Nicht mautpflichtige Fahrzeuge

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Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Informationen für Halter
nicht mautpflichtiger Fahrzeuge
Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Die Registrierung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration, d.h.
der Antragsteller ist
Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes
(BFStrMG) sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen
nicht mautpflichtig. Hierunter fallen:
▪▪
für die tatsächliche und rechtliche Richtigkeit seiner Angaben
selbst verantwortlich und
▪▪
verpflichtet, Toll Collect unverzüglich schriftlich über eventuelle
Änderungen seiner Angaben zu unterrichten.
▪▪
Kraftomnibusse,
▪▪
Fahrzeuge der Streitkräfte,
▪▪
Fahrzeuge der Polizei,
▪▪
Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes,
▪▪
Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden
Mit der Registrierung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen
ist keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung durch Toll Collect
oder das Bundesamt für Güterverkehr verbunden.
Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre. Sie kann anschließend
verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht
verlängert wurden, laufen automatisch aus.
▪▪
Fahrzeuge der Feuerwehr,
▪▪
Fahrzeuge anderer Notdienste,
▪▪
Fahrzeuge des Bundes,
▪▪
Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und
Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
Mit dem Formular Nicht mautpflichtige Fahrzeuge beantragen Sie,
dass Toll Collect für Sie
▪▪
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und
Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
▪▪
Fahrzeuge als nicht mautpflichtig registriert,
▪▪
Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr
bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
eine Registrierung verlängert oder
▪▪
▪▪
Kennzeichen aus der Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge
streicht.
Es muss erkennbar sein, dass die Motorfahrzeuge für den jeweiligen
Zweck bestimmt sind. Hiervon ausgenommen sind die genannten
Fahrzeuge für den Transport humanitärer Hilfsgüter und Fahrzeuge,
die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind
noch hierfür eingesetzt werden.
Registrierung
Kraftomnibusse und Fahrzeuge der Streitkräfte werden vom Mautsystem selbstständig erkannt. Halter anderer nicht mautpflichtiger
Fahrzeuge können diese bei Toll Collect registrieren lassen, um unnötige Ausleitungen, Kontrollen und Nacherhebungsbescheide zu
vermeiden.
Antragsformular
Bitte füllen Sie in jedem Fall die Abschnitte Antragsteller (I), Registrierungsauftrag (II) und die Persönliche Erklärung (III) aus. Bei einer
Registrierung ist zusätzlich die Anlage Fahrzeugbeschreibung und
die Fahrzeugliste 1 erforderlich.
Bitte beachten Sie bei der Registrierung mehrerer Fahrzeuge, dass
für jedes Fahrzeug eine Anlage Fahrzeugbeschreibung auszufüllen
ist. Bitte vervielfältigen Sie sich die Anlage in der benötigten Anzahl.
Liegt für mehrere Fahrzeuge ein identischer Registrierungsgrund vor,
reicht eine Fahrzeugbeschreibung aus. Die ausgefüllten Vordrucke
senden Sie bitte unterschrieben mit Fotokopien aller Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und den entsprechenden
Nachweisen an Toll Collect.
Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass das Fahrzeug im gewählten Registrierungszeitraum ständig und nicht nur zeitweise unter die Befreiungsvoraussetzungen fällt. Antragsberechtigt ist der
Halter eines Motorfahrzeugs, im Fall der Fahrzeuge zum Transport
humanitärer Hilfsgüter können auch Fremdfahrzeuge mit Zustimmung des Halters registriert werden. Eine separate Registrierung
eines Anhängers ohne Motorfahrzeug ist nicht möglich.
Für die Verlängerung gilt ein vereinfachtes Verfahren: Wurden die
Fahrzeugpapiere seit der ersten Registrierung inhaltlich nicht geändert, müssen sie nicht erneut in Kopie eingereicht werden. Bitte füllen Sie in diesen Fällen nur das Antragsformular (Abschnitt I-III) aus.
Es besteht keine Registrierungspflicht. Ausnahmen von der Mautpflicht bestehen unabhängig von einer etwaigen Registrierung. Die
Registrierungsmöglichkeit stellt nur ein zusätzliches Angebot der
Toll Collect GmbH dar und ist freiwillig.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an:
Toll Collect GmbH, Customer Contact / Kontrolle, 10875 Berlin oder
faxen Sie es an die Nr.: +49 30 74077 7332
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Toll Collect GmbH, KOM, Berlin, 018a, V 1.6 – Stand 1/2014
Bei Verlängerungen oder Deregistrierungen von mehr als acht Fahrzeugen verwenden Sie bitte die Anlage Fahrzeugliste 2.
Im Auftrag des
1
2
3
Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Registrierung, Verlängerung und Deregistrierung
I. Antragsteller
Bitte füllen Sie dieses Formular mit dem Computer vollständig aus. Wenn Ihnen kein Computer zur Verfügung steht, verwenden Sie bitte eine
Schreibmaschine oder schreiben Sie gut leserlich in Druckbuchstaben. Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an.
4
Firmendaten
5
Firmenbezeichnung,
Rechtsform gemäß
Handelsregistereintrag
6
Anrede
7
Ansprechpartner
8
Straße, Nr.
9
Postfach
Herr
Frau
(Name, Vorname)
10
PLZ
11
Ort
12
Land
13
Telefon
(bitte Vorwahl bzw. Landesvorwahl angeben)
14
Fax
(bitte Vorwahl bzw. Landesvorwahl angeben)
15
E-Mail
16
Internet
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Toll Collect GmbH, KOM, Berlin, 018, V 6.1 – Stand 1/2014
Im Auftrag des
1
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Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Registrierung, Verlängerung und Deregistrierung
II. Registrierungsauftrag
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Bearbeitungsnummer (bitte angeben, wenn bekannt)
Registrierung
Ich beantrage, die in den Anlagen genannten Fahrzeuge als nicht mautpflichtig zu registrieren. Ich versichere, dass ich Halter der dort
genannten Motorfahrzeuge bin und jedes Fahrzeug im gewählten Registrierungszeitraum ständig und nicht nur zeitweise unter die
Befreiungsvoraussetzungen fällt. Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I habe ich beigefügt. Mir ist bekannt, dass die Registrierung
für maximal zwei Jahre vorgenommen wird und ich verpflichtet bin, Toll Collect über den Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen für jedes
Fahrzeug unverzüglich zu benachrichtigen.
Bitte füllen Sie die Anlagen Fahrzeugbeschreibung und Fahrzeugliste 1 aus.
21
23
24
Wünschen Sie eine kürzere Registrierungsdauer, geben Sie bitte hier
an, wann die Registrierung ablaufen soll.
22
Jahr
Monat
Tag
.
.
Verlängerung Registrierungsdauer
Ich beantrage die Verlängerung der Registrierung von Fahrzeugen, die bereits bei Toll Collect als nicht mautpflichtig registriert sind. Ich
versichere, dass die Befreiungsvoraussetzungen unverändert fortbestehen. Mir ist bekannt, dass die Registrierung für maximal zwei Jahre
vorgenommen wird und ich verpflichtet bin, Toll Collect über den Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen für jedes Fahrzeug unverzüglich
zu benachrichtigen. Die Registrierung für folgende Kennzeichen soll verlängert werden (bei Fahrzeugkombinationen bitte Kennzeichen von
Zugmaschine und Anhänger nebeneinander angeben):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
25
Wenn Sie die Registrierung weiterer Fahrzeuge verlängern möchten, verwenden Sie bitte die Fahrzeugliste 2.
21
Wünschen Sie eine kürzere Registrierungsdauer, geben Sie bitte hier
an, wann die Registrierung ablaufen soll.
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27
22
Jahr
Monat
Tag
.
.
Deregistrierung
Ich beantrage die nachfolgend aufgeführten Kennzeichen aus der Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge zu streichen.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
28
Wenn Sie weitere Kennzeichen aus der Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge streichen lassen wollen, verwenden Sie bitte die Fahrzeugliste 2.
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Soll die Streichung der Kennzeichen nicht umgehend erfolgen, geben
Sie bitte hier einen späteren Zeitpunkt an. (Die Streichung der Kennzeichen muss spätestens zum Ablauf der Registrierungsfrist erfolgen.)
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Jahr
Monat
Tag
.
.
Im Auftrag des
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Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Registrierung, Verlängerung und Deregistrierung
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III. Persönliche Erklärung
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Mir ist bekannt, dass bei den folgenden Fahrzeugen eine Mautbefreiung nur in Betracht kommt, wenn bei diesen äußerlich am Motorfahrzeug
eindeutig erkennbar ist, dass sie für die jeweils genannten Zwecke bestimmt sind:
Fahrzeuge der Polizeibehörden
Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes
Fahrzeuge der Feuerwehr
Fahrzeuge anderer Notdienste
Fahrzeuge des Bundes
Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst
einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden
Ich weiß, dass
ich für die tatsächliche und rechtliche Richtigkeit meiner Angaben selbst verantwortlich bin (Prinzip der Selbstdeklaration),
ich verpflichtet bin, Toll Collect unverzüglich schriftlich über eventuelle Änderungen meiner Angaben zu unterrichten (insbesondere über
Änderungen mit Relevanz für die Ausnahme von der Mautpflicht sowie über die Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs),
mit der Registrierung der von mir angegebenen Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung
durch Toll Collect oder das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verbunden ist.
Die Toll Collect GmbH wird Ihre Daten für Zwecke der Auftragsabwicklung speichern, verarbeiten und nutzen. Für Kontrollzwecke des Bundesamtes
für Güterverkehr (BAG) wird die Toll Collect GmbH Ihre Daten auch an das BAG übermitteln.
Mir ist bewusst, dass
die zuständigen Stellen jederzeit berechtigt sind, die Richtigkeit meiner Angaben nachzuprüfen,
die vorsätzliche oder fahrlässige Nicht- oder nicht rechtzeitige Entrichtung der Maut mit einer Geldbuße bis zu 20.000 € geahndet werden
kann und, sofern der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) verwirklicht wurde, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe drohen sowie
die nicht entrichteten Gebühren nacherhoben werden.
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Ort, Datum
33 Unterschrift und Firmenstempel
Bitte schicken Sie das Formular (Seiten 1-3 und ggf. Anlagen) mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel sowie die erforderlichen
Nachweise an folgende Adresse:
Toll Collect GmbH, Customer Contact / Kontrolle, 10875 Berlin, Deutschland oder faxen Sie es an die Nr.: +49 30 74077 7332
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Im Auftrag des
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Anlage Fahrzeugbeschreibung
Registrierungsgrund
Ich beantrage die Registrierung der in der Anlage Fahrzeugliste 1 aufgeführten Fahrzeuge als nicht mautpflichtig. Für alle genannten Fahrzeuge
besteht der unten angegebene Registrierungsgrund. Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I füge ich bei.
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1. Fahrzeug der Polizeibehörden (Zulassung auf Polizeibehörde erforderlich)
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2a. Fahrzeug des Zivil- und Katastrophenschutzes (Zulassung auf die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk oder auf eine entsprechende
staatliche oder geeignete private Organisation erforderlich; dies sind der Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst einschließlich ausländischer Schwesterorganisationen)
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2b. Fahrzeug, das von einer gemeinnützigen oder mildtätigen Organisation für den Transport von humanitären Hilfsgütern zur Linderung
einer Notlage eingesetzt wird (bitte geeignete Nachweise beifügen)
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3. Fahrzeug der Feuerwehr (Zulassung auf eine Berufs-, freiwillige oder Betriebsfeuerwehr erforderlich)
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4. Fahrzeug eines anderen Notdienstes (Fahrzeug muss auf den Notdienst zugelassen und generell nur für Notdiensteinsätze verwendbar
sein; es muss der Betrieb eines eigenständig organisierten Notdienstes in Rufbereitschaft gewährleistet bzw. über Verträge eine
Einbindung in die Notdienstorganisation übergeordneter Stellen erfolgt sein; die Tätigkeit des Notdienstes muss vergleichbar
eilbedürftig sein wie bei der Feuerwehr)
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5. Fahrzeug des Bundes (Zulassung auf den Bund erforderlich)
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6. Fahrzeug, das ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt wird (Das Fahrzeug muss auf eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft oder ein Privatunternehmen zugelassen
sein und im Auftrag der öffentlichen Hand ständig ausschließlich zu diesen Zwecken eingesetzt werden; bei nur zeitweiligem mautbefreitem Einsatz darf das Fahrzeug nicht als ständig mautbefreit registriert werden.)
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7. Fahrzeug, das ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt wird (z.B. Wohnmobil, Motorfahrzeug für
Verkaufs-, Schieß-, Verlosungs- oder Gerätewagen, wenn auf den Schausteller oder Zirkusunternehmer zugelassen). Bitte fügen Sie als
Nachweise eine Kopie der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) und eine Kopie der Reisegewerbekarte bei.
45
8. Sonstiges Fahrzeug, das weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist noch hierfür eingesetzt wird (Es sind die
Eintragungen in den Fahrzeugpapieren zu beachten. Keine Mautbefreiung besteht jedoch, wenn das Fahrzeug bei objektiver Betrachtung von seiner Bauart her generell zur Güterbeförderung bestimmt ist, unabhängig von seiner Verwendung im Einzelfall. Der Einsatz
von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr - gewerblicher Güterkraftverkehr oder Werkverkehr - schließt eine Registrierung aus.):
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a. Ausstellungsfahrzeug (Es sind dauerhafte feste
Einbauten im Fahrzeug für entsprechende Zwecke
erforderlich. Bitte fügen Sie Nachweise in Form von
Fotos bei.)
47
b. Verkaufsfahrzeug (Es sind dauerhafte feste Einbauten
im Fahrzeug für entsprechende Zwecke erforderlich.
Bitte fügen Sie Nachweise in Form von Fotos bei.)
48
c. Werkstattfahrzeug (Es sind dauerhafte feste Einbauten
im Fahrzeug für entsprechende Zwecke erforderlich.
Bitte fügen Sie Nachweise in Form von Fotos bei.)
49
d. Wohnmobil
50
e. Rundfunk- und Übertragungswagen
51
f.
52
g. selbstfahrende Arbeitsmaschine (z.B. Kranwagen) oder
Motorfahrzeug, das ausschließlich in Fahrzeugkombination mit einer Anhängerarbeitsmaschine betrieben
wird (bitte fügen Sie auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I der Anhängerarbeitsmaschine bei)
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Medizinisches Untersuchungsfahrzeug
Fortsetzung auf der folgenden Seite!
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Im Auftrag des
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Anlage Fahrzeugbeschreibung
Registrierungsgrund (Forts.)
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h. Kanalreiniger (gesonderte Prüfung erforderlich)
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i.
Sonderfahrzeug Eichfahrzeug (mit Ausnahmegenehmigung nach StVZO)
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j.
Zugmaschine Ackerschlepper (Schlüssel-Nr. 8710)
bzw. in EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren unter
Buchstabe J (Fahrzeugklasse) mit „87“ oder „89“ und
unter Ziffer 4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „1000“
eingetragen
57
k. Zugmaschine Geräteträger (Schlüssel-Nr. 8720) bzw.
in EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren unter Buchstabe
J (Fahrzeugklasse) mit „87“ oder „89“ und unter Ziffer
4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „2000“ eingetragen
58
l.
59
m. Fahrzeug, das ständig ausschließlich zu Ausbildungszwecken eingesetzt wird und mit einer Doppelbedienungseinrichtung ausgerüstet ist (z.B. Fahrschulfahrzeug). Bitte fügen Sie als Nachweis eine Kopie der
Zulassungsbescheinigung mit Eintrag einer Doppelbedienungseinrichtung oder ein Gutachten hierüber bei.
60
n. Fahrzeug bitte separat beschreiben (bitte fügen Sie
Nachweise in Form von Fotos bei)
61
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74
historisches Fahrzeug (mit Sonderkennzeichen,
Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt)
Liegt nach meiner Einschätzung ein Mautbefreiungsgrund nach Ziffern 1, 2a und 3 bis 7 vor, so versichere ich, dass die angekreuzte Zweckbestimmung bei dem angegebenen Motorfahrzeug äußerlich eindeutig erkennbar ist. Im Fall einer Mautbefreiung nach Ziffer 8 versichere ich, dass das
Fahrzeug nicht im Güterkraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr oder Werkverkehr) eingesetzt wird. Auf Nachfrage werde ich weitere
Auskünfte in der Angelegenheit geben und, soweit erforderlich, auch weitere Unterlagen zur Verfügung stellen.
Ort, Datum
33 Unterschrift und ggf. Firmenstempel
Bitte schicken Sie das Formular (Seiten 1-3 und ggf. Anlagen) mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel sowie die erforderlichen
Nachweise an folgende Adresse:
Toll Collect GmbH, Customer Contact / Kontrolle, 10875 Berlin, Deutschland oder faxen Sie es an die Nr.: +49 30 74077 7332
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Anlage Fahrzeugliste 1
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Bitte Seite kopieren falls nötig
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Folgende Fahrzeuge sollen als nicht mautpflichtig registriert werden (es besteht für alle Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen lt. meinen Angaben in
der Fahrzeugbeschreibung ein identischer Registrierungsgrund. Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I und ggf. weitere Nachweise liegen bei):
18
Bearbeitungsnummer (bitte angeben, wenn bekannt)
19
Registrierung
65
Nationalitätskennzeichen
66
Amtliches Kfz-Kennzeichen
des Motorfahrzeugs
67
Fahrzeugart
68
Zulässiges Gesamtgewicht
in kg
(die Gewichtsangabe finden Sie in der
Zulassungsbescheinigung Teil I)
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Ggf. Kennzeichen eines
ständig verbundenen
Anhängers
(eine separate Registrierung von Anhängern ist nicht möglich)
(eine separate Registrierung von Anhängern ist nicht möglich)
70
Zulassende Stelle
(mit Anschrift sowie Telefon-, Faxnummer und E-Mail)
(mit Anschrift sowie Telefon-, Faxnummer und E-Mail)
1.
2.
kg
3.
(die Gewichtsangabe finden Sie in der
Zulassungsbescheinigung Teil I)
kg
4.
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Nationalitätskennzeichen
66
Amtliches Kfz-Kennzeichen
des Motorfahrzeugs
67
Fahrzeugart
68
Zulässiges Gesamtgewicht
in kg
(die Gewichtsangabe finden Sie in der
Zulassungsbescheinigung Teil I)
69
Ggf. Kennzeichen eines
ständig verbundenen
Anhängers
(eine separate Registrierung von Anhängern ist nicht möglich)
(eine separate Registrierung von Anhängern ist nicht möglich)
70
Zulassende Stelle
(mit Anschrift sowie Telefon-, Faxnummer und E-Mail)
(mit Anschrift sowie Telefon-, Faxnummer und E-Mail)
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kg
(die Gewichtsangabe finden Sie in der
Zulassungsbescheinigung Teil I)
Im Auftrag des
kg
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Anlage Fahrzeugliste 2
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Bitte Seite kopieren falls nötig
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72
18
Bearbeitungsnummer (bitte angeben, wenn bekannt)
Verlängerung Registrierungsdauer
Die Registrierung folgender nicht mautpflichtiger Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen soll verlängert werden:
Amtliches Kfz-Kennzeichen
73
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
26
Deregistrierung
27
Ich beantrage die nachfolgend aufgeführten Kennzeichen aus der Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge zu streichen.
73
Amtliches Kfz-Kennzeichen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
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