Die Feuerwehren des Landkreises Lindau (Bodensee) Technische
Transcription
Die Feuerwehren des Landkreises Lindau (Bodensee) Technische
Die Feuerwehren des Landkreises Lindau (Bodensee) Kreisbrandinspektion _________________________________________________________________________________ Technische Anschlussbedingungen zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen Stand: 07/2006 Die Feuerwehren des Landkreises Lindau (Bodensee) Kreisbrandinspektion _________________________________________________________________________________ TAB - Inhaltsverzeichnis Seite TAB - Inhaltsverzeichnis Antragstellung Allgemeine Betriebsbedingungen Leitungsnetz Meldereinbau / Melderbeschriftung Automatische Brandmelder Feuerwehr - Koordinationstableau Brandmelder-Laufkarten Selbsttätige Löschanlagen Feuerwehrschlüsselkasten Notfw.-Schlüsselschalter (Freischaltelement) Informationsleuchte Akustische Signalgeber Zulassungen / Schließplan Instandhaltung Allgemeine Hinweise Fw-Koordinationstableau - Ansicht 2 3 3-4 4 4 5 6 6 6-7 7 7 7 7 7-8 8 8-9 9 erstellt von: Kreisbrandinspektion Lindau (Bodensee) Friedhold Schneider, KBR ©kfv lindau Stand: 07/2006 2 Antragstellung Der formlose Antrag zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage an das öffentliche Brandmeldenetz ist rechtzeitig 8 Wochen vor der Aufschaltung schriftlich vom Betreiber an den Konzessionär zu richten. Dies sind für den Bereich des oberen Landkreises (Zuständigkeitsbereich der erstalarmierenden Stelle) die Firma Siemens (Landpolizeiinspektion Lindenberg i. Allgäu) und für den Bereich des unteren Landkreises (Zuständigkeitsbereich der erstalarmierenden Stelle) die Firma Bosch Telecom GmbH (Feuerwehreinsatzzentrale Lindau). Wenn Brandmeldeanlagen aufgrund bauordnungsrechtlicher Bestimmungen oder aufgrund von Forderungen der Bauaufsichtsbehörde verlangt werden, müssen diese bei den Stellen aufgeschaltet werden, die unmittelbar die Feuerwehr alarmieren können (alarmauslösende Stellen gem. Bekanntmachung v.14.6.93/AllMBl Nr. 14/1993). Dem Antrag muss die Polizei sowie die Kreisbrandinspektion zustimmen. Als Übertragungseinrichtung ist eine Post-Standmietleitung sowie nach Absprache mit der Kreisbrandinspektion Lindau(Bodensee) auch die Nutzung von automatischen Wähl - und Übertragungseinrichtungen (AWUG) möglich. Allgemeine Betriebsbedingungen Brandmeldeanlagen müssen den zum Aufschaltzeitpunkt gültigen und einschlägigen Bestimmungen entsprechen (VdS 2095, VDE 0833, DIN 14661/14675/4066, EN 54). Art der Brandmeldeanlage, Melderauswahl, Melderanzahl usw. müssen nach VdS-Vorschriften festgelegt werden. Brandmeldeanlagen müssen gemäß VDE-Vorschriften betrieben und durch ausreichende Wartung funktionssicher erhalten werden. Brandmeldeanlagen dürfen nur von VdS-anerkannten Firmen errichtet werden. Sollten mehrere Firmen an der Erstellung der Brandmeldeanlage beteiligt sein, so hat der Betreiber die entsprechenden Teilbestätigungen vorzulegen. Für die Einhaltung aller geltenden VDE- und VdS-Vorschriften haftet der Errichter. Brandmeldeanlagen mit Anschluß an das öffentliche Brandmeldenetz setzen sich grundsätzlich aus folgenden Einrichtungen zusammen: • • • • • • • • • • Übertragungseinrichtung (Hauptmelder oder AWUG) Brandmeldezentrale Feuerwehr-Koordinations-Tableau (Fabrikat Schraner, Typ Lindau oder vergl. Modell) DIN-Feuerwehr-Anzeige-Tableau und Feuerwehr-Bedienfeld im Feuerwehr-Koordinationstableau Brandmeldern und Löschanlagen Brandmelder - Laufkarten (DIN A 3) Beschilderung Feuerwehrschlüsseldepot (Typ Leicher, SD III oder vergleichbares Modell) Notfeuerwehrschlüsselschalter (Typ Leicher oder vergleichbares Modell) Akustische Signalgeber f. Hausalarm, je nach Bedarf in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Änderungen oder Erweiterungen der Brandmeldeanlage sind gegenüber der Kreisbrandinspektion Lindau (Bodensee) meldepflichtig. Auf Verlangen der Kreisbrandinspektion ist der Betreiber einer Brandmeldeanlage verpflichtet, auf seine Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Verhinderung von Störungen, der zuverlässigen Funktionssicherheit und Bedienbarkeit sowie im Interesse der notwendigen Gleichartigkeit der Brandmeldeanlagen erforderlich sind. 3 Zur Vermeidung von Täuschungsalarmen sind alle technischen Möglichkeiten wie z.B. Zweimelderabhängigkeit vor Aufschaltung der Brandmeldeanlage zu nutzen. Wenn sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der Brandmeldeanlage zeigen, die zu vermeidbaren Fehlalarmen führen, behält sich die Feuerwehr nachstehende Maßnahmen vor: • • • Kostenpflichtige Überprüfung der Brandmeldeanlage Verrechnung des Feuerwehreinsatzes gem. Art. 28 BayFwG Abschaltung der Brandmeldeanlage Bei Störungen und Revisionsarbeiten an der Brandmeldeanlage sind die nichtautomatischen Brandmelder mittels Sperrschilder „Außer Betrieb“ zu setzen. Sperrschilder müssen mit dem Wortlaut „Nicht in Betrieb, Feuer Telefon 112“ versehen sein. Das hauseigene Personal ist zu unterrichten, dass die Alarmierung der Feuerwehr über das Fernsprechnetz zu erfolgen hat. Ersatzgläser und Sperrschilder für Druckknopfmelder sind in ausreichender Anzahl im FeuerwehrKoordinationstableau (Betreiberseite) zu lagern. Dem Personal der Feuerwehr ist jederzeit zu Überprüfungszwecken der Zutritt zu allen Brandmeldeeinrichtungen im Objekt zu gewähren. Bei der Abnahme sind vom Betreiber mindestens drei Mitarbeiter mit Namen/Telefon-Erreichbarkeit zu benennen, die im Bedarfsfall (z.B. Störungen) als verantwortliche Gesprächspartner der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Die Angaben sind schriftlich im Feuerwehr-Koordinationstableau zu hinterlegen. Leitungsnetz Für die Ausführung des Brandmeldeleitungsnetzes gelten die entsprechenden VdS- und VDEVorschriften. Meldereinbau und Beschriftung Nichtautomatische Brandmelder nach DIN EN 54-11 (Handfeuermelder, rot) sind in einer Höhe von 1400 mm über dem Fertigfußboden anzuordnen. Alle Handfeuermelder müssen den erklärenden Schriftzug „Feuerwehr“ enthalten. Die Melder sind mit Gruppen – und Meldernummern zu beschriften (z.B. 4/1, 4/2). Diese Beschriftung ist auf dem Bedienschild hinter der Glasscheibe rechts unterhalb der oberen Beschriftung anzubringen (Schrifthöhe: 8 mm). Rote Meldergehäuse mit der Aufschrift Feuerwehr dürfen nur dann verwendet werden, wenn bei Betätigung dieses Melders unmittelbar die Feuerwehr (erstalarmierende Stelle) verständigt wird. Für elektrische Steuertaster mit Klartextbeschriftung gelten folgende Farbregelungen: Gelb > Handauslösung für automatische Löschanlagen Blau > Hausalarm und Austaster für Stromversorgung und Lüftungsanlagen etc. Gelb > Handauslösung (elektrisch) für Rauch/Wärmeabzug 4 Automatische Brandmelder Automatische Brandmelder sind mit Gruppen- und Meldernummern zu beschriften (z.B. 10/1). Die Größe und Farbgebung ist der Raumhöhe und Deckengestaltung anzupassen und muß ohne Hilfsmittel leicht und sicher abgelesen werden können. Bei Erreichung der Ansprechschwelle muß jeder Melder auch innerhalb einer Gruppe ansprechen und seinen Zustand optisch anzeigen. Eine Vermischung verschiedener Meldertypen mit unterschiedlichen Funktionszustandsanzeigen ist unzulässig. Automatische Brandmelder, deren Ruhezustand mit rotem Blink- oder Dauerlicht gekennzeichnet ist, sind unzulässig. Die Melderanbringung muß so erfolgen, daß die optische Anzeige und die Beschriftung vom Raumzugang aus erkennbar ist. Standorte von nicht sichtbaren automatischen Brandmeldern wie z.B. in Doppelböden, Zwischendecken und Lüftungskanälen sind vorzugsweise mit gelben Punkten (50 – 100 mm) zu markieren. Bei eingeschränkter Sichtbarkeit von automatischen Brandmeldern durch Einbauten etc. ist der Melderstandort z.B. durch abgehängte Schilder zu kennzeichnen. Jeder nicht sichtbare Brandmelder in Zwischendecken muß über Revisionsklappen zugänglich sein. Bodenplatten, unter denen Brandmelder angebracht sind, dürfen weder verschraubt noch mit Einrichtungsgegenständen verstellt werden. Sie müssen mit einem Saug- und Krallenheber angehoben werden können und mit einer Verbindung (Kette/Seil) dauerhaft gegen ein Vertauschen gesichert sein. Die zur Öffnung der Bodenplatten erforderlichen Heber sind im Feuerwehr-Koordinationstableau zu lagern. Ebenso ist an geeigneter Stelle eine Leiter zur Überprüfung von ausgelösten Meldern in Zwischendecken vom Betreiber zu stellen (Lagerungshinweis im entsprechenden Schleifenplan). Alle in Doppelböden, Zwischendecken und Lüftungskanälen verdeckt eingebauten Melder müssen auf einem Lageplan-Tableau dargestellt werden. Das Tableau ist unmittelbar vor dem Feuerwehrzugang zum betreffenden Schutzbereich seitenrichtig anzubringen. Bei bis zu fünf nicht sichtbaren Meldern in einem Raum von maximal 75 qm genügt die Darstellung im entsprechenden Schleifenplan. Die Kreisbrandinspektion behält sich vor, im Einzelfall aus einsatztaktischen Gründen die Zahl der Melder je Gruppe in nicht sichtbaren Bereichen zu beschränken. Die Anbringung von Einzelanzeigen oder Bereichstableaus kann gefordert werden. Innerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder grundsätzlich pro Etage in einer Gruppe zu erfassen. Doppelböden, Zwischendecken und Lüftungskanalmelder sind jeweils auf getrennte Bereiche je Gruppe aufzuschalten. Bei einer Zusammenschaltung dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden: Die Zahl von 32 automatischen Brandmeldern je Gruppe, wenn die Gruppe innerhalb eines Raumes verläuft, die Zahl von 10 automatischen Brandmeldern je Gruppe, wenn diese Melder in mehreren, jedoch zusammenhängenden Räumen verlegt sind. Werden automatische Brandmelder in einer Gruppe (max. 10) in einem Flur bzw. Gebäudeabschnitt auf mehr als fünf zusammenhängende Räume verteilt, so sind an den Zugangstüren zu jedem der überwachten Räume Einzelanzeigen nach DIN 14623 erforderlich. Innerhalb einer Gruppe ist die Kombination von automatischen Brandmeldern und Druckknopfmeldern unzulässig. Werden automatische Brandmelder im Bereich von Objekt- und Raumschutzmeldern ausschließlich als Steuermelder verwendet, so sind diese funktionsbezogen zu kennzeichnen (Nur für Rauchabschluß usw.). Diese Melder dürfen die Brandmelde-Übertragungseinrichtung nicht auslösen. Wenn einsatztaktische Gründe es erfordern, müssen Meldergruppen stets in Absprache mit der Kreisbrandinspektion festgelegt werden. 5 Feuerwehr - Koordinationstableau (FKT) An das öffentliche Brandmeldenetz aufgeschaltete Brandmeldeanlagen müssen im Interesse der Gleichartigkeit in jedem Fall (auch bei nichtabgesetztem Betrieb der BMA) durch ein FeuerwehrKoordinations-Tableau (Fabrikat Schraner, Typ Lindau, oder vergl. Modell) für die Feuerwehr nutzbar sein. Das Feuerwehr-Koordinations-Tableau muß nach Absprache mit der Kreisbrandinspektion im Objekt-Eingangsbereich untergebracht werden. Die Einbauhöhe ergibt sich aus der Lesbarkeit des Feuerwehr-Anzeige-Tableaus. Das Feuerwehr-Koordinations-Tableau ist mit der LandkreisSchließung (833) zu versehen. Das Feuerwehr-Koordinations-Tableau muß das Feuerwehr-AnzeigeTableau, das Feuerwehr-Bedienfeld, einen Druckknopfmelder sowie die Laufkarten der Brandmeldeanlage und die Feuerwehr-Einsatzpläne des Objektes beinhalten. Der Standort der Brandmeldezentrale muß den VdS-Bestimmungen entsprechen. Der Zugang zur Brandmeldezentrale muß auch aus den Laufkarten ersichtlich sein. Ist eine Brandmeldezentrale nicht ständig mit Personal überwacht, muß an ständig besetzter Stelle eine Alarm- und Störungsmeldung angezeigt werden z.B. Fw.Anzeige-Tableau. Eine Abschaltungen der Übertragungseinrichtung von der Brandmeldeanlagen muß auch im Feuerwehr-Bedienfeld optisch angezeigt werden. Ein beschrifteter Schlüssel zur Öffnung der Brandmeldezentrale ist an einem Haken im Feuerwehr-Koordinationstableau für die Feuerwehr zu deponieren. Der Weg von der Feuerwehr-Anfahrstelle bis zum Feuerwehr-Koordinations-Tableau und ggf. weiter zur Sprinklerzentrale ist fortlaufend mit Schildern nach DIN 4066 (BMZ bzw. SPZ) im Bedarfsfall mit rechts / linksweisenden Richtungspfeilen zu kennzeichnen. Die Schildergröße und Anbringungsstelle ist mit der Kreisbrandinspektion festzulegen. Brandmelder – Gruppenpläne (Feuerwehr - Laufkarten) Pro Meldergruppe ist je eine Feuerwehr-Laufkarte (Lage- oder Grundrißplan) im FeuerwehrKoordinations-Tableau zu hinterlegen. Die Feuerwehr-Laufkarten sind mit nummerierten Kartenreitern entsprechend folgender Farbgebung zu kennzeichnen: Blau > Rot > Gelb > Löschanlagengruppen Druckknopfmelder Automatische Brandmelder Für die Eintragungen in den wasserabweisenden Feuerwehr-Laufkarten (nur Format DIN A 3) sind die üblichen Feuerwehr-Einsatzplan-Symbole nach DIN 14675 anzuwenden. Der Planaufbau hat so zu erfolgen, dass die seitenrichtig angrenzende Verkehrsfläche für die Anfahrt der Feuerwehr (Alarmadresse) am unteren Rand des Planes eingetragen ist. Die Feuerwehr-Laufkarte ist zweiseitig auszuführen, wobei vorderseitig die Gesamtübersicht mit den Standorten von Feuerwehr-Koordinations-Tableau, Feuerwehr-Schlüsseldepot, Brandmelde– und Sprinklerzentrale und rückseitig die Detailansicht der betreffenden Meldergruppe (Grundrissplan) auszubilden ist. Der Anmarschweg zur ausgelösten Meldergruppe ist vom Standort der Erstinformation (FeuerwehrKoordinations-Tableau) aus eindeutig durch grüne Linien und bei Zugängen mit Richtungspfeilen darzustellen. Bei Objekten mit besonderer Art und Nutzung kann es nach Absprache mit der Kreisbrandinspektion erforderlich sein, je Meldergruppe je zwei Laufkarten vorzuhalten. Jede Laufkarte ist grundsätzlich mind. 3-zeilig zu beschriften (z.B. Gruppe 1, autom. Melder, 1. OG, Archiv). Brandmelder-Laufkarten ersetzen keine DIN-Feuerwehreinsatzpläne. Ab Aufschaltung der Brandmeldeanlage ist ein aktueller und abgenommener Feuerwehr-Einsatzplan im Fw.Koordinationstableau zu hinterlegen. 6 Selbsttätige Löschanlagen Bei selbsttätigen Löschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) ist für jede Löschgruppe eine eigene Meldergruppe vorzusehen. Die Sprinklergruppen-Nummer muß der Laufkarten - Nummer entsprechen. Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehntem Wirkbereich von Sprinklergruppen kann der Einbau von Strömungswächtern notwendig werden. Die Strömungswächter sind pro Etage einzeln auf einem Anzeigetableau darzustellen und im ausgelösten Zustand jeweils durch eine optische Anzeige (rot) zu signalisieren. Sprinklergruppenventile bzw. Löschbereiche von stationären Löschanlagen sind zu beschriften mit: Gruppennummer, Sprinklergruppennummer bzw. Löschbereich (Gruppe 1, Spr.-Gruppe 1, Garage, 1. UG). Jede Sprinklergruppe ist mit einem Prüfmelder zu versehen. Vorgesteuerte Löschanlagen sind grundsätzlich an eine Brandmeldeanlage mit Übertragungseinrichtung aufzuschalten. Der ausgelöste Zustand einer selbsttätigen Löschanlage ist im Feuerwehrbedienfeld des FeuerwehrKoordinationstableaus anzuzeigen. Feuerwehr - Schlüsseldepot (FSD) / Notfeuerwehr - Schlüsselschalter (NFSS) - Freischaltelement Der Einbau muß nach Vorschrift der Sachversicherer und Standortabsprache mit der Kreisbrandinspektion erfolgen (Einbauhöhenbereich: 800 - 1600 mm). Der FSD darf ausschließlich nur bei ausgelöster Übertragungseinrichtung von der Feuerwehr zu öffnen sein. Ein FSD-Einbruchsalarm muß zu einem Störungsdienst nach den Bestimmungen der Sachversicherer aufgeschaltet werden. Der FSD ist mit einer Überwachungseinrichtung für drei Objektschlüssel auszustatten. Im FSD sind drei Objekt-Generalschlüssel in den dafür vorgesehenen Objekt-Halbzylindern zu hinterlegen. Nach Absprache mit der Kreisbrandinspektion kann die Anzahl ggf. auf zwei Objektschlüssel verringert werden. Die gekennzeichneten Schlüssel sind mit einer Schlüsselring-Sicherung zu versehen. Über Anzahl und Art der eingelegten Objektschlüssel hat der Betreiber ein Protokoll zu führen. Der Betreiber hat das Recht, sich in angemessenen Zeitabständen nach Terminabsprache mit der Ortsfeuerwehr vom Bestand der Objektschlüssel im FSD zu überzeugen. Für die Veranlassung einer Auswechslung der Objektschlüssel im FSD bei Änderung der Objektschließung ist der Betreiber selbst verantwortlich. Um der Feuerwehr jederzeit, auch bei nicht ausgelöster BMA einen gewaltfreien Zugang zum Objekt zu ermöglichen, ist im Bereich des FSD ein Freischaltelement (Notfeuerwehrschlüsselschalter) anzubringen. Mit Aufschaltung der Brandmeldeanlage zu einer Erstalarmierungsstelle erkennt der Betreiber an, daß die zuständige Ortsfeuerwehr und die Kreisbrandinspektion Lindau (Bodensee) für die Beschaffenheit und den Einbau des FSD/NFSS sowie für alle hieraus entstehenden mittelbaren und unmittelbaren Schäden (Einbruch/Diebstahl usw.) nicht haftet. Informationsleuchte In unmittelbarer Nähe über dem FSD ist eine Informations-Blitzleuchte (rot) zur Anzeige einer ausgelösten Übertragungseinrichtung anzubringen. Die Informationsleuchte muß über die Stromversorgung der BMA betrieben werden. Akustische Signalgeber Die Brandmeldeanlage muß an akustische Haus-Signalgeber in ausreichender Anzahl gekoppelt sein. Die Anbindung an den Gesamt-Hausalarm hat in Absprache mit der Kreisbrandinspektion zu erfolgen. Zulassungen / Schließplan Aus einsatztaktischen Gründen und wegen der Bedienungseinheitlichkeit sind im Landkreis Lindau (Bodensee) nur folgende Hersteller zugelassen: 7 Feuerwehrschlüsseldepot: Es dürfen nur Feuerwehrschlüsseldepots eingebaut werden, die den Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer entsprechen. Feuerwehr-Notschlüsselschalter (Freischaltelement): Es dürfen nur Freischaltelemente eingebaut werden, die den Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer entsprechen. Feuerwehr-Koordinationstableau: Feuerwehr-Anzeigen-Tableau, kombiniert mit FeuerwehrBedienfeld nach DIN 14661 und Druckknopfmelder-Unterbringung sowie CL1-Schloß, bzw. BetreiberHalbzylinder zur separaten Öffnung des Laufkartenfaches (Fabrikat Schraner, Typ Lindau, Fa. Schraner GmbH, oder vergleichbares Modell) mit Aufschrift: Feuerwehr-Laufkarten / Feuerwehr Einsatzpläne (siehe S. 9) Folgende Schließungen sind nur zugelassen (Leicher/Gunnebo Security GmbH, Kirchheim): • • • • FSD: Schließung Landkreis Lindau (Bodensee), Nr. 842 NFSS: Schließung Landkreis Lindau (Bodensee), Nr. 833 Feuerwehr-Koordinations-Tableau: Schließung Landkreis Lindau (Bodensee), Nr. 833 Feuerwehraufzug/Feuerwehrtoranlagen: Schließung Landkreis Lindau (Bodensee), Nr. 833 Die Zylinder/Schlüsselzusendung erfolgt direkt an die Kreisbrandinspektion Lindau (Bodensee).Die Zylinder-Übergabe an den Betreiber einer Brandmeldeanlage erfolgt nach Terminabsprache am Abnahmetag. Der Errichter der Brandmeldeanlage wird schriftlich vom Zylinder-Eingang verständigt. Instandhaltung von Brandmeldeanlagen Die Funktionssicherheit muß nach VDE 0833 gewährleistet sein (Wartungsvertrag mit einer VdSanerkannten Fachfirma). Störungsbeseitigungen müssen nach VdS-Bestimmungen innerhalb kürzester Zeit aufgenommen werden. Abschaltung sowie Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen vor / nach Rep.- oder Revisionsarbeiten sind der zuständigen Erstalarmierungsstelle zu melden. Allgemeine Hinweise In Absprache mit der Kreisbrandinspektion ist der Zeitpunkt der Abnahme und Aufschaltung der Brandmeldeanlage festzulegen. Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage erfolgt nur, wenn alle Bestimmungen der TAB erfüllt sind und dies schriftlich vom Errichter zum Abnahmezeitpunkt bestätigt wird. Ferner erfolgt eine Aufschaltung nur, wenn ein aktueller und von der Kreisbrandinspektion abgenommener Einsatzplan im Fw.Koordinationstableau hinterlegt wird. Die Kreisbrandinspektion kann in begründeten Einzelfällen Abweichungen von der TAB zulassen. Die Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage/Löschanlage einschließlich die Einhaltung von VdS- und VDE-Bestimmungen ist zudem vor Aufschaltung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen schriftlich zu bestätigen. Das Gutachten ist auf Kosten des Betreibers zu erstellen. Die im Gutachten festgestellten Mängel sind vor Aufschaltung der Brandmeldeanlage durch den Errichter zu beseitigen. Eine Ausfertigung des Gutachtens ist der Kreisbrandinspektion am Abnahmetag vorzulegen. Nicht erfüllte Absprachen, Nichteinhaltung von TAB-Bestimmungen und die damit verbundenen Aufschaltverzögerungen gehen nicht zu Lasten der Kreisbrandinspektion, bzw. der betroffenen Ortsfeuerwehr. 8 Die durch die Abnahme entstehenden Kosten trägt der Betreiber. Bauliche Änderungen einschließlich Nutzungsänderungen von Räumen oder Gebäudebereichen sowie betriebliche Änderungen sind der Kreisbrandinspektion schriftlich mitzuteilen. Laufkarten - und Feuerwehreinsatzpläne sind vom Betreiber sofort zu berichtigen. Die TAB (Ausgabe 07/2006) ist für alle Aufschaltungen ab 1. Juli 2006 ausnahmslos verpflichtend. Die Kreisbrandinspektion Lindau (Bodensee) übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Anwendung der technischen Anschlussbedingungen zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und den laufenden Betrieb von Brandmeldeanlagen entstehen. Ansicht - Feuerwehr - Koordinationstableau mit integriertem Klartext-Anzeigetableau, Feuerwehrbedienfeld, Druckknopfmelder sowie Unterbringungsmöglichkeit für Laufkarten - und Feuerwehreinsatzpläne (Fabrikat Schraner, Typ Lindau oder vergleichbares Modell) -Türöffnungswinkel mind. 170°- (oder BetreiberHalbzylinder) _________________________________________________________________________________ Auskünfte erteilt: Friedhold Schneider, KBR, Telefon: 08387 – 39120 oder 0171 – 4027100 E-Mail: [email protected] Wolfgang Endres, KBI, Telefon: 08381 – 464708 oder 0171 4240644 E-Mail: [email protected] Downloadmöglichkeit: www.kfv-lindau.de/downloads.html 9