Schülerverkehr im Landkreis Meißen

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Schülerverkehr im Landkreis Meißen
6-Seiter_Schülerverkehr_2015_4S 06.02.15 08:49 Seite 1
KURZ & KNAPP
Weitere wichtige Hinweise für Schüler-Abos:
Richtig abFAHREN mit der Schülerfahrkarte:
Im Bus verloren / liegen gelassen?
Fragen Sie in unseren Kundenzentren Meißen, Riesa oder Großenhain.
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Schülerfahrkarten sind ermäßigte Zeitkarten,
d.h. nur für Schüler und Auszubildende
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Schülerfahrkarten bestehen aus Kundenkarte + Wertmarke
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Die Kundenkarte ist nur gültig
- mit Angaben der Personalien
- mit einem fest aufgeklebten Passbild
- mit dem Stempel der Schule oder eines Verkehrsunternehmen im VVO
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Schülerfahrkarten sind zur Fahrt stets mitzuführen
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Schülerfahrkarten gelten entsprechend Tarifzonenaufdruck in Bussen, den
S-Bahnen, in den Regionalzügen, Straßenbahnen und auf fast allen Fähren
im VVO.
Schüler-Abo-Karte verloren? Duplikat beantragen!
Einmalig zu je einer Gebühr (2,50 €) kann ein Duplikat für Wertmarke und
Kundenkarte beantragt werden:
VGM-Abo-Service Tel 03521/74 16 36 oder in den VGM-Servicezentren
Die Bezahlung kann entweder in bar in den VGM-Servicezentren erfolgen
oder auf folgendes Konto überwiesen werden:
Sparkasse Meißen
Konto-Nr.:
3 100 010 115
Bankleitzahl: 850 550 00
IBAN:
DE 36 8505 5000 3100 0101 15
BIC:
SOLADES1MEI
Verwendungszweck:
Kunden-Nr., Duplikat Kundenkarte
und/oder Duplikat z.B. September
Schülerverkehr
im Landkreis Meißen
Ausführliche Hinweise, Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im
VVO-Tarif, zum Beispiel die jeweils gültigen Fahrpreise, die kostenlose Mitnahme
von Fahrrädern oder zum SuperSommerFerienTicket unter www.vvo-online.de
Bei Überweisung sind je Überweisung 2,50 € Bearbeitungsgebühr zuzüglich
2,50 € je Nachdruck zu zahlen. Nach Eingang der Überweisung wird das
Duplikat an die angegebene Anschrift zugesandt.
VGM-Service
für Buskunden:
QR-Code-Scanner:
Die kostenlose App
können Sie aus
dem internet
laden.
Die Info zur
Echtzeitabfahrt
jetzt online
erhalten!
Großenhainer Rathaus (2)
Leitfaden für
Schüler und Eltern
Großenhainer Rathaus (2)
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Bestellen und dabei clever sparen mit ...
... Schüler-Abo-Karten im Direktbezug
Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie ...
... Schülerfahrkarte kaufen:
... Schülerfahrkarte abonnieren:
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Kundenkarte in den VGM-Servicezentren besorgen und
von der Schule abstempeln lassen
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Abo-Antrag in den VGM-Servicezentren oder
unter www.vg-meissen.de besorgen
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ermäßigte Wochenkarte, gilt 7 Tage inklusive Tag der Entwertung
oder
ermäßigte Monatskarte, gilt bis gleicher Tag des Folgemonats
ab Entwertung
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ermäßigte Abo-Monatskarte, mindestens 12 Monate
Vorteil:
- bis zu 14% Ersparnis im Vergleich zur Monatskarte
- Abo-Monatskarten werden bequem per Post zugesandt
- einfache Abrechnung durch monatlichen Bankeinzug
über die Schule
Gemäß Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Meißen ist die preisgünstige Variante der Erwerb der Fahrkarte im Direktbezug über die Schule.
Bitte prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Ausführliche Hinweise, Bestimmungen, Fristen und Kostenerstattung zur Schülerbeförderung mittels Antrag über die Schülerbeförderung in der Satzung des
Landkreises Meißen unter www.kreis-meissen.de
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und so funktioniert es:
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Antrag auf Schülerbeförderung bei der Landkreisverwaltung stellen
Adresse siehe unten.
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Antragsformulare in der Schule oder unter www.kreis-meissen.de
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wird der Antrag abgelehnt, bitte rechtzeitig ermäßigte Zeitkarte kaufen
oder abonnieren
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Schüler-Abo-Karten im Direktbezug über die Schule
werden an die Schule geschickt und dort ausgegeben.
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Rückgaben von Monatswertmarken müssen rechtzeitig erfolgen:
in den VGM-Servicezentren oder beim Busfahrer kaufen
oder
Kundenkarte aussen
Kundenkarte innen
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ermäßigte Jahreskarte: Das günstigste Angebot für Vielfahrer ist die Jahreskarte.
Einmal zahlen für das gesamte Kalenderjahr und zwölf Monate auf einem Bogen
erhalten.L
- immer nur vor Beginn der Gültigkeit
- spätestens am letzten Arbeitstag (Posteingang) des Vormonats
beim Landratsamt Meißen vorliegen
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Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich dem Landratsamt
Meißen schriftlich mitzuteilen.
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Bei einem Wechsel des Wohnsitzes oder der Schule ist ein neuer Antrag
auf Schülerbeförderung beim Landratsamt zu stellen.
Bereits erhaltene Monatswertmarken sind bei Umzug oder Schulwechsel
unverzüglich an das Landratsamt Meißen zurückzugeben.
Landratsamt Meißen, Amt für Forst- und Kreisentwicklung, Schülerbeförderung
Postanschrift:
Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
Sitz:
Remonteplatz 8, 01558 Großenhain
Telefon:
03522/3 03 24 02
internet:
www.kreis-meissen.de
VGM-Servicezentren
Meißen, Busbahnhof, Großenhainer Straße 2
Mo – Fr: 7.30 – 18.00 Uhr
Telefon:
03521/73 2716
Großenhain, Cottbuser Bahnhof, Bahnhofstraße 4
Mo - Fr: 7.30 – 11.30 Uhr und 12.00 – 16.00 Uhr
Telefon:
03522/52 28 59
Riesa, Busbahnhof, Bahnhofstraße 47
Mo - Fr: 7.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Telefon:
03525/73 36 50
internet:
www.vg-meissen.de
VGM-Abo-Service
Hafenstraße 51, 01662 Meißen
Telefon:
03521/74 16 36
internet:
www.vg-meissen.de
mail:
[email protected]
Herausgeber:
Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM)
Stand April 2015
Änderungen vorbehalten
Fotos Claudia Hübschmann