Das Fundpapierverfahren (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Das Fundpapierverfahren (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Das Fundpapierverfahren Servicestelle ausländische Funddokumente des BVA Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes 2 Das Fundpapierverfahren Das Fundpapierverfahren im Überblick: Welche Papiere werden dem Bundesverwaltungsamt übersandt? Was geschieht mit den übersandten Papieren? Was geschieht mit den Papieren, die keiner Person zugeordnet werden können? Wozu dient die Fundpapierdatenbank? Wie nutze ich die Fundpapierdatenbank? Wie wird die Anfrage in der Servicestelle verarbeitet? Ihre Ansprechpartner 2 2 2 3 3 4 4 Welche Papiere werden dem Bundesverwaltungsamt übersandt? In Deutschland wird jährlich eine Vielzahl ausländischer Dokumente gefunden. Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Studentenausweise und alle erdenklichen anderen Papiere werden dem Bundesverwaltungsamt (BVA) zugesandt und dem Inhaber im Bundesgebiet oder der ausländischen Vertretung zurückgegeben. Die Servicestelle ausländische Funddokumente behandelt als zentraler Dienstleister alle ausländischen Funddokumente, die im Bundesgebiet von öffentlichen Stellen zugeleitet werden. Die Dokumente, die entweder unmittelbar dem Inhaber (z. B. Dokumente von im Bundesgebiet amtlich gemeldeten Ausländern) oder eindeutig einem Asylantragsteller zugeordnet werden können, müssen nicht ans BVA übersandt werden. Was geschieht mit den übersandten Papieren? Soweit möglich werden Dokumente sofort – in der Regel über die zuständige Ausländerbehörde oder die entsprechende ausländische Botschaft – an den Inhaber zurückgegeben. Bei Papieren, die eindeutig einem Asylantragsteller zugeordnet werden können, erfolgt eine Weiterleitung an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Was geschieht mit den Papieren, die keiner Person zugeordnet werden können? Grundsätzlich sind die Dokumente an die ausländische Vertretung des Staates zu übergeben, die das Dokument ausgestellt hat. Identifikationspapiere von Angehörigen visapflichtiger Staaten werden zusätzlich in die Fundpapierdatenbank aufgenommen. Dies geschieht in der „Servicestelle ausländische Funddokumente“ des Bundesverwaltungsamtes. 3 Wozu dient die Fundpapierdatenbank? Im Bundesgebiet befinden sich eine Vielzahl von Ausländern ohne die erforderlichen Reise bzw. Identifikationsdokumente. Demgegenüber werden fortlaufend zahlreiche Ausweispapiere gefunden, die ihrem Inhaber nicht zugeordnet werden können. Ein Teil dieser Dokumente stammt von visumpflichtigen Ausländern. Ziel der Fundpapierdatenbank ist es, alle in Deutschland aufgefundenen Identifikationsdokumente, die von visumpflichtigen Staaten ausgestellt sind, in einer zentralen Datenbank zu erfassen. Hierdurch wird insbesondere Grenz-, Polizei- und Ausländerbehörden die Möglichkeit gegeben, gefundene Dokumente ausweislosen Ausländern zuzuordnen. Die entsprechende Behörde übersendet hierzu ein Lichtbild des angetroffenen Ausländers an die Servicestelle und erhält die Daten von Dokumenten zurückgeliefert, die ein dem gesuchten Ausländer hinreichend ähnliches Lichtbild enthalten. Bei Bedarf (und insbesondere zum Zwecke der Rückführung in die Herkunftsländer) kann durch die anfragende Behörde auch das Originaldokument oder – sofern das Originaldokument bereits an die Auslandsvertretung zurückgegeben wurde – eine komplette Kopie des Dokumentes sowie ein Rücksendenachweis angefordert werden. Wie nutze ich die Fundpapierdatenbank? Um eine Abfrage für einen nicht identifizierten Ausländer zu erstellen, müssen Sie ein digitales Foto des Betreffenden zur Verfügung haben. Technische Mindestvoraussetzung ist lediglich, dass es sich um ein Foto im jpg-Format mit einer Auflösung von mindestens 200 dpi handelt. Optimal ist eine Auflösung von 300 dpi, eine weitere Erhöhung des Auflösungswertes ist nicht sinnvoll. Von der Art der Aufnahme ist in entscheidender Weise abhängig, wie erfolgreich die Suche in der Fundpapierdatenbank verläuft. Idealerweise sollten die angelieferten Bilder dem ICAO*-Standard entsprechen. Wichtig ist, dass das Bild: möglichst das gesamte Gesicht zeigt frontal aufgenommen ist, keine Störeinflüsse aufweist (z. B. dickrandige Brillen, Brillenränder, die die Augen verdecken etc.), gleichmäßig ausgeleuchtet ist (d. h., keine Schatten im Gesichtsbereich aufweist). * International Civil Aviation Organization/ Internationale Zivilluftfahrtbehörde 4 Das Fundpapierverfahren Wie wird die Anfrage in der Servicestelle verarbeitet? Das Bundesverwaltungsamt nutzt ein biometrisches Verfahren der Gesichtserkennung im Produktiveinsatz. Innerhalb der Servicestelle wird das Lichtbild einer Anfrage mit allen Lichtbildern verglichen, die in der Fundpapierdatenbank gespeichert sind. Die Bearbeiter in der Servicestelle bekommen alle Treffer, zu denen die Auswertung der Biometrieanwendung einen Mindest-Ähnlichkeitswert aufweist, angezeigt. Aus dieser Vielzahl an Treffern werden, ggf. unter Berücksichtigung der zusätzlich übermittelten Kriterien zur Einschränkung des Suchbereiches, diejenigen ausgewählt, bei denen auch bei einem direkten, optischen Vergleich der Lichtbilder eine hinreichende Ähnlichkeit festgestellt wird. Diese Treffer können der anfragenden Behörde auch Online zur Verfügung gestellt werden. Ihre Ansprechpartner zentrale Kontaktmöglichkeit: E-Mail:[email protected] Klaus Grüne Telefon: 022899358-3226 Telefax: 022899358-2823 E-Mail:[email protected] Besucheranschrift: Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln Postanschrift: Herausgeber: BUNDESVERWALTUNGSAMT 50728 Köln Telefon: 022899358-3000 Telefax: 022899358-2890 E-Mail: [email protected] Druck: BUNDESVERWALTUNGSAMT Bildnachweis: www.sxc.hu, Miguel Ugalde, www.sxc.hu, BVA © 2014 Ein Nachdruck und Vervielfältigungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Bundesverwaltungsamt Referat S I 4 – Servicestelle ausländische Funddokumente – 50728 Köln