Tel.: 02678-228 Schulstr. 2 E-Mail............................................................... [email protected] Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule) Schulstandort Lutzerath................................................ Tel. 02677/422 Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677/910045 E-Mail....................................................... [email protected] Schulstandort Ulmen................................................... Tel. 02676/1551 Am Jungferweiher 2.................................................... Fax: 02676/8299 E-Mail............................................................ [email protected] KIRCHLICHE NACHRICHTEN Kloster Maria Martental Freitag, 02.05.2014, Herz-Jesu-Freitag 15.00 Uhr Eucharistische Anbetung und Beichtgelegenheit 17.00 Uhr Herz-Jesu-Amt, Messbundmesse Samstag, 03.05.2014 16.30 Uhr Rosenkranz 17.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 04.05.2014, 3. Sonntag der Osterzeit 08.30 Uhr Frühmesse 10.30 Uhr Rosenkranz 11.00 Uhr Hochamt 15.00 Uhr Maiandacht in den Anliegen der Kranken mit Einzelsegnung 16.30 Uhr Rosenkranz 17.00 Uhr Abendmesse Dienstag, 06.05.2014 14.30 Uhr Rosenkranz 15.00 Uhr Pilgermesse Mittwoch, 07.05.2014 19.00 Uhr Glaubenskurs mit Pater Schädle SCJ Freitag, 09.05.2014 16.30 Uhr Rosenkranz 17.00 Uhr Messbundmesse Samstag, 10.05.2014 16.30 Uhr Rosenkranz 17.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 11.05.2014, 4. Sonntag der Osterzeit 08.30 Uhr Frühmesse 10.30 Uhr Rosenkranz 11.00 Uhr Hochamt 15.00 Uhr Maiandacht 16.30 Uhr Rosenkranz 17.00 Uhr Abendmesse Die Bewerber sind sozial- und krankenversichert, erhalten Taschen- und Verpflegungsgeld, einen Wohnzuschuss und werden durch mehrere Bildungsseminare während des FSJ beschult und begleitet. Das FSJ wird auch als Praxisteil für die Erlangung der Fachhochschulreife anerkannt. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich ab sofort: Grundschule Ulmen, Bahnhofstr. 37, 56766 Ulmen, Telefon: 02676/81 77, Email: [email protected], Ansprechpartnerin: Frau Kutscheid. Pfarreiengemeinschaft Ulmen Gottesdienste Samstag, 3. Mai 2014 18:00 Uhr Gillenbeuren, Vorabendmesse 18:00 Uhr Lutzerath, Vorabendmesse Sonntag 4. Mai 2014 09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe 09:00 Uhr Wollmerath, Hochamt 09:30 Uhr Faid, Hochamt 09:30 Uhr Urschmitt, Gelöbnisprozession, anschl. Kirmeshochamt 10:00 Uhr Beuren, Feier der Erstkommunion 10:15 Uhr Büchel, Rosenkranzgebet 10:30 Uhr Bad Bertrich, Wort-Gottes-Feier 10:30 Uhr Ulmen, Hochamt 10:45 Uhr Büchel, Hochamt 15:00 Uhr Urschmitt, Dankandacht der Kommunionkinder Angebote in St. Martin Ulmen Dienstag, 6. Mai 2014 Schwesternkonvent 07:00 Uhr Laudes Kapelle 18:30 Uhr Andacht für Trauernde Donnerstag, 8. Mai 2014 TAF Wehrholz 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro Pfarrei St. Matthias Ulmen Außenrenovierung bald abgeschlossen Arbeiten an Turm und Dach der Ulmener Pfarrkirche neigen sich dem Ende zu Die im letzten Jahr begonnenen Renovierungsarbeiten am Kirchturm und am Kirchendach der Ulmener Pfarrkirche „St. Matthias“ neigen sich dem Ende zu. Nach fast neun Monaten „Stehzeit“ kann das Gerüst in den kommenden Tagen wohl abgebaut werden. In den vergangenen Monaten wurden neben einer kompletten Neueindeckung und einer Generalüberholung der Ausfugungen am Kirchturm auch eine Restaurierung des Kirchenhahns, der Kirchenuhren und der Glocken vorgenommen. Weiterhin wurde die dem Ulmener Maar zugewandte Seite des Hauptkirchenschiffs im wesentlichen neu eingedeckt und die Dachentwässerungsrohre neu verlegt. Hinzu kamen noch einige andere und kleinere Gewerke, die für den Erhalt der Ulmener Pfarrkirche notwendig waren. „Aber damit sind die Renovierungsarbeiten an unserer Kirche aber noch lange nicht abschlossen. Auch wenn bald kein Gerüst mehr von außen zu sehen sein wird, so muss im Innern des Gotteshauses weitergearbeitet werden. Denn hier ist unter anderem ein neuer Anstrich notwendig, um die durch die Wassereinbrüche entstandenen Schäden zu beheben,“ so der Vorsitzende des Fördervereins Pfarrkirche St. Matthias Ulmen, Volker Dunkel. Ulmen - 52 - Dafür würde die Pfarrei aber noch eine große Menge an finanziellen Mitteln benötigen, weil die Maßnahmen der Innenrenovierung vom Bistum Trier, wenn überhaupt, nur mit sehr geringen Zuschüssen versehen würden, stellen Volker Dunkel und Dechant Walter Fuß als „Hausherr“ des Kirchengebäudes unisono fest. „Hier müssen wir den Löwenanteil der noch nicht endgültig feststehenden Kosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Und da kann ich nur wieder an die bisher schon sehr gute und hohe Spendenbereitschaft der Ulmener Pfarrangehörigen, Geschäftsleute und Vereine appellieren, damit wir auch diese große und fordernde Aufgabe angehen und abschließen können,“ zeigt sich Dechant Fuß optimistisch. „Gerne können auch alle Interessierten Mitglied im Förderverein Pfarrkirche St. Matthias Ulmen werden. Der Jahresbeitrag für Einzelpersonen beträgt 30 €, für Familien 50 €. Anmeldeformulare sind zu den Bürozeiten im Pfarramt in Ulmen oder beim Vorstand des Fördervereins erhältlich. Wer aber lieber etwas spenden möchte; hier sind die Konten bei der Sparkasse Mittelmosel (BLZ 58751230; KtoNr. 32336786) und der Volksbank RheinAhrEifel (BLZ 57761591 KtoNr. 661737801),“ ergänzt Volker Dunkel abschließend. Wilfried Puth Ausgabe 18/2014 Pfarrei St. Johannes der Täufer Alflen Mitgliederversammlung Der Freundeskreis „Renovierung Pfarrkirche St. Johannes der Täufer Alflen“ lädt hiermit zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Montag, 5. Mai 2014 um 19.00 Uhr im Pfarrhaus in Alflen statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht und Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 4. Wahl von zwei Kassenprüfern für die kommenden zwei Jahre 5. Verschiedenes Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder des Freundeskreises, ausdrücklich aber auch alle anderen Interessierten ganz herzlich eingeladen. St. Matthias-Pilgergemeinschaft Ulmen Trierpilger treffen sich Dieses Bild gehört bald der Vergangenheit an. Das Gerüst hat ausgedient; die Außenrenovierung an der Ulmener Pfarrkirche ist bald abgeschlossen. Auch in diesem Jahr führt die St. Matthias-Pilgergemeinschaft Ulmen wieder eine Fußwallfahrt zum Grab des Heiligen Apostel Matthias nach Trier durch. Die Wallfahrt findet in diesem Jahr vom 23. bis 25. Mai statt. Es ist nun schon das 20. Mal, dass sich Pilgerinnen und Pilger seit dem Wiederaufleben der Gemeinschaft auf den Weg machen, um bei Rosenkranzgebet, meditativen Texten und Gesängen, aber auch in der Gemeinschaft ein Stück des irdischen Pilgerweges zusammen zu gehen und zu erleben. Zu einem letzten Pilgertreffen vor der Wallfahrt sind alle interessierten Pilgerinnen und Pilger, die in diesem Jahr aktiv an der Fußwallfahrt teilzunehmen am Donnerstag, 8. Mai um 19.30 Uhr in das Gasthaus „Peter’s Bistro“ in der Bahnhofstraße in Ulmen eingeladen. Unmittelbar vorher findet um 18.00 Uhr eine heilige Messe in der Filialkirche „Maria Königin“ im Ulmener Stadtteil Vorpochten statt. Alle Pilgerinnen und Pilger sind ganz herzlich eingeladen, auch an diesem Gottesdienst teilzunehmen. Die Teilnahme an diesem Treffen ist sehr wichtig, um die Unterkünfte zu vergeben, die Bereitstellung der Verpflegung und anderes mehr für unterwegs zu planen und zu organisieren sowie den finanziellen Eigenbeitrag einzuzahlen. Auch das Thema Vorbereitung auf die Wallfahrt wird angesprochen. Die Möglichkeit zu weiteren Anmeldungen besteht nicht mehr, da die die Zimmerkontingente in Kordel restlos erschöpft sind. Für weitere Rückfragen steht ab sofort Brudermeister Volker Dunkel (Tel.: 02676 - 525) zur Verfügung. (wp) Katholische Kirchengemeinde Lutzerath Dank an Jagdgenossenschaft Lutzerath In ihrer Jahreshauptversammlung hat die Jagdgenossenschaft Lutzerath beschlossen, für die Renovierung der Wallfahrtskirche Driesch 5000 Euro zur Verfügung zu stellen. Heinz Trippen, der Vorsitzende des Kirchbauvereins bedankt sich sehr herzlich für dieses Engagement. „Damit kommen wir wieder einen Schritt weiter“, so Trippen, der die momentane Bauverzögerung erläutert. Da die Orgel in der Kirche an ihren ursprünglichen Platz in der Mitte der Empore versetzt werden soll, musste der Boden der Empore sowohl von oben als auch von unten geöffnet werden. Der Baustatiker des Bistums drängte auf ein Gutachten der für den Bau der Empore verwendeten Hölzer. Heraus kam, dass einige Balken die Last der Empore nicht hätten weiterhin tragen können, weil sie von Schädlingen befallen sind. Die ältesten Holzbalken werden auf das Schlagjahr 1725 datiert. Andere Balken stammen aus dem Jahr 1751. Schon bei der Renovierung im Jahr 1972 kam zu Tage, dass die Orgel ebenfalls 1751 angeschafft wurde. Theodor Claus aus Cochem war der Erbauer der barocken Orgel. Eine so wertvolle Einrichtung muss natürlich erhalten bleiben, auch wenn sich dadurch die Fertigstellung der Renovierung verzögert, so das einhellige Urteil des Kirchengemeinderates Lutzerath. .DWKROLVFKH|IIHQWOLFKH%FKHUHL GHU3IDUUHLHQJHPHLQVFKDIW8OPHQ .|%*HYHQLFK .|%/XW]HUDWK +DXVGHU'RUIJHVFKLFKWH+DXSWVWU *HYHQLFK7HO² $OWHV3IDUUKDXV 7ULHUHU6WU /XW]HUDWK7HO *H|IIQHW *H|IIQHW )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche Hauskreise Bibelkreis wann und wo? Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch. Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122. Zuhörtelefon die Telefonandacht (Tel. 02653/4378) Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr. Thema ab 2. Mai Was hat man denn von einem Leben mit Gott? Ulmen - 53 - Geschichtentelefon - für Kinder (Tel. 02653/9119090) Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids! Briefseelsorge Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach 1101, 56755 Kaisersesch. Internet Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.com Evangelische Kirchengemeinde Cochem Gottesdienste: Sonntag, 4. Mai 10.30 Uhr Georgskapelle Karden Gemeinsamer Gottesdienst mit Kindergottesdienst Veranstaltungen: Donnerstag, 8. Mai 15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem - Frauenhilfe Jeden Freitag (außer Ferien) 15.30 Uhr bis 17.30 Gemeindehaus Cochem Jungschar für 8-11-Jährige Jeden Samstag (außer Ferien) 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Katharina-von-Bora-Haus in Ulmen Jungschar für 8-11-Jährige Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59 Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr. Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem, Tel. 02671 - 7114. Internet: www.ev-kirchengemeinde-cochem.de Ev. Kirchengemeinde Zell-Bad Bertrich-Blankenrath Gottesdienstnachrichten vom 02.05.2014 bis 11.05.2014 Sonntag, 04.05.2014, 09.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden mit Abendmahlsfeier Achtung: In Zell findet an diesem Sonntag kein Gottesdienst statt! Samstag, 10.05.2014, 14.00 Uhr 1. Konfirmationsgottesdienst in Blankenrath Sonntag, 11.05.2014, 10.30 Uhr 2. Konfirmationsgottesdienst in Blankenrath Treffen in Zell Freitag, 02.05.2014, 15.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeinderaum Dienstag, 06.05.2014, 19.00 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeinderaum Samstag, 10.05.2014, 10.30 Uhr - 11.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeinderaum mit dem Thema: „Suchet Gott, so werdet ihr leben“ - die Botschaft des Propheten Amos.? Neuapostolische Kirche Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße Gottesdienste: Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr Fachstelle Marienburg/Wittlich und Kirche der Jugend Kinder und Jugendliche schützen - Grenzen achten -den präventiven Blick schärfen Das Thema Kindeswohlgefährdung und Prävention ist in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Worauf gilt es zu achten? Woran erkennt man in Freizeiten, auf Wallfahrten, in Gruppenstunden und in dem täglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen mögliche Gefährdungen? Wie kann unsere Arbeit zu einer guten Prävention beitragen? Wie ist das mit der Verpflichtungserklärung und dem Erweiterten Führungszeugnis? Wir wollen sensibel machen, gewohnt und unaufgeregt und methodisch gut aufbereitet. Ausgabe 18/2014 Die Veranstaltung ist für GruppenleiterInnen und Verantwortliche in der Jugendarbeit ab 16 Jahre, Verantwortliche und BegleiterInnen der Ministrantenwallfahrt 2014 und wird geleitet von Birgit Laux, Gemeindereferentin und Lorenz Müller, pädagogischer Referent. Sie findet statt am Donnerstag, 15. Mai 2014 von 19.00 - 21.30 Uhr in den Räumen der Fachstelle Jugend Wittlich, Alberostr. 10, 54516 Wittlich-Bombogen. Anmeldungen bitte an: fachstellejugend.marienburg@bistum-trier. de bzw. Tel.: 06542-901353. Anmeldeschluss ist der 9. Mai 2014. Vertrauens- und Entspannungsübungen in der Jugendarbeit Landscheid/Wittlich/Zell. Gruppenleitungen, Betreuende auf Freizeiten, Begleitungen in der Jugendarbeit, und die es werden wollen; Lehrende und Interessierte sind eingeladen zu „’Believe’“ - Vertrauens- und Entspannungsübungen in der Jugendarbeit“ am 16. Mai 2014, 18.30 Uhr bis 21.00 Uhr, im Pfarrheim Landscheid, Hauptstraße 84. Angst vor Prüfungen, schlechten Noten und davor, keinen guten Schulabschluss machen zu können, das erleben jugendliche Schüler als besonders stressig. Auch der alltägliche Termindruck, ständige Erreichbarkeit, Streit in der Familie und Konflikte mit Freunden verursachen Stress. Vertrauens- und Entspannungsübungen in der Jugendarbeit können da schon mal die „Luft rauslassen“. Veranstalter sind das Dekanat Wittlich und die FachstellePlus für Kinder- und Jugendpastoral Marienburg. Gastgeberin ist Edith Thiesen vom Messdiener- und Freizeitteam Landscheid. Referenten sind Karen Villegas-Arens und Armin Surkus-Anzenhofer. Nachrichten aus RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN Jehovas Zeugen Daun Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14 Programm für die Zeit vom 4. Mai 2014 bis 8. Mai 2014 Wir laden Sie ein zu einem besonderen Vortrag Dieser Vortrag wird weltweit gehalten und behandelt das Thema: „Warum lässt ein liebevoller Gott das Böse zu?“ Wenn Sie die biblische Antwort auf diese elementare Frage interessiert, dann kommen Sie am Sonntag, den 4. Mai 2014, um 9.30 Uhr. Wir heißen Sie in unserem Königreichssaal herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei und es findet keine Kollekte statt. Sonntag, 4. Mai 2014 09:30 Uhr Öffentlicher Vortrag - Sondervortrag Thema: „Warum lässt ein liebevoller Gott das Böse zu?“ 10:10 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms Thema: „Jehova: Unser bester Freund“ Donnerstag, den 8. Mai 2014 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium „Komm Jehova doch näher“ Thema diese Woche: „Vernichtende Macht - Jehova ist ein Kriegsmann“ Kapitel 6, Abs. 16 - 21, Kasten auf Seite 65 19.30 Uhr Schulkurs für Evangeliumsverkündiger Thema: „Abraham: Seine frühe Geschichte zeugt von einem vorbildlichen Glauben“ 20.00 Uhr Dienstzusammenkunft Thema: „Was haben wir erreicht?“ Wöchentliches Bibellesen: 2. Mose 23 bis 26 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“. Zeugen Jehovas in Zell (Mosel) Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21 Programm für die Zeit vom 4. bis 9. Mai 2014: Sonntag, 4. Mai 2014 09:30 Uhr, weltweiter Sondervortrag Thema: „Warum lässt ein liebevoller Gott das Böse zu?“ 10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium Thema: „Jehova: Unser bester Freund.“ Freitag, 9. Mai 2014: 19:30 Uhr, Bibelstudium Thema: „Gott kämpft für sein Volk.“ 20:05 Uhr, Schulungsprogramm Wöchentliches Bibellesen: 2. Mose 23 bis 26 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org. Ulmen - 54 - FEUERWEHRNACHRICHTEN Freiwillige Feuerwehr Büchel Gottesdienst und Fototermin An diesem Sonntag, den 04.05.2014 findet um 10.45 Uhr ein Gottesdienst zum Gedenken an die lebenden und verstorbenen Mitglieder der Feuerwehr statt. Wir treffen uns um 10.15 Uhr in Uniform am Gerätehaus und besuchen gemeinsam den Gottesdienst. Nach der Messe wird ein Gruppenfoto für unser Jubiläumsfest gemacht. Anschließend besuchen wir die von der FFW Urschmitt ausgerichtete Maikirmes. Arbeitseinteilung Die Arbeitseinteilung für unser Jubiläumsfest findet am Freitag, den 23.05.2014 um 19.30 Uhr statt. Freiwillige Feuerwehr Gevenich Termin 04.05.2014 Hallo Kameraden, am kommenden Sonntag, den 04.05.2014 wollen wir unsere Feuerwehrkameraden in Urschmitt besuchen. Wir treffen uns um 10:00 Uhr am Feuerwehrhaus. Gruß Mario Eberhard Wehrführer Stützpunktfeuerwehr Lutzerath Feuerwehrübung am 04.05.2014 An diesem Sonntag, 04.05.2014, findet um 09:00 Uhr unsere nächste Feuerwehrübung im Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Nachmittag nehmen wir an der Fahrzeugübergabe unserer Kameraden aus Urschmitt teil. Wir treffen uns um 13:30 Uhr in Uniform im Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath. Um rege Teilnahme wird gebeten! Bambini- und Jugendfeuerwehr Lutzerath Jugendsammelwoche 2014 Auch in diesem Jahr führt die Bambini- und Jugendfeuerwehr Lutzerath wieder die Jugendsammelwoche des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz e. V. am Samstag, 03.05.2014 ab 09:30 Uhr durch. Da die Hälfte des gesammelten Betrags in unserer Kasse bleibt wäre es schön, wenn sich viele Bürger an der Spendenaktion beteiligen würden. Im Voraus schon mal vielen Dank! Spielmannszug der FFW Lutzerath Am 2. Mai findet keine Probe statt. Die nächste Probe ist erst wieder am 9. Mai um 20 Uhr (Sommerzeit)! Die Flötenkinder proben weiterhin mit Gerti von 18:30 bis 19:30 Uhr, die kleinen Trommler mit Jonas und Wolli von 19:30 bis 20:00 Uhr. Vereinsfahrt: Wie bei der Mitgliederversammlung angekündigt, findet unsere Vereinsfahrt am 4. und 5. Oktober statt. Wir starten am späten Vormittag mit dem Zug nach Köln, wo wir in 4er und 6er Zimmern im Hotel übernachten. Nachmittags haben wir eine Brauhauswanderung gebucht. Nach dem gemeinsamen Abendessen sind im Wiener Steffi Tische für uns reserviert. Am nächsten Morgen geht es nach dem Frühstück und kleinem Bierschoppen wieder Richtung Heimat. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt, weshalb ihr euch zügig anmelden solltet (Tina - 015150603318 oder Nina -015773298757). Teilnahme ab 18! Feuerwehr Wagenhausen An alle Feuerwehr Kameraden, am Sonntag, den 04.05.2014 besuchen wir unsere Kollegen der Feuerwehr Urschmitt, die uns zu ihrer diesjährigen Maikirmes eingeladen haben. Wir treffen uns ab 10.00 Uhr zum Frühschoppen in Bürgerhaus in Urschmitt. Um rege Teilnahme wird gebeten. Ausgabe 18/2014 Nachruf Am 05.04.2014 verstarb aus Urschmitt, Herr Adolf Schneiders Der Verstorbene gehörte 1960 zu den Gründungsmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Urschmitt. Wir danken ihm für seine Bereitschaft, sich in der Feuerwehr zu engagieren. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Den Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Herr gib ihm die ewige Ruhe. Laurenz Schneiders Wehrführer Frank Hennen Vorsitzender FFW Weiler Liebe Feuerwehrkameraden! Wir treffen uns am Samstag, den 03.05.14 um 19.00 Uhr an unserem Gerätehaus und besuchen die Maikirmes unserer Kameraden in Urschmitt. VEREINE UND VERBÄNDE SV „Schwarz-Weiß“ Alflen Fit in den Sommer Präventionskurs Gesundheitssport „Ausgleichsund Funktionsgymnastik“ für Mitglieder und Nichtmitglieder. Hier wird die ganze Körperhaltung verbessert! Lass dich davon überzeugen, wie Du mit gezielten Übungen dein Rückenmuskulatur kräftigen und Verspannungen beseitigen kannst. 6 x jeweils dienstags. Start ist am 27.05.2014 - 01.07.2014 von 19.30 - 20.30 Uhr in der Alfler Mehrzweckhalle. Eigenanteil 10 €, Nichtmitglieder 20 €, Anmeldung: Willi Barbara 02678-1492; (mobil) 0162-7047543. FZM Auderath Wanderung 2014 Zu unserer diesjährigen Wanderung laden wir euch herzlich ein. Wann: am 24.05.2014 um 14.30 Uhr Wo: Treffen am Buswendeplatz Der Abschluss findet dieses Jahr am Sportplatz statt. Alle die nicht mit Wandern gehen, können ab ca. 18.00 Uhr auf den Sportplatz nachkommen. Anmeldungen bitte bis zum 10.05.2014 bei: Thomas: 0176/ 70457231, Alessa: 0160/ 97064287 Der Unkostenbeitrag beträgt 10 Euro. Weitere Informationen: Termin für das Sportfest 2014: • 13. - 14.06.2014 Fehlende Hosen und Stutzen: • Es fehlen noch Hosen und Stutzen von den letzten Spielen, bitte jeder mal zuhause nachschauen, ob er noch welche hat. • Wenn ja, bitte bei Thomas abgeben. SG Auderath/Alflen Alte Herren Rückblick AH Auderath/ Alflen - AH Faid Tor: Mücken Vorschau 03.05.14: AH Beuren - AH Auderath/Alflen Anstoß: 18.00 Uhr Treffen: 17.00 Uhr Stüffje 10.05.14: AH Müllenbach - AH Auderath/ Alflen Anstoß: 18.00 Uhr Treffen: 17.00 Uhr Stüffje 1:3 Ulmen - 55 - Beetschwestern aus Bad Bertrich Gartenfestival Bad Bertrich Liebe Gartenfreunde! Am 18. Mai 2014 findet auf dem 10. Gartenfestival in Bad Bertrich erstmals eine Pflanzen-Tauschbörse statt. Sie können dort Pflanzen oder Ableger gegen für Sie interessante Pflanzen tauschen. Auf folgender Seite können Sie sehen, was geboten wird und gleichzeitig können Sie Ihre Pflanzen einstellen: www.ortsgemeinde-badbertrich.de/vereine/index.php Viel Spaß beim Tauschen. Bürger- und Gewerbeverein Bad Bertrich e.V. Der Bürger- und Gewerbeverein Bad Bertrich lädt all seine Mitglieder und alle Interessierten zum Stammtisch, am Mittwoch, 07.05.2014 um 20.00 Uhr im Haus Hohenzollern ein! Wir freuen uns über euer Erscheinen. SV Beurener Höhe 1923 e.V. Seniorenmannschaft 2013 / 2014: Rückblick: Meisterschaftsspiele SV Beurener Höhe - SG Nörtershausen 1:6 (0:1) Torschütze: Stefan Petry Beim vorverlegten Heimspiel am Freitagabend in Bad Bertrich gegen den Tabellenzweiten aus dem Hunsrück wurde es am Ende eine klare Angelegenheit. Mit seiner insgesamt vierzigsten Spielernominierung in dieser Saison, in Person von Torwart Tim Irmen, ging Spielertrainer Tobias Stephan in die Partie. Nach anfänglichen überaus nervösen zehn Minuten stabilisierte man sich und stand gut geordnet gegen die spielstarken Gäste. Dennoch kam es nach 19 Minuten zur glücklichen Führung der Hunsrücker Elf, indem der Ball an beide Pfosten prallte und letztendlich im Tor landete. So ging es dann in die Halbzeitpause. Aus dieser kamen wir mit Schwung zurück und konnten sieben Minuten nach Wiederanpfiff durch Stefan Petry zum 1:1 ausgleichen. Danach erarbeitete man sich mehrere Chancen zur 2:1 Führung, konnte diese aber nicht nutzen. In der 69. min kam es völlig unnötig durch einen desaströsen Abwehrfehler zur 1:2 Führung der Gäste, die eine Minute später auf 1:3 (70. Min) erhöhen konnten. Ausgabe 18/2014 Dies war, bedingt durch einige Wechsel auf beiden Seiten, der Knackpunkt des Spiels und somit hat Beuren innerhalb von 16 Minuten (78. Min, 81. Min 85. Min) 5 Tore kassiert, was die durchaus sehenswerte und gute Leistung von Torwart Tim Irmen leider nicht widerspiegelt. Vorschau: Sonntag, den 04.05.2014 um 14:30 Uhr in Kastellaun SVC Kastellaun - SV Beurener Höhe Kirchenchor Cäcilia Büchel Liebe Sängerinnen und Sänger, an den kommenden beiden Montagen (5. und 12. Mai) fallen unsere Proben aus. Wir treffen uns das nächste Mal am Mittwoch, den 7. Mai um 20:00 zu unserer nächsten Chorprobe. SV Büchel 1927 e.V. Rückblick: SSV Ellenz-Poltersdorf II - SV Büchel II 3:4 (Tore: 2 x M. Bertgen, D. Maas, J. Berenz) Eine tolle Energieleistung unserer zweiten Mannschaft! Nach einem 1:3-Rückstand konnte man die Partie an der Mosel noch für sich entscheiden und geht gut gelaunt ins Derby gegen die favorisierten Nachbarn aus Auderath und Alflen. SSV Ellenz-Poltersdorf I - SV Büchel I 1:1 (Tor: St. Schmitz) Im Spitzenspiel der Kreisliga B Nord gab es ein 1:1, doch so unspektakulär, wie sich dieses Ergebnis anhört, war das Spiel keineswegs. In der ersten Halbzeit fielen keine Tore, jedoch muss man schon einräumen, dass die Ellenzer die besseren Chancen auf ihrer Habenseite hatten. Nach der Pause überschlugen sich dann die Ereignisse: Einer unserer Abwehrspieler nahm im Strafraum den Ball in die Hand, da er dachte, das Spiel sei für eine Behandlungspause unterbrochen, was es allerdings nicht war. Spieler wie Zuschauer waren ziemlich verdutzt, doch folgerichtig zeigte der Schiri auf den Punkt. Den fälligen Elfmeter konnte unser Torwart Sascha Löscher jedoch Gott sei Dank halten (60.). Zehn Minuten später erzielten die Moselaner dann das 1:0 auf eine unsportliche Art und Weise. Der SVB spielte den Ball ins Seitenaus, da zwei unserer Akteure verletzt auf dem Boden lagen. Statt die Behandlungspause abzuwarten oder zumindest den Ball zurück zu uns zu werfen, wie es sich gemäß der Fair-Play-Gegebenheiten gehört, spielten die Ellenzer einfach weiter, als sei nichts gewesen, und kamen ohne Gegenwehr zur Führung. Ein erfahrenerer Ellenzer, der auch schon auf Haykreuz spielte, entschuldigte sich im Prinzip nach dem Spiel für das Verhalten seiner Mitspieler, doch mit solchen Aktionen macht man sich weder Freunde noch einen guten Namen im Fußballsport. Im Zuge dieser Vorkommnisse verloren wir überdies Markus Tibo mit einer roten Karte, der nach Ansicht des Schiedsrichters seinen Unmut wohl etwas zu deutlich kundtat. Im Sport geht es aber eben auch manchmal gerecht zu und so kamen wir in der 80. Minute noch zum 1:1-Ausgleich durch Stephan Schmitz, der den Ball vor dem Torwart stehend eiskalt im Kasten unterbrachte. Nach dem Gegentor waren wir irgendwie bissiger und wacher, so dass der Ausgleich nicht unverdient war. In der Schlussphase hatte man sogar noch die Siegchance, doch das wäre womöglich zu viel des Guten gewesen. Mit diesem Punkt beim Aufstiegsaspiranten von der Mosel kann man gut leben und kommenden Sonntag mit breiter Brust ins Spiel gegen den Inhaber des Relegationsplatzes, die SG Oppenhausen, gehen. Da ein Aufstieg kein „Muss“ für uns ist, sollte man ohne Druck in diese womöglich vorentscheidende Partie gehen können. Kommt die nötige Konzentration hinzu, sind drei Punkte nicht unrealistisch. Platz zwei hätte ja schon etwas - oder nicht? SG Büchel (Damen) - SG Baar 0:3 Vorschau: 03.05. 19:00 Uhr: VfR Niederfell - SG Büchel (Damen) 04.05. 12:30 Uhr: SV Büchel II - SG Auderath/Alflen 04.05. 14:30 Uhr: SV Büchel I - SG Oppenhausen Alte Herren Rückblick: AH Büchel - AH Müllenbach Torschützen:: Pauly U., Daheim I., Müller M., Gerhartz M., Vorschau: Samstag, den 03.05.2014, 18:00 Uhr Treffpunkt: 17:15 Uhr „Bistro am Turm“ 4:2 Ulmen - 56 - Musikverein Gevenich e.V. www.mvgevenich.com Ausgabe 18/2014 Aufstellung: Schenk - T. Klein, D. Klein, Diederichs (46. Lorenz) Diewald (67. Heck), Mertes, Feyen, Küper, D. Willems - Welter, Hieronimus (75. K. Willems) Seniorenkapelle Nächste Probe: Freitag, 2. Mai um 20:00 Uhr; Freitag, 9. Mai um 20:00 Uhr; Nächste Auftritte: Sonntag, 4. Mai - Kirmes in Urschmitt; um 09:30 Uhr Prozession anschl. Frühschoppen; Donnerstag, 29. Mai - Waldfest in Treis von 15.00 bis 17.00 Uhr; Samstag, 31. Mai - Musikalischer Abend im Bürgerhaus Gevenich ab 20.00 Uhr; Nachwuchsgruppe Nächste Probe: Freitag, 2. Mai um 17:00 Uhr; Freitag, 9. Mai um 17:00 Uhr; Nächster Auftritt: Sonntag, 15. Juni - Forum-Fest Musikverein Gevenich beim Frühschoppen; Fahrt in den Boobejaanland-Freizeitpark Für alle Jugendlichen des Musikvereins planen wir eine Tagestour. Wir wollen am Samstag, 19. Juli einen unbeschwerten Tag im Boobejaanland-Freizeitpark in Lichtaart/Belgien verbringen. Bitte Termin vormerken. Weitere Informationen folgen. Kirchenchor Gillenbeuren-Schmitt Familienwanderung Wir freuen uns auf unsere Familienwanderung am Samstag, 10. Mai 2014 nach Immerath mit folgendem geplanten Ablauf: Gestartet wird in Gillenbeuren an der Grotte um 14.00 Uhr. Die Wanderung geht zunächst zur Wagenhausener Schutzhütte, wo wir um 15:00 Uhr rasten. Zwischen 15:30 und 15:45 Uhr geht es weiter nach Immerath (ohne Parcours der Sinne). Um 18:00 Uhr endet unsere Wandertour im Landgasthaus Schend mit einem Abendessen und gemütlichem Beisammensein. Bei unserer nächsten Chorprobe kann sich entsprechend in die Teilnehmerliste eingetragen werden. Bei der Probe verhinderte Sängerinnen und Sänger können sich auch bei Anne Dürr-Saxler bis zum 7. Mai anmelden 02677-951219. Weitere Termine: Sonntag, 18. Mai 2014 um 11.00 Uhr Messgestaltung in Martental. Imkerverein Lutzerather Höhe e.V. Liebe Imkerfreunde, wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 8. Mai um 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen. Thema: 1. Honigernte Möhnenverein Lutzerath Wie schon bei der Jahreshauptversammlung mitgeteilt, findet unsere Frühjahrswanderung am 10. Mai statt. Wir treffen uns um 13.30 Uhr auf der Brücke und fahren mit privat Autos nach Strohn, wandern von dort nach Gillenfeld. Nach einer Kaffeepause im „Scheunenkaffee“ gehts weiter nach Ellscheid, wo im Landgasthaus Janshen das Abendessen auf uns wartet. Die Nichtwanderer können gerne zu jedem Zeitpunkt nachkommen. Bitte meldet euch bis zum 5. Mai beim Vorstand an. Natürlich ziehen wir unser Möhnenshirt an. Bitte bildet vorab schon mal Fahrgemeinschaften. SSG Lutzerather Höhe SG Lutzerath - SG Düngenheim 4:1 (1:1) Tore: Mertes, Welter, Hieronimus, Feyen In einem Spiel mit vielen vergebenen Chancen gewannen wir „nur“ 4:1. Reihenweise wurde hochkarätige Chancen vergeben - dabei sehr viel eigenes Unvermögen. Trotzdem reichte es im Endeffekt zu einem Sieg, auch weil die Gäste insgesamt zu harmlos waren. Zwar konnten diese nach der Führung durch Marco Feyen noch einmal ausgleichen - in der zweiten Halbzeit waren wir aber klar überlegen. Allerdings muss man festhalten, dass ein dummes Gegentor das Spiel beim Stande von 3:1 noch einmal hätte spannend werden lassen, denn: wer die Tore vorne nicht macht, bekommt meist hinten einen rein. Mit dem Schlusspfiff köpfte Frank Welter das 4:1. Wir stehen mit 40 Punkten als Aufsteiger hervorragend dar und können in den verbleibenden vier Spielen befreit aufspielen und hoffentlich noch einige Punkte sammeln. Positiv am Rande: Kilian Willems konnte nach eineinhalb Jahren Verletzungspause sein Comeback im Dress der SSG feiern. Bild: Tor durch Frank Welter - es war das 4:1. SG Lutzerath II - SV Masburg 1:3 (1:1) Tore: Dominique Jung Eine super Vorstellung lieferte unsere Zweite Mannschaft gegen den Tabellenführer aus Masburg. Unsere Reserve konnte sogar durch ein wunderschönes Volleytor von Dominique Jung in Führung gehen. Kurz vor der Pause konnten die Gäste durch einen Eckball ausgleichen. Ein Strafstoß und ein Abstimmungsfehler ebneten den Weg zum Sieg der Masburger. Super Leistung - leider nicht durch Punkte belohnt worden. Aufstellung: Jacob - Schmitz, Beals, Chr. Michels - A. Laux, M. Laux, Heck, Clames, Pörling, Kuska - Jung Vorschau: SG Lieg/Lütz - SG Lutzerath, Sonntag, 04.05.14 um 14:30 Uhr in Lieg SG Müllenbach II - SG Lutzerath II, Sonntag, 04.05.14 um 12:30 Uhr in Laubach Alte Herren Rückblick: AH Lutzerath - AH Steiningen Torschützen: Jan Diederichs 1 x Martin Schommers 1 x 2:2 Vorschau 03.05.2014: Gegner: AH Faid Spielort: Lutzerath Spielbeginn: 18:00 Uhr Treffpunkt: 17:30 Uhr (Sportplatz Lutzerath) Caritasgruppe der Pfarrei Lutzerath Liebe Seniorinnen und Senioren, der nächste Kaffenachmittag findet wieder am Mittwoch, dem 7. Mai 2014 statt. Alle sind herzlichst eingeladen. Waldcafe-Club Lutzerath Achtung liebe Kaffee-, Natur- und Wanderfreunde! Der nächste Kaffeenachmittag für 2014 an der Drei-Eichen-Hütte im Lutzerather Wald findet am Donnerstag, 8. Mai 2014 ab 14.00 Uhr statt. Bürgerinnen und Bürger sowie alle Feriengäste sind herzlich zu diesem Stelldichein im Lutzerather Wald eingeladen und wir würden uns sehr freuen, viele Gäste begrüßen zu können. Ulmen - 57 - Eifelverein Ulmen Wo Fels und Wasser dich begleiten Unter dem Motto „Wo Fels und Wasser dich begleiten“ führt der Eifelsteig in 15 Etappen von Nord nach Süd durch Täler und über Hochebenen, Bergkuppen und durch tiefe Wälder, offene Landschaften mit Magerrasen und Wacholder - eine Freude für jedes Wandererherz. Vom flachen Norden bei Aachen führt der Wanderweg über das „Hohe Venn“, durch das einsame Rurtal, vorbei an imposanten Stauseen, dem „Nationalpark Eifel“ und über die Kalk- und die Vulkaneifel bis hin zur Südeifel. Den mit dem „Deutschen Wandersiegel“ als Premium-Wanderweg ausgezeichneten Eifelsteig will der Eifelverein Ulmen in den kommenden Jahren Stück für Stück „erwandern“. Die 1. und 2. Etappe wurden bereits im vergangenen Jahr zurückgelegt, die 3. und 4. Etappe stehen in diesem Jahr auf dem Wanderprogramm. Das 3. Teilstück des Eifelsteigs von Monschau nach Einruhr wird in zwei Abschnitte am 17. und 18. Mai erwandert. Hierzu treffen sich am Samstag, 17. Mai, alle Interessierten um 08:00 Uhr am Marktplatz Ulmen und fahren in Fahrgemeinschaften nach Monschau, um von dort zum 1. Abschnitt mit einer Länge von 12 km aufzubrechen. In Monschau ist eine Übernachtung geplant und am Sonntag der 2. Abschnitt mit einer Länge von 12,5 Kilometern geplant. Die Wanderstrecke wird insgesamt als mittelschwer eingestuft und es sind an beiden Tagen zusammen mehr als 900 Höhenmeter zu bewältigen. Die Mitnahme von Rucksackverpflegung für beide Tage wird empfohlen. Die Kosten für die Übernachtung in Monschau beläuft sich auf etwa 40 € pro Person. Um die Übernachtungsplätze und die Zusammenstellung der Fahrgemeinschaften planen und organisieren zu können, bittet der Wanderführer Alfred Dietzen (Tel.: 02676 - 1419) um verbindliche Anmeldungen bis zum 10. Mai. Er steht auch für weitergehende Informationen zur Verfügung. Zum Mitwandern sind alle Interessierten eingeladen. (wp) Ausgabe 18/2014 Der erzielte Verkaufserlös aus den Büchern wird vereinbarungsgemäß vom Eifelverein Ulmen regelmäßig caritativen Zwecken zur Verfügung gestellt. Für den Eifelverein Ulmen war es selbstverständlich, als Herausgeber auch für diese Buch aufzutreten, denn schließlich gehört die Pflege der Heimat und der Kultur zu den Hauptaufgaben des Vereins. „Schon die Herausgabe des Ulmener Sagenbuches war ein überwältigender Erfolg und hat unseren Verein dazu ermutigt, ein weiteres Kapitel in der Ulmener Kulturlandschaft aufzuschlagen. So erhält das Motto unserer Vereinsfahne ‚Die Schöpfung achten - die Heimat lieben‘ eine weitere Wertschätzung,“ begründet der Vorsitzende des Eifelverein Ulmen Erich Michels diesen Schritt. Das Ulmener Flurnamenbuch soll erstmals während des SWR4Wandertages am 4. Mai an einem Verkaufsstand des Eifelverein Ulmen angeboten werden und kostet 5,90 €. Danach ist es bei allen größeren Veranstaltungen des Eifelverein Ulmen und auch während der Bürostunden im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen am Marktplatz in Ulmen erhältlich. Mit Glockenklang und Vogelsang Ulmener Flurnamen werden beschrieben - Manfred Dietzen hat ein neues Büchlein verfasst Ein neues Werk aus der Feder des aus Ulmen stammenden und jetzt in Kaisersesch lebenden Manfred Dietzen beschreibt und betrachtet die Ulmener Flurnamen. Mehrere Jahre hat er geforscht und die notwendigen Informationen zusammengetragen und recherchiert, bis das rund 50 Seiten umfassende Büchlein fertiggestellt war. Es ist schon das zweite Buch von ihm, denn im vergangenen Jahr hat er in einem anderen Büchlein die Ulmener Sagenwelt eingehend betrachtet. Als Herausgeber fungiert erneut der Eifelverein Ulmen, der auch die Druckkosten übernommen hat. Gedruckt wurde das Werk in der Druckerei der Caritas-Werkstätten St. Anna im Ulmener Eifel-Maar-Park. Das Werk umfasst circa 50 Seiten. Zunächst wird Ulmen in einem Nachkriegsbild um 1945 und im neuen Jahrtausend im Jahr 2000 beschrieben. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der Gemarkung Ulmen in seiner landwirtschaftlichen Prägung, bevor in den folgenden Kapiteln anhand von vier verschiedenen Flurkarten die einzelnen Flurbereiche der Gemarkung Ulmen „zerlegt“ und jeder Flurnamen einzeln und ausführlich beschrieben wird. In seinem Vorwort legt der Autor beginnend beim Namen seiner Heimatstadt dar, dass sich der Ortsname „Ulmen“ von dem Laubwerk der „Ulmetis“ ableitet, einem Baumbestand, „der sich wegen seiner Liebe zu einer hohen Bodenfeuchtigkeit in diesem Landstrich eigne und in selbiger überwiegend besetzt ist. Gemeint ist damit die Ulme, die so für ein ‚Nomen est Omen‘ für unseren Ort am Maar und eine ganz frühe Lebensform steht“. Im weiteren führt er unter vielen anderem aus, wie er zu dem Buchtitel gelangt ist. „Glockenklang und Vogelsang“ seien als Synonyme des Feudalismus zu verstehen, denn auch nach Ende der Leibeigenschaften sei eine absolute Hörigkeit der ländlichen Bevölkerung gegenüber dem Landesherren und eine strenge Abhängigkeit von den Grundund Lehensherren vorherrschend gewesen. Diese wären im Vollbesitz fast aller Ländereien gewesen, so Dietzen, der weiter ausführt, dass dies für die Bevölkerung mit sich gebracht hätte, ihren Herren bedingungslosen Gehorsam entgegenzubringen. Das hätte bedeutet, „dass diese Herren Hand über Feld und Wald legten soweit man die Kirchenglocke hört und so hoch der Vogel in den Himmel steigt.“ „Mein Dank gilt allen, die mich bei der Zusammenstellung dieses Werkes mit Rat und Tat begleitet und unterstützt haben. Ganz besonders danke ich aber Inge Dietzen für das Korrekturlesen und die Verbesserungen meiner selbst übersehenen Tipp- und Zeichensetzungsfehler,“ so Dietzen, der auch deutlich macht, dass er sowohl für das Sagenbuch als auch für dieses Büchlein keinerlei Honorar erhält. Manfred Dietzen (ganz links) stellt sein neues Buch „Mit Glockenklang und Vogelsang“ dem Vorsitzenden des Eifelverein Ulmen, Erich Michels (ganz rechts) und der Lektorin Inge Dietzen (Mitte) am Ulmener Pitzberg vor. Im Hintergrund kann man noch den Abhang der Niederburg erkennen, wo nach der Feudalzeit Hausgärten angelegt waren und natürlich die Ulmener Pfarrkirche St. Matthias. „GV -Ulmen ist für alle da!“ Gemeinsam sind wir stark, nutzen Sie darum unsere Werbe- und Aktionsgemeinschaft, als Mitglied mit tollen Vergünstigungen SWR4 Wandertag 2014 und verkaufsoffener Sonntag 04.05.2014 Wir unterstützen gemeinsam mit anderen Vereinen den Wandertag und brauchen viel Unterstützung von unseren Mitgliedern! Wer liefert Kuchen für die Kuchentheke! Kuchenannahme am Sonntag: 08:00 - 10:00 Uhr vor der Einfahrt zum Festgelände (Realschule / Seniorenresidenz) bitte die Einbahnstraßenregelung am Sonntag beachten, Zufahrt über: Industriestr. - Am Weiher - Am Jungferweiher Wer hilft und ist dabei; wir brauchen Hilfe auf unseren Stand am Regionalmarkt! Wer hilft beim Aufbau am So. ab 08:00 Uhr! Weitere Info : 0171-646 0 939 Termine im Mai 2014 - 04.05. SWR 4 Wandertag - mit verkaufsoffenen Sonntag - 08.05., 18:30 Uhr persönliche Sprechstunde, mit dem 1. Vorsitzenden M. Chruscz - 19:00 Uhr Vorstandssitzung des GV-Ulmen Ort: Peters Bistro Ulmen - Vorschläge und Wünsche bitte bis 04.05. - 25.05. Kommunal- & Europawahl Verkaufsoffener Sonntag 04.05.2014 SWR4-Wandertag 14.09.2014 Scheunenfest 30.11.2014 Weihnachtsmarkt Wir bitten um Mitteilung an den GV-Ulmen, wenn Sie am Verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen werden! Hier kann sich jeder melden, damit wir es dann gemeinsam bewerben! GV-Ulmen e.V., 56766 Ulmen, email: [email protected] Ulmen - 58 - Musikverein Ulmen Mitteilung an die Backfreunde für den SWR4-Wandertag am 04.05.2014 Die Helfer des Musikverein Ulmen, die sich angeboten haben, für den SWR4-Wandertag Kuchen zu backen, werden gebeten, die Kuchen bis spätestens 10.00 Uhr an der Einfahrt zur Realschule Plus in Ulmen abzugeben. Dort werden die Leckereien dann entgegengenommen. Der Musikverein bedankt sich schon jetzt für die backkräftige Unterstützung! SV Fortuna Ulmen e.V. Abteilung Juniorenfußball Rückblick: B-Jugend: SV Fortuna Ulmen JSG Neunkirchen/Steinborn I 0:8 (0:2) Am Samstag, den 26.04.2014, unterlag man dem Kreisklassefavoriten klar und deutlich mit acht Toren Unterschied. So deutlich hätte es aber eigentlich nicht werden müssen. In der ersten Halbzeit verkauften sich unsere Kicker teuer und es boten sich auch Gelegenheiten zu einem eigenen Torerfolg. Es wurde flüssig und ansehnlich bis an den Sechszehner der Dauner kombiniert; leider blieb man den Abschluss schuldig. Demgegenüber hatte man zugunsten des Gegners in der Rückwärtsbewegung wohl noch die Osterferien im Sinn. Zwei „Eier“ schenkte man sich quasi selbst ein, ohne Not ließ man wiederholt die Stürmer der Dauner davon ziehen. In der zweiten Hälfte brach man dann nach dem 0:3 ein und die Köpfe gingen nach unten. Mehr oder weniger kampflos ließ man die Gäste noch ein paar Tore schießen. Die Trainer waren sich nach dem Spiel einig, dass die Trainingsintensität entsprechend angepasst wird. Die nächsten Tage werden die Jungs ihre Freundinnen nur noch auf Bildern sehen…. Vorschau: Die nächste Aufgabe wartet nun auf die Kerle am Mittwoch, 07.05.2014, 18:00 Uhr in Ulmen. Gegner ist die JSG Dorsa/Oberbettingen. E2-Jugend: SV Fortuna Ulmen - JSG Irrel 5:1 (3:0) Am zweiten Spieltag der Meisterrunde trat unser ambitionierter Nachwuchs gegen die JSG Irrel an. Man wollte die unnötige Niederlage aus der Vorwoche wieder wettmachen. In diesem Match war die gewünschte Reaktion zu erkennen. Die Jungs spielten hervorragend zusammen. Alle Spieler harmonierten miteinander, hinzukam, dass Torwart Christian Diederichs über sich hinauswuchs. Nach klarer Dominanz und viel Ballbesitz wurden die Gäste mit einem kleinen Überraschungspaket nach Hause geschickt. Torfolge: 1:0 Matteo Gerharts (nach Ecke von Marius Meurer) 2:0 Matteo G. (nach Sololeistung) 3:0 Matteo G. (nach Ecke von Marius Meurer) 4:0 Eigentor der Gäste (nach Freistoß von Marius Meurer) 5:0 Matteo G.! 5:1 - nicht bekannt Vielleicht sollte der FC Bayern mal beim Standardsituationentraining der E2-Jugend vorbeischauen, scheint diesbezüglich doch regelmäßig der Strafraum zu brennen, ganz im Gegensatz zu den Profis. Die nächste Aufgabe für die E2-Jugend wartet nun in NattenheimBickendorf. Die aufregende Reise in der Meisterrunde geht weiter! F-Jugend: JSG Mehren - SV Fortuna Ulmen 4:4 (3:1) Ein mitreißendes Spiel bekamen die Zuschauer auf dem Platz in Schalkenmehren zu sehen. Unser „fast kleinster“ Nachwuchs kämpfte sich nach einem 4:1 Rückstand wieder zurück ins Spiel. Wäre die Begegnung noch 5 Minuten weiter gegangen, hätte man wahrscheinlich sogar noch den Sieg erringen können. In der ersten Halbzeit gleiches Spiel wie immer. Man hatte sich noch nicht richtig aufgestellt und zugeordnet, da fiel das obligatorische 1:0 für den Gegner in der ersten Spielminute. Nach 10 Minuten stand es schon 3:0, man wurde fast überrollt. Glücklicherweise konnte man vor der Halbzeit noch den Anschlusstreffer erzielen. So ging man nicht mit ganz hängenden Köpfen vom Platz. Die Halbzeitansprache brachte die erwünschte Wirkung. Ausgabe 18/2014 Wie man auf dem Bild erahnen kann, wurde ab diesem Zeitpunkt der Gegner angebrüllt. Diese hatten anschließend nichts mehr entgegenzusetzen. Nach 4:1 Rückstand brannten unsere Jungs ein Feuerwerk ab. „Neutrale Ulmener Zuschauer“ zählten im zweiten Abschnitt ungefähr 16 eigene Torschüsse, woraus 3 Tore resultierten. Letztlich blieb es dann bei dem beschriebenen Unentschieden. Fazit: Erste Hälfte komplett verschlafen / verdienter Rückstand, zweite Halbzeit den Gegner konditionell und spielerisch beherrscht. Torfolge: 1:0, 2:0, 3:0 und 4:1 Mehren 3:1 Tim Kutscheid (Vorarbeit: Noel Michels) 4:2 Noel Michels (Solo) 4:3 Maxim Schejermann (Vorarbeit: Jakob Burg) 4:4 Tim Kutscheid (Solo). Neues vom Vorstand SWR4-Wandertag in Ulmen am Sonntag, 4. Mai Gemeinsam mit den anderen Ulmener Ortsvereinen beteiligt sich der SV Fortuna Ulmen an der Ausrichtung des SWR4-Wandertages, zu dem Gäste aus dem Sendegebiet des SWR und darüber hinaus erwartet werden. Gemeinsam wird es auf dem Festgelände bei der Realschule+ auch einen Stand der Vereine für den Verkauf von Kaffee und Kuchen geben. Um den Besuchern dieses Festes die Kunst der Herstellung von Kuchen und Torten nahezubringen (die in den Mitgliedern der Vereine schlummert) werden Bäckerinnen (und Bäcker?) unter unseren Mitgliedern oder deren Familienangehörigen gebeten, sich mit einer Kuchenspende zu beteiligen. (es müssen nicht nur Backwerke nach Eifler Rezept sein, auch solche aus anderen Regionen sind willkommen) Es wird gebeten, die „gebackenen Spenden“ am Sonntag, den 04. Mai zwischen 08:00 und 10:00 Uhr anzuliefern. In diesem Zeitraum stehen Helfer der Vereine an der Ecke Campingplatz/Einfahrt zur Realschule+ zur Annahme der Spenden bereit. Herzlichen Dank allen Spendern. Zumba® Der SV Fortuna Ulmen 1921 bietet weitere ZUMBA® - Kurse zwischen Oster- und Sommerferien 2014 an. Immer montags von 20:30 bis 21:30 Uhr in der Sporthalle der Realschule+ in Ulmen. Der Kurs wird am Montag, den 5. Mai 2014 beginnen. Donnerstags von 17:45 bis 18:30 Uhr geht es in der Gymnastikhalle der Grundschule Ulmen weiter mit ZUMBA-Kids. Beginn dieses Kurses am Donnerstag, den 08.05.2014. Im Angebot bleibt auch ein Kurs, donnerstags von 19:00 bis 20:00 Uhr in der Sporthalle der Realschule+ in Ulmen. Kursbeginn ebenfalls am Donnerstag, den 08.05.2014. Die Höhe der jeweiligen Kursgebühr ist abhängig von der Zahl der Anmeldungen, die bis Ende April 2014 beim Vorstand des SV Fortuna Ulmen eingegangen sind. Anmeldung möglichst bis 30.04.2014 bei: Michael Bernard, Tel: 02676/1540 oder per E-Mail an: [email protected] … ständig über 1.500 Fahrzeuge vorrätig! 2. VW Golf VII Trendline 1.6 TDI BMT Angebot der Woche 77 kW (105 PS), EZ.04/2013, Deep Black Navigationssystem Perleffekt, 14.900 km, Navigationssystem, Mobiltelefonvorbereitung, Park Pilot, Klimaautomatik, Sitzheizung, Innenspiegel automatisch abblendend, Regensensor, Multimediabuchse, Mittelarmlehne vorn, Scheinwerfer-Reinigungsanlage, 18.390,-€ u.v.m. Park Pilot 1. VW Golf Cabrio 1.2 TSI 77 kW (105 PS), EZ. 03/2013, Oryxweiß Perlmutteffekt, 15.400 km, Klimaautomatik, Park Pilot, Tempomat, Sitzheizung, Regensensor, Mobiltelefonvorbereitung, Multimediabuchse, Multifunktionslenkrad, LM-Räder 16“, Light Assist, Müdigkeitserkennung, 20.680,- € u.v.m. 3. VW Polo 1.4 4. VW Passat Variant 1.6 TDI Blue Motion 77 kW (105 PS), EZ.02/2012, Islandgrau Sitzheizung Perleffekt, 113.500 km, Müdigkeitserkennung, Mobiltelefonvorbereitung, Klimaautomatik, Tempomat, Sitzheizung, Start/Stopp mit Rekuperation, Mittelarmlehne vorn, u.v.m. 14.800,-€ 5. VW Touran 63 kW (86 PS), Freestyle 1.4 TSI EZ. 10/2013, schwarz, 103 kW (140 PS), 17.980 km, Klimaanlage, EZ.02/2010, Biscay Blue Navigationssystem Perleffekt, 76.400 km, Klimaanlage Radio mit MP3-Wiedergabefunktion und CD-Player, Nebelscheinwerfer mit Abbiegelicht, Anhängerkupplung, Navigationssystem, Einparkhilfe, Fensterheber elektr., Berganfahrassistent, Chrom-Paket, abgedunkelte Seitenscheiben hinten und Heckscheibe, Handschuhfachkühlung, u.v.m. Leichtmetallfelgen, u. v. m. 11.990,-€ Vor den Birken 2 56814 Faid/Cochem Tel.: 0 26 71 - 97 79 - 0 Fax: 0 26 71 - 97 79 - 79 scherer-gruppe.de 14.350,-€ Ulmen - 60 - Der Tennisclub Ulmen informiert! Es ist endlich wieder so weit! Die Sandplatzsaison wird eröffnet. Um gemeinsam in den Sommer zu starten, laden wir alle Mitglieder des TC Rot Weiß Ulmen herzlich zu unserer offiziellen Platzeröffnung am 04.05.2014 ein. Start ist um 14 Uhr am Clubhaus. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Ausgabe 18/2014 Seniorenverband BRH Cochem fährt ins Theater In der Reihe der Besuche am Theater der Stadt Koblenz im Jahre 2014 steht als nächste Aufführung die Oper „Salome“ von Richard Strauss auf dem Programm, welche der Seniorenverband BRH Kreis Cochem am Sonntag, dem 18. Mai 2014 besuchen wird. Hierzu laden wir unsere Mitglieder, aber auch alle sonstigen Interessierten, recht herzlich ein. Die Abfahrt ist auf 16:30 Uhr ab dem Busbahnhof Endertplatz an der Kreisverwaltung in der Moselstraße in Cochem festgelegt. Anmeldungen und Rückfragen bei Herbert Boos, Klotten unter der Rufnummer 02671/3410. Gesundheitstraining mit Elementen der Selbsverteidigung und Karate für Senioren Spvgg Weiler/Gevenich Sportplatzarbeiten Am Samstag, 10. Mai finden ab 09.00 Uhr Sportplatzarbeiten auf dem Sportgelände in Gevenich statt. So soll u.a. der Außenanstrich des Vereinsheims erneuert werden. Der Vorstand würde sich sehr freuen viele Mitglieder begrüßen zu können. SG Faid/Weiler-Gevenich 1. Mannschaft Rückblick: SG Faid/Weiler-Gevenich - SG Landkern/Illerich 3:1 (2:0) Torschützen: Marc Risser, Frank Vargas, Klaus Fahrenkrog Gegen Landkern legte unsere Mannschaft los wie die Feuerwehr. Das Resultat: Nach 25 Minuten führte man mit 2:0 und hatte zudem noch 3 Aluminiumtreffer zu verzeichnen. Danach kamen die Gäste besser ins Spiel und unsere Elf hatte fortan Mühe sich weitere Tormöglichkeiten zu erspielen. Nach dem Seitenwechsel bemühten sich unsere Spieler die Führung auszubauen. Dieses Unterfangen wurde durch die Gelbrote Karte von Marc Risser aber dann zusätzlich erschwert. Landkern wurde nun stärker und konnte den Ausgleichstreffer erzielen. Postwendet stellte Klaus Fahrenkrog, mit einem sehenswerten Weitschuss, den alten Abstand wieder her. Die Bemühungen der abstiegsbedrohten Gäste führten nicht mehr zum Erfolg. Fazit: Eine sehr gute erste halbe Stunde genügte dieses mal zum Sieg. Vorschau: So., 04.05., 14.30 Uhr in Urmersbach SG Düngenheim - SG Faid/Weiler-Gevenich Am kommenden Sonntag spielt unsere 1. Mannschaft gegen den nächsten Abstiegskandidat. Unser Team sollte den Gegner nicht unterschätzen und an die guten 30 Minuten der letzten Begegnung anknüpfen 2. Mannschaft Vorschau: So., 04.05., 14.30 Uhr SV Masburg - SG Faid/Weiler-Gevenich II Unter der Anleitung eines ausgewiesenen Gesundheitstrainer und gegen eine geringe Teilnahmegebühr bieten wir einen Kurs zur Selbstverteidigung mit gesundheitlichen und präventiven Aspekten an, für den wir am Freitag, dem 9. Mai 2014 um 18:00 Uhr in der vereinseigenen Trainingshalle des Karatevereins in Cochem-Cond neben dem Moselstadium einen unverbindlichen „Schnupperabend“ durchführen werden. Der Kurs erstreckt sich über 10 Trainingseinheiten mit je 60 Minuten. Als Trainingsinhalte werden u. a. angeboten. Aufwärmen und Gymnastik Bewegungsspiel zur Verbesserung der Koordination Entspannungsübungen Gleichgewichtsschulung Verbesserung der Körperhaltung Verbesserung der körperlichen Fitness mit Übungen an Geräten Interessierte können sich mit verbindlicher Zusage für diesen Einführungsabend bei Franz Braun, Faid unter der Telefonnummer 02671/1423 melden. Wanderung Der monatliche Wandertag im Mai der ersten Wandergruppe des Seniorenverbandes BRH Cochem, ist am Mittwoch, dem 07.05.2014. Wegen ungünstiger Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wir bei dieser Wanderung mit unserem eigenen PKW‘s zum Wanderstart. Bitte nutzen Sie Mitfahrmöglichkeiten mit anderen Wanderkollegen, wobei eine Mitfahrgebühr von 3,00 € pro Person für den jeweiligen Fahrer üblich ist. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Gasthaus „Zur Buche“ zwischen Blankenrath und Mittelstrimmig gelegen. Die Wanderung verläuft über den Rundweg der „100 Möglichkeiten“ rund um Forst (mit rd. 60 Einwohner die kleinste Gemeinde im Kreis Cochem-Zell). Das gemütliche Beisammensein erfolgt in der Gaststätte am Wanderstart. Die Pauschale bei dieser Wanderung beträgt 12,00 € wegen der anderen Fahrtkostenregelung. Die Wanderstrecke beträgt ca. 11 km und kann als relativ leicht bezeichnet werden. Weitere Auskünfte beim Wanderwart Karlheinz Franzen, Bremm unter der Telefonnummer 02675/544. Schlepperfreunde Schieferland e. V. Arbeitseinsatz für unser Schleppertreffen Wir treffen uns am Samstag, 3. Mai um 09.00 Uhr am Sportplatz Leienkaul um vorbereitende Arbeiten für unser Schleppertreffen am 10. und 11. Mai durchzuführen. Kirmes in Laubach Am Sonntag um 11.00 Uhr wollen wir uns zum Frühschoppen auf der Laubacher Kirmes treffen. Der Stammtisch am Freitag entfällt. Schleppertreffen am 10. und 11. Mai Der Aufbau für das Schleppertreffen beginnt bereits am Freitag, 9. Mai. Ab 08.00 Uhr werden wir mit den Arbeiten auf dem Sportplatzgelände beginnen. Jede helfende Hand (auch später hinzukommende) ist gerne willkommen. Ulmen - 61 - Ausgabe 18/2014 Ulmen - 62 - tes 3 Schleppertreffen Schlepperfreunde Schieferland e.V. Auf dem Gelände des Waldsportplatzes in 56759 Leienkaul 10. und 11. Mai 2014 • Gemütliche Festzeltorganisation • „Dieselgespräche“ am Lagerfeuer • Kleiner Bauernmarkt • Altes Handwerk ganz nah • Drumsägen - Wettbewerb • „Ärße ous däm Wutzedeppen“ • Grillspezialtitäten • Kaffee und Kuchen • Waffeln wie früher Ausgabe 18/2014 Multiple Sklerose Selbsthilfegruppe Bernkastel-Wittlich Das monatliche Treffen der MS-Selbsthilfegruppe (MS-SHG) Bernkastel-Wittlich findet am Montag, dem 12. Mai 2014 von 14:00 bis 16:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Trierer Landstr. 11 in Wittlich statt. Tagesordnung: 1. Gesprächskreis 2. Einsammeln des Eigenanteils für teilnehmende Mitglieder der Freizeitmaßnahme September 2014 3. Verschiedenes Bei Fragen steht die Vorsitzende der Selbsthilfegruppe Heike Vickus unter der Mobil Nr. 0170-4098250 oder E-Mail: heike.vickus@freenet. de zur Verfügung. Sie finden uns im Internet unter www.ms-shg-bernkastel-wittlich.de. PARTEIEN • Sonntags Bauernfrühstück • Taktorensegnung • Kleine Rundfahrt durch´s Schieferland Geöffnet für Besucher Samstags ab 9:00 Uhr Sonntags ab 9:00 Uhr Bilder, Anfahrt und weitere Infos unter www.schlepperfreunde-schieferland.de Die Meldung zur Bereitschaft zum Arbeitseinsatz während des Schlepperfestes wird gerne vom Vorstand entgegen genommen und entsprechend im Arbeitsplan berücksichtigt. Spondylodese-Selbsthilfegruppe Mittelmosel-Eifel e.V. Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern: CDU-Kreisgeschäftsstelle Tel.: 02671-975510 Fax: 02671-980332 E-Mail [email protected] Peter Bleser, Parl. Staatssekretär 030-22773308 [email protected] Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de Anke Beilstein 02671-975515 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein. de Dr. Werner Langen 0261-8896153 Mitglied des Europäischen Parlaments: [email protected] Wirbelsäulenerkrankungen Das nächstes kostenlose Beratungsgespräch für Betroffene die Schmerzprobleme an der Wirbelsäule haben, findet am Donnerstag, den 8. Mai um 18.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus-Kinderschutzbund Wittlich, Kurfürstenstr. 10 statt. Spondylodese ist eine operative Wirbelsäulenversteifung. Unterschiedliche Erkrankungen können eine solche Operation erfordern wie z.B. Instabilität auf Grund von Wirbelgleiten oder nach Bandscheibenoperation, Skoliose und Unfallfolgen. Auch eine Bandscheibenoperation ist nicht immer in jedem Fall erforderlich. Gerade in der heutigen Zeit gibt es manuelle-therapeutische Therapien, bei denen eine Operation dann nicht mehr im Vordergrund steht. Die SHG bietet Aufklärung, Erfahrungsaustausch, Infoabende sowie auch von Fachärzten gehaltene Vorträge. Jeder Betroffene ist zu den Beratungsgesprächen herzlich willkommen. Auskunft und Anmeldung: P. Göttges Tel.:06532 2067, Homepage: www.spondy-gruppe.de. Mit dem Rheinischen Verein nach Monreal Exkursion am Freitag, 9. Mai 2014, 17.00 Uhr Die ältesten erhaltenen Siedlungsspuren in Monreal stammen aus vorchristlicher Zeit. Urkundlich erwähnt wurde Monreal das erste Mal 1193. Monreal gehörte zum Gebiet des Erzstiftes Trier. Der Ort mit seinen Burgen wurde 1632 von schwedischen und 1689 im Pfälzer Erbfolgekrieg von französischen Truppen zerstört. Nach dem 30-jährigen Krieg entstand im Ort eine bedeutende Tuchindustrie, gestützt auf die Wolle der großen Schafherden der Eifel. Viele Fachwerk- und Bruchsteinhäuser zeugen noch heute vom einstigen Wohlstand der Monrealer Tuchmacher. Im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wurde die Ortsgemeinde Bundessieger im Jahre 2004. Treffpunkt um 17 Uhr mit Stadtführer Jörg Geisbüsch ist die „Löwenbrücke“ über den Elzbach im Dorfzentrum. Die besten Parkmöglichkeiten bestehen am Bahnhof Monreal. Von dort sind es etwa 10 Minuten Fußweg bis ins Zentrum. Es wird um einen Kostenbeitrag von 3 € gebeten. Die Einladung gilt für Mitglieder und alle an der Kultur unserer Region Interessierten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Junge Union Cochem-Zell: Jens Münster [email protected] www.ju-cochem-zell.de Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft: Alfred Pantenburg 02678-391 Ludolf Oster 02653-915536 Frauen-Union-Cochem-Zell Gaby Franzen 02675-712 Senioren Union Cochem-Zell: Manfred Klein 06545-8507 E-Mail: [email protected] CDU-Gemeindeverband Ulmen Heinz-Werner Hendges 02677 / 307 [email protected] CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath Klaus Mohr als Vorsitzender 02676/ 1067 (Ulmen) Michael Kerpen als 1. Stellvertreter 02676/ 799 (Ulmen) Inge Krämer als 2. Stellvertreterin 02676/ 1706 (Auderath) Alfons Weber als Schriftführer 02676/ 1045 (Auderath) FDP - Die Liberalen www.fdp-cochem-zell.de Über diese Web-Adresse erreichen Sie die FDP Cochem-Zell Der FDP Kreisvorsitzende Jürgen Hoffmann, Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Tel.: 06545 - 6383, Email: [email protected] Die Fraktionsvorsitzende im Kreistag und Verbandsgemeinderatsmitglied Treis-Karden Miriam Wehner, Schulstraße 4, 56754 Binningen, steht den Bürgern, besonders jungen Menschen, als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Tel.: 02672 8283, Email: [email protected] Ulmen - 63 - Kreistagsmitglied Gerhard Werner, Auf dem Höchst 18, 56766 Ulmen, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Tel.: 02676 – 569 Der FDP Bezirksvorsitzende im Bezirk Eifel-Hunsrück und Vorsitzende im FDP Landeshauptausschuss Thomas Auler Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Tel.: 06761 - 14842, Email: [email protected] SPD Cochem-Zell Wir sind für Sie da! Ob sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob sie Sorgen haben oder mit gestalten wollen: SPD Kreisverband Cochem-Zell............................Tel: 02671-603837 Ravenéstraße 41, 56812 Cochem Email: [email protected] Die Vorsitzende Heike Raab Staatssekretärin im Ministerium des Inneren für den Sport und Infrastruktur ...................................... Email: [email protected] SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Bernd Schuwerack..............Email: [email protected] Abgeordnete Mitglied des Landtages ...........................................Tel: 02671-603838 Benedikt Oster................................ Email: [email protected] Mitglied des Bundestages.................................... Tel: 02632 / 94 52 49 Andrea Nahles..................Email: [email protected] Mitglied des Europäischen Parlamentes............ Tel: 67 42 / 80 44 37 Norbert Neuser.................. Email: [email protected] Arbeitsgemeinschaften / Ortsvereine: JUSOS - Die Jungsozialisten Markus Müller ....................................................... Tel.: 0170/3473909, E-Mail: .................................................. [email protected] AG 60 plus Gerd Gansen.......... Tel.: 02653/ 3427, E-Mail: [email protected] SGK Karl-Heinz Simon................................E-Mail: [email protected] Ansprechpartner für Sie im Verbandsgemeinderat Ulmen: Bernhard Rodenkirch,.................................................. Tel.: 02677/639 Rudolf Steffes-tun,......................................................... Tel.: 02676/724 Marita Benz, ................................................................ Tel.: 02677/1571 Lothar Friedrich,........................................................... Tel.: 02676/373 Albert Lumm,................................................................. Tel.: 02674/347 Hans Bauer,................................................................... Tel.: 02677/309 Günther Wagner,.......................................................... Tel.: 02676/1381 Ansprechpartner für Sie im Stadtrat Ulmen: Lothar Friedrich,........................................................... Tel.: 02676/373 Lydia Mohr,................................................................... Tel.: 02676/752 Albert Klein,................................................................ Tel.: 02676/1887 Lars Metzen,................................................................ Tel.: 02676/8062 Rudolf Steffes-tun, ........................................................ Tel.: 02676/724 MdL Oster diskutiert: Ärztliche Versorgung in Cochem-Zell Das Thema „Ärztliche Versorgung in Cochem-Zell“ diskutiert der örtliche Landtagsabgeordnete Benedikt Oster mit kompetenten Ansprechpartnern und lädt dazu alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger am 8. Mai 2014, ab 18:00 Uhr ins Kurfürstliche Schlösschen nach Bad Bertrich ein. An der Diskussionsveranstaltung nehmen neben Alexander Schweitzer, Staatsminister für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie, Frau Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Karl Heinz Simon, Verbandsgemeindebürgermeister Zell, Dr. Gabriele Müller de Cornejio Dr. Achim Betzenberger und der geschäftsführende Gesellschafter der Meduna Klinik, Herr Jörg Schömer teil. Bringen Sie Ihre Ideen mit ein und stellen Sie dem Minister und den anderen fachkundigen Teilnehmern Ihre Fragen! Anmeldung und weitere Informationen unter: SPD Bürgerbüro, Ravenéstr. 41, 56812 Cochem, Tel.: 02671 / 603838 und unter E-Mail: [email protected] Ausgabe 18/2014 Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Cochem-Zell www.gruene-cochemzell.de twitter: GrueneCochemZ Kreisvorstand: Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122. Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558 Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029 Kreistagsfraktion: Holger Haupt, Cochem, Tel. 02671/7063, E-Mail: [email protected] Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,, E-Mail:[email protected] Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, 56068 Koblenz Tel.:0261/914 85 54 ,Fax: 0261/914 30 52 [email protected] Bundestagsabgeordneter Josef Winkler Wahlkreisbüro, Hohenzollernstraße 137,56068 Koblenz Tel.: 0261/9144980;Fax: 0261/9144981 [email protected] Landesverband Rheinland-Pfalz Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz Tel.: 06131/89 243 0;Fax: 06131/89 243 30 Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr DIE LINKE. Cochem-Zell Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 - 20.00 Uhr, steht der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 - 914 880, E-Mail: [email protected] Für Sie im Bundestag: Katrin Werner, Tel.: 0651 - 1459225, [email protected]. de, www.katrinwerner.de Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de DIE LINKE. im Internet: DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de Linksjugend [‚solid] Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns! Kontakt: [email protected] Die Linksjugend [‚solid] im WWW: http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid-rlp.de, www.linksjugend-solid.de Alternative für Deutschland Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mitgestalten wollen: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? Martin Fischer; Illerich E-Mail:......................................................... [email protected] AfD Kreisvorsitzender Cochem-Zell................ Mobil: 0175/1601369 Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler E-Mail:.......................................................................... [email protected] AfD stellv. Vorsitzender Cochem-Zell...................... Tel.: 06545/6795 Alfred Fischer; Illerich E-Mail:.............................................................................fimoal@aol.de AfD Kreisschatzmeister Cochem-Zell.............. Mobil: 0171/1755441 Michael Hahn; Schauren E-Mail:..................................................... [email protected] AfD Schriftführer Cochem-Zell...................... Mobil: 0151/70302508 Willi Rademacher; Büchel E-Mail:.......................................................wirademacher@t-online.de AfD 1. Beisitzer Cochem-Zell............................. Tel.: 02678/ 910 555 Werner Müller; Cochem E-Mail: ...................................................................pappa@congstar.de AfD 3. Beisitzer Cochem-Zell Ulmen - 64 - Ausgabe 18/2014 Familienanzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt Nachruf Wir trauern um unseren ehemaligen 1. Vorsitzenden des SV Fortuna Ulmen, Wolfgang Kaufeld Mit tiefer Bestürzung haben wir die Nachricht von seinem plötzlichen Tod erhalten. Wolfgang Kaufeld war von 2006 bis 2010 als 1. Vorsitzender tätig. In dieser Zeit hat er in uneingeschränkter Hilfsbereitschaft den Verein geführt. Wir, der Sportverein SV Fortuna Ulmen, werden das Engagement von Wolfgang nicht vergessen und ihn in dankbarer Erinnerung behalten. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie. SV Fortuna Ulmen 1921 e.V. Der Vorstand Keiner wird gefragt, wann es ihm recht ist, Abschied zu nehmen DANKE Für die liebevollen Beweise der Anteilnahme in Wort und Schrift, Kranz-, Blumen- und Geldspenden sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte beim Heimgang meines lieben Mannes, unseres Vaters und Opas Matthias Kesseler sagen wir hierdurch unseren herzlichen Dank. Es war wohltuend zu erfahren, wie viel Wertschätzung und Verbundenheit ihm entgegengebracht wurden. Wir sind dankbar für die schöne Zeit die wir mit ihm verbringen durften. Maria Kesseler geb. Brost mit Kindern und Familien Lutzerath, im April 2014 Bestattungshaus Michels Rat und Hilfe im Trauerfall Im Maibüsch 21 56766 Ulmen Telefon 0 26 76/15 68 Telefax 0 26 76/16 73 [email protected] www.schreinerei-michels.com Mitglied der Innung Ulmen - 65 - Ausgabe 18/2014 Par tner Ihre regionalen k… auf einen Blic Du warst in Deinem erfüllten Leben immer für Deine Familie, Freunde, Mitarbeiter und Gäste da. Du konntest Deine vielen Pflichten mit Freude, Lebenslust und Zuversicht verbinden, hast andere mitgenommen und begeistert. Von ihrem Leiden erlöst, nehmen wir Abschied von meiner lieben Frau, unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma, Schwester und Schwägerin Handel | Handwerk | Dienstleistungen von A BIS Z >> C >> Maria Elisabeth Berres geb. Wenning * 26. Juni 1932 † 27. April 2014 In Liebe und Dankbarkeit: Günther Berres Petra Berres Jörg Berres und Marion mit Sarah und Marc Michael Berres und Waltraud mit Matthias und Christian Heinz und Nada Wenning sowie alle Angehörigen >> E >> 56767 Uersfeld · Gewerbegebiet Tel. 02657 / 940446 · Tel. 02657 / 940448 E lektro • H eizung • S anitär 56864 Bad Bertrich, Auf Braunshell 14 FaChBeTrIeB Für eleKTroTeChNIK Die Trauerfeier findet am Freitag, den 2. Mai 2014, um 14.30 Uhr in der katholischen Kirche in Bad Bertrich statt. Im Anschluss erfolgt die Beisetzung auf dem Friedhof. Anstelle von Blumen und Kränzen werden wir zugedachte Geldspenden der Behinderteneinrichtung St. Raphael in Wittlich zukommen lassen. Ihr • Photovoltaik • Kundendienst 56766 Ulmen · Bahnhofstr. 40 · & 0 26 76 / 95 28 01 www.elektromuench-ulmen.de >> I >> Immobilien Wältermann Notdienst r Uh bis 22.00 • Installation • Leuchtenverkauf 56759 Kaisersesch, Poststr. 12 Tel.: 0 26 53 - 9 11 96-0 www.immobilien-waeltermann.de >> S >> Kundendienst Karl-Kaufmann-Str. 6 • 54552 Darscheid Tel. 0 65 92 / 17 30 00 www.johann-elektrik.de Gevenich Attraktive 3,5-Zi.-Whg., Küche, Bad, ca. 82 m2, Abstellraum, Pkw-Stellpl., zu vermieten. Tel.: 07 11 / 70 55 47 od. 01 72 / 5 95 80 92 Boxspringbetten auf Wunsch mit Motor für einen erholsamen Schlaf. www.moebel-scheid.de · 0 26 53 / 99 92-0 Mayen Kaisersesch >> U >> >> Z >> Sommeter Weg · 56825 Kliding Fo 0 26 77 / 7 48 · 0 26 77 / 16 76 Wintergärten [email protected] www.ziewers-wintergarten.de B e i la g e n h i n w e i s Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Bauspar-alarm" der Fa. Bauzentrum Hieronimi. WIr BITTeN uNSere leSer uM BeaChTuNG! Ulmen - 66 - Ausgabe 18/2014 WÄHLERGRUPPEN FWG Cochem-Zell e.V. Kreistagsmitglieder: Vorsitzender Matthias Müller, Graf-Beisel.Str. 4, 56859 Bullay, Tel. 06542-96 32 20; Norbert Krötz, Ediger-Eller, Tel. 02675-255 Johannes Hallebach, Zell, Tel. 06542-5391 Dr. Markus Rink, Alf, Tel. 06542-900404 Siegfried Niederelz, Kaisersesch, Tel. 02653-910106 www.fwg-cochem-zell.de BÜRGER FÜR ULMEN e.V. www.bürger-für-ulmen.de Die Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V.“ (BFU e.V.) will für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: Karl Eckardt, 1. Vorsitzender, Tel. 8124 Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058 Fritz Hoffmeister, Stadtratsmitglied, Tel. 363 Erich Michels, Stadtratsmitglied, Tel. 608 Peter Wallebohr, Stadtratsmitglied, Tel. 1719 Hubert Willems, Stadtratsmitglied, Tel. 1373 Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im Vulkanecho veröffentlicht. Freie Wählergruppe Büchel e.V. Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein.Wir würden uns freuen, wenn Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden. Ihre Ansprechpartner sind: Manfred Nehren, Tel. 732 Rudi Hieronimus, Tel. 1234 Rita Simon, Tel. 1529 Friedhelm Gerhartz, Tel. 631 Wissenswertes SWR4 Wandertag in Ulmen Die Vulkaneifel ist bekannt für ihre wunderschöne Landschaft: Wälder und Wiesen wechseln sich ab mit glasklaren Kraterseen. Kein Wunder, dass ausgerechnet hierher SWR4 Rheinland-Pfalz zu seinem traditionsreichen Wandertag einlädt. Am Sonntag, 4. Mai 2014, macht sich das SWR4-Team zusammen mit vielen hundert SWR4Hörerinnen und -Hörern auf drei abwechslungsreichen Routen rund um Ulmen auf die Wandersocken. Und zur Belohnung warten ab 12.30 Uhr bekannte Stars auf der SWR4-Festivalbühne: Dschinghis Khan, voXXclub, Jonathan Zelter, Rosanna Rocci, Nino de Angelo, Peter Michael. Der Eintritt ist frei. Nach einer kurzen ökumenischen Andacht um 9.00 Uhr werden die Wanderer vom SWR4-Festivalgelände auf die Rundwege verabschiedet. Um 9.30 Uhr starten die erfahrenen Wanderer mit Route 1 „Entlang von Mühlen und Flusstälern“ (ca. 15 km). Der Üßbach gibt die Strecke vor und führt an alten Mühlen inmitten grüner Natur vorbei. Bevor es wieder zum Festivalgelände nach Ulmen geht, wird das kleine Eifeldorf Meiserich besucht. Route 2 ist ab 10.00 Uhr „Auf den Spuren der Hexen, Henker und Halunken“ unterwegs (ca. 10 km). Die Tour führt zunächst ins Wingertstälchen. Durch Wald und Wiesen geht es weiter über den Jakobsberg, um den weitläufigen Jungferweiher herum. Das Besondere: die spannenden Stationen zu historischen Strafvollzugs- und Tatorten. Route 3 ab 10.30 Uhr eignet sich besonders für Wanderer, die eine leichte Strecke suchen, und läuft „Rund um Ulmen – Maar und Jungferweiher“ (ca. 5 km). Vom Festivalgelände führt die Wanderung um den Jungferweiher entlang des Vogelschutzgebietes hin zum Ulmener Maar. Das „SWR4 Festivalradio“ berichtet von 14.00 bis 18.00 Uhr live vom „SWR4 Wandertag“ aus Ulmen (UKW 93,6). Mehr Infos gibt es auf www.swr4.de/rp. Wettbewerb »Mehr Mitte, bitte!« Der demografische Wandel stellt den ländlichen Raum vor immer größere Herausforderungen. Der zunehmende Gebäudeleerstand macht sich besonders in den Orts- und Stadtkernen bemerkbar. Vor diesem Hintergrund führen der GStB, das Land Rheinland-Pfalz und die Architektenkammer im Rahmen der »Initiative Zukunftsraum Rheinland-Pfalz« den Wettbewerb »Mehr Mitte, bitte! Ein Wettbewerb für Wohnen und Leben in ländlichen Ortskernen« durch. Gesucht werden Dörfer und Städte des ländlichen Raums mit 1.000 - 10.000 Einwohnern, die zusammen mit einem potentiellen Bauherrn einen Realisierungswettbewerb ausloben. Parallel zum Wettbewerbsverfahren sollen Vorträge und Workshops zu ortsprägenden Themen für die Kommune, Politiker und vor allem Bürger vor Ort durchgeführt werden. Die Auftaktveranstaltung und der Wettbewerbsstart finden am 22.07.2014in Boppard statt. Weitere Infos unter www.baukultur.rlp.de. B e i la g e n h i n w e i s Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage „ihre stimme für Liste 6“ der bürger für ulmen e.V. Für den Textinhalt politischer Beilagen zeichnet die jeweilige Partei oder Interessengruppe verantwortlich. Wir bitten unsere Leser um beachtung! 18/2014 Mit dem Gäste-Ticket das Beherbergungsangebot verbessern "Freifahrtschein" für den ÖPNV auch 2014 „Freie Fahrt mit Bus und Bahn“ – diesen Service bieten Beherbergungsbetriebe, die sich am Gäste-Ticket beteiligen. Mit dem Gäste-Ticket können Urlauber alle Busse und Züge des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Cochem-Zell kostenfrei nutzen. Das in Rheinland-Pfalz einmalige Angebot für Urlauber und Gäste hat die Pilotphase erfolgreich bestanden, denn die Gastronomen und Gäste äußern sich begeistert. Viele Hoteliers und Pensionsinhaber waren zudem überrascht, welch umfangreiches ÖPNV-Angebot im Landkreis Cochem-Zell bereits besteht. Vor allem durch den Freizeitverkehrsdienst zwischen Mai und Oktober gibt es auf den wichtigen ÖPNV-Linien einen Stundentakt in beide Richtungen – auf der Bahnstrecke zwischen Bullay und Treis-Karden sogar nahezu halbstündliche Verbindungen. Insgesamt 120 Wander- und Ausflugsziele können Urlauber mit Bus und Bahn erkunden. Diese sind in der Broschüre „Freizeitverkehrsdienst Cochem-Zell“ erfasst, die im Internet unter www.cochem-zell. de/freizeitverkehrsdienst heruntergeladen werden kann. Viele interessierte Gäste informieren sich bei den Touristinformationen darüber, welche Gastgeber sich am Gäste-Ticket beteiligen – denn es sind noch lange nicht alle. Ein beteiligter Hotelier betont: „Es gibt eigentlich keine Gründe, die gegen das Gäste-Ticket sprechen!" Zudem bekommen Inhaber eines GästeTickets weitere Vergünstigungen bei vielen touristischen Attraktionen. So erhalten Urlauber mit dem Gäste-Ticket unter anderem Rabatte beim Besuch der Reichsburg, der Fahrt mit der Sesselbahn, der Rundfahrt mit dem Mosel-Wein-Express und beim Besuch der Schwimmbäder Co- chem und Ellenz-Poltersdorf. Das können Urlauber mit dem GästeTicket zum Beispiel sparen: • Von Cochem zum Kloster Martental (für eine Wanderung durchs Enderttal) müssen Urlauber ohne GästeTicket mit der Bus-Linie 713 ab Endertplatz 4,65 € für einen Einzelfahrschein zahlen. Gleicher Fahrpreis gilt auch für den BurgenBus von Treis bis zur Burg Pyrmont. • Eine Fahrt von Ellenz-Poltersdorf nach Alf mit der Bus-Linie 711 kostet 5,75 € (Fahrradmitnahme ab 9 Uhr kostenfrei möglich – auf Moselradweg zurück). Für Tageskarten auf derselben Strecke ist sogar der doppelte Betrag zu entrichten. • Ein 3-Tages-Ticket für eine Person kostet über 20 €; mit dem Gäste-Ticket bedeutet es Freie Fahrt! • Zudem entfällt das komplizierte Lösen von Bahn-Fahrkarten am Automaten im Landkreis Cochem-Zell für Urlauber mit einem Gäste-Ticket (Nahverkehrszüge dürfen ohne Ticket nicht bestiegen werden!). Beherbergungsbetriebe aus dem Landkreis Cochem-Zell können noch bis Pfingsten 2014 auf den „fahrenden Bus / Zug aufspringen"! Weitere Informationen zum Gäste-Ticket erhalten Gastgeber in den lokalen Touristinformationen, bei den Verkehrsvereinen sowie bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Referat ÖPNV, Tel. 02671/61-621. Alle Informationen sind auch im unter www.cochem-zell.de/gaeste-ticket abrufbar. Ein Vertrags-Angebot zum Gäste-Ticket kann unter der E-MailAdresse [email protected] angefordert werden. Viele Informationen zu ÖPNV-Verbindungen im Landkreis Cochem-Zell erhalten Sie im Internet unter www.cochem-zell.de/ oepnv. Smartphone-Nutzer können sich auch z.B die App „öffi“ (für Android) bzw. „Abfahrtsmonitor“ (für iphone und ipad) herunterladen. Osterspaß-Ferienprogramm war im Landkreis CochemZell ein voller Erfolg Anstatt auf die Suche nach Ostereiern und Osterhasen machten sich die Kids in diesem Jahr auf eine spannende Suche nach echten Fossilien und Edelsteinen im Naturkundemuseum Gerolstein. Weitere Bilder von den Aktivitäten und Angeboten der Kreisjugendpflege im diesjährigen Oster-Ferienprogramm gibt’s unter www.cochem-zell.de. Machen Sie mit beim „Mosaik der Kulturen“ am 31.05.2014 in Zell Lernen Sie Kroatien kennen Ana Lastro wohnt mit ihrer Familie seit vielen Jahren in Bremm und stammt ursprünglich aus Kroatien. „Kroatien ist ein wunderschönes Land“, schwärmt sie von ihrer alten Heimat. „Es ist das Land der 1.000 Inseln. In der Region, aus der ich stamme, sieht es so ähnlich aus wie in der Eifel. Es ist hügelig und das Klima ist vergleichbar. Aber nur 20 km weiter breitet sich die Adria aus – eine ganz andere Landschaft mit Strand und mildem Klima.“ Beim „Mosaik der Kulturen“ wird Ana Lastro mehr über Land und Leute erzählen und auch kroatische Leckereien zum Kosten anbieten. Wenn auch Sie aus Kroatien stammen, können Sie Ana Lastro gerne dabei unterstützen. Weitere Informationen: Kompetenzstelle Integration der Kreisverwaltung CochemZell, Tel. 02671/61-307, E-Mail: hedwig. [email protected] Aus Ihrer Kreisverwaltung Gründen auf dem Land: Informationsabend für Existenzgründer am 06. Mai 2014 in Cochem Für alle, die sich selbstständig machen möchten, bietet die Initiative „Gründen auf dem Land“ in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz, dem Finanzamt SimmernZell sowie dem Fachbereich Kreisentwicklung und Klimaschutz der Kreisverwaltung Cochem-Zell eine Informationsveranstaltung für Existenzgründer an. In der Veranstaltung werden die wesentlichen Schritte erläutert, die im Rahmen einer Existenzgründung berücksichtigt werden müssen. Themeninhalte sind unter anderem: • Der Businessplan • Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes • Unterstützung durch die IHK Koblenz und das Finanzamt Simmern-Zell Zu diesem Thema möchten wir Sie herzlich am Dienstag, 06. Mai 2014, von 17:30 bis 19:30 Uhr in den Sitzungssaal 4.50 der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, einladen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie das Parken im Innenhof der Kreisverwaltung sind kostenfrei. Anmeldung bitte bis zum 30.04.2014 telefonisch unter 02671/61-888, per Fax 02671/61-699 oder per E-Mail an [email protected] Ansprechpartner bei der IHK Koblenz: Claudia Nebendahl, Telefon: 0261/106262, E-Mail: [email protected]. Die Partner der Initiative „Gründen auf Gesundes Aufwachsen in Familien mit psychisch kranken Eltern Informationsveranstaltung am Mittwoch, dem 07.05.2014 In Deutschland leben schätzungsweise 1,5 Millionen Kinder in Familien, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt ist, z. B. an Depressionen, Angststörungen, manisch-depressiven Erkrankungen oder Psychosen. Kinder sind z. T. tief greifend von der psychischen Erkrankung des Elternteils betroffen. Psychisch kranke Eltern und ihre Kinder befinden sich oft in einem „Teufelskreis“: Die höhere psychische Belastung der Kinder durch die elterliche Erkrankung verstärkt die Probleme der Kinder. Die kindlichen Probleme erhöhen wiederum die elterlichen Belastungen und beeinflussen auf diese Weise die psychische Erkrankung der Eltern negativ, was sich dann wieder auf die Belastung der Kinder auswirkt. In betroffenen Familien erleben Kinder möglicherweise starke Verunsicherung, Überforderung oder erfahren Ausgrenzung im sozialen Umfeld. Mitunter leiden sie unter einem Mangel an elterlicher Fürsorge oder Aufmerksamkeit. Darüber hinaus besteht bei Kindern psychisch kranker Eltern in erhöhtem Maße die Gefahr, dass sie selbst irgendwann eine psychische Störung entwickeln. 2 Um die Situation betroffener Familien, insbesondere auch im Hinblick auf das Wohl der Kinder, zu verbessern, bedarf es institutionsübergreifender, qualifizierter Hilfsangebote. An deren Weiterentwicklung bzw. Aufbau sind im Landkreis unterschiedliche Professionen aus der Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen und den psychiatrischen Institutionen beteiligt. So wurde im Jahr 2011 der Arbeitskreis „Kinder psychisch kranker Eltern“ mit dem Ziel gegründet, Austausch und Zusammenarbeit der Beteiligten zu verbessern. Um die Thematik zu vertiefen, ist im Mai dieses Jahres ein öffentlicher und kostenloser Vortrag geplant mit Dr. Michael Hipp, Arzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreisgesundheitsamtes Mettmann; Datum: Mittwoch, 07.05.2014, Uhrzeit: 17.00 Uhr Ort: Kapuzinerkloster, Klosterberg 2-5, 56812 Cochem dem Land“: • Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Jan Pontzen, Tel.: 06592/985900, E-Mail: jan.pontzen@ vulkaneifel.de • Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Wirtschaftsförderung, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich. Markus Lautwein, Tel.: 06571/1442494, E-Mail: markus.lautwein@ bernkastel-wittlich.de • Kreisverwaltung Cochem-Zell, Fach-bereich Kreisentwicklung, Klimaschutz, Endertplatz 2, 56812 Cochem, Sandra HendgesSteffens, Tel.: 02671/61-888, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@cochem-zell. de Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Veranstalter: Arbeitskreis "Kinder psychisch kranker Eltern" als Teil der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Cochem-Zell (PSAG) Ansprechpartner sowie weitere Informationen bei der Kreisverwaltung CochemZell, • Dagmar Neises, Koordinierungsstelle für Psychiatrie, Tel. 02671/61-326, E-Mail: dagmar.neises@cochem-zell. de • Stefan Theisen, Kreisjugendamt Cochem-Zell, Tel. 02671/61-335, E-Mail:stefan.theisen@cochem-zell. de Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, www.cochem-zell.de Redaktion: Büro Landrat, Pressestelle, Telefon: 02 671/61231, bzw. 730, Fax: 02671/5231, E-Mail: [email protected] Verlag + Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon: 06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung ABC Unsere Schulen Kaisersescher Berufsforum stärkt regionale Zusammenarbeit Schule und Wirtschaft traditionell eng verbunden Die Realschule plus und Fachoberschule Kaisersesch ist traditionell mit der regionalen Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung eng verbunden. Erfahrungen zu den absolvierten Praktika austauschen. Drei Tage lang arbeiteten die berufsbezogenen Gruppen an ihren Präsentationen und Plakaten, die dann ter Sekundarabschluss I“ firmiert. Außerdem berichteten drei Schülerinnen der neunten Klassen von ihren Erfahrungen während des Praktikums. Diese Zusammenarbeit wurde vom 7. April bis zum 10. April um einen weiteren Baustein erweitert. Im Anschluss an das zweiwöchige Betriebspraktikum der achten und neunten Klassen veranstaltete die Schule ein Berufsforum. Hier konnten die Schüler in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Soziales, Handwerk und Dienstleistungen ihre am Informationsabend den interessierten Eltern, Praktikumsbetreuern, Lehrern und Schülern vorgestellt wurden. Hans-Jürgen Schmitz, Rektor der Schule, und Herr Kaiser von der Bundesagentur für Arbeit referierten über die beruflichen Möglichkeiten nach dem Abschluss der Berufsreife oder der Mittleren Reife, die mittlerweile unter dem Begriff „Qualifizier- Zum Abschluss der Woche des Berufsforums konnten sich am darauffolgenden Schultag an den verschiedenen Präsentationsständen diejenigen Schüler informieren, die im kommenden Jahr das Betriebspraktikum ableisten werden. weitere Infos unter www.cochem-zell.de/Bildung Soroptimist International Club Cochem/Mosel 7. Symposium „Kinder fördern - Kinder fordern” Ernährung und Bewegung -Essen unsere Gene mit?- Samstag, den 10. Mai 2014, 10 - 13 Uhr Kapuzinerkloster, Jahnstraße, 56812 Cochem Karten-Kontakt Kostenbeitrag: 18 Euro, Überweisung bis zum 30.04.2014 an: Förderverein SI Cochem, Kto: 32049702, Sparkasse Mittelmosel EMH, BLZ 58751230, Stichwort: „Symposium“ Kartenvorverkauf: Buchhandlung Layaa-Laulhé, Oberbachstr. 9, 56812 Cochem, Tel.: 02671-7801, Fax: 5270 weitere Infos: www.soroptimist-cochem.de Veranstalter: Förderverein Soroptimist International Cochem/Mosel e. V. Wir bedanken uns für die finanziellen Unterstützungen, die die Durchführung der Veranstaltung ermöglichen: Sponsoren Sparkasse Mittelmosel - Eifel·Mosel·Hunsrück Stadt Cochem, Landkreis Cochem-Zell, Bäckerei „Die Lohners“, Technik AG Realschule+ Kreisnachrichten Cochem-Zell Vorträge: Prof. Dr. med. Dietrich H.W. Grönemeyer Leiter des Grönemeyer Instituts in Bochum; Professor an der Universität Witten/Herdecke sowie Steinbeis Universität Berlin; Arzt und Buchautor, Bochum Dr. rer. nat. Peter Spork Wissenschaftsjournalist und Bestsellerautor, Studium der Biologie, Anthropologie + Psychologie, Hamburg Moderation: PD Dr. med. Thomas Ellrot, Martina Jonas, Gundula Gause, ZDF Mainz Leiter der Ernährungspsychologie, Universität Göttingen Koordinatorin für das Programm Klasse2000 in Rheinland-Pfalz, Andernach Dr. oec. troph. Ulrike Kreinhoff, Ökotrophologin und Soroptimistin, Bad Nauheim Podiumsdiskussion 3 Aus Ihrer Kreisverwaltung Gebrauchsgüter- und Bodenbörse Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien (wie z.B. Baustoffe, Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc.Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail: [email protected]. Achtung!!! Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den Kreisnachrichten und im Internet (www.cochem-zell.de) veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.: 02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung. Biete: Gebrauchtgüter Boden: A 555: ca.80 cbm Bodenklasse3-4, ca. 24 cbm Mutterboden, Wirfus, 002671-61-152 tagsüber Gebrauchsgüter: A 494: Jugendstilschränke 3-türig m. Spiegel u. 2 türig+Spiegel, Frisierkommode 6-teilig m. 3 Spiegeln, Kaffee- u. Teegeschirr 26tlg., Ledercouch braun m. Armlehne re., div. Kameras, Videorec. & CCDF 380, Schauren, 06545-910994 A 530: Babyschale/Autositz 0-9 kg, Wickelkommode, buche, Babywippe, Beuren, 02675-1712 A 531: Laufband, Fahrrad, Zell, 065422401 A 532: Ledergarnitur braun mit elektr.Recamaire re., ausziehb. Teil für Bettfunktion, 240 cm b, rollbarer Hocker mit Stauraum, 112 cm b, Stehleselampe mit dimmbarem Deckenfluter, Garderobenschrank mit Spiegel Eiche rustikal, 06542-22140 A 533: Fahrradanhänger f. Baby, Telefon m. 2 Mobilteilen, digitaler Sat-Receiver m. Singlekopf, Cochem, 02671-605535 A 535: Tragb. Motorspritze (Düsenjäger), Briedel, 06542-4250 A 536: Fitnessgeräte, z.B. Heimtrainer, Stepper, Hanteln etc. , Ellenz-Poltersdorf, 02673-962233 A 537: Esszimmerschrank/Wohnzimmerschrank massiv Kiefer gelaugt, m. vielen Schnitzereien, ca. 2x2m, Vitrine oben Glastüren, Blankenrath, 06545-910888 A 538: Wohnwand m. beleuchteter Glasvitrine Erle massiv, Kaisersesch, 02653-4368 A 539: Bruchsteine v. Gebäudeabbruch, Ernst, 02671-7518 A 541: 2 Kunststofffenster m. Rolläden, Doppelverglasung, Eiche farbig, 180x120 cm, Landkern, 0157-89205272 4 A 542: Kunststoff-Haustür 2,15x1,05 m m. 18 Butzenschb. 76 Original-Honiggläser á 500 g m. Deckel, Laubach, 02653-3583 A 544: Benzinvertikultierer, Treis, 026721876 A 545: Wäschespinne, Klappbett, Stehlampe, Beuren, 02675-1050 A 546: Wohnzimmerschrank mit Glasvitrine, l 3,65m, h 2,28m, Polstergarnitur 3-21 Sitzer, Marmor-Wohnzimmertisch und Beistelltisch, TV-Wagen, Esstisch und 6 Stühle, alles Kirschbaum, 02672-8815 A 547: Hochgrasmäher 62 cm Schnittbreite m. Radantrieb, Ulmen, 02676-951370 A 548: Seitenschutzgitter f. Layher-Gerüst, Blankenrath, 0171-4458639 A 549: Solarium Liege mit Himmel, Zell, 06542-4576 A 550: Esszimmertisch Buchenachbildung, junges Design, 125x90 cm, ausziehbar, 4 Stühle, Büchel, 02678 - 251 A 551: 80 qm Betonpflastersteine, Terrantik, 5 Größen und 4 Farben, Kaisersesch, 02653- 3900 A 553: Wohnzimmerglastisch 1,1x0,7 m, Briedel, 015153111592 A 561: Tischtennisaußenplatte fahrbar m. Zubehör, Pünderich, 06542-2349 A 562: Hochgraswiesenmäher m. Mulchfunktion, 6 PS, Schnittbreite 45 cm, Bremm, 02675-911584 A 563: Heizlüfter auf Rollen 2000 W, Ulmen, 02676-699 A 564: Einbauspülmaschine, Greimersburg, 02671-91320 A 565: 2 Platten-Gaskocher, Naß-Trockensauger, Heißluftfön, Kleister-Tapeziermaschine, 2 Platten-Benzinkocher, KaffeeDirektbrühsystem, Kompaktstereoanlage, 02677-910370 A 566: Mischmaschine, Tischkreissäge, Hauroth, 0170-1585868 A 568: altes Kopfsteinpflaster, 400 Stck., 11 x 18 x 15 cm, Hauroth, 02653-6639 A 569: Fahrrad, 26 Zoll, MTB-V-Brake, silber, 21-Gang-Shimano-Schaltung, Rahmenhöhe 50 cm, Klotten, 02671-3746 A 570: Leisehäcksler, 230 V, 2000 Watt, für Astdicke 4 cm, Lieg, 02672-912180 A 554: 1000l Kunststofftank, Sackwaage, Alfen, 02678-688 Suche A 556: Elektronische Heinmorgel, Kühlschrank m. Gefrierfach, Wäschespinne m.Erdanker, Warmwasserspeicher, 5 l, Bullay, 06542-9632375 N 534: Rückenspritze Solo 15 L, Pommern, 02672- 1771 A 557: Handwaschbecken 60 cm, moosgrün, 02671-980009 N 552: Balkenmäher 06542/5331 A 558: Magnat Killder Bull 300, Max Power 280/560 W, Kupfervase H 0,49 cm, Baby-Reisebett, Pferdehalfter mit Spiegel, blau gemusterter Teppichläufer 80 x 250 cm, Schulbank 50er-Jahre, Ulmen, 02676-951670 N 540: gr. Bollerwagen, Illerich, 026538786 N 559: Altes schwarzes Fahrrad f. Deko, alte Eisenketten f. Deko ca. 3 m, DamenMountainbike 28", Ulmen, 02676-951670 weitere Infos: www.cochem-zell.de Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Vollzug des Landesjagdgesetzes Verbot des Abschusses von Rebhühnern Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 31 Abs. 9 Satz 2 Feststellung des Erhaltungszustands für das Rebhuhn in Rheinland-Pfalz: Landesjagdgesetz (LJG) folgende Allgemeinverfügung zum Verbot des Abschusses von Rebhühnern. Die Feststellung des Erhaltungszustands für das Rebhuhn erfolgt unter Bewertung des aktuellen natürlichen Verbreitungsgebiets, der Population und des Habitats der Art sowie der Zukunftsaussichten. I. Abschussverbot Aufgrund § 31 Abs. 9 Satz 2 LJG wird der Abschuss von Rebhühnern in den In folgenden Gebieten ist der Erhaltungszustand des Rebhuhns ungünstig bis schlecht: Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Trier-Saarburg, Rhein-Lahn, Jagdbezirken im Landkreis Cochem-Zell verboten. Germersheim, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Birkenfeld, Cochem-Zell, II. Zeitliche Befristung Vulkaneifelkreis, Bernkastel-Wittlich, Ahrweiler, Neuwied, Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Rhein-Hunsrück-Kreis und die kreisfreien Städte Das Verbot gilt für die Jagdjahre ab 2014/15 bis einschließlich für das Jagdjahr Koblenz, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens, Speyer, Trier und 2019/20. Neustadt. III. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz In folgenden Gebieten ist der Erhaltungszustand des Rebhuhns ungünstig bis unzureichend: am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Landkreise Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße, Donnersbergkreis, MayenKoblenz IV. Begründung und die kreisfreien Städte Mainz, Landau und Ludwigshafen. Nach § 31 Abs. 9 Satz 1 LJG trifft die obere Jagdbehörde die grundsätzliche Feststellung über den Erhaltungszustand einer Wildart. Die obere Jagdbehörde hat In folgenden Gebieten ist der Erhaltungszustand des Rebhuhns nicht mehr günstig: nach § 41 Abs. 2 Landesjagdverordnung (LJVO) den Erhaltungszustand für nach Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Rhein-Pfalz dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Wildarten, für die und die kreisfreien Städte Worms und Frankenthal eine Jagdzeit festgesetzt ist, zu bewerten, soweit nicht offensichtlich von einem günstigen Erhaltungszustand auszugehen ist. Das Rebhuhn ist als europäische Vogelart nach BNatSchG § 7 Abs. 2 Nr.12 u. 13 b) bb) i.V. mit Artikel 1 der Richtlinie 2009/147/EG eine besonders geschützte Art, für die in § 42 Abs. 6 LJVO eine Jagdzeit festgesetzt ist. Ist der günstige Erhaltungszustand nicht gegeben, kann die obere Jagdbehörde unter Anwendung des § 31 Abs. 9 Satz 2 des LJG zum Schutz seltener oder im Bestand bedrohter Wildarten in bestimmten Gebieten oder in einzelnen Jagdbezirken ein dauerndes bzw. zeitweises Jagdverbot erlassen. Die Zentralstelle der Forstverwaltung hat als obere Jagdbehörde die In den Gebieten in Rheinland-Pfalz mit einem ungünstig-schlechten bzw. ungünstig- Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft in Trippstadt (FAWF) unzureichenden Erhaltungszustand ist das Rebhuhn im Bestand bedroht. Um die beauftragt, ein räumlich differenziertes und praxisnahes Konzept zur Erfassung des Rebhuhnbestände durch jagdliche Eingriffe nicht zusätzlich zu gefährden und um Erhaltungszustands des Rebhuhns in Rheinland-Pfalz zu entwickeln. Unter eine mögliche Erholung der Bestände zu unterstützen, wird daher in diesen Gebieten Berücksichtigung der Lebensraumansprüche des Rebhuhns sollten eine Bewertung der Abschuss zeitlich befristet verboten. Das Verbot schließt auch Jagdbezirke des Erhaltungszustands hergeleitet und Handlungsempfehlungen für eine innerhalb der genannten Gebiete ein, in denen im Vergleich zum Umfeld lokal höhere nachhaltige Bejagung abgeleitet werden. Besatzdichten bestehen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine mögliche Wiederbesiedlung angrenzender Bereiche durch Abschüsse nicht gestört wird. Der Erhaltungszustand einer Art wird definiert durch die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und Größe der Populationen der Art auswirken Die zeitliche Befristung sichert die Möglichkeit zur Überprüfung des Erfolgs des können. Hierzu wurden verfügbare Daten und Informationen zu Verbreitung, Abschussverbots hinsichtlich der Bestandsentwicklung und der Auswirkungen Bestandsgröße und Bestandsentwicklung des Rebhuhns in Rheinland-Pfalz etwaiger Lebensraumverbesserungen. zusammengetragen. In erster Linie waren das Jagdstrecken und Besatzschätzungen durch Jäger vor Ort. Letztere wurden mit Hilfe des Landesjagdverbands RLP durch das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) erhoben. Darüber hinaus wurden weitere ornithologische Kartierungen vergleichend hinzugezogen. Ebenso wurden Studien, beispielsweise zur Populationsbiologie des Rebhuhns, zu dessen Lebensraumansprüchen, zu möglichen Gefährdungspotentialen oder einer nachhaltigen Bejagung berücksichtigt. Weiterhin wurden die wichtigsten geographischen Lebensraumparameter als Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist nach § 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz geboten, um die Jagdausübenden im betroffenen Gebiet zu erreichen. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag. Rechtsbehelfsbelehrung: Grundlage für die Identifikation und Bewertung potentieller Lebensräume des Gegen dieses Abschussverbot kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Rebhuhns in Rheinland-Pfalz einbezogen. Hierzu zählen z.B. Höhenrelief, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der vorhandenes Offenland, Barrieren, Fragmentierung und Isolation durch Wald oder Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt schriftlich oder zur dichte Besiedlung. Berücksichtigt wurden auch Faktoren wie Klima und Niederschrift einzulegen. Großräumigkeit bzw. Durchwanderbarkeit des Lebensraums. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde Auf diesen Grundlagen und unter Einbeziehung weiterer Faktoren, die die Verbreitung und Größe der Populationen des Rebhuhns bedingen, wurde der Erhaltungszustand hergeleitet bzw. bewertet und nach Kreisen differenziert abgebildet. Es wurde ein „Ampelsystem“ auf Landkreisebene erstellt, das in einer eingegangen ist. Neustadt, den 10.04.2014 Im Auftrag kartographischen Darstellung (Anlage 1) den Erhaltungszustand des Rebhuhns für gez. die einzelnen Landkreise, bzw. kreisfreien Städte farblich differenziert darstellt. Marco Sergi Kreisnachrichten Cochem-Zell 5 Kreisvolkshochschule w w w. k v h s - c o c h e m - z e l l . d e Kontakt Mietrecht für Vermieter 30172Z 30557C Älter werden leicht Leitung: Irma Kling Rund um die Uhr gemacht! Beginn: Fr., 16.05.14 10505C buchen über: 11608C In sieben Flaschen um die -Entdecken SieRechtsanwalt die geheime Mischung Uhrzeit: von 19.00 - 20.30 Uhr Leitung: Marco Steuer, Nordic Walking www.kvhs-cochem-zell.de Pflege, Bewegung und Ernährung. Dauer: 9 x 2 Ustd. 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Ich sticke mein erstes Bild, für Kinder von 7 - 10 Jahren 50+ Senioren - Akademie Englisch für Anfänger - Gedächtnistraining auch für Senioren mit Hilfe von englischen Vokabeln - A1 60103U Leitung: Sabine Niemeyer Beginn: Sa., 10.05.14, 15.00 - 17.15 Uhr 70409K Leitung: Reinhard Müller Beginn: Mi., 14.05.14, 17.30 - 19.00 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: Mehrgenerationenhaus in K‘esch Gebühr: 68 EUR Kursnr. Titel Dozent Begin/Uhrzeit Ort Gebühr 10201C Der demografische Wandel Willi Löhr Fr., 09.05.14 von 18.00 - 19.30 Uhr KVHS Cochem 10 EUR 30108TK Yoga und Leben Martha Schoenki Mo., 05.05.14 von 16.30 - 18.00 Uhr Realschule plus Treis-Karden 94 EUR 30109TK Yoga und Leben Martha Schoenki Mo., 05.05.14 von 18.00 - 19.30 Uhr Realschule plus Treis-Karden 94 EUR 30110C Yoga und Leben Martha Schoenki Mo., 05.05.14 von 20.15 - 21.45 Uhr Pro Seniore Residenz Cochem 94 EUR 30111U Yoga und Leben Martha Schoenki Di., 06.05.14 von 20.00 - 21.30 Uhr Grundschule Ulmen 94 EUR 30169C Tai Chi I - für Anfänger „Peking-Form“ Irma Kling Mo., 12.05.14 von 18.00 - 19.30 Uhr Pro Seniore Residenz Cochem 85 EUR 30199C Hatha-Yoga für einen gesunden Rücken Petra Schneider Fr., 16.05.14 von 16.30 - 18.00 Uhr BBS Cochem 41 EUR 30204Z Wirbelsäulengymnastik Monika Simon Mi., 04.06.14 von 19.00 - 20.00 Uhr Grundschule Zell 27 EUR 30703C Heilkräuter und ihre Handhabe Hedda Edel Do., 05.05.14 von 19.00 - 21.00 Uhr KVHS Cochem 38 EUR 40615C Englisch für Leichtfortgeschrittene Victoria Müllenmeister Do., 08.05.14 von 09.30 - 11.00 Uhr KVHS Cochem 68 EUR 50246C Excel 2010 – Grundlagen Werner Benz Mo., 19.05.14 von 17.00 - 20.15 Uhr KVHS Cochem 33 EUR 50801C Fördergelder für Existenzgründer Marc-Oliver Krüger Sa., 17.05.14 von 09.00 - 17.00 Uhr KVHS Cochem 39 EUR 50907C A-PFEL-Training Christine Hartge Di., 20.05.14 von 19.00 - 21.00 Uhr Kapuzinerkloster Cochem 15 EUR 70505C Erste Schritte am PC Werner Benz Mo., 12.05.14 von 09.00 - 12.15 Uhr KVHS Cochem 82 EUR Öffnungszeiten SB-Warenhaus 8.00 - 20.00 Uhr Freitag und Samstag: 8.00 - 21.00 Uhr Montag-Donnerstag: Zell/Mosel 8 Abschleppdienst Fair-Cars GbR H. Christ und H. Petry Autohandel und Altfahrzeugankauf Calmontstr. 100, 56814 Bremm Tel.: 02675/911333, 0162/8977485 Kreisnachrichten Cochem-Zell Ulmen - 75 - Verkaufsoffener Sonntag am 4. Mai 2014 von 13.00 bis 18.00 Uhr mit SWR 4 Wandertag Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, sehr herzlich heiße ich Sie in Ulmen, einer kleinen aber schönen Stadt inmitten der Vulkaneifel, willkommen. Anlässlich des SWR 4 Wandertages lade ich Sie herzlich ein, eine der schönsten Regionen Deutschlands zu erkunden und insbesondere Ulmen näher kennen zu lernen. Wer an Ulmen denkt, dem kommt unweigerlich das Ulmener Maar in den Sinn. Das Maar, dass Sie sich als kreisrunden erloschenen Vulkankratersee vorstellen müssen, ist erst vor rund 10.000 Jahren entstanden und damit die jüngste, mit Wasser gefüllte vulkanische Hohlform nördlich der Alpen. Ebenso reizvoll zu erkunden ist der Jungferweiher und die Burgruine. Ganz egal, für welchen Wanderweg Sie sich entscheiden: Ich verspreche Ihnen, dass Ihnen noch lange die schönen Bilder und Eindrücke vom Ulmener Maar, Burgruine und Jungferweiher haften bleiben. Selbst wenn Sie sich gegen die Bewegung an frischer Luft entscheiden: Auf dem Gelände der Realschule plus Vulkaneifel erwartet Sie ganztägig ein umfangreiches kulinarisches und musikalisches Programm mit bekannten Künstlerinnen und Künstlern. Ich wünsche allen Wanderfreundinnen und Wanderfreunden eindrucksvolle Stunden und herrliche Naturerlebnisse in Ulmen und Umgebung. Wir freuen uns auf einen gelungen Wandertag mit Gästen aus ganz Rheinland-Pfalz. Sie sind zu Gast bei Freunden! Herzliche Grüße Günther Wagner Stadtbürgermeister von Ulmen Handwerkliche Qualität Große Auswahl • Grabmale • Fensterbänke • Treppen Natursteine • Bodenbeläge • Küchenarbeitsplatten • Natursteinbäder Steinmetz- und Steinbildhauermeister Reinhold Laux Am Weiher 3 / Industriegebiet • Tel.: 0 26 76 / 2 40 Fax: 5 34 56766 Ulmen Mobil: 01 71 / 2 86 11 87 • www.natursteine-laux.de Ausgabe 18/2014 Ulmen - 76 - Ausgabe 18/2014 Verkaufsoffener Sonntag am 4. Mai 2014 von 13.00 bis 18.00 Uhr mit SWR 4 Wandertag SWR4 Bühnenprogramm SWR4ab 12.30 Bühnenprogramm Uhr auf dem Festivalgelände Wanderrouten Alle drei Routen beginnen und enden in Ulmen am SWR4 Festivalgelände an der Realschule Plus Moderation: Christiane ab 12.30 Uhr auf demSpohn Festivalgelände Moderation: Christiane Spohn 9.00 Uhr Zur Verantwortung gegenüber der Natur, durch die wir heute wandern: Eine kurze ökumenische Andacht mit Annette Bassler, Evangelische Kirche und Dr. Thomas Weißer, Katholische Kirche. Dschinghis Khan Nino de Angelo Peter Michael Rosanna Rocci Jonathan Zelter voXXclub von 14 bis 18 Uhr live aus Ulmen 9.30 Uhr Route 1 Ulmener Maar 10.00 Uhr UKW 93,6 SWR4 Hörerservice: 01803 929456 UKW 93,6 (9 Cent/Min. aus dem dt.01803 Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) SWR4 Hörerservice: 929456 (9 Cent / Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Min.) rieb Seit 1976 der Fa in Ihrer N chmann ähe! Begrüßung „Für erfahrene Wanderer - Entlang von Mühlen und Flusstälern“ (ca. 15 km). Der Üßbach gibt die Strecke vor und führt an alten Mühlen inmitten grüner Natur vorbei. Bevor es wieder zum Festivalgelände nach Ulmen geht, besuchen wir das kleine Eifeldorf Meiserich. „SWR4 Festivalradio“ von 14Festivalradio« bis 18 Uhr live aus Ulmen »SWR4 Meisterbet 9.15 Uhr Elektro Gewinnspiel Rauen Gewinnen Sie Ihren ganz per- 56766 ULMEN, Imsönlichen großenWohlfühlaufenthalt: Garten 1 ein Wochenende Telefon 0 26 76 / 12 65, Mobil 01 72 /in6der 51Vulkan36 03 eifel. Am 4. Mai beim [email protected] spiel mitmachen und einen der tollen Preise Die Gewerbliche Räume ingewinnen. Ulmen Informationen zum Gewinnspiel zu vermieten, Büroräume, Lager und Werkstatt, 2 finden Sie am SWR4 Wandertag ca. 150 m , auch getrennt zu vermieten. auf dem GesundLand Vulkaneifel Telefon: 0172 / 6 51 36 03 Magazin. Wir drücken Ihnen die Daumen! Route 2 „Auf den Spuren der Hexen, Henker und Halunken“ (ca. 10 km). Die Tour führt zunächst ins Wingertstälchen. Durch Wald und Wiesen geht es weiter über den Jakobsberg, um den weitläufigen Jungfernweiher herum. Das Besondere der Tour machen die spannenden Stationen zu historischen Strafvollzugs- und -Tatorten in und um Ulmen aus. 10.30 Uhr Route 3 „ Rumd um Ulmen - Maar und Jungferweiher“ (ca. 5 km) Vom Festivalgelände führt die Wanderung um den Jungferweiher ent- GesundLand Vulkaneifel lang des Vogelschutzgebietes hin zum Ulmener Maar. Die Tour eignet Standort Ulmen sich besonders für Wanderer, die eine leichte Strecke suchen. Marktplatz 1 56766 Ulmen Bitte denken Sie an festes Schuhwerk! Telefon 02676 409258 [email protected] www.gesundland-vulkaneifel.de NEU • NEU NEU • NEU NEU • NEU NEU • NEU Ihr Modehaus in Ulmen Herbert Mindermann 56766 ULMEN Winkelstraße 1 Telefon: 02676-951439 U D R J Ulmen - 77 - Ausgabe 18/2014 Verkaufsoffener Sonntag am 4. Mai 2014 von 13 bis 18 Uhr mit SWR 4 Wandertag Seniorenzentrum Ulmen lädt am 4. Mai zur Besichtigung ein: - Anzeige - Tag der offenen Tür im Senioren-Zentrum Haus Seeblick zum SWR4-Wandertag (Ulmen, 15.04.2014) Nur wenige Meter vom idyllisch gelegenen SeniorenZentrum Haus Seeblick am Jungferweiher wird SWR4 am 4. Mai seine Festivalbühne zum diesjährigen Wandertag aufbauen. SWR4 hat sich für diese beliebte Veranstaltung das Naturparadies am Jungferweiher ausgesucht, wo auch das Seniorenzentrum mit dem angeschlossenen Demenz-Kompetenzzentrum sowie dem Haus für betreutes Wohnen zu Hause ist. Die Gebäude mit den modernen Zimmern fügen sich sehr schön in die Landschaft ein und sind wie ein kleines, geschlossenes Dorf aufgebaut. Die architektonisch ansprechend gestalteten Häuser sind einander zugewandt, so dass sich überall kleine Plätzchen bilden, die zum Verweilen einladen. Das Café im Haus lädt alle Wanderer, Spaziergänger und Festivalbesucher ein, den herrlichen Blick auf den Jungferweiher und die große Auswahl an Kuchen, Snacks und Kaffeespezialitäten auf der Seeterrasse zu genießen. „Gerne zeigen wir Ihnen bei Ihrem Besuch am SWR4-Wandertag – und gerne auch an jedem anderen Tag - unsere Anlage“, laden die Leiterinnen des Hauses Annerose Haag und Caroline Sprungk alle Interessierten ein. „Lernen Sie uns kennen, bevor Sie uns brauchen“, raten sie. „Wenn man sich frühzeitig damit auseinandersetzt, wie man gerne alt werden möchte, kann man noch viel selbst gestalten und entscheiden.“ Für Beratungsgespräche nehmen sich die beiden viel Zeit, da der Schritt hinein in den neuen Lebensabschnitt ihrer Ansicht nach behutsam erfolgen sollte. Am 4. Mai kann das gesamte Haus inklusive des neuen, modernen Erweiterungsbaus besichtigt werden. Man kann auch einen Blick in die hellen, geschmackvollen Zimmer der Vollzeitpflege sowie der Tagespflegestation werfen. Das Haus Seeblick bietet nämlich neben der stationären Pflege auch Tages-, Nacht- und Wochenendpflege an. Die Leiterinnen des Hauses Seeblick Annerose Haag und Caroline Sprungk laden alle Interessierten zum Tag der offenen Tür am 4. Mai herzlich ein. Kontakt: Seniorenzentrum Haus Seeblick Annerose Haag (Einrichtungsleiterin) und Caroline Sprungk (stellvertretende Leiterin) Am Jungferweiher 1 • 56766 Ulmen • Telefon: 02676-9330 E-Mail: [email protected] oder [email protected] • http://h-v-b.de/ulmen Tag der offenen Tür im Senioren-Zentrum Seeblick Am 4. Mai 2014 findet der SWR4-Wandertag bei uns am Jungferweiher in Ulmen statt. An diesem Tag lädt Sie das Senioren-Zentrum Seeblick zum Tag der offenen Tür ein. Lernen Sie unser Haus, das Team und die Bewohner kennen – denn wo das Herz wohnt, sind wir zuhause. Genießen Sie Kaffee und hausgemachte Kuchen auf unserer SeeblickTerrasse. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Am Jungferweiher 1 56766 Ulmen Tel. 02676/933-0 [email protected] www.h-v-b.de/ulmen Hildegard von Bingen Senioren-Zentrum Seeblick Ulmen - 78 - Ausgabe 18/2014 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Mitarbeiter gesucht JZ-Dienstleistungen Abt-Richard Str. 6 • 54550 Daun Mobil 0 162 - 20 60 005 [email protected] www.jz-dienstleistungen.de Professionelle Nachhilfe Diplom-Mathematiker im Vorruhestand gibt Nachhilfe in Mathematik für alle Stufen, auch Leistungskurse und Studium. Lehrerin im Vorruhestand gibt Nachhilfe: Grundschule: in allen Fächern, weiterführende Schulen: in Deutsch und Englisch 5. und 6. Klasse. Rudi und Gabi Kitzing • Telefon: 0 26 76 / 952 942 Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Ulmen in Ulmen: Jahnstr., Neustr., Ziegelstr., ... Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Marienkrankenhaus Cochem Ausbildung Krankenpflege ist mehr als Du denkst. Galina Igel, 34 Jahre Lernende im Krankenpflegehilfekurs, Jahrg. 2013/2014 „Ich bin 34 Jahre alt und Mutter von vier schulpflichtigen Kindern. Mein Wunsch war immer in der Gesundheits- und Krankenpflege verantwortlich zu arbeiten. Seit April 2013 absolviere ich eine Ausbildung zur Krankenpflegehelferin, welche ich im März 2014 abschließen werde. Mit diesem Abschluss erhalte ich die Chance und Möglichkeit im Herbst 2014 in meine gewünschte Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege zu wechseln.“ Deine Bewerbung richte bitte an: Marienkrankenhaus Cochem Staatlich anerkannte Krankenpflegeschule Avallonstraße 32 | 56812 Cochem | Telefon 0 26 71 / 985-139 [email protected] www.marienkrankenhaus-cochem.de Sie sind jede Woche am Freitag für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. 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