Schülerverkehr im Landkreis Meißen
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Schülerverkehr im Landkreis Meißen
6-Seiter_Schülerverkehr_2015_4S 06.02.15 08:49 Seite 1 KURZ & KNAPP Weitere wichtige Hinweise für Schüler-Abos: Richtig abFAHREN mit der Schülerfahrkarte: Im Bus verloren / liegen gelassen? Fragen Sie in unseren Kundenzentren Meißen, Riesa oder Großenhain. W Schülerfahrkarten sind ermäßigte Zeitkarten, d.h. nur für Schüler und Auszubildende W Schülerfahrkarten bestehen aus Kundenkarte + Wertmarke W Die Kundenkarte ist nur gültig - mit Angaben der Personalien - mit einem fest aufgeklebten Passbild - mit dem Stempel der Schule oder eines Verkehrsunternehmen im VVO W Schülerfahrkarten sind zur Fahrt stets mitzuführen W Schülerfahrkarten gelten entsprechend Tarifzonenaufdruck in Bussen, den S-Bahnen, in den Regionalzügen, Straßenbahnen und auf fast allen Fähren im VVO. Schüler-Abo-Karte verloren? Duplikat beantragen! Einmalig zu je einer Gebühr (2,50 €) kann ein Duplikat für Wertmarke und Kundenkarte beantragt werden: VGM-Abo-Service Tel 03521/74 16 36 oder in den VGM-Servicezentren Die Bezahlung kann entweder in bar in den VGM-Servicezentren erfolgen oder auf folgendes Konto überwiesen werden: Sparkasse Meißen Konto-Nr.: 3 100 010 115 Bankleitzahl: 850 550 00 IBAN: DE 36 8505 5000 3100 0101 15 BIC: SOLADES1MEI Verwendungszweck: Kunden-Nr., Duplikat Kundenkarte und/oder Duplikat z.B. September Schülerverkehr im Landkreis Meißen Ausführliche Hinweise, Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im VVO-Tarif, zum Beispiel die jeweils gültigen Fahrpreise, die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern oder zum SuperSommerFerienTicket unter www.vvo-online.de Bei Überweisung sind je Überweisung 2,50 € Bearbeitungsgebühr zuzüglich 2,50 € je Nachdruck zu zahlen. Nach Eingang der Überweisung wird das Duplikat an die angegebene Anschrift zugesandt. VGM-Service für Buskunden: QR-Code-Scanner: Die kostenlose App können Sie aus dem internet laden. Die Info zur Echtzeitabfahrt jetzt online erhalten! Großenhainer Rathaus (2) Leitfaden für Schüler und Eltern Großenhainer Rathaus (2) 6-Seiter_Schülerverkehr_2015_4S 06.02.15 08:49 Seite 2 Bestellen und dabei clever sparen mit ... ... Schüler-Abo-Karten im Direktbezug Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie ... ... Schülerfahrkarte kaufen: ... Schülerfahrkarte abonnieren: W Kundenkarte in den VGM-Servicezentren besorgen und von der Schule abstempeln lassen W Abo-Antrag in den VGM-Servicezentren oder unter www.vg-meissen.de besorgen W ermäßigte Wochenkarte, gilt 7 Tage inklusive Tag der Entwertung oder ermäßigte Monatskarte, gilt bis gleicher Tag des Folgemonats ab Entwertung W ermäßigte Abo-Monatskarte, mindestens 12 Monate Vorteil: - bis zu 14% Ersparnis im Vergleich zur Monatskarte - Abo-Monatskarten werden bequem per Post zugesandt - einfache Abrechnung durch monatlichen Bankeinzug über die Schule Gemäß Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Meißen ist die preisgünstige Variante der Erwerb der Fahrkarte im Direktbezug über die Schule. Bitte prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Ausführliche Hinweise, Bestimmungen, Fristen und Kostenerstattung zur Schülerbeförderung mittels Antrag über die Schülerbeförderung in der Satzung des Landkreises Meißen unter www.kreis-meissen.de W X und so funktioniert es: W W Antrag auf Schülerbeförderung bei der Landkreisverwaltung stellen Adresse siehe unten. W Antragsformulare in der Schule oder unter www.kreis-meissen.de W wird der Antrag abgelehnt, bitte rechtzeitig ermäßigte Zeitkarte kaufen oder abonnieren W Schüler-Abo-Karten im Direktbezug über die Schule werden an die Schule geschickt und dort ausgegeben. W Rückgaben von Monatswertmarken müssen rechtzeitig erfolgen: in den VGM-Servicezentren oder beim Busfahrer kaufen oder Kundenkarte aussen Kundenkarte innen W ermäßigte Jahreskarte: Das günstigste Angebot für Vielfahrer ist die Jahreskarte. Einmal zahlen für das gesamte Kalenderjahr und zwölf Monate auf einem Bogen erhalten.L - immer nur vor Beginn der Gültigkeit - spätestens am letzten Arbeitstag (Posteingang) des Vormonats beim Landratsamt Meißen vorliegen W Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich dem Landratsamt Meißen schriftlich mitzuteilen. W Bei einem Wechsel des Wohnsitzes oder der Schule ist ein neuer Antrag auf Schülerbeförderung beim Landratsamt zu stellen. Bereits erhaltene Monatswertmarken sind bei Umzug oder Schulwechsel unverzüglich an das Landratsamt Meißen zurückzugeben. Landratsamt Meißen, Amt für Forst- und Kreisentwicklung, Schülerbeförderung Postanschrift: Brauhausstraße 21, 01662 Meißen Sitz: Remonteplatz 8, 01558 Großenhain Telefon: 03522/3 03 24 02 internet: www.kreis-meissen.de VGM-Servicezentren Meißen, Busbahnhof, Großenhainer Straße 2 Mo – Fr: 7.30 – 18.00 Uhr Telefon: 03521/73 2716 Großenhain, Cottbuser Bahnhof, Bahnhofstraße 4 Mo - Fr: 7.30 – 11.30 Uhr und 12.00 – 16.00 Uhr Telefon: 03522/52 28 59 Riesa, Busbahnhof, Bahnhofstraße 47 Mo - Fr: 7.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Telefon: 03525/73 36 50 internet: www.vg-meissen.de VGM-Abo-Service Hafenstraße 51, 01662 Meißen Telefon: 03521/74 16 36 internet: www.vg-meissen.de mail: [email protected] Herausgeber: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM) Stand April 2015 Änderungen vorbehalten Fotos Claudia Hübschmann