der Stadt Schalkau - Stadtverwaltung Schalkau
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AMTSBLATT ➔ der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld Jahrgang 15 Freitag, den 31. Juli 2009 Nummer 8 Herausgeber: Stadt Schalkau und Gemeinde Bachfeld, Verantwortl. für den Inhalt: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde ist die Gemeinde verantwortlich. Für alle anderen Veröffentlichungen im Amtlichen bzw. Nichtamtlichen Teil ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den Öffentlichen Teil ist die Druckerei bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/Nachricht. Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel.: 03677/2050-0, Fax: 03677/2050-21, Verantworlich für Anzeigen: Herr Andreas Barschtipan, Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis-tung. Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf, Bezugsbedingungen und -möglichkeit: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 30,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 1. November der Gemeinde. Preis je Exemplar 2,50 Euro einschl. Versandkosten. Die Bestellung hat bei der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, 96528 Schalkau zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei in der Stadt Schalkau und ihren Stadtteilen Almerswind, Ehnes, Emstadt, Katzberg, Mausendorf, Roth, Theuern und Truckenthal sowie in der Gemeinde Bachfeld und seinem Ortsteil Gundelswind verteilt. Zu beachten ist, dass die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Postanschrift: Stadt Schalkau, Markt 1, 96528 Schalkau, Tel. 036766/2910, Stadt Schalkau Inhaltsverzeichnis I. 1. 2. 3. II. 1. 2. 3. 4. Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Schalkau Beschlüsse des Bauausschusses Nichtamtlicher Teil Informationen der Stadt Schalkau Dienstplan der FFw Schalkau Auf ein Wort, Ihr KOBB Gratulationen III. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Öffentlicher Teil Ärztlicher Notdienst Information der Stadt Schalkau Information des Forstamtes Sonneberg Veranstaltungshinweise Die Tourist-Information „Schaumberger Land“ informiert Vereinsnachrichten Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 5. Thüringer Landtag am 30. August 2009 1. Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Schalkau liegt in der Zeit vom 10. - 14. August 2009 während der Dienststunden am Dienstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr am Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr am Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr in der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, Zimmer 5 zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 14. August 2009 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, Zimmer 5 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 9. August 2009 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld -2- Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 19 Landkreis Sonneberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, b) wenn er seine Wohnung ab dem 20. Juli 2009 in einen anderen Wahlbezirk - innerhalb der Gemeinde - außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt, c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung bis zum 09. August 2009 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes bis zum 14. August 2009 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Abs. 1 der Thür. Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 2 des Thür. Landeswahlgesetzes entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 28. August 2009, 18.00 Uhr bei der Gemeinde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Wahlumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Nr. 08/2009 Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Schalkau, den 30. Juli 2009 Stadt Schalkau Zehner Bürgermeister Beschluss des Stadtrates der Stadt Schalkau Der Stadtrat der Stadt Schalkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.7.2009 folgenden Beschluss gefaßt: Beschluss-Nr.: 01/01/07/09 Der Stadtrat der Stadt Schalkau stimmt folgender Besetzung der zu bildenden Ausschüsse zu: Hauptausschuss Reinhard Zehner Werner Reinhold Andrè Müller Steffen Zinner Helmut Stammberger Gerd Walgenbach Dieter Dorst Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus Reinhard Zehner Gerhard Langguth Stefan Morgenroth Michael Stammberger Dr. Hubert Henninger Edeltraud Kranich Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss Reinhard Zehner Maik Stolz Hans-Peter Schirm Jessica Winkler Dr. Helene Hoffmann Jugend-, Kulturund Sozialausschuss Reinhard Zehner Ute Hopf Gerhard Langguth Horst Michaelis Bernd Mahr Susanne Mahrbach Diana Sell gez. Zehner Bürgermeister Beschlüsse des Bauausschusses Der Bauausschuss der Stadt Schalkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.1.2009 folgende Beschlüsse gefaßt: Beschluss-Nr. 01/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Schalkau und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Sitzungsniederschrift der Bauausschusssitzung vom 14.7.2008 ohne Änderungen. Die Sitzungsniederschrift wurde allen Bauausschussmitgliedern zur Einsichtnahme ausgehändigt. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 02/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Schalkau und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Sitzungsniederschrift der Bauausschusssitzung vom 15.01.2009 ohne Änderungen. Die Sitzungsniederschrift wurde allen Bauausschussmitgliedern zur Einsichtnahme ausgehändigt. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 03/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld -3- § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, dem Bauantrag von Herrn Reiner Mauer, Lange Gasse 3, 97633 Großbardorf zum Vorhaben „Geländeregulierung / Neubau Einfriedung / Sanierung Terrasse“ in Theuern, Flurstück-Nr. 446 der Gemarkung Theuern zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 04/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, dem Antrag auf Bauvorbescheid der Agrargenossenschaft Schalkau e. G., Ehneser Straße 31, 96528 Schalkau zum Vorhaben „Neubau Milchviehstall Ehnes“ in Ehnes, Flurstücke - Nr. 121/33, 132/3, 133/3 und 133/5 der Gemarkung Ehnes zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 05/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - Städtebauförderung (ThStBauFR)“ des Freistaates Thüringen vom 01.01.2008 den in der Anlage 1 bestimmten Maßnahmekatalog der Stadt Schalkau zur Aufnahme in das Landesstädtebauförderprogramm für das Programmjahr 2009. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 06/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Schalkau und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Sitzungsniederschrift der Bauausschusssitzung vom 16.09.2008 ohne Änderungen. Die Sitzungsniederschrift wurde allen Bauausschussmitgliedern zur Einsichtnahme ausgehändigt. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 07/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Schalkau und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Sitzungsniederschrift der Bauausschusssitzung vom 29.01.2009 ohne Änderungen. Die Sitzungsniederschrift wurde allen Bauausschussmitgliedern zur Einsichtnahme ausgehändigt. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 08/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, dem Bauantrag von Herrn Andreas Weißflog, Brunnhügel 23, 96528 Schalkau zum Vorhaben „Aufstellung eines Blockbohlenhauses“ in Schalkau, Flurstück-Nr. 529 der Gemarkung Schalkau zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Nr. 08/2009 Beschluss-Nr. 09/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, dem Bauantrag von Frau Elisabeth Schneider, Schaumbergstraße 5, 96528 Schalkau zum Vorhaben „Errichtung einer Überdachung über eine Sitzfläche“ in Schalkau, Flurstück-Nr. 576/3 der Gemarkung Schalkau zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 10/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) , der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 und der Baugestaltungs und Werbeanlagensatzung der Stadt Schalkau vom 07.04.1993 § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, § 1, 2, 9, 17, 18, 23 der Baugestaltungs - und Werbeanlagensatzung der Stadt Schalkau dem Bauantrag von Herrn Frank Petermann, Braugasse 3, 96528 Schalkau zum Vorhaben „Überdachung Balkon“ in Schalkau, Flurstück-Nr. 446/6 der Gemarkung Schalkau zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss Nr. 11/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, dem Bauantrag von Bernd Seliger, Ortsstraße 42, 96528 Schalkau / ST Almerswind zum Vorhaben „Nutzungsänderung im EG Nebengebäude / Einbau einer Garage“ in Almerswind, Flurstück-Nr. 61 der Gemarkung Almerswind zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 12/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben dem Bauantrag von Herrn Joachim Graubner, Rosengasse 16, 96528 Schalkau zum Vorhaben „Teilnutzungsänderung des Wohnhauses im EG für nebengewerbliche Zwecke“ in Schalkau, Flurstück - Nr 156/19 der Gemarkung Schalkau zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 13/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 und der Baugestaltungs und Werbeanlagensatzung der Stadt Schalkau vom 07.04.1993 Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld -4- § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, § 1, 2,, 13, 14,15, 17, 19, 21 der Baugestaltungs - und Werbeanlagensatzung der Stadt Schalkau dem Bauantrag von Herrn Marko Heckel, Marktstraße 23, 96528 Schalkau zum Vorhaben „Teilumbau Scheune zu Kühllager, Lager und Räucherei“ in Schalkau, Flurstück-Nr. 53/6 der Gemarkung Schalkau zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 14/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, dem Bauantrag von Herrn Uwe Roppel, Limbacher Straße 53, 96528 Schalkau / ST Theuern zum Vorhaben „Errichtung eines Unterstandes für Traktor, Hänger und Holzlager“ in Theuern, Flurstück-Nr. 254/10 der Gemarkung Theuern zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Beschluss-Nr. 15/2009 Der Bauausschuss der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004 und der Baugestaltungs und Werbeanlagensatzung der Stadt Schalkau vom 07.04.1993 § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde § 62 ThürBO - Genehmigungsbedürftige Vorhaben, § 1, 2,, 9, 15, 17, 21, 23 der Baugestaltungs - und Werbeanlagensatzung der Stadt Schalkau dem Bauantrag der Eheleute Andreas und Claudia Zehner, Mühlgraben 7, 96528 Schalkau zum Vorhaben „Umbau Brauhaus / Einbau einer Wohnung in das Hinterhaus“ in Schalkau, Flurstück-Nr. 271/7 der Gemarkung Schalkau zuzustimmen. Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft. gez. Zehner Bürgermeister und Vorsitzender des Bauausschusses Nr. 08/2009 Eltern sollten Einfluss nehmen und die richtigen Wertevorstellungen vermitteln. Klären Sie Ihre Kinder über die Folgen von Alkoholmissbrauch auf. Ihr Kontaktbereichsbeamter Michael Puchner Gratulationen Im Namen der Stadt Schalkau gratulieren wir allen Jubilaren des Monats August und wünschen alles Gute … zum Geburtstag aus Schalkau am 08.08. Heinz Zinner am 08.08. Eugen Kreiß am 09.08. Gerda Schmidt am 14.08. Adelheid Linde am 14.08. Heinrich Luthardt am 15.08. Renate Schindhelm am 16.08. Siegfried Homann am 16.08. Ilse Marschollek am 17.08. Christa Schliebitz am 20.08. Ingrid Bebenroth am 27.08. Reiner Dölitzsch am 29.08. Helga Günzel aus Almerswind am 15.08. Loni Bätz am 19.08. Christa Pleske am 25.08. Bruno Probst aus Ehnes am 06.08. Edith Kölling am 28.08. Gerhard Grambs aus Emstadt am 05.08. Lene Albrecht aus Görsdorf am 26.08. Rudi Götz aus Katzberg am 16.08. Gerda Resch aus Roth am 06.08. Alma Müller aus Theuern am 09.08. Lore Heß am 21.08. Marta Müller aus Truckenthal am 01.08. Louise Heublein am 14.08. Helga Schelhorn am 16.08. Lina Blaufuß am 28.08. Ingeborg Müller zum 88. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag Nichtamtlicher Teil Dienstplan der Freiwilligen Feuerwehr Datum Ort 15.08. Stützpunktfeuerwehr Schalkau 05.09. Thema Fahrzeug- und Gerätekunde Stadtfeuerwehrtag Auf ein Wort, Ihr KOBB Auf dem Spielplatz in Roth wurden Bänke mutwillig beschädigt. Am in der Nähe befindlichen Buswartehäuschen schlug man zwei Glasscheiben mit den Fäusten ein. Die Tagespresse berichtete darüber. Zwei 18-jährige wurden als Täter ermittelt, welche sich nun für ihr Handeln verantworten müssen. Auffällig ist, Sachbeschädigungen werden in der Mehrzahl der Fälle nach reichlichem Alkoholgenuß begangen. Bereits im Jugendalter trinken immer mehr Mädchen und Jungen täglich enorme Mengen an Alkohol, bis hin zum sogenannten „Komasaufen“. In der Gruppe dann fühlt man sich stark. Die Zum Fest der “Goldenen Hochzeit” gratulieren wir ganz herzlich am 01.08.2009 am 22.08.2009 dem Ehepaar Erika und Ekkehard Müller und dem Ehepaar Doris und Günter Bohn Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld -5- Nr. 08/2009 Öffentlicher Teil Ärztlicher Notdienst Versorgungsbereich Rauenstein-Schalkau 27.07. - 03.08 2009 Fr. Dipl. med. End 03.08. - 10.08.2009 Dr. med. B. Träger 10.08. - 17.08.2009 Fr. Dr. med. Hoffmann 17.08. - 24.08.2009 Dr. med. B. Träger 24.08. - 31.08.2009 Fr. Dipl. med. End Urlaub Praxis: Dipl. med. Hartmann Tel. 22295 o. 20584 Tel. 2900 o. 21222 Tel. 22253 o. 22845 Tel. 2900 o. 21222 Tel. 22295 o. 20584 Ehemaliges Wohnhaus der Familie Müller, Theuern, gegenüber der Schule, Ecke Limbacher Straße - Am Steger 1, 1934 in der Heuernte abgebrannt, an gleicher Stelle stehen jetzt zwei Wohnhäuser, sie wurden 1935 erbaut. 01.08. - 23.08.2009 Information der Stadt Schalkau Delft - die Blaue Sehnsucht Im nächsten Jahr begeht Thüringen ein besonderes Jubiläum 250 Jahre Nacherfindung des Porzellans. Das ist nicht nur ein kulturelles, sondern vor allem ein wirtschaftshistorisches und auch ein technologisches Ereignis. 2010 finden in Meißen die Feierlichkeiten zum 300jährigen Jubiläum der Entdeckung des europäischen Hartporzellans statt. Die Entdeckung in Thüringen geschah unabhängig von Meißen, sie ähnelte dem Weg, den einst die Chinesen beschritten. Nur wenige Kilometer von uns entfernt, am Rand des Schaumberger Zirkels, in Limbach experimentierte Gotthelf Greiner mit dem Coburger Töpfermeister Johann Dümmler und seinem Schwager schon vor 1760 an den Rezepturen für die weiße ausgesinterte Masse und eine transparente Glasur. Bis heute ist nicht festgestellt, ob tatsächlich Macheleidt in Sitzendorf vor ihm und durch einen Zufall das Porzellangeheimnis lüftete. Wahrscheinlicher ist, dass der erfahrene Glasmachermeister Greiner gemeinsam mit dem umtriebigen Töpfermeister, der ja ebenfalls seit Jahren dem Geheimnis auf der Spur war, eher und vor allem sachlicher an der Problematik arbeiteten. Die Auswirkungen der Greinerschen Erfindung und vor allem deren intensive Nutzung führten hier auf den Höhen des Thüringer Waldes zum Entstehen eines neuen Industriezweiges, der deutschen keramischen Industrie. Von hier aus lagerten sich die Betriebe südwärts in den Frankenwald und das Fichtelgebirge. Neben der Glas- und der Spielzeugindustrie gehörte die Porzellanproduktion zu den erfolgreichsten Industriezweigen des Landkreises Sonneberg. Nicht nur die Kreationen der Spielwarenhersteller z.B. eine Thüringer Kirmes sind also Glanzlichter gewesen, sondern auch die Glassortimente aus Lauscha oder die Luxusporzellane aus Rauenstein und den anderen Betrieben gehörten dazu. Für das nächste Jahr bereitet das Museum Neues Schloss Rauenstein eine Ausstellung unter dem Titel „Delft - die Blaue Sehnsucht“ vor. In dieser Präsentation sollen die Delft-Porzellane eine besondere Rolle spielen. Außerdem geht es geht um diejenigen, die diese Porzellane herstellten, um ihr Leben, ihr Zuhause, die familiären Bindungen, ihre Vorstellungen vom Leben und das was sie davon erreichen konnten. Um 1900 wurde in und um Rauenstein viel gebaut. Villen entstanden, aber auch einfache Wohnhäuser. Viele dieser Gebäude stehen heute noch. Manchen sieht man die Entstehungszeit noch an, andere haben sich sehr verändert. Zur Vorbereitung unserer Ausstellung suchen wir Häuser die um 1900 gebaut wurden. Insbesondere solche, die mit Personen in Verbindung stehen, die in oder für die Porzellanfabrik Rauenstein arbeiteten. Wie zum Beispiel diese Haus eines ehemaligen Heimarbeiters in Theuern. Es steht heute noch und wird von den Nachfahren bewohnt. Bitte helfen Sie uns, damit wir Wichtiges nicht übersehen. Rufen Sie uns an unter 036766-82534 oder schicken Sie uns ihre Hinweise per Post: Museum Neues Schloss Rauenstein, Schlossstraße 3, 96528 Rauenstein. Interessant wäre es auch zu erfahren, ob Ihr Haus Wände aus Gipsformen hat oder ehemals hatte. Veronika Buff Information des Forstamtes Sonneberg Hinweise zur Waldbewirtschaftung in NATURA 2000Gebieten FFH- und EG-Vogelschutzgebiete bilden ein EU-weit zusammenhängendes ökologisches Schutzgebietsnetz, das als “NATURA 2000” bezeichnet wird. Der Schutz richtet sich sowohl auf bestimmte Lebensräume als auch auf spezielle Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie sowie im Anhang der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet sind. Im Sprachgebrauch der Richtlinien handelt es sich dabei um „Erhaltungsziele“. In Thüringen bilden Wälder den Schwerpunkt dieses Schutzgebietsnetzes. Damit stehen die Waldbesitzer in den NATURA 2000-Gebieten in einer besonderen Verantwortung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. In den NATURA 2000-Gebieten ist dafür Sorge zu tragen, dass die dort vorkommenden Waldlebensräume und Arten in einen günstigen Erhaltungszustand gehalten bzw. gebracht werden. Betroffene Waldbesitzer haben deshalb unbedingt das so genannte „Verschlechterungsverbot“ zu beachten. Das heißt, dass Vorhaben, welche die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen könnten, untersagt sind. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben, die auf Erheblichkeit bzw. Verträglichkeit geprüft und zugelassen sind. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006 und der darauf folgenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde der Umfang der zu prüfenden Vorhaben erheblich erweitert, so dass auch Tätigkeiten der üblichen ordnungsgemäßen forstlichen Waldbewirtschaftung in Verdacht geraten können, negative Wirkungen auf die NATURA 2000Schutzgüter zu entfalten. Eine solche Betrachtungsweise ist allerdings praxisfern und wird den überwiegend die NATURA 2000-Erhaltungsziele nicht beeinträchtigenden bzw. unterstützenden Maßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nicht gerecht. Um in dieser Situation die Rechtssicherheit sowohl für die Waldbewirtschafter als auch für die zuständigen Behörden zu verbessern, haben sich die oberste Forst- und Naturschutzbehörde in Thüringen auf die so genannte „Positivliste“ geeinigt. Die Positivliste stellt dar, welche häufigsten forstlichen Maßnahmen im Rahmen der Regelvermutung keine erheblichen Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Erhaltungszielen nach sich ziehen, insofern unbedenklich sind und keine Behördenbeteiligung erfordern bzw. im Umkehrschluss, bei welchen Maßnahmen dies nicht pauschal zutrifft. Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld -6- Die Positivliste dient als Bewirtschaftungshinweis zur Überbrückung des Zeitraums, bis NATURA 2000-Managementpläne bzw. Teilpläne („Fachbeiträge Wald“) erarbeitet sind. In diesen Plänen werden in Korrespondenz mit den Waldbewirtschaftern sowohl die zur Umsetzung der NATURA 2000-Erhaltungsziele erforderlichen und förderfähigen Maßnahmen als auch die unter Würdigung der konkreten Gebietsverhältnisse unbedenklichen Waldbewirtschaftungsvorhaben dargestellt. Die Positivliste ist im Internet unter der Adresse http://www.thueringen.de/de/forst/waldoekologie/naturschutz/natura/content.ht ml abrufbar. Für Fragen und weitergehende Informationen stehen die Forstämter und die unteren Naturschutzbehörden als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Bei Interesse an einer Förderung von naturschutzfachlich gewünschten Bewirtschaftungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das Thüringer Forstamt Sonneberg, Bettelhecker Str. 24, 96515 Sonneberg, Tel. 03675-89780. Folgende NATURA 2000-Gebiete bzw. Teile von (Tv.) NATURA 2000-Gebieten liegen im Bereich der Stadt Schalkau: - FFH-Gebiet Nr. 236 “NSG Magerrasen bei Emstadt und Itzaue“ - Tv. FFH-Gebiet Nr.175 “Görsdorfer Heide“ - Tv. FFH-Gebiet Nr. 237 “NSG Effeldertal“ Thüringer Forstamt Sonneberg Veranstaltungshinweise Öffentliche Bauanlaufberatung für den Neubau des Tunnels Baumleite Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schalkau und den angrenzenden Gemeinden sowie Vertreter öffentlicher Belange. Die DB-Projektbau Erfurt lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung in den Thüringer Hof in Schalkau ein. Die Veranstaltung findet am 19.08.09 um 19.00 Uhr statt. Nr. 08/2009 gen bringt. Freuen Sie sich gemeinsam mit uns auf das Beste an Party-, Pop- und Rockklassikern der letzten 30 Jahre. Der Sonntag Nachmittag beginnt wie gewohnt mit dem Ausmarsch der Schalkauer Schützen sowie der befreundeten Schützenvereine. Im Festzelt wird ab 15.00 Uhr Partystimmung mit den „Gaudikrachern“ geboten. Sie sorgen für gute Laune, super Stimmung, Abwechslung pur und Vollgas ohne Ende. Die Gaudikracher sind keine Tanzband, sondern sorgen für eine gewaltige Partystimmung und ihr Programm beinhaltet Volksmusik, volkstümliche Schlager, AlpenRock, Apres-Ski und Ballermannhits sowie Schlager und Oldies. Die beiden Musiker beherrschen 14 verschiedene Instrumente und präsentieren davon auch einen Großteil in Ihrem Programm bei uns im Festzelt. So gibt es zwischendurch Gekonnte und außergewöhnliche Showeinlagen auf der Steirischen Harmonika, einer Panflöte, Musik-Löffeln, Dudelsack, Ballhupen-Ganzkörper-Instrument usw. usw. Für den Verkauf von selbstgebackenem Kuchen sorgen - wie bereits am Samstag Nachmittag die Frauen des Schützenvereins. Am Abend wird wie gewohnt der Schützenkönig proklamiert sowie die übrigen Schießwettbewerbe ausgewertet. Ab 20.00Uhr spielt für unsere Besucher die Partyband Hess zum Tanz. Das Vogelschießen wird wie gewohnt am Montag gegen 22.30 Uhr mit einem Feuerwerk enden. Im Zelt spielt für Sie DJ Thomas Stößel. Für eine abwechslungsreiche Bewirtung sorgt die Fleischerei Heckel. Am Sonntag wird wie im letzten Jahr direkt auf dem Festplatz ab 13.30 Uhr ein Wochenmarkt stattfinden. Den Schaustellern, dem Schützenverein und allen mitwirkenden Vereinen wünsche ich alles Gute für ihr Geschäft und allen Besuchern ein paar schöne, unterhaltsame Stunden beim Schalkauer Vogelschießen 2009 Ihr Bürgermeister Reinhard Zehner Schalkauer Vogelschießen 2009 Liebe Schalkauer, werte Gäste ! Am 2. Wochenende im August (in diesem Jahr vom 7. - 10. August) findet traditionsgemäß im westlichen „Schaumberger Land“ unser Schalkauer Vogelschießen statt. Die Veranstalter, - die „Schützengesellschaft Schalkau 1741 e.V. - der „Kulturbund Schalkau“ e. V. - der „Feuerwehrverein Schaumburg“ e. V. - der „Pro Jugendclub“ e. V. - der Männerchor - die Stadtverwaltung mit dem Festkomitee und - unsere Schausteller laden Sie ganz herzlich zu allen Veranstaltungen ein. Folgendes ist geplant: Am Freitag werden Sie im Festzelt von den „Höbicher Gaudispitzbumm“ unterhalten. Mit ihren Programmeinlagen werden sie bestens für gute Laune sorgen und sie zum mitsingen, mitschunkeln, feiern und tanzen animieren. Am Samstag gibt es wie gewohnt Ständchen von 8.00 - 14.00 Uhr unter der Federführung der Schützengesellschaft Schalkau. Das Nachmittagsprogramm soll wie im letzten Jahr ein Familiennachmittag für alle werden. Ab 15.30 Uhr tritt der Kindergarten mit einem kleinen Programm im Festzelt auf, natürlich mit musikalischer Begleitung durch DJ Thomas Stößel. Die Kameraden der FFw Schalkau werden durch die Ausgestaltung von Wettbewerben wie „Bierkastenstapeln“, Vogelabschuß“, „Feuer löschen“ besonders für die Kinder und Jugendlichen den Nachmittag interessant und abwechslungsreich gestalten. Die Schützengesellschaft hat von 15.00 - 22.00 Uhr ein Preisschießen für Luftgewehr und Luftpistole für jedermann, das Ausschießen der Ehrenscheiben sowie das Ausschießen des Pokals des Bürgermeisters organisiert. Außerdem kann jeder Erwachsene ab 18.00 Uhr auf dem Kurzwaffenschießstand der Schützengesellschaft auf einer Distanz von 25 m in den Disziplinen Pistole / Revolver seine Fähigkeiten testen. Ab 20.00 Uhr spielt die JAM-Liveband zum Tanz auf. Ihre Partymusik wird von einer mitreißenden Bühnenpräsenz umrahmt, die immer wieder kleine Überraschungen, Gags und Showeinla- Truckenthaler Quellfest Am Sonntag, den 16. August 2009 findet ab 14.00 Uhr an der Quelle in Truckenthal das traditionelle Quellfest statt. Für leckere Speisen, kühle Getränke und gute Stimmung ist bestens gesorgt. Herzlich lädt ein der Feuerwehrverein Truckenthal e. V. Der Tennisclub Schalkau informiert: 1. Neue T-Shirts Am 24.06.09 erhielten die Mitglieder unseres Tennisclubs von der Firma TIRA GmbH aus Schalkau neue T-Shirts. Wir bedanken uns auf diesem Wege noch einmal sehr herzlich dafür. Gruppenfoto nach der Übergabe der T-Shirts vor dem Tennisheim Mitarbeiter der Firma TIRA GmbH, die einmal Tennisluft schnuppern möchten, können dies gerne tun. Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld -7- Wir laden sie dazu herzlich ein, bitten aber um vorherige Anmeldung unter Tel. 036766/84492. 2. Kinderfest in Truckenthal Der Tennisclub Schalkau lädt alle Kinder der Stadt Schalkau ganz herzlich zum großen Kinderfest am 23.08.09, ab 14.00 Uhr, nach Truckenthal in die Vogtei ein. Neben vielen lustigen Spielen, für die es natürlich auch Preise gibt, können sich alle Kinder auch auf der Hüpfburg, beim Reiten, Schminken oder bei der Mohrenkopfschleuder vergnügen. Ein Kinderprogramm und eine Hundevorführung sorgen weiter für Abwechslung. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt: Kaffee und Kuchen, Bratwürste und Steak und besonders für die Kinder Würstchengulasch und Nudeln. Wer es außerdem einmal mit dem Tennisspielen probieren möchte, hat dazu auch reichlich Gelegenheit. Liebe Kinder, Eltern und Großeltern - wir freuen uns auf euren Besuch! 3. Neue Mitglieder Unseren Trainingsgruppen haben sich weitere Tennisspielerinnen und Tennisspieler angeschlossen. Wir begrüßen sie recht herzlich in unserem Tennisclub und wünschen ihnen viel Freude beim Tennisspielen. Nr. 08/2009 was für seine Gesundheit zu tun. Schläger, Bälle und Übungsleiter werden vom TC gestellt, es müssen nur Turnschuhe mitgebracht werden. Tennisfest auf unserer Tennisanlage Die Tourist-Information „Schaumberger Land“ informiert v. l. Johanna Wolf*, Josephine Mahr, Michelle Gräfe, Isabelle Schnetter, Denise Fischer*, Selina Engel*, ÜL D. Bauersachs *sind schon länger Mitglieder Jetzt in der Tourist-Information „Schaumberger Land“ erhältlich! Das verlorene Spiel(zeug) Ein Doku- Märchen über die Spielzeugregion Sonneberg von den Anfängen bis zur Gegenwart Was ist aus der einstigen Spielzeugstadt Sonneberg geworden? Rund 300 Jahre Spielzeugfertigung prägten nachhaltig das Image einer ganzen Region. Glanz und Elend lagen dicht beieinander. Fürsten und Herzöge waren zu Gast in den Villen der Spielzeugverleger, Hunger und Elend gehörte zum Alltag der unzähligen Menschen, die das Spielzeug in ihren heimischen Werkstätten fertigten. Das Team von SON-Film e. V., unter Leitung von Autor und Journalist Roland Wozniak, nahm sich umfassend dieses Themas an. Nach zweijährigen Recherchen und einjähriger Produktionszeit entstand ein Film über die Spielzeugregion, von den Anfängen bis in die Gegenwart. Robert Spielmann, eine fiktive Figur aus der deutschen Romantik, nimmt die Zuschauer mit auf eine nächtliche Reise ins Spielzeugmuseum. In vierzehn Kapiteln wird erzählt von den Anfängen Sonnebergs, über die Herausbildung als Spielzeugregion bis hin zur Weltspielwarenstadt, über die Krisen der Weltkriege, das Spielzeug in der DDR bis hin zum Aufbruch und den Enttäuschungen nach der wiedererlangten deutschen Einheit. v. l. Joas Meyer-Ahrens, Florian Fleischhauer*, Jakob MeyerAhrens, Martin Jotschke*, Gastspieler, Elisa Rauh* Selina Uebelmann fehlt auf dem Foto In einem umfangreichen Kapitel werden die Spielzeugmacher heute vorgestellt. Auch wenn das Spielzeug für Sonneberg nie wieder jene wirtschaftliche Bedeutung, wie zu den Blütejahren der Spielzeugmetropole erreichen wird, so prägt es auch heute noch das Image dieses Landstrichs am südlichen Hang des Thüringer Waldes, eine eigenes Kapitel widmet sich der touristischen Bedeutung des Spielzeugs. Erstmals wird in diesem Doku- Märchen die Spielzeugregion Sonneberg umfassend und komplex filmisch dargestellt. In 108 Minuten erfährt der heimatbewusste Sonneberger und Spielzeug interessierte Besucher all jenes, was er über das einstige Spielzeugland wissen sollte. Wer möchte auch Freude am Spiel haben und gleichzeitig etwas für seine Gesundheit tun?? Egal ob Mädchen oder Frau, Junge oder Mann oder gar Senioren - es einfach mal probieren! Anruf unter 036766/84492 genügt! 4. Familientennis Tennis ist auch als Sport für die Ganze Familie geeignet. Zum Geburtstag eine Schnuppertennisstunde oder einen Tenniskurs schenken, wäre doch eine gute Idee- oder? Oder einfach mal im Urlaub oder an einem Wochenende mit der ganzen Familie, mit Freunden oder auch mit den Arbeitskollegen beim Tennisspielen mal ausspannen und ganz nebenbei et- Südthüringisches Musikfestival 2009 Ein neues und frisches Festival, das zum ersten Mal im September 2009 unter Schirmherrschaft von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus mit einem abwechslungsreichen Programm von Klassik bis Rock startet. Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen! Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld -8- Karten erhalten Sie in der: Tourist-Information „Schaumberger Land“ Am Bahnhof 1a 967528 Schalkau Tel.: 036766 / 82234 E-Mail: [email protected] www.schaumberger-land.de 01.09.09 Start: Ziel: PROGRAMM Südthüringisches Musikfestival 2009 ST I M M E Liederabend mit Andreas Weller - Tenor und Götz Payer - Klavier Eröffnung durch den Ministerpräsidenten Dieter Althaus.05.09.2009, 20.00 Uhr - Gesellschaftshaus, Sonneberg, Karten zu 30,- EUR Quadrophonia - Frauenquartett a Cappella 06.09.2009, 19.00 Uhr - Schloss Almerswind, Almerswind, Karten zu 15,- EUR T A ST E N Orgelkonzert mit Hans-Dieter Meyer Moortgat 12.09.2009, 19.00 Uhr - Ev. Kirche Lauscha, Lauscha, Karten zu 15,- EUR Klaviermatinee mit Hans-Dieter Meyer Moortgat 13.09.2009, 11.00 Uhr - Glaswerk Ernstthal, Lauscha-Ernstthal, Karten zu 15,- EUR 6. Wanderwoche vom 30.08.2009 bis 05.09.2009 im „Schaumberger Land“ Eine abwechslungsreiche, reizvolle, nahezu unverbrauchte kulturhistorische Landschaft lädt Körper und Seele zum Entspannen ein. Hier säumen alte Wege- und Grenzsteine, Burgruinen künden von ehemals mächtigen Rittergeschlechtern, Naturdenkmale und Flurnamen lassen Rückschlüsse auf eine bewegte Siedlungs- und Kulturgeschichte zu. Im „Schaumberger Land“ finden Sie nicht nur ausgedehnte Wander- und Radwanderwege, die das Coburger Land mit dem Rennsteig verbinden, auch zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Freizeitangebote erwarten Sie. Im Rahmen unserer 6. Wanderwoche vom 30.08.09 bis 05.09.09 können Sie das reizvolle „Schaumberger Land“ erkunden. Genießen Sie einige sportlich aktive und erholsame Tage in unserer Region. Programmablauf: Organisation: Tourist - Information „Schaumberger Land“ (alle Touren mit Führung) 30.08.09 Start: Ziel: Auftaktwanderung: Gold und seine Geschichte 09.45 Uhr, Bahnhof Rauenstein Bahnhof Rauenstein Ein Stück Thüringer Geschichte erleben! In einer landschaftlich reizvollen und kulturhistorisch interessanten Region, mitten im Naturpark Thüringer Wald, wandern wir vom Steinheider Weg auf dem Goldpfad durch das Tal der Grümpen. Wir erleben Orte mit einmaliger Goldgeschichte. Das Flüsschen Grümpen zählt nicht umsonst zu den goldreichsten in Deutschland. Ein Besuch im Goldmuseum Theuern, dem einzigen in Deutschland in seiner Art, eine Goldwaschvorführung werden Höhepunkte der Wanderung sein. Vielleicht können auch sie mit etwas Glück die Rückreise mit Selbstgewaschenem Gold antreten. Über den Straßenberg erreichen wir die Triniushütte mit herrlichen Fernblicken. Von hier aus kehren wir gestärkt über den Poppengrund zurück zum Ausgangspunkt. Der Rücktransport zum Ausgangspunkt unserer Wanderung ist auf jeden gesichert. Anreise: PKW, Bahn Länge: ca. 4 km Schwierigkeitsgrad: mittel 03.09.09 Start und Ziel: 05.09.09 Start und Ziel: Nr. 08/2009 Wandern auf dem Werra-Burgen-Steig 09.00 Uhr, Schloss Eisfeld Stelzen, Itzquelle / Bahnhof Bachfeld / Bahnhof Schalkau Fast 500 km und so viele Möglichkeiten für lange und kurze Strecken- und Rundwanderungen laden auf dem Fernwanderweg zu herrlichen Touren ein. Einen Teil dieses Werra Burgen Steiges wandern wir von Eisfeld bis Sachsenbrunn. Landschaftliche Besonderheiten, Streuobstwiesen, der Blick zum Bleßberg, begleiten uns auf dieser interessanten Tour. Eine Einkehr im Märbelmuseum in Sachsenbrunn und die Besichtigung der kleinen Pilgerkirche in Stelzen zählen mit zu den Höhepunkten dieser Wanderung. Ein Schluck vom kühlen Wasser der Itzquelle, dem man von je her heilende Wirkung nachsagt, wird jedem Wanderfreund zu neuen Kräften verhelfen bevor wir die Rücktour über Bachfeld antreten. In Bachfeld lädt der Schützenverein zu einer kleinen Rast ein. Wer möchte kann natürlich auch unseren organisierten Rücktransfer ab der Itzquelle oder dem Schützenhaus in Anspruch nehmen. Anreise: PKW, Bahn Länge: ca. 12 km Schwierigkeitsgrad: mittel Heimische Pflanzen - Unkräuter!! 09.00 Uhr Ferienanlage „Im Waldgrund“ Truckenthal Eine geführte Wanderung zum Thema „Kulinarisches am Wegesrand“ hat bereits zur Wanderwoche 2007 und 2008 alle Teilnehmer begeistern können. Wandern, Sammeln und Kosten. Wir laden Sie ein zu einer unterhaltsamen Wanderung etwas anderer Art. Sie lernen Pflanzen kennen, können die Landschaft und schöne Aussichten genießen und von unserer Kräuterfrau, Uta Schwarz, zubereitete kulinarische Kostproben genießen. Anreise: PKW Länge: ca. 5 km Schwierigkeitsgrad: leicht Teilnehmergebühr: 10,00 EUR sind vor Antritt der Wanderung, bis zum 31.08.09, an die Tourist-Information Schalkau zu überweisen. „Das Grüne Band“ Im Brennpunkt innerdeutscher Geschichte - 20 Jahre Öffnung der deutsch-deutschen Grenze 09.00 Uhr Tanzlinde Effelder Interessantes über Länder, über wahre Begebenheiten entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze können Sie auf dieser Wanderung hautnah erfahren. Erleben Sie zugleich die Besonderheiten der Landschaftsformen und herrliche Fernblicke in den Thüringer Wald und nach Franken. Unser Wanderführer führt Sie nach Korberoth einem geschleiften Ort und weiter in Richtung Mengersgereuth - Hämmern zum Krummen Stein. Nach kurzer Verweilpause geht es steil bergab und dann auch wieder steil bergauf bis wir den Generalsblick erreichen. Genießen Sie hier die herrliche Aussicht weit in das Sonneberger Land und lassen Sie sich mit Thüringer Bratwurst, erfrischenden Getränken und Anekdoten in im mainfräkischem Dialekt verwöhnen, bevor wir über den Tauplitzberg die Rücktour zum Ausgangspunkt antreten. Anreise: PKW, Bahn Länge ca. 10 km Schwierigkeitsgrad: mittel bis schwer Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld -9- Nr. 08/2009 Hinweis: • • • • • Übernachtungen zu den Veranstaltungen können über die Tourist-Information „SchaumbergerLand“ gebucht werden Anmeldeschluss für die Teilnahme an den einzelnen Wandertouren ist der 28.08.2009 die Teilnahmegebühr pro Wandertour beträgt 3,00 Euro alle Teilnehmer erhalten einen Wanderpass und eine Urkunde für alle unterwegs müde gewordenen Wanderer ist der Rücktransport zum Ausgangspunkt gewährleistet bei Anreise mit der Südthüringen Bahn oder Bus wird der Hin- und Rücktransport für Sie organisiert. Reisen 2009 mit LWW Bustouristik Möchten sie in ferne Länder reisen oder Deutschland einmal bequem mit dem Bus kennen lernen? Mit dem Reiseunternehmen LWW Bustouristik stellen wir Ihnen eine Vielzahl von Reiseangeboten vor. Auch Tagesfahrten z. B. zur Bundesgartenschau Schwerin 2009 sind im Angebot. Für Einzelreisen aber auch für Gruppen - und Vereinsausflüge finden Sie bestimmt das Richtige. Alle Reiseangebote von LWW Bustouristik sind ab sofort über die Tourist - Information „Schaumberger Land“ buchbar. Schauen Sie doch einfach einmal rein! Tourist-Information „Schaumberger Land“ Am Bahnhof 1a 96 528 Schalkau Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag Freitag Tel.: 036766 / 82234 0d. 82235 www.schaumberger-land.de [email protected] 9.00 Uhr - 17.00 Uhr 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Trachtenverein Schalkau beim Thüringentag in Greiz Am diesjährigen Thüringentag in Greiz nahm der Trachtenverein „Oberer Itzgrund“ e.V. Schalkau am großen Festumzug teil. Er zeigte seinen historischen Hochzeitszug aus der Zeit um 1850 und konnte von den zahlreichen Besuchern dieser Veranstaltung bewundert werden. Auch die Mitarbeiter Nadine Irmsch und Marcus Scheler von der Tourist- Information Schalkau waren am Tourismusstand der TTG und des Regionalverbundes Thüringer Wald vertreten. Sie haben unsere Region, das Schaumberger Land, damit erfolgreich beworben. Vereinsnachrichten Schaumburg-Fest 2009 Eine Reise ins Mittelalter Für zwei Tage erwachte, wie zu Wilwolt`s Zeiten, die Schaumburg zum neuen Leben. Wilwolt von Schaumberg (1446 - 1510) ein erfahrener Feldhauptmann, baute 1499 bis 1503 seinen alten Familienbesitz zu einer modernen Burg um. 1503 heiratete und feierte Wilwolt auf seiner Burg, zusammen mit weit über 1000 Gästen. So wird berichtet von einem großen Gelanger vor und in der Burg, von Ritterturnieren und ... ... weit über 1500 Gäste waren 2009 gekommen, um am Fuße der Burg das grosse Ritterlager des Heinrich von Schaumberg und seines Gefolges zur erleben. Oben auf der Burg gab es das alles, was zu so einem Fest gehört. Handwerker und Händler bauten Ihre Zelte im Burgzwinger auf und boten ihre Waren und Dienste feil. Für Unterhaltung sorgte “Grex Confusus” mit mittelalterlicher Marktmusik, gespielt auf ihren historischen Instrumenten. Im Schatten der Burg und in der Burgtaverne gab es ein deftiges Mahl und einen wohltuenden kühlen Trunk. Auszeichnung genug war der Besuch der Edeldamen Frau Landrätin C. Zitzmann, Ihrer Abgesandten am Fürstenhof in Erfurt (MdL) Frau B. Meißner und unserem Stadtoberhaupt Bgm. R. Zehner. Für diese Auferstehung der alten Gemäuer wurde bereits seit über 13 Jahren hingearbeitet. Was heute ein Besuch der Burganlage zu einem Erlebnis werden läßt, ist vor allem ein Ergebnis der Arbeit der Interessengemeinschaft Schaumburg. Natürlich war und ist die grosse Unterstützung der Stadt Schalkau und Ihres Bgms. R. Zehner die Vorraussetzung für all die Arbeiten an der Burganlage. Ende der 90er Jahren wurde die Oberburg archäologisch untersucht. Unter der Mitwirkung der Unteren Denkmalbehörde Sonneberg, Herrn Pitschler, des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Erfurt, Herrn Dr. Seidel und unter der Leitung des Planungsbüro Bauersachs konnte somit seit 2003 bedeutende Abschnitte der Burgruine rekonstruiert und eine weiterer Verfall verhindert werden. Die Kosten für diese Arbeiten wurden durch die Stadt Schalkau und der Lokalen Aktionsgruppe LEADER + getragen. Für unser diesjähriges Burgfest hatten wird vielfältige Unterstützung. Bedanken möchten wir uns bei den Sponsoren: der Agrargenossenschaft Schalkau, der Domäne Schaumburg, dem EDEKA-Markt Schalkau, der Elektro-Firma Wietzke, dem Malerfachbetrieb Stolz, der Metallbau Sonneberg e. G., der Sparkasse Schalkau, der Stadt Schalkau und dem Bauhof der Stadt Schalkau, der Firma Steinmetz Wolf, der SZ-Bau GmbH Schalkau, und bei der Zimmerei Bamberger. Die Interessengemeinschaft Schaumburg bilden derzeit 9 aktive Mitglieder. Um so haben wir uns sehr darüber gefreut, dass viele ehrenamtliche Helfer uns heuer bei unserem Burgfest unterstützt haben. Für Eure Hilfe bedanken wir uns ganz besonders. Nur deshalb war so ein “Quantensprung” möglich. A. Bauersachs IG-Schaumburg Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld - 10 - Gemeinde Bachfeld Inhaltsverzeichnis I. 1. 2. 3. II. 1. 2. Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung Beschlüsse des Gemeinderates Information des Bau- und Ordnungsamtes Schalkau Nichtamtlicher Teil Gratulationen Kindergarten “Kleine Socken” feierten Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 5. Thüringer Landtag am 30. August 2009 1. Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Gemeinde Bachfeld liegt in der Zeit vom 10. - 14. August 2009 während der Dienststunden am Dienstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr am Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr am Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr in der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, Zimmer 5 zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 14. August 2009 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, Zimmer 5 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 9. August 2009 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 19 Landkreis Sonneberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, b) wenn er seine Wohnung ab dem 20. Juli 2009 in einen anderen Wahlbezirk - innerhalb der Gemeinde - außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt, c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; Nr. 08/2009 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung bis zum 09. August 2009 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes bis zum 14. August 2009 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Abs. 1 der Thür. Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 2 des Thür. Landeswahlgesetzes entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 28. August 2009, 18.00 Uhr bei der Gemeinde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Wahlumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bachfeld, den 30. Juli 2009 Gemeinde Bachfeld Probst Bürgermeisterin Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat der Gemeinde Bachfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.07.2009 folgenden Beschluss gefaßt: Beschluss-Nr. 01/09/07/09 Der Gemeinderat der Gemeinde Bachfeld beschließt den Austausch von Fördermitteln der Gemeinde Bachfeld aus dem Konjunkturpaket II (Bereich Infrastruktur) mit Fördermitteln der Stadt Schalkau aus dem Konjunkturpaket II (Bereich Bildung). gez. Propst Bürgermeisterin Amtsblatt der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld - 11 - Information des Bau- und Ordnungsamtes Schalkau Im Zuge der laufenden Bauarbeiten im Bereich der B 89, Ortslage Bachfeld, wird eine zusätzliche Bushaltestelle im Bereich der Bundesstraße B 89 / Ortseingang Bachfeld aus Richtung Schalkau / Katzberger Straße eingerichtet. Der Standort wurde mit OVG Sonneberg im Vorfeld abgestimmt. Die neue Bushaltestelle wird im Zeitraum der Bauarbeiten betrieben und danach wieder aufgelöst. Wir bitten um die Beachtung dieses Hinweises. Nr. 08/2009 Für die kulinarischen Genüsse sorgten die Eltern unserer Schulanfänger. An dieser Stelle bedanken wir uns recht herzlich bei den Sponsoren und den Schulanfängereltern für die tolle Organisation und Unterstützung des Festes. Der Tag klang mit einem Fackelzug aus, der von unserem Vati Bernd Heinzerling musikalisch begleitet wurde. Nochmals Danke sagen alle „Kleinen Socken“ und ihre Erzieherinnen Nächster Redaktionsschluß: Dienstag, den 25.08.2009 Bau- und Ordnungsamt Schalkau Nächster Erscheinungstermin: Nichtamtlicher Teil Gratulationen Im Namen der Gemeinde Bachfeld gratulieren wir allen Jubilaren des Monats August und wünschen alles Gute … zum Geburtstag am 02.08. am 05.08. am 06.08. am 09.08. am 15.08. am 22.08. am 23.08. am 26.08. am 28.08. am 30.08. Hanny Lohr Horst Brand Gertrud Schacknies Armin Röder Veronika Brand Ingrid Langguth Henny Müller Leonhard Griebel Rosemarie Müller Gertrud Schneider zum 86. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag „Kleine Socken“ feierten ganz groß Ihr Sommerfest feierten die „Kleinen Socken“ vom Kindergarten Bachfeld in diesem Jahr auf dem Sportplatz des Ortes. „Die Welt, in der wir leben“ war das Jahresthema unserer Einrichtung und entsprechend dazu zeigten die Kinder ihr Programm in Form von „Nachrichten aus aller Welt“. Nicht schlecht staunten die Eltern, Großeltern, Geschwister und viele Gäste, was die „Kleinen Socken“ das ganze Jahr über von anderen Ländern und Kontinenten gelernt hatten. Tänze, Lieder, Gedichte und Spiele dokumentierten dies. Unsere Schulanfänger verabschiedeten wir mit den Zuckertüten und die Kinder bedankten sich bei ihren Erzieherinnen auch mit einer tollen Überraschung, bei der der Abschied vom Kindergarten bei Erzieherinnen, Eltern und Kindern die Augen feucht werden ließ. Hüpfburg, Büchsenschießen mit der Feuerwehrspritze, Schubkarrenrennen mit Eltern und Kinder, Wissensquiz und ein Schätzspiel für die Erwachsenen sorgten für Kurzweil im weiteren Verlauf. Freitag, den 04.09.2009